3341/2018
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016
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Anlage_1_Prüfungsbericht Jahresabschluss 2016_Version_1_RPAu
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Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln 0221/ 221 - 25015 0221/ 221 - 25501 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite I Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ................................ ................................ ................................ .............................. 1 2. Prüfungsauftrag ................................ ................................ ................................ ................. 1 3. Grundsätzliche Feststellungen ................................ ................................ .......................... 1 3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung ................................ ...................... 1 3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin ................................ ..... 2 4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ ......... 3 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ................................ .................. 3 5.1 Organisation der Buchführung ................................ ................................ ..................... 3 5.2 Belegwesen ................................ ................................ ................................ ................. 4 5.3 Personal ................................ ................................ ................................ ...................... 5 5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung ................................ .............................. 5 5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung ................................ ........................ 7 5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt) ................................ ................................ ............... 7 5.7 Verrechnungskonten ................................ ................................ ................................ .... 7 5.8 Inventuren, Inventar ................................ ................................ ................................ ..... 8 5.9 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertragsmanagement ............................ 9 5.10 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte ................................ ................................ .....10 5.11 Rückstände ................................ ................................ ................................ ...............10 5.12 Vorsteuerabzug / Umsatzsteuerpflicht ................................ ................................ .......10 6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen .............................. 12 Aktiva ................................ ................................ ................................ ................................ 12 Anlagevermögen ................................ ................................ ................................ ...............12 6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ................................ ................................ .........12 6.2 Sachanlagen ................................ ................................ ................................ ...............13 6.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................................ .13 6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................................ .....14 6.2.3 Infrastrukturvermögen ................................ ................................ .......................14 6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ................................ ................................ 15 6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ................................ ...............15 6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung ................................ ................................ .17 6.2.7 Finanzanlagen ................................ ................................ ................................ ..17 Umlaufvermögen ................................ ................................ ................................ ..............18 6.3. Vorräte ................................ ................................ ................................ .......................18 6.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ................................ ..................18 6.5 Liquide Mittel ................................ ................................ ................................ ...............21 Passiva ................................ ................................ ................................ .............................21 6.6 Eigenkapital ................................ ................................ ................................ ................21 6.6.1 Allgemeine Rücklage ................................ ................................ ........................22 6.6.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ................................ ................................ 22 Seite II Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.7 Sonderposten ................................ ................................ ................................ .............22 6.8 Rückstellungen ................................ ................................ ................................ ...........23 6.9 Verbindlichkeiten................................ ................................ ................................ .........24 7. Ergebnisrechnung ................................ ................................ ................................ ............27 7.1 Gewerbesteuer ................................ ................................ ................................ ...........27 7.2 Aufwandsminderungen ................................ ................................ ............................... 28 8. Finanzrechnung ................................ ................................ ................................ ................28 9. Kosten- und Leistungsrechnung ................................ ................................ .......................29 10. Anhang und Lagebericht ................................ ................................ ................................ 30 11. Bestätigungsvermerk ................................ ................................ ................................ ......30 Anlage Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.201 6 Teil 1 (Gesamtergebnisrechnung, Gesamt- finanzrechnung, Bilanz mit Anhang und Lagebericht) Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite III Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Abkürzungsverzeichnis 1. NKFWG Erstes NKF-Weiterentwicklungsgesetz AöR Anstalt öffentlichen Rechts EB Eröffnungsbilanz FiPo Finanzposition GAFin Geschäftsanweisung für das Finanzwesen GAG GAG Immobilien AG GO Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GW Gebäudewirtschaft GWG geringwertiges Wirtschaftsgut HGB Handelsgesetzbuch IKS Internes Kontrollsystem Indafin/Ginfis kamerales Kassenverfahren der Stadt Köln IV (automatisierte) Informationsverarbeitung KAG Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen KLR Kosten- und Leistungsrechnung KommInform Darlehensverwaltungsprogramm der Stadt Köln NKF Neues Kommunales Finanzmanagement OK.FIS Offenes Kommunales Finanzinformationssystem PSCD Kassen- und Einnahmemanagementmodul der Buchhaltungs- software SAP RPA Rechnungsprüfungsamt RPAu Rechnungsprüfungsausschuss SAP modulares Buchhaltungsprogramm der Stadt Köln SBK gGmbH Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln Anstalt des öffentlichen Rechts UStG Umsatzsteuergesetz VIAVIS IV-gestütztes Straßeninformationssystem VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg Seite IV Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 1 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 1. Vorwort Der Jahresabschluss 201 6 wurde dem Rat in seiner Sitzung am 28.09.2017 als Entwurf vorgelegt und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überwiesen. Die Stadt Köln liegt mit der Aufstellung , Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse weiterhin hinter den gesetzlichen Vor gaben zurück. Positiv ist festzustellen, dass der Rüc k- stand sich verringert. War die Feststellung des Abschlusses 2011 noch um drei volle Jahre verspätet, beträgt der Abstand mit dem aktuell vorliegenden Ab schluss 2016 noch rund sechs Monate. Gemäß § 95 GO muss jeweils bis zum 31. März des Folgejahres der Jahresabschluss durch die Kämmerin aufgestellt, durch die Oberbürgermeisterin bestätigt und dem Rat zur Feststel- lung zugeleitet sein. Die Feststellung selbst muss bis zum Abschluss des Folgejahres - nach erfolgter Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss - erfolgen (§ 96 GO). Fristgerecht wäre ein Feststellungsbeschluss also bis zum 31. Dezember 2017 gewesen. Grundlegende Veränderungen, wie die Einführung des SAP -integrierten Kassen- und Ei n- nahmemanagements PSCD oder umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Buchführung, sind auch in 201 6 nicht erfolgt, so dass auch für die Prüfung dieses Ja h- resabschlusses immer noch die Feststellungen aus 2011 Bestand haben . Daher entspr e- chen die Aussagen unter „3. Grundsätzliche Feststellungen “ und „5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung “ des nachfolgenden Berichtes in vielen Teilen denen aus den Vorjahresberichten. 2. Prüfungsauftrag Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist gem äß § 95 Abs. 1 GO ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Jahres nachzuweisen ist. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der GoB ergibt. Die P rüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergä n- zenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lag e- bericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögen s-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung einen Bericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Ve r- merk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen (§ 101 Abs. 1 GO). Soweit die Gemeinde über ein Rechnungsprüfungsamt verfügt, bedient sich der Ausschuss dieses Amtes (§ 101 Abs. 8 GO). 3. Grundsätzliche Feststellungen 3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung Nach dem Ergebnis der Prüfung bes teht in den nachfolgend aufgeführten Fällen Anlass für Anmerkungen bzw. Einwendungen: Die zentralen Übersichten über Softwarelizenzen (Lizenzmanagement) und langfristige Verträge (Vertragsmanagement) zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung ei n- zelner Aktiv- und Passivposten fehlen weiterhin. Die Einführung eines zentralen Lizen z- managements wurde unter Verweis auf die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung Seite 2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln auf 2018 verschoben; neue Erkenntnisse lagen bis zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung nicht vor. Dass das einheitliche Vertragsmanagement eingeführt wird, wurde durch den Stadtvorstand im Oktober 2015 beschlossen . Im Februar 2018 wurde die Dienstanwe i- sung zum einheitlichen elektronischen Vertragsmanagement durch den Stadtdirektor Herrn Dr. Keller schlussgezeichnet. Die im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz festgestellte, erforderliche Überpr ü- fung von Ausweis und Bewertung bei den Grundstücken durch die Verwaltung ist zum Jahresabschluss 201 6 noch nicht erfolgt. Die Verwaltung setzt für die umfassende Überprüfung des Grundbesitzes hinsichtlich Ausweis und Bewertung aktuell einen Zeit- raum bis 2022 an. Bei der Bewertung des Straßennetzes für die Eröffnungsbilanz wurde vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen. Insbesondere ist die Festlegung der Wertabschläge nicht korrekt. Die Wertansätze von Straßen, Wegen und Plätzen weisen Fehler auf. Eine Erfassung mittels einer neuen Software, Inventur und die erforderlichen Korrekturen sol- len bis 2022 erfolgen. Die vorgeschriebenen Invent uren wurden weiterhin sehr unvollständig durchgeführt . Eine umfassende Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens hat nicht stattgefunden. Beim unbeweglichen Anlagevermögen fand überhaupt keine Inven- tur statt. Mit zunehmendem Abstand von der Vermögenserfassung zur Eröffnungsbilanz, die zudem aufgrund von Sonderregelungen teilweise mittels Pauschalansätzen und Schätzungen stattfand, wird dieser Sachverhalt im Hinblick auf den Anspruch ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende s Bild der Vermögenslage zu vermitteln im- mer problematischer. Die Stadt Köln verwendet e bis einschließlich 2016 für ihre Buchhaltung kein geschlo s- senes Buchführungssystem. Für die Abwicklung der Zahlungsvorgänge war weiterhin das alte kamerale Kassenverfahren im Einsatz, das zur Buchhaltung mit SAP nicht ko n- form ist. Bedingt dadurch ist in der Buchhaltung zu keinem Zeitpunkt des Jahres der a k- tuelle Bestand an liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten abrufbar und ko n- trollierbar. Die Einführung des en tsprechenden SAP-Moduls PSCD, das diese Probl e- matik beseitigen soll, ist zum 01.01.2017 erfolgt. Ein Risikomanagementsystem wurde noch nicht aufgebaut . Dieses ist u. a. erforderlich, um der Berichterstattungspflicht über Chancen und Risiken für die künftig e Entwicklung gemäß § 48 GemHVO qualifiziert nachkommen zu können. Bezogen auf die Buchführung fehlt ein strukturiertes, systematisches internes Kontrol l- system. Hinsichtlich der reinen Zahlungsabwicklung sind Kontrollmechanismen aus k a- meralen Zeiten in grö ßerem Umfang vorhanden, die - aufgrund der Beibehaltung des Zahlungssystems - weiterhin Wirkung entfalten. 3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin Die Ausführungen im Lagebericht enthalten keine offensichtlich falschen Darstellungen. Kritisch zu bewerten sind die - gemessen an dem aktuellen Stand - positiven Aussagen zu der Einführung des neuen integrierten Kassenverfahrens, der Projekte zur Steigerung der Qualität im Rechnungswesen, und den Themen Vertrags und Lizenzmanagement sowie dem Aufbau eines strukturierten Risikomanagements. Hinsichtlich der im Lagebericht enthaltenen konkreten Zahlen ist weiterhin auf die Schw ä- chen in der Buchhaltung zu verweisen (siehe hierzu auch Ziffer 5 Feststellungen und Erlä u- terungen zur Rechnungslegung ). Die dort genannten Sachverhalte haben zwangsläufig Auswirkungen. Die Einführung des integrierten Kassenverfahrens ist zum 01.01.2017 zwar erfolgt, die or d- nungsmäßige Funktion war jedoch nicht gewährleistet. So konnten z. B. erste Mahnläufe erst Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 3 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln im November 2017 erfolgen. Auch 2018 besteht noch Anpassungsbedarf, über den rege l- mäßig im Rechnungsprüfungsausschuss berichtet wird. Die Qualität in der Rechnungslegung hat sich verbessert, jedoch verlaufen die ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamts zu schleppend. Lösungen für die Themen Vertrags - und Lizenzmanagement werden nur sehr langsam we i- terentwickelt. Die gemäß § 48 GemHVO vorgesehene Darstellung von Chancen und Risiken erfolgt nicht mit hinreichender Sicherheit umfassend. Eine allumfassende Risikoanalyse würde ein beste- hendes, strukturiertes Risikomanagementsystem voraussetzen, das bei der Stadt Köln noch nicht existiert. Nach Auffassung des R echnungsprüfungsamts ist dies jedoch im Jahresab- schluss 2016 mit Blick auf den zeitlichen Abstand zum Bilanzstichtag noch von geringer Bedeutung. Die in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Erläuterungen und Analysen zum abgeschlossenen Haushaltsjahr sind im Lagebericht enthalten. 4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes geprüft. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Jahresabschluss und der L agebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Die Prüfung wurde in Form von Systemprüfungen und Stichproben durchgeführt. Sie stütz t sich ferner auf Erkenntnisse aus der Prüfung der vorangegangenen Jahresabschlüsse sowie aus den Schwerpunktprüfungen des Rechnungsprüfungsamtes. In Anbetracht des zeitlichen Abstandes zum Abschlussstichtag und Haushaltsjahr wurde auf die Prüfung der Umsetzung des Haushaltsplans verzichtet. Eine solche macht aus Sicht des Rechnungsprüfungsamts nur Sinn, wenn sie begleitend stattfinden kann. Die daraus gewo n- nenen Erkenntnisse können dann u. a. noch für die neue Haushaltsplanung von Nutzen sein. 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 5.1 Organisation der Buchführung Die Buchführung erfolgt bei der Stadt Köl n dezentral, d. h., dass viele Dienststellen Vor - erfassungen z. B. mittels MS-Excel vornehmen, die in den Rechnungsstellen letztendlich in das SAP-System übernommen werden. Daneben wird die Anlagenbuchhaltung in den Dienststellen verantwortlich geführt. Fü r Vorgänge, die zahlungsrelevant sind, erfolgt eine Datenübertragung an die Stadtkasse. Die Erledigung und Überwachung der Zahlungsvo r- gänge selbst erfolgte in 2016 noch mittels des alten kameralen Kassenverfahrens. Eine generelle gesetzliche Vorgabe für eine zentrale oder dezentrale Buchhaltungsorganisa- tion existiert nicht. § 93 Abs. 3 S. 1 GO regelt lediglich „Soweit die ordnungsmäßige Erled i- gung und Prüfung gewährleistet sind, kann die Finanzbuchhaltung für funktional begrenzte Aufgabenbereiche auch durch mehrere Stellen der Verwaltung erfolgen“. Es bleibt dabei jedoch bei einer zentralen Gesamtverant wortung durch Bestellung eines Verantwortlichen und eines Stellvertreters für die Finanzbuchhaltung. Eine zentrale Buchhaltung für die Stadt insgesamt, von de r allenfalls sachlich eng eing e- grenzte Bereiche - z. B. die Gehaltsbuchhaltung - ausgenommen werden , erscheint dem Rechnungsprüfungsamt aufgrund der Erfahrungen bei den bisherigen Prüfungen weiterhin als die bessere Lösung. Auch die Anlagenbuchhaltung kann zentral einheitlicher geführt werden. Seite 4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Das SAP-Modul PSCD wurde zum 01.01.2017 eingeführt, was seit dem die Lücke im Buch- führungssystem schließt und damit deutliche Verbesserungen bringen soll. Um die Mängel abzustellen hat der Stadtvorstand in seiner Sit zung am 13.01.2015 einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen beschlossen . Über den Sachstand und die Planung in den einzelnen Teilbereichen Schaffung von Akzeptanz, Aufbau- und Ablauforganisation, Personalentwicklung, elektronische Rechnungsbearbeitung, Internes Kontrollsystem (IKS) und Maßnahmen für den Jahresabschluss wird seit 2017 zweimal im Jahr durch die Kämmerei im Rechnungsprüfungsausschuss b e- richtet. Aus unterschiedlichen Gründen - u. a. Personalmangel - ist die Umsetzung des Zeit- Maßnahmen-Planes in großem Umfang geprägt von der Verschiebung der Abschlusstermine für die einzelnen Maßnahmen. Sofern sich diesbezüglich keine Änderungen ergeben, ist die Erteilung eines uneingeschränkten Testats noch nicht absehbar. 5.2 Belegwesen Einer der wichtigsten Grundsätze für die Beweiskraft der Buchführung ist das Belegprinzip. Die Belegfunktion ist dann erfüllt, wenn aus den geordnet aufzubewahrenden Unterlagen Inhalt und Ablauf der einzelnen Geschäftsvorfälle erklärt und schlüssig nachgewiesen we r- den können. Die Belege müssen systematisch geordnet abgelegt werden, um als Beweis für die Richtigkeit der einzelnen Buchungen zu dienen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich sein muss, einen Überblick über die Geschäftsvorfälle, ihre Entstehung und Abwicklung, zu erhalten (vgl. § 27 GemHVO). Das Belegwesen bei der Stadt Köln und hier insbesondere die Belegablage sind für eine GoB-konforme Buchführung ungeeignet und darüber hinaus unvollständig. Auszahlungsrele- vante Belege werden mit eigenem Nummernkreis bei der Stadtkasse - jedoch nach einem eigenen, nicht belegnummernkonformen System - abgelegt. Ferner ist nicht jeder in SAP gebuchte Vorgang, der eine entsprechende Belegnummer erzeugt, tatsächlich zahlungsrele- vant. Die Suche bei der Stadtkasse läuft damit ins Leere. Andere Belege werden selbst innerhalb von Dienststellen an unterschiedlichen Orten nach unterschiedlichen Kriterien abgelegt und sind teil weise nicht oder nicht mit vertretbarem Zeitaufwand auffindbar. Eine umfassende prüferische Einsichtnahme ist mit überschaubarem Aufwand nicht möglich; die Einführung einer digitalen Belegablage ist dringend geboten. Die Stadt arbeitet an der Einführung ei ner elektronischen Rechnungs bearbeitung; Ziel ist zurzeit das Jahr 2020 (Bestandteil Berichterstattung; siehe 5.1) . Die StEB verfügen bereits seit einigen Jahren über ein entsprechendes SAP -integriertes System. Dazu gehören ein elektronisches Rechnungseingangsbuch, die Bearbeitung im Workflow und die revisionssi- chere elektronische Belegablage. Damit wäre zunächst die schnelle Auffindbarkeit von Bele- gen gesichert, soweit es sich um Rechnungen handelt. Diese ist dann noch zu ergänzen um die restlichen Unterlagen, die als Beleg dienen (z. B. Eigenbelege für Umbuchungen, außer- planmäßige Abschreibungen, Verschrottungsbelege). Bis das Belegwesen der Stadt die Kriterien gemäß der GoB umfänglich erfüllt, werden noch Jahre vergehen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 5 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 5.3 Personal Die Buchhaltung im System des Neuen Kommunalen Finanzmanagements verlangt ein anderes Wissens - und Fähigkeitsspektrum als im System der Verwaltungskameralistik. Ausreichend qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang ist eine der Voraussetzungen, um die erforderliche Buchführungsqualität sicherzustellen. Der Ausbildungs- und Erfahrungsstand des in der Buchführung eingesetzten Personals ist unverändert sehr unterschiedlich. Die Verwaltung entwickelt im Rahmen des Maßnahme n- pakets zur Verbesserung des Rech nungswesens (siehe 5.1) Maßnahmen zur Personalen t- wicklung für das betreffende Personal. Auch die Personalbemessung und -bewertung soll Bestandteil des o. g. Maßnahmenpaketes sein. Über die Bewertung könnte ggf. auch die hohe Fluktuation in diesem Personalb ereich herabgesetzt werden. Der bisherige Verlauf dieses Teilprojekts ist als vollkommen unzufriedenstellend zu bezeichnen. Die Stadt Köln verfügt nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamts über zu wenig ausre i- chend ausgebildetes Personal. Das führt zu Einb ußen in der Qualität der Buchführung und teilweise erheblichen Rückständen; ferner zu Fehlern in der Buchführung, die logischerweise Auswirkungen auf die Aussagen im Jahresabschluss haben. 5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung Die nachfolgend a ufgelisteten Fehler wurden bereits seit der Umstellung auf das NKF bei den Prüfungen der Jahresabschlüsse festgestellt. Eine dezente Verbesserung in den nach- folgend aufgeführten Kategorien ist seither erkennbar. Der bisher erreichte Qualitätstand ist jedoch bei weitem noch nicht ausreichend. Rein-Raus-Buchungen Die Buchführung weist eine große Anzahl von Buchungen auf Konten aus, die mit mehr oder weniger zeitlichem Abstand wieder herausgebucht wurden. Die Anlässe sind unter- schiedlich und nur manchmal im Buchungstext erkennbar. Oft wurden falsche Buchu n- gen nicht storniert, sondern mittels einer umgekehrten Buchung nur betragsmäßig au s- geglichen. Buchungsketten Beträge werd en von Konto zu Konto weiter gebucht. Der Anlass erklärt sich oft nicht durch den Buchungstext. Bezeichnung der Vermögensgegenstände und Mengenangaben In der Anlagenbuchhaltung sind Vermögensgegenstände ausgewiesen, aus deren B e- zeichnung kein Rückschluss auf den zu bilanzierenden Gegenstand möglich ist. Ferner fehlt oft die Mengenangabe. Buchungstext Eine Aussagefähigkeit der Buchungstexte ist oft nicht gegeben. Buchungstexte fehlen oder es handelt sich um Aktenzeichen, für Dritte unverständliche Abkürzungen bzw. un- verständliche Texte. Aufwands- und Ertragskonten haben in der Regel keine Buchungstexte, auf den Gegen- konten hingegen (z. B. Debitor en- oder Kreditor enkonten) sind Buchungstexte in der Regel sehr wohl vorhanden. Der Buchungstext ist auf allen bei der Buchung angespr o- chenen Konten darzustellen. Qualität der Belege Auch auf Grundlage der Belege sind die vorgenommenen Buchungen nicht immer nach- vollziehbar, da der Beleg nicht alle erforderlichen Angaben enthält und sich der gebuch- te Geschäftsvorfall so nicht erklärt. Negative Buchungen Erträge werden als Aufwandsminderung verbucht und auf Ausgabeposition vereinnahmt, um die Ausgabeermächtigungen zu erhöhen, statt di e korrekten Aufwands -/Ertrags- Seite 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln konten bzw. Auszahlungs -/Einzahlungspositionen zu nutzen. Die Priorität liegt hier i m- mer noch auf dem Haushalts- und Zahlungsgeschäft. Falsche Kontierungen Vorgänge werden auf falschen Konten gebucht. Im Extremfall kommt es zu den o. g. negativen Buchungen oder zu Gegenbuchungen auf Konten, auf denen der Betrag nie eingebucht wurde (z. B. Ausgleich von Forderungen, die dort nie verbucht waren oder Korrekturen von Aufwendungen/Erträgen, die nie gebucht wurden). Fehlerhafte Zuordnung von Rechnungen Rechnungen, die sowohl investiv als auch konsumtiv zu verbuchende Positionen entha l- ten, wurden teilweise nicht ordnungsgemäß aufgeteilt, sondern vollständig als Aufwand gebucht oder einer Investition zugeordnet. Fehlende Zeitnähe Vorgänge werden mit einer erheblichen Zeitverzögerung gebucht. Die Aktualität der Buchführung ist damit nicht gewährleistet; ferner besteht die Gefahr, dass die Verb u- chung unterbleibt. Unterjährige Buchung von Forderungen und Verbindlichkeiten Einzelne Forderung s- und Verbindlichkeitskonten werden auffallend häufig unterjährig bebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten sind allerdings Konten, die im Rahmen des Jahresabschlusses zu bewerten sind und damit als Teil der periodengerechten Darste l- lung von Vermögen und Schulden dienen. Da sich die Stadt der Debitoren- und der Kre- ditorenbuchhaltung als Nebenbuchhaltung bedient, sind die Forderungen und Verbin d- lichkeiten unterjährig dort darzustellen. Führung der Ergebniskonten Als Ergebniskonten bezeichnet man diejenige n, deren Gesamtsaldo letztendlich zum Jahresergebnis führt. Sie werden grundsätzlich nur auf einer Seite bebucht und unterte i- len sich in Aufwandskonten, die auf der Sollseite und Ertragskonten, die auf der Habe n- seite bebucht werden. Ausgenommen hiervon sin d Korrekturbuchungen, Abschlussb u- chungen und bestimmte in der GemHVO gesondert geregelte Fälle, die hier jedoch za h- lenmäßig keine wesentliche Rolle spielten. Bei der Stadt Köln ist auch im Jahr 2016 eine Vielzahl an Ergebniskonten durchgängig beidseitig bebucht. Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag bzw. umgekehrt In der Buchführung finden sich relativ häufig Buchungen, bei denen zusätzlicher Au f- wand gegen zusätzlichen Ertrag oder Aufwandsminderungen zu Lasten von Ertragsmi n- derungen verbucht werden. Ein derar tiger Geschäftsvorfall existiert nicht. Teilweise soll diese Verfahrensweise der Korrektur unvollständiger Buchungen unter dem alten Ka s- senverfahren dienen. Nicht korrespondierende Ergebnis- und Finanzrechnungskonten Für zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge bzw. ergebniswirksame Ein -/Aus- zahlungen sind in aller Regel korrespondierende Konten zu bebuchen (z. B. das Au f- wandskonto 522100 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens und 722100 - Unterhal- tung Infrastrukturvermögen). Bei der Stadt Köln finden sich zum Teil mehr als 20 ve r- schiedene Finanzrechnungskonten , die zusammen mit einem Ergebniskonto bebucht wurden. Umgekehrt wurden teilweise mehr als 20 Ergebniskonten zusammen mit einem Finanzrechnungskonto bebucht. Somit erfolgen keine Abstimmungen zwis chen Ergebnis - und Finanzrechnungskonto. Beispielsweise werden Schülerticket-Erstattungen auf das Finanzrechnungskonto Sch ü- lerbeförderung gebucht, als Ergebniskonto hingegen werden Aufwendungen für Rein i- gung, Winterdienst und Abfallentsorgung gebucht. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 7 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen, sind von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermei s- ter nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen (§ 31 Abs. 1 S. 1 GemHVO). Bei der Stadt Köln sind die demgemäß erforderlichen Regelungen und Erläuterungen verteilt auf verschiedene Werke, die im Laufe der Zeit auf einen nennenswerten Umfang angewac h- sen sind: Geschäftsanweisung für das Finanzwesen (GAFin), Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung), Dienstanweisung für die Durchführung der Anlagenbuchhaltung bei der Stadt Köln Stichwortsammlung Anlagenbuchhaltung. Wünschenswert ist aus Sicht des Rechnungsprüfungsamts eine zusammengefasste Vor- schrift, die alle grundsätzlichen Regelungen enthält, wie sie in § 31 GemHVO gefordert sind. Diese muss die Oberbürgermeisterin erlassen und dem Rat zur Kenntnis geben. Daneben sollte eine zentrale Sammlung von Ausführungsbestimmungen, wie sie aktuell z. B . die Buchführungsinformationen darstellen, von der Kämmerin oder der Kämmerei verfügt we r- den. Erste Schritte diesbezüglich wurden von der Kämmerei eingeleitet. 5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt) Für die Hauptbuchhaltung sowie die Anlagenbuchhaltung, Deb itoren- und Kreditorenbuch- haltung (sog. Nebenbücher) wird ein zertifiziertes SAP -Buchführungssystem eingesetzt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt e bis einschließlich 2016 weiter mit dem alten kameralen Ka s- senverfahren Indafin/Ginfis. Dadurch existierte auch 2016 keine geschlossene Buchführung. Die Fachverfahren der Dienststellen, in denen Ein - oder Auszahlungen vorerfasst werden (z. B. Bußgeldverfahren), benötig ten weiterhin zwingend eine Schnittstelle zum Kassenve r- fahren, nicht aber zum Buchführungsprogramm SAP. Die Datenübertragung nach SAP e r- folgt oft parallel zur Übermittlung an die Stadtkasse und auch nur summarisch. So ist nicht sichergestellt, dass alle Buchungen bzw. deren Korrekturen in SAP erfasst werden, woraus Differenzen entstehen können. Bei der Stadtkasse werden die kurzfristig - d. h. im laufenden Kalenderjahr - fälligen Forde- rungen und Verbindlichkeiten verwaltet, deren Stand jedoch nicht mit der Buchführung in SAP kommuniziert. Rückmeldung en über erfolgte Aus - bzw. Einzahlungen an das SAP - System erfolgen nicht; eine laufende Abstimmung mit der Debitoren- und Kreditorenbuchhal- tung sowie der Hauptbuchhaltung ist so ausgeschlossen. Ein e Schnittstelle zwischen Ka s- senverfahren und SAP zum Abgleich ließ sich nicht realisieren . Die in der Debitoren - und Kreditorenbuchhaltung (Forderungen bzw. Verbindlichkeiten) in SAP ausgewiesenen Betr ä- ge sind daher nicht korrekt. Buchführungskonten für Kassen- und Bankkontenbestände werden unterjährig nicht geführt. Deren Bestände sind daher aus dem Buchführungssyste m nicht ablesbar. Die Buchführung ist damit diesbezüglich unvollständig. Die Abbildung der Beträge in der Bilanz erfolgt zum Stichtag auf Basis der Saldenbestätigungen/Kontoauszüge. Dieser Mangel kann erst n ach der Einführung des SAP -Moduls PSCD als Ersatz für das kamerale Kassenverfahren abgestellt werden; dies ist zum 01.01.2017 erfolgt. 