2530/2024
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Aktuelle Situation und Zukunft des Strandbads Escher See / Monkey's Island"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3859 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/52 Vorlagen-Nummer 2530/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.08.2024 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Aktuelle Situation und Zukunft des Strandbads Escher See / Monkey's Island" Die SPD-Fraktion Stadtbezirk Chorweiler hat zur Sitzung der BV Chorweiler am 29.08.2024 nachstehende Fragen gestellt: 1. Welche städtischen Behörden sind für die Überwachung und Genehmigung der Bau- ten am Strandbad Escher See verantwortlich? Welche Maßnahmen wurden nach den Vorfällen im Jahr 2023 ergriffen, um sicherzustellen, dass es nicht zu weiteren Verstö- ßen kommt? a) Wurde der Pachtvertrag des aktuellen Betreibers aufgrund der wiederholten Verstöße gegen Bauvorschriften überprüft? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Stadt Köln in Erwägung? 2. Welche Schritte plant die Stadt, um eine schnelle Wiedereröffnung des Strandbads zu ermöglichen? Gibt es Überlegungen, den Betrieb wieder unter öffentliche Kontrolle zu stellen oder alternative Betreiber in Erwägung zu ziehen? 3. Wie gedenkt die Stadtverwaltung, die Bürger in Zukunft zeitnah und umfassend über die Entwicklungen rund um das Strandbad zu informieren? b) Ich und viele andere Bürger wünschen uns, dass das Strandbad Escher See / Mon- key's Island bald wieder geöffnet wird und als attraktive Freizeiteinrichtung der Allge- meinheit zur Verfügung steht. Ich würde mich freuen, zeitnah eine Rückmeldung von Ihnen zu erhalten. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1.) Das Bauaufsichtsamt ist zuständig für die oberirischen Aufbauten. Das Umwelt- und Verbrau- cherschutzamt ist für die jedes Jahr neu zu erbringenden korrekten und vollständigen Be- triebsnachweise (sog. Dichtheitsprüfung), für die Einhaltung der Vorgaben zum Schutz der Nachbarschaft vor unzulässigem Lärm und für die Überwachung der korrekten Entsorgung der Abfälle zuständig. 2 Die Verwaltung hat im Frühjahr 2024 nach einer erneuten örtlichen Kontrolle, bei der (im Ver- gleich mit 2023) weitere neue Aufbauten festgestellt worden sind, eine neue Bau- und Nut- zungsuntersagung für das vollständige Gelände ausgesprochen. Da keine Klage eingereicht wurde, ist diese Sperrung bestandskräftig. Mit diesem Sperrbe- scheid wurde für jeden Fall der Zuwiderhandlung (also für jeden Tag der Öffnung des Betrie- bes für Besucher) ein Zwangsgeld in Höhe von 3000,-€ angedroht. Zu den nun bisher amtlich bewiesenen Verstoßtagen ist schon ein Zwangsgeldbescheid er- gangen. Außerdem werden behördliche Kontrollbesichtigungen ständig vorgenommen zur Nachschau der Verbotseinhaltung. Bei Verstößen sind dann neue Zwangsgelder festzuset- zen. Zu 1.a) Ja. Die Verwaltung steht mit dem Pächter im Austausch zu den Verstößen. Zivilrechtlich ist eine Beendigung des noch bis 2030 laufenden Pachtvertrages denkbar. Dies könnte durch eine einvernehmliche Vertragsauflösung oder - bei Vorliegen entsprechender Gründe - durch eine Kündigung einer der beiden Vertragsparteien geschehen. Zu 2.) Eine Wiedereröffnung des Strandbades hat faktisch stattgefunden. Generell obliegt es dem Pächter, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehört auch die Einhal- tung der bau- und umweltrechtlichen Regelungen. Ein Betrieb unter öffentlichen Kontrolle oder durch einen alternativen Betreiber setzt eine Beendigung des Pachtvertrages voraus. Zu 3.) Die Kommunikation über den Betrieb des Strandbades obliegt vornehmlich dem Pächter. Diese liegt in seinem ureigenen Interesse. Bau- und umweltrechtliche Verstöße, die entsprechende Zwangsmaßnahmen der Verwaltung nach sich ziehen, sowie Verstöße gegen vertragliche Verpflichtungen kommuniziert die Ver- waltung primär gegenüber dem Empfänger.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2530/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 29.08.2024
- Erstellt
- 21.08.2024 07:56