3728/2020
Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der weiteren externen Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme „Vierspuriger Ausbau der Frankfurter Straße zwischen der Theodor-Heuss-Str
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Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 05.10.2021
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Anlage 6 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 13.10.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.10.2021 öffentlich 4.2 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der weiteren externen Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme „Vierspuriger Ausbau der Frankfurter Straße zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der AS Köln-Porz- Gremberghoven" mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszah- lungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6604-1201-7-1002, vierspuri- ger Ausbau Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Bau- maßnahmen 3728/2020 SB Pargmann bedankt sich zunächst für die Stellungnahme der Verwaltung, kündigt jedoch weitere Fragen an, die er schriftlich nachreichen werde. Zudem beantragt er, die Beschlussfassung heute erneut zu vertagen. Die BV Porz habe zunächst um ein Fachgespräch mit der Verwaltung gebeten. Er bittet, die verkehrspolitischen Spre- cher/innen hier dazu zuladen. Hinw eis: Die Fragen w urden im Nachgang zur Sitzung w ie folgt übermittelt: „Verlagerungseffekte sind so vielseitig und weitreichend, dass sie durch keine Simu- lation dargestellt werden können. Für die Berechnung des nötigen Einzugsgebietes bräuchte es einen Supercomputer. Wir würden uns über eine exemplarische Darstel- lung des Problems freuen. Können Sie Straßenverbreiterungen auf dem Kölner Stadtgebiet nennen, welche vor 10-20 Jahren verbreitert wurden, bei denen die Straßenverbreiterung nachhaltig zu einer Verbesserung des Verkehrs geführt hat? Wenn ja, welche Effekte sehen Sie, die diese Entwicklung begünstigt haben? In diesem Zusammenhang: Was schätzt die Verwaltung, wie häufig führt auf Kölner Stadtgebiet eine Straßenverbreiterung in einem Zeitraum von 20 Jahren zu einer Verschlechterung des Verkehrs? Können Sie den in der Studie “Congestion in 2 Highways When Tolls and Railroads Matter: Evidence From European Cities” (https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3785888) mehrheitlich negati- ven Effekt auch für Köln bestätigen? Um die Fragestellung an einem konkreten Beispiel zu erläutern: Wie lange brauchte man vor dem mehrspurigen Ausbau der Rodenkirchener Brücke zur Hauptverkehrs- zeit über diese? Wie lange braucht man heute auf derselben Strecke? Wie war die zeitliche Entwicklung? Desweiteren schreiben Sie “Es ist zu beachten, dass aber durch bereits erfolgte Stadtentwicklungsmaßnahmen im Umfeld, z. B. die Erweiterung der Gewerbegebie- te, eine gestiegene Nachfrage ohne Ausbaumaßnahmen an der Straßeninfrastruktur entstanden ist.” Genau solche Ansiedlungen sind einer der Haupttreiber des Fundamental Law of Traffic Congestion. Dessen Ursache haben Sie korrekt zusammengefasst, doch des- sen Wirkung haben Sie in Ihrer Aussage vernachlässigt. In Japan konnte gezeigt werden (https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0094119014000126), dass sich bei Straßenverbreiterungen durchschnittlich eine Fahrzeitverschlechterung von 20-35 Prozent ergibt. Menschen brauchen pro gefahrenem Kilometer länger als vor dem Ausbau! Das heißt, der Ausbau verschlechtert langfristig die Anbindung an die Innenstadt Wurde eine solche Retrospektive jemals für Köln durchgeführt? Wenn nein, sollte dies nicht getan werden, bevor wir weiter Straßen ausbauen? Wären andere Ansätze zur Verkehrsentlastung, etwa über den Pigou–Knight–Downs-Zusammenhang, oder einfach den Ausbau der Fahrradinfrastruktur, sinnvoller? Können Sie uns Beispiele aus der Fachliteratur nennen, bei denen gezeigt werden konnte, dass eine Straßenverbreiterung langfristig zu einer CO2 -Reduzierung geführt hat? Zum Gegenteiligen findet man hunderte Beispiele (https://www.nber.org/papers/w15376, https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0094119014000126, https://www.oru.se/hh, https://econpapers.repec.org/paper/iebwpaper/doc2020- 11.htm). Bei allen genannten Quellen handelt es sich um unabhängige Wirtschaftsin- stitute aus der gesamten Welt. Sie alle geben die Empfehlung, zur Staureduzierung Straßen nicht zu verbreitern. Neben der schlechten CO2-Bilanz und der Verschlech- terung der Fahrzeit ist einer der Hauptaspekte der ökonomische Schaden. Sollte es zu einer Verschlechterung des Verkehrs um 20-30 Prozent kommen, wie hoch wird der über den Bau hinausgehende wirtschaftliche Schaden geschätzt? Zuletzt: Sie wollen ein Ingenieurbüro mit dem Verkehrsgutachten beauftragen. Han- delt es sich bei dem Planungsbüro um ein anderes Ingenieurbüro, als jenes, was später mit der Umsetzung beauftragt wird? Wie stehen die beiden Büros in Bezie- hung?“ Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 23.11.2021 vertagt.
