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1098/2022

Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2022 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 6.3.1

Anlage 2 Anträge Innenstadt

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Anlage 16 Antrag Neuehrenfeld_nicht genehmigungsfähig

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Anlage 3 Antrag Severinsviertel

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Anlage 17 Antrag Porz_nicht genehmigungsfähig

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Anlage 9 Anträge Porz Mitte

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Anlage 12 Anträge Südstadt_nicht genehmigungsfähig

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Anlage 19 Stellungnahme Evangelischer Kirchenverband Köln

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Anlage 26 Dringlichkeitsentscheidung BV Lindenthal vom 20.06.2022

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 11 Antrag Dellbrück

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Anlage 13 Antrag Severinsviertel_nicht genehmigungsfähig

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Anlage 8 Antrag Braunsfeld

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Anlage 4 Antrag Deutzer Freiheit

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Anlage 6 Anträge VOS Lindenthal

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Anlage 18 Rath-Heumar_nicht genehmigungsfähig

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Anlage 7 Antrag Sülz-Klettenberg

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Anlage 10 Antrag Rath-Heumar

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Anlage 5 Antrag Rodenkirchen

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Anlage 1 RVO 2022

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Anlage 25, Auszug BV 9 (Mülheim) vom 13.06.2022

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Anlage 20 Stellungnahme ver.di

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Anlage 22, Auszug BV 1 (Innenstadt) vom 02.06.2022

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Anlage 14 Anträge Rodenkirchen_nicht genehmigungsfähig

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Anlage 24, Auszug BV 2 (Rodenkirchen) vom 13.06.2022

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Anlage 23, Auszug BV 8 (Kalk) vom 19.05.2022

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Anlage 21 Stellungnahme DGB

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Anlage 15 Antrag Sülz-Klettenberg_nicht genehmigungsfähig

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Anlage 2 Anträge Innenstadt

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Antrag offener Sonntag 09.10.2022 für die Kölner Innenstadt   Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN   Bezeichnung des Anlass: INTERMOT  04.-09.10.2022  Offener Sonntag:  09.10.2022, 13.00- 18.00 Uhr Anlassbeschreibung: In § 6 Abs. 1 LÖG NRW sind Messen explizit als grundsätzlich zulässige Anlässe für eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen aufgeführt, woraus eine präjudizierende Wirkung im Hinblick auf eine grundsätzliche Genehmigung für verkaufsoffene Sonntage gesehen werden kann. Eine Messe muss aber die Sonntagsöffnung der Geschäfte darf Dementsprechend darf eine Messe nicht nur deshalb veranstaltet werden, um formell die rechtlichen Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonntag zu schaffen.   Nach § 64 Abs. 1 Satz 1 der deutschen Gewerbeordnung (GewO) ist eine Messe mehrerer Wirtschaftszweige ausgestellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Endverbraucher oder Internationale Messen zeigen nach Definition des Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige. Sie weisen auf der Besucherseite ein über die Region deutlich hinausgehendes Einzugsgebiet auf, in der Regel kommen über 50 % der Besucher aus mindestens 100 km Entfernung und über 20 % aus mindestens 300 km Entfernung.

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Die INTERMOT: Die INTERMOT (Abkürzung für Internationale Motorrad-, Roller- und E-Bike-Messe) ist eine Motorradmesse und die international führende Business- und Eventmesse für Motorräder, Roller und E-Bikes. Mehr als 1.000 Aussteller aus 40 Ländern, darunter die Marktführer, aber auch viele Kleinserienhersteller sowie Bekleidungs- und Zubehörfirmen präsentierten sich bisher auf der INTERMOT Messe Köln und zeigen ihre Neuheiten, aktuelle Kollektionen, Trends und Serviceangebote. Zum Angebot der Motorradmesse Köln zählen beispielsweise Motorräder, Roller und E-Bikes, Teile, Zubehör und elektrische Ausrüstung, Motorradbekleidung, Fahrerausrüstung, Werkzeuge, Werkstatt- und Ladenausrüstung, sowie Schmierstoffe, Pflegemittel und touristische Angebot für Zweiradfahrer. Hier werden Produktneuheiten vorgestellt und am Markt eingeführt. Die Messe zieht Fachbesucher und Motorradfans gleichermaßen an und der deutsche Markt spielt eine besondere Rolle, denn Deutschland ist für den europäischen Markt Gradmesser für die zukünftige Entwicklung und die INTERMOT spielt hier eine entscheidende Rolle als unverzichtbarer Impulsgeber. Deutschland ist ein führender europäischer Motorradmarkt und die Community möchte die Premierenmodelle sehen und nicht ausschließlich aus den Zeitungen entnehmen. Der deutliche Anstieg der jungen Besucher bis 21 Jahre um 50 Prozent ist Beweis genug für die Dynamik der INTERMOT.  Beim Show-in-Show-Konzept customized werden zudem Trends und Themen erlebbar gemacht. Zahlreiche Unternehmen zeigen hier ihre Produkte, von außergewöhnlichen Umbauten über Bekleidung bis hin zu szeneorientierten Möbeln und Accessoires. Das facettenreiche Eventprogramm mit diversen Probefahr-Parcours, ausgefallenen Stuntshows und Demo-Rennen, sowie attraktivem Mitmach-Programmen, macht den Besuch der Motorradmesse INTERMOT in Köln

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darüber hinaus zum Dreh- und Angelpunkt der Motorrad-Szene.  Die seit vielen Jahren forcierte Initiative   bei der sich das Thema großer Messen in der Stadt widerspiegelt, wird auch für die INTERMOT aufgegriffen und Zukunftsthemen der e-Mobilität den Besuchern der Kölner Innenstadt zugänglich gemacht.  Die Messe würde übrigens auch ohne offenen Sonntag stattfinden.  Die Messe findet seit 2008 in Köln im Zwei - Jahresrhytmus statt und kann somit als Traditionsveranstaltung angesehen werden. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja  nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung    erstmalig stattfindende Veranstaltung         Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet.  Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe.   Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; 
X  ja   nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)

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Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X  ja  nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung:      Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:                                            
INTERMOT (2018): 220.400 Besucher (53.000 Fachbesucher) aus fast 100 Ländern Mehr als 1000 Aussteller aus 40 Ländern 180.000qm Ausstellerfläche (Brutto)   Für die Erstellung der ersten Besucherprognose für den Veranstaltungstag am 9. Oktober 2022 haben wir uns als Ausgangsbasis auf vorhandenes Datenmaterial des Unternehmens Jones Lang Lasalle (Passantenzählungen Köln 2018), den (Ergebnisse 2014 für Köln) des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln sowie den Zahlen der BAG Untersuchung Kundenverkehr 2008 für Köln gestützt.   Das Unternehmen Jones Lang LaSalle zählte am Samstag, den 14. April 2018 (in der Zeit von 13:00 und 16:00 Uhr) in der Kölner Innenstadt (Schildergasse) pro Stunde im Durchschnitt 13.000 Passanten.   Am Samstag, den 6. Mai 2017 (in der Zeit von 13:00 und 16:00 Uhr- ebenfalls Jones Lang LaSalle) in der Kölner Innenstadt (Schildergasse, Hohe Straße, Breite Straße, Ehrenstraße, Mittelstraße) pro Stunde im Durchschnitt 28.030 Passanten. Diese Zahl ist jedoch in zweierlei Hinsicht zu relativieren.   Zum Einen beinhaltet dieser Wert aufgrund der Lage der Straßen zueinander mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Doppel- bzw. Mehrfachzählungen. Geht man im vorliegenden Fall realistischer Weise von einer Mehrfachzählquote von einem Viertel bzw. einem Drittel aus, resultiert aus dem zuvor berechneten Wert ein 18.780 bis ca. 21.030 bis Personen pro Stunde.

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Zweitens ist allgemein bekannt bzw. auch anerkannt, dass Frequenzmessungen die zu Einkaufsspitzenzeiten durchgeführt werden, nicht zwingend durch einfaches Multiplizieren auf eine gesamte Tagesdauer hochgerechnet werden dürfen. Die meisten tageszeitlichen Passantenfrequenzen in den Innenstädten weisen eine unimodale oder bimodale Verteilung auf. Im Rahmen dieser Prognose sind wir von einer unimodalen, symmetrisch Normalverteilung der Passantenfrequenz ausgegangen. Aus diesem Grund muss für die letzten beiden Stunden der beantragten Ladenöffnung von durchschnittlichen Stundenbesuchswerten in einer Spanne von 7.000 bis nahezu 8.000 Passanten ausgegangen werden. Demnach würde sich auf eine fünfstündige Ladenöffnung bezogen eine Gesamtbesucherzahl von rund 70.340 bis 79.090 Passanten ergeben.    Setzt man diese so ermittelten Werte in Relation zu den Ergebnissen der Studie Handelsforschung an der Universität zu Köln (hier haben 68,7 Prozent der Besucher angegeben, dass sie die Kölner Innenstadt samstags primär wegen des Einkaufs aufsuchen), und den Daten der BAG Untersuchung Kundenverkehr 2008 (im Rahmen dieser Untersuchung gaben 55,2 Prozent der Befragten an, bei ihrem Besuch der Kölner Innenstadt auch etwas gekauft zu haben) und bildet aus beiden Daten ca. 62,0 Prozent liegt, kann davon ausgegangen werden, dass zwischen 43.610 und 49.035 Personen am Sonntag den 11. Oktober zum Einkaufen in die Kölner Innenstadt kommen werden.    Die oben stehend ermittelten Werte decken sich annähernd mit einem realen Wert, wie er im Rahmen der BAG Untersuchung Kundenverkehr 2008 in der Kölner Innenstadt für einen Samstag (11. Oktober 2008) seinerzeit ermittelt wurde.   Es wurden stundengenaue

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                Veranstaltungsfläche:  Verkaufsfläche: Besucherfrequenzen erfasst. Addiert man die Besucheranteile in den Stunden von 13:00 bis 18:00 Uhr (Zeitraum der beantragten Sonntagsöffnung), so ergibt sich eine Gesamtbesucherzahl im innerstädtischen, Kölner Einzelhandel von rund 45.400 Personen.  Wir gehen aufgrund der dargelegten Berechnungen davon aus, das insgesamt mit zwischen knapp 44.000 und 50.000 Personen gerechnet werden kann/muss.   Eine prägende Wirkung einer Veranstaltungsfläche für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann angenommen, wenn die Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich größer ist, als die Fläche der Veranstaltung. Um wieviel größer die Verkaufsfläche der Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch keine allgemeinen Näherungswerte.   Insgesamt nimmt die INTERMOT eine Fläche von 180.000qm  Quadratmetern ein. Nimmt man zur Messefläche die Veranstaltungsfläche von ac. 3.500 qm in der Innenstadt hinzu, wäre die Gesamtfläche der Veranstaltung deutlich kleiner als die Fläche der Geschäfte.  Dem steht eine theoretisch maximale Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber. Damit ist die Fläche der Veranstaltung zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet haben können. Allerdings müssen weitere Aspekte berücksichtigt werden:  1. Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen

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Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht regelmäßig an den Öffnungen (diese Auskunft erteilte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für die Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir für Köln während des verkaufsoffenen Sonntags am 07.April  2019 von lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell 251.200 bis 266.900 Quadratmetern.  2. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermittelte Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden.   Gesamtfazit: Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt  auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach ist die INTERMOT für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet.

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Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) COMFORT Städtereport Köln 2016  Passanten Befragung und Zählung offener Sonntag 08.10.2017  Vitale Innenstädte 2014 Köln  Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen.  Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen.  Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots  Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und

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Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)  Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.                                     Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen.

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Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Wieder einmal präsentiert sich Köln mit einer internationalen zeitgemäßen Leitmesse und zieht damit über den Messezeitraum viele Messegäste und Besucher an.   Das Messethema spiegelt die sich verändernde Mobilität auf dem Weg zur eMobilität und allgemeine damit zusammenhängende Trends wider, die neben den Messegästen viele Kölner und Kölngäste aus dem Umland interessieren.   Immerhin ist Köln für dieses Messethema als Standort prädestiniert, da es in der Tradition verwurzelt eine PS-starke Stadt (Ford, Toyota, PSA, Ursprünge von Audi) ist und zukunftsweisende Mobilitätsformen bedient. Dabei kommt dem Thema Fahrrad/E-Bike eine große Aufmerksamkeit zukommen. Schaut man auf das städtische Mobilitäts- der Aufteilung des öffentlichen Verkehrsraumes in Relation ein Drittel Fahrzeugverkehr, ein Drittel Fussgänger, ein Drittel Fahrräder gerade dem Radverkehr eine große Bedeutung zu. Diese findet sich auch in den vielen Möglichkeiten des Radnetzes in der Umgebung wider.   In der Stadt sind aber auch Unternehmen beheimatet, die diesen Markt bedienen und damit nicht unerheblich auf den Wirtschaftsstandort zum Messethema einzahlen.

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Antrag offener Sonntag 04.12.2022für die Kölner Innenstadt  Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN   Bezeichnung des Anlass: Weihnachten in Köln - Innenstadt  Weihnachtsmärkte: 21. November  24. Dezember 2022  34 Tage  So.-Mi.:  jeweils von 11.00-21.00 Uhr geöffnet Do.-Sa.: jeweils von 11.00-22.00 Uhr geöffnet Täglich: 10 bzw. 11 Std. Gesamt: 355 Stunden  Offener Sonntag:  04.12.2022, 13.00- 18.00 Uhr Anlassbeschreibung: Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von § 6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) und stellt keinen stillen Tag im Sinne der kirchlichen Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes, so dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung nicht gehindert sind und Störungen der Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf Stunden verringert sich die zeitliche Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer des Einzelhandels.   Die am 22.03.2018 in Kraft getretene Neufassung des Ladenöffnungsgesetztes NRW ermöglicht Verkaufsstellen explizit aus Anlass von Märkten aufgrund ordnungsbehördlicher Verordnung die Öffnung an bestimmten Sonntagen.  Freigaben in diesen Bereichen sind ausschließlich möglich, wenn die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen zugrunde liegenden Veranstaltung (Anlass im Sinne von §6 Abs. 1 LÖG NRW) von öffentlichem Interesse sind. Ein öffentliches Interesse liegt dann vor, wenn die Veranstaltung viele Besucher, in der Regel nicht nur Einwohner der Stadt Köln, sondern auch auswärtige Besucher in hohem Maße anzieht.  Ein Markt muss damit Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen ein Markt nicht nur deshalb veranstaltet werden, um formell die rechtlichen Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonntag zu schaffen.

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 Weihnachtsmärkte gibt es in Köln schon sehr lange, vorweihnachtliche Jahrmärkte als Vorläufer können in Köln bis ins Mittelalter und in die frühe Neuzeit zurück verfolgt werden. Stellten die Weihnachtsmärkte in Köln früher vorrangig Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für das bevorstehende Weihnachtsfest versorgten (Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), steht heute mehr der gesellschaftliche und soziale Aspekt dieser Veranstaltung im Vordergrund (ideelle Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie sind zu Treffpunkten und  Orten der Geselligkeit und Kommunikation geworden.  Erlebnis, Freude und Genuss sind dabei Bedürfnisse, die Veranstalter erfüllen. Besinnlichkeit, die Einstimmung auf das eigentliche Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen, Emotionen usw. gewinnen gegenüber der Einkaufsfunktion an Bedeutung und spiegeln sich deutlich in den Motiven der Befragten beim Besuch eines Weihnachtsmarktes wider (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. Bonn, S. 3)  Nahezu der gesamte Bereich der Kölner Innenstadt wird mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt, Die ständige Weiterentwicklung der Sortimente der Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik der Märkte und die musikalischen Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind neben den unzähligen charitativen Projekten, die im Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden Garant für das hohe Niveau und die ständige Weiterentwicklung der Kölner Weihnachtsmärkte und somit der Weihnachtsstadt Köln.  Die sich jährlich wiederholenden Märkte ín der Stadt haben eine große Tradition, sind imageprägend und tragen in einer der dicht besiedelsten Regionen Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit nationaler und internationaler Bedeutung bei.  Die Kölner Weihnachtsmärkte gehörten in den vergangenen Jahren immer zu den beliebtesten Weihnachtsmärkten in ganz Europa, noch vor dem Nürnberger Christkindlmarkt. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-groessten-weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/)  Charitative Projekte der Kölner Weihnachtsmärkte

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spiegeln sich auch bei den Partnern des Handels wieder.  -Weihnachtszeit  Das BVerfG führt im besagten Urteil vom 1. Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 BvR 2858/07 --Interesse") potenzieller Käufer grundsätzlich nicht genügt, um eine Ladenöffnung an Sonntagen (also auch an Sonntagen, die in der Advents-/Weihnachtszeit ebenfalls festzuhalten: Es genügt grundsätzlich nicht alleine, es darf aber in den Anträgen dennoch vorgetragen werden und muss dann auch in der Abwägung der Genehmigungsbehörden berücksichtigt werden.  Grundsätzlich ist zu hinterfragen, was unter einem Unter Alltag versteht man im allgemeinen gewohnheitsmäßige Abläufe bei (zivilisierten) Menschen im Tages- und Wochenzyklus. Der Alltag ist durch sich wiederholende Muster von Arbeit und Arbeitswegen, Konsum (Einkauf und Essen), Freizeit, Körperpflege, sozialer sowie kultureller Betätigung, Arztbesuche, Schlaf u. v. m. geprägt. Der Alltag wird unter anderem als Gegensatz zum Feiertag oder Festtag bzw. zum Urlaub gesehen. In gleicher Weise impliziert auch der vom BVerfG - wenn nicht gar Notwendigkeit - weitergehender Differenzierungen für solche Fälle, in denen es zwar um aber aufgrund besonderer Umstände nicht mehr werden können. Entsprechende Differenzierungsmöglichkeiten deutet das Bundesverfassungsgericht an, wenn es von (BVerfG, 1. Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 BvR 2858/07 -, Rn. 177). Was ist aber das das Konsumverhalten der Verbraucher? Hier kann der Konsumenten auf  
 das zeitlich sehr komprimierte Konsumverhalten der Bevölkerung in der Vorweihnachtszeit (zeitlicher Rhythmus bzw. enges, periodisch wiederkehrendes Zeitfenster),  
 seiner produktmäßigen Orientierung auf vorwiegend werthaltige/höherwertige Güter

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(Schmuck, Uhren, Unterhaltungselektronik, Möbel etc.)  
 und dem regelmäßig eher familiär konzipierten Einkaufsmodus  verwiesen werden.   Gemäß einer Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. % eindeutig die Hauptmotive von Verbrauchern beim Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Diese Werte korrespondieren auch weitestgehend mit Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015. Für Einkäufe oder gar spezifische Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich 37,4 % der rund 1.000 befragten Personen die Innenstädte und Weihnachtsmärkte. Separiert man allgemeine Einkäufe sowie 15,9 % für spezifische Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung? Was erwarten Besucher und Touristen? Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015  Kurzfassung; Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung und MK Illumination GmbH, Dresden; S.2). Als Hauptgrund für den Besuch der Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten Frage, warum Besuche/Reisen zu Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten kumuliert 60,5 % der Befragten die Gesichtspunkte Tradition und Inszenierung  Was erwarten Besucher und Touristen, Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015, Präsentation anlässlich eines Expertenseminar zu Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 2016, Chart Nr. 22). Diese Werte weichen von der Verbraucher ab, wie Studien bzw. Untersuchungen belegen. Auf die Frage, aus welchem primären Grund die Verbraucher eine Innenstadt aufsuchen, gaben im Rahmen der Studie

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Handelsforschung an der Universität zu Köln an einem Donnerstag im September (n=16.653) rund 53 % an, zum Einkaufen in die sogar nahezu 65 % von 16.574 befragten Personen. Insofern kann das alltägliche Erwerbsverhalten nicht annähernd mit dem (Shopping)Verhalten anlässlich von Weihnachtsmärkten verglichen werden.  Ein anderer Unterscheidungspunkt ergibt sich, wenn die Personenanzahl beim Einkaufen mit denen anlässlich des Besuches eines Weihnachtsmarktes verglichen wird.  Besucher von Weihnachtsmärkten kommen im Allgemeinen nicht allein, sondern in Begleitung. In der Regel kommen mehr als zwei Drittel aller Besucher von Weihnachtsmärkten und/oder in Begleitung von Familienangehörigen, Lebenspartnern und Freunden/Bekannten. Lediglich durchschnittlich 10 % der Besucher sind alleine unterwegs (Exemplarisch: Untersuchung zum Weihnachmarkt in Göttingen. Thomas Wieland: Göttinger Weihnachtsmarkt 2008  Attraktivität, Einzugsgebiet, soziodemographisches Profil und aktionsräumliches Verhalten der Besucher. Ergebnisse einer Besucherbefragung im Dezember 2008. Geographisches Institut der Universität Göttingen, Abteilung Humangeographie. S. 13f.; Besucherbefragung Weihnachtsmarkt 2008 Leipzig. Endbericht. S.19f. ). Diese Werte stehen im deutlichen Kontrast zu den Ergebnissen diverser Befragungen/Studien an anderen Wochentagen. Im Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln, wurde für einen Donnerstag im September 2014 ermittelt, dass 56 % aller befragten Besucher (n= 16.653) alleine zum Einkaufen in die Innenstädte kommen. Für einen Samstag im September 2014 ermittelt die Studie (Befragte Personen n = 16.574) einen Anteil der Menschen, die alleine zum Einkaufen unterwegs sind, von rund -liefern die Ergebnisse der bundesweiten Handelsverbandes BAG aus Oktober 2008. Bei rund 4,8 Mio. erfassten Konsumenten in deutschen Innenstädten ergaben sich für drei Erhebungstage -Donnerstag = 63,6 % , Freitag = 62,1 % sowie Samstag = 48,7 %. Damit ist eindeutig, dass die Personenanzahl als ein taugliches Abgrenzungskriterium des weihnachtlichen (Einkaufs)Verhaltens zum alltäglichen Erwerbsverhalten angesehen werden kann bzw. muss.

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Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit dem Thema Weihnachtsmarkt im hiesigen Kontext hat auch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die die Position der Weihnachtsmärkte und Volksfeste wesentlich gestärkt hat (BVerwG 8 C 10.08 vom 27.05.2009). Demnach trägt ein Weihnachtsmarkt mit kulturellem, sozialem und traditionsbildendem Charakter zur Wahrnehmung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft bei. Das BVerwG erkennt an, dass bei einem Weihnachtsmarkt mit dem umschriebenen Charakter wirtschaftliche Belange grundsätzlich und eindeutig zurücktreten. Eine reine oder auch überwiegende Betrachtung von Weihnachtsmärkten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten verkennt nach Auffassung des BVerwG das Vorliegen sozialer, kultureller und traditioneller, gemeinschaftsbezogener Gemeinwohlbelange, des örtlichen Zusammengehörigkeitsgefühls unter den Bürgern, der Wahrung von Tradition und religiöser, historischer ortsbezogener Gebräuche. Eine Reduzierung dieser gemeinwohlorientierten Belange auf eine wirtschaftliche Betätigung im Zusammenhang mit der Veranstaltung eines Weihnachtsmarktes verkennt den Begriff der Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises. Ergänzend dazu stellt der Deutsche Bundestag die Bedeutung der Weihnachtsmärkte als anerkanntes Kulturgut und wichtigem kommunikativen Treffpunkt für Jung und Alt, für Besucher aus nah und fern dar (Quelle: Euro Professional Online 17.12.2009).  Gerichte haben seit jeher bei der Ausrichtung von traditionellen und traditionsbildenden Volksfesten und Weihnachtsmärkten den Charakter der Daseinsvorsorge hervorgehoben (BayVGH, Urteil vom 23. März 1988 - 4 B 86.02336 - GewArch 1988, 245). Die sozialen Gesichtspunkte wie Veranstaltung von Altennachmittagen, das Auftreten von Musikkapellen und das Bestehen von Kindernachmittagen spielen bei derartigen Veranstaltungen eine erhebliche Rolle (vgl. BayVGH, a.a.O. S. 246). Es ist auch seit Langem anerkannt, dass für einen traditionsbildenden und traditionellen Weihnachtsmarkt das Besucherinteresse, vertraute und beliebte Darbietungen aus früheren Veranstaltungen wieder zu finden und den Kontakt mit den Bürgern untereinander sicherzustellen, eine wesentliche Rolle spielt (vgl. BayVGH, Urteil vom 3. März 1980 - 22.B 1297/79 - GewArch 1980, 299).

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Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja  nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung   erstmalig stattfindende Veranstaltung         Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet.  Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe.   Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; 
X  ja  nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X  ja  nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)

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Besucher wegen Anlassveranstaltung:                                                       
In den letzten Jahren zog der Kölner Weihnachtsmarkt regelmäßig rund 4 Mio. Besucher an (http://www.ksta.de/1651080; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-groessten-weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/).  Trotz der großen und in den vergangenen Jahren stets gestiegenen Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte bei den Menschen/Bevölkerung aufgrund der latent angespannten Sicherheitslage im Rahmen der Prognose für 2021 gehen wir aktuell von niedrigeren Besucherzahlen aus. Wir schätzen, dass rund 250.000 Besucher weniger kommen. Die 3,75 Mio. von uns prognostizierten Besucher werden auf die gesamte Dauer der Weihnachtsmärkte, 32 Tage verteilt. Somit würden- idealtypisch- knapp 118.000Besucher am Sonntag (19.Dezember 2021) zu erwarten sein. Aufgrund der Erfahrung aus den vergangenen Jahren zählt das dritte Adventswochenende allgemein jedoch eindeutig als der frequenzstärkste Besuchertag der Weihnachtszeit. In Anbetracht dieser Tatsache gehen wir an diesem Sontag  in einem konservativen Ansatz- von höheren Besucheranteilen von 5-10 Prozent aus, was absolut dann etwa 123.000 bis 129.000 Menschen   Diese Spanne scheint auch im Hinblick auf die Ergebnisse einer Zählung/Befragung anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittel-Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln realistisch bzw. angemessen zu sein. Im Rahmen dieser Zählung /Befragung konnten 104.520 Personen am 8. Oktober 2017 in der Zeit zwischen 13.00-18.00 Uhr gezählt werden. Da der Weihnachtsmarkt augenscheinlich und grundsätzlich viel breitere Bevölkerungsschichten anspricht als die ANUGA, scheint die prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne von rund 126.945 bis 132.990 Menschen plausibel und nachvollziehbar.  Überregional bekannte und bedeutende Weihnachtsmärkte, wie die Kölner Weihnachtsmärkte weisen dabei weit überdurchschnittliche Besucherraten bei Einzugsgebieten über 50km auf: teilweise über 50% der Besucher reisen aus weiter entfernten Wohnorten an, was für die hohe Bedeutung von Tagesreisen mit dem Ziel des Weihnachtsmarktbesuches spricht.

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                    Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:                                   
Der Anteil Besucher mit Wohnort im Ausland beträgt 2%. Weihnachtsmärkte in grenznahen Gebieten und Weihnachtsmärkte mit überregionaler Ausstrahlung zeichnen sich durchüber dem Durchschnitt liegenden Anteilen von ausländischen Besucher  aus. (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 6)  Aufgrund der Erkenntnisse der Zählung/Befragung vom 8.Oktober 2017, wonach rund 8% der auswärtigen Besucher am Sonntag aus dem Ausland stammen und überwiegend Touristen sind, läßt sich für den 19.Dezember 2021 ein noch höherer Anteil dieser Besuchergruppen erwarten. Für diese Gruppen steht der verkaufsoffene Sonntag besonders mit dem Besuchsmotiv    a. Gemäß der bereits oben erwähnten und zitierten Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. rechnen wir in -Kölner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen Bewertungen der Motive. Demnach wäre mit nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, die die Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen nutzen würden.   b. Setzt man die ebenso bereits oben erwähnte, bundesweite Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) und der MK Illumination GmbH als Ausgangsbasis an und geht man von 145.900 bis 152.800 Besuchern für die Kölner Weihnachtsmärkte am 4. Dezember 2022 aus, so würden zwischen nahezu 54.600 und 57.150 Besucher wegen Einkauf + Weihnachtseinkäufe = 37,4 Prozent) den Weihnachtsmarkt besuchen.   c. Die unter a. und b. ermittelten Werte sind auch im Abgleich mit den Daten der Zählung/Befragung anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittel-Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln realistisch bzw. angemessen. Demnach waren (lediglich) ca. 22 % der Besucher am 8. Oktober 2017 ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt gekommen.   Da in der Vorweihnachtszeit von einer grundsätzlich höheren Einkaufsaffinität bzw. Einkaufsneigung

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                                          Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: 
auszugehen ist, ist die prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne von rund 51.100 bis ca. 57.150 Menschen plausibel und nachvollziehbar.   In jedem Fall ist die gesetzliche Forderung, wonach für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die entsprechende Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, überdeutlich erfüllt. Es liegen derzeit weder dezidierte noch abgeleitete anderen Daten/Fakten vor, die deutlich andere (abweichende) Besucherzahlen erwarten lassen bzw. das Gegenteil der dargestellten Berechnungen belegen können.  Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine schematische Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den geöffneten Geschäften zur Beurteilung der prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung allein nicht hinreichend aussagekräftig ist. Dies hat zuletzt das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter und der besonderen Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme. Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es handelt sich um ein langjähriges, traditionelles Fest mit zahlreichen Elementen, das sich vom alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben abhebt. Mit den zahlreichen weihnachtlichen Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen, Kinderkarussells und vielfältigen, anderen Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) Bild der Kölner Innenstadt positiv verändert und ein   Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann angenommen, wenn die Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes. Um wieviel größer die Verkaufsfläche der Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch keine allgemeinen Näherungswerte.  Insgesamt nehmen die Kölner Weihnachtsmärkte in der Kölner Innenstadt eine Fläche von rund 18.500 Quadratmetern ein. Zusätzlich müssen den Märkten die sie verbindenden bzw. zu-/abführenden

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Straßen/Zuwegungen hinzugerechnet werden. Folgende Straßen sind diesbezüglich von Relevanz: An St. Agatha, Apostelstrasse, Brückenstrasse, Cäcilienstrasse, Deutzer Brücke, Große Sandkaul, Hahnenstrasse, Hohenzollernring, Komödienstrasse, Ludwigstrasse, Minoritenstrasse, Marspfortengasse, Magnusstrasse, Nord-Südfahrt, Pipinstrasse, Rheinuferstrasse/Tunnel, Straßen um Neumarkt, Trankgasse, Tunisstrasse, Zeughausstrasse,  Diese Straßen stehen im inhaltlich-thematischen Kontext zu den Weihnachtsmärkten. Sie dienen gleichermaßen der Erreichbarkeit bzw. Zugänglichkeit von Ausstellern/Marktanbietern und Besuchern/Kunden. Sie nehmen nach unseren Berechnungen gemeinsam eine Fläche von etwa 224.000 Quadratmetern ein. Somit erhöht sich die Gesamtveranstaltungsfläche auf ca. 242.850 Quadratmeter. Damit wäre die Gesamtfläche des Weihnachtsmarktes noch immer deutlich kleiner als die Fläche der Geschäfte.  Dem steht eine theoretisch maximale Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber. Damit ist die Fläche der Weihnachtsmärke zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet haben können.  Allerdings müssen weitere Aspekte berücksichtigt werden:  1. Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht regelmäßig an den Öffnungen (diese Auskunft erteilte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für die Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir für Köln während des verkaufsoffenen Sonntags am lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen

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Verkaufs251.200 bis 266.900 Quadratmetern.  2. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermittelte Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei Betrachtung würde das Verhältnis zur städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden.   Gesamtfazit: Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt  auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach sind die Kölner Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet.  Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) COMFORT Städtereport Köln 2016  Passanten Befragung und Zählung offener Sonntag 08.10.2017  Vitale Innenstädte 2014 Köln  Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn  Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen.  Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche

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Interesse über den Anlassbezug/-zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen.  Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots  Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)

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Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.                                     Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen.

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Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Die Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte ist seit vielen Jahren unumstritten und spiegelt sich in den Statistiken und Umfragen wider. Einen hohe Anteil haben dabei die nationalen und internationalen Gäste, die die Stadt für einen Tagesausflug oder Wochenendreise nutzen. Mehrere hundert Busse reisen jedes Adventswochenende an und ein großer Anteil an Gästen aus dem Umland nehmen Köln mit seiner schönen weihnachtlichen Atmosphäre wahr.   Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner Innenstadt stellten in der Besucherbefragung am 8.10.2017 die Befragten  Hauptmotive dar. Rund 60 % aller befragten Besucher gaben diese Beweggründe an. Diese Aussagen unterstreichen einmal mehr die Beweggründe für einen Köln- Besuch. Dabei spielt gerade die vorweihnachtliche Atmosphäre eine große Rolle, um den Aufenthalt in der emotionalsten Zeit des Jahres so attraktiv wie möglich werden zu lassen. Neuere Erkenntnisse Online-Kauf, das gerade in der Adventszeit forciert werden kann. Weihnachtsmärkte zu besuchen, Geschenke einzukaufen, das vielfältige Gastronomieangebot zu nutzen und den Aufenthalt mit einem Museums oder Musicalbesuch zu kombinieren ist in Köln mit kurzen Distanzen fussläufig gut möglich.  In einer der dicht besiedelsten Regionen ist es außerdem wichtig, sich von umliegenden ie Alleinstellungsmerkmale der Stadt herauszustellen. Diesem Anspruch wird Köln in der Adventszeit mehr als gerecht und dieser Status Quo sollte in den nächsten Jahren nicht nur beibehalten, sondern auch weiter forciert werden. Diese Entwicklungen werden nicht nur den Anforderungen an den Tourismusstandort, sondern auch einem attraktiven Wohn- und Arbeitsstandort gerecht.

© STADTMARKETING KÖLN | 20161
Stadtplan Handel und Weihnachtsmärkte Innenstadt
Weihnachtsmärkte:Möglicher geöffneter Bereich Handel Innenstadt

Anlage 16 Antrag Neuehrenfeld_nicht genehmigungsfähig

12095 Zeichen

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: Wir in Neuehrenfeld e. V. 
      
      
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: 
      
Ähnliche Veranstaltung: 
Tag des Veedels 
Anlassbeschreibung: Da am 6. und 7.August in ganz Köln der 
Tag des Veedels stattfindet, möchten wir 
in diesem Rahmen auch Neuehrenfeld 
präsentieren. 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
X eine Veranstaltung, welche zum       
stattfindet 
  erstmalig stattfindende Veranstaltung 
 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
 
Wir in Neuehrenfeld e. V. möchten am 
Tag des Veedels teilnehmen, um mit 
unserem jungen Verein in einen Dialog 
mit Anwohnern, Vereinen und anderen 
Gruppierungen in Neuehrenfeld zu 
kommen. 
Vereine aus dem Veedel sollen die 
Möglichkeit bekommen, sich in der

Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Landmannstraße und auf dem 
Lenauplatz zu präsentieren. Zusätzlich 
soll mit kleinen Aktionen der 
Geschäftsleute die Identifikation der 
Anwohner mit den lokalen 
Einkaufsmöglichkeiten gefördert werden. 
Der verkaufsoffene Sonntag soll 
Besuchern ermöglichen, die regionalen 
Geschäfte kennen zu lernen. 
Die örtliche Gastronomie wird die Aktion 
mit Streetfoodangeboten unterstützen. 
Insgesamt ist unser Ziel, den 
Zusammenhalt im Veedel Neuehrenfeld 
zu stärken.  
 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
Schätzung: 1000 
 
Schätzung: 500 
Da wir als Verein erstmalig am Tag des 
Veedels teilnehmen, haben wir keine 
Vergleichszahlen. 
 
 
Lenauplatz / Landmannstr. Ca. 1500qm 
 
15-20 Geschäfte mit einer 
durchschnittlichen Verkaufsfläche von 
ca. 50 Qm 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
      
      
      
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Neuehrenfeld befindet sich im 
Wandel. Altersbedingt reduziert sich 
die gewachsene Anwohnerstruktur, 
die es gewohnt war, im unmittelbaren 
Umfeld einzukaufen. Es ziehen neue 
Anwohner von außerhalb zu, die 
gerne hier leben, jedoch keine 
Identifikation mit dem Veedel haben. 
Sie kaufen online oder in 
Einkaufscentren, wodurch der 
regionale Einzelhandel immer weiter 
geschwächt wird. 
Mit Aktionen wie dem Tag des 
Veedels soll versucht werden, diese

Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Identifikation aufzubauen, um die 
Infrastruktur in Neuehrenfeld zu 
erhalten und zu fördern. Wir möchten 
mit den im Veedel vertretenen  
Vereinen unsere Vielfalt präsentieren. 
Geplante Aktionen sind:  
Auftritt des Musikzugs der 
Bürgergarde Blau-Gold 
Straßenkicker-Turnier der 
Jugendabteilungen SC-West  
und TuS Ehrenfeld 
Für die Kinder des Veedels sollen 
eine Hüpfburg, Märchenerzähler, und 
durch die Straßen ziehende Clowns 
und Jongleure zur Attraktion werden. 
Alle Vereine aus dem Veedel 
bekommen einen Infostand und 
können, falls gewünscht, auch 
Darbietungen einzelner 
Vereinsabteilungen präsentieren. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Die Pandemie und ihre Auswirkungen für 
den Einzelhandel und die Gastronomie 
haben auch in Neuehrenfeld  Spuren 
hinterlassen. Einige Ladenlokale stehen 
leer, weil den Betreibern der finanzielle 
Rückhalt gefehlt hat. Durch Aktionen wie 
den Tag des Veedels kann der regionale 
Einkauf wiederbelebt werden, weil er 
durch die Medien unterstützt, neue 
Kundenpotenziale erschließet. So wird 
es für neue Gewerbetreibende 
interessant ist, sich anzusiedeln, 
wodurch Leerstände beendet und neue 
Arbeitsplätze geschaffen werden. 
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Sollte sich die Tendenz verstärken, dass 
immer weniger im Veedel eingekauft 
wird, müssen viele Geschäfte nach und 
nach aufgeben. Dadurch reduzierten 
sich die Einkaufsmöglichkeiten für die 
Menschen, die aus Alters- oder 
Mobilitätsgründen auf regionalen Einkauf 
angewiesen sind.

Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
Ein verkaufsoffener Sonntag bietet  
Besuchern die Möglichkeit, in Ruhe neue 
Geschäfte kennen zu lernen und abseits 
der wochentäglichen Hektik zu bummeln 
und den Einkauf zu genießen. 
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Der Tag des Veedels ist insgesamt für 
Köln eine Bereicherung, weil es sich 
durch die Teilnahme vieler Veedel in 
seiner Vielfalt auch nach außen 
präsentiert. Dadurch wird das Image der 
Stadt gestärkt und es werden 
interessierte Besucher in die Veedel 
gelockt.

Anlage 17 Antrag Porz_nicht genehmigungsfähig

10922 Zeichen

Antrag Tag des Veedels in Köln Porz Mitte 6/7.8.2022 
 
 
Antragsteller: ISG Porz 
  
   
 
Bezeichnung des Anlass: Tag des Veedels 
Mein Veedel – Meine Bühne 
 
Anlassbeschreibung: Am Tag des Veedels werden sich 
zahlreiche Vereinigungen vorstellen und 
den Bürgern die Porzer Vielfalt 
präsentieren. 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
     eine Veranstaltung, welche jährlich 
x erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
ca. 9000 am Sonntag Nachmittag 
 
ca. 4500 
 
8250m²   
 
1000m² 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Plan laut Anlage 
Frequenzmessung und Gutachten 
 
Gute Erfahrung aus 2018 und 2019 beim 
gemeinsamen Veranstaltungen mit 
Bürgerverein und RHEINfeiern. 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Nach den Erfahrungen aus den letzten 
Tagen des Veedels haben wir Kontakt zu 
weiteren Akteuren in Porz aufgenommen. 
Folgende Aktionen sind besprochen und 
geplant: 
Bürgerverein Porz:  
Vorstellung der sozialen und ökologischen 
Projekte, insbesondere mit der Porzer Tafel 
und der Kindertagestätte. Backaktion,  
Marmeladenverkostung, Malaktion, 
Flohmarkt. 
Sozialraum Koordination Porz: 
Vorstellung des geplanten Papageienparks 
und der neuen  Initiative „Neuer Park Porz-
Mitte“, des Jugendzentrum und des Beirats 
Porz-Mitte. Entsprechende Angebote für 
Jugendliche und Kinder werden erarbeitet. 
Gastronomische Angebote verschiedener 
Nationalitäten werden vorbereitet. 
Ein musikalisches Programm , u.a. der Carl 
Stamnitz Musikschule und Porzer Künstler. 
Handwerkerverein Porz: 
Verschieden Gewerke werden vorgestellt 
und Bewerber und Bewerberinnen können 
sich vor Ort informieren und vorstellen.

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG 
NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass 
eine hinreichende Konkretisierung der 
örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich 
ist.  
 
Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt 
steht in besonderer Weise unter Druck. Im 
Abschlussbericht „Integriertes 
Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte 
(ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die  
Gefährdung des Einzelhandels ausführlich 
dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, 
Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation 
bezieht sich auf das gesamte 
Bezirksteilzentrum Porz. 
 
Ausgelöst wurden die „Trading Down“ 
Effekte vor allem durch die Schließung des 
Hertie Warenhauses. In der Folge kam es 
zu vermehrten Leerständen,  
Frequenzrückgängen und zu massiven 
Verschlechterungen von Lagequalitäten 
(Abschlussbericht ISEK, Seite 21). 
 
Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich 
mehr als 20 leerstehende Ladenlokale 
gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, 
Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich 
u.a. über die Bahnhofsstraße, 
Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, 
Wilhelmstraße, Friedrich Ebert-Platz und 
verteilen sich über das gesamte 
Bezirksteilzentrum. 
 
Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt 
sich ebenfalls in dem Indikator der 
Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 
51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 
70,3 auf, sodass es an diesem Standort

nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH).  
 
Die schwierige Wettbewerbssituation für 
Einzelhändler mit Sortiment mittel-und 
langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem 
Einkaufsverhalten der Porzer 
Innenstadtbesucher. Nach einer 
Datenerhebung der BBE Handelsberatung 
aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass 
Einzelhandelsangebote des mittel-und 
langfristigen Bedarfes  nur im geringen 
Ausmaß wahrgenommen werden 
(Präsentation vom 18.02.2016, 
„Revitalisierung der Innenstadt von Köln-
Porz“, Folie 13).  
 
Eine Stärkung des 
Einzelhandelsangebotes in der Porzer 
Innenstadt ist ein explizites Ziel im 
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
Porz Mitte“  (Abschlussbericht ISEK, Seiten 
42-43).  
 
Aufgrund der positiven Effekte von 
Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung 
für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung 
von Besuchern aus anderen Stadtteilen 
und angrenzenden Kommunen, ist eine 
Sonntagsöffnung ein probates Instrument 
der Einzelhandelsförderung.  
 
Diese Zielsetzung geht über „bloße 
Umsatzinteressen und alltägliche 
Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ 
hinaus und dient der nachhaltigen 
Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Porz Mitte.    
 
Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches 
Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz 
Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag 
zu fördern und rechtfertigt nach unserer 
Auffassung eine Ausnahme vom 
verfassungsrechtlich geschützten 
Sonntagsschutz.  
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
  
Siehe oben

örtlichen Zentren dienen. 
 
Plan der Porzer City

Anlage 9 Anträge Porz Mitte

178102 Zeichen

Antrag Verkaufsoffener Sonntag in Köln Porz Mitte am 09.10.2022   Antragsteller: ISG Porz      Bezeichnung des Anlass: Musikalischer Herbst  Anlassbeschreibung: Traditionelles Fest  in der Porzer Innenstadt seit mehr als 40 Jahre - Beginnend mit einem Jazz Frühstück, dann Porzer und Kölner Gruppen und Künstler. - umfangreiches Begleitprogramm durch   Kinderbelustigungen und Kulinarisches, Auftritte verschiedener Porzer Karnevalsvereinen. Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte,  -Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !!  Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht.  ja  nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung X  eine Veranstaltung, welche jährlich stattfindet  erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet.   ja  nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)

Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe.   Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja  nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung:  Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:  Veranstaltungsfläche:  Verkaufsfläche: ca. 10.500 am Sonntag Nachmittag  ca. 5500  2220 m²  incl. Bühnen  8520 m²  Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Plan laut Anlage Frequenzmessung und Gutachten   Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen.  Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen.  Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
 Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17  RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass eingestuft  und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können.  Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz , Josefstrasse und der Bahnhofstrasse,  der Musikalische Herbst statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen und sich an verschiedenen Musikrichtungen erfreuen.

dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ein musikalisches Programm  durch verschiedene Künstler.  Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots  Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)  Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen.   Aus der die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6  ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen (Seiten 19-20, 29).  Auch die Urteile vom OVG NRW  (27.04.2018,4 B 571/18 -   25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist.   Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Abschlussbericht Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK) ist die  Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz.  Ausgelöst wurden die Effekte vor allem durch die Schließung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen,  Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21).  Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale

gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u.a. über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum.  Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH).   Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes  nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, -  Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte  (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43).   Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung.   Umsatzinteressen und alltägliche  hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte.

Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz.  Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen.   Siehe oben    Hier beispielhaft das Plakat aus 2017 vom damaligen Herbstfest

Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 04.12.2022   Antragsteller: ISG Porz      Bezeichnung des Anlass: Porzer Adventsmarkt in Verbindung mit Porzer RHEINachtsmarkt  Anlassbeschreibung: Traditionelles Adventsmarkt  in der Porzer Innenstadt  - seit mehr als 20 Jahres als Weihnachtsmarkt mit Ständen von regionalen Ausstellern, Kunstgewerbe, Handarbeiten, Schnitzereien, Dekorationsartikeln etc., Kinderprogramm mit Nikolaus und Märchenzelt, Glühweinstand und der Beteiligung ortsansässiger Vereine - in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte -Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !!  Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht.  ja  nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um:  eine historische Veranstaltung X  eine Veranstaltung, welche jährlich  erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet.   ja  nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)

Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe.   Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja  nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung:  Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:  Veranstaltungsfläche:  Verkaufsfläche: ca. 9000 am Sonntag Nachmittag  ca. 4500  1520 m²    8520 m²  Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Plan laut Anlage Frequenzmessung und Gutachten  Sehr gute Erfahrung aus 2018und 2019 beim gemeinsamen Auftritt beim RHEINachtsmarkt  Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen.  Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen.  Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
 Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17  RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass eingestuft  und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können.  Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz , Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, sowie Cafe Gecko der Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus kommt mit Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können einen Adventsbasar mit gestalten. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen.

hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ein musikalisches Programm  weihnachtliche Musik, u.a. der Carl Stamitz Musikschule und Porzer Künstler.  Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots  Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)  Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen.   Aus der die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG  ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen (Seiten 19-20, 29).  Auch die Urteile vom OVG NRW  (27.04.2018,4 B 571/18 -   25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist.   Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK) ist die  Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz.  Ausgelöst wurden die Effekte vor allem durch die Schließung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen,  Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21).  Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22,

Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich u.a. über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstraße, Friedrich Ebert-Platz und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum.  Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH).   Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes  nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, -  Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte  (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43).   Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung.   Umsatzinteressen und alltägliche  hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte.     Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach unserer

Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz.  Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen.   Siehe oben  Plan der Porzer City

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                                Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte  Mai 18

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Stadt Köln Amt für Stadtentwicklung und Statistik Stadthaus Deutz  Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln      Abschlussbericht  Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte  
 
Im Auftrag der moderne stadt GmbH  Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Brückenstraße 17 50667 Köln Tel. 0221 / 2 05 94-01 info@modernestadt.de www.modernestadt.de    Bearbeitet von NRW.URBAN GmbH    Fritz-Vomfelde-Straße 10 40547 Düsseldorf Tel. 0211 5 42 38- 0 info@nrw-urban.de  www.nrw-urban.de     Stand: 04.05.2018

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4 Bearbeitung NRW.URBAN: Nina Asbach Jennifer Boländer Alexandra Fehlhaber Martina Havel-Willeke Ludger Kloidt Jens Kohnen  Markus Schäfer Marion Trautmann

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     INHALTSVERZEICHNIS  
 
1. EINLEITUNG .................................................................................................. 7 1.1. ANLASS UND ZIEL ........................................................................................ 7 1.2. ERSTELLUNGSPROZESS .......................................................................... 12 1.3. BETEILIGUNG ............................................................................................. 13 2. BESTANDSANALYSE ................................................................................ 15 2.1. BEVÖLKERUNG UND WOHNEN ................................................................ 16 2.2. EINKAUFEN UND ARBEITEN ..................................................................... 20 2.3. SOZIALE INFRASTRUKTUR, BILDUNG UND KULTUR ............................ 24 2.4. GRÜN- UND FREIFLÄCHEN, UMWELT ..................................................... 29 2.5. VERKEHR .................................................................................................... 35 3. STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE,        HANDLUNGSBEDARFE UND ZIELE ......................................................... 41 STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE MIT ABLEITUNG DER HANDLUNGSBEDARFE .............................................................................. 42 4. MAßNAHMEN .............................................................................................. 51 4.1. PORZITY EINSCHLIEßLICH RHEINBOULEVARD ..................................... 53 4.2. SCHULAREAL ............................................................................................. 61 4.3. GLASHÜTTE ................................................................................................ 65 4.4. FLANKIERENDE MAßNAHMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET ............. 71 5. MAßNAHMEN-, KOSTEN-, FINANZIERUNGS- UND ZEITPLAN .............. 95 6. UMSETZUNGSPLANUNG ........................................................................ 103 7. VERZEICHNISSE ...................................................................................... 105 7.1. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS .................................................................. 106 7.2. ABBILDUNGSVERZEICHNIS .................................................................... 107 8. ANHANG .................................................................................................... 109

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                 1. EINLEITUNG 
 
  1.1.Anlass und Ziel Bereits am 27.04.2006 beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln die Verwaltung mit der Erstellung und Vorlage eines teilräumlichen Entwicklungs-konzeptes. Dem Planungsauftrag entsprechend legte die Verwaltung im Juli 2008 den Ent-wurf des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte vor.  Nach einer regen Öffentlichkeitsbeteiligung beschloss der Rat der Stadt Köln am 23.03.2010 das Entwicklungskonzept Porz Mitte als teilräumliche Entwicklungsplanung verbunden mit einer Beauftragung der Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen. Das Entwicklungskonzept sowie der dazugehörige Sachstand aus dem Jahr 2016 bilden die Grundlage für die weitere Betrachtung des Untersuchungsgebietes Porz Mitte.  Bei der Erstellung des vorliegenden Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) hat sich die Gebietsabgrenzung aus dem Entwicklungskonzept bestätigt. Das Untersuchungsgebiet zeigt besondere Handlungsbedarfe hinsichtlich der städtebaulichen und sozialräumlichen Struktur auf. Das Untersuchungsgebiet  mit rund 45 Hektar und 4.150 Einwohnerinnen und Einwohnern  umfasst den zentralen Bereich des Stadtteils Porz mit dem Bezirkszentrum. Dieses ist durch den Rhein im Westen, durch die Rathausstraße und die Bergerstraßeim Norden, durch die DB-Trasse sowie die Schillerstraße im Osten und durch den Straßenzug Bennauerstraße, Am Rheinbrauhaus sowie die Heinrich-von-Kleist-Straße im Süden be-grenzt.

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8  Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln, DGK 2013 Bei der Betrachtung des Stadtbezirks Porz wird deutlich, dass der Bezirk aus einer Vielzahl an kleinen Dörfern entstanden ist. So sind viele Stadtteile auch heute noch durch die dörfli-che Struktur mit einem hohen Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt. Aber auch Großwohnsiedlungen wie in Porz-Finkenberg prägen den Bezirk. Porz Mitte als Zentrum des Stadtbezirks Porz ist durch eine Mischung aus Einkaufen, Wohnen und Arbeiten gekennzeichnet. Auffällig ist zudem die deutlich spürbare eigene Identität.  Auch nach über 40 Jahren Zugehörigkeit von Porz zur Stadt Köln (Eingemeindung im Jahre 1975) besteht weiterhin ein lokal definiertes Selbstverständnis der Porzerinnen und Porzer, das sich unter anderem in der starken Identifikation mit dem Stadtteil Porz, einem hohen Engagement für den Stadtteil und der Beteiligung durch die Bevölkerung ausdrückt.  Nicht zuletzt aufgrund der randlichen Lage zur Gesamtstadt kommt dem Bezirkszentrum eine hohe Bedeutung zu. In dem mit rund 80 Quadratkilometer flächenmäßig größten Bezirk Kölns werden eine Vielzahl an Angeboten und Funktionen gebündelt. Seit der Schließung des Hertie-Warenhauses (vormals Karstadt) im Jahre 2009 ist jedoch zunehmend zu  beobachten, dass die Entwicklung von Porz Mitte stagniert und ein sogenannter

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trading-down Prozess1 eingesetzt hat. Gewerbeleerstände nehmen zu, die Angebotsvielfalt nimmt gleichzeitig ab und die Gestaltung des öffentlichen Raums erscheint an verschiede-nen Stellen nicht mehr zeitgerecht. Die Aufenthaltsqualität hat hierdurch stark abgenommen, Begegnungsräume und Wegebeziehungen sind durch Barrieren verbaut und Angsträume entstanden. Dies geht mit einer zunehmend einseitigen Bevölkerungsentwicklung einher, die Unterstützungsbedarfe im Bereich der Integration und Qualifizierung aufzeigt.  Gleichzeitig verfügt Porz Mitte über erhebliche Potenziale, die über die Weiterentwicklung des Bezirkszentrums noch stärker herausgestellt werden können. Zu nennen ist an dieser -Zündorf sowie das grundsätzlich großräumige Einzugsgebiet des Bezirkszentrums.  Zudem zeichnet sich der Bezirk durch erhebliche Wachstumspotenziale aus. Die vorlie-gende Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2016 nimmt für den Bezirk Porz ein Bevölke-rungswachstum um rund 10% an (vgl. Stadt Köln, Kölner Statistische Nachrichten, 1/2016). Auch im Untersuchungsgebiet ergeben sich Potenzialflächen für zukünftige Entwicklungen, wie zum Beispiel das Schulareal mit dem derzeit dort noch ansässigen Berufskolleg. 
 Abbildung 2: Stadtbezirke und Stadtteile von Köln, Quelle: Stadt Köln 2017                                                       
1 Der Begriff trading-down bezeichnet in der Raumplanung den für ein Stadtteilzentrum typi-schen Entwicklungstrend vom vollständigen Angebot mit entspechendem Kundenaufkom-men und belebtem Umfeld  zu zunehmenden Leerständen inklusive ausbleibender Kund-schaft.

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-Ebert- Einen wesentlichen Entwicklungsimpuls stellt die geplante Neuordnung der Fläche des Friedrich-Ebert-Platzes einschließlich des ehemaligen Hertie-Kaufhauses zwischen Haupt-straße, Josefstraße und Wilhelmstraße dar. Seit der Schließung des Kaufhauses infolge der Insolvenz des Mutterkonzerns ist ein zentraler Bereich des Porzer Bezirkszentrums unge-nutzt. Die Warenhausschließung hat erheblich zum trading-down Prozess in der Porzer In-nenstadt beigetragen. Entstanden ist eine starke Barrierewirkung durch das große, leerste-hende Gebäude in Verbindung mit Entstehung von Angsträumen (zum Beispiel in verwahr-losten Durchgängen), ein nur wenig belebter Friedrich-Ebert-Platz und eine Vielzahl leerste-hender Ladenlokale in unmittelbarer Umgebung.  Abbildung 3: Ansicht Hertie-Kaufhaus aus der Wilhelmstraße und Friedrich-Ebert-Platz,  Quelle: Stadt Köln (li.), NRW.URBAN (re.) Eine Initialzündung für die weitere Entwicklung von Porz Mitte bilden der Abriss der Hertie-Immobilie und die Neugestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes. Nach Erwerb des ehema-ligen Hertie- Gesellschaft zur För-derung des StädtebauMach-barkeitsstudie zur Revitalisierung der Porzer Innenstadt beauftragt, die gemeinsam mit JSWD Architekten GmbH & Co. KG erarbeitet wurde. Am 10.09.2015 wurde das in der Machbarkeitsstudie aufgezeigte städtebauliche Planungskonzept in der Variante B1 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hatten sich zuvor rund 500 Porzerinnen und Porzer zur Machbarkeitsstudie eingebracht.   Abbildung 4: Variante B1 Entwicklung Friedrich-Ebert-Platz,  Quelle: JSWD Architekten GmbH & Co. KG 2015

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Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2016 wurde moderne stadt GmbH mit der Umsetzung des Planungskonzeptes für den Friedrich-Ebert-Platz und das ehemalige Warenhaus betraut. Nach Abriss des leerstehenden Hertie-Warenkaufhauses werden drei neue Gebäude mit neuen Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen sowie Wohnen, davon 30% öffentlich gefördert, in den Obergeschossen entstehen. Damit verbunden wird eine qualitativ hochwer-tige Umgestaltung des öffentlichen Raumes in Porz Mitte angestrebt. Auf Grundlage der Abbruchgenehmigung vom 05.10.2017 wurde im November 2017 mit der Niederlegung der ehemaligen Hertie-Immobilie, der Tiefgaragenfläche sowie den Platzaufbauten am Friedrich-Ebert-Platz begonnen und damit die Voraussetzung zur Revitalisierung der Innenstadt von Köln-Porz eingeleitet. Zur Umsetzung des städtebaulichen Planungskonzeptes wird zurzeit Planungsrecht durch einen Bebauungsplan geschaffen. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebau-ungsplans umfasst den Friedrich-Ebert-Platz mit dem ehemaligen Reisebüro, das Grund-stück der ehemaligen Hertie-Immobilie sowie die angrenzenden Teilbereiche im umgeben-den Stadtraum der Fußgängerzone. Hierzu zählen das Umfeld der Kirche Sankt Josef mit dem angebauten Dechant-Scheben-Haus, die bebaute Brückenkonstruktion, die den Fried-rich-Ebert-Platz über die tiefer liegende Hauptstraße hinweg mit dem Hackenbroichgäßchen  und damit dem Vorplatz des Bezirksrathauses  sowie der Rheinpromenade verbindet, das Grundstück Josefstraße 7 sowie die Bereiche der Fußgängerzone an der Wilhelmstra-ße, der Josefstraße und der Bahnhofstraße.   Abbildung 5: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf  Innenstadt Köln-Quelle: Stadt Köln Ziel für Porz Mitte ist die nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung  des Bezirkszentrums als Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort. Dabei stehen sowohl die sozialen als auch die gestalterischen Aspekte im Mittelpunkt des Handels.

