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1542/2020

Hallen Kalk Nr. 75, 76 und 77 in Köln-Kalk - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/0646/2020 zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 28.05.2020

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.06.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.06.2020, TOP 17.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1929 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1542/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 
 
Hallen Kalk Nr. 75, 76 und 77 in Köln-Kalk - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
AN/0646/2020 zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 28.05.2020 
Text der Anfrage: 
 
1. Welche Konzepte sind für die jeweiligen Hallen vorgesehen? 
2. Gibt es mittlerweile eine Planung (Zeit, Umfang, Abläufe, Fertigstellung) zur Sanierung der 
Hallen Kalk 75, 76 und 77? 
3. Welche Finanzierungsmöglichkeiten (Stadt, Land, Bund, Stiftungen) gibt es? 
4. Ist eine Bürgerbeteiligung unter Einbezug der Akteure vor Ort geplant? 
5. Wie gedenkt die Verwaltung zeitnah folgende Schäden (fehlende und verschobene Steine der 
tragenden Rückmauer, fehlende Schrauben zwischen den tragenden Stahlträgern, standsi-
chere Schwächung der Einzelsysteme) zu beheben, um ein Einsturz der Halle zu verhindern? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. und 2.) 
Es ist eine kulturelle Nutzung für alle drei Hallen vorgesehen.  
Das erforderliche Budget für eine Vorplanung wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.  
Die notwendige Beschlussvorlage ist in Bearbeitung und basiert auf einem Städtebaulichen Rahmen- 
und Funktionskonzept mit folgenden Nutzungen für die Hallen 75, 76 und 77: 
Performing Art / Fine Art / Learning Art. 
 
Zu 3.) 
Die Finanzierung wird im Rahmen der Vorplanung thematisiert und geklärt. 
 
Zu 4.) 
Eine Beteiligung ist sinnvoll und wird mit Beauftragung zur Vorplanung im Rahmen der Projektorgani-
sation berücksichtigt. 
 
Zu 5.) 
Das statische System der Hallen wird vierteljährig durch einen Statiker begutachtet. Die aus den Be-
richten resultierenden Maßnahmen, wie Entfernung des direkten Bewuchses der Fassade oder Er-
neuerung der Fallrohre, werden beauftragt.

Beratungsverlauf (2)

28.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1542/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.06.2020
Erstellt
22.05.2020 11:27