1818/2020
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
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Anlage 5 Lagebericht 2019
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1 Lagebericht 2019 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 1 Allgemeines Geschäftsgrundlage ist im Berichtsjahr 2019 die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) zuletzt geändert durch die 15. Änderungssatzung vom 10.06.2018. Gemäß § 62 der ZVK-Satzung beträgt im Versicherungszweig der Pflichtversicherung (Abrechnungsverband I) der unverändert gültige Umlagesatz 5,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Darüber hin- aus wird seit dem 01.01.2003 ein Zusatzbeitrag zum Aufbau einer Kapitaldeckung erhoben. Die Höhe des Zusatzbeitrages beträgt im Berichtsjahr weiterhin 3,2 % des jeweiligen zusatzversor- gungspflichtigen Entgeltes. Der Arbeitnehmeranteil an der Umlage beträgt 0,3 % der zusatzver- sorgungspflichtigen Entgelte. In seiner Sitzung am 26.09.2016 hat der Kassenausschuss ZVK auf Empfehlung des Verantwortlichen Aktuars beschlossen, bis zum Jahr 2021 einschließlich die zu- vor genannten Hebesätze in unveränderter Höhe beizubehalten. Geschäftsgrundlage im Bereich der Freiwilligen Versicherung für Vertragsabschlüsse bis zum 31.12.2009 sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Tarif 2002 in der jeweils gültigen Fassung. Der Kassenausschuss ZVK hat in seiner Sitzung am 12.05.2014 zuletzt der 5. Änderung der AVB zum Tarif 2002 zugestimmt. Der Tarif 2002 wird seit dem 01.01.2010 im geschlossenen Bestand fortgeführt. Geschäftsgrundlage für Vertragsabschlüsse in der Freiwilligen Versicherung im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 30.06.2012 sind die AVB zum Tarif 2009 (ZVK PlusPunktRente) in der je- weils gültigen Fassung. Das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) hat den Tarif 2009 mit Erlass vom 25.09.2009 genehmigt. Der Kassenausschuss ZVK hat zuletzt in seiner Sitzung am 08.03.2012 der 1. Änderung der AVB zum Tarif 2009 zugestimmt. Der Tarif 2009 wird seit dem 01.07.2012 ebenfalls im geschlossenen Bestand fortgeführt. Seit dem 01.07.2012 bietet die ZVK der Stadt Köln im Versicherungszweig der Freiwilligen Versi- cherung für den Abschluss von neuen Verträgen den geschlechtsneutralen Tarif 2012 an. Das damalige MIK NRW hat mit Erlass vom 27.04.2012 die 1. Änderung des Tarifes 2009 sowie den Tarif 2012 genehmigt. Der Kassenausschuss ZVK hat zuletzt der 1. Änderung der AVB zum Tarif 2012 am 13.05.2016 zugestimmt. Die Anzeige des Beschlusses hat das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales als Aufsichtsbehörde mit Erlass vom 06.07.2016 angenommen. Als Reaktion auf die aktuelle Kapitalmarktsituation hat der Kassenausschuss der ZVK der Stadt Köln in seiner Sitzung am 13. November 2018 die Einführung eines neuen Tarifes (Tarif 2019) mit ei- nem Garantiezins von 0,9 % im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung beschlossen. Die Genehmigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, das nun- mehr Aufsichtsbehörde der Kasse ist, wurde am 18. Dezember 2018 erteilt. Der neue Tarif gilt für Neuabschlüsse seit dem 1. Juli 2019. Der Jahresabschluss 2019 wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbu- ches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) in der Fassung vom 19.12.2018 erstellt. 2 Geschäftsverlauf In der Pflichtversicherung sind die Beiträge aus Umlagen gegenüber dem Vorjahr von 94.086.272,74 Euro auf 99.305.424,99 Euro gestiegen. