2196/2024/1
Beantwortung von Nachfragen zur 2. Fortschreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 11.06.2025 2196/2024/1 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 Beantwortung von Nachfragen zur 2. Fortschreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte Fragen im Nachgang zur Bezirksvertretung Lindenthal vom 19.05.2025 zur Zusestraße, Punkt 22 der Vorlage: 1. Da soll ein Umbau für die Förderschule Kolkrabenweg kommen. Wann soll der Umbau fertig werden? Denn die Kolkrabenschule ist ja jetzt schon marode. 2. Das Gymnasium Zusestraße braucht die Räume aber ab Ende Schuljahr 2027/2028. Oder sollen dann Provisorien aufgestellt werden? 3. Lohnt sich der kleine Zeitraum? Da die Kolkrabenschule dann aber immer noch kein Quartier hat, blockiert dies dann die Entwicklung von Zusestraße. 4. Steht der Kostenaufwand im Verhältnis zur Nutzzeit? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Der Umbau der Förderschule Kolkrabenweg soll Ende 2025 fertiggestellt sein. 2 Zu 2.) Die Räume stehen dem Gymnasium zum Schuljahr 2027/2028 wieder zur Verfügung. Zu 3.) Da im Kolkrabenweg dringende Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werde mussten, war der temporäre Umzug alternativlos. Zu 4.) Der Kostenaufwand stand in einem wirtschaftlichen Verhältnis, da die Umbaumaßnahmen nur einen geringen Umfang hatten. Fragen der SPD-Fraktion zur Sitzung des Finanzausschusses am 26.05.2025: Die Vorlage lautet im Beschlussteil: „Die Finanzierung der Folgekosten, die sich aus der vor- gelegten Kostenfortschreibung des 2. GU/TU-Pakets ergeben, ist in der derzeitigen Haus- halts- und mittelfristigen Finanzplanung noch nicht abgebildet. Sie ist ohne Priorisierungsent- scheidungen zu Lasten anderweitiger sowie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nicht darstellbar.“ Die Begründung führt dazu weiter aus: „Die erforderlichen Mehrbedarfe müssen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2027 ff. im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten ande- rer sowie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfris- tige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht dar- stellbar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und Sanierungsmaßnahmen mit weiteren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist.“ Welche Überlegungen, Vorschläge oder konkreten Pläne zu Priorisierungsentscheidungen bzw. zu Finanzierungsmöglichkeiten der angegebenen Folgekosten in mittlerer dreistelliger Millionenhöhe gibt es bisher innerhalb der Verwaltung? Antwort der Verwaltung: Mit Datum vom 31.03.2025 hat die Bezirksregierung Köln als zuständige Aufsichtsbehörde die Haushaltsgenehmigung ausgesprochen. Über die Genehmigung sowie die darin enthaltenen Hinweise und Auflagen zum weiteren Konsolidierungsprozess sowie zum Vollzug des Haus- halts 2025/2026 wurden Finanzausschuss und Rat mit Vorlage 0966/2025 informiert. Der Vor- lage war die Genehmigung beigefügt. Dieser ist zu entnehmen, dass der Konsolidierungspro- zess hin zu einem Haushaltsausgleich zwingend fortzusetzen ist. Neben diesem zwingend fortzusetzenden Konsolidierungsprozess ist aktuell davon auszuge- hen, dass ein 2-3stelliger Millionenbetrag im Bereich der Schulmieten unter anderem aufgrund der Fortschreibung des zweiten GU/TU-Pakets für den Schulbau in der mittelfristigen Finanz- planung nicht abgedeckt ist. Dieser Betrag kann sich – so auch die Formulierung in der Vor- lage – durch weitere Schulbaumaßnahmen noch weiter erhöhen. Diese Haushaltsmehrbelas- tungen steigern die zu konsolidierenden Beträge entsprechend und stellen damit ein Risiko für künftige Haushalte dar. Aktuell erstellt die Verwaltung ein Konzept zur Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung. Der- zeit sind noch keine konkreten Maßnahmen benannt, die künftig ergriffen beziehungsweise entfallen sollen. Hierzu ist – wie auch bei den schon durchgeführten Konsolidierungen – in der Regel eine politische Beschlussfassung notwendig. Sollte der Prozess der weiteren Haushaltskonsolidierung nicht gelingen, ist davon auszuge- hen, dass die Genehmigung des Haushaltes in den Jahren ab 2027 nur unter noch weiterge- henden Auflagen bis hin zur Entwicklung eines umfassenden Haushaltssicherungskonzeptes möglich sein wird. Mit der angesprochenen Formulierung in der Beschlussvorlage zum GU/TU-Paket wird daher auf die entsprechenden Notwendigkeiten und Risiken hingewiesen und diese pflichtgemäß dokumentiert. 