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AFO/0006/2021

Schrebergärten an der Straße "Hoove"

Anfrage in der BV Ost 09.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 19.08.2021, TOP 6.4

AFO_0006_2021

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Ansehen

Stellungnahme Amt67 vom 01.07.21

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Ansehen

AFO_0006_2021

2386 Zeichen

AFO/0006/2021

SPD-Fraktion

SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster a e
in der Bezirksvertretung Münster-Ost

An den Am Lohausbach 37
Bezirksbürgermeister 48155 Münster

des Stadtbezirks Münster-Ost Telefon: 0251 624180
Herrn Benedikt Spangenberg IIOEILOITE 70
Vennemannstraße 5 Ansprechpartner:
48157 Münster Dr. Peter Wagner

www.spd-muenster.de

4. Februar 2021

Anfrage an die Verwaltung:

Welche Duldungsdauer bzw. Regelungen gibt es bzgl. der Schrebergärten und kleineren Holzhütten, die am
Ende der Straße „Hoove“ errichtet wurden?

Sind der Stadt Münster etwaige Nutzungen bekannt, die über die zugesagte Duldungsdauer bzw. sonstige Re-
gelungen hinausgehen?

Falls solche nicht genehmigten Nutzungen vorliegen: Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung be-
reits ergriffen bzw. sind solche Maßnahmen geplant?

Bestehen aus Sicht der Stadt Münster angesichts des aktuellen Hochwassers akute Gefahren für die Umwelt, die
von den auf den genannten Grundstücken gelagerten Abfällen ausgehen?

Begründung:

Am Ende der Straße „Hoove“ wurden offensichtlich Schrebergärten und kleinere Holzhütten erstellt, die nach
Auskunft von Anwohner*innen alle nur eine beschränkte Duldungsdauer besaßen.

Nach Auskunft der Anwohner*innen wurden indes in den letzten 10 Jahren vielfach die Hütten erneuert und
Wohnwagen abgestellt. Es liegen zudem Hinweise vor, wonach zwischenzeitlich auch Teilflächen gewerblich
genutzt werden. Seitens der Stadt Münster sind diesbezügliche Maßnahmen nicht bekannt.

Zudem führt die Werse zurzeit Hochwasser. Es ist zu befürchten, dass die betroffenen Grundstücke bei weiter
steigendem Wasser überflutet werden könnten. Die zum Teil auf den Grundstücken gelagerten Abfälle könnten
dadurch in die Werse gelangen und von dort aus auf die Felder gespült werden. Ebenfalls könnte durch dort

gelagerte alte Batterien oder Altölbehälter eine Gewässerverunreinigung erfolgen. Es wäre von daher sachge-
recht, wenn sich ein Vertreter der Stadt Münster kurzfristig vor Ort ein eigenes Bild verschafft, über das die
Verwaltung dann anlässlich der nächsten BV-Sitzung am 18.02.2021 berichtet.

Nachfolgend einige Bilder der Situation am Ort:

Bitte um Beantwortung mündlich in der nächsten Sitzung der BV-Ost.
Freundliche Grüße
Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender)

Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied)
Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied)

Stellungnahme Amt67 vom 01.07.21

2845 Zeichen

67.30.0330 01.07.2021
Herr Hecker 492-6776

Bezirksvertretung Münster-Ost
über

Herrn Stadtrat Peck

Anfrage Nr. AF0/0006/2021: SPD Anfrage zu den Schrebergärten an der „Hoove"
Stellungnahme des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit unter Beteiligung
des Bauordnungsamtes zu den Fragen eins bis drei

1. Welche Duldungsdauer bzw. Regelungen gibt es bzgl. der Schrebergärten und kleine-
ren Holzhütten, die am Ende der Straße „Hoove“ errichtet wurden?

Im Rahmen des Wersekonzeptes wurden in der Vergangenheit für diverse Wochenendhäuser
(Hoove 95, 97, 99, 101, 103, 105, 109, 111, 113 und 115) bauaufsichtliche Duldungen (= Verzicht
auf Einschreiten) ausgesprochen. Die Duldungszeiträume (10 Jahre) sind zwischenzeitlich abgelau-
fen. Eine Entscheidung über die Fortschreibung der Duldungen steht noch aus.

2. Sind der Stadt Münster etwaige Nutzungen bekannt, die über die zugesagte Duldungs-
dauer bzw. sonstige Regelungen hinausgehen?

In der Vergangenheit wurden punktuell bauliche Änderungen, wie z. B. das Abstellen eines Bau-
wagens usw. bekannt und entsprechend aufgegriffen. Aktuelle Informationen liegen zurzeit nicht
vor.

3. Falls solche nicht genehmigte Nutzungen vorliegen: Welche Maßnahmen wurden sei-
tens der Verwaltung bereits ergriffen bzw. sind solche Maßnahmen geplant?

Aufgrund, personeller Vakanzen mit Blick auf das Wersekonzept, aber auch im sonstigen ordnungs-
rechtlichen Bereich musste das bauaufsichtliche Einschreiten in der jüngeren Vergangenheit im
Bezirk 1 (Münster Südost) auf klassische Gefahrenfälle (Brandschutz, Standsicherheit, Verkehrssi-
cherheit usw.) beschränkt bleiben. Mit Wiederbesetzung der entsprechenden Stellen wird sich 63
der angesprochenen Thematik annehmen und im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung einer
Lösung zuführen.

4. Bestehen aus Sicht der Stadt Münster angesichts des aktuellen Hochwassers akute
Gefahren für die Umwelt, die von den auf den genannten Grundstücken gelagerten
Abfallen ausgehen?

Unmittelbar nach Eingang des Antrags wurde die Situation an der „Hoove“ vor Ort durch die Rufbe-
reitschaft „Umweltalarm“ überprüft und festgestellt, dass ein akuter Handlungsbedarf nicht bestandt,
zumal das Hochwasser der Werse zurückgegangen war. Das Ergebnis wurde die BV am 19.02.2021
auch per Mail mitgeteilt.

Im Nachgang wurden im März und in Juni weitere Ortsbesichtigungen durchgeführt. Der Termin im
März wurde mit dem Bauordnungsamt an den Grundstücken Hoove (direkt an der Werse) durchge-
führt. Gemeinsam wurden die Grundstücke von außen besichtigt. Auf keinem der Grundstücke wur-
den Müllablagerungen oder sonstige wassergefährdende Stoffe, die eine unmittelbare Gefährdung
für das Gewässers darstellen könnten, gesichtet.

Ein unmittelbares Einschreiten der Unteren Wasserbehörde ist vor diesem Hintergrund derzeit nicht
angezeigt. \

stellv. Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

19.08.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 6.4 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Vennemannstraße 5
  • Am Lohausbach 37
  • Hoove 95
  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AFO/0006/2021
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
09.02.2021
Erstellt
09.02.2021 15:49