0391/2025
Vorgabenbeschluss zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1432 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Die vorliegende Beschlussvorlage behandelt den Vorgabenbeschluss zur 247. Änderung des Flächennutzungsplans „Entwicklungsraum M ax-Becker-Areal“. D ie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB hat zwischen dem 09.12.2024 und dem 03.01.2025, die frühzeitige Beteiligung der Dienststellen und der Träger öffentlicher Belange zwischen dem 12.11.2024 und dem 18.12.2024 stattgefunden. Die Ergebnisse der Beteiligungen sind Bestandteil des Vorgabenbeschlusses. Nach Ausarbeitung des Entwurfes wird die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 4 - Beabsichtigte Darstellung
631 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Anlage 4 247. Anderung des Flächennutzungsplanes: Entwicklungsraum Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld - beabsichtigte Darstellung - ‚Änderungsbereich =] Parkanlage Besonderes Wohngebiet Grünfläche Wohnbaufläche x Böden, erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet Gemischte Baufläche Mischgebiet © Gasversorgung Industriefläche Jugendeinrichtung Gewerbefläche EI _ Kindereinrichtung Fläche für Ver- und Entsorgung Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Gemeinbedarfsfläche fi I Grünfläche EN Schule 0 = i al 10 «0 00 Fläche für Hauptverkehrszüge Spielplatz Fra en Fläche fürBahnanlagen € umspannwerk
Anlage 2 - Lage des Aenderungsbereiches
378 Zeichen
Anlage 2 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. - Lage des Änderungsbereiches - Änderungsbereich 1:15.000M.: 247. Änderung des Flächennutzungsplanes: Entwicklungsraum Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld
Anlage 3 - Bisherige Darstellung
905 Zeichen
W W W GE GE GI GI GI M GI M M GE GE GE SO KVB M GE GE W M M MK GI GI M GE W W M GE W GE MI W W W W SO Baumarkt GI W SO Gerichtsmed. Institut GI GI GE Anlage 3 - bisherige Darstellung - Legende Änderungsbereich Gemischte Baufläche Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Industriefläche Gewerbefläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Gasversorgung Post Umspannwerk Boden, erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet Grünfläche Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Schule Spielplatz Umspannwerk0 100 20050 Meter 1:10.000M.: 247. Änderung des Flächennutzungsplanes: Entwicklungsraum Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld M W GI WB GE
Anlage 6 - Abwägung Öffentlichkeit
754 Zeichen
A N L A G E 6 Darstellung und Bewertung der zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel "Entwicklungsraum Max- Becker-Areal“ in Köln-Ehrenfeld, - eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Amtsblatt Nr. 47 am 04.12.2024 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte digital auf der Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln vom 04.12.2024 bis zum 03.01.2025 einschließlich s owie als Aushang im Bürgeramt Ehrenfeld und im Stadthaus Deutz – Westgebäude (Stadtplanungsamt, Ladenlokal 5) vom 09.12.2024 bis zum 03.01.2025 einschließlich. Es sind keine Stellungnahmen vorgebracht worden.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1811 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61/614-5
Vorlagen-Nummer
0391/2025
Stand: 04.03.2026
Sachstandsbericht
Vorgabenbeschluss zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
Anhörung der Bezirksvertretung 4 zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung der 247.
Änderung des Flächennutzungsplanes
Arbeitstitel: "Entwicklungsraum Max-Becker-Areal" in Köln-Ehrenfeld
Beschlussfassung vom 27.03.2025:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und beauftragt die Verwaltung, für den
Bereich der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) – Arbeitstitel: Entwicklungs-
raum Max-Becker-Areal – gemäß der Anlage 4 den Planentwurf auszuarbeiten. Die Ergeb-
nisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
sind dabei – wie auch die Ergebnisse der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Absatz 1 BauGB - gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 7) zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ungeändert zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat am 27.03.2025, nach Anhörung der Be-
zirksvertretung 4 (Ehrenfeld) am 24.03.2025, wie auch des Rahmenplanungsbeirats Brauns-
feld / Müngersdorf / Ehrenfeld am 11.03.2025 den Vorgabenbeschluss gefasst.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB läuft vom
30.07.2025 bis 10.09.2025.
