2633/2021
Anfrage zum ramponierten Straßenzustand in der Ackerstraße
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2778 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 664 Vorlagen-Nummer 2633/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 Anfrage zum ramponierten Straßenzustand in der Ackerstraße hier: Anfrage der Fraktion Die LINKE in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 14.06.2021, TOP 7.2.3 Die Fraktion DIE LINKE bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Wann wird die Ackerstraße generalsaniert?“ Antwort der Verwaltung: Die Ackerstraße wird zwischen der Dellbrücker Straße und Bergisch Gladbacher Straße voraussicht- lich noch in 2022 generalsaniert. Frage 2: „Wird dabei ein Rad-und Fußweg geplant?“ Antwort der Verwaltung: Nein, im Rahmen der Generalsanierung wird der bestehende Gehweg saniert. Eine Schutzeinrichtung für den Radverkehr ist nicht erforderlich, da die Ackerstraße in eine Tempo 30 Zone eingegliedert ist. Des Weiteren hat die Auswertung der von der Verwaltung durchgeführten Ver- kehrserhebung ergeben, dass separate Radverkehrsanlagen aufgrund der bestehenden geringen Verkehrszahlen nicht erforderlich sind. Die Verkehrssicherheit für den Radverkehr ist gewährleistet. Frage 3: „Gab es schon eine Überprüfung hinsichtlich der Frequentierung der Straße durch PKW`s, Schwer- lastverkehr und Fahrradfahrende? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist dieselbe gelangt?“ Antwort der Verwaltung: Im Jahr 2019 wurde von der Verwaltung eine Verkehrserhebung durchgeführt. Hierbei wurden aus- schließlich Kraftfahrzeuge gezählt. Das Ergebnis der Verkehrserhebung zeigt, dass die Belastung der Ackerstraße in der Spitzenstunde mit 331 Kfz/h sehr gering ist. Frage 4: „Liegt der Stadt Köln eine Auswertung von Unfallgeschehen auf der Ackerstraße vor? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommt diese?“ Antwort der Verwaltung: Der Verwaltung liegt die Auswertung des Unfallgeschehens im dem hier maßgebenden Abschnitt der 2 Ackerstraße vor. Die Auswertung der Daten hat ergeben, dass das Unfallgeschehen als sehr gering einzustufen ist und die Unfälle ausschließlich auf Fahrfehler der Verkehrsteilnehmer*innen zurückzu- führen sind. Die Verkehrssicherheit ist aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich gegeben. Frage 5: „Liegen dem Ordnungsamt Beschwerden von Anwohnern oder Einwohnern hinsichtlich des desolaten Zustandes der Ackerstraße vor? Wenn ja, worüber wird Beschwerde eingelegt?“ Antwort der Verwaltung: Die Zuständigkeit für Beschwerden, die den Straßenbau betreffen, befindet sich beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung. Dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung liegen Beschwerden von Bürger*innen vor und betref- fen ausschließlich den Ausbauzustand der Ackerstraße.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Ackerstraße
- Bergisch Gladbacher Straße
- Dellbrücker Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2633/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.08.2021
- Erstellt
- 21.07.2021 11:25