V/0340/2011
Baubeschluss Kanalsanierung Hagemanns Kämpken / Große Helkamp
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V_340_2010_Lageplan_Hagemanns_Kaempken
1715 Zeichen
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Beschlussvorlage
7383 Zeichen
V/0340/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Baubeschluss Kanalsanierung Hagemanns Kämpken / Große Helkamp
Beratungsfolge
16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
12.07.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt der Stadt Münster
aufgestellten Entwurf (Pläne A165 Blatt 7-10) sowie den Kanal- und Straßenerneuerungsar- beiten
zu.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppen wie folgt zur Ver-
fügung:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haus h.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung
Investitionsmaßnahme 0012 Verbesserung von Kanälen
Auszahlungen
08 2011
2012
200.000
410.000
Kanalbau
Insgesamt: 610.000
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen
08 2012
2013
130.000
190.000
Straßenbau
Insgesamt: 320.000
Vorlagen-Nr.:
V/0340/2011
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
03.06.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0340/2011
Begründung:
1. Veranlassung
Die Baumaßnahme ist Teil der Gesamtkonzeption zur Verbesserung der hydraulischen Leistungs-
fähigkeit des Mischwasserkanalnetzes in Roxel. In den vergangenen Jahren kam es zu mehreren
Starkregenereignissen, die zu Überflutungen der Straßenflächen und zum Eindringen von Misch-
wasser in Gebäudekeller führten.
Ziel ist es, das Kanalnetz so weit zu ertüchtigen, dass ein Regenereignis mit 5-jähriger Wieder-
kehrzeit (Häufigkeit) zu keinem schädlichen Ü berstau (Austritt von Abwasser und Überflutung von
Bebauung) führt.
Es soll der auch zunehmenden Verdichtung der Wohnbebauung durch Hinterbebauung Rechnung
getragen werden. Die erhöhten Niederschlagsabflüsse kann das vorhandene in den 50er Jahren
gebaute Kanalnetz nicht mehr aufnehmen. Bei der damaligen Dimensionierung war von großflä-
chigen Einfamilienhausgrundstücken ausgegangen worden. Ohne hydraulische Sanierung des
Kanalnetzes wären zukünftige Bauanträge für eine Hinterbebauung voraussichtlich nicht mehr ge-
nehmigungsfähig.
Der vorhandene Mischwasserkanal Dorffeldstraße ist in der Lage, zusätzliche Wassermengen aus
dem Bereich Hagemanns Kämpken und Große Helkamp aufzunehmen. Die Fließrichtung des
neuen Kanals Hagemanns Kämpken wird deshalb umgedreht. Zusammen mit einer zusätzlichen
Netzverknüpfung Schelmenstiege / Große Helkamp wird eine Entlastung der Kanäle in der
Schelmenstiege und der Lindenstraße erzielt.
Mit der Baumaßnahme wird die hydraulische Sanierung des Mischwasserkanalisation Roxel abge-
schlossen.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Folgende Sanierungsstrecken sind vorgesehen:
Hagemanns Kämpken
Von Hs-Nr. 6 bis Nr. 30 wird der Mischwasserkanal DN 300 Beton auf einer Länge von 224 m in
DN 500 Steinzeug erneuert. 6 Hausanschlüsse und 8 Straßenablaufleitungen wurden in der Kanal-
fernsehuntersuchung als defekt bewertet und werden mit erneuert.
Große Helkamp
Von Hs-Nr. 1 bis 31 wird der Mischwasserkanal DN 300 Beton auf einer Länge von 217 m in DN
400/500 Steinzeug erneuert. 5 Hausanschlüsse und 4 Straßenablaufleitungen werden ersetzt.
Im Bereich Hs.-Nr. 15 bis 17 wird die o. a. Netzverknüpfung in DN 300 Steinzeug auf 25 m Länge
neu hergestellt. 2 Hausanschlüsse werden erneuert.
Für den Kanalbau entstehen insgesamt Kosten in Höhe von 610.000 €.
Hinweis
: Die Stadtwerke Münster GmbH wird in den Sanierungsstrecken der Mischwasserkanali-
sation in Teilabschnitten auch die Wasser- und Stromversorgungsleitungen in den Nebenanlagen
(Gehwegen) erneuern. In diesen Abschnitten werden auch die durch die Stadtwerke nicht bean-
spruchten Bereiche vom Tiefbauamt erneuert, so dass die Erneuerung in Gänze geschieht.
