3454/2017
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bessere Querungsmöglichkeiten, Tempo 30-Zone und Streckenführung der Buslinie 150 (Az.: 02-1600-211/16)
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Beschlussvorlage - Druckstück zur Sitzung 13.09.2018
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 Vorlagen-Nummer 3454/2017 Freigabedatum 10.01.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bessere Querungsmöglichkeiten, Tempo 30-Zone und Streckenführung der Buslinie 150 (Az.: 02-1600-211/16) Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Seniorennetzwerk Kalk für die Eingabe und schließt sich den Empfehlungen der Verwaltung an. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Begründung: Das Seniorennetzwerk Kalk macht in einem Bürgerantrag verschiedene Anregungen zur Verkehrssi- cherung und Streckenführung der Buslinie 150 (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: - Bessere Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Eythstraße: Die Eythstraße in Köln-Kalk kreuzt die Thumbstraße, Johann-Classen-Straße, Steinmetzstraße, Lili- enthalstraße, Albermannstraße, Remscheider Straße und die Lüttringhauser Straße. Die dort abge- senkten Bordsteine ermöglichen eine barrierefreie Querung über die Eythstraße in maximal 75m Ent- fernung. Mehrere durchgeführte Ortsbesichtigungen ließen keinen gebündelten Querungsverkehr durch Fußgänger außerhalb der Kreuzungsbereiche erkennen. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), sind für die gemessenen Ver- kehrsstärken und einer angenommenen Fußgängerquerung (100-200 Fußgängern/h) keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Da selbst kleine Höhenunterschiede von Rollstuhlfahrenden oder Rollatornutzenden oft nur mit An- strengungen zu bewältigen sind, wäre ein niveaugleicher Übergang zwischen Gehweg und Fahrbahn für diese tatsächlich die beste Lösung. Dem stehen jedoch die Anforderungen der blinden und seh- behinderten Mitmenschen entgegen. Für diesen Personenkreis stellt ein mit dem Langstock deutlich ertastbarer Höhenunterschied die einzige Möglichkeit dar, die Grenze zwischen dem Gehweg und der Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2018, TOP 2.1 -siehe Anlage 2- Bezirksvertretung 8 (Kalk) 13.09.2018, TOP 2.1 2 für sie gefährlichen Fahrbahn zu erkennen. Ohne diese Tastkante besteht die Gefahr, dass sie unbe- absichtigt und ohne es zu merken die Fahrbahn betreten. Um die gegensätzlichen Anforderungen zu berücksichtigen, hat die Verwaltung unter Beteiligung der örtlichen Behindertenverbände einen Kompromiss abgestimmt, der an den Fußgängerfurten von Que- rungsstellen eine Bordhöhe von 3 cm vorsieht. Diese stellt die maximale Höhendifferenz dar, die ohne fremde Hilfe überrollt werden kann, ist zugleich aber auch der geringste Wert, der mit dem Langstock zu ertasten ist. - Flächendeckende Tempo 30-Zone in Kalk-Nord: In dem in der Eingabe angesprochenen Bereich ist die Einführung von Tempo 30-Zonen abgeschlos- sen. Der Vorschlag bezieht sich auf Straßen (u. a. auch die Eythstraße), die im Vorbehaltsnetz (Netz der Vorrangstraßen) für Tempo 30-Zonen liegen. In diesem Vorbehaltsnetz sind die Vorfahrtstraßen enthalten, die aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung (z. B. Verkehrsfunktion für den überörtlichen und innerstädtischen Verkehr, Charakter, Ausbau, verkehrliche Ausstattung und ÖPNV - Führung) nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. Hier wird die Fahrgeschwindigkeit von 50 Km/h (oder mehr) zugelassen bzw. mittels Einzelbeschilderung auf 30 Km/h beschränkt. Die Beschränkung auf Tempo 30 ist hier nur möglich, wenn besondere Gefahrenstellen bestehen oder besonders schüt- zenswerte Einrichtungen wie Schulen oder Altenheime usw. direkt an der Straße ihren Zugang ha- ben. Dies ist hier nicht der Fall. - Änderung der Streckenführung der Buslinie 150 in