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3728/2020

Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der weiteren externen Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme „Vierspuriger Ausbau der Frankfurter Straße zwischen der Theodor-Heuss-Str

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.10.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.09.2021, TOP 10.17

Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 05.10.2021

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Anlage 3 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt zur Bedarfsprüfung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Kostenübersicht und Mittelabfluss

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Anlage 7, Auszug Bezirksvertretung Porz 01.09.2022

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Anlage 2.1 - Übersichtslageplan 1

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Anlage 2.2 - Übersichtslageplan 2

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Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 31.08.2021

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Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 05.10.2021

4854 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 13.10.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 05.10.2021  
öffentlich 
4.2 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der weiteren externen 
Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur 
Realisierung der Maßnahme „Vierspuriger Ausbau der Frankfurter 
Straße zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der AS Köln-Porz-
Gremberghoven" mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszah-
lungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6604-1201-7-1002, vierspuri-
ger Ausbau Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Bau-
maßnahmen 
3728/2020 
SB Pargmann bedankt sich zunächst für die Stellungnahme der Verwaltung, kündigt 
jedoch weitere Fragen an, die er schriftlich nachreichen werde. Zudem beantragt er, 
die Beschlussfassung heute erneut zu vertagen. Die BV Porz habe zunächst um ein 
Fachgespräch mit der Verwaltung gebeten. Er bittet, die verkehrspolitischen Spre-
cher/innen hier dazu zuladen. 
 
Hinw eis: Die Fragen w urden im Nachgang zur Sitzung w ie folgt übermittelt: 
 
„Verlagerungseffekte sind so vielseitig und weitreichend, dass sie durch keine Simu-
lation dargestellt werden können. Für die Berechnung des nötigen Einzugsgebietes 
bräuchte es einen Supercomputer. Wir würden uns über eine exemplarische Darstel-
lung des Problems freuen. 
 
Können Sie Straßenverbreiterungen auf dem Kölner Stadtgebiet nennen, welche vor 
10-20 Jahren verbreitert wurden, bei denen die Straßenverbreiterung nachhaltig zu 
einer Verbesserung des Verkehrs geführt hat? Wenn ja, welche Effekte sehen Sie, 
die diese Entwicklung begünstigt haben?  
 
In diesem Zusammenhang: Was schätzt die Verwaltung, wie häufig führt auf Kölner 
Stadtgebiet eine Straßenverbreiterung in einem Zeitraum von 20 Jahren zu einer 
Verschlechterung des Verkehrs? Können Sie den in der Studie “Congestion in

2 
 
Highways When Tolls and Railroads Matter: Evidence From European Cities” 
(https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3785888) mehrheitlich negati-
ven Effekt auch für Köln bestätigen?  
 
Um die Fragestellung an einem konkreten Beispiel zu erläutern: Wie lange brauchte 
man vor dem mehrspurigen Ausbau der Rodenkirchener Brücke zur Hauptverkehrs-
zeit über diese? Wie lange braucht man heute auf derselben Strecke? Wie war die 
zeitliche Entwicklung? 
 
Desweiteren schreiben Sie “Es ist zu beachten, dass aber durch bereits erfolgte 
Stadtentwicklungsmaßnahmen im Umfeld, z. B. die Erweiterung der Gewerbegebie-
te, eine gestiegene Nachfrage ohne Ausbaumaßnahmen an der Straßeninfrastruktur 
entstanden ist.”  
Genau solche Ansiedlungen sind einer der Haupttreiber des Fundamental Law of 
Traffic Congestion. Dessen Ursache haben Sie korrekt zusammengefasst, doch des-
sen Wirkung haben Sie in Ihrer Aussage vernachlässigt. In Japan konnte gezeigt 
werden (https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0094119014000126), 
dass sich bei Straßenverbreiterungen durchschnittlich eine Fahrzeitverschlechterung 
von 20-35 Prozent ergibt. Menschen brauchen pro gefahrenem Kilometer länger als 
vor dem Ausbau! Das heißt, der Ausbau verschlechtert langfristig die Anbindung an 
die Innenstadt 
Wurde eine solche Retrospektive jemals für Köln durchgeführt? Wenn nein, sollte 
dies nicht getan werden, bevor wir weiter Straßen ausbauen? Wären andere Ansätze 
zur Verkehrsentlastung, etwa über den Pigou–Knight–Downs-Zusammenhang, oder 
einfach den Ausbau der Fahrradinfrastruktur, sinnvoller? 
 