Anlage 3 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt zur Bedarfsprüfung
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14 08.04.2021 143 Stellungnahme zur Bedarfsfeststellung der Beschlussvorlage Nr. 3728/2020 Frankfurter Straße in Köln Porz 4-streifiger Ausbau der Frankfurter Straße zwischen Theodor-Heuss-Straße und der Anschlussstelle Köln Porz-Gremberghoven RPA-Nr. BD 2021/0515 Bei der Prüfung der vorgelegten Unterlagen zur Einholung des Bedarfsfeststellungsbe- schlusses für diverse Planungs- und Gutachterleistungen, sind folgende Punkte aufgefallen: Der grundsätzliche Aufbau der aufgeführten Leistungen erscheint vollständig und plausibel. Anrechenbaren Kosten, welche als Grundlage für die Honorarberechnungen herangezogen wurden, sind nicht nachvollziehbar dokumentiert. Ob die bisher beauftragten und erbrachten Leistungen angemessen berücksichtigt wurden, kann den Unterlagen nicht entnommen werden. Ob ggf. vertragliche Ansprüche des bisheri- gen Auftragnehmenden gegenüber der Stadt Köln bestehen, ist ebenfalls nicht dokumentiert. Auch kann anhand der vorgelegten Unterlagen und der von 66 gewählten Vorgehensweise eine Doppeltbeauftragung nicht ausgeschlossen werden. Eine Klärung der Vertragssituation mit dem/den Auftragnehmenden der bisher erbrachten Leistungen kann den Unterlagen nicht entnommen werden. Soweit noch nicht erfolgt, wird eine Klärung der vertraglichen Situation mit bisherigen Auftragnehmenden unter Einbindung von 30 – Rechtsamt rechtzeitig vor Ein- leitung des Vergabeverfahrens angeraten. Inwiefern die von 66 gewählte Vorgehensweise mit den Fördermittelgebenden abgestimmt wurde, kann ich den Unterlagen nicht entnehmen. Im Weitern empfehle ich, die neue HOAI 2021 anzuwenden, die nun auch den Wettbewerb bei den Grundleistungen ermöglicht. Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Fortführung des Projektes. xxxx stellv. Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamt Anlage 3
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/1 664/1 Vorlagen-Nummer 3728/2020 Freigabedatum 12.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der weiteren externen Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme „Vierspuriger Ausbau der Frankfurter Straße zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der AS Köln-Porz-Gremberghoven" mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6604-1201-7-1002, vierspuriger Ausbau Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die vorliegende Planung zu aktualisieren und das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln fortzuführen. Zudem erkennt der Rat den Bedarf zur Vergabe von Ingenieurleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) und Dienstleistungen für Fachbeiträge, Gutachten, Unterstützerdienstleistungen und baubegleitende Ingenieurleistungen für die Maßnahme in Höhe von 1.179.800 € an und beauftragt die Verwal- tung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die aktualisierte Verkehrsuntersuchung und die aktualisierte Entwurfsplanung den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen. 3. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 412.600 € für die Vergabe der Ingenieurleistungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6604-1201-7-1002, Vierspuriger Ausbau Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Verkehrsausschuss 31.08.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 Finanzausschuss 13.09.2021 Rat 16.