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2844/2020

Einführung einer Schnellbuslinie 91 zwischen Dormagen und Brühl über Köln-Worringen durch den Rhein-Erft-Kreis

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 11.12.2020

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Sachstandsbericht 10/2024

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Anlage 2.3 - Kalkulation zur SB 91 für Dezember 2020 durch den Rhein-Erft-Kreis

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Anlage 2.2 - Kalkulation zur SB 91 für 2021 - 2025 durch den Rhein-Erft-Kreis

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Anlage 2.1 - Übersicht über den geplanten Linienverlauf der SB 91 durch den Rhein-Erft-Kreis

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Anlage 3 - Beschluss des Verkehrsausschusses des Rhein-Erft-Kreises vom 26.08.2020

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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht 10/2022

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Anlage 2 - Beschlussvorlage 36-2020_4._Ergaenzung des Rhein-Erft-Kreises

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Anlage 1 - Beschluss des Kreisausschusses des Rhein-Erft-Kreises vom 07.05.2020

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Sachstandsbericht 10/2024

2683 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2844/2020
Stand: 10.10.2024 
Sachstandsbericht  
Einführung einer Schnellbuslinie 91 zwischen Dormagen und Brühl über Köln-
Worringen durch den Rhein-Erft-Kreis 
Hier: Mitfinanzierung der Schnellbuslinie 91 durch die Stadt Köln 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beschließt die finanzielle Beteiligung der Stadt Köln an der neu einzu-
richtenden Schnellbuslinie 91 (SB 91) des Rhein-Erft-Kreises ab dem Fahrplanwechsel De-
zember 2020. Dieser Beschluss ist in einer Pilotphase zunächst bis zum Fahrplanwechsel De-
zember 2022 befristet. 
 
Die in der Begründung dargelegten Aufwendungen von max. 133.467,14 Euro pro Jahr ab 
dem Fahrplanwechsel Dezember 2020 bis zum Fahrplanwechsel Dezember 2022 (Pilotphase) 
stehen im Teilplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV zur Verfügung. Im Falle einer 
Förderung der Linie durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) reduziert sich 
der Anteil entsprechend auf 111.271,94 Euro pro Jahr. Für den Zeitraum der Pilotphase ent-
stehen für die Stadt Köln Gesamtaufwendungen von max. 266.934,28 Euro. Die Verteilung 
der Kosten auf die Jahre 2020 bis 2022 wird in der Begründung unter Finanzierung aufge-
schlüsselt. 
 
Die weitere Finanzierung seitens der Stadt Köln steht unter dem Vorbehalt eines messbaren 
Nutzens der Linie für die Entlastung der Verkehrsnetze in Köln sowie der Nutzung der Linie 
durch die Kölnerinnen und Kölner. 
 
Hierfür hat der Rhein-Erft-Kreis der Stadt Köln im Sommer 2021 zunächst einen Zwischenbe-
richt und im Frühling 2022 einen qualifizierten Nutzennachweis als Entscheidungsgrundlage 
für die weitere Finanzierung der SB 91 über den Fahrplanwechsel 2022 hinaus vorzulegen. 
 
Ein Nutzen ergibt sich für die Stadt Köln, wenn sich die Nachfrage auf der SB 91 entspre-
chend der gutachterlichen Prognose in Bezug auf alle folgend genannten Parameter zum 
Ende der ersten Jahreshälfte 2022 einstellt: 
 
 Durchschnittliche Fahrgäste/Tag  >   390 Fahrgäste, 
 Maximale Besetzung   >= 172 Fahrgäste/Tag, 
 Besetzung Spitzenstunde  >= 15 % (26 Fahrgäste/Stunde) & 
       >= 13,0 Fahrgäste je Fahrtrichtung. 
 
Status    in Bearbeitung

2 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Verkehrsausschuss hatte am 23.05.2023 beschlossen, die Mitfinanzierung an der SB 91 
um ein weiteres Jahr bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 zu verlängern, da der 
Rhein-Erft-Kreis den notwendigen Nutzennachweis zunächst nicht erbringen konnte (vgl. Vor-
lagen-Nr. 0810/2023). 
Die weitere Mitfinanzierung der Linie sollte dann auf Grundlage des Nutzennachweises erfol-
gen und ist zwischenzeitlich erfolgt (vgl. Vorlagen-Nr. 3204/2023).

Anlage 2.3 - Kalkulation zur SB 91 für Dezember 2020 durch den Rhein-Erft-Kreis

2521 Zeichen

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Anlage 2.2 - Kalkulation zur SB 91 für 2021 - 2025 durch den Rhein-Erft-Kreis

2626 Zeichen

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Anlage 2.1 - Übersicht über den geplanten Linienverlauf der SB 91 durch den Rhein-Erft-Kreis

1104 Zeichen

Dormagen Bf.

Anlage 2.1
Dormagen

Alte Heerstr./Lübecker Straße

Anlage 1d: Dormagen
Drucksache 36/2020 4. Ergänzung, rn
Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.08.2020

Hackenbroich
Bunsenstraße

Worringen &)

Sinnersdorf Kirche

Pulheim Rathaus

Pulheim
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Geyen Von-Frenz-Str.
Geyen Mitte

Bergheim Brauweiler Bonnstraße

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Plausibilitätsüberprüfung Schnellbuslinien 39 und 40

Schnellbuslinien 39 und 40

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Anlage 3 - Beschluss des Verkehrsausschusses des Rhein-Erft-Kreises vom 26.08.2020

2659 Zeichen

Anlage 3

Rhein-Erft-Kreis Bergheim, 15.09.2020
Der Landrat

BESCHLUSS

der 27. Sitzung des Verkehrsausschusses

vom Mittwoch, den 26.08.2020 um 16:00 Uhr

36/2020
4. Ergänzung

Einrichtung von zwei Schnellbuslinien im Rhein-Erft-Kreis zum
nächstmöglichen Fahrplanwechsel

Verkehrsausschuss 26.08.2020 Einstimmig, 0
Enthaltung(en)

Kreisausschuss 03.09.2020
Kreistag 10.09.2020

Herr Stuhm (Büro Stadtverkehr Planungsgesellschaft Hilden) hält einen Vortrag zum Thema
„Plausibilitätsüberprüfung Schnellbuslinien: Linie 39 und 40“ und beantwortet Fragen.

