2580/2023
Langeler Wiesenfest der Karnevalsgesellschaft Rut-Wies Löstige Langeler e.V.
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 2580/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 Langeler Wiesenfest der Karnevalsgesellschaft Rut-Wies Löstige Langeler e.V. Der ordnungsbehördliche Genehmigungsprozess für das Langeler Wiesenfest 2023 der Kar- nevalsgesellschaft Löstige Langeler e.V. traf in diesem Jahr auf eine hohe öffentliche Auf- merksamkeit, so dass die Verwaltung die Bezirksvertretung Porz über den aktuellen Sach- stand informieren möchte. Das Wiesenfest fand antragsgemäß vom 30.06 bis zum 02.07.2023 auf der öffentlichen Spiel- platzfläche Frongasse / Am Langeler Lido statt. Die Genehmigung erfolgte auf Grundlage der Kölner Stadtordnung, die das Ziel verfolgt, für viele Aspekte des rücksichtsvollen und toleranten Zusammenlebens sowie für die Inanspruch- nahme öffentlicher Flächen im gesamten Kölner Stadtgebiet eine Basis zu schaffen. Die hier verankerten Nutzungsregeln für öffentliche Spiel- und Bolzplätze beinhalten unter anderem das Verbot des Konsums und des Mitführens alkoholischer Getränke und den Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen oder Drogen. Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist es, den Kindern und Jugendlichen in dem an vielen Stellen dicht besiedelten Stadtgebiet öffentliche Schutzräume in Form der Spiel- und Bolzplätze anzubieten, wo sie nach Möglichkeit ohne störende und schädliche Einflüsse spielen und sich entfalten können. Gleichwohl bietet die Kölner Stadtordnung in begründeten Fällen die Möglichkeit, Ausnahmen von diesen grundsätzlich Verboten zuzulassen, soweit es mit dem öffentlichen Interesse ver- einbar ist. Traditionelle Feste der Brauchtumspflege, die bei der örtlichen Bevölkerung hohe Akzeptanz genießen, können vor diesem Hintergrund nach Abwägung der örtlichen Gegeben- heiten und nach Prüfung eventueller Alternativflächen eine Ausnahme von den genannten Verbotsregelungen begründen. Es war dieser Abwägung geschuldet, dass zeitweilig der Langeler Festplatz als Alternativflä- che für die Zukunft angeboten wurde. Die Genehmigungslage ist auf dem Festplatz eindeuti- ger, es wären keine aufwändigen Festlegungen zur Trennung von Spielflächen und Getränke- buden erforderlich, und auch die Strom- und Wasser-Versorgung ließe sich aus Sicht der Ver- waltung einfacher realisieren. Die Verwaltung nimmt aber zur Kenntnis, dass der Veranstalter diese Fläche, auf der traditionell die Langeler Kirmes stattfindet, für nicht geeignet hält. Die Ausnahmeregelung beinhaltet, dass Auflagen über die Anzahl oder die räumliche Anord- nung der Getränkestände erteilt werden können. So lässt sich vermeiden, dass ein Ausschank von Alkohol unmittelbar neben den Flächen und Spielgeräten stattfindet, wo sich mit hoher Wahrscheinlichkeit spielende Kinder aufhalten. Da die Karnevalsgesellschaft Löstige Langeler e.V. weiterhin die Spielplatz-Patenschaft innehat und das Wiesenfest dort ebenfalls ein „Kin- derfest“ beinhaltet, konnte die Verwaltung wie bereits in den Vorjahren auch in diesem Jahr eine entsprechende Genehmigung zur Durchführung des Wiesenfestes erteilen. Im Rahmen eines bereits in den nächsten Wochen terminierten Sondierungsgespräches wird 2 die Verwaltung zusammen mit der Karnevalsgesellschaft Rut-Wies Löstige Langeler e.V vor Ort die weiteren Rahmenbedingungen im Detail abstimmen, unter denen eine Genehmigung des Wiesenfestes auf dem Gelände es öffentlichen Spielplatzes in den kommenden Jahren auch unter Berücksichtigung der Intention der Kölner Stadtordnung erteilt werden kann. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Porz in ihrer Sitzung am 31.08.2023 über die Er- gebnisse des Ortstermins informieren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Frongasse
- Am Langeler Lido
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Details
- Aktenzeichen
- 2580/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 23.08.2023
- Erstellt
- 11.08.2023 10:14