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AFW/0001/2025

Handlungsbedarfe am Feuerwehrgerätehaus Häger-Uhlenbrock - Brandschutzbedarfsplan 2024

Anfrage in der BV West 14.01.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 10.04.2025, TOP 4.2

Antwort der Verwaltung vom 20.03.2025

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Antwort der Verwaltung vom 20.03.2025

4515 Zeichen

,4 fW / OCOA J JOJ 5· 
23.62.0004 
Schwingel 
20.03.2025 
2447 
An 
Bezirksverwaltung Münster-West 
STADT MÜNSTER 
2 5. MRZ. 2025 
Amt für Bürger- u. Ratsservice 
Bezirksverwaltung West 
· Antrag AFW/0001/2025 der CDU: 
Anfrage an die Verwaltung - ,,Handlungsbedarfe am Feuerwehrgerätehaus 
Häger-Uhlenbrock- Brandschutzbedarfsplan 2024 
In dem o.g. Antrag werden folgende Fragen an die Verwaltung gestellt: 
1. Wann ist mit der Prüfung und Umsetzung temporärer Kompensationen am derzeitigen 
Standort zu rechnen? 
Als erstes möchte auf das Antwortschreiben vom 14.05.2024 hinweisen: 
Eine Prüfung zur temporären Kompensation insbesondere der Abstände zu den Feuer­ 
wehrfahrzeugen ist abgeschlossen und muss durch die Feuerwehrkameraden von Ort um- ' . 
gesetzt werden. Ein Neubau des Feuerwehrhauses kann frühestens erst ab 2030 begon- 
nen werden. · 
2. Können Umbaumaßnahmen vor dem Hintergrund zur Gewährleistung der Geschlechter­ 
trennung. im Sanitärbereich und in den Umkleidebereichen kurzfristig vorgezogen werden? 
Die Umbaumaßnahmen zur Gewährleistung der Geschlechtertrennung kann in den vornan­ 
denen Sanitärbereichen umgesetzt werden .. Die Finanzierung muss noch abgestimmt wer­ 
den. 
IAWb Krietemeyer 
.Anlagen

23.62.0004 
Schwingel 
14.05.2024 
2447 
Bezirksverwaltung Münster-West 
J Über Dez. VI - Herr Stadtrat Minas - 
Über Bezirl<sverwaltung West '15 /51Zf 
Antrag A„W/0011/2024 der CDU: 
,,Sicherheit ernst nehmen: Mängel am Feuerwehrhaus des Löschzuges der Freiwilligen Feu­ 
erwehr Häger-Uhlenbrock" 
, In dem o.g. Antrag werden folgende Fragen an die Verwaltung gestellt: 
Ist ein Erweiterungs- oder gänzlicher Neubau des Feuerwehrhauses notwendig? 
Antwortbeitrag des Amtes 37 (Feuerwehr) 
1. · Die Mängel, die in der Begründung des oben genannten Antrages Feuerwehrhaus Häger­ 
Uhlenbrock aufgeführt werden, entsprechen dem Stand, der auch durch die Verwaltung· er- 
hoben wurde. · 
2. Im Rahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans durch die Firma Lülf+ Sicher­ 
heitstechhik GmbH wurde eine aus funktionalen und sicherheilstechnischen Aspekten prä­ 
zisierte Gesamtübersicht über alle erforderlichen Bauvorhaben an den Feuerwehrhäusern 
und den Feuer- und Rettungswachen erstellt. 
3. Die für das Feuerwehrhaus Häger-Uhlenbrock im vorliegenden Antrag genannten Mängel 
werden dort in allen wesentlichen Punkten bestätigt. 
Die hohe Priorität der Maßnahme für das Feuerwehrhaus Häger-Uhlehbrock ist ebenfalls 
im aktuellen Brandschutzbedarfsplan dokumentiert. Diese Dringlichkeitsstufe besteht je­ 
doch in gleicher Weise bei weiteren fünf Feuerwehrhäusern, ebenso wie bei Maßnahmen 
an den Liegenschaften der Berufsfeuerwehr. · 
4 .. Die Bauplanungen zum Standort Häqer-Uhlenbrock befinden sich im Konzert mit zahlrei- · 
chen weiteren erforderlichen Maßnahmen an Feuerwehr-Liegenschaften, so dass die Be­ 
wertung im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung immer auch das Gesamtbild als Hin- 
tergrund berücksichtigen wirGJ und muss. · 
5. Konkret besteht für das Feuerwehrhaus Häger-Uhlenbrock sowohl kurzfristige Notwendig­ 
keit der Untersuchung technisch-betrieblicher Optimierungen am Standort, als auch der 
mittelfristigen Bewertung eines vollständigen Neubaus. 
6. Auf den kommenden Beschluss des Brandschutzbedarfsplanes wird verwiesen. 
Antwortbeitrag des Amtes 23 (Amt für Immobilienmanagement) 
1. Ist es möglich die sanitären Anlagen und die Umkleidebereiche durch Umbaumaß­ 
nahmen so zu gestalten, dass eine Geschlechtertrennung möglich ist? 
Ein Umbau der Sanitärbereiche für eine Geschlechtertrennung ist möglich und könnte zeit­ 
nah umgesetzt werden.

