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2091/2021

Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen der BV8, vom 26.01.2021, AN/0208/2021

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 10.06.2021, TOP 9.1.9

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3366 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Tuch Az 
Vorlagen-Nummer 
 2091/2021 
Freigabedatum am 04.06.2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.06.2021 
 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen der BV8, vom 26.01.2021, 
AN/0208/2021 
betr. Gelände des ehemaligen Autohauses Dirkes an der Wipperfürther Straße/Kalk-Mülheimer 
Straße in Köln-Kalk 
Anfragetext 
 
Nach Aufgabe des Autohauses Dirkes im Eckbereich der Wipperfürther Straße/Kalk-Mülheimer Stra-
ße in Köln Kalk ist bis heute auf diesem Gelände nichts passiert. 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie ist der aktuelle Stand zum Gelände des ehemaligen Autohauses Dirkes an der Wipperfürther 
Straße/Kalk-Mülheimer Straße? 
2. Plant die Verwaltung bzw. die Stadt Köln, dieses Gelände zu erwerben? 
3. Ist an dieser Stelle eine Wohnbebauung möglich? 
4. Ist dafür eine Bebauungsplanänderung erforderlich, sofern es für diesen Bereich einen Bebau-
ungsplan gibt? 
 
5. Welche gemeinwohlorientierten Projekte (evtl. ein Schulbau) könnten an dieser Stelle realisiert 
werden? 
 
 
 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
Bei der Verwaltung wurden seit Aufgabe der Autohausnutzung immer mal wieder Anfragen zu den 
Entwicklungsmöglichkeiten des Geländes gestellt. Konkretisiert hat sich bislang keine. 
 
Zu 2. 
Die Stadt Köln hat einen Erwerb für einen Schulneubau oder eine Kindertageseinrichtung geprüft. Für 
den dringend benötigten Standort einer weiterführenden Schule in Kalk (Entfall des bislang vorgese-
henen Standortes Walter-Pauli-Ring) ist die Entwicklungsfläche zu gering. Kindertageseinrichtungen 
werden in der Regel über Träger errichtet, in verdichteten Lagen wie Kalk vielfach in Kombination mit 
anderen Nutzungen. Für eine Kindertageseinrichtung käme nur eine Teilfläche in Betrachtung. Hier 
konnte bislang kein erfolgversprechendes Modell für den Standort entwickelt werden.

2 
 
 
Zu 3. 
Eine Wohnnutzung würde die Anpassung des Planungsrechts (vgl. Antwort zu 4.) erfordern. Inhaltich 
ist eine Wohnnutzung in diesem Bereich nur eingeschränkt aufgrund der nördlich und westlich an-
grenzenden Nutzungen (Gewerbe, großflächiger Einzelhandel) und der nördlich in Hochlage liegen-
den Stadtautobahn möglich beziehungsweise werden zu ihrer Ermöglichung hohe Anforderungen zur 
Bewältigung der Schallproblematik gestellt. 
 
Zu 4. 
Das Areal liegt im Geltungsbereich des seit dem 12.11.2008 rechtskräftigen Bebauungsplans 
70459.05 "Kunftstraße" in Köln-Kalk. Dieser setzt in diesem Bereich u.a. Gewerbegebiet (GE, § 8 
Baunutzungsverordnung BauNVO), eine Grundflächenzahl von 0,8 (d.h. 80% des Baugrundstücks 
dürfen innerhalb der überbaubaren Fläche (Baugrenzen) überbaut werden, eine maximale Gebäude-
höhe in Form einer Oberkante von 12,0 m über einem definierten Bezugs fest und trifft weitere Rege-
lungen zum Immissionsschutz. 
 
Für die unter 3. genannte Nutzung wäre eine Bebauungsplanänderung oder eine Bebauungsplan-
neuaufstellung erforderlich. 
 
Zu 5. 
Siehe Antwort zu 2 und 3.. Der Fokus möglicher gemeinwohlorientierter Entwicklungen der Verwal-
tung liegt entsprechend der politischen Beschlussfassungen zurzeit im Bereich der Hallen Kalk und 
im Otto-Langen-Quartier in Mülheim.

Beratungsverlauf (1)

10.06.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Wipperfürther Straße
  • Mülheimer Straße
  • Kunftstraße
  • Kalk-Mülheimer Straße
  • Walter-Pauli-Ring
  • Stadtautobahn

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Details

Aktenzeichen
2091/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.06.2021
Erstellt
01.06.2021 10:01