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12  1.2.Erstellungsprozess  Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes und seines aktualisierten Sachstands 2016 so-wie der Fortentwicklung der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung der Porzer Innenstadt wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept ab September 2016 in enger Kooperation zwischen Stadt Köln, der mit der Konzepterstellung beauftragten Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN und moderne stadt GmbH erstellt.  In einem fachämterübergreifenden Prozess wurden innerhalb der Verwaltung die Ausgangs-lage sowie die Bedarfe erfasst und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. In einer regel-mäßigen Projektgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Stadt Köln, NRW.URBAN sowie moderne stadt GmbH wurde die zentrale Steuerung und Koordination sichergestellt. Die fachämterübergreifende Zusammenarbeit erfolgte in drei Arbeitsgruppen sowie anlass-bezogenen Ämterrunden und Workshops.   Arbeitsgruppe 1: Einkaufen und Arbeiten,   Arbeitsgruppe 2: Bevölkerung und Wohnen, soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur   Arbeitsgruppe 3: Grün- und Freiflächen, Umweltsituation, Verkehr

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 1.3.Beteiligung  Bei der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wurde besonders großer Wert auf eine breite und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung gelegt. Folgende Beteili-gungsformate wurden umgesetzt:  Sitzungen des Beirats Porz Mitte  zwei große Öffentlichkeitsbeteiligungen vor Ort   Online-Beteiligung  Beirat Porz Mitte  Zur kontinuierlichen Begleitung und politischen Vorberatung bei der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept wurde vom Rat der Stadt Köln am 22.09.2016 die Einrichtung des Beirats Porz Mitte beschlossen. Der Beirat setzt sich zusammen aus lokalen Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Institutio-nen und bürgerschaftlichen Zusammenschlüssen. Die Geschäftsordnung des Gremiums wurde durch die Bezirksvertretung am 06.12.2016 beschlossen. Der Beirat tagt öffentlich, was seitens der Porzer Bevölkerung zur Beteiligung und Information genutzt wird.  Die konstituierende Sitzung des Beirats Porz Mitte fand am 20.02.2017 statt. In dieser Sitzung wurden die bisherigen Aktivitäten zur Entwicklungsplanung Porz Mitte vorgestellt und die Aufgabe des Beirats erläutert. In weiteren Sitzungen wurden die bisher erarbeiteten Maßnahmen für das Integrierte Stadt-entwicklungskonzept Porz Mitte vorgestellt und gemeinsam mit den Beiratsmitgliedern disku-tiert (interner Workshop). Ferner wurden dem Beirat unter anderem die Ergebnisse der Öf-fentlichkeitsbeteiligungen sowie die Resultate der Online-Beteiligung vorgestellt und das weitere Vorgehen erläutert. Der Beirat hat sich bei den vorbereitenden Arbeiten zum ISEK Porz Mitte intensiv einge-bracht und wird die weitere Umsetzung beratend begleiten.  Öffentlichkeitsbeteiligung  Im Rahmen der Erstellung des ISEKs Porz Mitte wurde die Stadtgesellschaft intensiv einge-bunden und die Porzerinnen und Porzer haben aktiv ihre Anregungen eingebracht.  In einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung am 31.03.2017 wurde unter anderem durch die Oberbürgermeisterin Henriette Reker über die Ziele für Porz Mitte sowie die räumlichen Handlungsschwerpunkte und erste Planungen informiert. Anschließend konnten die rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Anregungen an Themeninseln einbringen und die konkreten Maßnahmenvorschläge diskutieren.

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14                Abbildung 6: Eindrücke 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, Quelle: Axel König  Zwischen der ersten und zweiten Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 31.03. bis zum 18.04.2017 eine Online-Beteiligung durchgeführt. Dabei wurde auf einer hierzu erstellten Internetseite die Möglichkeit eröffnet, weitere Ideen und Wünsche in den Prozess einzuspeisen. Mit rund 4.600 Aufrufen und rund 160 Kommentaren zu den Maß-nahmenvorschlägen wurde die Internetseite gut genutzt.  In einer zweiten Öffentlichkeitsveranstaltung am 05.05.2017 nutzen rund 200 Teilnehme-rinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, sich über die gebündelten Ergebnisse aus der Betei-ligung sowie den Ausblick auf die weiteren Schritte im Erarbeitungsprozess des ISEKs Porz Mitte zu informieren. Zudem wurden zur Verdeutlichung möglicher Planungsvarianten für ausgewählte städtebauliche Projekte (zum Beispiel Umgestaltung Rheinboulevard Porz, Grünfläche an der Glashütte) Gestaltungsvarianten durch JSWD Architekten GmbH & Co. KG skizziert.  Die Anregungen aus beiden Öffentlichkeitsbeteiligungen und der Online-Beteiligung wurden dokumentiert und in den weiteren Prozess aufgenommen. Am 20.07.2017 hat ein Vor-Ort-Termin mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW), der Bezirksregierung Köln, moderne stadt GmbH, NRW.URBAN und beteiligten Fachämtern der Stadt Köln statt-gefunden. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden vorgestellt, die Anmerkungen des Landes aufgenommen und in das Konzept eingearbeitet.

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                 2. BESTANDSANALYSE 
 
  Die Bestandsanalyse dient der Erfassung der aktuellen Situation vor Ort. Sie bildet damit die Grundlage für die darauf folgende Stärken-Schwächen-Analyse und die hieraus abzuleiten-den Handlungsbedarfe.  Sie erfolgt analog zum Entwicklungskonzept Porz Mitte (2010) sowie dem diesbezüglichen Sachstand (2016) in den folgenden Handlungsfeldern, die den integrierten Ansatz zur Ent-wicklung von Porz Mitte widerspiegeln.   Bevölkerung und Wohnen  Einkaufen und Arbeiten  Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur  Grün- und Freiflächen, Umwelt  Verkehr

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16 2010 2016 2010 2016 2010 2016 20102016Einwohner/-innen1.027.504 1.081.701 107.469 113.611 3.964 4.150 1.5201.470Altersstruktur00 - < 18 15,5% 16,1% 16,9% 17,4% 17,1% 17,5% 22,6% 23,9%18 - < 35 25,0% 25,1% 20,1% 20,2% 23,9% 22,7% 24,3% 19,7%35 - < 45 16,1% 14,4% 14,7% 13,1% 14,5% 13,2% 12,0% 13,4%45 - < 65 25,6% 26,9% 28,5% 29,1% 27,5% 27,5% 27,8% 25,7%65 und älter17,8% 17,5% 19,8% 20,3% 17,0% 19,0% 13,4% 17,2%Jugendquotient 23,2 24,2 26,6 27,9 26,0 27,6 35,240,7Altenquotient 26,8 26,4 31,3 32,5 25,7 30,0 20,829,2Einwohner mit Migrationshintergrund341.122 408.860 37.719 47.251 2.256 2.553 1.2361.239Anteil Einw. mit Migrationshintergrund (%) 33,2% 37,8% 35,1% 41,6% 56,9% 61,5% 81,3% 84,3%Ausländer/-innen174.650 208.403 15.520 21.271 1.036 1.250 561569Anteil an der Gesamtbevölkerung (%)17,0% 19,3% 14,4% 18,7% 26,1% 30,1% 36,9% 38,7%Haushalte537.017 560.298 51.268 53.888 1.965 2.050 610599davon mit Kindern (%) 18,2% 18,5% 21,6% 21,3% 19,9% 19,0% 30,0% 28,4%Einpersonenhaushalte 50,3% 50,5% 40,3% 41,3% 45,4% 46,6% 28,0% 28,4%Zweipersonenhaushalte 27,4% 27,1% 32,2% 31,5% 28,7% 28,7% 30,3% 34,4%ab Dreipersonenhaushalte 22,3% 22,4% 27,5% 27,2% 25,9% 24,7% 41,6% 37,2%SGB II-BezugLeistungsbezieherinnen und -bezieher 115.497 117.050 13.287 14.588 960 989 557557Anteil an der Gesamtbevölkerung (%)14 13,4 15,7 16,3 29,7 29,4 42,644,6SGB II-Bezug unter 15-jähriger31.023 31.260 3.879 4.343 287 303 187189Anteil an den unter 15-jährigen (%)23,4 22,0 26,3 27,0 51,3 51,1 64,562,2Grundsicherung im AlterLeistungsbezieherinnen und -bezieher 10.986 14.342 951 1.333 46 61 1827Anteil an der Gesamtbevölkerung (%)6,0 7,7 4,5 5,9 6,9 7,9 8,910,8
UntersuchungsgebietPorz-MitteHandlungsschwerpunkt GlashüttensiedlungMerkmalStadt KölnStadtbezirk Porz 2.1.Bevölkerung und Wohnen2 Bevölkerung 
 
Die Bevölkerungsstruktur im Untersuchungsgebiet Porz Mitte ist mit Blick auf die Haushalts- und Altersstruktur vergleichbar mit der Gesamtstadt. Auffällig ist jedoch der deutlich höhere Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, was auf Unterstützungsbedarfe bei der Integrationsleistung hinweist. Zudem werden Bedarfe im Bereich Qualifizierung anhand der überdurchschnittlichen Anzahl an SGB-II-Bezieherinnen und -Beziehern deutlich.  
Abbildung 7: Übersicht der Bevölkerungsdaten,  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 Nach einem Bevölkerungsrückgang in den Jahren von 2000 bis 2007 wies das Untersu-chungsgebiet in den vergangenen 10 Jahren einen Bevölkerungszuwachs von 6,8 % auf (Quelle: Entwicklungskonzept Porz-Mitte, Sachstand 2016. Stand: 31.12.2015). Die aktuellen kommunalen Bevölkerungsprognosen gehen davon aus, dass die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner in Köln bis zum Jahr 2025 nahezu um 100.000 ansteigen wird, was einem Wachstum von 9,5 % entspricht. Für den Stadtbezirk Porz wird bis 2025 ein Bevölkerungszuwachs von 10,2 % prognostiziert, der damit über dem gesamtstädtischen Durchschnitt liegt (vgl. Kleinräumige Bevölkerungsprognose für Köln 2015 bis 2040).                                                        2 Die statistischen Angaben beziehen sich  falls nicht anders angegeben- auf den Stand 31.12.2016.

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Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung des Stadtbezirks steht in engem Zusammenhang mit der Ent-3 Von den rund 4.100 in Porz Mitte lebenden Personen haben über 2.500, also mehr als 60 %, einen Migrationshintergrund. Der Anteil in der Gesamtstadt beträgt zum Vergleich 37,8 %. In der Siedlung an der Glashüttenstraße liegt der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund mit 84,3 % nochmals deutlich höher als im Rest des Untersu-chungsgebietes.  Im Untersuchungsgebiet Porz Mitte beträgt der Anteil der 45- bis unter 65-jährigen 28%, gefolgt von den 18- bis unter 35-jährigen mit 23 % und den über 65-jährigen mit 19 %. Diese Altersstruktur entspricht in etwa der Gesamtstädtischen. Dies spiegelt sich auch im Ju-gend- und Altersquotienten des Untersuchungsgebietes wieder, welche nur leicht über de-nen der Gesamtstadt liegen.  Im Gegensatz dazu liegt in der Siedlung an der Glashüttenstraße der Jugendquotient  also das Verhältnis der jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Bevölkerung zu den Menschen im erwerbsfähigen Alter  mit 40,7 weit über dem des Untersuchungsgebietes und der Gesamt-stadt.   Abbildung 8: Altersstruktur im Vergleich,  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 Von den insgesamt 2.050 Haushalten im Untersuchungsgebiet sind fast die Hälfte (47 %) Einpersonenhaushalte. Der Anteil der Haushalte mit Kindern beträgt 19 %, und der der Se-niorenhaushalte 23 %.                                                       3 Mit Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 6. Februar 2014 wurde die Verwaltung beauftragt, ein begrenzt offenes, zweiphasiges Wettbewerbsverfahren durchzu-führen mit dem Ziel, eine circa 54 Hektar umfassende Wohnbaulandreserve in Zündorf-Süd (Köln-Porz) zu entwickeln.  0%5%10%15%20%25%30%0-18 18-35 35-45 45-65 >65Altersstruktur GesamtstadtStadtteil PorzPlangebiet Porz-MitteSiedlung Glashüttenstraße

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18 Das Untersuchungsgebiet liegt damit im gesamtstädtischen Durchschnitt. Auffällig ist der Anteil der Alleinerziehenden, der im Untersuchungsgebiet 34 % beträgt.   Abbildung 9: Haushaltsstruktur, prozentualer Anteil der Haushaltstypen im Vergleich,  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 Bedeutsam ist, dass der Anteil der SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger mit 29,4 %  im Untersuchungsgebiet mehr als doppelt so hoch wie in der Gesamtstadt ist. Bei den unter 15-jährigen lebt sogar rund die Hälfte in einem Haushalt mit SGB-II-Bezug. In der Siedlung an der Glashüttenstraße liegen die Anteile bei den SGB-II-Empfängerinnen und  -Empfängern nochmals um 15,2 Prozentpunkte und bei den unter 15-jährigen um 11,1 Prozentpunkte höher (Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stand: 2016).  Abbildung 10: Anteil SGB-II-Empfänger im Vergleich,  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 
0%5%10%15%20%25%30%35%40%Haushalte mit Kindern darunter Alleinerziehend SeniorenHaushaltsstruktur GesamtstadtStadtteil PorzPlangebiet Porz-MitteSiedlung Glashüttenstraße
0%10%20%30%40%50%60%70%Über 15 JahreUnter 15 JahreAnteil SGB-II-Empfänger GesamtstadtStadtteil PorzPlangebiet Porz-MitteSiedlung Glashüttenstraße

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Der Stadtteil Porz ist zudem gekennzeichnet von einer leicht überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenquote. Diese liegt dort bei 9,6 %4 gegenüber 8,1 % in der Gesamtstadt. Der Anteil der älteren Menschen im Untersuchungsgebiet, die auf Grundsicherung im Alter (SGB XII) angewiesen sind, liegt mit 7,9 % nur unwesentlich über dem Durchschnitt der Ge-samtstadt.  Wohnen Der Wohnungsmarkt im Untersuchungsgebiet Porz Mitte verteilt sich zu annähernd glei-chen Teilen auf Einfamilienhäuser (48,7 %) und Mehrfamilienhäuser (51,3 %). Der Anteil der Einfamilienhäuser ist seit 2010 leicht gestiegen. Der Anteil des öffentlich geförderten Wohn-raums liegt im Stadtteil Porz mit 12,6 % über dem gesamtstädtischen Durchschnitt5.  Der hohe Anteil an Einfamilienhäusern und die damit im Nahbereich des Bezirkszentrums verbundene geringe Bau- und Bevölkerungsdichte stellen im Vergleich mit sonstigen Kölner Bezirkszentren eine Besonderheit dar. Im Untersuchungsgebiet Porz Mitte sind Wohnen und Gewerbe gemischt. Die Gebäu-destruktur weist eine Mischung aus kleinteiligen Gebäuden und größeren Gebäude-komplexen vorwiegend aus den 1970er Jahren auf. Der Zustand der Gebäude variiert, wo-bei vereinzelt ein Modernisierungs- und Sanierungsstau festzustellen ist. Mit Blick auf die Wohnversorgung ist innerhalb des Untersuchungsgebietes die Siedlung an der Glashüttenstraße besonders hervorzuheben (vgl. auch Potenzialflächen, S. 30/31).  Die Wohnungen gehören zum einen der privaten Landesentwicklungsgesellschaft Immobi-lien AG (LEG Immobilien AG) und zum anderen Privateigentümerinnen und -eigentümern. Dieser stark verdichtete, höhergeschossige Gebäudebestand stammt aus den 1970er Jah-ren, entspricht energetisch und architektonisch nicht heutigen Standards und weist zudem teilweise Instandhaltungsdefizite auf. Die zwischen den verschiedenen Gebäudekomplexen befindlichen Freiflächen zeichnen sich zum Teil durch einen schlechten Pflegezustand aus, der im Zusammenhang mit schlecht beleuchteten Wegeverbindungen zu Angsträumen führt. Über die Gestaltung der Flächen und Wege könnte eine Aufwertung erfolgen und die Zwi-schenräume als verbindendes Element in der Siedlung genutzt werden.                                                       4 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor. 5 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor.

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20  Abbildung 11: Siedlung an der Glashüttenstraße,  Quelle: NRW.URBAN 2016   2.2.Einkaufen und Arbeiten Das Bezirkszentrum Porz umfasst den kompakten, vor allem in den 1970er und 1980er Jahren geplanten Zentrumsbereich (Porzity) zwischen Rheinufer und Stadtbahntrasse mit den historisch gewachsenen Geschäftsstraßenabschnitten der Bahnhofstraße, der Haupt-straße und der Mühlenstraße. Dieser Bereich bildet das administrative und kulturelle Zent-rum des gesamten Stadtbezirks. Der ehemals auf Grundlage der Planungsvorstellungen aus den 1970er Jahren basierende Aus- und Umbau eines älteren Zentrenkerns entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen an Aufenthaltsqualität.  Abbildung 12: Fußgängerzone Bahnhofstraße,  Quelle: NRW.URBAN 2017

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Mit der Errichtung des CityCenter Porz im Jahr 2003 wurden die bestehenden Verkaufsflä-chen um rund 8.000 qm erheblich erweitert. Zentraler Magnet des Bezirkszentrums war das frühere Karstadt- und spätere Hertie-Warenhaus zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Josef-straße, das im Jahr 2009 im Zusammenhang mit der Insolvenz der Hertie GmbH geschlos-sen wurde. In der Folge kam es im Bezirkszentrum vermehrt zu Leerständen und dem Verlust von Lagequalitäten, was zu einer Abwärtsspirale führte. Diese zeigt sich auch im baulichen Zustand der Haupteinkaufsstraßen, den sanierungsbedürftigen Fassaden und der insgesamt geringen Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen. Mitte 2017 wurden im Zentrumsbe-reich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Quelle: Erhebung durch NRW.URBAN).  Die einzige verbliebene A-Lage im Untersuchungsgebiet ist das CityCenter Porz. Im Zu-sammenhang mit der Schließung des Hertie-Kaufhauses führt dies zu einer Verlagerung des wahrgenommenen Zentrums weg vom Friedrich-Ebert-Platz hin zur Josefstraße.  Die mangelnde Anziehungskraft des Bezirkszentrums Porz wird außerdem stark beeinflusst durch den konkurrierenden Standort großflächigen zentrumsrelevanten Einzelhandels in Porz-Eil, Rudolf-Diesel-Straße, mit rund 17.000 qm Verkaufsfläche. 
 Abbildung 13: Beispielhafte Leerstände in der Bahnhofstraße,  Quelle: NRW.URBAN 2017

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22  Abbildung 14: Kartierung der Leerstände im Untersuchungsgebiet,  Stand: 10.07.2017, Quelle: NRW.URBAN 2017 Im Jahr 2013 beschloss der Rat der Stadt Köln basierend auf der Zentrenkonzeption von 1992 und dem Nahversorgungskonzept von 2003 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK). In diesem übernimmt Porz Mitte weiterhin die Funktion eines Bezirkszentrums für den Stadtbezirk Porz mit seinen derzeit etwa 113.600 Einwohnerinnen und Einwohnern. 
 Abbildung 15: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Quelle: Stadt Köln 2010

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Im Bezirkszentrum Porz befindet sich mit 23.000 qm knapp die Hälfte der Verkaufsfläche des gesamten Stadtbezirks Porz. Auf dieser Fläche gibt es mehr als 100 Betriebe, von de-nen derzeit allein der Elektronikfachmarkt Saturn, der seine Verkaufsfläche aktuell verklei-nert, im CityCenter Porz eine Magnetfunktion hat. Am östlichen Rand des Untersuchungs-gebiets angrenzend an die Trasse der DB AG liegt ein großflächiger Lebensmittel-Vollversorger. Südlich hiervon befinden sich diverse Dienstleistungseinrichtungen und das Finanzamt Köln-Porz. Insgesamt ist im Bezirkszentrum Porz Einzelhandel für den kurzfristi-gen Bedarf am stärksten vertreten (41 %), gefolgt von langfristigem (36 %) und mittelfristi-gem Bedarf (23 %) (vgl. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010, Stand: 2010). Einer im November 2015 durchgeführten Passantenbefragung zufolge kommen fast 80 % der im Bezirkszentrum Einkaufenden aus dem Stadtbezirk Porz. Auf dieser Befragung auf-bauend wurde ein Mehrbedarf von bis zu 12.000 qm Verkaufsfläche ermittelt, der sich etwa hälftig auf Güter des täglichen und des aperiodischen Bedarfs verteilen sollte (vgl. Entwick-lungskonzept Porz-Mitte, Sachstand 2016). Bestandteil der dreiteiligen Neubebauung des Friedrich-Ebert-Platzes ist es daher, einen zentralen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Zentrum zu verankern. Der Kaufkraftindex im Jahr 2016 für den Stadtteil Porz liegt mit 92,76 deutlich unter dem der Gesamtstadt mit 109,9, aber auch unter dem des maßgeblichen Stadtbezirks Porz mit 107,2. Berücksichtigt man das unter 2.1 dargestellte starke Bevölkerungswachstum insbesondere im Stadtbezirk Porz, so wird die Bedeutung des Untersuchungsgebietes Porz Mitte als funk-tionierendes und lebendiges Bezirkszentrum in den kommenden Jahren erheblich zuneh-men. Entscheidend ist daher, dass die schon jetzt bestehende und dann absehbar steigende Nachfrage angemessen befriedigt wird. Hierzu gehört nicht nur die Bereitstellung entspre-chender Verkaufsflächen und sonstigen privaten und öffentlichen Dienstleistungen, sondern auch die eines Umfelds, das durch seine hohe Aufenthaltsqualität den öffentlichen Raum belebt.                                                         6 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor.

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24  2.3.Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur Die öffentlichen Einrichtungen im Untersuchungsgebiet befinden sich im Nahbereich des Bezirkszentrums, sodass sie für die Bevölkerung von Porz Mitte auch fußläufig gut zu errei-chen sind. Bildungseinrichtungen Die Gemeinschaftsgrundschule Hauptstraße, die Carl-Stamitz-Musikschule und das städti-sche Berufskolleg befinden sich in dem zentral gelegenen und verkehrlich gut erschlossenen Schulareal nördlich der Karlstraße, zwischen Josefstraße und Hauptstraße.  Bei der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) an der Hauptstraße 426 - 432 handelt es sich um eine 3-zügige offene Ganztagsschule mit 260 Schülerinnen und Schülern (Schuljahr 2015 / 2016). Bedingt durch den Gebäudezustand sind der Abriss des bestehenden Gebäu-des und der Neubau der Grundschule geplant. Eine diesbezügliche Machbarkeitsstudie von Juni 2015 liegt vor und wird derzeit ausgewertet. Bei der Planung soll eine 2-fach Turnhalle sowie eine mögliche Erweiterung auf 4 Züge, das entspricht bis zu 16 Grundschulklassen (385  480 Schülerinnen und Schüler), und damit verbunden der Flächenbedarf von rund 10.000 qm berücksichtigt werden (Quelle: Entwicklungskonzept Porz Mitte, Sachstand 2016).    Abbildung 16: Gebäude der Grundschule, Quelle: Stadt Köln Die Carl-Stamitz-Musikschule (CSM), eine Zweigstelle der städtischen Rheinischen Musik-schule Köln, befindet sich in einem Altbau an der Josefstraße.  Die CSM unterhält viele Kooperationen mit Bildungseinrichtungen (GGS Hauptstraße, Stadtgymnasium Porz (zertifizierter Musikzweig), Schnupperangebote für andere Grund-schulen und Kindertagesstätten). Sie ist fester Bestandteil der Porzer Bildungslandschaft und sehr gut besucht. Im Rahmen der Neugestaltung des Schulareals soll die CSM in direk-ter Nähe zur Grundschule berücksichtigt werden.

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25  Abbildung 17: Gebäude der Carl-Stamitz-Musikschule,  Quelle: Stadt Köln Das städtische Berufskolleg (BK 10) für das Berufsfeld Metalltechnik soll gemäß Be-schluss des Rates der Stadt Köln vom 12.11.2015 zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Berufskolleg-Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Die Verlagerungsmöglichkeit wurde durch eine Machbarkeitsstudie der städtischen Gebäudewirtschaft positiv geklärt. Da im Bereich Eitorfer Straße bereits drei gewerblich orientierte Berufskollegs ansässig sind, werden hier umfangreiche bauliche und schulorganisatorische Maßnahmen im Vorfeld der Verlagerung des BK 10 erforderlich. Eine verbindliche Zeitplanung ist derzeit jedoch noch nicht möglich.   Abbildung 18: Gebäude des städtischen Berufskolleg (BK 10), Quelle: Stadt Köln Darüber hinaus ist eine Zweigstelle der Volkshochschule Köln im Bezirksrathaus Porz ange-siedelt.  Kindertagesstätten Im Kindergartenjahr 2017/18 beträgt die Versorgungsquote bei den Kindern unter 3 Jahren 33%, bei den Kindern von 3 bis unter 6 Jahren 109%. Damit ergibt sich aktuell ein Ausbau-bedarf von 2 Gruppen im Stadtteil Porz. In einer perspektivischen Sicht auf die Jahre 2020 und 2025 steigt der Ausbaubedarf aufgrund der nach der kleinräumigen Bevölkerungsprog-nose der Stadt Köln steigenden Kinderzahlen auf 4 bzw. 7 Gruppen.

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26 Dabei eingerechnet ist die aktuell noch temporäre 6-gruppige Kindertagesstätte Glas-hüttenstraße. Ohne diese Kindertagesstätte würde sich der Ausbaubedarf entsprechend erhöhen.  Spiel- und Bolzplätze Heute gibt es im Untersuchungsgebiet einen Gerätespielplatz mit Sandbereich an der Fried-richstraße / Klingerstraße und einen Bolzplatz an der Glashüttenstraße. Bereits bei der Er-stellung des Entwicklungskonzeptes PorzMitte bestand im Bereich Porz Mitte ein erhebli-cher Fehlbedarf an öffentlichen Spiel und Bolzplätzen. Es werden dringend zusätzliche Flächen benötigt, auf denen es möglich ist, adäquate öffentliche Spiel und Aufenthaltsräu-me einzurichten. Gemäß Spielplatzbedarfsanalyse beläuft sich der Fehlbedarf derzeit auf rund 12.000 qm.    Abbildung 19: Bolzplatz an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017 Neben der Erhaltung und bedarfsgerechten Erneuerung bestehender Spielplätze und des Bolzplatzes an der Siedlung Glashüttenstraße sind neue öffentliche Spielplatzflächen erfor-derlich. Es ist die Herrichtung einer mindestens 1.000 qm großen Fläche für eine multifunkti-onale Trendsportanlage sowie eines mindestens 600 qm großen Spielplatzes vorzusehen. Die frei gestaltbaren Flächen sind bedarfsgerecht anzupassen und planungsrechtlich zu sichern. Diese Flächen dürfen nicht ganz oder teilweise als Retentionsfläche fungieren.  Ein zusätzlicher Bedarf entsteht durch die geplante und absehbare weitere Wohnbebauung. Neue Spielplatzflächen sind im Zuge der Neuplanung der Grünfläche zwischen der Siedlung an der Glashüttenstraße und der KVB-Gleistrasse vorgesehen. Ferner bietet die Neugestal-tung des zentralen Bereichs des ehemaligen Hertie-Warenhauses /Friedrich-Ebert-Platz die Möglichkeit, bezirkszentral Spielpunkte für Kinder zu errichten. Diese Funktion des öffentli-chen Raumes ist im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für die Freiraumgestaltung zu berück-sichtigen.

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Offene Jugendeinrichtungen An der Glashüttenstraße 20 befindet sich das Mitte der 1970er Jahre in Betrieb genommene Porzer Jugend- und Gemeinschaftszentrum `Glashütte` in der Trägerschaft der Jugend-zentren Köln gGmbH (JUGZ).  400 qm über ein Raumen-semble mit großem Saal, Café, Kegelbahn, Kinosaal und unterschiedlichen Gruppenräumen. Der Schwerpunkt der Einrichtung ist der offene Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Ange-bote wie Basteln, Werken, Musik machen, Sport und Übermittagsbetreuung werden von etwa 200 bis 300 Kindern und Jugendlichen regelmäßig genutzt (Quelle: Entwicklungskon-zept Porz-Mitte).  Ergänzt wird das Angebot durch die großzügig bemessene Außenanlage und Räume, die für bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden. Eine an heutige Bedürfnisse angepasste Gestaltung des Außenbereichs würde die Nutzungsmöglichkeit verbessern. Zu nennen ist beispielsweise das Amphitheater, welches nicht barrierefrei zugänglich ist und eine Bespielung des Vorplatzes einschränkt.   Abbildung 20: Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, Quelle: NRW.URBAN 2016 e-re Veranstaltungen wie ein RepairCafé oder Räumlichkeiten an verschiedene Interessenten für Veranstaltungen, Fachtagungen, Kinder-geburtstage, Projekte und vieles mehr und bietet dem Seniorennetzwerk der AWO Räum-lichkeiten für das Büro der Koordinatorin. Der Porzer Rathaussaal wird als Veranstaltungsort regelmäßig genutzt. Dort finden das ganze Jahr über vielfältige Kulturangebote statt. Zu-sammen mit zwei weiteren Jugendeinrichtungen in Finkenberg und in der Ohmstraße 48 oder zum Beispiel der Kirchengemeinde, dem Interkulturellen Zentrum Solibund sowie dem Alevitischen Kulturverein ist das Angebot für Kinder und Jugendliche im bezirkszentralen Bereich sehr gut.

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28 Weitere Angebote Die oben genannten Möglichkeiten werden durch Angebote der Kirchengemeinden in Porz sowie der Türkisch-Islamischen Mevlana-Gemeinde ergänzt. Ferner gibt es die Stadtteilbib-liothek Porz, das Tanzzentrum und die Zweigstelle der Volkshochschule Köln. Im Stadtteil Porz existieren darüber hinaus diverse Beratungsstellen für unterschiedliche Zielgruppen und Pflegeeinrichtungen, so dass sich insgesamt im Untersuchungsgebiet ein reichhaltiges und vielfältiges Angebot an sozialer Infrastruktur und Beratungsmöglichkeiten feststellen lässt.

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 2.4.Grün- und Freiflächen, Umwelt Grün- und Freiflächen Das Untersuchungsgebiet zählt partiell zu den mit öffentlichen Grün- und Freiflächen sowie mit Erholungs- und Freizeitfunktionen unterversorgten Siedlungsgebieten innerhalb des Kölner Stadtgebiets. Aktuell gibt es hier drei öffentliche Grünflächen. Sie befinden sich am Rheinufer, an der Glashüttenstraße und an der Karlstraße.  Die bestehenden Wegeverbindungen sind unzureichend und nicht dazu geeignet, die ein-zelnen Grün- und Freiflächen zu vernetzen. Die besondere Lage am Rhein kann durch Sichtachsen und Wegebeziehungen bisher nicht gestützt und hervorgehoben werden. Der Friedrich-Ebert-Platz ist die einzige zusammenhängende Platzfläche und stellt seit der Schließung des Hertie-Warenhauses und der damit einhergehenden Mindernutzung und Brachlage einen städtebaulichen Missstand dar. Mit der städtebaulichen Neugestaltung durch moderne stadt GmbH wird der Mittelpunkt des Bezirkszentrums grundlegend neu ge-ordnet. Auf dem neu entworfenen Stadtgrundriss entstehen drei neue maßstäbliche Baublö-cke mit gänzlich neuen öffentlichen Räumen. Der Friedrich-Ebert-Platz als bisheriger zentra-ler Stadtplatz wird dabei überwiegend zugunsten der Wohnfunktion aufgegeben. Einher geht hiermit die Belebung und Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie die Stärkung der Verbin-dung zwischen Bezirkszentrum und Rhein (vgl. Kapitel 1).  In Porz Mitte wird deutlich, dass die Gestaltung des öffentlichen Raumes oftmals nicht mehr den heutigen Standards entspricht. Dies wirkt sich zum einen auf die Aufenthaltsquali-tät und zum anderen auf die Nutzung und Zugänglichkeit des öffentlichen Raumes aus. So-mit ergeben sich Barrieren (zum Beispiel Stufen) und es entstehen Angsträume (zum Bei-spiel unübersichtliche Gestaltung, schlechte Beleuchtung), die sich durch das gesamte Be-zirkszentrum ziehen. Bei der Neugestaltung des öffentlichen Raumes rund um den Friedrich-Ebert-Platz entsteht die Chance, zeitgemäße Standards zu etablieren, die als Gestaltungsli-nie bei der weiteren Gestaltung von Porz Mitte aufgenommen werden.

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30  Abbildung 21: Bestandsplan Grün- und Freiflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017  Potenzialflächen Im Untersuchungsgebiet finden sich verschiedene Potenzialflächen für die weitere räumliche Entwicklung. Auf diesen Flächen bestehen Möglichkeiten für neue Wohn- und Gewerbenut-zungen sowie die Gestaltung von Grünflächen. In der folgenden Abbildung sind die größeren Potenzialflächen dargestellt:   A= Friedrich-Ebert-Platz (kurzfristig)  B= Brachfläche an der Mühlenstraße (mittel- bis langfristig)  C= Freifläche neben der Jug- bis langfristig)  D= Grünfläche und provisorischer Parkplatz an der Glashüttenstraße (kurzfristig)  E= Schulareal (mittel- bis langfristig)

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Neben den bereits beschriebenen Potenzialflächen am Friedrich-Ebert-Platz und der Grün- ist das heutige Schulareal zwischen Haupt- und Josefstraße be-sonders hervorzuheben. Durch die vorgesehene Verlagerung des städtischen Berufskollegs (BK 10) ergeben sich mittelfristig Entwicklungsmöglichkeiten in einem zentral gelegenen Bereich des Porzer Bezirkszentrums. In Abhängigkeit von den weiteren Entscheidungen zur Verlagerung des Berufskollegs, aber auch zum Neubau der Grundschule und dem Standort der Carl-Stamitz-Musikschule sollten verschiedene Planungsvarianten abgewogen werden, um dieses Areal mit seinen erheblichen Potenzialen im Sinne eines stimmigen Gesamtbildes des Porzer Bezirkszentrums zu entwickeln.  
 Abbildung 22: Potenzialflächen in Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln   Rheinboulevard Porz Das Rheinufer in Porz zählt aufgrund seiner Breite von etwa 35 m und seiner Ausstattung mit 400 Linden zu den attraktivsten Rheinuferbereichen in Köln. Die Ufermauer sowie der Treppenaufgang mit dem Fahrkarten-pavillon stehen unter Denkmalschutz. Verbindungen zwischen Rheinboulevard und Haupt-straße beziehungsweise des Bezirkszentrums sind zwar vorhanden, aber schlecht ausge-

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32 baut und unattraktiv gestaltet, weshalb der zentrale Bereich als Rheinboulevard und Naher-holungsziel durch das Fußwegenetz nicht optimal erreicht und genutzt werden kann (siehe dazu Kapitel 2.5). Mit dem stark begrünten tiefer gelegenen Teil und dem oberen Teil zusammen mit der Platz-fläche vor dem Bildungszentrum hält der Bereich viele Möglichkeiten zur Nutzung für Frei-zeit- und Kulturaktivitäten bereit. Wie auch das Einkaufszentrum ist es jedoch mit Außen-gastronomie eher unterversorgt. Insgesamt ist kurzfristig eine Überprüfung des Rheinboule-vards hinsichtlich stadtgestalterischer und freiraumplanerischer Aufwertungsmöglich-keiten unter Berücksichtigung eines attraktiven Beleuchtungskonzepts durchzuführen.    Abbildung 23: Rheinboulevard Porz, Quelle: Stadt Köln  Am Rheinboulevard verläuft eine wichtige Radwegeverbindung zwischen Köln und Bonn sowie die städtische Veloroute (siehe dazu Kapitel 2.5). Da der Rheinuferweg von Fußgän-gerinnen und Fußgängern gleichermaßen genutzt wird und dies zu Konflikten führt, soll im Zuge von Aufwertungsmaßnahmen die Trennung der Nutzungen diskutiert und überprüft werden.  Der Rheinboulevard Porz ist Teil des im Landschaftsplan ausgewiesenen Landschafts-schutzgebietes L20 Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel. Die-ses verfolgt als Entwicklungsziel die Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend na-turnahen Landschaft.  Grünfläche an der Glashüttenstraße Die bestehende öffentliche Grünfläche westlich der Glashüttenstraße ist ca. 1 ha groß. Es handelt sich um eine gestaltete Grünanlage mit einer Anpflanzung zur östlich gelegenen Wohnbebauung an der Glashüttenstraße und zu einem provisorischen Parkplatz östlich der Stadtbahntrasse. Den zentralen Bereich bildet eine Rasenfläche mit einzelnen Bäumen, die von einem ca. 4  5 m hohen Hügel dominiert wird. Im südlichen Teil befindet sich ein öffent-licher, eingezäunter Bolzplatz. Die Grünanlage dient als Erholungsbereich und als Fuß-wegeverbindung mit der kürzesten Entfernung zwischen der Glashüttensiedlung und dem Geschäftszentrum Porz Mitte. Sie ist aufgrund mangelhafter Aufenthaltsqualität minderge-nutzt.

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33    Abbildung 24: Grünfläche an der Glashüttenstraße, Quelle: Stadt Köln  Der hier angrenzende, bis zur Stadtbahntrasse reichende knapp 6.000 qm große provisori-sche Parkplatzbereich zwischen Philipp-Reis-Straße und Bergerstraße weist Neuordnungs-bedarf auf. Das im Norden der Bergerstraße und im Süden der Philipp-Reis-Straße er-schlossene mindergenutzte Gelände ist im Mittel 25 m breit bei einer Nord-Süd-Ausdehnung von rund 250 m. Der Parkplatz wurde für die Zeit während des Baus des City-Centers und des Umbaus des Parkhauses provisorisch hergerichtet und wird heute nur noch wenig genutzt. Der Parkplatz ist aufgrund des insgesamt vorhandenen Stellplatzan-gebotes in Porz Mitte nicht erforderlich und stellt einen städtebaulichen Missstand dar. Die Stellplatzanlage soll den Zielen des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte, Sachstand 2016, zufolge zurückgebaut und durch eine Grünfläche ersetzt werden. Dadurch kann der gesam-te Bereich zwischen der Stadtbahntrasse und der Siedlung an der Glashüttenstraße als zusammenhängende Grünfläche geplant und ausgebaut werden.  Abbildung 25: Provisorischer Stellplatz und Grünanlage,  Quelle: NRW.URBAN 2016 Im Flächennutzungsplan ist das Gesamtareal bis zur Stadtbahntrasse als Grünfläche dar-gestellt.

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34  Die dritte öffentliche Grünfläche innerhalb des Untersuchungsgebietes befindet sich an der Karlstraße. Sie besteht aus einer 10 bis 20 m breiten Rasenfläche als Straßenbegleitgrün ohne Aufenthaltsqualität. Eine besondere Qualität der Grünfläche ist ihr alter Baumbe-stand, der sich stark prägend durch das gesamte nördlich angrenzende Schulareal zieht. Bei der angestrebten Umgestaltung des Schulareals soll die bestehende Grünfläche zu einer  werden. Hierbei gilt es, den oben angesprochenen Baumbestand zu berücksichtigen und in die Neugestal-tung mit einzubeziehen. (Arbeitstitel) kann über eine klar er-kennbare direkte Wegeführung mit der Erholungszone Rheinufer verbunden werden. Neben der Reduzierung des Gründefizits soll dieses Projekt wesentlich zur Schaffung eines quali-tätsvollen neuen Wohnstandorts beitragen, der seinerseits besonders durch den vorhande-nen und weitgehend zu berücksichtigenden Baumbestand des heutigen Schulareals geprägt wird.   Abbildung 26: Baumbestand auf dem Schulareal,  Quelle: NRW.URBAN 2016

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 2.5.Verkehr Individualverkehr Für den Individualverkehr bestehen Anbindungen des Bezirkszentrums Porz an die Kölner Innenstadt und an das Bundesautobahnnetz. Porz Mitte ist gut an das überörtliche und örtli-che Verkehrsnetz angeschlossen. Über die Kaiserstraße und die Steinstraße erfolgt der Anschluss an das Autobahnnetz mit der A59, dem Autobahndreieck Heumar (A59 - A3 - A4) und dem Autobahnkreuz Gremberg (A559 - A4). Die Hauptstraße und die A559 (östlicher Zubringer) führen direkt bis in die Kölner Innenstadt.  Die Hauptstraße ist nach der Systematik des Gesamtverkehrskonzepts als örtliche Haupt-straße klassifiziert und zeitgleich eine Geschäftsstraße mit Wohnnutzung in den Oberge-schossen. Da die Hauptstraße die einzige direkte Verbindungsstraße zwischen dem Porzer Bezirkszentrum und dem Porzer Stadtteil Zündorf darstellt, weist sie ein erhöhtes Verkehrs-aufkommen und eine erhöhte Lärmemission auf. Im Zusammenhang mit der Planung für die Entwicklung von Zündorf-Süd mit rund 2.250 Wohnungen ist eine großräumige Lösung für den motorisierten Individualverkehr erforderlich, die auch zu einer Entlastung der Hauptstra-ße in Porz Mitte beitragen sollte. Eine weitere wichtige Verbindung für den Individualverkehr ist der Netzschluss zwischen Hauptstraße und Kaiserstraße für den Durchgangsverkehr (siehe Abbildung 27). Sämtliche Wohnstraßen im Untersuchungsgebiet haben, dort wo es rechtlich möglich ist, eine Tempo-30-Geschwindigkeitsbeschränkung. Durch diese Straßen können nahezu alle Nutzungen und Grundstücke innerhalb des Untersuchungsgebietes angefahren werden.

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36  Abbildung 27: Bestandsplan Verkehrsflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017  Öffentlicher Personennahverkehr Das Untersuchungsgebiet ist durch die leistungsfähigen Schienennetze der Deutschen Bahn (DB) und der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) gut erschlossen und wird durch ein gut ausge-bautes Busnetz ergänzt. Die derzeitige Erschließung durch den Öffentlichen Personennahverkehr erfolgt primär über den im Untersuchungsgebiet liegenden Stadtbahn-Haltepunkt Porz-Markt. Die Anbindung an die Kölner Innenstadt (Neumarkt) über die Haltestelle Porz Markt mit der Stadtbahnlinie 7 der KVB erfolgt in weniger als 30 Minuten. Die aktuell 10 Buslinien, die das Untersuchungs-gebiet bedienen, ergänzen das Netz der KVB und des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) in die umliegenden Stadtteile und angrenzenden Ortschaften und Städte.  Das DB-Netz wird über den Bahnhof Porz (Rhein) erschlossen, welcher außerhalb des Un-tersuchungsgebietes  jedoch fußläufig gut erreichbar  an der Kaiserstraße liegt.

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Die S-Bahn Linie 12 erschließt hierüber den Streckenverlauf zwischen Düren und Au (Sieg). Der Kölner Hauptbahnhof kann in weniger als 20 Minuten erreicht werden. Über die VRS-Regionallinien RE9 und RB27 wird der Kölner Hauptbahnhof in rund 10 Minuten erreicht. Durch die Anbindung von Porz Mitte an die Stadtbahn, die S-Bahn und das Busnetz mit dem nahegelegenen DB-Regionalbahnhof Porz (Rhein) ist die Erschließung durch den öffentli-chen Personenverkehr örtlich und überörtlich flächendeckend gut.  Rad- und Fußwegeverbindungen Entlang der den zentralen Bereich von Porz Mitte umspannenden Straßen sind straßenbe-gleitende Fuß- und Radwege vorhanden. Die Hauptkreuzungspunkte sind durch Lichtsignal-anlagen geregelt. Das Hauptradwegenetz von Köln besteht aus sogenannten Velorouten. Eine Veloroute ist eine durchgehende Hauptverbindung des Radverkehrsnetzes, wobei die Kriterien Zügigkeit, Komfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit im Fokus stehen. Im Untersuchungsgebiet verlau-fen fünf im städtischen Radverkehrsnetzplan für den Stadtbezirk 7 dargestellte Radwege-verbindungen:  - der überregionale Erlebnisweg Rheinschiene (Tourismusroute) ist eine Veloroute aus Richtung Bonn entlang des Rheinufers bis zur Kölner Innenstadt,  - die Radverkehrsführung zwischen Bergerstraße und Bahnhofstraße durch die  Josefstraße,  - die Verbindung von der Bahnhofstraße über die Friedrichstraße bis zur  Bergerstraße, - die Radfahrverbindung vom Rheinufer über die Bahnhofstraße und weiter über die Kaiserstraße, - die Querverbindung vom Mauspfad zum Radweg am Rheinufer über die Bergerstra-ße zu den im Untersuchungsgebiet verorteten Radfahrverbindungen.   Darüber hinaus sind zur Feinerschließung Radführungen entlang einzelner Straßenzüge vorhanden.

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Abbildung 28: Radverkehrsnetzplan Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln  Zur Radverkehrsplanung wurde 2015 für den weiteren Dialog zur Förderung des Radver-kehrs ein sogenannter Rder ADFC sowie die Fraktionen der Bezirksvertretung Porz angehören. Für die Fußgänger ist das Untersuchungsgebiet durch Gehwege gut erschlossen. Wichtige Verbindungsstrecken befinden sich zwischen den Wohnbereichen und dem Geschäftszent-rum sowie zur Haltestelle der Stadtbahn, der Buslinien Porz-Markt und zum Rheinufer.

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Zwischen dem CityCenter Porz und dem Bezirksrathaus liegt ein Fußgängerbereich mit Querung des heutigen Friedrich-Ebert-Platzes. Dieser Freiraum wird durch die Querung der verkehrlich belasteten Hauptstraße räumlich eingeschränkt. Daher kommt dem Brückenbauwerk über die Hauptstraße, welches die einzige kreuzungsfreie Fußwegeverbindung zwischen dem Bezirkszentrum und dem Rhein-ufer darstellt, besondere Bedeutung zu. Genau in diesem wichtigen Verbindungsstück stellt sich der Bereich von der Hauptstraße bis zum Rheinboulevard aufgrund des stark ausge-prägten Gebüschbewuchses als schwer einsehbar dar. Somit wird eine Sichtachsenbezie-hung deutlich erschwert. Zudem entstehen Angsträume, insbesondere in den Nachtstunden. Eine mögliche Gestaltungsoption diese Bereiches ist die Freistellung der Brückenkonstrukti-on und die Niederlegung der Aufbauten.  Abbildung 29: Wegeverbindung zwischen Hauptstraße und Rheinboulevard,  Quelle: NRW.URBAN 2017  Ruhender Verkehr Insgesamt stehen im Untersuchungsgebiet rund 1.500 öffentliche Stellplätze für den ruhen-den Verkehr zur Verfügung, wobei der Großteil dieser Stellplätze bewirtschaftet wird (Quelle: Entwicklungskonzept Porz Mitte 2010). Der Parkplatz an der Philipp-Reis-Straße ist durch private Dauermieter und einen Carsharing-Anbieter belegt. Darüber hinaus gibt es weitere bewirtschaftete Stellplätze im Untersuchungsgebiet, wie zum Beispiel das Parkhaus neben dem CityCenter (siehe Abbildung 30). Für die seit Jahren stillgelegte Tiefgarage unter dem Friedrich-Ebert-Platz ist im Rahmen der städtebaulichen Neuordnung des Areals der Abriss und Neubau geplant.

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Das am Rande der Siedlung Glashüttenstraße gelegene städtische Parkplatzareal östlich der Stadtbahntrasse zwischen Philipp-Reis-Straße und Bergerstraße wurde, wie bereits beschrieben, für die Zeit während des Baus des CityCenters und des Umbaus des Parkhau-ses provisorisch hergerichtet und wird heute nur noch wenig genutzt. Der geplante Rückbau und die Anlage einer neuen Grünfläche sollen den städtebaulichen Missstand beheben.  
 Abbildung 30: Parkhaus und Straßenbahnhaltestelle Porz-Markt am CityCenter,  Quelle: NRW.URBAN 2016

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                 3. STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE,       HANDLUNGSBEDARFE UND ZIELE 
 
  Auf Grundlage der Bestandsanalyse lassen sich für die einzelnen Handlungsfelder die Hand-lungsbedarfe und Potenziale im Untersuchungsgebiet ableiten. Diese bilden wiederum die Basis für das Zielsystem und die Ableitung der vorgesehenen Maßnahmen.  Für das Untersuchungsgebiet Porz Mitte wird deutlich, dass vor allem eine Gestaltung des öffentlichen Raumes erforderlich ist, welche eine hohe Aufenthaltsqualität schafft, zum Ver-weilen einlädt und somit für Begegnung und Belebung sorgt. Dabei sollen die Potenziale des Bezirkszentrums herausgehoben werden. Dies zielt darauf ab, das Porzer Bezirkszentrum mit seinen bezirkszentralen Funktionen zu stärken und eine bessere räumliche Anbindung an den Rhein zu ermöglichen. Diese Belebung von Porz Mitte ist eng mit dem Einzelhandel und Dienstleistungsangebot zu verknüpfen, welches es maßgeblich zu unterstützen gilt.  Weiterhin bildet die Entwicklung der Wohnfunktion entlang des Zentrums einen wichtigen Entwicklungsimpuls und kann insbesondere bei der Entwicklung von Potenzialflächen einen wichtigen Beitrag bilden.  Mit Blick auf die langfristige Quartiersentwicklungsstrategie ist die Beteiligung und Mitwir-kung der ansässigen Bevölkerung von hoher Relevanz und über entsprechende Maßnah-men zu stärken.

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42 Stärken-Schwächen-Analyse mit Ableitung der Handlungsbedarfe Aufbauend auf der städtebaulichen und sozialräumlichen Bestandsaufnahme wurden die Stärken und Schwächen von Porz Mitte in den fünf verschiedenen Handlungsfeldern identifi-ziert.  Handlungsfeld 1: Bevölkerung und Wohnen  Die Bevölkerungsstruktur zeigt Unterstützungsbedarfe bei der Integrationsleistung und im Bereich Bildung und Qualifizierung auf. Auch aus diesem Grund sind eine soziale Balance und die Aktivierung aller Bevölkerungsgruppen mit dem Ziel anzustreben, dass sich alle Einwohnerinnen und Einwohner für ihr Quartier verantwortlich fühlen.  Vor dem Hintergrund des prognostizierten  Bevölkerungswachstums kommt der Schaffung und Bereitstellung in-tegrationsfördernder Angebotsstrukturen eine große Bedeutung zu.  Auf kleinräumiger Ebene zeigen sich vor allem Unterstützungsbedarfe im Geschosswoh-nungsbau aus den 1970er Jahren in der Siedlung an der Glashüttenstraße. In diesem stark verdichteten und höhergeschossigen Wohnbereich bestehen teilweise bauliche Mängel und Instandhaltungsdefizite. Hierdurch wird das Wohnumfeld unattraktiv wahrgenommen, die Lebensqualität gemindert und Segregationseffekte werden befördert. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Untersuchungsgebiet sollen zukünftig stärker in die Planung von Maßnahmen, die Porz Mitte stärken, eingebunden werden. Durch geeignete Beteiligungsformate sollen Impulse für zivilgesellschaftliches Engagement im Stadtteil gege-ben und die Identifizierung mit dem Quartier gestärkt werden. Ziel ist die Entwicklung von lebendigen Nachbarschaften und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Gerade mit Blick auf die Siedlung an der Glashüttenstraße sind sozialintegrative Maßnahmen und spe-zielle Beteiligungsformate zu konzipieren. Die im Untersuchungsgebiet verorteten Baulücken und mindergenutzten Flächen stellen erhebliche Potenziale für die städtebauliche Entwicklung von Porz Mitte dar und können einen Beitrag zur bedarfsgerechten Ergänzung des Wohnungsmarktes liefern.   Handlungsfeld 2: Einkaufen und Arbeiten  Durch das Bevölkerungswachstum gerade auch im Stadtbezirk Porz kann die Bedeutung eines vollfunktionstüchtigen Bezirkszentrums, das hierfür durchgreifend neu strukturiert wer-den muss, entscheidend gestärkt werden. Mit einer auf die schon jetzt bestehende und si-cherlich steigende Nachfrage abgestimmten Verkaufsfläche können Kaufkraft und Kunden erfolgreicher an das Untersuchungsgebiet gebunden werden. Eines der größten Potenziale ist hierbei der kompakte Zentrumsbereich, in dem alle Einzelhandelsangebote fußläufig und mit guter Anbindung an den ÖPNV und guter Erreichbarkeit für den Individualverkehr vor-handen sind.

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Ein erster Schritt zur Wiederbelebung des Geschäftszentrums ist die Neuordnung des Fried-rich-Ebert-Platzes und seiner angrenzenden Flächen. Durch die damit verbundene Steige-rung der Aufenthaltsqualität wird ein entscheidender Impuls gegeben, von dem der gesamte ortsansässige Einzelhandel profitieren kann. In der Stärkung der bestehenden zentrenrelevanten Einzelhandels- und Dienstleistungsan-gebote und seiner bedarfsgerechten Ausweitung werden zudem Beschäftigungspotenziale gesehen, die angesichts der hohen Arbeitslosigkeit im Untersuchungsgebiet von großer Bedeutung sind.  Entscheidend wird sein, dass auch ein Umfeld, das den modernen Ansprüchen an Aufent-haltsqualität entspricht, im Bezirkszentrum gesichert wird. Dem heute erkennbaren trading-down Effekt muss durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Neben der Ver-besserung des Erscheinungsbildes des Geschäftszentrums gehören hierzu zum Beispiel auch außengastronomische Angebote sowie die Vernetzung der lokalen Einzelhändler und Gewerbetreibenden.  Handlungsfeld 3: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur Eine Stärke des Untersuchungsgebiets Porz Mitte stellt die Vielzahl der Angebote im sozial-infrastrukturellen Bereich dar. Ferner ist das Jugend- und Gemeinschaftszentrum eine der größten Einrichtungen dieser Art in Nordrhein-Westfalen. Durch die zahlreichen bereits bestehenden Bildungs- und sozialen Infrastruktureinrichtungen mit einer Vielzahl an sich Anknüpfungspunkte, auf vorhandene Strukturen aufzubauen beziehungsweise diese untereinander zu vernetzen. Die Carl-Stamitz-Musikschule ist hoch frequentiert und kooperiert mit den umliegenden Bil-dungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen. Im Rahmen der Erörterungen in Beirat und den Öffentlichkeitsbeteiligungen wurden klare Vorstellungen formuliert, dass die Grundschule GGS Hauptstraße und die Carl-Stamitz-Musikschule inhaltlich und räumlich weiterhin in  einem Bildungsverband bestehen bleiben. Weitere Stärken liegen im kulturellen Bereich, wo Porz mit zahlreichen Vereinen aufwarten kann. Die kulturellen Einrichtungen sind untereinander vernetzt und verfügen teilweise auch über Beratungsangebote zu sozialen und Bildungsthemen, so dass auf diese bestehende Struktur aufgebaut werden kann.  Das Defizit an Spielplatzflächen ist eine Schwäche, die im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahmen abgemindert werden soll. Die Potenzialfläche der provisorischen Stellplatzan-lage an der KVB-Gleistrasse kann durch die Umgestaltung als Grünfläche die defizitäre Si-tuation ebenso verbessern wie die Gestaltung des öffentlichen Raumes und die Aufwertung bestehender Anlagen.

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Handlungsfeld 4: Grün- und Freiflächen, Umwelt Die Lage am Rhein ist für Porz eine Stärke, die in dieser Qualität kaum ein anderer Stadtteil Kölns aufweisen kann. Dieses Potenzial spiegelt sich jedoch in der Ausgestaltung und Nut-zung des Rheinboulevards nicht wider. Zur Nutzung dieser angesprochenen Stärke muss der Bereich des Rheinboulevards Porz aufgewertet, stärker nutzbar und erlebbar gemacht werden. Wegebeziehungen und Sichtachsen, die den zentralen Bereich an den Rhein an-schließen, müssen ausgebaut und hergestellt werden. Außerdem besteht in Porz Mitte ein Defizit an öffentlichen Grün- und Freiflächen. Daher gilt es, die Flächenpotenziale, die in Porz Mitte durchaus vorhanden sind, auch zur Anlage neu-er Grün- und Freiflächen zu nutzen und vorhandene Grünflächen aufzuwerten. Ferner sollen öffentliche Flächen, wie beispielsweise die Fußgängerzonen oder Wegeverbindungen zum Rhein, im Hinblick auf Attraktivität und Aufenthaltsqualität angepasst werden. Auch sind im Freiraum multifunktionale Eigenschaften zur Klimawandelfolgeanpassung unterzubringen. Speziell zugeschnittene Beleuchtungskonzepte, die Installation hochwertiger Möblierung, City Trees, Spielpunkte sowie die Auflösung von Angsträumen, beispielsweise durch Schaf-fung von Sichtachsen, sind geeignete Instrumente beziehungsweise Maßnahmen, um das Sicherheitsbefinden und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum aufzuwerten.  Handlungsfeld 5: Verkehr Porz verfügt über eine gute innerstädtische, regionale und überregionale verkehrliche Infra-struktur. Die gute ÖPNV-Erschließung und die Erreichbarkeit durch den Individualverkehr und den nichtmotorisierten Verkehr werden ebenfalls insgesamt mit kleinen Einschränkun-gen positiv bewertet. Außerdem verfügt das Untersuchungsgebiet über ausreichend Stell-plätze für den ruhenden Verkehr.  Insbesondere die Hauptstraße ist mit einem hohen Verkehrsaufkommen und damit verbun-denen Lärmemissionen und Luftschadstoffen belastet. Eine weitere Schwäche sind die feh-lenden Netzschlüsse bei den Rad- und Fußwegeverbindungen. Zwar sind viele Fuß- und Radwege im Untersuchungsgebiet vorhanden, diese sind jedoch teilweise nicht ausreichend miteinander verbunden und ergeben kein zusammenhängendes Netz.  Der Handlungsbedarf für das Handlungsfeld Verkehr sieht daher vor, den Durchgangs- und Haupterschließungsverkehr stadtverträglich großräumig zu bündeln, um Lärmemissionen zu verringern. Dabei soll eine gute Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr auch weiterhin gesichert werden. Für eine nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung spielt die Nahmobilität (Fuß- und Radverkehr) eine elementare Rolle. Sie soll zukünftig zur Basismobi-lität aufgewertet werden. Zur Erreichung dieses Ziels in Porz Mitte müssen die Fußwegebe-ziehungen ausgebaut und einige Radwegeverbindungen verlängert sowie Lücken im Rad-wegenetz geschlossen werden, um im Ergebnis ein zusammenhängendes und flächende-ckendes Rad- und Fußwegenetz zu erhalten.

