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0391/2025

Vorgabenbeschluss zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

Beschlussvorlage Ausschuss 19.02.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.03.2025, TOP 7.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 4 - Beabsichtigte Darstellung

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Anlage 2 - Lage des Aenderungsbereiches

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Anlage 3 - Bisherige Darstellung

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Anlage 5 - Aushangplakat zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 6 - Abwägung Öffentlichkeit

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 7 - Abwägung Trägerbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1432 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Die vorliegende Beschlussvorlage behandelt den Vorgabenbeschluss zur 247. Änderung des 
Flächennutzungsplans „Entwicklungsraum M ax-Becker-Areal“. D ie frühzeitige Beteiligung der 
Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB hat zwischen dem 09.12.2024 und dem 03.01.2025, die 
frühzeitige Beteiligung der Dienststellen und der Träger öffentlicher Belange zwischen dem 12.11.2024 
und dem 18.12.2024 stattgefunden. Die Ergebnisse der Beteiligungen sind Bestandteil des 
Vorgabenbeschlusses. Nach Ausarbeitung des Entwurfes wird die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 
BauGB beteiligt. 
 
 
  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4 - Beabsichtigte Darstellung

631 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin

Anlage 4
247. Anderung des Flächennutzungsplanes:
Entwicklungsraum Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld
- beabsichtigte Darstellung -

‚Änderungsbereich =] Parkanlage
Besonderes Wohngebiet Grünfläche
Wohnbaufläche x Böden, erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet
Gemischte Baufläche
Mischgebiet © Gasversorgung
Industriefläche Jugendeinrichtung
Gewerbefläche EI _ Kindereinrichtung
Fläche für Ver- und Entsorgung Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Gemeinbedarfsfläche
fi I Grünfläche EN Schule
0 =
i al 10 «0 00 Fläche für Hauptverkehrszüge Spielplatz
Fra en Fläche fürBahnanlagen € umspannwerk

Anlage 2 - Lage des Aenderungsbereiches

378 Zeichen

Anlage 2
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
- Lage des Änderungsbereiches -
Änderungsbereich
1:15.000M.:
247. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Entwicklungsraum Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld

Anlage 3 - Bisherige Darstellung

905 Zeichen

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SO
Baumarkt
 
GI
 
 
W
 
 
SO
Gerichtsmed. Institut
 
GI
 
 
GI
 
 
 
 
 
 
 
 
GE
 
 
 
 
 
Anlage 3
- bisherige Darstellung -
Legende
Änderungsbereich
Gemischte Baufläche
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Industriefläche
Gewerbefläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
Gasversorgung
Post
Umspannwerk
Boden, erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet
Grünfläche
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Schule
Spielplatz
Umspannwerk0 100 20050
Meter
1:10.000M.:
247. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Entwicklungsraum Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld
M
W
GI
WB
GE

Anlage 6 - Abwägung Öffentlichkeit

754 Zeichen

A N L A G E   6 
 
 
 
Darstellung und Bewertung der zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel "Entwicklungsraum Max-
Becker-Areal“ in Köln-Ehrenfeld, - eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Amtsblatt Nr. 47 am 04.12.2024 öffentlich bekannt 
gemacht und erfolgte digital auf der Internetseite 
www.beteiligung-bauleitplanung.koeln  vom 04.12.2024 bis zum 03.01.2025 einschließlich s owie 
als Aushang im Bürgeramt Ehrenfeld und im Stadthaus  Deutz – Westgebäude (Stadtplanungsamt, Ladenlokal 5) vom 09.12.2024 bis zum 
03.01.2025 einschließlich. Es sind keine Stellungnahmen vorgebracht worden.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1811 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/614-5 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0391/2025
Stand: 04.03.2026 
Sachstandsbericht  
Vorgabenbeschluss zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)  
Anhörung der Bezirksvertretung 4 zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung der 247. 
Änderung des Flächennutzungsplanes  
Arbeitstitel:  "Entwicklungsraum Max-Becker-Areal" in Köln-Ehrenfeld 
Beschlussfassung vom 27.03.2025: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und beauftragt die Verwaltung, für den 
Bereich der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) – Arbeitstitel: Entwicklungs-
raum Max-Becker-Areal – gemäß der Anlage 4 den Planentwurf auszuarbeiten. Die Ergeb-
nisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
sind dabei – wie auch die Ergebnisse der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 Absatz 1 BauGB - gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 7) zu 
berücksichtigen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig ungeändert zugestimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat am 27.03.2025, nach Anhörung der Be-
zirksvertretung 4 (Ehrenfeld) am 24.03.2025, wie auch des Rahmenplanungsbeirats Brauns-
feld / Müngersdorf / Ehrenfeld am 11.03.2025 den Vorgabenbeschluss gefasst.  
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB läuft vom 
30.07.2025 bis 10.09.2025. 
 