5.7 Verrechnungskonten Verrechnungskonten dienen als Hilfskonten, die u. a. als Schnittstelle zwischen den Nebe n- büchen Anlagenbuchhaltung, Kreditoren - und Debitorenbuchhaltung und Hauptbuchkonten Seite 8 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln eingerichtet we rden. Durch die Einbindung dieser Konten ist es möglich, einen Teil eines Geschäftsvorfalls zu buchen, ohne das die Gegenbuchung davon berührt wird. Das Verr ech- nungskonto tritt dabei an die Stelle des Gegenkontos. So kann z. B. der Ausgleich einer Verbindlichkeit auf dem Kreditorenkonto mit der Veranlassung der Zahlung gebucht werden, ohne dass die Veränderung auf dem Bankkonto bereits gebucht werden darf. Die se kann erst auf Basis des Bankauszuges als Beleg erfolgen Zwischengeschaltet wird hier das Bank- verrechnungskonto. Spätestens zum Jahresabschluss müssen alle Verrechnungskonten ausgeglichen sein. Ausgeglichen sind viele dieser Verrechnungskonten für sich n icht. Lediglich in summa über eine Reihe von Konten ergibt sich jeweils ein Saldo von Null. Die Buchungstexte sind - wie bei den anderen Buchführungskonten - häufig unz u- reichend. Eine Reihe von Verrechnungskonten wurde 2016 nicht genutzt. Nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes ist eine Betrachtung der Verrechnungsko n- ten insgesamt erforderlich. Diese wird ggf. durch die Einführung von SAP PSCD beeinflusst. 5.8 Inventuren, Inventar Die Stadt Köln ist verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres s ämtliche in ihrem wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, die Schulden und Rec h- nungsabgrenzungsposten vollständig zu erfassen (§ 28 GemHVO). Die Darstellung bedingt eine vorangehende aktuelle Bestandsaufnahme (Inventur), die unter Beachtung der Grund - sätze ordnungsmäßiger Inventur zu erfolgen hat. Dazu ist eine entsprechende Dokumentat i- on der durchgeführten Inventuren mit umfassenden Angaben zu Zeiten, Durchführung und Ergebnissen zwingend erforderlich. Soweit dies durch eine körperliche Bestandsaufnahme geschieht, umfasst sie neben der Prüfung auf das Vorhandensein auch die des qualitativen Zustands der Vermögensgege n- stände und damit die Überprüfung hinsichtlich des aktuellen Wertes . Sollte der aktuelle Wert nicht dem in der Anlagen rechnung ausgewiesenen entsprechen, sind. außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen bzw. Rückstellungen zu bilden. Mengenmäßige Inventurdiffe- renzen sind zum Jah resabschluss durch Ausbuchung bzw. Nachaktivierung in der Anlagen- rechnung zu korrigieren. Die Inventurrichtlinie der Stadt Köln sieht bis einschließlich 2016 eine Inventur alle drei Jahre vor; zulässig wäre für Vermögensgegenstände seit 2013 ein fünfjähriger Rhythmus. Um den hohen Inventuraufwand zu entzerren, wurde mit Verfügung der Kämmerei vom 20 .10.2011 das Inventurverfahren der Stadt Köln zum Stichtag 31.12.2011 grundsätzlich neu geregelt. Danach hat die körperliche Inventur für jeweils ein Drittel der Dienststellen in einem rollieren- den Verfahren zum jeweiligen Jahresende mit Hilfe eines Barcod esystems zu erfolgen. Bis zum Bilanzstichtag 31.12.2013 wäre somit der gesamte Bestand einer körperlichen Inventur zu unterziehen gewesen. Tatsächlich wurde bis zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung für das unbewegliche Anla- gevermögen keine Inventur durchgeführt. Im Ber eich des beweglichen Anlageverm ö- gens wurde keine vollständige Inventur aller Vermögensgegenstände durchgeführt. Bei den Inventuren des unbeweglichen Anlagevermögens läge der Schwerpunkt auf der Werthaltigkeit der jeweiligen Vermögensge genstände und hätte ggf. außerplanmäßige Abschreibungsbedarfe in nicht unerheblichem Umfang zur Folge. Der Gesamtwert der betroffenen Bilanzpositionen beträgt zum Bilanzstichtag insgesamt 5,55 Mrd. €. In den Schulen, die rund 67% (56,53 von 83,93 Mio. €) der Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung umfassen, wurde in 2016 noch keine Inventur durchgeführt. Er- schwerend kommt hinzu, dass d er Vermögensansatz in der Eröffnungsbilanz auf Basis eines Vereinfachungsverfahrens ermittelt wurde. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 9 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Nach Mitteilung der Verwaltung aus September 2018 wurde vom 03.01. bis 28.02.2018 eine erste Inventur im Bereich der Schulen bei den fünf Berufskollegs des Campus Süd durchgeführt. Bei den Kunstgegenständen in den Museen ist die Sachlage ähnlich: Der Ansatz in der Eröffnungsbilanz erfolgte auf Basis der Versicherungswerte (Vereinfachungsverfahren für EB), eine Inventur hat noch nicht stattgefunden. Vielmehr ergab eine Schwerpunk t- prüfung im Jahr 2015, dass die Fortschreibung des Inventars in Teilen nicht ordnung s- gemäß erfolgt. Zum Jahresabschluss 2016 waren für insgesamt 40 Dienststellen/Teilbereiche von Diens t- stellen Inventuren vorgesehen. Davon hatten z wölf der vorgesehenen Dienststellen bisher überhaupt noch keine Inventu r durchgeführt und führten auch 2016 keine d urch. Die b e- troffenen Inventurbereiche haben hierfür vornehmlich per sonelle Gründe, aber auch das 2016 noch fehlende Inventurkonzept (z. B. Schulen) angegeben; ein Teil gab keine Hinde- rungsgründe an. Von den verbleibenden 28 Bereichen konnten 20 die Inventurmaßnahmen vollständig abschließen (inkl. Nacharbeiten in SAP). Die übrigen Dienststellen haben die Folgeinventur (wiederholt) verschoben, bzw. die Inventur konnte nicht erfolgreich abg e- schlossen werden. Gründe waren nicht aufgeklärte Inventurdifferenzen oder fehlende Vol l- ständigkeitserklärungen. Die Inventurleitung innerhalb der Ämtern/Dienststellen obliegt dem dezentralen Inventurve r- antwortlichen. Er übernimmt die Koordination und die Überwachung d er Inventurmaßna h- men. Die Kämmerei als zentrale Inventurleitung geht davon aus, dass sie gegenüber den dezentralen Inventurverantwortlichen nicht weisungsbefugt ist. Folglich wirkt sie nur begrenzt auf die Durchführung der Inventuren ein. Gemäß der städtis chen Inventurrichtlinie ist die zentrale Inventurleitung berechtigt „den Inventurverantwortlichen fachliche Vorgaben für die Inventurdurchführung zu machen“. Dieses Recht beinhaltet nach Auffassung des Rech- nungsprüfungamts gleichzeitig auch ein Weisungs- und Kontrollrecht, da die Regelung sonst nicht zielführend wäre. Wertkorrekturen (außerplanmäßige Abschreibungen/Zuschreibungen) wurden nicht durchge- führt. Bei einer Stichprobe in einem Inventurbereich wurde festgestellt, dass d ie Nachaktivie- rungen fast aus schließlich für die Anlagenklasse Geringwertige Wirtschaftsgüter erfolgten. Die Nacherfassung war teilweise fehlerhaft, z. B. hinsichtlich der Anlagenklassenzuordnung , falschen Anschaffungs -/Herstellungskosten oder dem Aktivierungsdatum. Die Angaben für die erforderlichen Nachaktivierungen entsprechen in wesentlichen Teilen (z. B. wg. Unvol l- ständigkeit) nicht den Vorgaben der zentralen Inventurleitung. Mit zunehmendem Abstand von der Vermögenserfassung zur Eröffnungsbilanz, die zudem aufgrund von Sonderregelungen teilweise mittels Pauschalansätzen und Schätzungen stat t- fand, wird dieser Sachverhalt im Hinblick auf den Anspruch ein den tatsächlichen Verhältni s- sen entsprechendes Bild der Vermögenslage zu vermitteln immer problematischer. 5.9 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertragsmanagement Ein umfassendes Risikomanagement ist bis dato bei der Stadt Köln nicht etabliert. Aufgabe eines solchen Systems ist die Ermittlung und Überwachung einer Vielzahl von Risikofakt o- ren, sofern sie für die Stadt von Bedeutung sind. Gegenstand sind neben finanziellen z. B. auch demographische, wirtschaftliche, politische oder technische Risiken. Durch ein frühze i- tiges Erkennen von Gefahren können i. d. R. noch Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Im Lagebericht, einem Teil des Jahresabschlusses, ist u. a. über derartige Risiken - aber auch Chancen - zu berichten (§ 48 GemHVO). Auch ein strukturiertes internes Kontrollsystem (IKS) als Teil eines Risikomanagements existiert bei der Stadt Köln noch nicht. Sinn eines IKS ist die Minimierung von Fehlerrisiken in den Verwaltungsabläufen. Das setzt voraus, dass die Abläufe erfasst, analysiert und dok u- mentiert werden. Die stetige Optimierung dient dabei nicht nur zur Steigerung der Wirtschaft- lichkeit; vielmehr st eht im Sinne des IKS die Qualitätssicherung (Risikominimierung) im Seite 10 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Vordergrund. In diesem Zusammenhang taucht immer häufiger der Begriff Compliance Ma- nagement auf. Compliance bzw. Regeltreue (auch Regelkonformität) ist die betriebswir t- schaftliche Umschreibung für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes, in Unternehmen bzw. Verwaltungen . Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelver stößen im Unternehmen wird als Compliance Management Sys- tem bezeichnet. Aus kameralen Zeiten sind Sicherheitsmechanismen mit Schwerpunkt auf den Zahlungsvo r- gängen vorhanden. Kontrollmechanismen für die Buchhaltung existieren hingegen kaum. Die Buchführung ist in relevante Abläufe der Verwaltung nicht vollständig integriert, die Vorgänge in der Regel nicht dokumentiert. Auch aufgrund der erheblichen Mängel in der Buchführung (siehe auch Punkt 5.4) ist die Einführung eines strukturierten IKS dringend geboten. Nach Auskunft der Kämmerei wurde dort in 2018 - mit Unterstützung einer Wirtschaftspr ü- fungsgesellschaft - mit der Einführung eines strukturierten IKS begonnen. Aus dem Portfolio der Kämmerei wurden Pilotberei che ausgewählt, i n denen die Prozesse ermittelt, analysiert und bezüglich ihrer Risiken bewertet wurden. Dabei werden für die einzelnen Prozesse die zeitlichen Abläufe, Verantwortlichkeiten und Handlungsbedarfe ermittelt. Im weiteren Verlauf gilt es dann die wesentlichen Prozesse abschließend zu dokumentieren und geeignete Kon- trollmechanismen zu installieren. Weiterhin fehlen zentrale Übersichten, zur Sicherstellung der vollständigen Erfassung ei n- zelner Aktiv - und Passivposten. Das gilt für langfristige Ve rträge, aus denen sich Rechte oder Lasten für die Stadt ergeben und für Software-Lizenzen, was den Nachweis ermöglicht, dass die Stadt die Software rechtmäßig nutzt bzw. noch ungenutzte Lizenzen aufzeigt. Das Vertragsmanagement wird derzeit in den Ämtern 1 4, 1000, 12, 27, 30 und 26 produktiv eingesetzt. Weitere Ämter (11, 20, 52, 56) befinden sich derzeit in der Testphase. Die Ein- führung des gesamtstädtischen Lizenzmanagements ist beschlossen, wurde jedoch unter Bezugnahme auf die Haushaltskonsolidierung auf das Jahr 2018 verschoben. 5.10 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht für erforderliche Korrekturen von Wertansätzen für Vermögensgegenstände, Sonderposten und Schulden einen Vierjahreszeitraum vor. Au f- grund der besonderen Schwierigkeiten, die die Stadt bei der Einführung von NKF hatte und teilweise noch hat, müssen diese ohne Bezug auf die Regelung des § 57 GemHVO erfolgen. Die Kämmerei hat mit dem Rechnungsprüfungsamt eine Verfahrensweise zum Umgang mit den erforderlichen Korrekturen abgestimmt. So wird sichergestellt, dass die von der Kämme- rei gewählte Vorgehensweise aus Prüfersicht nicht beanstandenswert ist. Dabei wird beide r- seits dafür Sorge getragen, dass für die Korrekturen praktikable Lösungen unter Beachtun g des Transparenzprinzips gefunden werden. 5.11 Rückstände Mehrere Dienststellen beklagen weiterhin aufgrund von Personalmangel einerseits und Informationsmängeln andererseits noch zum Teil erhebliche Rückstände in der buchfü h- rungsmäßigen Abwicklung bestimmter Geschäftsvorfälle. Diese haben Auswirkungen auf Bilanz und Ergebnisrechnung des Jahres 2016. 5.12 Vorsteuerabzug / Umsatzsteuerpflicht Für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Gestalt der juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPdöR) gelten im Umsatzsteuergesetz (UStG) Sonderregelungen. Wich- tigste Rechtsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ist bisher § 2 Abs. 3 UstG. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 11 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Eine wesentliche Ausnahme vom Grundsatz der Besteuerung aller Güter und Dienstleistu n- gen stellt für jPdöR § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG dar. Demnach handeln jPdöR nur als Unterneh- mer i. S. des Umsatzrechts, soweit sie im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) tätig sind. Umgekehrt sind Leistungen außerhalb eines BgA, im hoheitlichen Bereich, nicht umsatzsteuerpflichtig. Das Steueränderungsgesetz führt zu einem Systemwechsel, hin zu einer grundsätzlichen Steuerpflicht der Kommune, es sei denn es greifen die im Gesetz genannten Ausnahmen. Demnach entfällt eine Umsatzsteuerpflicht, wenn die folgende n Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Es handelt sich um eine Tätigkeit, die der jeweiligen juristischen Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der Ausübung öffentlicher Gewalt obliegt und die Nichtbesteuerung führt nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen. Die Gesetzesänderung findet bei der Stadt Köln vorläufig keine Anwendung , da sie bis zum 31.12.2020 von einer Übergangsregelung Gebrauch macht. Somit sind weiterhin nur Leis- tungen eines BgA umsatzsteuerpflichtig. Daher ist nach wie vor von Bedeutung, ob die Voraussetzungen für einen BgA gegeben sind. Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG sind Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (BgA) "alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Täti g- keit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land - und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben". BgAs sind bei der Stadt Köln beispielsweise die Kitas generell und die Museen wegen der angeschlossenen Verkaufsstellen. Die Kombination mit dem nicht steuerpflichtigen Ausste l- lungsbetrieb führt ggf. zu anteiligen Vorsteuerabzugsberechtigungen. Dies geschieht z. B. wenn Reparaturarbeiten am Gebäude nach Flächenanteilen auf den Ausstellungsbetrieb und den eigentlichen BgA aufgeteilt werden. Die Zuständigkeiten der Dienststellen sind sehr umfangreich. Diese umfassen nach Auskunft der Kämmerei; Die Überprüfung der Rechnungen auf die erforderlichen Mindestangaben, die zum Vo r- steuerabzug berechtigen (z. B. Steuernummer des leistenden Unternehmens, anzuwe n- dender Steuersatz, Rechnungsnummer, korrektes Geschäftsjahr der Leistung bei ja h- resübergreifenden Geschäften). Die Beurteilung, ob ein Geschäftsvorfall dem BgA zuzuordnen ist und ob bei eingehe n- den Rechnungen ein voller oder anteiliger Vorsteuerabzug vorzunehmen ist. Dabei ist die auf der R echnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht immer vollumfänglich abzug s- fähig. Vielmehr muss der abzugsfähige Betrag korrekt ermittelt werden. Eine gesamtstädtische, turnusmäßige Überprüfung im Hinblick auf die Erfüllung der Tatb e- standsmerkmale eines B etriebs gewerblicher Art wird durch die Kämmerei nicht vorgenom- men. So wäre z. B. die Anwendbarkeit des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 12.07.2012, wonach auch kommunale Kindergärten einen BgA darstellen, zu überprüfen. Festgestellt wurde, dass häufig dur ch Fehler in der Sachbearbeitung Korrekturbuchungen erforderlich waren. Diese werden, soweit die Kämmerei sie im Rahmen der Datenprüfung für die Umsatzsteuervoranmeldung oder der Erstellung des Jahresabschlusses erkennt, „ange- regt“. Aktuell (Stand 08.08.20 18) liegen für das HJ 2016 noch nicht alle erforderlichen B e- steuerungsgrundlagen vollständig vor. Im Nachgang können aus der berichtigten Steuere r- klärung Verspätungszuschläge und Zinsen resultieren. Dass die in den Dienststellen mit diesen Aufgaben befasst en Mitarbeiter über ausreichende Sachkenntnisse verfügen, muss wegen der Komplexität der Sachverhalte und der Vielzahl der einschlägigen Vorschriften, bezweifelt werden. Seite 12 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln In Ermangelung eines IKS muss auch bezweifelt werden, dass alle wesentlichen Buchungs- fehler erkannt werden. Eine Kontrolle bezüglich der Durchführung der erforderlichen Korre k- turen erfolgt nicht. Eine angemessene Überwachung des Buchungsgeschäfts durch die Kämmerei ist erforder- lich. Korrekturbuchungen sind durch die Kämmerei nicht „anzuregen“, sondern anzuordnen bzw. durchzuführen. Zur Vermeidung von Verspätungszuschlägen sind die Korrekturb u- chungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu prüfen, sowie die zeitnahe Übermittlung steuerrelevanter Daten sicherzustellen. 6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen Nachfolgend werden die Prüfungsergebnisse und Erkenntnisse zu einzelnen Positionen der Bilanz in der Reihenfolge der nach § 41 GemHVO vorgeschriebene n Gliederung erläutert. Die Ausführungen zu vielen Positionen gleichen - wie eingangs bereits erläutert - vielfach denen aus den Berichte n zu den vorangegangenen Prüfungen der Jahresabschlüsse, da eine Reihe wesentlicher Änderungen erst mit der Einführung von SAP PSCD und verschi e- dener Maßnahmen, die jetzt erst angelaufen sind bzw. festgelegt werden, eintreten können. Aktiva Auf der Aktivseite der Bilanz werden alle Vermögenswerte (Aktiva) der Stadt verzeichnet. Im Wesentlichen bestehen sie aus dem Anlageve rmögen, das die langfristig gebundenen Ve r- mögenswerte umfasst und dem Umlaufvermögen. Das Umlaufvermögen besteht aus Posit i- onen, die relativ kurzfristig veräußert oder verbraucht werden sollen. Es besteht bei der Stadt Köln aus den Vorräten, Forderungen un d Liquiden Mitteln. Dabei wird unter den Vorräten auch der Bestand an zur Veräußerung bestimmten Grundstücken abgebildet. Anlagevermögen Stand gemäß Jahresabschluss 2016 13.760.403.702,75 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 13.768.445.288,02 € Veränderung -8.041.585,27 € Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensteile, die sich im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Köln befinden und dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Geschäftsbetrieb der Stadt zu dienen. Es wird in immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rechte, Software) Sachanl a- gen (z. B. Grundstücke, Straßen, Fahrzeuge, Geräte) und Finanzanlagen (z. B. Beteiligu n- gen) unterschieden. 6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Stand gemäß Jahresabschluss 2016 14.777.607,11 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 13.755.860,72 € Veränderung 1.021.746,39 € Zu dieser Position gehören Rechte aus Verträgen, Urkunden etc., Softwarelizenzen sowie Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände. Die Berichte über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 und de r folgenden Jah- resabschlüsse enthielten Beanstandungen, die auch zum Jahresabschluss 201 6 fortbeste- hen: Einführung eines gesamtstädtischen zentralen Lizenzmanagements für Software Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 13 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seit der Sachstandsschilderung des Amtes für Informationsverarbeitung im Februar 2016, dargestellt im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2013, haben sich keine nennenswerten Veränderungen ergeben. Nach Darstellung der Verwaltung läuft seit Oktober 2013 bereits beim Amt für Informati- onsverarbeitung die Einführung eines zentralen Lizenzmanagements. Zur Unterstützung der dabei abzubildenden Prozesse und zur Vereinfachung der Datenhaltung ist die Ei n- führung einer Lizenzmanagementsoftware vorgesehen. Die Au swahl und Einführung wurde jedoch wegen der Haushaltskonsolidierung auf das Jahr 2018 verschoben. Das Amt für Informationsverarbeitung macht weiterhin darauf aufmerksam, dass für ein umfassendes, gesamtstädtisches Lizenzmanagement zurzeit noch die erforderlichen Zuständigkeiten fehlen. Insbesondere durch die dezentrale Beschaffung von Lizenzen in der Vergangenheit mangelt es an Einflussn ahmen auf Softwarenutzer und - beschaffungen. Eine effektive Lizenzverwaltung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern trägt auch zur Wirtschaftlichkeit bei. So binden einerseits ungenutzte Lizenzen unnötig Kapital, a n- dererseits führen ausgewählte Lizenzmodelle zu Einsparungen. Qualität der Bezeichnungen und Mengenangaben Die Bezeichnungen der Vermögensgegenstände in der Anla genbuchhaltung lassen nicht immer erkennen um was es sich konkret handelt. Es wurden teilweise Begriffe wie Softwarelizenz, Lizenz, Schullizenz etc. gewählt, die für die nähere Be schreibung eines Vermögensgegenstandes nicht geeignet sind. Auch sind Begriffe verwandt worden, die neben dem Namen der Software auch einen Hinweis auf einen Pflegevertrag geben. Ob die aktivierten Anschaffung skosten auch Aufwendungen für die Softwarepflege enthalten, konnte auf Grund der Vielzahl der Fälle nicht festgestellt werden. Diese Rechnungsbestandteile sind jeden falls nicht aktivi e- rungsfähig und somit aufwandswirksam zu buchen. In vielen Fällen fehlen in den Stammdaten wieder die Mengenangaben, so dass nicht übe r- prüft werden kann, ob die Vermögensgegenstände als GWG in einer anderen Anlagenklasse hätten bilanziert werden müssen oder Aufwand darstellen. 6.2 Sachanlagen Stand gemäß Jahresabschluss 2016 7.527.939.687,59 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 7.582.143.422,44 € Veränderung -54.203.734,85 € Die Sachanlagen umfassen die materiellen Vermögensgegenstände, also den Teil des Anl a- gevermögens, der (weitestgehend) greifbar und damit nicht den Immateriellen Vermögens- gegenständen oder den Finanzanlagen zuzurechnen ist. 6.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Stand gemäß Jahresabschluss 2016 1.642.629.994,18 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 1.675.523.246,62 € Veränderung -32.893.252,44 € In dieser Bilanzposition sind die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte, deren Eigentümer die Stadt Köln ist, gemäß § 41 Abs. 3 GemHVO zu aktivieren. Die grun d- stücksgleichen Rechte sowohl in unbebauter als auch in bebauter Form bezeichnen dingl i- che Rechte, die aufgrund einer eigenständigen, grundbuchrechtlichen Eintragung wie Seite 14 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Grundstücke zu behandeln sind (z. B. Erbbaurechte, Abbaurechte, Wegerechte und Woh n- eigentumsrechte). Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Zu dieser Position zählen aber auch die Grundstücke, die mit Gebäuden versehen sind, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind (§ 72 Bewertungsgesetz). Die vorhandenen Aufbauten und Betriebsvorrichtungen der Grundstücke sind bei der Bilanzie- rung unter den entsprechenden Bilanzpositionen berücksichtigt worden. Die Wertminderung ergibt sich aus hauptsächlich aus Verkäufen von Grundstücken und Umbuchungen in das Umlaufvermögen wegen konkreter Verkaufsabsicht bei der Position Ackerland und Verkäufen bzw. Korrekturen bei den sonstigen unbebauten Grundstücken. Wie in den Berichten über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Köln zum 01.01.2008 und der folgenden Jahresabschlüsse bereits festgestellt, bedürfen die Grundstücke hinsicht- lich der Nachvollziehbarkeit von Flächenangaben, Bewertungen und Zuordnungen zu den einzelnen Bilanzpositionen der Überprüfung. Gemäß Zeit-Maßnahmen-Plan (Stand Septem- ber 2017) soll die Inventur des Grundbesitzes bis Ende 2022 abgeschlossen sein. 6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Stand gemäß Jahresabschluss 2016 727.095.014,16 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 691.379.683,14 € Veränderung 35.715.331,02 € In dieser Bilanzposition sind die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte der Stadt Köln, auf denen sich Gebäude befinden, zu aktivieren. Der Grund und Boden von bebauten Grundstücken ist getrennt von dem Gebäude bzw. den Gebäuden zu erfassen. Wie bei der Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ (6.2. 1) bleibt hier auch weiterhin die Kritik aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz bestehen, dass eine zu hohe Fehlerquote der Überprüfung durch die Verwaltung bedarf. 6.2.3 Infrastrukturvermögen Stand gemäß Jahresabschluss 2016 3.147.557.698,76 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 3.219.476.197,71 € Veränderung -71.918.498,95 € Das Infrastrukturvermögen besteht aus Verkehrseinrichtungen (Brücken, Tunnel, Straßen, Gleisanlagen etc.) sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Beleuchtung, Kanäle etc.). Wie in den Vorjahren rührt die Wertveränderung in dieser Bilanzposition per Saldo maßgeb- lich aus den Wertminderungen bei „Brücken und Tunnel“ ( -51,92 Mio. €) und „Straßennetz mit Wegen, Plätzen etc.“ (-13,00 Mio. €). Das bedeutet, dass wertmäßig e Reinvestitionen in diesen Bereichen in weitaus geringerem Maße stattfinden, als dies durch den (weitestg e- hend) gewöhnlichen Werteverzehr erforderlich wäre. Beim Straßennetz wurde bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz der pauschale Wertabschlag für Straßenschäden beanstandet. Hinzu kommt, dass die Erfassung und Bewertung der Straßen, Wege und Plät ze erhebliche Fehler aufweist. Weiterhin ist zu kritisieren , dass mit zunehmendem Abstand von Eröffnungsbilanzstichtag, bei gleichzeitigem Fehlen von Inve n- turen bei den Gegenständen des unbeweglichen Anlagevermögens, die Fragwürdigkeit der Wertbeständigkeit derselben zunimmt. Eine körperliche Inventur soll mit der geplanten Einführung des Straßeninformationssystems VIA-VIS erfolgen. Diese soll bis 2022 in allen Stadtbezirken erfolgt sein. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 15 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Stand gemäß Jahresabschluss 2016 1.582.120.749,12 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 1.578.028.317,30 € Veränderung 4.092.431,82 € Der fehlende Überblick über die Bestände bleibt auch im Bereich der Kunstgegenstände ein Grundproblem: Die Vereinfachungsregelung zur Eröffnungsbilanz erforderte keinen Überblick über die zugehörigen Gegenstände, da der Versicherungswert als Gesamtwert für die bestehe n- de Sammlung angesetzt wurde. Erschwerend kam hinzu, dass mit dem Versicherungswert auch Leihg aben abgedeckt waren, deren Umfang nicht vollumfänglich bekannt war und ist. Die Fortführung der Anlagenbuchhaltung in diesem Bereich genügt nicht den Anford e- rungen der GoB. Die geführten Verzeichnisse, Bestandslisten etc. sind nicht revisionssicher, teilw eise fehlerhaft und nicht vollständig. Inventuren sind noch nicht erfolgt; der Prozess der Erfassung und Katalogisierung der Kunstgegenstände dauert an. 6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Stand gemäß Jahresabschluss 2016 72.419.664,97 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 70.412.833,86 € Veränderung 2.006.831,11 € Unter dieser Bilanzposition sind die technischen Anlagengegenstände anzusetzen, die der gemeindlichen Aufgabenerfüllung dienen. Dabei sind nur solche Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge zu erfassen, die selbstständig nutzbar und bewertbar sind. Ein Beispiel für eine technische Anlage ist die Klimaanlage in einem Museum. Die Abgrenzung ist allerdings nicht immer einfach. So werden z. B. Personenaufzüge dem Gebäude hin zuge- rechnet, wohingegen Lastenaufzüge als Betriebsvorrichtungen hier auszuweisen sind. Die am häufigsten vorkommenden Fehler sind: Beträge, die ganz oder teilweise aufwandswirksam zu verbuchen gewesen wären, wu r- den vollständig als Anlage aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben. Innerhalb dieser Bilanzposition wurde vielfach die falsche Anlagenklasse gewählt; ve r- bunden damit sind oft falsche Abschreibungsdauern. Teilweise wurden gleichartige Vermögensgegenstände in verschiedenen Anlageklassen aktiviert. Die Anlagenbezeichnung lässt keinen Schluss auf den erfassten Vermögensgegenstand zu (z. B. „Laborausstattung“). Die vorgeschriebenen Inventuren sind immer noch nicht in allen Dienststellen erfolgt, so dass diese Bestands- und Wertkontrolle nicht für den Gesamtumfang bei dieser Bilanzpositi- on gegeben ist. Der Anlagenbuchhaltung ist in vielen Fällen nicht zu entnehmen, wie groß die Stückzahl der unter der jeweiligen Anlagennummer erfassten Vermögensgegenstände ist. Die Regelung der Kämmerei, wonach das Weglassen der Anzahl zulässig ist, wenn es sich um nur einen Gegenstand handelt, hat sich nicht bewährt. Aus den erheblich differierenden Wertangaben ist zu schließen, dass auch bei größeren Mengen die Anzahl weggelassen wird. Das Rech- Seite 16 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln nungsprüfungsamt fordert daher, dass das Mengenfeld in SAP grundsätzlich - also auch bei Menge „1“ bestückt wird. Bei der Prüfung der Bilanzpositionen „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ wurde im Jahresabschlusses 2015 eine Re ihe von Mängeln festgestellt, die auch für 2016 Bestand haben: Die Ergebnisse gelten für beide Bilanzpositionen. Die Prüfung der Abschreibungen ergab, dass die Stadt Köln noch nach der alten gesetz- lichen Vorschrift, Abschreibungen ab dem Folgemonat der An schaffung zu starten, vo r- geht. Diese Regelung des § 35 Abs. 2 GemHVO a. F. ist mit dem Inkrafttreten des 1. NKFWG am 01.01.2013 weggefallen. Die Verfahrensweise ist zu korrigieren. Ein weiteres Problem i m Zusammenhang mit dem Aktivierungszeitpunkt ist in vielen Dienststellen der Informationsfluss zwischen den Fachbereichen und der Anlagenbuc h- haltung. In wenigen Dienststellen funktioniert der Verfahrensaustausch zwischen der An- lagenbuchhaltung und den Fachbereichen einwandfrei, in der Mehrzahl der Dienststellen ist dies nicht der Fall. Die Ermittlung und damit der Ansatz des Aktivierungsdatums einer Anlage werden stadtweit nicht einheitlich vorgenommen. So werden Anlagen z. B. nach Rechnungsdatum, nach Eingang der Information bei der Anlagenbuchhaltung oder nach dem Tag der Buchung aktiviert. Es ist dringend erforderlich für alle Dienststellen einen einheitlichen Ablauf zwischen den Bereichen vorzugeben, so dass die Aktivierung eines Anlagegutes entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mit der Lieferung bzw. der Betriebsbereitschaft des Verm ö- gensgegenstandes korrekt erfolgt. Gemäß dem Vertrag über die Erbringung Technischer Dienste für die Stadt Köln als Hilfsbetrieb im Sinne von § 107 Abs. 2 Nr. 5 GO zwisch en der Stadt und der AWB A b- fallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (AWB) vom 01.12.2000 übernehmen die AWB u. a. die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten. Für die Abwicklung der B e- schaffung werden für das erste Fahrzeug / Gerät 4 %, für das zweite Fah rzeug / Gerät 2 % und ab dem dritten Fahrzeug / Gerät 1 % der Nettoanschaffungskosten fällig. Diese Kosten werden nachvollziehbar den Dienststellen in Rechnung gestellt. Die Dienststellen verfahren bei der Beschaffung von mehr als einem Fahrzeug / Gerät aller- dings unterschiedlich mit d en Anschaffungsnebenkosten. Teilweise werden entspr e- chend der Aufteilung in der AWB-Rechnung die Kosten auf den jeweiligen Vermögen s- gegenstand aufgeteilt, teilweise wird die Gesamtsumme der Rechnung entsprechend der Anzahl d er Fahrzeuge / Geräte geteilt und gleiche Summen auf die Vermögensg e- genstände gebucht. Auch hier ist zwingend ein einheitliches Verfahren seitens der Kämmerei festzulegen. Die Aufteilung der Gesamtsumme in gleiche Teile wird hierbei vo m Rechnungsprü- fungsamt präferiert. Wie die AWB erbringt die Gebäudewirtschaft (GW) ebenfalls Dienstleistungen für die Dienststellen der Stadt. Der jeweilige Rechnungsbetrag setzt sich aus den Leistungen Dritter und einem Aufschlag für die GW zusammen. Aus den Rechnungen war gr ößtenteils nicht ersichtlich für welche Leistung die Rec h- nung gestellt wurde , was eine korrekte Verbuchung und eine spätere Überprüfung e r- schwert oder unmöglich macht . Auch wenn die Rechnungen der GW als eigenbetrieb s- ähnliche Einrichtung nicht die Vorschriften des § 14 UStG erfüllen müssen, so müssen sie aber als Buchungsbeleg den Kriterien der GoB ent sprechen. Die GW ist zwingend darauf hinzuweisen, dass aus der Rechnung eindeutig die konkrete Leistung hervorgeht. In der Prüfung wurde darüber hinaus festgestellt, dass des Öfteren keine klare Abgren- zung der Anlagenklassen aus dem städtischen Anlagenklassenkatalog möglich ist und es somit dem Buchhalter schwer fäll t, die korrekte Wahl für die Einordnung von Verm ö- gensgegenständen zu treffen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 17 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung Stand gemäß Jahresabschluss 2016 83.928.736,66 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 86.685.441,90 € Veränderung -2.756.705,24 € Hier sind alle Vermögensgegenstände ausgewiesen, die für Zwecke der Verwaltung, Organi- sation und Kommunikation sowie für soziale, medizinische, schulische, sportliche und andere besondere Zwecke eingesetzt werden. Dies sind schwerpunktmäßig die Büroeinrichtung von Verwaltung und Schulen, die Einrichtungs - und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen und die Sonderausstattungen in Schulen sowie Einrichtungs - und Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften in den übrigen Bereichen. Unter dieser Bilanzposition werden auch die geringwertigen Vermögensgegenstände verbucht. Zum Jahresabschluss 2015 wurde n die Zugänge bei den Bilanzpositionen „Betriebs - und Geschäftsausstattung“ und „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ schwerpunk t- mäßig geprüft. Die meisten der festgestellten Mängel gelten auch für den Jahresabschl uss 2016. Die ausführliche Darstellung der Prüfungsergebnisse findet sich unter Punkt 6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge. Auch bei der Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung sind die vorgeschriebenen körperlichen Inventuren teilweise bis heute nicht erfolgt. Insbesondere im Schulbereich, der rund 67% des o. g. Bilanzwertes ausmacht, war 2018 bis zur Berichtsabfassung noch keine Vorgehensweise abschließend festgelegt. Auswertungen in der Vergangenheit ergaben, dass die Fehlerhäufigkeit bei dieser Bilanzpo- sition besonders hoch war. Dabei stellen die nachfolgend aufgezählten Fehler den weitaus größten Anteil: Geringwertige Wirtschaftsgüter (zwischen 60 und 410 € netto) wurden aktivie rt und über Jahre abgeschrieben, Aufwand (ganz oder teilweise) wurde als Anlage erfasst, inventarisiert und abgeschri e- ben, erfasste Vermögensgegenstände gehören in andere Bilanzpositionen wie „Immaterielle Vermögensgegenstände“, Innerhalb dieser Bilanzposition wurde die falsche Anlagenklasse gewählt. Zu kritisieren ist nicht die Tatsache, dass Fehler geschehen, sondern die Häufigkeit mit der sie geschehen, da dies unter dieser Kategorie besonders zu Tage tritt. Es ist dringend gebo- ten Maßnahmen zu ergreifen, die Abhilfe schaffen. Hier macht sich auch das Fehlen eines internen Kontrollsystems für die Buchführung bemerkbar. 6.2.7 Finanzanlagen Stand gemäß Jahresabschluss 2016 6.217.686.408,05 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 6.172.546.004,86 € Veränderung 45.140.403,19 € Die Finanzanlagen sind Bestandteil des Anlagevermögens, sofern sie dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen. Sie sollen dauerhaft finanziellen Anlagezwecken dienen. Die Position setzt sich zusammen aus den Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren des Anlagevermögens und den Ausleihungen. Die Erhöhung des Bilanzwertes rühren maßgeblich von Veränderungen bei den Positionen „Anteile an verbundenen Unternehmen“ und „Ausleihungen“. Erstere e rhöhten sich haupt- Seite 18 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln sächlich durch Zahlungen an die KVB AG i. H. v. 12,45 Mio. €, die dort in die Kapitalrücklage eingestellt und von der Stadt dem Wert der Beteiligung zugerechnet wurden. Durch Hingabe von Gesellschafterdarlehen stieg die Position „Ausleihungen“ per Saldo um 33,82 Mio. €. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Kommune nach § 35 GemHVO verpflichtet, die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände zu überprüfen. Die Kommune hat festzustellen, ob eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bei einem Vermögensgegen- stand vorliegt und ggf. eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Folglich sind mit Hilf e eines sogenannten Niederstwerttest s, auf Basis der zur Eröffnungsb i- lanz angewandten Verfahren (Substanzwertverfahren, Ert ragswertverfahren, Eigenkapita l- spiegelbildmethode, Kurswerte), jährlich die Einzelansätze für die Finanzanlagen zu überprü- fen. Die Überprüfung ist zu dokumentieren. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde festgestellt, dass die Dokumen- tationen zur Wert haltigkeitsprüfung der einzelnen Finanzanla gen keinen hinreichenden Auf- schluss über die durchgeführten Maßnahmen zulassen. Die Verbesserung der Dokumentati- on wurde seitens der Kämmerei zugesagt und zwischenzeitlich mit dem Rechnungsprü- fungsamt abgestimmt. Umlaufvermögen Stand gemäß Jahresabschluss 2016 525.363.760,15 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 457.135.457,20 € Veränderung 68.228.302,95 € Das Umlaufvermögen beinhaltet die Vermögensteile, die nicht dauerhaft dem Geschäftsb e- trieb der Verwaltung dienen oder - positiv ausgedrückt - die kurzfristig umgesetzt werden. Dazu gehören Vorräte, Forderungen und Liquide Mittel. 6.3. Vorräte Stand gemäß Jahresabschluss 2016 19.988.834,74 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 35.381.639,60 € Veränderung -15.392.804,86 € Das klassische Vorratsvermögen von Kommunen, d. h. Roh -, Hilfs- und Betriebsstoffe, B e- rufsbekleidung, Merchandisingartikel u. a. spielt betragsmäßig naturgemäß eine völlig unter- geordnete Rolle. Ein nennenswertes Volumen erfährt diese Bilanzposition ausschließlich durch die Zuordnung der zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude. Ihr Anteil beläuft sich auf rund 19,13 Mio. €; auch tragen sie mit 15,31 Mio. € fast die vollständige Veränderung gegenüber dem Vorjahr. 6.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Stand gemäß Jahresabschluss 2016 436.342.433,11 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 381.637.370,41 € Veränderung 54.705.062,70 € Die Bilanzposition setzt sich zusammen aus öffentlich -rechtlichen Forderungen und Ford e- rungen aus Transferleistungen (354,80 Mio. €) , den privatrechtlichen Forderungen (62,94 Mio. €) und den sonstigen Vermögensgegenständen (18,60 Mio. €). Forderungen sind zum Nominalwert anzusetzen; zweifelhafte und uneinbringliche Forderun- gen sind im Wert zu berichtigen. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Schuldner droht zahlungsun- fähig zu werden oder e r bereits zahlungsunfähig ist. In diesem Fall spricht man von einer Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 19 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Einzelwertberichtigung. Auch ohne Zahlungsprobleme bestimmter Schuldner kommt es - in Abhängigkeit von der Forderungsart - immer wieder zu Zahlungsausfällen, die beim Jahre s- abschluss zu berücksichtigen sind. Auf Basis von Erfahrungswerten, ggf. korrigiert um akt u- elle Einflüsse, werden dann Pauschalwertberichtigungen gebucht. Einzel- wie Pauschalwert- berichtigungen belasten die Ergebnisrechnung. Die Qualität der Forderungen ist in der 2016 noch vorliegenden Konstellation der Buchfü h- rung nicht mit vertretbarem Aufwand überprüfbar. Die Forderungen gehören zu den Bilan z- positionen, bei denen sich die Beibehaltung des alten Kassenverfahrens und damit die fe h- lende Integration in das Buchführungssystem SAP am stärksten negativ auswirkt. Die Daten für Forderungen werden zu einem erheblichen Teil in Vorsystemen/Fachverfahren (z. B. Bußgeldbescheide bei der Verkehrsüberwachung) ermittelt . Von dort werden die Ei n- zeldaten an das Kassenverfahren übermittelt. In der Buchhaltung erfolgt i. d. R. eine summa- rische Buchung. Dass alle Daten aus Vorsystemen korrekt in der SAP -Buchhaltung ankom- men, ist nicht gewährleistet. Die Überwachung der kurzfristig fälligen Forderungen findet nicht in der Buchhaltung in SAP statt, sondern in dem alten Kassenverfahren Indafin . Die bei der Stadtkasse eingehenden Zahlungen können nicht den offenen (Summen-)Posten in SAP zugeordnet werden, so dass diese nicht ausgeglichen werden. D as Prinzip einer geschlossenen und GoB -konformen Buchhaltung ist damit durchbrochen. Durch die Trennung der Systeme sind sowohl Sollstel- lung in Indafin ohne Verbuchung in SAP als auch Buchung in SAP ohne Sollstellung in I n- dafin möglich. Die Problematik von Buchungsfehlern kombiniert mit der fehlenden Aus gleichsbuchung innerhalb des Systems zeigt, dass ein umfassender Überblick über die tatsächlichen Ford e- rungen in den einzelnen Positionen nicht mehr besteht. Eine Überprüfung der Forderungs- bestände durch die Kämmerei findet seit 2014 statt . Zum Jahresabsch luss 2016 hat das Rechnungsprüfungsamt dieses Verfahren geprüft. Gemäß § 28 GemHVO NRW ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres u. a. eine Inventur der Forderungen vorzunehmen. Dabei sind das Verfahren und die Ergebnisse der Inventur so zu dokumentieren , dass diese für sachverständige Dritte nachvollziehbar sind. Ziel der Prüfung war es festzustellen, ob das von der Kämmerei angewandte Verfahren sicherstellt, dass die im Jahresabschluss dargestellten Forderungsbestände korrekt sind und die Inventur ordnungsmäßig dokumentiert ist. Bestände auf den Forderungskonten Zwecks Inventur der Forderungen wurden seitens der Kämmerei alle Forderungskonten in SAP ausgewertet. Diese Auswertungen wurden den betroffenen Dienststellen zur Ver- fügung gestellt. Diese wurden angewiesen, die ausgewerteten Bestände und deren Fris- tigkeit zu überprüfen. Die von der Inventur betroffenen Forderungskonten wurden von insgesamt 62 Dienst - stellen bebucht. Insgesamt ist auf den ausgewerteten Sachkonten ein Forderungsb e- stand von 3 60.237.381,11 € ausgewiesen. 34 Dienststellen gaben keine Rückmeldung bezüglich der Richtigkeit des Forderungsbestandes. Das Forderungsvolumen zu dem es keine Rückmeldungen gab beläuft sich auf insgesamt 308,27 Mio. € (85,6 %). Einzelwertberichtigung Grundsätzlich ist bei allen Forderungen zum Jahresabschluss eine Einzelfallbetrachtung mit Einschätzung der prozentualen Realisierungshöh e vorzunehmen. Dabei wird durch die Dienststellen eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt; die Kämmerei führt dann noch eine Prüfung durch, die sich aufgrund der großen Anzahl der Forderungen auf diejeni- gen beschränkt, deren Wert größer als 75.000 € ist. Diese Wertgrenze wurde von der Kämmerei nach Auswertung aller Forderungen unter dem Gesichtspunkt der Durchfüh r- barkeit festgelegt. Die Prüfung zu den Einzelwertberichtigungen ergab keine Auffälligkeiten. Seite 20 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Pauschalwertberichtigung Eine pauschale Wertberichtigung von Forderungen kommt in Bereichen mit Masseng e- schäft in Betracht (z. B. Verwarngelder, Bußgelder, Vollstreckungsgebüh ren). In diesen Bereichen wird erfahrungsgemäß eine größere Anzahl der Forderungen nicht realisiert. Die pauschale Wertberichtigung erfolgt nach einem s tadtweiten einheitlichen Berec h- nungsschema. Dabei wird ein Prozentsatz aus der Relation des Anteils der Abgänge auf Kassenreste zum Bestand der offenen Posten des jeweiligen Vorjahres gebildet. Dieser Prozentsatz wird jährlich ermittelt und es wird daraus ein Mittelwert für die letzten fünf Jahre gebildet. Dieser Mittelwert wird dann auf den aktuellen Bestan d der offenen Po s- ten angewandt. Forderungen, die bereits im Rahmen der Einzelwertberichtigung korrigiert wurden, sind bei der Pauschalwertberichtigung nicht berücksichtigt worden. Die Prüfung zu den Pauschalwertberichtigungen ergab keine Auffälligkeiten. Rückmeldequote Als Maßnahme, um fehlende Rückmeldungen doch noch zu erhalten, wurde lediglich ei- ne Erinnerungsmail über -202- an die Dienststellen verschickt. Aufgrund der sehr schlechten Rückmeldequote ist es e rforderlich, dass an dem Verfa h- ren zur Inventu r der Forderungen zwingend Anpassungen vorgenommen werden. Hier könnte beispielsweise die Einführung eines stadtwe iten zentralen Forderungsmanag e- ments zur Verbesserung der Datenlage bezüglich des Forderungsbestandes führen. Abzinsung von Forderungen Bei unverzinslichen und niedrig verzinslichen Forderungen - ausgenommen bei gestun- deten Forderungen - verzichtet die Stadt Köln auf Zinserträge. Wirtschaftlich betrachtet stellt dies für die Stadt einen Verlust dar. Unter Beachtung des strengen Niederstwert- prinzips (§ 253 Abs. 4 HGB) sind diese Forderungen abzuzinsen. Auf Nachfrage erklärte die Kämmerei, dass die Konkretisierung der gesetzlichen Vorg a- ben hinsichtlich der Abzinsung von Forderungen durch eine Grundsatzregelung für die Stadt Köln noch ausstehe und daher zum Jahresabschluss 2016 keine Abzinsungen vorgenommen wurden. Dass keine Forderungen mit einem Fälligkeitstermin von mehr als einem Jahr abgezinst wurden, stellt einen Verstoß gegen das strenge Niederstwer t- prinzip dar. Einhaltung der Buchungsvorgaben / IKS Bei Forderungen, die „erneut zum Soll gestellt werden “ (nach einer befristeten Niede r- schlagung), ist zwingend eine bestimmte Buchungstextvorgabe zu beachten. Diese ist in den „Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung)“ von der Kämmerei vorgege- ben. Auf Nachfrage wie kontrolliert wird, ob diese Buchun gsvorgabe eingehalten wird gab die Kämmerei folgendes an: „In Zuständigkeit von 20 werden Buchungsvorga ben getroffen. Eine allumfassen de Be- gleitung der Buchungen ist allein auf G rund der dezentralen Verantwort lichkeiten fa k- tisch nicht möglich. Ein IKS steht noch aus, innerhalb dessen aus der Natur der Sache eine Stichprobe unter Beachtung der Wesentlichkeit betrachtet würde.“ Gemäß § 93 Abs. 2 GO NRW hat die Gemeinde einen Verantwortlichen für die Finan z- buchhaltung und einen Stellvertreter zu benennen. Ziel dieser Regelung ist es, durch e i- nen Gesamtverantwortlichen die Qualität und Einheitlichkeit der Buchführung zu wahren. Folglich ist die Einhaltung der Buchungsvor gaben unabdingbar und die Einführung und Durchführung entsprechender Kontrollen dringend erforderlich. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Inventur der Forderungen in dieser Form nicht gewährleistet, dass die bilanzierten Werte mit hinreichender Sicherheit in dieser Höhe beste- hen. Ein Großteil der Forderun gsbestände wurde nicht überprüft bzw. ob eine Überprüfung stattgefunden hat, ist nicht erkennbar. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 21 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.5 Liquide Mittel Stand gemäß Jahresabschluss 2016 61.196.142,30 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 39.820.840,87 € Veränderung 21.375.301,43 € Die Liquiden Mittel umfassen sämtliche Bar - und Buchgeldbestände, die kurzfristig zur Di s- position stehen. Außer der Stadtkasse verfügen die Bürgerämter und einzelne Fachämter über eigene Bankkonten und Bargeldbestände; die Schulen zahlenmäßig in großem Umfang über (Schul-)Girokonten. Eine Veränderung des Bestandes ist kein Indiz für eine Verschlechterung oder Verbesserung der finanziellen Lage der Stadt Köln. Es handelt sich hier lediglich um eine Momentaufnahme zum 31.12. des Jahres. Die Schwankungen in dieser Position können u. a. auch von Ver- schiebungen zwischen diesem und anderen Aktivposten (z. B. Forderungen) herrühren, die sich zum Stichtag zugunsten oder zu Lasten der Liquiden Mittel auswirken. Ferner sind die Geldbestände der rechtlich unselbständigen Stiftungen Bestandteil dieser Bilanzposition, so dass deren Geschäftstätigkeit ebenfalls die Veränderungen beeinflusst. Da keine Zahl ungen in der SAP -Buchführung ge bucht werden, wird auch keine laufende Bankbuchhaltung bzw. Kassenbuchhaltung in SAP geführt, d. h. die Buchführungskonten, die den Liquiden Mitteln zugeordnet sind , werden unterjährig nicht geführt. Lediglich nac h- träglich wird - auf Basis der Saldenbestät igungen der Banken und der gemeldeten Kasse n- bestände - der jeweilige Differenzbetrag gebucht, so dass die Konten lediglich per 31.12. eines Jahres den korrekten Bestand ausweisen. Eine Kontrolle der Kontostände aus der Buchführung erfolgt an dieser Stelle nicht und ist so auch nicht möglich. Auch unterjährige Bestandabfragen oder Tagesabschlüsse können im Buchführungssystem nicht erfolgen. Die Finanzrechnung, die die Bewegungen der Liquiden Mittel darstellen soll, ist in SAP, so wie es 2016 noch eingerichtet war, nicht bzw. nicht problemlos auswertbar, da Finanzrec h- nungskonten nicht eingerichtet sind (siehe auch Ziffer 8. Finanzrechnung). Ausgenommen die reinen Mittelbestände zum 31.12.201 6 ist bei den Liquiden Mitteln keine Prüfung möglich. Eine den Grundsä tzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Buchhaltung erfolgt in diesem Bereich nicht. Passiva 6.6 Eigenkapital Stand gemäß Jahresabschluss 2016 5.340.023.391,51 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 5.133.644.581,97 € Veränderung 206.378.809,54 € Das Eigenkapital ist bilanztechnisch eine reine Differenzposition zwischen dem auf der A k- tivseite der Bilanz dargestellten Vermögen und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rüc k- stellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten. Es ist mithin der von der Stadt selbst finanzierte Teil der Vermögens(buch)werte. Die hier dargestellten Zahlen bilden die Summe der (Unter -)Positionen „Allgemeine Rückla- ge“, „Sonderrücklagen“, „Ausgleichsrücklage“ und „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ ab. Dabei ist in der letztgenannten Einzelposition ein erheblicher Minusbetrag angehäuft (siehe auch 6.6.2). Aus diesem Grunde kommt es zu dem befremdlich wirkenden Effekt, dass das Eigenkapital in Gänze niedriger ausfällt, als die Teilposition „Allgemeine Rücklage“. Seite 22 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.6.1 Allgemeine Rücklage Stand gemäß Jahresabschluss 2016 5.586.514.157,06 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 5.961.347.885,99 € Veränderung -374.833.728,93 € Aufgrund der Änderung der GemHVO zum 01.01.2013 wirken sich neben dem Jahresergeb- nis auch bestimmte Vermögensabgänge und die Wertveränderungen bei Finanzanlagen auf diese Bilanzposition aus. Hinzu kommen Korrekturen von Wertansätzen aus der Eröffnung s- bilanz. Das bedeutet, dass z. B. die Grundstücksverkäufe , die vor der Änderung der GemHVO i. d. R. für die Stadt mit einem Ertrag verbunden waren, nach neuer Rechtslage nur positiv auf die Allgemeine Rücklage wirken, nicht jedoch auf die Ergebnisrechnung. Die Wertveränderung ist ferner auf die Umbuchung der Ergebnisse aus den Jahren 2013 und 2014 - zusammen rund 430 Mio. € Defizit - zurückzuführen. Auswirkungen aus 2015 und 2016 sind hier noch nicht enthalten . Deren Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage er- folgt mit den entsprechenden Ergebnisverwendungsbeschlüssen . Die entsprechenden B e- träge sind Bestandteil der nachfolgenden Position Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag. 6.6.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Stand gemäß Jahresabschluss 2016 -252.637.798,68 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 - 833.850.337,15 € Veränderung 581.212.538,47 € Das Jahresergebnis ist in der Bilanz als eigener Posten darzustellen. Erst nach dem B e- schluss des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwe n- dung (§ 96 Abs. 1 GO) kann eine entsprechende Umbuchung stattfinden. Dies kann, wenn das Jahresergebnis negativ ist, zu der vermeintlich widersprüchlichen Situation führen, dass die Teilposition Allgemeine R ücklage betragsmäßig größer ist als das Eigenkapital insg e- samt. Bezüglich des Beschlusses über die Ergebn isverwendung hat der Rat im Falle von Jahre s- fehlbeträgen nicht wirklich Entscheidungsalternativen: Da keine Ausgleichsrücklage mehr vorhanden ist, muss der Fehlbetrag durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausg e- glichen werden. Aktuell enthält diese Position, neben dem aktuellen Jahresüberschuss, noch den Jahresfehl- betrag aus 2015 (-403,62 Mio. €), da die Verrechnungsbuchung mit der Allgemeinen Rückla- ge noch nicht erfolgt ist. Der bilanzielle Überschuss der Stadt beläuft sich 201 6 auf 150,98 Mio. €. Die positive Veränderung ist auf die Ausbuchung der Fehlbeträge der Jahre 2013 und 2014 und den Überschuss aus 2016 zurückzuführen. 6.7 Sonderposten Stand gemäß Jahresabschluss 2016 2.948.923.728,21 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 2.956.450.532,58 € Veränderung -7.526.804,37 € Die Sonderposten stellen in der Bilanz eine Mischform zwischen Eigen - und Fremdkapital dar. Es handelt sich um Gelder, die die Stadt zur Finanzierung von Vermögensgegenständen als Zuwendungen, Gebühren und Beiträgen erhält. Verbunden damit sind allerdings auch mehr oder weniger konkrete Gegenleistungsverpflichtungen wie z. B. ein bestimmtes Ba u- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 23 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln werk zu sanieren oder sie einfach nur investiv zu verausgaben (Investitionspauschale). Das unterscheidet sie vom Eigenkapital. Sie enthalten als größten Posten (2,61 Mrd. €) die Beträge, die hauptsächlich das Land NRW zur Finanzierung von investiven Maßnahmen bereitstellt. Des Weiteren finden sich hier - neben den Beiträgen und Gebührenüberdeckungen - die rechtlich unselbständigen Stiftun- gen (80,28 Mio. €), die von der Stadt verwaltet werden. Nennenswerte Prüfungserkenntnisse ergaben sich für diese Position im Jahresabschluss 2016 nicht. 6.8 Rückstellungen Stand gemäß Jahresabschluss 2016 2.737.585.315,08 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 2.654.762.184,97 € Veränderung 82.823.130,11 € Rückstellungen sind wirtschaftlich als Fremdkapital anzusehen. Nach § 88 GO i. V. m. § 36 GemHVO sind sie in angemessener Höhe zu bilden für Pensionsverpflichtungen, die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, unterlassene Instandhaltungen an Sachanlagen, sofern die Nachholung konkret bea b- sichtigt ist, dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder laufenden Verfahren und sonstige Zwecke nur, wenn dies durch Gesetz oder Verordnung geregelt ist. Durch die Bildung von Rückstellungen erfolgt eine verursachungsgerechte Zuordnung von Aufwendungen zu den entsprechenden Haushaltsjahren. Den weitaus größten Anteil an dieser Position haben die Pensionsrückstellungen mit rund 2,06 Mrd. €. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind zu bilden, wenn eine sichere oder wahrscheinliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten am Bilanzstichtag rechtlich oder wirtschaftlich verursacht ist, mit einer Inanspruchnahme ernsthaft gerechnet werden muss und eine verlässliche Schätzung der Betragshöhe möglich ist. Die Bewertung des Rückstellungsbetrages erfolgt auf Basis des Vorsichtsprinzips unter Berücksichtigung hinreichend objektiver Hinweise mit dem Erfüllungsbetrag. Das ist der Nominalbetrag, der im Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich in dieser Höhe an den oder die Gläubiger zu leisten ist. Sämtliche bei der Bilanzaufstellung verfügbaren Informationen über die Verhältnisse am Abschlussstichtag sind zu berücksichtigen. Insgesamt ist im Bereich der Rückstellungen eine Verbesserung der Buchführungsqualität zu verzeichnen. Seite 24 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO Stand gemäß Jahresabschluss 2016 465.850.097,51 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 399.222.722,81 € Veränderung 66.627.374,70 € Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten verschiedene Position in Zusammenhang mit Personal (nicht genommener Urlaub, Überstunden, Altersteilzeit, leistungsorientierte Bezahlung, Verpflichtungen ggü. and e- ren Dienstherren) Rückstellungen für Prozesskosten, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und Andere Sonstige Rückstellungen. Mit Ausnahme der personalbezogenen Rückstellungen wurde diese Bilanzposition 2015 geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der überwiegende Teil gebucht wurde. In 2016 wurde der Streitwert - im Gegensatz zu 2015 - berücksichtigt. Allerdings wurden weiterhin Auszahlungen nicht immer gegen die gebildete Rückstellung gebucht, sondern zunächst als Aufwand und erst anschließen mit der Rückstellung verrechnet. 6.9 Verbindlichkeiten Stand gemäß Jahresabschluss 2016 3.274.332.713,42 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 3.484.659.382,64 € Veränderung -210.326.669,22 € Eine Verbindlichkeit liegt vor, wenn die Stadt Köln gegenüber einem Dritten zu einer Lei s- tungserbringung aufgrund von privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen verpflichtet ist. Die Bilanzposition Verbindlichkeiten beinhaltet alle zum Bilanzstic h- tag dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden. Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 41 Abs. 4 GemHVO zu gliedern und mit ihrem Rückza h- lungsbetrag zu bilanzieren. Die Erfassung der Verbindlichkeiten erfolgt durch die Beleginven- tur, da diese für die Verbindlichkeiten die einzige Aufnahmemöglichkeit dar stellt. Die Nach- vollziehbarkeit der Entwicklung des Bestandes an Verbindlichkeiten ist für das Rechnungs- prüfungsamt innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes nicht gegeben. Dies wird erst mit der Einführung einer geschlossenen Buchführung möglich sein. Bis dahin bleibt das Rechnungsprüfungsamt bei seiner Kritik hinsichtlich der Buchhaltung : Die Datenverwaltung der Darlehen erfolgt in dem System KommInform, gebucht werden die Geschäftsvorfälle quartalsweise im eigentlichen Buchhaltungssystem SAP und die Zahlu n- gen werden über das alte kamerale Kassensystem Indafin/Ginfis abgewickelt. Durch diese Dreiteilung findet sich im Buchführungssystem SAP keine aktuelle Darstellung der Vorgänge, der aktuellen Verbindlic hkeiten- und Finanzmittelbestände. Wünschenswert ist die Integrati- on der Darlehensverwaltung in das SAP -System; die fehlende Verbindung zum Kassenve r- fahren ist ein Anlass für die Einschränkung des Testats. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 25 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Erhaltene Anzahlungen Stand gemäß Jahresabschluss 2016 139.871.263,09 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 161.525.781,23 € Veränderung -21.654.518,14 € Erhaltene Anzahlungen sind Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Dritten, die entstan- den, weil sie von diesen bereits Finanzmittel zur Verfügung gestellt bekam , die von ihr g e- wünschte Leistung oder vertraglich vereinbarte Maßnahme jedoch noch nicht bzw. nicht vollständig erbracht bzw. durchgeführt hat. Einen großen Teil dieser Position stellen die erhaltenen Zuwendungen dar, die noc h nicht verwendet wurden. Weitere Beispiele sind zweckgebundene Nachlässe und Spenden. Es kann sich dabei sowohl um investiv wie auch konsumtiv zu verwendende Mittel handeln. Die von der Gemeinde zu erbringende Gegenleistung kann in der Weiterleitung des G eldes, einer Dienst- oder einer Sachleistung bestehen. Eine zentrale Übersicht der verschiedenen Zuwendungen für die Stadt insgesamt, aus der Art und Zweck, Zuwendungsgeber, Empfänger, Dienststelle, Nachweisverpflichtung und Sonstiges hervorgeht, existiert nach Auskunft der Kämmerei nicht. Damit ist es weder mö g- lich zentral eine Auskunft über erhaltene und verwendete Zuwendungen zu bekommen, was die Prüfung erschwert, noch ist eine zentrale Überwachung möglich. Das Rechnungsprüfungsamt fordert eine stadtweit einheitliche Verfahrensweise in der A b- wicklung und Buchung gleichartiger Vorgänge. Damit diese durchgeführt wird, sind seitens der Kämmerei konkrete Vorgaben zu fertigen. Insbesondere notwendig erscheinen diese auch hinsichtlich der zeitlichen Komponente. Dabei ist festzulegen , zu welchem Zeitpunkt unter welchen Voraussetzungen der Ertrag zu buchen ist und wann die (Um -)Buchung von noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermitteln auf Erhaltene Anzahlungen e r- folgt. Auch wenn imm er eine Betrachtung des Einzelfalles notwendig ist, sind zentrale Vo r- gaben erforderlich. Unzureichend ist in vielen Dienststellen die Zuordnung von Erträgen aus Zuwendungen und den dazugehörigen Aufwendungen, also letztlich der Nachweis der Leistungserbrin gung mit dem veranschlagten Ressourcenverbrauch. Diese Zuordnung kann von den Dienststellen teilweise gar nicht erbracht werden oder ist nur sehr aufwendig identifizierbar. Es mangelt stadtweit an der notwendigen Transparenz der verwendeten Förderbeträge. Nur in wenigen Dienststellen wird durch die Nutzung von Kostenträgern die erforderliche Transparenz hi n- sichtlich der Fördermittel geschaffen. Hilfreich wäre hier eine Vorgabe, welcher Buchungstext sowohl auf den Ergebniskonten als auch auf dem Bestandskont o zu nutzen ist. Aus diesem sollte erkennbar sein, zu welchem Förderprojekt die jeweilige Buchung zugehörig ist, was Auswertungen ermöglichen würde. So bestünde auch die Möglichkeit investive und ko n- sumtive Fördermittel zu selektieren. Seit 2017 arbeitet d ie Kämmerei an einer entspreche n- den Regelung. Aus dem Bereich der erhaltenen Anzahlungen wurden zum Jahresabschluss 2016 die Stell- platzablösebeträge geprüft. Zum 01.01.2016 standen 12,31 Mio. € zur Verwendung zur Verfügung; ferner wurden in 2016 weitere 1, 34 Mio . € vereinnahmt. Für eine Reihe von geplanten Maßnahmen wie Quartiersgaragen, P+R -Anlagen, ÖPNV -Förderung und Fah r- radanlagen sind insgesamt 5,28 Mio. € gebunden. Gemäß § 51 Abs. 1 der BauO NRW (Bauordnung NRW) mü ssen bei der Errichtung von baulichen Anlagen Stellplätze oder Garagen nachgewiesen beziehungsweise hergestellt werden. Die Absätze 5 und 6 desselben Paragraphen regeln die Ausnahme. Ist die Herste l- lung dieser Stellplätze nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten verbunden so kann die Bauaufsichtsbehörde unter Bestimmung der Zahl der notwendigen Stellplätze im Einve r- nehmen mit der Kommune verzichten, wenn die zur Herstellung Verpflichteten an die Ko m- mune einen Geld betrag auf Grundlage einer Satzung entrichten. Dieser Geldbetrag ist wie folgt zu verwenden; Seite 26 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln a) für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen auf Gemeindegebiet, b) für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs oder c) für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs. Diese gesetzliche Vorgabe wird von der Stadt Köln auf Grundlage der „Satzung über die Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz (Ablösesatzung)“ in der Fassung vom 23.11.2013 geregelt und umgesetzt. Die Ergebnisse der Prüfung im Einzelnen. Das Bauaufsichtsamt schließt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit den Antrag- stellern Vereinbarungen über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung der bauordnungs-rechtlich notwendigen Kraftfahrzeug-Stellplätze und vereinnahmt die gezahlten Beträge. Die vereinnahmten Gelder dürfen nur nach Maßgabe des § 51 Abs. 6 BauO NRW verwendet werden. Hierfür ist das Bauverwaltungsamt als koordinierendes Fachamt zustä n- dig. Gemäß § 51 Abs. 6 BauO NRW können für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen auf dem Gemeindegebie t Stellplatzablösemittel auch an einen Dritten weitergegeben we r- den. Für diese privat hergestellten Stellflächen werden mit den Bauherren Zuschussverträge abgeschlossen. So wurden bereits Parkplätze in Tiefgaragen bzw. Parkhäusern bez u- schusst, die den Bewohnern in einem definierten Einzugsbereich um die jeweilige Garage zu einem vereinbarten Mietpreis als sogenannte Anwohnerstellplätze zur Verfügung gestellt wurden. Diese Zuschussverträge enthalten folglich eine Gegenleistungsverpflichtung, bei Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen aber auch eine Rückzahlungsverpflichtung. Diese Rückzahlungsverpflichtung wird durch im Grundbuch eingetragene notarielle Schuldverspr e- chen abgesichert. Die Belegungsbindung zur Nutzung der Stellflächen durch die Anwohne r ist auf einen Zeit - raum von 20 Jahren ausgelegt. Die Dauer der Belegungsbindung orientiert sich an der Fö r- derungsdauer im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Eine umfassende Dokumentation über den Ablauf des Verfahrens im Umgang mit den Stel l- platzablösebeträgen existiert nicht. Folglich existieren auch keine schriftlich festgelegten Regeln, die zur Sicherstellung einer ordnungsmäßigen Buchführung erforderlich sind. Feh- lende Vorgaben führen letztlich zu Mängeln in Ablauf und Buchführung. Eine Verwendung der Mittel darf nur erfolgen , wenn ein gültiger Beschluss des Verkehrs - ausschusses vorliegt. Diesen gibt es laut Auskunft von der Kämmerei in 2016 nicht. Der letzte Beschluss des Verkehrsausschusses galt für den Zeitraum 2010-2015, so dass für das Jahr 2016 ein neuer Beschluss hätte herbeigeführt werden müssen. In der Annahme, dass für 2016 ein neuer Beschluss erfolgt, wurden vom Amt für Straßen und Verkehrs entwicklung Buchungen ohne Grundlage vorgenommen. Ein rechtsgültiger Beschluss durch den Ve r- kehrsausschuss erfolgte letztlich erst nach 2016. Eine Buchung ist nur dann vorzunehmen, wenn auch ein e Grundlage besteht bzw. die B e- dingungen für die Buchung erfüllt sind. Dies trifft für das Jahr 2016 nicht zu. Die Buchungen wurden letztendlich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durch die Kämmerei storniert. Die Kämmerei hat mittels Verfügung aus 2013 zum Buchungsverfahren den Dienststellen empfohlen, einen einheitlichen Text bei der Buchung zu verwenden. So soll gewährleistet sein, dass die Stellplatzablösebeträge auf dem Konto Erhaltene Anzahlungen sauber au s- gewertet werden können. Die Dienststellen halten sich nur bedingt an die Empfehlung der Kämmerei, so wurden unter anderem Buchungstexte wie Stellplatzablöse, Stellplatzablösemittel, Stellplatzablösemittel, 14 Stellplatzablöse, 16 Stellplatzablöse, etc. festgestellt. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 27 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Die Kämmerei muss im Rahmen ihrer Richtlinienkompetenz Regelungen zur Rechnungsl e- gung - und damit auch der Buchführung - treffen und deren Einhaltung kontrollieren. Das ergibt sich aus der fachlichen Zuständigkeit der Kämmerin und damit auch der Kämmerei für eine Rechnungslegung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung . Ferner b e- stimmt § 93 Abs. 2 GO , dass die Kommune einen Verantwortlichen für die Finanzbuchha l- tung zu bestellen hat. Dieser ist bei der Stadt Köln bei der Kämmerei angesiedelt . Daraus folgt, dass sie - wie hier z. B. im Fall der Stellplatzablösebeträge - Buchungstexte nicht emp- fehlen kann, sondern vorgeben muss. Bei der Baumaßnahme Archäologische Zone / Jüdisches Museum hat die Bauaufsicht für die Baugenehmigung die Bedingung gestellt, dass vorab eine St ellplatzablösevereinbarung abgeschlossen wird und eine Zahlung von VII/3 - Archäologische Zone an das Bauaufsichts- amt erfolgen muss. Daraufhin wurden 74.100 € von Dienststelle zu Dienststelle überwiesen. Die Stadt hat also eine Vereinbarung mit sich selbst geschlossen und Geld an sich selbst überwiesen/umgebucht. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten wurden die Buchungen korrigiert . Auch an diesem Beispiel zeigt sich die Notwendigkeit klarer Regelungen und deren Überwachung durch die Kämmerei. 7. Ergebnisrechnung Ergebnis gemäß Jahresabschluss 2016 152.337.305,05 € Ergebnis gemäß Jahresabschluss 2015 -400.976.324,36 € Veränderung 553.313.629,41 € Mit der Einführung des NKF wurden die in der Ergebnisrechnung dargestellten Rechengr ö- ßen zum Maßstab des kommunalen Haushaltsausgleichs. Ziel war, die reinen Geldflüsse in den Hintergrund und den Ressourcenverbrauch bzw. -zugewinn in den Mittelpunkt der haus- haltswirtschaftlichen Betrachtungen zu stellen. Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis ist im Rahmen des gemeindl i- chen Jahresabschlusses gem. § 41 Abs. 4 Nr. 1.4 GemHVO als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag unter dem Bilanzposten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ anzusetzen. Das Jahresergebnis ist eine der bestimmenden Größen für die Veränderung des Eigenkap i- tals in der Bilanz (siehe auch 6.6.1). Generell wirkt sich a uf die Ergebnisrechnung die P roblematik der Buchführung, wie sie in den voranstehenden Kapiteln beschrieben wurde, aus. So sind die summarischen Ertrag s- buchungen in SAP nicht überprüfbar, bei denen die Einzelwerte direkt aus einem Vorsystem zur Stadtkasse übertragen werden. In der Regel werden Erträge in der Doppik gegen Forde- rungskonten gebucht (zur Problematik der Forderungen siehe Ziffer 6.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände). Da die offenen Forderungen in SAP nicht gegen den Zahlungseingang ausgebucht werden, ist nicht sichergestellt, dass die Erträge korrekt erfasst sind. Durch die Systemtrennung ist ebenfalls nicht gewährleistet, dass z. B. Niederschlagu n- gen in der Buchhaltung (SAP) korrekt verbucht werden. Dieser Kritikpunkt kann frühestens ab 2017 - mit der Einführung von PSCD - beendet sein. 7.1 Gewerbesteuer Zum Jahresabschluss 2015 wurden die Gewerbesteuererträge einer Prüfung unterzogen. Die Feststellungen gelten unverändert für 2016: Ertragsbuchungen und der Ausgleich der Forderungen werden summarisch gebucht. Es ist im Buchführungssystem SAP nicht erkennbar, welche Beträge aus welchem A n- lass (Erlass, Niederschlagung, Stundung oder Rückzahlung) gebucht wurden. Seite 28 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln In Köln gibt es aktuell rund 15.000 Gewerbesteuerpflichtige. Tatsächlich w erden in INDAFIN über 27.000 Personenkonten bebucht. Aufgrund der quartalsweisen Zahlungsverpflichtung der Gewerbesteuerabschläge ergibt sich - theoretisch - eine Anzahl rund 60.000 Bu chungen. Hinzu kommen unterj ährige Korrekturbuchungen. Von der Verwaltung wurden für das Jahr 2015 rund 192.000 Datensätze (Buchungen) geliefert, die - wie die Prüfung ergab - noch nicht den Gesamtbestand umfassen können. Einzelne Personenkonten wurden bis zu 95 -mal bebucht. Dabei handelt es sich haup t- sächlich um unüberschaubare Rein -Raus-Buchungen. 995 dieser Personenkonten wi e- sen am Jahresende mit einem Buchungsvolumen von 6 .933 Buchungen - ohne Au s- gleichszahlung - einen Saldo von 0 € aus. Problematisch ist, dass die im Buchführungssystem SAP verbuchten Beträge aktuell nicht umfassend nachvollziehbar sind. Ferner ist fragwürdig, ob es im Bereich der Forderungen aus Gewerbesteuer keine Forderungsverluste und nur in so geringem Maße Anlass zu Wer t- berichtigungen gab. Mit den genutzten IV -Verfahren, OK .FIS als Vorsystem, Indafin als Kassenverfahren und SAP als Buchführungssystem lediglich mit summarischen Buchungen bestückt, ist eine umfassende Beurteilung dieser Ertragsposition nicht möglich. 7.2 Aufwandsminderungen Aufwandskonten gehören zu den Ergebniskonten, d. h. die auf ihnen verbuchten Be träge beeinflussen das Jahresergebnis. Grundsätzlich werden Aufwandskonten nur auf der Sollsei- te bebucht. Ausnahmen stellen Korrekturbuchungen und die in der GemHVO gesondert geregelten Fälle (z. B. Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten) dar. Die gesamtstädti- schen Regelungen (Buchungsinformationen ohne Anlagenbuchhaltung) sehen eine Au f- wandsreduzierung nur innerhalb des laufenden Haushaltsjahres und grundsätzlich nur aus bestimmten Gründen vor. In der Praxis wird eine große Anzahl von Aufwandskonten auch auf der Habenseite in einem Umfang bebucht, der nicht der Zahl der korrekten Fälle entspricht. Eine Vielzahl von Buchungen betrifft die unzulässige Verrechnung von Aufwandsbuchungen mit Rückstellungen. Bei Inanspruchnahme dieser Rückstellungen hat d ie Zahlung direkt aus dem Rückstellungskonto zu erfolgen. Gehaltsvorschüsse werden bei Auszahlung aufwandswirksam gebucht und danach au f- wandsmindernd in die Forderungen umgebucht. Der Zwischenschritt über die Personalau f- wendungen ist sachlich falsch. 8. Finanzrechnung Der Finanzrechnung kommt die Aufgabe zu, die Ein - und Auszahlungen abzubilden. Sie hat damit eine gewisse Analogie mit der Kapitalflussrechnung im privaten Bereich, zeichnet sich jedoch durch einen wesentlich höheren Detailierungsgrad und dur ch die Tatsache aus, dass sie im kommunalen Bereich Bestandteil der vorgeschriebenen Buchhaltung ist. Für die Finanzrechnung sind dementsprechend im kommunalen Kontierungsplan eigene Buchführungskonten vorgeschrieben. Die vorgegebene Bezifferung entspricht der der E r- gebnisrechnungskonten, soweit Entsprechungen bestehen. So muss z. B. die Verbuchung von Aufwendungen für Waren auch zu einer Zahlung führen, die auf dem Finanzrechnung s- konto Auszahlungen für Waren darzustellen ist. In der SAP-Buchhaltung der Stadt Köln finden sich die Finanzrechnungskonten selbst nicht. Die Buchungen, die den Konten zuzuordnen sind, lassen sich nur durch Auswertungen ermitteln, da die Bezifferung Bestandteil der Finanzpositionen ist, die der unveränderten Budgetkontrolle dienen. Das o. g. Konto Auszahlung für Waren findet sich z. B. in Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 29 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 3701.572.8300.0, 4511.572.8300.8 und sieben weiteren Finanzpositionen. Aus den ersten vier Ziffern ist die Dienststelle, die über das Budget verfügt, erkennbar; ab der sechsten Stelle das betroffene Finanzrechnungskonto. Die Gliederung der Ziffern entspricht noch der der kameralen Haushaltsstellen und ist in erster Linie der Beibehaltung des alten Kassenver- fahrens geschuldet. Die Ermittlung der Bewegungen und Stände der Finanzrechnungskonten über all e in der Stadt bebuchten investiven und konsumtiven Finanzpositionen auf dem Auswertungswege ist sehr mühsam und zeitaufwendig; die im SAP -System hinterlegten Berichte können für Auswertungszwecke bei den Finanzrechnungskonten so nicht genutzt werden. Ein Abgleich von Bewegungen auf Ergebnis - und korrespondierenden Finanzrechnungskon- ten ist nicht möglich, da die Zuordnung von Buchungen auf das jeweils korrekte Konto sehr fehlerbehaftet ist (siehe hierzu auch Ziffer 5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung). Dass parallel zu einem Ergebniskonto nicht nur ein, sondern mehr als 20 verschiedene Finanzrechnungskonten oder umgekehrt bebucht werden, ist nicht selten. Damit ist auch die korrekte Abbildung der Beträge in den einzelnen Positionen der Finanzre chnung nicht g e- währleistet. Auf die Qualität der Buchführung in der Finanzrechnung wirkt sich aus, dass diese über die gebuchten Einzahlungen und Auszahlungen zur Budgetkontrolle genutzt wird, obwohl die Finanzrechnung nicht mehr maßgeblich für den Haushaltsausgleich ist (siehe Ziffer 7. E r- gebnisrechnung). Beispielhaft kann dieses Problem wie folgt erläutert werden: Generell wird Finanzpositionen ein Budget (z. B. für Dienstreisen) zugeordnet. Bestimmten FiPos werden besondere Budgets (z. B. für Sonderausstellungen) zugeordnet, die eigentlich sachlich ande- ren FiPos, wie z. B. Unterhaltung Gebäude, Porto, Gebühren oder Bewirtung zuzuordnen wären. Im Ergebnis entstehen eine Abstimmungsproblematik zur Ergebnisrechnung und eine in Einzelpositionen fehlerhafte Finanzrechnung. Die Finanzrechnung lässt sich aus der Buchführung in SAP nicht überprüfen. Auf eine Pr ü- fung auf Basis des alten kameralen Kassenverfahrens, das nicht den Regelungen des NKF entsprechend aufgebaut ist, wurde verzichtet. 9. Kosten- und Leistungsrechnung Gemäß § 18 GemHVO soll die Gemeinde nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung „zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung“ führen. Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) dient in erster Linie der internen Informationsb e- reitstellung für die kurzfristige operative Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Ko n- trolle anhand von Plan-, Soll- und Istdaten. Sie ist ein institutionalisiertes Informationssystem, das alle wirtschaftlich auswertbaren Vorgänge der Informationsgewinnung und -verarbeitung über angefallene oder geplante Geschäftsvorgänge beinhaltet und vorwiegend an Interne gerichtet ist. Hauptaufgabe der KLR ist der Nachweis des Werteverzehrs von betriebswir t- schaftlichen Produktionsfaktoren bezogen auf die Wertschöpfungskette in einer Rechnung s- periode. Die hier angewandten Strömungsgrößen (Rechnungsgroßen) sind die Begrifflichkei- ten „Kosten“ und „Leistungen/Erlöse“. S ie unterscheiden sich von den Aufwendungen und Erträgen aus der Ergebnisrechnung durch den Nicht -/Einbezug bestimmter Werte. Beispiele sind betriebsfremder Aufwand (keine Kosten) und kalkulatorische Kosten (kein Aufwand). Bei der Stadt Köln ist eine KLR seit Jahren vorhanden, die zur Unterstützung des Contro l- lings in Zusammenhang mit dem wirkungsorientierten Haushalt weiter strukturiert und for t- entwickelt werden soll. Da es sich um eine Soll -Vorschrift handelt, ist die Ausprägung der KLR für das Testat zum Jahresabschluss bedeutungslos. Wegen der Bedeutung für das Projekt wirkungsorientierter Haushalt hat das Rechnungsprüfungsamt dennoch die KLR bei der Stadt einer Prüfung in Form einer Stichprobe unterzogen. Seite 30 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Festzustellen ist: Die übermittelten Unterlagen „Dokumentation der Kosten - und Leistungsrechnung“ der angeforderten Dienststellen entsprechen nicht den Anforderungen an eine Dokumentati- on. Die Unterlagen bestehen hauptsächlich aus Screenshots, Schaubilder n und Organi- grammen ohne Erläuterungen. Die Unterlagen sind veraltet, t eilweise liegt noch ein veralteter Kosten- und Erlösarten- rahmenplan aus kameralen Zeiten zugrunde. Zur Sicherstellung einer sachgerechten Qualität und Nachvollziehbarkeit der KLR sind u. a. Beschreibungen der Kostenstellen - und Kostenträgerstruktur, der Verteilungs - und Umlage- zyklen mit den Verteilungsschlüsseln erforderlich. Ferner ist eine Darstellung des entspr e- chenden Datenzulieferkonzeptes sowie des Berichtswesens vonnöten. Die angestrebte weitere Strukturierung und Fortentwi cklung der KLR ist dringend erforde r- lich. 10. Anhang und Lagebericht Zu den Bestandteilen des Jahresabschlusses gehört gemäß § 37 GemHVO neben der E r- gebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und der Bilanz auch der Anhang. Ferner ist ein Lagebericht beizufügen. Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Qualität des Jahresabschlusses und die wirtschaftliche Lage der Gemeinde beurteilen können. Zu erläutern sind alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entspreche n- des Bild der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Ein wesentlicher Unterschied zum Anhang liegt darin, dass der Lagebericht auch Ereignisse einbeziehen muss, die zw i- schen dem Ende des betreffenden Haushaltsjahres und dem Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses lagen. Anhang und Lagebericht genügen weitestgehend den Anforderungen. Zum Lagebericht siehe auch Punkt 3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin. 11. Bestätigungsvermerk Der Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.201 6 wurde nach § 101 GO einschließlich Anhang und Lagebericht geprüft. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße in Bezug auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze or d- nungsmäßiger Buchführung und den Lagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens -, Schulden-, Ertrags - und Finanzlage der Stadt wesentlich auswirken, mit hinreichender S i- cherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Köln sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die Würdigung der Gesamtda r- stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 31 Die Prüfung hat zu einigen Einwendungen geführt, aufgrund derer das Testat einzuschrän ken ist: • Die im Bestätigungsvermerk des Berichts über die Prüfung der Eröffnungsbilanz aufge führten Mängel - zum Ausweis und der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und - zu den Wertabschlägen bei Straßen sind zum Jahresabschluss 2016 nicht ausgeräumt. • Die Wertansätze von Straßen, Wegen und Plätzen weisen Fehler in nicht unerheblichem Umfang auf. • Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durchgeführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Ver mögens noch aussteht. Die Buchführung ist durch die Beibehaltung des alten Kassenverfahrens kein geschlos senes System und eine Abstimmung der Systeme ist nicht möglich. Eine buchhalterisch korrekte Fortschreibung der Forderungs- und Verbindlichkeitsbestände ist nicht gewähr leistet. • Die Finanzrechnung ist in der aktuellen Form nicht angemessen prüfbar. Der Bestand an Liquiden Mitteln ist der laufenden Buchhaltung nicht zu entnehmen und damit ein unter jähriger Abgleich mit der Finanzrechnung nicht möglich. • In der Umsetzung der Buchführung sind eine Vielzahl von Fehlbuchungen, Ein- und Ausbuchungen auf den gleichen Konten sowie systematische Differenzen (Verrech nungskonten, Ergebniskonto passt nicht zu Finanzrechnungskonto) festzustellen, die zu einer Intransparenz oberhalb der Toleranzschwelle führen. • Die Umsetzung der Buchführung führt zu einer fehlerhaften Darstellung der Ergebnis rechnung. Bei der Abfassung dieses Testats fanden Besonderheiten, wie insbesondere die Entschei dung, das kamerale Kassenverfahren beizubehalten und die - teilweise damit verbundenen - besonderen Probleme bei der NKF-Einführung in Köln, Berücksichtigung. Diese Entschei dungen wurden zu einem frühen Zeitpunkt der NKF-Einführung bzw. noch davor getroffen und haben bis heute deutliche Auswirkungen. Für ein ordnungsmäßiges Buchführungssys tem und eine deutliche Verbesserung der Buchführungsqualität ist zwingend kurzfristig Sor ge zu tragen; andernfalls ist der Bestätigungsvermerk in dieser Form nicht aufrecht zu erhal ten. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht mit den vorstehenden Einschränkungen dennoch im Wesentlichen den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Köln. Köln, den 13.11.2018 K öli^den 19.10.2018 Jörg Detjen Hans-Jochen Hemsing Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln
Anlage_5_Auszug aus_dem_Beschlussprotokoll_RPA 13.11.18
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Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Frau Duggan Telefon: (0221) 221-22928 Fax : (0221) 221-25501 E-Mail: simone.duggan@stadt-koeln.de Datum: 22.11.2018 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 13.11.2018 öffentlich 5.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 3341/2018 Herr Detjen schlägt vor, dass zunächst das Rechnungsprüfungsamt, dann die Käm- merei und sodann die Fraktionen ihre Sichtweisen zum Prüfergebnis darlegen. Herr Heller stellt die Schwerpunkte und grundsätzliche Feststellungen thematisch dar: Die bisherigen Probleme und Feststellungen aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz wurden weiterhin nicht ausgeräumt. Dies betreffe auch weiterhin das Problem der fehlenden integrierten Buchführung. 1. Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin grundsätzlich wurden offensichtlich keine falschen Darstellungen getroffen jedoch eine zu positive Darstellung, gerade in Bezug auf die Probleme bei der Ein- führung des SAP-integrierten Kassen- und Einnahmemanagements PSCD zudem erfolgte kein Hinweis auf die Schwäche der enthaltenen Zahlen, aufgrund der bestehenden Buchführung 2. Verrechnungskonten insgesamt seien diese für den Jahresabschluss unbedenklich es bestünde aber weiterhin die Problematik, dass diese nur zusammengenommen ausgeglichen seien 3. Inventur im Bereich der Schulen wurde bis einschließlich 2016 noch keine Inventur durchge- führt in 2016 wurden insgesamt 40 Inventuren geplant und nur 20 abgeschlossen beim unbeweglichen Anlagevermögen ist weiterhin keine Inventur vorgesehen die zentrale Inventurleitung geht von einer fehlenden Weisungsbefugnis gegenüber den dezentralen Inventurverantwortlichen aus, woraus die beschriebenen Probleme resultieren o durch die städtische Inventurrichtlinie ist die Kämmerei berechtigt, Anweisun- gen, Kontrollen und Durchsetzung vorzunehmen 4. Vorsteuerabzug / Umsatzsteuerpflicht Gemäß der Ausweitung der Unternehmereigenschaft der Stadt Köln nach dem neu eingeführten § 2b Umsatzsteuergesetz wird die Kommune ab dem 01.01.2021 ver- pflichtend umsatzsteuerpflichtig, ausgenommen die Tätigkeit obliegt der Stadt im Rahmen der Ausübung öffentlicher Gewalt und die Nichtbesteuerung führt nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen bis zum 31.12.2020 macht die Stadt Köln von einer Ausnahmeregelung Gebrauch. Aufgrund dieser Regelung ist die Stadt Köln nur im Bereich der Betriebe gewerbli- cher Art, wie z.B. Museumsshops, umsatzsteuerpflichtig Probleme in der Abgrenzung von Kosten werden aufkommen, wenn zum Beispiel Reparaturen am Gebäude erfolgen müssen und die Aufteilung der Rechnung not- wendig wird die Zuständigkeiten in den Dienststellen sind zu umfangreich und unübersichtlich, zumal die fachliche Eignung der dezentralen Mitarbeiter hierzu fraglich sei auch fehlt die Prüfung durch die Kämmerei, wo Betriebe gewerblicher Art vorliegen durch Mängel in der Sachbearbeitung würden zudem häufig Korrekturbuchungen er- forderlich; soweit diese denn auffallen, werden Korrekturen nur angeregt es findet keine Kontrolle beziehungsweise keine Durchsetzung durch die Kämmerei statt 5. Finanzanlagen (Durchführung einer Werthaltigkeitsprüfung) die Dokumentation wurde bereits im Jahresabschluss 2015 bemängelt das Verfahren wurde zwischenzeitlich mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt und somit für die Zukunft erledigt 6. Forderungen die Qualität des Forderungsbestands ist weiterhin nicht prüfbar es besteht weiterhin keine den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechende Bearbeitung eine Kontrolle des Gesamtforderungsbestandes erfolgte in 2016 durch die Kämmerei; von 62 angesprochenen Dienststellen haben lediglich 34 eine Rückmeldung dazu abgegeben; es erfolgte daraufhin nur eine Erinnerung von der Kämmerei, woraufhin auch keine Verbesserung erzielt werden konnte zur besseren Durchsetzbarkeit ist die Einrichtung eines zentralen Forderungsmana- gements vorteilhaft eine Abzinsung von Forderungen wurde nicht vorgenommen, obwohl diese immer dann abzuzinsen seien, wenn die voraussichtliche (Rest-)Laufzeit zum Bilanzstichtag mehr als 3 Jahre beträgt und die Forderung unverzinslich oder niedrig verzinslich ist; somit sei der Bestand nicht zu beziffern auch die Buchungstextvorgabe der Kämmerei bei „Forderungen die erneut zum Soll gestellt werden“ werde nicht kontrolliert beziehungsweise bei Fehleingaben korrigiert 7. Verbindlichkeiten (näher betrachtet: Stellplatzablösebeträge) es bestehen keine zentralen Übersichten sowie keine einheitlichen Verfahrensweisen hinsichtlich der Abwicklung und Buchung; somit ist oft keine Zuordnung von Aufwen- dungen zu den gebundenen Mitteln möglich die geprüften Stellplatzablösebeträge seien zum Beispiel für Fahrradabstellplätze und dem ÖPNV gebunden jedoch besteht keine umfassende Dokumentation zum Verfahrensablauf auch hier werde wieder nur eine „Empfehlung“ an die Dienststellen in Bezug auf die Buchungstexte ausgesprochen, da ansonsten keine Auswertungen möglich seien 8. Kosten-Leistungsrechnung die „Dokumentation der Kosten- und Leistungsrechnung“ aus den Dienststellen sei unvollständig und nicht befriedigend Herr Friedel stellt die bestehenden Defizite im Personalbestand in den Dienststellen in den Vordergrund. Die Kämmerei sei nur so gut, wie die ihr zugelieferten Daten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Dienststellen. Auch sei es eine schwierige Aufgabe die Arbeit von vielen Menschen in nur ein Zahlenwerk münden zu lassen. Die im Prüfbericht beschriebenen Probleme und Feststellungen seien aber alle in Gänze bekannt und werden derzeit abgearbeitet. Zum Thema der Stell- platzablösebeträge führt er aus, dass die bisherigen Verfahrensweisen bereits ver- bindlich seit dem 31.12.2015 galten und diese nun noch einmal förmlich in der Verfü- gung formuliert den zuständigen Dienststellen mitgeteilt würden. Auch bei der Inven- tur versuche man durch die Implementierung rollierender Verfahren eine Verbesse- rung zu erreichen und die Möglichkeiten der Dienststellen zu erweitern. Momentan sei man dabei, die bestehenden Defizite aufzuarbeiten. Im Bereich der Forderungen sei mit Einführung von SAP PSCD im Jahr 2017 ein entscheidender Schritt vorge- nommen worden, welcher zu einer Qualitätsverbesserung in Bezug auf die Aus- gleichsproblematik führen werde - auch wenn bei SAP PSCD weiterhin ein hoher Supportaufwand von Nöten sei. Die geänderten Bestimmungen im Bereich der Umsatzsteuerpflicht werden durch die Kämmerei bereits bedacht. Ein Tax-Compliance-System ist im Aufbau. Der Begriff „Tax Compliance“ wird in etwa mit „Steuerehrlichkeit“ übersetzt. Durch dieses Sys- tem werden Strukturen, Arbeitsabläufe und Sachverhalte bewusst gemacht, kontrol- liert und erforderlichenfalls angepasst. Auch die Überforderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Dienststellen habe man bereits erkannt. Ebenfalls werde Anfang 2019 ein weiteres Projekt durchgeführt, um in Erfahrung zu bringen, wieviel Zentralität und Dezentralität in der Buchführung benötigt werde. Hierzu wird eine Abfrage in den Dienststellen stattfinden, um daraus dann organisa- torische Kenntnisse ziehen zu können. Frau Klug möchte noch deutlich auf die bereits bestehenden Großprojekte in der Kämmerei eingehen. Zum einen sei dies die „Neuorganisation im Rechnungswesen“, über welche bereits regelmäßig berichtet wird. Hierdurch sind vor allem Grundlagen geschaffen worden, um eine personelle Aufstockung zu legitimieren. Zunächst sei dies innerhalb der Kämmerei und dann dezentral in den Finanzabteilungen der Dienststellen geplant. Hierbei werde auch keine weitere Verzögerung bestehen, da die Arbeitskapazitäten bereits geschaffen und beschrieben seien. Auch werde auf Personal von außerhalb der Stadtverwaltung zurückgegriffen. Des Weiteren sei der Aufbau des Tax-Compliance-System ein großes Projekt, welches in der Gesamtver- waltung nachgehalten werde, um die gesamte Leistungskette vollständig erfassen zu können. Frau Möller möchte über den aktuellen Stand der zentralen Buchführung informiert werden. Auch möchte Sie erfahren, wie das neu eingestellte Personal qualifiziert werden wird. Sie regt zudem an, die Buchungstexte grundsätzlich zu standardisieren. Des Weiteren erbittet sie einen Sachstand zur Novellierung der GemHVO. Auch empfindet sie eine Weisungsbefugnis der Kämmerei an die Dienststellen – vor allem für die Inventur – als sinnvoll. Sie möchte zudem über den derzeitigen Bearbeitungs- stand zur Einrichtung eines Internen Kontrollsystems informiert werden. Zuletzt möchte sie noch wissen, ob die derzeitige