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 Stärken / Potenziale Herausforderungen /  Risiken Handlungsbedarf
Bevölkerung und Wohnen Bevölkerungszuwachs Ausgewogene Alters-struktur Ausgewogene Haus-haltsstruktur Heterogene Wohnungs-marktstruktur Hoher Anteil öffentlich geförderter Wohnungen Baulücken und minder-genutzte Grundstücke bilden Potenzialflächen Soziale Segregation Hohe Quote SGB-II-Empfänger (besonders der unter 15-jährigen) Hohe Arbeitslosigkeit Räumlich konzentrierte Problemlagen Fehlender Dialog mit Be-wohnern Integrationsprobleme Sanierungsbedarf im Ge-schosswohnungsbau der 1970er Jahre Baulückenschließung und Nachverdichtung Sanierung bestehender mehr-geschossiger Wohnbebauung Stärkere Einbindung der Bevöl-kerung bei Planungen 
Einkaufen und Arbeiten Kompaktheit der Ange-bote im Geschäftszent-rum Gute Erreichbarkeit mit ÖPNV Städtebaulich durchgrei-fende Neustrukturierung des zentralen Bereiches Unterdurchschnittliche Be-schäftigungsquote Hohe Leerstandszeiten bei Geschäftsflächen  Fehlende Aufenthaltsqualität im Geschäftszentrum Bedarfsorientierte Schaffung von Einzelhandels- und Dienst-leistungsflächen Stärkere Kooperation zwischen Eigentümern, Geschäftsinha-bern und Dienstleistern Vernetzung der lokalen Einzel-händler und Gewerbetreibenden  Leerstände verringern Maßnahmen zur Qualifizierung für den Arbeitsmarkt 
Soziale Infrastruk-tur, Bildung, Kultur Gute Bildungs- und sozi-ale Infrastruktur Jugend- und Gemein-schaftszentrum   Vielfältiges kulturelles Angebot  Qualifizierungsniveau Wenig Vernetzung der Ein-richtungen untereinander Spielplatzbedarfe Ergänzende Qualifizierungsan-gebote für benachteiligte Bevöl-kerungsgruppen Schaffung neuer / Aufwertung vorhandener Spielflächen Vernetzung der bestehenden Angebote durch Quartiersma-nagement 
Grün- und Freiflä-chen, Umwelt Neugestaltung Friedrich-Ebert-l- Lage am Rhein Potenzialflächen vor-handen  Kompaktheit des Be-zirkszentrums Öffentliche Grün- und Frei-flächen defizitär Fehlende Aufenthaltsqualität Angsträume Barrieren im öffentlichen Raum durch Brückenbau-werke und Straßen Aufwertung, Erweiterung, Neu-gestaltung bestehender Grün- und Freiflächen Herstellung von Wegeverbin-dungen (Rhein  Porz Mitte  Glashüttenstraße) und Sichtachsen  Beleuchtungskonzept   
Verkehr Überörtliches und örtli-ches Verkehrsnetz ÖPNV- und Fernver-kehrsanbindung Viele Fuß- und Radwege Ausreichendes Angebot im Bezirkszentrum an Stellplätzen Hohes Verkehrsaufkommen vor allem im Durchgangs-verkehr Hohe Lärmemissionen Fehlende Netzschlüsse der Rad- und Fußwegeverbin-dungen  Schließung der Lücken im Fuß- und Radwegenetz / Verlänge-rung der Radwegeverbindungen Nahmobilität stärken Stadtverträgliche Verkehrslen-kung  Stadtverträgliche Umgestaltung der Hauptstraße

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Zielsystem  Mit der städtebaulichen Neuordnung des Friedrich-Ebert-Platzes unter Einbeziehung der Fläche des ehemaligen Hertie-Warenhauses und der angrenzenden Verflechtungsräume erfährt das Porzer Bezirkszentrum einen wichtigen Entwicklungsimpuls. Bereits im Herbst 2017 starten die Baumaßnahmen mit dem Abriss des ehemaligen Hertie-Gebäudes. Mit dieser Maßnahme allein lassen sich die erkennbaren trading-down Prozesse in Porz Mitte jedoch nicht aufhalten und positiv wirkende Entwicklungen forcieren. Um Porz Mitte nachhal-tig städtebaulich, funktionell und sozialräumlich zu stabilisieren sowie attraktiver zu gestalten und um die Lebensumstände für die hier lebenden Menschen zu verbessern, soll mit einer Vielzahl von Impulsen und gleichzeitigem Handeln in unterschiedlichen Handlungsfeldern gegengesteuert werden.  Mit der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte sollen fachliche Kompetenzen der Stadt Köln sowie örtlicher Institutionen und Vereine gebündelt werden, um einen umfassenden Wissenstransfer und größtmögliche Synergien zu erreichen. Die aktive Beteiligung der hier lebenden und arbeitenden Menschen soll zu einer Sensibilisierung für ihr Umfeld sowie stärkeren Identifikation mit ihrem Quartier führen.   Generelle Zielsetzung für Porz Mitte ist daher, die  nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung  des Bezirkszentrums als Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort.  Dabei stehen in einem integrierten Ansatz sowohl die sozialen als auch die entwicklungspla-nerischen und gestalterischen Aspekte im Mittelpunkt des Handels.   Die Umsetzung dieses Leitziels ist gleichzeitig ein großer Schritt auf dem Weg zur Realisie-rung der Vision von Porz Mitte als belebtes, nicht nur wachsendes, sondern auch prosperie-rendes Bezirkszentrum. Dieses Bezirkszentrum nimmt seine Rolle in der Entwicklung der wachsenden Gesamtstadt aktiv wahr und bringt seine Potenziale positiv in die Gestaltung und Entwicklung einer sozial ausbalancierten und gut vernetzten Großstadt ein.   Strategische und operative Ziele Vor Ableitung der strategischen und operativen Ziele wurden Querschnittsziele festgelegt, die in allen Handlungsfeldern zu beachten sowie im weiteren Planungs- und Entwicklungs-prozess der Einzelmaßnahmen sicherzustellen sind. Folgende Querschnittsziele wurden als relevant für die Entwicklung von Porz Mitte ausgewählt und im Zielsystem hinterlegt:

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 Stärkung von Teilhabe und Mitwirkung   Generationengerechte Quartiersentwicklung / Barrierefreiheit  Gleichstellung von Frauen und Männern  Stärkung von Identität und Image   Nachhaltigkeit und Verstetigung   Um das Leitziel der Stabilisierung, Revitalisierung und nachhaltigen Entwicklung des Be-zirkszentrums als Einkaufs- / Arbeits- und WohnstandortVor-stellung eines lebendigen und für Entwicklungen offenen Porz Mitte näherzukommen, wur-den im nächsten Schritt folgende sieben strategische Ziele formuliert:  Gut leben  Gut wohnen  Zukunftsfähig und attraktiv  Besser einkaufen  Konstruktives Miteinander  Gerne draußen  Sicher unterwegs  Diese wurden aus der städtebaulichen, sozialräumlichen und sozialstrukturellen Bestands-aufnahme sowie der darauf aufbauenden Stärken-Schwächen-Analyse abgeleitet. Dabei kann ein strategisches Ziel in mehreren Handlungsfeldern Anwendung finden.

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 Abbildung 31: Strategische Ziele und Handlungsfelder, Quelle: NRW.URBAN 2017  Auf der Ebene der jeweiligen Handlungsfelder werden die strategischen Ziele in einem wei-teren Schritt in operative Ziele überführt, um sie für die Entwicklung von Maßnahmen hand-habbar zu machen. Hier werden zu jedem Handlungsfeld Handlungsempfehlungen abgelei-tet, mittels derer die strategischen Ziele erreicht werden sollen. Die operativen Ziele werden durch die Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen erreicht.   Der Aufbau des beschriebenen Zielsystems wird in nachstehender Grafik zusammengefasst und veranschaulicht.

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 Abbildung 32: Zielsystem des Integrierten Stadtwicklungs-konzepts Porz Mitte, Quelle: NRW.URBAN 2017

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                   4. MAßNAHMEN 
 
 Ziel des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist es, das Bezirkszentrum und die an-grenzenden Verflechtungsräume des Untersuchungsgebietes Porz Mitte zu stärken. Dies soll über ein auf die ermittelten Bedarfe ausgerichtetes Maßnahmenbündel erreicht werden. Dabei werden zum einen bauliche Missstände in den Fokus genommen und zum anderen begleitende flankierende Maßnahmen vorgesehen, die die Entwicklung von Porz Mitte als Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort unterstützen und stärken. Bei der Konzeption der Maßnahmen wurden die Wirkungszusammenhänge und Schnittstellen zwischen den einzel-nen Maßnahmen berücksichtigt und zum Beispiel zeitliche Abläufe aufeinander abgestimmt.  Räumlich ergeben sich drei Handlungsschwerpunkte:   Porzity inklusive Rheinboulevard Porz  Schulareal  Glashütte Die flankierenden Maßnahmen beziehen sich zum Großteil auf das gesamte Untersu-chungsgebiet.  Des Weiteren werden nachrichtlich Maßnahmen aufgenommen, die nicht im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes umgesetzt werden, aber einen wesentlichen Bei-trag für die weitere Entwicklung von Porz Mitte bilden. Diese nachrichtlichen Maßnahmen werden zum Beispiel durch Private, Stiftungen oder sonstige Träger finanziert und umge-setzt oder sollen zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.

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52  Abbildung 33: Räumliche Handlungsschwerpunkte im Untersuchungsgebiet,  Quelle: NRW.URBAN 2017

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 4.1.Porzity einschließlich Rheinboulevard usive st den zentralen Bereich des Bezirkszentrums, dessen Mittelpunkt der Friedrich-Ebert-Platz mit dem ehemaligen Warenhaus bildet. Neben dem so erweiterten Friedrich-Ebert-Platz zählen das Bezirksrathaus, das CityCenter sowie die Bahnhofstraße und der Bereich des denkmal-geschützten Kiosks an der Mühlenstraße usive Rhein-i-lipp-Reis-Straße, im Osten durch die Goethestraße und im Süden durch die Bahnhofstraße begrenzt. Die westliche Abgrenzung erfolgt durch den Rhein. 
Abbildung 34: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Porzity einschließlich Rheinboulevard Porz", Quelle: NRW.URBAN 2017

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Folgende Maßnahmen wurden für den Handlungsschwerpunkt einschließlich Rhein- 1.01 Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz 1.02 Umgestaltung der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße

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Maßnahme 1.01 Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz  Lage:     Rheinboulevard Porz Handlungsfeld:    Grün- und Freiflächen, Umwelt Maßnahmentyp:    Bauliche Maßnahme Projektlaufzeit:     2018 - 2023  Ausgangslage: Der Porzer Rheinboulevard ist grundsätzlich ansprechend gestaltet, birgt aber viele Möglich-keiten zur gestalterischen, nutzungsorientierten und verkehrstechnischen Optimierung. Die Anbindung an das Bezirkszentrum Porz ist zwar vorhanden, jedoch vor Ort nicht  erkennbar. Der Porzer Rheinboulevard ist aktuell mit Außengastronomie unterversorgt.  Projektbeschreibung: Der Porzer Rheinboulevard soll stadtgestalterisch und freiraumplanerisch aufgewertet und die Aufenthaltsqualität verbessert werden.  Radfahrerinnen und Radfahrer sind über die Nähe zum Bezirkszentrum aufmerksam zu ma-chen. Dabei ist das Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere im Be-reich der denkmalgeschützten Lindenallee, aufgrund der geringen Flächen für Rad- und Fußwege zu beachten.  Über ein attraktives Beleuchtungskonzept sollen sowohl der Raum als auch die Wegever-bindung in das Zentrum aufgewertet und das Sicherheitsgefühl gesteigert werden. Ferner soll die Verbesserung weiterer Anbindungen an den Rheinboulevard Porz sowie Möglichkeiten zur Schaffung längerer Verweildauer detailliert untersucht werden. Der Rhein-boulevard einschließlich Beleuchtungskonzept soll Bestandteil des Wettbewerbs Friedrich-Ebert-Platz (Maßnahme 4.04) werden. Dabei werden Querschnittsthemen wie z.B. Barriere-freiheit, Kriminalprävention etc. mitberücksichtigt. Da die Gesamtmaßnahme verschiedene Bereiche mit entsprechend unterschiedlich zu be-wertenden personellem und finanziellem Aufwand umfasst, bedarf es einer federführenden Gesamtkoordination, die vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung übernommen wird.   Gesamtkosten:        3.901.000,-       Radwegsanierung (Leinpfad)  2022-2023  1.600.000,-  Platz-/Flächengestaltung  2023   1.070.000,-  Begrünung    2022-2023     476.000,-  Neubau/Anpassung Rampe  2022-2023     235.000,-  Erneuerung Geländer Ufermauer 2022-2023     400.000,-  Beleuchtungskonzept   2023      120.000,-

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 Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Verkehrsmanagement Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege Stadtplanungsamt Zielgruppe:      Gesamtes Quartier und Besucherinnen        und Besucher Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben |  sicher unterwegs | gerne draußen Zielindikatoren:     Frequentierung des Rheinboulevards Porz;        Aufenthaltsdauer Zeitraum:     Kurzfristig

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Maßnahme 1.02 Umgestaltung der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße  Lage:   Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße Handlungsfeld:   Verkehr Maßnahmentyp:    Bauliche Maßnahme Projektlaufzeit:    2017 - 2022  Ausgangslage: Die Hauptstraße nimmt die Funktion einer örtlichen Haupt- und Umgehungsstraße (L 82) ein. Sie ist die einzige direkte Verbindungsstraße von Porz Mitte zu dem südlich gelegenen Stadtteil Zündorf und den nördlich gelegenen Stadtteilen Ensen und Westhoven. Aufgrund des dort entstehenden überdurchschnittlich hohen Verkehrsaufkommens ist die Belastung für die Anliegerinnen und Anlieger sehr hoch.   Projektbeschreibung: Das Ziel der Umgestaltung der Hauptstraße ist es, die Konflikte zwischen Wohnen, Einkau-fen und dem Durchgangsverkehr sowie den verschiedenen Verkehrsteilnehmern unter stadtgestalterischen und funktionalen Ansprüchen verträglich zu gestalten. Diese baulichen Maßnahmen sollen zu einer funktionalen und gestalterischen Aufwertung führen und zeit-gleich den Durchgangsverkehr nicht zu stark beeinträchtigen.  Folgende Maßnahmen im Zuge der schrittweisen Umgestaltung sind angedacht:   Änderung des Straßenprofils zur Verbesserung des Miteinanders verschiedener Verkehrsteilnehmer  Optimierung der Stellplatzordnung  Bessere und ausreichende Geh- und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger  Baumpflanzungen im Straßenraum zur Berücksichtigung der stadtgestalterischen Ansprüche  Ordnung des ruhenden Verkehrs durch zusätzliche Baumscheiben  Schutzstreifen für Radfahrer  bessere Durchlässigkeit zum Rheinboulevard  Die Vorplanung zur Umgestaltung der Hauptstraße ist bei der Verwaltung abgeschlossen.  Der Planungszeitraum für die Umgestaltung ist von 2017 bis 2019 vorgesehen.  Die Bauvorbereitung ist ab 2020 geplant und der Baubeginn für 2021/2022 vorgesehen.  Kosten:  Gesamt: 3.870.000,- inkl. Planungskosten) 
 
2018                 35.000,-  2019                 35.000,-  2020          760.000,-  2021     1.520.000,-  2022      1.520.000,-  Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Verkehrsmanagement Stadtplanungsamt Zielgruppe:   Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs Zielindikatoren:  Optimierung des Miteinanders der Verkehrsteilneh-mer; Attraktivierung des öffentlichen Raums Zeitraum:     Kurz- bis Mittelfristig

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Nachrichtliche Maßneinschließlich  r-den durch weitere, hier nachrichtlich aufgenommene Maßnahmen in diesem Teilraum  ergänzt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb des Integrierten Stadtent-wicklungskonzeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen des Integrierten Stadt-entwicklungskonzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, jedoch kein Förderzugang über die Städtebauförderung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten werden geprüft.  Städtebauliche Neustrukturierung des Friedrich-Ebert-Platzes und Neuordnung der angrenzenden öffentlichen Flächen (NEUE MITTE PORZ) Die Innenstadt Köln-Porz ist durch das seit 2009 geschlossene und leerstehende ehemalige Hertie-Gebäude, Ladenlokalleerstände in der angrenzenden Fußgängerzone und durch Mindernutzung der öffentlichen Räume in ihrer Rolle als Bezirkszentrum funktional ge-schwächt und das städtebauliche Erscheinungsbild massiv beeinträchtigt. Die städtebauliche Situation verlangt nach einer Neuordnung des Bezirkszentrums. Eine Überprüfung zur Um-nutzung der Hertie-Immobilie kam zu einem negativen Ergebnis, da das Gebäude nicht für heutige/alternative Nutzungsanforderungen weiterentwickelt werden kann. Im Jahr 2014 erwarb die Stadt Köln das Warenhaus-Gebäude, um die Entwicklung der für das Bezirks-zentrum Porz zentralen Flächen (Hertie-Gebäude zusammen mit Friedrich-Ebert-Platz und unterliegender Tiefgarage) zielgerichtet steuern zu können. Die städtische Entwicklungsge-sellschaft moderne stadt GmbH wurde 2014 mit der Untersuchung der Weiterentwicklungs-möglichkeiten des Areals beauftragt. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie (JSWD Archi-tekten GmbH & Co. KG) und unter Berücksichtigung des Bürgervotums fasste der Rat der Stadt Köln am 10.09.2015 den Beschluss, die Bestandsbebauung abzureißen und das Areal mit drei gemischt genutzten Baukörpern weiter zu entwickeln (Variante B1 der Machbar-keitsstudie). Zur Verbesserung der Lagequalität und Ausweitung der Angebotsstruktur ist ein Nutzungsmix aus Handel, Dienstleistung, Wohnen und kulturellen Einrichtungen vorgese-hen. Es sollen insgesamt rund 130 Wohneinheiten und etwa 5.400 qm Brutto-Grundfläche für gewerbliche Nutzungen entstehen. Im Erdgeschoss von Haus 1 wird ein Vollsortimenter und in den Obergeschossen Wohnen durch moderne stadt GmbH realisiert. Der städtebauli-che Entwurf für die Neubebauung orientiert sich an der städtebaulichen Leitidee der europä-ischen Stadt, geprägt durch eine Folge von Gassen und Platzaufweitungen, wobei kleinkli-matische Aspekte Berücksichtigung finden. Im Rahmen eines Betrauungsaktes beauftragte die Stadt Köln die moderne stadt GmbH am 28.06.2016 mit der Umsetzung des Projektes. Mit dem Abbruch der Hertie-Immobilie und der Tiefgarage wurde im Herbst 2017 begonnen. Die Fertigstellung der Neubauten ist bis 2022beabsichtigt. Parallel zur Fertigstellung der einzelnen Baukörper erfolgt die abschließende Herstellung der Außenanlagen (Maßnahme 4.04).

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Haus 2 und Haus 3 werden durch Investoren entwickelt. In Haus 2 werden Handel und Wohnen Raum finden, während in Haus 3 voraussichtlich kirchliche Nutzungen, Wohnen und Handel beheimatet werden. Der öffentliche Raum wird durch die Errichtung der drei Baukörper neu zugeschnitten. Die Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses ermöglicht die Freistellung der Kirche und somit die Durchlässigkeit zwischen den Geschäftsbereichen der Innenstadt. Die städtebauliche Neuordnung führt zu einer Attraktivierung der Geschäfts- und Dienstleistungsangebote und zu einer stadtgestalterischen Aufwertung des zentralen Bereichs. Die Neuordnung und Gestaltung öffentlicher Flächen und Wegeverbindungen soll auf der Grundlage eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs erfolgen (Maßnahme 4.04), um eine qualitätsvolle und einheitliche Gestaltung mit Begrünung und Möblierung zu erreichen. Die Herstellung der öffentlichen Flächen erfolgt sukzessive mit der baulichen Umsetzung des Projektes. Die abschließende Fertigstellung kann nach Realisierung der drei Baukörper so-wie der Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses erfolgen. Die Planung und Herstellung der öffentlichen Flächen am Friedrich-Ebert-Platz soll aus Städtebaufördermitteln finanziert werden. Mit der weitergehenden und nachhaltig wirkenden planerischen Auseinanderset-zung mit den Gestaltungsoptionen des Platzes und seiner Einordnung in ein neues räumli-ches Gesamtbild sollen die Nutzungsanforderungen an den Raum mit neuen städtebauli-chen Qualitäten verbunden werden.  GmbH in enger Abstimmung mit den beteilig-ten Fachämtern der Stadt Köln und der Kirchengemeinde St. Josef umgesetzt.  Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Mühlenstraße Diese Maßnahme sieht vor, auf dem heutigen Parkplatz (ehemaliger Busbahnhof) südlich des denkmalgeschützten Kiosks eine neue Geschäftshausbebauung mit Einzelhandelsnut-zungen im Erdgeschoss und Büro- und / oder Wohnnutzungen in den Obergeschossen zu realisieren. Der Bearbeitungsprozess hat ergeben, dass diese Maßnahme zu einem späte-ren Zeitpunkt realisiert wird, um den Einzelhandel sowie den Verkehrsfluss im Stadtzentrum nicht durch eine weitere Baustelle zu beeinträchtigen.

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Folgende im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte erarbeiteten Maßnahmen erfüllen aus unterschiedlichen Gründen nicht die Voraussetzungen der Städte-bauförderung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft:  Angebotsverbesserung im Bereich der Außengastronomie am Rheinboulevard Porz Aufgrund der festgestellten Unterversorgung in der Außengastronomie sollen im Rahmen der Angebotsverbesserung am Rheinboulevard Porz zusätzliche gastronomische Angebote realisiert und die Aufenthaltsqualität, aber auch die Angebotsvielfalt und -qualität dadurch verbessert werden. Kurzfristig kann so beispielsweise ein Food Truck oder ein Espresso Mobil im Bereich des Pavillon errichtet werden.  Mobilitäts- und Servicestation Das Bezirkszentrum soll in seiner Funktion eines multimodalen Verkehrsknotenpunktes ge-stärkt werden. Hierzu bietet sich das denkmalgeschützte Kiosk an der Mühlenstraße an.  Ziel ist es, zum einen die baugeschichtlich wertvolle Substanz des Kiosks im Zuge eines gelebten Denkmalschutzgedankens zu sichern, zum anderen die dringend benötigte Stär-kung des Mobilitäts- und Dienstleistungsangebotes inklusive aller Synergieeffekte als neue belebende Nutzung einzubinden. Mit einer Fülle von Maßnahmen können 
 
 der bestehende ÖPNV sinnvoll um nachhaltigen (Carsharing) oder emissionsfreien  (E-Bikes und Fahrräder) Verkehr ergänzt (Mobilitäts-Hubs),   haushaltsnahe und seniorengerechte Dienstleistungen angeboten  - ) und  in beiden Bereichen Arbeitsuchende qualifiziert und in Beschäftigung gebracht werden.   Dieses Angebot könnte als Win-Win für Köln (Kommunale Arbeitsmarktförderung) die infra-strukturelle Ausstattung des Stadtgebietes erhöhen und eine Stärkung der modalen Mobilität bedeuten.

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 4.2.Schulareal i-schen Karlstraße, Hauptstraße, Josefstraße und Bergerstraße.  Für das Schulareal ist mit Blick auf die vorgesehene Neugestaltung des Areals folgende Maßnahme vorgesehen:  2.01 Städtebauliche Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal   
 Abbildung 35: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Schulareal",  Quelle: NRW.URBAN 2017

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Maßnahme 2.01 Städtebauliche Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal  Lage:   Fläche nördlich Karlstraße zwischen Hauptstraße    und Josefstraße Handlungsfeld:   Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur Maßnahmentyp:    Vorbereitende Maßnahme Projektlaufzeit:    bis 2020  Ausgangslage: Das etwa 3,3 Hektar umfassende Untersuchungsgebiet befindet sich im Zentrum der Porzer Innenstadt. Mit der Carl-Stamitz-Musikschule, der Grundschule GGS Hauptstraße (Porz Mit-te) und dem Berufskolleg 10 für das Berufsfeld Metalltechnik verfügt das gut erschlossene Areal über ein breites bildungsorientiertes Angebot in zentraler Lage. Der marode Gebäude-zustand der GGS Hauptstraße begründet den Abriss der bestehenden Schulgebäude und einen entsprechenden Neubau der Grundschule samt 2-fach Turnhalle. Die Carl-Stamitz-Musikschule benötigt über den Bestand hinausgehende Ressourcen, um der hohen Nach-frage gerecht zu werden. Das städtische Berufskolleg 10 für das Berufsfeld Metalltechnik soll langfristig in den Berufskolleg-Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Somit ergibt sich Neuordnungsbedarf. Das Areal verfügt über autofreie Innenhöfe und einen ausgiebigen alten Baumbestand. Vergleichbar durchgrünte Orte fehlen im Untersuchungsgebiet.  Projektbeschreibung: Ein geeignetes Architektur- und Stadtplanungsbüro soll mit einem fachlich anerkannten Landschaftsarchitekturbüro eine variantenorientierte Gesamtplanung für das Areal im Maß-stab 1:500 entwickeln. Grundlage für die Arbeit ist eine Analyse der bestehenden Nutzungen und der damit einhergehenden baurechtlichen Fragestellungen (Stellplatznachweis, Brand-schutz, Erschließung etc.). Es soll ein Areal mit gemischten Nutzungen (Bildung, Kultur, Wohnen) entstehen. Die Erweiterung der Grundschule auf 4 Züge (entspricht 16 Grund-schulklassen) soll bei der Planung berücksichtigt werden. Die Carl-Stamitz-Musikschule ist ebenfalls mit einzubeziehen. Für eine geordnete Entwicklung des Areals ist eine städtebauli-che Konzeption zu entwickeln, die die Spezialbedarfe der Nutzungen Grundschule, Musik-schule und Wohnen sowie den geplanten Umzug des Berufskollegs 10 nach Deutz auf Grundlage eines Bauphasenmodells umsetzt.  Ausgehend von dem zu Grunde liegenden Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2010 soll im Süden des Areals, nördlich der Karlstraße, eine neue öffentliche Grünfläche unter Einbin-dung des vorhandenen Grüns und des Baumbestandes entstehen (Stadtgarten Porz).  Zur Veranschaulichung werden zeichnerische Darstellungen (Maßstab 1:500, 1:200 etc.) sowie Konzeptmodelle gefordert.  Kosten:    25.000 ,-  2020: Ausschreibung, Vergabe Durchführung   Mittelabfluss: 25.000,-  Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Schulentwicklung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Stadtplanungsamt Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege  Zielgruppe:   Alle Schichten  Strategisches Ziel:  Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben |    gut wohnen

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   Zielindikatoren:    Zielfindung Schulneubau, Zunahme Schülerzahlen,        Verbesserung der Freiraumqualität.  Zeitraum:     Kurzfristig  Plan:

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 4.3.Glashütte Der räumliche Handlungsschwerpunkt  umfasst das Jugend- und Gemeinschafts-zentrum Glashütte sowie die vorhandene und geplante Neuanlage der Grünfläche und die Sied-lung an der Glashüttenstraße. Begrenzt ist dieser Bereich im Norden durch die Bergerstraße, im Osten durch die Friedrichstraße und im Süden durch die Philipp-Reis-Straße. Die westliche Begrenzung bildet die KVB-Trasse. 
 Abbildung 36: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Glashütte",  Quelle: NRW.URBAN 2017  vorgesehen: 3.01 Gestaltung der neu herzustellenden öffentlichen Parkanlage inklusive der Anlage neuer Spielplatzflächen und Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünflächen an der Glashüttenstraße inklusive Bolzplatz 3.02 Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte

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Maßnahme 3.01 Gestaltung der neu herzustellenden öffentlichen Parkanlage inklusive der Anlage neuer Spielplatzflächen und Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünfläche an der Glashüttenstraße inklusive Bolzplatz  Lage:     Grünfläche an der Glashüttenstraße Handlungsfeld:   Soziale Infrastruktu       Grün- und Freiflächen, Umwelt Maßnahmentyp:    Bauliche Maßnahme Projektlaufzeit:    2019 - 2025  Ausgangslage: Im Bereich zwischen der Siedlung an der Glashüttenstraße und der Stadtbahntrasse der KVB liegen derzeit eine kaum genutzte wenig attraktive Grünfläche mit Bolzplatz sowie ein mindergenutzter Parkplatz, der zum Bau des CityCenter-Parkhauses als Provisorium angelegt wurde. Die gesamte Fläche weist Aufwertungs- und Neuordnungsbedarf auf. In Porz Mitte besteht ein erheblicher Fehlbedarf an öffentlichen Grün-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche aber auch für Senioren, sodass zusätzliche Flächen für adäquate öffentliche Spiel- und Aufenthaltsräume benötigt werden. Aufgrund der vorhandenen Bevölkerungsstrukturen sowie der gegebenen familiären und sozialen Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen ergibt sich hier ein besonderer Handlungs-bedarf. Auch vor diesem Hintergrund sind im öffentlichen Raum niederschwellige kostenfreie Angebote in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Da, wie im Entwicklungskonzept Porz-Mitte festgelegt, darüber hinaus davon auszugehen ist, dass im Bereich Glashüttenstraße sowie im Zentrum von Porz in den nächsten Jahren weitere Wohnbauprojekte realisiert werden, ist zukünftig zudem mit einem stark zunehmenden Bedarf an Freiflächen zu rechnen.  Projektbeschreibung: Der gesamte Bereich von der Gleisanlage der Stadtbahntrasse bis zum Rande der Siedlung Glashüttenstraße wird als zusammenhängende Grünfläche / Parkanlage entwickelt und ausgebaut. Da es sich gleichzeitig um eine planfestgestellte Ausgleichsfläche handelt, sind die daraus abzuleitenden Anforderungen bei der Gestaltung mit zu berücksichtigen.  Es soll ein qualitativ hochwertiger Aufenthaltsbereich mit Wegeverbindungen geschaffen werden. Im Rahmen der Planungen werden über Beteiligungsverfahren Wünsche und Anregungen der Öffentlichkeit berücksichtigt werden. Als Aufenthaltsort für alle Generationen sind eine Grillstation, ein Open-Air-Gym-Platz oder ein Bouleplatz zur Steigerung der körperlichen Aktivität im Stadtgebiet denkbar. Die Multifunktionsanlage wird in Zusammenar-beit mit den potentiellen Nutzerinnen und Nutzern geplant.  Zur Vermeidung von (derzeit bestehenden) Angsträumen ist ein Beleuchtungskonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Darüber hinaus werden Querschnittsthemen wie Barrierefreiheit, generationengerechte Quartiersentwicklung, Kriminalprävention und Klimafolgenanpassungen bei der Planung berücksichtigt.  Konkrete Inhalte der Maßnahme sind: Neu herzustellende öffentliche Parkanlage, Spielplatz, Trendsportanlage, Durchführung Beteiligungsverfahren und Einweihung (Trendsportanlage), Herstellung der Grünfläche, Aufwertung Ballspielplatz  Ziele der Maßnahme sind:  Entwicklung der Parkanlage  Aufwertung des öffentlichen Raumes und Attraktivierung des Bezirkszentrums  Aufwertung der Grünfläche  Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen

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 Schaffung von und Steigerung der Aufenthaltsqualität  Angebotserweiterung für Kinder und Jugendliche sowie für ältere Menschen  Stärkung der Identität und des Miteinanders durch einen attraktiven und nutzbaren Park   Kosten:  Bei Zugrundelegung eines qm-Preises von 165,-neu herzustellende öffentliche Parkanlage (Bausumme, Baunebenkosten) auf 4.000.000,-:  2019 - 2020: Ausschreibung, Planung      290.000,- 2021: Ausführungsplanung       195.000,- 2022: Ausführungsplanung       195.000,- 2022: Baubeginn         700.000,- 2023: Baumaßnahmen     1.000.000,- 2024: Baumaßnahmen        900.000,- 2025: Baumaßnahmen, Fertigstellung      720.000,-   Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtplanungsamt Amt für Kinder, Jugend und Familie - Abt. Kinderinte-ressen und Jugendförderung Sportamt  Zielgruppe:    Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher        aller Altersgruppen, insbesondere Familien mit Kindern Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | sicher  unterwegs | gerne draußen | konstruktives Miteinander Zielindikatoren:    Verweildauer im öffentlichen Raum durch breite        Bevölkerungsschichten; Verbesserung des        Sicherheitsbefindens und der Sauberkeit; Schaffung        zusätzlicher Spielplatzflächen; Aufenthaltsdauer auf der        Fläche; Anzahl neu errichteter Spiel- und        Bewegungsangebote; Umgestaltete Fläche in        Quadratmetern; Teilnehmende an den Kinder-, Jugend-        und Bewohnerbeteiligungen; Verminderung des        Fehlbedarfes; Zunahme der zur Verfügung stehenden        Fläche Zeitraum:    Kurz- bis Mittelfristig

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Maßnahme 3.02 Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte  Lage:     Glashüttenstraße Handlungsfeld:   Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur Maßnahmentyp:    Bauliche Maßnahme Projektlaufzeit:    2019-2020 Ausgangslage: Das Porzer Jugend- und Gemeinschaftszentrum - und Jugendeinrichtung im Untersuchungsgebiet mit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Träger die Jugendzentren Köln GmbH ist. Die Glashütte wurde Mitte der 1970er Jahre in Betrieb genommen und die Angebote wie Basteln, Werken, Musik machen, Sport und Übermittagsbetreuung werden von etwa 200 bis 300 Kindern und Jugendlichen genutzt. Insgesamt bietet die Glashütte Freizeit, Bildung und Kultur für Kinder, Jugendliche, Familien und Gruppen an und stellt Räume für bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügung. Ergänzt wird das Angebot durch die großzügig bemessene Außenanlage mit einem Basketball-korb, Rasenflächen und einem Beach-Volleyball-Feld.   Projektbeschreibung: Für die Umsetzung weiterer Angebote innerhalb der Jugend- und Gemeinschaftseinrichtung sind bauliche Maßnahmen notwendig. So soll der Außenbereich, der das Gebäude umgibt, umgestaltet werden. Das Amphitheater soll verfüllt werden, um eine ebene Fläche zum Spielen zu schaffen, auf der neue Spiel- und Aktionspunkte entstehen können. Außerdem soll das Areal im Rahmen der Neugestaltung der geplanten öffentlichen Grünflächen mit einbezogen und angebunden werden.   Kosten:  90.000,- Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Kinder, Jugend und Familie  Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren des gesamten Quartiers Strategisches Ziel: Konstruktives Miteinander Zielindikatoren:  Verfüllung des Amphitheaters Zeitraum:  Kurzfristig

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Nachrichtliche Maßnahmen  Die vorgesehenen aufgenommene Maßnahmen ergänzt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, jedoch kein Förder-zugang über die Städtebauförderung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten wer-den geprüft.   Wohnbebauung an der Friedrichstraße Bei der Maßnahme  ist geplant, auf dem mindergenutz-ten Parkplatzareal an der Friedrichstraße, dessen Eigentümer die Stadt Köln und die Rhein-Energie AG Köln sind, neue Wohnbebauung zu errichten. Es werden etwa 120 qualitätsvolle Wohneinheiten entstehen, die nach Westen ausgerichtet werden, um die Belastung, die durch Lärmemissionen der DB-Trasse entsteht, zu reduzieren. Von den 120 Wohneinheiten müssen gemäßder Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Kooperativen Baulandmodells 30 % öffentlich gefördert werden. Weitere Planungen zur bislang provisorisch bestehende Kin-dertagesstätte beabsichtigen den dauerhaften Standort durch einen Neubau. Die strategischen Ziele gut leben und gut wohnen werden mit dieser Maßnahme verfolgt.  Sozial-integrative Maßnahmen Glashütte -integrativen Maßnahmen Glashütte wurden im Rahmen des Integrierten Stadtent-wicklungskonzeptes Porz Mitte erarbeitet, erfüllen jedoch nicht die Voraussetzungen der Städ-tebauförderung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft.  Das Porzer Jugend- - und Ju-gendeinrichtung mit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Plangebiet, des-i-che Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene statt. Durch den Zuzug von Flüchtlingen in den letzten Jahren und die Bewohnerstruktur der Siedlung Glashütte ist eine Erweiterung der Angebote und der Ausbau, zum Beispiel der Elternarbeit in der Glashütte sinnvoll. Darüber hin-aus ist die Gewährleistung einer Kontinuität im Bindungsangebot der Betreuung nach Ablauf einzelner Angebote gerade für Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäu-sern von besonderer Bedeutung. Weitere Maßnahmen wären zum Beispiel eine gemeinnützige Außengastronomie, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote oder Veranstaltun-gen sozialer, präventiver und integrativer Natur. Außerdem soll das Areal im Rahmen der Neu-gestaltung der geplanten öffentlichen Grünflächen (vgl. auch Maßnahme 3.01) mit einbezogen und angebunden werden.

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  4.4.Flankierende Maßnahmen im Untersuchungsgebiet Die begleitenden Maßnahmen bilden einen Beitrag zur Unterstützung des gesamten Untersuchungs-raumes und flankieren die baulich investiven Maßnahmen. Sie tragen dazu bei, dass im Sinne der langfristigen Quartiersentwicklungsstrategie Porz Mitte nachhaltig gestärkt wird und die Akteure vor Ort aktiviert werden.   Folgende flankierende Maßnahmen wurden definiert: 4.01 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 4.02 Quartiersmanagement 4.03 Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung 4.04 Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz mit Realisierungsteil 4.05 Ideen- -Porz 4.06 Innenstadtmanagement für Porz, Prüfung der Gründung einer Immobilien- und Standortge-meinschaft und einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische Maßnahmen im Geschäftszentrum 4.07 Rad- und Fußwegekonzept 4.08 Prozessbegleitende Evaluation

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Maßnahme 4.01  Haus-, Hof- und Fassadenprogramm  Lage:   Gesamtes Quartier Handlungsfeld:   Bevölkerung und Wohnen Maßnahmentyp:    Flankierende Maßnahme Projektlaufzeit:    2020 - 2023   Ausgangslage: Porz Mitte ist durch eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe gekennzeichnet, wobei sich auch der Zustand der Gebäude unterscheidet. Die Erneuerung und soziale Stabili-sierung kann auch durch Verschönerungs- und Verbesserungsmaßnahmen unterstützt werden.   Projektbeschreibung: Das Fassadenprogramm soll dazu anregen, nachhaltige Verbesserungen an Wohnhäu-sern oder am unmittelbaren Wohnumfeld vorzunehmen. Hiermit soll die Wohn- und Auf-enthaltsqualität im Quartier verbessert werden. Um den Eigentümern vor Ort einen Anreiz zu bieten und entsprechend zu mobilisieren, ist die Umsetzung des Haus-, Hof- und Fas-sadenprogramms vorgesehen.  Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien von 2008). Demnach können Maßnahmen zur Fassadenverbesserung, Begrünung, Her-richtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwän-den und Dächern gefördert werden. Zuwendungsfähig sind 50 % der Ausgaben.  Durch die Erneuerung der Fassaden von Wohngebäuden werden Innenhof und Straßen-seite deutlich aufgewertet. Das Förderprogramm bietet der Mieter- und Eigentümerschaft von Wohnimmobilien und gemischt genutzten Immobilien Unterstützung bei Verschöne-rungsmaßnahmen für Fassaden und Innenhöfe.  Ein attraktiver Stadtteil stärkt das gemeinsame Miteinander von Bewohnerinnen und Be-wohnern. Vor diesem Hintergrund sind Verbesserungsmaßnahmen im von vielen sozia-len Problemlagen betroffenen Quartier Porz Mitte von besonderer Bedeutung.   Einen möglichen Ansatzpunkt bietet beispielsweise die Wohnsiedlung an der Glashütten-straße. Über die Gestaltung und Schaffung von Übergängen und Durchgängen sowie Optimierung von Wege- und Schachtbeleuchtungen können die wohnortnahen Aufent-haltsräume aufgewertet und die Inszenierung der Wohnsiedlung als Ganzes gestärkt werden.   Ziele der Maßnahme sind:  Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität   Aufwertung des Wohnumfeldes  Stärkung des Miteinanders der Bewohnerschaft durch ein attraktiveres Wohnumfeld  Steigerung der privaten Investitionen

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Kosten:  Gesamtkosten für den Sozialraum: 500.000,-  Davon Kostenanteil Dritter:  250.000,- (Zuwendungsempfangende)  Davon förderfähige Kosten:  250.000,- 
 
- 2020       41.700,- - 2021       83.300,- - 2022       83.300,- - 2023       41.700,-  Fachämter / andere Beteiligte:   Amt für Stadtentwicklung und Statistik Zielgruppe:  Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Eigentümergemein-schaften, Mieterinnen und Mieter, Nutzungsberechtigte,  Wohnungswirtschaftliche Akteure  Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen |  sicher unterwegs | konstruktives Miteinander Zielindikatoren:  Anzahl der Interessentenanfragen zum Programm; Anzahl der durchgeführten Beratungen; Beteiligung der Bevölkerung Zeitraum:   Mittelfristig

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Maßnahme 4.02  Quartiersmanagement  Lage: Gesamtes Quartier Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen Maßnahmentyp:  Soziale flankierende Maßnahme Projektlaufzeit:  2020 - 2023  Ausgangslage: Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sind eine Vielzahl an Maßnah-men vorgesehen, die zu einer Stabilisierung und Aufwertung von Porz Mitte beitragen. Das Maßnahmenbündel ist so aufeinander abgestimmt, dass über Abhängigkeiten und Wirkungszusammenhänge zwischen den Maßnahmen möglichst hohe Synergieeffekte entstehen. Das Quartiersmanagement fungiert als zentraler Ansprechpartner und steuert die einzelnen Maßnahmen.   Projektbeschreibung: Das Quartiersmanagement übernimmt die zentrale Steuerung und Vernetzung der im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte vorgesehenen Maß-nahmen. Das Quartiersmanagement ist zentrale Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpart-ner für die Bewohnerschaft und die weiteren lokalen Akteurinnen und Akteure und hat die Lotsenfunktion für alle Belange des Programms.   Modul 1: Lokal verortete Kommunikationsdrehscheibe und Informationsvermittlung Insgesamt bildet das Quartiersmanagement eine wesentliche Schnittstelle zu den Träge-rinnen und Trägern, welche die Maßnahmen umsetzen, bei den Zugängen zu den Ziel--face-to-the-t-zung der Maßnahmen sicher. Es stellt die Schnittstelle zur Verwaltung her und dient so-mit als lokal verortete Kommunikationsdrehscheibe und Informationsvermittlung. Das Quartiersmanagement sensibilisiert die Bewohnerschaft und die lokalen Akteurinnen und Akteure für das Programm, nützt die vorhandenen Zugangsstrukturen und sichert somit den nachhaltigen Erfolg des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes.  Das Quartiersmanagement verfolgt dementsprechend folgende zentrale Ziele:   Koordination und Bündelung der im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskon-zeptes vorgesehenen Maßnahmen   Intensivierung des nachbarschaftlichen, bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen  Engagements durch den Verfügungsfonds  Verbesserung der Vernetzung und Kooperation der Akteure  Das Quartiersmanagement zielt darauf ab, die Bewohnerschaft zu erreichen, zu aktivie-ren und zu unterstützen. Es handelt sich um eine niedrigschwellige und aktivierende Maßnahme zur Verbesserung von Teilhabe und Mitwirkung. Ziel ist es, über die Maß-nahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes die Verantwortung der Bewohne-rinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure für d Veedel langfristig zu stärken, zu stabilisieren und selbsttragende Strukturen aufzubauen.

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Modul 2: Aktivierung der Bewohnerschaft  Die Aktivierung und Mobilisierung der lokalen Bewohnerschaft ist für den Erfolg des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes in Porz Mitte von hoher Bedeutung. Diese Aktivierung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Aktivitäten des Quartiersmanagement (z.B. Beratung und Unterstüt-zung bei aktivierenden Maßnahmen wie der Zentrenkoordination oder dem Haus-, Hof- und Fassadenprogramm) und wird durch folgende Bausteine zusätzlich unterstützt.    Begleitung, Bewerbung und Unterstützung bei der Umsetzung des Verfügungs-fonds (z.B. bei Antragsstellungen und Abrechnungen)   Schwerpunkt Siedlung Glashüttenstraße  Die Wohnsiedlung an der Glashüttenstraße ist durch eine vergleichsweise isolierte La-ge, eine einseitige Sozialstruktur und Gestaltungsbedarfe im Wohnumfeld gekenn-zeichnet. Um den Wohnstandort zu stärken und gleichzeitig die Bewohnerinnen und Bewohner in den Prozess einzubeziehen, sind die Bausteine Wohndialog und Quar-tiershausmeister vorgesehen.   o Aktivierung der Bewohnerschaft in der Siedlung Glashüttenstraße über eine Bewohnerbefragung sowie Etablierung eines Wohndialoges mit den Eigentümerinnen und Eigentümern: Ziel des Wohndialogs ist die nachhaltige und partnerschaftlich organisierte Entwicklung des Wohnungsbestandes. Hierfür werden die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungsgesellschaf-ten als mögliche Partnerinnen und Partner angesprochen und kontinuierlich in die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Projekte einbezogen. In einem ersten Schritt sollen Wohnzufriedenheit, -bedarfe und -wünsche über eine breit angelegte Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner abgefragt werden. o Quartiershausmeister: Es ist beabsichtigt, einen Quartiershausmeister einzusetzen, der direkter An-sprechpartner für die Mieterinnen und Mieter und Eigentümerinnen und Eigen-tümer der Siedlung ist. Er versteht sich als  des Wohnumfeldes, beseitigt Missstände und kleinere Verunreinigungen und gibt Hilfestellungen im Alltag. Seine Aufgabe ist es, zu einem subjektiven Sicherheitsgefühl beizutra-gen und die Bewohnerinnen und Bewohner für ihr Wohnumfeld zu aktivieren. Die Verstetigung des Quartiershausmeisters wird durch die ansässige Woh-nungswirtschaft umgesetzt.  Kosten:  Quartiersmanagement:  Personalkosten: 1 x 1,0 Stellenanteil EG 12    87.000,- 261.000,-  Sachkosten (z.B. Raummiete, Material):    15.000,-,-  Gesamtkosten: 313.500,-  Aktivierung Bewohnerschaft und Eigentümer:  Bewohnerbefragung und Aktivierung: 35 Tagessätze à 900,-,- Wohndialog: 25 Tagessätze à 900,-,- Gesamtkosten: 54.000,-

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 Quartiershausmeister: Personalkosten: 1 x 0,5 Stellenanteile EG 6  24.550,-85.925,- Sachkosten (z.B. kleinere Maßnahmen im Wohnumfeld):   7.000,-,- Gesamtkosten: 110.425,- für 3,5 Jahre  Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 478.000,- für 3,5 Jahre (externe Vergabe)  Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Stadtentwicklung und Statistik Zielgruppe:  Bürgerinnen und Bürger des gesamten Quartiers,  lokale Akteurinnen und Akteure und Trägerinnen und Träger sowie Politik und Verwaltung, Bewohnerinnen  und Bewohner der Siedlung Glashüttenstraße Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen | konstruktives Miteinander Zielindikatoren:  Anzahl der Teilnehmenden bei den durchgeführten  Veranstaltungen, Reduzierung der Vermüllung, Anzahl der beantragten Maßnahmen; Anzahl der durchgeführten Maßnahmen; Anzahl der beteiligten Personen Zeitraum:  Kurz- bis Mittelfristig

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Maßnahme 4.03  Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung  Lage: Gesamtes Quartier Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen Maßnahmentyp:  Soziale flankierende Maßnahme Projektlaufzeit:  2020 - 2023   Ausgangslage: Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und damit dem Programmerfolg ist die Teilhabe der Menschen immens wichtig. Dabei sind die Themen vielfältig: von der Gestaltung des öffentlichen Raumes über Einkaufen und Arbeiten, soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur bis hin zu Verkehr und Umwelt.  Projektbeschreibung: Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung Eine breit ausgerichtete Öffentlichkeitsbeteiligung dient der Information und Aktivierung der Menschen vor Ort. Sie richtet sich im Wesentlichen an die Bewohnerschaft, Multiplikatoren und Unternehmen sowie weitere Akteurinnen und Akteure und verfolgt dabei das Ziel, das Pro-gramm und dessen Maßnahmen bekannt zu machen und eine positive Aufbruchsstimmung zu erzeugen. Die Menschen in Porz Mitte sollen somit in den Planungs- und Umsetzungsstand der Maßnahmen einbezogen werden.  Hierbei stehen zielgruppenspezifische und teilhabeorientierte Instrumente im Mittelpunkt. Mög-lichkeiten hierzu bieten Beteiligungsformate wie Workshops, Rundgänge und Informationsstän-de. Darüber hinaus wird auf die klassischen Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit zurückgegrif-fen, um das Programm zu kommunizieren und weiterzuentwickeln.  Bereits in zwei Veranstaltungen zum ISEK wurde in Porz Mitte mit den Menschen diskutiert und weitere Perspektiven entwickelt. Es wurden Ideen und Anregungen aufgenommen und auf Um-setzbarkeit überprüft. Zwischen den beiden Öffentlichkeitsveranstaltungen wurde zusätzlich die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Online-Beteiligung weitere Ideen und Wünsche einzu-bringen  auch von Menschen, die nicht persönlich vor Ort sein konnten.  Jugendforum  Kinder und Jugendliche bilden eine besondere Zielgruppe und benötigen andere Formen der Ansprache. Diese müssen sich an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen orientieren und entsprechend ihren Bedürfnissen und Interessen umgesetzt werden. In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist Partizipation ein durchgängiges Prinzip pädagogischen Handelns. Über das Jugendforum sollen Kinder und Jugendliche angesprochen und motiviert werden, die sich ansonsten nicht aktiv beteiligen. Das bereits bestehende Porzer Jugendforum wird sich im Rahmen des ISEKs Porz Mitte verstärkt engagieren.  Damit möglichst alle Kinder und Jugendlichen mitbestimmen können, bedarf es unterschiedli-cher Formen der Beteiligung, die jugendgerecht ausgerichtet sind. Zur grundsätzlichen Aktivie-rung eignet sich die Methode der aufsuchenden Arbeit. Darüber hinaus verlangen die unter-schiedlichen Altersgruppen und Milieus ein jeweils unterschiedliches methodisches Vorgehen. Die Themen sind so vielfältig wie die Jugendlichen selbst und reichen von der Mitplanung der Renovierung bzw. Neugestaltung von Spielplätzen und des Wohnumfeldes über Kreativprojekte und den Einsatz digitaler Medien bis hin zur Beteiligung an politischer Bildung. Jugendliche haben viel Spaß an einer Sache, die sie als ihre eigene erleben. Sie haben viel Potenzial an

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Energie und Kreativität für Dinge, die ihnen wichtig sind, die sie gestalten können. Nichts lässt sie so sehr wachsen, wie das Sammeln solcher Erfahrungen.  Hierzu soll sich das Jugendforum für alle Porzer Kinder und Jugendlichen öffnen und sie zur Teilnahme ansprechen. Mitbestimmung will gelernt sein. Damit dies gelingt, bedarf es einer verlässlichen pädagogischen Anleitung und Betreuung. Eine weitere Aufgabe ist die Beteiligung an der Netzwerkarbeit zum Thema Partizipation auf städtischer Ebene, beispielsweise bei der   Bewohnerorientierter Verfügungsfonds Der Verfügungsfonds dient der Aktivierung der Akteurinnen und Akteure vor Ort und zielt darauf Trägerinnen und Träger vor Ort sowie Vereine, Arbeitsgruppen und -kreise, Gewerbetreibende etc. können Anträge für die Förderung von Projektideen stellen. Voraussetzung ist dabei, dass die Ideen einen inhaltlichen Bezug zu Porz Mitte haben und in die Bedarfslage vor Ort passen. Mit Hilfe des Verfügungsfonds soll somit das bürgerschaftliche Engagement mobilisiert werden. Der Verfügungsfonds dient dazu, die städtebaulichen Maßnahmen in Porz Mitte zu flankieren und die Beteiligungsprozesse vorzubereiten. Beispielsweise könnten Beteiligungsmaßnahmen wie Malwettbewerbe zur Gestaltung von Spielplätzen oder Nachbarschaftsfeste und Begeg-nungstage zur Aktivierung der Mieter- und Eigentümerschaft umgesetzt werden, bei denen kon-krete Bezüge zu den städtebaulichen Maßnahmen entstehen. Die Richtlinien des Verfügungs-fonds werden dementsprechend ausgestaltet. Im Rahmen des Verfügungsfonds unterstützt das Quartiersmanagement bei der Umsetzung und übernimmt beispielsweise die Aufgabe, Bewoh-nerinnen und Bewohner sowie weitere Akteurinnen und Akteure für eine Antragstellung zu mo-tivieren und sie bei der Umsetzung ihrer Ideen und Vorstellungen zu unterstützen. Mit dem Ver-fügungsfonds wird das Ziel verfolgt, Bewohnerinnen und Bewohner sowie lokale Akteurinnen und Akteure aktiv in die Quartiersentwicklung einzubeziehen. Im Fokus steht die Intensivierung des nachbarschaftlichen, bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements. Die kurzfristige und unkomplizierte Umsetzung einer Vielzahl von kleinen Projekten und Maßnahmen soll zur Verbesserung des Miteinanders führen. Forciert werden soll insbesondere eine Verbesserung in der Kommunikation und Vernetzung sowie eine Stärkung der Kooperation untereinander.  Kosten:  Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung:  Personalkosten:  27.000,-,- 94.500,-ahre  Sachkosten:  20.000,-70.000,- Gesamtkosten: 164.500,-  Jugendforum:  Personalkosten: 1 Stelle 73.320,-,- Sachkosten:  3.000,-,- Gesamtkosten: 267.120,-  Bewohnerorientierter Verfügungsfonds:  rund 4.300 Einwohner x 5,-- Gesamtkosten: 75.250,-  Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 507.000,- (externe Vergabe)

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 Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Stadtentwicklung und Statistik Zielgruppe:  Bürgerinnen und Bürger des gesamten Quartiers, lokale Akteurinnen und Akteure und Trägerinnen und Träger sowie Politik und Verwaltung Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen | sicher unterwegs | konstruktives Miteinander Zielindikatoren:  Anzahl der beantragten Maßnahmen;  Anzahl der durchgeführten Maßnahmen;  Anzahl der beteiligten Personen Zeitraum:  Kurz- bis Mittelfristig

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Maßnahme 4.04 Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz mit  Realisierungsteil   Lage:    Friedrich-Ebert-Platz Handlungsfeld:   Grün- und Freiflächen, Umwelt Maßnahmentyp:    Vorbereitende Maßnahme Projektlaufzeit:    2018 - 2021  Ausgangslage: Im Zuge der städtebaulichen Neuordnung auf dem Friedrich-Ebert-Platz (Revitalisierung) sollen das bestehende Hertie-Warenhaus sowie das Dechant-Scheben-Haus niedergelegt werden und eine zentrale Freiraumachse durch die drei neuen Handels- und Wohngebäu-de hindurch zum Rhein geschaffen werden. Die Etablierung einer neuen Fußgängerzone ist funktional mit den angrenzenden Bereichen zwischen dem Rheinufer und der KVB-Linie 7 verbunden. Im Zuge der Umsetzung der neuen Platzgestaltung ist die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes unter Einbeziehung der Brückenkonstruktion an der Hauptstraße, des Rheinufers, des Rathausvorplatzes und der Platzbereiche Mühlenstraße und An der Spar-kasse notwendig.   Projektbeschreibung: Zur Entwicklung des Gesamtkonzeptes soll ein landschaftsplanerischer Wettbewerb aus-gelobt werden (Modul 1), der den gesamten Raum zwischen Stadtbahnhaltestelle und Rheinufer betrachtet, um eine einheitliche Gestaltungsidee für die Fußgängerzone sowie alle angrenzenden Randbereiche (einschließlich des Busbahnhofes) zu entwickeln. Hierbei sind Wegeverbindungen und Sichtachsen, vor allem zum Rhein, in die Planung einzube-ziehen. Aus der Gesamtkonzeption heraus soll für den Kernbereich der städtebaulichen Umstruk-turierungsmaßnahme im Bereich des Friedrich-Ebert-Platzes der Gestaltungsvorschlag kurzfristig umgesetzt werden (Realisierungsteil=Modul 3).  Zuvor dienen Ankauf, Freistellung sowie Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses und angrenzender Verkehrsflächen der Grundlagenschaffung für die vorgesehene öffentliche Platzgestaltung sowie einer gesamträumlichen Gestaltung, die vielfache Sicht- und Wege-beziehungen ermöglicht.  Ziel ist es, die Fußgängerzone sowie angrenzende Freiflächen und Wegeverbindungen als einen hochwertig gestalteten öffentlichen Raum mit ansprechender Durchgrünung zu quali-fizieren, der durch eine entsprechende Stadtmöblierung zum Verweilen einlädt. Auch sind im Freiraum multifunktionale Eigenschaften zur Klimawandelfolgenanpassung unterzubrin-gen. Sichtachsen zum Rhein sowie ergänzende Wegweisungen sind hierbei zu berücksich-tigen. Ein neuer Straßenmarkt soll die Fußgängerzone beleben.  Folgende Berufsgruppen sollen öffentlich zur Teilnahme aufgefordert werden:  Architekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner. Es ist beabsichtigt, drei Teilnehmer zu setzen und sechs weitere in das Verfahren nach RPW aufzunehmen. Die Ergebnisse aus den im Vorfeld durchgeführten formellen und informellen Beteiligungsworkshops sollen in die Aufgabenstellung eingearbeitet werden.   Ziel der Maßnahme sind  die Entwicklung und Aufwertung des öffentlichen Raumes und   die Attraktivierung des Bezirkszentrums  die Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen   die Steigerung der Aufenthaltsqualität.

