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0512/2024

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung einer Bewegungsstation

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 02.05.2024, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Beteiligungskonzept Bewegungsstation Merkenich

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3324 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 0512/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung einer Bewegungsstation 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung eine systematische Öffentlich-
keitsbeteiligung zur Errichtung der Bewegungsstation am Bolzplatz in Merkenich auf der 
Grundlage des beigefügten Beteiligungskonzeptes durchzuführen.  
 
Da der Standort im Landschaftsschutzgebiet liegt, werden die Umsetzung der Bewegungssta-
tion und die damit verbundene Öffentlichkeitsbeteiligung vorbehaltlich der Zustimmung des 
Naturschutzbeirates durchgeführt. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat am 08.09.2022 den weiteren Ausbau der Systematischen Öffent-
lichkeitsbeteiligung beschlossen (2084/2022). In diesem Zusammenhang hat die Bezirksver-
tretung Chorweiler am 18.08.2022 beschlossen, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung 
ab dem 01.04.2023 umzusetzen (2088/2022). 
 
Ziel des Ausbaus ist es, einen systematischen Umgang mit Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln 
zu gestalten und die Beteiligungskultur in Köln weiter zu stärken. 
 
Dieser Standort für die Bewegungsstation in Merkenich wurde mittels einer Standortanalyse 
erarbeitet und bietet optimale Bedingungen für ein neues Bewegungsangebot. Dieser liegt in 
unmittelbarer Nähe zu einem bestehenden Bolzplatz. Aufgestellt werden sollen Fitnessgeräte 
für ein umfassendes und vielseitiges Trainingsangebot.  
 
Mit Hilfe der Öffentlichkeitsbeteiligung können die Kenntnisse, Bedarfe und Erwartungen der 
potentiellen Nutzer*innen sichtbar gemacht und eine hohe Akzeptanz seitens der betroffenen 
Bürger*innen erzielt werden.

3 
 
Den detaillierten Inhalt des Beteiligungsverfahrens sowie den avisierten zeitlichen Ablauf kön-
nen dem Beteiligungskonzept (Anlage 2) entnommen werden. 
 
Die Kosten für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Höhe von 1.500 € werden 
durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung übernommen. Für die Umsetzung der Maß-
nahme zur Erstellung einer Bewegungsstation steht gemäß Beschlussvorlage Nr. 1036/2021 
ein Budget durch das Stadtverschönerungsprogramm 2021 in Höhe von 75.000€ zur Verfü-
gung.  
 
Anlagen 
 
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Beteiligungskonzept Bewegungsstation Merkenich

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1360 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung verfolgt das Ziel, Bedarfe und Ansprüche der Zielgruppen an den 
Bewegungsparcours vor Ort zu erfahren und die Akzeptanz sowie eine nachhaltige Nutzung des 
Angebots zu stärken. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Beteiligungskonzept Bewegungsstation Merkenich

5641 Zeichen

1 von 4 
Beteiligungskonzept  
Bewegungsstation Merkenich  
Stand: 27.02.2024  
Das vorliegende Konzept dient als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung und 
grundsätzliche Ausgestaltung einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die einzelnen Umsetzungsschritte 
werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. 
I. Grundlagen 
Kontext 
Die Bezirksvertretung Chorweiler (BV 6) hat in ihrer Sitzung am 27.05.2021 entschieden, dass 
75.000,00 € der Stadtverschönerungsmittel für die Errichtung einer Bewegungsstation in der Nähe des 
Bolzplatzes Merkenich, an der vom Rhein abgewandten Deichseite, verwendet werden sollen und die 
Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt ( AN/1036/2021 ).  
Gestaltungsspielraum (ggf. rechtliche Rahmenbedingungen) 
Der Standort sowie das Gesamtbudget für die Errichtung der Bewegungsstation sind durch den 
Auftrag der BV 6 bereits festgelegt. Um das Gesamtbudget bestmöglich auszuschöpfen, hat die 
Verwaltung bereits eine Vorauswahl für mögliche Sportgeräte getroffen, die an dem genannten 
Standort aufgestellt werden können. Die Gerätevorauswahl deckt alle Bewegungsformen, wie Kraft, 
Koordination und Mobilisation ab. Alle Geräte sind für Personen geeignet, die mindestens 1,40 m groß 
sind. Die Teilnehmenden können Hinweise geben, zu welchem Ziel sie gerne an der 
Bewegungsstation trainieren und welche Geräte sie für ihr Training nutzen möchten. Darüber hinaus 
können sie der Verwaltung wichtige Hinweise für die weitere Planung vor Ort geben sowie einen 
möglichen Namen für die zukünftige Bewegungsstation vorschlagen. Die Rahmenbedingungen für die 
Namensvergebung sind der Bezug zum Sport und der Bewegung und das Erkennungsmerkmal des 
Ortes. 
Umsetzungsbedingungen 
Für das Vorhaben steht eine Person beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zur Verfügung. 
Insgesamt steht für die Öffentlichkeitsbeteiligung ein Budget in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung. 
Die Finanzierung wird in diesem Fall von dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung übernommen. 
II. Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen 
Beteiligungsziele 
Die Kölner*innen, die um das Planungsgebiet in Merkenich herum leben und/oder Sport treiben, 
verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen, die für die weitere Planung der Bewegungsstation 
wertvoll sind. Zudem kann durch die Einbeziehung der Zielgruppen vor Ort eine hohe Akzeptanz für 
die Errichtung der Bewegungsstation erreicht werden. Schließlich können potenzielle Nutzer*innen der 
Bewegungsstation über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Nutzung des Angebots motiviert werden und 
so ein nachhaltig genutztes Angebot für die Menschen vor Ort geschaffen werden.