Können Sie uns Beispiele aus der Fachliteratur nennen, bei denen gezeigt werden 
konnte, dass eine Straßenverbreiterung langfristig zu einer CO2 -Reduzierung geführt 
hat? Zum Gegenteiligen findet man hunderte Beispiele 
(https://www.nber.org/papers/w15376, 
https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0094119014000126, 
https://www.oru.se/hh, https://econpapers.repec.org/paper/iebwpaper/doc2020-
11.htm). Bei allen genannten Quellen handelt es sich um unabhängige Wirtschaftsin-
stitute aus der gesamten Welt. Sie alle geben die Empfehlung, zur Staureduzierung 
Straßen nicht zu verbreitern. Neben der schlechten CO2-Bilanz und der Verschlech-
terung der Fahrzeit ist einer der Hauptaspekte der ökonomische Schaden. 
Sollte es zu einer Verschlechterung des Verkehrs um 20-30 Prozent kommen, wie 
hoch wird der über den Bau hinausgehende wirtschaftliche Schaden geschätzt? 
Zuletzt: Sie wollen ein Ingenieurbüro mit dem Verkehrsgutachten beauftragen. Han-
delt es sich bei dem Planungsbüro um ein anderes Ingenieurbüro, als jenes, was 
später mit der Umsetzung beauftragt wird? Wie stehen die beiden Büros in Bezie-
hung?“ 
 
 Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 23.11.2021 vertagt.

Anlage 3 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt zur Bedarfsprüfung

1873 Zeichen

14 08.04.2021 
143 
Stellungnahme zur Bedarfsfeststellung der Beschlussvorlage Nr. 3728/2020 
Frankfurter Straße in Köln Porz 
4-streifiger Ausbau der Frankfurter Straße zwischen Theodor-Heuss-Straße und der 
Anschlussstelle Köln Porz-Gremberghoven
RPA-Nr. BD 2021/0515
Bei der Prüfung der vorgelegten Unterlagen zur Einholung des Bedarfsfeststellungsbe-
schlusses für diverse Planungs- und Gutachterleistungen, sind folgende Punkte aufgefallen:
Der grundsätzliche Aufbau der aufgeführten Leistungen erscheint vollständig und plausibel. 
Anrechenbaren Kosten, welche als Grundlage für die Honorarberechnungen herangezogen 
wurden, sind nicht nachvollziehbar dokumentiert.  
Ob die bisher beauftragten und erbrachten Leistungen angemessen berücksichtigt wurden, 
kann den Unterlagen nicht entnommen werden. Ob ggf. vertragliche Ansprüche des bisheri-
gen Auftragnehmenden gegenüber der Stadt Köln bestehen, ist ebenfalls nicht dokumentiert. 
Auch kann anhand der vorgelegten Unterlagen und der von 66 gewählten Vorgehensweise 
eine Doppeltbeauftragung nicht ausgeschlossen werden. Eine Klärung der Vertragssituation 
mit dem/den Auftragnehmenden der bisher erbrachten Leistungen kann den Unterlagen nicht 
entnommen werden. Soweit noch nicht erfolgt, wird eine Klärung der vertraglichen Situation 
mit bisherigen Auftragnehmenden unter Einbindung von 30 – Rechtsamt rechtzeitig vor Ein-
leitung des Vergabeverfahrens angeraten. 
Inwiefern die von 66 gewählte Vorgehensweise mit den Fördermittelgebenden abgestimmt 
wurde, kann ich den Unterlagen nicht entnehmen.  
Im Weitern empfehle ich, die neue HOAI 2021 anzuwenden, die nun auch den Wettbewerb 
bei den Grundleistungen ermöglicht.  
Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte bestehen grundsätzlich keine Bedenken 
gegen die Fortführung des Projektes. 
xxxx
stellv. Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamt 
Anlage 3

Beschlussvorlage Rat

13779 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/1 
664/1 
Vorlagen-Nummer 
 3728/2020 
Freigabedatum 
 12.08.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der weiteren externen Ingenieur- und 
Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme 
„Vierspuriger Ausbau der Frankfurter Straße zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der AS 
Köln-Porz-Gremberghoven" mit gleichzeitiger Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6604-1201-7-1002, vierspuriger Ausbau 
Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die vorliegende Planung zu aktualisieren und 
das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln fortzuführen. Zudem erkennt der 
Rat den Bedarf zur Vergabe von Ingenieurleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) und 
Dienstleistungen für Fachbeiträge, Gutachten, Unterstützerdienstleistungen und baubegleitende 
Ingenieurleistungen für die Maßnahme in Höhe von 1.179.800 € an und beauftragt die Verwal-
tung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die aktualisierte Verkehrsuntersuchung und die 
aktualisierte Entwurfsplanung den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen. 
 
3. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 
2021 in Höhe von 412.600 € für die Vergabe der Ingenieurleistungen im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6604-1201-7-1002, Vierspuriger Ausbau Frankfurter 
Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
 
Verkehrsausschuss 31.08.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021 
Rat 16.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.179.800,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        70 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Allgemeines, Anlass: 
 
Die Gewerbeansiedlung rund um die Frankfurter Straße im Stadtbezirk Porz hat zu einer erheblichen 
Zunahme des motorisierten Individual- und Schwerlastverkehrs geführt und wird auch in Zukunft zu 
einer weiteren Zunahme des Kfz-Verkehrs führen. Daher hat der Verkehrsausschuss in seiner Sit-
zung am 19.08.2008 (Vorlagennummer 2491/2007) die Verwaltung mit der Planung des vierspurigen 
Ausbaus der Frankfurter Straße im Abschnitt zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der Auto-
bahnanschlussstelle Köln-Porz-Gremberghoven auf einer Strecke von ca. 1,1 km beauftragt. Der Er-
werb der für den Ausbau benötigen Grundstücksflächen konnte aufgrund fehlender Einigung mit ver-
schiedenen Eigentümerinnen und Eigentümern nicht wie geplant zeitnah erfolgen, so dass in Ab-
stimmung mit der Bezirksregierung Köln die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens ange-
strebt wurde, um mit der Planfeststellung das Enteignungsrecht zu erwirken. 
 
Im Februar 2018 wurde der Antrag auf Einleitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens 
eingereicht. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen wurde die Verwaltung seitens der Bezirksre-
gierung aufgefordert, Teile der Planungen und Gutachten zu überarbeiten. Da sich in den letzten Jah-
ren die Planungsgrundsätze geändert haben, ist die Planung diesbezüglich ebenfalls zu überarbeiten.

3 
Dass die o. g. Aussagen zur erheblichen Zunahme des motorisierten Individual- und Schwerlastver-
kehrs auch weiterhin zutreffen, wurde durch den Gutachter, der zurzeit die Verkehrsuntersuchung 
aktualisiert, im Rahmen der Grundlagenermittlung bereits bestätigt.  
 
Die einzelnen Knoten sind heute überlastet. Seit dem letzten Verkehrsgutachten sind eine Vielzahl 
von Aufsiedlungen hinzugekommen, die einen Ausbau weiterhin erforderlich machen. Das bestehen-
de (Gewerbe-)Gebiet entwickelt sich stetig weiter, bestehende Unternehmen vergrößern sich auf ih-
ren Grundstücken, freie Flächen werden bebaut (z. B. Gewerbegebiet Airport-Businesspark Grem-
berghoven).  
Sowohl im Bestandsfall als auch im Prognose Nullfall (enthält diverse Aufsiedlungen, aber nicht den 
Ausbau der Frankfurter Straße) ist erkennbar, dass durch die Betrachtung des maßgebenden Kno-
tenpunktes Frankfurter Straße/Steinstraße/Maarhäuser Weg nur durch Ausbau der Strecke eine leis-
tungsfähige Abwicklung der KFZ-Verkehrs ermöglicht werden kann. Die bereits im Bestandsfall kriti-
schen Rückstauerscheinungen verschlechtern sich im Prognose Nullfall (ohne Ausbau) weiter.  
Der Knotenpunkt Frankfurter Straße/Steinstraße/Maarhäuser Weg ist in der jetzigen Ausbauform seit 
Jahren verkehrlich massiv überlastet. Aus diesem Grund war der Knotenpunkt u. a. in den Jahren 
2015, 2018 und 2019 eine Unfallhäufungsstelle. Weitere verkehrstechnische Maßnahmen im Bestand 
zur Verbesserung der Situation sind nicht möglich. 
 