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Kosten:  MODUL 1 
 
Wettbewerb:  Preisgeld:      125.000,- Gewünschte TN: 9; Gesetzte TN: 3  Planungsbüro für Auslobung  und Durchführung:       26.000,- Honorar Preisgericht, Regiekosten:    21.000,-  Gesamtkosten Wettbewerb:                 172.000,- Verausgabung vorauss. in 2018     MODUL 2 
 
Aufwendungen für Grundstücksregulierungen  (u.a. Dechant-Scheben-Haus und angrenzende  Verkehrsflächen)  voraussichtliche Gesamtkosten   ca. 3.405.000,-     MODUL 3 
 
Realisierungsteil und tatsächliche Gestaltung der  Freiflächen auf dem Friedrich-Ebert-Platz:  Planungskosten:      226.000,- Baukosten:    2.380.000,-   2019: Beauftragung und Vergabe LPH 1  3           Planungsbeschluss, Förderantrag, Mittelabfluss:         96.000,-  Baubeschluss, Vergabe, Beauftragung etc.  LPH 5 - 9 Mittelabfluss:      130.000,-  2020: Ausführung etc. LPH 5 - 9 Mittelabfluss Bau :   1.190.000,-  2021 : Ausführung etc. LPH 5 - 9 Mittelabfluss Bau :   1.190.000,-  Gesamtkosten Realisierungsteil ca.: 2.606.000,-    GESAMTKOSTEN MODULE 1 bis 3: 6.183.000,-

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  Fachämter / andere Beteiligte:  Stadtplanungsamt Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Amt für Stadtentwicklung und Statistik Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt/  Koordinationsstelle Klimaschutz Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Verkehrsmanagement moderne stadt GmbH  Zielgruppe:  Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher

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Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs |  gerne draußen  Zielindikatoren:  Höhere Frequentierung der Innenstadt; Verweildauer im öffentlichen Raum durch breite Bevölkerungs-schichten; Verbesserung des Sicherheitsbefindens; Verbesserung der Sauberkeit  Zeitraum:  Kurz- bis Mittelfristig   Plan:

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Maßnahme 4.05 Ideen- und Realisie-Porz  Lage:    Gesamtes Quartier Handlungsfeld:   Grün- und Freiflächen, Umwelt Maßnahmentyp:    Vorbereitende Maßnahme Projektlaufzeit:    2020 - 2024  Ausgangslage: Der Stadtbezirk Porz wird durch in Nord-Süd-Richtung verlaufende Infrastrukturtrassen (A59, Deutsche Bahn-Trasse, Stadtbahn Linie 7, Hauptstraßen) durchzogen, die zum ei-nen eine in Teilen gute infrastrukturelle Vernetzung des Stadtgebietes gewährleisten, al-lerdings auch eine städtebauliche Zäsur im Stadtgefüge bedeuten. Daher stellen Kreu-zungspunkte, an denen die Trassen überbrückt werden können, wichtige Punkte im Wegesystem des Bezirkszentrums Porz dar. Oft sind diese durch eine zweckdienliche Gestaltung geprägt, so dass ihre wichtige Funktion sich nicht erkennbar und angemessen im Stadtbild wiederspiegelt. Neben der Verbindungsfunktion sind diese baulichen Anla-gen wichtige Orientierungspunkte. Hierzu gehören insbesondere folgende Bauwerke:  Tunnelbauwerk unter dem DB-Bahnhof Porz am Rhein an der Kaiserstraße  Brückenbauwerk über die Bahntrasse an der Friedrichstraße im Übergang zur  Alfred-Nobel-Straße  Brückenbauwerk über die Bahntrasse auf der Berger Straße  Brückenbauwerk über die Hauptstraße im Übergang zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Alfred-Moritz Platz  Bereich der Stadtbahnhaltestelle Porz-Markt  Gleichzeitig schaffen diese Räume durch ihre funktionale Form eine anonyme Atmosphä-re, die durch eine defizitäre Beleuchtungssituation verstärkt wird. Hierzu zählen neben den eigentlichen Bauteilen auch die umgebenden Freiflächen. Insgesamt stellen diese Si-tuationen im Stadtbild ein ungenutztes Potenzial dar.  Projektbeschreibung: Über ein attraktives Beleuchtungskonzept kann sowohl der Raum als auch die Wegever-bindung in das Zentrum verbessert werden. Ziel ist es, die Brücken durch Licht oder an-dere künstliche Effekte zu inszenieren und zugleich die Tunnel- und Brückenräume als Bestandteile des öffentlichen Raumes aufzuwerten und Angsträume zu beseitigen. Hier-bei sollen diese in ihr Umfeld eingebunden werden, um ihre Barrierewirkung zu kompen-sieren. Die Gestaltungskonzeption soll durch eine künstlerische Leitidee getragen wer-den, die sich im Detail ortsspezifisch anders darstellt. Insgesamt sollen 6 Lichtplanungs-teams zur Abgabe von Entwürfen aufgefordert werden. Hierbei sind die angrenzenden Freiflächen einzubeziehen. Ziel der Maßnahme ist  die Gestaltung von stadtbildrelevanten Ortseingängen  die Aufwertung des öffentlichen Raumes und Attraktivierung des Bezirkszentrums  die Ergänzung der Bauwerke um eine Informationsfunktion  die Verbesserung der Orientierung.

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Kosten:  Lichtplanungswettbewerb:    30.000,- Baukosten und Planungshonorare:  400.000,-   2020: Ausschreibung, Vergabe Durchführung   Mittelabfluss:     30.000,-  2021: Beauftragung und Vergabe LPH 1 - 3  Mittelabfluss:     10.000,-  2022: Planungsbeschluss, Förderantrag etc. LPH 1 - 3  Mittelabfluss:     10.000,-  2023: Baubeschluss, Vergabe, Beauftragung etc.    LPH 5 - 9  Mittelabfluss:     10.000,-  2024: Ausführung etc. LPH 5 - 9  Mittelabfluss Planung :   10.000,-  Mittelabfluss Bau :   360.000,-   Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Verkehrsmanagement Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadtplanungsamt Deutsche Bahn (DB) RheinEnergie  Zielgruppe:  Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher  Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gerne draußen  Zielindikatoren:  Verweildauer im öffentlichen Raum durch breite Bevöl-kerungsschichten; Verbesserung des Sicherheitsbefin-dens; Verbesserung der Sauberkeit  Zeitraum:  Mittelfristig  Plan:

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Maßnahme 4.06 Innenstadtmanagement für Porz, Prüfung der Gründung einer Immobilien- und  Standortgemeinschaft und einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische Maßnahmen im Geschäftszentrum  Lage: Gesamtes Quartier Handlungsfeld: Einkaufen und Arbeiten Maßnahmentyp:  Lokale Ökonomie; flankierende und soziale Maßnahme Projektlaufzeit:  2020 - 2023  Ausgangslage: Der wirtschaftliche Strukturwandel, verändertes Einkaufsverhalten und nicht zuletzt die Schlie-ßung des ehemaligen Hertie-Warenhauses als zentraler Frequenzbringer schwächen die Attrak-tivität des Porzer Bezirkszentrums. Viele Geschäftsleute sehen das Überleben ihrer Betriebe aus diesem Grunde ernsthaft gefährdet. 2012 gab es seitens der Innenstadtgemeinschaft Porz (ISGP) Bestrebungen, eine Immobilien- und Standortgemeinschaft (insbesondere im Bereich der Bahnhofstraße) zu initiieren. Da zu-künftige Entwicklungen insbesondere von der zukünftigen Gestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes abhängen, wurde der Prozess jedoch seitens der ISGP zunächst nicht weiterverfolgt.  Ebenfalls mit Blick auf den Leerstand des ehemaligen Hertie-Gebäudes und der anstehenden Neugestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes sind gestalterische Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Geschäftszentrums zunächst zurückgestellt worden. Das Porzer Bezirkszent-rum macht daher in Teilen einen vernachlässigten Eindruck.  Projektbeschreibung: Innenstadtmanagement: Das Innenstadtmanagement für Porz hat die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit den Ge-werbetreibenden auf der einen und der Stadt Köln auf der anderen Seite geschäftsbelebende Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen. Mittelfristig soll eine umfassende und koordinierte Standortprofilierung sichergestellt werden, damit das Porzer Bezirkszentrum seine Position als Bezirkszentrum wieder einnehmen und sogar noch ausbauen kann. Hierzu soll ein Innenstadt-manager eingestellt werden, der   als Schnittstelle zwischen den einzelnen Akteuren (auch Ansprechpartner für die Bewohnerinnen und Bewohner) fungiert,   Marketingmaßnahmen für alle Bereiche, die zur Förderung der geschäftlichen Inf-rastruktur bzw. des geschäftlichen Erfolges eines Stadtviertels notwendig sind (einschließlich online), konzipiert und umsetzt (Öffentlichkeitsarbeit),   Kommunikationskampagnen führt,   Marketingkonzepte entwickelt und Marktforschung betreibt  die Eigentümerinnen und Eigentümern mit Einzelhändlerinnen und -händlern  vernetzt,   an der Verwaltung eines Verfügungsfonds beteiligt ist und   ein Geschäftsflächenmanagement sowie eine Internetplattform zur Vermittlung von Leerständen aufbaut.  Prüfung der Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft: Durch die Gründung einer gesetzlichen Immobilien- und Standortgemeinschaft nach ISGG NRW können in Eigenregie der Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümerinnen und  -eigentümer Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, die die Wahrnehmung und Attrakti-vität des Geschäftszentrums der Porzer Innenstadt deutlich verbessern. Eine ISG bietet die Möglichkeit einer Verstetigung des Innenstadtmanagements.

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Einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische Maßnahmen im  Geschäftszentrum: Der Verfügungsfonds soll auch dazu genutzt werden, städtebauliche Maßnahmen im Bereich des Porzer Bezirkszentrums umzusetzen. Hierzu gehören z.B.    die Begrünung von Straßen und Plätzen,  die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, z.B. durch Bänke,  die Verbesserung von Wegebeziehungen und  die Gestaltung von räumlichen Zusammenhängen.  Förderanträge zum Verfügungsfonds werden an das Innenstadtmanagement gestellt und dort zu-nächst auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft sowie inhaltlich bewertet und bei Bedarf priori-siert. Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch ein festzule-gendes Gremium wie z.B. den Beirat Porz Mitte. Die operative Abwicklung des Verfügungsfonds er-folgt in Absprache mit dem Innenstadtmanagement und der Stadt Köln.  Gemäß der Städtebauförderrichtlinien Nr. 14 ist für diese Art des Verfügungsfonds eine 50%ige Betei-ligung der Wirtschaft, Interessensgemeinschaft, privater oder zusätzlicher städtischer Mittel Voraus-setzung. Die anderen 50% werden mit Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Stadt  finanziert.  Ziele der Maßnahme sind:  Erhöhung der Wahrnehmbarkeit des Porzer Geschäftszentrums  Verbesserung der Präsenz der Gewerbetreibenden vor Ort und in den Medien  Qualifizierung eines vielfältigen vitalen Geschäftszentrums  Steigerung der Attraktivität des Porzer Bezirkszentrums   Kosten:  Innenstadtmanagement:  Aufgrund der erforderlichen Qualifikationen rund  45.000,-p. a. für den Innenstadtmanager 15.000,- a. für Sachmittel  Prüfung der Gründung einer ISG:  50.000,- a.  Einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds: 100.000,- a. (inkl. Kostenanteil Dritter 50%)   Gesamtkosten Innenstadtmanagement p.a. 210.000.- Laufzeit 4 Jahre = Gesamtkosten       840.000.-  Davon Kostenanteil Dritter:        200.000,- (Zuwendungsempfangende)  Davon förderfähige Kosten:       640.000,-   Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Stadtentwicklung und Statistik Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Stadtplanungsamt  Zielgruppe:  Gesamtes Quartier, Gewerbetreibende und  Besucherinnen und Besucher

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Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | besser einkaufen |  sicher unterwegs | konstruktives Miteinander Zielindikatoren:  Verbesserung der Kommunikation der Gewerbetreiben-den untereinander und mit anderen Akteuren wie z.B. der Stadt Köln; Erhöhung des Umsatzes (insbesondere des inhabergeführten Einzelhandels) der örtlichen Ge-werbetreibenden, Anzahl der aus dem Verfügungsfonds geförderten Maßnahmen Zeitraum:  Kurz- bis Mittelfristig

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Maßnahme 4.07 Rad- und Fußwegekonzept  Lage: Gesamtes Untersuchungsgebiet Handlungsfeld: Verkehr Maßnahmentyp:  Bauliche Maßnahme Projektlaufzeit:  2020 - 2022  Ausgangslage: Ein Rad- und Fußwegekonzept soll bestehende und neu zu errichtende Rad- und Fußwegeverbindungen ausbauen.  Projektbeschreibung: Kurzfristig soll im gesamten Untersuchungsgebiet Porz Mitte der Radverkehr gestärkt werden und die notwendigen Netzschlüsse mittels Radspuren oder Radwegen sicher-gestellt werden. Dafür werden alle Einbahnstraßen auf die Möglichkeit der Öffnung für den gegenläufigen Radverkehr geprüft. In Einzelfällen wird kontrolliert, ob die Maß-nahmen als bauliche Radwege oder Radwegführung auf der Fahrbahn möglich sind. Kurzfristig sollen die Verlängerung des Radweges an der Bergerstraße von der Stadt-bahntrasse Richtung Westen bis zur Hauptstraße und von der Josefstraße bis zum bestehenden Radweg an der Stadtbahntrasse, die Netzschlüsse in der Rathausstra-ße, der Josefstraße, der Bahnhofstraße und die Radwegeverbindung zwischen der Karlstraße, der Josefstraße und dem Friedrich-Ebert-Ufer ausgebaut werden. Außer-dem soll die Radwegeverbindung zwischen S-Bahn-Trasse und Friedrich-Ebert-Ufer gestärkt werden. Die Kriterien Zügigkeit, Komfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit werden auf der gesamten Strecke einer Veloroute berücksichtigt. Die neu geplanten und vorhandenen öffentlichen Räume und Grünflächen werden auf die Möglichkeit eines Radwegenetzschlusses überprüft. Ziel des Radwegekonzeptes ist es, ein störungsfreies und zügiges Radfahren auf verkehrsberuhigten, ampelärmeren Nebenstraßen zu ermöglichen, die Verkehrssi-cherheit der Radfahrer zu erhöhen sowie das lückenhafte Radwegenetz zu schließen und die Feinerschließung der Veloroute zu gewährleisten. Die Maßnahme wird als Thema für den Runden Tisch Radverkehr Porz aufgenommen.  Kosten:  2020: Rad- und Fußwegekonzept   30.000,- Einbahnstraßenöffnung    50.000,- 
 
2021-2022: Glashüttenareal  (Zusatz für Radführung)    70.000,- Umgestaltung/Verbesserung Radführung   280.000,- Netzschluss     32.000,- 
 
Gesamtkosten:    462.000,-  Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Verkehrsmanagement Zielgruppe:  Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs |  gerne draußen Zielindikatoren:  Öffnung der Straßen für gegenläufigen Radverkehr Zeitraum:  Kurz- bis Mittelfristig

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  Abbildung 37: Maßnahmeplan Radverkehr Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln

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Maßnahme 4.08 Prozessbegleitende Evaluation  Lage: Gesamtes Untersuchungsgebiet Handlungsfeld: Alle Handlungsfelder Maßnahmentyp:  Maßnahme zur Städtebauförderung Projektlaufzeit:  2020 - 2023  Projektbeschreibung: Mit dem ISEK Porz Mitte ist die Umsetzung einer Vielzahl an Maßnahmen vorgesehen, die in einem integrierten Ansatz ineinander greifen. Der hiermit intensivierte Entwicklungspro-zess für Porz Mitte zeigt unterschiedliche Wechselwirkungen und Synergien auf und nimmt auch das vorhandene Akteursgeflecht vor Ort in den Blick.  Die Evaluation verfolgt das Ziel, über das gesamte Maßnahmenpaket hinweg eine laufende Bewertung über den Prozess zu erhalten und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Auf die-ser Grundlage können aktuelle Entwicklungen systematisch erfasst werden und bei Verän-derungen frühzeitig geeignete Anpassungen eingeleitet werden. Dabei nimmt die Evaluation nicht nur die messbaren Wirkungen vor Ort in den Blick, sondern setzt auch bei Kommunika-tions- und Abstimmungsprozessen an.  Die Evaluation ist prozessbegleitend und damit formativ angelegt. Sie nimmt ein breites Spektrum an Themen in den Fokus, so dass es erforderlich ist, Schwerpunkte zu unter-schiedlichen Zeithorizonten zu setzten. Im Mittelpunkt steht die Wirkung des Gesamtpro-gramms, wobei auch die Einzelmaßnahme in den Blick genommen wird.  Einerseits muss hierfür auf konkreten Daten aufgebaut werden, die im Rahmen des Control-lings (erfolgt prozessbegleitend durch die Stadt Köln) erhoben werden. Andererseits erfolgt die Bewertung des Prozesses im Rahmen von diskursiven Prozessen, wie Befragungen von Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbetreibenden, Passanten, Workshops, Einzelgesprächen, World-Cafés u. ä.  Die Ergebnisse der Evaluation fließen fortlaufend in die Programmumsetzung ein und wer-den zum Abschluss in einem Bericht mit zentralen Handlungsempfehlungen zusammenge-fasst. Die Evaluation erfolgt unter wissenschaftlicher Leitung und wird extern vergeben, um die Unabhängigkeit des Evaluationsverfahrens und der Ergebnisse zu gewährleisten. Zur Ermittlung valider Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren startet die Prozessevaluation bereits mit Beginn der Laufzeit des ISEK. Der zweite Schritt der Prozessevaluation findet während der Durchführung des ISEK statt, um zielgerichtete Maßnahmenanpassungen zu ermögli-chen. Zusätzlich wird am Ende der Projektlaufzeit eine abschließende Wirkungskontrolle zur Ermittlung der Zielerreichung der Maßna-Nachher-  Kosten:  Kalkulierte Tagessätze brutto:  900,- Kalkulierter zeitlicher Umfang:  100 Tage  Gesamtkosten für den Sozialraum: 90.000,- davon 2020: 18.000,- davon 2021: 18.000,- davon 2022: 18.000,- davon 2023: 36.000,-  Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Stadtentwicklung und Statistik

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 Zielgruppe:  Bürgerinnen und Bürger und Besucherinnen und Be-sucher des gesamten Quartiers, lokale Akteurinnen und Akteure, Trägerinnen und Träger sowie Politik und Verwaltung Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv - Qualifizierung und Wei-terentwicklung der Programmumsetzung Zielindikatoren:  Ausmaß der Veränderung der Wohn- und Aufent-haltszufriedenheit der ortsansässigen Bevölkerung im Laufe des Projektes  Ausmaß an Akzeptanz der baulichen und sozialen Maßnahmen im Rahmen des ISEK durch die Bevölke-rung und lokale Akteurinnen und Akteure  Veränderung im Ausmaß nachbarschaftlicher  Zusammenhänge und der Durchführung gemeinsa-mer, sozialschichtübergreifender und auch multiethni-scher Aktivitäten  Kontextindikatoren zur sozialen und demografischen Struktur des Untersuchungsgebietes  Zeitraum:  Kurzfristig

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Flankierende Maßnahmen im Untersuchungsgebiet s- durch weitere, hier nachrichtlich aufgenommene Maßnahmen ergänzt. Hier-bei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb des Integrierten Stadtentwicklungskon-zeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungs-konzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, jedoch kein Förderzugang über die Städtebauförde-rung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten werden geprüft.  Sanierung Treppenaufgang und Rheinpavillon Im Jahre 2015 wurde die Sanierung der denkmalgeschützen Treppe und des Rheinpavillons am Porzer Rheinufer durchgeführt. Der Wiederaufbau erfolgte nach historischem Vorbild und bildet einen neuen Anziehungspunkt am Porzer Denkmal.  Baulückenschließung  im Untersuchungsgebiet Durch die Aktivierung von Eigentümerinnen und Eigentümern können mindergenutzte Grundstücke im Untersuchungsgebiet bebaut werden. An der Ernst-Mühlendyck-Straße 16, der ehemaligen Postfläche und der Josefstraße 26-32 wurden bereits Neubauten auf ehe-maligen Baulücken fertiggestellt.   Tempo-30-Zonen Im Zusammenhang mit -30-dies möglich war, wie beispielsweise im Quartier Schillerstraße, Max-von-Schenkdorf-Straße, Theodor-Körner-Straße und Heinrich-von-Kleist-Straße, eine Einrichtung von Tem-po-30-Zonen vorgenommen. Die Mühlenstraße, Bahnhofstraße (zwischen Mühlenstraße und Klingerstraße), Klingerstraße und Friedrichstraße befinden sich im Vorbehaltsnetz oder wer-den von der KVB-Buslinie befahren und können somit absehbar nicht in eine Tempo-30-Zone integriert werden. Des Weiteren stellen die Rathausstraße, Josefstraße (zwischen Steinstraße und Bergerstraße beziehungsweise Bergerstraße und Karlstraße beziehungs-weise Karlstraße und Bahnhofstraße), Goethestraße, Friedrichstraße (zwischen Bahnhof-straße und Klingerstraße beziehungsweise Klingerstraße und Bergerstraße), Glashütten-straße und Am Rheinbrauhaus keinen Zonencharakter dar und können somit nicht als Tem-po-30-Zone ausgewiesen werden. Dennoch können hier, sofern schutzbedürftige Einrich-tungen bestehen, zulässige Höchstgeschwindigkeiten von 30 Stundenkilometer angeordnet werden. Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung soll eine Reduzierung der Lärmbelästigung speziell in Wohnstraßen bewirkt werden.

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Porzer Talente n des Integrierten Stadtentwicklungskon-zeptes Porz Mitte erarbeitet, erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen der Städtebauförde-rung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft. Mit der Qualifizierungsoffensive ärkung der Bildungschancen durch die Förderung individueller Bildungsmöglichkeiten erreicht werden. Inbesondere durch die erfolgreichere Überleitung von der Primarstufe in die Sekundarstufe I sowie Sekundar-stufe II sollen qualifiziertere Schulabschlüsse und die Überleitung in schulische oder berufli-che Ausbildungszweige erlangt werden. Zielgruppe sind junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Das Bildungsangebot der non formalen Bildung ist nach Interesse, Begabung und Fähigkeit sortiert, nicht nach schulischer Leistung, Ethnie oder sozialer Herkunft. Kinder und Jugendliche sollen altersentsprechend möglichst lebens-weltnah und in einer grundsätzlich wertschätzenden Art und Weise sowie verbindlicher Zu-wendung angesprochen werden.  Durch praktisch angelegte und handlungsorientierte Angebote soll die Selbstwahrnehmung und Ausdrucksfähigkeit der Jugendlichen geschult werden. Sie können hierdurch ihre indivi-duellen Fähigkeiten und Neigungen kennenlernen, deren Wirkung verstehen und durch das unmittelbare Erleben ihre persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen stärken. Diese Erfahrungen können gezielt als Anregung für eine spätere Berufswahl eingesetzt wer-den, was zu einer Stärkung der Ressourcen, unabhängig von Herkunft, Religionszugehörig-keit und schulischer Leistung führt.

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                5. MAßNAHMEN-, KOSTEN-,       FINANZIERUNGS- UND ZEITPLAN 
 
 Um Porz Mitte nachhaltig zu stabilisieren bedarf es, neben dem Großvorhaben am Friedrich-Ebert-Platz, einer Vielzahl weiterer baulicher sowie sozial flankierender Maßnahmen, die zeitnah umgesetzt werden sollen. Die Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplanung (KuF) ver-deutlicht den Ablauf der vorgesehenen Maßnahmen. Für den Erfolg des gesamten Prozes-ses ist die zentrale Steuerung wichtig, so dass Abweichungen und Änderungen im Maß-nahmenpaket frühzeitig erkannt werden und entsprechend reagiert werden kann.  Kosten Für jede Einzelmaßnahme wird der Finanzierungsbedarf über den gesamten Umsetzungs-zeitraum beziffert. Der Detaillierungsgrad ist aufgrund des momentanen Planungsstandes eher grob. Die Kostenangaben entsprechen somit aufgrund der noch fehlenden Planungstie-fe einer ersten Grobkostenschätzung. Sie wurden beispielsweise anhand von Flächen und Kosten je Einheiten oder anhand von Erfahrungswerten, insbesondere bei den flankierenden Maßnahmen, ermittelt. Zeitplanung Bei der zeitlichen Planung wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Die Anzahl der Baustellen im Untersuchungsgebiet muss verträglich gestaltet werden.  Weiterhin muss berücksichtigt werden, wie die Maßnahmen ineinandergreifen und welche Wirkungszusammenhänge bestehen. So sollen beispielsweise zur Qualitätssicherung vor Umsetzung der Maßnahmen Ideenwettbewerbe, Machbarkeitsstudien oder Beteiligungsver-fahren durchgeführt werden.

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 Finanzierung Mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept wird die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln geschaffen. Neben privaten Investitionen sollen aufgrund knapper städtischer Mittel- und Personalressourcen für die unrentierlichen Maßnahmen Städtebaufördermittel eingeworben werden. Da es sich im Wesentlichen um Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung eines durch soziale, wirtschaftliche und städtebauliche Missstände benachteilig-ten Stadtraums mit besonderem Entwicklungsbedarf handelt, soll eine Förderung aus dem Städtebauförderprogramm Soziale Stadt beantragt werden.

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             6. UMSETZUNGSPLANUNG Die bereits in der Erarbeitungsphase etablierte Projektstruktur (hierzu gehören unter ande-rem der Lenkungskreis, Ämterrunden, Workshops, der Beirat Porz Mitte und Information der Politik, Öffentlichkeitsbeteiligung) bildet eine belastbare Basis für die Umsetzung des Inte-grierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte.  Für die Umsetzungsplanung der Maßnahmen ist diese Struktur noch um entsprechende Gremien zu ergänzen, die eine reibungslose Planung und Durchführung der jeweiligen Maß-nahmen sicherstellen. Zu nennen sind beispielhaft regelmäßige Abstimmungstermine der baufachlichen Ämter, um einen reibungslosen Übergang zwischen den einzelnen Planungs-phasen zu erhalten sowie weitere fachbezogene Runden.  Durch die klare Festlegung der Zuständigkeiten sollen Doppelstrukturen und Redundanzen vermieden und ein strukturierter Ablauf durch die effiziente Bündelung allen Know-hows gewährleistet werden. 
 
Vernetzung und Kommunikation  In der Umsetzungsphase spielt die Kommunikation und Einbindung der ortsansässigen Stadtgemeinschaft eine bedeutsame Rolle für den Erfolg des entwickelten Maßnahmenbün-dels. Dieser Erfolg ist eng verbunden mit der Identifikation der Bewohnerinnen und Bewoh-ner mit ihrem direkten Lebensumfeld. Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle der In-nenstadt- sowie der Quartiersmanager. Sie spielen bei der Vernetzung vor Ort und der Kommunikation eine entscheidende Rolle.  Genauso wichtig ist die Einbindung der Menschen in die weiteren Aufwertungsprozesse. Daher sollen begleitend zum Planungsprozess auch maßnahmenbezogene Beteiligungsfor-mate für mehr Transparenz in der Öffentlichkeit sorgen und die Bedürfnisse der künftigen Nutzerinnen und Nutzer stärker berücksichtigen. Dadurch soll die Identifikation der Men-schen vor Ort mit ihrem Lebens- und Aufenthaltsumfeld gestärkt werden. Denn nur gemeinsam mit den dort lebenden Menschen kann die Entwicklung im Quartier wirkungsvoll vorangetrieben und privates Engagement angestoßen und verstärkt werden.

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Zeitliche Abfolge Um die Funktionalität des Bezirkszentrums während der Umbauphase zu erhalten, ist eine zeitliche Priorisierung und Vernetzung der einzelnen Maßnahmen erforderlich. Dementspre-chend werden Maßnahmen zeitlich so getaktet, dass die mit ihnen verbundene Aufwertung des Porzer Bezirkszentrums möglichst zeitnah umgesetzt wird, ohne die Bevölkerung durch bauliche Maßnahmen über das erforderliche Maß hinaus in ihrer Lebensqualität zu beein-trächtigen. Für eine fristgerechte Umsetzung des Maßnahmenbündels ist eine kontinuierliche Steuerung notwendig, welche durch die Stadt Köln - hier das Amt für Stadtentwicklung und Statistik -erfolgt. Im Rahmen der Umsetzungssteuerung müssen die finanziellen Mittel durch regel-mäßige Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht koordiniert und frühzeitig im Haushalt der Stadt Köln eingeplant werden. Erfolge bei der Umsetzung von Maßnahmen sollen frühzeitig sichtbar und kommuniziert werden, um die Bevölkerung an den Fortschritten teilhaben zu lassen.  Controlling und Evaluation  Im Rahmen der Umsetzungsplanung ist auch ein Projektcontrolling vorzusehen. Dabei han-delt es sich um ein Beobachtungssystem, in dem langfristige, kontinuierliche und systemati-sche Ziele erfasst und ausgewertet werden, sodass die Ziele der einzelnen geplanten Maß-nahmen in Form einer Zielhierarchie dargestellt werden. Durch das Controlling und die dadurch erlangte Informationsgewinnung und Transparenz sollen die Projekterfolge gegen-über dem Fördermittelgeber dokumentiert und das interne Projektmanagement unterstützt werden (vgl. auch Maßnahme 4.08).  Mit der prozessbegleitenden Evaluation erfolgt zudem über das gesamte Maßnahmenpaket hinweg eine laufende Bewertung des Prozesses und es werden konkrete Handlungsempfeh-lungen abgeleitet. Dabei baut die Evaluation auf den Ergebnissen des Controllings auf und nimmt nicht nur die messbaren Wirkungen vor Ort in den Blick, sondern setzt auch bei Kommunikations- und Abstimmungsprozessen an. Über geeignete Formate wird insbeson-dere die Bewohnerschaft (z.B. durch Befragungen) einbezogen.  Neben der kontinuierlichen Begleitung des Programms und der Erfassung der Wirkungszu-sammenhänge spielt die Verstetigung der Projekte eine entscheidende Rolle für die erfolg-reiche Umsetzung des Quartiersentwicklungsansatzes. Durch die Verstetigung sollen früh-zeitig vor dem Auslaufen der Fördermittel gemeinsam mit den beteiligten Akteuren, Gremien und Fachämtern Konzepte erarbeitet werden, mit denen möglichst viele aufgebaute Struktu-ren im Untersuchungsgebiet fortgeführt und gesichert werden können.

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                  7. VERZEICHNISSE

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106  7.1.Abkürzungsverzeichnis A Autobahn ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club AWO Arbeiterwohlfahrt B Bundesstraße BK Berufskolleg CSM Carl-Stamitz Musikschule DB Deutsche Bahn EHZK Einzelhandels- und Zentrenkonzept EU Europäische Union GGS Gemeinschaftsgrundschule ISEK Integriertes Stadtentwicklungskonzept Kfz Kraftfahrzeug KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG LEG Landesentwicklungsgesellschaft ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr RB Regionalbahn RE Regionalexpress RPW Richtlinien für Planungswettbewerbe Sek II Sekundarstufe II u3 unter 3-jährige ü3 über 3-jährige vgl. vergleiche VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg z.B. zum Beispiel

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107 
  7.2.Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln, DGK 2013 ....................... 8 Abbildung 2: Stadtbezirke und Stadtteile von Köln, Quelle: Stadt Köln 2017 .......................... 9 Abbildung 3: Ansicht Hertie-Kaufhaus aus der Wilhelmstraße und Friedrich-Ebert-Platz,  Quelle: Stadt Köln (li.), NRW.URBAN (re.) ............................................................................ 10 Abbildung 4: Variante B1 Entwicklung Friedrich-Ebert-Platz,  Quelle: JSWD Architekten GmbH & Co. KG 2015 ................................................................. 10 Abbildung 5: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf  Köln-Quelle: Stadt Köln ............................................................................................... 11 Abbildung 6: Eindrücke 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, Quelle: Axel König ............................. 14 Abbildung 7: Übersicht der Bevölkerungsdaten,   Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 16 Abbildung 8: Altersstruktur im Vergleich,  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 17 Abbildung 9: Haushaltsstruktur, prozentualer Anteil der Haushaltstypen im Vergleich,  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 18 Abbildung 10: Anteil SGB-II-Empfänger im Vergleich,  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 18 Abbildung 11: Siedlung an der Glashüttenstraße,  Quelle: NRW.URBAN 2016 ................... 20 Abbildung 12: Fußgängerzone Bahnhofstraße,  Quelle: NRW.URBAN 2017 ....................... 20 Abbildung 13: Beispielhafte Leerstände in der Bahnhofstraße,   Quelle: NRW.URBAN 2017.................................................................................................... 21 Abbildung 14: Kartierung der Leerstände im Untersuchungsgebiet,  Stand: 10.07.2017, Quelle: NRW.URBAN 2017.................................................................................................... 22 Abbildung 15: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Quelle: Stadt Köln 2010 .............................................................................. 22 Abbildung 16: Gebäude der Grundschule, Quelle: Stadt Köln .............................................. 24 Abbildung 17: Gebäude der Carl-Stamitz-Musikschule,  Quelle: Stadt Köln ......................... 25 Abbildung 18: Gebäude des städtischen Berufskolleg (BK 10), Quelle: Stadt Köln .............. 25 Abbildung 19: Bolzplatz an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017 .................... 26 Abbildung 20: Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, Quelle: NRW.URBAN 2016 27 Abbildung 21: Bestandsplan Grün- und Freiflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 ................ 30 Abbildung 22: Potenzialflächen in Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln ......................................... 31 Abbildung 23: Rheinboulevard Porz, Quelle: Stadt Köln ....................................................... 32 Abbildung 24: Grünfläche an der Glashüttenstraße, Quelle: Stadt Köln ............................... 33 Abbildung 25: Provisorischer Stellplatz und Grünanlage,  Quelle: NRW.URBAN 2016 ........ 33 Abbildung 26: Baumbestand auf dem Schulareal,  Quelle: NRW.URBAN 2016 ................... 34 Abbildung 27: Bestandsplan Verkehrsflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 ......................... 36 Abbildung 28: Radverkehrsnetzplan Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln  .................................... 38

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Abbildung 29: Wegeverbindung zwischen Hauptstraße und Rheinboulevard,  Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 39 Abbildung 30: Parkhaus und Straßenbahnhaltestelle Porz-Markt am CityCenter,  Quelle: NRW.URBAN 2016 .................................................................................................... 40 Abbildung 31: Strategische Ziele und Handlungsfelder, Quelle: NRW.URBAN 2017 ........... 49 Abbildung 32: Zielsystem des Integrierten Stadtwicklungskonzeptes Porz Mitte, Quelle: NRW.URBAN 2017 ................................................................................................................ 50 Abbildung 33: Räumliche Handlungsschwerpunkte im Untersuchungsgebiet,  Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 52 Abbildung 34: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Porzity einschließlich Rheinboulevard Porz", Quelle: NRW.URBAN 2017 ......................................................................................... 53 Abbildung 35: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Schulareal",   Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 61 Abbildung 36: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Glashütte",   Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 65 Abbildung 37: Maßnahmeplan Radverkehr Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln  .......................... 90

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                    8. ANHANG

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Anlage 19 Stellungnahme Evangelischer Kirchenverband Köln

1261 Zeichen

Von: (E

Gesendet: Freitag, 8. April 2022 11:50
An:
Ce:

Betreff: Stellungnahme zu Sonntagsöffnungen | Ev. Kirchenverband Köln und
Region

Sehr geehrte

herzlichen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Hiermit nimmt der Ev. Kirchenverband Köln und Region wie folgt Stellung:

Der Evangelische Kirchenverband Köln und Region sieht Sonntagsöffnungen weiterhin kritisch: Sonntagsöffnungen
sind aus unserer Sicht nicht erforderlich und lösen auch keine grundlegenden Probleme. Diese Position vertreten wir
seit Jahren.

Uns liegt eine gesunde wirtschaftliche Situation in den Stadtvierteln am Herzen, vor allem sehen wir die Sorgen des
inhabergeführten Einzelhandels. Daher verstehen wir den Wunsch der Kaufleute, nach den letzten beiden sehr
schwierigen Jahren wieder besondere Angebote für ihre Kundschaft zu schaffen. Trotz unserer grundlegend
ablehnenden Haltung gegenüber Sonntagsöffnungen halten wir die Anträge für nachvollziehbar. Positiv
hervorheben möchten wir, dass die Sonntagsöffnungen bei den vorliegenden Anträgen tatsächlich anlassgebunden
zu sein scheinen, dass also keine Anlässe konstruiert werden, um den Sonntagsschutz indirekt auszuhebeln.

Mit freundlichen Grüßen

Melanchthon Akademie
des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region

Anlage 26 Dringlichkeitsentscheidung BV Lindenthal vom 20.06.2022

603 Zeichen

Vorlagen-Nummer 
2024/2022 
Freigabedatum 
2 -,,-, 
Q.o.(t)Cß. Oe c....
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz· 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre­
tung 
Betreff 
Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2022 über das Offenhalten von Verkaufsstellen 
an Sonntagen 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.08.2022 
Datum Abstimmungsergebnis Unterschrif 
dt),ttJ6 22 ---....;......... �-'-----'--..f-4..1,1+-- _\-"--�-__;,,_,_,,,L,,,-

Beschlussvorlage Rat

64649 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
I-32-321 
Vorlagen-Nummer 
 1098/2022 
Freigabedatum 
12.05.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2022 über das Offenhalten von Verkaufsstellen 
an Sonntagen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ord-
nungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an verschiedenen Tagen 
und Zeiten. 
 
Wirtschaftsausschuss 12.05.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.05.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.06.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.06.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.06.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.06.2022 
Rat 20.06.2022

2 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Der nächste verkaufsoffene Sonntag ist zwar erst für den 10.07.2022 geplant, jedoch tagen die ersten 
vorberatenden Fachausschüsse schon am 10.05.2022 (Allgemeiner Ausschuss für Verwaltung und 
Rechtsfragen) und 12.05.2022 (Wirtschaftsausschuss). Das sind gleichzeitig die letzten Sitzungen vor 
der Sommerpause. Die Veranstaltungen benötigen eine gewisse Vorlaufzeit, aus diesem Grunde ist 
eine verfristete Vorlage in den Gremien notwendig. Die Sitzung des AVR konnte nicht erreicht wer-
den, dieser wird im Rahmen einer nachfolgenden Mitteilung über den Beschlusslauf informiert. 
 
Die diesbezüglichen fristgebundenen Abläufe (Anhörungsfristen, inhaltliche Nachbesserungen etc.) 
auch mit verwaltungsexternen Partnern ließen nur eine sehr kurzfristige Vorlage zu. 
 
Begründung 
 
Auch in diesem Jahr, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Corona-Lage und den 
bundes- und landesweiten Lockerungen, beantragen einzelne Interessengemeinschaften in den Vee-
deln die Genehmigung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an bestimmten Tagen und Zeiten. 
 
14 genehmigungsfähige Anträge der Interessengemeinschaften liegen nachfolgend vor für: 
 
Stadtbezirk 1: 
 
1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln e.V., 09.10.2022, INTERMOT  
 
Die Anlassbeschreibung zur INTERMOT legt beeindruckend und nachvollziehbar dar, dass diese mit 
über 1.000 Unternehmen aus 40 Ländern und 220.400 Besucher*innen aus fast 100 Ländern, davon 
53.000 Fachbesucher*innen die international führende Business- und Eventmesse für Motorräder, 
Roller und E-Bikes ist. 
 
Die Messe mit mehr als 1.000 Aussteller*innen, darunter die Marktführer*innen, aber auch viele 
Kleinserienhersteller*innen sowie Bekleidungs- und Zubehörfirmen präsentieren sich auf der INTER-
MOT Messe Köln und zeigen ihre Neuheiten, aktuelle Kollektionen, Trends und Serviceangebote. 
Zum Angebot der Motorradmesse Köln zählen beispielsweise Motorräder, Roller und E-Bikes, Teile, 
Zubehör und elektrische Ausrüstung, Motorradbekleidung, Fahrerausrüstung, Werkzeuge, Werkstatt- 
und Ladenausrüstung, sowie Schmierstoffe, Pflegemittel und touristische Angebote für Zweiradfah-
rer*innen. 
 
Mit mehr als 220.000 Privat- und Fachbesucher*innen und einer Bruttofläche von 180.000 m² be-
schreibt sie in herausragender Weise den öffentlichen Charakter der Messetage. 
 
Dem stehen nachvollziehbar prognostisch dargelegt zwischen 44.000 und 50.000 zu erwartende Per-
sonen gegenüber, die am Sonntag, den 09.10.2022 zum Einkaufen in die Kölner Innenstadt kommen 
werden. 
 
Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Im vergleichbaren Düsseldorfer Fall haben das 
Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht NRW es angesichts der innerstädti-
schen Hotelbelegung sowie der schnellen öffentlichen Verkehrsverbindungen zum Messegelände und 
den Orten der Aktionstage, genügen lassen, dass die Messehallen und die Düsseldorfer City auf die-
se Weise aufgrund der spezifischen örtlichen Verhältnisse zu einer Einheit verklammert sind. Wörtlich 
heißt es in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: „dass die öffentliche Wirkung der Messe 
in diese Bereiche ausstrahlt, weil dort eine Vielzahl der gerade von Messebesuchern und Ausstellern 
genutzten Hotels und Restaurants gelegen sind und öffentliche Verkehrsmittel eine schnelle wechsel-
seitige Erreichbarkeit ermöglichen, liegt nahe.“ 
 
Diese Gesichtspunkte hat Stadtmarketing Köln e.V. in seinem Antrag auch für Köln nachvollziehbar 
dargelegt. 
Da der Sachgrund des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW aus Sicht der Verwaltung das öffentliche

3 
Interesse ausreichend belegt, ist der Antrag genehmigungsfähig. 
 
2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln e.V., 04.12.2022, Weihnachten in Köln; 
 
Der Antrag von Stadtmarketing Köln e.V. rechtfertigt die Genehmigung der für den 04.12.2022 bean-
tragten Sonntagsöffnung anlässlich der Kölner Weihnachtsmärkte. 
Die Anlassbeschreibung legt nachvollziehbar dar, dass die Weihnachtsmärkte und nicht die beantrag-
te Verkaufsstellenöffnung die für die Verdrängung des Sonn- und Feiertagsschutzes erforderliche 
Strahlwirkung einnimmt. 
 
Heruntergerechnet auf einen Sonntag als Weihnachtsmarkttag beschreibt der Antrag in seiner kon-
servativen Darstellung und aus Sicht der Verwaltung eine zu niedrig angesetzte Besucher*innenzahl, 
nämlich eine Gesamtbesucher*innenzahl zwischen 123.000 bis ca. 129.000 Menschen.  
 
Sicherlich konnten die Weihnachtsmärkte während der Pandemie nicht die Besucher*innenzahlen 
generieren, welche die Weihnachtsmärkte in den Vorjahren hatten. Aber durch die Einschränkungen 
in den Zeiten der Pandemie und der Tatsache, dass Weihnachtsmärkte in 2020 nicht stattgefunden 
haben, wird der Fokus und die Strahlwirkung auf genau diese Märkte fallen. Die Verkaufsstellenöff-
nung wird hier eindeutig in den Hintergrund treten.  
 
Mit diesen Besucher*innenzahlen und der Größe der zentral in der Kölner Innenstadt gelegenen 
Weihnachtsmärkte prägen die Kölner Weihnachtsmärkte in herausragender Weise den öffentlichen 
Charakter des Sonntages. 
 
Dem stehen nachvollziehbar durch die bundesweite Befragung von Weihnachtsmarktbesucher*innen 
2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung 37,4 % an Besucher*innen gegenüber, 
die allein wegen des Einkaufens in die Kölner City kommen. Dies entspricht in absoluten Zahlen zwi-
schen 54.600 und 57.150 Besucher*innen. Diese Anzahl hat die Antragstellerin mit einer tatsächli-
chen Besucher*innenzählung anlässlich der ANUGA am 08.10.2017 abgeglichen und kommt auch 
hier nachvollziehbar auf eine prognostizierte Besucher*innenmenge von rund 51.100 bis ca. 57.150 
Menschen, die nur zum Einkaufen aufgrund eines verkaufsoffenen Sonntag nach Köln kommen. Da-
bei wurde die in der Vorweihnachtszeit grundsätzlich höhere Einkaufsaffinität bereits berücksichtigt. 
 
Zu den Veranstaltungen (Weihnachtsmärkte) kommen daher erheblich mehr Besucher*innen, als 
Besucher*innen, die zu der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten sind. 
 
Damit haben die zentralen Kölner Weihnachtsmärkte eine größere prägende Wirkung auf den Sonn-
tag als die Verkaufsöffnung und bieten im Gegensatz zur Ladenöffnung ersichtlich den hauptsächli-
chen Grund für den Aufenthalt der Besucher*innen. 
Neben der Gegenüberstellung der Besucher*innenzahlen kommt es nach der Rechtsprechung auch 
noch auf den Gesamtcharakter und die besondere Atmosphäre einer Veranstaltung an. Bei den 
Weihnachtsmärkten handelt es sich – wie der Antrag zutreffend hervorhebt – um langjährige, traditio-
nelle Feste mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen normalen Leben deutlich abheben. 
Insbesondere im letzten Jahrzehnt, in dem die Kölner Innenstadtweihnachtsmärkte regelmäßig aus-
geschrieben werden und im Vergleich zur Vergangenheit einen qualitativ hochwertigen Charakter 
erreicht haben, haben die Kölner Weihnachtsmärkte mit ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung und 
jeweils ganz eigenen Prägung das Bild der Kölner Innenstadt nachhaltig und positiv beeinflusst und 
verändert. Der Bummel über die Weihnachtsmärkte stellt einen ersichtlichen Besu-
cher*innenmagneten dar, der sich deutlich von anderen Märkten in Köln abhebt und eine auch im 
Verhältnis zur Einwohner*innenzahl der Stadt ganz erhebliche Menge auswärtiger Besucher*innen 
anlockt. Auch diese spezifische Weihnachtsmarktatmosphäre, die durch einen Massenandrang aus-
wärtiger Besucher*innen gekennzeichnet ist, trägt zum verfassungsrechtlichen Ausnahmecharakter 
der Ladenöffnung am beantragten Dezembersonntag bei. 
 
Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben.  
 
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zudem mit Urteil vom 31.08.2017; 3 C 9/17  für den Leipzi-
ger Weihnachtsmarkt bestätigt, dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu sehen sind. Hier

4 
war allein aufgrund des hohen Besucher*innenaufkommens des Leipziger Weihnachtsmarktes des-
sen prägende Wirkung auch im Falle der Öffnung der Verkaufsstellen prognostiziert worden. 
 
Die Verwaltung hält den Antrag gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW auch im Lichte der Ent-
scheidung des Verwaltungsgerichtes Köln vom 04.12.2018 und vom 17.12.2021 für genehmigungsfä-
hig.  
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Sonntagsöffnungen anlässlich des Leipziger Weih-
nachtsmarktes bestätigt. Dabei geht es – wie das Verwaltungsgericht Köln davon aus, dass auch oh-
ne exakte Darstellung von Besucher*innenzahlen die Bedeutung des Weihnachtsmarktes offensicht-
lich ist. 
 
3. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 18.09.2022, Dä Längste Desch vun Kölle: 
 
Der „Längste Desch“ ist Kölns traditionellstes Straßenfest, das seit mehr als 40 Jahren immer am 
dritten Wochenende im September auf der Severinstraße stattfindet.  
Beim Längsten Desch gelangen wieder mehr als 100 Verkaufs-, Werbe-, Speise-, Getränke- und In-
formationsstände zum Aufbau. Spielstände, Sitzgelegenheiten und eine große Bühne auf dem Se-
verinskirchplatz, die an beiden Tagen rund um die Uhr bespielt wird, runden das Angebot ab. 
 
Die Interessengemeinschaft bezieht sich auf die Sachgründe Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4. (§ 6 Abs. 1. 
S.2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW und trägt folgendes vor: 
„Der Einzelhandel im Severinsviertel steht unter Wettbewerbsdruck und unterliegt strukturellen Ver-
änderungen. Hinzu kommen die weitreichenden Folgen durch die Corona Pandemie, wie uns eine 
Umfrage unter unseren Händlern bescheinigt hat.  
Dies möchten wir mit folgenden Sachverhalten erläutern und belegen.  
Laut einer Untersuchung der Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg und CIMA Beratung + Ma-
nagement GmbH / BBE Handelsberatung GmbH, München 2019-2021 basierend auf das Statistische 
Bundesamt haben sich die Einzelhandelsumsätze im PLZ Gebiet 50678, zu dem das Severinsviertel 
gehört, deutlich reduziert.  
Eine Sonntagsöffnung im Rahmen unseres traditionellen Straßenfestes „Der Längste Desch vun Köl-
le“ sehen wir als probates Instrument, den Einzelhandel im Severinsviertel im Sinne des § 6 Abs.1 
S.2 Nr. 3 LÖG zu stärken.  
Die Besucher*innen haben die Möglichkeit die Vielseitigkeit der Straße und die Angebote des lokalen 
Einzelhandels neu zu entdecken.  
Von früheren VOS wissen wir, dass das Severinsviertel und seine Einzelhändler*innen von einem 
verkaufsoffenen Sonntag profitieren werden.  
Der verkaufsoffene Sonntag trägt dazu bei, dass der zentrale Versorgungsbereich gestärkt wird.  
Die Severinstraße hat eine zentrale Funktion für die wohnortnahe Versorgung der Bewohner*innen 
des Severinsviertels und der Südstadt mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs.  
Aus den jahrzehntelangen Erfahrungen mit dem Straßenfest „Längste Desch“ wissen wir, dass sich 
die Anzahl der Besucher*innen aus anderen Stadtteilen und deren Verweildauer deutlich erhöht.  
Daraus leiten wir ab, dass das Severinsviertel von einem verkaufsoffenen Sonntag profitieren wird 
und es zu einer Belebung des Severinsviertels kommt.“ 
 
Die Veranstaltung „Dä Längste Desch vun Kölle“ zieht an diesem Tag ca. 100.000 Besucher*innen 
und mehr in das Severinsviertel. Die Besucher*innenzahl, welche lediglich aufgrund der Verkaufsstel-
lenöffnung zu erwarten ist, beträgt ca. 5.500. 
Hinzu kommt, dass lediglich 60% der Einzelhändler im Severinsviertel an dem verkaufsoffenen Sonn-
tag beteiligt werden. Vor allem die Filialisten wie Aldi, Rewe, Penny und DM öffnen nicht.  
Die Veranstaltung „Dä Längste Desch vun Kölle“ findet dieses Jahr bereits zum 42. Male statt. 
 
Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das entscheiden-
de Element, dass Besucher*innen das Severinsviertel aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex dar 
und spielt eine untergeordnete Rolle. 
 
Die Verwaltung hält diesen Antrag zumindest im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW für ge-
nehmigungsfähig.

5 
4. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 07.08.2022, Familien- und Stadtteilfest: 
 
Zum Antrag der Interessengemeinschaft Deutz wird festgestellt, dass diese Veranstaltung eine über 
die Grenzen Kölns hinaus bekannte und attraktive Veranstaltung darstellt. Es handelt sich um ein 
traditionelles Straßenfest, das jährlich konservativ geschätzt über 50.000 Besucher*innen anzieht. Die 
Besucher*innenzahlen sind durch die Presseberichterstattung hinreichend belegt, vgl. etwa 
https://mobil.koeln.de/veedel/innenstadt/deutz/deutz-feiert-alles-zum-familien--und-
stadtteilfest_942009.html und https://jeckes.net/2018/08/01/20-jahre-deutz-feiert-das-groesste-
strassenfests-der-schael-sick/. Auch das über YouTube vorhandene Bildmaterial 
(https://www.youtube.com/watch?v=DNF0Wstjpzs) belegt die Attraktivität dieses Straßen- und Fami-
lienfestes.  
 
Das Stadtteil- und Familienfest mit seinen vielfältigen Programmangeboten prägt daher in eindeutiger 
Weise den Sonntag, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfindet. 
 
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat dieses Straßenfest im Rahmen der verkaufsoffenen Sonn-
tage aller vorhergehenden Jahre selbst als ausreichend und festsetzungsfähig erachtet.  
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag genehmigungsfähig. Das öffentliche Interesse 
ist ausreichend begründet. 
 
Stadtbezirk 2: 
 
5. Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.; 20. Rodenkirchener Kunstmeile, 11.09.2022: 
 
Die Rodenkirchener Kunstmeile findet im Jahr 2022 zum 20. Male statt. Sie stellt gerade für den 
Stadtteil Rodenkirchen einen nicht wegzudenkenden, kulturellen und insbesondere traditionellen Ver-
anstaltungstag dar. Kunst und Kultur an allen Stellen des Veedels. Aus den Geschäften, Kirchen und 
Gastronomien werden Galerien, aus leerstehenden Geschäften und Seniorenzentren werden Ateliers, 
aus Eingangshallen und dem Rathaus werden Museen. 
Die Kunstmeile bringt den Bürger*innen in vielfältigster Art Kunst nahe. 
Wie in den vergangenen Jahren wird die Kunstmeile 2022 wieder ein großes Kulturfest werden, das 
immer mehr auch überregionale Bedeutung erhält. Nicht nur die Anzahl der ca. 3.000 Besu-
cher*innen, an einem Vernissage-Sonntag, die nach Rodenkirchen strömen, sondern auch die Zahl 
der teilnehmenden, professionellen Künstler*innen, die ihre Werke präsentieren, steigt jedes Jahr: 
2020 wurden an 60 Ausstellungsorten 65 künstlerische Positionen jeder Kunstgattung aus neun Nati-
onen gezeigt – insgesamt waren 2020 jedoch sogar rund 600 aktive Kreative an der Kunstmeile betei-
ligt. Hier wirkten die ortsansässigen Schulen (Gesamtschule, Gymnasium, Offene Schule Köln und 
Jugendkunstschule) mit.  
Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern*innen, sondern auch auf dem verbin-
denden und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 450 Ju-
gendliche und Kinder aus Rodenkirchen teil, die am Gymnasium Rodenkirchen, der Offenen-Schule-
Köln, der Gesamtschule Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunstschule Rodenkirchen sowie 
dem offenen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra Projekte für die Kunstmeile 
gestalten, diese am Vernissage-Sonntag ausstellen und so zum ersten Mal ihre Werke einer großen 
Öffentlichkeit präsentieren können.  
Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstler*innengruppe des Caritas Altenzentrums von 
Sankt Maternus vertreten. Mit den Musiker*innen, Tänzer*innen und Literat*innen, die das umfangrei-
che Rahmenprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit gestalten, sind so fast über 600 Krea-
tive an der Kunstmeile beteiligt. 
 
Als Ausstellungsorte sind das Bezirksrathaus Rodenkirchen, die katholische Kirche St. Maternus, die 
evangelische Kirchengemeinde Rodenkirchen, das Maternus-Seniorenzentrum Köln-Rodenkirchen, 
das Caritas-Altenzentrum St. Maternus, diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwohnungen, Restau-
rants und Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten Ortsteil, bis hinunter an den Rhein vertreten – 
die Orte werden einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Führungen sowie einem 
Rahmenprogramm mit Konzerten, Lesungen, Workshops und Performances miteinander verbunden. 
Hinzu kommen als „unterirdische Ausstellungsräume“ noch die beiden Tiefgaragen „Maternusplatz“

6 
und „Sommershof“, in denen Graffitis und junge Kunst präsentiert werden. 
Neu in diesem Jahr wird sein, dass die stark inklusiv ausgerichtete Offene Schule Köln voraussicht-
lich mit einer Ausstellung in den neuen Räumlichkeiten auf dem Sürther Feld begleiten wird. Eine 
Öffnung gegenüber des Veedels ist ihre klare Strategie.  
Den Besucher*innen werden 2022 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, Kunsttaxen etc.) angeboten, mit 
denen weiter auseinanderliegende Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkirchen unternommen 
werden können. Die Künstler*innen werden nach der großen Vernissage im Sommershof den ganzen 
Sonntag an ihren Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen geben sowie zum 
Teil ihre Arbeitstechniken präsentieren. Die zuletzt begonnene Kooperation mit dem Veedel Micha-
elshoven wir ausgedehnt. Die dort ansässige Diakonie hat mit der neu geschaffenen Stelle einer 
Quartier-Managerin das Bestreben auf Ihrer Agenda, die gesamte Vielfalt der dort ansässigen Klientel 
(Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf, Senior*innen, unbegleitete jugendliche Migrant*innen) in 
die Abläufe von Rodenkirchen zu integrieren. 
 
Begleitet wird die Kunstmeile immer von einem vielfarbigen, rund 80 Seiten starken, Katalog, der in 
einer Auflage von 5000 Exemplaren erscheint. Er stellt nicht nur jeweils auf einer Seite die teilneh-
menden Künstler*innen dar, sondern enthält auch einen Veranstaltungskalender mit dem Rahmen-
programm und einen detaillierten Ortsplan, der Spaziergänge zu den Kulturorten vereinfacht. 
 
Begleitend wird die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. den Sonntag der Vernissage „Tag des 
Kunsthandwerks und Designs“ als zentrale Veranstaltung auf dem Maternusplatz ausrichten. Hierbei 
handelt es sich um einen exklusiven Mix hochwertigen Kleinkunstangebots aus der Region.  
 
Die seit vielen Jahren für die Aktionsgemeinschaft tätige Kunstkuratorin Alexa Jansen, wird die künst-
lerische Choreographie und das Matching zwischen Künstler*innen und Aussteller*innen organisie-
ren. 
 
Daneben richtet die Aktionsgemeinschaft öffentliche Mitmachaktionen wie kollektives Malen für Schü-
ler*innen und ambitionierte Laien aus. Auch diese werden von der Kuratorin mit den o.a. Schulen 
organisiert. Hinzu kommen an diesem Vernissage-Sonntag für ein breites Publikum kunstorientierte 
Vorführungen wie Schnellzeichnen und der Deutsche Meister in der Disziplin „Kettensägen-
Holzskulpturen“. 
 