Kalk-Nord: Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels kommt der Feinerschließung von Siedlungsberei- chen durch Buslinien perspektivisch eine hohe Bedeutung zu. Im aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Köln wurde der Bedarf für ein entsprechendes ergänzendes Feinerschließungsangebot festge- stellt. In Gebieten mit einer hohen Anzahl von Seniorinnen und Senioren soll die Zugänglichkeit zum Öffentlichen Nahverkehr verstärkt durch geänderte Bussysteme oder flexible Bedienungsformen si- chergestellt werden. Hierzu gehört auch der Bereich Kalk-Nord. Im Rahmen dieses Konzepts müssen jedoch alle in Frage kommenden Gebiete der Stadt Köln vertie- fend untersucht werden. Die Konzepte müssen mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG abgestimmt werden, damit ein stadtweiter Systemvorschlag in Verbindung mit einem ganzheitlichen Bedienungs- konzept vorgeschlagen werden kann. Diese Ergebnisse liegen noch nicht vor, sodass eine weitere Veränderung am Linienweg der Buslinie 150 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen werden kann. Nach Abschluss der Prüfung werden die Ergebnisse zur Beratung den zuständigen politischen Gremien vorgelegt. Anlagen
Anlage 1 Eingabe
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Seniorennetzwerk Kalk c/o Alexander Tschechowski Sozialraumkoordination Humboldt-Gremberg/Kalk Kinderschutzbund Köln Koordinationsstelle Kalk Rolshover Str. 7-9 51105 Köln Köln, den 20.10.2016 Bezirksbürgermeister Kalk Markus Thiele Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln Betreff: Bürgereingabe nach §24 der Gemeindeordnung für das Land NRW Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Thiele, im Rahmen einer erfolgreich durchgeführten Stadtteilbegehung am 08.07.2016 und einer Bürgerveranstaltung am 13.09.2016 durch die Sozialraumkoordination Humboldt-Gremberg/Kalk mit Unterstützung des Behindertenbeauftragten der Stadt Köln, Günter Bell, macht das Seniorennetzwerk Kalk unter Einbezug von Seniorinnen und Senioren, Fachverwaltung und Bezirkspolitik im Ergebnis folgende Anregung für den Stadtteil Kalk: 1. Besser Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Eythstraße Es soll geprüft werden, wie die Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Eythstraße verbessert werden können. Begründung: Für Seniorinnen und Senioren ist die Querung der Straßen häufig mit Gefahren verbunden, weil die Pkws mit zu hoher Geschwindigkeit fahren. Dies betrifft besonders Abschnitte der Eythstraße. Beispielsweise durch Zebrastreifen, punktuelle Fahrbahnverengungen oder Aufpflasterungen kann die Geschwindigkeit verringert und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und - teilnehmer erhöht werden. 2. Flächendeckende Tempo 30 Zone in Kalk-Nord Es soll geprüft werden, ob im Wohngebiet Kalk-Nord (Bereich zwischen Kalker Hauptstraße, Kalk- Mülheimer-Straße, Wipperführter Straße/Autobahn und Bahndamm) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine flächendeckende Tempo 30-Zone eingerichtet werden kann. Der Verkehr auf Straßen, über die der Buslinienverkehr geführt wird, hat weiterhin grundsätzlich Vorfahrt. Begründung: Für Seniorinnen und Senioren ist die Querung der Straßen häufig mit Gefahren verbunden, weil die Pkws mit zu hoher Geschwindigkeit fahren. Durch eine allgemeine Verringerung der Geschwindigkeit wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erhöht. 