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2530/2024

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Aktuelle Situation und Zukunft des Strandbads Escher See / Monkey's Island"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 29.08.2024

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3859 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52 
 
Vorlagen-Nummer 
 2530/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.08.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Aktuelle Situation und 
Zukunft des Strandbads Escher See / Monkey's Island" 
 
Die SPD-Fraktion Stadtbezirk Chorweiler hat zur Sitzung der BV Chorweiler am 29.08.2024 
nachstehende Fragen gestellt: 
 
 
1. Welche städtischen Behörden sind für die Überwachung und Genehmigung der Bau-
ten am Strandbad Escher See verantwortlich? Welche Maßnahmen wurden nach den 
Vorfällen im Jahr 2023 ergriffen, um sicherzustellen, dass es nicht zu weiteren Verstö-
ßen kommt? 
 
a) Wurde der Pachtvertrag des aktuellen Betreibers aufgrund der wiederholten Verstöße 
gegen Bauvorschriften überprüft? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Stadt Köln 
in Erwägung? 
 
2. Welche Schritte plant die Stadt, um eine schnelle Wiedereröffnung des Strandbads zu 
ermöglichen? Gibt es Überlegungen, den Betrieb wieder unter öffentliche Kontrolle zu 
stellen oder alternative Betreiber in Erwägung zu ziehen? 
 
3. Wie gedenkt die Stadtverwaltung, die Bürger in Zukunft zeitnah und umfassend über 
die Entwicklungen rund um das Strandbad zu informieren? 
 
b) Ich und viele andere Bürger wünschen uns, dass das Strandbad Escher See / Mon-
key's Island bald wieder geöffnet wird und als attraktive Freizeiteinrichtung der Allge-
meinheit zur Verfügung steht. Ich würde mich freuen, zeitnah eine Rückmeldung von 
Ihnen zu erhalten. 
 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Zu 1.)  
 
Das Bauaufsichtsamt ist zuständig für die oberirischen Aufbauten. Das Umwelt- und Verbrau-
cherschutzamt ist für die jedes Jahr neu zu erbringenden korrekten und vollständigen Be-
triebsnachweise (sog. Dichtheitsprüfung), für die Einhaltung der Vorgaben zum Schutz der 
Nachbarschaft vor unzulässigem Lärm und für die Überwachung der korrekten Entsorgung 
der Abfälle zuständig.

2 
 
Die Verwaltung hat im Frühjahr 2024 nach einer erneuten örtlichen Kontrolle, bei der (im Ver-
gleich mit 2023) weitere neue Aufbauten festgestellt worden sind, eine neue Bau- und Nut-
zungsuntersagung für das vollständige Gelände ausgesprochen.  
 
Da keine Klage eingereicht wurde, ist diese Sperrung bestandskräftig. Mit diesem Sperrbe-
scheid wurde für jeden Fall der Zuwiderhandlung (also für jeden Tag der Öffnung des Betrie-
bes für Besucher) ein Zwangsgeld in Höhe von 3000,-€ angedroht.  
 
Zu den nun bisher amtlich bewiesenen Verstoßtagen ist schon ein Zwangsgeldbescheid er-
gangen. Außerdem werden behördliche Kontrollbesichtigungen ständig vorgenommen zur 
Nachschau der Verbotseinhaltung. Bei Verstößen sind dann neue Zwangsgelder festzuset-
zen. 
 
Zu 1.a)  
 
Ja. Die Verwaltung steht mit dem Pächter im Austausch zu den Verstößen.  
 
Zivilrechtlich ist eine Beendigung des noch bis 2030 laufenden Pachtvertrages denkbar. Dies 
könnte durch eine einvernehmliche Vertragsauflösung oder - bei Vorliegen entsprechender 
Gründe - durch eine Kündigung einer der beiden Vertragsparteien geschehen.  
 
Zu 2.) 
 
Eine Wiedereröffnung des Strandbades hat faktisch stattgefunden. Generell obliegt es dem 
Pächter, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehört auch die Einhal-
tung der bau- und umweltrechtlichen Regelungen. Ein Betrieb unter öffentlichen Kontrolle oder 
durch einen alternativen Betreiber setzt eine Beendigung des Pachtvertrages voraus.  
 
Zu 3.)  
 
Die Kommunikation über den Betrieb des Strandbades obliegt vornehmlich dem Pächter. 
Diese liegt in seinem ureigenen Interesse.  
 
Bau- und umweltrechtliche Verstöße, die entsprechende Zwangsmaßnahmen der Verwaltung 
nach sich ziehen, sowie Verstöße gegen vertragliche Verpflichtungen kommuniziert die Ver-
waltung primär gegenüber dem Empfänger.

Beratungsverlauf (1)

29.08.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2530/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.08.2024
Erstellt
21.08.2024 07:56