1423/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen betreffend: "Umgang mit Leerstand und Steuerung von Geschäftsansiedlungen, AN/0470/2025"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4914 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/151/1 Vorlagen-Nummer 1423/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen betreffend: "Umgang mit Leerstand und Steuerung von Geschäftsansiedlungen, AN/0470/2025" AN/0470/2025 Umgang mit Leerstand und Steuerung von Geschäftsansiedlungen Funktionierende Stadtteilzentren sind zentrale Orte für das soziale Miteinander, Nahversor- gung, Arbeitsplätze und Lebensqualität. Entwicklungen wie der anhaltende Leerstand im Som- mershof in Rodenkirchen oder die zunehmende Monostruktur durch eine Ballung von z. B. Barbershops und Wettbüros auf dem Höninger Weg in Zollstock sind aus unserer Sicht prob- lematisch und bedürfen einer aktiven, strategisch abgestimmten Steuerung. Aus Sicht der SPD-Fraktion stellt sich daher die Frage, wie die Stadtverwaltung und die Be- zirksvertretung gemeinsam dazu beitragen können, lebendige, gemischte und zukunftsfähige Stadtteilzentren zu sichern. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche konkreten Maßnahmen zur Reaktivierung leerstehender Gewerbeflächen – insbesondere am Standort Sommershof in Rodenkirchen – werden derzeit durch die Stadtverwaltung verfolgt oder vorbereitet? 2. Plant die Verwaltung den Aufbau eines systematischen Leerstands- oder Flächen- katasters sowie den Ausbau von Kontakt- und Beratungsstrukturen für Immobilien- eigentümerinnen und -eigentümern, um frühzeitig auf drohenden oder bestehenden Leerstand reagieren zu können? 3. Welche städtebaulichen, planungsrechtlichen oder ordnungspolitischen Möglich- keiten bestehen, um eine ausufernde Konzentration bestimmter Geschäftstypen – etwa Barbershops oder Wettbüros – wie derzeit auf dem Höninger Weg in Zollstock zu beobachten, wirksam zu begrenzen? 4. Inwieweit ist vorgesehen, zukunftsorientierte Ansätze wie Zentrenmanagement, Zwischennutzungskonzepte oder kooperative Modellprojekte mit Eigentümer:innen und lokalen Akteuren auch im Bezirk Rodenkirchen bzw. Zollstock zu erproben und umzusetzen? 5. Welche Handlungsspielräume hat die Bezirksvertretung selbst, um diesen Entwick- lungen frühzeitig entgegenzuwirken und Impulse für eine ausgewogene und vielfäl- tige Nutzung in den Stadtteilzentren zu setzen – etwa durch Anträge, Initiativen o- der die Unterstützung lokaler Netzwerke? 2 Wir sehen in diesen Fragen nicht nur eine städtebauliche Herausforderung, sondern auch eine Frage der sozialen Teilhabe und Daseinsvorsorge vor Ort. Deshalb ist es aus unserer Sicht entscheidend, dass geeignete Maßnahmen zeitnah angestoßen und koordiniert umge- setzt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1 - Die Stadtverwaltung betreibt keine aktiven Maßnahmen zur Reaktivierung oder Nach- nutzung von Einzelhandelsleerständen. Es besteht die Möglichkeit Gewerbeleerstände auf dem kostenlosen Immobilienportal der KölnBusiness Wirtschaftsförderung (https://koeln.business/immobilien/immobilienportal) einzustellen. Die KölnBusiness berät und unterstützt außerdem zielgerichtet bei der Vermittlung von Flächen an Im- mobiliensuchende. Zu 2 - Eine systematische Leerstandserhebung und -beobachtung in den Geschäftszentren wird durch die KölnBusiness betrieben. Die KölnBusiness ist dabei auch erste An- sprechpartnerin für Immobilienanbietende und –suchende. In Kooperation zwischen KölnBusiness und der Stadtverwaltung wird alle zwei Jahre eine gesamtstädtische Ein- zelhandelserhebung inklusive der Leerstände durchgeführt. Zu 3 - Ein städtebauliches bzw. planungsrechtliches Instrument zur Steuerung unterschiedli- cher Nutzungen in einem Gebiet ist der Bebauungsplan. Darin können Vergnügungs- stätten, wie z.B. Wettbüros ausgeschlossen werden. Konkrete Nutzungen wie ein Bar- bershop/Friseursalon können in Gebieten, in denen diese Dienstleistungsbetriebe grundsätzlich zulässig sind, im Sinne der Wettbewerbsfreiheit nicht ausgeschlossen werden. Zu 4 - Derzeit ist im Bezirk Rodenkirchen bzw. Zollstock keine Einrichtung eines Zentrenma- nagements geplant, da diesbezüglich keine Finanzmittel zur Verfügung stehen. Zwi- schen 2011 und 2023 gab es das Zentrenbudget, ein städtisches Förderprogramm zur Aktivierung privater Initiativen in Geschäftszentren. In Rodenkirchen wurden darüber insgesamt sechs Maßnahmen gefördert. Aufgrund neuer Fördermöglichkeiten, z.B. dem Sonderförderprogramm „Unterstützung Handel“, und Beratungsangeboten u.a. der KölnBusiness wurde das Zentrenbudget jedoch eingestellt. Zu 5 - Die BV könnte beispielweise die lokalen Interessengemeinschaften in Rodenkirchen durch bezirkliche Finanzmittel unterstützen und sie kann Hinweise an Immobilienan- bietende und –suchende zu den Unterstützungsangeboten der KölnBusiness geben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Höninger Weg
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Details
- Aktenzeichen
- 1423/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 21.05.2025
- Erstellt
- 08.05.2025 08:18