Nächste Schritte:
Zu diesem Beschluss sind keine weiteren Schritte erforderlich. Für dieses Verfahren ist
die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im 2. Quartal 2026 geplant.
Anlage 7 - Abwägung Trägerbeteiligung
20975 Zeichen
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1
Darstellung und Bewertung der zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel: "Entwicklungsraum
Max-Becker-Areal" in Köln-Ehrenfeld eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä-
ger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom
12.11.2024 bis 18.12.2024 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 27 Stellungnahmen fristgerecht eingegangen. 3 Stellungnahmen sind
verspätet eingegangen (lfd. Nr. 28, 29, 30).
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen-
den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung-
nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
01 13.11.2024 Rhein -Main -Rohrleitungstransport GmbH
Von der vorgenannten Maßnahme werden weder vorhan-
dene Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planu n-
gen der RMR-GmbH sowie der Mainline Verwaltungs-
GmbH
betroffen.
Sollten Ausgleichmaßnahmen erfolgen, dürfen diese
nicht
im Schutzstreifen der Leitungen ein gerichtet werden. Eine
erneute Beteiligung wird dann erforderlich.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.
02 13.11.2024 Nord -West -Ölleitung GmbH
Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Keine Ste llungnahme erforderlich.
03 14.11.2024 Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB)
Es bestehen keine Bedenken.
Es wird auf die Vorgaben zur Errichtung von Standpl ätzen
für Abfallbehälter sowie auf die Erreichbarkeit dieser Stand-
plätze verwiesen. Darüber hinaus ergeht der Hinweis auf
den Bewegungsraum von Müllsammelfahrzeugen.
Kenntnisnahme Die Hinweise sind Gegenstand der verb indlichen Bauleitplanung
bzw. der daraus folgenden Gebäude- bzw. Ausführungsplanung
für Straßen- und Landschaftsräume.
04 15.11.2024 Amprion GmbH
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2
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchst-
spannungsleitungen des Unternehmens. Es wird davon aus-
gegangen, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen
die zuständigen Unternehmen beteiligt wurden.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.
Die erforderlichen Unternehmen sind beteiligt worden.
05 15.11.2024 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Es wird darum gebeten, die Bundesanstalt für Immobi lien zu-
künftig vorzugsweise per Mail zu beteiligen.
Zur 247. Änderung des FNP werden keine Bedenken vorgetra-
gen.
Kenntnisnahme Der Hinweis wird für zukünftige Baule itplanverfahren berücksich-
tigt.
06 15.11.2024 Eisenbahnbundesamt
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfest stel-
lungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnst rom-
fernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des
Bundes.
Es ist sicherzustellen, dass die Flurstücke keinem Bahnbe-
triebszweck dienen. An
dernfalls unterfällt das Flurstück dem
eisenbahnrechtlichen Fachplanungsvorbehalt nach § 1 8
Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sowie dem
Fachplanungsvorrang nach § 38 Baugesetzbuch (BauGB) .
Auskunft über die Zweckbestimmung der o. g. Fläche erteilt
die DB Immobilien -Region West.
Hinsichtlich der Grenzbebauung sind u.a. die Vorsch riften
des § 6 BauO NRW zu beachten.
Es erfolgen weitere Hinweise zur Beachtung bei Neubebau-
ung.
Abschließend wird festgestellt, dass aktuelle zulas sungs-
rechtliche und raumbedeutsame Planungen der Eisenba h-
nen des Bundes im betroffenen Bereich, die über ber eits
festgestellte Planungen hinausgehen und mit der Pla nung
unmittelbar kollidieren könnten, nicht bekannt sind
Die DB Immobilien Köln-West wurde zur Abgabe einer Stellung-
nahme aufgefordert (Beantwortung siehe lfd. Nr. 24).
Die LEA NRW wird im Rahmen der Beteiligung nach §4 (2)
BauGB beteiligt. Eine informelle Abfrage soll vorab durch das
Stadtplanungsamt – Sachgebiet Flächennutzungsplanung – erfol-
gen.
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3
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Es wird empfohlen, die zuständige Aufsichtsbehörde für
nichtbundeseigene Eisenbahnen (Landeseisenbahnauf-
sicht (LEA) NRW) sowie DB Netz AG -
Regionalbereich West
als TOEB zu beteiligen.