An einer Diskussion beteiligen sich die Ausschussmitglieder Fabian (CDU), Timm (SPD), Milewski
(SPD), Reinhardt (SPD) und Ehm (FDP) sowie Herr Dezernent Zaar.

Herr Dezernent Zaar betont, dass nun auch die Stadt Wesseling in den vorliegenden
Beschlussvorschlag eingebunden wurde und somit ab dem Starttermin der Linie 40 angefahren
werden soll.

Er weißt außerdem darauf hin, wie auch in der Sachdarstellung des Beschlussvorschlages
beschrieben, dass bei Eintritt von unvorhersehbaren Änderungsbedarfen zum finalen Linienweg
oder zu Haltestellen, diese direkt in Abstimmung mit den Städten und der REVG ausgeräumt
würden. Dies wird auch in den Beschlussvorschlag aufgenommen.

Weiter ist sich der Ausschuss im Einvernehmen darüber einig, dass in regelmäßigen Abständen
eine Evaluierung der Linien vorzunehmen ist.

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag

1. beschließt die mit den Städten rückgekoppelten, abschließenden Entwürfe für die
Linienwege der Schnellbuslinien gem. der Anlagen 1a. bis d. Die Verwaltung wird
ermächtigt, einvernehmlich mit den einzelnen Kommunen einen Tausch von Haltestellen
innerhalb eines Stadtgebietes vorzunehmen, wenn sich dadurch die Linienführung und
Durchschnittsgeschwindigkeit nicht ändern.

2. stimmt der Bereitstellung zusätzlicher außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen in
Höhe von 10.350 EUR für den Betrieb im Dezember 2020 zu. Für die Jahre 2021 bis 2025
werden zusätzliche Kosten in Höhe von 210.789 EUR je Haushaltsjahr kalkuliert, mithin
insgesamt 1.053.945 EUR.

3. beauftragt die Verwaltung, Entwürfe für mögliche Angebotsreduzierungen auf parallel zu
den SB-Linien verkehrenden Regionalbuslinien mit den Städten abzustimmen und so

frühzeitig den Kreistagsgremien vorzulegen, dass sie zu dem auf den Betriebsbeginn der
Schnellbuslinien folgenden Fahrplanwechsel (frühestens Juni 2021) umgesetzt werden
können.

4. beauftragt die Verwaltung, Förderanträge für die zusätzlich anfallende KM-Leistung von
101.096 km beim Nahverkehr einzureichen.

Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

Beschluss der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.08.2020 Seite 2

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

18830 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2844/2020 
Freigabedatum 
 11.12.2020 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des 
Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 
GO NRW. 
Betreff 
Einführung einer Schnellbuslinie 91 zwischen Dormagen und Brühl über Köln-Worringen 
durch den Rhein-Erft-Kreis 
Hier: Mitfinanzierung der Schnellbuslinie 91 durch die Stadt Köln 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 19.01.2021 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Eine Beschlussfassung vor der nächsten regulären Sitzung des Verkehrsausschusses ist vor dem 
Hintergrund der durch den Rhein-Erft-Kreis zum Fahrplanwechsel am 13.12.2020 beabsichtigten Ein-
führung der Schnellbuslinie 91 (SB 91 bzw. in den Anlagen veraltete Bezeichnung SB 39) zwingend 
erforderlich. 
 
Aufgrund der verwaltungsseitig umfassenden Prüfung der kurzfristigen Anfrage des Rhein-Erft-
Kreises auf Mitfinanzierung der SB 91 und im Hinblick auf die geplante Einführung zum Fahrplan-
wechsel im Dezember 2020 durch den Rhein-Erft-Kreis ist die Einbringung der Vorlage in eine regulä-
re Sitzung des Verkehrsausschusses nicht möglich. 
 
Die Verwaltung hat im Zuge der umfassenden Prüfung u. a. auch die haushälterische Berücksichti-
gung intensiv abgestimmt, da auf Grundlage einer Bewirtschaftungsverfügung als Folge der aktuellen 
Pandemie sämtliche Aufwendungen durch die Dezernate und Dienststellen gründlich zu prüfen sind.  
 
 
Beschluss: 
Gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW wird in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung entschieden: 
 
Der Verkehrsausschuss beschließt die finanzielle Beteiligung der Stadt Köln an der neu einzurichten-
den Schnellbuslinie 91 (SB 91) des Rhein-Erft-Kreises ab dem Fahrplanwechsel Dezember 2020. 
Dieser Beschluss ist in einer Pilotphase zunächst bis zum Fahrplanwechsel Dezember 2022 befristet. 
 
Die in der Begründung dargelegten Aufwendungen von max. 133.467,14 Euro pro Jahr ab dem Fahr-
planwechsel Dezember 2020 bis zum Fahrplanwechsel Dezember 2022 (Pilotphase) stehen im Teil-
plan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV zur Verfügung. Im Falle einer Förderung der Linie 
durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) reduziert sich der Anteil entsprechend auf 
111.271,94 Euro pro Jahr. Für den Zeitraum der Pilotphase entstehen für die Stadt Köln Gesamtauf-
wendungen von max. 266.934,28 Euro. Die Verteilung der Kosten auf die Jahre 2020 bis 2022 wird in 
der Begründung unter Finanzierung aufgeschlüsselt. 
 
Die weitere Finanzierung seitens der Stadt Köln steht unter dem Vorbehalt eines messbaren Nutzens 
der Linie für die Entlastung der Verkehrsnetze in Köln sowie der Nutzung der Linie durch die Kölne-
rinnen und Kölner. 
 
