2293/2017
Wochenmarkt auf dem Liverpooler Platz in Köln-Chorweiler
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2514 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/236 Vorlagen-Nummer 2293/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 Wochenmarkt auf dem Liverpooler Platz in Köln-Chorweiler Mündliche Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Heinrich aus der Sitzung vom 11.05.2017 TOP 11.2.1 Bezirksvertreterin Frau Heinrich hat folgende mündliche Anfrage: Am Freitag, den 5. Mai, konnte ich feststellen, dass die Abfälle des Wochenmarktes vom 4. Mai 2017 zu einem großen Teil noch auf der Fläche des Parkplatzes vorhanden waren. Nach mei- nem Kenntnisstand ist das Marktamt hier die Behörde, die für die Kontrolle des Ablaufes aber auch für die Sauberkeit des Platzes zuständig ist. Meine Fragen hierzu lauten: Weshalb bleibt der Müll noch bis zum nachfolgenden Tag auf der Parkfläche liegen wenn doch festgestellt wurde, dass die Fläche für den Markt zur Verfügung gestellt wird? Prüft das Marktamt den Zustand des Platzes nach dem Abschluss des Marktes? Wenn ja, in welchem Abstand wird kontrolliert? Falls nein, warum findet keine Kontrolle statt? Antwort der Verwaltung: Die Reinigung des Marktes erfolgt grundsätzlich im Auftrag der Marktverwaltung durch die Abfallwirt- schaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) nach Beendigung der Marktzeit. Im Gegensatz zu donnerstags (Ende der Verkaufszeit 13.00 Uhr) endet die Verkaufszeit samstags jedoch erst um 14.30 Uhr. Bis spätestens 16.00 Uhr sollte dann der Abbau erfolgt sein. Gemäß Mitteilung der AWB ist von dort die Reinigung des Marktes bereits ab 14.00 Uhr vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt beginnt der Reinigungstrupp vor Ort mit den Reinigungsarbeiten. Da aber samstags die Händler länger verkaufen dürfen, kann es vereinzelt dazu kommen, dass Teil- bereiche der Marktfläche nicht gereinigt werden. Ein ″Warten″ auf den vollständigen Abbau der Mark- stände ist aufgrund der nachfolgenden Reinigungsaufträge bis dato nicht möglich. Somit kann es vor- kommen, dass übriggebliebene Flächen erst am nächsten Morgen gereinigt werden, wenn der Reini- gungstrupp der AWB zur turnusmäßigen täglichen Reinigung wieder vor Ort ist. 2 Die Marktverwaltung hat die AWB gebeten, die Reinigungsarbeiten entsprechend der aktuellen Ver- kaufszeiten anzupassen, damit eine ordnungsgemäße und zeitnahe Reinigung erfolgen kann. Grundsätzlich erfolgt zum Ende des Marktes eine Kontrolle durch den zuständigen Wochenmarktauf- seher.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2293/2017
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 07.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27