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0363/2018

Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 der EU-Verordnung 1370/2007

Mitteilung Ausschuss 01.03.2018

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Anlage 1- Gesamtbericht der Stadt Köln für 2016 gemäß Artikel 7 der Verordnung 1370

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Anlage 1- Gesamtbericht der Stadt Köln für 2016 gemäß Artikel 7 der Verordnung 1370

10900 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
 
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln 
für das Kalenderjahr 2016 
gemäß Artikel 7 Abs.1 der Verordnung 
1370/2007 der Europäischen Union 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
          Stand 12/2017

2 
 
Inhalt 
1. Betrieb .................................................................................................................................. 3 
2. Einnahmen ........................................................................................................................... 4 
3. Kundenbarometer ................................................................................................................. 4 
3.1 Angebotsqualität ................................................................................................................. 5 
3.2 Betriebsqualität ................................................................................................................... 5 
3.3 Fahrgastservice .................................................................................................................. 7 
3.4 Sauberkeit und Sicherheit .................................................................................................. 7

3 
 
 
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2016 gemäß Artikel 7 der Verordnung 
1370/2007 der Europäischen Union 
Die Stadt Köln ist als zuständiger Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr 
auf ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der 
Europäischen Union verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren 
Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten 
Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten 
Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.  
Die Stadt Köln hat mit Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2005 und 24. Juni 2008 die Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im 
Rahmen der Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet der Stadt 
Köln und auf den Gebieten anderer Aufgabenträger gemäß den Vereinbarungen über 
interlokale Verkehre und deren Finanzierung betraut. 
Die KVB AG führt den Öffentlichen Personennahverkehr auf der Grundlage der bestehenden 
eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigungen, den Vorgaben des aktuellen 
Nahverkehrsplans Köln und den Regelungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) 
durch. Hierzu gehört auch die flächendeckende Anwendung des Gemeinschaftstarifs des 
Verkehrsverbundes Rhein-Sieg.  
1. Betrieb 
Im Jahr 2016 betrieben die Kölner Verkehrs-Betriebe AG zwölf Stadtbahnlinien, 48 Buslinien 
und zehn Linien im Bedarfsverkehr (Anruf-Sammel-Taxi, RufBus oder TaxiBus). Gemäß 
Nahverkehrsplan der Stadt Köln ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz 
unterteilt. Im Hochflurnetz verkehren Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90 
Zentimetern, im Niederflurnetz Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern 
über  Schienenoberkante. Zum Hochflurnetz zählten 2016 sieben Stadtbahnlinien, zum 
Niederflurnetz fünf Stadtbahnlinien. Auf allen Buslinien kommen Niederflurbusse zum 
Einsatz.  
Die Linienlänge betrug zum 31.12.2016 im gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im 
gesamten Busnetz 555 Kilometer. Es kamen 377 Stadtbahnfahrzeuge und 328 Busse (228 
Busse der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, 100 von Subunternehmern betriebene) zum 
Einsatz. Die Gesamtleistung betrug 54,7 Millionen Wagenkilometer im Jahr 2016. Es wurden 
277,1 Millionen Fahrgäste befördert.