Nächste Schritte: 
Zu diesem Beschluss sind keine weiteren Schritte erforderlich. Für dieses Verfahren ist 
die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im 2. Quartal 2026 geplant.

Anlage 7 - Abwägung Trägerbeteiligung

20975 Zeichen

A N L A G E   7 
            
 
1 
 
Darstellung und Bewertung der zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel: "Entwicklungsraum 
Max-Becker-Areal" in Köln-Ehrenfeld eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä- 
ger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 
12.11.2024 bis 18.12.2024 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 27 Stellungnahmen fristgerecht eingegangen. 3 Stellungnahmen sind 
verspätet eingegangen (lfd. Nr. 28, 29, 30). 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen- 
den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung- 
nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung  
01  13.11.2024 Rhein -Main -Rohrleitungstransport GmbH  
 Von der vorgenannten Maßnahme werden weder vorhan- 
dene Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planu n- 
gen der RMR-GmbH sowie der Mainline Verwaltungs-
GmbH 
betroffen. 
Sollten Ausgleichmaßnahmen erfolgen, dürfen diese 
nicht 
im Schutzstreifen der Leitungen ein gerichtet werden. Eine 
erneute Beteiligung wird dann erforderlich. 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich. 
02  13.11.2024 Nord -West -Ölleitung GmbH  
 Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Keine Ste llungnahme erforderlich. 
03  14.11.2024 Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB)  
 Es bestehen keine Bedenken. 
Es wird auf die Vorgaben zur Errichtung von Standpl ätzen 
für Abfallbehälter sowie auf die Erreichbarkeit dieser Stand- 
plätze verwiesen. Darüber hinaus ergeht der Hinweis  auf 
den Bewegungsraum von Müllsammelfahrzeugen. 
Kenntnisnahme Die Hinweise sind Gegenstand der verb indlichen Bauleitplanung 
bzw. der daraus folgenden Gebäude- bzw. Ausführungsplanung 
für Straßen- und Landschaftsräume.  
04 15.11.2024 Amprion GmbH

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2 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung  
 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchst- 
spannungsleitungen des Unternehmens. Es wird davon aus- 
gegangen, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen 
die zuständigen Unternehmen beteiligt wurden. 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich. 
Die erforderlichen Unternehmen sind beteiligt worden. 
05  15.11.2024 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben  
 Es wird darum gebeten, die Bundesanstalt für Immobi lien zu- 
künftig vorzugsweise per Mail zu beteiligen.  
Zur 247. Änderung des FNP werden keine Bedenken vorgetra- 
gen. 
 