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V/0340/2011
Es entstehen Baukosten von 170.000 € für Nebenanlagen. Zusammen mit den Kosten des Aus-
baues der Fahrbahnen von 320.000 € ergeben sich Gesamtbaukosten Straßenbau von 490.000 €.
Die Beschlussvorlage zur Erneuerung der Gehwegbereiche (Auslöser Stadtwerke) hat die Num-
mer V/0353/2011 (Ergänzung Maßnahmenprogramm 2011 des Tiefbauamtes für die bezirklichen
Maßnahmen im Bereich BV-West).
3. Ausschreibung und Bau
Der Baubeginn ist nach der Ausschreibung für Herbst 2011 vorgesehen. Es wird mit einer Ge-
samtbauzeit von 15 Monaten gerechnet.
4. Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW
Nach Abschluss der Kanalsanierungsarbeiten ist es erforderlich, die von den Bauarbeiten betroffe-
nen Fahrbahnen der Straßen Hagemanns Kämpken und Große Helkamp zu erneuern. Der Ausbau
erfolgt dem heutigen Standard entsprechend. Die damit einhergehenden Verbesserungen sind
beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts.
Der Oberbau der Fahrbahnen ist lt. vorliegendem Bodengutachten bisher nicht ausreichend frost-
sicher. Die jetzt geplanten Ausbauarbeiten stellen erstmalig einen frostsicheren Straßenaufbau im
Sinne der RStO 01 her.
Eine Erneuerung oder Verdichtung der Straßenbeleuchtung ist nicht vorgesehen.
Erforderliche Arbeiten in den Gehwegen lösen keine Beitragspflichten gem. § 8 KAG aus, da diese
bereits frostsicher ausgebaut und nicht abgängig sind.
Beitragsrechtlich sind die von dem „Fahrbahnausbau“ betroffenen Straßen in drei „ Anlagen“ zu
unterteilen:
1.
Hagemanns Kämpken (von Dorffeldstraße bis Große Helkamp)
2. Große Helkamp –Verbindungsstraße- (zwischen Hagemanns Kämpken und Große Hel-
kamp)
3.
Große Helkamp (von Kapellenstraße bis Große Helkamp –Verbindungsstraße)
Sämtliche Anlagen sind gemäß § 3 Abs. 3 Buchstabe a) der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt
Münster als Anliegerstraßen im beitragsrechtlichen Sinn einzustufen. Die Anlieger beteiligen sich
daher mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten.
Nachfolgend sind die beitragsfähigen und umlagefähigen Kosten getrennt nach Anlagen darge-
stellt:
Anlagen
wie oben
Teileinrich-
tungen
Beitragsfähi-
ge Kosten
Anlieger-
anteile in
%
Umlagefähige
Kosten
Verteilerwert je m²
vervielfältigter
Grundstücks-
fläche
1. Fahrbahn 160.000 € 80 % 128.000 € 5,27 €
2. Fahrbahn 70.000 € 80 % 56.000 € 5,46 €
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V/0340/2011
3. Fahrbahn 90.000 € 80 % 72.000 € 5,41 €
Gesamt 320.000 €
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße vom rd. 600 m², zweige-
schossig bebaut (Vervielfältiger 1,3), muss bei den Anlagen 1 mit einer voraussichtlichen Beitrags-
belastung in Höhe von etwa 4.110 €, bei Anlage 2 mit 4.260 € und bei der Anlage 3 mit 4.220 €
rechnen.
Im Rahmen des Service-Versprechens des Tiefbauamtes werden sämtliche Grundstückseigentü-
mer bzw. Erbbauberechtigten spätestens einen Monat vor Baubeginn persönlich angeschrieben
und über die geplanten Baumaßnahmen und über die zu erwartenden grundstücksbezogenen
Straßenbaubeiträge informiert.
5. Genehmigungen
Die Anzeige nach § 58 (1) Landeswassergesetz NW für das Kanalnetz und die Genehmigung nach
§ 7 WHG (alt) zur Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in den Meckelbach liegen
vor.
i. V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Lindenstraße
- Dorffeldstraße
- Kapellenstraße
- Große Helkamp
- Hagemanns Kämpken
- Schelmenstiege
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0340/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.05.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37