Hierfür hat der Rhein-Erft-Kreis der Stadt Köln im Sommer 2021 zunächst einen Zwischenbericht und

2 
 
im Frühling 2022 einen qualifizierten Nutzennachweis als Entscheidungsgrundlage für die weitere 
Finanzierung der SB 91 über den Fahrplanwechsel 2022 hinaus vorzulegen. 
 
Ein Nutzen ergibt sich für die Stadt Köln, wenn sich die Nachfrage auf der SB 91 entsprechend der 
gutachterlichen Prognose in Bezug auf alle folgend genannten Parameter zum Ende der ersten Jah-
reshälfte 2022 einstellt: 
 
 Durchschnittliche Fahrgäste/Tag  >   390 Fahrgäste, 
 Maximale Besetzung    >= 172 Fahrgäste/Tag, 
 Besetzung Spitzenstunde  >= 15 % (26 Fahrgäste/Stunde) & 
       >= 13,0 Fahrgäste je Fahrtrichtung. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
11.12.2020    Gez. Reker  Gez. Hammer

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam (Dez. 2020 – Dez. 2022)  max. 266.934,28 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse        Nein 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangslage 
Der Rhein-Erft-Kreis plant die Einführung von zwei neuen Schnellbuslinien zum Fahrplanwechsel 
Dezember 2020, die beide durch die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) betrieben werden 
sollen. Die Verwaltung begrüßt die Bestrebungen des Rhein-Erft-Kreises, das Angebot des öffentli-
chen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Kreisgebiet auszubauen und damit die Alternativen zur Nut-
zung des privaten Pkw zu erweitern. Im Status quo nutzen die Bewohnerinnen und Bewohner des 
Rhein-Erft-Kreises überwiegend den MIV (Modal Split gemäß MiD 2017: 44 % MIV). Da ein hoher 
Auspendleranteil Richtung Köln besteht, profitiert die Stadt Köln von einer höheren ÖPNV-Nutzung 
der Einpendelnden aus dem Rhein-Erft-Kreis nach Köln. 
 
Die Schnellbuslinien wurden seitens des Rhein-Erft-Kreises zur Förderung beim Zweckverband Nah-
verkehr Rheinland (ZV NVR) gemäß „Förderrichtlinie Regionale Schnellbusse“ angemeldet. Voraus-
setzung für die Anmeldung war unter anderem, dass es sich bei den beantragten Schnellbuslinien um 
die Implementierung von im Vorfeld vom ZV NVR festgelegten förderfähigen Relationen handelt. 
 
Grundlage für die Förderantragstellung bildet ein Beschluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises 
vom 07.05.2020 (siehe Anlage 1). Eine Bewilligung seitens des Fördergebers steht aktuell noch aus.

4 
 
Allerdings hat dieser nach Aussage der Kreisverwaltung bereits positive Signale ausgesendet und 
eine baldige Bewilligung in Aussicht gestellt. 
 
Die geplante Schnellbuslinie 40 (SB 40) soll künftig zwischen Elsdorf und Wesseling und ausschließ-
lich auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises verkehren. Die geplante SB 91 hingegen soll auch auf 
Kölner Stadtgebiet verkehren (siehe Anlage 2). 
 
Die geplante SB 91 
Die SB 91 soll von Dormagen kommend den Bf. Worringen anfahren, von dort über Pulheim auch 
Weiden-West anbinden und in Brühl enden. Insgesamt beträgt die Strecke der Linie hierbei rund 
45,5 km. Die Linie überfährt das Kölner Stadtgebiet auf rund 6,5 km. 
Die SB 91 wird in ihrem Linienverlauf von Dormagen kommend im Bereich Worringen und im Bereich 
Weiden-West über das Gebiet der Stadt Köln geführt. 
 
Der Rhein-Erft-Kreis plant, die Linie SB 91 montags bis freitags zwischen ca. 5:00 und 20:00 Uhr, 
samstags zwischen ca. 9:00 und 20:00 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen ca. 10:00 und 
18:00 Uhr jeweils im 60-Minuten-Takt verkehren zu lassen. 
 
SB 91 im Bereich Worringen 
Die aktuellen Planungen des Rhein-Erft-Kreises sehen vor, im Bereich Worringen die Haltestellen 
Bunsenstraße (Dormagen-Hackenbroich), den S-Bahn-Haltepunkt Köln-Worringen und Sinnersdorf-
Kirche (Pulheim-Sinnersdorf) zu bedienen. Die SB 91 bindet hierbei das Gewerbegebiet Hacken-
broich an den Bf. Köln-Worringen an (siehe Anlage 2.1). 
 
Ab der Haltestelle Bunsenstraße wird die Linie über die Roggendorfer Straße und die L 183 (Worrin-
ger Straße) bis zur Sinnersdorfer Straße geführt. Im weiteren Verlauf wird die SB 91 per Schleife über 
die Sinnersdorfer Straße in südlicher Richtung sowie den Walter-Dodde-Weg und die Berrischstraße 
an den S-Bahn-Haltepunkt Köln-Worringen angebunden. 
 
Vom S-Bahn-Haltepunkt Köln-Worringen führt der Linienweg im folgenden Verlauf wieder über die 
Sinnersdorfer Straße in nördlicher Richtung bis zur L 183. Von dort wird die SB 91 über die L 183 in 
südwestlicher Richtung (Worringer Landstraße und Sinnersdorfer Straße) sowie über die Roggendor-
fer Straße bis zur Haltestelle Sinnersdorf-Kirche und im weiteren Verlauf in den Rhein-Erft-Kreis ge-
führt. 
 
Vorhandene Buslinien im Linienverlauf der SB 91 in Worringen 
Vom Bf. Dormagen kommend über Dormagen - Hackenbroich/Hackhausen bis Köln-Worringen Bf. 
wird bereits heute die Linie 885 durch die Stadtbus Dormagen GmbH geführt. Die Linie 885 bindet in 
ihrem Linienverlauf zudem das Gewerbegebiet Hackenbroich an. Ab der Haltestelle Bunsenstraße 
führt der Linienweg parallel zur geplanten SB 91 bis zum Bf. Köln-Worringen. 
 
