Vorgabenbeschluss zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
Beschlussvorlage Ausschuss 0391/2025 vom 19.02.2025
Stand: Am 27.03.2025 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/614-5 Vorlagen-Nummer 0391/2025 Stand: 04.03.2026 Sachstandsbericht Vorgabenbeschluss zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Anhörung der Bezirksvertretung 4 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes Arbeitstitel: "Entwicklungsraum Max-Becker-Areal" in Köln-Ehrenfeld Beschlussfassung vom 27.03.2025: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und beauftragt die Verwaltung, für den Bereich der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) – Arbeitstitel: Entwicklungs- raum Max-Becker-Areal – gemäß der Anlage 4 den Planentwurf auszuarbeiten. Die Ergeb- nisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei – wie auch die Ergebnisse der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB - gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 7) zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig ungeändert zugestimmt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat am 27.03.2025, nach Anhörung der Be- zirksvertretung 4 (Ehrenfeld) am 24.03.2025, wie auch des Rahmenplanungsbeirats Brauns- feld / Müngersdorf / Ehrenfeld am 11.03.2025 den Vorgabenbeschluss gefasst. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB läuft vom 30.07.2025 bis 10.09.2025. Nächste Schritte: Zu diesem Beschluss sind keine weiteren Schritte erforderlich. Für dieses Verfahren ist die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im 2. Quartal 2026 geplant. -
Anlage 7 - Abwägung Trägerbeteiligung
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A N L A G E 7 1 Darstellung und Bewertung der zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel: "Entwicklungsraum Max-Becker-Areal" in Köln-Ehrenfeld eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä- ger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 12.11.2024 bis 18.12.2024 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 27 Stellungnahmen fristgerecht eingegangen. 3 Stellungnahmen sind verspätet eingegangen (lfd. Nr. 28, 29, 30). Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen- den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung- nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 01 13.11.2024 Rhein -Main -Rohrleitungstransport GmbH Von der vorgenannten Maßnahme werden weder vorhan- dene Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planu n- gen der RMR-GmbH sowie der Mainline Verwaltungs- GmbH betroffen. Sollten Ausgleichmaßnahmen erfolgen, dürfen diese nicht im Schutzstreifen der Leitungen ein gerichtet werden. Eine erneute Beteiligung wird dann erforderlich. Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich. 02 13.11.2024 Nord -West -Ölleitung GmbH Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Keine Ste llungnahme erforderlich. 03 14.11.2024 Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) Es bestehen keine Bedenken. Es wird auf die Vorgaben zur Errichtung von Standpl ätzen für Abfallbehälter sowie auf die Erreichbarkeit dieser Stand- plätze verwiesen. Darüber hinaus ergeht der Hinweis auf den Bewegungsraum von Müllsammelfahrzeugen. Kenntnisnahme Die Hinweise sind Gegenstand der verb indlichen Bauleitplanung bzw. der daraus folgenden Gebäude- bzw. Ausführungsplanung für Straßen- und Landschaftsräume. 04 15.11.2024 Amprion GmbH A N L A G E 7 2 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchst- spannungsleitungen des Unternehmens. Es wird davon aus- gegangen, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt wurden. Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich. Die erforderlichen Unternehmen sind beteiligt worden. 