3. Änderung der Streckenführung der Buslinie 150 in Kalk-Nord Es soll geprüft werden, ob die Buslinie 150 in ihrer Streckenführung für das Quartier Kalk-Nord besser erschlossen werden kann. Dabei werden 2 Optionen vorgeschlagen: 1. Option: Der Bus wird von der Haltestelle am Odysseum weiter über die Istanbulstraße Richtung Norden geführt. Auf der Istanbulstraße 22-26 (Music Store) wird eine Haltestelle eingerichtet. Der Bus biegt im Kreisverkehr rechts auf die Kalk-Mülheimer-Str. ab. Auf der Kalk-Mülheimer-Str. 235-237 (Getränkehandel Dursty) wird eine Haltestelle eingerichtet. Anschließend biegt der Bus rechts in die Wipperfürther Str. ab, wo auf Höhe der Hausnummer 25 (Fitnessstudios Mc Fit) eine Haltstellestelle eingerichtet wird. Letztlich führt die Strecke wieder zurück über die Marie-Curie-Str. zum Odysseum. Von dort fährt der Bus den üblichen Linienweg Richtung Kalker-Hauptstraße und Kalk-Post. 2. Option: Der Bus wird von der Haltestelle am Odysseum weiter über die Istanbulstraße Richtung Norden geführt. Auf der Istanbulstraße 22-26 (Music Store) wird eine Haltestelle eingerichtet. Der Bus biegt im Kreisverkehr rechts auf die Kalk-Mülheimer-Str. ab. Auf der Kalk-Mülheimer-Str. 235-237 (Getränkehandel Dursty) wird eine Haltestelle eingerichtet. Anschließend biegt der Bus rechts in die Wipperfürther Str. und wieder rechts in die Vietorstraße ab, wo im Bereich der Vietorstraße 87 (Carparts) eine Haltestelle eingerichtet wird. Der Bus fährt weiter Richtung Süden auf die Kalker- Hauptstraße. Dort biegt der Bus links auf die Kalker Hauptstraße ab. In Höhe der U-Bahn-Station Kalk- Post wird eine Haltestelle eingerichtet. Von dort fährt der Bus den üblichen Linienweg Richtung Rolshover Str./Dillenburger Str. Begründung Ein Großteil der Bevölkerung im nördlichen und westlichen Teil des Quartiers Kalk-Nord ist nicht ausreichend an den ÖPNV angebunden. Teilweise müssen weite Strecken zu Fuß zur Buslinie 159 bzw. zur U-Bahn-Linie 1 &9 zurückgelegt werden. Das stellt insbesondere für Menschen, die körperlich eingeschränkt sind und/oder über Handicaps verfügen, eine große Belastung dar und schränkt sie im alltäglichen Leben ein. Über eine Streckenänderung lässt sich ein größerer Anteil der Bevölkerung erreichen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Ein Anteil von ca. 25 % der Bewohnerschaft in Kalk-Nord ist mittlerweile im Seniorenalter. Die demographische Entwicklung wird diese Tendenz weiter verschärfen. Neben Seniorinnen und Senioren profitieren ebenfalls Familien mit Kindern von einem verstärkten ÖPNV-Angebot. Durch Neubauten der GAG, wie z.B. im Bereich der Betramstraße entstehen weitere 250 Wohneinheiten im Quartier. Dies bedeutet einen weiteren Zuzug von Menschen in das Quartier. Zudem steht ein Neubau in der Thessaloniki-Alle kurz vor dem Abschluss. Daher werden in Zukunft voraussichtlich mehr Menschen den Zugang zum ÖPNV suchen. Durch eine Streckenänderung könnten ca. 2000 potentielle Anwohnerinnen und Anwohner bzw. Fahrgäste in den Gebieten links und rechts neben der Kalk-Mülheimer-Str. erreicht werden. Zusätzlich entstünde der positive Effekt, dass Kunden des Bauhauses und des Music Stores die Geschäfte leichter erreichen würden. Dutzende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der umliegenden Geschäfte würden ein zusätzliches Busangebot ebenfalls zu schätzen wissen. Ein weiteres Argument, dass für eine Erweiterung der Buslinie spricht, ist der geplante Grundschulneubau in der Vietorstraße. Eine naheliegende Bushaltestelle stellt für Kinder und Eltern unter anderem eine Entscheidungsgrundlage für die Schulauswahl dar und würde die Mobilität der Schülerinnen und Schüler erhöhen. Durch die Veränderung der Streckenführung könnte die Attraktivität des ÖPNV im Quartier Kalk-Nord gesteigert und die derzeitige unzureichende Auslastung der Buslinie 150 positiv beeinflusst werden. Freundliche Grüße Im Auftrag für das Seniorennetzwerk Alexander Tschechowski
