1088/2018
Neues Wohnen im Alter (NWIA) e.V.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2413 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 12.04.2018 1088/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 Neues Wohnen im Alter (NWIA) e.V. Anfrage (AN/0459/2018) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 19.04.2018 Der Verein NWIA e.V. berät und begleitet seit ca. 30 Jahren Einzelpersonen, Selbsthilfegruppen, Vereine, Fachleute und kommunale Vertreter* innen sowie (Wohnungs-) Unternehmen, wenn es um Fragen des generationsübergreifenden und inklusiven Wohnens geht. Neben der Beratungsstelle wohn mobil, die zur Wohnungsanpassung und Tausch berät, hat NWIA e.V. bisher einen wichtigen Beitrag im Bereich alternativer Wohnformen im Alter in Köln geleistet. Zum 31.12.2017 hat das Land die Förderung eingestellt, da die Konzeption zu innovativen Wohnfor- men derzeit überarbeitet wird. Hierzu stellt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgende Fragen an die Verwaltung: 1) Wie beurteilt die Verwaltung die Einstellung der Landesförderung, gibt es diesbezüglich Ge- spräche mit dem Land über eine mögliche weitere Förderung von NWIA e.V.? 2) Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit der kommunalen Förderung von NWIA e.V.? Gab es hierzu Gespräche mit dem Verein, wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht? Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1) Die Verwaltung erachtet die Einstellung der Landesförderung als endgültig. Daher gab es bis- her auch keine Gespräche seitens der Verwaltung mit dem Land zu einer weiteren Förderung durch das Land. Zitat aus der Entscheidung: „ Aus Ihrer Konzeption ist zu entnehmen, dass Ihr Projekt sich in erster Linie an den Inhalten des Masterplans altengerechte Quartiere – NRW orientiert. Dieser Masterplan stellte in der Vorgängerregierung eine konzeptionelle Darstellung zur möglichen Lebensweise älterer Men- schen dar. Diese Konzeption wird nun überarbeitet. Ein erhebliches Landesinteresse, welches zwingende Voraussetzung ist, an der Förderung des Landesbüros ist nun nicht mehr gege- ben. Ihren Antrag lehne ich daher ab.“ 2) Zur kommunalen Förderung des Vereins ist das Amt für Wohnungswesen mit NWIA e.V. im Gespräch. Die verwaltungsinterne Abstimmung zu einer solchen Förderung ist noch nicht ab- geschlossen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1088/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 12.04.2018
- Erstellt
- 06.04.2018 09:50