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.179.800,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 70 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Allgemeines, Anlass: Die Gewerbeansiedlung rund um die Frankfurter Straße im Stadtbezirk Porz hat zu einer erheblichen Zunahme des motorisierten Individual- und Schwerlastverkehrs geführt und wird auch in Zukunft zu einer weiteren Zunahme des Kfz-Verkehrs führen. Daher hat der Verkehrsausschuss in seiner Sit- zung am 19.08.2008 (Vorlagennummer 2491/2007) die Verwaltung mit der Planung des vierspurigen Ausbaus der Frankfurter Straße im Abschnitt zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der Auto- bahnanschlussstelle Köln-Porz-Gremberghoven auf einer Strecke von ca. 1,1 km beauftragt. Der Er- werb der für den Ausbau benötigen Grundstücksflächen konnte aufgrund fehlender Einigung mit ver- schiedenen Eigentümerinnen und Eigentümern nicht wie geplant zeitnah erfolgen, so dass in Ab- stimmung mit der Bezirksregierung Köln die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens ange- strebt wurde, um mit der Planfeststellung das Enteignungsrecht zu erwirken. Im Februar 2018 wurde der Antrag auf Einleitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens eingereicht. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen wurde die Verwaltung seitens der Bezirksre- gierung aufgefordert, Teile der Planungen und Gutachten zu überarbeiten. Da sich in den letzten Jah- ren die Planungsgrundsätze geändert haben, ist die Planung diesbezüglich ebenfalls zu überarbeiten. 3 Dass die o. g. Aussagen zur erheblichen Zunahme des motorisierten Individual- und Schwerlastver- kehrs auch weiterhin zutreffen, wurde durch den Gutachter, der zurzeit die Verkehrsuntersuchung aktualisiert, im Rahmen der Grundlagenermittlung bereits bestätigt. Die einzelnen Knoten sind heute überlastet. Seit dem letzten Verkehrsgutachten sind eine Vielzahl von Aufsiedlungen hinzugekommen, die einen Ausbau weiterhin erforderlich machen. Das bestehen- de (Gewerbe-)Gebiet entwickelt sich stetig weiter, bestehende Unternehmen vergrößern sich auf ih- ren Grundstücken, freie Flächen werden bebaut (z. B. Gewerbegebiet Airport-Businesspark Grem- berghoven). Sowohl im Bestandsfall als auch im Prognose Nullfall (enthält diverse Aufsiedlungen, aber nicht den Ausbau der Frankfurter Straße) ist erkennbar, dass durch die Betrachtung des maßgebenden Kno- tenpunktes Frankfurter Straße/Steinstraße/Maarhäuser Weg nur durch Ausbau der Strecke eine leis- tungsfähige Abwicklung der KFZ-Verkehrs ermöglicht werden kann. Die bereits im Bestandsfall kriti- schen Rückstauerscheinungen verschlechtern sich im Prognose Nullfall (ohne Ausbau) weiter. Der Knotenpunkt Frankfurter Straße/Steinstraße/Maarhäuser Weg ist in der jetzigen Ausbauform seit Jahren verkehrlich massiv überlastet. Aus diesem Grund war der Knotenpunkt u. a. in den Jahren 2015, 2018 und 2019 eine Unfallhäufungsstelle. Weitere verkehrstechnische Maßnahmen im Bestand zur Verbesserung der Situation sind nicht möglich. Zudem queren an den Hauptknotenpunkten Buslinien die Frankfurter Straße. Auch wenn in diesem frühen Stadium der Verkehrsuntersuchung zu den Busangeboten noch keine detaillierten Aussagen gemacht werden können, ist aber davon auszugehen, dass durch den Ausbau der Straße und die Optimierung der Signalsteuerungen eine Verbesserung des Verkehrsflusses auch im Querverkehr erzielt werden kann und somit auch die Betriebsqualität für den ÖPNV insgesamt verbessert wird. Diese Überlegungen fließen in die weiteren Untersuchungen ein. Ebenso wird durch die Verwaltung in 2021 ein Gutachten zur Untersuchung und Einführung eines stadtweiten Expressbus-Netzes vergeben. Dabei wird – wie