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 Vorlagen-Nummer 3454/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bessere Querungsmöglichkeiten, Tempo 30-Zone und Streckenführung der Buslinie 150 (Az.: 02-1600-211/16) Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Seniorennetzwerk Kalk für die Eingabe und schließt sich den Empfehlungen der Verwaltung an. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2018 2 Begründung: Das Seniorennetzwerk Kalk macht in einem Bürgerantrag verschiedene Anregungen zur Verkehrssi- cherung und Streckenführung der Buslinie 150 (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: - Bessere Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Eythstraße: Die Eythstraße in Köln-Kalk kreuzt die Thumbstraße, Johann-Classen-Straße, Steinmetzstraße, Lili- enthalstraße, Albermannstraße, Remscheider Straße und die Lüttringhauser Straße. Die dort abge- senkten Bordsteine ermöglichen eine barrierefreie Querung über die Eythstraße in maximal 75m Ent- fernung. Mehrere durchgeführte Ortsbesichtigungen ließen keinen gebündelten Querungsverkehr durch Fußgänger außerhalb der Kreuzungsbereiche erkennen. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), sind für die gemessenen Ver- kehrsstärken und einer angenommenen Fußgängerquerung (100-200 Fußgängern/h) keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Da selbst kleine Höhenunterschiede von Rollstuhlfahrenden oder Rollatornutzenden oft nur mit An- strengungen zu bewältigen sind, wäre ein niveaugleicher Übergang zwischen Gehweg und Fahrbahn für diese tatsächlich die beste Lösung. Dem stehen jedoch die Anforderungen der blinden und seh- behinderten Mitmenschen entgegen. Für diesen Personenkreis stellt ein mit dem Langstock deutlich ertastbarer Höhenunterschied die einzige Möglichkeit dar, die Grenze zwischen dem Gehweg und der für sie gefährlichen Fahrbahn zu erkennen. Ohne diese Tastkante besteht die Gefahr, dass sie unbe- absichtigt und ohne es zu merken die Fahrbahn betreten. Um die gegensätzlichen Anforderungen zu berücksichtigen, hat die Verwaltung unter Beteiligung der örtlichen Behindertenverbände einen Kompromiss abgestimmt, der an den Fußgängerfurten von Que- rungsstellen eine Bordhöhe von 3 cm vorsieht. Diese stellt die maximale Höhendifferenz dar, die ohne fremde Hilfe überrollt werden kann, ist zugleich aber auch der geringste Wert, der mit dem Langstock zu ertasten ist. - Flächendeckende Tempo 30-Zone in Kalk-Nord: In dem in der Eingabe angesprochenen Bereich ist die Einführung von Tempo 30-Zonen abgeschlos- sen. Der Vorschlag bezieht sich auf Straßen (u. a. auch die Eythstraße), die im Vorbehaltsnetz (Netz der Vorrangstraßen) für Tempo 30-Zonen liegen. In diesem Vorbehaltsnetz sind die Vorfahrtstraßen enthalten, die aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung (z. B. Verkehrsfunktion für den überörtlichen und innerstädtischen Verkehr, Charakter, Ausbau, verkehrliche Ausstattung und ÖPNV - Führung) nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. Hier wird die Fahrgeschwindigkeit von 50 Km/h (oder mehr) zugelassen bzw. mittels Einzelbeschilderung auf 30 Km/h beschränkt. Die Beschränkung auf Tempo 30 ist hier nur möglich, wenn besondere Gefahrenstellen bestehen oder besonders schüt- zenswerte Einrichtungen wie Schulen oder Altenheime usw. direkt an der Straße ihren Zugang ha- ben. Dies ist hier nicht der Fall. - Änderung der Streckenführung der Buslinie 150 in Kalk-Nord: Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels kommt der Feinerschließung von Siedlungsberei- chen durch Buslinien perspektivisch eine hohe Bedeutung zu. Im aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Köln wurde der Bedarf für ein entsprechendes ergänzendes Feinerschließungsangebot festge- stellt. In Gebieten mit einer hohen Anzahl von Seniorinnen und Senioren soll die Zugänglichkeit zum Öffentlichen Nahverkehr verstärkt durch geänderte Bussysteme oder flexible Bedienungsformen si- chergestellt werden. Hierzu gehört auch der Bereich Kalk-Nord. Im Rahmen dieses Konzepts müssen jedoch alle in Frage kommenden Gebiete der Stadt Köln vertie- fend untersucht werden. Die Konzepte müssen mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG abgestimmt werden, damit ein stadtweiter Systemvorschlag in Verbindung mit einem ganzheitlichen Bedienungs- 3 konzept vorgeschlagen werden kann. Diese Ergebnisse liegen noch nicht vor, sodass eine weitere Veränderung am Linienweg der Buslinie 150 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen werden kann. Nach Abschluss der Prüfung werden die Ergebnisse zur Beratung den zuständigen politischen Gremien vorgelegt. Anlagen