Die Kunstmeile mit ihrem vielfältigen Kunstangebot für die breite Bevölkerung prägt in eindeutiger 
Weise den Charakter dieses Tages in Rodenkirchen, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur 
begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Vergangenheit durch die vie-
len Besucher*innen gezeigt, die auch ohne parallel stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag ihren 
Weg in den Stadtteil alleine wegen der Kunst gefunden haben.  
 
Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 
 
Stadttbezirk 3: 
 
6. Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V., 10.07.2022, Lindenthaler Familien- und Veedelsfest: 
 
Im Juli 2022 veranstaltet der RLG e.V. zum 2. Mal das Lindenthaler Familien- und Veedelsfest, wel-
ches zuvor als „Lindenthaler Frühlingsfest“ stattgefunden hat. 
 
Von Freitag 08.07 bis Sonntag, 10.07.2022 verwandelt sich der Karl-Schwering-Platz wieder in ein 
wundervolles Veedels-Gourmetfamilienfest mit Winzermeile, Foodständen und Kinderkarussell. Es 
richtet sich an die ganze Familie und wird wieder ein geselliger Treffpunkt für alle Menschen aus dem 
Veedel sein.  
Im Jahr 2019 hat die CIMA am Sonntag des Frühlingsfests eine Passantenfrequenzzählung durchge-
führt, die ein Besucherpotential ergeben hat, das mindestens doppelt groß ist wie die Zahl regulärer 
Einkaufsbesucher an einem Werktag (Details: s. „Quellenangabe und die Belege“ sowie die separate 
Auswertung der CIMA). Es wurden 8.500 Festbesucher ermittelt, die einer ebenfalls durch Passan-
tenfrequenzmessung ermittelten Zahl von 4.105 Einkaufsbesucher*innen gegenüber stehen.  
Neu im Jahr 2022 ist, dass das Fest am Sonntag ab mittags ausgedehnt wird und die gesamte Düre-

7 
ner Straße zwischen Falkenburgstraße und Universitätsstraße als Veranstaltungsfläche bespielt wird.  
Auf der gesamten Fläche, veranstaltet der RLG e.V. in Zusammenarbeit mit den Einzelhändlern, 
Gastronomen, Vereine, Stiftungen und anderen Institutionen eine große Familienrallye für Kinder und 
Junggebliebene. Bei der Rallye werden an über 25 Stationen entlang der Dürener Str., draußen vor 
den Geschäften auf den Gehwegen und an den Straßenecken, verschiedene Quizfragen und Aufga-
ben, in unterschiedlicher Schwierigkeitskategorie für Kleine und Größere, gestellt. Der Start der Ral-
lye wird am Platz vor dem Stadtwaldeingang errichtet, hier erhalten alle Teilnehmer*innen der kosten-
losen Rallye eine Stempelkarte. Mit dieser Stempelkarte können die unterschiedlichen Stationen 
durchlaufen werden. Nach Erreichen von 10 Stempeln erhält jedes Kind ein zum Thema passendes 
Pixie-Buch und einen kostenlosen Einlass in das Kinder-Frühlings- und Spieleland.  
Als besonderes Highlight - NEU in 2022 - wird der RLG e.V. einen Teil der Dürener Str. (Karl-
Schwering-Platz bis Herbert-Lewin-Str.) sperren lassen und für das Kinder-Kreativ-und Spieleland 
abtrennen. Hier können sich die kleinen und großen Kinder an verschiedenen Attraktionen austoben 
und spielerisch alle Aktionen kennen lernen. Als Attraktionen sind z.B. eine Hüpfburg, ein Hindernis-
parcours, Pedalos und Kettcars geplant. Als Aktionen soll es eine Station mit Mini-Gewächshäusern 
zum selbst setzen mit verschieden Obst- und Gemüsesorten und einen Button-, Mal und Basteltisch 
mit Motiven aus der Blumen- und Tierwelt geben.  
Eine Dixie Band sorgt auf der ganzen Veranstaltungsfläche, entlang der Dürener Str. als Walking Act, 
für eine schöne musikalische Unterhaltung.  
Als weiteren Walking Act werden lustige Clowns entlang der Dürener Str. Klein und Groß unterhalten 
und so für eine fröhliche Stimmung sorgen.  
 
Die Erfahrungen der Vergangenheit mit den Veedelsfesten haben gezeigt, dass Lindenthal mit seinen 
Bürger*innenfesten ein attraktives Quartier ist, welches unabhängig von verkaufsoffenen Sonntagen 
Besucher*innen in das Quartier lockt. Das Fest hat vorher als „Lindenthaler Frühlingsfest“ stattgefun-
den und schon in dieser Konstellation eine Vielzahl an Besuchern angelockt, die die Zahl der Ver-
kaufsstellenbesucher deutlich übersteigt. 
Auch dieser noch sehr neue Anlass wird den Tag besonders prägen.  
 
Da die Sonntagsöffnung selbst aus Sicht der Verwaltung eine untergeordnete Rolle darstellt ist der 
Antrag genehmigungsfähig. 
 
7. Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V., 28.08.2022, Lindenthaler Sommerfest: 
 
Das Stadtteilfest Lindenthaler Sommerfest reiht sich in die traditionellen Stadtteilfeste ein, wie es die 
Stadtteilfeste in Deutz, Kalk. Ehrenfeld, Neu-Ehrenfeld oder in Dellbrück darstellen. Es handelt sich 
um Stadtteilfeste die über die Quartiere und die Stadtgrenzen hinaus bekannt sind. Stadtteilfeste die 
in der Vergangenheit regelmäßig einen ausreichenden Anlassbezug (öffentliches Interesse im Sinne 
von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LÖG NRW) für die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags gesetzt 
haben.  
Diese Veranstaltungen sind in der Vergangenheit auch von den Institutionen DGB, ver.di und den 
Kirchen toleriert und in der Folge nach Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln nicht beklagt wor-
den. Man erkennt dort offenkundig das Vorliegen des notwendigen öffentlichen Interesses an. 
Das Stadtteilfest „Lindenthaler Sommerfest“ (ehemals „Lindenthaler Flair“) findet diesjährig zum 32. 
Mal auf der Dürener Straße in Köln-Lindenthal statt.  
Aufgrund von Corona, wird das Straßenfest zum ersten Mal an zwei Tagen stattfinden und soll den 
ortsansässigen Gastronom*innen, Händler*innen, Vereinen, Institutionen und Fremd-
Aussteller*innen, einen Ausgleich für die zwei nicht stattgefunden Straßenfeste bieten.  
Am Samstag von 14 bis 22 Uhr und am Sonntag von 11 bis 20 Uhr verwandelt sich die Straße auf 
einer Länge von rund einem Kilometer in eines der beliebtesten Kölner Straßenfeste und lockt viele 
Menschen aus dem ganzen Stadtgebiet und Umland an.  
Insgesamt laden über 120 Verkaufsstände lokaler und überregionaler Händler*innen zum Stöbern 
ein. Zahlreiche Vereine aus dem Veedel präsentieren sich und ihre Tätigkeiten. Auch die katholische 
Pfarrgemeinde St. Stephan plant für dieses Jahr die Teilnahme am Stadtteilfest mit einem eigenen 
Stand. Gastronom*innen kümmern sich um das leibliche Wohl und an den Getränkestanden treffen 
sich Nachbarn und Freunde zum Gespräch. Für Kinder gibt es zahlreiche Attraktionen. An drei Büh-
nen werden Musik und Tanz dargeboten.

8 
Das Stadtteilfest zieht an diesem Tage 50.000 Besucher*innen und mehr in das Quartier. Besu-
cher*innen, die gerade wegen des Festes und der damit empfundenen Freude und dem Kölner Le-
bensgefühl in das Quartier kommen. Das traditionelle Straßenfest Lindenthaler Sommerfest (ehema-
lig Lindenthaler Flair) findet nun bereits seit 1988 statt. 
Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das entscheiden-
de Element, dass Besucher*innen das Quartier aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex dar und 
spielt eine untergeordnete Rolle. 
 
Die Verwaltung hält diesen Anlass für genehmigungsfähig. 
 
8. Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V., Street Gallery, 16.10.2022: 
 
Im Jahr 2022 veranstaltet der RLG e.V. bereits zum 24. Mal die Street Gallery in Lindenthal.  
Vom 14.10.2022 bis zum 22.10.2022 werden über 50 Geschäfte entlang der Dürener Straße zu klei-
nen Galerien und Museen.  
Neu im Jahr 2022 ist, dass sich zum Eröffungswochenende am 14.10-16.10 auf dem Karl-Schwering-
Platz ein Veedels-Gourmetherbstfest mit Winzermeile, Cocktail-Stand, Foodständen und Kinderka-
russell präsentiert. Das Fest richtet sich an die ganze Familie und wird wieder ein geselliger Treff-
punkt für alle Menschen aus dem Veedel sein. 
 
Begleitet werden die Kunstaustellungen in den Schaufenstern und Geschäften am Tag der Eröffnung 
von einem großen Rahmenprogramm, das in den letzten Jahren stark gewachsen ist und von den 
Menschen und Vereinen in Lindenthal mit großer Begeisterung angenommen wird.  
Am Tag der Eröffnung der Street Gallery am Sonntag, den 16.10.2022 werden neben den Kunstau-
stellungen in den Schaufenstern und Geschäften folgende Veranstaltungen stattfinden:  
An dem Sonntag, den 16.10., wird dann das Herbstfest durch ein großes Rahmenprogramm auf die 
gesamte Dürener Str. zwischen Falkenburgstraße und Universitätsstraße als Veranstaltungsfläche 
ausgedehnt. Auf der gesamten Fläche, veranstaltet der RLG e.V. in Zusammenarbeit mit den Einzel-
händler*innen, Gastronom*innen, Vereine, Stiftungen und anderen Institutionen eine große Kunst- & 
Herbstrallye für Kinder und Junggebliebene. Bei der Rallye werden an über 25 Stationen entlang der 
Dürener Str., draußen vor den Geschäften auf den Gehwegen und an den Straßenecken, verschie-
dene Quizfragen oder Aufgaben gestellt, die in unterschiedlicher Schwierigkeits-Kategorie für Kleine 
und Größere gestellt werden. Der Start der Rallye wird am Platz vor dem Stadtwaldeingang, neben 
der Open-Air Ausstellung, errichtet. Hier erhalten alle Teilnehmer*innen der kostenlosen Rallye eine 
Stempelkarte und können direkt die erste Station, die von dem RLG e.V. organisiert wird, erkunden. 
Mit dieser Stempelkarte können die unterschiedlichen Stationen durchlaufen werden. Nach Erreichen 
von 10 Stempeln erhält jedes Kind ein hochwertiges Malbuch und einen kostenlosen Einlass in die 
Kreativwerkstatt und das Spieleland. Neben dem Speise- und Getränkeangebot auf dem Karl-
Schwering-Platz, wird es verschiedene Stationen auf der Dürener Str. geben. Z.B. gibt es vor der 
Metzgerei Eckart, einen Grill-und Getränkestand, bei Hosenmatz-Kindermoden wird es einen Waffel-
stand und bei vom Fass einen Erfrischungsgetränkestand geben. Auch werden die Gastronom*innen 
ihre Außengastronomie mit dem Thema Kunst & Herbst schmücken und besondere Speise und Ge-
tränke zum Thema anbieten.  
 
Als besonderes Highlight und neu in 2022 - wird der RLG e.V. einen Teil der Dürener Str. (Karl-
Schwering-Platz bis Herbert-Lewin-Str.) sperren lassen und für die Kreativwerkstatt und das Spiele-
land abtrennen. Hier können sich die kleinen und großen Kinder an verschiedenen Attraktionen, die 
überwiegend durch Vereine, Stiftungen, Kirchengemeinden und andere Institutionen organisiert wer-
den, austoben und spielerisch kennen lernen.  
In der Kreativwerkstatt können unterschiedliche Kunstarten spielerisch erkundet werden, so soll es 
z.B., in Zusammenarbeit mit dem Gymnasial- und Stiftungsfond, eine Station zum Bau von Insekten-
Hotels geben, mit der Stiftung Villa Kunterbunt eine Buttonstation zum selbst gestalten und mit den 
Kunst-Galerien Viva l'Arte und Wichelmann einen Maltisch geben. 
Als Attraktionen sind nicht nur eine Hüpfburg der Rheinenergie, eine Kletterburg mit Rutsche der Zu-
rich Versicherungs AG geplant, sondern auch diverse Kreative Circus- und Geschicklichkeitsübungen 
an Spielgeräten, wie Stelzenlauf, Pedalos, Jonglieren mit Tellern, Bällen, Tüchern und Keulen, Diabo-
los, Springseile und Hula-Hoop z.B. betreut durch die Freie evangelischen Gemeinde Köln-
Lindenthal, KKG Alt-Lindenthal, Lions-Club Lindenthal oder der Kirchengemeinde St. Stephan, ge-

9 
plant. 
Die Tanzschule van Hasselt wird zum Thema Kunst & Herbst ebenfalls ein spezielles Kindertanzan-
gebot auf der Veranstaltungsfläche organisieren. Neu ist auch, dass die, auf dem Karl-Schwering-
Platz etablierte große Open-Air Ausstellung, auf den Stadtwaldeingang (Lindenthalgürtel / Dürener 
Str.) verlegt wird. Zudem wird es wieder an dem Sonntag eine große Vernissage mit den über 50 teil-
nehmenden Geschäften, zu der 24. Street Gallery in Lindenthal geben. 
Vor den einzelnen Geschäften entlang der Dürener Straße sollen Künstler*innen vor Ihren Galerien 
(teilnehmende Geschäfte) Open-Air Ateliers errichten und direkt vor Ort den Besucher*innen Ihre Ex-
ponate präsentieren. 
 
Auch gibt es wieder den Speaker’s Corner auf dem Platz vor Café Heinemann (Dürener Straße/Ecke 
Hans-Sachs-Straße), und auf dem Stadtwaldeingang (Dürener Straße/Ecke Lindenthalgürtel). 
 
Neu ist auch, dass die, auf dem Karl-Schwering-Platz etablierte große Open-Air Ausstellung, auf den 
Stadtwaldeingang (Lindenthalgürtel / Dürener Str.) verlegt wird.  
 
Zudem wird der Lindenthaler Tierpark miteinbezogen und auf rund 2.000m² Parkfläche eine Open-Air 
Skulpturenausstellung geben.  
 
In der kath. Kirche St. Stephan ist zudem ein Orgelkonzert geplant. 
Zu der Veranstaltung wird wieder ein Kunstkatalog erstellt, der bereits in die Stadtbibliothek aufge-
nommen wurde. 
 
Die Veranstaltung wird aus Sicht der Verwaltung den Charakter des Tages prägen. Die mit ihm ver-
bundene Verkaufsstellenöffnung nimmt eine untergeordnete Rolle ein. Die Kunst im Stadtteil steht an 
diesem Tage absolut im Vordergrund. 
 
Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 
 
9. Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 04.09.2022; Carrée-Fest 
 
Die Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg beantragt den 04.09.2022 als verkaufsoffenen Sonntag 
im Rahmen des Carrée-Festes (Straßenfest). 
 
Das Carrée-Fest ist eine über die Grenzen Kölns hinaus bekannte und attraktive Veranstaltung. 
 
Aus den hier vorliegenden Presseberichten lässt sich prognostizieren, dass weit mehr als 120.000 
Besucher*innen, wenn nicht sogar bis zu 150.000 Besucher*innen dieses Fest aufsuchen werden 
(https://www.youtube.com/watch?v=wl0ZSGiJeSA). 
 
Wie beim Straßenfest in Deutz steht auch dieses Fest im öffentlichen Interesse und genügt aus Sicht 
der Verwaltung als Rechtfertigungsgrund einer Verkaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 
LÖG NRW. Die Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist aus Sicht der Verwaltung eben nicht das 
entscheidende Element, dass Besucher*innen das Quartier aufsuchen. Sie stellt einen reinen Annex 
dar und spielt eine untergeordnete Rolle. Das Stadtteilfest alleine prägt den Charakter dieses Tages 
und ist somit aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 
 
10. Interessengemeinschaft Braunsfeld, 06.11.2022 Braunsfelder Martinsmeile: 
 
Die Interessengemeinschaft Braunsfeld beantragt für den 06.11.2022 anlässlich der traditionellen 
Braunsfelder Martinsmeile die Öffnung der Verkaufsstellen. Der Anlass rechtfertigt für sich allein ge-
sehen keine Ladenöffnung, weil ein Anlass, wie ihn § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW fordert, nicht 
vorliegt. 
Die Interessengemeinschaft stützt ihren Antrag auf weitere Sachgründe und teilt hierzu mit: 
„Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 - 5 LÖG 
NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4, Nr. 5) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die 
Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, 
dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung

10 
des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). Auch die Urteile vom 
OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende 
Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandelsstandort 
Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisbaren Gefährdungssituation. Wie viele der ca. 80 
Geschäfte entlang der Aachener Straße aufgrund der Auswirkungen der Corona- Krise nicht überle-
ben werden, wird sich sicher erst Ende 2022/ Anfang 2023 zeigen. 
 
Einige Ladenlokale waren kurz vor der Krise gerade erst neu eröffnet worden und die Geschäftsinha-
ber wurden vom anschließenden Lockdown besonders hart getroffen. 
Auf dem neu entstandenen Clarenbach- Platz haben im Oktober 2021 eröffnete Geschäfte teilweise 
bereits wieder geschlossen.  
 
Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln lässt sich am Stand-
ort Braunsfeld ein Rückgang der Einzelhandelsflächen feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, 
Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Ein weiterer Indikator, der die Gefährdungssituation für 
den Einzelhandelsstandort belegt, ist die geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr 2017 liegt der Wert 
bei 84,2. (PLZ-Gebiet 50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Damit las-
sen sich Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld belegen. Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig 
& Mortag weist einen deutlichen Rückgang der Besucherzahlen aus. Die durchschnittliche Besu-
cher*innenzahl/Stunde sank von 745 (2015) auf 497 (2016). Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer 
Verarmung des Einzelhandelsangebotes, da in den letzten Jahren große Verluste diverser Branchen 
zu verzeichnen sind. Hierzu gehören: Bekleidung, Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren, Haus-
haltswaren, Spielwaren, diverse Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien, Supermarkt). Dieser Befund 
deckt sich mit den Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln, wonach 
es am Standort Braunsfeld zu einem Rückgang an Einzelhandelsbetrieben gekommen ist (Ver-
gleichszeitraum 2008 mit 2016; Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Des Weiteren zeichnet 
sich eine Konzentration von Branchen ab. So verfügt Braunsfeld im Bereich der beantragten Laden-
öffnung derzeit über 11 Friseure, 4 Blumengeschäfte, 4 Bäckereien und 4 Schmuckgeschäfte. Zudem 
ist eine ungewöhnlich hohe Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb von 5 Jahren 3 verschiedene Ge-
schäfte in einem Ladenlokal). Im November 2021 auf dem Clarenbachplatz neu eröffnete Geschäfte 
stehen im Februar 2022 teilweise schon wieder vor der Schließung. Braunsfeld versorgt mit seinem 
Angebot zusätzlich Müngersdorf und anteilig Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im Einzelhandels-
konzept von 2011 geplante Ansiedlung von Einzelhandel auf dem ehemaligen RTL-Gelände in einer 
Größenordnung von ca. 1.000 qm nicht stattgefunden hat. Stattdessen sind hier durch die Fa. Pandi-
on ausschließlich Wohnungen erstellt worden. Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl von älteren 
und weniger mobilen Menschen (mehrere Altenheime/Clarenbachstift) für die die wohnortnahe Ver-
sorgung essentiell ist. Der Zuzug junger Familien ergibt sich durch das Neubaugebiet an der Eupener 
Straße (Park Linnee), den Baesweiler Hof und den zuletzt entstandenen Wohnkomplex am Claren-
bachplatz. Die Martinsmeile ist vor allem auch eine Aktivität, die mehrere Generationen zusammen-
führen soll. Hierbei sind sowohl das Seniorennetzwerk Braunsfeld als auch Kölsch Hätz starke Unter-
stützer. Bei der Martinsmeile handelt es sich um eine Marketing-Aktion nicht nur für Braunsfeld son-
dern auch für die umgebenden Veedel. 
 
Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen erheblichen Rückgang der Besu-
cher*innenzahl von Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 2016 aus. Die durchschnittliche Besu-
cher*innenzahl /Stunde sank von 745 auf 497. Diese Zahl hat sich durch den Verlust des Wochen-
marktes und der großen Postfiliale an zentraler Stelle sowie die Schließung der Kaisers-Filiale (alles 
in 2017) noch verstärkt. Die angekündigte Schließung weiterer Geschäfte wird die Situation noch wei-
ter verschärfen. 
 
Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld liegt mit 84,2 deutlich unter 100. Dies bedeutet eine klare Ab-
wanderung von Kaufkraft trotz steigender Einwohnerzahlen (Zahlenmaterial von Michael Bauer Re-
search GmbH, 2017). Der Einzelhandelsumsatz pro Kopf ist lt. CIMA von 6618.-€ in 2020 auf 6398.-€ 
in 2021 gesunken.  
 
Auch die Anbindung des Einkaufszentrums in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat die Abwande-
rung von Kaufkraft in den letzten Jahren verstärkt. Durch ein Konzept, bestehend aus verkaufsoffe-
nen Sonntagen, Straßenfesten und weiteren Aktionen möchte die IG Braunsfeld die Attraktivität des

11 
Braunsfelder Veedels stärken, die überörtliche Sichtbarkeit für die angrenzenden Stadtteile sowie den 
Wohlfühlfaktor erhöhen.“ 
Die Interessengemeinschaft Braunsfeld hat nachgewiesen, dass in Braunsfeld eine besondere örtli-
che Problemlage gegeben ist; der Standort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisbaren 
Gefährdungssituation. Er ist geprägt durch eine im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zunehmende 
Leerstandsituation von Ladenlokalen und einem Rückgang von Einzelhandelsflächen und Einzelhan-
delsbetrieben. 
 
Die vom Rat zu genehmigende Ladenöffnung dient daher dem Sachgrund des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 
(Ladenöffnung dient Erhalt, Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandels-
angebots) und Nr. 4 (Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Orts-
teilzentren) LÖG NRW. Zielrichtung der Sonntagsöffnung ist es, umfangreichen Leerständen bei Ge-
werbeimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändler*innen oder deren Geschäftsaufgabe ent-
gegenzuwirken sowie im Zusammenwirken mit der Veranstaltung der Martinsmeile ein vielfältiges 
Einzelhandelsangebot zu stärken und den Ortsteil Braunsfeld zu beleben. 
 
Die Sonntagsöffnung, die bereits im Jahr 2018 und 2019 stattfand, wurde auch von ver.di als geneh-
migungsfähig bewertet und in der Folge die Verkaufsstellenöffnung vom Rat genehmigt.  
ver.di stellte hierzu in der Vergangenheit fest. „Erfreulicherweise bieten die vorgelegten Unterlagen 
einen guten Überblick und erlauben eine umfassende Einschätzung. Angesichts der geringen geplan-
ten Verkaufsöffnungen sind an die Begründung geringere Anforderungen als in den vorherigen Ziffern 
zu stellen. Nach unserer Einschätzung erscheint die geplante Verkaufsöffnung nicht offensichtlich 
rechtswidrig.“ 
 
Der Rat am 06.02.2020 (Verwaltungsvorlage 4022/2019) die Martinsmeile 2020 genehmigt, welche 
bekanntermaßen durch die Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte. 
Zuletzt hat der Rat ebenfalls am 16.09.2021(Verwaltungsvorlage 2780/2021) die Martinsmeile 2021 
genehmigt. 
 
Das öffentliche Interesse wird hier nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 4 LÖG NRW begründet und 
von der Verwaltung als genehmigungsfähig bewertet. 
 
Stadtbezirk 7: 
 
11. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 09.10.2022, Musikalischer Herbst: 
 
Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt zur Anlassbeschreibung mit: 
 
„Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 40 Jahren 
- Beginnend mit einem Jazz Frühstück, dann Porzer und Kölner Gruppen und Künstler*innen. 
- umfangreiches Begleitprogramm durch Kinderbelustigungen und Kulinarisches, Auftritte ver-
schiedener Porzer Karnevalsvereine. 
Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte. 
- Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der 
Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kund*innen zu stoppen, der Porzer 
will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr 
bieten als nur den schnellen Einkauf!!“ 
 
Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, der Musikali-
sche Herbst statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer 
Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt. Die Vereine stel-
len sich vor und können sich präsentieren. Porzer Bürger*innen und Gäste können so die Vereine 
kennenlernen und sich an verschiedenen Musikrichtungen erfreuen.  
 
Ein musikalisches Programm durch verschiedene Künstler*innen. Diese Veranstaltung ist seit vielen 
Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender“. 
 
Neben dem Anlassgrund werden die nachfolgenden Sachgründe des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2-4 LÖG

12 
NRW vorgetragen. Sie teilt hierzu mit: 
 
„Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 LÖG 
NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. 
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neu-
gefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 Belege angeführt 
werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungs-
hilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 
707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation er-
forderlich ist. Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im 
Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die 
Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die 
Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz. Ausgelöst wurden die 
„Trading Down Effekte“ vor allem durch die Schließung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es 
zu vermehrten Leerständen, Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lage-
qualitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 
leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leerstände er-
strecken sich u.a. über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, Wilhelmstra-
ße und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Gefährdungssituation spie-
gelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im 
Jahr 2017 einen Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüs-
sen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituati-
on für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsver-
halten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus 
dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des mittel-und langfristigen Bedarfes nur im 
geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innen-
stadt von Köln-Porz“, Folie 13). Eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt 
ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, 
Seiten 42-43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den 
Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kom-
munen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielset-
zung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteressen potenzieller Käufer“ hin-
aus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt 
sich ein öffentliches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen 
Sonntag zu fördern und rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrecht-
lich geschützten Sonntagsschutz.“ 
 
Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln lässt sich am Stand-
ort Porz Mitte ein Rückgang der Einzelhandelsflächen, Rückgang an Einzelhandelsbetrieben, sowie 
ein Rückgang von Einzelhandelsbetrieben des mittelfristigen Bedarfes feststellen (Vergleichszeitraum 
2008 mit 2016). Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Ein-
zelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, so dass es 
an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel- und 
langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach 
einer Datenerhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2015 zeigt sich, dass Einzelhandels-
angebote des mittel- und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden 
(Präsentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln- Porz“, Folie 13). Eine Stär-
kung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes 
Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven 
Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung von 
Besucher*innen aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein 
probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteres-
sen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer*innen“ hinaus und dient der nachhaltigen 
Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, 
den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und rechtfertigt 
nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz.“

13 
 
Im Quartier Porz-Mitte sind die von der Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte vorgetragenen Sachgrün-
de von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Rahmen der Verwaltungsvorlage 2533/2018 geprüft 
und explizit als genehmigungsfähig eingestuft worden. 
 
Die Verwaltung hält den Antrag für genehmigungsfähig. 
 
12. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 04.12.2022, Porzer Adventsmarkt: 
 
Den Anlassgrund für den Porzer Adventsmarkt beschreibt die Innenstadtgemeinschaft mit: 
 
„Traditioneller Adventsmarkt in der Porzer Innenstadt  
- seit mehr als 20 Jahren als Weihnachtsmarkt mit Ständen von regionalen Aussteller*innen, 
Kunstgewerbe, Handarbeiten, Schnitzereien, Dekorationsartikeln etc., Kinderprogramm mit 
Nikolaus und Märchenzelt, Glühweinstand und der Beteiligung ortsansässiger Vereine 
- in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte 
- Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der 
Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden*innen zu stoppen, der Porzer 
will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr 
bieten als nur den schnellen Einkauf !!“ 
 
„Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht 
NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher An-
lass eingestuft und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. 
Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, sowie 
Café Gecko der Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus kommt mit Überraschungen für unsere 
kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird ei-
ne vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können einen Advents-
basar mitgestalten. Porzer Bürger*innen und Gäste können so die Vereine kennenlernen.  
Ein musikalisches Programm weihnachtliche Musik, u.a. der Carl Stamitz Musikschule und Por-
zer Künstler*innen.  
 
Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender. 
 
Neben dem Anlassgrund wiederholt die Innenstadtgemeinschaft vorgetragene Sachgründe, wie sie 
diese im Antrag für den 09.10.2022 vorgetragen hat. 
 
Zur Beurteilung der Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG NRW wird auf das o.a. Genannte unter 
Ziffer 11 verwiesen. 
 
Die Verwaltung hält den Antrag für genehmigungsfähig. 
 
Stadtbezirk 8: 
 
13. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 25.09.2022, Herbstfest: 
 
Der von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichte Anlass findet seit mehr als 13 Jahren 
auf einer Veranstaltungsfläche von 2.000 m² statt. Die parallel stattfindende Verkaufsstellenöffnung 
umfasst 20-25 Geschäfte mit Verkaufsflächen zwischen 50-100 m². Nachvollziehbar prognostiziert 
sind für die Veranstaltung zwischen 3.000 und 3.500 Besucher*innen. Die der Verkaufsstellenöffnung 
wird auf 1.500 Besucher*innen geschätzt.  
 
Bei dem von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichtem Anlass handelt es sich um ein 
auch in der Vergangenheit von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di akzeptiertes und nicht beklag-
tes traditionelles Fest. 
 
Aus Sicht der Verwaltung genügt dieses Fest alleine schon als Rechtfertigungsgrund einer Verkaufs-
stellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Der Antrag ist genehmigungsfähig.

14 
 
Stadtbezirk 9: 
 
14. Dellbrück, Interessengemeinschaft Dellbrücker Hauptstr. e.V., 25.09.2022, Straßenfest: 
 
Hier beantragt die Interessengemeinschaft ein seit vielen Jahren (es jährt sich zum 42 Male) über die 
Grenzen Kölns hinaus bekanntes traditionelles Stadtteilfest, das in der Presse als das räumlich größ-
te Straßenfest bezeichnet wird und welches viele tausend Besucher*innen anlockt.  
Die „Dellbrücker Festmeile“ wird auf der ganzen Länge der Dellbrücker Hauptstraße gefeiert 
(von der Bergisch-Gladbacher-Str. bis zur Ecke Hatzfeldstr.).  
Auf diesen 830 Metern präsentieren sich viele Vereine und Dellbrücker Unternehmen. Ergänzt wird 
die Veranstaltung durch Fahrgeschäfte für Kinder, Schausteller*innen, diverse Angebote zum Essen 
und Trinken und zwei Bühnen, auf der internationale, aber auch viele ortsansässige Künstler*innen 
auftreten. 
In den letzten Jahren hat die „Dellbrücker Festmeile“ zwischen 30.000-50.000 Besucher*innen ange-
zogen. 
Die Verkaufsstellenöffnung zieht lediglich ca. 2.000 -3.000 Besucher*innen an. 
 
Vor allem durch die letzten, von der Corona-Pandemie geprägten Jahre verzeichnet die Dellbrücker 
Hauptstraße Leerstände. Um einer Verödung des Einzelhandels entgegen zu wirken sind Veranstal-
tungen wie die „Dellbrücker Festmeile“ unabdingbar. Die „Dellbrücker Festmeile“ bietet dem stationä-
ren Einzelhandel die Möglichkeit sich einem großen Publikum zu präsentieren und für sich Werbung 
zu machen.  
Die Filialisten REWE, DM, Rossmann und Tchibo beteiligten sich in den vergangen Jahren nicht an 
einer Verkaufsstellenöffnung. 
Eine Schließung des stationären, inhabergeführten Einzelhandels könnte auch eine Schließung der 
Grundversorger nach sich ziehen und somit der älteren und/oder mobil eingeschränkten Bevölkerung 
die Versorgung erschweren.  
 
Nie auch nur annähernd ist dieses Straßenfest von den beteiligten Institutionen in Frage gestellt oder 
sogar beklagt worden. Die Besucher*innenzahlen sind durch die Presseberichterstattung bestätigt 
(Stadtbezirk 1:https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/mein-blatt/koelner-
wochenspiegel/muelheim/dellbruecker-strassenfest-lockte-tausende-feierfreudige-an-koelns-laengste-
festmeile-31347166).  
 
Ein Stadtteilfest, das für sich alleine im öffentlichen Interesse steht und den Sachgrund § 6 Abs. 1 
Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW erfüllt. Der Antrag ist aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 
 
Nicht genehmigungsfähige Anträge der Interessengemeinschaften liegen nachfolgend vor für: 
 
Stadtbezirk 1: 
 
1. ABC - Aktionsgemeinschaft rund um Bonnerstr./Chlodwigplatz e.V, 25.09.2022; Südstadt – 
Safari- eine offene Südstadt: 
 
Die Veranstaltungen der Südstadtsafari finden überwiegend in den Läden und Restaurants der Süd-
stadt statt, so dass die Sonntagsöffnung Voraussetzung dafür ist, dass die Aktionen überhaupt statt-
finden können. Damit ist die Verkaufsstellenöffnung am Sonntag, ohne die die Aktionen gar nicht 
stattfinden könnten, Anlass für die Besucher*innen, in die Südstadt zu kommen und nicht umgekehrt 
eine ohne Sonntagsöffnung stattfindende Veranstaltung.  
Mangels Trennungsmöglichkeit kann die Südstadtsafari daher nicht als prägende Veranstaltung an-
gesehen werden, die ohne die Sonntagsöffnung bereits eine Vielzahl an Besucher*innen anziehen 
würde, so dass die Sonntagsöffnung sich lediglich als Annex zur Veranstaltung darstellen würde. 
 
Der Antrag ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht genehmigungsfähig. 
 
2. . ABC - Aktionsgemeinschaft rund um Bonnerstr./Chlodwigplatz e.V, 27.11.2022;Advent und 
Lichterglanz in der Südstadt:

15 
 
Die weihnachtliche Beleuchtung der Südstadt stellt schon keine eigenständige Veranstaltung dar. 
Auch der während des gesamten Advents stattfindende Krippenweg stellt keine speziell an diesem 
Sonntag stattfindende Veranstaltung dar, die eine Vielzahl von Besucher*innen gerade an diesem 
Tag anziehen würde. Da nach der bisherigen Rechtsprechung noch nicht einmal kleinere Weih-
nachtsmärkte wie zum Beispiel in Rodenkirchen ausreichen, um eine Sonntagsöffnung zu rechtferti-
gen, gilt dies erst Recht für eine nur weihnachtliche Beleuchtung nebst Krippenweg, die noch nicht 
einmal als eigenständige Veranstaltung am fraglichen Sonntag aufgefasst werden kann. 
 
Der Antrag ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht genehmigungsfähig. 
 
3. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 07.08.2022, Sommerveedelsmarkt am Tag des Vee-
dels: 
 
Der Sommerveedelsmarkt ist eine kleine, aufs Veedel bezogene Veranstaltung, die ähnlich wie bei-
spielsweise der Weihnachtsmarkt in Rodenkirchen (vom VG Köln als nicht genehmigungsfähig einge-
stuft) keine so große Ausstrahlungswirkung erzeugt, dass hierdurch wesentlich mehr Besucher*innen 
angezogen werden als durch die Verkaufsstellenöffnung. Die Besucher*innenmenge von 9.000 – 
10.000 Besucher*innen ist eine reine Wunschvorstellung, die durch nichts belegt wird.  Es fehlen 
auch sämtliche Angaben zur Größe des geplanten Marktes.  
 
Die weiter geplanten kleinen Veranstaltungselemente (Stationenlauf, Walking Acts, Ausstellung von 
Hobbyfotografen, Führungen etc.) reichen nicht aus, um auch im Zusammenspiel mit dem Som-
merveedelsmarkt die notwendige große Ausstrahlungswirkung zu generieren. 
 
Die zu den Sachgründen 2 – 4  gemachten Ausführungen reichen nicht aus, um einen besonderen 
Missstand im Veedel zu dokumentieren und sie beruhen auch nicht auf einem von der Kommune ver-
abschiedeten Konzept, das u.a. Sonntagsöffnungen zur Behebung der Missstände aufführt. 
 
Der Antrag ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht genehmigungsfähig. 
 
Stadtbezirk 2: 
 
4. Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.; 07.08.2022, Stadtweiter Tag des Veedels: 
 
Der Tag des Veedels in Rodenkirchen stellt schon keine Veranstaltung dar. Die begleitenden Aktio-
nen zur geplanten Verkaufsstellenöffnung sind für sich genommen nicht geeignet, einen beträchtli-
chen Besucher*innenstrom anzuziehen, der die Zahl derer, die wegen der Verkaufsstellenöffnung 
kommen, übersteigen würde. Es handelt sich überwiegend um Aktionen der Händler*innen zur Kun-
dengewinnung. 
 
Der Antrag ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht genehmigungsfähig. 
 
5. Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.; 04.12.2022,Aktions Wochenende „Wir alle sind 
Rodenkirchen“: 
 
Das inklusive und kulturübergreifende Fest „Wir alle sind Rodenkirchen“ stellt ein kleines Fest im Ve-
edel dar, das im Wesentlichen dazu dient, die Offene Schule Köln in Rodenkirchen bekannt zu ma-
chen. Seine Größe –ebenso wie der Weihnachtsmarkt in Rodenkirchen, der bereits vom Verwal-
tungsgericht Köln abgelehnt wurde – reicht nicht aus, um gegenüber einer Verkaufsstellenöffnung als 
prägend für den Tag angesehen zu werden.  Es fehlen Darstellungen zur Größe der Veranstaltung, 
anhand derer geschlossen werden könnte, dass eine Vielzahl von Besucher*innen allein wegen des 
Festes kommen. 
 
Der Antrag ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht genehmigungsfähig. 
 
Stadtbezirk 3:

16 
6. Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 23.10.2022; Kunst im Carrée: 
 
Diese Veranstaltung wird über zwei Wochen (vom 23.10.2022 bis zum 05.11.2022) veranstaltet. 
In über 70 Geschäften im ganzen Carrée entstehen kleine Galerien und Museen. Für diese Zeit stel-
len die Künster*innen ihre Kunstobjekte zu dem diesjährigen Thema „Stadtgesichter – Stadtgeschich-
ten“ aus. Die Vernissage zur Eröffnung der Kunst im Carrée soll am 23. Oktober um 11 Uhr im Cari-
taszentrum auf der Zülpicher Straße stattfinden. Dort soll auch die Preisverleihung für das beste 
Kunstwerk, sowie die Ehrung für die beiden Plakatkünstler*innen stattfinden. 
Danach sollen Gäste und Kunstinteressierte die Kunst an den unterschiedlichsten Ausstellungsorten 
und die Kunstschaffenden im Gespräch erleben. 
Hierzu sind die ausstellenden Künstler*innen an den Ausstellungsorten anwesend und es werden 
kleine Snacks und Getränke angeboten, so dass 70 kleine Vernissagen stattfinden. Zudem sollen 
verschiedene Künstler*innen ihre Werke in einer Open-Air-Veranstaltung direkt vor Ort zeigen. 
Musikgruppen sollen auf den Gehwegen auftreten und Performance Künstler*innen sollen in und vor 
den Geschäften ihr Können präsentieren. 
Es soll verschiede Kunstausstellungen und verschiedene Malaktionen, unter anderem auch für Kinder 
geben. 
Das Ganze soll von einem unterschiedlichen Musikprogramm begleitet werden. 
 
Aus hiesiger Sicht reicht der Anlass „Kunst im Carree“ am 23.10.2022 mitsamt der Vernissage und 
des Rahmenprogrammes nicht aus, um die Sonntagsöffnung zu rechtfertigen. Kern der Kunstmeile 
„Kunst im Carree“ ist eine zweiwöchige Ausstellung von Kunstobjekten in 70 Geschäften des Vee-
dels.  
 
Ohne die Geschäftsöffnung können die Kunstobjekte am fraglichen Sonntag nicht gezeigt werden. 
Die Geschäftsstellenöffnung ist daher tragender Bestandteil der Veranstaltung und kann nicht von 
dieser isoliert betrachtet werden. Es kann daher nicht prognostiziert werden, dass allein die Veran-
staltung 10000 – 12000 Besucher*innen anzieht, wohingegen nur 5000- 6000 wegen der Verkaufs-
stellenöffnung kommen, da die Verkaufsstellenöffnung untrennbar mit der Veranstaltung verknüpft ist. 
Die Vernissage zur Eröffnung alleine zieht nebst ihrem Rahmenprogramm (Musikgruppen, Malaktion 
für Kinder, Portraitmaler, Orgelkonzert usw.) nicht genügend Besucher*innen an, um ohne eine Ver-
kaufsstellenöffnung eine Sonntagsöffnung zu rechtfertigen. 
 
Der Antrag ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht genehmigungsfähig. 
 
Stadtbezirk 4: 
 
7. Wir in Neuehrenfeld e.V., 07.08.2022, Tag des Veedels: 
 
Zu diesem Antrag wird sinngemäß vollumfänglich auf die Ausführungen zu „4. Aktionsgemeinschaft 
Rodenkirchen e.V.; 07.08.2022, Stadtweiter Tag des Veedels“ verwiesen. 
 
Stadtbezirk 7: 
 
8. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 07.08.2022, Tag des Veedels –Mein Veedel – 
Meine Bühne: 
 
Zu diesem Antrag wird sinngemäß vollumfänglich auf die Ausführungen zu „4. Aktionsgemeinschaft 
Rodenkirchen e.V.; 07.08.2022, Stadtweiter Tag des Veedels“ verwiesen. 
 
Stadtbezirk 8: 
 
9. Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 07.08.2022, Tag des Veedels: 
 
Zu diesem Antrag wird sinngemäß vollumfänglich auf die Ausführungen zu „4. Aktionsgemeinschaft 
Rodenkirchen e.V.; 07.08.2022, Stadtweiter Tag des Veedels“ verwiesen. 
 
Stellungnahmen/Ergebnis

17 
 
Mit E-Mail vom 31.03.2022 wurde den Institutionen nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW (Gewerkschaften, 
Kirchen, IHK zu Köln, Handelsverband Aachen - Düren - Köln und der Handwerkskammer zu Köln) 
Gelegenheit zur Stellungnahme, bis einschließlich 08.04.2022, zu den Anträgen, welche die Verwal-
tung zum Zeitpunkt der Anhörung als genehmigungsfähig eingestuft hat, gegeben. 
 
Der Evangelische Kirchenverband Köln und Region hat mit Schreiben vom 08.04.2022 Stellung be-
zogen. Trotz seiner grundlegenden ablehnenden Haltung gegenüber Sonntagsöffnungen werden die 
Anträge als nachvollziehbar angesehen (Anlage 19, anonymisiert, Original liegt der Verwaltung vor.) 
 
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di spricht sich mit Schreiben vom 08.04.2022 (Anlage 20 ano-
nymisiert, Original liegt der Verwaltung vor) gegen die Genehmigung der beantragten Sonntagsöff-
nungen aus. 
 
Der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Köln Bund hat mit Schreiben vom 08.04.2022 Stellung zu 
den beantragten Sonntagsladenöffnungen bezogen (Anlage 21, anonymisiert, Original liegt der Ver-
waltung vor). Sie unterstützen vollumfänglich die Stellungnahme von ver.di. 
 
Weitere Stellungnahmen sind der Verwaltung, innerhalb der Frist, nicht zugegangen. 
 
Fazit 
 
Die Verwaltung ist auch nach Abgabe der zuvor erwähnten Stellungnahmen von der Genehmigungs-
fähigkeit der Anträge überzeugt und empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die als Anlage 1 beigefügte 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen auf dem Gebiet der 
Stadt Köln zu genehmigen. 
 
Den Vertretenden des Handels ist absolut bewusst, dass eine Veränderung der Corona-Lage zur 
Aufhebung der dann genehmigten Rechtsverordnung führen kann. 
 
Die Verwaltung stellt sicher, dass, soweit Anlässe einer Marktfestsetzung oder einer Sondernut-
zungserlaubnis bedürfen, diese rechtzeitig von den Veranstaltern beantragt und von der Verwaltung 
festgesetzt werden. 
 
Anlagen: 
Zur Schonung der Ressourcen werden diesem Vorgang nur die Vorlage selbst, die Anlage1 und die 
Anlagen 19-21 umgedruckt beigefügt. Alle Dokumente können im Ratsinformationssystem eingese-
hen werden. 
 
 
Anlage 1 RVO 2022 
Anlage 2 Anträge Innenstadt 
Anlage 3 Antrag Severinsviertel 
Anlage 4 Deutzer Freiheit 
Anlage 5 Rodenkirchen 
Anlage 6 VOS Lindenthal 
Anlage 7 Sülz-Klettenberg 
Anlage 8 Braunsfeld 
Anlage 9 Porz-Mitte 
Anlage 10 Antrag Rath-Heumar 
Anlage 11 Antrag Dellbrück 
Anlage 12 Antrag Südstadt_nicht genehmigungsfähig 
Anlage 13 Antrag Severinsviertel_nicht genehmigungsfähig 
Anlage 14 Antrag Rodenkirchen_nicht genehmigungsfähig 
Anlage 15 Antrag Sülz-Klettenberg_nicht genehmigungsfähig 
Anlage 16 Antrag Neuehrenfeld_nicht genehmigungsfähig 
Anlage 17 Antrag Porz_nicht genehmigungsfähig

18 
Anlage 18 Antrag Rath-Heumar_nicht genehmigungsfähig 
Anlage 19 Stellungnahme Evangelischer Kirchenverband Köln 
Anlage 20 Stellungnahme ver.di 
Anlage 21 Stellungnahme DGB

Anlage 11 Antrag Dellbrück

26185 Zeichen

Anwendungshilfe der Stadt Köln zum Ladenöffnungsgesetz NRW (in der Folge LÖG)
im Zusammenhang mit der Beantragung und Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und
Feiertagen

Das LÖG ist in seiner geänderten Form am 30.03.2018 in Kraft getreten.

Auszug zum 8 6 Abs. 6 LÖG:

86 (Fn 3)
Weitere Verkaufssonntage und -feiertage
(1) An jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen
Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.

Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung

1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,

2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient,
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,

4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder

5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.

Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur
örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters müssen die jeweiligen Veranstaltungen gemäß
Satz 2 Nr. 1 für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund stehen

(2) Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus dürfen an jährlich höchstens
40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürfen
Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden.

(3) Die zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt, die Orte nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Freigabe
kann auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden.

(4) Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage nach Absatz 1 und 2 durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe
kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Innerhalb einer Gemeinde dürfen nach Absatz 1 insgesamt nicht
mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe nach Absatz 1 für das gesamte Gemeindegebiet,
darf dabei nur ein Adventssonntag freigegeben werden. Erfolgt die Freigabe nach Absatz 1 beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und
Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden, insgesamt dürfen jedoch nicht mehr
als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes
Rücksicht zu nehmen. Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Absatz 1 sind die zuständigen Gewerkschaften,
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören.

(5) Von der Freigabe der Tage nach Absatz I und 4 sind ausgenommen:
1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW,

2. Ostersonntag,

3. Pfingstsonntag,

4. der 1. und 2. Weihnachtstag und

5. der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt.

Folgende Eckpunkte der Novellierung sind hervorzuheben:

«e an höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen
dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse in der Zeit von13 Uhr bis 18 Uhr
geöffnet sein (beachte in der Ratssitzung zuletzt am 07.06.2018 bekräftigte
Selbstbeschränkung auf drei Sonn- und Feiertage)

« innerhalb einer Gemeinde, bestimmten Bezirkes, Ortsteiles oder Handelszweiges
dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage im Jahr freigegeben
werden

« der bisher geltende Anlassbezug ist entfallen; es müssen nun gewichtige
Sachgründe eine weiterhin ausnahmsweise Sonn- oder Feiertagsöffnung
begründen und im öffentlichen Interesse liegen

Nach LÖG liegt eine Verkaufsstellenöffnung im öffentlichen Interesse, wenn

> sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen stattfindet
dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines zukunftsfähigen stationären
Einzelhandelsangebotes
dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche
der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren
der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus, als Wohn- und
Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen

VVV VW

dient.

Die Landesregierung hat versucht mit einer Anwendungshilfe, den
Interessengemeinschaften des Handels, den anderen Beteiligten(vgl. $ 6 Abs. 4 LÖG) und
den Kommunen ein Mittel an die Hand zu geben, um rechtssicher die Genehmigung von
Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen möglich zu machen.

Die Anwendungshilfe steht auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums des Landes
NRW zum Download bereit.

Nach Inkrafttreten des LÖG zum 30.03.2018 sind ein Urteil des Verwaltungsgerichtes
Düsseldorf ( VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2018 — 3 L 1462/18 und drei Beschlüsse
des OVG Münster, Beschluss vom 27.04.2018 — 4 B 571/18 und Beschluss vom 04.05.2018
— 4 B 590/2018 sowie der Beschluss vom 25.05.2018 — 4 B 707/2018) unter
Berücksichtigung des novellierten Rechts bekannt geworden.

Die mit der Novellierung über den des Sachgrundes im Zusammenhang mit Festen, Märkten
u.a. geschaffenen Sachgrund hinaus, sind Sachgründe, die aus Sicht der Verwaltung einer
politischen/wirtschaftspolitischen Vorgabe durch den Rat der Stadt Köln bedingen.

Anträge von Interessengemeinschaften können mit diesen Sachgründen selbstverständlich
begründet werden. Sie sind dann von den Dienststellen zu prüfen, die dahingehend über die
entsprechende Expertise (Amt für Stadtentwicklung und Statistik; Amt für
Wirtschaftsförderung) verfügen. Über diese Expertise verfügt die zuständige
Ordnungsbehörde in diesen Fällen nämlich nicht.

Für eine Beantragung einer Verkaufsstellenöffnung gem. 8 6 LÖG wird nachfolgender
Antragsvordruck vorbereitet um den Interessengemeinschaften die Antragstellung zu
erleichtern:Beachte:

Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte
Feiertage)

Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.

Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen für die nächsten fünf Jahre

Dellbrücker Hauptstraße, am 4. Sonntag eine vollständigen Wochenendes im
September (25.9.2022, 24.9.2023, 29.9.2024, 28.9.2025, 27.9.2026)

Antragsteller:

IG DELLBRÜCKEerLeben e.V.

(GE

GE

(EEE

0]

(GEHE

(EEE

(EEE
Bezeichnung des Anlass: Markt:

Messe:

Örtliches Fest:
Dellbrücker Festmeile jeweils am 4.
Wochenende im September

Ähnliche Veranstaltung:

Anlassbeschreibung:

Seit mehr als 40 Jahren feiert Dellbrück am
vierten Wochenende im September
Stadtteilfest. Es ist das längste Straßenfest
in Köln, mit Musik- und
Unterhaltungsprogramm auf zwei Bühnen,
vielen Angeboten für Kinder und Familien,
Präsentationen und Verkauf der
anliegenden Händler, Gastronomen und
Vereine unterstützt durch professionelle
Marktbeschicker.

Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im

Vordergrund?

Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in $ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.

xja

nein

(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt
Köln)

Bei dem Anlass handelt es sich um:

x eine historische Veranstaltung

x eine Veranstaltung, welche zum 42. Mal
stattfindet (2020/2021 ausgefallen)
erstmalig stattfindende Veranstaltung

Besteht ein unmittelbar räumlicher und xja

zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und nein (wenn nein, keine Aussicht auf
den zur Öffnung vorgesehenen Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat
Verkaufsstellen? der Stadt Köln)

Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung . . . .
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, Die „Dellbrücker Festmeile“ wird auf der
stattfindet. E Ü

Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche ganzen Länge der Dellbrücker Hauptstraße
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch gefeiert ( Von der Bergisch-Gladbacher-Str.
zeitlich überlappend stattfindet. bis zur Ecke Hatzfeldstr.)

Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein Auf diesen 830 Metern präsentieren sich

angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit viele Vereine und Dellbrücker

geschaffenen Anlässe un eine ku fsstellenöfinung zu a Unternehmen. Ergänzt wird die

erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, ri ..
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Veranstaltung durch Fahrgeschäfte für
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Kinder, Schausteller, diverse Angebote
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen zum Essen und Trinken und zwei Bühnen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu . . . ’
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt auf der internationale, aber auch viele
genehmigten Anlässe. ortsansässige Künstler*innen auftreten.

Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in

den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;

Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und

Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich

verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;

Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher |xja

als die der Verkaufsstellenöffnung? nein (wenn nein, keine Aussicht auf

Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt in f .
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat

Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung: in den letzten Jahren: 30.000-50.000
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 2000 - 3000 (Werte aus anderen

Sonntagsöffnungen/ Shoppingevents)
Veranstaltungsfläche:
830 m entlang der Dellbrücker
Hauptstraße, von der Bergisch-Gladacher-
Str. bis zur Ecke Hatzfeldstr., sprich ca.
Verkaufsfläche: 8300 m2

ca. 2500m2 (die Filialisten wie Rewe, DM,
Tchibo und Rossmann beteiligten sich in
der Vergangenheit nie an den
verkaufsoffenen Sonntagen)

Quellenangabe und Belege zu https://www.rheinische-
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche anzeigenblaetter.de/mein-blatt/koelner-
und Verkaufsfläche: wochenspiegel/lmuelheim/dellbruecker-

Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für strassenfest-lockte-tausende-
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und feierf di koel | t
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt eierfreudige-an-Koelns-laengste-

der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) festmeile-31347166

https://www.ksta.de/koeln/muelheim/sta
dtteilfest-so-war-das-dellbruecker-
strassenfest-28484124

Ordnungsamt Köln

Die Schätzung zu den Besuchen aus der
Verkaufsstellenöffnung ergibt sich aus den
Erfahrungen des Abendevents „Dellbrück
vorOrt erleben“. Da haben die
Besucher*innen Giveaways bekommen,
anhand derer wir die Frequenz auswerten
konnten. An diesen Abenden verteilten wir
jeweils 1500 Giveaways an die
Besucher*innen.

Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.

Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.

Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.

Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.

Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschafte
n gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.

Eine Zählung der Besucher*innen der
„Dellbrücker Festmeile“ wurde in den
vergangenen Jahren nicht durchgeführt. In
der Presse wurde über eine Vielzahl von
Besuchern berichtet (30.00 — 50.000)

Die Anzahl der Besucher*innen können nur
so von uns geschätzt werden.

Diese Vorgehensweise, anhand von
qualitativen Daten den prägenden
Charakter einer Veranstaltung zu belegen,
wird vom OVG für das Land NRW
anerkannt. Auf einer
Informationsveranstaltung am 21. 06. 2017
mit dem OVG Münster beim Ministerium für
Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand
und Handwerk des Landes NRW
erläuterten die OVG Richter Details ihrer
Rechtsprechung.

(Information hierzu von der IHK Köln) Nach
Aussagen der OVG Richter ist es zulässig,
dass der prägende Charakter einer
Veranstaltung beispielweise anhand von
Pressebericherstattungen der letzten Jahre,
Berichten des Ordnungsamtes über
vergangene Veranstaltungen,
Sicherheitskonzepten für die geplante
Veranstaltung, Aussagen über
Straßensperrungen, Verkehrs- und
Parkraumkonzepten als auch anhand von
der Art und Umfang der
Veranstaltungswerbung belegt werden
kann. In seinem Urteil
(Entscheidungsdatum 07. 12. 2017
Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt das
OVG diese Sichtweise.

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären

Einzelhandelsangebots

Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig.
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.

Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)

Da ein Stadtteilfest nur Sinn für das Veedel
macht, wenn sich viele ansässige
Unternehmen beteiligen, ist eine Öffnung
am Sonntag unabdingbar. Bei so vielen
Besuchern ist es enorm wichtig auch sein
Sortiment im Geschäft präsentieren zu
können.

Vor allem durch die letzten, von Corona
geprägten Jahre, verzeichnen wir auch auf
der Dellbrücker Hauptstraße Leerstände.
Diese werden oft nicht durch Einzelhändler,
sondern durch Dienstleister
(Immobilienmakler, Versicherungen etc.)
gefüllt. Für eine lebendige Einkaufsstraße
ist der individuelle Einzelhandel aber
unabdingbar. Dei „Dellbrücker Festmeile“
bietet dem stationären Einzelhandel die
Möglichkeit sich einem großen Publikum zu
präsentieren und für sich Werbung zu
machen.

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher

Versorgung)

Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.

Um der Verödung des Einzelhandels
entgegen zu gehen, sind Veranstaltungen
wie die „Dellbrücker Festmeile“ wichtig.
Eine Schließung des stationären,
inhabergeführten Einzelhandels könnte
auch eine Schließung der Grundversorger
nach sich ziehen und somit der älteren
und/oder mobil eingeschrämkten
Bevölkerung die Versorgung erschweren.

Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder

Ortsteilzentren

Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen

auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.

Durch die Veranstaltung wird die
Attraktivität des Veedels erhöht. Auch für
die Vereine ist es ein wichtiger Termin um
neue Mitglieder zu werben, Spenden zu
sammeln und sich zu präsentieren. Auch
wird die Dellbrücker Hauptstraße als
Treffpunkt wahrgenommen. Das
unterstützen wir über das ganze Jahr mit
anderen Veranstaltungen.

Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort

von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr

Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.

Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Durch die positive Berichterstattung in der
Presse, die gerne auch den örtlichen
Einzelhandel und die Vereine in den
Vordergrund stellt, welche sich durch
besondere Aktionen zum Stadtteilfest
auszeichnen.

Es ermöglicht dem Veedel, sich in Gänze
zu präsentieren und vereint somit
Einzelhandel, Vereine und
Kulturschaffende, die sich gemeinsam auf
dem Stadtteilfest präsentieren.

03.03.22, 10:42 Dellbrücker Festmeile: Ein Fest für Bürger und Händler | Kölner Stadt-Anzeiger

Kölner Stadt-Anzeiger

Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Mülheim

Dellbrücker Festmeile: Ein Fest für Bürger und Händler

Der Veranstalter schätzt, dass an beiden Tagen zusammen 180 000
Besucher kamen.
Foto: Tobias Christ

Von Tobias Christ 25.09.12, 13:07 Uhr

Dellbrück - Wenn der Weihnachtsmann im Herbst Urlaub hat, geht er gern im Rechtsrheinischen bummeln.
Wolfgang Bergmann ist aus Mülheim gekommen, um sich auf der Dellbrücker Hauptstraße umzuschauen. In der
Adventszeit ist er manchmal als Nikolaus oder als Weihnachtsmann unterwegs — der ideale Job für den 58-
Jährigen mit dem weißen Rauschebart und der stattlichen Statur. Aber jetzt gibt esja keine Geschenke zu
verteilen, also kann Wolfgang Bergmann auf dem Dellbrücker Straßenfest mal sich selbst etwas Gutes gönnen.
Viele andere wollen das auch: Am ersten Tag schiebt sich schon bald eine dichte Menschenmasse über die leicht
hügelige Geschäftsmeile. Das Angebot dort findet Bergmann richtig gut. „Hier kann man angenehm Geschäfte
gucken.“ An diesem Wochenende noch einiges mehr.