Ab dem Bf. Köln-Worringen wird die Linie 980 in weiten Teilen parallel zum Linienverlauf der SB 91 
geführt. Lediglich zwischen dem Bf. Köln-Worringen und dem Kreisverkehr Straberger Weg/Worringer 
Landstraße unterscheidet sich der Linienverlauf, in dem die SB 91 nördlich und die Linie 980 südlich 
des Bahnhofs bis zum Kreisverkehr geführt werden. Ab dem Kreisverkehr werden beide Linien bis in 
den Rhein-Erft-Kreis parallel geführt. 
 
SB 91 im Bereich Weiden-West 
Die aktuellen Planungen des Rhein-Erft-Kreises sehen vor, im Bereich Weiden-West die Haltestelle 
Bonnstraße (Pulheim-Brauweiler), den S-Bahn-Haltepunkt Weiden-West und die Haltestelle Schleh-
dornstraße (Frechen) zu bedienen (Siehe Anlage 2.1). 
 
Zwischen den Haltestellen Bonnstraße und Weiden-West wird die SB 91 über die Bonnstraße mit 
Schleife über den P+R-Platz an den S-Bahn-Haltepunkt geführt. 
Vom S-Bahn-Haltepunkt Weiden-West wird die SB 91 über die Bonnstraße und die Krankenhaus-
straße bis zur Haltestelle Schlehdornstraße am St. Katharinen-Hospital in Frechen geführt. 
 
Vorhandene Buslinien im Linienverlauf der SB 91 in Weiden-West

5 
 
Heute besteht mit der Linie 961 (REVG) eine Busverbindung von Bergheim über Oberaußem und 
Brauweiler zum Haltepunkt Weiden-West, an dem eine Verknüpfung mit S-Bahn und Stadtbahn (Ost-
West-Achse) vorhanden ist. 
 
Eine weitere heute bestehende Verbindung zwischen Brauweiler und dem Kölner Westen mit Anbin-
dung an das S-Bahnnetz am Bf. Lövenich stellt die Linie 949 dar. 
 
Aus Richtung Frechen befährt die Linie SB 91 zur Haltestelle Weiden-West den gleichen Linienweg 
wie die Linie 965, die ebenfalls durch die REVG betrieben wird. 
 
Neben der Linie 965 stellt die KVB-Linie 145 eine weitere Verbindung zwischen Frechen und Köln 
dar. Sie befährt den Linienweg Frechen Bachem – Weiden – Lövenich – Widdersdorf – Bocklemünd. 
 
Bewertung des Angebots durch die Verwaltung 
Aus Sicht der Verwaltung ist die geplante Linie hinsichtlich des Nutzens für Köln ambivalent zu be-
werten. Im Sinne einer Angebotsverbesserung im ÖPNV für die Kölnerinnen und Kölner wird der Nut-
zen der SB 91 voraussichtlich eher gering ausfallen. Eine direkte Erschließungswirkung ergibt sich 
dabei lediglich sehr randlich für die Stadtteile Worringen sowie Weiden. 
Mit Ausnahme der Relation Bf. Worringen – Bf. Dormagen, für die bislang keine Direktverbindung 
einer Buslinie existiert, folgt der Linienweg der SB 91 im Bereich Worringen bereits bestehender Bus-
verbindungen in die angrenzenden Ortsteile des Rhein-Erft-Kreises und Dormagens. Allerdings sind 
aufgrund des Schnellbuscharakters Reisezeitvorteile gegenüber dem heutigen Angebot zu unterstel-
len. 
Im Bereich Weiden-West wird der ÖPNV durch eine Direktverbindung zwischen dem S-Bahn-
Haltepunkt Weiden-West und Brauweiler bzw. dem St. Katharinen-Hospital in Frechen verbessert. 
Eine Fahrt von Brauweiler bis zum S-Bahn-Haltepunkt Weiden-West bzw. bis zum St. Katharinen-
Hospital in Frechen ist aktuell nur mit großen Umwegen zum Beispiel über den Bf. Lövenich und mit 
mehreren Umstiegen möglich. 
 
Im regionalen Maßstab kann durch die tangentiale Ausrichtung und die angestrebte hohe Durch-
schnittsgeschwindigkeit der Schnellbuslinie durchaus von einer nennenswerten Entlastungswirkung 
sowohl für das Kölner Straßennetz als auch für die heute bereits stark ausgelasteten, auf das Stadt-
zentrum zulaufenden bzw. abgehenden ÖPNV-Verbindungen ausgegangen werden. In ihrem Verlauf 
entspricht die SB 91 in etwa dem nördlichen Abschnitt des sogenannten zweiten ÖPNV-Rings im 
Kölner Westen, der im Agglomerationskonzept des Region Köln/Bonn e.V. als perspektivische Entlas-
tungsmaßnahme für den Verkehrsknoten Köln angedacht wird. Mit der Führung der SB 91 nach Brühl 
wird auch ein substanzieller Abschnitt des südlichen Abschnitts durch die Linie abgedeckt. 
 
Vor dem Hintergrund, dass eine der wesentlichen Stellschrauben bei der Bewältigung der zahlreichen 
Herausforderungen der Verkehrswende in Köln Lösungen für die starken Verkehrsverflechtungen mit 
dem Umland sind, spricht sich die Verwaltung daher dafür aus, das Projekt der SB 91 zum Start fi-
nanziell zu unterstützen. Diese anteilige Mitfinanzierung sollte jedoch zunächst zeitlich befristet und 
an den Linienerfolg gekoppelt sein. Eine dauerhafte Finanzierung sollte von einem durch den Rhein-
Erft-Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger zu erbringenden Nutzennachweis nach Einrichtung der Linie 
abhängig gemacht werden. 
 