bereits im Rahmen der Erstellung des 3. Nahverkehrsplans angeregt – auch die Frankfurter Straße auf ihre Eignung und nachfrageseitige Relevanz für eine Expressbusverbindung untersucht. Sollte sich hieraus ein Bedarf für Busbeschleu- nigungsmaßnahmen im hier betrachteten Abschnitt der Frankfurter Straße ergeben, würde die Pla- nung im weiteren Verfahren entsprechend ausgestaltet. Auch im Hinblick auf die Förderung des klimafreundlichen Verkehrs, wird die Planung für den Rad- und Fußverkehr optimiert. So ist im Zuge des Ausbaus der Frankfurter Straße vorgesehen, den bau- lich von der Frankfurter Straße abgesetzten gemeinsame Rad- und Gehweg zu verbreitern. Zudem sollen die heute vorhandenen freilaufenden Rechtsabbieger, die nicht mehr den heutigen Planungs- grundsätzen entsprechen, entfallen. Die Radfahrenden werden über Schutzstreifen und vorlaufenden Wartflächen in die Knotenpunkte (querende Straßen) integriert und ihnen wird eine komfortablere, direktere Führung angeboten. Für das Ausbauvorhaben ist als Baulastträger der kreuzenden Landesstraßen und der BAB- Anschlussstelle der Landesbetrieb Straßen NRW sowie die Autobahn GmbH zu beteiligen. Entspre- chende Kreuzungsvereinbarungen nach dem Bundesfernstraßengesetz werden vorbereitet. Die Stadt Köln ist Bauherrin der Maßnahme. Die derzeit prognostizierten Kostenorientierungswerte für die Bau- und Grunderwerbskosten belaufen sich auf ca. 8.120.000 €. Die derzeit prognostizierten Kostenorientierungswerte für die weiteren Ingenieur- und Dienstleistun- gen belaufen sich auf insgesamt ca. 1.179.800 € (siehe Anlage 1). Einschließlich der bisher ausge- zahlten bzw. verausgabten Planungskosten in Höhe von 208.850 €, welche zur Vorbereitung zwin- gend notwendig waren, ergeben sich Gesamtplanungskosten von ca. 1.388.650 €. Bedarfsfeststellung der freiberuflichen Leistungen (externe Vergaben): Aufgrund der Größe des Projektes müssen Ingenieurleistungen, Gutachten, Unterstützerdienstleis- tungen an externe Dienstleister vergeben werden. Diese Ingenieur- und Dienstleistungen werden 4 stufenweise beauftragt: 1. Stufe: Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI sowie die dazugehörenden Gutachten und sonstigen Dienstleistungen aktualisiert. Nach Abschluss der Genehmigungsplanung (Leistungs- phase 4) werden die Unterlagen mit dem Antrag auf Fortführung und Durchführung des Planfeststel- lungsverfahrens der Bezirksregierung Köln eingereicht. 2. Stufe: Nach dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens folgen die Einholung des Baube- schlusses und die Beauftragung und Erstellung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) und der dazugehörigen Ingenieur- und Dienstleistungen. 3. Stufe: Anschließend erfolgen die Freigabe der Leistungsphasen 6 bis 9 und die Vergabe der bau- begleitenden Leistungen. Prüfung RPA Der Bedarf für die externen Leistungen wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Das Prüfergebnis ist als Anlage 3 beigefügt. Die Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes werden berücksichtigt. Ausblick Zeitplan: Nach Beschlussfassung im 3. Quartal 2021 und Auftragsvergabe an die Gutachter- und Fachpla- nungsbüros ab voraussichtlich Ende 2021 sind die Überarbeitung und Erstellung der Genehmigungs- planung, der Einzelgutachten und Fachbeiträge vorgesehen. Mit der Einreichung der Genehmigungs- unterlagen bei der Bezirksregierung Köln wird Anfang 2023 gerechnet. Der Baubeschluss wird An- fang 2024 angestrebt. Die Vorbereitung der Vergabe und die Vergabe der Bauleistungen sollen ab Ende 2024 bis 2026 erfolgen. