1419/2021
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gemäß § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020
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Anlage 2
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 apl. 50.000,00 € 1202 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen Haushalt 2021 Die Fuß- und Radwegbrücke "Im Brücker Bruch" weist zahlreiche Bauwerksschäden am Haupttragwerk, den Widerlagern den Widerlagerflügeln und am Gelände auf. Sie muss daher aus Gründen der Verkehrssicherung zeitnah abgerissen und neu errichtet werden. Eine Instandsetzung scheidet wegen der gravierenden Schäden aus. Zur Deckung können die erforderlichen Mittel aus der Maßnahme "Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße" Finanzstelle 6901-1202- 8-0250 herangezogen werden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist absehbar, dass die im Haushaltsjahr 2021 veranschlagten Mittel nicht wie ursprünglich geplant in voller Höhe abfließen werden. 50.000,00 € 1202 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen (weniger Auszahlungen) Dez. III / 69 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 und 2021 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2021 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 2 üpl. 200.000,00 € 1003 9 Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Haushalt 2021 Der überplanmäßige Mehrbedarf begründet sich durch einmalige zusätzliche Bedarfe für diverse Digitalisierungsprojekte des Amtes 56, z.B. zur Erweiterung der im Amt eingesetzten Software "Wohnung 2000". Diese Projekte wurden zum Teil auch als Verwaltungsreformprojekte gemeldet und sind daher mit entsprechend hoher Priorität umzusetzen. Bei der Planung des Haushaltes 2020/2021 war der Finanzbedarf in dem aktuell benötigten Umfang noch nicht absehbar. Die Deckung erfolgt durch weniger Auszahlungen im Teilplan 1601 bei der Finanzstelle 5600-1601-0-001, Wohnungsbauförderprogramm, Finanzposition 5600.578.6500.1. 200.000,00 € 1601 12 sonstige Investitionsaus- zahlungen (weniger Auszahlungen) Dez. V / 56 Seite 2
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 30.04.2021 1419/2021 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 03.05.2021 Rat 06.05.2021 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/21 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her- angezogen werden. Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti- gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten. 2 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent- steht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak- tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen gez. Reker
Anlage 1
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 236.772,46 € 0107 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Haushalt 2020 Im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 ist ein Teilplanausgleich für die Ergebnisrechnung durchzuführen. Mit Buchungsstand 24.03.2021 ergeben sich für den Teilplan 0107, Rechts- und Versicherungsangelegenheiten, bei den Teilplanzeilen 13-16 ohne Berücksichtigung der Zentralkonten, Gerichts- und Notarkosten sowie Büroraummieten, insgesamt Überschreitungen in Höhe von 236.772,46 €. Ursächlich hierfür sind zusätzliche Aufwendungen im Versicherungsbereich für zu leistende Versicherungsbeiträge. Es besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Leistung von Versicherungsbeiträgen. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen aus der Schadensregulierung im TP 0107 - Rechts- und Versicherungsangelegenheiten. 236.772,46 € 0107 07 sonstige ordentl. Erträge (mehr Ertrag) Dez. I / 30 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 und 2021 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 2 üpl. 611.428,12 € 1301 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Haushalt 2020 Die zunehmenden Trockenschäden an Bäumen infolge der Hitzesommer der letzten Jahre mit den hieraus resultierenden Baumkrankheiten, Schädlingsbefall und fehlender Standsicherheit bei Sturm erfordern in höherem Maße als geplant Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit an Bäumen, siehe hierzu auch üpl.- Ratsbeschluss 2342/2020 v. 10.09.2020 zur Bereitstellung von zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 1,19 Mio. € für verkehrsicherende Maßnahmen an Bäumen im TOP 1303 Friedhöfe. In 2020 waren im TP 1301 Aufwendungen für Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen in Höhe von 7,226 Mio. € erforderlich, was gegenüber dem fortgeschriebenen Plan von 5,525 Mio. € einen Mehrbedarf von 1,701 Mio. € darstellt. Hiervon konnten 1,090 Mio. € im Teilplanbudget gedeckt werden durch Zurückstellung von freiwilligen Maßnahmen im Bereich der Optimierung Grünpflege und der Pflege des Straßenbegleitgrüns. Im Jahresabschluss führten die Rückstellungen für offene Rechnungen i. H. v. 756.802,13 € nun mehr zu einem Mehrbedarf i. H. v. 611.428,12 €, der nicht im Teilplanbudget gedeckt werden kann. Die Deckung erfolgt aus zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen des TP 0901 Stadtplanung, die aufgrund von Maßnahmenverzögerungen in 2020 nicht in voller Höhe benötigt wurden. 611.428,12 € 0901 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (weniger Aufwand) Dez. VI / 67 Seite 2 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 3 üpl. 581.000,00 € 0205 16 sonstige ordentl. Aufwendungen Haushalt 2020 Aufgrund einer geänderten Buchungspraxis hat sich eine Verschiebung der Einzelwertberichtigungen vom TP 0201, Allgemeine Sicherheit und Ordnung, in den TP 0205, Verkehrsüberwachung, ergeben. Darüber hinaus sind jedoch auch noch Einstellungen in Einzelwertberichtigungen aufgrund einer falschen Beschilderung im Jahr 2016 durch die Bezirksregierung Köln an der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der Bundesautobahn 3 zu verzeichnen. Im Rahmen einer abschließenden Bearbeitung wurden die offenen Verfahren im Jahr 2020 unbefristet niedergeschlagen. 581.000,00 € 0201 16 sonstige ordentl. Aufwendungen (weniger Aufwand) Dez. I / 30 Seite 3 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 4 üpl. 519.821.709,22 € 0412 16 sonstige ordentl. Aufwendungen Haushalt 2020 Im Zuge der gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der ARGE Los-Süd hat der Rat der Stadt Köln am 29.06.2020 einen Vergleichsvorschlag angenommen. Das Konzept der Verwaltung über die Verwendung der Vergleichssumme in Höhe von 600 Mio. € wurde in der haushaltsrechtlichen Unterrichtung (3296/2020) am 10.12.2020 vorgestellt. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten führt dies zu einem Mehrbedarf für entsprechende Zuführungen zu Rückstellungen der Wiedernutzbarmachung von Archivalien und einer Zuschreibung zu Sonderposten in Höhe von 519,822 Mio. €. Des Weiteren wurden Mittel unter anderem für den Ausgleich der Kosten der KVB, ausstehende Rechnungen für die Geotechnische Beratung und für gegnerische Anwaltskosten gemäß Kostenrisikoschätzung zurückgestellt. Der Mehrbedarf wird durch 145,655 Mio. € des erzielten Ertrages der Zuschreibungen der eigenen Archivalien gedeckt. Die restliche Deckung des Mehrbedarfs wird aus der o.g. Vergleichssumme herangezogen. 519.821.709,22 € 0412 07 sonstige ordentl. Erträge (mehr Ertrag) Dez. VII / 44 Seite 4
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Frankfurter Straße
- Im Brücker Bruch
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Details
- Aktenzeichen
- 1419/2021
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 30.04.2021
- Erstellt
- 15.04.2021 10:58