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2293/2017

Wochenmarkt auf dem Liverpooler Platz in Köln-Chorweiler

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 07.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 07.09.2017, TOP 11.1.2

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2514 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/236 
 
Vorlagen-Nummer 
 2293/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 
 
Wochenmarkt auf dem Liverpooler Platz in Köln-Chorweiler 
Mündliche Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Heinrich aus der Sitzung vom 11.05.2017 
TOP 11.2.1 
 
 
Bezirksvertreterin Frau Heinrich hat folgende mündliche Anfrage: 
 
Am Freitag, den 5. Mai, konnte ich feststellen, dass die Abfälle des Wochenmarktes vom 4. Mai 
2017 zu einem großen Teil noch auf der Fläche des Parkplatzes vorhanden waren. Nach mei-
nem Kenntnisstand ist das Marktamt hier die Behörde, die für die Kontrolle des Ablaufes aber 
auch für die Sauberkeit des Platzes zuständig ist. 
 
Meine Fragen hierzu lauten: 
 
Weshalb bleibt der Müll noch bis zum nachfolgenden Tag auf der Parkfläche liegen wenn doch 
festgestellt wurde, dass die Fläche für den Markt zur Verfügung gestellt wird? 
 
Prüft das Marktamt den Zustand des Platzes nach dem Abschluss des Marktes? 
 
Wenn ja, in welchem Abstand wird kontrolliert? 
 
Falls nein, warum findet keine Kontrolle statt? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Reinigung des Marktes erfolgt grundsätzlich im Auftrag der Marktverwaltung durch die Abfallwirt-
schaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) nach Beendigung der Marktzeit. 
 
Im Gegensatz zu donnerstags (Ende der Verkaufszeit 13.00 Uhr) endet die Verkaufszeit samstags 
jedoch erst um 14.30 Uhr. Bis spätestens 16.00 Uhr sollte dann der Abbau erfolgt sein. 
 
Gemäß Mitteilung der AWB ist von dort die Reinigung des Marktes bereits ab 14.00 Uhr vorgesehen. 
Zu diesem Zeitpunkt beginnt der Reinigungstrupp vor Ort mit den Reinigungsarbeiten. 
 
Da aber samstags die Händler länger verkaufen dürfen, kann es vereinzelt dazu kommen, dass Teil-
bereiche der Marktfläche nicht gereinigt werden. Ein ″Warten″ auf den vollständigen Abbau der Mark-
stände ist aufgrund der nachfolgenden Reinigungsaufträge bis dato nicht möglich. Somit kann es vor-
kommen, dass übriggebliebene Flächen erst am nächsten Morgen gereinigt werden, wenn der Reini-
gungstrupp der AWB zur turnusmäßigen täglichen Reinigung wieder vor Ort ist.

2 
 
Die Marktverwaltung hat die AWB gebeten, die Reinigungsarbeiten entsprechend der aktuellen Ver-
kaufszeiten anzupassen, damit eine ordnungsgemäße und zeitnahe Reinigung erfolgen kann. 
 
Grundsätzlich erfolgt zum Ende des Marktes eine Kontrolle durch den zuständigen Wochenmarktauf-
seher.

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2293/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
07.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27