07 18.11. 2024 YNCORIS GmbH & Co KG Abteilung Recht
Es besteht keine Betroffenheit. Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich
08 18.11.2024 Bezirksregierung Düsseldorf- Dezernat 25 - (Kampfmittelbeseitigungsdienst / Luftbildauswertung) (übermittelt durch 322/40)
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere hi stori-
sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bode n-
kampfhandlungen und Bombenabwürfe in diesem Bereich.
Teilfläche 1 von 5
- Es besteht ein
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw.
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (militärisc he An-
lage).
- E ine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf
Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten
Karte sowie des konkreten Verdachtes wird empfohlen
- Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü fung
und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung.
Teilfläche 2 von 5
-
Es besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw.
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben).
- E ine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf
Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten
Karte sowie des konkreten Verdachtes wird empfohlen.
- Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü fung
und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung.
Teilfläche 3 von 5
Kenntnisnahme Die Hinweise werden im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
aufgenommen. Sie werden im Rahmen der verbindlichen Bauleit-
planung oder in Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt.
Der Vorhabenträger des Bebauungsplanverfahrens Max-Becker-
Areal ist bereits informiert. Die Unterlagen wurden ihm zur Verfü-
gung gestellt.
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4
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
- Es besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw.
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bombenblin dgän-
ger).
- Es wird
eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche
auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beige-
fügten Karte sowie des konkreten Verdachtes empfoh-
len.
- Aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) so-
wie aus ordnungsbehördlicher Sicht handelt es sich bei der
Überprüfung des konkreten Verdachtspunktes als auch der
Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmit tel
um eine statthafte Maßnahme.
-
Hinsichtlich des konkreten Verdachtes wird an dieser Stelle
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Mindestabstand
von 15m keine erdeingreifenden Baumaßnahmen oder
sonstige Arbeiten ohne Abstimmung mit dem hiesigen
Bereich erfolgen dürfen. Erd arbeiten innerhalb dieses
Mindestabstand stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit
einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.
- Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü fung
und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung.
Teilfläche 4 von 5
- Es
existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bz w.
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben).
- Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche
auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beige-
fügten Karte sowie des konkreten Verdachtes empfoh-
len.
- Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü fung
und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung.
Teilfläche 5 von 5
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
- Aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) so-
wie aus ordnungsbehördlicher Sicht handelt es sich bei der
Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmit tel
um eine statthafte Maßnahme.
- Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü fung
und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung.
09 19.11.2024 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Infra I 3
Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage
werden Verteidigungsbelange nicht beeinträchtigt. E s be-
stehen daher zum angegebenen Vorhaben seitens der Bun-
deswehr als Träger öffentlicher Belange keine Einwände.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.
10 19.11.2024 Polizeipräsidium Köln Führungsstelle Verkehr
Aus Sicht des Polizeipräsidiums Köln ist bei zu Gru nde lie-
genden Änderung des Flächennutzungsplans insbesondere
die Auslastung der Hauptverkehrsrouten Maarweg und Wid-
dersdorfer Straße zu beachten und in der Planung des Ent-
wicklungsraumes, sowie in der Bestandsplanung des Maar-
weges und der Widdersdorfer Straße zu berücksichtig en.
Eine sichere Verkehrsraumgestaltung und sichere Rad ver-
kehrsführung im Umfeld des Entwicklungsraumes ist a us
hiesiger Sicht zu gewährleisten, um insbesondere jü ngere
Verkehrsteilnehm er*innen ausreichend zu schützen. Nach
verkehrlicher Bewertung und Unfallauswertung ist de r an-
grenzende Verkehrsraum bereits sehr stark belastet.
Kenntnisnahme Die verkehrlichen Auswirkungen und Maßnahmen zur Sicherheit
der Verkehrsteilnehmer*innen werden im Rahmen der v erbindli-
chen Bauleitplanung untersucht und berücksichtigt.
11 21.11.2024 Wasser - u. Schifffahrtsamt (WSA) Köln
Das WSA ist nicht betroffen. Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.
12 26.11.2024 EVONIK
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6
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Keine Betroffenheit, erneute Beteiligung erwünscht, sofer n
Kompensationsmaßnahmen notwendig werden.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig.