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist ab Sommer 2026 geplant. Zuwendungen/Zuschüsse: Die Maßnahme wurde gemäß den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi- kom-Stra) im Straßenbauförderprogramm des Landes NRW angemeldet. Der Finanzierungsantrag wird nach Abschluss der Entwurfsplanung beim Fördergeber gestellt. Der Fördersatz beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Mittelabfluss Planungskosten: Die bis 31.12.2020 ausgezahlten bzw. beauftragten Planungskosten belaufen sich auf ca. 208.850 €. Für die zu beauftragenden weiteren Planungsleistungen stellt sich der geplante Mittelabfluss wie folgt dar (siehe auch Anlage 1, Tabelle 1): Werte gerundet auf volle 100 € Jahr benötigte Finanzmittel 2021 412.600 € 2022 7.900 € 2023 322.200 € 2024 74.400 € 2025ff 362.700 € Summe: 1.179.800 € Finanzierung: (siehe Anlage 1, Tabelle 2) Die Vergabe der Planungsaufträge soll in 2021 über 797.000 € und in 2022 über 382.800 € erfolgen. 5 Für die in 2021 zu erteilenden Aufträge werden in 2021 Kassenmittel in Höhe von 412.600 € benötigt. Im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6604-1201-7-1002, Vierspuriger Aus- bau Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen stehen für das Haushalts- jahr 2021 investive Mittel in Höhe von 50.000 € zur Verfügung. Die Bereitstellung der restlichen Mittel in Höhe von 362.600 € erfolgt durch Umbuchung im Rahmen der Bewirtschaftung mit Deckung durch entsprechende Wenigerauszahlung im gleichen Finanzplan aus der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse. Die dort veranschlagten Mittel werden 2021 nicht in voller Höhe benötigt. Darüber hinaus ist für die Vergabe der Planungsleistungen in 2021 die Bereitstellung von Verpflich- tungsermächtigungen zu Lasten der Jahre 2022-2024 in Höhe von insgesamt 333.600 € erforderlich. Die für das Haushaltsjahr 2022 benötigten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 7.900 € sind im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6604-1201-7-1002, Vierspuriger Aus- bau Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, in ausreichender Höhe veranschlagt. Für das Haushaltsjahr 2023 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 256.000 € und für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 69.700 € benötigt. Hierfür sind für das Haus- haltsjahr 2023 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 100.000 € und für 2024 keine Verpflich- tungsermächtigungen veranschlagt. Die Deckung der darüber hinaus benötigten Verpflichtungser- mächtigungen (156.000 € für 2023 und 69.700 € für 2024) erfolgt durch eine veranschlagte, nicht be- nötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6601- 1201-0-1088, Ost-West-Achse. Hinsichtlich der zukünftig noch notwendigen Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen im Zu- sammenhang mit zu erteilenden Aufträgen (inkl. der zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigung benötigten Kassenmittel in den Folgejahren) werden im Rahmen bis HPL-Aufstellungsprozesses 2022ff die erforderlichen Veranschlagungen entsprechend vorgesehen. Erläuterungen zum Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen: Anlage 1: Kostenübersicht und Mittelabfluss Anlage 2.1: Übersichtsplan 1 Anlage 2.2: Übersichtsplan 2 Anlage 3: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt zur Bedarfsprüfung
Anlage 1 - Kostenübersicht und Mittelabfluss
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ANLAGE 1 - zum Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss
Tabelle 1
Kostenübersicht und Mittelabfluss
2021 2022 2023 2024 2025 ff.
