Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 der EU-Verordnung 1370/2007
Mitteilung Ausschuss 0363/2018 vom 01.03.2018
Stand: Am 19.03.2018 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/Stab Vorlagen-Nummer 01.03.2018 0363/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 05.03.2018 Finanzausschuss 19.03.2018 Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 der EU-Verordnung 1370/2007 Die Stadt Köln ist als zuständiger Aufgabenträger für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Aus- gleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. In Artikel 7 (1) der oben genannten EU-Verordnung heißt es: „Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständig- keitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öf- fentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich. Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.“ Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Die verwendeten Daten beziehen sich auf das Jahr 2016. Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den städtischen Internetseiten unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/bericht-zum-oeffentlichen- personennahverkehr in der Rubrik „Verkehr“ veröffentlicht und im Amtsblatt einen Verweis auf die entsprechende Internetseite bekannt gibt. Anlage 1. Gesamtbericht der Stadt Köln für 2016 gemäß Artikel 7 der Verordnung 1370 Gez. BG Blome -
Anlage 1- Gesamtbericht der Stadt Köln für 2016 gemäß Artikel 7 der Verordnung 1370
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Anlage 1 ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für das Kalenderjahr 2016 gemäß Artikel 7 Abs.1 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union Stand 12/2017 2 Inhalt 1. Betrieb .................................................................................................................................. 3 2. Einnahmen ........................................................................................................................... 4 3. Kundenbarometer ................................................................................................................. 4 3.1 Angebotsqualität ................................................................................................................. 5 3.2 Betriebsqualität ................................................................................................................... 5 3.3 Fahrgastservice .................................................................................................................. 7 3.4 Sauberkeit und Sicherheit .................................................................................................. 7 3 ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2016 gemäß Artikel 7 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union Die Stadt Köln ist als zuständiger Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr auf ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Die Stadt Köln hat mit Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2005 und 24. Juni 2008 die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen der Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet der Stadt Köln und auf den Gebieten anderer Aufgabenträger gemäß den Vereinbarungen über interlokale Verkehre und deren Finanzierung betraut. Die KVB AG führt den Öffentlichen Personennahverkehr auf der Grundlage der bestehenden eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigungen, den Vorgaben des aktuellen Nahverkehrsplans Köln und den Regelungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) durch. Hierzu gehört auch die flächendeckende Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg. 1. Betrieb Im Jahr 2016 betrieben die Kölner Verkehrs-Betriebe AG zwölf Stadtbahnlinien, 48 Buslinien und zehn Linien im Bedarfsverkehr (Anruf-Sammel-Taxi, RufBus oder TaxiBus). Gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Köln ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz unterteilt. Im Hochflurnetz verkehren Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90 Zentimetern, im Niederflurnetz Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern über Schienenoberkante. Zum Hochflurnetz zählten 2016 sieben Stadtbahnlinien, zum Niederflurnetz fünf Stadtbahnlinien. Auf allen Buslinien kommen Niederflurbusse zum Einsatz. Die Linienlänge betrug zum 31.12.2016 im gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im gesamten Busnetz 555 Kilometer. Es kamen 377 Stadtbahnfahrzeuge und 328 Busse (228 Busse der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, 100 von Subunternehmern betriebene) zum Einsatz. Die Gesamtleistung betrug 54,7 Millionen Wagenkilometer im Jahr 2016. Es wurden 277,1 Millionen Fahrgäste befördert. 4 2. Einnahmen Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs in ihrem Bedienungsgebiet gemäß der Betrauungsregelung und den Vereinbarungen über interlokale Verkehre erhält die Kölner Verkehrs-Betriebe AG Ausgleichszahlungen für folgende gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen: Infrastrukturvorhaltung Regiemehrleistungen und Vertriebsmehrleistungen Verkehrsverbesserungsmaßnahmen, Fahrzeug-/Bedienungsstandards und Systemnachteile im Busbereich Im Kalenderjahr 2016 erhielt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für diese Verpflichtungen in der Sparte Bus einen Finanzausgleich von 24,9 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen in der Sparte Stadtbahn beliefen sich auf 60,1 Millionen Euro. Darüber hinaus wurden der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 2016 Mittel aus den pauschalisierten Zuwendungen gemäß § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen in Höhe von ca. 4,4 Mio. Euro für den Einsatz umweltfreundlicher bzw. emissionsarmer Busse gewährt. Zudem erhielt die KVB AG Zuwendungen nach § 11 ÖPNVG in Höhe von 1,9 Mio. Euro für die Grunderneuerung von 28 hochflurigen Stadtbahnwagen zum Einsatz im Linienverkehr. Dieser Investitionskostenzuschuss wird bei der jährlichen Berechnung der vorgenannten allgemeinen Ausgleichszahlung der Stadt Köln entsprechend berücksichtigt. Insgesamt hatte die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs im Geschäftsjahr 2016 Aufwendungen in Höhe von 383,8 Millionen Euro. Diesen standen – neben den oben dargestellten Ausgleichsleistungen für die erbrachten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen – Fahrgelderlöse und andere betriebliche Erträge in Höhe von 281,1 Millionen Euro gegenüber. Darüber hinaus erhielt die Gesellschaft vom Land Nordrhein-Westfalen 9,0 Millionen Euro Abgeltungszahlungen für die Beförderung von Schwerbehinderten sowie weitere 3,4 Millionen Euro von der Stadt Köln und den Umlandgemeinden für die Beförderung von Auszubildenden. 