3 Die Bereitstellung einer adäquaten schulischen Infrastruktur ist eine kommunale Pflichtauf- gabe nach Schulgesetz NRW. Laufende und geplante Schulbaumaßnahmen ergeben sich aus der kommunalen Schulentwicklungsplanung, deren Ergebnisse auf der empirischen Grundlage von Angebot und (zukünftiger) Nachfrage nach Schulplätzen in die priorisierende Schulbaumaßnahmenliste überführt werden, genauso wie Sanierungsmaßnahmen im Rah- men der kommunalen Betreiberverantwortung. Der tatsächliche Bedarf für die laufenden Schulbaumaßnahmen ist genau geprüft. Dass in Köln viele Schulbaumaßnahmen erforderlich waren und sind, ergibt sich vor allem auch aus einer seit 2010 stark positiven Entwicklung der Kinder- und Jugendlichenzahlen und entspre- chend steigenden Nachfrage nach Schulplätzen in Köln sowie schulrechtlichen Veränderun- gen wie die Rückkehr zu G9 an Gymnasien oder der Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich. Der vor einigen Jahren zu konstatierende Schul(bau)notstand konnte in der jüngeren Vergangenheit durch die Realisierung neuer Schu- len und Erweiterungen bestehender Schulen abgemildert werden. Gleichwohl gibt es noch sehr viel zu tun, sind aktuell laufende Schulbaumaßnahmen zum Abschluss zu führen, interi- mistische Lösungen abzulösen, Stufenkonzepte umzusetzen und gezielt weitere zusätzliche Schulraumkapazitäten zu schaffen. Im Jahr 2025 ist mit einer neuen städtischen, kleinräumigen Bevölkerungsprognose zu rech- nen, auf die in Folge eine aktualisierte, weitere Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung aufbaut. In diesem Kontext werden die zukünftige Bedarfe auf der Grundlage aktuellster Da- ten erneut überprüft. Falls sich hier Veränderungen bei aktuell gültigen Bedarfsbewertungen ergeben sollten – zum Beispiel, dass eine noch in Sondierung/Planung befindliche Erweite- rung einer Schule perspektivisch nicht mehr benötigt wird, ggf. auch, dass in Regionen, in de- nen bislang kein Bedarf gesehen wurde, nun neu ein Ausbaubedarf dokumentiert werden muss – dann werden diese Veränderungen unmittelbar in eine aktualisierte Schulbaumaßnah- menliste übersetzt. Basierend auf den tatsächlichen Bedarfen arbeiten die Dezernate IV und VI intensiv zusam- men, um eine optimale Schulplatzversorgung unter Berücksichtigung auch wirtschaftlicher As- pekte sicherzustellen. In diesem Zusammenhang werden derzeit sowohl die Flächenstan- dards als auch Qualitätsstandards im Kölner Schulbau analysiert und auf Optimierungspoten- zial hin geprüft. So ist eine Beschlussfassung zur „Anpassung des Musterraumprogramms für Schulneubau- und Schulerweiterungsbauten 2023 an die Handreichung zum Schulbau des Städtetages Nordrhein-Westfalen“ (Vorlage Nummer 2394/2025) derzeit im politischen Bera- tungslauf. Die dort vorgesehenen Anpassungen des Musterraumprogrammes der Stadt Köln wird den Anforderungen an einen modernen, nachhaltigen, ressourcenschonenden und pädagogisch sinnvollen Schulbau gerecht. Diese Anpassung stellt eine Weiterentwicklung des Musterraum- programmes als Teil der Schulbauleitlinie von 2009 und deren Fortschreibung 2023 dar. Die zu Grunde gelegte Handreichung des Städtetages, die auch auf den richtungsweisenden Vor- gaben der Kölner Schulbauleitlinie basiert, bietet eine Handlungshilfe und Leitlinie für die Kommunen in ganz Nordrhein-Westfalen. Hierdurch ergibt sich die Chance, Flächenerforder- nisse zu mindern, Flächenversiegelungen zu reduzieren, Kosten zu optimieren und stellt somit bei weiterhin hoher Qualität einen Lösungsansatz für den wirtschaftlichen Bau von Schulen dar. Gleichzeitig erarbeitet Dezernat VI derzeit einen Entscheidungsvorschlag zur Reduzierung je- ner baulicher Standards an Schulen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der Schulen grund- sätzlich nicht beeinflussen, jedoch einen großen Beitrag zu Kostenreduzierung leisten können. Fragen der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung-Porz Schulzentrum Heerstraße 1. Warum wird nicht - wie bisher vorgesehen - ein Neubau inkl. einer Sporthalle für die Zündorfer Real-/Hauptschule außerhalb des bestehenden Schulgeländes an anderer 4 Stelle in Porz gefunden, so dass die vor rund zehn Jahren für mehrere Millionen neu instandgesetzte Fünffach-Sporthalle erhalten und weiter genutzt werden kann? Das teure Interim könnte dann ersatzlos entfallen. 