1932/2018
Sachstand zu den Beschlüssen der Bezirksvertretung Kalk, hier: Umgestaltung der Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar vom 28.01.2018
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Anlage zu 1932-2018
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ae Die Oberbürgermeisterin 5 ‚Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Herr Kühns, Zimmer 10 D 05 Telefon 0221 221-27887, Telefax 0221 221-27082 f E-Mail strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de Stadt Köln - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Internet www.stadt-koeln.de 66 Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln | Sprechzeiten Bürgeramt Kalk Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Bezirksbürgermeister Kalk Di. 08.00 - 18.00 Uhr Herrn Marco Pagano Fr. 08.00-12.00Uhr Kalker Hauptstraße 247-273 und nach besonderer Vereinbarung 51103 Köln 3 = Kr. YMuwe far KVB Stadtbahn Linien 1,3, 4, 9 2 We 14.6.4 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Milk, des REH Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum VIIl-66-664/4 Kü 17. Mai 2018 Sachstand zu den Beschlüssen der Bezirksvertretung Kalk hier: Umgestaltung der Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar vom 28.01.2018 Sehr geehrter Herr Pagano, ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 12.03.2018. Hierzu kann ich Ihnen folgenden Sach- stand mitteilen: Die im Antrag AN/0209/2016 beauftragten Verkehrszählungen wurden im März und April 2017 durchgeführt. Die Einführung von Tempo 30-Zonen auf der Rösrather Straße (Rather Mauspfad bis Brück- Rather-Steinweg, ca. 1,8 km) und Eiler Straße (Forststraße bis Rösrather Straße, ca. 450 m) widerspricht grundsätzlich dem $ 3 Abs. 3 Ziffer 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die- ser setzt die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h fest. Eine Reduzierung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit ist nur unter besonderen Voraussetzun- gen möglich. Zu diesen Voraussetzungen gehören zum Beispiel Kindertagesstätten, Grund- schulen sowie Alten- und Pflegeheime, in deren Nähe eine erhöhte Gefahrenhäufung durch die hohe Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen sind für den gesamten Streckenabschnitt auf der Rösrather Straße und Eiler Straße nicht gegeben. Es muss für den Fahrzeugführer deutlich erkennbar sein, warum die zulässige Höchstgeschwindigkeit begrenzt wird. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um eine lange Strecke handelt. Für Teilstrecken im Bereich von schutzwürdigen Einrich- tungen auf der Rösrather Straße, Eiler Straße und der Forststraße wurden bereits Ge- schwindigkeitsbegrenzungen angeordnet und umgesetzt. Seit 2008 besteht auf der Eiler Straße ein Lkw-Verbot (über 7,5 t, in der Zeit von 22 - 6 h). Die Beschilderung wurde 2010 an die Beschilderung des Lkw-Verbotes auf dem Rather Mauspfad angepasst. Die Rösrather Straße (L 284) und die Eiler Straße (L 358) sind Hauptverkehrsstraßen und erfüllen eine überaus wichtige Funktion im städtischen Straßennetz. Auf ihnen soll ein Groß- teil des Kfz-Verkehrs gebündelt werden. Dazu muss das Netz der Hauptverkehrsstraßen leistungsfähig und attraktiv sein, sodass Schleichverkehr durch Wohngebiete vermieden wird. 12 Wir sorgen dafür, dass Köln in Bewegung bleibt! - Verkehrsinformationen unter: www.stadt-koeln.de/verkehrskalender Seite 2 Gemäß Deutschem Verkehrssicherheitsrat e. V. sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit ein „Shared Space“ nicht angewendet werden, wenn ein durchschnittlicher täglicher Verkehr von über 3.000 Kfz/Tag bzw. hoher Durchgangs- und Schwerverkehr vorliegt. Die im April 2017 durchgeführte Verkehrszählung ermittelte auf der Rösrather Straße 17.390 Kfz/Tag bei einem Schwerverkehrsanteil von über 12 %. Die Errichtung eines „Shared Space“ würde sowohl den Empfehlungen als auch dem Netz der Hauptverkehrsstraßen widersprechen, weshalb die Verwaltung die Einrichtung im Be- reich der Rösrather Straße ablehnt. Die im Beschluss aufgeführten Maßnahmen (Errichtung von zwei Kreisverkehren, zusätzli- che Bäume auf der Rösrather Straße, Ausbau der Karl-Schüßler-Straße sowie die Maßnah- men zur Attraktivierung der Rösrather Straße) können aufgrund der Vielzahl von Projekten erst mittelfristig bearbeitet werden. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Ausführung weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Andfea Blome Beigeordnete für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-8/0 Vorlagen-Nummer 1932/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 Sachstand zu den Beschlüssen der Bezirksvertretung Kalk, hier: Umgestaltung der Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar vom 28.01.2018 siehe Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1932/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 07.06.2018
- Erstellt
- 07.06.2018 08:58