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0090/2020

Container für die Grundschulen Annastraße und Franziskusschule Cäsarstraße - zu AN/1438/2019 Anfrage der CDU-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.02.2020, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5594 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0090/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.02.2020 
 
Container für die Grundschulen Annastraße und Franziskusschule Cäsarstraße - zu 
AN/1438/2019 Anfrage der CDU-Fraktion 
Text der Anfrage: 
 
Die GGS Annastraße und die KGS Franziskusschule in der Cäsarstraße sollen laut Fortschreibung 
des Schulentwicklungsplanes zum Schuljahr 2020/21 erweitert werden. Um den zusätzlichen räumli-
chen Bedarf zu decken, sollen Container aufgestellt werden.  
In diesem Zusammenhang möchte die CDU-Fraktion von der Verwaltung gerne wissen: 
 
1. Wie weit sind die Vorbereitungen für die Aufstellung der Container und wann ist mit einer Inbe-
triebnahme zu rechnen? Wie sind die Schulleiterinnen in diesen Prozess eingebunden? 
 
2. Welchen Plan gibt es für den Fall, dass die Container nicht rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 
2020/21 aufgestellt und in Betrieb genommen werden können? 
 
3. Wie viele Kinder werden im Schuljahr 2020/21 in die ersten Jahrgänge beider Schulen einge-
schult? Wie viele Kinder müssen voraussichtlich abgewiesen werden und welche Schulen sollen sie 
aufnehmen? 
 
4. Welche Kriterien werden zur Vergabe der Grundschulplätze jeweils an den Schulen herange-
zogen? 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu1: 
Die notwendigen Raumerweiterungen der Schulen in der Annastraße 63 (4 Klassen und 2 OGTS-
Räume) und in der Cäsarstraße 21 (4 Klassen) waren laut Beschlussvorlage 1849/2018 zunächst für 
das Schuljahr 2019/2020 vorgesehen. 
 
Die Gebäudewirtschaft hat seit geraumer Zeit Schwierigkeiten, für die Beschaffung und Aufstellung 
einzelner moduler Bauten wertbare Angebote zu erhalten. Daher werden zurzeit diese beiden  
Maßnahmen zusammen mit weiteren 18 Erweiterungsmaßnahmen in Modulbauweise in einem zwei-
stufigen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Wir gehen derzeit davon aus, dass im Herbst 2020 eine 
konkrete Beauftragung für die beiden Schulstandorte möglich ist, so dass derzeit von einer Fertigstel-
lung zum Schuljahr 2021/2022 ausgegangen wird. 
 
Weitergehende Abstimmungen mit den betroffenen Schulen können erst erfolgen, wenn bestätigt ist, 
dass die fraglichen Containeranlagen erstellt werden können und der konkrete Realisierungszeitraum 
feststeht.

2 
 
 
 
Zu 2: 
Für das Schuljahr 2020/21 konnte am Standort Cäsarstraße zwischen den beiden Schulen ein Raum-
tausch vereinbart werden, sodass die Franziskusschule zwei Eingangsklassen bilden kann. 
 
 
Zu 3: 
Die GGS Annastraße ist eine dreizügige Schule im Gemeinsamen Lernen und hat eine Aufnahmeka-
pazität von derzeit 75 Plätzen. Die KGS Cäsarstraße (Franziskusschule) ist zweizügig und hat eine 
Aufnahmekapazität von derzeit 56 Plätzen. 
 
In Köln haben die Eltern eine freie Schulwahl. Es wurden keine Schuleinzugsbereiche festgelegt. Für 
die GGS Annastraße liegen 85 Anmeldungen vor, für die KGS Cäsarstraße 57 Anmeldungen. 
Noch nicht abschließend festgelegt ist die Aufnahmekapazität. Erst mit dieser Festlegung steht fest, 
ob und wie viele Kinder abgelehnt werden müssen. 
 
Im Umfeld der beiden Schulen liegen die GGS Cäsarstraße mit 81 Plätzen, die GGS Bernkasteler 
Straße (Schule für gemeinsames Lernen) mit 100 Plätzen sowie die GGS Rosenzweigweg mit 56 
Plätzen. Diese Schulen können gegebenenfalls an der GGS Annastraße und der KGS Cäsarstraße 
abgelehnte Kinder aufnehmen. 
 
 
Zu 4: 
Das Aufnahmeverfahren richtet sich nach § 46 Schulgesetz (SchulG NRW). Nach § 46 Abs. 1, S. 1 
SchulG NRW entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über die Aufnahme der Schülerin oder 
des Schülers in die Schule innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens, insbesonde-
re der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang.  
 
Die Aufnahme in eine Schule kann gemäß § 46 Abs. 2 SchulG NRW abgelehnt werden, wenn ihre 
Aufnahmekapazität erschöpft ist oder die Zahl der Anmeldungen die Mindestgröße unterschreitet.  
Bei einem Anmeldeüberhang muss die Schulleitung die in § 1 der Verordnung über den Bildungsgang 
in der Grundschule (AO-GS) genannten Aufnahmekriterien heranziehen. 
 
Danach hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grund-
schule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten 
Aufnahmekapazität. Das bedeutet, die Schulleitung muss vorrangig Kinder aufnehmen, für die die 
Schule die nächstgelegene ist. Bei Bekenntnisschulen stellt die Konfession ein weiteres vorrangiges 
Kriterium dar. 
 
Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Bei einem Anmeldeüber-
hang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Die Schulleiterin oder der 
Schulleiter berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien 
für die Aufnahmeentscheidung heran: 
 Geschwisterkinder, 
 Schulwege, 
 ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, 
 ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache, 
 Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule. 
 
Die Schulleitung ist bei der Auswahl und der Festlegung der oben genannten Kriterien frei. Hierdurch 
kommt es in der Praxis zu unterschiedlichen Auswahlverfahren.  
 
Für das Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2020/2021 hat die Schulleitung der GGS Annastraße als 
Kriterien „Geschwisterkinder“ und „Schulweglänge“ festgelegt. Die Schulleitung der KGS Cäsarstraße 
wendet die Kriterien „katholische Konfession“, „Geschwisterkinder“ und „Schulweglänge“ an.

Beratungsverlauf (1)

17.02.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0090/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.02.2020
Erstellt
13.01.2020 14:33