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die tariflichen Vergütungssteigerungen im Jahr 2019 und Vergütungserhöhungen aufgrund der durchschnittlichen Alterssteigerung bei den Beschäftigten der Mitglieder. Zusatzbeiträge sind im Jahr 2019 in Höhe von 54.705.430,87 Euro (Vorjahr 51.809.156,65 Euro) eingegangen. 2 Im Jahr 2019 sind im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung 4.466.964,97 Euro (Vor- jahr 4.298.924,18 Euro) an Beiträgen sowie 225.142,02 Euro (Vorjahr 199.061,23 Euro) an sons- tigen versicherungstechnischen Erträgen eingegangen. Die Zahlungen für Versicherungsfälle in der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung sind 2019 um 6.520.710,64 Euro (6,36 %) auf insgesamt 109.092.629,70 Euro (Vorjahr 102.571.919,06 Euro) gestiegen. In dem Betrag sind Beitragsüberleitungen und Beitragsrückge- währungen sowie die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthalten. Die Dynamisierung der Betriebsrenten um 1 % zum 01.07.2019 ist satzungsgemäß erfolgt. Die Stei- gerung bei den reinen Rentenleistungen betrug gegenüber dem Vorjahr 3.557.439,50 Euro (3,67 %). Die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner ist auch im Jahr 2019 gestiegen. Das Netto-Kapitalanlageergebnis einschließlich der Kosten für die Kapitalanlagen, der realisier- ten Kursgewinne beziehungsweise Kursverluste, der Zuschreibungen und Abschreibungen hat sich im Berichtsjahr 2019 auf 59.229.711,48 Euro gegenüber 42.375.816,74 Euro im Jahr 2018 erhöht. Die Steigerung erklärt sich durch Kursgewinne im Bereich eines Infrastrukturfonds sowie den Verkauf eines Immobilienspezialfonds. Das Kapitalanlageergebnis wird durch die folgenden wesentlichen Fakten beschrieben: Die Kapitalanlagestrategie basierte auch im Jahr 2019 auf der Asset-Liability-Management- Studie (ALM-Studie) des Jahres 2016. Auf dieser Basis wurden weitere Investitionen in allen Anlageklassen zur Erreichung der Zielquoten getätigt. Die neue ALM-Studie wurde Ende Ja- nuar 2020 im Kassenausschuss vorgestellt und ist seitdem die Grundlage der Kapitalanlage- strategie. Die neuen Investitionen in die Anlageklassen Infrastruktur und Private Debt wurden im Jahr 2019 über die im Vorjahr aufgebauten Verwaltungsvehikel in Luxemburg getätigt. Die Struk- tur hat sich hierbei bewährt und soll weiter ausgebaut werden. Nach einer schwierigen und Ende 2018 auch kritischen Phase hat im Jahr 2019 trotz immer wieder auftretender politischer Risiken eine starke Erholung der Aktien- und Finanzmärkte stattgefunden. Die Folge waren deutliche Kurssteigerungen, die sich bei den liquiden Anla- geklassen des Masterfonds sehr positiv ausgewirkt haben. So weist der KÖZU-FundMaster per 30.12.2019 eine Performance von +10,63 % seit Jahresbeginn auf. Maßgeblich für die positive Performance war in erster Linie die Entwicklung an den weltweiten Aktienmärkten, die gemessen am MSCI Welt in Euro seit Jahresanfang um +28,38 % (KÖZU-FM Aktien +25,42 %) gestiegen sind, aber auch die globalen Rentenmärkte weisen mit +4,54 % (KÖZU-FM Renten 01 +7,16 %, KÖZU-FM Renten 02 +4,90 %) eine positive Performance auf. Die stillen Reserven im Masterfonds haben sich im Jahr 2019 deutlich erhöht. Das ein- gesetzte Risiko-Overlay musste im Jahr 2019 nicht aktiv werden. Die hohe Qualität im Direktanlagenbereich wurde über beste Bonitäten der Emittenten bezie- hungsweise entsprechender Besicherung beibehalten. Hier konnten im vergangenen Jahr 30 Millionen Euro für die Pflichtversicherung und 3 Millionen Euro für die Freiwillige Versiche- rung investiert werden. Die Kasse musste in dieser Anlageklasse seit dem Jahresende 2019 jedoch eine leichte Renditereduktion in