13 26.11.2024 RRP
Keine Betroffenheit, erneute Beteiligung erwünscht, sofer n
Kompensationsmaßnahmen notwendig werden.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig.
14 27.11.2024 Bau - und Liegenschaftsbetrieb NRW
Keine Bertoffenheit Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.
15 28 .11.2024 Geologischer Dienst NRW
Es wird auf die DIN4149:2005- 04 „Bauten in Deutschen
Erdbebengebieten“ hingewiesen, die zur berücksichti gen
ist. Das vorliegende Planunsggebiet ist der Erdbebenzone 2
sowie der geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen.
Im Rahmen der Beschreibung und Bewertung des
Schutzgutes sind die betroffenen Böden, deren
Bodenschutzstufen und Bodenfunktionen zu benennen.
Zudem sind die Folgen auf das Schutzgut Boden zu
bewerten, es wird der Hinweis auf ausführliche
Informationen auf dem GEOPortal.NRW gegeben.
Mutterboden ist im Plangebiet weitestgehend zu erhalten.
Kenntnisnahme Die Hinweise zu der Erdbebenzone sind kein Regelungsgegen-
stand der vorbereitenden Bauleitplanung. Im Umweltbericht werden
die Hinweise aufgenommen.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden im Umweltbe-
richt zur FNP-Änderung dargestellt.
Möglicherweise können aus
dem Bodengutachten für das Bebauungsplanverfahren a us dem
Max-Becker Areal Erkenntnisse für den gesamten Geltungs bereich
der FNP-Änderung gewonnen werden.
16 02.12.2024 Stadtentwässerungsbetriebe Köln
Seitens der STEB bestehen keine Bedenken gegen das
Vorhaben.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.
17 02.12.2024 Industrie - und H andelskammer z u Köln (IHK Köln)
Die IHK meldet Bedenken gegenüber der beabsichtigte n
Planung an. Es wird der Verlust weiterer Industriestandorte
ohne Ersatz an anderer Stelle bemängelt, obwohl sic h das
jetzige Gewerbe- und Industriegebiet ideal für die
Transformation zu einem zukunftsfähigen und nachhatligen
Gewerbe. und Industriestandort anbieten würde.
Nein Im Rahmen der Erstellung des Zielbildes „Kölner Weststadt“ wurde
umfassend über die Entwicklung und Transformation auf dem Max-
Becker-Areal und im weiteren Umfeld diskutiert. Das vom
Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 beschlossene Zielbild
sieht für das Max-Becker- Areal die Transformation von einem
Gewerbestandort in ein urbanes Mischquartier vor mi t einem
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7
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
ausgeglichen Verhältnis von bezahlbarem Wohnraum un d nicht
störendem Gewerbe inkl. Nahversorgung vor. Auf dies es Zielbild
aufbauend hat der Stadtentwicklungsausschuss am 0 2.02.2023
einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
beschlossen, um ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Gewerbe, einer
Grundschule, mehreren Kindertagestätten, Nahversorg ung,
sozialen und kulturellen Nutzungen sowie öffentlicher Grün-, Spiel-
und Sportflächen festzusetzen.
Die 247. Änderung des FNP orientiert sich an diesen politisch
beschlossenen städtebaulichen Zielsetzungen und tri fft
entsprechende Darstellungen. Die Darstellung von GE-Flächen im
Umfeld des Geltungsbereiches des Bebauung splanes verfolgt
einerseits die Sicherung der hier ansässigen Betrie be und
andererseits die Sicherstellung der Verträglichkeit des sich hier
ansiedeldenden Gewerbes mit der Entwicklung im Plan gebiet des
Bebauungsplanes.
18 06.12.2024 Bezirksregierung Köln – Dezernat 53
Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Keine Ste llungnahme notwendig.
19 06.12.2024 GASCADE
Keine Betroffenheit, erneute Beteiligung erwünscht, sofer n
Kompensationsmaßnahmen notwendig werden.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig.
20 10.12.2024 Deutsche Flugsicherung (DFS)
Es bestehen keine Bedenken. Eine weitere Beteiligun g ist
nicht notwendig.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig.
