0363/2018
Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 der EU-Verordnung 1370/2007
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Anlage 1- Gesamtbericht der Stadt Köln für 2016 gemäß Artikel 7 der Verordnung 1370
10900 Zeichen
Anlage 1
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln
für das Kalenderjahr 2016
gemäß Artikel 7 Abs.1 der Verordnung
1370/2007 der Europäischen Union
Stand 12/2017
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Inhalt
1. Betrieb .................................................................................................................................. 3
2. Einnahmen ........................................................................................................................... 4
3. Kundenbarometer ................................................................................................................. 4
3.1 Angebotsqualität ................................................................................................................. 5
3.2 Betriebsqualität ................................................................................................................... 5
3.3 Fahrgastservice .................................................................................................................. 7
3.4 Sauberkeit und Sicherheit .................................................................................................. 7
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ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2016 gemäß Artikel 7 der Verordnung
1370/2007 der Europäischen Union
Die Stadt Köln ist als zuständiger Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr
auf ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der
Europäischen Union verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren
Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten
Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten
Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.
Die Stadt Köln hat mit Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2005 und 24. Juni 2008 die Kölner
Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im
Rahmen der Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet der Stadt
Köln und auf den Gebieten anderer Aufgabenträger gemäß den Vereinbarungen über
interlokale Verkehre und deren Finanzierung betraut.
Die KVB AG führt den Öffentlichen Personennahverkehr auf der Grundlage der bestehenden
eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigungen, den Vorgaben des aktuellen
Nahverkehrsplans Köln und den Regelungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS)
durch. Hierzu gehört auch die flächendeckende Anwendung des Gemeinschaftstarifs des
Verkehrsverbundes Rhein-Sieg.
1. Betrieb
Im Jahr 2016 betrieben die Kölner Verkehrs-Betriebe AG zwölf Stadtbahnlinien, 48 Buslinien
und zehn Linien im Bedarfsverkehr (Anruf-Sammel-Taxi, RufBus oder TaxiBus). Gemäß
Nahverkehrsplan der Stadt Köln ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz
unterteilt. Im Hochflurnetz verkehren Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90
Zentimetern, im Niederflurnetz Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern
über Schienenoberkante. Zum Hochflurnetz zählten 2016 sieben Stadtbahnlinien, zum
Niederflurnetz fünf Stadtbahnlinien. Auf allen Buslinien kommen Niederflurbusse zum
Einsatz.
Die Linienlänge betrug zum 31.12.2016 im gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im
gesamten Busnetz 555 Kilometer. Es kamen 377 Stadtbahnfahrzeuge und 328 Busse (228
Busse der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, 100 von Subunternehmern betriebene) zum
Einsatz. Die Gesamtleistung betrug 54,7 Millionen Wagenkilometer im Jahr 2016. Es wurden
277,1 Millionen Fahrgäste befördert.
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2. Einnahmen
Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs in ihrem
Bedienungsgebiet gemäß der Betrauungsregelung und den Vereinbarungen über interlokale
Verkehre erhält die Kölner Verkehrs-Betriebe AG Ausgleichszahlungen für folgende
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Infrastrukturvorhaltung
Regiemehrleistungen und Vertriebsmehrleistungen
Verkehrsverbesserungsmaßnahmen, Fahrzeug-/Bedienungsstandards und
Systemnachteile im Busbereich
Im Kalenderjahr 2016 erhielt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für diese Verpflichtungen in
der Sparte Bus einen Finanzausgleich von 24,9 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen in
der Sparte Stadtbahn beliefen sich auf 60,1 Millionen Euro.
Darüber hinaus wurden der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 2016 Mittel aus den
pauschalisierten Zuwendungen gemäß § 11 des Gesetzes über den öffentlichen
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen in Höhe von ca. 4,4 Mio. Euro für den Einsatz
umweltfreundlicher bzw. emissionsarmer Busse gewährt.
Zudem erhielt die KVB AG Zuwendungen nach § 11 ÖPNVG in Höhe von 1,9 Mio. Euro für
die Grunderneuerung von 28 hochflurigen Stadtbahnwagen zum Einsatz im Linienverkehr.
Dieser Investitionskostenzuschuss wird bei der jährlichen Berechnung der vorgenannten
allgemeinen Ausgleichszahlung der Stadt Köln entsprechend berücksichtigt.
Insgesamt hatte die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für Leistungen des Öffentlichen
Personennahverkehrs im Geschäftsjahr 2016 Aufwendungen in Höhe von 383,8 Millionen
Euro.
Diesen standen – neben den oben dargestellten Ausgleichsleistungen für die erbrachten
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen – Fahrgelderlöse und andere betriebliche Erträge in
Höhe von 281,1 Millionen Euro gegenüber.
Darüber hinaus erhielt die Gesellschaft vom Land Nordrhein-Westfalen 9,0 Millionen Euro
Abgeltungszahlungen für die Beförderung von Schwerbehinderten sowie weitere 3,4
Millionen Euro von der Stadt Köln und den Umlandgemeinden für die Beförderung von
Auszubildenden.
3. Kundenbarometer
Um Aussagen über die Qualität im Öffentlichen Personennahverkehr aus Nutzersicht zu
erhalten, führen die Stadt Köln und das betraute Verkehrsunternehmen Kölner Verkehrs-
Betriebe AG unabhängig voneinander regelmäßige Befragungen durch. Während die Stadt
Köln im Rahmen ihrer Umfrage „Leben in Köln“ in mehrjährigem Abstand eine repräsentative
Stichprobe aus allen Bürgerinnen und Bürgern unter anderem zu den wichtigsten
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Einzelmerkmalen des Öffentlichen Personennahverkehrs schriftlich befragt, lässt die Kölner
Verkehrs-Betriebe AG im Rahmen des „KVB-Kundenbarometers“ unter ihren Gelegenheits-
Fahrgästen und Stammkunden in kurzen Abständen Telefoninterviews zur Zufriedenheit mit
der Angebotsqualität durch die Firma TNS Infratest als repräsentative Studie durchführen.