Kosten-Leistungsrechnung weiter entwi- ckelt werde. Herr Erkelenz bezweifelt eine bereits ausreichende Qualifizierung von dezentralem Personal. Auch erbittet er Informationen zum Stand der Einführung des Internen Kontrollsystems. Er regt ebenfalls an, grundsätzlich die Weisungsbefugnisse und Richtlinienkompetenz der Kämmerei zu stärken, um bestehende Mängel zu beseiti- gen. Frau Klug möchte aufgrund ihrer persönlichen Situation keine in die Zukunft ausge- richteten Aussagen mehr treffen. Herr Friedel gibt den Ausblick, dass die Bearbeitung zukünftig weitestgehend zentra- lisiert erfolgen soll. Aus diesem Grund werde ab Anfang nächsten Jahres ein Fra- genkatalog in den Dienststellen verteilt, um den organisatorischen Veränderungsbe- darf abzufragen. Frau Klug ergänzt, dass der Kämmerei bewusst sei, dass Weisungsgrundlagen vor- handen seien. Jedoch würde vor allem qualifiziertes Personal fehlen, welches in der Lage sei, die erteilten Weisungen dann auch korrekt auszuführen. Deshalb habe die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen sehr hohen Stellenwert. Das neu gewonnene Personal komme zumeist zwar aus dem Finanzsektor der freien Wirtschaft, habe aber noch keine Berührungspunkte mit den Systemen der öffentli- chen Verwaltung gehabt. Herr Friedel bestätigt zudem, dass nun personelle Kapazitäten zur Durchführung von Schulungen vorhanden seien. Er begreife die Strategie, auch auf externe Personal- beschaffungsmaßnahmen zurückzugreifen als Chance, da diese nicht mehr über kamerales Wissen verfügen würden, welches nun auch nicht mehr gebraucht würde und oft neue Denkansätze behindere. Bezüglich der vorhandenen Weisungs- bzw. Richtlinienkompetenz der Kämmerei gibt er an, dass hiervon bereits Gebrauch ge- macht wird. Hierbei fokussiert man sich jedoch auf die Sinnhaftigkeit der betroffenen Maßnahme. Das breite Feld der Buchungstexte werde durch kreatives Arbeiten der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – trotz bestehender Buchungsvorgaben – in einer Vereinheitlichung der Regelungen erschwert. Zu den Regelungsinhalten der GemHVO kann er berichten, dass eine TEAM-Seite eingerichtet werde, welche eine Fortschreibung der Regelungen ermöglicht, sowie eine Recherchemöglichkeit anbie- ten wird. Die Neuauflage der Geschäftsanweisung für das Finanzwesen verzögert sich. Aus diesem Grund wird die vorhandene Fassung derzeit weiter fortgeschrieben. Ein Ersatz werde aber für das Jahr 2019 geplant. Zur Inventur hält er fest, dass in erster Linie ein Umdenken in den Köpfen erfolgen müsse. Die Inventur müsse zu- künftig als Selbstverständlichkeit angesehen werden. So dann würden notwendige Prozesse auch nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt. Seiner Einschätzung nach sei dies aber eine Generationenaufgabe. Zum Thema Internes Kontrollsystem wur- den bereits Prozesse in der Kämmerei aufgebaut. Außerdem werden auch jetzt be- reits schon prozessunabhängige Prüfungen durchgeführt, welche nur nicht für die Gesamtverwaltung sichtbar seien. Auch das bereits existierende Instrument des Vier- Augen-Prinzips im Bereich der Auszahlungen muss neu ausgerichtet werden, um nicht nur Zahlungen realisierbar zu machen, sondern zeitgleich auch Prozesse über- prüfen zu können. Zum Thema Kosten-Leistungsrechnung berichtet er, dass viele Bereiche auf einem alten Stand -im Hinblick auf die Wirkungsorientierung- stehen geblieben seien. Jedoch benötigt eine notwendige Veränderung der Prozesse auch Zeit, da auch die Buchhaltung von Veränderungen in der Kosten-Leistungsrechnung tangiert werde. Herr Dr. Unna bedankt sich für die zeitnahe Prüfung beim Rechnungsprüfungsamt. Zudem führt er aus, dass Probleme mit der Abgrenzung der Umsatzsteuerverpflich- tung durch das Finanzamt festgestellt und der Verstoß verfolgt wird. Bezüglich der Standardisierung von Buchungstexten regt er an, alle vorhandenen Zeilen zu nutzen und zum Beispiel die erste Zeile verbindlich zu standardisieren. Des Weiteren möch- te er sich noch bei Frau Klug für die gute Zusammenarbeit bedanken. Herr Detjen bedankt sich für die gute Zusammenarbeit zwischen Rechnungsprü- fungsamt und Kämmerei. Er unterstützt ausdrücklich die Forderung des Rechnungsprüfungsamtes eine „an- gemessene Überwachung des Buchungsgeschäftes“ durch die Kämmerei gegenüber den einzelnen Dezernaten einzuführen. Am Beispiel der Inventur und der Forderun- gen möchte er verdeutlichen, dass nun eine wirkliche Veränderung und Verbesse- rung durch Einwirken aus der Kämmerei erzielt werden könne und hier nun Druck ausgeübt werden müsse, um mehr Qualität zu erzielen. Herr Görzel stellt fest, dass im Vergleich zu den ersten Prüfungen eine deutliche Qualitätsverbesserung erzielt werden konnte. Des Weiteren ist er erfreut, dass seine Anregung aus dem Jahr 2009 – mehr externes Personal einzustellen – nun nachge- kommen wird. Im Namen seiner Fraktion möchte er sich deshalb bei Frau Klug für die stetige Verbesserung bedanken. Beschluss: Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprü fungs- amtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2016 zur Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung: - Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Berich t im Sinne von § 101 GO. - Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO. - Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Be- richt beschriebenen Mängel zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
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Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Frau Duggan Telefon: (0221) 221-22928 Fax : (0221) 221-25501 E-Mail: simone.duggan@stadt-koeln.de Datum: 13.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 13.11.2018 öffentlich 5.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 3341/2018 Beschluss: Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsa mtes über die Prüfung des Jahresabschlus ses der Stadt Köln zum 31.12.2016 zur Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung: - Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO. - Er empfiehlt dem Rat di e Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und die En t- lastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO. - Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Bericht beschriebenen Mängel zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage_3_Prüfungsbericht_Jahresbericht_2016_inklusive_unterschriebener_Seite_aus_dem_RPAu
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Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln 0221/ 221 - 25015 0221/ 221 - 25501 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite I Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ................................ ................................ ................................ .............................. 1 2. Prüfungsauftrag ................................ ................................ ................................ ................. 1 3. Grundsätzliche Feststellungen ................................ ................................ .......................... 1 3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung ................................ ...................... 1 3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin ................................ ..... 2 4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ ......... 3 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ................................ .................. 3 5.1 Organisation der Buchführung ................................ ................................ ..................... 3 5.2 Belegwesen ................................ ................................ ................................ ................. 4 5.3 Personal ................................ ................................ ................................ ...................... 5 5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung ................................ .............................. 5 5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung ................................ ........................ 7 5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt) ................................ ................................ ............... 7 5.7 Verrechnungskonten ................................ ................................ ................................ .... 7 5.8 Inventuren, Inventar ................................ ................................ ................................ ..... 8 5.9 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertragsmanagement ............................ 9 5.10 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte ................................ ................................ .....10 5.11 Rückstände ................................ ................................ ................................ ...............10 5.12 Vorsteuerabzug / Umsatzsteuerpflicht ................................ ................................ .......10 6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen .............................. 12 Aktiva ................................ ................................ ................................ ................................ 12 Anlagevermögen ................................ ................................ ................................ ...............12 6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ................................ ................................ .........12 6.2 Sachanlagen ................................ ................................ ................................ ...............13 6.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................................ .13 6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................................ .....14 6.2.3 Infrastrukturvermögen ................................ ................................ .......................14 6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ................................ ................................ 15 6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ................................ ...............15 6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung ................................ ................................ .17 6.2.7 Finanzanlagen ................................ ................................ ................................ ..17 Umlaufvermögen ................................ ................................ ................................ ..............18 6.3. Vorräte ................................ ................................ ................................ .......................18 6.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ................................ ..................18 6.5 Liquide Mittel ................................ ................................ ................................ ...............21 Passiva ................................ ................................ ................................ .............................21 6.6 Eigenkapital ................................ ................................ ................................ ................21 6.6.1 Allgemeine Rücklage ................................ ................................ ........................22 6.6.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ................................ ................................ 22 Seite II Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.7 Sonderposten ................................ ................................ ................................ .............22 6.8 Rückstellungen ................................ ................................ ................................ ...........23 6.9 Verbindlichkeiten................................ ................................ ................................ .........24 7. Ergebnisrechnung ................................ ................................ ................................ ............27 7.1 Gewerbesteuer ................................ ................................ ................................ ...........27 7.2 Aufwandsminderungen ................................ ................................ ............................... 28 8. Finanzrechnung ................................ ................................ ................................ ................28 9. Kosten- und Leistungsrechnung ................................ ................................ .......................29 10. Anhang und Lagebericht ................................ ................................ ................................ 30 11. Bestätigungsvermerk ................................ ................................ ................................ ......30 Anlage Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.201 6 Teil 1 (Gesamtergebnisrechnung, Gesamt- finanzrechnung, Bilanz mit Anhang und Lagebericht) Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite III Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Abkürzungsverzeichnis 1. NKFWG Erstes NKF-Weiterentwicklungsgesetz AöR Anstalt öffentlichen Rechts EB Eröffnungsbilanz FiPo Finanzposition GAFin Geschäftsanweisung für das Finanzwesen GAG GAG Immobilien AG GO Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GW Gebäudewirtschaft GWG geringwertiges Wirtschaftsgut HGB Handelsgesetzbuch IKS Internes Kontrollsystem Indafin/Ginfis kamerales Kassenverfahren der Stadt Köln IV (automatisierte) Informationsverarbeitung KAG Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen KLR Kosten- und Leistungsrechnung KommInform Darlehensverwaltungsprogramm der Stadt Köln NKF Neues Kommunales Finanzmanagement OK.FIS Offenes Kommunales Finanzinformationssystem PSCD Kassen- und Einnahmemanagementmodul der Buchhaltungs- software SAP RPA Rechnungsprüfungsamt RPAu Rechnungsprüfungsausschuss SAP modulares Buchhaltungsprogramm der Stadt Köln SBK gGmbH Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln Anstalt des öffentlichen Rechts UStG Umsatzsteuergesetz VIAVIS IV-gestütztes Straßeninformationssystem VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg Seite IV Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 1 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 1. Vorwort Der Jahresabschluss 201 6 wurde dem Rat in seiner Sitzung am 28.09.2017 als Entwurf vorgelegt und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überwiesen. Die Stadt Köln liegt mit der Aufstellung , Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse weiterhin hinter den gesetzlichen Vor gaben zurück. Positiv ist festzustellen, dass der Rüc k- stand sich verringert. War die Feststellung des Abschlusses 2011 noch um drei volle Jahre verspätet, beträgt der Abstand mit dem aktuell vorliegenden Ab schluss 2016 noch rund sechs Monate. Gemäß § 95 GO muss jeweils bis zum 31. März des Folgejahres der Jahresabschluss durch die Kämmerin aufgestellt, durch die Oberbürgermeisterin bestätigt und dem Rat zur Feststel- lung zugeleitet sein. Die Feststellung selbst muss bis zum Abschluss des Folgejahres - nach erfolgter Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss - erfolgen (§ 96 GO). Fristgerecht wäre ein Feststellungsbeschluss also bis zum 31. Dezember 2017 gewesen. Grundlegende Veränderungen, wie die Einführung des SAP -integrierten Kassen- und Ei n- nahmemanagements PSCD oder umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Buchführung, sind auch in 201 6 nicht erfolgt, so dass auch für die Prüfung dieses Ja h- resabschlusses immer noch die Feststellungen aus 2011 Bestand haben . Daher entspr e- chen die Aussagen unter „3. Grundsätzliche Feststellungen “ und „5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung “ des nachfolgenden Berichtes in vielen Teilen denen aus den Vorjahresberichten. 2. Prüfungsauftrag Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist gem äß § 95 Abs. 1 GO ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Jahres nachzuweisen ist. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der GoB ergibt. Die P rüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergä n- zenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lag e- bericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögen s-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung einen Bericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Ve r- merk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen (§ 101 Abs. 1 GO). Soweit die Gemeinde über ein Rechnungsprüfungsamt verfügt, bedient sich der Ausschuss dieses Amtes (§ 101 Abs. 8 GO). 3. Grundsätzliche Feststellungen 3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung Nach dem Ergebnis der Prüfung bes teht in den nachfolgend aufgeführten Fällen Anlass für Anmerkungen bzw. Einwendungen: Die zentralen Übersichten über Softwarelizenzen (Lizenzmanagement) und langfristige Verträge (Vertragsmanagement) zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung ei n- zelner Aktiv- und Passivposten fehlen weiterhin. Die Einführung eines zentralen Lizen z- managements wurde unter Verweis auf die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung Seite 2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln auf 2018 verschoben; neue Erkenntnisse lagen bis zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung nicht vor. Dass das einheitliche Vertragsmanagement eingeführt wird, wurde durch den Stadtvorstand im Oktober 2015 beschlossen . Im Februar 2018 wurde die Dienstanwe i- sung zum einheitlichen elektronischen Vertragsmanagement durch den Stadtdirektor Herrn Dr. Keller schlussgezeichnet. Die im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz festgestellte, erforderliche Überpr ü- fung von Ausweis und Bewertung bei den Grundstücken durch die Verwaltung ist zum Jahresabschluss 201 6 noch nicht erfolgt. Die Verwaltung setzt für die umfassende Überprüfung des Grundbesitzes hinsichtlich Ausweis und Bewertung aktuell einen Zeit- raum bis 2022 an. Bei der Bewertung des Straßennetzes für die Eröffnungsbilanz wurde vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen. Insbesondere ist die Festlegung der Wertabschläge nicht korrekt. Die Wertansätze von Straßen, Wegen und Plätzen weisen Fehler auf. Eine Erfassung mittels einer neuen Software, Inventur und die erforderlichen Korrekturen sol- len bis 2022 erfolgen. Die vorgeschriebenen Invent uren wurden weiterhin sehr unvollständig durchgeführt . Eine umfassende Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens hat nicht stattgefunden. Beim unbeweglichen Anlagevermögen fand überhaupt keine Inven- tur statt. Mit zunehmendem Abstand von der Vermögenserfassung zur Eröffnungsbilanz, die zudem aufgrund von Sonderregelungen teilweise mittels Pauschalansätzen und Schätzungen stattfand, wird dieser Sachverhalt im Hinblick auf den Anspruch ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende s Bild der Vermögenslage zu vermitteln im- mer problematischer. Die Stadt Köln verwendet e bis einschließlich 2016 für ihre Buchhaltung kein geschlo s- senes Buchführungssystem. Für die Abwicklung der Zahlungsvorgänge war weiterhin das alte kamerale Kassenverfahren im Einsatz, das zur Buchhaltung mit SAP nicht ko n- form ist. Bedingt dadurch ist in der Buchhaltung zu keinem Zeitpunkt des Jahres der a k- tuelle Bestand an liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten abrufbar und ko n- trollierbar. Die Einführung des en tsprechenden SAP-Moduls PSCD, das diese Probl e- matik beseitigen soll, ist zum 01.01.2017 erfolgt. Ein Risikomanagementsystem wurde noch nicht aufgebaut . Dieses ist u. a. erforderlich, um der Berichterstattungspflicht über Chancen und Risiken für die künftig e Entwicklung gemäß § 48 GemHVO qualifiziert nachkommen zu können. Bezogen auf die Buchführung fehlt ein strukturiertes, systematisches internes Kontrol l- system. Hinsichtlich der reinen Zahlungsabwicklung sind Kontrollmechanismen aus k a- meralen Zeiten in grö ßerem Umfang vorhanden, die - aufgrund der Beibehaltung des Zahlungssystems - weiterhin Wirkung entfalten. 3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin Die Ausführungen im Lagebericht enthalten keine offensichtlich falschen Darstellungen. Kritisch zu bewerten sind die - gemessen an dem aktuellen Stand - positiven Aussagen zu der Einführung des neuen integrierten Kassenverfahrens, der Projekte zur Steigerung der Qualität im Rechnungswesen, und den Themen Vertrags und Lizenzmanagement sowie dem Aufbau eines strukturierten Risikomanagements. Hinsichtlich der im Lagebericht enthaltenen konkreten Zahlen ist weiterhin auf die Schw ä- chen in der Buchhaltung zu verweisen (siehe hierzu auch Ziffer 5 Feststellungen und Erlä u- terungen zur Rechnungslegung ). Die dort genannten Sachverhalte haben zwangsläufig Auswirkungen. Die Einführung des integrierten Kassenverfahrens ist zum 01.01.2017 zwar erfolgt, die or d- nungsmäßige Funktion war jedoch nicht gewährleistet. So konnten z. B. erste Mahnläufe erst Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 3 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln im November 2017 erfolgen. Auch 2018 besteht noch Anpassungsbedarf, über den rege l- mäßig im Rechnungsprüfungsausschuss berichtet wird. Die Qualität in der Rechnungslegung hat sich verbessert, jedoch verlaufen die ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamts zu schleppend. Lösungen für die Themen Vertrags - und Lizenzmanagement werden nur sehr langsam we i- terentwickelt. Die gemäß § 48 GemHVO vorgesehene Darstellung von Chancen und Risiken erfolgt nicht mit hinreichender Sicherheit umfassend. Eine allumfassende Risikoanalyse würde ein beste- hendes, strukturiertes Risikomanagementsystem voraussetzen, das bei der Stadt Köln noch nicht existiert. Nach Auffassung des R echnungsprüfungsamts ist dies jedoch im Jahresab- schluss 2016 mit Blick auf den zeitlichen Abstand zum Bilanzstichtag noch von geringer Bedeutung. Die in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Erläuterungen und Analysen zum abgeschlossenen Haushaltsjahr sind im Lagebericht enthalten. 4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes geprüft. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Jahresabschluss und der L agebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Die Prüfung wurde in Form von Systemprüfungen und Stichproben durchgeführt. Sie stütz t sich ferner auf Erkenntnisse aus der Prüfung der vorangegangenen Jahresabschlüsse sowie aus den Schwerpunktprüfungen des Rechnungsprüfungsamtes. In Anbetracht des zeitlichen Abstandes zum Abschlussstichtag und Haushaltsjahr wurde auf die Prüfung der Umsetzung des Haushaltsplans verzichtet. Eine solche macht aus Sicht des Rechnungsprüfungsamts nur Sinn, wenn sie begleitend stattfinden kann. Die daraus gewo n- nenen Erkenntnisse können dann u. a. noch für die neue Haushaltsplanung von Nutzen sein. 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 5.1 Organisation der Buchführung Die Buchführung erfolgt bei der Stadt Köl n dezentral, d. h., dass viele Dienststellen Vor - erfassungen z. B. mittels MS-Excel vornehmen, die in den Rechnungsstellen letztendlich in das SAP-System übernommen werden. Daneben wird die Anlagenbuchhaltung in den Dienststellen verantwortlich geführt. Fü r Vorgänge, die zahlungsrelevant sind, erfolgt eine Datenübertragung an die Stadtkasse. Die Erledigung und Überwachung der Zahlungsvo r- gänge selbst erfolgte in 2016 noch mittels des alten kameralen Kassenverfahrens. Eine generelle gesetzliche Vorgabe für eine zentrale oder dezentrale Buchhaltungsorganisa- tion existiert nicht. § 93 Abs. 3 S. 1 GO regelt lediglich „Soweit die ordnungsmäßige Erled i- gung und Prüfung gewährleistet sind, kann die Finanzbuchhaltung für funktional begrenzte Aufgabenbereiche auch durch mehrere Stellen der Verwaltung erfolgen“. Es bleibt dabei jedoch bei einer zentralen Gesamtverant wortung durch Bestellung eines Verantwortlichen und eines Stellvertreters für die Finanzbuchhaltung. Eine zentrale Buchhaltung für die Stadt insgesamt, von de r allenfalls sachlich eng eing e- grenzte Bereiche - z. B. die Gehaltsbuchhaltung - ausgenommen werden , erscheint dem Rechnungsprüfungsamt aufgrund der Erfahrungen bei den bisherigen Prüfungen weiterhin als die bessere Lösung. Auch die Anlagenbuchhaltung kann zentral einheitlicher geführt werden. Seite 4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Das SAP-Modul PSCD wurde zum 01.01.2017 eingeführt, was seit dem die Lücke im Buch- führungssystem schließt und damit deutliche Verbesserungen bringen soll. Um die Mängel abzustellen hat der Stadtvorstand in seiner Sit zung am 13.01.2015 einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen beschlossen . Über den Sachstand und die Planung in den einzelnen Teilbereichen Schaffung von Akzeptanz, Aufbau- und Ablauforganisation, Personalentwicklung, elektronische Rechnungsbearbeitung, Internes Kontrollsystem (IKS) und Maßnahmen für den Jahresabschluss wird seit 2017 zweimal im Jahr durch die Kämmerei im Rechnungsprüfungsausschuss b e- richtet. Aus unterschiedlichen Gründen - u. a. Personalmangel - ist die Umsetzung des Zeit- Maßnahmen-Planes in großem Umfang geprägt von der Verschiebung der Abschlusstermine für die einzelnen Maßnahmen. Sofern sich diesbezüglich keine Änderungen ergeben, ist die Erteilung eines uneingeschränkten Testats noch nicht absehbar. 5.2 Belegwesen Einer der wichtigsten Grundsätze für die Beweiskraft der Buchführung ist das Belegprinzip. Die Belegfunktion ist dann erfüllt, wenn aus den geordnet aufzubewahrenden Unterlagen Inhalt und Ablauf der einzelnen Geschäftsvorfälle erklärt und schlüssig nachgewiesen we r- den können. Die Belege müssen systematisch geordnet abgelegt werden, um als Beweis für die Richtigkeit der einzelnen Buchungen zu dienen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich sein muss, einen Überblick über die Geschäftsvorfälle, ihre Entstehung und Abwicklung, zu erhalten (vgl. § 27 GemHVO). Das Belegwesen bei der Stadt Köln und hier insbesondere die Belegablage sind für eine GoB-konforme Buchführung ungeeignet und darüber hinaus unvollständig. Auszahlungsrele- vante Belege werden mit eigenem Nummernkreis bei der Stadtkasse - jedoch nach einem eigenen, nicht belegnummernkonformen System - abgelegt. Ferner ist nicht jeder in SAP gebuchte Vorgang, der eine entsprechende Belegnummer erzeugt, tatsächlich zahlungsrele- vant. Die Suche bei der Stadtkasse läuft damit ins Leere. Andere Belege werden selbst innerhalb von Dienststellen an unterschiedlichen Orten nach unterschiedlichen Kriterien abgelegt und sind teil weise nicht oder nicht mit vertretbarem Zeitaufwand auffindbar. Eine umfassende prüferische Einsichtnahme ist mit überschaubarem Aufwand nicht möglich; die Einführung einer digitalen Belegablage ist dringend geboten. Die Stadt arbeitet an der Einführung ei ner elektronischen Rechnungs bearbeitung; Ziel ist zurzeit das Jahr 2020 (Bestandteil Berichterstattung; siehe 5.1) . Die StEB verfügen bereits seit einigen Jahren über ein entsprechendes SAP -integriertes System. Dazu gehören ein elektronisches Rechnungseingangsbuch, die Bearbeitung im Workflow und die revisionssi- chere elektronische Belegablage. Damit wäre zunächst die schnelle Auffindbarkeit von Bele- gen gesichert, soweit es sich um Rechnungen handelt. Diese ist dann noch zu ergänzen um die restlichen Unterlagen, die als Beleg dienen (z. B. Eigenbelege für Umbuchungen, außer- planmäßige Abschreibungen, Verschrottungsbelege). Bis das Belegwesen der Stadt die Kriterien gemäß der GoB umfänglich erfüllt, werden noch Jahre vergehen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 5 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 5.3 Personal Die Buchhaltung im System des Neuen Kommunalen Finanzmanagements verlangt ein anderes Wissens - und Fähigkeitsspektrum als im System der Verwaltungskameralistik. Ausreichend qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang ist eine der Voraussetzungen, um die erforderliche Buchführungsqualität sicherzustellen. Der Ausbildungs- und Erfahrungsstand des in der Buchführung eingesetzten Personals ist unverändert sehr unterschiedlich. Die Verwaltung entwickelt im Rahmen des Maßnahme n- pakets zur Verbesserung des Rech nungswesens (siehe 5.1) Maßnahmen zur Personalen t- wicklung für das betreffende Personal. Auch die Personalbemessung und -bewertung soll Bestandteil des o. g. Maßnahmenpaketes sein. Über die Bewertung könnte ggf. auch die hohe Fluktuation in diesem Personalb ereich herabgesetzt werden. Der bisherige Verlauf dieses Teilprojekts ist als vollkommen unzufriedenstellend zu bezeichnen. Die Stadt Köln verfügt nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamts über zu wenig ausre i- chend ausgebildetes Personal. Das führt zu Einb ußen in der Qualität der Buchführung und teilweise erheblichen Rückständen; ferner zu Fehlern in der Buchführung, die logischerweise Auswirkungen auf die Aussagen im Jahresabschluss haben. 