Kenntnisnahme Der Hinweis wird für zukünftige Baule itplanverfahren berücksich- 
tigt. 
06  15.11.2024 Eisenbahnbundesamt  
 Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfest stel- 
lungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnst rom- 
fernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des 
Bundes.  
Es ist sicherzustellen, dass die Flurstücke keinem Bahnbe- 
triebszweck dienen. An 
dernfalls unterfällt das Flurstück dem 
eisenbahnrechtlichen Fachplanungsvorbehalt nach § 1 8 
Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sowie dem 
Fachplanungsvorrang nach § 38 Baugesetzbuch (BauGB) . 
Auskunft über die Zweckbestimmung der o. g. Fläche erteilt 
die DB Immobilien -Region West. 
Hinsichtlich der Grenzbebauung sind u.a. die Vorsch riften 
des § 6 BauO NRW zu beachten. 
Es erfolgen weitere Hinweise zur Beachtung bei Neubebau- 
ung. 
Abschließend wird festgestellt, dass aktuelle zulas sungs- 
rechtliche und raumbedeutsame Planungen der Eisenba h- 
nen des Bundes im betroffenen Bereich, die über ber eits 
festgestellte Planungen hinausgehen und mit der Pla nung 
unmittelbar kollidieren könnten, nicht bekannt sind 
 Die DB Immobilien Köln-West wurde zur Abgabe einer  Stellung- 
nahme aufgefordert (Beantwortung siehe lfd. Nr. 24). 
Die LEA NRW wird im Rahmen der Beteiligung nach §4 (2) 
BauGB beteiligt. Eine informelle Abfrage soll vorab durch das 
Stadtplanungsamt – Sachgebiet Flächennutzungsplanung – erfol- 
gen.

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3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung  
Es wird empfohlen, die zuständige Aufsichtsbehörde für 
nichtbundeseigene Eisenbahnen (Landeseisenbahnauf- 
sicht (LEA) NRW) sowie DB Netz AG -
Regionalbereich West 
als TOEB zu beteiligen.  
07  18.11. 2024 YNCORIS GmbH & Co KG Abteilung Recht  
 Es besteht keine Betroffenheit.  Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich  
08  18.11.2024 Bezirksregierung Düsseldorf- Dezernat 25 - (Kampfmittelbeseitigungsdienst / Luftbildauswertung)  (übermittelt durch 322/40)  
 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere hi stori- 
sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bode n- 
kampfhandlungen und Bombenabwürfe in diesem Bereich.  
 
Teilfläche 1 von 5 
- Es besteht ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. 
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (militärisc he An- 
lage).  
- E ine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf 
Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten 
Karte sowie des konkreten Verdachtes wird empfohlen 
- Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü fung  
und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung. 
 
Teilfläche 2 von 5 
- 
Es besteht  ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. 
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben).  
- E ine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf 
Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten 
Karte sowie des konkreten Verdachtes wird empfohlen. 
- Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü fung  
und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung. 
 
Teilfläche 3 von 5 
Kenntnisnahme Die Hinweise werden im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 
aufgenommen. Sie werden im Rahmen der verbindlichen Bauleit- 
planung oder in Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. 
Der Vorhabenträger des Bebauungsplanverfahrens Max-Becker-
Areal ist bereits informiert. Die Unterlagen wurden ihm zur Verfü- 
gung gestellt.

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4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung  
- Es besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. 
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bombenblin dgän- 
ger).  
- Es wird 
eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche 
auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beige-
fügten Karte sowie des konkreten Verdachtes empfoh-
len.  
- Aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) so- 
wie aus ordnungsbehördlicher Sicht handelt es sich bei der 
Überprüfung des konkreten Verdachtspunktes als auch der 
Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmit tel 
um eine statthafte Maßnahme. 
- 
Hinsichtlich des konkreten Verdachtes wird an dieser Stelle 
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass  im Mindestabstand 
von 15m keine erdeingreifenden Baumaßnahmen oder 
sonstige Arbeiten ohne Abstimmung mit dem hiesigen 
Bereich erfolgen dürfen.  Erd arbeiten innerhalb dieses 
Mindestabstand stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit 
einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.  
- Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü fung 
 
und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung. 
 
Teilfläche 4 von 5 
- Es 
existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bz w. 
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben).   
- Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche 
auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beige-
fügten Karte sowie des konkreten Verdachtes empfoh-
len.  
- Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü fung 
 
und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung. 
 
Teilfläche 5 von 5

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5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung  
- Aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) so- 
wie aus ordnungsbehördlicher Sicht handelt es sich bei der 
Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmit tel 
um eine statthafte Maßnahme. 
- Es erfolgen Hinweise zur Beauftragung der Überprü fung 
 
und Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung. 
 
