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A-N/0005/2011

Zügige Entwicklung Baugebiet Sprakel-Ost

Antrag an die BV Nord 04.03.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 15.03.2011, TOP 7.2

A-N-0005-2011-zügige Entwicklung Baugebiet Sprakel-Ost

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A-N-0005-2011-zügige Entwicklung Baugebiet Sprakel-Ost

3891 Zeichen

A-N/0005/2011  
 
 
 
Münster, 01.03.2011 
A n t r a g : 
 
 
 
 
Die BV möge beschließen: 
 
 
 
„Die BV Nord bestätigt nach dem Gespräch mit der Verwaltung am 25.01.2011 zur B-Plan 
Fläche Nördlich Landwehr ihren am 02.11.2010 getroffenen Beschluss, eine zügige Entwick- 
lung für das Baugebiet Sprakel-Ost zu erreichen.“ 
 
 
Begründung 
 
Die BV Nord beschloss in ihrer Sitzung am 02.11.2010: 
 
„Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft wird gebeten, 
für das als Baugebiet ausgewiesene Gelände östlich Sprakeler Straße / westlich B219 (Ge-
markung St. Mauritz, Flur 44, Flurstück 236) eine zügige Entwicklung einzuleiten, um ein 
kontinuierliches Wachstum des Stadtteils abzusichern. Dabei darf die zügige Entwicklung und 
Realisierung der „Mitte Sprakels" nicht beeinträchtigt oder gar verzögert werden."  
 
Die Begründung ist dem damaligen Antrag zu entnehmen 
 
 
Das seitens der Verwaltung erbetene Gespräche am 25.01.2011 thematisierte maßgeblich Ar- 
gumente einer vorrangigen Vermarktung des Baugebiets „Nördlich Landwehr“ gegenüber 
„Sprakel-Ost“. Alle politischen Kräfte der BV Nord waren zugegen. 
 
Finanzieller Aspekt: 
Um die Kosten des Grunderwerbs plus Ertrag erwirtschaften zu können, müssten für „Nörd- 
lich Landwehr“ städtischerseits zuvor für Entwässerung und Erschließung 2,9 Mio. Euro auf- 
gebracht werden. Diese Beträge sind im beschlossenen Etat 2011 in der mittelfristigen Fi- 
nanzplanung für 2012ff nachlesbar. Aufgrund der aktuellen und künftig noch angespannteren 
städtischen Haushaltssituation erscheint die Verfügbarkeit der Gelder in den kommenden Jah- 
ren ungewiss. 
 
Vermarktungsrisiken: 
Als schwerwiegendes Vermarktungshemmnis „Nördlich Landwehr“ müssen die Lärmimmis- 
sionen durch die Nachbarschaft zur BAB gesehen werden; 300 m. Seitens des Planungsamtes

2
 
 
wurde zwar dargelegt, dass der jetzige BPlan-Zuschnitt der Rechtslage über zumutbaren Lärm 
entspricht. Dagegen steht die Vermutung, dass potenzielle Kaufinteressenten bei der Inaugen- 
scheinnahme des Geländes aufgrund der geringen Entfernung zur BAB einem anderen Bau- 
grundstück den Vorzug geben werden. Ohne Fertigstellung des geplanten Lärmwalls erscheint 
die Vermarktung unrealistisch. Der Wall kann jedoch nur in Verbindung mit dem sechsspuri- 
gen BAB-Ausbau erstellt werden. Als Zeitraum für die Errichtung wurde im o. a. Gespräch 
durch die Verwaltung die Zeitspanne 2014-2018 genannt. Von daher sollte die Verwaltung 
auch prüfen, ob mit der Vermarktung generell bis nach der Lärmwallerstellung gewartet wer- 
den soll, zumal bis dahin auch die Flächen weiter in Richtung BAB geplant werden können. 
Der finanzielle Nutzen würde dann zwar später eintreten, dafür jedoch ergiebiger sein. Au- 
ßerdem könnte die Umbuchung der im beschlossenen Etat verankerten 2,9 Mio. Euro für Er- 
schließung und Etwässerung der aktuellen Haushaltsentspannung zufließen. 
 
Stadtteilentwicklung: 
Der Investor östlich Sprakeler Straße hingegen bräuchte nicht zu warten. Die Flächen sind in 
Privatbesitz, und zügiges Bebauungsinteresse ist bereits mehrfach gegenüber der Stadt und 
Politik bekundet worden. Weiterhin würde dieser unverzüglich nach Vorliegen der baurechtli- 
chen Genehmigungen im Zuge der Entwicklung neben Erschließung auch die Lärmschutz- 
maßnahmen zur DB-Strecke und zur B 219 auf eigenen Kosten vornehmen. Auch dies käme 
Sprakel insgesamt zugute. Des weiteren wurde verwaltungsseitig am 25.01.2011 ausgeführt, 
dass bei Ausblenden des finanziellen Aspekts unter alleiniger Betrachtung der Stadtteilent- 
wicklung Sprakels das Baugebiet „Sprakel-Ost“, dem Gebiet „Nördlich Landwehr“ vorzuzie- 
hen wäre. 
 
Fazit: 
Eine Beschleunigung des Wachsens Sprakels ist von herausragendem Interesse für den Stadt- 
teil. Der finanzielle Aspekt muss in diesem Fall dem gegenüber zurücktreten. 
 
 
 
Bloch   Janning  Beckmann  und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Sprakeler Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
A-N/0005/2011
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
04.03.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37