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V/0718/2008

Umwandlung städtischer Rotgrantspielfelder (Tenne) in Kunstrasenplätze

Vorlagen 01.09.2008

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 11.09.2008, TOP 3.2

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

8894 Zeichen

V/0718/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umwandlung städtischer Rotgrantspielfelder (Tenne) in Kunstrasenplätze 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.09.2008 Sportausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangslage 
 
Im Rahmen der regelmäßig wiederkehrenden Sanierungsmaßnahmen sind die Tennenspielfel-
der in der Sportanlage Hiltrup Ost und dem Sportzentrum Roxel zu sanieren. Beide Vereine be-
antragen gegenüber der Sportverwaltung nicht eine Sanierung „Tenne in Tenne“ vorzunehmen, 
sondern eine Umwandlung in Kunstrasenspielfelder. In Informationsveranstaltungen haben TuS 
Hiltrup (am 07.03.2008) und BSV Roxel (am 08.04.2008) ihr Anliegen öffentlich der Politik vorge-
tragen.  
Mit Schreiben vom 17.04.2008 stellten die Vertreter der CDU Fraktion und der FDP Fraktion so-
wie der SPD Fraktion im Sportausschuss die Anträge „Sanierungsbedürftige Rotgrantplätze der 
Stadt künftig in Kunstrasenplätze umzuwandeln (s. Anlagen).“     
Als Grundlage für die Entscheidungsfindung erarbeitete die Verwaltung deshalb einen Vorschlag  
über das künftige Verfahren. Im Kern ist darin ein Finanzierungsvorschlag enthalten, der eine 
angemessene Beteiligung der Vereine vorsieht. 
 
2. Bisheriges Verfahren Sanierung Rotgrantflächen  
Seit Anfang der 90er Jahre stellte die S portverwaltung zunehmend Verschließschäden an den 
Sportflächen, ihren Beregnungsanlagen und dem Umfeld der Sportflächen fest, die in den 70er 
bzw. 80er Jahren gebaut worden sind und die im Rahmen der laufenden Unterhaltungsmitteln 
nicht behoben werden konnten. Seit dieser Zeit hat sich das Fachamt erfolgreich bemüht, durch 
den Rat einen jährlich wiederkehrenden Festbetrag für Sanierungsmaßnahmen in den städti-
schen Haushalt einstellen zu lassen. 
Mit dem Haushaltsplan 1999 und für die Folgejahre wurden erstmals zusätzliche Finanzmittel für 
Sanierungen der Sportflächen und der Beregnungsanlagen zur Verfügung gestellt. Seit dieser 
Zeit werden im Rahmen von Jahresplanungen Gutachten in Auftrag gegeben, die eine Auflistung 
erkennbarer Schäden auf den kommunalen Sportanlagen zum Inhalt hat. Gleichzeitig erfolgte 
aus sportfachlicher Sicht eine Dringlichkeitseinstufung über den Sanierungsbedarf der einzelnen 
Anlagen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0718/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Willnath 
Ruf: 
492 52 10 
E-Mail: 
Willnath@stadt-muenster.de 
Datum: 
01.09.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0718/2008 
 
 
Im Rahmen dieses Verfahrens wurden in den letzten Jahren bereits der überwiegende Teil der 
kommunalen Sportplätze (Naturrasen und Rotgrant) bzw. Sportanlagen saniert und modernisiert. 
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die Sportanlagen Angelmodde, Am Hohen Ufer (Grem-
mendorf), Grevingstraße, Handorf, Nienberge, Pleistermühlenweg, Coppenrathsweg, Wange-
roogeweg (Kinderhaus), Gelmer, Wolbeck, Manfred-von-Richthofen-Straße, Albachten, Handorf 
und Amelsbüren. 
 
