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0579/2019

Bestellung eines stellvertretenden Vertreters der Stadt Köln zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.02.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2019, TOP 17.3

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3427 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/12 
 
Vorlagen-Nummer 
 0579/2019 
Freigabedatum 
25.09.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung eines stellvertretenden Vertreters der Stadt Köln zur Entsendung in die 
Verbandsversammlung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat entsendet  
 
Herrn Frank Bücher, stellvertretender Dienststellenleiter des Amts für Informationsverarbeitung, 
 
als stellvertretenden Vertreter der Stadt Köln in die Verbandsversammlung des KDN- Dachverbandes 
kommunaler IT-Dienstleister. 
 
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Rats-
sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem 
Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. 
 
 
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 11.03.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.03.2019 
Rat 04.04.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Der KDN - Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister ist ein Zweckverband, der 2004 mit dem Ziel 
gegründet wurde, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kommunalen IT zu intensivieren und dafür 
einen rechtssicheren organisatorischen Rahmen zu schaffen.  
 
Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet seine Angelegenhei-
ten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung. Gemäß § 3 Abs. 1 seiner Satzung betreibt 
der Zweckverband für seine Mitglieder Rechenanlagen, Daten- und Kommunikationsnetze. Er entwi-
ckelt einzelne Komponenten, führt sie ein und pflegt sie. Er berät bei der Auswahl von Hard- und 
Software sowie bei der Entwicklung, Einführung und Pflege einzelner Komponenten durch die Mit-
glieder. Er beschafft Hard- und Software und erbringt Schulungsleistungen und Dienstleistungen zur 
Einführung und zum Betrieb von Informations- und Kommunikationstechnik. Der Zweckverband 
nimmt die gemeinsame Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber staatlichen und kommuna-
len Behörden und Einrichtungen, der Privatwirtschaft und Verbänden wahr. 
 
Die Stadt Köln ist Gründungsmitglied des KDN- Dachverband kommunaler IT-Dienstleister. Die Orga-
ne des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsteher und der Verbands-
ausschuss.  
Bezüglich der Wahl von Mitgliedern der Verbandsversammlung regelt die Satzung des KDN 
 in § 8:  
„(1) Die Verbandsversammlung besteht aus je zwei Vertretern der Verbandsmitglieder. Soweit Ge-
meinden oder Gemeindeverbände Verbandsmitglieder sind, werden die Vertreter durch die Vertre-
tungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmit-
gliedes bestellt. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter zu wählen.“  
 
Mit Beschluss des Rates vom 04.04.2017 wurden Herr Stadtdirektor Dr. Stephan Keller und Frau Dr. 
Isabell Nehmeyer-Srocke, Amtsleiterin der Kämmerei, als Vertreter in die Verbandsversammlung ent-
sendet. 
 
Einer der bislang bestellten Stellvertreter, Herr Dieter Kruse, stellvertretender Leiter des Amts für In-
formationsverarbeitung, ist aus dem aktiven Dienst der Stadt Köln ausgeschieden. Die Verwaltung 
schlägt vor, seinen Nachfolger, Herrn Frank Bücher, als neuen Stellvertreter zu bestellen.

Beratungsverlauf (3)

11.03.2019 Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2019 Rat
TOP 17.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0579/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.02.2019
Erstellt
18.02.2019 13:31