Zudem queren an den Hauptknotenpunkten Buslinien die Frankfurter Straße.  
Auch wenn in diesem frühen Stadium der Verkehrsuntersuchung zu den Busangeboten noch keine 
detaillierten Aussagen gemacht werden können, ist aber davon auszugehen, dass durch den Ausbau 
der Straße und die Optimierung der Signalsteuerungen eine Verbesserung des Verkehrsflusses auch 
im Querverkehr erzielt werden kann und somit auch die Betriebsqualität für den ÖPNV insgesamt 
verbessert wird. Diese Überlegungen fließen in die weiteren Untersuchungen ein.  
Ebenso wird durch die Verwaltung in 2021 ein Gutachten zur Untersuchung und Einführung eines 
stadtweiten Expressbus-Netzes vergeben. Dabei wird – wie bereits im Rahmen der Erstellung des 
3. Nahverkehrsplans angeregt – auch die Frankfurter Straße auf ihre Eignung und nachfrageseitige 
Relevanz für eine Expressbusverbindung untersucht. Sollte sich hieraus ein Bedarf für Busbeschleu-
nigungsmaßnahmen im hier betrachteten Abschnitt der Frankfurter Straße ergeben, würde die Pla-
nung im weiteren Verfahren entsprechend ausgestaltet. 
 
Auch im Hinblick auf die Förderung des klimafreundlichen Verkehrs, wird die Planung für den Rad- 
und Fußverkehr optimiert. So ist im Zuge des Ausbaus der Frankfurter Straße vorgesehen, den bau-
lich von der Frankfurter Straße abgesetzten gemeinsame Rad- und Gehweg zu verbreitern. Zudem 
sollen die heute vorhandenen freilaufenden Rechtsabbieger, die nicht mehr den heutigen Planungs-
grundsätzen entsprechen, entfallen. Die Radfahrenden werden über Schutzstreifen und vorlaufenden 
Wartflächen in die Knotenpunkte (querende Straßen) integriert und ihnen wird eine komfortablere, 
direktere Führung angeboten. 
 
Für das Ausbauvorhaben ist als Baulastträger der kreuzenden Landesstraßen und der BAB-
Anschlussstelle der Landesbetrieb Straßen NRW sowie die Autobahn GmbH zu beteiligen. Entspre-
chende Kreuzungsvereinbarungen nach dem Bundesfernstraßengesetz werden vorbereitet. Die Stadt 
Köln ist Bauherrin der Maßnahme. 
 
Die derzeit prognostizierten Kostenorientierungswerte für die Bau- und Grunderwerbskosten belaufen 
sich auf ca. 8.120.000 €. 
 
Die derzeit prognostizierten Kostenorientierungswerte für die weiteren Ingenieur- und Dienstleistun-
gen belaufen sich auf insgesamt ca. 1.179.800 € (siehe Anlage 1). Einschließlich der bisher ausge-
zahlten bzw. verausgabten Planungskosten in Höhe von 208.850 €, welche zur Vorbereitung zwin-
gend notwendig waren, ergeben sich Gesamtplanungskosten von ca. 1.388.650 €.  
 
 
Bedarfsfeststellung der freiberuflichen Leistungen (externe Vergaben): 
 
Aufgrund der Größe des Projektes müssen Ingenieurleistungen, Gutachten, Unterstützerdienstleis-
tungen an externe Dienstleister vergeben werden. Diese Ingenieur- und Dienstleistungen werden

4 
stufenweise beauftragt: 
 
1. Stufe: Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI sowie die dazugehörenden Gutachten 
und sonstigen Dienstleistungen aktualisiert. Nach Abschluss der Genehmigungsplanung (Leistungs-
phase 4) werden die Unterlagen mit dem Antrag auf Fortführung und Durchführung des Planfeststel-
lungsverfahrens der Bezirksregierung Köln eingereicht. 
 
2. Stufe: Nach dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens folgen die Einholung des Baube-
schlusses und die Beauftragung und Erstellung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) und der 
dazugehörigen Ingenieur- und Dienstleistungen. 
 
3. Stufe: Anschließend erfolgen die Freigabe der Leistungsphasen 6 bis 9 und die Vergabe der bau-
begleitenden Leistungen. 
 