05 15.11.2024 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Es wird darum gebeten, die Bundesanstalt für Immobi lien zu- künftig vorzugsweise per Mail zu beteiligen. Zur 247. Änderung des FNP werden keine Bedenken vorgetra- gen. Kenntnisnahme Der Hinweis wird für zukünftige Baule itplanverfahren berücksich- tigt. 06 15.11.2024 Eisenbahnbundesamt Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfest stel- lungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnst rom- fernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es ist sicherzustellen, dass die Flurstücke keinem Bahnbe- triebszweck dienen. An dernfalls unterfällt das Flurstück dem eisenbahnrechtlichen Fachplanungsvorbehalt nach § 1 8 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sowie dem Fachplanungsvorrang nach § 38 Baugesetzbuch (BauGB) . Auskunft über die Zweckbestimmung der o. g. Fläche erteilt die DB Immobilien -Region West. Hinsichtlich der Grenzbebauung sind u.a. die Vorsch riften des § 6 BauO NRW zu beachten. Es erfolgen weitere Hinweise zur Beachtung bei Neubebau- ung. Abschließend wird festgestellt, dass aktuelle zulas sungs- rechtliche und raumbedeutsame Planungen der Eisenba h- nen des Bundes im betroffenen Bereich, die über ber eits festgestellte Planungen hinausgehen und mit der Pla nung unmittelbar kollidieren könnten, nicht bekannt sind Die DB Immobilien Köln-West wurde zur Abgabe einer Stellung- nahme aufgefordert (Beantwortung siehe lfd. Nr. 24). Die LEA NRW wird im Rahmen der Beteiligung nach §4 (2) BauGB beteiligt. Eine informelle Abfrage soll vorab durch das Stadtplanungsamt – Sachgebiet Flächennutzungsplanung – erfol- gen. A N L A G E 7 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Es wird empfohlen, die zuständige Aufsichtsbehörde für nichtbundeseigene Eisenbahnen (Landeseisenbahnauf- sicht (LEA) NRW) sowie DB Netz AG - Regionalbereich West als TOEB zu beteiligen. 07 18.11. 2024 YNCORIS GmbH & Co KG Abteilung Recht Es besteht keine Betroffenheit. Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich 08 18.11.2024 Bezirksregierung Düsseldorf- Dezernat 25 - (Kampfmittelbeseitigungsdienst / Luftbildauswertung) (übermittelt durch 322/40) Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere hi stori- sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bode n- kampfhandlungen und Bombenabwürfe in diesem Bereich. Teilfläche 1 von 5 - Es besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (militärisc he An- lage). - E ine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte sowie des konkreten Verdachtes wird empfohlen - Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü fung und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung. Teilfläche 2 von 5 - Es besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben). - E ine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte sowie des konkreten Verdachtes wird empfohlen. - Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü fung und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung. Teilfläche 3 von 5 Kenntnisnahme Die Hinweise werden im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan aufgenommen. Sie werden im Rahmen der verbindlichen Bauleit- planung oder in Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. Der Vorhabenträger des Bebauungsplanverfahrens Max-Becker- Areal ist bereits informiert. Die Unterlagen wurden ihm zur Verfü- gung gestellt. A N L A G E 7 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung - Es besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bombenblin dgän- ger). - Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beige- fügten Karte sowie des konkreten Verdachtes empfoh- len. - Aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) so- wie aus ordnungsbehördlicher Sicht handelt es sich bei der Überprüfung des konkreten Verdachtspunktes als auch der Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmit tel um eine statthafte Maßnahme. - Hinsichtlich des konkreten Verdachtes wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Mindestabstand von 15m keine erdeingreifenden Baumaßnahmen oder sonstige Arbeiten ohne Abstimmung mit dem hiesigen Bereich erfolgen dürfen. Erd arbeiten innerhalb dieses Mindestabstand stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann. - Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü fung und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung. Teilfläche 4 von 5 - Es existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bz w. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben). - Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beige- fügten Karte sowie des konkreten Verdachtes empfoh- len. - Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü fung und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung. Teilfläche 5 von 5 A N L A G E 7 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung - Aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) so- wie aus ordnungsbehördlicher Sicht handelt es sich bei der Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmit tel um eine statthafte Maßnahme. - Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü fung und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung. 09 19.11.2024 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Infra I 3 Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage werden Verteidigungsbelange nicht beeinträchtigt. E s be- stehen daher zum angegebenen Vorhaben seitens der Bun- deswehr als Träger öffentlicher Belange keine Einwände. Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich. 10 19.11.2024 Polizeipräsidium Köln Führungsstelle Verkehr Aus Sicht des Polizeipräsidiums Köln ist bei zu Gru nde lie- genden Änderung des Flächennutzungsplans insbesondere die Auslastung der Hauptverkehrsrouten Maarweg und Wid- dersdorfer Straße zu beachten und in der Planung des Ent- wicklungsraumes, sowie in der Bestandsplanung des Maar- weges und der Widdersdorfer Straße zu berücksichtig en. Eine sichere Verkehrsraumgestaltung und sichere Rad ver- kehrsführung im Umfeld des Entwicklungsraumes ist a us hiesiger Sicht zu gewährleisten, um insbesondere jü ngere Verkehrsteilnehm er*innen ausreichend zu schützen. Nach verkehrlicher Bewertung und Unfallauswertung ist de r an- grenzende Verkehrsraum bereits sehr stark belastet. Kenntnisnahme Die verkehrlichen Auswirkungen und Maßnahmen zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen werden im Rahmen der v erbindli- chen Bauleitplanung untersucht und berücksichtigt. 11 21.11.2024 Wasser - u. Schifffahrtsamt (WSA) Köln Das WSA ist nicht betroffen. Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich. 12 26.11.2024 EVONIK A N L A G E 7 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Keine Betroffenheit, erneute Beteiligung erwünscht, sofer n Kompensationsmaßnahmen notwendig werden. Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig. 13 26.11.2024 RRP Keine Betroffenheit, erneute Beteiligung erwünscht, sofer n Kompensationsmaßnahmen notwendig werden. Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig. 14 27.11.2024 Bau - und Liegenschaftsbetrieb NRW Keine Bertoffenheit Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich. 15 28 .11.2024 Geologischer Dienst NRW Es wird auf die DIN4149:2005- 04 „Bauten in Deutschen Erdbebengebieten“ hingewiesen, die zur berücksichti gen ist. Das vorliegende Planunsggebiet ist der Erdbebenzone 2 sowie der geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen. Im Rahmen der Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes sind die betroffenen Böden, deren Bodenschutzstufen und Bodenfunktionen zu benennen. Zudem sind die Folgen auf das Schutzgut Boden zu bewerten, es wird der Hinweis auf ausführliche Informationen auf dem GEOPortal.NRW gegeben. Mutterboden ist im Plangebiet weitestgehend zu erhalten. Kenntnisnahme Die Hinweise zu der Erdbebenzone sind kein Regelungsgegen- stand der vorbereitenden Bauleitplanung. Im Umweltbericht werden die Hinweise aufgenommen. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden im Umweltbe- richt zur FNP-Änderung dargestellt. Möglicherweise können aus dem Bodengutachten für das Bebauungsplanverfahren a us dem Max-Becker Areal Erkenntnisse für den gesamten Geltungs bereich der FNP-Änderung gewonnen werden. 16 02.12.2024 Stadtentwässerungsbetriebe Köln Seitens der STEB bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich. 17 02.12.2024 Industrie - und H andelskammer z u Köln (IHK Köln) Die IHK meldet Bedenken gegenüber der beabsichtigte n Planung an. Es wird der Verlust weiterer Industriestandorte ohne Ersatz an anderer Stelle bemängelt, obwohl sic h das jetzige Gewerbe- und Industriegebiet ideal für die Transformation zu einem zukunftsfähigen und nachhatligen Gewerbe. und Industriestandort anbieten würde. Nein Im Rahmen der Erstellung des Zielbildes „Kölner Weststadt“ wurde umfassend über die Entwicklung und Transformation auf dem Max- Becker-Areal und im weiteren Umfeld diskutiert. Das vom Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 beschlossene Zielbild sieht für das Max-Becker- Areal die Transformation von einem Gewerbestandort in ein urbanes Mischquartier vor mi t einem A N L A G E 7 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ausgeglichen Verhältnis