4099/2022
Versetzung der historisch-kritischen Stele auf dem Kriegerplatz an das Kriegerdenkmal
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
2714 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/48 Vorlagen-Nummer 4099/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 Versetzung der historisch-kritischen Stele auf dem Kriegerplatz an das Kriegerdenkmal Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen – Gemeinsamer Antrag von Grünen, Gut & Klima Freunden und FDP vom 17.11.2022 (AN/2091/2022) Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die historisch-kritische Stele auf dem Kriegerplatz wird nah an das Kriegerdenkmal gesetzt. Begründung: Es gibt derzeit eine Debatte über den Umgang mit Denkmälern und Straßennamen aus der Hohenzol- lern/Preußen, Weimarer und Nazizeit (1814 bis 1945), die weit über Fachkreise hinausgeht. Neben Vor- schlägen, solche Denkmäler abzureißen, einzumotten oder in einem Park zusammen zu fassen, gibt es die denkmalpflegerische Auffassung, dass die entsprechenden Denkmäler und Straßennamen (hier: „Krieger“-Platz) historisch-kritisch eingerahmt werden sollen. Letzteres Vorgehen hielt die Bezirksvertre- tung in ihren einstimmig bzw. mit überwältigender Mehrheit gefassten Beschlüsse für den Kriegerplatz in Longerich ratsam. Die Bezirksvertretung errichtete in diesem Jahr die Stele. Es ist bedauerlich, dass die historisch-kritische Stele 15 METER ENTFERNT vom Kriegerdenkmal von 1890, welches Angriffskriege mit teilweise an- schließender Annexion verherrlicht, aufgestellt und TIEFER GELEGT wurde. Stellungnahme der Verwaltung: Der jetzige Aufstellungsort für die Stele wurde auf Grund des Umgebungsschutzes des Denkmals an dieser Stelle platziert. Der Ort für diese Aufstellung ist im Rahmen der denkmalrechtlichen Erlaubnis gefunden worden. Diese Erlaubnis berücksichtig in einem Kompromiss, sowohl die Belange des Denkmals als auch die Belange einer ‚gesellschaftlichen Aufklärung‘ durch den Text der Stele. Aus Sicht des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege ist mit der jetzigen Aufstellung gewährleis- tet, dass jede/r Betrachter*in mit einem Abstand von nur 15m in der Lage ist, die inhaltliche Verbindung zwischen Info-Text und Kriegerdenkmal herzustellen. Direkt neben der Haupterschließungstreppe wurde darüber hinaus eine prominente Stelle für die Stele gefunden. Zur Aufklärung möchte das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege mitteilen, dass denkmalrechtli- che Erlaubnisse nur von der jeweiligen Fachbehörde erteilt werden dürfen und nicht durch politische 2 Beschlüsse vorgenommen, verändert oder sogar aufgehoben werden können. Diese fachliche Zustän- digkeit ist bewusst von dem Gesetzgeber so gewählt worden, um den langfristigen Schutz des Kulturgu- tes zu sichern.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4099/2022
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 28.11.2022
- Erstellt
- 28.11.2022 16:00