Kauf nehmen. Bei den Anlageklassen Immobilien und Infrastruktur waren auch im Jahr 2019 weitere Stei- gerungen der Verkehrswerte und Marktpreise festzustellen. Im Jahr 2019 konnten 2 neue Produkte im Bereich der Immobilien, 2 neue Produkte im Bereich Infrastruktur und 2 neue Produkte im Bereich Private Debt gezeichnet werden. Darüber hinaus haben die Kapitalab- rufe der gezeichneten Investments in den Anlageklassen Immobilien (30,6 Millionen Euro), Infrastruktur (6,4 Millionen Euro) und Private Debt (16,0 Millionen Euro) im Wesentlichen plangemäß stattgefunden. Kapitalrückflüsse in diesen Anlageklassen haben im Umfang von 25,6 Millionen Euro stattgefunden. Auch im Jahr 2019 hat die Anlageklasse Immobilien spürbar zum Kapitalanlageergebnis bei- getragen. Hier wurde eine Rendite von 3,92 % (brutto) erwirtschaftet. In der sich weiterhin im Aufbau befindliche Anlageklasse Private Debt konnte in 2019 eine Rendite von 3,89 % (brutto) erwirtschaftet werden. 3 Die laufende Durchschnittsverzinsung aller Kapitalanlagen, berechnet nach den Vorgaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, betrug im Jahr 2019 insge- samt 3,07 % (Vorjahr 3,77 %). Die Nettoverzinsung (diese berücksichtigt auch die Aufwen- dungen sowie Zu- und Abschreibungen für Kapitalanlagen) betrug 5,31 % (Vorjahr 3,99 %). Insgesamt konnte damit die im Technischen Geschäftsplan des Abrechnungsverbandes der Pflichtversicherung vorgesehene Verzinsung (4,8 % entsprechend der tariflichen Vorgaben) ge- messen an der laufenden Durchschnittsverzinsung weiterhin erwartungsgemäß nicht realisiert werden. Der Aufbau der Kapitaldeckung erfolgt jedoch weiterhin planmäßig. Es ist ein Anstieg der Bewertungsreserve von 90.354.956,98 Euro auf 157.564.231,48 Euro fest- zustellen. Die Bewertungsreserve setzt sich zusammen aus den Stillen Reserven in Höhe von 158.956.419,04 Euro (Vorjahr 94.623.562,71 Euro) abzüglich der Stillen Lasten in Höhe von 1.392.187,56 Euro (Vorjahr 4.268.605,73 Euro). Die Bewertungsreserve des KÖZU-FundMaster betrug 32.068.387,81 Euro, die der Direktanlagen 83.308.769,07 Euro, die der Immobilienfonds 30.161.195,38 Euro, die der Infrastrukturbeteiligungen (incl. ABS- Namensschuldverschreibun- gen) 3.202.400,91 Euro, die der Private Debt Fonds 1.559.595,97 Euro und die des Gebäudes im Direktbestand 7.263.882,34 Euro. Die Direktanlagen wurden im Rahmen einer „Buy and Hold“-Strategie erworben und sollen ent- sprechend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Der Bilanzansatz erfolgt daher für Inhaber- schuldverschreibungen gemäß den Grundsätzen für das Anlagevermögen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Dieses Prinzip des § 341b HGB ist für die Mehrheit der Direktanlagen, die aus Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen bestehen, grund- sätzlich anzuwenden. Da sich keine konkreten Ausfälle abzeichnen, waren aufgrund der vorge- nannten „Buy and Hold“-Strategie auch keine außerordentlichen Abschreibungen auf den Direkt- anlagebestand vorzunehmen. Inhaberschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen werden aufgrund einer Änderung des § 341c HGB zum 01.01.2011 zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Dies führt unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode zu Zu- beziehungsweise Ab- gangsbuchungen in Höhe der jährlichen Amortisation. Nachstehende Aufstellung vergleicht das Jahresergebnis mit dem Wirtschaftsplan 2019: Jahresabschluss Wirtschaftsplan Bruttoergebnis Pflichtversicherung vor Do- tierung der versicherungstechnischen Rückstellungen 103.078.420,39 Euro 95.219.994,00 Euro