von bezahlbarem Wohnraum un d nicht störendem Gewerbe inkl. Nahversorgung vor. Auf dies es Zielbild aufbauend hat der Stadtentwicklungsausschuss am 0 2.02.2023 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan beschlossen, um ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Gewerbe, einer Grundschule, mehreren Kindertagestätten, Nahversorg ung, sozialen und kulturellen Nutzungen sowie öffentlicher Grün-, Spiel- und Sportflächen festzusetzen. Die 247. Änderung des FNP orientiert sich an diesen politisch beschlossenen städtebaulichen Zielsetzungen und tri fft entsprechende Darstellungen. Die Darstellung von GE-Flächen im Umfeld des Geltungsbereiches des Bebauung splanes verfolgt einerseits die Sicherung der hier ansässigen Betrie be und andererseits die Sicherstellung der Verträglichkeit des sich hier ansiedeldenden Gewerbes mit der Entwicklung im Plan gebiet des Bebauungsplanes. 18 06.12.2024 Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Keine Ste llungnahme notwendig. 19 06.12.2024 GASCADE Keine Betroffenheit, erneute Beteiligung erwünscht, sofer n Kompensationsmaßnahmen notwendig werden. Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig. 20 10.12.2024 Deutsche Flugsicherung (DFS) Es bestehen keine Bedenken. Eine weitere Beteiligun g ist nicht notwendig. Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig. 21 16.12.2024 Bezirksregierung Köln - Dezernat 52 Die endgültige Stilllegung des Schrottplatzes der M ax Becker GmbH und Co KG ist für den 28.02.2025 geplant. Im Rahmen des Stilllegungsverfahrens ist ein Zustandsfeststellungsbericht für das Betriebsgeländ e Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich. Die Belange betreffen die ver- bindliche Bauleitplanung und die Ausführungsplanung . Diese Be- lange werden aber auch im Umweltbericht zur FNP-Änderung eine A N L A G E 7 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung angefertigt worden. Es wurde eine Schutzgutbetrach tung durchgeführt. Es wurden Überschreitungen von Prüfwerten festgestellt. Es werden Sicherungsmaßnahmen (Oberflächenversiegelungen und Oberflächenabdeckungen) bis zur Sanierung des Geländes empfohlen). Die gutachterlichen Empfehlungen sollen mittels einer nachträglichen Anordnung geltend gemacht werden. Betrachtung erfahren. Im weiteren V erfahren wird geprüft, ob eine Kennzeichnung gemäß §5 (3) Nr. 3 BauGB erforderlich ist. 22 16.12.2024 LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland Die Belange der Denkmalpflege sind betroffen. Es wird a uf die Stellungnahme vom 15.08.2024 im Rahmen der Beteiligung zur verbindlichen Bauleitplanung Max-Be cker- Areal in Köln-Ehrenfeld verwiesen. Darin sind Standorte von Denkmälern und weitere Hinweise enthalten. Es folgt die Bitte, das Thema entspreche nd im Umweltbericht zu würdigen. Ja, teilweise. Die Belange der Denkmalpflege sind Gegenstand der verbindlichen Bauleitplanung und werden an dieser Stelle berücksi chtigt. Eine grundsätzliche Betrachtung de r Belange der Denkmalpflege wird auch im Umweltbericht der FNP-Änderung erfolgen. 23 17.12.2024 Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 26 Es bestehen keine Bedenken gegenüber der Planung. E s wird auf zwei Hubschraubersonderlandeplätzte verwie sen, die ggf. eine Belästigung durch Fluglärm darstellen könnten. Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig. Die Belange sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen. 24 17.12.2024 Deutsche Bahn AG – DB Immobilen Die Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs aus der angrenzenden Bahnstrecke dürfen nicht gefährdet oder gestört werden. Es ergeht der Hinweis, dass auf der angrenzenden Strecke eine deutliche Verkehrsmehrung zukünftig zu erwarten ist. Das Proje kt Überwerfungsbauwerk Köln Ehrenfeld/ Müngersdorf darf nicht behindert werden. Es folgen Hinweise, die bei konkreten Bauvorhaben und deren Beantragung zu beachten sind. Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig. Die Belange sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen. A N L A G E 7 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 25 17.12.2024 Köln Business Wirtschaftsförderungs GmbH Der Wegfall von GI-Fächen auf Kölner Stadtgebiet wird als kritisch betrachtet. Im konkreten Fall ist aufgrund des Unternehmensbesatzes in diesem Bereich eine GI- Darstellung jedoch nicht erforderlich, so dass kein e grundsätzlichen Einwände vorliegen. Kenntnisnahme. Keine Stellungnahme erforderlich. 