Da ein neues Busangebot in der Regel ein bis zwei Jahre benötigt, bis es voll angenommen wird und 
vor dem Hintergrund der Coronapandemie eher zwei Jahre hierfür anzusetzen sind, empfiehlt die 
Verwaltung, die Finanzierungszusage zunächst auf den Zeitraum bis zum Fahrplanwechsel im De-
zember 2022 zu beschränken. Die Verwaltung empfiehlt weiterhin, eine weitere Finanzierung unter 
den Vorbehalt eines nachweisbaren Nutzens der Linie gemäß Beschlussvorschlag für die Stadt Köln 
zu stellen. 
 
Finanzierung 
Gemäß § 16 der Zweckverbandssatzung VRS ist die Stadt Köln grundsätzlich verpflichtet, die auf 
ihrem Stadtgebiet anfallenden Betriebskosten für vereinbarte interlokale Verkehre zu finanzieren; es 
sei denn, es wird eine abweichende Regelung vereinbart.

6 
 
Die SB 91 wird gemäß dem Fahrplanentwurf der REVG eine jährliche Fahrleistung von 450.500 km 
aufweisen. Davon entfallen 64.000 km auf das Kölner Stadtgebiet. Laut Rhein-Erft-Kreis stellt die 
REVG als Linienbetreiberin 4,51 Euro je Kilometer in Rechnung. Somit ergeben sich für die Strecken-
abschnitte auf Kölner Gemarkung jährliche Kosten von 288.640,- Euro. Von diesen Kosten soll die 
Stadt Köln unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Kostendeckungsgrades der REVG von 
46,24 % anteilig übernehmen, was einem jährlichen Betrag von 133.467,14 Euro entspricht (siehe 
Anlage 2.2). 
 
Im Falle einer Förderung der Schnellbuslinie durch den ZV NVR reduzieren sich die Kosten für einen 
gefahrenen Kilometer um 0,75 Euro auf 3,76 Euro. Dementsprechend würde sich die von der Stadt 
Köln zu übernehmende Summe um 22.195,20 Euro auf 111.271,94 Euro reduzieren. 
 
Da die Schnellbuslinie bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020, also ab dem 13.12.2020 
verkehren soll, fallen für das Jahr 2020 bei 3.331,515 km Aufwendungen von 6.947,61 Euro für die 
Stadt Köln bzw. 5.792,24 Euro bei einer entsprechenden Förderung durch den ZV NVR an (siehe 
Anlage 2.2). 
Für das Jahr 2021 fallen Aufwendungen von 133.467,14 Euro an. Bei einer entsprechenden Förde-
rung verringert sich dieser Betrag auf 111.271,94 Euro. 
Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 fallen im Jahr 2022 anteilig 126.519,53 Euro an. Bei 
einer entsprechenden Förderung verringert sich dieser Betrag auf 105.479,68 Euro. 
Für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2020 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 
2022 ergibt sich somit ein Gesamtbetrag von 266.934,28 Euro. 
 
Die erforderlichen Mittel für die Mitfinanzierung der Schnellbuslinie 91 in Höhe von max. 6.947,61 
Euro im Jahr 2020 und max. 133.467,14 Euro im Jahr 2021 stehen im Hpl. 2020/2021 inklusive Mittel-
fristplanung im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in der Teilplanzeile 13, 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 zur Verfügung. 
Die erforderlichen Mittel in Höhe von max. 126.519,53 Euro für das Haushaltsjahr 2022 wird das De-
zernat III im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen 
Budgets vorsehen. 
 
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise 
Die Kämmerei hat der finanziellen Beteiligung der Stadt Köln an der Einführung einer Schnellbuslinie 
des Rhein-Erft-Kreises mit Schreiben vom 23.11.2020 zugestimmt. 
 
Weiteres Vorgehen 
Der Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises hat in der Sitzung am 26.08.2020 einerseits be-
schlossen, die Schnellbuslinien gemäß des in Anlage 2.3 dargestellten Linienverlaufs einzurichten. 
Andererseits wurde die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises beauftragt, mit den durch die SB 91 be-
dienten Städten abzustimmen, ob Angebotsreduzierungen auf parallel zur SB 91 verlaufenden Busli-
nien möglich sind (siehe Anlage 3). 
 
Nach Einführung der SB 91 soll das Angebot der Linie 980 teilweise durch die SB 91 ersetzt werden. 
Hierzu befindet sich die Verwaltung mit dem Rhein-Erft-Kreis in Abstimmungen. 
 
Wenn der Verkehrsausschuss der Stadt Köln dem Vorschlag der Verwaltung folgt, wird diese den 
Rhein-Erft-Kreis über das Votum informieren und die Zahlungen des Anteils der Stadt Köln fristge-
recht veranlassen. 
 
Die Verwaltung steht darüber hinaus aktuell mit dem Rhein-Erft-Kreis in Gesprächen, dass die Fahr-
ten der Buslinien 125 im Bereich Sinnersdorf und 965 im Bereich Weiden-West zukünftig jeweils fahr-
leistungsbezogen auf dem jeweiligen Stadt- bzw. Kreisgebiet durch die Stadt Köln sowie den Rhein-
Erft-Kreis abgerechnet werden. 
Hierzu ist es erforderlich, die bestehende Vereinbarung über die nach § 16 (2) der Satzung des 
Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg zu tragende Aufwandabdeckung zwischen dem 
Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Köln entsprechend zu ändern. 
Die Daten zur jeweiligen Kostenbeteiligung werden derzeit erhoben.

