AFO/0006/2021
Schrebergärten an der Straße "Hoove"
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AFO_0006_2021
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AFO/0006/2021 SPD-Fraktion SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster a e in der Bezirksvertretung Münster-Ost An den Am Lohausbach 37 Bezirksbürgermeister 48155 Münster des Stadtbezirks Münster-Ost Telefon: 0251 624180 Herrn Benedikt Spangenberg IIOEILOITE 70 Vennemannstraße 5 Ansprechpartner: 48157 Münster Dr. Peter Wagner www.spd-muenster.de 4. Februar 2021 Anfrage an die Verwaltung: Welche Duldungsdauer bzw. Regelungen gibt es bzgl. der Schrebergärten und kleineren Holzhütten, die am Ende der Straße „Hoove“ errichtet wurden? Sind der Stadt Münster etwaige Nutzungen bekannt, die über die zugesagte Duldungsdauer bzw. sonstige Re- gelungen hinausgehen? Falls solche nicht genehmigten Nutzungen vorliegen: Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung be- reits ergriffen bzw. sind solche Maßnahmen geplant? Bestehen aus Sicht der Stadt Münster angesichts des aktuellen Hochwassers akute Gefahren für die Umwelt, die von den auf den genannten Grundstücken gelagerten Abfällen ausgehen? Begründung: Am Ende der Straße „Hoove“ wurden offensichtlich Schrebergärten und kleinere Holzhütten erstellt, die nach Auskunft von Anwohner*innen alle nur eine beschränkte Duldungsdauer besaßen. Nach Auskunft der Anwohner*innen wurden indes in den letzten 10 Jahren vielfach die Hütten erneuert und Wohnwagen abgestellt. Es liegen zudem Hinweise vor, wonach zwischenzeitlich auch Teilflächen gewerblich genutzt werden. Seitens der Stadt Münster sind diesbezügliche Maßnahmen nicht bekannt. Zudem führt die Werse zurzeit Hochwasser. Es ist zu befürchten, dass die betroffenen Grundstücke bei weiter steigendem Wasser überflutet werden könnten. Die zum Teil auf den Grundstücken gelagerten Abfälle könnten dadurch in die Werse gelangen und von dort aus auf die Felder gespült werden. Ebenfalls könnte durch dort gelagerte alte Batterien oder Altölbehälter eine Gewässerverunreinigung erfolgen. Es wäre von daher sachge- recht, wenn sich ein Vertreter der Stadt Münster kurzfristig vor Ort ein eigenes Bild verschafft, über das die Verwaltung dann anlässlich der nächsten BV-Sitzung am 18.02.2021 berichtet. Nachfolgend einige Bilder der Situation am Ort: Bitte um Beantwortung mündlich in der nächsten Sitzung der BV-Ost. Freundliche Grüße Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender) Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied) Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied)
Stellungnahme Amt67 vom 01.07.21
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67.30.0330 01.07.2021 Herr Hecker 492-6776 Bezirksvertretung Münster-Ost über Herrn Stadtrat Peck Anfrage Nr. AF0/0006/2021: SPD Anfrage zu den Schrebergärten an der „Hoove" Stellungnahme des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit unter Beteiligung des Bauordnungsamtes zu den Fragen eins bis drei 1. Welche Duldungsdauer bzw. Regelungen gibt es bzgl. der Schrebergärten und kleine- ren Holzhütten, die am Ende der Straße „Hoove“ errichtet wurden? Im Rahmen des Wersekonzeptes wurden in der Vergangenheit für diverse Wochenendhäuser (Hoove 95, 97, 99, 101, 103, 105, 109, 111, 113 und 115) bauaufsichtliche Duldungen (= Verzicht auf Einschreiten) ausgesprochen. Die Duldungszeiträume (10 Jahre) sind zwischenzeitlich abgelau- fen. Eine Entscheidung über die Fortschreibung der Duldungen steht noch aus. 2. Sind der Stadt Münster etwaige Nutzungen bekannt, die über die zugesagte Duldungs- dauer bzw. sonstige Regelungen hinausgehen? In der Vergangenheit wurden punktuell bauliche Änderungen, wie z. B. das Abstellen eines Bau- wagens usw. bekannt und entsprechend aufgegriffen. Aktuelle Informationen liegen zurzeit nicht vor. 3. Falls solche nicht genehmigte Nutzungen vorliegen: Welche Maßnahmen wurden sei- tens der Verwaltung bereits ergriffen bzw. sind solche Maßnahmen geplant? Aufgrund, personeller Vakanzen mit Blick auf das Wersekonzept, aber auch im sonstigen ordnungs- rechtlichen Bereich musste das bauaufsichtliche Einschreiten in der jüngeren Vergangenheit im Bezirk 1 (Münster Südost) auf klassische Gefahrenfälle (Brandschutz, Standsicherheit, Verkehrssi- cherheit usw.) beschränkt bleiben. Mit Wiederbesetzung der entsprechenden Stellen wird sich 63 der angesprochenen Thematik annehmen und im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung einer Lösung zuführen. 4. Bestehen aus Sicht der Stadt Münster angesichts des aktuellen Hochwassers akute Gefahren für die Umwelt, die von den auf den genannten Grundstücken gelagerten Abfallen ausgehen? Unmittelbar nach Eingang des Antrags wurde die Situation an der „Hoove“ vor Ort durch die Rufbe- reitschaft „Umweltalarm“ überprüft und festgestellt, dass ein akuter Handlungsbedarf nicht bestandt, zumal das Hochwasser der Werse zurückgegangen war. Das Ergebnis wurde die BV am 19.02.2021 auch per Mail mitgeteilt. Im Nachgang wurden im März und in Juni weitere Ortsbesichtigungen durchgeführt. Der Termin im März wurde mit dem Bauordnungsamt an den Grundstücken Hoove (direkt an der Werse) durchge- führt. Gemeinsam wurden die Grundstücke von außen besichtigt. Auf keinem der Grundstücke wur- den Müllablagerungen oder sonstige wassergefährdende Stoffe, die eine unmittelbare Gefährdung für das Gewässers darstellen könnten, gesichtet. Ein unmittelbares Einschreiten der Unteren Wasserbehörde ist vor diesem Hintergrund derzeit nicht angezeigt. \ stellv. Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Vennemannstraße 5
- Am Lohausbach 37
- Hoove 95
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- AFO/0006/2021
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 09.02.2021
- Erstellt
- 09.02.2021 15:49