Prüfung RPA 
 
Der Bedarf für die externen Leistungen wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. 
Das Prüfergebnis ist als Anlage 3 beigefügt. Die Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes werden 
berücksichtigt. 
 
Ausblick Zeitplan: 
 
Nach Beschlussfassung im 3. Quartal 2021 und Auftragsvergabe an die Gutachter- und Fachpla-
nungsbüros ab voraussichtlich Ende 2021 sind die Überarbeitung und Erstellung der Genehmigungs-
planung, der Einzelgutachten und Fachbeiträge vorgesehen. Mit der Einreichung der Genehmigungs-
unterlagen bei der Bezirksregierung Köln wird Anfang 2023 gerechnet. Der Baubeschluss wird An-
fang 2024 angestrebt. Die Vorbereitung der Vergabe und die Vergabe der Bauleistungen sollen ab 
Ende 2024 bis 2026 erfolgen. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist ab Sommer 2026 geplant. 
 
Zuwendungen/Zuschüsse: 
 
Die Maßnahme wurde gemäß den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-
kom-Stra) im Straßenbauförderprogramm des Landes NRW angemeldet. Der Finanzierungsantrag 
wird nach Abschluss der Entwurfsplanung beim Fördergeber gestellt. Der Fördersatz beträgt 70 % 
der zuwendungsfähigen Kosten. 
 
 
Mittelabfluss Planungskosten: 
 
Die bis 31.12.2020 ausgezahlten bzw. beauftragten Planungskosten belaufen sich auf ca. 208.850 €. 
Für die zu beauftragenden weiteren Planungsleistungen stellt sich der geplante Mittelabfluss wie folgt 
dar (siehe auch Anlage 1, Tabelle 1): 
 
Werte gerundet auf volle 100 € 
Jahr benötigte Finanzmittel 
2021 412.600 € 
2022 7.900 € 
2023 322.200 € 
2024 74.400 € 
2025ff 362.700 € 
Summe: 1.179.800 € 
 
Finanzierung: 
(siehe Anlage 1, Tabelle 2) 
 
Die Vergabe der Planungsaufträge soll in 2021 über 797.000 € und in 2022 über 382.800 € erfolgen.

5 
Für die in 2021 zu erteilenden Aufträge werden in 2021 Kassenmittel in Höhe von 412.600 € benötigt. 
Im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6604-1201-7-1002, Vierspuriger Aus-
bau Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen stehen für das Haushalts-
jahr 2021 investive Mittel in Höhe von 50.000 € zur Verfügung. Die Bereitstellung der restlichen Mittel 
in Höhe von 362.600 € erfolgt durch Umbuchung im Rahmen der Bewirtschaftung mit Deckung durch 
entsprechende Wenigerauszahlung im gleichen Finanzplan aus der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, 
Ost-West-Achse. Die dort veranschlagten Mittel werden 2021 nicht in voller Höhe benötigt. 
 
Darüber hinaus ist für die Vergabe der Planungsleistungen in 2021 die Bereitstellung von Verpflich-
tungsermächtigungen zu Lasten der Jahre 2022-2024 in Höhe von insgesamt 333.600 € erforderlich.  
Die für das Haushaltsjahr 2022 benötigten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 7.900 € sind 
im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6604-1201-7-1002, Vierspuriger Aus-
bau Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, in ausreichender Höhe 
veranschlagt. Für das Haushaltsjahr 2023 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 
256.000 € und für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 69.700 € benötigt. Hierfür sind für das Haus-
haltsjahr 2023 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 100.000 € und für 2024 keine Verpflich-
tungsermächtigungen veranschlagt. Die Deckung der darüber hinaus benötigten Verpflichtungser-
mächtigungen (156.000 € für 2023 und 69.700 € für 2024) erfolgt durch eine veranschlagte, nicht be-
nötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6601-
1201-0-1088, Ost-West-Achse. 
 