09  19.11.2024 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Infra I 3  
 Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage 
werden Verteidigungsbelange nicht beeinträchtigt. E s be- 
stehen daher zum angegebenen Vorhaben seitens der Bun- 
deswehr als Träger öffentlicher Belange keine Einwände.  
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich. 
10  19.11.2024 Polizeipräsidium Köln Führungsstelle Verkehr  
 Aus Sicht des Polizeipräsidiums Köln ist bei zu Gru nde lie- 
genden Änderung des Flächennutzungsplans insbesondere 
die Auslastung der Hauptverkehrsrouten Maarweg und Wid- 
dersdorfer Straße zu beachten und in der Planung des Ent- 
wicklungsraumes, sowie in der Bestandsplanung des Maar- 
weges und der Widdersdorfer Straße zu berücksichtig en. 
Eine sichere Verkehrsraumgestaltung und sichere Rad ver- 
kehrsführung im Umfeld des Entwicklungsraumes ist a us 
hiesiger Sicht zu gewährleisten, um insbesondere jü ngere 
Verkehrsteilnehm er*innen ausreichend zu schützen. Nach 
verkehrlicher Bewertung und Unfallauswertung ist de r an- 
grenzende Verkehrsraum bereits sehr stark belastet. 
Kenntnisnahme Die verkehrlichen Auswirkungen und Maßnahmen zur Sicherheit 
der Verkehrsteilnehmer*innen werden im Rahmen der v erbindli- 
chen Bauleitplanung untersucht und berücksichtigt.  
 
11  21.11.2024 Wasser - u. Schifffahrtsamt (WSA) Köln  
 Das WSA ist nicht betroffen.  Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich. 
12  26.11.2024 EVONIK

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6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung  
 Keine Betroffenheit, erneute Beteiligung erwünscht, sofer n 
Kompensationsmaßnahmen notwendig werden. 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig. 
13  26.11.2024  RRP  
 Keine Betroffenheit, erneute Beteiligung erwünscht, sofer n 
Kompensationsmaßnahmen notwendig werden. 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig. 
14  27.11.2024 Bau - und Liegenschaftsbetrieb NRW  
 Keine Bertoffenheit Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich. 
15  28 .11.2024 Geologischer Dienst NRW  
 Es wird auf die DIN4149:2005- 04 „Bauten in Deutschen 
Erdbebengebieten“ hingewiesen, die zur berücksichti gen 
ist. Das vorliegende Planunsggebiet ist der Erdbebenzone 2 
sowie der geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen. 
Im Rahmen der Beschreibung und Bewertung des 
Schutzgutes sind die betroffenen Böden, deren 
Bodenschutzstufen und Bodenfunktionen zu benennen. 
Zudem sind die Folgen auf das Schutzgut Boden zu 
bewerten, es wird der Hinweis auf ausführliche 
Informationen auf dem GEOPortal.NRW gegeben. 
Mutterboden ist im Plangebiet weitestgehend zu erhalten. 
Kenntnisnahme Die Hinweise zu der Erdbebenzone sind  kein Regelungsgegen- 
stand der vorbereitenden Bauleitplanung. Im Umweltbericht werden 
die Hinweise aufgenommen. 
 
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden im Umweltbe- 
richt zur FNP-Änderung dargestellt. 
Möglicherweise können aus 
dem Bodengutachten für das Bebauungsplanverfahren a us dem 
Max-Becker Areal Erkenntnisse für den gesamten Geltungs bereich 
der FNP-Änderung gewonnen werden. 
16  02.12.2024 Stadtentwässerungsbetriebe Köln  
 Seitens der STEB bestehen keine Bedenken gegen das 
Vorhaben. 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich.  
17  02.12.2024 Industrie - und H andelskammer z u Köln (IHK Köln)  
 Die IHK meldet Bedenken gegenüber der beabsichtigte n 
Planung an. Es wird der Verlust weiterer Industriestandorte 
ohne Ersatz an anderer Stelle bemängelt, obwohl sic h das 
jetzige Gewerbe- und Industriegebiet ideal für die 
Transformation zu einem zukunftsfähigen und nachhatligen 
Gewerbe. und Industriestandort anbieten würde.  
Nein Im Rahmen der Erstellung des Zielbildes „Kölner Weststadt“ wurde 
umfassend über die Entwicklung und Transformation auf dem Max-
Becker-Areal und im weiteren Umfeld diskutiert. Das vom 
Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 beschlossene Zielbild 
sieht für das Max-Becker- Areal die Transformation von einem 
Gewerbestandort in ein urbanes Mischquartier vor mi t einem

