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Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen der BV8, vom 26.01.2021, AN/0208/2021
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2091/2021 vom 08.06.2021
Stand: Am 10.06.2021 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Az Vorlagen-Nummer 2091/2021 Freigabedatum am 04.06.2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.06.2021 Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen der BV8, vom 26.01.2021, AN/0208/2021 betr. Gelände des ehemaligen Autohauses Dirkes an der Wipperfürther Straße/Kalk-Mülheimer Straße in Köln-Kalk Anfragetext Nach Aufgabe des Autohauses Dirkes im Eckbereich der Wipperfürther Straße/Kalk-Mülheimer Stra- ße in Köln Kalk ist bis heute auf diesem Gelände nichts passiert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Stand zum Gelände des ehemaligen Autohauses Dirkes an der Wipperfürther Straße/Kalk-Mülheimer Straße? 2. Plant die Verwaltung bzw. die Stadt Köln, dieses Gelände zu erwerben? 3. Ist an dieser Stelle eine Wohnbebauung möglich? 4. Ist dafür eine Bebauungsplanänderung erforderlich, sofern es für diesen Bereich einen Bebau- ungsplan gibt? 5. Welche gemeinwohlorientierten Projekte (evtl. ein Schulbau) könnten an dieser Stelle realisiert werden? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Bei der Verwaltung wurden seit Aufgabe der Autohausnutzung immer mal wieder Anfragen zu den Entwicklungsmöglichkeiten des Geländes gestellt. Konkretisiert hat sich bislang keine. Zu 2. Die Stadt Köln hat einen Erwerb für einen Schulneubau oder eine Kindertageseinrichtung geprüft. Für den dringend benötigten Standort einer weiterführenden Schule in Kalk (Entfall des bislang vorgese- henen Standortes Walter-Pauli-Ring) ist die Entwicklungsfläche zu gering. Kindertageseinrichtungen werden in der Regel über Träger errichtet, in verdichteten Lagen wie Kalk vielfach in Kombination mit anderen Nutzungen. Für eine Kindertageseinrichtung käme nur eine Teilfläche in Betrachtung. Hier konnte bislang kein erfolgversprechendes Modell für den Standort entwickelt werden. 2 Zu 3. Eine Wohnnutzung würde die Anpassung des Planungsrechts (vgl. Antwort zu 4.) erfordern. Inhaltich ist eine Wohnnutzung in diesem Bereich nur eingeschränkt aufgrund der nördlich und westlich an- grenzenden Nutzungen (Gewerbe, großflächiger Einzelhandel) und der nördlich in Hochlage liegen- den Stadtautobahn möglich beziehungsweise werden zu ihrer Ermöglichung hohe Anforderungen zur Bewältigung der Schallproblematik gestellt. Zu 4. Das Areal liegt im Geltungsbereich des seit dem 12.11.2008 rechtskräftigen Bebauungsplans 70459.05 "Kunftstraße" in Köln-Kalk. Dieser setzt in diesem Bereich u.a. Gewerbegebiet (GE, § 8 Baunutzungsverordnung BauNVO), eine Grundflächenzahl von 0,8 (d.h. 80% des Baugrundstücks dürfen innerhalb der überbaubaren Fläche (Baugrenzen) überbaut werden, eine maximale Gebäude- höhe in Form einer Oberkante von 12,0 m über einem definierten Bezugs fest und trifft weitere Rege- lungen zum Immissionsschutz. Für die unter 3. genannte Nutzung wäre eine Bebauungsplanänderung oder eine Bebauungsplan- neuaufstellung erforderlich. Zu 5. Siehe Antwort zu 2 und 3.. Der Fokus möglicher gemeinwohlorientierter Entwicklungen der Verwal- tung liegt entsprechend der politischen Beschlussfassungen zurzeit im Bereich der Hallen Kalk und im Otto-Langen-Quartier in Mülheim.
Beratungsverlauf
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