Hinsichtlich der zukünftig noch notwendigen Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen im Zu-
sammenhang mit zu erteilenden Aufträgen (inkl. der zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigung 
benötigten Kassenmittel in den Folgejahren) werden im Rahmen bis HPL-Aufstellungsprozesses 
2022ff die erforderlichen Veranschlagungen entsprechend vorgesehen. 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz: 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1:    Kostenübersicht und Mittelabfluss 
Anlage 2.1: Übersichtsplan 1  
Anlage 2.2: Übersichtsplan 2 
Anlage 3:    Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt zur Bedarfsprüfung

Anlage 1 - Kostenübersicht und Mittelabfluss

1711 Zeichen

ANLAGE 1 - zum Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss
Tabelle 1
Kostenübersicht und Mittelabfluss
2021 2022 2023 2024 2025 ff.
Generalplaner                      652.500                  314.200                       -            241.000             69.700   
           27.600   
Gutachten, Fachplanungen                      144.500                    98.400              7.900               15.000                        -              23.200   
weitere Gutachten, Fachplanungen                      382.800               66.200                4.700            311.900   
Summe Beauftragungen brutto [€]                   1.179.800                  412.600              7.900            322.200             74.400            362.700   
Tabelle 2
Finanzierung der in 2021 zu erteilenden Aufträge
2022 2023 2024
Generalplaner                      652.500                  314.200                       -            241.000             69.700   
           27.600   
Gutachten, Fachplanungen                      144.500                    98.400              7.900               15.000                        -              23.200   
Summe Beauftragungen brutto [€]                      797.000                  412.600              7.900            256.000             69.700              50.800   
Beauftragung der Aktualisierung und Fortschreibung der 
Genehmigungsplanung
extern zu vergebende Ingenieurleistungen
Beauftragung
brutto [€]
Mittelabfluss zur Beauftragung 2021
 Kassenmittel
2021 
Verpflichtungsermächtigungen
 2025 ff. 
 Beauftragung 
2021
brutto [€] 
Beauftragung der Aktualisierung und Fortschreibung der 
Genehmigungsplanung
extern zu vergebende Ingenieurleistungen
Mittelabfluss gesamt

Anlage 7, Auszug Bezirksvertretung Porz 01.09.2022

4825 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 02.09.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 01.09.2022 
öffentlich 
7.2 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe d er weiteren externen 
Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur 
Realisierung der Maßnahme „Vierspuriger Ausbau der Frankfurter 
Straße zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der AS Köln-Porz-
Gremberghoven" mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszah- 
lungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6604-1201-7-1002, vierspuri- 
ger Ausbau Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Bau- 
maßnahmen 
3728/2020 
I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/1228/2022:  
 
Der Beschlusstext der Verwaltung zu Ziffer 2 ist wie folgt zu ersetzen:  
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, sowohl die aktualisierte Verkehrs- 
untersuchung als auch die aktualisierte Entwurfsplanung den zuständigen politischen 
Gremien zur Beratung vorzulegen. Dabei sind die folgenden Varianten im Vorentwurf 
zu berücksichtigen:  
● Aufgrund einer neuen Verkehrsprognose ist zu prüfen, ob ein vierspuriger Ausbau 
auf der insgesamt vorgesehenen Länge tatsächlich noch sinnvoll oder ob ein Ausbau 
lediglich der Knotenpunkte erforderlich ist.  
● Der Ausbau ist um die Planung eines Radschnellweges zu ergänzen, perspekti- 
visch mit einer Fortführung mindestens bis zum Alten Deutzer Postweg.  
● Planerisch und baulich ist der Ausbau am Hochkreuz in Kombination mit einem 
Ersatz der veralteten Lichtsignalanlage an der Kreuzung Steinstraße/ Humboldtstra- 
ße durch eine moderne Lichtsignalanlage oder eine alternative Betriebsform, bei- 
spielsweise einen Kreisverkehr, vorzuziehen. Dazu notwenige Vereinbarungen mit 
dem Landesbetrieb Straßen.NRW sind umgehend zu treffen. 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung außerdem und unabhängig 
davon mit einem Vorschlag für eine sinnvolle und mögliche Trassenführung einer 
Stadtbahnverbindung für die Fortführung der vorgesehenen rechtsrheinischen Ring-

bahn. Falls diese Trasse nur parallel zur Frankfurter Straße führen kann, sind hierfür 
bei der Planung entsprechende Vorkehrungen zu treffen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Stimmen von Herrn Krasson (AfD) und Frau Bastian 
(FDP) zugestimmt . 
 