2 von 4 
Beteiligungsstufe 
Anhörung/Beratung: Die Öffentlichkeit wird eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern. 
Zielgruppen 
Im Fokus der Öffentlichkeitsbeteiligung stehen die potenziellen Nutzenden der zukünftigen 
Bewegungsstation. Dies sind u.a. diejenigen Kölner*innen, die im Planungsgebiet bereits Sport 
treiben. Die Sporttreibenden  stehen dem Vorhaben voraussichtlich positiv gegenüber, da das 
Sportangebot vor Ort erweitert wird. Aus diesem Grund steht voraussichtlich auch ein Teil der 
Anwohner*innen  dem Angebot grundsätzlich positiv gegenüber. Gleichzeitig steht ein Teil der 
Anwohner*innen dem Vorhaben voraussichtlich kritisch gegenüber, da eine Grünfläche verändert und 
ggf. mehr Sporttreibende in das Planungsgebiet ziehen wird.  
Auch der Sportverband in der Nähe, TuS Merkenich , sowie die Nutzer*innen des Bolzplatzes  
könnten dem Vorhaben kritisch gegenüberstehen, da mit der Bewegungsstation ein konkurrierendes 
Sportangebot entsteht und dafür eine Freifläche neben dem bestehenden Bolzplatz genutzt wird. 
Andererseits erhalten diese Zielgruppen durch die Erweiterung des Angebots mehr Möglichkeiten, vor 
Ort Sport zu treiben, sodass Mitglieder des TuS Merkenich sowie Nutzer*innen des Bolzplatzes dem 
Vorhaben auch positiv gegenüberstehen könnten. 
Zu den weiteren Interessierten gehören u.a. der Bürgerverein Merkenich  und der 
Naturschutzbeirat . Während der Bürgerverein Merkenich dem Vorhaben voraussichtlich 
grundsätzlich positiv gegenüber steht, da ein neues Angebot vor Ort geschaffen wird, steht der 
Naturschutzbeirat dem Vorhaben voraussichtlich kritisch gegenüber, da für das Angebot eine 
Grünfläche, welche im Landschaftsschutzgebiet liegt, verändert wird.  
III. Ablauf der Beteiligung, Methoden und 
Kommunikationsmaßnahmen 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung umfasst einen zweiwöchigen Online-Dialog  sowie eine analoge 
Beteiligung. Dazu wird im Planungsgebiet ein Briefkasten aufgestellt, der mit Flyern inklusive 
Rückmeldemöglichkeit bestückt wird. Zusätzlich werden Postwurfsendungen  an die Haushalte in der 
Umgebung des Planungsgebiets verteilt. Eine zeitliche Übersicht, die auch die 
Kommunikationsmaßnahmen beinhaltet, ist dem nachfolgend dargestellten Zeitstrahl zu entnehmen:

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IV. Evaluation 
Die Evaluation soll eine hilfreiche Untersuchung und Bewertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und 
ihrer Formate sein. Ziel ist es, eine noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern, aus einer 
abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren zu lernen und generell die 
Beteiligungskultur in Köln zu professionalisieren und zu verbessern. 
Grundlage der Evaluation sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für gute 
Öffentlichkeitsbeteiligung.

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Die Leitfrage lautet: Inwieweit wurden bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der 
Öffentlichkeitsbeteiligung die Qualitätsstandards eingehalten bzw. erreicht? 
Auf eine darüber hinaus gehende Evaluation wird verzichtet.

Beratungsverlauf (1)

02.05.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0512/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.04.2024
Erstellt
02.02.2024 15:48