AN/0810/2025
Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Spielplatz Hirschgraben"
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Änderungsantrag SPD - Spielplatz Hirschgraben
4392 Zeichen
Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 06.06.2025 Änderung zum Antrag AN/0485/2025 zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 26.06.2025 Einzäunung oder Einfriedung mit Bepflanzung vom Spielplatz Hirschgraben neben Schützenplatz Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, den Spielplatz am Hirschgraben/Eiler Schützenplatz schnellstens zu den Straßen hin einzuzäunen oder mit Bepflanzung abzuschirmen. Begründung: Der Spielplatz Hirschgraben/Eiler Schützenplatz liegt an der vielbefahrenen Frankfurter Str. Bundesstr. B 8 und dem Hirschgraben, einer Ausfallstraße Richtung Mauspfad und Autobahnanschlussstellen. Zumindest an zwei Seiten fahren Autos, Busse und LKWs in sehr hoher Folge und mit hoher Geschwindigkeit an dem Spielplatz vorbei. Außerdem werden dort Hunde ausgeführt. Der Spielplatz ist an keiner Seite eingezäunt. Auch die Bepflanzung ist nicht geeignet, Kinder vom unbedachten Laufen auf die Straße abzuhalten. Es ist daher notwendig, dass schnellstens zumindest an den Seiten des Spielplatzes, die ungeschützt in Nähe der Straßen liegen, ein Zaun errichtet wird oder die vorhandene Bepflanzung durchgezogen wird. Gemäß DIN 18034-1 Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb – sind Spielplätze dann einzufrieden, wenn den Personen, die den Spielplatz nutzen, vor Ort besondere Gefahren drohen. Zu solchen Gefährdungen zählen anliegende Straßen. Der Spielplatz Hirschgraben liegt wie der unweit entfernte Spielplatz Ecke Hirschgraben/Leidenhausener Straße an der vielbefahrenen Straße Hirschgraben. Dieser wurde eingezäunt. Auch dort ist eine Spielfläche für ältere Kinder und die Einzäunung war notwendig. Gefahrenpotenzial besteht bei diesem Spielplatz zusätzlich in erhöhtem Maße durch die ebenfalls angrenzende Frankfurter Straße, eine Bundesstraße mit LKW- und Busverkehr sowie durch den angrenzenden ausgebauten Parkplatz. Im unmittelbaren Umfeld befinden sich zudem drei Kitas (Johannesstr., Frankfurter Straße, St. Rochusstraße) sowie die Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken in der Schulstraße. Auch wenn der Spielplatz nur für Kinder ab 6 Jahren eingerichtet wurde, lässt sich nicht ausschließen, dass auch jüngere Kinder den Spielplatz nutzen. Die Eignung eines Spielplatzes für ein Kind hängt von seinen bereits entwickelten motorischen Fähigkeiten ab. Die Verkehrsfähigkeit von Kindern hängt auch nicht von einer starren Altersgrenze von 6 Jahren ab. Es lässt sich nie ausschließen, dass noch nicht verkehrssichere Kinder gemeinsam mit einsichtsfähigeren Kindern den Spielplatz nutzen. Zugleich wird aufsichtspflichtigen Eltern und Großeltern auf dem Spielplatz die Aufsicht nicht leicht gemacht, weil der Bodenbelag aus Holzspäne gut zum Spielen und Turnen geeignet ist, aber nicht zum Stehen und Sitzen für aufsichtspflichtige Erwachsene. Allein mit dem Alter der Kinder und der Aufsichtspflicht von Erwachsenen lässt sich die fehlende Begrenzung nicht begründen, weil auch bei gehöriger Aufsichtspflichterfüllung ein Erwachsener einem Kind auf diesem Untergrund nicht hinterherlaufen kann. Die DIN 18034 fordert, dass Ein- und Ausgänge von Spielplätzen so gestaltet sein müssen, dass Allen bewusst wird, dass sie auf einen Spielplatz kommen bzw. einen Spielplatz verlassen. Dieser Spielplatz ist aber von allen Seiten völlig frei zugänglich und unbegrenzt, obwohl er nur an zwei Seiten wirklich vom umliegenden Verkehrsgeschehen abgeschirmt ist. Dies täuscht Kinder über die Gefahren an den beiden dem Straßenverkehr zugewandten Seiten. Denn wegen der Einbettung des Spielplatzes in baumbestandene Rasenflächen wird völlig freier Zu- und Ausgang simuliert. In Nähe des Straßenverkehrs ist aber der Ausgang für Kinder gefährlich. Zudem werden in unmittelbarer Nähe auch Hunde auf der Straße und auf Grünflächen ausgeführt. Dies führt zu Hinterlassenschaften, die auch im Spielplatz tatsächlich nicht vermieden werden, weil der Spielplatz über keinerlei erkennbare Abgrenzung verfügt. Komorowski Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Frankfurter Straße
- Johannesstraße
- Rochusstraße
- Schulstraße
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Hirschgraben
- Leidenhausener Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0810/2025
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 10.06.2025
- Erstellt
- 10.06.2025 12:45