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AN/0865/2023

Planungsvorgaben Linden- und Lützowstraße, gem. Antrag Grüne, SPD, KlimaFreunde und Die Partei

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 10.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.05.2023, TOP 5.2.10

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

4274 Zeichen

B90/Grüne  
SPD  
KlimaFreunde 
Die Partei 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0865/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 
 
Planungsvorgaben Linden- und Lützowstraße 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt am 25. Mai 2023. 
 
Beschluss: 
 
Bei der aktuellen Planung der geänderten Verkehrsführung der Lindenstraße soll als Vor-
zugsvariante eine MIV-Einbahnstraßenlösung geplant werden. Hierbei soll die Lützowstraße 
als Einbahnstraße in Gegenrichtung geplant werden. 
 
Dabei sollen die folgenden Vorgaben umgesetzt werden: 
- Die Verwaltung soll sowohl eine MIV-Einbahnstraße stadtauswärts und stadteinwärts auf 
der Lindenstraße mit der MIV-Einbahnstraße auf der Lützowstraße in der jeweiligen  
Gegenrichtung prüfen und der Bezirksvertretung eine Vorzugsvariante vorschlagen. 
- Es werden beidseitig Radspuren mit 2,50 Meter Breite geplant. 
- Die Gehwege werden vollständig vom ruhenden Verkehr befreit und mit Gehwegplatten 
anstatt des heutigen Asphaltbelags neu gestaltet. 
- Parken wird auf einem Extra-Streifen angeordnet. Für das MIV-Parken sind sowohl Lade-
/Lieferzonen als auch Dauerparken vorzusehen. Es sind ausreichend Radständer vorzu-
sehen. 
- Das Autoparken ist direkt an der Autofahrspur, d.h. nicht zwischen Gehweg und Radspur, 
anzulegen. 
- Es ist zu prüfen, ob Pufferbereiche ggf. auch im Nachlauf zur Einrichtung der Maßnahme 
entsiegelt werden können.

- 2 - 
 
- Der Busverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße Lindenstraße soll in die 
Lützowstraße verlegt werden. Eine Bushaltestelle wird mit räumlichem Bezug zum Be-
rufskolleg eingerichtet. 
- Für die Lützowstraße soll eine analoge, die geringere Breite der Straße berücksichti-
gende Aufteilung entwickelt werden. 
 
Des Weiteren sollen in dem genannten Abschnitt Lindenstraße mindestens 4 Bäume be-
pflanzt werden. Die Standorte sind in einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Amt für Land-
schaftspflege zu eruieren. 
 
Begründung: 
 
In der Lindenstraße besteht ein nicht-benutzungspflichtiger “sonstiger Radweg” neben einem 
engen Gehweg. Aufgrund der hohen Geschwindigkeiten auf der Fahrbahn nutzen Radfah-
rende überwiegenden den baulichen Radweg, auch wenn es hier aufgrund der Enge zu ge-
fährlichen Begegnungen mit dem Fußverkehr und Unfällen kommt. Der letzte, tragische Un-
fall am 8. Mai 2023, an dem eine Seniorin ums Leben kam, unterstreicht die Wichtigkeit und 
Dringlichkeit der hier vorgeschlagenen Maßnahmen. 
 
Die aktuelle Verkehrsführung in der Lindenstraße ist für den Fuß- und Radverkehr daher 
hoch problematisch und sollte dringend angepasst werden. Dabei ist auch der Status der 
Lindenstraße als einer MIV-Einfallsachse zugunsten einer menschenfreundlichen Veedels-
straße mit Aufenthaltsqualität in Frage zu stellen. 
 
Die vorgeschlagene Lösung sichert die Abwicklung des Ziel- und Quellverkehrs, die Führung 
des Busverkehrs sowie ausreichende Räume für den Rad- und Fußverkehr.   
Dies gilt auch für die Zuwegung zum Grüngürtel, für die Anfahrt zur Universität sowie zur in 
der Lindenstraße gelegenen Berufsschule / Wirtschaftsgymnasium. 
Sie realisiert eine getrennt, qualitativ hochwerte Führung für den Radverkehr auf der Fortfüh-
rung des Fahrradschnellwegs Köln-Frechen und gewährleistet auf diesem ersten Abschnitt 
Vorrang für den Radverkehr im Sinne des Beschlusses zur verbesserten Führung des Rad-
verkehrs zwischen Grüngürtel und Stadtbibliothek (“Änderungsantrag Radschnellweg Bache-
mer Straße 0021/2021, Änderungsantrag Die Linke”). Dies gilt insbesondere, da die dort ge-
forderte Anweisung einer Fahrradstraße rechtlich aktuell und in den nächsten Jahren nicht 
möglich ist (2619/2022). 
 
Der vor kurzem sanierte Asphalt der Fahrbahn bleibt dabei im Wesentlichen intakt und wird 
für die Nutzung durch den Rad- und Autoverkehr, fahrend und ruhend, umverteilt. 
 
 
B90/Grüne     SPD               KlimaFreunde    Die Partei 
Julie Cazier  Tim Cremer         Dr. Verena Holzer-Henke Sabine Kader

Beratungsverlauf (1)

25.05.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Lützowstraße
  • Lindenstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0865/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
10.05.2023
Erstellt
10.05.2023 13:14