2. Ist eine Geschlechtertrennung beim Umziehen in der Fahrzeughalle möglich? 
Für eine Geschlechtertrennung in der Fahrzeughalle sehen wir momentan keine Notwen­ 
digkeit. 
3. Ist die Fahrzeughalle in der Größe für die heutigen Erfordernisse noch angemessen? 
Die Fahrzeughalle ist ausreichend groß dimensioniert und entspricht den heutigen Stan­ 
dards, die den Vorschriften entsprechen. 
4. Stehen genug Lagerräume die für die zugewiesenen Aufgaben im Katastrophen­ 
schutz notwendig zur Verfügung? 
Lagerflächen/Lagerräume sind ausreichend vorhanden. Diese könnten seitens der Feuer­ 
wehr besserqenutzt werden. 
5. Ist es möglich die Zuwegung so herzurichten, dass die anrückenden Einsatzkräfte 
nicht mit den ausrückenden Einsatzfahrzeugen kreuzen? 
Die Zufahrt zu den Parkplätzen könnte verlegt werden, jedoch entfallen hierdurch wieder 
Parkmöglichkeiten für die Einsatzkräfte. 
IA02 Krietemeyer

Originalanfrage

2194 Zeichen

A.+w I 000112015 
STADT .MÜNSTER 
i 1 4. JAN. 2025 
Amt für Bürger- u. Ratsservice 
Bezirksverwaltung West 
CDU FRAKTION IN DER BV WEST 
An den 
Bezirksbürgermeister-des Stadtbezirks Münster - West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
Münster, 10.01.2025 
Anfrage an die Verwaltung - ,,Handlungsbedarfe am Feuerwehrgerätehaus Häger­ 
Uhlenbrock - Brandschutzbedarfsplan 2024 
' • Wann ist mit der Prüfung und Umsetzung temporärer Kompensationen am 
derzeitigen Standort zu rechnen? 
• Können Umbaumaßnahmen vor dem Hintergrund·zur Gewährleistung der 
Geschlechtertrennung im Sanitärbereich und in den Umkleidebereichen 
kurzfristig vorgezogen werden? 
· Begründung 
Auf unseren Antrag A-W/0011/2024 vom 02.03.2024 hin hat die Verwaltung mit den 
Stellungnahmen der Ämter 37 (Feuerwehr) und 23 (Immobilienmanagement) vom 
14.05.2024 geantwortet. Auch im aktuellen Brandschutzbedarfsplan 2024, verabschiedet in 
der Ratssitzung am 19.06.2024, ist das Feuerwehrgerätehaus aufgeführt. 
Am Feuerwehrhaus Häger-Uhlenbrock ist umfangreicher Handlungsbedarf gegeben (S.90 
· Brandschutzbedarfsplan) . 
In der vorgenommenen Priorisierung baulicher, funktionaler und einsatztaktischer 
Handlungsbedarfe wird der LZ13 Häger-Uhlenbrock an Position 5 aufgelistet (5 von 25 
Einheiten/Standorten). Für den Löschzug wird eine hohe Priorität (rote „Ampel") 
ausgewiesen, S. 125 Brandschutzbedarfsplan. 
Der Zustand insgesamt entspricht nicht mehr den heutigen Standards an Hygiene, Sicherheit 
und Einsatzfähigkeit. Eine Geschlechtertrennung ist nicht gegeben. 
Der Brandschutzbedarfsplan führt auf S. 124 folgende bauliche Maßnahmen auf: 
• Kurzfristig: Prüfung temporärer Kompensationen am derzeitigen Standort 
• Mittel-/langfristig: Prüfung baulicher- Möglichkeiten (Erweiterung oder Neubau, 
Umsetzung ca. 2030) 
gezeichnet: Peter Hamann, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, 
Nicholas Reuting, Nils Schappler, Peter Wolfgarten 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Munster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 • Telefax (02 51) 4 18 42- 
44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
CDU-SPENDEN KONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318. • BIC: WELADED lMST • Sparkasse Münsterland Ost

Beratungsverlauf (1)

10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.2 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mauritzstraße 4

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Details

Aktenzeichen
AFW/0001/2025
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
14.01.2025
Erstellt
14.01.2025 09:02