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AN/1743/2017

„Anlieger frei“ in den Clouthwerken

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 23.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.12.2017, TOP 8.1.3

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

2019 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 23.11.2017 
AN/1743/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
„Anlieger frei„ in den Clouthwerken 
- Antrag der Grünen - 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, nach Fertigstellung der Josefine-Clouth- Straße, der Seeka-
belstraße usw., also an den Einfahrten des urbanen Wohnquartiers  „Clouth“ Verkehrsschil-
der „Anlieger frei“ aufzustellen, um „Schleichverkehr“ durch das Gelände zu verhindern.  
 
Begründung: 
 
Die Ampel Niehler/ Xantener Straße wird zunehmend zum Nadelöhr. Anwohner berichten, 
dass sich vor dieser Ampel lange Schlangen bilden. 
 
Aktuell funktioniert eine Umfahrung von der Niehler Straße aus, in dem man stadtauswärts 
fahrend hinter dem Fitnessstudio Niehler-/ Ecke Florastraße rechts abbiegt ( die Straße hat 
noch keinen Namen) und dann links über die Josefine-Clouth-Straße die Xantener Straße 
erreicht. 
Diese Beobachtung wurde von den Bewohnern des Wohnquartiers an uns herangetragen. 
 
Zukünftig wird diese namenlose Straße aber nicht nur als Einbahnstraße nutzbar sein. Dann 
werden Autofahrer nicht nur stadtauswärts sondern auch stadteinwärts versuchen, die Ampel 
zu umfahren, indem sie schon vorher in das urbane Wohnquartier einbiegen. 
 
 Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
Fax.: 0221 221 95394 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

Das Verkehrsschild „Anlieger frei“ würde das Befahren der Straße nur den Anwohnern und 
deren Besuchern, Ärzten und so weiter gestatten.  Für andere Verkehrsteilnehmer wäre die 
Straße gesperrt, wenn sie dort nicht wohnen, arbeiten, geschäftlich zu tun haben oder als 
Besucher gelten. 
 
 
 
 
gez. Helmut Metten             gez. Regina Bechberger

Beratungsverlauf (1)

07.12.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1743/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
23.11.2017
Erstellt
23.11.2017 13:02