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1932/2018

Sachstand zu den Beschlüssen der Bezirksvertretung Kalk, hier: Umgestaltung der Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar vom 28.01.2018

Mitteilung BV 07.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 21.06.2018, TOP 10.1.1

Anlage zu 1932-2018

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Anlage zu 1932-2018

4188 Zeichen

ae
Die Oberbürgermeisterin 5

‚Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln

Auskunft Herr Kühns, Zimmer 10 D 05

Telefon 0221 221-27887, Telefax 0221 221-27082

f E-Mail strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de
Stadt Köln - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Internet www.stadt-koeln.de

66 Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
|
Sprechzeiten
Bürgeramt Kalk Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr
Bezirksbürgermeister Kalk Di. 08.00 - 18.00 Uhr
Herrn Marco Pagano Fr. 08.00-12.00Uhr
Kalker Hauptstraße 247-273 und nach besonderer Vereinbarung
51103 Köln 3
= Kr. YMuwe far KVB Stadtbahn Linien 1,3, 4, 9
2 We 14.6.4 Bus Linien 150, 153, 156

S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und

Milk, des REH Fernverkehr

Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum

VIIl-66-664/4 Kü 17. Mai 2018

Sachstand zu den Beschlüssen der Bezirksvertretung Kalk
hier: Umgestaltung der Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar vom 28.01.2018

Sehr geehrter Herr Pagano,

ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 12.03.2018. Hierzu kann ich Ihnen folgenden Sach-
stand mitteilen:

Die im Antrag AN/0209/2016 beauftragten Verkehrszählungen wurden im März und April
2017 durchgeführt.

Die Einführung von Tempo 30-Zonen auf der Rösrather Straße (Rather Mauspfad bis Brück-
Rather-Steinweg, ca. 1,8 km) und Eiler Straße (Forststraße bis Rösrather Straße, ca. 450 m)
widerspricht grundsätzlich dem $ 3 Abs. 3 Ziffer 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die-
ser setzt die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h fest. Eine Reduzierung dieser
gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit ist nur unter besonderen Voraussetzun-
gen möglich. Zu diesen Voraussetzungen gehören zum Beispiel Kindertagesstätten, Grund-
schulen sowie Alten- und Pflegeheime, in deren Nähe eine erhöhte Gefahrenhäufung durch
die hohe Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

Diese Voraussetzungen sind für den gesamten Streckenabschnitt auf der Rösrather Straße
und Eiler Straße nicht gegeben. Es muss für den Fahrzeugführer deutlich erkennbar sein,
warum die zulässige Höchstgeschwindigkeit begrenzt wird. Dies gilt umso mehr, wenn es
sich um eine lange Strecke handelt. Für Teilstrecken im Bereich von schutzwürdigen Einrich-
tungen auf der Rösrather Straße, Eiler Straße und der Forststraße wurden bereits Ge-
schwindigkeitsbegrenzungen angeordnet und umgesetzt. Seit 2008 besteht auf der Eiler
Straße ein Lkw-Verbot (über 7,5 t, in der Zeit von 22 - 6 h). Die Beschilderung wurde 2010
an die Beschilderung des Lkw-Verbotes auf dem Rather Mauspfad angepasst.

Die Rösrather Straße (L 284) und die Eiler Straße (L 358) sind Hauptverkehrsstraßen und
erfüllen eine überaus wichtige Funktion im städtischen Straßennetz. Auf ihnen soll ein Groß-
teil des Kfz-Verkehrs gebündelt werden. Dazu muss das Netz der Hauptverkehrsstraßen
leistungsfähig und attraktiv sein, sodass Schleichverkehr durch Wohngebiete vermieden
wird.

12

Wir sorgen dafür, dass Köln in Bewegung bleibt! - Verkehrsinformationen unter: www.stadt-koeln.de/verkehrskalender

Seite 2

Gemäß Deutschem Verkehrssicherheitsrat e. V. sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit
ein „Shared Space“ nicht angewendet werden, wenn ein durchschnittlicher täglicher Verkehr
von über 3.000 Kfz/Tag bzw. hoher Durchgangs- und Schwerverkehr vorliegt. Die im April
2017 durchgeführte Verkehrszählung ermittelte auf der Rösrather Straße 17.390 Kfz/Tag bei
einem Schwerverkehrsanteil von über 12 %.

Die Errichtung eines „Shared Space“ würde sowohl den Empfehlungen als auch dem Netz
der Hauptverkehrsstraßen widersprechen, weshalb die Verwaltung die Einrichtung im Be-
reich der Rösrather Straße ablehnt.

Die im Beschluss aufgeführten Maßnahmen (Errichtung von zwei Kreisverkehren, zusätzli-
che Bäume auf der Rösrather Straße, Ausbau der Karl-Schüßler-Straße sowie die Maßnah-
men zur Attraktivierung der Rösrather Straße) können aufgrund der Vielzahl von Projekten
erst mittelfristig bearbeitet werden.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Ausführung weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Andfea Blome
Beigeordnete für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur

Mitteilung BV

323 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-8/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1932/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 
 
Sachstand zu den Beschlüssen der Bezirksvertretung Kalk, hier: 
Umgestaltung der Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar vom 28.01.2018 
siehe Anlage

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1932/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
07.06.2018
Erstellt
07.06.2018 08:58