0827/2022
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion (AN/0520/2022) zur Jugendeinrichtung Wunschtor in Köln-Ostheim
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3970 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/152/1 Vorlagen-Nummer 15.03.2022 0827/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 05.04.2022 Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion (AN/0520/2022) zur Jugendeinrichtung Wunschtor in Köln-Ostheim 1. Ist das Projekt Wunschtor der OT/Köln- Ostheim von der Stadt Köln über die Bezirksregierung Köln beim Städtebauförderprogramm des Landes angemeldet worden? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Ostheim und Neubrück“ erstellt und am 14. Februar 2019 dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. Vorlagen- nummer 3789/2018). Teil des ISEK war zur Sicherung und Erfüllung der Jugendarbeit eine räumliche Erweiterung der o.g. Jugendeinrichtung. Zum Städtebauförderprogramm (STEP) 2020 wurde das ISEK erstmalig der Bezirksregierung Köln im Rahmen der Förderungsantragstellung vorgelegt, jedoch konnte seitens der Bezirksregierung keine Bewilligung von Maßnahmen ausgesprochen werden. Das ISEK wurde entsprechend des neuen Programmaufrufs 2021 des Landes NRW aktualisiert und in das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ ein- geordnet. Das aktualisierte ISEK wurde dem Rat am 06.05.2021 zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. Vorlagennummer 3704/2020). Teil der Aktualisierung und Fortschreibung ist weiterhin die Erweite- rung der Jugendeinrichtung. In der beschlossenen Fortschreibung wurde das Ziel näher definiert und eine Beantragung der Maßnahme „Jugendeinrichtung Wunschtor Gernsheimer Straße“ frühestens zum STEP 2023 angekündigt. Das ISEK „Ostheim und Neubrück“ ist mit Zuwendungsbescheid vom 16.06.2021 anerkannt und die gestellten Anträge sind genehmigt worden. 2. Falls nein, warum hat die Verwaltung auf die Anmeldung der Maßnahme verzichtet, obwohl der Bedarf schon vor etlichen Jahren nachgewiesen wurde? Antwort der Verwaltung: Wie in der Antwort zu Frage 1 bereits dargelegt, hat die Verwaltung den Bedarf erkannt und die Maß- nahme als Bestandteil des ISEKs in das Maßnahmenpaket aufgenommen. Die Beantragung von För- dermitteln für die Maßnahme „Jugendeinrichtung Wunschtor Gernsheimer Straße“ zum STEP 2021 war jedoch nicht möglich, da dem Amt für Kinder, Jugend und Familie als zuständigem Fachamt bis- her kein Personal für die vorbereitende Planung als notwendige Grundlage für die Fördermittelan- tragsstellung und fachliche Begleitung der Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung stand. 2 3. Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass die Maßnahme im Städtebauförderprogramm des Landes 2022 noch zum Zuge kommt? Antwort der Verwaltung: Aufgrund der notwendigen vorbereitenden Planung für die Antragstellung kann eine Beantragung zum STEP 2022 nicht erfolgen. Die geplante Beantragung von Fördermitteln kann realistisch frühes- tens im Herbst 2023 zum STEP 2024 erfolgen. 4. Welche Vorkehrungen hat die Verwaltung getroffen, damit der Neubau im Falle einer Mittelbereit- stellung durch das Land zügig in die Tat umgesetzt werden kann? Antwort der Verwaltung: Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat unter anderem für die baufachliche Begleitung der Maß- nahme „Jugendeinrichtung Wunschtor Gernsheimer Straße“ bei der entsprechenden Abteilung eine zusätzliche Ingenieur-Stelle beantragt. Dem Antrag wurde im Januar 2022 zugestimmt, das Stellen- besetzungsverfahren befindet sich in der Endphase. Nach Besetzung der Stelle und Einordnung in die laufende Arbeitsplanung der in der Jugendverwaltung neu eingerichteten Aufgabenstellung inner- halb des Fachamtes kann mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen werden. Gleichzeitig hat das Amt für Stadtentwicklung und Statistik auskömmliche Finanzmittel im Haushaltsplan 2022 einschließ- lich Finanzplanung 2025 für die Durchführung der Maßnahme berücksichtigt. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0827/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.03.2022
- Erstellt
- 08.03.2022 09:50