Anlage 2
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Anlage 2 Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 30.08.2018 Auszug aus der Niederschrift der 27. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 25.01.2018 öffentlich 2.1 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bessere Querungsmöglichkeiten, Tempo 30-Zone und Streckenführung der Buslinie 150 (Az.: 02-1600- 211/16) 3454/2017 Herr Tschechowski als Vertreter des Seniorennetzwerkes Kalk erläutert die Eingabe und geht inhaltlich besonders auf den dritten Punkt der Eingabe ein, die sich mit der Änderung der Streckenführung der Buslinie 150 befasst, die jetzt nach dem Fahr- planwechsel im Dezember 2017 zur Linie 193 geworden ist. Seiner Auffassung nach ist es dringend geboten, zum Fahrplanwechsel 2018/2019 auch den Bereich Kalk- Nordwest mit dieser Buslinie zu berücksichtigen, diese Anbindung ist auch im Hin- blick auf die Zubringerfunktion zur Haltestelle Kalk Kapelle wichtig. Bezirksvertreter Klein (SPD-Fraktion) bedankt sich für die Eingabe. Seine Fraktion unterstützt ausdrücklich den Vorschlag, diese Buslinie im Stadtteil Kalk verstärkt ein- zusetzen. Bezirksvertreter Schuiszill (CDU-Fraktion) dankt dem Seniorennetzwerk Kalk eben- falls für diese Eingabe. Er kritisiert, dass der Beschlussvorschlag nicht aussagekräf- tig ist. In Beschlussvorschlägen muss detailliert dargestellt werden, was beschlossen werden soll, d. h. ein Beschluss muss grundsätzlich auch ohne Bezug auf weitere Anlagen für den Leser verständlich sein. Unabhängig davon kann seine Fraktion der Verwaltung zu ersten beiden Punkten zustimmen. Eine Optimierung der Buslinie 193 kann er sich sehr gut vorstellen; diese muss jedoch zeitig auf den Weg gebracht werden. Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) sagt, dass auch er sich mit dem Be- schlussvorschlag nicht anfreunden kann, da seine Fraktion auch der Verwaltungs- meinung zu den ersten beiden Punkten der Eingabe nicht uneingeschränkt zustim- men kann. Insofern beantragt er getrennte Abstimmung alle drei Vorschläge. 2 Bezirksvertreter Bauer-Dahm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sagt, dass seine Fraktion bei dem zweiten Punkt Bedenken hat, diesem zuzustimmen. Bürgeramtsleiterin Lemcke schlägt aufgrund der bisherigen Diskussion vor, heute keinen Beschluss zu fassen, sondern zunächst ein Fachgespräch mit der Fachver- waltung, der KVB und dem Seniorennetzwerk Kalk zu organisieren. Bezirksbürgermeister Pagano stellt fest, dass dieser Vorschlag allgemeiner Konsens ist. Er schlägt auf Wunsch der SPD-Fraktion vor, ergänzend als Frist für die Durch- führung des Fachgesprächs „bis spätestens zum Ende des 2. Quartals 2018“ einzu- fügen, damit bei möglichen Änderungswünschen auch der Fahrplanwechsel 2018/2019 erreicht werden kann. Herr Tschechowski begrüßt diesen Vorschlag, den Bezirksbürgermeister Pagano zur Abstimmung stellt: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk vertagt die Beschlussfassung über die Beschlussvorlage und beauftragt die Verwaltung, zunächst ein Fachgespräch bis spätestens zum Ende des 2. Quartals 2018 mit der Fachverwaltung, der KVB und dem Seniorennetzwerk Kalk zu organisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -------------------------------- Anmerkung: Das Fachgespräch hat am 11.06.2018 stattgefunden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3454/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.01.2018
- Erstellt
- 09.11.2017 09:29