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7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung  
ausgeglichen Verhältnis von bezahlbarem Wohnraum un d nicht 
störendem Gewerbe inkl. Nahversorgung vor. Auf dies es Zielbild 
aufbauend hat der Stadtentwicklungsausschuss am 0 2.02.2023 
einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan  
beschlossen, um ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Gewerbe, einer 
Grundschule, mehreren Kindertagestätten, Nahversorg ung, 
sozialen und kulturellen Nutzungen sowie öffentlicher Grün-, Spiel- 
und Sportflächen festzusetzen.  
Die 247. Änderung des FNP orientiert sich an diesen  politisch 
beschlossenen städtebaulichen Zielsetzungen und tri fft 
entsprechende Darstellungen. Die Darstellung von GE-Flächen im 
Umfeld des Geltungsbereiches des Bebauung splanes verfolgt 
einerseits die Sicherung der hier ansässigen Betrie be und 
andererseits die Sicherstellung der Verträglichkeit  des sich hier 
ansiedeldenden Gewerbes mit der Entwicklung im Plan gebiet des 
Bebauungsplanes. 
 
18 06.12.2024 Bezirksregierung Köln – Dezernat 53  
 Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Keine Ste llungnahme notwendig. 
19  06.12.2024 GASCADE  
 Keine Betroffenheit, erneute Beteiligung erwünscht, sofer n 
Kompensationsmaßnahmen notwendig werden. 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig. 
20  10.12.2024 Deutsche Flugsicherung (DFS)  
 Es bestehen keine Bedenken. Eine weitere Beteiligun g ist 
nicht notwendig. 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig.  
21  16.12.2024 Bezirksregierung Köln - Dezernat 52  
 Die endgültige Stilllegung des Schrottplatzes der M ax 
Becker GmbH und Co KG ist für den 28.02.2025 geplant. Im 
Rahmen des Stilllegungsverfahrens ist ein 
Zustandsfeststellungsbericht für das Betriebsgeländ e 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme erforderlich. Die  Belange betreffen die ver- 
bindliche Bauleitplanung und die Ausführungsplanung . Diese Be- 
lange werden aber auch im Umweltbericht zur FNP-Änderung eine