3. Kundenbarometer Um Aussagen über die Qualität im Öffentlichen Personennahverkehr aus Nutzersicht zu erhalten, führen die Stadt Köln und das betraute Verkehrsunternehmen Kölner Verkehrs- Betriebe AG unabhängig voneinander regelmäßige Befragungen durch. Während die Stadt Köln im Rahmen ihrer Umfrage „Leben in Köln“ in mehrjährigem Abstand eine repräsentative Stichprobe aus allen Bürgerinnen und Bürgern unter anderem zu den wichtigsten 5 Einzelmerkmalen des Öffentlichen Personennahverkehrs schriftlich befragt, lässt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG im Rahmen des „KVB-Kundenbarometers“ unter ihren Gelegenheits- Fahrgästen und Stammkunden in kurzen Abständen Telefoninterviews zur Zufriedenheit mit der Angebotsqualität durch die Firma TNS Infratest als repräsentative Studie durchführen. Für das Jahr 2016 sind nachfolgend die Ergebnisse des KVB-Kundenbarometers zusammengestellt. Hiermit soll der Verpflichtung zur Beurteilung der Qualität des Öffentlichen Personennahverkehrs nachgekommen werden. Um eine Entwicklung darzustellen, sind zu den aktuellen Werten die Ergebnisse der entsprechenden Befragungen aus den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 2015 und 2016 gegenübergestellt. Eine aktuelle Befragung der Stadt Köln für 2016 liegt nicht vor. 3.1 Angebotsqualität Hier sind die Einzelergebnisse aus den Fragen zu Takten und Anschlüssen zusammengefasst. Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 1. Angebotsqualität (Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) Im Jahr 2016 stuften die Fahrgäste der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Taktfrequenz und die Anschlüsse im Kölner ÖPNV-Angebot im durchschnittlichen Bereich ein. Somit konnte keine signifikante Veränderung im Vergleich zu den Vorjahren festgestellt werden. 3.2 Betriebsqualität Unter Betriebsqualität wurden die Einzelmerkmale zu Pünktlichkeit und Schnelligkeit der Bahnen und Busse gruppiert. 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Taktfrequenz Anschlüsse 6 Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 2. Betriebsqualität (Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) Unter Berücksichtigung von marginalen Schwankungen im Vergleich zu den letzten Jahren, konnte für das Jahr 2016 ein ähnliches Ergebnis hinsichtlich der Pünktlichkeit im ÖPNV- Angebot registriert werde. Mit der Schnelligkeit im ÖPNV sind die Fahrgäste hingegen deutlich zufriedener. Dies spiegelt auch die Ergebnisse der vergangenen Jahre wider. 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit Schnelligkeit der Beförderung 7 3.3 Fahrgastservice Unter Fahrgastservice wurden bisher die Merkmale der Fahrplan-Information sowie die Orientierung in den Stationen zusammengefasst. Ab 2015 wurden auch die Informationen bei Störungen und Verspätungen an den Haltestellen und im Fahrzeug bewertet. Das Merkmal Beschilderung/Hinweisschilder zur Orientierung wurde ab 2015 nicht mehr abgefragt. Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 3. Fahrgastservice (Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) (1) 2015 nicht erhoben (2) Ab 2015 erhoben Im Jahr 2016 konnte bezüglich der Fahrplan-Information an Haltestellen ein ähnliches Ergebnis wie in den vergangenen Jahren registriert werden. Die Kunden-Einschätzung kann somit weiterhin als leicht überdurchschnittlich bezeichnet werden. Die neu erhobenen Werte ab dem Jahr 2015 hinsichtlich Infos bei Störungen an Haltestellen und Fahrzeugen wird weiterhin als unterdurchschnittlich bewertet. 3.4 Sauberkeit und Sicherheit Abschließend sind die Bewertungen der Qualitätsmerkmale zu Sicherheit und Sauberkeit aufgeführt. 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fahrplan-Information an Haltestellen Beschilderung/Hinweisschilder zur Orientierung (1) Infos bei Störungen und Verspätungen an Haltestellen (2) Infos bei Störungen und Verspätungen im Fahrzeug (2) 8 Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 4. Sauberkeit und Sicherheit (Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) Hinsichtlich der Themen Sauberkeit und Sicherheit konnten in den vergangenen Jahren keine signifikanten Änderungen festgestellt werden. Diese Beobachtungen konnten auch für das Jahr 2016 registriert werden. Tendenziell wird die Sicherheit abends an den Haltestellen und im Fahrzeug seit der Einstellung von überwiegend im Abend- und Nachtverkehr zum Einsatz kommenden Sicherheitskräften seit Januar 2011 besser bewertet. Um die Sauberkeit weiter zu verbessern, wurde neben dem Ess- und Trinkverbot, das seit 2007 in allen Fahrzeugen gilt, im Jahr 2013 auch ein Alkoholkonsumverbot eingeführt. Die Gesamtzufriedenheit lag 2016 bei 2,90 und schwankt somit über die Jahre nur geringfügig. 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 Sauberkeit im Fahrzeug Sauberkeit und Gepflegtheit der Haltestellen Sicherheit abends an Haltestellen Sicherheit abends im Fahrzeug 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
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