Bruttoergebnis Freiwillige Versicherung vor Dotierung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 6.348.023,48 Euro 5.945.100,00 Euro Jahresüberschuss vor Dotierung der versi- cherungstechnischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 109.426.443,87 Euro 101.165.094,00 Euro Die vom Verantwortlichen Aktuar errechnete Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche- rungsfälle wurde hierbei bereits als Aufwand berücksichtigt. Zum Ergebnisvergleich der Geschäftsjahre 2019 und 2018 folgt eine zusammengefasste Be- trachtung der Gewinn- und Verlustrechnung: 4 Ergebnis 2019 Ergebnis 2018 Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 162.493.981,17 Euro 153.914.001,85 Euro Erträge aus Kapitalanlagen 60.205.226,51 Euro 43.419.395,06 Euro Aufwendungen für Kapitalanlagen (inklu- sive Personal- und Sachkostenanteil) 975.515,03 Euro 1.043.578,32 Euro Aufwendungen für Versicherungsfälle (in- klusive Rückstellung für noch nicht abge- wickelte Versicherungsfälle) 109.092.629,70 Euro 102.571.919,06 Euro Aufwendungen für den Versicherungsbe- trieb (ohne Personal- und Sachkosten des Kapitalanlagebereichs) 2.883.672,66 Euro 2.580.579,60 Euro Ergebnis der nichtversicherungstechni- schen Rechnung -320.946,42 Euro -326.988,67 Euro Jahresüberschuss vor Dotierung der ver- sicherungstechnischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 109.426.443,87 Euro 90.810.331,26 Euro Die Tabellen zeigen, dass das Ergebnis des Jahres 2019 über den Werten des Wirtschaftsplans und über dem Ergebnis des Vorjahres liegt. In 2019 waren wieder außerordentliche Erträge durch Kapitalrückgaben zu verbuchen. 3 Lage der Kasse Kapitalanlagen und Vermögen Das Gesamtvermögen der ZVK stieg im Berichtsjahr um 107.937.712,11 Euro (8,81 %) auf 1.333.559.733,74 Euro. Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten zum Ende des Jahres 2019 betrugen 165.077.668,11 Euro. Der Gesamtbestand der Kapitalanlagen stieg um 67.205.158,24 Euro auf 1.149.276.485,17 Euro an. Dies entspricht einer Steigerung von 6,21%. Folgende Zugänge wurden im Jahr 2019 in den verschiedenen Anlageklassen gebucht: Anlageklasse Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung Direktanlagen 30.000.000,00 Euro 3.000.000,00 Euro Immobilien Spezialfonds 28.766.622,65 Euro 1.791.346,00 Euro Infrastrukturbeteiligungen 4.137.683,94 Euro 264.107,48 Euro ABS-Namensschuldverschreibungen 1.964.000,00 Euro 0,00 Euro Private Debt Fonds 15.185.524,00 Euro 781.950,00 Euro KÖZU-FundMaster 28.200.006,00 Euro 1.799.967,45 Euro Tages- und Termingelder 0,00 Euro 0,00 Euro 108.253.836,59 Euro 7.637.370,93 Euro Unberücksichtigt bleiben bei der Aufstellung die Beträge aus Zuschreibungen. Die Abgänge aus Tilgungen und Anlageverkäufen betrugen ohne Berücksichtigung von planmä- ßigen Abschreibungen bei der Pflichtversicherung 46.763.712,61 Euro und bei der Freiwilligen Versicherung 1.871.306,34 Euro. 5 Bestand Pflichtversicherung: In der Pflichtversicherung ist der Bestand der Rentnerinnen und Rentner von 20.701 um 400 (Vorjahr 318) auf 21.101 Fälle gestiegen. Gleichzeitig hat sich die Anzahl der aktiv Pflichtversicherten um 1.332 auf 40.730 erhöht. Die Zahl der beitragsfrei Versicherten stieg um 1.091 auf 41.466. Insgesamt ergibt sich damit ein Ver- sichertenbestand von 81.193. Gemeinsam mit den Rentnerinnen und Rentnern betreut die ZVK damit 103.297 Personen. Auf 100 Pflichtversicherte entfallen somit 51,81 (Vorjahr 52,54) Betriebsrentner. Die Auswirkun- gen der demografischen Faktoren sind damit weiter erkennbar, haben sich aber nicht weiter ver- stärkt. 