4 
 
2. Einnahmen 
Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs in ihrem 
Bedienungsgebiet gemäß der Betrauungsregelung und den Vereinbarungen über interlokale 
Verkehre erhält die Kölner Verkehrs-Betriebe AG Ausgleichszahlungen für folgende 
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen: 
 Infrastrukturvorhaltung 
 Regiemehrleistungen und Vertriebsmehrleistungen 
 Verkehrsverbesserungsmaßnahmen, Fahrzeug-/Bedienungsstandards und 
Systemnachteile im Busbereich 
Im Kalenderjahr 2016 erhielt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für diese Verpflichtungen in 
der Sparte Bus einen Finanzausgleich von 24,9 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen in 
der Sparte Stadtbahn beliefen sich auf 60,1 Millionen Euro.  
Darüber hinaus wurden der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 2016 Mittel aus den 
pauschalisierten Zuwendungen gemäß § 11 des Gesetzes über den öffentlichen 
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen in Höhe von ca. 4,4 Mio. Euro für den Einsatz 
umweltfreundlicher bzw. emissionsarmer Busse gewährt. 
Zudem erhielt die KVB AG Zuwendungen nach § 11 ÖPNVG in Höhe von 1,9 Mio. Euro für 
die Grunderneuerung von 28 hochflurigen Stadtbahnwagen zum Einsatz im Linienverkehr. 
Dieser Investitionskostenzuschuss wird bei der jährlichen Berechnung der vorgenannten 
allgemeinen Ausgleichszahlung der Stadt Köln entsprechend berücksichtigt. 
Insgesamt hatte die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für Leistungen des Öffentlichen 
Personennahverkehrs im Geschäftsjahr 2016 Aufwendungen in Höhe von 383,8 Millionen 
Euro.  
Diesen standen – neben den oben dargestellten Ausgleichsleistungen für die erbrachten 
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen – Fahrgelderlöse und andere betriebliche Erträge in 
Höhe von 281,1 Millionen Euro gegenüber.  
Darüber hinaus erhielt die Gesellschaft vom Land Nordrhein-Westfalen 9,0 Millionen Euro 
Abgeltungszahlungen für die Beförderung von Schwerbehinderten sowie weitere 3,4 
Millionen Euro von der Stadt Köln und den Umlandgemeinden für die Beförderung von 
Auszubildenden.  
3. Kundenbarometer 
Um Aussagen über die Qualität im Öffentlichen Personennahverkehr aus Nutzersicht zu 
erhalten, führen die Stadt Köln und das betraute Verkehrsunternehmen Kölner Verkehrs-
Betriebe AG unabhängig voneinander regelmäßige Befragungen durch. Während die Stadt 
Köln im Rahmen ihrer Umfrage „Leben in Köln“ in mehrjährigem Abstand eine repräsentative 
Stichprobe aus allen Bürgerinnen und Bürgern unter anderem zu den wichtigsten

5 
 
Einzelmerkmalen des Öffentlichen Personennahverkehrs schriftlich befragt, lässt die Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG im Rahmen des „KVB-Kundenbarometers“ unter ihren Gelegenheits-
Fahrgästen und Stammkunden in kurzen Abständen Telefoninterviews zur Zufriedenheit mit 
der Angebotsqualität durch die Firma TNS Infratest als repräsentative Studie durchführen. 
Für das Jahr 2016 sind nachfolgend die Ergebnisse des KVB-Kundenbarometers 
zusammengestellt. Hiermit soll der Verpflichtung zur Beurteilung der Qualität des 
Öffentlichen Personennahverkehrs nachgekommen werden. Um eine Entwicklung 
darzustellen, sind zu den aktuellen Werten die Ergebnisse der entsprechenden Befragungen 
aus den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 2015 und 2016 gegenübergestellt. Eine 
aktuelle Befragung der Stadt Köln für 2016 liegt nicht vor. 
3.1 Angebotsqualität 
Hier sind die Einzelergebnisse aus den Fragen zu Takten und Anschlüssen 
zusammengefasst. 
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
1. Angebotsqualität 
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
Im Jahr 2016 stuften die Fahrgäste der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Taktfrequenz und 
die Anschlüsse im Kölner ÖPNV-Angebot im durchschnittlichen Bereich ein. Somit konnte 
keine signifikante Veränderung im Vergleich zu den Vorjahren festgestellt werden. 
3.2 Betriebsqualität 
Unter Betriebsqualität wurden die Einzelmerkmale zu Pünktlichkeit und Schnelligkeit der 
Bahnen und Busse gruppiert. 
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Taktfrequenz
Anschlüsse

6 
 
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
2. Betriebsqualität 
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
Unter Berücksichtigung von marginalen Schwankungen im Vergleich zu den letzten Jahren, 
konnte für das Jahr 2016 ein ähnliches Ergebnis hinsichtlich der Pünktlichkeit im ÖPNV-
Angebot registriert werde. Mit der Schnelligkeit im ÖPNV sind die Fahrgäste hingegen 
deutlich zufriedener. Dies spiegelt auch die Ergebnisse der vergangenen Jahre wider. 
  
