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V/0340/2011

Baubeschluss Kanalsanierung Hagemanns Kämpken / Große Helkamp

Vorlagen 13.05.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 12.07.2011, TOP 4.13

V_340_2010_Lageplan_Hagemanns_Kaempken

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_340_2010_Lageplan_Hagemanns_Kaempken

1715 Zeichen

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Beschlussvorlage

7383 Zeichen

V/0340/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baubeschluss Kanalsanierung Hagemanns Kämpken / Große Helkamp 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
12.07.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag:   
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt der Stadt Münster 
aufgestellten Entwurf (Pläne A165 Blatt 7-10) sowie den Kanal- und Straßenerneuerungsar- beiten 
zu. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppen wie folgt zur Ver-
fügung: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnahme 0012 Verbesserung von Kanälen    
Auszahlungen 
 
 
08  2011 
2012 
200.000 
410.000 
 
Kanalbau 
 
Insgesamt: 610.000  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- 
chen 
   
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen 
 
 
08  2012 
2013 
130.000 
190.000 
 
Straßenbau 
 
Insgesamt: 320.000  
Vorlagen-Nr.: 
V/0340/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.06.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0340/2011 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Veranlassung 
 
Die Baumaßnahme ist Teil der Gesamtkonzeption zur Verbesserung der hydraulischen Leistungs-
fähigkeit des Mischwasserkanalnetzes in Roxel. In den vergangenen Jahren kam es zu mehreren 
Starkregenereignissen, die zu Überflutungen der Straßenflächen und zum Eindringen von Misch-
wasser in Gebäudekeller führten. 
 
Ziel ist es, das Kanalnetz so weit zu ertüchtigen, dass ein Regenereignis mit 5-jähriger Wieder-
kehrzeit (Häufigkeit) zu keinem schädlichen Ü berstau (Austritt von Abwasser und Überflutung von 
Bebauung) führt.     
 
Es soll der auch zunehmenden Verdichtung der Wohnbebauung durch Hinterbebauung Rechnung 
getragen werden. Die erhöhten Niederschlagsabflüsse kann das vorhandene in den 50er Jahren 
gebaute Kanalnetz nicht mehr aufnehmen. Bei der  damaligen Dimensionierung war von großflä-
chigen Einfamilienhausgrundstücken ausgegangen worden. Ohne hydraulische Sanierung des 
Kanalnetzes wären zukünftige Bauanträge für eine Hinterbebauung voraussichtlich nicht mehr ge-
nehmigungsfähig. 
 
Der vorhandene Mischwasserkanal Dorffeldstraße ist in der Lage, zusätzliche Wassermengen aus 
dem Bereich Hagemanns Kämpken und Große Helkamp aufzunehmen. Die Fließrichtung des 
neuen Kanals Hagemanns Kämpken wird deshalb umgedreht. Zusammen mit einer zusätzlichen 
Netzverknüpfung Schelmenstiege / Große Helkamp wird eine Entlastung der Kanäle in der  
Schelmenstiege und der Lindenstraße erzielt.  
 
Mit der Baumaßnahme wird die hydraulische Sanierung des Mischwasserkanalisation Roxel abge-
schlossen. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Folgende Sanierungsstrecken sind vorgesehen:  
 
Hagemanns Kämpken
 
 
Von Hs-Nr. 6 bis Nr. 30 wird der Mischwasserkanal DN 300 Beton auf einer Länge von 224 m in 
DN 500 Steinzeug erneuert. 6 Hausanschlüsse und 8 Straßenablaufleitungen wurden in der Kanal-
fernsehuntersuchung als defekt bewertet und werden mit erneuert. 
 
Große Helkamp
 
 
Von Hs-Nr. 1 bis 31 wird der Mischwasserkanal DN 300 Beton auf einer Länge von 217 m in DN 
400/500 Steinzeug erneuert. 5 Hausanschlüsse und 4 Straßenablaufleitungen werden ersetzt. 
 
Im Bereich Hs.-Nr. 15 bis 17 wird die o. a. Netzverknüpfung in DN 300 Steinzeug auf 25 m Länge 
neu hergestellt. 2 Hausanschlüsse werden erneuert.  
 
Für den Kanalbau entstehen insgesamt Kosten in Höhe von 610.000 €. 
 
Hinweis
: Die Stadtwerke Münster GmbH wird in den Sanierungsstrecken der Mischwasserkanali-
sation in Teilabschnitten auch die Wasser- und Stromversorgungsleitungen in den Nebenanlagen 
(Gehwegen) erneuern.  In diesen Abschnitten werden auch die durch die Stadtwerke nicht bean-
spruchten Bereiche vom Tiefbauamt erneuert, so dass die Erneuerung in Gänze geschieht.