2. Ist es nicht schon aufgrund der Sozialkontrolle sinnvoll, zwei kleinere, unabhängige Schulen zu bauen? Also ein Gymnasium mit 1.440 Kindern und eine Gesamtschule mit 1.044 Kindern. Möchte die Verwaltung tatsächlich auf der jetzigen Fläche 2.500 Schulkinder unterbringen? 3. Ist es richtig, wie auf einer öffentlichen Veranstaltung in der letzten Woche geschildert, dass es sich bei der Sporthalle für das Interim um eine Kaltlufthalle (ähnlich Wahn) handeln soll, die die jetzige Nutzung für Vereinssport zum Teil ausschließt und nicht einmal eine Sanitäranlage erhalten soll? Soll diese so tatsächlich mindestens acht Jahre (2027 bis 2035) genutzt werden? Wie groß soll die Halle sein und welche Ver- einsnutzungen sind möglich? 4. Reicht es für den so vorgesehenen Endzustand aus, die Fünffachsporthalle um ein Feld (20%) zu erweitern, wenn gleichzeitig die Zahl der Schulkinder um 40% erhöht wird? Wo soll diese Sporthalle im Übrigen auf dem Schulgelände untergebracht wer- den? 5. Werden beide Baukörper so groß wie dargestellt oder ist das nur eine Systemskizze? 6. Wo befinden sich in Zukunft Parkplätze, da die jetzigen nach der Darstellung allesamt entfallen, und wo bzw. wie soll der eigentlich nicht mehr vorhandene Schulhof für fast doppelt so viele Kinder wie jetzt gestaltet werden? 7. Warum wird das Interim für G9 erst zum Schuljahr 2027/2028 geschaffen, obwohl das Gymnasium dieses bereits ein Jahr früher benötigt? 8. Erledigt sich durch die Umwandlung von Haupt- und Realschule in eine Gesamtschule der Bedarf der Maßnahme „Gesamtschule Zündorf“, die die Verwaltung gerade erst aus der Priorität B nach D heruntergestuft hat? Haben die beiden Schulen der Zusam- menlegung im Übrigen zugestimmt und mit welcher Begründung können die derzeit vorhandenen und für ein funktionierendes dreigliedriges Schulsystem notwendigen Haupt- und Realschulplätze ersatzlos entfallen? Welchen genauen Plan verfolgt die Verwaltung in diesem Zusammenhang? Gemeinschaftsgrundschule Hohe Straße Wer klärt wann, ob die Bestandsgebäude A, B und D instandgesetzt oder abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden? Förderschulen Urbacher Weg Wird das Interim so errichtet, dass es nach der Förderschule Lernen auch für die Förder- schule Geistige Entwicklung genutzt werden kann? Oder muss der Interimsbau zunächst wie- der abgebrochen und nochmals ein neues Gebäude errichtet werden? Welchen genauen Plan verfolgt die Verwaltung in diesem Zusammenhang? Ist der angegebene Zeitplan realistisch? Wie weit sind die aktuellen Planungen, um das Inte- rim möglichst früh in Betrieb nehmen zu können? Antwort der Verwaltung: Zum Schulzentrum Heerstraße: Zu 1. – 8.) Ein Vertreter der Verwaltung hat an der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 15.05.2025 teilgenommen und Fragen wurden mündlich hinsichtlich der baulichen Belange beantwortet. Zur Gemeinschaftsgrundschule Hohe Straße: Ergebnisse der ersten Grundlagenermittlungen haben ergeben, dass voraussichtlich nur Bau- teil B abgerissen und neu gebaut werden soll. Bauteil A und Bauteil D sollen hingegen ledig- lich teilsaniert werden. Mit der Fortschreibung des Beschlusses wird die Grundlagenermittlung weitergeführt. Dabei werden die Projektstrategie sowie die Terminschiene final festgelegt – unter Berücksichtigung von Interimsmaßnahmen und der Abhängigkeiten zur Berliner Straße. 5 Zur Förderschule Urbacher Weg: Das Interim wird als Modulbau so errichtet, dass es sowohl von der Förderschule Lernen als auch von der Förderschule Geistige Entwicklung genutzt werden kann. Die Grundlagenermittlungen sind abgeschlossen, und die Grundstückssituation ist geklärt. Ein Grundstückskauf kann jedoch erst nach der entsprechenden Beschlussfassung initiiert wer- den. Die Vergabe kann voraussichtlich im Sommer 2025 gestartet werden. Derzeit ist mit einer Fer- tigstellung Anfang des zweiten Quartals 2028 zu rechnen. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2196/2024/1
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 11.06.2025
- Erstellt
- 21.05.2025 11:44