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1419/2021

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gemäß § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 30.04.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2021, TOP 7.1

Anlage 2

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

2186 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
1
apl. 50.000,00 € 1202 8
Auszahlungen für 
Baumaßnahmen 
Haushalt 2021 
Die Fuß- und Radwegbrücke "Im Brücker Bruch" weist 
zahlreiche Bauwerksschäden am Haupttragwerk, den 
Widerlagern den Widerlagerflügeln und am Gelände 
auf. Sie muss daher aus Gründen der 
Verkehrssicherung zeitnah abgerissen und neu errichtet 
werden. Eine Instandsetzung scheidet wegen der 
gravierenden Schäden aus. Zur Deckung können die 
erforderlichen Mittel aus der Maßnahme "Ersatzneubau 
der Brücke Frankfurter Straße" Finanzstelle 6901-1202- 
8-0250 herangezogen werden. Bereits zum jetzigen 
Zeitpunkt ist absehbar, dass die im Haushaltsjahr 2021 
veranschlagten Mittel nicht wie ursprünglich geplant in 
voller Höhe abfließen werden. 
50.000,00 € 1202 8
Auszahlungen für 
Baumaßnahmen 
(weniger 
Auszahlungen) 
Dez. III / 
69 
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2 
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 und 2021 
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2021 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
2
üpl. 200.000,00 € 1003 9
Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen 
Haushalt 2021 
Der überplanmäßige Mehrbedarf begründet sich durch 
einmalige zusätzliche Bedarfe für diverse 
Digitalisierungsprojekte des Amtes 56, z.B. zur 
Erweiterung der im Amt eingesetzten Software 
"Wohnung 2000". Diese Projekte wurden zum Teil auch 
als Verwaltungsreformprojekte gemeldet und sind daher 
mit entsprechend hoher Priorität umzusetzen. Bei der 
Planung des Haushaltes 2020/2021 war der 
Finanzbedarf in dem aktuell benötigten Umfang noch 
nicht absehbar. Die Deckung erfolgt durch weniger 
Auszahlungen im Teilplan 1601 bei der Finanzstelle 
5600-1601-0-001, Wohnungsbauförderprogramm, 
Finanzposition 5600.578.6500.1. 
200.000,00 € 1601 12 
sonstige Investitionsaus- 
zahlungen 
(weniger 
Auszahlungen) 
Dez. V / 
56 
Seite 2

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3659 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 30.04.2021 
 1419/2021 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 03.05.2021 
Rat 06.05.2021 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gem. § 83 
Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/21 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen,  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich  
zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her-
angezogen werden. 
 
Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 
83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen 
Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten.

2 
 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent-
steht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. 
V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak-
tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
gez. Reker

Anlage 1

5161 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
üpl. 236.772,46 € 0107 16
(sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
Haushalt 2020
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 ist ein 
Teilplanausgleich für die Ergebnisrechnung durchzuführen. 
Mit Buchungsstand 24.03.2021 ergeben sich für den 
Teilplan 0107, Rechts- und Versicherungsangelegenheiten, 
bei den Teilplanzeilen 13-16 ohne Berücksichtigung der 
Zentralkonten, Gerichts- und Notarkosten sowie 
Büroraummieten, insgesamt Überschreitungen in Höhe 
von 236.772,46 €. Ursächlich hierfür sind zusätzliche 
Aufwendungen im Versicherungsbereich für zu leistende 
Versicherungsbeiträge. Es besteht eine rechtliche 
Verpflichtung zur Leistung von Versicherungsbeiträgen. 
Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen aus der 
Schadensregulierung im TP 0107 - Rechts- und 
Versicherungsangelegenheiten.
236.772,46 € 0107 07
sonstige ordentl. 
Erträge
(mehr Ertrag)
Dez. I / 
30
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 und 2021
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Seite 1

