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1423/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen betreffend: "Umgang mit Leerstand und Steuerung von Geschäftsansiedlungen, AN/0470/2025"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 30.06.2025, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4914 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1423/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von der SPD-Fraktion in der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen betreffend: "Umgang mit Leerstand und Steuerung 
von Geschäftsansiedlungen, AN/0470/2025" 
AN/0470/2025 Umgang mit Leerstand und Steuerung von Geschäftsansiedlungen 
 
Funktionierende Stadtteilzentren sind zentrale Orte für das soziale Miteinander, Nahversor-
gung, Arbeitsplätze und Lebensqualität. Entwicklungen wie der anhaltende Leerstand im Som-
mershof in Rodenkirchen oder die zunehmende Monostruktur durch eine Ballung von z. B. 
Barbershops und Wettbüros auf dem Höninger Weg in Zollstock sind aus unserer Sicht prob-
lematisch und bedürfen einer aktiven, strategisch abgestimmten Steuerung. 
Aus Sicht der SPD-Fraktion stellt sich daher die Frage, wie die Stadtverwaltung und die Be-
zirksvertretung gemeinsam dazu beitragen können, lebendige, gemischte und zukunftsfähige 
Stadtteilzentren zu sichern.  
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden 
Fragen: 
1. Welche konkreten Maßnahmen zur Reaktivierung leerstehender Gewerbeflächen – 
insbesondere am Standort Sommershof in Rodenkirchen – werden derzeit durch 
die Stadtverwaltung verfolgt oder vorbereitet? 
2. Plant die Verwaltung den Aufbau eines systematischen Leerstands- oder Flächen-
katasters sowie den Ausbau von Kontakt- und Beratungsstrukturen für Immobilien-
eigentümerinnen und -eigentümern, um frühzeitig auf drohenden oder bestehenden 
Leerstand reagieren zu können? 
3. Welche städtebaulichen, planungsrechtlichen oder ordnungspolitischen Möglich-
keiten bestehen, um eine ausufernde Konzentration bestimmter Geschäftstypen – 
etwa Barbershops oder Wettbüros – wie derzeit auf dem Höninger Weg in Zollstock 
zu beobachten, wirksam zu begrenzen? 
4. Inwieweit ist vorgesehen, zukunftsorientierte Ansätze wie Zentrenmanagement, 
Zwischennutzungskonzepte oder kooperative Modellprojekte mit Eigentümer:innen 
und lokalen Akteuren auch im Bezirk Rodenkirchen bzw. Zollstock zu erproben und 
umzusetzen? 
5. Welche Handlungsspielräume hat die Bezirksvertretung selbst, um diesen Entwick-
lungen frühzeitig entgegenzuwirken und Impulse für eine ausgewogene und vielfäl-
tige Nutzung in den Stadtteilzentren zu setzen – etwa durch Anträge, Initiativen o-
der die Unterstützung lokaler Netzwerke?

2 
 
Wir sehen in diesen Fragen nicht nur eine städtebauliche Herausforderung, sondern auch 
eine Frage der sozialen Teilhabe und Daseinsvorsorge vor Ort. Deshalb ist es aus unserer 
Sicht entscheidend, dass geeignete Maßnahmen zeitnah angestoßen und koordiniert umge-
setzt werden. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1 
- Die Stadtverwaltung betreibt keine aktiven Maßnahmen zur Reaktivierung oder Nach-
nutzung von Einzelhandelsleerständen. Es besteht die Möglichkeit Gewerbeleerstände 
auf dem kostenlosen Immobilienportal der KölnBusiness Wirtschaftsförderung 
(https://koeln.business/immobilien/immobilienportal) einzustellen. Die KölnBusiness 
berät und unterstützt außerdem zielgerichtet bei der Vermittlung von Flächen an Im-
mobiliensuchende. 
Zu 2 
- Eine systematische Leerstandserhebung und -beobachtung in den Geschäftszentren 
wird durch die KölnBusiness betrieben. Die KölnBusiness ist dabei auch erste An-
sprechpartnerin für Immobilienanbietende und –suchende. In Kooperation zwischen 
KölnBusiness und der Stadtverwaltung wird alle zwei Jahre eine gesamtstädtische Ein-
zelhandelserhebung inklusive der Leerstände durchgeführt. 
Zu 3 
- Ein städtebauliches bzw. planungsrechtliches Instrument zur Steuerung unterschiedli-
cher Nutzungen in einem Gebiet ist der Bebauungsplan. Darin können Vergnügungs-
stätten, wie z.B. Wettbüros ausgeschlossen werden. Konkrete Nutzungen wie ein Bar-
bershop/Friseursalon können in Gebieten, in denen diese Dienstleistungsbetriebe 
grundsätzlich zulässig sind, im Sinne der Wettbewerbsfreiheit nicht ausgeschlossen 
werden. 
Zu 4 
- Derzeit ist im Bezirk Rodenkirchen bzw. Zollstock keine Einrichtung eines Zentrenma-
nagements geplant, da diesbezüglich keine Finanzmittel zur Verfügung stehen. Zwi-
schen 2011 und 2023 gab es das Zentrenbudget, ein städtisches Förderprogramm zur 
Aktivierung privater Initiativen in Geschäftszentren. In Rodenkirchen wurden darüber 
insgesamt sechs Maßnahmen gefördert. Aufgrund neuer Fördermöglichkeiten, z.B. 
dem Sonderförderprogramm „Unterstützung Handel“, und Beratungsangeboten u.a. 
der KölnBusiness wurde das Zentrenbudget jedoch eingestellt.  
Zu 5 
- Die BV könnte beispielweise die lokalen Interessengemeinschaften in Rodenkirchen 
durch bezirkliche Finanzmittel unterstützen und sie kann Hinweise an Immobilienan-
bietende und –suchende zu den Unterstützungsangeboten der KölnBusiness geben.

Beratungsverlauf (1)

30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Höninger Weg

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Details

Aktenzeichen
1423/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.05.2025
Erstellt
08.05.2025 08:18