Für das Jahr 2016 sind nachfolgend die Ergebnisse des KVB-Kundenbarometers
zusammengestellt. Hiermit soll der Verpflichtung zur Beurteilung der Qualität des
Öffentlichen Personennahverkehrs nachgekommen werden. Um eine Entwicklung
darzustellen, sind zu den aktuellen Werten die Ergebnisse der entsprechenden Befragungen
aus den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 2015 und 2016 gegenübergestellt. Eine
aktuelle Befragung der Stadt Köln für 2016 liegt nicht vor.
3.1 Angebotsqualität
Hier sind die Einzelergebnisse aus den Fragen zu Takten und Anschlüssen
zusammengefasst.
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots
1. Angebotsqualität
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste)
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden)
Im Jahr 2016 stuften die Fahrgäste der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Taktfrequenz und
die Anschlüsse im Kölner ÖPNV-Angebot im durchschnittlichen Bereich ein. Somit konnte
keine signifikante Veränderung im Vergleich zu den Vorjahren festgestellt werden.
3.2 Betriebsqualität
Unter Betriebsqualität wurden die Einzelmerkmale zu Pünktlichkeit und Schnelligkeit der
Bahnen und Busse gruppiert.
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Taktfrequenz
Anschlüsse
6
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots
2. Betriebsqualität
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste)
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden)
Unter Berücksichtigung von marginalen Schwankungen im Vergleich zu den letzten Jahren,
konnte für das Jahr 2016 ein ähnliches Ergebnis hinsichtlich der Pünktlichkeit im ÖPNV-
Angebot registriert werde. Mit der Schnelligkeit im ÖPNV sind die Fahrgäste hingegen
deutlich zufriedener. Dies spiegelt auch die Ergebnisse der vergangenen Jahre wider.
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Pünktlichkeit und
Zuverlässigkeit
Schnelligkeit der
Beförderung
7
3.3 Fahrgastservice
Unter Fahrgastservice wurden bisher die Merkmale der Fahrplan-Information sowie die
Orientierung in den Stationen zusammengefasst. Ab 2015 wurden auch die Informationen
bei Störungen und Verspätungen an den Haltestellen und im Fahrzeug bewertet. Das
Merkmal Beschilderung/Hinweisschilder zur Orientierung wurde ab 2015 nicht mehr
abgefragt.
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots
3. Fahrgastservice
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste)
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden)
(1) 2015 nicht erhoben
(2) Ab 2015 erhoben
Im Jahr 2016 konnte bezüglich der Fahrplan-Information an Haltestellen ein ähnliches
Ergebnis wie in den vergangenen Jahren registriert werden. Die Kunden-Einschätzung kann
somit weiterhin als leicht überdurchschnittlich bezeichnet werden. Die neu erhobenen Werte
ab dem Jahr 2015 hinsichtlich Infos bei Störungen an Haltestellen und Fahrzeugen wird
weiterhin als unterdurchschnittlich bewertet.
3.4 Sauberkeit und Sicherheit
Abschließend sind die Bewertungen der Qualitätsmerkmale zu Sicherheit und Sauberkeit
aufgeführt.
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Fahrplan-Information an
Haltestellen
Beschilderung/Hinweisschilder zur
Orientierung (1)
Infos bei Störungen und
Verspätungen an Haltestellen (2)
Infos bei Störungen und
Verspätungen im Fahrzeug (2)
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Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots
4. Sauberkeit und Sicherheit
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste)
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden)
Hinsichtlich der Themen Sauberkeit und Sicherheit konnten in den vergangenen Jahren
keine signifikanten Änderungen festgestellt werden. Diese Beobachtungen konnten auch für
das Jahr 2016 registriert werden. Tendenziell wird die Sicherheit abends an den Haltestellen
und im Fahrzeug seit der Einstellung von überwiegend im Abend- und Nachtverkehr zum
Einsatz kommenden Sicherheitskräften seit Januar 2011 besser bewertet. Um die Sauberkeit
weiter zu verbessern, wurde neben dem Ess- und Trinkverbot, das seit 2007 in allen
Fahrzeugen gilt, im Jahr 2013 auch ein Alkoholkonsumverbot eingeführt.
Die Gesamtzufriedenheit lag 2016 bei 2,90 und schwankt somit über die Jahre nur
geringfügig.
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
Sauberkeit im
Fahrzeug
Sauberkeit und
Gepflegtheit der
Haltestellen
Sicherheit abends an
Haltestellen
Sicherheit abends im
Fahrzeug
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/Stab Vorlagen-Nummer 01.03.2018 0363/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 05.03.2018 Finanzausschuss 19.03.2018 Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 der EU-Verordnung 1370/2007 Die Stadt Köln ist als zuständiger Aufgabenträger für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Aus- gleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. In Artikel 7 (1) der oben genannten EU-Verordnung heißt es: „Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständig- keitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öf- fentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich. Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.“ Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Die verwendeten Daten beziehen sich auf das Jahr 2016. Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den städtischen Internetseiten unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/bericht-zum-oeffentlichen- personennahverkehr in der Rubrik „Verkehr“ veröffentlicht und im Amtsblatt einen Verweis auf die entsprechende Internetseite bekannt gibt. Anlage 1. Gesamtbericht der Stadt Köln für 2016 gemäß Artikel 7 der Verordnung 1370 Gez. BG Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0363/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.03.2018
- Erstellt
- 30.01.2018 11:25