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Pünktlichkeit und
Zuverlässigkeit
Schnelligkeit der
Beförderung

7 
 
3.3 Fahrgastservice  
Unter Fahrgastservice wurden bisher die Merkmale der Fahrplan-Information sowie die 
Orientierung in den Stationen zusammengefasst. Ab 2015 wurden auch die Informationen 
bei Störungen und Verspätungen an den Haltestellen und im Fahrzeug bewertet. Das 
Merkmal Beschilderung/Hinweisschilder zur Orientierung wurde ab 2015 nicht mehr 
abgefragt.  
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
3. Fahrgastservice 
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
(1) 2015 nicht erhoben 
(2) Ab 2015 erhoben 
Im Jahr 2016 konnte bezüglich der Fahrplan-Information an Haltestellen ein ähnliches 
Ergebnis wie in den vergangenen Jahren registriert werden. Die Kunden-Einschätzung kann 
somit weiterhin als leicht überdurchschnittlich bezeichnet werden. Die neu erhobenen Werte 
ab dem Jahr 2015 hinsichtlich Infos bei Störungen an Haltestellen und Fahrzeugen wird 
weiterhin als unterdurchschnittlich bewertet. 
3.4 Sauberkeit und Sicherheit 
Abschließend sind die Bewertungen der Qualitätsmerkmale zu Sicherheit und Sauberkeit 
aufgeführt.  
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Fahrplan-Information an
Haltestellen
Beschilderung/Hinweisschilder zur
Orientierung (1)
Infos bei Störungen und
Verspätungen an Haltestellen (2)
Infos bei Störungen und
Verspätungen im Fahrzeug (2)

8 
 
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
4. Sauberkeit und Sicherheit 
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
Hinsichtlich der Themen Sauberkeit und Sicherheit konnten in den vergangenen Jahren 
keine signifikanten Änderungen festgestellt werden. Diese Beobachtungen konnten auch für 
das Jahr 2016 registriert werden. Tendenziell wird die Sicherheit abends an den Haltestellen 
und im Fahrzeug seit der Einstellung von überwiegend im Abend- und Nachtverkehr zum 
Einsatz kommenden Sicherheitskräften seit Januar 2011 besser bewertet. Um die Sauberkeit 
weiter zu verbessern, wurde neben dem Ess- und Trinkverbot, das seit 2007 in allen 
Fahrzeugen gilt, im Jahr 2013 auch ein Alkoholkonsumverbot eingeführt. 
Die Gesamtzufriedenheit lag 2016 bei 2,90 und schwankt somit über die Jahre nur 
geringfügig. 
 
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
Sauberkeit im
Fahrzeug
Sauberkeit und
Gepflegtheit der
Haltestellen
Sicherheit abends an
Haltestellen
Sicherheit abends im
Fahrzeug
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016

Mitteilung Ausschuss

2024 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/Stab 
 
Vorlagen-Nummer 01.03.2018 
 0363/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 05.03.2018 
Finanzausschuss 19.03.2018 
 
 
Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 der EU-Verordnung 1370/2007 
Die Stadt Köln ist als zuständiger Aufgabenträger für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet gemäß  
Artikel 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die 
in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten 
Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Aus-
gleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.  
 
In Artikel 7 (1) der oben genannten EU-Verordnung heißt es:  
 
„Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständig-
keitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öf-
fentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und 
ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich. Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehr und 
schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität 
und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen 
über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.“ 
 
Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Die verwendeten Daten beziehen sich auf das Jahr 
2016.  
 
Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den städtischen 
Internetseiten unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/bericht-zum-oeffentlichen-
personennahverkehr  in der Rubrik „Verkehr“ veröffentlicht und im Amtsblatt einen Verweis auf die 
entsprechende Internetseite bekannt gibt.  
 
 
Anlage 
1. Gesamtbericht der Stadt Köln für 2016 gemäß Artikel 7 der Verordnung 1370 
 
Gez. BG Blome

Beratungsverlauf (2)

05.03.2018 Verkehrsausschuss
TOP 7.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2018 Finanzausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0363/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.03.2018
Erstellt
30.01.2018 11:25