6 Bei den Mitgliedschaften hat sich eine Veränderung ergeben. Das Mitglied KölnBusiness Wirt- schaftsförderungsgesellschaft ist neu hinzugekommen. Die Anzahl der Pflichtversicherten je Mitglied ergibt sich aus dem nachfolgenden Diagramm. 7 Freiwillige Versicherung: Bei der Freiwilligen Versicherung bestanden zum Bilanzstichtag insgesamt 3.498 (Vorjahr 3.285) Verträge. Hierin sind 668 beitragsfrei gestellte Verträge enthalten. Die Versicherten haben folgende Risiken abgesichert: Zum Jahresende 2019 wurde in der Freiwilligen Versicherung an 681 (Vorjahr 565) Rentenbe- rechtigte eine laufende Leistung aus der Freiwilligen Versicherung gezahlt. 8 Liquidität Die Liquidität der Kasse war im Berichtsjahr gegeben und zu keiner Zeit gefährdet. Personalentwicklung und Personalaufwand Beschäftigtenstand Personalkosten gesamt 31.12.2019 29,21 2.105.983,15 Euro 31.12.2018 28,35 2.137.088,34 Euro Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zusatzversorgungskasse sind Bedienstete der Stadt Köln. Der Beschäftigtenstand berücksichtigt sowohl Teilzeitbeschäftigungen als auch die anteilige Tätigkeit für die Beihilfekasse. Die Eingruppierungen erfolgen entsprechend den Vorgaben im Stellenplan der Stadtverwaltung. Die Personalkosten werden der Stadt Köln von der ZVK erstat- tet. Der Beschäftigtenstand ist im Jahr 2019 nach erfolgter Nachbesetzung einer Stelle im Be- reich der Kapitalanlagen bei gleichzeitiger Vakanz im Verwaltungsbereich geringfügig gestiegen. Die Personalkosten sind etwas niedriger als im Vorjahr. 4 Organisation des Risikomanagements Das Kapitalanlagenrisikomanagement und das Gesamtrisikomanagement sind in der Kasse etab- liert und werden laufend weiter entwickelt. Das Risikohandbuch konnte aufgrund personeller Eng- pässe im Jahr 2019 entgegen den bestehenden Planungen nicht finalisiert werden. Die Notfall- pläne der Kasse wurden als Bestandteil des Gesamtrisikomanagements überarbeitet und unter- liegen einer laufenden Anpassung im Zuge des nunmehr für Anfang des Jahres 2021 geplanten Umzuges der Kasse. 9 Die Risikotragfähigkeit der Kasse für den jeweiligen Abrechnungsverband wird zum Jahresan- fang ermittelt und in Abstimmung mit dem Verantwortlichen Aktuar entsprechend den Zielen der Kasse umgesetzt. Die Steuerung des maximal zur Verfügung stehenden Risikobudgets erfolgt auf Basis eines Value-at-Risk Ansatzes. Das Risikobudget wird auf Jahressicht jeweils in der 1. Sitzung des Kassenausschusses eines Jahres freigegeben. Die Kapitalanlagen wurden im Berichtsjahr 2019 grundsätzlich auf der Basis der Regelungen des § 124 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) in Verbin- dung mit den Anlagegrundsätzen für das gebundene Vermögen sowie der geltenden Richtlinie für die Vermögensanlage der ZVK vom 22.11.2016 unter Berücksichtigung der Anpassungen vom 19.07.2017 durchgeführt. 5 Risiken der künftigen Entwicklung Berichte des Verantwortlichen Aktuars Im Jahr 2019 hat der Verantwortliche Aktuar ein aktuelles Finanzierungsgutachten angefertigt. Darin wurde eine Vielzahl negativer Szenarien betrachtet. Auf Basis der Ergebnisse dieser Be- trachtungen hat der verantwortliche Aktuar bestätigt, dass alle eingegangenen und künftigen sat- zungsmäßigen Verpflichtungen mit dem derzeitigen Finanzierungssystem auf der Basis des gel- tenden Leistungsrechts dauerhaft finanziert werden können. Angesichts der Bestandsentwicklung sowie der über Erwarten positiven Entwicklung des Kapitalisierungsgrades in den letzten Jahren, ist die finanzielle Lage des Abrechnungsverbandes der Pflichtversicherung weiterhin als solide und gesichert zu bewerten. Um die Risiken aus Demographie, Personalentwicklung und Rechnungszins abzufedern, emp- fiehlt der Verantwortliche Aktuar im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung auch künftig ei- nen Kapitalisierungsgrad von 50 % anzustreben. Grund hierfür ist unter anderem auch die zu er- wartende Zahl der Rentnerinnen und Rentner in den kommenden Jahren (siehe hierzu auch die folgende Graphik). 