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3070/2019

Frischezentrum - Sachstand

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.10.2019, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4440 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/III/1 
III/1 
Vorlagen-Nummer 
 3070/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.10.2019 
 
Frischezentrum - Sachstand 
Anfrage der SPD–Fraktion vom 02.09.2019 – Standortverlagerung des Großmarktes Köln-Raderberg 
 
Unter Bezug auf Gerüchte und diverse Berichterstattungen der Tagespresse zum Sachstand des ge-
planten Frischezentrums bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 
 
 
1. Hält die Verwaltung weiter an den Plänen zum Bau des Frischezentrums in Köln-Marsdorf 
fest? 
2. Wenn Ja,  
- Wie ist der Stand der Planung? 
- Geht die Verwaltung davon aus, dass das Frischezentrum  
  vor dem Ablauf der Standortgarantie fertig gestellt wird? 
3. Wenn Nein: 
- Welche maßgeblichen Gründe haben zu dieser Entscheidung geführt? 
- Gibt es Überlegungen zu einem Ersatzstandort? 
- Mit welchen Planung- und Aufschließungszeiten rechnet die Verwaltung  
  für die Maßnahme? 
 
- Wenn es keine Alternativplanungen für ein Frischezentrum gibt. 
- Welche Umsiedlungsstrategie verfolgt die Verwaltung dann für  
  die heute auf dem Großmarkt ansässigen Betriebe? 
4. Welche Umsiedlungsstrategie verfolgt die Verwaltung für die nicht großmarktaffi-
nen Betriebe? 
Wieviel Betriebe mit wie viel Arbeitsplätzen sind betroffen?  
Gibt es dafür geeignete Ersatzstandorte? 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Zu 1. 
Die Verwaltung führt die Planungen zur Errichtung eines Frischezentrums in Marsdorf weiter fort. 
 
Zu 2. 
Derzeit bereitet die Verwaltung sowohl für die 191. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch 
für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Frischezentrum in Köln-Junkersdorf“ 
die nächsten Verfahrensschritte vor. Diese sind die nach Baugesetzbuch vorgeschriebenen Beteili-
gungen der Ämter und Träger öffentlicher Belange. Nach diesen Verfahrensschritten ist für beide

2 
 
Bauleitplanverfahren vorgesehen, die Offenlage durchzuführen und nach erfolgter Offenlage den poli-
tischen Gremien (Stadtentwicklungsausschuss, Bezirksvertretung Lindenthal und abschließend dem 
Rat der Stadt Köln) eine Feststellungsbeschlussvorlage für die Flächennutzungsplan-Änderung be-
ziehungsweise eine Vorlage „Satzungsbeschluss“ für den Bebauungsplan mit der Bitte um Beschluss-
fassung vorzulegen. 
 
Zum Datum der Fertigstellung des Neubaus eines Frischezentrums kann die Verwaltung derzeit keine 
verbindlichen Aussagen treffen. Es wird jedoch sichergestellt, dass die Betriebslaufzeit des vorhan-
denen Großmarktes und die Nutzung eines neuen Frischezentrums aufeinander abgestimmt sein 
werden. 
 
Zu 3. 
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH steht Kölner Unternehmen mit Umsiedlungsinteresse 
grundsätzlich immer als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Teilweise haben sich Unternehmen, die 
derzeit am Großmarkt ihren Betrieb haben, bereits gemeldet. Die KölnBusiness Wirtschaftsförde-
rungs-GmbH ist mit diesen Unternehmen bereits im Austausch. Sie wird darüber hinaus sämtlichen 
Unternehmen am Großmarkt zu gegebener Zeit aktiv ein Gesprächs- und Unterstützungsangebot 
unterbreiten. 
 
Zu 4. 
Auf dem satzungsgebundenen Großmarktgelände gibt es im Rahmen von Mietverhältnissen aus-
schließlich großmarktaffine Betriebe. Eine Verlängerung der vorhandenen Mietverträge bis zum 
31.12.2023 wurde bereits allen Mietern angeboten. 
 
Neben den üblichen Mietverträgen bestehen weitere Vermietungen im Rahmen von Erbbaurechtsver-
trägen, die in den nächsten Jahren auslaufen werden. 
 
Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass ungenehmigte Untermietverträge mit nicht großmarktaffi-
nen Firmen bestehen. Konkrete Einzelheiten sind der Verwaltung nicht bekannt. 
 
Im sog. AURELIS-Gelände bestehen ca. 40 Mietverträge, die die Verwaltung mit dem Erwerb des 
Areals im Jahr 2014 übernommen hat. Durch fehlende Anzeigepflicht zu Untermietverhältnissen und 
hoher Fluktuation kann der jeweilige Bezug zum Großmarktgeschehen nicht unzweifelhaft ermittelt 
werden. Erkenntnisse zur Anzahl der Arbeitsplätze liegen der Verwaltung nicht vor. 
 
Grundsätzlich steht die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH allen Unternehmen als Ansprech-
partnerin zur Verfügung und wird aktiv auf die heute im Großmarkt ansässigen Unternehmerinnen 
und Unternehmer zugehen. Dies beinhaltet selbstverständlich auch ggf. nicht-großmarktaffine Betrie-
be.

Beratungsverlauf (1)

07.10.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3070/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.09.2019
Erstellt
03.09.2019 09:30