Etwa 60 Stände haben örtliche Gewerbetreibende zwischen Bergisch Gladbacher Straße und Thurner Straße
aufgebaut, weitere 60 stammen von auswärtigen Händlern. Dazu geben Künstler wie Tommy Stern, Graham
Bonney und De Boore auf der Bühne ihr Bestes. Karlheinz Dreesen, Vorstandsmitglied der veranstaltenden
Interessengemeinschaft „Treffpunkt“ Dellbrücker Hauptstraße, schätzt die Besucherzahl (durch die
Veranstalterbrille) auf 180 000 - an beiden Tagen zusammen. Die ortsansässigen Händler seien in diesem Jahr
besonders zahlreich vertreten, freut er sich.

Noch mehr Programm im nächsten Jahr

Im nächsten Jahr wolle der neu gewählte Vorstand noch mehr Dellbrücker Geschäfte und Vereine ins Boot holen.
Auch für Kinder und Jugendliche solle mehr geboten werden. Es werde sich einiges ändern am Konzept des
drittgrößten Straßenfests in Köln, kündigt Dreesen an. Kevin und Dennis sind zufrieden mit der Party, so wie sie
ist. Etwas abseits vom großen Trubel haben sie ihre gebrauchten Spielsachen drapiert. Der elfjährige Kevin hat
kurz nach dem Start schon zwei Konsolenspiele und zwei Kunststoff-Dinosaurier unter die Leute gebracht. Sein
Freund Dennis, zwölf Jahre alt, konnte sogar fünf Konsolenspiele absetzen. 22,70 Euro liegen am Nachmittag des
ersten Festtags in seiner Kasse — ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum ersehnten iPod.

Für andere sind Unterschriften die härtere Währung. Der „Förderverein Inklusive Gesamtschule Dellbrück“ wirbt
um Unterstützung für das große Ziel, Haupt- und Realschule in Dellbrück Schritt für Schritt in eine Gesamtschule
umzuwandeln. Anne Ratzki vom Vorstand des Vereins sieht großen Bedarf dafür: Im Rechtsrheinischen fehlten
248 Gesamtschulplätze. Die Liste der Unterschriften wird schon am ersten Festtag deutlich länger. Auch
Oberbürgermeister Jürgen Roters spricht sich bei einem Rundgang für die Gesamtschule aus. Allerdings müsse
noch Überzeugungsarbeit geleistet werden, vor allem unter den Realschullehrern: „Die sind noch nicht ganz vorne
in der Befürworterfront“, so Roters.

https://www.ksta.de/koeln/muelheim/dellbruecker-festmeile-ein-fest-fuer-buerger-und-haendler-2815948 1/4

03.03.22, 10:42 Dellbrücker Festmeile: Ein Fest für Bürger und Händler | Kölner Stadt-Anzeiger
Besucher lassen es sich schmecken

Zusammen mit dem Oberbürgermeister informieren sich Mülheims Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs,
Ratsherr Horst Noack und Bundestagsabgeordneter Karl Lauterbach über die Sorgen, Nöte und Angebote der
Vereine. Karl Lauterbach, Mediziner und Gesundheitsexperte, macht sich aber auch beim Anblick von
Würstchenbuden und Reibekuchen-Ständen so seine Gedanken: „Alles, was hier geboten wird, ist schmackhaft,
aber nicht gesund“, so der Sozialdemokrat. Vielen Besuchern ist dies an diesem Tag egal: Sie lassen es sich
sichtlich schmecken.

Etwas ganz ohne Fett und Kalorien ersteht Hobby-Weihnachtsmann Wolfgang Bergmann: ein Weihnachts-Outfit
für das Auto, bestehend aus einer roten Nase für den Kühlergrill und Elch-Geweihen für die Fenster. „Optimal,
passt doch schön“, freut sich Bergmann über sein Sieben-Euro-Schnäppchen. Ob er die Hupe nun durch
Glöckchen ersetzt und den Airbag durch einen Sack voller Geschenke, lässt der Weihnachtsmann vorerst offen.

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https://www.ksta.de/koeln/muelheim/dellbruecker-festmeile-ein-fest-fuer-buerger-und-haendler-2815948 2/4

Redakteur
RAG - Redaktion

Dellbrücker Straßenfest lockte tausende Feierfreudige an

Kölns längste Festmeile

25. September 2018, 10:44 Uhr - 4x gelesen

Verkaufsstände, Gewinnspiele, Live-Musik und ein reichhaltiges kulinarisches Angebot lockten zwei Tage lang auf die
Dellbrücker Hauptstraße. * Foto:Flick * hochgeladen von RAG.- Redaktion

Dellbrück - (sf). Seit 40 Jahren lockt das Straßenfest auf der Dellbrücker
Hauptstraße Besucher an und auch dieses Jahr war die Festmeile gut
besucht. Kölns längste, über zwei Kilometer lange Festmeile bot
reichlich Gelegenheiten zum Shoppen und Stöbern.

Auf der Bühne zeigten Tanzgruppen aus dem Veedel ihr Können und
Live-Bands gaben sich das Mikro in die Hand. Auch beim Tankstellenfest
rund um die SB Tankstelle Keimes war viel los: Hier feierten die

Besucher unter anderem mit der Beatles-Coverband „The Mersey

Beatles“, die extra aus Liverpool angereist war. Der zweite Festtag

war mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbunden, an dem viele Besucher
die Gelegenheit nutzten, ganz entspannt auf Schnäppchenjagd zu gehen.

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Redakteur:

RAG - Redaktion

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Anlage 13 Antrag Severinsviertel_nicht genehmigungsfähig

15777 Zeichen

Beachte:

Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte

Feiertage)

Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.

Antragsteller:

IG Severinsviertel e. V.

Bezeichnung des Anlass:

Markt / Örtliches Fest

Sommerveedelsmarkt und Fest am Tag des
Veedels am 07.08.2022

Anlassbeschreibung:

Zum ersten Mal veranstalten wir einen
Sommerveedelsmarkt und örtliches Fest auf der
Severinstraße. Dies geschieht im Rahmen des
stadtweiten Tag des Veedels, der in diesem
Jahr zum ersten Mal am letzten
Sommerferienwochenende stadtfindet. Begleitet
wird der Markt von einem kulturellen Angebot
auf der Severinstraße.

Gemeinsam mit den Einzelhändlern
Gastronomen und im Veedel ansässigen
Vereinen und Institutionen gestaltet die IGS eine
Veranstaltung für Familien und alle
Altersgruppen.

Im Einzelnen ist bisher geplant:

Sommerveedelsmarkt auf dem
Severinskirchplatz zum Tag des Veedels

Der Sommerveedelsmarkt auf dem
Severinskirchplatz bietet ein sommerliches
Angebot z.B. an Kleidung, Blumen, Fahrräder
und Zubehör, Strand- und Outdoorspielsachen,
sommerliche Accessoires, Schreibwaren und
Schulartikel zum Schulstart, Geschenkartikel,
Hörakustik, Softeis, Obst, Smoothie, Kaffee,
Waffeln, kalte Suppen, Wein, Kölsch.

Die KVB wird sich mit einem Informationsstand
auf dem Severinskirchplatz beteiligen und ein
Kinderprogramm u.a. mit Hüpfbus gestalten.
Zusätzlich wird es ein historisches
Kinderkarusell geben.

Die Immobilien- und Standortgemeinschaft
Severinstrasse (ISG) stellt an einem Stand ihre
Projekte für die kommenden drei Jahre vor.

Der Karnevalsveedelsverein „Spillmannsjasser
Junge“ wird sich vorstellen und Programm
gestalten.

Das Kunsthaus „Kat 18“ stellt aus.

Die Interessengemeinschaft Severnsviertel
(IGS) stellt ebenfalls ihre Arbeit vor.

Die katholische Pfarrei St. Severin bietet
Führungen durch die Severinskirche und die
Ausgrabungen unterhalb der Kirche an.

Aktionen auf der Severinstraße anlässlich
des Festes zum Tag des Veedels

Stationenlauf für Kinder und Familien zur
Entwicklung und Geschichte des
Severinsviertels

Walking Acts

Eine Dixie und andere Bands sorgen auf der
gesamten Veranstaltungsfläche für eine
sommerliche Unterhaltung.

Clowns, Jongleure und Stelzenläufer werden
entlang der Severinstraße für eine gute
Stimmung sorgen.

Hobbyfotografen können auf Stellwänden ihre
Fotos aus dem Severinsviertel präsentieren. Die
schönsten werden prämiert und Teil des IGS
Fotokalenders für 2023 werden.

Es finden Führungen durch das Veedel statt,
die die unterschiedlichen Aspekte der
Entwicklung des Severinsviertel zum Thema
haben. Startpunkt ist der Chlodwigplatz.

Der Vringstreff e.V. stellt sein Projekt „Housing
First“ vor.

Auf dem Karl-Berbuer-Platz wird ein Boule
Turnier veranstaltet.

Am Severinstor wird es ein Erzählcafe im Zelt
geben.

Der Bezirksbürgermeister Innenstadt bietet
Sprechstunden auf der Parkbank mit
wechselnden Standorten an.

Parallell zu den Angeboten des
Sommerveedelsmarkt mit örtlichem Fest sollen
am Sonntag von 13.00 — 18.00 Uhr auch die
Geschäfte öffnen dürfen.

Bildet die Anlassveranstaltung den
Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen
die Veranstaltung zu besuchen oder steht
die Ladenöffnung im Vordergrund?

Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie
die hinter den in $ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LOG NRW
genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung
an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei
ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder
Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht.

xja

nein

(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)

Bei dem Anlass handelt es sich um:

eine historische Veranstaltung

X erstmalig stattfindende Veranstaltung

Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung
und den zur Öffnung vorgesehenen

Verkaufsstellen?

Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche
Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung
vorgesehen sind, stattfindet.

Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich,
jedoch zeitlich überlappend stattfindet.

Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss
ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der
Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine
Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt
auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte
mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden,
Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet,
Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht
genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen.
Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.

Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen
Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich
hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein;

xja

nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt
Köln)

Zieht die Anlassveranstaltung mehr
Besucher als die der
Verkaufsstellenöffnung?

Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose
gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v.

22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische
Bewertung der Verwaltung;

xja

nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt
Köln)

Besucher wegen Anlassveranstaltung:

Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:

Auf Grund des geplanten aufwendigen
Veranstaltungsmarketings rechnen wir mit einer
Besuchermenge von mehr als 9.000 - 10.000
Personen.

4.000 Personen, weil sich ca. 60 % am VOS
beteiligen. (Im Normalfall sind es

Veranstaltungsfläche:

Verkaufsfläche:

5.500 Personen laut Angabe von Larbig &
Motrag Retailbericht 2016 / 2017.

Die in der Vergangenheit genehmigten
Grenzlinien sollen fortbestehen.

Severinstraße 1-193 £ 782 m, weitere Details
siehe Karte, ca. 9.600m? (782 m Straßenlänge *
12m durchschnittlich Straßenbreite zzgl.
Severinskirchplatz)

Die Verkaufsfläche beträgt ca. 4500 m?, da sich
am VOS nur max. 60% der Einzelhändler
beteiligen. Vor allem die Filialisten wie Aldi,
Rewe, Penny und DM öffnen nicht.

(Die absolute Verkaufsfläche haben wir durch
das offizielle Einzelhandel- und Zentrenkonzept
der Stadt Köln ermittelt. Für das
Bezirksteilzentrum südliche Innenstadt
Severinstraße/Bonner Straße ergibt sich eine
gesamte Verkaufsfläche von 20.165 m?. Da sich
der Antrag auf das Severinsviertel bezieht,
gehen wir von einer geschätzten Verkaufsfläche
von knapp 10.000 m? aus ( Seite 234,
Einzelhandel- und Zentrenkonzept der Stadt
Köln, 2010))

Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche

und Verkaufsfläche:

Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer
für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und
Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG
Düsseldorf)

Siehe oben

Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des
LÖG geschaffen.

Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von
Veranstaltungen von den zur Antragstellung
berechtigten Interessengemeinschaften
genehmigt.

Eine Antragstellung von Seiten der
Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom
Rat in Richtung Verwaltung
(politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.

Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-
bezug / -zusammenhang hinaus zu
begründen.

Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinscha
ften gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.

Im Folgenden beziehen wir uns auf die
Sachgründe Nr. 2, Nr. 3 und Nr 4. (8 6 Abs. 1.
S.2. Nr. 2-4 LOG NRW

Laut einer Untersuchung der © Michael Bauer
Research GmbH, Nürnberg und CIMA Beratung
+ Management GmbH / BBE Handelsberatung
GmbH, München 2019-2021 basierend auf ©
Statistisches Bundesamt haben sich die
Einzelhandelsumsätze im PLZ Gebiet 50678, zu
dem das Severinsviertel gehört, deutlich
reduziert.

Eine Sonntagsöffnung sehen wir als probates
Instrument, den Einzelhandel im Severinsviertel
im Sinne des $ 6 Abs.1 S.2 Nr. 3LÖG zu
stärken.

Der Sommerveedelsmarkt am Tag des Veedels
lockt die Bewohner des Severinsviertels, wie
auch Besucher aus anderen Stadtteilen wieder
auf die Severinstraße und steigert so die
Sichtbarkeit des lokalen Einzelhandels.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept
liegt hier zum Download bereit. Es wird
gefordert, dass die Kommune auf der
Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit
der Sonntagsöffnung gezielt einen der
genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit
enthält das Einzelhandelskonzept
Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel,
um das öffentliche Interesse in Gestalt der
benannten weiteren Sachgründe zu
fördern. Die nachfolgend genannten
Sachgründe können daher derzeit nicht mit
dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.

Die Besucher haben die Möglichkeit die
Vielseitigkeit der Straße und die Angebote des
lokalen Einzelhandels wieder zu entdecken.

In Zusammenarbeit mit der Immobilien- und
Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. (ISG)
werden Projekte verwirklicht, um die
Aufenthaltsqualität auf der Severinstraße und im
Severinsviertel zu erhöhen.

Gemeinsam mit der ISG werden wir den Tag
des Veedels nutzen, um die Entwicklung der
Severinstraße und Überlegungen zu deren
Zukunft sichtbar zu machen.

Ohne solch eine Präsentationsmöglichkeit wäre
dies für die Bewohner und Besucher nicht
erkennbar.

Von früheren VOS wissen wir, dass das
Severinsviertel und seine Einzelhändler von
einem verkaufsoffenen Sonntag profitieren
werden.

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der
Stärkung oder Entwicklung eines
vielfältigen stationären

Einzelhandelsangebots

Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf
ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel
vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel
unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von
Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den
Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen.
Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der
Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die
Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der
Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets
gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der
Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz
gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar
ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort
gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots,
Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)

Siehe Ausführungen zu Sachgrund 2

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der
Stärkung oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche
(Versorgungsinteresse, insbesondere
weniger mobiler und ältere Teile der
Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher

Versorgung)

Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen
eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die
Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der
Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als
zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur
Stadtteilzentren, die im überörtlichen
Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle
einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.

Ein verkaufsoffener Sonntag trägt dazu bei,
dass der zentrale Versorgungsbereich gestärkt
wird.

Die Severinstraße hat eine zentrale Funktion für
die wohnortnahe Versorgung der
Bewohner*innen des Severinsviertels und der
Südstadt mit Lebensmitteln und anderen Gütern
des täglichen Bedarfs.

Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder

Ortsteilzentren

Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden
Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen

auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der
Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung
ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und
Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern
und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte
und örtlichen Zentren dienen.

Bei vergleichbaren Veedelsveranstaltungen
merken wir, dass die Anzahl der Besucher aus
anderen Stadtteilen und deren Verweildauer
sich deutlich erhöht.

Daraus leiten wir ab, dass das Severinsviertel
wieder von einem verkaufsoffenen Sonntag
profitieren wird und es zu einer Belebung des
Severinsviertels kommt.

Ladenöffnung steigert überörtliche
Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als
attraktiver und lebenswerter Standort,
insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und
Gewerbestandort sowie Standort von

kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und
lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich
entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu
machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls
einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch
auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im
Gegensatz zu größeren Städten mehr

Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.

Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Interessengemeinschaft Severinsviertel e.V. (IGS)

Geplante Aktionen und Attraktionen im Rahmen des Sommerveedelsmarkt am „Tag des

Veedels“ am 7.08.2022

Bisher geplante Aktionen:

- Der Sommerveedelsmarkt auf dem Severinskirchplatz bietet ein sommerliches
Angebot z.B. an Kleidung, Blumen, Fahrräder und Zubehör, Strand- und
Outdoorspielsachen, sommerliche Accessoires, Schreibwaren und Schulartikel zum
Schulstart, Geschenkartikel, Hörakustik, Softeis, Obst, Smoothie, Kaffee, Waffeln,

kalte Suppen, Wein, Kölsch.

- Die KVB wird sich mit einem Informationsstand auf dem Severinskirchplatz beteiligen
und ein Kinderprogramm u.a. mit Hüpfbus gestalten.

- Es finden Führungen durch das Veedel statt, die die unterschiedlichen Aspekte der
Entwicklung des Severinsviertel zum Thema haben.

- Die Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstrasse (ISG) wird an einem Stand
ihre Projekte für die kommenden drei Jahre vor.

- Der Karnevalsveedelsverein „Spillmannsjasser Junge“ wird sich vorstellen und

Programm gestalten.
- Das Kunsthaus „Kat 18° stellt aus.

Die Interessengemeinschaft Severnsviertel (IGS) stellt ebenfalls ihre Arbeit vor.

Die katholische Pfarrei St. Severin bietet Führungen durch die Severinskirche und die
Ausgrabungen unterhalb der Kirche an.

Auf der Severinstraße werden Musiker*innen und Artisten unterwegs sein.

Der Vringstreff e.V. stellt sein Projekt „Housing First“ vor.

Der Bezirksbürgermeister Innenstadt bietet eine Sprechstunde auf der Parkbank an.

Anlage 8 Antrag Braunsfeld

55925 Zeichen

Anwendungshilfe der Stadt Köln zum Ladenöffnungsgesetz NRW (in der Folge LÖG) 
im Zusammenhang mit der Beantragung und Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und 
Feiertagen 
 
Das LÖG ist in seiner geänderten Form am 30.03.2018 in Kraft getreten. 
 
Auszug zum § 6 Abs. 6 LÖG: 
 
§ 6 (Fn 3) 
Weitere Verkaufssonntage und -feiertage 
(1) An jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen 
Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. 
Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung 
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,  
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient, 
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, 
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder 
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die 
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert. 
Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur 
örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters müssen die jeweiligen Veranstaltungen gemäß 
Satz 2 Nr. 1 für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund stehen. 
(2) Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus dürfen an jährlich höchstens 
40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürfen 
Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden. 
(3) Die zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt, die Orte nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Freigabe 
kann auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden. 
(4) Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage nach Absatz 1 und 2 durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe 
kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Innerhalb einer Gemeinde dürfen nach Absatz 1 insgesamt nicht 
mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe nach Absatz 1 für das gesamte Gemeindegebiet, 
darf dabei nur ein Adventssonntag freigegeben werden. Erfolgt die Freigabe nach Absatz 1 beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und 
Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden, insgesamt dürfen jedoch nicht mehr 
als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes 
Rücksicht zu nehmen. Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Absatz 1 sind die zuständigen Gewerkschaften, 
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören. 
(5) Von der Freigabe der Tage nach Absatz 1 und 4 sind ausgenommen: 
1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW, 
2. Ostersonntag, 
3. Pfingstsonntag, 
4. der 1. und 2. Weihnachtstag und 
5. der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. 
 
Folgende Eckpunkte der Novellierung sind hervorzuheben: 
 
 an höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen 
dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse in der Zeit von13 Uhr bis 18 Uhr 
geöffnet sein (beachte in der Ratssitzung zuletzt am 07.06.2018 bekräftigte 
Selbstbeschränkung auf drei Sonn- und Feiertage) 
 innerhalb einer Gemeinde, bestimmten Bezirkes, Ortsteiles oder Handelszweiges 
dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage im Jahr freigegeben 
werden 
 der bisher geltende Anlassbezug ist entfallen; es müssen nun gewichtige 
Sachgründe eine weiterhin ausnahmsweise Sonn- oder Feiertagsöffnung 
begründen und im öffentlichen Interesse liegen

Nach LÖG liegt eine Verkaufsstellenöffnung im öffentlichen Interesse, wenn 
 sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen 
Veranstaltungen stattfindet 
 dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines zukunftsfähigen stationären 
Einzelhandelsangebotes  
 dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche 
 der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren 
 der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus, als Wohn- und 
Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen  
dient. 
 
Die Landesregierung hat versucht mit einer Anwendungshilfe, den 
Interessengemeinschaften des Handels, den anderen Beteiligten(vgl. § 6 Abs. 4 LÖG) und 
den Kommunen ein Mittel an die Hand zu geben, um rechtssicher die Genehmigung von 
Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen möglich zu machen. 
 
Die Anwendungshilfe steht auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums des Landes 
NRW zum Download bereit. 
 
Nach Inkrafttreten des LÖG zum 30.03.2018 sind ein Urteil des Verwaltungsgerichtes 
Düsseldorf ( VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2018 – 3 L 1462/18 und drei Beschlüsse 
des OVG Münster, Beschluss vom 27.04.2018 – 4 B 571/18 und Beschluss vom 04.05.2018 
– 4 B 590/2018 sowie der Beschluss vom 25.05.2018 – 4 B 707/2018) unter 
Berücksichtigung des novellierten Rechts bekannt geworden. 
 
Die mit der Novellierung über den des Sachgrundes im Zusammenhang mit Festen, Märkten 
u.a. geschaffenen  Sachgrund hinaus, sind Sachgründe, die aus Sicht der Verwaltung einer 
politischen/wirtschaftspolitischen Vorgabe durch den Rat der Stadt Köln bedingen. 
Anträge von Interessengemeinschaften können mit diesen Sachgründen selbstverständlich 
begründet werden. Sie sind dann von den Dienststellen zu prüfen, die dahingehend über die 
entsprechende Expertise (Amt für Stadtentwicklung und Statistik; Amt für 
Wirtschaftsförderung) verfügen. Über diese Expertise verfügt die zuständige 
Ordnungsbehörde in diesen Fällen nämlich nicht. 
 
Für eine Beantragung einer Verkaufsstellenöffnung gem. § 6 LÖG wird nachfolgender 
Antragsvordruck vorbereitet um den Interessengemeinschaften die Antragstellung zu 
erleichtern:

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: IG Braunsfeld 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
 
Messe: 
 
Örtliches Fest: 
 
Ähnliche Veranstaltung:  
Braunsfelder Martinsmeile am 06.11.22, 
Fortlaufend bis 2026, jeweils am 
Sonntag vor dem 11.November 
Anlassbeschreibung: Zunächst möchten wir darauf verweisen, 
dass die Braunsfelder Martinsmeile im 
örtlichen und zeitlichen Zusammenhang 
mit der Ladenöffnung stattfindet. Die 
Veranstaltung findet in den Straßenzügen 
statt, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind 
(eine Karte der beantragten Ladenöffnung 
liegt diesem Antrag bei).  
 
Nach dem Urteil vom 
Oberverwaltungsgericht NRW vom 
25.05.2018 (4 B 707/18, Juris, RN 16) sind 
der Charakter, die Größe und der 
Zuschnitt der Veranstaltung zu 
spezifizieren. Dies möchten wir im 
Folgenden darlegen.  
 
Zum Charakter der Veranstaltung:  
Die „ Braunsfelder Martinsmeile“ ist eine 
Aktion, die unter dem Motto des Teilens, der 
Nachbarschaftshilfe, und der 
Zusammenführung der unterschiedlichen 
Generationen im Veedel  steht. Aufgrund der 
zahlreichen Neubauprojekte mit 
entsprechendem Zuzug von jungen Familien 
bietet sich hier die Möglichkeit, „Alt und 
Jung“ einander näher zu bringen. 
Zum Start der inzwischen 11. Martinsmeile 
wird ein St. Martin auf Braunsfelds Straßen 
unterwegs sein und Geschenke  und 
Weckmänner an Kinder und Erwachsene 
verteilen. Begleitet wird er von einer kleinen

Blaskapelle der ortsansässigen Musikschule. 
(Alternativ spielt ein Leierkaste- Spieler 
Musik im Bereich der geöffneten Geschäfte) 
Verschiedene Aktionen werden seinen 
Auftritt flankieren.  
So werden besonders die Kinder an 
verschiedenen Stationen auf unterschiedliche 
St- Martins- Aspekte treffen. Hierzu gehören 
Vorlese- und Bastel- Aktionen ebenso, wie 
das Designen und Backen des individuellen 
Weckmanns in Braunsfelds bekanntester 
Backstube. Außerdem zeigt in der folgenden 
Woche eine kleine Laternen- Ausstellung das 
Talent unserer jungen Besucher. Hierzu 
verteilt die IG im Vorfeld Bastelmaterialien 
an die Kitas im Veedel. Um den St.- Martins-
Aspekt noch stärker zu betonen, werden an 
verschiedenen Stationen entlang der 
Aachener Straße Fragen zum Leben und 
Wirken des Heiligen gestellt. Für jede 
richtige Antwort gibt es einen Stempel und 
für das volle Heft eine kleine Belohnung. 
Die Aktion trifft auch bei den ortsansässigen 
Kindergärten und Schulen als Familien- 
Veranstaltung auf großes Interesse. 
Für den „Brückenschlag“ werden in allen 
Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten 
und Altenheimen Einladungen verteilt und 
über einen Service der ehrenamtlichen Helfer 
Anwohnern der Altenheime eine Begleitung 
zur Teilnahme angeboten. 
Zum Thema der Nachbarschaftshilfe werden, 
wie auch schon in den Vorjahren, entlang der 
Aachener Str. Mitarbeiter von Kölsch Hätz 
und dem Seniorennetzwerk Braunsfeld 
gemeinsam mit dem Generationennetzwerk 
ZeitGeist e.V. an ihren Stehtischen vor den 
Geschäften Menschen aus dem Veedel für 
die ehrenamtliche Mitarbeit werben, Ihre 
Aktivitäten vorstellen und gleichzeitig 
Spenden sammeln. Der Information über die 
Arbeit der Nachbarschaftshilfe kommt hier 
eine entscheidende Bedeutung zu.  
Die Spendenaktion wird durch die 
teilnehmenden Geschäfte sowohl durch das 
Aufstellen von Spendendosen, als auch durch 
den Verkauf von weihnachtlichem Gebäck 
und Waffeln zugunsten der 
Nachbarschaftshilfe unterstützt.  
 
Im Ergebnis der dargestellten 
Veranstaltungsbeschreibung ist festzuhalten, 
dass die Martinsmeile prägenden 
Charakter hat und nicht die Ladenöffnung 
im Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat 
lediglich Annexcharakter.

Zum Zuschnitt der Veranstaltung: 
Die Ladenöffnung wird beantragt für den 
Bereich Aachener Str. zwischen 
Raschdorffstraße und Fürst- Pückler- Str. 
stadteinwärts; 
stadtauswärts im Bereich zwischen Eupener 
und Peter- von- Fliesteden- Str., sowie 
zwischen Paulistr. und Maarweg. 
Streckensumme beträgt stadteinwärts ca. 
600m, stadtauswärts ca. 400 m 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 eine Veranstaltung, welche zum 10. 
Mal stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
 ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
     ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
Die Genussmeile im Mai 2019 hatte an 
beiden Tagen zusammen ca. 16000 
Besucher. Für die Martinsmeile 
prognostizieren wir vor diesem 
Hintergrund ca. 2500 Besucher. 
 
Auf der Kundenfrequenzanalyse von 
Larbig und Mortag basierend errechnen 
sich ca. 1200 Besucher u.Besucherinnen 
 
Innen: teilnehmende Geschäft + 
Backstube 
Aussen: Fussgängerbereich 
Aachenerstr. zwischen Eupener Straße 
und Fürst-Pückler-Straße ca. 6000 qm. 
 
 
ca.1200 qm 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
s.o. 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend

genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4, Nr. 5 ) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 
LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 
29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, 
dass eine hinreichende Konkretisierung 
der örtlichen Einzelhandelssituation 
erforderlich ist. 
 
Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld 
unterliegt einer konkreten und 
nachweisbaren Gefährdungssituation. 
 
Wieviele der ca. 80 Geschäfte entlang 
der Aachener Straße aufgrund der 
Auswirkungen der Corona- Krise nicht 
überleben werden, wird sich sicher erst 
Ende 2022/ Anfang 2023 zeigen. 
Einige Ladenlokale waren kurz vor der 
Krise gerade erst neu eröffnet worden 
und die Geschäftsinhaber wurden vom 
anschließenden Lockdown besonders 
hart getroffen. Auf dem neu 
entstandenen Clarenbach- Platz haben 
im Oktober 2021 eröffnete Geschäfte 
teilweise bereits wieder geschlossen. 
 
 
Nach Informationen des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt 
Köln lässt sich am Standort Braunsfeld 
ein Rückgang der 
Einzelhandelsflächen feststellen 
(Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, 
Übersichtstabelle liegt diesem Antrag 
bei).

Ein weiterer Indikator, der die 
Gefährdungssituation für den 
Einzelhandelsstandort belegt, ist die 
geringe Einzelhandelszentralität. Im 
Jahr 2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-
Gebiet 50933, Zahlenmaterial von 
Michael Bauer Research GmbH, 2017). 
Damit lassen sich Kaufkraftabflüsse am 
Standort Braunsfeld belegen.  
 
Eine Kundenfrequenzanalyse von 
Larbig & Mortag weist einen deutlichen 
Rückgang der Besucherzahlen aus. Die 
durchschnittliche Besucherzahl /Stunde 
sank von 745 (2015) auf 497 (2016). 
 
 
Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer 
Verarmung des 
Einzelhandelsangebotes, da in den 
letzten Jahren große Verluste diverser 
Branchen zu verzeichnen sind.  
Hierzu gehören: Bekleidung, 
Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren, 
Haushaltswaren, Spielwaren, 
Handarbeitswaren, diverse 
Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien, 
Supermarkt). 
 
Dieser Befund deckt sich mit den 
Informationen des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt 
Köln, wonach es am Standort Braunsfeld 
zu einem Rückgang an 
Einzelhandelsbetrieben gekommen ist  
(Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, 
Übersichtstabelle liegt diesem Antrag 
bei).  
 
Des Weiteren zeichnet sich eine 
Konzentration von Branchen ab. So 
verfügt Braunsfeld im Bereich der 
beantragten Ladenöffnung derzeit über 
11 ! Friseure, 4 Blumengeschäfte, 4 
Bäckereien und 4 Schmuckgeschäfte. 
Zudem ist eine ungewöhnlich hohe 
Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb 
von 5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte 
in einem Ladenlokal). 
 
Im November 2021 auf dem 
Clarenbachplatz neu eröffnete Geschäfte 
stehen im Februar 2022 teilweise schon 
wieder vor der Schließung.

Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot 
zusätzlich Müngersdorf und anteilig 
Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im 
Einzelhandelkonzept von 2011 geplante 
Ansiedlung von Einzelhandel auf dem 
ehemaligen RTL-Gelände in einer 
Größenordnung von ca. 1000 qm nicht 
stattgefunden hat. Stattdessen sind hier  
 
durch die Fa. Pandion ausschliesslich 
Wohnungen erstellt worden. 
 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Braunsfeld verfügt über eine hohe 
Anzahl von älteren und weniger mobilen 
Menschen (mehrere 
Altenheime/Clarenbachstift) für die die 
wohnortnahe Versorgung essentiell ist.  
Der Zuzug junger Familien ergibt sich 
durch das Neubaugebiet an der Eupener 
Strasse (Park Linnee), den Baesweiler 
Hof und den zuletzt entstandenen 
Wohnkomplex am Clarenbachplatz. 
Die Martinmeile ist vor allem auch eine 
Aktivität, die mehrere Generationen 
zusammenführen soll.  Hierbei sind 
sowohl das Seniorennetzwerk 
Braunsfeld als auch Kölsch Hätz starke 
Unterstützer. Bei der Martinsmeile 
handelt es sich um eine Marketing-
Aktion nicht nur für Braunsfeld sondern 
auch für die umgebenden Veedel. 
 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
 
Eine Kundenfrequenzanalyse von 
Larbig & Mortag weist einen erheblichen 
Rückgang der Besucherzahl von 
Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 
2016 aus. Die durchschnittliche 
Besucherzahl /Stunde sank von 745 auf 
497. Diese Zahl hat sich durch den 
Verlust des Wochenmarktes und der 
großen Postfiliale an zentraler Stelle 
sowie die Schließung der Kaisers-Filiale 
(alles in 2017)  noch verstärkt. Die 
angekündigte Schließung weiterer 
Geschäfte wird die Situation noch weiter 
verschärfen. 
 
Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld 
liegt mit 84,2 deutlich unter 100. Dies 
bedeutet eine klare Abwanderung von 
Kaufkraft trotz steigender 
Einwohnerzahlen (Zahlenmaterial von 
Michael Bauer Research GmbH, 2017).

Der Einzelhandelsumsatz pro Kopf ist lt. 
CIMA von 6618.-€ in 2020 auf 6398.-€ in 
2021 gesunken. 
 
 
Auch die Anbindung des 
Einkaufszentrums in Weiden an die 
Straßenbahnlinie 1 hat die Abwanderung 
von Kaufkraft in den letzten Jahren 
verstärkt.  
 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
 
 
Durch ein Konzept, bestehend aus 
verkaufsoffenen Sonntagen, 
Straßenfesten und weiteren Aktionen 
möchte die IG Braunsfeld die Attraktivität 
des Braunsfelder Veedels stärken, die 
überörtliche Sichtbarkeit für die 
angrenzenden Stadtteile sowie den 
Wohlfühlfaktor erhöhen.

Retailbericht Köln 2016  29 .   
2014: 769  
2015: 856 ì  
2016: 720 î  
(Messpunkt: Dürener Straße 169)
Mit einer durchschnittlichen Frequenz von 720 Passanten pro Stunde landet die Dürener  
Straße im Stadtteil Lindenthal nur knapp hinter dem Kaiser-Wilhelm-Ring auf Platz 24  
unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 856 Passanten pro Stunde) 
war der Standort in diesem Jahr deutlich weniger besucht. 
Nach wie vor zählt die Dürener Straße jedoch zu den beliebtesten Einkaufsstraßen für die 
Bewohner Kölns, insbesondere für die Bewohner Lindenthals. An diesem Standort lassen 
sich vor allem die Kundengruppen der gehobenen Mittelschicht und der Oberschicht er-
kennen. Die Kaufkraft ist hier daher wesentlich höher als zum Teil in anderen Stadtteilen. 
Auf Grund der nicht optimalen Anbindung an das ÖPNV-Netz reist eine Vielzahl der Besu-
cher mit dem PKW an, was an diesem Standort am häuigen „Parken in zweiter Reihe“ zu 
erkennen ist. Als Kundenmagneten fungieren neben den Lebensmittelhändlern „REWE“, 
„EDEKA“ und „denn’s Biomarkt“ auch die Drogeriemärkte „Rossmann“ und „dm“. 
Darüber hinaus ziehen die zahlreichen Mode-Boutiquen wie „Somewear“, „Knocknok“ und 
„S.A.L.E“ sowie die Filiale von „Marc O‘Polo“ eine Vielzahl von Kunden an. Die zahlreichen 
Gastronomiebetriebe wie z. B. „Restaurant Culinarius“, „Haus Schwan“ und das neu eröf -
nete „Piccola“ laden die Kunden zudem zum Verweilen ein.
01
01  REWE 
02 denn’s Biomarkt 
03 dm 
04  Marc O‘Polo 
05  S.A.L.E 
06  Restaurant Culinarius
02
03
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Lindenthal
Dürener Straße .
Dür ener Straße
Klosterstraße
Theresienstraße
Stadtwaldgürtel
H
a
n
s
-S
a
c
h
s
-S
traße
04
06
Detailkarte .
05
Hillerstraße

30 .   Retailbericht Köln 2016
2014: 743  
2015: 631 î 
2016: 713 ì  
(Messpunkt: Deutzer Freiheit 89)
Die Deutzer Freiheit landet auf Platz 25 unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durch-
schnittlich 631 Passanten pro Stunde) konnte die Frequenz jedoch mit durchschnittlich 
713 Passanten pro Stunde zulegen. Ohnehin steht die Beliebtheit der Deutzer Freiheit 
außer Frage, was insbesondere daran zu erkennen ist, dass an diesem Standort kaum 
Mieterwechsel stattinden – ein Zeichen für zufriedene Mieter. 
Als Kundenmagneten lassen sich – wie so oft – die Unternehmen „REWE“ und „dm“ er-
kennen. Ebenfalls für die Attraktivität des Standortes verantwortlich sind die Lebensmittel-
händler „Netto City“ und „denn’s Biomarkt“. 
Auf Grund der guten Anbindung an das ÖPNV-Netz (Stadtbahnhaltestelle „Deutzer Frei-
heit“ mit den Linien 1, 7 und 9) ist es für die Kunden zudem ein leichtes, den Standort zu 
erreichen. Weitere Faktoren für die Attraktivität der Deutzer Freiheit sind die Nähe zum neu 
gestalteten „Rheinboulevard“, der „LANXESS arena“ und dem „Tanzbrunnen“ sowie zum 
„Jugendpark Köln“ und zu den „Poller Wiesen“. Zudem zählt die Deutzer Kirmes seit Jahr-
zehnten zu den beliebtesten Kölner Volksfesten und lockt jährlich zahlreiche Kunden an. 
Als Kundengruppe lässt sich vor allem die Mittelschicht erkennen.
01
01  REWE 
02 dm 
03  Netto City 
04 denn’s Biomarkt
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Deutz
Deutzer Freiheit .
Deutzer Freiheit
Reischplatz
Mathildenstraße
Gotenring
Deutzer Freiheit
Graf-Geßler-Straße
Siegbur
ger Straße
03
04
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  31 .   
2014: 1408  
2015: 1072 î  
2016: 687  î  
(Messpunkt: Zülpicher Straße 12)
Die Zülpicher Straße im Stadtteil Neustadt-Süd beindet sich mit einer durchschnittlichen 
Frequenz von 687 Passanten pro Stunde auf Platz 26 unseres Rankings. Im Vergleich zum 
Vorjahr (durchschnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 1.072) hat der Standort deutlich 
an Frequenz abgebaut, was allerdings auch damit zu begründen ist, dass die Frequenz im 
vergangenen Jahr nur direkt am Zülpicher Platz gemessen wurde. Darüber hinaus handelt 
es sich bei der Zülpicher Straße eher um eine Ausgehmeile als um eine klassische Ein-
kaufslage. Der Mieterbesatz an diesem Standort besteht zudem hauptsächlich aus Gas-
tronomiebetrieben, weshalb die Passantenfrequenz in den Abendstunden deutlich höher 
ist als tagsüber. Als Frequenzbringer fungieren insbesondere die Restaurants „Mango“, 
„Borsalino“ und „Magnus“. Durch die Eröfnung einer Filiale von „Pizza Hut“ in der Zülpicher 
Straße 12 sowie des Lebensmitteldiscounters „PENNY-Markt“ in der benachbarten Das-
selstraße 1-29 konnte die Attraktivität des Standortes weiter gesteigert werden. Das kultige 
Restaurant „bei Oma Kleinmann“ ist des Weiteren seit Jahren eine beliebte Anlaufstelle 
für Anwohner und Touristen. Ein weiterer Pluspunkt für die Zülpicher Straße ist die gute 
Anbindung an das ÖPNV- und das DB-Netz (Stadtbahnhaltestellen Zülpicher Platz (Linien 
9, 12, 15), Dasselstraße (Linie 9) und der Bahnhof Süd). Als Kundengruppe lässt sich vor 
allem die Mittelschicht, hauptsächlich jedoch junge Menschen und Studenten, erkennen.
01
01  Mango 
02 Borsalino 
03  Magnus 
04  Pizza Hut 
05  PENNY-Markt 
06  bei Oma Kleinmann
Neustadt-Süd
02
Zülpicher Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Zülpicher Straße
Zülpicher Straße
Roonstraße
Hohenstaufenring
Dasselstraße
Heinsber
gstraße
03
04
05
Detailkarte .
06

32 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015: 1518  
2016:   649  î  
(Messpunkt: Frankfurter Straße 15)
Als letzter rechtsrheinischer Standort in unserem diesjährigen Retailbericht indet sich die 
Frankfurter Straße auf Platz 27 unseres Rankings wieder. Mit einer durchschnittlichen Fre-
quenz von 649 Passanten pro Stunde hat der Standort im Vergleich zum Vorjahr (durch-
schnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 1.518) deutlich abgebaut. 
Trotzdem gilt der Abschnitt der Frankfurter Straße vom Wiener Platz bis zum Bahnhof 
Köln-Mülheim auch weiterhin als Haupteinkaufsstraße für den Stadtteil Mülheim. Trotz sin-
kender Besucherzahlen wird der Standort daher auch in Zukunft eine große Bedeutung 
haben, zumal die Anbindung an die öfentlichen Verkehrsmittel durch die Nähe zum Wiener 
Platz und zum Bahnhof Köln-Mülheim nahezu perfekt ist. 
Als Kundenmagneten wirken die Einzelhändler „Nanu-Nana“, „Kaiser’s“ sowie „Woolworth“ 
am Wiener Platz. Zudem zieht das Einkaufszentrum „Galerie Wiener Platz“ mit den Mietern 
„LIDL“, „TEDi“ und „kik“ eine Vielzahl von Kunden an, wovon natürlich auch die Frankfurter 
Straße proitiert. Die Kundengruppe ist ähnlich wie eine Vielzahl der Geschäfte an diesem 
Standort stark multi-kulturell geprägt.
01
01  Nanu-Nana 
02 Kaiser‘s 
03   Woolworth 
04  Galerie Wiener Platz
02
03
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Mülheim
Frankfurter Straße .
Mülheimer Brücke
Rhodiusstraße
Frankfurter Straße
04
Frankfurter Straße
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  33 .   
2014: 600  
2015: 745 ì  
2016: 497 î  
(Messpunkt: Aachener Straße 535)
Neben der Neusser Straße ist auch die Aachener Straße gleich zweimal in unserem Retail-
bericht vertreten. Auf Platz 19 unseres Rankings mit dem Stadtteil Neustadt-Süd und nun, 
auf Platz 28, mit dem Stadtteil Braunsfeld. Im Vergleich zur Aachener Straße im Stadtteil 
Neustadt-Süd weist dieser Standort mit einer durchschnittlichen Frequenz von 497 Pas-
santen pro Stunde jedoch einen deutlich niedrigeren Wert aus. Darüber hinaus konnte 
der Standort die Vorjahreswerte (durchschnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 745) 
nicht bestätigen. Dennoch fungiert die Aachener Straße weiterhin als Haupteinkaufsstraße 
für die Bewohner der Stadtteile Braunsfeld, Junkersdorf und Müngersdorf. Dies ist ne-
ben der guten Erreichbarkeit des Standortes mit den öfentlichen Verkehrsmitteln (u. a. 
Stadtbahnhaltestellen Clarenbachstift und Maarweg mit der Linie 1) und dem PKW auch 
auf den guten Mietermix zurückzuführen. Neben den Lebensmittelhändlern „REWE“ und 
„TEMMA“ inden die Passanten auch eine Filiale des Drogeriemarktes „Rossmann“ sowie 
zahlreiche Bankilialen („Kölner Bank eG“, „Commerzbank“, „Sparkasse Köln/ Bonn“ usw.) 
und Bäckereien („Bäckerei Café Merzenich“, „Schmitz + Nittenwilm“, „Heinemann“ und 
„Bäckerei Ecke“) vor. Als Kundenmagneten lassen sich insbesondere „REWE“ und „Ross-
mann“ erkennen. Zahlreiche Gastronomiebetriebe wie z. B. „Brauhaus Gafel im Marien -
bild“ oder „Kölsche Art“ laden zudem zum Verweilen ein und runden das gute Gesamtbild 
des Standortes ab. Als Kundengruppen sind besonders die gehobene Mittelschicht und 
die Oberschicht erkennbar.
01
01  REWE 
02 TEMMA 
03  Rossmann 
04 Kölner Bank eG 
05  Heinemann 
06 Kölsche Art
02
Braunsfeld
Aachener Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Detailkarte .
Aachener Straße
Aachener Straße
Maarweg
Maarweg
Paulistraße
V
oigtelstraße
Braunstraße
03
04
05
06

34 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015: -  
2016: 420 
(Messpunkt: Friesenwall 26)
Zum ersten Mal in unserem Retailbericht aufgeführt, belegt der Friesenwall als letzter 
Standort der Kölner Innenstadt, Platz 29 unseres Rankings. Dieser Standort weist zwar 
lediglich eine durchschnittliche Frequenz von 420 Passanten pro Stunde aus, allerdings 
ist der Friesenwall bei zahlreichen Einzelhändlern und auch bei zahlreichen Kunden sehr 
beliebt. Dies spiegelt sich insbesondere in dem kaum vorhandenen Leerstand in der Straße 
wider. Zwar inden ab und zu Mieterwechsel in der Straße statt, allerdings gibt es keinen 
dauerhaften Leerstand zu vermelden. So konnte das Ladenlokal im Friesenwall 38-42, 
welches seit 1992 von „IDENTITÀ ITALIANA“ als Mode-Store genutzt wurde, umgehend 
an das österreichische Mode-Konzept „KISSKISSBANGBANG“ vermietet werden. Die Er-
öfnung des Stores ist für den 05. und 06. November angesetzt. Darüber hinaus eröfne -
te die Pommesmanufaktur „frittenwerk“ im Frühjahr dieses Jahres seinen ersten Kölner 
Standort in der ehemaligen Starbucks-Filiale (Ehrenstraße 94/ Ecke Friesenwall) und sorgt 
so seitdem für starken Andrang. Als weitere Frequenzbringer lassen sich „REWE City“, die 
Boutiquen „G1O1A“ und „Luxefashion“ sowie der Store des Schweizer Taschenherstellers 
und Händlers „FREITAG“ im Friesenwall 24 erkennen. Zudem dient der Friesenwall als Ver-
bindung zwischen Rudolfplatz und Ehrenstraße. Ein weiterer Faktor für die solide Passan-
tenfrequenz. Vor allem die Kundengruppen Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht 
sind an diesem Standort stark.
01  KISSKISSBANGBANG  
02 frittenwerk  
03 REWE City 
04 G1O1A  
05 FREITAG
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Altstadt-Nord
Friesenwall .
01
02
Pfeilstraße
Ehrenstraße
Friesenwall
Mittelstraße
04
05
Kettengasse
Detailkarte .
03

Retailbericht Köln 2016  35 .   
2014: -  
2015: -  
2016: 413 
(Messpunkt: Zülpicher Straße 309)
Auch die Zülpicher Straße ist nach der Aachener Straße und der Neusser Straße mit ei-
nem zweiten Standort in unserem Frequenzbericht vertreten. Mit einer durchschnittlichen 
Frequenz von 413 Passanten pro Stunde, liegt die Zülpicher Straße im beliebten Kölner 
Veedel Sülz auf Platz 30 unseres Rankings. Neben der Sülzburgstraße und der Berren-
rather Straße ist die Zülpicher Straße zudem als dritter Sülzer Standort in unserem Ranking 
vertreten und dient für eben diesen u. a. als Haupteinkaufsstraße. Die Vielzahl an guten 
Einkaufslagen im Stadtteil Sülz in unserem Retailbericht unterstreicht nochmals die Attrak-
tivität des Standortes. 
Als Pluspunkte für die Zülpicher Straße lassen sich neben der idealen Anbindung an das 
ÖPNV-Netz (Stadtbahnhaltestellen Lindenburg und Weyertal mit der Linie 9) auch der gute 
Mietermix sowie das vielfältige Angebot an Gastronomiebetrieben nennen. Die zahlreichen 
Cafés (z. B. „Lieblings“, „Café Waschsalon“ und „Café Krümel“) und die Vielzahl an Res-
taurants (z. B. „Brasserie Marie“ und „Haus Demmer“) laden zudem zum Verweilen ein. Die 
Kundenmagneten an diesem Standort sind die Lebensmittelhändler „LIDL“ und „Kaiser’s“. 
Zahlreiche kleine Boutiquen wie z. B. „cava-cava“ und „Fräulein Schick e.K.“ ziehen tag-
täglich ebenfalls viele Kunden an. Als Kundengruppen sind insbesondere die Mittelschicht 
und die gehobene Mittelschicht erkennbar.
01
01  Liebling‘s 
02 Café Waschsalon  
03  Brasserie Marie 
04 LIDL 
05  cava-cava 
06 Fräulein Schick e.K.
02
Sülz
Zülpicher Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Zülpicher Straße
Ägidiusstraße
Palanterstraße
Gustavstraße
Laudahnstraße
Zülpicher Straße
W
eyertal
Detailkarte .
03
04
05
06

36 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015:  -  
2016: 312 
(Messpunkt: Goltsteinstraße 89)
Auf Platz 31 unseres Rankings, liegt die Goltsteinstraße im Stadtteil Bayenthal mit einer 
durchschnittlichen Frequenz von 312 Passanten pro Stunde. Auch die Goltsteinstraße wird 
zum ersten Mal in unserem Retailbericht aufgeführt. Dieser Standort dient neben der Bonner  
Straße als Haupteinkaufsstraße für die Bewohner der Stadtteile Bayenthal und Marienburg. 
Insbesondere das Goltsteinforum ist bei den Passanten und Besuchern sehr beliebt und 
dient daher als absoluter Frequenzbringer für die Goltsteinstraße. 
Die Beliebtheit des Goltsteinforums lässt sich hauptsächlich auf den hervorragenden  
Mietermix zurückführen. Neben den Lebensmittelhändlern „PENNY-Markt“, „REWE City“ 
und „Alnatura Super Natur Markt“ inden die Kunden auch einen „dm“ Drogeriemarkt, eine 
Metzgerei („Metzgerei Kremer“) sowie eine Bäckerei („Schmitz + Nittenwilm“) vor. Eine  
weitere beliebte Bäckerei, die Bäckerei „Mauel 1883“, beindet sich darüber hinaus ebenfalls 
in direkter Nachbarschaft zum Goltsteinforum, in der Goltsteinstraße 79. Die Nahversor-
gung für die umliegenden Bewohner ist daher als ideal zu bezeichnen. Als Kundengruppen  
lassen sich die Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht sowie die Oberschicht erken-
nen. An heißen Sommertagen erfreut sich besonders die Eisdiele „Il Gelato di Ferigo“ über 
einen starken Kundenandrang. 
01
01  PENNY-Markt 
02 REWE City 
03  Alnatura Super  
 Natur Markt 
04 Metzgerei Kremer  
05  Mauel 1883
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Bayenthal
Goltsteinstraße .
Goltsteinstraße
Goltsteinstraße
Altebur
ger Straße
Tacitusstraße
Koblenzer Straße
Schönhauser Straße
03
04
05
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  37.  
Nachfragen und Mieten.
Die Nachfrage an guten Ladenlokalen ist in den beliebtesten Niveaulagen (u. a. Ehrenstraße,  
Br
eite Straße) und Stadtteillagen (u. a. Neusser Straße, Dürener Straße, Sülzburgstraße) 
weiterhin groß. In einigen, weniger stark frequentierten Stadtteilen ist jedoch auch vereinzelt 
längerer Leerstand festzustellen. Insbesondere in den gefragtesten Bereichen der B-Lagen 
sind kaum Immobilienangebote verfügbar. Dennoch verändert sich der Einzelhandels- 
besatz schneller als in A-Lagen. Die oftmals in den A-Lagen geforderte „key-money“ der 
Bestandsmieter für eine vorzeitige Ladenaufgabe ist in den B-Lagen kaum verbreitet bzw. 
die geforderten Abstandssummen sind signiikant niedriger (Ausnahmen sind Breite Straße, 
Ehrenstraße und Mittelstraße). Die Mietpreisforderungen der Eigentümer werden i. d. R. 
mit kleineren Nachlässen in den B-Lagen akzeptiert. So sind Höchstmieten von ca. 30 bis  
40 EUR/ m² je nach Stadtteillage erzielbar. In den Innenstadtlagen (Breite Straße, Ehren- 
straße, Mittelstraße) sind Höchstmieten zwischen 80 bis 100 EUR/ m² erzielbar. Die Durch-
schnittsmiete variiert in den Stadtteillagen zwischen 15 und 20 EUR/ m².
Prognose.
Die Retailmakler von Larbig & Mortag gehen davon aus, dass sich die Nachfragesituation 
und 
die Einzelhandelsmieten in den Stadtteillagen weiterhin stabil entwickeln und nach-
haltig erzielbar sind. Die Nachvermietung von Ladenlächen wird auf Grund der sehr un-
terschiedlichen Passantenfrequenzen und Sozialgruppen auch in Zukunft lebhaft bleiben. 
Die Herausforderungen für künftige Mieter aber auch die Retailmakler wird darin bestehen, 
die richtige Lage bzw. den geeigneten Standort für die individuellen Konzepte ausindig zu 
machen. 
Die Konsum- und Niveaulagen in der Innenstadt (Ehrenstraße, Breite Straße, Pfeilstraße, 
Mittelstraße und Apostelnstraße) erfahren seit einigen Jahren einen Aufwärtstrend, da das 
Angebotspotential der A-Lagen sehr gering ist bzw. die Mietpreisforderungen der Vermieter 
häuig zu hoch sind. In den Niveaulagen ist in der Vergangenheit ein Wechsel von Einzel -
konzepten hin zu Filialisten zu verbuchen.
Innenstadtlagen:  
ca. 80 bis 100 EUR/ m²
Stadtteillagen:  
ca. 30 bis 40 EUR/ m² 
Höchstmieten.
Ausblick.

38 .   Retailbericht Köln 2016
1. Allgemeine Deinitionen .
1.1 Verkaufsläche:  
Die Mietläche, welche zum Verkauf dient 
zzgl. Treppen, Gänge, Schaufenster und 
Freilächen, wird, sofern sie dem Kunden 
zugänglich ist, als Verkaufsläche bezeich -
net. Dazu gehören auch Flächen, die nicht 
nur vorübergehend für Verkaufszwecke 
genutzt werden.
1.2 Gesamt-/ Geschäftsläche:  
Die gesamte betrieblich genutzte Fläche 
eines Einzelhandels, welche sich aus der 
Verkaufs-, Ausstellungs-, Versand-, Büro- 
und Lagerläche sowie Sozialräumen zu -
sammensetzt, wird als Geschäftsläche be -
zeichnet. Die Berücksichtigung der Büro-, 
Versand- und Lagerlächen, unterscheidet 
die Gesamt- oder auch Geschäftsläche 
von der reinen Verkaufsläche.
1.3 1A- und B-Lage:
Die umsatzstärksten und höchstfrequen-
tierten Lagen der Einkaufs- bzw. Ge-
schäftszentren einer Stadt werden als 
1A-Lage betitelt. Diese können entweder 
nur ein Teil oder eine gesamte Einkaufs-
straße umfassen. Eine 1A-Lage ist deinier -
bar durch folgende Kriterien:
  Passantenfrequenz
 Erzielbare Spitzenmiete für eine Laden- 
 läche
  Branchenstruktur
 Innerstädtische Lage im Hauptgeschäfts- 
 zentrum 
 Filialisierungsgrad: Mieterbestand inter- 
 nationaler, nationaler und örtlicher Einzel- 
 händler
Die B-Lage grenzt an die 1A-Lage an und 
deiniert sich meist aus Nebenstraßen der 
Haupteinkaufsstraßen. Noch weiter ent-
fernte Lagen werden als Streu- bzw. Ne-
benlagen bezeichnet.
Wenn in Großstädten sehr ausgedehnte 
Einkaufsstraßen mit mehreren 1A-Lagen 
vorhanden sind, kann zwischen diesen in 
beispielsweise Luxus- oder Konsumlage 
unterschieden werden.
   1A-Lage: Der Standort erreicht ca. 80-
100 % der Spitzenmiete der Stadt und 
ca. 70-100 % der höchsten Passanten-
frequenz des Straßenabschnittes
   B-Lage: Der Standort erreicht ca. 40-80 %  
der Spitzenmiete der Stadt und ca. 40-
70 % der höchsten Passantenfrequenz 
des Straßenabschnittes
   Streu- bzw. Nebenlagen: Hier werden 
Mieten bzw. Passantenfrequenzen unter 
40 % erreicht 
   Stadtteillage: Liegt außerhalb des Haupt- 
einkaufsbereiches einer Stadt. Mietpreis-
niveau und Passantenfrequenz sind ver-
gleichbar mit der einer zentralen B-Lage
1.4 Spitzenmiete:
Die nachhaltig höchste erzielbare nominale 
Miete bei Neuvermietungen in einer hoch-
wertigen Ideal-Verkaufsläche in 1A-Lage, 
wird als Spitzenmiete für Handelslächen 
bezeichnet.
Mit einer Ideal-Verkaufsläche ist eine Flä -
che gemeint, in der „ideale“ Verkaufsbedin-
Retailmarkt .