26 18.12.2024 Straßen NRW In den Unterlagen fehlt die verkehrliche Mehrbelastung, die durch die Planänderung entstehen wird. Konkretisierende Aussagen in folgenden Planungsschritten können ggf. erfolgen. Ja Die Beurteilung der verkehrlichen Mehrbelastung durch die Nut- zungsänderunge n werden durch ein Verkehrsgutachten überprüft, dass im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung für das Max-Be- cker-Areal erarbeitet wird. Die für die vorbereitende Bauleitplanung wesentlichen Ergebnisse dieses Verkehrsgutachtens werden dann in der Begründung zum Entwurf der 247. Änderung des FNP erläu- tert. 27 18.12.2024 Polizei NRW Köln - Kriminalprävention Es empfiehlt sich die Aufstellung und Berücksichtigung von Sicherheitskonzepten zu einem frühzeitigen Zeitpunk t. Die Polizei bietet ein entsprechendes Beratungsangebot an. Es erfolgt der Wunsch, einen entsprechenden Hinweis im Bebauungsplan zu platzieren. Kenntnisnahme Es handelt sich hierbei um Hinweise für die verbindliche Bauleit- planung und finden dort nach entsprechender Prüfung Berücksich- tigung. 28 19.12.2024 Bezirksregierung Köln – Dezernat 25 Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplane und de m folgenden Bebauungsplan ist darauf zu achten, dass sämtliche Verkehrsanlagen regelkonform errichtet werden. Bestehende Bahnanlagen sind durch die beabsichtigte Planung betroffen. Es ist dafür Sorge zu t ragen, dass der Bahnbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Es erfolgt der Hinweis, dass die go.rheinland, die DB und das EBA zu beteiligen sind. Kenntnisnahme Die regelkonforme Errichtung der Verkehrsanlagen ob liegt dem Baugenehmigungsverfahren und wird in der verbindlichen Bauleit- planung entsprechend festgesetzt. Es ist nicht erkennbar, dass durch die Planung der Bahnbetrieb be- einträchtigt wird. EBA, go.rheinland und die DB wurden beteiligt. Die Stellungnahmen liegen teilweise vor. A N L A G E 7 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Für bisher als Bahnanlagen dargestellte Bereiche is t ausdrücklich die Zustimmung der EBA einzuholen. Keine Anmerkungen zur Umweltprüfung. Zu den als Bahnanlagen dargestellten Flächen, die einer neuen Ka- tegorie zugeordnet werden, besteht seitens des EBA keine Beden- ken. 29 18.12.2024 SWK Stadtwerke Köln Gegenüber der beabsichtigten FNP- Darstellung bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Hisichtlich der geplanten Verlagerung der technischen Anlagen kann noch keine Stellungnahme abgegeben werden. Es wird auf die Stellungnahme der SWK vom 31.08.2024 zum Bebauungsplanverfahren verwiesen. Darin sind Hinwei se für die verbindliche Bauleitpanung enthalten. Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig. 30 03.01.2024 PLEDOC Geprüft wurden die Lage von Versorgungsleitungen im Plangebiet. Diese wurden in die Planzeichnung des F NPs übertragen. Es erfolgen Hinweise für die vorbereitenden und verbindliche Bauleitplanung zur Berücksichtigung de r Versorgungsleitungen in den Beuleitplanverfahren (Darstellung, Ausführung). Kenntnisnahme Die Hinweise sind bereits in der Bete iligung zur verbindlichen Bau- leitplanung erfolgt und werden dort berücksic htigt. Die Systematik der vorbereitenden Bauleitplanung in Köln sieht ein e Darstellung von Versorgungsleitungen nicht vor. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme vorgelegt: • BezReg Köln: Höhere Landschaftsbehörde, Dezernat 5 1, Dezernat 35.4 • go.rheinland • Handwerkskammer • Landschaftsverband Rehinland – Amt 23 – • Autobahn GmbH des Bundes / Niederlassung Rheinland - Außenstelle Köln • Flughafen Köln Bonn GmbH • Häfen und Güterverkehr Köln AG • Echo Tankstellen GmbH • RWE Power AG Zentrale A N L A G E 7 11 • RWE Westfalen-Weser-Ems, Netzservice GmbH - Abt. E RNN-H-LP -
Anlage 2 - Lage des Aenderungsbereiches
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Anlage 2 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. - Lage des Änderungsbereiches - Änderungsbereich 1:15.000M.: 247. Änderung des Flächennutzungsplanes: Entwicklungsraum Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld -
Anlage 3 - Bisherige Darstellung