5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung Die nachfolgend a ufgelisteten Fehler wurden bereits seit der Umstellung auf das NKF bei den Prüfungen der Jahresabschlüsse festgestellt. Eine dezente Verbesserung in den nach- folgend aufgeführten Kategorien ist seither erkennbar. Der bisher erreichte Qualitätstand ist jedoch bei weitem noch nicht ausreichend. Rein-Raus-Buchungen Die Buchführung weist eine große Anzahl von Buchungen auf Konten aus, die mit mehr oder weniger zeitlichem Abstand wieder herausgebucht wurden. Die Anlässe sind unter- schiedlich und nur manchmal im Buchungstext erkennbar. Oft wurden falsche Buchu n- gen nicht storniert, sondern mittels einer umgekehrten Buchung nur betragsmäßig au s- geglichen. Buchungsketten Beträge werd en von Konto zu Konto weiter gebucht. Der Anlass erklärt sich oft nicht durch den Buchungstext. Bezeichnung der Vermögensgegenstände und Mengenangaben In der Anlagenbuchhaltung sind Vermögensgegenstände ausgewiesen, aus deren B e- zeichnung kein Rückschluss auf den zu bilanzierenden Gegenstand möglich ist. Ferner fehlt oft die Mengenangabe. Buchungstext Eine Aussagefähigkeit der Buchungstexte ist oft nicht gegeben. Buchungstexte fehlen oder es handelt sich um Aktenzeichen, für Dritte unverständliche Abkürzungen bzw. un- verständliche Texte. Aufwands- und Ertragskonten haben in der Regel keine Buchungstexte, auf den Gegen- konten hingegen (z. B. Debitor en- oder Kreditor enkonten) sind Buchungstexte in der Regel sehr wohl vorhanden. Der Buchungstext ist auf allen bei der Buchung angespr o- chenen Konten darzustellen. Qualität der Belege Auch auf Grundlage der Belege sind die vorgenommenen Buchungen nicht immer nach- vollziehbar, da der Beleg nicht alle erforderlichen Angaben enthält und sich der gebuch- te Geschäftsvorfall so nicht erklärt. Negative Buchungen Erträge werden als Aufwandsminderung verbucht und auf Ausgabeposition vereinnahmt, um die Ausgabeermächtigungen zu erhöhen, statt di e korrekten Aufwands -/Ertrags- Seite 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln konten bzw. Auszahlungs -/Einzahlungspositionen zu nutzen. Die Priorität liegt hier i m- mer noch auf dem Haushalts- und Zahlungsgeschäft. Falsche Kontierungen Vorgänge werden auf falschen Konten gebucht. Im Extremfall kommt es zu den o. g. negativen Buchungen oder zu Gegenbuchungen auf Konten, auf denen der Betrag nie eingebucht wurde (z. B. Ausgleich von Forderungen, die dort nie verbucht waren oder Korrekturen von Aufwendungen/Erträgen, die nie gebucht wurden). Fehlerhafte Zuordnung von Rechnungen Rechnungen, die sowohl investiv als auch konsumtiv zu verbuchende Positionen entha l- ten, wurden teilweise nicht ordnungsgemäß aufgeteilt, sondern vollständig als Aufwand gebucht oder einer Investition zugeordnet. Fehlende Zeitnähe Vorgänge werden mit einer erheblichen Zeitverzögerung gebucht. Die Aktualität der Buchführung ist damit nicht gewährleistet; ferner besteht die Gefahr, dass die Verb u- chung unterbleibt. Unterjährige Buchung von Forderungen und Verbindlichkeiten Einzelne Forderung s- und Verbindlichkeitskonten werden auffallend häufig unterjährig bebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten sind allerdings Konten, die im Rahmen des Jahresabschlusses zu bewerten sind und damit als Teil der periodengerechten Darste l- lung von Vermögen und Schulden dienen. Da sich die Stadt der Debitoren- und der Kre- ditorenbuchhaltung als Nebenbuchhaltung bedient, sind die Forderungen und Verbin d- lichkeiten unterjährig dort darzustellen. Führung der Ergebniskonten Als Ergebniskonten bezeichnet man diejenige n, deren Gesamtsaldo letztendlich zum Jahresergebnis führt. Sie werden grundsätzlich nur auf einer Seite bebucht und unterte i- len sich in Aufwandskonten, die auf der Sollseite und Ertragskonten, die auf der Habe n- seite bebucht werden. Ausgenommen hiervon sin d Korrekturbuchungen, Abschlussb u- chungen und bestimmte in der GemHVO gesondert geregelte Fälle, die hier jedoch za h- lenmäßig keine wesentliche Rolle spielten. Bei der Stadt Köln ist auch im Jahr 2016 eine Vielzahl an Ergebniskonten durchgängig beidseitig bebucht. Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag bzw. umgekehrt In der Buchführung finden sich relativ häufig Buchungen, bei denen zusätzlicher Au f- wand gegen zusätzlichen Ertrag oder Aufwandsminderungen zu Lasten von Ertragsmi n- derungen verbucht werden. Ein derar tiger Geschäftsvorfall existiert nicht. Teilweise soll diese Verfahrensweise der Korrektur unvollständiger Buchungen unter dem alten Ka s- senverfahren dienen. Nicht korrespondierende Ergebnis- und Finanzrechnungskonten Für zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge bzw. ergebniswirksame Ein -/Aus- zahlungen sind in aller Regel korrespondierende Konten zu bebuchen (z. B. das Au f- wandskonto 522100 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens und 722100 - Unterhal- tung Infrastrukturvermögen). Bei der Stadt Köln finden sich zum Teil mehr als 20 ve r- schiedene Finanzrechnungskonten , die zusammen mit einem Ergebniskonto bebucht wurden. Umgekehrt wurden teilweise mehr als 20 Ergebniskonten zusammen mit einem Finanzrechnungskonto bebucht. Somit erfolgen keine Abstimmungen zwis chen Ergebnis - und Finanzrechnungskonto. Beispielsweise werden Schülerticket-Erstattungen auf das Finanzrechnungskonto Sch ü- lerbeförderung gebucht, als Ergebniskonto hingegen werden Aufwendungen für Rein i- gung, Winterdienst und Abfallentsorgung gebucht. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 7 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen, sind von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermei s- ter nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen (§ 31 Abs. 1 S. 1 GemHVO). Bei der Stadt Köln sind die demgemäß erforderlichen Regelungen und Erläuterungen verteilt auf verschiedene Werke, die im Laufe der Zeit auf einen nennenswerten Umfang angewac h- sen sind: Geschäftsanweisung für das Finanzwesen (GAFin), Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung), Dienstanweisung für die Durchführung der Anlagenbuchhaltung bei der Stadt Köln Stichwortsammlung Anlagenbuchhaltung. Wünschenswert ist aus Sicht des Rechnungsprüfungsamts eine zusammengefasste Vor- schrift, die alle grundsätzlichen Regelungen enthält, wie sie in § 31 GemHVO gefordert sind. Diese muss die Oberbürgermeisterin erlassen und dem Rat zur Kenntnis geben. Daneben sollte eine zentrale Sammlung von Ausführungsbestimmungen, wie sie aktuell z. B . die Buchführungsinformationen darstellen, von der Kämmerin oder der Kämmerei verfügt we r- den. Erste Schritte diesbezüglich wurden von der Kämmerei eingeleitet. 5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt) Für die Hauptbuchhaltung sowie die Anlagenbuchhaltung, Deb itoren- und Kreditorenbuch- haltung (sog. Nebenbücher) wird ein zertifiziertes SAP -Buchführungssystem eingesetzt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt e bis einschließlich 2016 weiter mit dem alten kameralen Ka s- senverfahren Indafin/Ginfis. Dadurch existierte auch 2016 keine geschlossene Buchführung. Die Fachverfahren der Dienststellen, in denen Ein - oder Auszahlungen vorerfasst werden (z. B. Bußgeldverfahren), benötig ten weiterhin zwingend eine Schnittstelle zum Kassenve r- fahren, nicht aber zum Buchführungsprogramm SAP. Die Datenübertragung nach SAP e r- folgt oft parallel zur Übermittlung an die Stadtkasse und auch nur summarisch. So ist nicht sichergestellt, dass alle Buchungen bzw. deren Korrekturen in SAP erfasst werden, woraus Differenzen entstehen können. Bei der Stadtkasse werden die kurzfristig - d. h. im laufenden Kalenderjahr - fälligen Forde- rungen und Verbindlichkeiten verwaltet, deren Stand jedoch nicht mit der Buchführung in SAP kommuniziert. Rückmeldung en über erfolgte Aus - bzw. Einzahlungen an das SAP - System erfolgen nicht; eine laufende Abstimmung mit der Debitoren- und Kreditorenbuchhal- tung sowie der Hauptbuchhaltung ist so ausgeschlossen. Ein e Schnittstelle zwischen Ka s- senverfahren und SAP zum Abgleich ließ sich nicht realisieren . Die in der Debitoren - und Kreditorenbuchhaltung (Forderungen bzw. Verbindlichkeiten) in SAP ausgewiesenen Betr ä- ge sind daher nicht korrekt. Buchführungskonten für Kassen- und Bankkontenbestände werden unterjährig nicht geführt. Deren Bestände sind daher aus dem Buchführungssyste m nicht ablesbar. Die Buchführung ist damit diesbezüglich unvollständig. Die Abbildung der Beträge in der Bilanz erfolgt zum Stichtag auf Basis der Saldenbestätigungen/Kontoauszüge. Dieser Mangel kann erst n ach der Einführung des SAP -Moduls PSCD als Ersatz für das kamerale Kassenverfahren abgestellt werden; dies ist zum 01.01.2017 erfolgt. 5.7 Verrechnungskonten Verrechnungskonten dienen als Hilfskonten, die u. a. als Schnittstelle zwischen den Nebe n- büchen Anlagenbuchhaltung, Kreditoren - und Debitorenbuchhaltung und Hauptbuchkonten Seite 8 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln eingerichtet we rden. Durch die Einbindung dieser Konten ist es möglich, einen Teil eines Geschäftsvorfalls zu buchen, ohne das die Gegenbuchung davon berührt wird. Das Verr ech- nungskonto tritt dabei an die Stelle des Gegenkontos. So kann z. B. der Ausgleich einer Verbindlichkeit auf dem Kreditorenkonto mit der Veranlassung der Zahlung gebucht werden, ohne dass die Veränderung auf dem Bankkonto bereits gebucht werden darf. Die se kann erst auf Basis des Bankauszuges als Beleg erfolgen Zwischengeschaltet wird hier das Bank- verrechnungskonto. Spätestens zum Jahresabschluss müssen alle Verrechnungskonten ausgeglichen sein. Ausgeglichen sind viele dieser Verrechnungskonten für sich n icht. Lediglich in summa über eine Reihe von Konten ergibt sich jeweils ein Saldo von Null. Die Buchungstexte sind - wie bei den anderen Buchführungskonten - häufig unz u- reichend. Eine Reihe von Verrechnungskonten wurde 2016 nicht genutzt. Nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes ist eine Betrachtung der Verrechnungsko n- ten insgesamt erforderlich. Diese wird ggf. durch die Einführung von SAP PSCD beeinflusst. 5.8 Inventuren, Inventar Die Stadt Köln ist verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres s ämtliche in ihrem wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, die Schulden und Rec h- nungsabgrenzungsposten vollständig zu erfassen (§ 28 GemHVO). Die Darstellung bedingt eine vorangehende aktuelle Bestandsaufnahme (Inventur), die unter Beachtung der Grund - sätze ordnungsmäßiger Inventur zu erfolgen hat. Dazu ist eine entsprechende Dokumentat i- on der durchgeführten Inventuren mit umfassenden Angaben zu Zeiten, Durchführung und Ergebnissen zwingend erforderlich. Soweit dies durch eine körperliche Bestandsaufnahme geschieht, umfasst sie neben der Prüfung auf das Vorhandensein auch die des qualitativen Zustands der Vermögensgege n- stände und damit die Überprüfung hinsichtlich des aktuellen Wertes . Sollte der aktuelle Wert nicht dem in der Anlagen rechnung ausgewiesenen entsprechen, sind. außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen bzw. Rückstellungen zu bilden. Mengenmäßige Inventurdiffe- renzen sind zum Jah resabschluss durch Ausbuchung bzw. Nachaktivierung in der Anlagen- rechnung zu korrigieren. Die Inventurrichtlinie der Stadt Köln sieht bis einschließlich 2016 eine Inventur alle drei Jahre vor; zulässig wäre für Vermögensgegenstände seit 2013 ein fünfjähriger Rhythmus. Um den hohen Inventuraufwand zu entzerren, wurde mit Verfügung der Kämmerei vom 20 .10.2011 das Inventurverfahren der Stadt Köln zum Stichtag 31.12.2011 grundsätzlich neu geregelt. Danach hat die körperliche Inventur für jeweils ein Drittel der Dienststellen in einem rollieren- den Verfahren zum jeweiligen Jahresende mit Hilfe eines Barcod esystems zu erfolgen. Bis zum Bilanzstichtag 31.12.2013 wäre somit der gesamte Bestand einer körperlichen Inventur zu unterziehen gewesen. Tatsächlich wurde bis zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung für das unbewegliche Anla- gevermögen keine Inventur durchgeführt. Im Ber eich des beweglichen Anlageverm ö- gens wurde keine vollständige Inventur aller Vermögensgegenstände durchgeführt. Bei den Inventuren des unbeweglichen Anlagevermögens läge der Schwerpunkt auf der Werthaltigkeit der jeweiligen Vermögensge genstände und hätte ggf. außerplanmäßige Abschreibungsbedarfe in nicht unerheblichem Umfang zur Folge. Der Gesamtwert der betroffenen Bilanzpositionen beträgt zum Bilanzstichtag insgesamt 5,55 Mrd. €. In den Schulen, die rund 67% (56,53 von 83,93 Mio. €) der Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung umfassen, wurde in 2016 noch keine Inventur durchgeführt. Er- schwerend kommt hinzu, dass d er Vermögensansatz in der Eröffnungsbilanz auf Basis eines Vereinfachungsverfahrens ermittelt wurde. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 9 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Nach Mitteilung der Verwaltung aus September 2018 wurde vom 03.01. bis 28.02.2018 eine erste Inventur im Bereich der Schulen bei den fünf Berufskollegs des Campus Süd durchgeführt. Bei den Kunstgegenständen in den Museen ist die Sachlage ähnlich: Der Ansatz in der Eröffnungsbilanz erfolgte auf Basis der Versicherungswerte (Vereinfachungsverfahren für EB), eine Inventur hat noch nicht stattgefunden. Vielmehr ergab eine Schwerpunk t- prüfung im Jahr 2015, dass die Fortschreibung des Inventars in Teilen nicht ordnung s- gemäß erfolgt. Zum Jahresabschluss 2016 waren für insgesamt 40 Dienststellen/Teilbereiche von Diens t- stellen Inventuren vorgesehen. Davon hatten z wölf der vorgesehenen Dienststellen bisher überhaupt noch keine Inventu r durchgeführt und führten auch 2016 keine d urch. Die b e- troffenen Inventurbereiche haben hierfür vornehmlich per sonelle Gründe, aber auch das 2016 noch fehlende Inventurkonzept (z. B. Schulen) angegeben; ein Teil gab keine Hinde- rungsgründe an. Von den verbleibenden 28 Bereichen konnten 20 die Inventurmaßnahmen vollständig abschließen (inkl. Nacharbeiten in SAP). Die übrigen Dienststellen haben die Folgeinventur (wiederholt) verschoben, bzw. die Inventur konnte nicht erfolgreich abg e- schlossen werden. Gründe waren nicht aufgeklärte Inventurdifferenzen oder fehlende Vol l- ständigkeitserklärungen. Die Inventurleitung innerhalb der Ämtern/Dienststellen obliegt dem dezentralen Inventurve r- antwortlichen. Er übernimmt die Koordination und die Überwachung d er Inventurmaßna h- men. Die Kämmerei als zentrale Inventurleitung geht davon aus, dass sie gegenüber den dezentralen Inventurverantwortlichen nicht weisungsbefugt ist. Folglich wirkt sie nur begrenzt auf die Durchführung der Inventuren ein. Gemäß der städtis chen Inventurrichtlinie ist die zentrale Inventurleitung berechtigt „den Inventurverantwortlichen fachliche Vorgaben für die Inventurdurchführung zu machen“. Dieses Recht beinhaltet nach Auffassung des Rech- nungsprüfungamts gleichzeitig auch ein Weisungs- und Kontrollrecht, da die Regelung sonst nicht zielführend wäre. Wertkorrekturen (außerplanmäßige Abschreibungen/Zuschreibungen) wurden nicht durchge- führt. Bei einer Stichprobe in einem Inventurbereich wurde festgestellt, dass d ie Nachaktivie- rungen fast aus schließlich für die Anlagenklasse Geringwertige Wirtschaftsgüter erfolgten. Die Nacherfassung war teilweise fehlerhaft, z. B. hinsichtlich der Anlagenklassenzuordnung , falschen Anschaffungs -/Herstellungskosten oder dem Aktivierungsdatum. Die Angaben für die erforderlichen Nachaktivierungen entsprechen in wesentlichen Teilen (z. B. wg. Unvol l- ständigkeit) nicht den Vorgaben der zentralen Inventurleitung. Mit zunehmendem Abstand von der Vermögenserfassung zur Eröffnungsbilanz, die zudem aufgrund von Sonderregelungen teilweise mittels Pauschalansätzen und Schätzungen stat t- fand, wird dieser Sachverhalt im Hinblick auf den Anspruch ein den tatsächlichen Verhältni s- sen entsprechendes Bild der Vermögenslage zu vermitteln immer problematischer. 5.9 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertragsmanagement Ein umfassendes Risikomanagement ist bis dato bei der Stadt Köln nicht etabliert. Aufgabe eines solchen Systems ist die Ermittlung und Überwachung einer Vielzahl von Risikofakt o- ren, sofern sie für die Stadt von Bedeutung sind. Gegenstand sind neben finanziellen z. B. auch demographische, wirtschaftliche, politische oder technische Risiken. Durch ein frühze i- tiges Erkennen von Gefahren können i. d. R. noch Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Im Lagebericht, einem Teil des Jahresabschlusses, ist u. a. über derartige Risiken - aber auch Chancen - zu berichten (§ 48 GemHVO). Auch ein strukturiertes internes Kontrollsystem (IKS) als Teil eines Risikomanagements existiert bei der Stadt Köln noch nicht. Sinn eines IKS ist die Minimierung von Fehlerrisiken in den Verwaltungsabläufen. Das setzt voraus, dass die Abläufe erfasst, analysiert und dok u- mentiert werden. Die stetige Optimierung dient dabei nicht nur zur Steigerung der Wirtschaft- lichkeit; vielmehr st eht im Sinne des IKS die Qualitätssicherung (Risikominimierung) im Seite 10 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Vordergrund. In diesem Zusammenhang taucht immer häufiger der Begriff Compliance Ma- nagement auf. Compliance bzw. Regeltreue (auch Regelkonformität) ist die betriebswir t- schaftliche Umschreibung für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes, in Unternehmen bzw. Verwaltungen . Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelver stößen im Unternehmen wird als Compliance Management Sys- tem bezeichnet. Aus kameralen Zeiten sind Sicherheitsmechanismen mit Schwerpunkt auf den Zahlungsvo r- gängen vorhanden. Kontrollmechanismen für die Buchhaltung existieren hingegen kaum. Die Buchführung ist in relevante Abläufe der Verwaltung nicht vollständig integriert, die Vorgänge in der Regel nicht dokumentiert. Auch aufgrund der erheblichen Mängel in der Buchführung (siehe auch Punkt 5.4) ist die Einführung eines strukturierten IKS dringend geboten. Nach Auskunft der Kämmerei wurde dort in 2018 - mit Unterstützung einer Wirtschaftspr ü- fungsgesellschaft - mit der Einführung eines strukturierten IKS begonnen. Aus dem Portfolio der Kämmerei wurden Pilotberei che ausgewählt, i n denen die Prozesse ermittelt, analysiert und bezüglich ihrer Risiken bewertet wurden. Dabei werden für die einzelnen Prozesse die zeitlichen Abläufe, Verantwortlichkeiten und Handlungsbedarfe ermittelt. Im weiteren Verlauf gilt es dann die wesentlichen Prozesse abschließend zu dokumentieren und geeignete Kon- trollmechanismen zu installieren. Weiterhin fehlen zentrale Übersichten, zur Sicherstellung der vollständigen Erfassung ei n- zelner Aktiv - und Passivposten. Das gilt für langfristige Ve rträge, aus denen sich Rechte oder Lasten für die Stadt ergeben und für Software-Lizenzen, was den Nachweis ermöglicht, dass die Stadt die Software rechtmäßig nutzt bzw. noch ungenutzte Lizenzen aufzeigt. Das Vertragsmanagement wird derzeit in den Ämtern 1 4, 1000, 12, 27, 30 und 26 produktiv eingesetzt. Weitere Ämter (11, 20, 52, 56) befinden sich derzeit in der Testphase. Die Ein- führung des gesamtstädtischen Lizenzmanagements ist beschlossen, wurde jedoch unter Bezugnahme auf die Haushaltskonsolidierung auf das Jahr 2018 verschoben. 5.10 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht für erforderliche Korrekturen von Wertansätzen für Vermögensgegenstände, Sonderposten und Schulden einen Vierjahreszeitraum vor. Au f- grund der besonderen Schwierigkeiten, die die Stadt bei der Einführung von NKF hatte und teilweise noch hat, müssen diese ohne Bezug auf die Regelung des § 57 GemHVO erfolgen. Die Kämmerei hat mit dem Rechnungsprüfungsamt eine Verfahrensweise zum Umgang mit den erforderlichen Korrekturen abgestimmt. So wird sichergestellt, dass die von der Kämme- rei gewählte Vorgehensweise aus Prüfersicht nicht beanstandenswert ist. Dabei wird beide r- seits dafür Sorge getragen, dass für die Korrekturen praktikable Lösungen unter Beachtun g des Transparenzprinzips gefunden werden. 5.11 Rückstände Mehrere Dienststellen beklagen weiterhin aufgrund von Personalmangel einerseits und Informationsmängeln andererseits noch zum Teil erhebliche Rückstände in der buchfü h- rungsmäßigen Abwicklung bestimmter Geschäftsvorfälle. Diese haben Auswirkungen auf Bilanz und Ergebnisrechnung des Jahres 2016. 5.12 Vorsteuerabzug / Umsatzsteuerpflicht Für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Gestalt der juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPdöR) gelten im Umsatzsteuergesetz (UStG) Sonderregelungen. Wich- tigste Rechtsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ist bisher § 2 Abs. 3 UstG. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 11 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Eine wesentliche Ausnahme vom Grundsatz der Besteuerung aller Güter und Dienstleistu n- gen stellt für jPdöR § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG dar. Demnach handeln jPdöR nur als Unterneh- mer i. S. des Umsatzrechts, soweit sie im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) tätig sind. Umgekehrt sind Leistungen außerhalb eines BgA, im hoheitlichen Bereich, nicht umsatzsteuerpflichtig. Das Steueränderungsgesetz führt zu einem Systemwechsel, hin zu einer grundsätzlichen Steuerpflicht der Kommune, es sei denn es greifen die im Gesetz genannten Ausnahmen. Demnach entfällt eine Umsatzsteuerpflicht, wenn die folgende n Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Es handelt sich um eine Tätigkeit, die der jeweiligen juristischen Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der Ausübung öffentlicher Gewalt obliegt und die Nichtbesteuerung führt nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen. Die Gesetzesänderung findet bei der Stadt Köln vorläufig keine Anwendung , da sie bis zum 31.12.2020 von einer Übergangsregelung Gebrauch macht. Somit sind weiterhin nur Leis- tungen eines BgA umsatzsteuerpflichtig. Daher ist nach wie vor von Bedeutung, ob die Voraussetzungen für einen BgA gegeben sind. Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG sind Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (BgA) "alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Täti g- keit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land - und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben". BgAs sind bei der Stadt Köln beispielsweise die Kitas generell und die Museen wegen der angeschlossenen Verkaufsstellen. Die Kombination mit dem nicht steuerpflichtigen Ausste l- lungsbetrieb führt ggf. zu anteiligen Vorsteuerabzugsberechtigungen. Dies geschieht z. B. wenn Reparaturarbeiten am Gebäude nach Flächenanteilen auf den Ausstellungsbetrieb und den eigentlichen BgA aufgeteilt werden. Die Zuständigkeiten der Dienststellen sind sehr umfangreich. Diese umfassen nach Auskunft der Kämmerei; Die Überprüfung der Rechnungen auf die erforderlichen Mindestangaben, die zum Vo r- steuerabzug berechtigen (z. B. Steuernummer des leistenden Unternehmens, anzuwe n- dender Steuersatz, Rechnungsnummer, korrektes Geschäftsjahr der Leistung bei ja h- resübergreifenden Geschäften). Die Beurteilung, ob ein Geschäftsvorfall dem BgA zuzuordnen ist und ob bei eingehe n- den Rechnungen ein voller oder anteiliger Vorsteuerabzug vorzunehmen ist. Dabei ist die auf der R echnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht immer vollumfänglich abzug s- fähig. Vielmehr muss der abzugsfähige Betrag korrekt ermittelt werden. Eine gesamtstädtische, turnusmäßige Überprüfung im Hinblick auf die Erfüllung der Tatb e- standsmerkmale eines B etriebs gewerblicher Art wird durch die Kämmerei nicht vorgenom- men. So wäre z. B. die Anwendbarkeit des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 12.07.2012, wonach auch kommunale Kindergärten einen BgA darstellen, zu überprüfen. Festgestellt wurde, dass häufig dur ch Fehler in der Sachbearbeitung Korrekturbuchungen erforderlich waren. Diese werden, soweit die Kämmerei sie im Rahmen der Datenprüfung für die Umsatzsteuervoranmeldung oder der Erstellung des Jahresabschlusses erkennt, „ange- regt“. Aktuell (Stand 08.08.20 18) liegen für das HJ 2016 noch nicht alle erforderlichen B e- steuerungsgrundlagen vollständig vor. Im Nachgang können aus der berichtigten Steuere r- klärung Verspätungszuschläge und Zinsen resultieren. Dass die in den Dienststellen mit diesen Aufgaben befasst en Mitarbeiter über ausreichende Sachkenntnisse verfügen, muss wegen der Komplexität der Sachverhalte und der Vielzahl der einschlägigen Vorschriften, bezweifelt werden. Seite 12 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln In Ermangelung eines IKS muss auch bezweifelt werden, dass alle wesentlichen Buchungs- fehler erkannt werden. Eine Kontrolle bezüglich der Durchführung der erforderlichen Korre k- turen erfolgt nicht. Eine angemessene Überwachung des Buchungsgeschäfts durch die Kämmerei ist erforder- lich. Korrekturbuchungen sind durch die Kämmerei nicht „anzuregen“, sondern anzuordnen bzw. durchzuführen. Zur Vermeidung von Verspätungszuschlägen sind die Korrekturb u- chungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu prüfen, sowie die zeitnahe Übermittlung steuerrelevanter Daten sicherzustellen. 6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen Nachfolgend werden die Prüfungsergebnisse und Erkenntnisse zu einzelnen Positionen der Bilanz in der Reihenfolge der nach § 41 GemHVO vorgeschriebene n Gliederung erläutert. Die Ausführungen zu vielen Positionen gleichen - wie eingangs bereits erläutert - vielfach denen aus den Berichte n zu den vorangegangenen Prüfungen der Jahresabschlüsse, da eine Reihe wesentlicher Änderungen erst mit der Einführung von SAP PSCD und verschi e- dener Maßnahmen, die jetzt erst angelaufen sind bzw. festgelegt werden, eintreten können. Aktiva Auf der Aktivseite der Bilanz werden alle Vermögenswerte (Aktiva) der Stadt verzeichnet. Im Wesentlichen bestehen sie aus dem Anlageve rmögen, das die langfristig gebundenen Ve r- mögenswerte umfasst und dem Umlaufvermögen. Das Umlaufvermögen besteht aus Posit i- onen, die relativ kurzfristig veräußert oder verbraucht werden sollen. Es besteht bei der Stadt Köln aus den Vorräten, Forderungen un d Liquiden Mitteln. Dabei wird unter den Vorräten auch der Bestand an zur Veräußerung bestimmten Grundstücken abgebildet. Anlagevermögen Stand gemäß Jahresabschluss 2016 13.760.403.702,75 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 13.768.445.288,02 € Veränderung -8.041.585,27 € Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensteile, die sich im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Köln befinden und dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Geschäftsbetrieb der Stadt zu dienen. Es wird in immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rechte, Software) Sachanl a- gen (z. B. Grundstücke, Straßen, Fahrzeuge, Geräte) und Finanzanlagen (z. B. Beteiligu n- gen) unterschieden. 6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Stand gemäß Jahresabschluss 2016 14.777.607,11 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 13.755.860,72 € Veränderung 1.021.746,39 € Zu dieser Position gehören Rechte aus Verträgen, Urkunden etc., Softwarelizenzen sowie Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände. Die Berichte über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 und de r folgenden Jah- resabschlüsse enthielten Beanstandungen, die auch zum Jahresabschluss 201 6 fortbeste- hen: Einführung eines gesamtstädtischen zentralen Lizenzmanagements für Software Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 13 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seit der Sachstandsschilderung des Amtes für Informationsverarbeitung im Februar 2016, dargestellt im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2013, haben sich keine nennenswerten Veränderungen ergeben. Nach Darstellung der Verwaltung läuft seit Oktober 2013 bereits beim Amt für Informati- onsverarbeitung die Einführung eines zentralen Lizenzmanagements. Zur Unterstützung der dabei abzubildenden Prozesse und zur Vereinfachung der Datenhaltung ist die Ei n- führung einer Lizenzmanagementsoftware vorgesehen. Die Au swahl und Einführung wurde jedoch wegen der Haushaltskonsolidierung auf das Jahr 2018 verschoben. Das Amt für Informationsverarbeitung macht weiterhin darauf aufmerksam, dass für ein umfassendes, gesamtstädtisches Lizenzmanagement zurzeit noch die erforderlichen Zuständigkeiten fehlen. Insbesondere durch die dezentrale Beschaffung von Lizenzen in der Vergangenheit mangelt es an Einflussn ahmen auf Softwarenutzer und - beschaffungen. Eine effektive Lizenzverwaltung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern trägt auch zur Wirtschaftlichkeit bei. So binden einerseits ungenutzte Lizenzen unnötig Kapital, a n- dererseits führen ausgewählte Lizenzmodelle zu Einsparungen. Qualität der Bezeichnungen und Mengenangaben Die Bezeichnungen der Vermögensgegenstände in der Anla genbuchhaltung lassen nicht immer erkennen um was es sich konkret handelt. Es wurden teilweise Begriffe wie Softwarelizenz, Lizenz, Schullizenz etc. gewählt, die für die nähere Be schreibung eines Vermögensgegenstandes nicht geeignet sind. Auch sind Begriffe verwandt worden, die neben dem Namen der Software auch einen Hinweis auf einen Pflegevertrag geben. Ob die aktivierten Anschaffung skosten auch Aufwendungen für die Softwarepflege enthalten, konnte auf Grund der Vielzahl der Fälle nicht festgestellt werden. Diese Rechnungsbestandteile sind jeden falls nicht aktivi e- rungsfähig und somit aufwandswirksam zu buchen. In vielen Fällen fehlen in den Stammdaten wieder die Mengenangaben, so dass nicht übe r- prüft werden kann, ob die Vermögensgegenstände als GWG in einer anderen Anlagenklasse hätten bilanziert werden müssen oder Aufwand darstellen. 6.2 Sachanlagen Stand gemäß Jahresabschluss 2016 7.527.939.687,59 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 7.582.143.422,44 € Veränderung -54.203.734,85 € Die Sachanlagen umfassen die materiellen Vermögensgegenstände, also den Teil des Anl a- gevermögens, der (weitestgehend) greifbar und damit nicht den Immateriellen Vermögens- gegenständen oder den Finanzanlagen zuzurechnen ist. 6.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Stand gemäß Jahresabschluss 2016 1.642.629.994,18 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 1.675.523.246,62 € Veränderung -32.893.252,44 € In dieser Bilanzposition sind die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte, deren Eigentümer die Stadt Köln ist, gemäß § 41 Abs. 3 GemHVO zu aktivieren. Die grun d- stücksgleichen Rechte sowohl in unbebauter als auch in bebauter Form bezeichnen dingl i- che Rechte, die aufgrund einer eigenständigen, grundbuchrechtlichen Eintragung wie Seite 14 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Grundstücke zu behandeln sind (z. B. Erbbaurechte, Abbaurechte, Wegerechte und Woh n- eigentumsrechte). Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Zu dieser Position zählen aber auch die Grundstücke, die mit Gebäuden versehen sind, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind (§ 72 Bewertungsgesetz). Die vorhandenen Aufbauten und Betriebsvorrichtungen der Grundstücke sind bei der Bilanzie- rung unter den entsprechenden Bilanzpositionen berücksichtigt worden. Die Wertminderung ergibt sich aus hauptsächlich aus Verkäufen von Grundstücken und Umbuchungen in das Umlaufvermögen wegen konkreter Verkaufsabsicht bei der Position Ackerland und Verkäufen bzw. Korrekturen bei den sonstigen unbebauten Grundstücken. Wie in den Berichten über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Köln zum 01.01.2008 und der folgenden Jahresabschlüsse bereits festgestellt, bedürfen die Grundstücke hinsicht- lich der Nachvollziehbarkeit von Flächenangaben, Bewertungen und Zuordnungen zu den einzelnen Bilanzpositionen der Überprüfung. Gemäß Zeit-Maßnahmen-Plan (Stand Septem- ber 2017) soll die Inventur des Grundbesitzes bis Ende 2022 abgeschlossen sein. 6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Stand gemäß Jahresabschluss 2016 727.095.014,16 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 691.379.683,14 € Veränderung 35.715.331,02 € In dieser Bilanzposition sind die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte der Stadt Köln, auf denen sich Gebäude befinden, zu aktivieren. Der Grund und Boden von bebauten Grundstücken ist getrennt von dem Gebäude bzw. den Gebäuden zu erfassen. Wie bei der Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ (6.2. 