3. Aktuelle Sanierungsmaßnahmen Rotgrantplätze 
Aktuell wurden die Rotgrantgroßspielfelder in Roxel und Hiltrup und das Rotgrantkleinspielfeld in 
Hiltrup im Rahmen der regelmäßig wiederkehr enden Sanierungsarbeiten gemäß der Prioritäten-
liste gutachtlich bewertet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Sanierung der Sportflächen 
dringend erforderlich ist. Aufgrund des durch ein extern beauftragtes Freiraumplanungsbüro er-
stellten Gutachtens (einschließlich des Bodengutachtens) sind die zu leistenden Sanierungs-
maßnahmen annähernd einem Neubau gleichzusetzen.  
Der BSV Roxel und der TUS Hiltrup halten jedoch eine Sanierung „Tenne in Tenne“ aufgrund 
der hohen Auslastung für Training und Wettkampf sowie der ganzjährigen Bespielbarkeit für 
nicht mehr zeitgemäß. Beide Vereine haben deshalb gegenüber der Sportverwaltung eine Um-
wandlung der Rotgrantplätze in Kunstrasenplätze schriftlich beantragt. U. a begründen die Ver-
eine diese Notwendigkeit mit intensiven Trainings- und Übungszeiten ihrer am Wettkampf teil-
nehmenden  Mannschaften. 
TuS Hiltrup (am 07.03.08) und BSV Roxel (am 08.04.08) haben Vertreter aus Politik und Verwal-
tung zu einem Informationsgespräch vor Ort eingeladen, um ihrem Wunsch nach Umwandlung 
des Rotgrantplatzes zu einem Kunstrasenspielfeld zu erläutern und zu begründen. In diesen 
Gesprächen haben sich beide Vereine bereit erklärt, die Sanierungsmaßnahme für die Stadt – 
im Rahmen eines Errichtungs- und Zuschussvertr ages – durchzuführen (siehe Errichtung eines 
Kunstrasengroßspielfeldes beim SC Preußen 06 Münster).  
Eine angemessene Kostenbeteiligung wollen beide Vereine auf sich nehmen. 
 
4. Bisheriges Verfahren beim Neubau bzw. Umwandlung in Kunstrasenplätze 
 
Die bisher in den letzten Jahren gebauten Kunstrasenplätze sind jeweils aus einem besonderen 
Zusammenhang finanzierbar gewesen: 
 
Sportanlage Egelshove Aufgabe Schwarzer Kamp - Verwertung des alten Sportplatzes in 
der Perspektive 
Sportanlage Arnheimweg im Zuge des Neubau des Freih.v.Stein-Gymnasiums  
Sportanlage von Richtho-
fenstraße - Münster Ost 
Neubau, Beschluss durch den Rat und realisiert durch Reduzie-
rung des Raumprogramms (Sportgelegenheiten) etc. 
Sportanlage Aaseestadt aufgrund der Ablöse durch die WestLB  
Städt Preußen-Stadion an 
der Hammer Straße 
Städtische Mittel und Vereinsanteil SCP 
 
5. Künftiges Verfahren 
Die in diesem Jahr von Herrn Prof. Hübner durchgeführte Nachfrage nach Großspielfeldern für 
den wettkampforientierten und den freizeitorientierten Fußballsport (Sportentwicklungsplanung) 
kommt bei der gesamtstädtischen Betrachtung u. a. zu der Folgerung, dass bei künftigen Grund-
sanierungen in hoch ausgelasteten und entwicklungsfähigen Standorten der Bau von Kunstra-
senplätzen sinnvoll ist. Insbesondere sind hierbei Faktoren wie die Vereinsentwicklung, die An-
zahl der am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften, der hohe Auslastungsgrad der Sportan-

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V/0718/2008 
 
lage, die Gewährleistung der Mitnutzung durch andere Vereine sowie die Liquidation des jeweili-
gen Vereins zu berücksichtigen.  
Die Sportverwaltung wird den politischen Gremien - in Anlehnung dieser Empfehlung - eine Be-
schlussvorlage vorlegen, die die Umsetzung „Umwandlung sanierungsbedürftiger Rotgrantspiel-
felder in Kunstrasenplätze“ regelt. Nach ausführlicher umfassender Prüfung der Sachlage ist ein 
Modell denkbar, dass sich folgendermaßen darstellt: 
 