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W W W GE GE GI GI GI M GI M M GE GE GE SO KVB M GE GE W M M MK GI GI M GE W W M GE W GE MI W W W W SO Baumarkt GI W SO Gerichtsmed. Institut GI GI GE Anlage 3 - bisherige Darstellung - Legende Änderungsbereich Gemischte Baufläche Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Industriefläche Gewerbefläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Gasversorgung Post Umspannwerk Boden, erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet Grünfläche Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Schule Spielplatz Umspannwerk0 100 20050 Meter 1:10.000M.: 247. Änderung des Flächennutzungsplanes: Entwicklungsraum Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld M W GI WB GE -
Anlage 4 - Beabsichtigte Darstellung
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Die Oberbürgermeisterin Anlage 4 247. Anderung des Flächennutzungsplanes: Entwicklungsraum Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld - beabsichtigte Darstellung - ‚Änderungsbereich =] Parkanlage Besonderes Wohngebiet Grünfläche Wohnbaufläche x Böden, erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet Gemischte Baufläche Mischgebiet © Gasversorgung Industriefläche Jugendeinrichtung Gewerbefläche EI _ Kindereinrichtung Fläche für Ver- und Entsorgung Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Gemeinbedarfsfläche fi I Grünfläche EN Schule 0 = i al 10 «0 00 Fläche für Hauptverkehrszüge Spielplatz Fra en Fläche fürBahnanlagen € umspannwerk -
Anlage 6 - Abwägung Öffentlichkeit
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A N L A G E 6 Darstellung und Bewertung der zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel "Entwicklungsraum Max- Becker-Areal“ in Köln-Ehrenfeld, - eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Amtsblatt Nr. 47 am 04.12.2024 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte digital auf der Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln vom 04.12.2024 bis zum 03.01.2025 einschließlich s owie als Aushang im Bürgeramt Ehrenfeld und im Stadthaus Deutz – Westgebäude (Stadtplanungsamt, Ladenlokal 5) vom 09.12.2024 bis zum 03.01.2025 einschließlich. Es sind keine Stellungnahmen vorgebracht worden. -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/614-5 Vorlagen-Nummer 0391/2025 Freigabedatum 19.02.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vorgabenbeschluss zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Anhörung der Bezirksvertretung 4 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes Arbeitstitel: "Entwicklungsraum Max-Becker-Areal" in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und beauftragt die Verwaltung, für den Bereich der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) – Arbeitstitel: Entwicklungsraum Max-Becker-Areal – gemäß der Anlage 4 den Planentwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei – wie auch die Ergebnisse der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB - gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 7) zu berücksich- tigen. Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 11.03.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Recyclingunternehmen Max Becker verlässt seinen bisherigen Firmensitz nördlich der Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld und verlagert seinen Standort in den Niehler Hafen. Dadurch ergibt sich die Chance, den Bereich des Max-Becker-Areals sowie sein Umfeld zu betrachten und den zukünftigen Entwicklungen und Nutzungsabsichten gemäß dem Zielbild für die Weststadt anzupassen. Mit der Einleitung der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (Beschlussvorlage 1590/2024) hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für die Entwicklung dieses Areals zu einem lebenswerten und funktionieren- den Viertel zu schaffen. Das beinhaltet neben Wohnen auch eine ausgewogene und Ansied- lung von Handwerk, Kleingewerbe, Handel und Kultureinrichtungen. Damit eine städtebauliche Konfliktsituation zwischen geplanter Wohnbebauung und dem an- grenzenden bestehenden Industriegebiet (GI) verhindert werden kann, soll die bestehende Darstellung des Industriegebietes (GI) zu Gunsten eines Gewerbegebietes (GE) geändert werden. Die Darstellung eines GI ist hier zum Erhalt der ansässigen Unternehmen nicht mehr notwendig. Hiermit werden einerseits für die zukünftige Bebauung gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt, andererseits werden damit die ansässigen Gewerbebetriebe in ihrem Bestand und in ihrer Fortentwicklung vor Ort gesichert. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung der Flächennutzungsplanänderung als vorbereitendes Bauleitplanverfahren hat voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Auf der Ebene des Flächen- nutzungsplans lassen sich Auswirkungen auf den Klimaschutz noch nicht ausreichend ab- schätzen und Minderungsmaßnahmen nicht konkret genug regeln. Auswirkungen und Maß- nahmen werden aber im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren untersucht. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung entstehen durch eine Umnutzung des Gebietes von einer immis- sionsintensiven Industrie- und Gewerbenutzung zugunsten einer Wohn- und immissionsärme- ren Gewerbenutzung positive Effekte auf den Klimaschutz. Entsprechende stadtklimatische Maßnahmen („Blaugrüne Infrastruktur“) werden umgesetzt. Verfahrensstand Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die Einleitung des Be- bauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen (Beschlussvorlage 1590/2024). Der derzeit gültige Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Plangebietes „Gewerbegebiet“ (GE) so- wie „Industriegebiet“ (GI) dar. Die geplante Transformation des gesamten Entwicklungsraumes ist aus der aktuellen Darstellung des Flächennutzungsplanes nicht entwickelbar und ist deshalb entsprechend der städtebaulichen Ziele zu ändern. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 247. Änderung des FNP wurde vom 12.11.2024 bis zum 18.12.2024 durchgeführt. 3 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 47 am 04.12.2024 öffentlich bekannt gemacht und vom 09.12.2024 bis einschließlich 03.01.2025 als Aushang im Bürgeramt Ehrenfeld sowie im Stadthaus Deutz (Stadtplanungsamt, Ladenlokal) durchgeführt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet auf der Seite der Stadt Köln abrufbar. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB Es ist keine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB Es wurden Bedenken gegenüber der Änderung der Darstellung eines Industriegebietes (GI) zu einem Gewerbegebiet (GE) geäußert. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Die 247. Änderung des Flächennutzungsplans orientiert sich an den politisch beschlossenen städtebaulichen Zielset- zungen und trifft entsprechende Darstellungen. Änderung der Darstellung gegenüber Entwurfsstand aus der Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Die Darstellung der Grünflächen als „Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung“ wird in Grünfläche mit dem Signet „Parkanlage“ geändert. Dies entspricht den städtebaulichen Zielsetzungen in diesem Bereich. Weiteres Vorgehen Auf Grundlage der mit diesem Beschluss gefassten planerischen Vorgaben für das Verfahren der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Ausarbeitung des Entwurfes für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsarbeit Anlage 2 Lage des Änderungsbereiches Anlage 3 Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplanes Anlage 4 Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplanes Anlage 5 Aushangplakat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 6 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 3 Abs. 1 BauGB Anlage 7 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 4 Abs. 1 BauGB -
Anlage 5 - Aushangplakat zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Die vorliegende Beschlussvorlage behandelt den Vorgabenbeschluss zur 247. Änderung des Flächennutzungsplans „Entwicklungsraum M ax-Becker-Areal“. D ie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB hat zwischen dem 09.12.2024 und dem 03.01.2025, die frühzeitige Beteiligung der Dienststellen und der Träger öffentlicher Belange zwischen dem 12.11.2024 und dem 18.12.2024 stattgefunden. Die Ergebnisse der Beteiligungen sind Bestandteil des Vorgabenbeschlusses. Nach Ausarbeitung des Entwurfes wird die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf
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11.03.2025
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen -
24.03.2025
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
27.03.2025 zuletzt
TOP 7.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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