Generalplaner 652.500 314.200 - 241.000 69.700
27.600
Gutachten, Fachplanungen 144.500 98.400 7.900 15.000 - 23.200
weitere Gutachten, Fachplanungen 382.800 66.200 4.700 311.900
Summe Beauftragungen brutto [€] 1.179.800 412.600 7.900 322.200 74.400 362.700
Tabelle 2
Finanzierung der in 2021 zu erteilenden Aufträge
2022 2023 2024
Generalplaner 652.500 314.200 - 241.000 69.700
27.600
Gutachten, Fachplanungen 144.500 98.400 7.900 15.000 - 23.200
Summe Beauftragungen brutto [€] 797.000 412.600 7.900 256.000 69.700 50.800
Beauftragung der Aktualisierung und Fortschreibung der
Genehmigungsplanung
extern zu vergebende Ingenieurleistungen
Beauftragung
brutto [€]
Mittelabfluss zur Beauftragung 2021
Kassenmittel
2021
Verpflichtungsermächtigungen
2025 ff.
Beauftragung
2021
brutto [€]
Beauftragung der Aktualisierung und Fortschreibung der
Genehmigungsplanung
extern zu vergebende Ingenieurleistungen
Mittelabfluss gesamt
Anlage 7, Auszug Bezirksvertretung Porz 01.09.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 02.09.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 01.09.2022 öffentlich 7.2 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe d er weiteren externen Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme „Vierspuriger Ausbau der Frankfurter Straße zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der AS Köln-Porz- Gremberghoven" mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszah- lungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6604-1201-7-1002, vierspuri- ger Ausbau Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Bau- maßnahmen 3728/2020 I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/1228/2022: Der Beschlusstext der Verwaltung zu Ziffer 2 ist wie folgt zu ersetzen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, sowohl die aktualisierte Verkehrs- untersuchung als auch die aktualisierte Entwurfsplanung den zuständigen politischen Gremien zur Beratung vorzulegen. Dabei sind die folgenden Varianten im Vorentwurf zu berücksichtigen: ● Aufgrund einer neuen Verkehrsprognose ist zu prüfen, ob ein vierspuriger Ausbau auf der insgesamt vorgesehenen Länge tatsächlich noch sinnvoll oder ob ein Ausbau lediglich der Knotenpunkte erforderlich ist. ● Der Ausbau ist um die Planung eines Radschnellweges zu ergänzen, perspekti- visch mit einer Fortführung mindestens bis zum Alten Deutzer Postweg. ● Planerisch und baulich ist der Ausbau am Hochkreuz in Kombination mit einem Ersatz der veralteten Lichtsignalanlage an der Kreuzung Steinstraße/ Humboldtstra- ße durch eine moderne Lichtsignalanlage oder eine alternative Betriebsform, bei- spielsweise einen Kreisverkehr, vorzuziehen. Dazu notwenige Vereinbarungen mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW sind umgehend zu treffen. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung außerdem und unabhängig davon mit einem Vorschlag für eine sinnvolle und mögliche Trassenführung einer Stadtbahnverbindung für die Fortführung der vorgesehenen rechtsrheinischen Ring- bahn. Falls diese Trasse nur parallel zur Frankfurter Straße führen kann, sind hierfür bei der Planung entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Stimmen von Herrn Krasson (AfD) und Frau Bastian (FDP) zugestimmt . II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die vorliegende Planung zu ak- tualisieren und das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln fortzu- führen. Zudem erkennt der Rat den Bedarf zur Vergabe von Ingenieurleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) und Dienstleistungen für Fachbeiträge, Gutachten, Unterstützerdienstleistungen und baubegleitende Ingenieurleistungen für die Maß- nahme in Höhe von 1.179.800 € an und beauftragt die Verwaltung, das entsprechen- de Vergabeverfahren einzuleiten. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, sowohl die aktualisierte Verkehrsuntersuchung als auch die aktualisierte Entwurfsplanung den zustän- digen politischen Gremien zur Beratung vorzulegen. Dabei sind die folgenden Varianten im Vorentwurf zu berücksichtigen: ● Aufgrund einer neuen Verkehrsprognose ist zu prüfen, ob ein vierspuriger Ausbau auf der insgesamt vorgesehenen Länge tatsächlich noch sinnvoll oder ob ein Ausbau lediglich der Knotenpunkte erforderlich ist. ● Der Ausbau ist um die Planung eines Radschnellweges zu ergänzen, per- spektivisch mit einer Fortführung mindestens bis zum Alten Deutzer Postweg. ● Planerisch und baulich ist der Ausbau am Hochkreuz in Kombination mit ei- nem Ersatz der veralteten Lichtsignalanlage an der Kreuzung Steinstraße/ Humboldtstraße durch eine moderne Lichtsignalanlage oder eine alternative Betriebsform, beispielsweise einen Kreisverkehr, vorzuziehen. Dazu notwenige Vereinbarungen mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW sind umgehend zu tref- fen. 3. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 412.600 € für die Vergabe der Ingenieurleistun- gen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6604-1201- 7-1002, Vierspuriger Ausbau Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 4. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung außerdem und unab- hängig davon mit einem Vorschlag für eine sinnvolle und mögliche Trassen- führung einer Stadtbahnverbindung für die Fortführung der vorgesehenen rechtsrheinischen Ringbahn. Falls diese Trasse nur parallel zur Frankfurter Straße führen kann, sind hierfür bei der Planung entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt .
Anlage 2.1 - Übersichtslageplan 1
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Anlage 2.1
Anlage 2.2 - Übersichtslageplan 2
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Anlage 2.2
Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung
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1 Anlage 5 4.4 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der weiteren externen Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme „Vierspuriger Ausbau der Frankfurter Straße zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der AS Köln-Porz- Gremberghoven" mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6604-1201-7-1002, vierspuriger Ausbau Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen 3728/2020 SB Pargmann hat in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 31.08.2021 um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: „Wie schätzt die Verwaltung die Folgen von induzierter Nachfrage, Verlagerungseffekten und dem Fundamental Law of Traffic Congestion ein?“ Stellungnahme der Verwaltung: Es darf als erwiesen gelten, dass ein bedeutender Anteil der Verkehrsnachfrage auf neuen bzw. in ihrer Kapazität erweiterten Straßen auf induzierten Verkehr zurückgeht. Dies ist die Kernaussage der „Fundamental Law of Traffic Congestion“. Wie groß dieser Anteil ist, hängt von vielen Faktoren ab. Im konkreten Fall des Ausbaus der Frankfurter Straße soll durch ein Verkehrsgutachten vorlaufend unter anderem untersucht werden, wie sich die Verkehrsnachfrage auf der Frankfurter Straße durch die Ausbaumaßnahme verändert, welche Auswirkungen dies auf die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte hat und wie sich die Verkehrsverlagerung auf das benachbarte Straßennetz auswirkt. Es ist zu beachten, dass aber durch bereits erfolgte Stadtentwicklungsmaßnahmen im Umfeld, z. B. die Erweiterung der Gewerbegebiete, eine gestiegene Nachfrage ohne Ausbaumaßnahmen an der Straßeninfrastruktur entstanden ist. „Letzterer Effekt wurde vor 2 Jahren explizit für das Gebiet Köln nachgewiesen. Der Beschluss ist älter als das Wissen über diese Gesetzmäßigkeit, was wurde und kann noch nachträglich an dem Beschluss geändert werden, um diesem Effekt entgegenzuwirken?“ Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Beschlussfassung kann eine politische Entscheidung über den Ausbau bis hin zu einem vollständigen Verzicht auf die Maßnahme getroffen werden. Der Beschluss soll die Verwaltung bei Zustimmung zum Beschlussvorschlag ermächtigen, die Planungen zu aktualisieren und bis zur Genehmigungsreife vorzubereiten. Dabei ist zu beachten, dass der Beschluss Auswirkungen auf die Umsetzung bereits beschlossener und in Umsetzung befindlicher Bebauungspläne haben kann. 2 „Aus einem Nash Equilibrium kann sich selbst ohne einen Verkehrszuwachs eine Verschlechterung des Verkehrs ergeben. Welche Effekte sieht die Verwaltung, die bei dieser Straßenerweiterung dem entgegenwirken?“ Stellungnahme der Verwaltung: Zur Einschätzung der verkehrlichen Wirkung einer Maßnahme wird ein Verkehrsgutachten erstellt, das in der Regel auf Basis eines Analysefalls und eines Plan-Nullfalls (Verkehrssituation im Prognosejahr ohne die Maßnahme) einen oder mehrere Planfälle mit Maßnahme (ggf. in Varianten) berechnet und gegenüberstellt. Ob und in welcher Größenordnung negative Effekte trotz der geplanten Maßnahme entstehen, lässt sich erst auf dieser Basis beurteilen. „Wird die Elastizität der gefahrenen Fahrzeugkilometer in Bezug auf das Straßenangebot als positiv oder negativ angenommen?“ Stellungnahme der Verwaltung Die eher theoretische Frage der Elastizität der Verkehrsnachfrage wird im Maßnahmenzusammenhang nicht betrachtet. „Auf welche Evidenz beruft sich die Annahme, dass der Straßenbau die CO2- Belastung reduziert? Gibt es dafür Beispiele, die die Verwaltung kennt und können Sie sie uns nennen?“ Stellungnahme der Verwaltung Die Annahme beruht auf einem prognostizierten besseren Verkehrsfluss und einem Rückgang der durch Staus hervorgerufenen CO2-Belastungen bei einem vierstreifigen Ausbau.
Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 31.08.2021
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Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 01.09.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 31.08.2021 öffentlich 4.4 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der weiteren externen Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme „Vierspuriger Ausbau der Frankfurter Straße zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der AS Köln-Porz- Gremberghoven" mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszah- lungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6604-1201-7-1002, vierspuri- ger Ausbau Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Bau- maßnahmen 3728/2020 SB Pargmann bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: - Wie schätzt die Verwaltung die Folgen von induzierter Nachfrage, Verlagerungsef- fekten und dem Fundamental Law of Traffic Congestion ein? - Letzterer Effekt wurde vor 2 Jahren explizit für das Gebiet Köln nachgewiesen. Der Beschluss ist älter als das Wissen über diese Gesetzmäßigkeit, was wurde und kann noch nachträglich an dem Beschluss geändert werden, um diesem Effekt entgegen- zuwirken? - Aus einem Nash Equilibrium kann sich selbst ohne einen Verkehrszuwachs eine Verschlechterung des Verkehrs ergeben. Welche Effekte sieht die Verwaltung, die bei bei dieser Straßenerweiterung dem entgegenwirken? - Wird die Elastizität der gefahrenen Fahrzeugkilometer in Bezug auf das Straßenan- gebot als positiv oder negativ angenommen? - Auf welche Evidenz beruft sich die Annahme, dass der Straßenbau die CO2- Belastung reduziert? Gibt es dafür Beispiele, die die Verwaltung kennt und können Sie sie uns nennen? Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 05.10.2021 zurückgestellt. 2 Anmerkung: Die Fragen w urden im Rahmen einer mündlichen Anfrage gestellt, w erden jedoch aufgrund des Sachzusammenhangs unter diesem Tagesordnungs- punkt protokolliert.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3728/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.10.2021
- Erstellt
- 22.12.2020 14:09