Retailbericht Köln 2016  39.  
gungen vorzuinden sind. Die ideale Einheit 
liegt im Erdgeschoss, ist i.d.R. 100 m² 
groß, barrierefrei und gut zugeschnitten. 
Außerdem muss eine Schaufensterfront 
vorhanden sein, welche mindestens sechs 
Meter breit ist. Der Bauzustand der Ein-
heit sollte gehobenen Ansprüchen gerecht 
werden. Die Spitzenmiete dient dazu, die 
Entwicklung des Marktes besser darzu-
stellen und basiert auf Transaktionen, wel-
che während des Betrachtungszeitraums 
durchgeführt und registriert werden.
Die angegebene Spitzenmiete bezieht sich 
immer auf einen Standardmietvertrag im 
jeweiligen Markt und entspricht dem Net-
tomietpreis exklusive Nebenkosten, lokale 
Steuern oder Incentives. Berechnet wird 
die Spitzenmiete immer zum Ende eines 
Quartals.
1.5 Filialist:
Filialen werden die Niederlassungen eines 
Einzelhandelsunternehmens bezeichnet, 
welche zwar vom Standort her getrennt 
voneinander sind, jedoch rechtlich und 
wirtschaftlich unselbstständig sind. Einzel-
händler mit mehr als 3 Filialen, unabhängig 
davon, ob diese Standorte regional oder 
überregional verteilt sind, werden Filialis-
ten genannt. Ein Unternehmen mit 3 oder 
mehr Filialen in nur einer Region wird daher 
ebenfalls als Filialist deiniert.
1.6 Passantenfrequenz: 
Die Passantenfrequenzzählung bei Lar-
big & Mortag Immobilien erfolgte an 31 
Einkaufsstraßen in B-Lage (hochwertige 
Niveaulagen in der Innenstadt und Stadt-
teillagen).
Aus dem Ergebnis der zwei Stunden wurde  
ein Mittelwert errechnet. Hieraus wurde ein 
Ranking gebildet, welches in unserem Re-
tailbericht zu inden ist.
1.7 Branchen:
Bei einer Zählung von ortsansässigen Ein-
zelhandelbetrieben werden nur die in der 
schematisierten Darstellung der 1A-Lage 
registrierten Geschäfte berücksichtigt. Zwi-
schen all diesen Einzelhändlern wird nach 
zwölf Branchengruppen unterschieden:
  Accessoires
  Schmuck/Juwelier
  Bank/Versicherung
  Sport/Outdoor
  Textil
  Gastronomie
  Telekommunikation/Elektronik
  Gesundheit/Beauty
  Warenhaus
  Schreibwaren/ Bücher
  Heim-/Wohnbedarf
  Schuhe/Lederwaren
1.8 Ladenlokal:
Einheiten, welche zum Verkauf von Waren 
und Dienstleistungen dienen und meist in 
Einkaufsstraßen liegen, werden als Laden-
lokal bezeichnet.
1
. Allg
emeine Deinitionen.

40.  Retailbericht Köln 2016
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übernehmen. Die enthaltenen Meinungen stellen unsere Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes dar und können sich ohne Vorankündigung ändern. Historische Entwicklungen sind kein 
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Tendenzen der EH-Entwicklung in Köln 2008 - 2016 (Erhebungen)
Zentrum Anzahl der Betriebe VKF Zentralität Mittelfristiger Bedarf
2008 2016 2008 2016 2008 2016 2008 2016
BZ Porz 107 23.000         18 32%
STZ Braunsfeld 96 18.545         65 k.A. 8% k.A.
NVZ Sürth 18 1.650           11 5%
Entwicklungstendenz
negativ
neutral
positiv

Verkaufsoffener
Sonntag,
'15, September 201 3
13.00 - 18,00 Uhr
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Verkaufsoffener
Sonntag,
15. September 20'13
13.00-18,00 Uhr
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ln Braunsield ist wieder was los: Die Ceschäfte an der Aachencr Stralle unti in den
Seitenstraßen laclen am Sonntag, den 15. SePtenlber zunl ersLen verkaufsolfent'n Sonntag
inr Iaufenden Jalrr ein!
Bevor anr 10. November nrit denr zrveilen verkaufsoffenen Sonlllag h'ii' inr Vorjahr
wieder die beliebte "Braunsfelder Nlartinsmeile" startet, kam man sich ant konrmenden
SonrrLrg in der Zeit von l3:00 bis .l8:00 Uhr nicht nur von der VielfalL untl clenr hohcn
Niveai- der Angebote in Braunsfeld überzeugen, sondcrn sich auch an einenl
intcrcssanton Foto-Suchspiel betoiligt'n.
Zum Shopping-Iirlebnis hat die ArbciLsgruppc "lvlarketing' in clcr lntcrcssenge-
nrtirrschafi-Braunsfcld e,V. etw.ls Besonderes orgdnisierl: ln den Sehauferrstt'rn und
Geschäftsräumen von 32 Ceschäften wertlen historische und neuerc Fotos ton
llraunsfeld aus8estelll, clie dem Bclrachter frühere und aktuelle Ansichten clcs Veedcls
nahel-ringen. Abt:r: Drei Bilcler sincl daruntcr, rlie keine ivtotive aus llraunsfclcl zcilir:n.
Diesc gilies zu finclt'n. Dafür hat nran t'int'Wochc Zeit. vonr 15.9. bis zunr 21.9.2013.
Danritt nit:ht zu Ieiclrt wircl, werclcn clic Iotos nlchrnlals zwischt'tr cicn Ct'schüftt'rr
a usiret.l usch t.
Unör den 'feilnehnrern an der Sut:he, die alle drei falschen ]vlotive hcrausfirrdcn, auf
einer'leilnehnrerkarte eintraBen und bis zunr 21.9. bei einenr dt'r beteiliStPn Cesch;Ite
einreichen, werden viele ittraktite Preise verlos[. die von dcn i]raunsfelder
Geschäflsleuten gesti(let wurden. Darunter sind etwa SPortruck-sicke, Ileisetasclrt'n,
Kosnretikprodukle, eine Digitalkanlera und !VarenguLscheine- Die Ct:winner wt'rclen ant
Dunne.rtag, den 26.9.2013,irnter juristischer Aufsieht trnrittelt uncl anr nächstcrr 1ag auf
dcr Interneiseile der IG Braunsfel,l www.ighraunsleld.tlc helannLgegeben.
Teiln.rhnrekarten gibi es in allen Ceschäften, in denen Fotos ausgestellt werck'n Dic
'[eilnahmekarlen Äthaltcn auch eine Übersicht über alle Ceschiiftc mit Fotos.
"Dicsc verkaulsoffenen Sonntage nertlen von dcn Ceschäftsleuten bcgrülli uIrd. r'om
brei[cn Publikunr ge.n.'angenoir,nlen" nu:inL Dr. ivliehat'l lVollnik, dcr VorsiLzerrde dCr
IG lJraunsfeltl. "ilhadc iur, dass dic lvlöglichkt'iLt'n zu solchcn llvt'nLs votr dtl
Lantlosregierung durch das Ladenöffnungsg,esetz jn diesent lahr rveiter lreschränkt
*.orclen s'in.I. Dis ist eigentlich gar nictrt ieitgenrlill. Für die-lC llraunsfcld hictt'n die
vcrkaufsoffenen SonnLag'e eine guLc Cel.'genheit, durth besonJere Aktioncn t\nrvohnern
nrehr zu bieten und ßesucher anzuziclrt'n."
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--Cf itli'l:
ttzc (,üIVLC
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Jose Luis Men6ndez
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Anlage 4 Antrag Deutzer Freiheit

19225 Zeichen

Beachte:

Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte

Feiertage)

Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.

Antragsteller:

IG Deutz e.V.

Bezeichnung des Anlass:

Markt:
Messe:
Örtliches Fest:

1
Ähnliche Veranstaltung:

Anlassbeschreibung:

Größtes Familienfest in den
Sommerferien NRW. 2019 weit über
100.000 Besucher an 2 Tagen, über 50
kostenlose Angebote für Kinder
Überregional bekannt

Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im

Vordergrund?

Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in $ 6 Abs. 1 S. 2Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.

Ilja

nein

(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)

Bei dem Anlass handelt es sich um:

eine historische Veranstaltung

eine Veranstaltung, welche zum
21.Mal stattfindet
erstmalig stattfindende Veranstaltung

Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen

Verkaufsstellen?

Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.

Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.

Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu

[ja

nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)

erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.

Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;

Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher

als die der Verkaufsstellenöffnung?

Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;

ja

nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)

Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:

Verkaufsfläche:

80.000
10.000

Deutzer Freiheit, Graß-Geßler Straße

Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche

und Verkaufsfläche:

Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)

Per PDF

Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.

Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.

Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.

Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.

Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der

Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären

Einzelhandelsangebots

Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.

Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher

Versorgung)

Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.

Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder

Ortsteilzentren

Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen

auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.

Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen

Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr

Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.

Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

während der Sommerferien

NRWs größtes Familienfest

Deutz feiert]

koeln-deutz.de

Informationen
zur Veranstaltung

SAVE THE DATE 2022

www.koeln-deutz.de

Über „Deutz feiert!“

Der größte Familienevent in NRW

in den Sommerferien in Köln-Deutz

Beim größten Familien- und Stadtteilfest in
Nordrhein-Westfalen während der Schulferien,
öffnen sich immer am ersten Wochenende im
August ein wahres Füllhorn aus Spaß, Unterhal-
tung und Entertainment für Klein und Groß. Auf
der Festmeile der Deutzer Freiheit und den an-
grenzenden Nebenstraßen sowie dem LANXESS
SCHULHOF wird gerade Familien viel geboten.
Unter dem Motto „shoppen, klönen, spielen und

entdecken, was das Zeug hält“ besuchen mehr
als 150.000 Besucher, darunter weit über
10.000 Kinder, das zweitägige Deutzer Familien-
und Stadtteilfest. Diese können sich auf ein
abwechslungsreiches Bühnenprogramm mit ex-
klusivem Kinderprogramm und Live-Musik, viel-
fältige Kinderaktionen, bunten Ständen und einen
verkaufsoffenen Sonntag mit spannenden Son-
deraktionen freuen.

Immer am

1. Wochenende ',
im August \

Aktionen auf dem Deutzer Familien-

Kostenlose Kinderaktionen & Kinder-Laufkarte
* Über 50 kostenlose Kinderaktionen von regionalen und überregionalen Partnern

« Bei mindestens 15 Aktionsstempeln auf der Kinder-Laufkarte
bekommen die Kinder eine Überraschungstüte

4.000 - 5.000 Kinder-Laufkarten werden auf dem Fest verteilt
Ca. 3.000 Kinder tauschen ihre Laufkarte gegen eine Überraschungstüte ein
Die Überraschungstüte umfasst ca. 20 Teile und hat einen Wert zwischen 30 und 50 Euro

Umfangreiches Bühnenprogramm auf zwei Bühnen
« Osttirol Bühne am Gotenring & gamescom family & friends Bühne an St.Heribert

« Kinderprogramm auf der gamescom family & friends Bühne an der Kirche St. Heribert
« Verlosung von attraktiven Preisen auf beiden Bühnen

Urlaubsideen .
« Aussteller aus ganz Deutschland und Österreich präsentieren
auf den Festmeilen die neuesten Reiseangebote und Reisetrends

und Stadtteilfest in Köln

Walking-Acts Open-Air Gottesdienst Deutzer Familiencafe
Über 15 Walking-Acts werden | vor St. Heribert « Kaffee, Kuchen & Waffeln zu
erneut das Familien- und | « Open-Air Gottesdienst am familienfreundlichen Preisen
lich auch an der großen Mas- Köln werden im Vorfeld ein-

geladen und mit günstigen

kottchen-Parade teilnehmen Angeboten versorgt

Lageplan

@ Stationen der Kinder-Laufkarte ——

003] Veranstaltungsbereich mit Ständen

CLILTIT)
809990898

Eingang
Schulhof
Theodor-Babilon-Strape
Deutzer
Familiencaf&

Neuhöfferstraße

Werbemaßnahmen

Über 100 Radiospots bei Radio Köln (Reichweite am Tag: ca. 245.000 Hörer)

Fernsehbeiträge bei lokalen Sendern

News-Ticker auf über 200 Anzeigetafeln an den Haltestellen der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB)
„Deutz kommt!“-Magazin (Auflage: 15.000 Stück; Erscheinung: Mitte Juli)

Internetportal www.koeln-deutz.de (monatlich weit über 160.000 Zugriffe)

Facebook-Seite www.facebook.com/koeln.deutz (über 12.500 Likes)

Über die lokale Presse (Kölner Stadt-Anzeiger, Kölnische Rundschau, Kölner Wochenspiegel,
Express etc.)

Bewerbung über spezielle Kinderportale (Känguru — Stadtmagazin für Familien in KölnBonn,
Duda - die Kinderzeitung vom Kölner Stadt-Anzeiger & Kölnische Rundschau etc.)

Kooperation mit der Internet- & Facebook-Seite koeln.de
Online-Veröffentlichung auf zahlreichen Partnerseiten
Plakatwerbung mit Schwerpunkt Deutz (500 Stück)

50.000 zweiseitige Flyer — Verteilung über die regionalen Partner

a
Kontakt

Rufen Sie uns an:

oder schreiben Sie eine E-Mail:

HOME (/) MI, 16. FEB. 2022 10° WETTER (HTTPS://WWW.KOELN.DE/WETTER/KOELN/) STADTPLAN (HTTPS://STADTPLAN.KOELN.DE) VERKEHR

koeln.de

(/KOELN/DIE_DOMSTADT/VERKEHR) KOELNMAIL (/SERVICE/KOELNDE_MAIL) NEWSLETTER (/NEWSLETTER.HTML)

(https://www.facebook.com/Koeln) m}
» Seldtplan (https://stadtplan.koeln.de?from=m-top)

BA FEN RE ERSN/ SIE] Osfßkihnachtliches_koeln/weihnachtsmaerkte)
" FERBSbAIENISRBBPSmtegmekpegge oc
E

L BE NEHHARRREEIE =: ZAER EAHEHS Was istlos Tourismus & Hotels Essen & Trinken Shopping

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(https://www.koeln.de/veedel/innenstadt)

Deutz feiert!

Termin: 03. und 04. August 2019
Tickets: Eintritt frei
Ort: Deutz (/koeln/was_ist_los/veranstaltungsorte/deutz_15050.html)

ryı

Zahlreiche Stände, Bühnenprogramm und Entertainment für die ganze Familie locken zur 21. Auflage von "Deutz feiert!"
zwei Tage lang auf die Schäl Sick.

Das 21. Familien- und Stadtteilfest in Deutz
(/veedel/innenstadt/deutz) erwartet am 3. und
4, August 2019 unter dem Motto "Shoppen,
Klönen, Spielen und Entdecken was das Zeug
hält" mehr als 120.000 Besucher, darunter
weit über 15.000 Kinder. Laut Veranstalter ist
es damit das größte Familien- und Stadtteilfest
in NRW in den Sommerferien.

50 gratis Spieleaktionen für Kinder

Während die Erwachsenen an den vielen
bunten Ständen auf ihre Kosten kommen,
sorgen regionale und überregionale Partner
mit über 50 kostenlosen Spielaktionen bei
den Kleinsten für Vergnügen. Das Odysseum-Abenteuermuseum schlägt an beiden Tagen sein Eventzelt mit toller Experimentier-
Show ebenfalls auf dem Schulhof an der Neuhöfferstraße, während sich Hennes, das 1. FC Köln-Maskottchen und Sharky, das
Maskottchen der Kölner Haie unter die Gäste mischen.

Außerdem bieten Riesen-Memor,, Kletterturm, Kinderschminken, Foto-Box, Schokoschule, Bällebad, Hüpfburgen oder die
Kärcher-Roadshow und der Zillertal-Truck für Spaß und Abwechslung. Wer auf seiner Kinderlaufkarte mindestens vierzehn
absolvierte Aktionsstempel gesammelt hat, dem winkt zur Belohnung eine Überraschungstüte vom REWE Markt Rahmati.

Live-Programm auf der Bühne

Täglich ab 13:00 Uhr bieten die Osttirol-Livebühne am Gotenring und die "Family & Friends" Bühne auf dem Kirchplatz vor dem
Portal St. Heribert ein abwechslungsreichem Programm.

Auf der Live-Bühne am Gotenring heizen Bands wie „Düx", „Stop the Rock" und „The Beat goes on" mit heißen Rhythmen kräftig
ein und garantieren tolle Stimmung.

Auf der Kinderbühne vor St. Heribert wartet am Sonntag von 13:00 - 16:00 Uhr ein spezielles Kinderprogramm nebst
Kindertanzgruppen auch die Kinderband „Pelemele" auf die großen und kleinen Gäste.

Verkaufsoffener Sonntag

Shopping-Freunde können sich außerdem auf einen verkaufsoffenen Sonntag
(/koeln/einkaufen/verkaufsoffene_sonntage_in_koeln_410488.html) freuen: Zwischen 13 und 18 Uhr darf fünf Stunden lang in den
Geschäften auf der Deutzer Freiheit eingekauft werden. (Foto: Christoph Hardt)

Zeiten & Festmeile.

Samstag, 03. August 2019
Sonntag, 04. August 2019

Die Festmeile von "Deutz feiert!" befindet sich auf der Deutzer Freiheit und den angrenzender Nebenstraßen sowie dem "LANXESS
SCHULHOF" am Hans-Böckler-Berufskolleg in der Neuhöfferstraße/Ecke Alsenstraße.

> Alle Termine der Kölner Straßenfeste 2019 (/koeln/was_ist_los/strassenfeste-in-koeln-201 8_794465.html?page=0%2C3)

(zuletzt aktualisiert: 29. Juli 2019 - 10:17 Uhr)

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16.02.22, 10:49 20 Jahre „Deutz feiert‘: Das größte Straßenfest von NRW | JECKES.NET

JECKES@NET

NRW

1. August 2018 / 1 Kommentar / von Eva Steinhoff

Ab auf die Schäl Sick! Denn am 4 und 5. August feiert Deutz -
und ganz Köln ist eingeladen. Bereits zum 20. Mal findet an
diesem Wochenende das Straßenfest statt. Zur
Jubiläumsauflage öffnet das größte Familienfest in Nordrhein-
Westfalen jeweils am Samstag um 13 Uhr und Sonntag um 12
Uhr. Auf der Deutzer Freiheit und den angrenzenden
Nebenstraßen erwartet Besucher Musik und Entertainment.
Dank verkaufsoffenem Sonntag kann zwischen 13 und 18 Uhr

sogar in den Geschäften geshoppt werden.

In diesem Jahr werden zum Stadtfest mehr als 100.000

Besucher, darunter mehr als 10.000 Kinder, erwartet. Alles steht

unter dem Motto: „Shoppen, Klönen, Spielen und Entdecken
was das Zeug hält“. Die Pänz dürfen sich nicht nur über viele
kostenlose Spieleaktionen freuen, sondern auch über die große
Maskottchen-Parade, die an beiden Tagen jeweils um 15 Uhr

startet.

Zahlreiche Angebote für Jung und Alt

https://jeckes.net/2018/08/01/20-jahre-deutz-feiert-das-groesste-strassenfests-der-schael-sick/

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16.02.22, 10:49 20 Jahre „Deutz feiert": Das größte Straßenfest von NRW | JECKES.NET

JECKES

A

[herpsi/ljeckes.ner/wp-content/uploads/2018/08/Artikel-Deurz-feiert-Kinderschminken-

IG-Deurz, jpg]
Für die Kleinen wird viel Programm geboten. //Foto: IG Deutz

Neben zahlreichen bunten Ständen, Fressbuden und alles, was
das Herz und der Gaumen begehrt ist für ein
abwechslungsreiches Bühnenprogramm für alle Besucher
gesorgt. So dürften nicht nur die heißen Temperaturen,
sondern auch die Cheerleader des 1. FC Köln und verschiedene

Livebands die Massen auf der Schäl Sick ordentlich einheizen.

Women’s Run am Tanzbrunnen

Nicht nur das Straßenfest hält am Wochenende Deutz und die
ganze Schäl Sick auf Trab. Auch der Women’s Run findet an
zur gleichen Zeit im Veedel statt. Laufen bei dem Wetter?
Einen kölsche Jecken erschüttert nichts. Am Samstag, 4. August
starten ab 10 Uhr motivierte Frauen am Tanzbrunnen, um ihre
Strecke entlang des Rheins zu laufen. Ob fünf oder acht
Kilometer - bei diesem Laufevent steht nicht der Sport,
sondern der Spaß im Vordergrund. Es soll ein lustiger und
entspannter Tag unter Freundinnen, Müttern und Töchtern

oder mit den Kolleginnen werden. Alle Infos zum Event findet

ihr hier [https://www.womensrun.de/koeln/]..

Teile Dich jeck

https://jeckes.net/201 8/08/01 /20-jahre-deutz-feiert-das-groesste-strassenfests-der-schael-sick/ 2/3

16.02.22, 10:49 ® 20 Jahre „Deutz feiert‘; Das größte Straßenfest von NRW | JECKES.NET

T

JECKES®N

unrue

2. August 2018 um 13:08

Lustig, größte Strassenfest in NRW, muss das Kölsch

gut gewese sein :-).

Antworten

https://jeckes.neV/20 18/08/01/20-jahre-deutz-feiert-das-groesste-strassenfests-der-schael-sick/ 3/3

16,02.22, 10:50 Deutz feiert 2019 - Familien- u. Stadtteilfest Deutz - YouTube

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Deutz feiert 2019 - Familien- u. Stadtteilfest Deutz

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1/3

Anlage 18 Rath-Heumar_nicht genehmigungsfähig

10548 Zeichen

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller:       
      
IG Rath/Heumar 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: 
      
Ähnliche Veranstaltung: 
Tag des Veedels  
Anlassbeschreibung:       
Am Sonntag den 7.8.2022 nimmt die IG 
Rath Heumar zum 4. Mal am stadtweiten 
Aktionstag „Tag des Veedels“ teil. 
Was wäre das Veedel ohne die lokalen 
Einzelhändler,Dienstleister und 
Gastronomen? Ganz sicher leer und 
trostlos und es würden unzählige 
Arbeitsplätze fehlen. 
Heimatgefühl, Aufenthaltsqualität im 
Veedel, Verbundenheit zum Stadtteil und 
die Vorzüge des stationären Handels 
werden mit diesem Tag gefördert und 
unterstützt. 
Auf dem Kurt Henn Platz werden sich die 
ortsansässigen Vereine präsentieren und 
Ihre Arbeiten vorstellen. Die Pfadfinder 
werden bei Stockbrot grillen oder mit 
sonstigen Aktionen die Jugend für Ihre 
Arbeit begeistern. Ebenso wird wieder 
ein Feuerwehrauto besichtigt werden 
können.  
Die gesamte Meile wird von Musik 
bespielt, entweder Fußgruppe oder eine 
fahrbare Band welche die Maile hoch 
und runter für gute Stimmung sorgt. Wie 
immer werden die Geschäftsleute mit 
eigenen Aktionen aufwarten, wobei 
darauf geachtet wird das es 
Abwechslung – und Ideenreich wird. 
(keine Wiederholungen!).

Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
x ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
x eine Veranstaltung, welche zum 4. Mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln 
Der Tag des Veedels wird wieder im 
Herzen von RathHeumar entlang der 
Rösrather Straße zwischen Kreisverkehr 
Lützerathstraße und Röttgensweg 
stattfinden. Ebenfalls auf dem zentral 
gelegenen Kurt -Henn Platz der im 
Zentrum an der  Rösrather Straße liegt. 
S. beigefügte Skizze.  
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
1500 
 
700 
 
Rösrather Straße ca. 1000 qm + Platz 
2000 in Summe 3000 qm Aktionsfläche 
 
20-25 Geschäfte mit einer 
Verkaufsfläche von durchschnittlich 50 
qm

Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Weitere Quellenangaben: 
Michael Bauer Research GmbH, 
Nürnberg und CIMA 
Bereatung+Management GmbH/BBE 
Handelsberatung GmbH, München  
2019-2021 basierend auf Statistisches 
Bundesamt. 
Hieraus läßt sich erkennen, dass sich 
der Einzelhandelsumsatz pro Kopf in der 
Zeit von 2019-2021 deutlich reduziert 
hat.      
      
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
 
 Wie alle Kölner Veedel leiden auch wir 
unter der Corona-Pandemie und den 
damit verbundenen Auflagen. Die 
vergangenen zwei Jahre waren durch 
den Lockdown mit erheblichen 
Umsatzeinbußen für alle Einzelhändler 
und die Gastronomie vor Ort verbunden.

Wir brauchen hier dringend 
Möglichkeiten, die Verluste abzufangen 
und Kunden und Kundinnen wieder für 
den lokalen Handel zu begeistern. 
Die anstehenden Lockerungen lassen 
uns hoffen aber wir müssen weiter 
kämpfen. 
 
Tag des Veedels ist mit seinen 
zwischenzeitlichen bekannten 
Werbemaßnahmen (Radio Köln usw) 
dafür erneut eine sehr gute und wichtige 
Option die Veedel zu beleben. 
 
Die vergangenen Jahre haben bewiesen 
dass dieser Tag sehr gut ankommt.  
Der letztjährige Veedelstag 
26.+27.11.2021(Freitag und Samstag) 
hat allerdings gezeigt das die 
Besucherresonanz weitaus geringer war 
als an einem Sonntag.  
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
Verfügt Rath Heumar sicherlich über 
eine ältere und somit nicht mehr mobile 
Bevölkerung, so siedeln sich in den 
letzten Jahren aber auch immer mehr 
junge Familien an. 
Hier sollte die Gelegenheit gegeben 
sein, im Ort das Alltägliche erledigen zu 
können um nicht Online tätig werden zu 
müssen. 
 
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
      
Das Veedel lebt vom Zusammenleben! 
Die Anonymität der Großstadt ist nicht 
das Ziel.  
Dafür ist es wichtig, das kleine 
Geschäfte mit persönlicher Beratung 
bestehen können. 
Nur Online macht einsam und krank!

Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Anlage 7 Antrag Sülz-Klettenberg

31364 Zeichen

Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen für die
nächsten 5 Jahre von 2022 bis 2026 zum Carree-Fest
Sülz-Klettenberg, am 1. Sonntag im September, beginnend mit dem 4. September 2022

ISK Carree e.V.
Geschäftsstelle

(EEE

I]
Antragsteller: |]

(EEE

(EEE

Markt:

Volksfest

Bezeichnung des Anlass:

22. Carr&e Fest
Jährlich am ersten Sonntagswochenende
September

Örtliches Fest:

Ähnliche Veranstaltung:

Anlassbeschreibung:

Am 3. und 4. September veranstaltet die ISK

Carree Sülz-Klettenberg e. V.
zum 23. Mal das mittlerweile traditionelle Carr&e

Fest.

Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für
Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen

oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund?

Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in 8 6
Abs. 1 S.2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die
Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor
allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht
im Vordergrund steht.

X ja das Carree-Fest

nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)

Bei dem Anlass handelt es sich um:

eine historische Veranstaltung
X eine Veranstaltung, welche zum
23. Mal stattfindet

erstmalig stattfindende Veranstaltung

Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug
zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung

vorgesehenen Verkaufsstellen?

Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann
auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur
Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet.

Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag,
nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet.

Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes
Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine

X ja, das Volksfest steht im Vordergrund!

Das traditionelle Carr&e-Fest wird immer an dem
Wochenende mit dem 1. Sonntag im September
durchgeführt. Das Carr&e Fest wird eröffnet durch
die Bezirksbürgermeisterin mit einer Ansprache
und dem anschließenden Auftritt des Tambourzugs
der „Grossen Sülz-Klettenberger KG von 1823 e.
V.“ über die Festmeile.

Es präsentieren sich auf der abgesperrten Straße
viele Geschäfte der ISK Carr&e e.V. und ansässige

Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem
Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet,
Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen,
Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat
zuletzt genehmigten Anlässe.

Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen,
die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl.
Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht
genehmigungsfähig sein;

Betriebe aus unserem Veedel. Die Attraktivität wird
erhöht durch 2 Schaubühnen und diverse
Schausteller mit ihren Fahrgeschäften —
überwiegend für Kinder mit verschiedenen
Karussells.

Für das leibliche Wohl der vielen Besucher wird
durch ein reichhaltiges Angebot an internationalen
Speisen und Getränken durch die vielfältige
Gastronomie unseres Veedels gesorgt.

Auf den Bühnen treten bekannte Interpreten sowie
Bands, Chöre und Solisten mit Unterhaltungsmusik
auf.

Vor der Nikolauskirche ist an dem Sonntag ein
ökumenischer Gottesdienst unser beiden im
Veedel ansässigen Kirchen geplant. Einer unserer
im Veedel ansässigen Karnevalsvereine betreut die
ISK Bühne an der Kirche. Hier treten bekannte
Interpreten des Karnevals auf

Unsere ansässigen Sportvereine stellen ihre
vielfältigen Programme für Freizeitgestaltung vor.

nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)

Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der

Verkaufsstellenöffnung?

Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des
VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung
der Verwaltung;

Xja
nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)

Besucher wegen Anlassveranstaltung:

Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:

Veranstaltungsfläche:

Ca. 120.000 bis 150.000 Besucher wie in den
Vorjahren, in denen das Fest durchgeführt wurde.
Coronabedingt ist es in den beiden letzten Jahren
ausgefallen.

Deutlich mehr als wegen der
Verkaufsstellenöffnung.

Viele Besucher kommen nur wegen des
Volksfestes aus ganz Köln und den angrenzenden
Gemeinden - Frechen, Brühl, Hürth, Erftstadt usw.

7.630 — Durch die Schließung der Douglas Filiale
im Frühjahr 2021 auf der Sülzburgstraße wird die
Frequenz auf dieser Straße deutlich zurückgehen.

Berrenrather Straße.:von der Redwitzstraße bis
Gerosteiner Straße.

Sülzburgstraße: von der Luxemburger Straße
bis Berrenrather Straße

Verkaufsfläche:

Ca. 5.000 qm entfallen auf die Geschäfte im
Bereich der abgesperrten Fläche auf der Sülzburg-
bzw. Berrenrather Straße, von denen 45 der ISK
Carr&e angehören. Die meisten unsere 95
Mitglieder haben einen Stand auf der Straße im
abgesperrten Bereich, um die Leistung ihrer
Geschäfte oder Dienstleister an diesem
Wochenende zu zeigen.

Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen,
Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche

Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe
und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)

Für die 2 Hauptgeschäftsstraßen im Bereich des
Carree Festes - Berrenrather- und Sülburgstraße
ergibt die Passantenfrequenzmessung aus dem
Retailbericht B-Lagen in Köln 2018 der Fa. Larbig
& Mortag Immobilien GmbH eine Zahl von 1526
Passanten je Stunde. Bei 5 stündiger Öffnung der
Geschäfte am Sonntag ergibt das Besucher für die
Geschäfte.7.630

Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im
Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich
aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung
berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt.

Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht
beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung
(politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht
aufgegeben.

Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings
kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem
Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.

Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert,
diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und
überprüfbare Belege vorzulegen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum
Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune
auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe
verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept
Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das
öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten
Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen
Einzelhandelskonzept begründet werden.

Eine Zählung der Besucher des Carr&e Festes
wurde in den vergangenen Jahren nicht
durchgeführt. In der Presse wurde über eine
Vielzahl von Besuchern berichtet (120.000 bis
150.000) -

Die Anzahl der Besucher können nur so von uns
geschätzt werden.

Diese Vorgehensweise, anhand von qualitativen
Daten den prägenden Charakter einer
Veranstaltung zu belegen, wird vom OVG für das
Land NRW anerkannt. Auf einer
Informationsveranstaltung am 21. 06. 2017 mit
dem OVG Münster beim Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des
Landes NRW erläuterten die OVG Richter Details
ihrer Rechtsprechung.

(Information hierzu von der IHK Köln) Nach
Aussagen der OVG Richter ist es zulässig, dass
der prägende Charakter einer Veranstaltung
beispielweise anhand von
Pressebericherstattungen der letzten Jahre,
Berichten des Ordnungsamtes über vergangene
Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten für die
geplante Veranstaltung, Aussagen über
Straßensperrungen, Verkehrs- und
Parkraumkonzepten als auch anhand von der Art
und Umfang der Veranstaltungswerbung belegt
werden kann. In seinem Urteil
(Entscheidungsdatum 07. 12. 2017 Aktenzeichen 4
B 1538/17) bekräftigt das OVG diese Sichtweise.
Auf einige Punkte möchten wir im Folgenden
eingehen:

Werbung:

Im letzten Jahr vor Corona, in dem das Carree Fest
stattgefunden hat, wurden im Vorfeld mehrere
Banner auf der Sülzburg- und Berrenrather Straße
aufgehängt. Im gleichen Zeitraum sind in den
Geschäften des Veedels sowie in den
angrenzenden Stadtteilen ca. 300 Plakate verteilt
worden. 6.000 Flyer wurden in den Geschäften
verteilt. In der Presse, Stadt Anzeiger und
Wochenspiegel wurde im Vorfeld über das Carr&e
Fest berichtet, ebenso wie die Werbung im Radio
Köln

Presseberichte:

Der Kölner Stadt-Anzeiger, die Kölnische
Rundschau, der Kölner Wochenspiegel sowie das
Stadtteilmagazin „INsülz“ haben in allen Jahren
zuvor eine Vor- und Nachberichterstattung mit
Bildern über das Carr&e Fest berichtet. Auf unserer
eigenen Webseite gab es eine Berichterstattung

Öffentliche Zuschüsse und Sponsoren:

Für die Planung und Durchführung des
Straßenfestes ist die Werbepraxis GmbH,

Herr Willi von der Gathen, Zuständig, die uns auch
mit der Werbung unterstützt

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder
Entwicklung eines vielfältigen stationären

Einzelhandelsangebots

Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass
der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel
unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet
werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem
Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden
Kommun: ınzjährii tehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und
Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der
Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz
gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen.

Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre
Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots,
Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)

Im letzten Jahr wurden vermehrt Umsatzrückgänge
durch Online Einkäufe festgestellt.

Auch sind im Bereich der ISK Carr&e einige
Leerstände von Ladenlokalen, die in der jetzigen
Zeit, der Corona Krise, sehr schwer zu vermieten
sind. Einige unserer Mitglieder und auch andere
Geschäfte sprechen aufgrund der schlechten
Umsatzzahlen und starken Rückgang der
Kundenfrequenz schon davon, dass sie Ihr
Geschäft im kommenden Jahr nicht weiterführen
können, so das weitere Leerstände in unserem
Veedel zu befürchten sind.

Neben dem Carree Fest lassen sich für ein
breiteres Publikum, welches sonst nicht den Weg
nach Sülz findet, neue innabergeführte Geschäfte
entdecken kann, die ein individuelles Sortiment
führen und sich vom online-Handel abheben. Das
wiederum stärkt die Vielfalt und Entwicklung des
stationären Einzelhandelsangebots und fördert den
Absatz im Veedel. Viele Einzelhändler beteiligen
sich auch vor dem eigenen Ladenlokal an dem

Carr&efest und können so ein erweitertes
Sortiment anbieten und auf mehr im Geschäft
neugierig machen.

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder
Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche
(Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und
ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher

Versorgung)

Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse
der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der
Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen
eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte
und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung
zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren,
die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen,
sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.

Wenn es in Sülz/Klettenberg keine attraktiven v. o.
Sonntage gibt, wandert die Kundschaft in große
Einkaufszentren ab oder bestellt bei Lieferdiensten,
stärkt den Online Handel, so dass dann die Gefahr
besteht, dass der Nah-Versorgungsbereich im
Besonderen für Senioren und nicht ganz mobile
Menschen nicht mehr wirtschaftlich attraktiv ist und
keine Vielfalt mehr vorhanden ist, weil dann die
Geschäfte schließen müssen.

Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte,

Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren

Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit
negativen Auswirkungen

auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden.
Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und
Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen
oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der
Innenstädte und örtlichen Zentren dienen.

Das Carr&e Fest mit einem v. o. Sonntag ist
wichtig, dass die noch vorhandenen Geschäfte die
Vielfalt des Veedels wiederspiegeln und dient auch
einer Belebung des Einkaufszentrums
Sülz/Klettenberg (Sülzburgstr/Gottesweg.,
Luxemburger Straße, Berrenrather Straße,
Universitäts-/Weißhausstraße sowie die Zülpicher
Straße wo unsere Mitglieder ansässig sind.)

und wirkt einer Abwanderung von Einzelhändlern
entgegen.

Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der
jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter
Standort, insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie

Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen

Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort
wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und
sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen
gewichtigen Sachgrund dar. Der Sacharund zielt auch auf den Erhalt kleinerer
Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr

Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen.

Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Durch das Straßenfest mit dem dazugehörigen v. o.
Sonntag steigern wir die Attraktivität des Stadtteils,
mit weiteren Angeboten für die Freizeitgestaltung.
Beim einem Rundgang durchs Veedel lassen sich
attraktive Sport- und Freizeiteinrichtungen
entdecken, die man sonst als Besucher vielleicht
nicht wahrnehmen würde.

03.03.22, 10:41 Straßenparty in Sülz: Carr&e-Fest übertraf alle Erwartungen | Kölnische Rundschau

Kölnische Rundschau

Straßenparty in Sülz: Carr&e-Fest übertraf alle Erwartungen

Von Thomas Dahl 07.09.10, 00:00 Uhr

Köln-Sülz - Auf der Sonnenseite des Lebens liegen Sülz und Klettenberg - zumindest in Bezug auf den
Veranstaltungstermin des Straßenfests. Im Gegensatz zu den Kollegen aus Lindenthal bei ihrem Veedelsfest eine
Woche zuvor konnten sich die Organisatoren des Carr&e-Fests über optimale Wetterbedingungen freuen. Bei
strahlendem Sonnenschein präsentierte sich die elfte Auflage des Veedelsklassikers von ihrer besten Seite:
Stimmung, Unterhaltung, Information und Verköstigung lagen auf der Berrenrather und der Sülzburger Straße
zwei Tage lang auf Harmoniekurs. Bei einem Besucheraufkommen von bis zu 170 000 Menschen laut Veranstalter
war das Fest eines der größten öffentlichen Events des Jahres - auf jeden Fall für Sülz und die umliegenden
Veedel. Zusätzlich zu den Ständen auf der Straße öffneten am Sonntag die Geschäfte im Viertel ihre Türen für die
Kunden.

"Sülz ist der schönste Stadtteil von Köln. Hier ist nicht nur beim Carr&e-Fest was los", bekundete
Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker bei der Veranstaltungseröffnung ihre besondere Zuneigung zum
Veedel. Vielleicht liegt es auch daran, dass es hier noch viele kleine Einzelhändler gibt. Und die beteiligten sich
gerne am Straßenfest. "Wir haben unser Angebot im Vergleich zum Vorjahr nochmals erweitert. So präsentieren
sich dieses Mal noch mehr ortsansässige Händler und Unternehmer", freute sich Koordinationsleiter Achim
Zimmermann denn auch. "Darüber hinaus konnten wir wieder viele Künstler für unsere Sülz-Bühne am
Nikolausplatz gewinnen, deren Programm bereits im letzten Jahr hervorragend bei den Besuchern angekommen
ist." Neben den lokalen "Stars" präsentierten sich auf der Hauptbühne an der Ecke Sülzburgstraße/ Luxemburger
Straße kölsche Showgrößen wie Et fussich Julche (Marita Köllner), De Buure oder die Kläävbotze in Spiel-und
Gesangslaune.

Auch für die ernsten Töne hatten die Organisatoren Platz geschaffen. So informierten zahlreiche Vereine über
gemeinnützige Aktivitäten und deren Unterstützungsmöglichkeiten. "Wir sind seit Jahren beim Fest vertreten
und freuen uns immer über die Aufmerksamkeit der Bürger", sagte Robert Herzog, der sich für den Verein
"Zartbitter Köln", einer Einrichtung für sexuell missbrauchte Kinder, engagiert. Mit weiteren Helfern verkaufte
Herzog auf der Straße Lose für eine große Tombola, bei der, ob Niete oder Preisausschüttung, alle Teilnehmer
Gewinner waren.

In Anbetracht der vielen kulinarischen - und so mancher kalorienreicher - Versuchungen konnten die Besucher
am Stand von "Just Fit" ihre Sportlichkeit unter Beweis stellen. Neben dem Erkenntnisgewinn in Sachen
Kondition bestand dabei gar eine Chance, Not leidenden Menschen zu helfen: Pro abgestrampeltem Kilometer auf
dem Fahrradtrainer wurden vom Initiator 50 Cent für karitative Zwecke gespendet. "Eine Superidee", befand
Susanne Herms, die sich spontan auf den Sattel schwang und fünf Kilometer einfuhr. "Dies ist mein liebstes Fest.
Ich bin in jedem Jahr dabei", outete sich die Sülzerin als wahrer Fan.

Und die gibt es mittlerweile in allen Altersklassen: Von der Kleinfamilie über Jugendliche bis zum Seniorenverein
begegnen sich beim Event die Generationen. "Das Fest ist einfach nett", hoben die "Teenager Anna, Merit und
Paula das entspannte Flair am Ort trotz des enormen Besucherandrangs hervor. "Es war eine großartige
Veranstaltung, die unsere Erwartungen übertroffen hat", resümierte Zimmermann.

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https://www.rundschau-online.de/strassenparty-in-suelz-carr&e-fest-uebertraf-alle-erwartungen-11483522 1/4

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Leserreporter
Bernd Stang
aus Köln

Veedelsbühne Sulz vom Carre-Fest /
Große Sülz-Klettenberger Karnevals-
gesellschaft von 1928 e.V.

2. September 2019, 00:07 Uhr + 152x gelesen

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Es waren unter anderen auf der Veedelsbühne

Eröffnung mit der Bürgermeisterin
Musikcorps Kölner Husaren Grün-Gelb
Thomas Wirtz

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03.03.22, 10:41 Straßenparty in Sülz: Carr&e-Fest übertraf alle Erwartungen | Kölnische Rundschau

Kölnische Rundschau

Straßenparty in Sülz: Carr&e-Fest übertraf alle Erwartungen

Von Thomas Dahl 07.09.10, 00:00 Uhr

Köln-Sülz - Auf der Sonnenseite des Lebens liegen Sülz und Klettenberg - zumindest in Bezug auf den
Veranstaltungstermin des Straßenfests. Im Gegensatz zu den Kollegen aus Lindenthal bei ihrem Veedelsfest eine
Woche zuvor konnten sich die Organisatoren des Carr&e-Fests über optimale Wetterbedingungen freuen. Bei
strahlendem Sonnenschein präsentierte sich die elfte Auflage des Veedelsklassikers von ihrer besten Seite:
Stimmung, Unterhaltung, Information und Verköstigung lagen auf der Berrenrather und der Sülzburger Straße
zwei Tage lang auf Harmoniekurs. Bei einem Besucheraufkommen von bis zu 170 000 Menschen laut Veranstalter
war das Fest eines der größten öffentlichen Events des Jahres - auf jeden Fall für Sülz und die umliegenden
Veedel. Zusätzlich zu den Ständen auf der Straße öffneten am Sonntag die Geschäfte im Viertel ihre Türen für die
Kunden.

"Sülz ist der schönste Stadtteil von Köln. Hier ist nicht nur beim Carr&e-Fest was los", bekundete
Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker bei der Veranstaltungseröffnung ihre besondere Zuneigung zum
Veedel. Vielleicht liegt es auch daran, dass es hier noch viele kleine Einzelhändler gibt. Und die beteiligten sich
gerne am Straßenfest. "Wir haben unser Angebot im Vergleich zum Vorjahr nochmals erweitert. So präsentieren
sich dieses Mal noch mehr ortsansässige Händler und Unternehmer", freute sich Koordinationsleiter Achim
Zimmermann denn auch. "Darüber hinaus konnten wir wieder viele Künstler für unsere Sülz-Bühne am
Nikolausplatz gewinnen, deren Programm bereits im letzten Jahr hervorragend bei den Besuchern angekommen
ist." Neben den lokalen "Stars" präsentierten sich auf der Hauptbühne an der Ecke Sülzburgstraße/ Luxemburger
Straße kölsche Showgrößen wie Et fussich Julche (Marita Köllner), De Buure oder die Kläävbotze in Spiel-und
Gesangslaune.

Auch für die ernsten Töne hatten die Organisatoren Platz geschaffen. So informierten zahlreiche Vereine über
gemeinnützige Aktivitäten und deren Unterstützungsmöglichkeiten. "Wir sind seit Jahren beim Fest vertreten
und freuen uns immer über die Aufmerksamkeit der Bürger", sagte Robert Herzog, der sich für den Verein
"Zartbitter Köln", einer Einrichtung für sexuell missbrauchte Kinder, engagiert. Mit weiteren Helfern verkaufte
Herzog auf der Straße Lose für eine große Tombola, bei der, ob Niete oder Preisausschüttung, alle Teilnehmer
Gewinner waren.

In Anbetracht der vielen kulinarischen - und so mancher kalorienreicher - Versuchungen konnten die Besucher
am Stand von "Just Fit" ihre Sportlichkeit unter Beweis stellen. Neben dem Erkenntnisgewinn in Sachen
Kondition bestand dabei gar eine Chance, Not leidenden Menschen zu helfen: Pro abgestrampeltem Kilometer auf
dem Fahrradtrainer wurden vom Initiator 50 Cent für karitative Zwecke gespendet. "Eine Superidee", befand
Susanne Herms, die sich spontan auf den Sattel schwang und fünf Kilometer einfuhr. "Dies ist mein liebstes Fest.
Ich bin in jedem Jahr dabei", outete sich die Sülzerin als wahrer Fan.

Und die gibt es mittlerweile in allen Altersklassen: Von der Kleinfamilie über Jugendliche bis zum Seniorenverein
begegnen sich beim Event die Generationen. "Das Fest ist einfach nett", hoben die "Teenager Anna, Merit und
Paula das entspannte Flair am Ort trotz des enormen Besucherandrangs hervor. "Es war eine großartige
Veranstaltung, die unsere Erwartungen übertroffen hat", resümierte Zimmermann.

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21.03.22, 13:12 Carree-Fest in Sülz und Klettenberg | Ausflug.Koeln

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Samstag - Sonntag 11:00 - -

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Carr&e-Fest in Sülz und Klettenberg

Beim Carr&e-Fest machen die beiden Stadtteile Sülz und Klettenberg gemeinsame Sache. Auf der Berrenrather- und der
Sülzburgstraße gibt zwei Tage lang Programm, Speisen und Getränke.

Kölsches Flair macht sich beim Carree-Fest breit, bei dem sich mehr als 70 Sülzer und Klettenberger Geschäfte und Vereine am 03.
September und 04. September 2022 präsentieren; dazu kommen noch etliche externe Händler. Die Stände laden die Kölner zum Stöbern,
Einkaufen und Mitmachen ein. Mit Kölsch-, Cröpe- und Würstchen-Buden ist für das leibliche Wohl gesorgt.

Auf drei Bühnen gibt es ein unterhaltsames Programm. Mit dabei sind unter anderem Marita Köllner, Stadtrebellen und Ramon - Kölsche
Kraat. Gefeiert wird am Samstag von 11 - 22 Uhr, am Sonntag von 11 - 21 Uhr.

Am verkaufsoffenen Sonntag haben die Geschäfte von 13 bis 18 Uhr geöffnet.

Ban
Ba

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21.03.22, 13:19 Carr&e-Fest in Sülz und Klettenberg: Mit kölscher Musik viele Besucher angelockt | Kölner Stadt-Anzeiger

Stölner Stadt-Anzeiger

Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Lindenthal

Carr&e-Fest in Sülz und Klettenberg: Mit kölscher Musik viele
Besucher angelockt

Der Asphalt wurde Tanzparkett: Das Tanzzentrum warb anschaulich für
seine Kurse.
Foto: Heribert Rösgen

Von Heribert Rösgen 04.09.18, 17:00 Uhr

Sülz/Klettenberg - Kölsche Musik ja— Sommerkarneval nein. Hermann Josef Billetter, Präsident der Großen
Sülz-Klettenberger Karnevalsgesellschaft, hat da seine Prinzipien. Beim Carr&efest auf der Berrenrather- und der
Sülzburgstraße hatte seine Gesellschaft das Programm der „Veedelsbühne“ organisiert. Das bot hauptsächlich
jungen Kölner Künstlern die Gelegenheit, sich vor Publikum zu präsentieren. Die Mischung bestand aus kölscher
Musik von „Gäng Latäng“, „Palaver“ oder Max Biermann sowie irischem Folk mit „Summer Breeze“ und
internationalen Hits mit der Coverband „Copi-X“. „Live-Musik ist das, was die Leute wollen. Das bekommen wir
immer wieder zu hören“, sagt Hermann Josef Billetter.

Der Auftakt zum Carr&efest wurde an der Veedelsbühne vor der Nikolauskirche mit einer ökumenischen Andacht
begangen, musikalisch begleitet vom Kirchenchor St. Nikolaus. „Das war eine sehr schöne Idee“, sagte
Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker dazu. Zugleich lobte sie die beiden Kirchengemeinden für ihr
Engagement in den beiden Stadtteilen. Das Fest gibt es seit 20 Jahren. „Wir haben 1998 zum ersten Mal gefeiert“,
erklärte Sebastian Berges, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Sülz-Klettenberg (ISK).

Zunächst in Eigenregie. Seit einigen Jahren hat die Werbepraxis von der Gathen den Großteil des Organisation
übernommen. Der Vorstand ist stolz auf die große Resonanz, die das Fest innerhalb der Geschäftswelt des Viertels
hat. „6o Läden, Dienstleister und Gaststätten beteiligen sich am Fest. Das ist Rekord und die Tendenz ist
steigend“, so Vorstandsmitglied Jaap Westermann.

Daher freuten sich die Organisatoren sehr darüber, dass ein verkaufsoffener Sonntag zugelassen wurde. Außer
Feiern und Schlemmen war also auch Shoppen ein großes Thema. Vor allem die ortsansässigen Geschäfte
präsentierten ihre Waren kreativ und ansprechend. Fester Bestandteil ist schon seit langem die Tanzfläche an der
Kreuzung von Berrenrather- und Sülzburgstraße. Hier forderte das Tanzzentrum die Besucher zum Mitmachen
auf und informierte anschaulich über sein Kursangebot.

Den restlichen Teil des Carreefestes füllten Streetfood-Stände, einige Karussells und fliegende Händler. An der
Sülzburgstraße war die größere der beiden Bühnen aufgebaut. Hier präsentierte Moderator Larry G. Rieger
kölschen Nachwuchs und Stars wie die „Funky Marys“ und Marita Köllner.

Die brachten dann noch eine gute Portion Karnevalsstimmung auf das Fest. www.carree-suelz-klettenberg.de

https://www.ksta.de/koeln/lindenthal/carree-fest-in-suelz-und-klettenberg-mit-koelscher-musik-viele-besucher-angelockt-31213052 1/4

21.03.22, 13:19 Carree-Fest: Das sagt der Organisator | Kölner Stadt-Anzeiger

Stölner Stadt-Anzeiger

Kölner Stadt-Anzeiger | Köln | Lindenthal

Carr&e-Fest: Das sagt der Organisator

Anwohner freuen sich über das Programm auf der Veedelsbühne beim
Sülzer Carröefest.

Foto: Philipp Haaser

12.11.12, 12:42 Uhr

Sülz/Klettenberg - Herr von der Gathen. Organisiert Ihr Unternehmen mit dem Carree-Fest Jahr für Jahr ein
Fest gegen die Anwohner?

Wilhelm von der Gathen: Wir organisieren das Carr&e-Fest in enger Absprache mit der Interessengemeinschaft
für ein möglichst großes Publikum. Das sind auch die Sülzer und Klettenberger. Aber es handelt sich um ein
kommerzielles Fest. Es geht darum, den Einzelhandel über die Grenzen des Veedels hinaus bekannt zu machen,
damit mehr Menschen in Sülz und Klettenberg einkaufen kommen. Der Einzelhandel sichert jede Menge
Arbeitsplätze und macht den Stadtteil attraktiv. Auch daran sollten die Kritiker denken. Da muss man als
Anwohner schon mal in den sauren Apfel beißen.

Ließe sich die Veranstaltung aus Ihrer Sicht auf einen Tag begrenzen?

Von der Gathen: Unter den jetzigen Gegebenheiten: Nein. Kosten und Aufwand stünden in keinem Verhältnis
mehr. Die Ausrichtung des Caree-Festes kostet 80 000 Euro. Auf der Dürener Straße funktioniert das Straßenfest
nur deshalb eintägig, weil die Geschäfte und Institutionen dort selbst Standmieten bezahlen und sich zu mehr als
80 Prozent am Fest beteiligen. Die Teilnahme am Carree-Fest aber ist für die ortsansässigen Geschäftsleute
kostenfrei.

Könnte man das Programm im Sinne der Anwohner verändern?

Von der Gathen: Ich bin da für vieles offen. Die Veedelsbühne, die in diesem Jahr das erste Mal mit dabei war,
zeigt das ja auch. Wir sind aber nicht der Weihnachtsmann. Unsere Sponsoren, die das Fest letztendlich
finanzieren, verlangen hohe Kontaktzahlen. Deshalb brauchen wir eine Hauptbühne mit einem Programm, das
die Menge lockt, die gerne auch mal ein Kölsch mehr trinkt.

Sehen Sie sich in der Verantwortung, etwas gegen die unschönen Begleiterscheinungen des Festes zu tun?

Von der Gathen: Wie sich die Leute benehmen, das können Sie nicht steuern. Selbst Polizei und Ordnungsamt
kriegen das ja nicht in den Griff, wie man am Brüsseler Platz sehen kann. Man kann nur an gegenseitige
Rücksichtnahme appellieren. Wildpinkler wird es leider immer geben. Da können Sie so viele Toilettenwagen
aufstellen wie sie wollen. Außerdem ist auch das schwierig. Jeder fordert sie, aber nicht vor seiner Haustür.

Das Gespräch führte Marion Eickler

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https://www.ksta.de/koeln/lindenthal/carree-fest-das-sagt-der-organisator-4428986 1/4

"Carree-Fest" 2022 in Sülz-Klettenberg
Antrag zum verkaufsoffenen Sonntag

Sehr geehrte EEE

als langjähriger Organisator von mehr als jährlich 10 traditionellen Stadtteil- und Straßenfesten
in Köln und als bundesweit tätige Event-Agentur möchten wir ihnen bestätigen, dass das 0.9.
Carr&e-Fest in Sülz-Klettenberg seit vielen Jahren zu den 3 größten und besucherstärksten
Straßenfesten Kölns gehört.

Die überregionale Anziehungskraft dieser Veranstaltung spiegelt sich in den extrem hohen
Besucherzahlen, wie auch in dem hohen Interesse der regionalen Medien wider.

Uns erreicht jedes Jahr eine Vielzahl von Nachfragen aus dem gesamten Umland, ob und
wann diese Veranstaltung stattfindet.

Auch hieran ist das sehr hohe Interesse und die Wirkung in der Aussendarstellung des
Stadtteils erkennbar.

Stadtteil- und Straßenfeste gehören seit Jahrzehnten zum Kölner Leben und sind mit unserer
Stadt inzwischen genauso eng verbunden wir z.B. der Karneval.

Sie stehen für Kölsche Art und Lebensfreude.

Nur einige Straßenfeste erreichen eine so hohe Wirkung und Bedeutsamkeit wie das Carree-
Fest.

Dies können alle Kenner der Szene, wie auch Ihre gesamte Behörde und die Kölner Politik
sicherlich nur bestätigen.

Ich kann den Antrag auf einen "verkaufsoffenen Sontag" zum besagten Carr&e-Fest daher nur
befürworten.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage 10 Antrag Rath-Heumar

33731 Zeichen

Beachte:

Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte

Feiertage)

Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden.

Antragsteller:

IG Rath Heumar eV

Bezeichnung des Anlass:

Markt:
Messe:

Örtliches Fest:

Herbst/Weinfest 24. + 25.9.2022 auf dem
Kurt Henn Platz im Zentrum von Rath
Heumar an der Rösrather Straße.

Das Weinfest findet immer am letzten
Septemberwochenende statt seit mehr
als 13 Jahren, davon seit 10
Jahren(daher Jubiläum) in der größeren
Aufmachung. Wir beantragen daher die
Genehmigung für die nächsten 5
Jahre.

Das Fest gehört zu Rath wie der Dom
zu Kölle.

Ähnliche Veranstaltung:

Anlassbeschreibung:

Bühne mit verschiedenen Live-Acts.
Selbstgebaute Weintheke mit
Weinverkauf (hieraus auch
Spendenerlös an das Ahrtal). Ebenfalls
werden nicht alkoholische Getränke und
herzhafte Verköstigung angeboten.
Überraschungen für Klein und Groß sind
ebenfalls wieder am Start.Diese werden
von den jeweils beteiligten Vereinen des
Veedels coronaconform

organisiert. Weitere Aktivitäten auf der
Meile werden stattfinden.( Kirchenchor,
Kinderchor o.Ä.)

Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?

Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in $ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem

xja
nein

(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)

herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.

Bei dem Anlass handelt es sich um:

eine historische Veranstaltung

x eine Veranstaltung, welche zum 10.
Mal stattfindet

erstmalig stattfindende Veranstaltung

Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen

Verkaufsstellen?

Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.

Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.

Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.

Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;

xja
nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)

Veranstaltungsort wie immer der zentral
gelegen Kurt-Henn-Platz an der
Rösrather Straße. Die Verkaufsöffnung
betreffen die Geschäfte auf der
Rösrather Straße .

Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?

Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;

xja

nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)

Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
Veranstaltungsfläche:

Verkaufsfläche:

3000-3500
1500
2000 qm

20-25 Geschäfte mit Flächen die bei ca
50 qm liegen.

Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche

und Verkaufsfläche:

Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)

Bildmaterial z.B Kölner Wochenspiegel
und Rundblick. Besucherstrom in den
vergangenen Jahren mit dem
traditionellen Musikfestival absolut
vergleichbar.

Weitere Quellenangaben:

Michael Bauer Research GmbH,
Nürnberg und CIMA
Beratung+Management GmbH/BBE

Handelsberatung GmbH, München
2019-2021 basierend auf Statistisches
Bundesamt.

Hieraus lässt sich erkennen, dass sich
der Einzelhandelsumsatz pro Kopf in der
Zeit von 2019-2021 deutlich reduziert
hat.

Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.

Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.

Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.

Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.

Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären

Einzelhandelsangebots

Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und

Als Ortsteil am Rande von Köln verfügt
Rath/Heumar sicherlich über eine gute
Infrastruktur, leidet aber tatsächlich
darunter, dass viele Kunden/Bürger in
die Stadt abwandern.

Die Menschen vermissen tatsächlich
verschiedene Geschäfte/Branchen im
Veedel.

Einigen Geschäften fehlen die Kunden,
daher erfolgen Schließungen der meist
inhabergeführten Geschäfte oder
kleineren Betriebe.

ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.

Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher

Versorgung)

Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.

Verfügt Rath/Heumar sicherlich über
eine ältere und somit nicht mehr ganz
mobile Bevölkerung so siedeln sich in
den letzten Jahren aber auch immer
mehr junge Familien an.

Hier sollte die Gelegenheit gegeben
sein, im Ort das alltägliche erledigen zu
können. Es darf nicht alles in die Online-
Kanale verschwinden.

Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder

Ortsteilzentren

Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen

auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.