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
2
üpl. 611.428,12 € 1301 13
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen)
Haushalt 2020
Die zunehmenden Trockenschäden an Bäumen infolge der 
Hitzesommer der letzten Jahre mit den hieraus 
resultierenden Baumkrankheiten, Schädlingsbefall und 
fehlender Standsicherheit bei Sturm erfordern in höherem 
Maße als geplant Maßnahmen zur Sicherstellung der 
Verkehrssicherheit an Bäumen, siehe hierzu auch üpl.-
Ratsbeschluss 2342/2020 v. 10.09.2020 zur Bereitstellung 
von zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 1,19 Mio. € 
für verkehrsicherende Maßnahmen an Bäumen im TOP 
1303 Friedhöfe.
In 2020 waren im TP 1301 Aufwendungen für 
Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen in Höhe von 
7,226 Mio. € erforderlich, was gegenüber dem 
fortgeschriebenen Plan von 5,525 Mio. € einen Mehrbedarf 
von 1,701 Mio. € darstellt. Hiervon konnten 1,090 Mio. € im 
Teilplanbudget gedeckt werden durch Zurückstellung von 
freiwilligen Maßnahmen im Bereich der Optimierung 
Grünpflege und der Pflege des Straßenbegleitgrüns.
Im Jahresabschluss führten die Rückstellungen für offene 
Rechnungen i. H. v. 756.802,13 € nun mehr zu einem 
Mehrbedarf i. H. v. 611.428,12 €, der nicht im 
Teilplanbudget gedeckt werden kann. Die Deckung erfolgt 
aus zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen des TP 
0901 Stadtplanung, die aufgrund von 
Maßnahmenverzögerungen in 2020 nicht in voller Höhe 
benötigt wurden. 
611.428,12 € 0901 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
(weniger 
Aufwand)
Dez. VI /
67
Seite 2

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
3
üpl. 581.000,00 € 0205 16
sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Haushalt 2020
Aufgrund einer geänderten Buchungspraxis hat sich eine 
Verschiebung der Einzelwertberichtigungen vom TP 0201, 
Allgemeine Sicherheit und Ordnung, in den TP 0205, 
Verkehrsüberwachung, ergeben. Darüber hinaus sind 
jedoch auch noch Einstellungen in 
Einzelwertberichtigungen aufgrund einer falschen 
Beschilderung im Jahr 2016 durch die Bezirksregierung 
Köln an der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der 
Bundesautobahn 3 zu verzeichnen. Im Rahmen einer 
abschließenden Bearbeitung wurden die offenen Verfahren 
im Jahr 2020 unbefristet niedergeschlagen.
581.000,00 € 0201 16 
sonstige ordentl. 
Aufwendungen
(weniger 
Aufwand)
Dez. I / 
30
Seite 3

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
4
üpl. 519.821.709,22 € 0412 16
sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Haushalt 2020
Im Zuge der gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der 
ARGE Los-Süd hat der Rat der Stadt Köln am 29.06.2020 
einen Vergleichsvorschlag angenommen. Das Konzept der 
Verwaltung über die Verwendung der Vergleichssumme in 
Höhe von 600 Mio. € wurde in der haushaltsrechtlichen 
Unterrichtung (3296/2020) am 10.12.2020 vorgestellt. 
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten führt dies zu 
einem Mehrbedarf für entsprechende Zuführungen zu 
Rückstellungen der Wiedernutzbarmachung von 
Archivalien und einer Zuschreibung zu Sonderposten in 
Höhe von 519,822 Mio. €. Des Weiteren wurden Mittel 
unter anderem für den Ausgleich der Kosten der KVB, 
ausstehende Rechnungen für die Geotechnische Beratung 
und für gegnerische Anwaltskosten gemäß 
Kostenrisikoschätzung zurückgestellt. Der Mehrbedarf wird 
durch 145,655 Mio. € des erzielten Ertrages der 
Zuschreibungen der eigenen Archivalien gedeckt. Die 
restliche Deckung des Mehrbedarfs wird aus der o.g. 
Vergleichssumme herangezogen.
519.821.709,22 € 0412 07
sonstige ordentl. 
Erträge
(mehr Ertrag)
Dez. VII /
44
Seite 4

Beratungsverlauf (2)

03.05.2021 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Frankfurter Straße
  • Im Brücker Bruch

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Details

Aktenzeichen
1419/2021
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
30.04.2021
Erstellt
15.04.2021 10:58