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AN/0810/2025

Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Spielplatz Hirschgraben"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 10.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.06.2025

Änderungsantrag SPD - Spielplatz Hirschgraben

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Änderungsantrag SPD - Spielplatz Hirschgraben

4392 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
Köln-Porz, 06.06.2025 
 
Änderung zum Antrag AN/0485/2025 zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
am 26.06.2025 
Einzäunung oder Einfriedung mit Bepflanzung vom Spielplatz Hirschgraben 
neben Schützenplatz 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, den Spielplatz am Hirschgraben/Eiler 
Schützenplatz schnellstens zu den Straßen hin einzuzäunen oder mit Bepflanzung abzuschirmen.   
Begründung: 
Der Spielplatz Hirschgraben/Eiler Schützenplatz liegt an der vielbefahrenen Frankfurter Str. 
Bundesstr. B 8 und dem Hirschgraben, einer Ausfallstraße Richtung Mauspfad und 
Autobahnanschlussstellen. Zumindest an zwei Seiten fahren Autos, Busse und LKWs in sehr 
hoher Folge und mit hoher Geschwindigkeit an dem Spielplatz vorbei. Außerdem werden dort 
Hunde ausgeführt. 
Der Spielplatz ist an keiner Seite eingezäunt. Auch die Bepflanzung ist nicht geeignet, Kinder vom 
unbedachten Laufen auf die Straße abzuhalten.  
Es ist daher notwendig, dass schnellstens zumindest an den Seiten des Spielplatzes, die 
ungeschützt in Nähe der Straßen liegen, ein Zaun errichtet wird oder die vorhandene Bepflanzung 
durchgezogen wird. 
Gemäß DIN 18034-1 Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau 
und Betrieb – sind Spielplätze dann einzufrieden, wenn den Personen, die den Spielplatz nutzen, 
vor Ort besondere Gefahren drohen. Zu solchen Gefährdungen zählen anliegende Straßen.

Der Spielplatz Hirschgraben liegt wie der unweit entfernte Spielplatz Ecke 
Hirschgraben/Leidenhausener Straße an der vielbefahrenen Straße Hirschgraben. Dieser wurde 
eingezäunt. Auch dort ist eine Spielfläche für ältere Kinder und die Einzäunung war notwendig.  
Gefahrenpotenzial besteht bei diesem Spielplatz zusätzlich in erhöhtem Maße durch die ebenfalls 
angrenzende Frankfurter Straße, eine Bundesstraße mit LKW- und Busverkehr sowie durch den 
angrenzenden ausgebauten Parkplatz.  
Im unmittelbaren Umfeld befinden sich zudem drei Kitas (Johannesstr., Frankfurter Straße, St. 
Rochusstraße) sowie die Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken in der Schulstraße. 
Auch wenn der Spielplatz nur für Kinder ab 6 Jahren eingerichtet wurde, lässt sich nicht 
ausschließen, dass auch jüngere Kinder den Spielplatz nutzen. Die Eignung eines Spielplatzes für 
ein Kind hängt von seinen bereits entwickelten motorischen Fähigkeiten ab. Die Verkehrsfähigkeit 
von Kindern hängt auch nicht von einer starren Altersgrenze von 6 Jahren ab. Es lässt sich nie 
ausschließen, dass noch nicht verkehrssichere Kinder gemeinsam mit einsichtsfähigeren Kindern 
den Spielplatz nutzen. Zugleich wird aufsichtspflichtigen Eltern und Großeltern auf dem Spielplatz 
die Aufsicht nicht leicht gemacht, weil der Bodenbelag aus Holzspäne gut zum Spielen und Turnen 
geeignet ist, aber nicht zum Stehen und Sitzen für aufsichtspflichtige Erwachsene. Allein mit dem 
Alter der Kinder und der Aufsichtspflicht von Erwachsenen lässt sich die fehlende Begrenzung 
nicht begründen, weil auch bei gehöriger Aufsichtspflichterfüllung ein Erwachsener einem Kind auf 
diesem Untergrund nicht hinterherlaufen kann. 
Die DIN 18034 fordert, dass Ein- und Ausgänge von Spielplätzen so gestaltet sein müssen, dass 
Allen bewusst wird, dass sie auf einen Spielplatz kommen bzw. einen Spielplatz verlassen. Dieser 
Spielplatz ist aber von allen Seiten völlig frei zugänglich und unbegrenzt, obwohl er nur an zwei 
Seiten wirklich vom umliegenden Verkehrsgeschehen abgeschirmt ist. Dies täuscht Kinder über 
die Gefahren an den beiden dem Straßenverkehr zugewandten Seiten. Denn wegen der 
Einbettung des Spielplatzes in baumbestandene Rasenflächen wird völlig freier Zu- und Ausgang 
simuliert. In Nähe des Straßenverkehrs ist aber der Ausgang für Kinder gefährlich. 
Zudem werden in unmittelbarer Nähe auch Hunde auf der Straße und auf Grünflächen ausgeführt. 
Dies führt zu Hinterlassenschaften, die auch im Spielplatz tatsächlich nicht vermieden werden, weil 
der Spielplatz über keinerlei erkennbare Abgrenzung verfügt. 
 
 
Komorowski 
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Frankfurter Straße
  • Johannesstraße
  • Rochusstraße
  • Schulstraße
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Hirschgraben
  • Leidenhausener Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/0810/2025
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
10.06.2025
Erstellt
10.06.2025 12:45