21 16.12.2024 Bezirksregierung Köln - Dezernat 52
Die endgültige Stilllegung des Schrottplatzes der M ax
Becker GmbH und Co KG ist für den 28.02.2025 geplant. Im
Rahmen des Stilllegungsverfahrens ist ein
Zustandsfeststellungsbericht für das Betriebsgeländ e
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich. Die Belange betreffen die ver-
bindliche Bauleitplanung und die Ausführungsplanung . Diese Be-
lange werden aber auch im Umweltbericht zur FNP-Änderung eine
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8
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
angefertigt worden. Es wurde eine Schutzgutbetrach tung
durchgeführt. Es wurden Überschreitungen von Prüfwerten
festgestellt. Es werden Sicherungsmaßnahmen
(Oberflächenversiegelungen und
Oberflächenabdeckungen) bis zur Sanierung des Geländes
empfohlen). Die gutachterlichen Empfehlungen sollen
mittels einer nachträglichen Anordnung geltend gemacht
werden.
Betrachtung erfahren. Im weiteren V erfahren wird geprüft, ob eine
Kennzeichnung gemäß §5 (3) Nr. 3 BauGB erforderlich ist.
22 16.12.2024 LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Die Belange der Denkmalpflege sind betroffen. Es wird a uf
die Stellungnahme vom 15.08.2024 im Rahmen der
Beteiligung zur verbindlichen Bauleitplanung Max-Be cker-
Areal in Köln-Ehrenfeld verwiesen.
Darin sind Standorte von Denkmälern und weitere Hinweise
enthalten. Es folgt die Bitte, das Thema entspreche nd im
Umweltbericht zu würdigen.
Ja, teilweise. Die Belange der Denkmalpflege sind Gegenstand der verbindlichen
Bauleitplanung und werden an dieser Stelle berücksi chtigt. Eine
grundsätzliche Betrachtung de r Belange der Denkmalpflege wird
auch im Umweltbericht der FNP-Änderung erfolgen.
23 17.12.2024 Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 26
Es bestehen keine Bedenken gegenüber der Planung. E s
wird auf zwei Hubschraubersonderlandeplätzte verwie sen,
die ggf. eine Belästigung durch Fluglärm darstellen könnten.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig. Die Belange sind im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen.
24 17.12.2024 Deutsche Bahn AG – DB Immobilen
Die Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs aus
der angrenzenden Bahnstrecke dürfen nicht gefährdet oder
gestört werden.
Es ergeht der Hinweis, dass auf der angrenzenden Strecke
eine deutliche Verkehrsmehrung zukünftig zu erwarten ist.
Das Proje kt Überwerfungsbauwerk Köln Ehrenfeld/
Müngersdorf darf nicht behindert werden. Es folgen
Hinweise, die bei konkreten Bauvorhaben und deren
Beantragung zu beachten sind.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig. Die Belange sind im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen.
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9
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
25 17.12.2024 Köln Business Wirtschaftsförderungs GmbH
Der Wegfall von GI-Fächen auf Kölner Stadtgebiet wird als
kritisch betrachtet. Im konkreten Fall ist aufgrund des
Unternehmensbesatzes in diesem Bereich eine GI-
Darstellung jedoch nicht erforderlich, so dass kein e
grundsätzlichen Einwände vorliegen.
Kenntnisnahme. Keine Stellungnahme erforderlich.
26 18.12.2024 Straßen NRW
In den Unterlagen fehlt die verkehrliche Mehrbelastung, die
durch die Planänderung entstehen wird. Konkretisierende
Aussagen in folgenden Planungsschritten können ggf.
erfolgen.
Ja Die Beurteilung der verkehrlichen Mehrbelastung durch die Nut-
zungsänderunge n werden durch ein Verkehrsgutachten überprüft,
dass im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung für das Max-Be-
cker-Areal erarbeitet wird. Die für die vorbereitende Bauleitplanung
wesentlichen Ergebnisse dieses Verkehrsgutachtens werden dann
in der Begründung zum Entwurf der 247. Änderung des FNP erläu-
tert.
