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2633/2021

Anfrage zum ramponierten Straßenzustand in der Ackerstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 06.09.2021, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2778 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/4 
664 
Vorlagen-Nummer 
 2633/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 
 
Anfrage zum ramponierten Straßenzustand in der Ackerstraße 
hier: Anfrage der Fraktion Die LINKE in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 
14.06.2021, TOP 7.2.3 
Die Fraktion DIE LINKE bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
„Wann wird die Ackerstraße generalsaniert?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Ackerstraße wird zwischen der Dellbrücker Straße und Bergisch Gladbacher Straße voraussicht-
lich noch in 2022 generalsaniert. 
 
 
Frage 2: 
„Wird dabei ein Rad-und Fußweg geplant?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Nein, im Rahmen der Generalsanierung wird der bestehende Gehweg saniert. 
 
Eine Schutzeinrichtung für den Radverkehr ist nicht erforderlich, da die Ackerstraße in eine Tempo 30 
Zone eingegliedert ist. Des Weiteren hat die Auswertung der von der Verwaltung durchgeführten Ver-
kehrserhebung ergeben, dass separate Radverkehrsanlagen aufgrund der bestehenden geringen 
Verkehrszahlen nicht erforderlich sind. Die Verkehrssicherheit für den Radverkehr ist gewährleistet. 
 
 
Frage 3: 
„Gab es schon eine Überprüfung hinsichtlich der Frequentierung der Straße durch PKW`s, Schwer-
lastverkehr und Fahrradfahrende? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist dieselbe gelangt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Jahr 2019 wurde von der Verwaltung eine Verkehrserhebung durchgeführt. Hierbei wurden aus-
schließlich Kraftfahrzeuge gezählt. Das Ergebnis der Verkehrserhebung zeigt, dass die Belastung der 
Ackerstraße in der Spitzenstunde mit 331 Kfz/h sehr gering ist. 
 
 
Frage 4: 
„Liegt der Stadt Köln eine Auswertung von Unfallgeschehen auf der Ackerstraße vor? Wenn ja, zu 
welchen Ergebnissen kommt diese?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Verwaltung liegt die Auswertung des Unfallgeschehens im dem hier maßgebenden Abschnitt der

2 
 
Ackerstraße vor. Die Auswertung der Daten hat ergeben, dass das Unfallgeschehen als sehr gering 
einzustufen ist und die Unfälle ausschließlich auf Fahrfehler der Verkehrsteilnehmer*innen zurückzu-
führen sind. Die Verkehrssicherheit ist aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich gegeben. 
 
 
Frage 5: 
„Liegen dem Ordnungsamt Beschwerden von Anwohnern oder Einwohnern hinsichtlich des desolaten 
Zustandes der Ackerstraße vor? Wenn ja, worüber wird Beschwerde eingelegt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Zuständigkeit für Beschwerden, die den Straßenbau betreffen, befindet sich beim Amt für Straßen 
und Verkehrsentwicklung. 
 
Dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung liegen Beschwerden von Bürger*innen vor und betref-
fen ausschließlich den Ausbauzustand der Ackerstraße.

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ackerstraße
  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Dellbrücker Straße

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Details

Aktenzeichen
2633/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.08.2021
Erstellt
21.07.2021 11:25