Das Veedel lebt vom Zusammenleben!.
Die Anonymität der Großstadt ist nicht
das Ziel. Dafür ist es wichtig, das kleine
Geschäfte mit persönlicher Beratung
bestehen können.

Nur Online macht einsam und krank.

Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort

von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr

Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.

Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

ät 2019 in Deutschland

zelhandelszentrali
5-stellige Postleitgebiete

PLZ Name der größten Gemeind_ Bevölkerung |] Bevölkerung Haushalte Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2019 Einzelhandelsumsatz 2019 Zentralitäts-
5-steller 01.01.2018 Prognose 2019 Prognose 2019 EH-Kaufkraft- Umsatz- | kennziffer
Jahresdurchschnitt |Jahresdurchschnitt| in Mio. | Promille-| Euro Index | inMio. | Promille- | Euro [kennziffer| 2019
Promille-
(Gebietsstand 1.1.2019) Anzahl | anteil | Anzahl | Promilleanteil Anzahl Euro | anteil | prokopf | D=100 | Euro anteil |prokopf| D=100 | D=100

42477 Radevormwald 22428 0,271 22.281 0,269 10.906 157,09 0,267 7.050 9,5 119,42 0,232 5.360 86,4 86,9
42499 Hückeswagen 15.058 0,182 14.992 0,181 7.056 10543 0,179 7.032 99,2 70,31 0,137 4.690 75,6 76,2
42799 Leichlingen (Rheinland) 28.166 0,340 28.176 0,340 13.701 224,50 0,382 7968 1124 109,59 0,213 3.890 62,7 55,8
42929 Wermelskirchen 34.705 0,419 34.520 0,416 17.163 255,71 0,435 7408 104,5 161,89 0,315 4.690 75,6 72,3
50126 Bergheim 20.169 0,244 20.207 0,244 9.638 140,76 0,239 6.966 983 151,85 0,295 7.515 121,2 123,3
50127 Bergheim 18.616 0,225 18.623 0,225 8.868 126,97 0,216 6.818 96,2 59,69 0,116 3.205 51,7 53,7
50129 Bergheim 22314 0,270 22.398 0,270 9.875 157,96 0,269 7.052 99,5 70,64 0,137 3.154 50,9 511
50169 Kerpen 24.6855 0,298 24.639 0,297 11.655 172,68 0,294 7.008 989 100,15 0,195 4.065 65,5 66,3
50170 Kerpen 20.847 0,252 20.787 0,251 9.567 148,46 0,253 7142 1008 149,62 0,291 7.198 116,1 115,2
50667 Köln 4536 0,055 4.657 0,056 3.235 41,88 0,071 8.992 1269 1.809,97 3,519 388.655  6267,1 4938,3
50668 Köln 12126 0,146 12.119 0,146 7365 96,70 0,165 799 112,6 75,32 0,146 6.215 100,2 89,0
50670 Köln 18.147 0,219 18.245 0,220 11.841 132,68 0,226 7272 1026 157,36 0,306 8.625 139,1 135,5
50672 Köln 9.734 0,118 9.788 0,118 6.804 80,77. 0,137 8.252 1165 271,86 0,528 27.775 4479 384,6
50674 Köln 19.4038 0,234 19.480 0,235 13.388 140,87 0,240 7232 1021 166,53 0,324 8.549 137,9 135,1
50676 Köln 16.094 0,194 16.183 0,195 11.253 115,67 0,197 7.148 100,9 77,43 0,151 4.785 77,2 76,5
50677 Köln 13.723 0,166 13.881 0,167 8.843 9746 0,166 7.021 99,1 80,14 0,156 5.773 93,1 94,0
50678 Köln 19135 0,231 19.141 0,231 11.527 138,80 0,236 7252 1023 105,41 0,205 5.507 88,8 86,8
50679 Köln 15.679 0,189 15.636 0,189 8.840 108,79 0,185 6.958 98,2 60,64 0,118 3.878 62,5 63,7
50733 Köln 36.867 0,445 37.044 0,447 21.058 26615 0,453 7185 1014 178,05 0,346 4.806 77,5 76,4
50735 Köln 33.3800 0,403 33.652 0,406 16.808 244,85 0,417 7276 102,7 144,84 0,282 4.304 69,4 67,6
50737 Köln 19.599 0,237 19.697 0,237 10.617 144,12 0,245 7317 103,3 69,23 0,135 3.515 56,7 54,9
50739 Köln 27.433 0,331 27.652 0,333 13.456 198,59 0,338 7182 1014 98,84 0,192 3.574 57,6 56,9
50765 Köln 31.605 0,382 31.995 0,386 13.048 241,66 0,411 7553 1066 171,50 0,333 5.360 86,4 811
50767 Köln 17.282 0,209 17.388 0,210 8.292 134,67 0,229 7.745 109,3 81,95 0,159 4.713 76,0 69,5
50769 Köln 33.758 0,408 34.123 0,411 15.427 257,87 0,439 7557 106,7 97,67 0,190 2.862 46,2 43,3
50823 Köln 31.208 0,377 31.400 0,379 19.307 208,70 0,355 6.647 93,8 173,28 0,337 5.519 89,0 94,9
50825 Köln 28.334 0,342 28.480 0,343 16.800 208,52 0,355 7322 1033 181,30 0,352 6.366 102,7 99,3
50827 Köln 28.170 0,340 28.286 0,341 13.632 198,44 0,338 7.016 99,0 97,05 0,189 3.431 55,3 55,9
50829 Köln 20.339 0,246 20.444 0,246 9.399 15444 0,263 7554 1066 263,45 0,512 12.886 207,8 194,9

50858 köln 26.142

50859 köln 27.043
50931 köln 15.941
50933 köln 21.045
50935 köln 17.653
50937 köln 28.031
50939 köln 15.605
50968 köln 29.034
50969 köln 21.761
50996 köln 15.606
50997 köln 22.086
50999 köln 20.813
51061 köln 31.910
51063 köln 34.259
51065 köln 23.626
51067 köln 27.549
51069 köln 31.658
51103 köln 39.934
51105 Köln 28.272
51107 köln 33.007
51109 Köln 31.107
51143 köln 24.345
51145 Köln 27.786
51147 köln 25.144
51149 Köln 24.485

05315000 Köln, Stadt 1.080.394

Deutschland

0,316
0,327
0,193
0,254
0,213
0,339
0,188
0,351
0,263
0,188
0,267
0,251
0,385
0,414
0,285
0,333
0,382
0,482
0,341
0,399
0,376
0,294
0,336
0,304
0,296

13,049

3222351 1.000,000

26.271
27.449
15.863
21.335
17.630
28.176
15.644
29.313
22.013
15.769
22.199
21.033
32.105
34.375
23.698
27.737
31.849
40.320
23.497
33.431
31.315
24.450
27.973
25.282
24.598

1.087.616

0,317
0,331
0,191
0,257
0,213
0,340
0,189
0,353
0,265
0,190
0,268
0,254
0,387
0,114
0,286
0,334
0,384
0,486
0,344
0,403
0,378
0,295
0,337
0,305
0,297

13,112

1.000,000

13.673
12.307

9.401
11.383

9.886
17.377

9.053
15.424
12.547

7.927

9.889

9.498
15.306
17.957
12.663
13.939
15.982
21.012
15.104
15.534
14.062
11.794
13.554
12.465
11.271

569.943

41.463.883

8.

233,84
240,53
135,58
199,11
161,06
212,13
118,99
253,72
146,46
146,42
171,46
180,78
236,06
232,91
153,53
199,55
247,07
249,35
191,28
256,09
240,55
187,66
203,79
187,54
178,78

175,89

0,398
0,409
0,231
0,339
0,274
0,361
0,202
0,432
0,249
0,249
0,292
0,308
0,402
0,396
0,261
0,340
0,420
0,424
0,325
0,436
0,409
0,319
0,347
0,319
0,304

13,910

#770 1.000,000

‚Anmerkung: aus Datenschutzgründen sind für Postleitgebiete unter 10 Einwohnern die nationalen Kaufkraftwerte ausgewiesen

© Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg und CIMA Beratung + Management GmbH / BBE Handelsberatung GmbH, München, 2019 basierend auf © Statistisches Bundesamt

8.901
8.763
8.547
9.332
9.136
7.529
7.606
8.655
6.653
9.286
7.724
8.595
7.353
6.775
6.479
7.194
7.157
6.184
6.712
7.660
7.682
7.675
7.285
7.418
7.268

7.517

7.086

125,6
123,7
120,6
131,7
128,9
106,3
107,3
122,2

93,9
131,0
109,0
121,3
103,8

95,6

91,4
101,5
109,5

87,3

94,7
108,1
108,4
108,3
102,8
104,7
102,6

106,1

549,49
112,55

94,89
138,79

36,23
134,59
125,18
171,60

94,88
117,56
211,64

44,16
111,95
115,85
143,99
116,99
140,85
374,42
165,20
119,37
104,68
124,31
105,93
184,60
266,08

8.267,60

1,068
0,219
0,184
0,270
0,070
0,262
0,243
0,334
0,184
0,229
0,411
0,086
0,218
0,225
0,280
0,227
0,274
0,728
0,321
0,232
0,203
0,242
0,206
0,359
0,517

16,072

100,0 514.410,56 1.000,000

20.916
4.100
5.982
6.505
2.055
4.777
8.002
5.854
4.310
7.455
9.534
2.100
3.487
3.370
6.076
4.218
4.422
9.286
5.797
3.571
3.343
5.084
3.787
7.302

10.817

7.602

6.202

337,3
66,1
96,5

104,9
33,1
77,0

129,0
94,4
69,5

120,2

153,7
33,9
56,2
54,3
98,0
68,0
713

149,7
93,5
57,6
53,9
82,0
61,1

117,7

174,4

122,6

100,0

268,5
53,5
80,0
79,6
25,7
72,5

120,2
77,3
74,0
91,7

141,0
27,9
54,2
56,8

107,2
67,0
65,1

171,6
98,7
53,3
49,7
75,7
59,4

112,5

170,1

115,5

100,0

Einzelhandelszentralität 2020 in Deutschland

5-stellige Postleitgebiete

PLZ Gemeinde I Bevölkerung I Bevölkerung Haushalte Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2020 | Einzelhandelsumsatz 2020 ] zentralitäts- | Kaufkraft-
5-steller 01.01.2019 Prognose 2020 Prognose 2020 EH-Kaufkraft- Umsatz- | kennziffer | bindungs-
(Gebietsstand Jahresdurchschnitt _lahresdurchschnit] in Mio. | Promille-] Euro Index inMio. |Promille-| Euro | kennziffer | 2020 quote
1.1.2020) Anzahl_| promitteanteii | Anzahl | promilteantei Anzahl Euro anteil |prokopf| D=100 Euro anteil | proKopf| D=100 D=100 2020

50667 Köln 4.477 0,054 4.436 0,053 3.063 38,28 0,067 8.630 126,2 1.622,80 3,291 365.826 6.178,9 4.394,6 4239%
50668 Köln 12.111 0,146 12.144 0,146 7.337 9229 0,162 7.600 1112 817 0171 6931 1171 105,3 91%
50670 Köln 18.057 0,218 18.038 0,217 11638 12540 0,220 6.952 101,7 14984 0,04 8.307 140,3 138,0 119%
50672 Köln 9.731 0,117 9.767 0,117 6.750 76,57 0,134 7.839 114,7 270,30 0,548 27.675 467,4 407,6 353%
50674 Köln 19.457 0,234 19.588 0,235 13.384 13527 0,238 6.906 1010 16340 0,331 8.342 120,9 139,5 121%
50676 Köln 16.209 0,195 16.390 0,197 11330 11157 0,196 6.807 99,6 76,78 0,156 4.685 79,1 79,5 69%
50677 Köln 13.719 0,165 13.769 0,165 8.720 93,73 0,165 6.807 99,6 8382 0,170 6.088 102,8 103,3 89%
50678 Köln 19.130 0,230 19.200 0,231 11495 13317 0,234 6.936 1015 10918 0,221 5.687 96,0 94,7 82%
50679 Köln 15.685 0,189 15.752 0,189 8.853 10470 0,184 6.647 97,2 6329 0,128 4.018 67,9 69,8 60%
50733 Köln 37.388 0,450 38.066 0,457 21512 260,84 0,458 6.852 100,2 16497 0,335 4.334 73,2 73,0 63%
50735 Köln 33.437 0,4038 33.626 0,404 16.692 23547 0,414 7.003 10224 136,79 0,277 4.068 68,7 67,1 58%
50737 Köln 19.582 0,236 19.643 0,236 10526 137,33 0,241 6991 102,3 74,16 0,152 3.806 64,3 62,9 54%
50739 Köln 27.574 0,332 27.826 0,334 13.461 190,62 0,335 6.850 100,2 100,26 0,203 3.603 60,9 60,7 53%
50765 Köln 31.798 0,383 32.119 0,386 13.021 23415 0411 7.290 1066 16558 0,336 5.155 87,1 81,7 71%
50767 Köln 17.388 0,209 17.564 0,211 8326 131,67 0,231 7.497 109,7 83,75 0170 4.768 80,5 73,4 64%
50769 Köln 33.980 0,409 34.339 0,412 15.434 251,62 0,442 7.328 107,2 92,55 0,188 2.695 45,5 22,5 37%
50823 Köln 31.367 0,378 31.651 0,380 19.3497 20117 0,353 6.356 93,0 16847 0,342 5.323 89,9 96,7 84%
50825 Köln 23.444 0,343 28.668 0,344 16.812 199,07 0,50 6.944 1016 17552 0,356 6.122 103,4 101,8 88%
50827 Köln 28.198 0,340 28.338 0,340 13576 19149 0,336 6.757 98,8 9454 0192 3.336 56,3 57,0 49%
50829 Köln 20.705 0,249 21.161 0,254 9672 15432 0271 7.293 106,7 242,40 0,492 11.455 193,5 181,4 157%
50858 Köln 26.376 0318 26.717 0,321 13.823 22942 0,403 8.587 1256 54453 1,104 20.381 344,2 274,1 237%
50859 Köln 27.126 0,327 27.318 0,328 12.176 231,60 0,407 8.478 1240 11098 0,225 4.062 68,6 55,3 48%
50931 Köln 15.982 0,193 16.086 0,193 947 13216 0232 8216 120,2 9393 0,190 5.839 98,6 82,1 71%
50933 Köln 21.290 0,256 21.623 0,260 11469 19325 0,339 8.937 130,7 14310 0,290 6.18 1118 85,5 74%
50935 Köln 17.721 0,214 17.900 0,215 9979 156,78 0,275 8.759 128,1 3822 0,078 2135 36,1 28,1 24%
50937 Köln 28.048 0,338 28.176 0,338 17275 20241 0,356 7.184 1051 132,68 0,269 4.709 79,5 75,7 66%
50939 Köln 15.574 0,188 15.605 0,187 897 11345 0,19 7.270 1064 12735 0,258 8.161 137,8 129,6 112%
50968 Köln 29.326 0,353 29.738 0,357 15556 24917 0,438 8.379 1226 16982 0,344 5.710 36,5 78,7 68%
50969 Köln 21.969 0,265 22.266 0,267 12617 14345 0,252 6.443 94,2 9,16 0,201 4.453 75,2 79,8 69%
50996 Köln 15.588 0,188 15.632 0,188 78212 140,13 0,246 8.964 1311 12471 0,253 7.978 134,7 102,8 89%
50997 Köln 22.224 0,268 22.451 0,270 9.942 16806 0,295 7.485 109,5 19850 0,403 8.841 149,3 136,4 118%
50999 Köln 20.904 0,252 21.078 0,253 9.462 17452 0,07 8.280 1211 43,79 0,089 2.078 35,1 29,0 25%
51061 Köln 32.138 0,387 32.495 0,390 15.401 231,37 0,406 7.120 1042 10775 0219 3316 56,0 53,8 47%
51063 Köln 34.371 0,414 34.620 0,416 17978 22405 0,394 6.472 9,7 11705 0,237 3.381 57,1 60,3 52%

51065
51067
51069
51103
51105
51107
51109
51143
51145
51147
51149

Köln
köln
Köln
Köln
Köln
Köln
Köln
Köln
köln
Köln
Köln

Deutschland

23.833
27.601
31.753
40.163
28.377
33.311
31.221
24.387
28.012
25.339
24.573

83.019.213

0,287
0,332
0,382
0,184
0,342
0,401
0,376
0,294
0,337
0,305
0,296

1.000,000

24.088
27.763
32.051
40.611
28.594
33.751
31.436
24.526
28.351
25.636
24.759

83.284.000

0,289
0,333
0,385
0,488
0,343
0,405
0,377
0,294
0,340
0,308
0,297

1.000,000

12.794
13.871
15.990
21.039
15.067
15.590
14.035
11.761
13.656
12.565
11.278

41.770.406

149,18
193,01
238,68
243,31
185,25
249,42
233,69
180,42
197,68
182,83
173,04

569.344,05

0,262
0,339
0,419
0,427
0,325
0,438
0,410
0,317
0,347
0,321
0,304

1.000,00

6.193
6.952
7.447
5.991
6.479
7.390
7.434
7.356
6.973
7.132
6.989

6.836

Anmerkung: aus Datenschutzgründen sind für Postleitgebiete unter 10 Einwohnern die nationalen Kaufkraftwerte ausgewiesen.

90,6
101,7
108,9

87,6

94,8
108,1
108,7
107,6
102,0
104,3
102,2

100,0

150,39
126,31
137,40
362,10
156,55
110,76

97,63
124,63
100,91
173,96
260,88

493.087,74

0,305
0,256
0,279
0,734
0,317
0,225
0,198
0,253
0,205
0,353
0,529

1.000,000

6.243
4.550
4.287
8.916
5.475
3.282
3.106
5.081
3.559
6.786
10.537

5.921

© Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg und CIMA Beratung + Management GmbH / BBE Handelsberatung GmbH, München, 2020 basierend auf © Statistisches Bundesamt

105,5
76,8
72,4

150,6
92,5
55,4
52,5
85,8
60,1

114,6

178,0

100,0

116,4
75,6
66,5

1718
97,6
51,3
48,2
79,8
58,9

109,9

174,1

100,0

101%
65%
58%

149%
85%
44%
42%
69%
51%
95%

151%

87%

Einzelhandelszentralität 2021 in Deutschland

5-stellige Postleitgebiete

Pız Bevölkerung Bevölkerung Haushalte Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2021 Einzelhandelsumsatz 2021 Zentralitäts-] Kaufkraft-
5-steller 1.1.2020 Prognose 2021 Fromere 2021 EH-Kaufkraft- Umsatz- | kennziffer | bindungs-
Jahresdurchschnitt hresdurchschr] inMio. | Promille- | Euro Index inMio. | Promille-| Euro | kennziffer | 2021 quote
(Gebietsstand Promille- Promille-
1.1.2021) Anzahl anteil Anzahl | anteil Anzahl Euro anteil | proKopf | D=100 Euro anteil | prokopf | D=100 | D=100 2021

50667 Köln 4.390 0,053 4364 0,052 3.105 36,18 0,064 8.290 1226 140349 3,006 321.607 5.747,3 4.686,5 3880%
50668 Köln 12.061 015 12134 0,145 7.294 89,64 0,159 7.388 109,3 69,63 0,149 5.738 102,5 93,8 78%
50670 Köln 18.005 0216 18270 0,219 11.358 125,18 0,222 6.852 101,4 141,83 0,304 7.763 138,7 136,9 113%
50672 Köln 9.542 0,115 9.585 0,115 6.648 72,91 0,129 7.607 125 24214 0,519 25.262 451,4 401,2 332%
50674 Köln 19.198 0231 19368 0,232 13.300 131,52 0,233 6.793 100,5 156,12 0,334 8.063 144,1 143,4 119%
50676 Köln 16.225 0,195 16.485 0,198 11.402 109,52 0,194 6.644 98,3 70,85 0,152 4.298 76,8 78,1 65%
50677 Köln 13.606 0164 13.774 0,165 8.71 92,65 0,164 6.726 99,5 8191 0,175 5.946 106,3 106,8 88%
50678 Köln 18.996 0228 19192 0,230 11.475 13154 0,233 6.854 101,4 100.08 0,214 5.215 33,2 91,9 76%
50679 Köln 15.655 0188 15832 0,190 8.865 103,95 0,184 6.566 97,1 55,91 0,120 3.532 63,1 65,0 54%
50733 Köln 37.466 0450 37959 0,455 21.247 254,74 0,452 6711 93 15134 0,324 3.987 71,2 71,8 59%
50735 Köln 33.271 0,400 33.759 0,405 16.901 232,69 0,413 6.893 102,0 128,86 0,276 3.817 68,2 66,9 55%
50737 Köln 19.774 0238 20128 0,241 10.640 13734 0,244 6.823 100,9 70,58 0,151 3.506 62,7 62,1 51%
50739 Köln 27.642 0332 28.112 0,337 13.454 188,05 0,333 6.689 99,0 92,87 0,199 3.304 59,0 59,7 49%
50765 Köln 31.169 0,3755 31.708 0,380 12.806 228,03 0,404 7.192 10664 16150 0,346 5.093 91,0 85,6 71%
50767 Köln 17.229 0,210 17.734 0,213 8.339 130,75 0,232 7.373 109,1 82,49 0,177 4.652 83,1 76,2 63%
50769 Köln 34.091 0,410 34.595 0,415 15.460 248,97 0,441 7.197 106,5 89,97 0,193 2.601 46,5 43,7 36%
50823 Köln 31.206 035 31.787 0,381 19.425 199,26 0,353 6.269 92,7 16000 0,343 5.034 90,0 97,0 80%
508255 Köln 28.676 0,3455 29.078 0,349 16.769 197,01 0,349 6.775 100,2 162,22 0,347 5.579 99,7 99,5 82%
50827 Köln 28.216 0,339 28.685 0,344 13.773 190,18 0,337 6.630 98,1 94,55 0,203 3.300 59,0 60,1 50%
50823 Köln 21.631 0,260 22.165 0,266 10.097 158,60 0,281 7.156 1059 26092 0,559 11.772 210,4 198,7 165%
50858 Köln 26.715 0321 27158 0,326 14.028 227,07 0,403 8.361 123,7 540,80 1158 19.913 355,9 287,7 238%
50859 Köln 27.203 0,3298 27.821 0,333 12.366 231,29 0,410 8.313 123,0 108,755 0,233 3.909 69,9 56,8 47%
50931 Köln 15.908 0191 16.165 0,194 9.387 130,08 0,231 8.047 119,0 85,98 0,184 5.319 35,1 79,9 66%
50933 Köln 21.332 0256 21.718 0,260 11151 188,57 0,334 8.683 128,4 138,95 0,298 6.398 114,3 89,0 78%
509355 Köln 17.754 0213 18.017 0,216 9.980 153,66 0,272 8.529 126,2 3347 0,072 1.858 33,2 26,3 22%
50937 Köln 28.077 0,338 28.376 0,340 17.152 199,14 0,353 7.018 103,8 117,70 0,252 4.148 74,1 71,4 59%
50939 Köln 15.434 0186 15.618 0,187 8.990 111,02 0,197 7.108 105,2 132,89 0,285 8.509 152,1 144,6 120%
50968 Köln 30.051 0361 30.511 0,366 15.567 249,89 0,443 8.190 1212 163,36 0,350 5.354 35,7 73,0 65%
50969 Köln 22.201 0267 22566 0,270 12.659 143,22 0,254 6.347 93,9 92,32 0,198 4.091 731 773 64%
50996 Köln 15.318 0184 15577 0,187 7.969 135,93 0,241 8.727 129,1 112,75 0,242 7.238 129,3 100,2 83%
50997 Köln 22.129 0266 22526 0,270 9.967 165,61 0,294 7.352 1088 205,12 0,439 9.106 162,7 149,6 124%
50999 Köln 20.811 0250 21169 0,254 9.556 171,29 0,304 8.092 119,7 44,05 0,094 2.081 37,2 311 26%

51061 Köln 32.530 0,391 33.022 0,396 15.325 232,04 0,411 7.027 104,0 100,68 0,216 3.049 54,5 52,4 43%

51063 Köln 34.200 0,411 34.870 0,418 18.054 221,91 0,393 6.364 94,1 112,61 0,241 3.230 57,7 61,3 51%
51065 Köln 24.023 0,289 24.293 0,291 12.754 147,59 0,262 6.075 89,9 143,17 0,307 5.893 105,3 117,2 97%
51067 köln 27.866 0,335 28.259 0,339 13.911 191,97 0,340 6.793 100,5 117,94 0,253 4.174 74,6 74,2 61%
51069 köln 31.911 0,384 32.488 0,389 16.122 236,86 0,420 7.291 107,9 125,356 0,269 3.859 69,0 63,9 53%
51103 Köln 40.269 0,484 41.171 0,493 21.207 242,66 0,430 5.894 87,2 356,87 0,764 8.668 154,9 177,7 147%
51105 Köln 28.153 0,339 28.582 0,343 15.069 182,96 0,324 6.401 94,7 136,22 0,292 4.766 85,2 89,9 74%
51107 Köln 33.330 0,401 34.061 0,408 15.593 247,17 0,438 7.257 107,3 101,97 0,218 2.994 53,5 49,8 41%
51109 Köln 31.316 0,377 31.926 0,383 14.175 232,35 0,412 7.278 107,7 90,39 0,194 2.831 50,6 47,0 39%
51143 Köln 24.401 0,293 24.753 0,297 11.876 178,18 0,316 7.198 106,5 114,98 0,246 4.645 83,0 78,0 65%
51145 köln 28.384 0,341 28.949 0,347 13.854 197,41 0,350 6.819 100,9 95,24 0,204 3.290 58,8 58,3 48%
51147 köln 25.334 0,305 25.719 0,308 12.486 179,68 0,319 6.986 103,3 162,70 0,348 6.326 113,0 109,4 91%
51149 Köln 24.764 0,298 25.291 0,303 11.483 173,39 0,307 6.856 101,4 264,08 0,566 10.441 186,6 184,0 152%
5 Köln 9.281.802 111,605 9.290.811 111,361 4.529.657 62.927,53 111,579 6.773 100,2 52.226,91 111,868 5.621 100,5 100,3 83%
Deutschland 83.166.711 1.000,000 83.430.000 1.000,000 41.832.479 563.970,47 1.000,000 6.760 100,0 466.860,71 1.000,000 5.596 100,0 100,0 83%

Anmerkung: aus Datenschutzgründen sind für Postleitgebiete unter 10 Einwohnern die nationalen Kaufkraftwerte ausgewiesen.

Bevölkerung und Haushalte: © Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg 2021 basierend auf © Statistisches Bundesamt
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft: © Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg 2021
Einzelhandelsumsatz: © Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg und CIMA Beratung + Management GmbH / BE Handelsberatung GmbH, München, 2021

|Herbst- & Weinfest am 30.09. ab 13 Uhr

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Hören: Jahn!

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statt. Mehr darüber lesen Sie auf den folgenden Seiten. Foto: König ; Ss EST Bil

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und Marcel Dunkelberg vom Werbeausschuss, IG-Chefin Sybille Schmitz und Susanne Dyczek vom Werbeausschuss sowie (hintere Reihe
v.l: Beirat Tobias Neumann, IG-Vize Frank Tacke (hinten), Vize-Schriftführer Swen Wilbertz, Beirat Ingo Henseler, Schriftführerin Katrin

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Vierck und Christian Kalkuhl vom Werbeausschuss. Foto:-König Panasonic

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Informationen rund um «Brück «Merheim ®Neubrück »Rath/Heumar

8. Jahrga Samstag, den 06. Oktober 2018 Nummer 34 /Woche 40
Das war das Weinfest 2018
Rath/Heumar feierte

Kam gut an beim Publikum: Markus Mörl Fotos: PM

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Das Herzstück des Weinfestes - die Theke, aus Heuballen gebaut

(PM) „Ich will Spaß," so lautete
der Titel des Songs, mit dem

‚ "Markus Mörl 1982 Platz 1. der
‚deutschen Singlecharts stürmte.

Ganz viel Spaß hatten auch die
Besucher des Weinfestes, das or-
ganisiert von der. IG Rath/Heumar
auch in diesem Jahr höchste Er-
wartungen erfüllte. Bei “edlen
Rot- und Weißweinen - neu dabei
Prosecco - stimmigem Catering
und einem bunten Programm kam
über viele Stunden keine Lange-
weile auf dem Platz vor dem Bür-
ger- und Vereinszentrum auf.
Bereits Linda Siu überzeugte mit
ihrer Stimme. Die 80er Jahre Mu-
sical Kultshow mit Markus und
Freunden erinnerte dann an eine
Zeit, in der die Musik in Deutsch-

‚land neue Töne hören ließ und die

man auch heute noch mag. Falco-
Double Alexander K. ließ mit
„Rock me Amadeus” Falco wieder
lebendig. werden .und auch Silke
K. begeisterte mit ihrer Stimme.

Ein weiteres „Bonbon” des Fes-

tes war die Modenschau 'von und
mit’ Susanne Dyczek. Hier konnte

man sich über die neueste Herbst-
mode informieren - schwungvoll
präsentiert. von Damen aus dem
Veedel und auch die nächste Kar-
nevalssession war mit tollen Kos-
tümen bereits Thema. Bei einem
kleinen Quiz konnte passend dazu
ein Platz auf dem Karnevalswa-
gen der Rother Buure Garde ge-
wonnen werden - ausgestattet
mit 50 Strüssjer. Durch den
Nachmittag führten gewohnt
souverän die 1. Vorsitzende der
IG, Sybille Schmitz und Frank. Ta-
cke, der 2. Vorsitzende. Unterstützt
wurden sie durch ‚viele freiwillige
Helfer, ohne die ein solches Fest
wohl kaum möglich wäre. Finanzi-
elle Zuwendungen kamen von
Sponsoren - unter ihnen viele orts-
ansässige Händler und Handwer-
ker. Eine schöne :Zusammenfas-
sung zum Weinfest 2018 kam von
einer begeisterten Besucherin:
„Liebe IG-Rath. Es war mal wieder
fantastisch. Vielen Dank für eure
Arbeit und den tollen Tag. Ihr seid
unglaublich.“

Besser kann man es nicht sagen!

Viele Besucher wollten das Fest nicht verpassen

l:

Rundblick Köln-Ost - 06. Oktober 2018 - Woche 40 - Nr. 34 - www.rundblick-koeln-os

Weinfest IG Rath
https://www.youtube.com/watch?v=1LopFGugapE

Weinfest IG Rath
https://www.youtube.com/watch?v=2cyE4OFIAhU

Anlage 1 RVO 2022

4974 Zeichen

Anlage 1 
Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2022 
über das Offenhalten von Verkaufsstellen  
in den Stadtteilen Deutz, 
     vom ??.??.2022 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am ??.??.???? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. 
März 2018, für die Stadt Köln verordnet: 
 
 
      § 1 
 
(1) Im Stadtteilbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
09.10.2022 und am Sonntag, dem 04.12.2022, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr 
geöffnet sein. 
 
(2) Im Stadtteilbereich Severinsviertel dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
18.09.2022, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(3) Im Stadtteil Deutz dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 07.08.2022, in der 
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(4) Im Stadtteilbereich Rodenkirchen dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
11.09.2022, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(5)  Im Stadtteilbereich Lindenthal dürfen am Sonntag, dem 10.07.2022, am Sonntag, 
dem 28.08.2022 und am Sonntag, dem 16.10.2022 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr 
geöffnet sein. 
 
(6) Im Stadtteilbereich Sülz-Klettenberg dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
04.09.2022, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(7) Im Stadtteil Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 06.11.2022 in 
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(8) Im Stadtteilbereich Porz-Mitte dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
09.10.2022 und am Sonntag dem 04.12.2022, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr 
geöffnet sein. 
 
(9) Im Stadtteilbereich Rath-Heumar dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
25.09.2022 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(10) Im Stadtteilbereich Dellbrück dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
25.09.2022 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Anlage 1 
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien: 
 
Innenstadt  
Am Domhof - Am Frankenturm  - Am Bollwerk - Mauthgasse - Buttermarkt -  Rampe der 
Deutzer Brücker - Pipinstr. - Cäcilienstr. - Neumarkt  - Hahnenstr. - Pilgrimstr. - 
Habsburgerring nördlich beginnend Pilgrimstr. - Hohenzollernring bis Friesenstr. - Friesenstr. - 
Zeughausstr. - Komödienstr. - Trankgasse - darüber hinaus Habsburgerring südlich Pilgrimstr. 
bis Ecke Jahnstr. und Hohenzollernring ab Friesenstr. - Kaiser-Wilhelm-Ring bis Christophstr.; 
außerdem die Bereiche Friesenplatz inkl. 100 m links und rechts der Platzfläche; der Bereich 
Maybachstr. ab Bremer Str. bis Bahntrasse 100 m  links und rechts der Fahrbahn 
 
Severinsviertel  
Severinstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) ab dem 
südlichen Teil der Zufahrt Severinsbrücke – einschließlich der Bereiches Chlodwigplatz 
 
Deutz 
Deutzer Freiheit (einschließlich des Bereichs 100 m links  
und rechts der Fahrbahn) beginnend Siegburger Str. endend Gotenring 
 
Rodenkirchen 
Kirchstr. bis Karlstr.  - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie, 
Sommershof inkl. Barbarastr.,Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis einschließlich 
Wilhelmstr. inkl. Maternusplatz sowie Zuwegung zur Hauptstr.; Wilhelmstr. ab Maternusstr. bis 
östlich Hausnummer 53 und westlich Hausnummer 62 
 
Lindenthal 
für den 10.07.2022: 
Dürener Str. zwischen Falkenburgstr. und Classen-Kappelmann-Str. 
(einschließlich des Bereichs 75 m links und rechts der Fahrbahn) 
 
für den 28.08.2022 und den 16.10.2022: 
Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. – Universitätsstr. (einschließlich des Bereichs 100 m 
links und rechts der Fahrbahn) 
 
Sülz/Klettenberg 
Berrenrather Str, von der Nikolauskirche bis Gerolsteiner Str. und Sülzburgstr. von 
Luxemburger Str. bis Berrenrather Str. 
 
Braunsfeld 
Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. stadteinwärts; und 
stadtauswärts zwischen Maarweg -und Paulistr. sowie zwischen Peter- von Fliesteden-Str. 
und Eupener Str. 
 
Porz-Mitte 
Karlstr. – Philipp-Reis-Str. – Friedrichstr. – Bahnhofstr. – Mühlenstr. – Ernst-Mühlendyck-Str. – 
Hauptstr. 
 
Rath/Heumar 
Rösrather Str. beginnend Brück-Rather Steinweg bis Rather Mauspfad (einschließlich des 
Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) 
 
Dellbrück 
Dellbrücker Hauptstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts  
der Fahrbahn) beginnend Bergisch Gladbacher Str. endend Hatzfeldstr.

Anlage 1 
      § 2 
 
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen 
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.  
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße 
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.  
 
      § 3 
 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2022 
 
 
 Stadt Köln 
 als örtliche Ordnungsbehörde

Anlage 25, Auszug BV 9 (Mülheim) vom 13.06.2022

852 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon:  (0221) 99322  
Fax       :  (0221) 99412 
E-Mail:  andre.schultheis@stadt-koeln.de 
Datum: 14.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 13.Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 13.06.2022 
öffentlich 
9.2.8 Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2022 über das Offenhal-
ten von Verkaufsstellen an Sonntagen 
1098/2022 
 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des 
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der 
Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an verschiedenen Tagen und Zeiten. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen

Anlage 20 Stellungnahme ver.di

5854 Zeichen

kKöln-Bonn-Leverkusen

Vereinte
Dienstleistungs-

gewerkschaft
U]
Stadt Köln Geschäftsführung
(EEE kanshöcklerhlatz 0
(EEE soor2Kan EB
U |] U)
Telefon:
Vorab per Mail Durchwahl:
Telefax:
PC-Fax: *
Mobil:
|]
EEE
Datum 08.04.2022

Ihr Zeichen:
Unsere Zeichen

Stellungnahme zur Ausnahmeerlaubnis _
gem. 8 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LOG NRW)
hier: Verkaufsoffene Sonntage Stadt Köln

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

Sehr geehrte ED)

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den Anträgen auf Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung für die
Öffnung von Verkaufsstätten in Köln nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag bedeutet für die Beschäftigten
des Einzelhandels Sonntagsarbeit, sie können an diesen Sonntagen nichts mit
ihren Freunden und Familien unternehmen, nicht am kulturellen und
politischen Leben teilnehmen. Deswegen werden verkaufsoffene Sonntage
von uns aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt.

Das Bundesverfassungsgericht hat zu dem Schutz der Arbeitsruhe an Sonn-
und Feiertagen ausgeführt:

„Die Sonn- und Feiertagsgarantie fördert und schützt nicht nur die Ausübung
der Religionsfreiheit. Die Arbeitsruhe dient darüber hinaus der physischen und
psychischen Regeneration und damit der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2
Abs. 2 GG). Die Statuierung gemeinsamer Ruhetage dient dem Schutz von
Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG). Auch die Vereinigungsfreiheit lässt sich so
effektiver wahrnehmen (Art. 9 Abs. 1 GG). Der Sonn- und Feiertagsgarantie
kann schließlich ein besonderer Bezug zur Menschenwürde beigemessen
werden, weil sie dem ökonomischen Nutzendenken eine Grenze zieht und
dem Menschen um seiner selbst willen dient.

IBAN DE36500500000082001405
BIC-Code HELADEFFXXX

0445/BGF/bm

*Festnetzpreis 14 ct/min,
Mobilfunkpreise maximal
42 ct/min

Die soziale Bedeutung des Sonn- und Köln-Bonn-Leverkusen
Feiertagsschutzes und mithin der generellen

Arbeitsruhe im weltlichen Bereich resultiert

wesentlich aus der - namentlich durch den

Wochenrhythmus bedingten - synchronen

Taktung des sozialen Lebens. Während die Arbeitszeit- und
Arbeitsschutzregelungen jeweils für den Einzelnen Schutzwirkung entfalten,
ist der zeitliche Gleichklang einer für alle Bereiche regelmäßigen Arbeitsruhe
ein grundlegendes Element für die Wahrnehmung der verschiedenen Formen
sozialen Lebens. Das betrifft vor allem die Familien, insbesondere jene, in
denen es mehrere Berufstätige gibt, aber auch gesellschaftliche Verbände,
namentlich die Vereine in den unterschiedlichen Sparten. Daneben ist im
Auge zu behalten, dass die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen auch für die
Rahmenbedingungen des Wirkens der politischen Parteien, der
Gewerkschaften und sonstiger Vereinigungen bedeutsam ist und sich weiter,
freilich im Verbund mit einem gesamten "freien Wochenende", auch auf die
Möglichkeiten zur Abhaltung von Versammlungen auswirkt. Ihr kommt
mithin auch erhebliche Bedeutung für die Gestaltung der Teilhabe im Alltag
einer gelebten Demokratie zu. Sinnfällig kommt das dadurch zum Ausdruck,
dass nach der einfachrechtlichen Ausgestaltung der Tag der Wahlen ein
Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein muss (vgl. 8 16 Satz 2
Bundeswahlgesetz).

Darüber hinaus eröffnet die generelle Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen
dem Einzelnen die Möglichkeit der physischen und psychischen
Regeneration.”

(BVerfG, Urteil vom 01. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 -, BVerfGE 125, 39-
103, Rn. 144 - 146)

Schon aus diesem Grund lehnen wir eine Ladenöffnung und die damit
verbundene Sonntagsarbeit der Beschäftigten im Einzelhandel ab.

Soweit in den Anträgen die Bereiche der Ladenöffnung nicht näher
beschrieben sind, vermögen wir nicht zu erkennen, in welchem Umfang
Beschäftigte des Einzelhandels von der Sonntagsarbeit betroffen sind. So
verliert die Anhörung ihren Sinn, weil es ja gerade darum gehen muss, den
Interessen der Beschäftigten Geltung zu verschaffen.

Soweit die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften mit der „Ausstellung” von
Bildern in den Geschäften begründet wird, vermögen wir nicht zu erkennen,
dass darin ein Anlass für eine Ladenöffnung liegt, der dem Geschehen einen
nicht „werktäglichen“ Charakter geben würde. Die Bilder in den Geschäften
werden allein als Ladendekoration wahrgenommen und sind damit Teil der
Geschäftsöffnung und können nicht ihr Anlass sein.

Für die prägende Wirkung der Messe Intermot auf das Geschehen in den für
den Einkauf freigegebenen Bereichen am 09.10.2022 bezieht sich der Antrag
einmal auf die Gesamtzahl der Messebesucher und zum anderen auf

2

Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft

Geschäftsführung

Passantenfrequenzen. Dem ist entgegen zu Köln-Bonn-Leverkusen
halten, dass es für einen Vergleich des

Interesses an der Messe und dem Interesse am

Besuch der Verkaufsstätten für die Messe auf

die Besucherzahl der Messe am letzten

Messetag, den Sonntag der Ladenöffnung abzustellen. Besucher der Messe
am Freitag können das Geschehen in Köln am Sonntag nicht prägen. Da es
sich um eine Publikumsmesse handelt, kann nicht davon ausgegangen
werden, dass die Besucher nur Fachbesucher sind, die an der Messe
durchgehend teilnehmen. Auf der anderen Seite sind Passantenfrequenzen
aus Sicht des OVG nur von geringer Aussagekraft, Oberverwaltungsgericht
für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Dezember 2021 -4B
1904/21.NE -, Rn. 16, juris. Jedenfalls lässt sich bezogen auf den letzten
Sonntag am 07.10.2018, als die Intermot letztmals in Köln stattfand, nicht
feststellen, dass die Passantenfrequenzen in der Innenstadt nennenswert
erhöht waren, sodass von einer prägenden Wirkung der Messe auf das
Geschehen in der Innenstadt von Köln nicht ausgegangen werden kann.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

(stv. Bezirksgeschäftsführerin)

Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft

Geschäftsführung

Anlage 22, Auszug BV 1 (Innenstadt) vom 02.06.2022

3195 Zeichen

Anlage 22 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 03.06.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 13. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 02.06.2022  
öffentlich 
3.11 Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2022 über das Offenhal-
ten von Verkaufsstellen an Sonntagen 
1098/2022 
Herr Fischer, Grüne, bedauert dass der Katholikenausschuss nicht angehört wurde. 
Er hält den arbeitsfreien Sonntag für besonders schutzwürdig und das öffentliche In-
teresse bei den Veranstaltungen  
1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln e.V., 09.10.2022, INTERMOT und  
2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln e.V., 04.12.2022, Weihnachten in 
Köln 
für nicht ausreichend dargelegt. Daher beantragt er Einzelabstimmung zu den vier 
Veranstaltungen und spricht sich gegen die Sonntagsöffnung zu Nr. 1 und 2 aus. 
 
Herr Leitner, CDU, spricht sich ebenfalls für den Sonntagsschutz aus, sieht diesen 
aber vor dem Hintergrund der Öffnungszeiten ab 13 Uhr als gegeben, da dadurch ein 
vorheriger Gottesdienstbesuch ermöglicht werde. 
 
Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, lässt über die vier Veranstaltungen in der Innen-
stadt einzeln abstimmen.  
 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des 
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der 
Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an verschiedenen Tagen und Zeiten. 
 
(siehe Einzelabstimmung) 
Einzelabstimmung zu den 4 Ladenöffnungen in der Innenstadt

1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln e.V., 09.10.2022, INTERMOT 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mit Stimmenmehrheit von 5 Stimmen Grüne (Frau Utku, Herr Dr. Herrndorf, Frau 
Cazier, Herr Vinçon, Herr Fischer), 2 Stimmen SPD (Frau Dr. Börschel und Herr Po-
lat), Die Linke (2), KlimaFreunde (1) und Die Partei (1) gegen 3 Stimmen Grüne 
(Frau Kosubek, Herr Arabaci, Herr Hupke), CDU (2), einer Stimme der SPD (Herr 
Cremer) und FDP (1) abgelehnt. 
 
 
2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln e.V., 04.12.2022, Weihnachten 
in Köln;  
  
Mit Stimmenmehrheit von 5 Stimmen Grüne (Frau Utku, Herr Dr. Herrndorf, Frau 
Cazier, Herr Vinçon, Herr Fischer), 2 Stimmen SPD (Frau Dr. Börschel und Herr Po-
lat), Die Linke (2), KlimaFreunde (1) und Die Partei (1) gegen 3 Stimmen Grüne 
(Frau Kosubek, Herr Arabaci, Herr Hupke), CDU (2), einer Stimme der SPD (Herr 
Cremer) und FDP (1) abgelehnt. 
 
 
3. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 18.09.2022, Dä Längste Desch vun 
Kölle: 
 
Mit Stimmenmehrheit von Grüne (8), CDU (2), 2 Stimmen der SPD (Herr Cremer und 
Herr Polat), FDP (1) und Die Partei (1) gegen Die Linke (2) und KlimaFreunde  (1) bei 
Enthaltung 1 Stimme der SPD (Frau Dr. Börschel) zugestimmt. 
 
 
4. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 07.08.2022, Familien- und Stadtteil-
fest: 
Mit Stimmenmehrheit von Grüne (8), CDU (2), 2 Stimmen der SPD (Herr Cremer und 
Herr Polat), FDP (1) und Die Partei (1) gegen Die Linke (2), einer Stimme der SPD 
(Frau Dr. Börschel) und KlimaFreunde (1) zugestimmt.

Anlage 14 Anträge Rodenkirchen_nicht genehmigungsfähig

12021 Zeichen

Sonntagsöffnung zum Akionswochenende    Termin: Sonntag, 4.12.2022 von 13-18 Uhr Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen Ort: Stadtteil Rodenkirchen Örtliche Ausdehnung: Maternusplatz, Hauptstraße, Barbarastraße, Rheingalerie mit Seitenstraße, Maternusstraße mit Seitenstraßen, Rathausplatz, Sommershof  Ausrichter: Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. Rechtsgrundlage: Novelle Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein-Westfalen Anlass: Inklusives und kulurübergreifendes Aktionswochenende   1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass:  Das inklusive und kulturübergreifende Fest  soll stattfinden vom 1.-4. Dezember 2022 und ist eingebettet in viele andere Formate der Rodenkirchener Weihnachtsaktivitäten aus Beleuchtung, Krippenweg, Schaufensterrätseln in allen Geschäften, lebendiger, musikalischer Advendskalender und vieles mehr.  Die Ambition der Zielsetzt enspringt in einer immer stärkeren Durchmischung Rodenkirchens mit mirgativen Personenkreisen. Nicht zuletzt durch den gerade erlebten und noch anwachsenen Ansturm ukrainischer Neubürger aber auch schon der Entwicklungen der letzten Jahre halten wir Integration, Inklusion und Weltoffenheit als eine unerlässlichen Bestandteil unserer Gesellschaft. Hierfür soll ein klares Signal gesetzt werden.

Durch die Neueröffnung der integrativen Offenen Schule Köln (OSK) in Rodenkirchen, gibt es einen großen Wunsch aller Akteure im Ort, diese Schule bekannt zu machen und sich mit allen Schülern, Lehrern und Eltern in Rodenkirchen vorzustellen. Mit dem Format eines Inklusiven Festes können wir integrative Teilhabe direkt im Zentrum von Rodenkirchen, auf dem Maternusplatz mit der Aktionsgemeinschaft idealtypisch vorleben und umsetzen.     Für Rodenkirchen als Veedel ist der gleichzeitige Ansatz Vielfalt und Einzigartigkeit. Beim inklusiven und integrativen Fest wird ein gesellschaftliches Leitbild gezeigt, das vom Kind her denkt, individuelle Potenziale fördert und ihre Entfaltung begleitet.  Wichtig sind Veranstalter und der Offenen Schule ein solches Fest, bei dem Jede und Jeder willkommen ist und von der kein Kind wegen Behinderung, Begabung oder sozialer Herkunft ausgeschlossen wird.  Das Leitbild der Schule orientiert sich an den Stärken der Schüler:innen orientiert und will diese gezielt weiterentwickeln, in der Vielfalt und Anderssein als Geschenke erlebt werde. Sie stellt den allgemein verbreiteten Adultismus in Frage und stellt Partizipation von Schuler:innen, Lehrende und Eltern in den Mittelpunkt der Entscheidungen.  Durch den Veranstaltungsort direkt im Zentrum Rodenkirchens kann gemeinsames Inspirieren, Stimulieren, Innovieren, Empowern gelebt werden und somit Gemeinschaftsbildung ermöglicht werden. Gemeinsam mit der Offenen Schule Köln und der Behindertenhilfe Miteinander Leben e.V. aber auch den etablierten inklusiven Schulen wie der EMA Grundschule und der Integrierten Gesamtschule soll auf dem Maternusplatz ein gemeinsames integratives Programm organisiert werden. Die Offene Schule Köln, wie auch die anderen Inklusiv-orienterte Vereine, sind stark auf Spenden angewiesen. Die OSK als private Ersatzschule hat 13% Ihres Gesamtbudgets privat zu finanzieren. Hierfür sind solche Veranstaltungen wir

der Weihnachtsmarkt eine gute Gelegenheit um in der Schule produzierten Weihnachtsschmuck zu verkaufen. Auch das persönliche Gespräche mit potentiellen Spendern kann hier gut gefunden werden.  Es werden gemeinsam Hütten, Weihnachtsbaum und künstlerisches Programm präsentiert. Der Dorfcharakter wird durch die einheitlich gestalteten Weihnachtsmarktbuden erreicht. Wir erwarten an den vier Tagen ca. 6.000 Besucher auf dem Fest, davon ca. 2.500 Besucher am Sonntag, aus früheren Jahren, in denen an dieser Position ein reines Weihnachtsfest stand, belegt durch Zeitungs-Berichterstattung und Bonverkauf an den diversen Glühweinständen. Zwischen Donnerstag bis Sonntag ein vielseitiges Bühnenprogramm statt, wie beispielsweise gemeinsames Singen von Weihnachtsliedern.  Auf Festen, die nicht dem Comerz verpflichtet sind haben Musikesembles mit integrativen Hintergrund die Möglichkeit des Auftretens. Ein Esemble der Diakonie Michaelshoven wird genauso vertreten sein, wie die Beiträge der Musikfachschaft der OSK.   Neben der Offenen Schule Köln und Miteinander Leben e.V. werden alle Rodenkirchener Schulen und Kindergärten mit musikalischen oder anderen künstlerischen Darbietungen auftreten. Wie in früheren Jahren hat die Aktionsgemeinschaft e.V. mit vielen ehrenamtlich tätigen Vereinen im Stadtbezirk wieder Kooperationen zur Unterstützung der Veranstaltung im Dezember geschlossen:    So sollen beim Inklusiven und integrativen Fest 2022 wieder die Bürgervereinigung Rodenkirchen mit über 800 Mitgliedern, der TV Rodenkirchen mit seinen über 3.500 Mitgliedern mit Ständen vor Ort- ebenso sind das Gymnasium Rodenkirchen, die Katholische Grundschule Mainstraße, der evangelische Kindergarten, die Music Academy Köln-Süd und die örtlichen Tanzschulen mit Ständen und zum Teil gemeinsamen Hütten sowie besonders herausragend mit kostenlosen Programmbeiträgen als ehrenamtliche Vereinsträger und -partner der Rodenkirchener Aktionsgemeinschaft e.V. dabei.

Das Bühnenprogramm auf dem Maternusplatz findet zusätzlich statt. Die Beteiligung der OGS Mainstraße und der Realschule Köln Godorf ist zugesichter. Die Hütten und Stände zu solch einem Zeitpunkt finden statt unter regelmäßiger Beteiligung gemeinnütziger Stände der Rotarier, Lions-Club und der Schnieke-Funken (soziale Integration hilfsbedürftiger Kinder in den Karneval). Außerdem ist die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e V. in den Tagen des Winterzaubers (der komplette Dezember in Rodenkirchen)  Annahmesteller der Weihnachtspäckchen der Kölner Tafel e.V..  Weihnachtlicher Bezug und räumliche Ausdehnung werden zudem Rodenkirchener Krippenwe durch von Einzelhändlern bzw. Gewerbetreibenden zentral von der Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen zur Verfügung gestellte ganz individuelle Krippen hervorgehoben. So ist der Rodenkirchener Winterzauber zusätzlich in den o.a. Straßen und Plätzen räumlich ausgedehnt. Hinzu kommen auf den Platz der Rheingalerie noch weitere gastronomische Buden, die den Gedanken des Festes durch ganz Rodenkirchen dort thematisch und physisch aufgreifen.   Sonderflächen im Sommershof können, ähnlich wie hei der Kunstmeile, zur wetterunabhängigen Darstellung empfindlicher Exponate, wie z.B. bildene Kunst, nenutzt werden. Hinzu kommt zusätzlich die Rodenkirchener Weihnachtsbeleuchtung über die gesamte Hauptstraße vom nördlichen Ortseingang bis Ortsausgang an der Sürther Straße und auf der Maternusstraße vom Rodenkirchener Bahnhof bis zum Sommershof gespannt nutzen als zusätzliche räumliche und emotionale Klammer aller der Veranstaltung im Rodenkirchener Dezember.    2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt, Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche: Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt Köln von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen.

Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgungsbereiche vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen Interesse der Stadt Köln und werden mit zahlreichen Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile, Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen, Rodenkirchener Sommertagen, Rodenkirchener LifestyleTag,Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in Rodenkirchen und Krippenweg nachhaltig gestärkt.  Oben ist die räumliche Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die zentralen Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen  definiert.   Daher führt die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit Stadtteilentwicklungskonzeptes zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion Rodenkirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als der Gastronomie- und Ausgehstandort durch, was zunehmend auch in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt.   Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt des Rodenkirchener Einzelhandels zu präsentieren und damit im Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen und Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld und eine deutliche Alternative zum wachsenden Online-Handel aufzuzeigen.   Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positiv erwähnt, dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit Besucher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern.

Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe Besucherfrequenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbetriebe angegeben. Durch Inhaber-Aufgabe und andere strukturelle Probleme betreiben derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel- und langfristigen Bedarfs. An bisherige Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind zwischen 2012-2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun zusätzliche Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das vielfältige Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen.   4. Begründung Öffentliches Interesse: Belebung Ortskerne und Stadtteilzentren  Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren unter nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen seit gut 12 Monaten z.T. ca. 11% der Lokale leer (Siehe auch Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013 angegeben mit 2% (seite308 https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirchen.pdf).   Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d.h. nicht erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind.  (Siehe Kurzdokumentation).   Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet-Funktion des Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbringer. Dennoch verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen  Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noch ungewöhnlich große, vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ hochwertige inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht, gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil in den Nebenlagen außerhalb der Hauptstraße, was von der Bevölkerung dann partiell gar nicht wahrgenommen und geschätzt wird.

5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als attraktiver und lebenswerter Standort  Rodenkirchen ist gerade an Sonn- und Feiertage ein touristischer Standort. So wird der Ort wegen seiner topo-  und geographischen Besonderheiten (Vor allem: Rheinlage mit ausgeprägter touristisch angelegter Gastronomie für Naherholer aus dem Umland, aber auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten) besucht. Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mit und für ihre Mitglieder auch die touristische Sichtbarkeit des Stadtteils. Hierzu werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an dem beantragten Sonntag 4.12.2022 Marketingmaßnahmen zum "Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit- und Wochenend-Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt der verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über Rodenkirchen informieren.

Anlage 24, Auszug BV 2 (Rodenkirchen) vom 13.06.2022

903 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 13.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 13.06.2022  
öffentlich 
9.2.7 Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2022 über das  
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen 
1098/2022 
 
 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu  
fassen: 
 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des 
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der 
Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an verschiedenen Tagen und Zeiten. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.

Anlage 23, Auszug BV 8 (Kalk) vom 19.05.2022

1008 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon:  (0221) 221 98313  
Fax       :  (0221) 221 98347 
E-Mail:  corinna.brecher@stadt-koeln.de 
Datum: 20.05.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 19.05.2022 
öffentlich 
8.2.6 Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2022 über das Offenhal-
ten von Verkaufsstellen an Sonntagen 
1098/2022 
 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:  
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des 
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der 
Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an verschiedenen Tagen und Zeiten. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Ablehnung des Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) und Enthaltung 
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksvertreterin Dickas (Die PARTEI) 
mehrheitlich zugestimmt.

Anlage 21 Stellungnahme DGB

1672 Zeichen

Deutscher Gewerkschaftsbund
DGB-Region Köln Bonn

Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin

Beantragte Sonntagsöffnungen in Köln

Sehr geehrte iD

am 31. März 2022 haben Sie die DGB-Geschäftsstelle Köln per Mail gebeten, eine Stel-
ungnahme zu 14 beantragten Sonntagsöffnungen im Kölner Stadtgebiet abzugeben. Als
Frist haben Sie den 8. April genannt.

ch möchte an dieser Stelle noch einmal — wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen —
um eine realistische Fristsetzung bitten. Die fachliche Bewertung von Anträgen beansprucht
Zeit. Die Pflicht zur Anhörung von Gewerkschaften nach $ 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz
RW darf aus meiner Sicht nicht durch eine kurze und damit unrealistische Fristsetzung in-
direkt unterlaufen werden.

Die kurze Fristsetzung ist zudem nicht nachvollziehbar, da mehrere der beantragten Sonn-
tagsöffnungen erst im Herbst/Winter durchgeführt werden sollen. Eine spätere Beschluss-
assung durch den Rat wäre daher problemlos möglich. Da Anlass und Sonntagsöffnung
unabhängig voneinander betrachtet werden müssen, können die Anlassveranstaltungen
auch ohne frühzeitige Genehmigung einer Sonntagsöffnung von den Veranstaltern geplant
und organisiert werden.

Aus den vorgenannten Gründen gebe ich für die DGB-Geschäftsstelle Köln keine ausführli-
che Stellungnahme ab. Ich weise lediglich darauf hin, dass die vorliegenden Anträge nach
Durchsicht nicht für eine rechtssichere Genehmigung von Sonntagsöffnungen ausreichen.
Ansonsten unterstütze ich vollumfänglich die Stellungnahme von ver.di, die Ihnen am 08.
April per Mail zugegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen

8. April 2022

DGB-Region Köln-Bonn

44
Fer
2%
Pe:

x sg

Mobil:
EEE

EEER
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Beratungsverlauf (8)

19.05.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.06.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
14.06.2022 Wirtschaftsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 6.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
Anhörung (BV)

Details

Aktenzeichen
1098/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.06.2022
Erstellt
30.03.2022 18:00