- 3 - 
V/0340/2011 
 
Es entstehen Baukosten von 170.000 € für Nebenanlagen. Zusammen mit den Kosten des Aus-
baues der Fahrbahnen von 320.000 € ergeben sich Gesamtbaukosten Straßenbau von 490.000 €. 
 
Die Beschlussvorlage zur Erneuerung der Gehwegbereiche (Auslöser Stadtwerke) hat die Num-
mer V/0353/2011 (Ergänzung Maßnahmenprogramm 2011 des Tiefbauamtes für die bezirklichen 
Maßnahmen im Bereich BV-West). 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Der Baubeginn ist nach der Ausschreibung für Herbst 2011 vorgesehen. Es wird mit einer Ge-
samtbauzeit von 15 Monaten gerechnet. 
 
 
4. Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW 
 
Nach Abschluss der Kanalsanierungsarbeiten ist es erforderlich, die von den Bauarbeiten betroffe-
nen Fahrbahnen der Straßen Hagemanns Kämpken und Große Helkamp zu erneuern. Der Ausbau 
erfolgt dem heutigen Standard entsprechend. Die damit einhergehenden Verbesserungen sind 
beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts.  
 
Der Oberbau der Fahrbahnen ist lt. vorliegendem Bodengutachten bisher nicht ausreichend frost-
sicher. Die jetzt geplanten Ausbauarbeiten stellen erstmalig einen frostsicheren Straßenaufbau im 
Sinne der RStO 01 her. 
 
Eine Erneuerung oder Verdichtung der Straßenbeleuchtung ist nicht vorgesehen. 
 
Erforderliche Arbeiten in den Gehwegen lösen keine Beitragspflichten gem. § 8 KAG aus, da diese 
bereits frostsicher ausgebaut und nicht abgängig sind. 
 
Beitragsrechtlich sind die von dem „Fahrbahnausbau“ betroffenen Straßen in drei „ Anlagen“  zu 
unterteilen: 
 
1.
 Hagemanns Kämpken (von Dorffeldstraße bis Große Helkamp) 
 
2. Große Helkamp –Verbindungsstraße- (zwischen Hagemanns Kämpken und Große Hel-
kamp) 
  
3.
 Große Helkamp (von Kapellenstraße bis Große Helkamp –Verbindungsstraße) 
 
Sämtliche Anlagen sind gemäß § 3 Abs. 3 Buchstabe a) der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt 
Münster als Anliegerstraßen im beitragsrechtlichen Sinn einzustufen. Die Anlieger beteiligen sich 
daher mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten. 
 
Nachfolgend sind die beitragsfähigen und umlagefähigen Kosten getrennt nach Anlagen darge-
stellt: 
 
Anlagen 
wie oben
 
Teileinrich-
tungen
 
Beitragsfähi-
ge Kosten
 
Anlieger-
anteile in   
%
 
Umlagefähige 
Kosten 
Verteilerwert je m²
vervielfältigter 
Grundstücks-
fläche
 
1. Fahrbahn 160.000 € 80 %  128.000 € 5,27 € 
     
2. Fahrbahn 70.000 € 80 %  56.000 € 5,46 €

- 4 - 
V/0340/2011 
3. Fahrbahn 90.000 € 80 %  72.000 € 5,41 € 
 Gesamt 320.000 €    
 
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße vom rd. 600 m², zweige-
schossig bebaut (Vervielfältiger 1,3), muss bei den Anlagen 1 mit einer voraussichtlichen Beitrags-
belastung in Höhe von etwa 4.110 €, bei Anlage 2 mit 4.260 € und bei der Anlage 3 mit 4.220 € 
rechnen.  
 
Im Rahmen des Service-Versprechens des Tiefbauamtes werden sämtliche Grundstückseigentü-
mer bzw. Erbbauberechtigten spätestens einen Monat vor Baubeginn persönlich angeschrieben 
und über die geplanten Baumaßnahmen und über die zu erwartenden grundstücksbezogenen 
Straßenbaubeiträge informiert. 
 
 
5. Genehmigungen 
 
Die Anzeige nach § 58 (1) Landeswassergesetz NW für das Kanalnetz und die Genehmigung nach 
§ 7 WHG (alt) zur Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in den Meckelbach liegen 
vor. 
 
i. V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage

Beratungsverlauf (2)

16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Lindenstraße
  • Dorffeldstraße
  • Kapellenstraße
  • Große Helkamp
  • Hagemanns Kämpken
  • Schelmenstiege

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0340/2011
Typ
Vorlagen
Datum
13.05.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37