V/0108/2018
Bestellung einer Trägervertreterin / eines Trägervertreters für die städtische Kindertageseinrichtung Hornstraße
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Beschlussvorlage
2469 Zeichen
V/0108/2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Bestellung einer Trägervertreterin / eines Trägervertreters für die städtische Kindertageseinrichtung Hornstraße Beratungsfolge 20.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Nachfolgerin von Frau Marita Otte wird Frau Anja Hirt als Trägervertreterin für die städtische Kindertageseinrichtung Hornstraße berufen. Begründung: Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bil- den der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Trägervertreter/innen neben einem/einer vom Oberbürgermeister zu bestellenden Mitarbeiter/in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami- lien – nicht mehr von Mitarbeitern/innen der Verwaltung, sondern von den jeweiligen Leitungen der Kindertageseinrichtungen übernommen (siehe Ratsbeschluss vom 25.05.2011, Vorlage V/0168/2011). Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat Frau Marita Otte am 14.11.2017 auf Vorschlag der SPD- Fraktion als Trägervertreterin für die städtische Kindertageseinrichtung Hornstraße berufen. Frau Otte ist von diesem Amt zurückgetreten. Es ist ein/e Nachfolger/in zu bestellen. Die SPD-Fraktion schlägt mit Schreiben vom 31.01.2018 als Nachfolgerin Frau Anja Hirt vor. Zur Zeit sind vier Trägervertreter/innen für die Kindertageseinrichtung Hornstraße bestellt. Davon wurden zwei Trägervertreter auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL bestellt, eine Trägervertreterin auf Vorschlag der CDU-Fraktion und eine Trägervertreterin auf Vorschlag der SPD- Fraktion. Vorlagen-Nr.: V/0108/2018 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492-3361 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 05.02.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0108/2018 Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Anmerkung: Die Trägervertreter/innen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. Wenn Trägervertreter/innen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese Proble- matik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hornstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0108/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.02.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37