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AN/1125/2017

Section Control auf Eis legen und Gutachten vorlegen

Parteilos Antrag nach § 3 02.10.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 06.11.2017, TOP 8.2

Piraten Antrag nach § 3

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Anlage 1 (Auszug Verkehrsausschuss)

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Piraten Antrag nach § 3

3055 Zeichen

An den Vorsitzenden des Verkehrsausschus-
ses  
Herrn Andreas Wolter  
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker  
 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/1125/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 05.09.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 06.11.2017 
 
Section Control auf Eis legen und Gutachten vorlegen 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Verkehrs-
ausschusses zu setzen: 
 
Der Verkehrsausschuss möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein externes Gutachten zur Klärung offener rechtl i-
cher und organisatorischer Fragen bezüglich Section Control in Auftrag zu geben. 
Das Gutachten soll klären, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einführung 
eines solchen Abschnitts -Tempoüberwachungssystems – insbesondere unter date n-
schutzrechtlichen Aspekten – überhaupt möglich und erlaubt ist. Alle vorbereitenden 
Arbeiten d es Ordnungsamtes müssen gestoppt werden, bis das Gutachten vorliegt 
und über dessen Inhalt beraten wurde. 
 
2. Das Gutachten soll spätestens Ende 2017 dem Verkehrsausschuss und auch and e-
ren Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. 
 
Begründung: 
 
Laut Kölner Stadt-Anzeiger vom 17.08.2017 will das Ordnungsamt das Verfahren „Section 
Control“ (Abschnittskontrolle) an zwei Streckenabschnitten (Rheinufertunnel und Herkule s-

- 2 - 
 
tunnel am Ende der A57) in Köln testen. Section Control soll der Überwachung von Temp o-
limits im Straßenverkehr dienen: Alle Fahrzeuge werden beim Befahren und Verlassen eines 
bestimmten Abschnitts erfasst. Das ermöglicht die Messung ihrer Geschwindigkeit über die 
gesamte Strecke. 
 
Eine Dissertation über Section Control kam im Jahr 2013 zu dem Ergeb nis, dass Section 
Control keinen Vorteil gegenüber der klassischen punktuellen Radarmessung biete. Daher 
sei dieser intensive und kostspielige Eingriff in den Datenschutz der Autofahrerinnen und -
fahrer nicht erforderlich. Zudem stelle die Überschreitung d er vorgegebenen Höchstg e-
schwindigkeit nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu deren Aufdeckung und Verfolgung pers o-
nenbezogene Daten über eine Vielzahl von Straßenverkehrsteilnehmern zu erheben und zu 
verarbeiten sei nicht angemessen. Auch andere kritisieren S ection Control. Neben Kritikeri n-
nen und Kritikern aus den Automobilverbänden und den Mahnungen der Datenschutzbeau f-
tragen der Länder warnt auch Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Vo r-
standsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht bei m Deutschen Anwaltverein, davor, 
dass Section Control ein weiterer Schritt in Richtung des „gläsernen Autofahrers“ sei. 
 
 
gez. Thomas Hegenbarth     gez. Lisa Hanna Gerlach

Anlage 1 (Auszug Verkehrsausschuss)

2145 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 29.09.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 29. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 05.09.2017 
öffentlich 
2.3 Antrag der Piraten-Gruppe vom 24.08.2017 betr.  
Section Control auf Eis legen und Gutachten vorlegen 
AN/1125/2017 
RM Hegenbarth nimmt Stellung zum vorliegenden Antrag. 
 
RM dos Santos Herrmann teilt mit, dass die SPD-Fraktion Section Control aus ver-
kehrspolitischen Gesichtspunkten für sinnvoll und unterstützenswert halte. Die recht-
liche Klärung hierzu sollte zuständigkeitshalber im Ausschuss für Allgemeine Verwal-
tung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales (AVR) erfolgen.  
 
Sowohl RM Roß-Belkner als auch RM Hammer halten zur besseren Entscheidungs-
findung eine Stellungnahme der Verwaltung – insbesondere zum Thema Daten-
schutz - für erforderlich. Ein Beschluss in der heutigen Sitzung sei nicht möglich.  
 
RM Weisenstein hält die Beauftragung eines externen Gutachtens für überzogen, da 
bereits heute täglich eine Vielzahl von sensiblen Daten im Kölner Stadtgebiet erho-
ben werden. Die Einführung von Section Control sollte nicht aufgehalten werden. 
 
Auch RM Houben möchte vor einer Beschlussfassung zunächst eine einheitliche 
Verwaltungsmeinung zu dieser Thematik. Das Thema Datenschutz sei in seiner 
Fraktion hoch angesiedelt. 
 
BG Blome klärt auf, dass es sich hier um ein ordnungsbehördliches Thema handele 
und sie von daher keine fachliche Stellungnahme abgeben könne, wenngleich sie als 
Verkehrsdezernentin ein großes Interesse daran habe, dass die aufgestellten Ver-
kehrsregeln auch eingehalten werden. Eine Verweisung in den AVR – wie von Frau 
dos Santos Herrmann vorgeschlagen -  halte sie durchaus für sinnvoll.  
 
Ausschussvorsitzender Wolter greift diesen Vorschlag auf und lässt entsprechend 
abstimmen.

 Der Verkehrsausschuss verweist den Antrag zuständigkeitshalber in den Aus-
schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
 
Abstimmungsergebnis:  Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (2)

05.09.2017 Verkehrsausschuss
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
06.11.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1125/2017
Typ
Parteilos Antrag nach § 3
Datum
02.10.2017
Erstellt
23.08.2017 18:25