II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die vorliegende Planung zu ak- 
tualisieren und das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln fortzu- 
führen. Zudem erkennt der Rat den Bedarf zur Vergabe von Ingenieurleistungen 
(HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) und Dienstleistungen für Fachbeiträge, Gutachten, 
Unterstützerdienstleistungen und baubegleitende Ingenieurleistungen für die Maß- 
nahme in Höhe von 1.179.800 € an und beauftragt die Verwaltung, das entsprechen- 
de Vergabeverfahren einzuleiten.  
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, sowohl die aktualisierte 
Verkehrsuntersuchung als auch die aktualisierte Entwurfsplanung den zustän- 
digen politischen Gremien zur Beratung vorzulegen. Dabei sind die folgenden 
Varianten im Vorentwurf zu berücksichtigen:  
● Aufgrund einer neuen Verkehrsprognose ist zu prüfen, ob ein vierspuriger 
Ausbau auf der insgesamt vorgesehenen Länge tatsächlich noch sinnvoll oder 
ob ein Ausbau lediglich der Knotenpunkte erforderlich ist.  
● Der Ausbau ist um die Planung eines Radschnellweges zu ergänzen, per- 
spektivisch mit einer Fortführung mindestens bis zum Alten Deutzer Postweg.  
● Planerisch und baulich ist der Ausbau am Hochkreuz in Kombination mit ei- 
nem Ersatz der veralteten Lichtsignalanlage an der Kreuzung Steinstraße/ 
Humboldtstraße durch eine moderne Lichtsignalanlage oder eine alternative 
Betriebsform, beispielsweise einen Kreisverkehr, vorzuziehen. Dazu notwenige 
Vereinbarungen mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW sind umgehend zu tref- 
fen. 
3. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für 
das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 412.600 € für die Vergabe der Ingenieurleistun- 
gen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6604-1201-
7-1002, Vierspuriger Ausbau Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen. 
4. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung außerdem und unab- 
hängig davon mit einem Vorschlag für eine sinnvolle und mögliche Trassen- 
führung einer Stadtbahnverbindung für die Fortführung der vorgesehenen 
rechtsrheinischen Ringbahn. Falls diese Trasse nur parallel zur Frankfurter 
Straße führen kann, sind hierfür bei der Planung entsprechende Vorkehrungen 
zu treffen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt .

Anlage 2.1 - Übersichtslageplan 1

10 Zeichen

Anlage 2.1

Anlage 2.2 - Übersichtslageplan 2

11 Zeichen

Anlage  2.2

Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung

3845 Zeichen

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Anlage 5 
 
4.4 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der weiteren externen 
Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur 
Realisierung der Maßnahme „Vierspuriger Ausbau der Frankfurter 
Straße zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der AS Köln-Porz-
Gremberghoven" mit gleichzeitiger Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6604-1201-7-1002, 
vierspuriger Ausbau Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlung für 
Baumaßnahmen 
3728/2020 
 
SB Pargmann hat in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 31.08.2021 um die 
Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 
„Wie schätzt die Verwaltung die Folgen von induzierter Nachfrage, 
Verlagerungseffekten und dem Fundamental Law of Traffic Congestion ein?“  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Es darf als erwiesen gelten, dass ein bedeutender Anteil der Verkehrsnachfrage auf neuen 
bzw. in ihrer Kapazität erweiterten Straßen auf induzierten Verkehr zurückgeht. Dies ist die 
Kernaussage der „Fundamental Law of Traffic Congestion“. Wie groß dieser Anteil ist, hängt 
von vielen Faktoren ab. Im konkreten Fall des Ausbaus der Frankfurter Straße soll durch ein 
Verkehrsgutachten vorlaufend unter anderem untersucht werden, wie sich die 
Verkehrsnachfrage auf der Frankfurter Straße durch die Ausbaumaßnahme verändert, 
welche Auswirkungen dies auf die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte hat und wie sich die 
Verkehrsverlagerung auf das benachbarte Straßennetz auswirkt. Es ist zu beachten, dass 
aber durch bereits erfolgte Stadtentwicklungsmaßnahmen im Umfeld, z. B. die Erweiterung 
der Gewerbegebiete, eine gestiegene Nachfrage ohne Ausbaumaßnahmen an der 
Straßeninfrastruktur entstanden ist. 
„Letzterer Effekt wurde vor 2 Jahren explizit für das Gebiet Köln nachgewiesen. Der 
Beschluss ist älter als das Wissen über diese Gesetzmäßigkeit, was wurde und kann 
noch nachträglich an dem Beschluss geändert werden, um diesem Effekt 
entgegenzuwirken?“  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Im Rahmen der Beschlussfassung kann eine politische Entscheidung über den Ausbau bis 
hin zu einem vollständigen Verzicht auf die Maßnahme getroffen werden. Der Beschluss soll 
die Verwaltung bei Zustimmung zum Beschlussvorschlag ermächtigen, die Planungen zu 
aktualisieren und bis zur Genehmigungsreife vorzubereiten. Dabei ist zu beachten, dass der 
Beschluss Auswirkungen auf die Umsetzung bereits beschlossener und in Umsetzung 
befindlicher Bebauungspläne haben kann.