27 18.12.2024 Polizei NRW Köln - Kriminalprävention
Es empfiehlt sich die Aufstellung und Berücksichtigung von
Sicherheitskonzepten zu einem frühzeitigen Zeitpunk t. Die
Polizei bietet ein entsprechendes Beratungsangebot an. Es
erfolgt der Wunsch, einen entsprechenden Hinweis im
Bebauungsplan zu platzieren.
Kenntnisnahme Es handelt sich hierbei um Hinweise für die verbindliche Bauleit-
planung und finden dort nach entsprechender Prüfung Berücksich-
tigung.
28 19.12.2024 Bezirksregierung Köln – Dezernat 25
Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplane und de m
folgenden Bebauungsplan ist darauf zu achten, dass
sämtliche Verkehrsanlagen regelkonform errichtet werden.
Bestehende Bahnanlagen sind durch die beabsichtigte
Planung betroffen. Es ist dafür Sorge zu t ragen, dass der
Bahnbetrieb nicht beeinträchtigt wird.
Es erfolgt der Hinweis, dass die go.rheinland, die DB und
das EBA zu beteiligen sind.
Kenntnisnahme Die regelkonforme Errichtung der Verkehrsanlagen ob liegt dem
Baugenehmigungsverfahren und wird in der verbindlichen Bauleit-
planung entsprechend festgesetzt.
Es ist nicht erkennbar, dass durch die Planung der Bahnbetrieb be-
einträchtigt wird.
EBA, go.rheinland und die DB wurden beteiligt.
Die Stellungnahmen liegen teilweise vor.
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10
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Für bisher als Bahnanlagen dargestellte Bereiche is t
ausdrücklich die Zustimmung der EBA einzuholen.
Keine Anmerkungen zur Umweltprüfung.
Zu den als Bahnanlagen dargestellten Flächen, die einer neuen Ka-
tegorie zugeordnet werden, besteht seitens des EBA keine Beden-
ken.
29 18.12.2024 SWK Stadtwerke Köln
Gegenüber der beabsichtigten FNP- Darstellung bestehen
grundsätzlich keine Bedenken. Hisichtlich der geplanten
Verlagerung der technischen Anlagen kann noch keine
Stellungnahme abgegeben werden. Es wird auf die
Stellungnahme der SWK vom 31.08.2024 zum
Bebauungsplanverfahren verwiesen. Darin sind Hinwei se
für die verbindliche Bauleitpanung enthalten.
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig.
30 03.01.2024 PLEDOC
Geprüft wurden die Lage von Versorgungsleitungen im
Plangebiet. Diese wurden in die Planzeichnung des F NPs
übertragen. Es erfolgen Hinweise für die vorbereitenden und
verbindliche Bauleitplanung zur Berücksichtigung de r
Versorgungsleitungen in den Beuleitplanverfahren
(Darstellung, Ausführung).
Kenntnisnahme Die Hinweise sind bereits in der Bete iligung zur verbindlichen Bau-
leitplanung erfolgt und werden dort berücksic htigt. Die Systematik
der vorbereitenden Bauleitplanung in Köln sieht ein e Darstellung
von Versorgungsleitungen nicht vor.