7 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die 
hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich ÖPNV und bietet den Bürgerinnen 
und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit 
trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes, hier vor allem bei einpendeln-
den Verkehren nach Köln, bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Beschluss des Kreisausschusses des Rhein-Erft-Kreises vom 07.05.2020 zur Beschluss-
vorlage 36/2020 
Anlage 2 - Beschlussvorlage 36/2020, 4. Änderung des Rhein-Erft-Kreises 
Anlage 2.1 - Übersicht über den geplanten Linienverlauf der SB 91 durch den Rhein-Erft-Kreis 
Anlage 2.2 - Kalkulation zur SB 91 für 2021-2025 durch den Rhein-Erft-Kreis 
Anlage 2.3 - Kalkulation zur SB 91 für Dezember 2020 durch den Rhein-Erft-Kreis 
Anlage 3 - Beschluss des Verkehrsausschusses des Rhein-Erft-Kreises vom 26.08.2020 zur Be-
schlussvorlage 36/2020, 4. Änderung

Anlage 2 - Beschlussvorlage 36-2020_4._Ergaenzung des Rhein-Erft-Kreises

11726 Zeichen

Anlage 2

Rhein-Erft-Kreis Beschlussvorlage
Der Landrat - öffentlich -
Drucksache 36/2020 4. Ergänzung

Aktenzeichen: 85 - Schnellbusse

federführendes Amt: 85 Amt für Öffentlichen Personen-
nahverkehr

Antragsteller: 85

Beratungsfolge Termin Bemerkungen

26.08.2020

Einrichtung von zwei Schnellbuslinien im Rhein-Erft-Kreis zum nächstmöglichen Fahrplan-
wechsel

Verkehrsausschuss

Kreisausschuss

Kreistag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag

1. beschließt die mit den Städten rückgekoppelten, abschließenden Entwürfe für die Linienwege der
Schnellbuslinien gem. der Anlagen 1a. bis d.

2. stimmt der Bereitstellung zusätzlicher außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe
von 10.350 EUR für den Betrieb im Dezember 2020 zu. Für die Jahre 2021 bis 2025 werden zusätz-
liche Kosten in Höhe von 210.789 EUR je Haushaltsjahr kalkuliert, mithin insgesamt 1.053.945
EUR,

3. beauftragt die Verwaltung, Entwürfe für mögliche Angebotsreduzierungen auf parallel zu den SB-
Linien verkehrenden Regionalbuslinien mit den Städten abzustimmen und so frühzeitig den Kreis-
tagsgremien vorzulegen, dass sie zu dem auf den Betriebsbeginn der Schnellbuslinien folgenden
Fahrplanwechsel (frühestens Juni 2021) umgesetzt werden können.

4. beauftragt die Verwaltung, Förderanträge für die zusätzlich anfallende KM-Leistung von 101.096
km beim Nahverkehr einzureichen.

5

Sachdarstellung:

In seiner Sitzung am 07.05.2020 genehmigte der Kreisausschuss einen Dringlichkeitsbeschluss, in dem die
Verwaltung u.a. ermächtigt wurde, die konkrete Umsetzung mit den betroffenen Städten, den benachbar-
ten Aufgabenträgern und der REVG abzustimmen, sobald ein Förderbescheid für eine der beiden Linien
vorliegt. Hierzu ist seitens der Verwaltung einerseits anzumerken, dass nicht erwartet werden konnte,
dass tatsächlich beide Linienanträge inkl. des erst nachträglich für förderungswürdig erachteten Ab-
schnitts Frechen-Brühl positiv entschieden werden würden. Hierdurch erhöhten sich die Abstimmungsauf-
wände mit den Kommunen und der REVG deutlich. Gleichwohl konnte eine geordnete Rückkoppelung mit
allen Städten durchgeführt werden, wie nachfolgend dargestellt. Außerdem wurde die Arbeit der Verwal-
tung dadurch erschwert, dass bis heute keine Förderbescheide vorliegen. Diese wurden nun für Ende Au-
gust angekündigt. Hierdurch war ein deutlich erhöhter Abstimmungsaufwand mit dem Fördergeber NVR
erforderlich. .

Am 24.06.2020 fand ein umfassender Informations- und Meinungsaustausch der Verwaltung mit allen zehn
kreisangehörigen Städten statt. Im Mittelpunkt der Erörterung standen insbesondere die Themen Linien-
wegführung inkl. SB-Haltestellen sowie Finanzierungsfragen. Die Verwaltung rief die Städte auf, sich mit
eigenen Vorschlägen in die Linienwegs- und Haltestellen-Diskussion einzubringen. Hiervon machten sieben
Städte Gebrauch. Allen Beteiligten wurde zugesichert, sie über die Ergebnisse der beim Büro Stadtverkehr,
Hilden (BSV), beauftragten Plausibilitätsprüfung inkl. aller aus den Städten erhaltenen Prüfauftrage kurz-

fristig zu-informieren. Hierzu wurden für den 29./30. Juli 2020 getrennt nach SB-Linie Abstimmungstermi-
ne angesetzt. Zur Vorbereitung dieser Termine kam es mit sechs Städten zu bilateralen Vorbesprechungen.

Bei diesen Gesprächen wurden die von BSV ausgearbeiteten und mit der REVG rückgekoppelten Vorschläge
für modifizierte Linienwege präsentiert und diskutiert. Im Vordergrund stand hierbei die Einhaltung der
vom NVR vorgegebenen Förderbedingungen bei gleichzeitig bestmöglicher Erschließung von Siedlungs- und
Gewerbeschwerpunkten sowie von Verknüpfungspunkten mit dem Stadtbahn- und Schienenpersonennah-
verkehr.

Am 3.8.2020 fand in Frechen ein Ortstermin mit der Stadt Frechen und der REVG zu der Frage statt, an
welchen Punkten die Schnellbuslinie einen Haltepunkt eingerichtet bekommen könnte.

Am 4.8.2020 fuhr die REVG mit einem Standardbus die zuvor optimierte Linienführung ab. Dabei wurden
auch Zeiten und Wegstrecken möglicher Streckenalternativen abgefahren und gemessen. Auf diesen Daten
basieren die abschließenden Entwürfe der Verwaltung. Hier wurde neben der optimalen Erschließungswir-
kung der Linienwege insbesondere auf die Einhaltung der vom Fördergeber vorgeschriebenen Durch-
schnittsgeschwindigkeit geachtet.