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8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung  
angefertigt worden. Es wurde eine Schutzgutbetrach tung 
durchgeführt. Es wurden Überschreitungen von Prüfwerten 
festgestellt. Es werden Sicherungsmaßnahmen 
(Oberflächenversiegelungen und 
Oberflächenabdeckungen) bis zur Sanierung des Geländes 
empfohlen). Die gutachterlichen Empfehlungen sollen  
mittels einer nachträglichen Anordnung geltend gemacht 
werden. 
Betrachtung erfahren. Im weiteren V erfahren wird geprüft, ob eine 
Kennzeichnung gemäß §5 (3) Nr. 3 BauGB erforderlich ist. 
22  16.12.2024 LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland  
 Die Belange der Denkmalpflege sind betroffen. Es wird a uf 
die Stellungnahme vom 15.08.2024 im Rahmen der 
Beteiligung zur verbindlichen Bauleitplanung Max-Be cker-
Areal in Köln-Ehrenfeld verwiesen.  
Darin sind Standorte von Denkmälern und weitere Hinweise 
enthalten. Es folgt die Bitte, das Thema entspreche nd im 
Umweltbericht zu würdigen. 
Ja, teilweise. Die Belange der Denkmalpflege sind Gegenstand der verbindlichen 
Bauleitplanung und werden an dieser Stelle berücksi chtigt. Eine 
grundsätzliche Betrachtung de r Belange der Denkmalpflege wird 
auch im Umweltbericht der FNP-Änderung erfolgen. 
23 17.12.2024 Bezirksregierung Düsseldorf  – Dezernat 26  
 Es bestehen keine Bedenken gegenüber der Planung. E s 
wird auf zwei Hubschraubersonderlandeplätzte verwie sen, 
die ggf. eine Belästigung durch Fluglärm darstellen könnten.  
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig. Die Belange sind im Rahmen der 
verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen. 
24  17.12.2024 Deutsche Bahn AG – DB Immobilen  
 Die Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs aus 
der angrenzenden Bahnstrecke dürfen nicht gefährdet oder 
gestört werden.  
Es ergeht der Hinweis, dass auf der angrenzenden Strecke 
eine deutliche Verkehrsmehrung zukünftig zu erwarten ist. 
Das Proje kt Überwerfungsbauwerk Köln Ehrenfeld/ 
Müngersdorf darf nicht behindert werden. Es folgen 
Hinweise, die bei konkreten Bauvorhaben und deren 
Beantragung zu beachten sind. 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig. Die Belange sind im Rahmen der 
verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen.

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9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung  
25  17.12.2024 Köln Business Wirtschaftsförderungs GmbH 
 Der Wegfall von GI-Fächen auf Kölner Stadtgebiet wird als 
kritisch betrachtet. Im konkreten Fall ist aufgrund  des 
Unternehmensbesatzes in diesem Bereich eine GI-
Darstellung jedoch nicht erforderlich, so dass kein e 
grundsätzlichen Einwände vorliegen. 
Kenntnisnahme. Keine Stellungnahme erforderlich. 
26  18.12.2024 Straßen NRW  
 In den Unterlagen fehlt die verkehrliche Mehrbelastung, die 
durch die Planänderung entstehen wird. Konkretisierende 
Aussagen in folgenden Planungsschritten können ggf.  
erfolgen. 
Ja Die Beurteilung der verkehrlichen Mehrbelastung durch die Nut- 
zungsänderunge n werden durch ein Verkehrsgutachten überprüft, 
dass im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung für das Max-Be- 
cker-Areal erarbeitet wird. Die für die vorbereitende Bauleitplanung 
wesentlichen Ergebnisse dieses Verkehrsgutachtens werden dann  
in der Begründung zum Entwurf der 247. Änderung des FNP erläu- 
tert. 
27  18.12.2024 Polizei NRW Köln - Kriminalprävention  
 Es empfiehlt sich die Aufstellung und Berücksichtigung von 
Sicherheitskonzepten zu einem frühzeitigen Zeitpunk t. Die 
Polizei bietet ein entsprechendes Beratungsangebot an. Es 
erfolgt der Wunsch, einen entsprechenden Hinweis im  
Bebauungsplan zu platzieren.  
Kenntnisnahme Es handelt sich hierbei um Hinweise  für die verbindliche Bauleit- 
planung und finden dort nach entsprechender Prüfung Berücksich- 
tigung. 
28 19.12.2024 Bezirksregierung Köln – Dezernat 25    
 Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplane und de m 
folgenden Bebauungsplan ist darauf zu achten, dass 
sämtliche Verkehrsanlagen regelkonform errichtet werden.  
Bestehende Bahnanlagen sind durch die beabsichtigte  
Planung betroffen. Es ist dafür Sorge zu t ragen, dass der 
Bahnbetrieb nicht beeinträchtigt wird. 
Es erfolgt der Hinweis, dass die go.rheinland, die DB und 
das EBA zu beteiligen sind. 
Kenntnisnahme Die regelkonforme Errichtung der Verkehrsanlagen ob liegt dem 
Baugenehmigungsverfahren und wird in der verbindlichen Bauleit- 
planung entsprechend festgesetzt.  
 