2 
 
„Aus einem Nash Equilibrium kann sich selbst ohne einen Verkehrszuwachs eine 
Verschlechterung des Verkehrs ergeben. Welche Effekte sieht die Verwaltung, die bei 
dieser Straßenerweiterung dem entgegenwirken?“  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zur Einschätzung der verkehrlichen Wirkung einer Maßnahme wird ein Verkehrsgutachten 
erstellt, das in der Regel auf Basis eines Analysefalls und eines Plan-Nullfalls 
(Verkehrssituation im Prognosejahr ohne die Maßnahme) einen oder mehrere Planfälle mit 
Maßnahme (ggf. in Varianten) berechnet und gegenüberstellt. Ob und in welcher 
Größenordnung negative Effekte trotz der geplanten Maßnahme entstehen, lässt sich erst 
auf dieser Basis beurteilen. 
 
„Wird die Elastizität der gefahrenen Fahrzeugkilometer in Bezug auf das 
Straßenangebot als positiv oder negativ angenommen?“ 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die eher theoretische Frage der Elastizität der Verkehrsnachfrage wird im 
Maßnahmenzusammenhang nicht betrachtet. 
 
„Auf welche Evidenz beruft sich die Annahme, dass der Straßenbau die CO2-
Belastung reduziert? Gibt es dafür Beispiele, die die Verwaltung kennt und können Sie 
sie uns nennen?“ 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Annahme beruht auf einem prognostizierten besseren Verkehrsfluss und einem 
Rückgang der durch Staus hervorgerufenen CO2-Belastungen bei einem vierstreifigen 
Ausbau.

Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 31.08.2021

2047 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 01.09.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 31.08.2021  
öffentlich 
4.4 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der weiteren externen 
Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur 
Realisierung der Maßnahme „Vierspuriger Ausbau der Frankfurter 
Straße zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der AS Köln-Porz-
Gremberghoven" mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszah-
lungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6604-1201-7-1002, vierspuri-
ger Ausbau Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Bau-
maßnahmen 
3728/2020 
SB Pargmann bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 
 
- Wie schätzt die Verwaltung die Folgen von induzierter Nachfrage, Verlagerungsef-
fekten und dem Fundamental Law of Traffic Congestion ein?  
  
- Letzterer Effekt wurde vor 2 Jahren explizit für das Gebiet Köln nachgewiesen. Der 
Beschluss ist älter als das Wissen über diese Gesetzmäßigkeit, was wurde und kann 
noch nachträglich an dem Beschluss geändert werden, um diesem Effekt entgegen-
zuwirken?  
  
- Aus einem Nash Equilibrium kann sich selbst ohne einen Verkehrszuwachs eine 
Verschlechterung des Verkehrs ergeben. Welche Effekte sieht die Verwaltung, die 
bei bei dieser Straßenerweiterung dem entgegenwirken?  
  
- Wird die Elastizität der gefahrenen Fahrzeugkilometer in Bezug auf das Straßenan-
gebot als positiv oder negativ angenommen?  
  
- Auf welche Evidenz beruft sich die Annahme, dass der Straßenbau die CO2-
Belastung reduziert? Gibt es dafür Beispiele, die die Verwaltung kennt und können 
Sie sie uns nennen? 
 
 Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 05.10.2021 zurückgestellt.

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Anmerkung: Die Fragen w urden im Rahmen einer mündlichen Anfrage gestellt, 
w erden jedoch aufgrund des Sachzusammenhangs unter diesem Tagesordnungs-
punkt protokolliert.

Beratungsverlauf (4)

31.08.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
02.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 10.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
3728/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.10.2021
Erstellt
22.12.2020 14:09