Nachdem die Linienwegeverläufe ein letztes Mal überarbeitet und kurzfristig an die Städte übersandt wor-
den waren, bot die Verwaltung allen Städten nochmals Gelegenheit für ein letztes Abstimmungsgespräch
am 13.8.2020 im Kreishaus. Im Laufe des mehrstufigen Verfahrens wurden seitens der Verwaltung alle
Vorschläge der Städte zu Linienwegeänderungen und Haltestellenbedarfen geprüft. Nicht alle Vorschläge
wurden übernommen, einige standen auch untereinander in Konkurrenz zueinander.

Die Schnellbuslinien werden demnach folgende Linienwege fahren und dabei an den angegebenen Halte-
stellen halten:

SB 39 (Dormagen - Brühl)

Dormagen (Bf., Alte Heerstr. /CHEMPARK, Hackenbroich Bunsenstr.), Köln (Worringen Bf.), Pulheim (Sin-
nersdorf Kirche, Pulheim Rathaus/Am Wiesenhang, Geyen von-Frentz-Str./Geyen-Mitte, Bonnstr.) - Köln
(Weiden-West) - Frechen (Schlehdornstraße, Rathaus) - Hürth (Mitte ZOB, Kendenich Luxemburger Str.) -
Brühl (Winterburg, Bf.)

SB 40 (Elsdorf - Wesseling)

Elsdorf (Busbahnhof) - Bergheim (Am Knüchelsdamm, Bf., Martinswerk, Oleanderstr., Ahe Feuerwehr) -
Kerpen (Sindorf Bf, Sindorf Europaring, Kerpen Rathaus) - Erftstadt (Lechenich P&R, An der Patria, Otto-
Hahn-Allee, Erftstadtcenter) - Brühl (Freiheitstr., Winterburg, Brühl-Mitte, Bf.) - Wesseling (Stadtbahn)

Der Vorschlag der Verwaltung zur Linienwegeführung wird in der Sitzung des Verkehrsausschusses am
26.08.2020 von BSV vorgestellt.

Sollte es hinsichtlich des finalen Linienweges oder der Haltestellen unvorhergesehene Änderungsbedarfe
geben, so würden diese direkt in Abstimmung mit den Städten und der REVG ausgeräumt. Die Verwaltung
wird darüber berichten.

Zu Punkt 3. des Beschlussvorschlags:

Aus den Städten war der Wunsch geäußert worden, die Kürzungsvorschläge des Kreises für Fahrten im Re-
gionalbusangebot, dort wo es zu Parallelangeboten mit den SB-Linien kommt, durch die jeweilige Stadtpo-
litik beraten zu lassen. Dies ist aus Sicht des Kreises wünschenswert. Die Einsparpotenziale sind derzeit
noch nicht bezifferbar.

Bezüglich der Linie 980 wurde mit der Stadt Köln verabredet, dass die seit Dezember 2019 verkehrenden,
zusätzlichen Fahrten mit Betriebsaufnahme der Schnellbuslinie 39 wieder eingestellt werden, allerdings
nur zwischen Sinnersdorf und Worringen.

Beschlussvorlage 36/2020 4. Ergänzung Seite 2

Finanzielle Auswirkungen
In nachfolgender Tabelle sind die Mehr-/Weniger-km der in Abstimmung mit den Städten überplanten Lini-

enwege der beiden Schnellbusstrecken im Vergleich zu den im März beim NVR vorgelegten Förderanträgen
dargestellt,

Auf der Linie SB 39 konnte bei einer bislang deutlich zu geringen Durchschnittsgeschwindigkeit ein gering-
fügig kürzerer Linienweg gefunden werden (-1.961 km/a). Zur Erreichung der vom Fördergeber vorge-
schriebenen Mindest-Durchschnittsgeschwindigkeit musste aber auch die Bedienung von Haltestellen über-
arbeitet werden.

Die Mehr-km auf der SB 40 sind in Anl. 2 und 3 je Stadtgebiet ablesbar und werden in Anlage 1b erläutert.
Die durch die Verlängerung des SB 40 nach Wesseling ausgelösten Mehr-km betreffen die beiden Städte
Brühl und Wesseling. In der Anlage 2 und 3 sind diese den beiden Städten jeweils zugeordnet.

Tabelle 1.
Vorgesehene Bisher be- | KM-Aufwand Mehr- HH 2020 HH 2021 ff.
Schnellbus- schlossener NEU durch | /Weniger-km | ohne Förderung ohne Förderung
Relationen KM-Aufwand | Überplanung 19 Tage vom

s. DS-Nr. | (Förderantrag 13.-31.12.2020

36/2020 ist noch beim
(Mit Förderzu- | NVR einzu-
sage) reichen)

SB 39: Dormagen 452.412 km
- Brühl
Auf den Rhein-

450.500 km - 1.912 km**

Erft-Kreis entfal- 326.961 km 325.000 km - 1.961 km** - 475 EUR - 4.091 EUR
SB AU Elsdorf - 448.461 km 491.900 km + 43.439 km + 4.354 EUR + 90.880 EUR
else SB O km 59.618 km + 59.618 km + 6.471 EUR | + 124.000 EUR
Brünı - Wesselin:

SUMME beider 900.873 km 1.002.018 km | + 101.145 km

SB-Linien
Davon im REK

775.422-km 876.518 km | + 101.096 km + 10.350 EUR | + 210.789 EUR

* Die Anteile auf den Stadtgebieten von Köln und Dormagen sollen durch diese refinanziert werden (vgl.
DS-Nr. 36/2020 5. und 6. Ergänzung).

** Auf Stadtgebiet Dormagen entstehen 1.244 Mehr-, auf Stadtgebiet Köln 1.195 Weniger-km, also insge-
samt 49 Mehr-km. Es ergibt sich folgende Berechnung:

-1.961 (Strecke auf REK-Gebiet) + 1.244 (Dormagen) - 1.195 (Köln) = -1.912 (Gesamtstrecke)

Die Verwaltung wird zeitnah einen Förderantrag über die in Tab. 1 aufgeführten Mehr-km beim NVR ein-
reichen. Dabei wird eine Förderung nur für die auf Gebiet des Rhein-Erft-Kreises und der Stadt Köln ent-
stehenden Mehr-km beantragt. Grundsätzlich sind die Mehr-KM förderfähig. Ob der Zuwendungsgeber al-
lerdings auch in 2021 Maßnahmen fördern kann, ist derzeit nicht abzusehen. Falls es zu einer Förderung
der 101.096 Mehr-km käme, würde dies bei dem unveränderten Fördersatz von 0,75 EUR/km eine Förder-
summe von 75.822 EUR p.a. ergeben. Das Plandefizit würde sich dadurch entsprechend pro Jahr reduzie-
ren.