Es ist nicht erkennbar, dass durch die Planung der Bahnbetrieb be- 
einträchtigt wird. 
EBA, go.rheinland und die DB wurden beteiligt. 
Die Stellungnahmen liegen teilweise vor.

A N L A G E   7 
            
 
10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung  
Für bisher als Bahnanlagen dargestellte Bereiche is t 
ausdrücklich die Zustimmung der EBA einzuholen. 
Keine Anmerkungen zur Umweltprüfung. 
Zu den als Bahnanlagen dargestellten Flächen, die einer neuen Ka- 
tegorie zugeordnet werden, besteht seitens des EBA keine Beden- 
ken. 
29 18.12.2024 SWK Stadtwerke Köln    
 Gegenüber der beabsichtigten FNP- Darstellung bestehen 
grundsätzlich keine Bedenken. Hisichtlich der geplanten 
Verlagerung der technischen Anlagen kann noch keine  
Stellungnahme abgegeben werden. Es wird auf die 
Stellungnahme der SWK vom 31.08.2024 zum 
Bebauungsplanverfahren verwiesen. Darin sind Hinwei se 
für die verbindliche Bauleitpanung enthalten. 
Kenntnisnahme Keine Stellungnahme notwendig. 
30  03.01.2024 PLEDOC    
 Geprüft wurden die Lage von Versorgungsleitungen im  
Plangebiet. Diese wurden in die Planzeichnung des F NPs 
übertragen. Es erfolgen Hinweise für die vorbereitenden und 
verbindliche Bauleitplanung zur Berücksichtigung de r 
Versorgungsleitungen in den Beuleitplanverfahren 
(Darstellung, Ausführung). 
Kenntnisnahme Die Hinweise sind bereits in der Bete iligung zur verbindlichen Bau- 
leitplanung erfolgt und werden dort berücksic htigt. Die Systematik 
der vorbereitenden Bauleitplanung in Köln sieht ein e Darstellung 
von Versorgungsleitungen nicht vor. 
 
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme vorgelegt: 
• BezReg Köln: Höhere Landschaftsbehörde, Dezernat 5 1, Dezernat 35.4 
• go.rheinland 
• Handwerkskammer 
• Landschaftsverband Rehinland – Amt 23 – 
• Autobahn GmbH des Bundes / Niederlassung Rheinland  - Außenstelle Köln 
• Flughafen Köln Bonn GmbH 
• Häfen und Güterverkehr Köln AG 
• Echo Tankstellen GmbH 
• RWE Power AG Zentrale

A N L A G E   7 
            
 
11 
 
• RWE Westfalen-Weser-Ems, Netzservice GmbH - Abt. E RNN-H-LP

Beschlussvorlage Ausschuss

6597 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/614-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0391/2025 
Freigabedatum 
19.02.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vorgabenbeschluss zur 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)  
Anhörung der Bezirksvertretung 4 zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung der 247. 
Änderung des Flächennutzungsplanes  
Arbeitstitel:  "Entwicklungsraum Max-Becker-Areal" in Köln-Ehrenfeld  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und beauftragt die Verwaltung, für den 
Bereich der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) – Arbeitstitel: Entwicklungsraum 
Max-Becker-Areal – gemäß der Anlage 4 den Planentwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei – 
wie auch die Ergebnisse der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 
Absatz 1 BauGB - gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 7) zu berücksich-
tigen. 
 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 11.03.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Recyclingunternehmen Max Becker verlässt seinen bisherigen Firmensitz nördlich der 
Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld und verlagert seinen Standort in den Niehler Hafen. 
Dadurch ergibt sich die Chance, den Bereich des Max-Becker-Areals sowie sein Umfeld zu 
betrachten und den zukünftigen Entwicklungen und Nutzungsabsichten gemäß dem Zielbild 
für die Weststadt anzupassen. 
 