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme vorgelegt:
• BezReg Köln: Höhere Landschaftsbehörde, Dezernat 5 1, Dezernat 35.4
• go.rheinland
• Handwerkskammer
• Landschaftsverband Rehinland – Amt 23 –
• Autobahn GmbH des Bundes / Niederlassung Rheinland - Außenstelle Köln
• Flughafen Köln Bonn GmbH
• Häfen und Güterverkehr Köln AG
• Echo Tankstellen GmbH
• RWE Power AG Zentrale
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11
• RWE Westfalen-Weser-Ems, Netzservice GmbH - Abt. E RNN-H-LP
Beschlussvorlage Ausschuss
6597 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/614-5 Vorlagen-Nummer 0391/2025 Freigabedatum 19.02.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vorgabenbeschluss zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Anhörung der Bezirksvertretung 4 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes Arbeitstitel: "Entwicklungsraum Max-Becker-Areal" in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und beauftragt die Verwaltung, für den Bereich der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) – Arbeitstitel: Entwicklungsraum Max-Becker-Areal – gemäß der Anlage 4 den Planentwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei – wie auch die Ergebnisse der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB - gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 7) zu berücksich- tigen. Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 11.03.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Recyclingunternehmen Max Becker verlässt seinen bisherigen Firmensitz nördlich der Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld und verlagert seinen Standort in den Niehler Hafen. Dadurch ergibt sich die Chance, den Bereich des Max-Becker-Areals sowie sein Umfeld zu betrachten und den zukünftigen Entwicklungen und Nutzungsabsichten gemäß dem Zielbild für die Weststadt anzupassen. Mit der Einleitung der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (Beschlussvorlage 1590/2024) hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für die Entwicklung dieses Areals zu einem lebenswerten und funktionieren- den Viertel zu schaffen. Das beinhaltet neben Wohnen auch eine ausgewogene und Ansied- lung von Handwerk, Kleingewerbe, Handel und Kultureinrichtungen. Damit eine städtebauliche Konfliktsituation zwischen geplanter Wohnbebauung und dem an- grenzenden bestehenden Industriegebiet (GI) verhindert werden kann, soll die bestehende Darstellung des Industriegebietes (GI) zu Gunsten eines Gewerbegebietes (GE) geändert werden. Die Darstellung eines GI ist hier zum Erhalt der ansässigen Unternehmen nicht mehr notwendig. Hiermit werden einerseits für die zukünftige Bebauung gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt, andererseits werden damit die ansässigen Gewerbebetriebe in ihrem Bestand und in ihrer Fortentwicklung vor Ort gesichert. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung der Flächennutzungsplanänderung als vorbereitendes Bauleitplanverfahren hat voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Auf der Ebene des Flächen- nutzungsplans lassen sich Auswirkungen auf den Klimaschutz noch nicht ausreichend ab- schätzen und Minderungsmaßnahmen nicht konkret genug regeln. Auswirkungen und Maß- nahmen werden aber im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren untersucht. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung entstehen durch eine Umnutzung des Gebietes von einer immis- sionsintensiven Industrie- und Gewerbenutzung zugunsten einer Wohn- und immissionsärme- ren Gewerbenutzung positive Effekte auf den Klimaschutz. Entsprechende stadtklimatische Maßnahmen („Blaugrüne Infrastruktur“) werden umgesetzt. Verfahrensstand Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die Einleitung des Be- bauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen (Beschlussvorlage 1590/2024). Der derzeit gültige Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Plangebietes „Gewerbegebiet“ (GE) so- wie „Industriegebiet“ (GI) dar. Die geplante Transformation des gesamten Entwicklungsraumes ist aus der aktuellen Darstellung des Flächennutzungsplanes nicht entwickelbar und ist deshalb entsprechend der städtebaulichen Ziele zu ändern. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 247. Änderung des FNP wurde vom 12.11.2024 bis zum 18.12.2024 durchgeführt. 3 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 47 am 04.12.2024 öffentlich bekannt gemacht und vom 09.12.2024 bis einschließlich 03.01.2025 als Aushang im Bürgeramt Ehrenfeld sowie im Stadthaus Deutz (Stadtplanungsamt, Ladenlokal) durchgeführt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet auf der Seite der Stadt Köln abrufbar. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB Es ist keine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB Es wurden Bedenken gegenüber der Änderung der Darstellung eines Industriegebietes (GI) zu einem Gewerbegebiet (GE) geäußert. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Die 247. Änderung des Flächennutzungsplans orientiert sich an den politisch beschlossenen städtebaulichen Zielset- zungen und trifft entsprechende Darstellungen. Änderung der Darstellung gegenüber Entwurfsstand aus der Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Die Darstellung der Grünflächen als „Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung“ wird in Grünfläche mit dem Signet „Parkanlage“ geändert. Dies entspricht den städtebaulichen Zielsetzungen in diesem Bereich. Weiteres Vorgehen Auf Grundlage der mit diesem Beschluss gefassten planerischen Vorgaben für das Verfahren der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Ausarbeitung des Entwurfes für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsarbeit Anlage 2 Lage des Änderungsbereiches Anlage 3 Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplanes Anlage 4 Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplanes Anlage 5 Aushangplakat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 6 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 3 Abs. 1 BauGB Anlage 7 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 4 Abs. 1 BauGB
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0391/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.02.2025
- Erstellt
- 03.02.2025 13:17