1. die Sportverwaltung erstellt auch weit erhin im Rahmen der regelmäßig wiederkehren-
den Sanierungsmaßnahmen eine gutachtlich bewertete Prioritätenliste im Rahmen 
einer Grundlagenermittlung, die dem Sportausschuss wie in der Vergangenheit auch 
zur Kenntnis gegeben wird.  
 
2. auf dieser Grundlage beauftragt der Sportausschuss vor Umsetzung der Sanie-
rungsmaßnahme die Sportverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund 
Münster e. V. und den betreffenden Vereinen die Möglichkeit einer Umwandlung des 
Rotgrantspielfeldes in einen Kunstrasenplatz zu prüfen. Insbesondere sind hierbei die 
Vorgaben aus der Untersuchung zur Sportstättenentwicklungsplanung (z. B. Bedarfs-
lagen, Entwicklung der Sportart in den Vereinen etc.) zu berücksichtigen. 
 
3. Mögliche Finanzierungsmodelle:
 
 
3.1 Defizitfinanzierung durch Sportvereine: d. h. die Stadt garantiert die Finanzie-
rung der Sanierungsmaßnahme „Tenne in Tenne“. Der Sportverein über-
nimmt den Differentbetrag für die Umwandlung in einen Kunstrasenplatz. 
 
3.2 Regelung 70:30: d. h. die Stadt zahlt 70% der tatsächlich ermittelten Herstel-
lungskosten. Der Verein übernimmt die restlichen 30% der Kosten (s. hierzu 
die in der Vergangenheit durchgeführten Vereinsprojekte mit besonderer Be-
deutung wie z. B. Stadtteilhaus in Roxel oder Multifunktionshaus Blau Weiß 
Aasee) 
 
3.3 Festbetragsförderung: d. h. der Sportverein beteiligt sich unabhängig von den 
tatsächlichen Herstellungskosten mit einem Festbetrag von 100.000 € pro 
Platz. Dieses Modell garantiert eine Gleichbehandlung aller Vereine unter An-
wendung einer angemessen Eigenbeteiligung. 
 
4. Folgekosten:  
 
4.1 Betriebskosten:  
Die Überlassungsverträge werden entsprechend angepasst.  
 
4.2 Beteiligungen der Sportvereine an den Unterhaltungskosten: 
 
          4.2.1 Wie im Überlassungsvertrag bisher festgelegt mit einer      Summe 
von max. 460 € je Maßnahme

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V/0718/2008 
 
        4.2.2 bzw. als Festsumme „Kunstrasenspielfeld“ mit 10% der   Kosten oder 
max. 10.000 € bei einer kompletten Belageserneuerung 
   
Die Verwaltung erwartet aufgrund des vom Sportausschuss favorisierten Finanzierungsmodells 
den Auftrag für die Erstellung einer Beschlussvorlage zu den aktuell vorliegenden Anträgen der 
Vereine TuS Hiltrup und BSV Roxel. 
 
Die Verwaltung betrachtet die politischen Anträge mit dem oben dargestellten Verfahren als er-
ledigt.      
 
 
In Vertretung 
Gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen
: Antrag der FDP-Fraktion im Sport (Verfahrensvorschlag) 
 Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster (Kunstrasen statt Asche)

Beratungsverlauf (1)

11.09.2008 Sportausschuss
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Grevingstraße
  • Hammer Straße
  • Pleistermühlenweg
  • Coppenrathsweg
  • Am Hohen Ufer
  • Manfred-von-Richthofen-Straße
  • Schwarzer Kamp
  • Kinderhaus
  • Egelshove
  • Arnheimweg
  • Asche

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0718/2008
Typ
Vorlagen
Datum
01.09.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37