Mit der Einleitung der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes (Beschlussvorlage 
1590/2024) hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, die 
Voraussetzungen für die Entwicklung dieses Areals zu einem lebenswerten und funktionieren-
den Viertel zu schaffen. Das beinhaltet neben Wohnen auch eine ausgewogene und Ansied-
lung von Handwerk, Kleingewerbe, Handel und Kultureinrichtungen.  
Damit eine städtebauliche Konfliktsituation zwischen geplanter Wohnbebauung und dem an-
grenzenden bestehenden Industriegebiet (GI) verhindert werden kann, soll die bestehende 
Darstellung des Industriegebietes (GI) zu Gunsten eines Gewerbegebietes (GE) geändert 
werden. Die Darstellung eines GI ist hier zum Erhalt der ansässigen Unternehmen nicht mehr 
notwendig. Hiermit werden einerseits für die zukünftige Bebauung gesunde Wohnverhältnisse 
sichergestellt, andererseits werden damit die ansässigen Gewerbebetriebe in ihrem Bestand 
und in ihrer Fortentwicklung vor Ort gesichert. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Umsetzung der Flächennutzungsplanänderung als vorbereitendes Bauleitplanverfahren 
hat voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Auf der Ebene des Flächen-
nutzungsplans lassen sich Auswirkungen auf den Klimaschutz noch nicht ausreichend ab-
schätzen und Minderungsmaßnahmen nicht konkret genug regeln. Auswirkungen und Maß-
nahmen werden aber im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren untersucht. Im Rahmen der 
verbindlichen Bauleitplanung entstehen durch eine Umnutzung des Gebietes von einer immis-
sionsintensiven Industrie- und Gewerbenutzung zugunsten einer Wohn- und immissionsärme-
ren Gewerbenutzung positive Effekte auf den Klimaschutz. Entsprechende stadtklimatische 
Maßnahmen („Blaugrüne Infrastruktur“) werden umgesetzt. 
 
Verfahrensstand 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die Einleitung des Be-
bauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) sowie die Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen (Beschlussvorlage 1590/2024). Der derzeit 
gültige Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Plangebietes „Gewerbegebiet“ (GE) so-
wie „Industriegebiet“ (GI) dar. Die geplante Transformation des gesamten Entwicklungsraumes 
ist aus der aktuellen Darstellung des Flächennutzungsplanes nicht entwickelbar und ist deshalb 
entsprechend der städtebaulichen Ziele zu ändern. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 247. Änderung des FNP wurde vom 12.11.2024 bis zum 
18.12.2024 durchgeführt.

3 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 
47 am 04.12.2024 öffentlich bekannt gemacht und vom 09.12.2024 bis einschließlich 
03.01.2025 als Aushang im Bürgeramt Ehrenfeld sowie im Stadthaus Deutz (Stadtplanungsamt, 
Ladenlokal) durchgeführt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet auf der Seite der 
Stadt Köln abrufbar. 
 
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB 
Es ist keine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
 
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB 
Es wurden Bedenken gegenüber der Änderung der Darstellung eines Industriegebietes (GI) zu 
einem Gewerbegebiet (GE) geäußert. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Die 247. Änderung des 
Flächennutzungsplans orientiert sich an den politisch beschlossenen städtebaulichen Zielset-
zungen und trifft entsprechende Darstellungen. 
 
Änderung der Darstellung gegenüber Entwurfsstand aus der Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 
4 (1) BauGB 
Die Darstellung der Grünflächen als „Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung“ 
wird in Grünfläche mit dem Signet „Parkanlage“ geändert. Dies entspricht den städtebaulichen 
Zielsetzungen in diesem Bereich. 
 
Weiteres Vorgehen 
Auf Grundlage der mit diesem Beschluss gefassten planerischen Vorgaben für das Verfahren 
der 247. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Ausarbeitung des Entwurfes für die 
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie Veröffentlichung 
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsarbeit 
Anlage 2 Lage des Änderungsbereiches 
Anlage 3 Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplanes 
Anlage 4 Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplanes 
Anlage 5 Aushangplakat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
Anlage 6 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 3 Abs. 1 BauGB 
Anlage 7 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen § 4 Abs. 1 BauGB

Beratungsverlauf (3)

11.03.2025 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.03.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0391/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.02.2025
Erstellt
03.02.2025 13:17