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0827/2022

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion (AN/0520/2022) zur Jugendeinrichtung Wunschtor in Köln-Ostheim

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.03.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 05.04.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3970 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/152/1 
 
Vorlagen-Nummer 15.03.2022 
 0827/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 05.04.2022 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion (AN/0520/2022) zur Jugendeinrichtung Wunschtor 
in Köln-Ostheim 
 
1. Ist das Projekt Wunschtor der OT/Köln- Ostheim von der Stadt Köln über die Bezirksregierung 
Köln beim Städtebauförderprogramm des Landes angemeldet worden? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Die Verwaltung hat ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Ostheim und Neubrück“ erstellt 
und am 14. Februar 2019 dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. Vorlagen-
nummer 3789/2018). Teil des ISEK war zur Sicherung und Erfüllung der Jugendarbeit eine räumliche 
Erweiterung der o.g. Jugendeinrichtung. Zum Städtebauförderprogramm (STEP) 2020 wurde das 
ISEK erstmalig der Bezirksregierung Köln im Rahmen der Förderungsantragstellung vorgelegt, jedoch 
konnte seitens der Bezirksregierung keine Bewilligung von Maßnahmen ausgesprochen werden.  
 
Das ISEK wurde entsprechend des neuen Programmaufrufs 2021 des Landes NRW aktualisiert und 
in das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ ein-
geordnet. Das aktualisierte ISEK wurde dem Rat am 06.05.2021 zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. 
Vorlagennummer 3704/2020). Teil der Aktualisierung und Fortschreibung ist weiterhin die Erweite-
rung der Jugendeinrichtung. In der beschlossenen Fortschreibung wurde das Ziel näher definiert und 
eine Beantragung der Maßnahme „Jugendeinrichtung Wunschtor Gernsheimer Straße“ frühestens 
zum STEP 2023 angekündigt.  
 
Das ISEK „Ostheim und Neubrück“ ist mit Zuwendungsbescheid vom 16.06.2021 anerkannt und die 
gestellten Anträge sind genehmigt worden. 
 
 
 
2. Falls nein, warum hat die Verwaltung auf die Anmeldung der Maßnahme verzichtet, obwohl der 
Bedarf schon vor etlichen Jahren nachgewiesen wurde? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Wie in der Antwort zu Frage 1 bereits dargelegt, hat die Verwaltung den Bedarf erkannt und die Maß-
nahme als Bestandteil des ISEKs in das Maßnahmenpaket aufgenommen. Die Beantragung von För-
dermitteln für die Maßnahme „Jugendeinrichtung Wunschtor Gernsheimer Straße“ zum STEP 2021 
war jedoch nicht möglich, da dem Amt für Kinder, Jugend und Familie als zuständigem Fachamt  bis-
her kein Personal für die vorbereitende Planung als notwendige Grundlage für die Fördermittelan-
tragsstellung und fachliche Begleitung der Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung stand.

2 
 
 
 
3. Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass die Maßnahme im Städtebauförderprogramm des 
Landes 2022 noch zum Zuge kommt?  
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Aufgrund der notwendigen vorbereitenden Planung für die Antragstellung kann eine Beantragung 
zum STEP 2022 nicht erfolgen. Die geplante Beantragung von Fördermitteln kann realistisch frühes-
tens im Herbst 2023 zum STEP 2024 erfolgen.  
4. Welche Vorkehrungen hat die Verwaltung getroffen, damit der Neubau im Falle einer Mittelbereit-
stellung durch das Land zügig in die Tat umgesetzt werden kann? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat unter anderem für die baufachliche Begleitung der Maß-
nahme „Jugendeinrichtung Wunschtor Gernsheimer Straße“ bei der entsprechenden Abteilung eine 
zusätzliche Ingenieur-Stelle beantragt. Dem Antrag wurde im Januar 2022 zugestimmt, das Stellen-
besetzungsverfahren befindet sich in der Endphase. Nach Besetzung der Stelle und Einordnung in 
die laufende Arbeitsplanung der in der Jugendverwaltung neu eingerichteten Aufgabenstellung inner-
halb des Fachamtes kann mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen werden. Gleichzeitig hat das 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik auskömmliche Finanzmittel im Haushaltsplan 2022 einschließ-
lich Finanzplanung 2025 für die Durchführung der Maßnahme berücksichtigt. 
 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

05.04.2022 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0827/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.03.2022
Erstellt
08.03.2022 09:50