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Enteignung im Rahmen der Gesetze als ultima ratio nutzen - Änderungsantrag zu Top 3.1.6 "Wohnen.Bezahlbar.Machen – Eigentümer verpflichten, auf freien Grundstücken Wohnungen zu bauen!"
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/0742/2019 vom 21.05.2019
Stand: Am 21.05.2019 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.05.2019 AN/0742/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 21.05.2019 Enteignung im Rahmen der Gesetze als ultima ratio nutzen - Änderungsantrag zu Top 3.1.6 "Wohnen.Bezahlbar.Machen – Eigentümer verpflichten, auf freien Grundstücken Wohnungen zu bauen!" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 3.1.6 "Wohnen.Bezahlbar.Machen – Eigentümer verpflichten, auf freien Grundstücken Wohnungen zu bauen!" auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Rates zu nehmen: Beschluss Der vorliegende Antrag wird im Punkt 3 wie folgt ergänzt: Lehnt der Eigentümer den Verkauf an die Stadt ab und lässt Fristen zur Antragstellung verstreichen, ist ein Enteignungsverfahren nach § 176 Absatz 8 und § 85 Absatz 1 Nummer 5 Baugesetzbuch als Ultima Ratio einzuleiten. Begründung Der vorliegende Antrag bezieht im Wesentlichen sich auf das Baugebot § 176 BauGB. Die Möglichkeiten der Enteignung nach dem Baugesetzbuch werden im vorliegenden Antrag von SPD und BUNT nicht erörtert. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages weist in seiner Ausarbeitung zum §176 BauGB aus März 2018 dezidiert auf die Möglichkeit der Enteignung durch die Kommune hin. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
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