Bezüglich der den Kostenberechnungen zugrunde liegenden kilometrischen Angaben, legt die Verwaltung
grundsätzlich die von der REVG final ermittelten Streckenkilometer zugrunde. Diese sind auch in den Ta-
bellen (s. Anl. 2 und 3) Grundlage für die Berechnungen.

Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft

In Tabelle 1. sind die maximalen Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft für den Fall dargestellt, dass
die Mehr-km ebenfalls zum 13.12.2020 umgesetzt werden. Der „Mehrbedarf“ wird, entsprechend der auf
dem jeweiligen Stadtgebiet der Städte des Rhein-Erft-Kreises geleisteten Fahrplan-km, anteilig über die
Mehrbelastung refinanziert.

Beschlussvorlage 36/2020 4. Ergänzung Seite 3

Für das Haushaltsjahr 2020 führt die Tabelle nur die Kosten auf, die für den Rhein-Erft-Kreis anfallen und
wenn die Linien ab dem 13.12.2020 tatsächlich gefahren werden.

Für 2020 werden zu den bereits beschlossenen außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe
von 144.565 EUR, weitere Mittel in Höhe von 10.350 EUR beim Produkt 12.547,01, Sachkonto
5315000/7315000 außerplanmäßig bereitgestellt. Sollten im Jahr 2020 keine Zuwendungen generiert wer-
den, vergrößert sich hierdurch das in der Fortschreibung (DS-Nr. 390/2019 sowie 1. Ergänzung) dargestell-
te Defizit des Kreishaushalts.

Die zusätzlichen Mittel in Höhe von max. 210.789 EUR werden, vorbehaltlich des Beschlusses - im Rahmen
der Haushaltsplanung für die Jahre 2021 ff. bzw. über die künftige Finanzplanung der REVG als Plandefizit
im Kreishaushalt entsprechend berücksichtigt, wenn der Betrieb der beiden Schnellbuslinien sich jeweils
auf ein vollständiges Kalenderjahr und damit entsprechend auf ein Haushaltsjahr bezieht. Dieser Betrag ist
in den nachfolgenden Haushaltsjahren bis maximal 2025 fortzuschreiben. Bei späterem Maßnahmenbeginn
reduzieren sich die Beträge entsprechend.

Bergheim, 19 . August 2020
In Vertretung

Michael Vogel
Kreisdirektor

Anlage:
1. Plausibilitätsüberprüfung der Linienwege und Haltestellen
a. Gutachten: SB 39
b. Gutachten: SB 40
c. Linienwege SB 39 und SB 40 (Stand: Förderanträge, März 2020)
d. Linienwege SB 39 und SB 40 (Stand: Nach Plausibilitätsprüfung, August 2020)
2. Überarbeitete Kalkulation für die einzelnen Städte Dezember 2020
3. Überarbeitete Kalkulation für die einzelnen je Haushaltsjahr (2021-2025)

Die Anlagen werden nur den Mitgliedern des Verkehrsausschusses als Druck bereitgestellt. Ansonsten sind
sie elektronisch abrufbar

Beschlussvorlage 36/2020 4. Ergänzung Seite 4

Anlage 1 - Beschluss des Kreisausschusses des Rhein-Erft-Kreises vom 07.05.2020

1647 Zeichen

Anlage 1

Rhein-Erft-Kreis Bergheim, 26.05.2020
Der Landrat

8.5 Förderanträge zur Einrichtung von Schnellbuslinien im Rhein-Erft- 2]
Kreis

BESCHLUSS

der . Sondersitzung des Kreisausschusses

vom Donnerstag, den 07.05.2020 um 17:03 Uhr

36/2020

Verkehrsausschuss 12.03.2020 Einstimmig, 0
Enthaltung(en)

Kreisausschuss 19.03.2020 Einstimmig, O0
Enthaltung(en)
Einstimmig, 0
Enthaltung(en)

Kreisausschuss 07.05.2020

Beschluss:

Der Kreisausschuss genehmigt gem. 5 50 Abs. 3 S. 2 und 3 i.V.m. S. 5 KrO NRW folgenden
Dringlichkeitsbeschluss:

1:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, Förderanträge für die folgenden zwei
Schnellbuslinien beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) einzureichen:

e Dormagen - Pulheim - Frechen - (Hürth - Brühl) (Relation 39)

« (Elsdorf) - Bergheim - Kerpen - Erftst.-Lechenich/ Liblar - Brühl - Wesseling (Relation 40)

. Sobald ein Förderbescheid des NVR für eine der Linien vorliegt wird die Verwaltung

ermächtigt, die konkrete Umsetzung mit den betroffenen Städten, den benachbarten
Aufgabenträgern sowie der REVG abzustimmen.

. Da beide Schnellbuslinien aktuell noch nicht im Nahverkehrsplan beschrieben sind, beschließt

der Kreistag eine Aufnahme der Schnellbuslinien in den laufenden Nahverkehrsplan.

. Der Kreistag stimmt außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen von 144.565 EUR zu, um

einen Betriebsbeginn beider Schnellbuslinien bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020
zu ermöglichen.

. Die Verwaltung wird beauftragt den Gremien des Kreistages eine aktualisierte

Kostenkalkulation vorzulegen, sobald ein Förderbescheid vorliegt.

Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Beratungsverlauf (1)

19.01.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2844/2020
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
11.12.2020
Erstellt
16.09.2020 10:50