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Section Control auf Eis legen und Gutachten vorlegen

Parteilos Antrag nach § 3 AN/1125/2017 vom 02.10.2017

Stand: Am 06.11.2017 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

Dokumente

  • Anlage 1 (Auszug Verkehrsausschuss)

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    Anlage 1 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 29.09.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.09.2017 öffentlich 2.3 Antrag der Piraten-Gruppe vom 24.08.2017 betr. Section Control auf Eis legen und Gutachten vorlegen AN/1125/2017 RM Hegenbarth nimmt Stellung zum vorliegenden Antrag. RM dos Santos Herrmann teilt mit, dass die SPD-Fraktion Section Control aus ver- kehrspolitischen Gesichtspunkten für sinnvoll und unterstützenswert halte. Die recht- liche Klärung hierzu sollte zuständigkeitshalber im Ausschuss für Allgemeine Verwal- tung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales (AVR) erfolgen. Sowohl RM Roß-Belkner als auch RM Hammer halten zur besseren Entscheidungs- findung eine Stellungnahme der Verwaltung – insbesondere zum Thema Daten- schutz - für erforderlich. Ein Beschluss in der heutigen Sitzung sei nicht möglich. RM Weisenstein hält die Beauftragung eines externen Gutachtens für überzogen, da bereits heute täglich eine Vielzahl von sensiblen Daten im Kölner Stadtgebiet erho- ben werden. Die Einführung von Section Control sollte nicht aufgehalten werden. Auch RM Houben möchte vor einer Beschlussfassung zunächst eine einheitliche Verwaltungsmeinung zu dieser Thematik. Das Thema Datenschutz sei in seiner Fraktion hoch angesiedelt. BG Blome klärt auf, dass es sich hier um ein ordnungsbehördliches Thema handele und sie von daher keine fachliche Stellungnahme abgeben könne, wenngleich sie als Verkehrsdezernentin ein großes Interesse daran habe, dass die aufgestellten Ver- kehrsregeln auch eingehalten werden. Eine Verweisung in den AVR – wie von Frau dos Santos Herrmann vorgeschlagen - halte sie durchaus für sinnvoll. Ausschussvorsitzender Wolter greift diesen Vorschlag auf und lässt entsprechend abstimmen.  Der Verkehrsausschuss verweist den Antrag zuständigkeitshalber in den Aus- schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
  • Piraten Antrag nach § 3

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    An den Vorsitzenden des Verkehrsausschus- ses Herrn Andreas Wolter An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: AN/1125/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 05.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.11.2017 Section Control auf Eis legen und Gutachten vorlegen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Verkehrs- ausschusses zu setzen: Der Verkehrsausschuss möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein externes Gutachten zur Klärung offener rechtl i- cher und organisatorischer Fragen bezüglich Section Control in Auftrag zu geben. Das Gutachten soll klären, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einführung eines solchen Abschnitts -Tempoüberwachungssystems – insbesondere unter date n- schutzrechtlichen Aspekten – überhaupt möglich und erlaubt ist. Alle vorbereitenden Arbeiten d es Ordnungsamtes müssen gestoppt werden, bis das Gutachten vorliegt und über dessen Inhalt beraten wurde. 2. Das Gutachten soll spätestens Ende 2017 dem Verkehrsausschuss und auch and e- ren Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Begründung: Laut Kölner Stadt-Anzeiger vom 17.08.2017 will das Ordnungsamt das Verfahren „Section Control“ (Abschnittskontrolle) an zwei Streckenabschnitten (Rheinufertunnel und Herkule s- - 2 - tunnel am Ende der A57) in Köln testen. Section Control soll der Überwachung von Temp o- limits im Straßenverkehr dienen: Alle Fahrzeuge werden beim Befahren und Verlassen eines bestimmten Abschnitts erfasst. Das ermöglicht die Messung ihrer Geschwindigkeit über die gesamte Strecke. Eine Dissertation über Section Control kam im Jahr 2013 zu dem Ergeb nis, dass Section Control keinen Vorteil gegenüber der klassischen punktuellen Radarmessung biete. Daher sei dieser intensive und kostspielige Eingriff in den Datenschutz der Autofahrerinnen und - fahrer nicht erforderlich. Zudem stelle die Überschreitung d er vorgegebenen Höchstg e- schwindigkeit nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu deren Aufdeckung und Verfolgung pers o- nenbezogene Daten über eine Vielzahl von Straßenverkehrsteilnehmern zu erheben und zu verarbeiten sei nicht angemessen. Auch andere kritisieren S ection Control. Neben Kritikeri n- nen und Kritikern aus den Automobilverbänden und den Mahnungen der Datenschutzbeau f- tragen der Länder warnt auch Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Vo r- standsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht bei m Deutschen Anwaltverein, davor, dass Section Control ein weiterer Schritt in Richtung des „gläsernen Autofahrers“ sei. gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf

  1. 05.09.2017

    Verkehrsausschuss

    TOP 2.3, Entscheidung. Ergebnis: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
  2. 06.11.2017 zuletzt

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 8.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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