1) bleibt hier auch weiterhin die Kritik aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz bestehen, dass eine zu hohe Fehlerquote der Überprüfung durch die Verwaltung bedarf. 6.2.3 Infrastrukturvermögen Stand gemäß Jahresabschluss 2016 3.147.557.698,76 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 3.219.476.197,71 € Veränderung -71.918.498,95 € Das Infrastrukturvermögen besteht aus Verkehrseinrichtungen (Brücken, Tunnel, Straßen, Gleisanlagen etc.) sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Beleuchtung, Kanäle etc.). Wie in den Vorjahren rührt die Wertveränderung in dieser Bilanzposition per Saldo maßgeb- lich aus den Wertminderungen bei „Brücken und Tunnel“ ( -51,92 Mio. €) und „Straßennetz mit Wegen, Plätzen etc.“ (-13,00 Mio. €). Das bedeutet, dass wertmäßig e Reinvestitionen in diesen Bereichen in weitaus geringerem Maße stattfinden, als dies durch den (weitestg e- hend) gewöhnlichen Werteverzehr erforderlich wäre. Beim Straßennetz wurde bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz der pauschale Wertabschlag für Straßenschäden beanstandet. Hinzu kommt, dass die Erfassung und Bewertung der Straßen, Wege und Plät ze erhebliche Fehler aufweist. Weiterhin ist zu kritisieren , dass mit zunehmendem Abstand von Eröffnungsbilanzstichtag, bei gleichzeitigem Fehlen von Inve n- turen bei den Gegenständen des unbeweglichen Anlagevermögens, die Fragwürdigkeit der Wertbeständigkeit derselben zunimmt. Eine körperliche Inventur soll mit der geplanten Einführung des Straßeninformationssystems VIA-VIS erfolgen. Diese soll bis 2022 in allen Stadtbezirken erfolgt sein. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 15 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Stand gemäß Jahresabschluss 2016 1.582.120.749,12 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 1.578.028.317,30 € Veränderung 4.092.431,82 € Der fehlende Überblick über die Bestände bleibt auch im Bereich der Kunstgegenstände ein Grundproblem: Die Vereinfachungsregelung zur Eröffnungsbilanz erforderte keinen Überblick über die zugehörigen Gegenstände, da der Versicherungswert als Gesamtwert für die bestehe n- de Sammlung angesetzt wurde. Erschwerend kam hinzu, dass mit dem Versicherungswert auch Leihg aben abgedeckt waren, deren Umfang nicht vollumfänglich bekannt war und ist. Die Fortführung der Anlagenbuchhaltung in diesem Bereich genügt nicht den Anford e- rungen der GoB. Die geführten Verzeichnisse, Bestandslisten etc. sind nicht revisionssicher, teilw eise fehlerhaft und nicht vollständig. Inventuren sind noch nicht erfolgt; der Prozess der Erfassung und Katalogisierung der Kunstgegenstände dauert an. 6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Stand gemäß Jahresabschluss 2016 72.419.664,97 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 70.412.833,86 € Veränderung 2.006.831,11 € Unter dieser Bilanzposition sind die technischen Anlagengegenstände anzusetzen, die der gemeindlichen Aufgabenerfüllung dienen. Dabei sind nur solche Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge zu erfassen, die selbstständig nutzbar und bewertbar sind. Ein Beispiel für eine technische Anlage ist die Klimaanlage in einem Museum. Die Abgrenzung ist allerdings nicht immer einfach. So werden z. B. Personenaufzüge dem Gebäude hin zuge- rechnet, wohingegen Lastenaufzüge als Betriebsvorrichtungen hier auszuweisen sind. Die am häufigsten vorkommenden Fehler sind: Beträge, die ganz oder teilweise aufwandswirksam zu verbuchen gewesen wären, wu r- den vollständig als Anlage aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben. Innerhalb dieser Bilanzposition wurde vielfach die falsche Anlagenklasse gewählt; ve r- bunden damit sind oft falsche Abschreibungsdauern. Teilweise wurden gleichartige Vermögensgegenstände in verschiedenen Anlageklassen aktiviert. Die Anlagenbezeichnung lässt keinen Schluss auf den erfassten Vermögensgegenstand zu (z. B. „Laborausstattung“). Die vorgeschriebenen Inventuren sind immer noch nicht in allen Dienststellen erfolgt, so dass diese Bestands- und Wertkontrolle nicht für den Gesamtumfang bei dieser Bilanzpositi- on gegeben ist. Der Anlagenbuchhaltung ist in vielen Fällen nicht zu entnehmen, wie groß die Stückzahl der unter der jeweiligen Anlagennummer erfassten Vermögensgegenstände ist. Die Regelung der Kämmerei, wonach das Weglassen der Anzahl zulässig ist, wenn es sich um nur einen Gegenstand handelt, hat sich nicht bewährt. Aus den erheblich differierenden Wertangaben ist zu schließen, dass auch bei größeren Mengen die Anzahl weggelassen wird. Das Rech- Seite 16 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln nungsprüfungsamt fordert daher, dass das Mengenfeld in SAP grundsätzlich - also auch bei Menge „1“ bestückt wird. Bei der Prüfung der Bilanzpositionen „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ wurde im Jahresabschlusses 2015 eine Re ihe von Mängeln festgestellt, die auch für 2016 Bestand haben: Die Ergebnisse gelten für beide Bilanzpositionen. Die Prüfung der Abschreibungen ergab, dass die Stadt Köln noch nach der alten gesetz- lichen Vorschrift, Abschreibungen ab dem Folgemonat der An schaffung zu starten, vo r- geht. Diese Regelung des § 35 Abs. 2 GemHVO a. F. ist mit dem Inkrafttreten des 1. NKFWG am 01.01.2013 weggefallen. Die Verfahrensweise ist zu korrigieren. Ein weiteres Problem i m Zusammenhang mit dem Aktivierungszeitpunkt ist in vielen Dienststellen der Informationsfluss zwischen den Fachbereichen und der Anlagenbuc h- haltung. In wenigen Dienststellen funktioniert der Verfahrensaustausch zwischen der An- lagenbuchhaltung und den Fachbereichen einwandfrei, in der Mehrzahl der Dienststellen ist dies nicht der Fall. Die Ermittlung und damit der Ansatz des Aktivierungsdatums einer Anlage werden stadtweit nicht einheitlich vorgenommen. So werden Anlagen z. B. nach Rechnungsdatum, nach Eingang der Information bei der Anlagenbuchhaltung oder nach dem Tag der Buchung aktiviert. Es ist dringend erforderlich für alle Dienststellen einen einheitlichen Ablauf zwischen den Bereichen vorzugeben, so dass die Aktivierung eines Anlagegutes entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mit der Lieferung bzw. der Betriebsbereitschaft des Verm ö- gensgegenstandes korrekt erfolgt. Gemäß dem Vertrag über die Erbringung Technischer Dienste für die Stadt Köln als Hilfsbetrieb im Sinne von § 107 Abs. 2 Nr. 5 GO zwisch en der Stadt und der AWB A b- fallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (AWB) vom 01.12.2000 übernehmen die AWB u. a. die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten. Für die Abwicklung der B e- schaffung werden für das erste Fahrzeug / Gerät 4 %, für das zweite Fah rzeug / Gerät 2 % und ab dem dritten Fahrzeug / Gerät 1 % der Nettoanschaffungskosten fällig. Diese Kosten werden nachvollziehbar den Dienststellen in Rechnung gestellt. Die Dienststellen verfahren bei der Beschaffung von mehr als einem Fahrzeug / Gerät aller- dings unterschiedlich mit d en Anschaffungsnebenkosten. Teilweise werden entspr e- chend der Aufteilung in der AWB-Rechnung die Kosten auf den jeweiligen Vermögen s- gegenstand aufgeteilt, teilweise wird die Gesamtsumme der Rechnung entsprechend der Anzahl d er Fahrzeuge / Geräte geteilt und gleiche Summen auf die Vermögensg e- genstände gebucht. Auch hier ist zwingend ein einheitliches Verfahren seitens der Kämmerei festzulegen. Die Aufteilung der Gesamtsumme in gleiche Teile wird hierbei vo m Rechnungsprü- fungsamt präferiert. Wie die AWB erbringt die Gebäudewirtschaft (GW) ebenfalls Dienstleistungen für die Dienststellen der Stadt. Der jeweilige Rechnungsbetrag setzt sich aus den Leistungen Dritter und einem Aufschlag für die GW zusammen. Aus den Rechnungen war gr ößtenteils nicht ersichtlich für welche Leistung die Rec h- nung gestellt wurde , was eine korrekte Verbuchung und eine spätere Überprüfung e r- schwert oder unmöglich macht . Auch wenn die Rechnungen der GW als eigenbetrieb s- ähnliche Einrichtung nicht die Vorschriften des § 14 UStG erfüllen müssen, so müssen sie aber als Buchungsbeleg den Kriterien der GoB ent sprechen. Die GW ist zwingend darauf hinzuweisen, dass aus der Rechnung eindeutig die konkrete Leistung hervorgeht. In der Prüfung wurde darüber hinaus festgestellt, dass des Öfteren keine klare Abgren- zung der Anlagenklassen aus dem städtischen Anlagenklassenkatalog möglich ist und es somit dem Buchhalter schwer fäll t, die korrekte Wahl für die Einordnung von Verm ö- gensgegenständen zu treffen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 17 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung Stand gemäß Jahresabschluss 2016 83.928.736,66 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 86.685.441,90 € Veränderung -2.756.705,24 € Hier sind alle Vermögensgegenstände ausgewiesen, die für Zwecke der Verwaltung, Organi- sation und Kommunikation sowie für soziale, medizinische, schulische, sportliche und andere besondere Zwecke eingesetzt werden. Dies sind schwerpunktmäßig die Büroeinrichtung von Verwaltung und Schulen, die Einrichtungs - und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen und die Sonderausstattungen in Schulen sowie Einrichtungs - und Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften in den übrigen Bereichen. Unter dieser Bilanzposition werden auch die geringwertigen Vermögensgegenstände verbucht. Zum Jahresabschluss 2015 wurde n die Zugänge bei den Bilanzpositionen „Betriebs - und Geschäftsausstattung“ und „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ schwerpunk t- mäßig geprüft. Die meisten der festgestellten Mängel gelten auch für den Jahresabschl uss 2016. Die ausführliche Darstellung der Prüfungsergebnisse findet sich unter Punkt 6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge. Auch bei der Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung sind die vorgeschriebenen körperlichen Inventuren teilweise bis heute nicht erfolgt. Insbesondere im Schulbereich, der rund 67% des o. g. Bilanzwertes ausmacht, war 2018 bis zur Berichtsabfassung noch keine Vorgehensweise abschließend festgelegt. Auswertungen in der Vergangenheit ergaben, dass die Fehlerhäufigkeit bei dieser Bilanzpo- sition besonders hoch war. Dabei stellen die nachfolgend aufgezählten Fehler den weitaus größten Anteil: Geringwertige Wirtschaftsgüter (zwischen 60 und 410 € netto) wurden aktivie rt und über Jahre abgeschrieben, Aufwand (ganz oder teilweise) wurde als Anlage erfasst, inventarisiert und abgeschri e- ben, erfasste Vermögensgegenstände gehören in andere Bilanzpositionen wie „Immaterielle Vermögensgegenstände“, Innerhalb dieser Bilanzposition wurde die falsche Anlagenklasse gewählt. Zu kritisieren ist nicht die Tatsache, dass Fehler geschehen, sondern die Häufigkeit mit der sie geschehen, da dies unter dieser Kategorie besonders zu Tage tritt. Es ist dringend gebo- ten Maßnahmen zu ergreifen, die Abhilfe schaffen. Hier macht sich auch das Fehlen eines internen Kontrollsystems für die Buchführung bemerkbar. 6.2.7 Finanzanlagen Stand gemäß Jahresabschluss 2016 6.217.686.408,05 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 6.172.546.004,86 € Veränderung 45.140.403,19 € Die Finanzanlagen sind Bestandteil des Anlagevermögens, sofern sie dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen. Sie sollen dauerhaft finanziellen Anlagezwecken dienen. Die Position setzt sich zusammen aus den Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren des Anlagevermögens und den Ausleihungen. Die Erhöhung des Bilanzwertes rühren maßgeblich von Veränderungen bei den Positionen „Anteile an verbundenen Unternehmen“ und „Ausleihungen“. Erstere e rhöhten sich haupt- Seite 18 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln sächlich durch Zahlungen an die KVB AG i. H. v. 12,45 Mio. €, die dort in die Kapitalrücklage eingestellt und von der Stadt dem Wert der Beteiligung zugerechnet wurden. Durch Hingabe von Gesellschafterdarlehen stieg die Position „Ausleihungen“ per Saldo um 33,82 Mio. €. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Kommune nach § 35 GemHVO verpflichtet, die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände zu überprüfen. Die Kommune hat festzustellen, ob eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bei einem Vermögensgegen- stand vorliegt und ggf. eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Folglich sind mit Hilf e eines sogenannten Niederstwerttest s, auf Basis der zur Eröffnungsb i- lanz angewandten Verfahren (Substanzwertverfahren, Ert ragswertverfahren, Eigenkapita l- spiegelbildmethode, Kurswerte), jährlich die Einzelansätze für die Finanzanlagen zu überprü- fen. Die Überprüfung ist zu dokumentieren. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde festgestellt, dass die Dokumen- tationen zur Wert haltigkeitsprüfung der einzelnen Finanzanla gen keinen hinreichenden Auf- schluss über die durchgeführten Maßnahmen zulassen. Die Verbesserung der Dokumentati- on wurde seitens der Kämmerei zugesagt und zwischenzeitlich mit dem Rechnungsprü- fungsamt abgestimmt. Umlaufvermögen Stand gemäß Jahresabschluss 2016 525.363.760,15 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 457.135.457,20 € Veränderung 68.228.302,95 € Das Umlaufvermögen beinhaltet die Vermögensteile, die nicht dauerhaft dem Geschäftsb e- trieb der Verwaltung dienen oder - positiv ausgedrückt - die kurzfristig umgesetzt werden. Dazu gehören Vorräte, Forderungen und Liquide Mittel. 6.3. Vorräte Stand gemäß Jahresabschluss 2016 19.988.834,74 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 35.381.639,60 € Veränderung -15.392.804,86 € Das klassische Vorratsvermögen von Kommunen, d. h. Roh -, Hilfs- und Betriebsstoffe, B e- rufsbekleidung, Merchandisingartikel u. a. spielt betragsmäßig naturgemäß eine völlig unter- geordnete Rolle. Ein nennenswertes Volumen erfährt diese Bilanzposition ausschließlich durch die Zuordnung der zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude. Ihr Anteil beläuft sich auf rund 19,13 Mio. €; auch tragen sie mit 15,31 Mio. € fast die vollständige Veränderung gegenüber dem Vorjahr. 6.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Stand gemäß Jahresabschluss 2016 436.342.433,11 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 381.637.370,41 € Veränderung 54.705.062,70 € Die Bilanzposition setzt sich zusammen aus öffentlich -rechtlichen Forderungen und Ford e- rungen aus Transferleistungen (354,80 Mio. €) , den privatrechtlichen Forderungen (62,94 Mio. €) und den sonstigen Vermögensgegenständen (18,60 Mio. €). Forderungen sind zum Nominalwert anzusetzen; zweifelhafte und uneinbringliche Forderun- gen sind im Wert zu berichtigen. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Schuldner droht zahlungsun- fähig zu werden oder e r bereits zahlungsunfähig ist. In diesem Fall spricht man von einer Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 19 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Einzelwertberichtigung. Auch ohne Zahlungsprobleme bestimmter Schuldner kommt es - in Abhängigkeit von der Forderungsart - immer wieder zu Zahlungsausfällen, die beim Jahre s- abschluss zu berücksichtigen sind. Auf Basis von Erfahrungswerten, ggf. korrigiert um akt u- elle Einflüsse, werden dann Pauschalwertberichtigungen gebucht. Einzel- wie Pauschalwert- berichtigungen belasten die Ergebnisrechnung. Die Qualität der Forderungen ist in der 2016 noch vorliegenden Konstellation der Buchfü h- rung nicht mit vertretbarem Aufwand überprüfbar. Die Forderungen gehören zu den Bilan z- positionen, bei denen sich die Beibehaltung des alten Kassenverfahrens und damit die fe h- lende Integration in das Buchführungssystem SAP am stärksten negativ auswirkt. Die Daten für Forderungen werden zu einem erheblichen Teil in Vorsystemen/Fachverfahren (z. B. Bußgeldbescheide bei der Verkehrsüberwachung) ermittelt . Von dort werden die Ei n- zeldaten an das Kassenverfahren übermittelt. In der Buchhaltung erfolgt i. d. R. eine summa- rische Buchung. Dass alle Daten aus Vorsystemen korrekt in der SAP -Buchhaltung ankom- men, ist nicht gewährleistet. Die Überwachung der kurzfristig fälligen Forderungen findet nicht in der Buchhaltung in SAP statt, sondern in dem alten Kassenverfahren Indafin . Die bei der Stadtkasse eingehenden Zahlungen können nicht den offenen (Summen-)Posten in SAP zugeordnet werden, so dass diese nicht ausgeglichen werden. D as Prinzip einer geschlossenen und GoB -konformen Buchhaltung ist damit durchbrochen. Durch die Trennung der Systeme sind sowohl Sollstel- lung in Indafin ohne Verbuchung in SAP als auch Buchung in SAP ohne Sollstellung in I n- dafin möglich. Die Problematik von Buchungsfehlern kombiniert mit der fehlenden Aus gleichsbuchung innerhalb des Systems zeigt, dass ein umfassender Überblick über die tatsächlichen Ford e- rungen in den einzelnen Positionen nicht mehr besteht. Eine Überprüfung der Forderungs- bestände durch die Kämmerei findet seit 2014 statt . Zum Jahresabsch luss 2016 hat das Rechnungsprüfungsamt dieses Verfahren geprüft. Gemäß § 28 GemHVO NRW ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres u. a. eine Inventur der Forderungen vorzunehmen. Dabei sind das Verfahren und die Ergebnisse der Inventur so zu dokumentieren , dass diese für sachverständige Dritte nachvollziehbar sind. Ziel der Prüfung war es festzustellen, ob das von der Kämmerei angewandte Verfahren sicherstellt, dass die im Jahresabschluss dargestellten Forderungsbestände korrekt sind und die Inventur ordnungsmäßig dokumentiert ist. Bestände auf den Forderungskonten Zwecks Inventur der Forderungen wurden seitens der Kämmerei alle Forderungskonten in SAP ausgewertet. Diese Auswertungen wurden den betroffenen Dienststellen zur Ver- fügung gestellt. Diese wurden angewiesen, die ausgewerteten Bestände und deren Fris- tigkeit zu überprüfen. Die von der Inventur betroffenen Forderungskonten wurden von insgesamt 62 Dienst - stellen bebucht. Insgesamt ist auf den ausgewerteten Sachkonten ein Forderungsb e- stand von 3 60.237.381,11 € ausgewiesen. 34 Dienststellen gaben keine Rückmeldung bezüglich der Richtigkeit des Forderungsbestandes. Das Forderungsvolumen zu dem es keine Rückmeldungen gab beläuft sich auf insgesamt 308,27 Mio. € (85,6 %). Einzelwertberichtigung Grundsätzlich ist bei allen Forderungen zum Jahresabschluss eine Einzelfallbetrachtung mit Einschätzung der prozentualen Realisierungshöh e vorzunehmen. Dabei wird durch die Dienststellen eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt; die Kämmerei führt dann noch eine Prüfung durch, die sich aufgrund der großen Anzahl der Forderungen auf diejeni- gen beschränkt, deren Wert größer als 75.000 € ist. Diese Wertgrenze wurde von der Kämmerei nach Auswertung aller Forderungen unter dem Gesichtspunkt der Durchfüh r- barkeit festgelegt. Die Prüfung zu den Einzelwertberichtigungen ergab keine Auffälligkeiten. Seite 20 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Pauschalwertberichtigung Eine pauschale Wertberichtigung von Forderungen kommt in Bereichen mit Masseng e- schäft in Betracht (z. B. Verwarngelder, Bußgelder, Vollstreckungsgebüh ren). In diesen Bereichen wird erfahrungsgemäß eine größere Anzahl der Forderungen nicht realisiert. Die pauschale Wertberichtigung erfolgt nach einem s tadtweiten einheitlichen Berec h- nungsschema. Dabei wird ein Prozentsatz aus der Relation des Anteils der Abgänge auf Kassenreste zum Bestand der offenen Posten des jeweiligen Vorjahres gebildet. Dieser Prozentsatz wird jährlich ermittelt und es wird daraus ein Mittelwert für die letzten fünf Jahre gebildet. Dieser Mittelwert wird dann auf den aktuellen Bestan d der offenen Po s- ten angewandt. Forderungen, die bereits im Rahmen der Einzelwertberichtigung korrigiert wurden, sind bei der Pauschalwertberichtigung nicht berücksichtigt worden. Die Prüfung zu den Pauschalwertberichtigungen ergab keine Auffälligkeiten. Rückmeldequote Als Maßnahme, um fehlende Rückmeldungen doch noch zu erhalten, wurde lediglich ei- ne Erinnerungsmail über -202- an die Dienststellen verschickt. Aufgrund der sehr schlechten Rückmeldequote ist es e rforderlich, dass an dem Verfa h- ren zur Inventu r der Forderungen zwingend Anpassungen vorgenommen werden. Hier könnte beispielsweise die Einführung eines stadtwe iten zentralen Forderungsmanag e- ments zur Verbesserung der Datenlage bezüglich des Forderungsbestandes führen. Abzinsung von Forderungen Bei unverzinslichen und niedrig verzinslichen Forderungen - ausgenommen bei gestun- deten Forderungen - verzichtet die Stadt Köln auf Zinserträge. Wirtschaftlich betrachtet stellt dies für die Stadt einen Verlust dar. Unter Beachtung des strengen Niederstwert- prinzips (§ 253 Abs. 4 HGB) sind diese Forderungen abzuzinsen. Auf Nachfrage erklärte die Kämmerei, dass die Konkretisierung der gesetzlichen Vorg a- ben hinsichtlich der Abzinsung von Forderungen durch eine Grundsatzregelung für die Stadt Köln noch ausstehe und daher zum Jahresabschluss 2016 keine Abzinsungen vorgenommen wurden. Dass keine Forderungen mit einem Fälligkeitstermin von mehr als einem Jahr abgezinst wurden, stellt einen Verstoß gegen das strenge Niederstwer t- prinzip dar. Einhaltung der Buchungsvorgaben / IKS Bei Forderungen, die „erneut zum Soll gestellt werden “ (nach einer befristeten Niede r- schlagung), ist zwingend eine bestimmte Buchungstextvorgabe zu beachten. Diese ist in den „Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung)“ von der Kämmerei vorgege- ben. Auf Nachfrage wie kontrolliert wird, ob diese Buchun gsvorgabe eingehalten wird gab die Kämmerei folgendes an: „In Zuständigkeit von 20 werden Buchungsvorga ben getroffen. Eine allumfassen de Be- gleitung der Buchungen ist allein auf G rund der dezentralen Verantwort lichkeiten fa k- tisch nicht möglich. Ein IKS steht noch aus, innerhalb dessen aus der Natur der Sache eine Stichprobe unter Beachtung der Wesentlichkeit betrachtet würde.“ Gemäß § 93 Abs. 2 GO NRW hat die Gemeinde einen Verantwortlichen für die Finan z- buchhaltung und einen Stellvertreter zu benennen. Ziel dieser Regelung ist es, durch e i- nen Gesamtverantwortlichen die Qualität und Einheitlichkeit der Buchführung zu wahren. Folglich ist die Einhaltung der Buchungsvor gaben unabdingbar und die Einführung und Durchführung entsprechender Kontrollen dringend erforderlich. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Inventur der Forderungen in dieser Form nicht gewährleistet, dass die bilanzierten Werte mit hinreichender Sicherheit in dieser Höhe beste- hen. Ein Großteil der Forderun gsbestände wurde nicht überprüft bzw. ob eine Überprüfung stattgefunden hat, ist nicht erkennbar. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 21 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.5 Liquide Mittel Stand gemäß Jahresabschluss 2016 61.196.142,30 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 39.820.840,87 € Veränderung 21.375.301,43 € Die Liquiden Mittel umfassen sämtliche Bar - und Buchgeldbestände, die kurzfristig zur Di s- position stehen. Außer der Stadtkasse verfügen die Bürgerämter und einzelne Fachämter über eigene Bankkonten und Bargeldbestände; die Schulen zahlenmäßig in großem Umfang über (Schul-)Girokonten. Eine Veränderung des Bestandes ist kein Indiz für eine Verschlechterung oder Verbesserung der finanziellen Lage der Stadt Köln. Es handelt sich hier lediglich um eine Momentaufnahme zum 31.12. des Jahres. Die Schwankungen in dieser Position können u. a. auch von Ver- schiebungen zwischen diesem und anderen Aktivposten (z. B. Forderungen) herrühren, die sich zum Stichtag zugunsten oder zu Lasten der Liquiden Mittel auswirken. Ferner sind die Geldbestände der rechtlich unselbständigen Stiftungen Bestandteil dieser Bilanzposition, so dass deren Geschäftstätigkeit ebenfalls die Veränderungen beeinflusst. Da keine Zahl ungen in der SAP -Buchführung ge bucht werden, wird auch keine laufende Bankbuchhaltung bzw. Kassenbuchhaltung in SAP geführt, d. h. die Buchführungskonten, die den Liquiden Mitteln zugeordnet sind , werden unterjährig nicht geführt. Lediglich nac h- träglich wird - auf Basis der Saldenbestät igungen der Banken und der gemeldeten Kasse n- bestände - der jeweilige Differenzbetrag gebucht, so dass die Konten lediglich per 31.12. eines Jahres den korrekten Bestand ausweisen. Eine Kontrolle der Kontostände aus der Buchführung erfolgt an dieser Stelle nicht und ist so auch nicht möglich. Auch unterjährige Bestandabfragen oder Tagesabschlüsse können im Buchführungssystem nicht erfolgen. Die Finanzrechnung, die die Bewegungen der Liquiden Mittel darstellen soll, ist in SAP, so wie es 2016 noch eingerichtet war, nicht bzw. nicht problemlos auswertbar, da Finanzrec h- nungskonten nicht eingerichtet sind (siehe auch Ziffer 8. Finanzrechnung). Ausgenommen die reinen Mittelbestände zum 31.12.201 6 ist bei den Liquiden Mitteln keine Prüfung möglich. Eine den Grundsä tzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Buchhaltung erfolgt in diesem Bereich nicht. Passiva 6.6 Eigenkapital Stand gemäß Jahresabschluss 2016 5.340.023.391,51 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 5.133.644.581,97 € Veränderung 206.378.809,54 € Das Eigenkapital ist bilanztechnisch eine reine Differenzposition zwischen dem auf der A k- tivseite der Bilanz dargestellten Vermögen und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rüc k- stellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten. Es ist mithin der von der Stadt selbst finanzierte Teil der Vermögens(buch)werte. Die hier dargestellten Zahlen bilden die Summe der (Unter -)Positionen „Allgemeine Rückla- ge“, „Sonderrücklagen“, „Ausgleichsrücklage“ und „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ ab. Dabei ist in der letztgenannten Einzelposition ein erheblicher Minusbetrag angehäuft (siehe auch 6.6.2). Aus diesem Grunde kommt es zu dem befremdlich wirkenden Effekt, dass das Eigenkapital in Gänze niedriger ausfällt, als die Teilposition „Allgemeine Rücklage“. Seite 22 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6.6.1 Allgemeine Rücklage Stand gemäß Jahresabschluss 2016 5.586.514.157,06 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 5.961.347.885,99 € Veränderung -374.833.728,93 € Aufgrund der Änderung der GemHVO zum 01.01.2013 wirken sich neben dem Jahresergeb- nis auch bestimmte Vermögensabgänge und die Wertveränderungen bei Finanzanlagen auf diese Bilanzposition aus. Hinzu kommen Korrekturen von Wertansätzen aus der Eröffnung s- bilanz. Das bedeutet, dass z. B. die Grundstücksverkäufe , die vor der Änderung der GemHVO i. d. R. für die Stadt mit einem Ertrag verbunden waren, nach neuer Rechtslage nur positiv auf die Allgemeine Rücklage wirken, nicht jedoch auf die Ergebnisrechnung. Die Wertveränderung ist ferner auf die Umbuchung der Ergebnisse aus den Jahren 2013 und 2014 - zusammen rund 430 Mio. € Defizit - zurückzuführen. Auswirkungen aus 2015 und 2016 sind hier noch nicht enthalten . Deren Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage er- folgt mit den entsprechenden Ergebnisverwendungsbeschlüssen . Die entsprechenden B e- träge sind Bestandteil der nachfolgenden Position Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag. 6.6.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Stand gemäß Jahresabschluss 2016 -252.637.798,68 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 - 833.850.337,15 € Veränderung 581.212.538,47 € Das Jahresergebnis ist in der Bilanz als eigener Posten darzustellen. Erst nach dem B e- schluss des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwe n- dung (§ 96 Abs. 1 GO) kann eine entsprechende Umbuchung stattfinden. Dies kann, wenn das Jahresergebnis negativ ist, zu der vermeintlich widersprüchlichen Situation führen, dass die Teilposition Allgemeine R ücklage betragsmäßig größer ist als das Eigenkapital insg e- samt. Bezüglich des Beschlusses über die Ergebn isverwendung hat der Rat im Falle von Jahre s- fehlbeträgen nicht wirklich Entscheidungsalternativen: Da keine Ausgleichsrücklage mehr vorhanden ist, muss der Fehlbetrag durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausg e- glichen werden. Aktuell enthält diese Position, neben dem aktuellen Jahresüberschuss, noch den Jahresfehl- betrag aus 2015 (-403,62 Mio. €), da die Verrechnungsbuchung mit der Allgemeinen Rückla- ge noch nicht erfolgt ist. Der bilanzielle Überschuss der Stadt beläuft sich 201 6 auf 150,98 Mio. €. Die positive Veränderung ist auf die Ausbuchung der Fehlbeträge der Jahre 2013 und 2014 und den Überschuss aus 2016 zurückzuführen. 6.7 Sonderposten Stand gemäß Jahresabschluss 2016 2.948.923.728,21 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 2.956.450.532,58 € Veränderung -7.526.804,37 € Die Sonderposten stellen in der Bilanz eine Mischform zwischen Eigen - und Fremdkapital dar. Es handelt sich um Gelder, die die Stadt zur Finanzierung von Vermögensgegenständen als Zuwendungen, Gebühren und Beiträgen erhält. Verbunden damit sind allerdings auch mehr oder weniger konkrete Gegenleistungsverpflichtungen wie z. B. ein bestimmtes Ba u- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 23 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln werk zu sanieren oder sie einfach nur investiv zu verausgaben (Investitionspauschale). Das unterscheidet sie vom Eigenkapital. Sie enthalten als größten Posten (2,61 Mrd. €) die Beträge, die hauptsächlich das Land NRW zur Finanzierung von investiven Maßnahmen bereitstellt. Des Weiteren finden sich hier - neben den Beiträgen und Gebührenüberdeckungen - die rechtlich unselbständigen Stiftun- gen (80,28 Mio. €), die von der Stadt verwaltet werden. Nennenswerte Prüfungserkenntnisse ergaben sich für diese Position im Jahresabschluss 2016 nicht. 6.8 Rückstellungen Stand gemäß Jahresabschluss 2016 2.737.585.315,08 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 2.654.762.184,97 € Veränderung 82.823.130,11 € Rückstellungen sind wirtschaftlich als Fremdkapital anzusehen. Nach § 88 GO i. V. m. § 36 GemHVO sind sie in angemessener Höhe zu bilden für Pensionsverpflichtungen, die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, unterlassene Instandhaltungen an Sachanlagen, sofern die Nachholung konkret bea b- sichtigt ist, dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder laufenden Verfahren und sonstige Zwecke nur, wenn dies durch Gesetz oder Verordnung geregelt ist. Durch die Bildung von Rückstellungen erfolgt eine verursachungsgerechte Zuordnung von Aufwendungen zu den entsprechenden Haushaltsjahren. Den weitaus größten Anteil an dieser Position haben die Pensionsrückstellungen mit rund 2,06 Mrd. €. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind zu bilden, wenn eine sichere oder wahrscheinliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten am Bilanzstichtag rechtlich oder wirtschaftlich verursacht ist, mit einer Inanspruchnahme ernsthaft gerechnet werden muss und eine verlässliche Schätzung der Betragshöhe möglich ist. Die Bewertung des Rückstellungsbetrages erfolgt auf Basis des Vorsichtsprinzips unter Berücksichtigung hinreichend objektiver Hinweise mit dem Erfüllungsbetrag. Das ist der Nominalbetrag, der im Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich in dieser Höhe an den oder die Gläubiger zu leisten ist. Sämtliche bei der Bilanzaufstellung verfügbaren Informationen über die Verhältnisse am Abschlussstichtag sind zu berücksichtigen. Insgesamt ist im Bereich der Rückstellungen eine Verbesserung der Buchführungsqualität zu verzeichnen. Seite 24 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO Stand gemäß Jahresabschluss 2016 465.850.097,51 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 399.222.722,81 € Veränderung 66.627.374,70 € Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten verschiedene Position in Zusammenhang mit Personal (nicht genommener Urlaub, Überstunden, Altersteilzeit, leistungsorientierte Bezahlung, Verpflichtungen ggü. and e- ren Dienstherren) Rückstellungen für Prozesskosten, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und Andere Sonstige Rückstellungen. Mit Ausnahme der personalbezogenen Rückstellungen wurde diese Bilanzposition 2015 geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der überwiegende Teil gebucht wurde. In 2016 wurde der Streitwert - im Gegensatz zu 2015 - berücksichtigt. Allerdings wurden weiterhin Auszahlungen nicht immer gegen die gebildete Rückstellung gebucht, sondern zunächst als Aufwand und erst anschließen mit der Rückstellung verrechnet. 6.9 Verbindlichkeiten Stand gemäß Jahresabschluss 2016 3.274.332.713,42 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 3.484.659.382,64 € Veränderung -210.326.669,22 € Eine Verbindlichkeit liegt vor, wenn die Stadt Köln gegenüber einem Dritten zu einer Lei s- tungserbringung aufgrund von privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen verpflichtet ist. Die Bilanzposition Verbindlichkeiten beinhaltet alle zum Bilanzstic h- tag dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden. Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 41 Abs. 4 GemHVO zu gliedern und mit ihrem Rückza h- lungsbetrag zu bilanzieren. Die Erfassung der Verbindlichkeiten erfolgt durch die Beleginven- tur, da diese für die Verbindlichkeiten die einzige Aufnahmemöglichkeit dar stellt. Die Nach- vollziehbarkeit der Entwicklung des Bestandes an Verbindlichkeiten ist für das Rechnungs- prüfungsamt innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes nicht gegeben. Dies wird erst mit der Einführung einer geschlossenen Buchführung möglich sein. Bis dahin bleibt das Rechnungsprüfungsamt bei seiner Kritik hinsichtlich der Buchhaltung : Die Datenverwaltung der Darlehen erfolgt in dem System KommInform, gebucht werden die Geschäftsvorfälle quartalsweise im eigentlichen Buchhaltungssystem SAP und die Zahlu n- gen werden über das alte kamerale Kassensystem Indafin/Ginfis abgewickelt. Durch diese Dreiteilung findet sich im Buchführungssystem SAP keine aktuelle Darstellung der Vorgänge, der aktuellen Verbindlic hkeiten- und Finanzmittelbestände. Wünschenswert ist die Integrati- on der Darlehensverwaltung in das SAP -System; die fehlende Verbindung zum Kassenve r- fahren ist ein Anlass für die Einschränkung des Testats. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 25 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Erhaltene Anzahlungen Stand gemäß Jahresabschluss 2016 139.871.263,09 € Stand gemäß Jahresabschluss 2015 161.525.781,23 € Veränderung -21.654.518,14 € Erhaltene Anzahlungen sind Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Dritten, die entstan- den, weil sie von diesen bereits Finanzmittel zur Verfügung gestellt bekam , die von ihr g e- wünschte Leistung oder vertraglich vereinbarte Maßnahme jedoch noch nicht bzw. nicht vollständig erbracht bzw. durchgeführt hat. Einen großen Teil dieser Position stellen die erhaltenen Zuwendungen dar, die noc h nicht verwendet wurden. Weitere Beispiele sind zweckgebundene Nachlässe und Spenden. Es kann sich dabei sowohl um investiv wie auch konsumtiv zu verwendende Mittel handeln. Die von der Gemeinde zu erbringende Gegenleistung kann in der Weiterleitung des G eldes, einer Dienst- oder einer Sachleistung bestehen. Eine zentrale Übersicht der verschiedenen Zuwendungen für die Stadt insgesamt, aus der Art und Zweck, Zuwendungsgeber, Empfänger, Dienststelle, Nachweisverpflichtung und Sonstiges hervorgeht, existiert nach Auskunft der Kämmerei nicht. Damit ist es weder mö g- lich zentral eine Auskunft über erhaltene und verwendete Zuwendungen zu bekommen, was die Prüfung erschwert, noch ist eine zentrale Überwachung möglich. Das Rechnungsprüfungsamt fordert eine stadtweit einheitliche Verfahrensweise in der A b- wicklung und Buchung gleichartiger Vorgänge. Damit diese durchgeführt wird, sind seitens der Kämmerei konkrete Vorgaben zu fertigen. Insbesondere notwendig erscheinen diese auch hinsichtlich der zeitlichen Komponente. Dabei ist festzulegen , zu welchem Zeitpunkt unter welchen Voraussetzungen der Ertrag zu buchen ist und wann die (Um -)Buchung von noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermitteln auf Erhaltene Anzahlungen e r- folgt. Auch wenn imm er eine Betrachtung des Einzelfalles notwendig ist, sind zentrale Vo r- gaben erforderlich. Unzureichend ist in vielen Dienststellen die Zuordnung von Erträgen aus Zuwendungen und den dazugehörigen Aufwendungen, also letztlich der Nachweis der Leistungserbrin gung mit dem veranschlagten Ressourcenverbrauch. Diese Zuordnung kann von den Dienststellen teilweise gar nicht erbracht werden oder ist nur sehr aufwendig identifizierbar. Es mangelt stadtweit an der notwendigen Transparenz der verwendeten Förderbeträge. Nur in wenigen Dienststellen wird durch die Nutzung von Kostenträgern die erforderliche Transparenz hi n- sichtlich der Fördermittel geschaffen. Hilfreich wäre hier eine Vorgabe, welcher Buchungstext sowohl auf den Ergebniskonten als auch auf dem Bestandskont o zu nutzen ist. Aus diesem sollte erkennbar sein, zu welchem Förderprojekt die jeweilige Buchung zugehörig ist, was Auswertungen ermöglichen würde. So bestünde auch die Möglichkeit investive und ko n- sumtive Fördermittel zu selektieren. Seit 2017 arbeitet d ie Kämmerei an einer entspreche n- den Regelung. Aus dem Bereich der erhaltenen Anzahlungen wurden zum Jahresabschluss 2016 die Stell- platzablösebeträge geprüft. Zum 01.01.2016 standen 12,31 Mio. € zur Verwendung zur Verfügung; ferner wurden in 2016 weitere 1, 34 Mio . € vereinnahmt. Für eine Reihe von geplanten Maßnahmen wie Quartiersgaragen, P+R -Anlagen, ÖPNV -Förderung und Fah r- radanlagen sind insgesamt 5,28 Mio. € gebunden. Gemäß § 51 Abs. 1 der BauO NRW (Bauordnung NRW) mü ssen bei der Errichtung von baulichen Anlagen Stellplätze oder Garagen nachgewiesen beziehungsweise hergestellt werden. Die Absätze 5 und 6 desselben Paragraphen regeln die Ausnahme. Ist die Herste l- lung dieser Stellplätze nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten verbunden so kann die Bauaufsichtsbehörde unter Bestimmung der Zahl der notwendigen Stellplätze im Einve r- nehmen mit der Kommune verzichten, wenn die zur Herstellung Verpflichteten an die Ko m- mune einen Geld betrag auf Grundlage einer Satzung entrichten. Dieser Geldbetrag ist wie folgt zu verwenden; Seite 26 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln a) für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen auf Gemeindegebiet, b) für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs oder c) für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs. Diese gesetzliche Vorgabe wird von der Stadt Köln auf Grundlage der „Satzung über die Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz (Ablösesatzung)“ in der Fassung vom 23.11.2013 geregelt und umgesetzt. Die Ergebnisse der Prüfung im Einzelnen. Das Bauaufsichtsamt schließt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit den Antrag- stellern Vereinbarungen über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung der bauordnungs-rechtlich notwendigen Kraftfahrzeug-Stellplätze und vereinnahmt die gezahlten Beträge. Die vereinnahmten Gelder dürfen nur nach Maßgabe des § 51 Abs. 6 BauO NRW verwendet werden. Hierfür ist das Bauverwaltungsamt als koordinierendes Fachamt zustä n- dig. Gemäß § 51 Abs. 6 BauO NRW können für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen auf dem Gemeindegebie t Stellplatzablösemittel auch an einen Dritten weitergegeben we r- den. Für diese privat hergestellten Stellflächen werden mit den Bauherren Zuschussverträge abgeschlossen. So wurden bereits Parkplätze in Tiefgaragen bzw. Parkhäusern bez u- schusst, die den Bewohnern in einem definierten Einzugsbereich um die jeweilige Garage zu einem vereinbarten Mietpreis als sogenannte Anwohnerstellplätze zur Verfügung gestellt wurden. Diese Zuschussverträge enthalten folglich eine Gegenleistungsverpflichtung, bei Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen aber auch eine Rückzahlungsverpflichtung. Diese Rückzahlungsverpflichtung wird durch im Grundbuch eingetragene notarielle Schuldverspr e- chen abgesichert. Die Belegungsbindung zur Nutzung der Stellflächen durch die Anwohne r ist auf einen Zeit - raum von 20 Jahren ausgelegt. Die Dauer der Belegungsbindung orientiert sich an der Fö r- derungsdauer im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Eine umfassende Dokumentation über den Ablauf des Verfahrens im Umgang mit den Stel l- platzablösebeträgen existiert nicht. Folglich existieren auch keine schriftlich festgelegten Regeln, die zur Sicherstellung einer ordnungsmäßigen Buchführung erforderlich sind. Feh- lende Vorgaben führen letztlich zu Mängeln in Ablauf und Buchführung. Eine Verwendung der Mittel darf nur erfolgen , wenn ein gültiger Beschluss des Verkehrs - ausschusses vorliegt. Diesen gibt es laut Auskunft von der Kämmerei in 2016 nicht. Der letzte Beschluss des Verkehrsausschusses galt für den Zeitraum 2010-2015, so dass für das Jahr 2016 ein neuer Beschluss hätte herbeigeführt werden müssen. In der Annahme, dass für 2016 ein neuer Beschluss erfolgt, wurden vom Amt für Straßen und Verkehrs entwicklung Buchungen ohne Grundlage vorgenommen. Ein rechtsgültiger Beschluss durch den Ve r- kehrsausschuss erfolgte letztlich erst nach 2016. Eine Buchung ist nur dann vorzunehmen, wenn auch ein e Grundlage besteht bzw. die B e- dingungen für die Buchung erfüllt sind. Dies trifft für das Jahr 2016 nicht zu. Die Buchungen wurden letztendlich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durch die Kämmerei storniert. Die Kämmerei hat mittels Verfügung aus 2013 zum Buchungsverfahren den Dienststellen empfohlen, einen einheitlichen Text bei der Buchung zu verwenden. So soll gewährleistet sein, dass die Stellplatzablösebeträge auf dem Konto Erhaltene Anzahlungen sauber au s- gewertet werden können. Die Dienststellen halten sich nur bedingt an die Empfehlung der Kämmerei, so wurden unter anderem Buchungstexte wie Stellplatzablöse, Stellplatzablösemittel, Stellplatzablösemittel, 14 Stellplatzablöse, 16 Stellplatzablöse, etc. festgestellt. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 27 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Die Kämmerei muss im Rahmen ihrer Richtlinienkompetenz Regelungen zur Rechnungsl e- gung - und damit auch der Buchführung - treffen und deren Einhaltung kontrollieren. Das ergibt sich aus der fachlichen Zuständigkeit der Kämmerin und damit auch der Kämmerei für eine Rechnungslegung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung . Ferner b e- stimmt § 93 Abs. 2 GO , dass die Kommune einen Verantwortlichen für die Finanzbuchha l- tung zu bestellen hat. Dieser ist bei der Stadt Köln bei der Kämmerei angesiedelt . Daraus folgt, dass sie - wie hier z. B. im Fall der Stellplatzablösebeträge - Buchungstexte nicht emp- fehlen kann, sondern vorgeben muss. Bei der Baumaßnahme Archäologische Zone / Jüdisches Museum hat die Bauaufsicht für die Baugenehmigung die Bedingung gestellt, dass vorab eine St ellplatzablösevereinbarung abgeschlossen wird und eine Zahlung von VII/3 - Archäologische Zone an das Bauaufsichts- amt erfolgen muss. Daraufhin wurden 74.100 € von Dienststelle zu Dienststelle überwiesen. Die Stadt hat also eine Vereinbarung mit sich selbst geschlossen und Geld an sich selbst überwiesen/umgebucht. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten wurden die Buchungen korrigiert . Auch an diesem Beispiel zeigt sich die Notwendigkeit klarer Regelungen und deren Überwachung durch die Kämmerei. 7. Ergebnisrechnung Ergebnis gemäß Jahresabschluss 2016 152.337.305,05 € Ergebnis gemäß Jahresabschluss 2015 -400.976.324,36 € Veränderung 553.313.629,41 € Mit der Einführung des NKF wurden die in der Ergebnisrechnung dargestellten Rechengr ö- ßen zum Maßstab des kommunalen Haushaltsausgleichs. Ziel war, die reinen Geldflüsse in den Hintergrund und den Ressourcenverbrauch bzw. -zugewinn in den Mittelpunkt der haus- haltswirtschaftlichen Betrachtungen zu stellen. Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis ist im Rahmen des gemeindl i- chen Jahresabschlusses gem. § 41 Abs. 4 Nr. 1.4 GemHVO als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag unter dem Bilanzposten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ anzusetzen. Das Jahresergebnis ist eine der bestimmenden Größen für die Veränderung des Eigenkap i- tals in der Bilanz (siehe auch 6.6.1). Generell wirkt sich a uf die Ergebnisrechnung die P roblematik der Buchführung, wie sie in den voranstehenden Kapiteln beschrieben wurde, aus. So sind die summarischen Ertrag s- buchungen in SAP nicht überprüfbar, bei denen die Einzelwerte direkt aus einem Vorsystem zur Stadtkasse übertragen werden. In der Regel werden Erträge in der Doppik gegen Forde- rungskonten gebucht (zur Problematik der Forderungen siehe Ziffer 6.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände). Da die offenen Forderungen in SAP nicht gegen den Zahlungseingang ausgebucht werden, ist nicht sichergestellt, dass die Erträge korrekt erfasst sind. Durch die Systemtrennung ist ebenfalls nicht gewährleistet, dass z. B. Niederschlagu n- gen in der Buchhaltung (SAP) korrekt verbucht werden. Dieser Kritikpunkt kann frühestens ab 2017 - mit der Einführung von PSCD - beendet sein. 7.1 Gewerbesteuer Zum Jahresabschluss 2015 wurden die Gewerbesteuererträge einer Prüfung unterzogen. Die Feststellungen gelten unverändert für 2016: Ertragsbuchungen und der Ausgleich der Forderungen werden summarisch gebucht. Es ist im Buchführungssystem SAP nicht erkennbar, welche Beträge aus welchem A n- lass (Erlass, Niederschlagung, Stundung oder Rückzahlung) gebucht wurden. Seite 28 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln In Köln gibt es aktuell rund 15.000 Gewerbesteuerpflichtige. Tatsächlich w erden in INDAFIN über 27.000 Personenkonten bebucht. Aufgrund der quartalsweisen Zahlungsverpflichtung der Gewerbesteuerabschläge ergibt sich - theoretisch - eine Anzahl rund 60.000 Bu chungen. Hinzu kommen unterj ährige Korrekturbuchungen. Von der Verwaltung wurden für das Jahr 2015 rund 192.000 Datensätze (Buchungen) geliefert, die - wie die Prüfung ergab - noch nicht den Gesamtbestand umfassen können. Einzelne Personenkonten wurden bis zu 95 -mal bebucht. Dabei handelt es sich haup t- sächlich um unüberschaubare Rein -Raus-Buchungen. 995 dieser Personenkonten wi e- sen am Jahresende mit einem Buchungsvolumen von 6 .933 Buchungen - ohne Au s- gleichszahlung - einen Saldo von 0 € aus. Problematisch ist, dass die im Buchführungssystem SAP verbuchten Beträge aktuell nicht umfassend nachvollziehbar sind. Ferner ist fragwürdig, ob es im Bereich der Forderungen aus Gewerbesteuer keine Forderungsverluste und nur in so geringem Maße Anlass zu Wer t- berichtigungen gab. Mit den genutzten IV -Verfahren, OK .FIS als Vorsystem, Indafin als Kassenverfahren und SAP als Buchführungssystem lediglich mit summarischen Buchungen bestückt, ist eine umfassende Beurteilung dieser Ertragsposition nicht möglich. 7.2 Aufwandsminderungen Aufwandskonten gehören zu den Ergebniskonten, d. h. die auf ihnen verbuchten Be träge beeinflussen das Jahresergebnis. Grundsätzlich werden Aufwandskonten nur auf der Sollsei- te bebucht. Ausnahmen stellen Korrekturbuchungen und die in der GemHVO gesondert geregelten Fälle (z. B. Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten) dar. Die gesamtstädti- schen Regelungen (Buchungsinformationen ohne Anlagenbuchhaltung) sehen eine Au f- wandsreduzierung nur innerhalb des laufenden Haushaltsjahres und grundsätzlich nur aus bestimmten Gründen vor. In der Praxis wird eine große Anzahl von Aufwandskonten auch auf der Habenseite in einem Umfang bebucht, der nicht der Zahl der korrekten Fälle entspricht. Eine Vielzahl von Buchungen betrifft die unzulässige Verrechnung von Aufwandsbuchungen mit Rückstellungen. Bei Inanspruchnahme dieser Rückstellungen hat d ie Zahlung direkt aus dem Rückstellungskonto zu erfolgen. Gehaltsvorschüsse werden bei Auszahlung aufwandswirksam gebucht und danach au f- wandsmindernd in die Forderungen umgebucht. Der Zwischenschritt über die Personalau f- wendungen ist sachlich falsch. 8. Finanzrechnung Der Finanzrechnung kommt die Aufgabe zu, die Ein - und Auszahlungen abzubilden. Sie hat damit eine gewisse Analogie mit der Kapitalflussrechnung im privaten Bereich, zeichnet sich jedoch durch einen wesentlich höheren Detailierungsgrad und dur ch die Tatsache aus, dass sie im kommunalen Bereich Bestandteil der vorgeschriebenen Buchhaltung ist. Für die Finanzrechnung sind dementsprechend im kommunalen Kontierungsplan eigene Buchführungskonten vorgeschrieben. Die vorgegebene Bezifferung entspricht der der E r- gebnisrechnungskonten, soweit Entsprechungen bestehen. So muss z. B. die Verbuchung von Aufwendungen für Waren auch zu einer Zahlung führen, die auf dem Finanzrechnung s- konto Auszahlungen für Waren darzustellen ist. In der SAP-Buchhaltung der Stadt Köln finden sich die Finanzrechnungskonten selbst nicht. Die Buchungen, die den Konten zuzuordnen sind, lassen sich nur durch Auswertungen ermitteln, da die Bezifferung Bestandteil der Finanzpositionen ist, die der unveränderten Budgetkontrolle dienen. Das o. g. Konto Auszahlung für Waren findet sich z. B. in Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 29 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 3701.572.8300.0, 4511.572.8300.8 und sieben weiteren Finanzpositionen. Aus den ersten vier Ziffern ist die Dienststelle, die über das Budget verfügt, erkennbar; ab der sechsten Stelle das betroffene Finanzrechnungskonto. Die Gliederung der Ziffern entspricht noch der der kameralen Haushaltsstellen und ist in erster Linie der Beibehaltung des alten Kassenver- fahrens geschuldet. Die Ermittlung der Bewegungen und Stände der Finanzrechnungskonten über all e in der Stadt bebuchten investiven und konsumtiven Finanzpositionen auf dem Auswertungswege ist sehr mühsam und zeitaufwendig; die im SAP -System hinterlegten Berichte können für Auswertungszwecke bei den Finanzrechnungskonten so nicht genutzt werden. Ein Abgleich von Bewegungen auf Ergebnis - und korrespondierenden Finanzrechnungskon- ten ist nicht möglich, da die Zuordnung von Buchungen auf das jeweils korrekte Konto sehr fehlerbehaftet ist (siehe hierzu auch Ziffer 5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung). Dass parallel zu einem Ergebniskonto nicht nur ein, sondern mehr als 20 verschiedene Finanzrechnungskonten oder umgekehrt bebucht werden, ist nicht selten. Damit ist auch die korrekte Abbildung der Beträge in den einzelnen Positionen der Finanzre chnung nicht g e- währleistet. Auf die Qualität der Buchführung in der Finanzrechnung wirkt sich aus, dass diese über die gebuchten Einzahlungen und Auszahlungen zur Budgetkontrolle genutzt wird, obwohl die Finanzrechnung nicht mehr maßgeblich für den Haushaltsausgleich ist (siehe Ziffer 7. E r- gebnisrechnung). Beispielhaft kann dieses Problem wie folgt erläutert werden: Generell wird Finanzpositionen ein Budget (z. B. für Dienstreisen) zugeordnet. Bestimmten FiPos werden besondere Budgets (z. B. für Sonderausstellungen) zugeordnet, die eigentlich sachlich ande- ren FiPos, wie z. B. Unterhaltung Gebäude, Porto, Gebühren oder Bewirtung zuzuordnen wären. Im Ergebnis entstehen eine Abstimmungsproblematik zur Ergebnisrechnung und eine in Einzelpositionen fehlerhafte Finanzrechnung. Die Finanzrechnung lässt sich aus der Buchführung in SAP nicht überprüfen. Auf eine Pr ü- fung auf Basis des alten kameralen Kassenverfahrens, das nicht den Regelungen des NKF entsprechend aufgebaut ist, wurde verzichtet. 9. Kosten- und Leistungsrechnung Gemäß § 18 GemHVO soll die Gemeinde nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung „zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung“ führen. Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) dient in erster Linie der internen Informationsb e- reitstellung für die kurzfristige operative Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Ko n- trolle anhand von Plan-, Soll- und Istdaten. Sie ist ein institutionalisiertes Informationssystem, das alle wirtschaftlich auswertbaren Vorgänge der Informationsgewinnung und -verarbeitung über angefallene oder geplante Geschäftsvorgänge beinhaltet und vorwiegend an Interne gerichtet ist. Hauptaufgabe der KLR ist der Nachweis des Werteverzehrs von betriebswir t- schaftlichen Produktionsfaktoren bezogen auf die Wertschöpfungskette in einer Rechnung s- periode. Die hier angewandten Strömungsgrößen (Rechnungsgroßen) sind die Begrifflichkei- ten „Kosten“ und „Leistungen/Erlöse“. S ie unterscheiden sich von den Aufwendungen und Erträgen aus der Ergebnisrechnung durch den Nicht -/Einbezug bestimmter Werte. Beispiele sind betriebsfremder Aufwand (keine Kosten) und kalkulatorische Kosten (kein Aufwand). Bei der Stadt Köln ist eine KLR seit Jahren vorhanden, die zur Unterstützung des Contro l- lings in Zusammenhang mit dem wirkungsorientierten Haushalt weiter strukturiert und for t- entwickelt werden soll. Da es sich um eine Soll -Vorschrift handelt, ist die Ausprägung der KLR für das Testat zum Jahresabschluss bedeutungslos. Wegen der Bedeutung für das Projekt wirkungsorientierter Haushalt hat das Rechnungsprüfungsamt dennoch die KLR bei der Stadt einer Prüfung in Form einer Stichprobe unterzogen. Seite 30 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Festzustellen ist: Die übermittelten Unterlagen „Dokumentation der Kosten - und Leistungsrechnung“ der angeforderten Dienststellen entsprechen nicht den Anforderungen an eine Dokumentati- on. Die Unterlagen bestehen hauptsächlich aus Screenshots, Schaubilder n und Organi- grammen ohne Erläuterungen. Die Unterlagen sind veraltet, t eilweise liegt noch ein veralteter Kosten- und Erlösarten- rahmenplan aus kameralen Zeiten zugrunde. Zur Sicherstellung einer sachgerechten Qualität und Nachvollziehbarkeit der KLR sind u. a. Beschreibungen der Kostenstellen - und Kostenträgerstruktur, der Verteilungs - und Umlage- zyklen mit den Verteilungsschlüsseln erforderlich. Ferner ist eine Darstellung des entspr e- chenden Datenzulieferkonzeptes sowie des Berichtswesens vonnöten. Die angestrebte weitere Strukturierung und Fortentwi cklung der KLR ist dringend erforde r- lich. 10. Anhang und Lagebericht Zu den Bestandteilen des Jahresabschlusses gehört gemäß § 37 GemHVO neben der E r- gebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und der Bilanz auch der Anhang. Ferner ist ein Lagebericht beizufügen. Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Qualität des Jahresabschlusses und die wirtschaftliche Lage der Gemeinde beurteilen können. Zu erläutern sind alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entspreche n- des Bild der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Ein wesentlicher Unterschied zum Anhang liegt darin, dass der Lagebericht auch Ereignisse einbeziehen muss, die zw i- schen dem Ende des betreffenden Haushaltsjahres und dem Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses lagen. Anhang und Lagebericht genügen weitestgehend den Anforderungen. Zum Lagebericht siehe auch Punkt 3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin. 11. Bestätigungsvermerk Der Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.201 6 wurde nach § 101 GO einschließlich Anhang und Lagebericht geprüft. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße in Bezug auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze or d- nungsmäßiger Buchführung und den Lagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens -, Schulden-, Ertrags - und Finanzlage der Stadt wesentlich auswirken, mit hinreichender S i- cherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Köln sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die Würdigung der Gesamtda r- stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Anlage_2_unterschriebene_Seite_31_durch_den_RPAu_Vorsitzenden
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2016 Seite 31 Die Prüfung hat zu einigen Einwendungen geführt, aufgrund derer das Testat einzuschrän- ken ist: e Die im Bestätigungsvermerk des Berichts über die Prüfung der Eröffnungsbilanz aufge- führten Mängel - zum Ausweis und der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und - zu den Wertabschlägen bei Straßen sind zum Jahresabschluss 2016 nicht ausgeräumt. e Die Wertansätze von Straßen, Wegen und Plätzen weisen Fehler in nicht unerheblichem Umfang auf. e _Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durchgeführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Ver- mögens noch aussteht. e Die Buchführung ist durch die Beibehaltung des alten Kassenverfahrens kein geschlos- senes System und eine Abstimmung der Systeme ist nicht möglich. Eine buchhalterisch korrekte Fortschreibung der Forderungs- und Verbindlichkeitsbestände ist nicht gewähr- leistet. e Die Finanzrechnung ist in der aktuellen Form nicht angemessen prüfbar. Der Bestand an Liquiden Mitteln ist der laufenden Buchhaltung nicht zu entnehmen und damit ein unter- jähriger Abgleich mit der Finanzrechnung nicht möglich. °e In der Umsetzung der Buchführung sind eine Vielzahl von Fehlbuchungen, Ein- und Ausbuchungen auf den gleichen Konten sowie systematische Differenzen (Verrech- nungskonten, Ergebniskonto passt nicht zu Finanzrechnungskonto) festzustellen, die zu einer Intransparenz oberhalb der Toleranzschwelle führen. e Die Umsetzung der Buchführung führt zu einer fehlerhaften Darstellung der Ergebnis- rechnung. Bei der Abfassung dieses Testats fanden Besonderheiten, wie insbesondere die Entschei- dung, das kamerale Kassenverfahren beizubehalten und die - teilweise damit verbundenen - besonderen Probleme bei der NKF-Einführung in Köln, Berücksichtigung. Diese Entschei- dungen wurden zu einem frühen Zeitpunkt der NKF-Einführung bzw. noch davor getroffen und haben bis heute deutliche Auswirkungen. Für ein ordnungsmäßiges Buchführungssys- tem und eine deutliche Verbesserung der Buchführungsqualität ist zwingend kurzfristig Sor- ge zu tragen; andernfalls ist der Bestätigungsvermerk in dieser Form nicht aufrecht zu erhal- ten. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht mit den vorstehenden Einschränkungen dennoch im Wesentlichen den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Köln. Köln, den 13.11.2018 Köln; den 19.10.2018 2 / . Jörg Detjen Hans-Jochen Hemsing Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Leiter des Rechnungsprüfungsamtes ( Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln
Beschlussvorlage Rat
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Rechnungsprüfungsamt Dezernat, Dienststelle OB/14/2 Vorlagen-Nummer 3341/2018 Freigabedatum 24.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 Beschlussorgan Rechnungsprüfungsausschuss Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsa mtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der S tadt Köln zum 31.12.2016 zur Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung: - Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO. - Er empfiehlt dem Rat die Festste llung des Jahresabschlusses 2016 und die En tlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO. - Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Bericht beschri e- benen Mängel zu beauftragen. 2. Der Rat beschließt: - Der vom Rechnungsprüfu ngsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2016 wird festgestellt. - Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt. - Der Jahresüberschuss in Höhe von 150.978.337,66 € wird in die Ausgleichsrücklage eing e- stellt. - Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die b e- schriebenen Mängel abzubauen. Rechnungsprüfungsausschuss 13.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 Rat 22.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Dem Rat wurde der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 in der Sitzung am 28.09.2017 vorgelegt und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Die Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement ist bei der Stadt Köln noch mit einer Reihe von Mängeln behaftet, die im Jahresabschluss 2016 nicht ausgeräumt werd en konnten. Dazu gehören - neben den Einschränkungen aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz, die unverändert nicht vollständig ausgeräumt sind - diverse Mängel in der Buchführung und nicht gesetzeskonform durc h- geführte Inventuren. Ergebnis der Prüfung ist da her unverändert ein Testat mit diesbezüglichen Ei n- schränkungen. Durch den Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 150.978.337,66 € kann die Ausgleichsrücklage wie- der aufgestockt werden. Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3341/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.11.2018
- Erstellt
- 15.10.2018 12:46