10 Der Kassenausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2016 aufgrund der Empfehlung des Ver- antwortlichen Aktuars beschlossen, bis einschließlich des Jahres 2021 die Höhe der Hebesätze von Umlage und Zusatzbeitrag unverändert beizubehalten. Bei weiterhin planmäßiger Entwick- lung kann die Belastung für die Mitglieder ab dem Jahr 2030 voraussichtlich schrittweise redu- ziert werden. Für die Jahre ab 2021 wird rechtzeitig ein neuer Beschluss in den Kassenaus- schuss eingebracht. Die Berichte des Verantwortlichen Aktuars weisen bereits länger darauf hin, dass die in der Pflichtversicherung bei der Berechnung der Deckungsrückstellung verwendeten Rechnungs- grundlagen zu geringe Sicherheitsspannen enthalten. Da der Rechnungszins in der Leistungs- phase in Höhe von 5,25 % als zu hoch angesetzt gilt, wurde über die Absenkung des Rech- nungszinssatzes auf 3,25 % im Jahr 2012 die Deckungsrückstellung dauerhaft gestärkt. Des Weiteren wurde die Umstellung auf die Richttafeln RTZV-P im Jahr 2018 abgeschlossen, welche einen aktuell ausreichenden Sicherheitspuffer enthalten. Beträge für eine Anwartschaftsdynami- sierung in Form von Gewährung von Bonuspunkten standen auch im Jahr 2019 nicht zur Verfü- gung. Im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung gilt seit dem 01.01.2012 für den Tarif 2002 ein Rechnungszins von 3,25 % (Absenkung auf die Garantieleistung) und für alle anderen Tarife ein Rechnungszins von 2,25 %. Im Tarif 2019, der für alle Neuverträge ab den 01.07.2019 gilt, beträgt der Rechnungszins 0,90 %. Bei entsprechenden Ergebnissen erfolgt eine Erhöhung auf 1,75%. Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2019 war weiterhin positiv. Die Rechnungszinssätze konnten erreicht werden. Das Jahresergebnis ermöglichte es, die Verlustrücklage auf ihren Sollwert von 5 % der Deckungsrückstellung aufzufüllen. In der Rückstellung für Biometrie sind 2,5 Millionen Euro gepuffert, um den Tarif 2002 später auf aktuelle Rechnungsgrundlagen umzustellen. Die eingegangenen satzungsmäßigen Verpflichtungen (Garantieleistungen) sind nach den vorlie- genden Kenntnissen daher weiterhin gesichert. Allerdings gibt der Verantwortliche Aktuar zu be- denken, dass ein Rechnungszins von 3,25 % für die Freiwillige Versicherung keine Reserven ent- hält. Aufgrund der Entwicklungen an den Finanzmärkten und der jüngeren Kapitalanlage wachse die Wahrscheinlichkeit kontinuierlich, dass der Rechnungszins nicht erreicht werden kann. Durch die Absenkung des Garantiezinses in den Tarifen seit 2009, hat sich die Zinsanforderung in der freiwilligen Versicherung auf 2,99 % reduziert. Ein nochmal größerer Effekt wird sich durch den Tarif 2019 ergeben, auch wenn dieser im Einführungsjahr noch eher gering war. Zudem besteht in den Tarifen 2002 bis 2012 der Freiwilligen Versicherung ein Ungleichgewicht zwischen den Verträgen der Arbeitgeberhöherversicherung und den übrigen Vertragsarten. So entfallen circa 37 % der Deckungsrückstellung auf die Arbeitgeberhöherversicherung, aber nur 6 % der Versicherten. Dieses Ungleichgewicht führt zu einem erheblichen Risiko. Der Durchschnittsbeitrag in der Ar- beitgeberhöherversicherung ist rund 9-mal, die durchschnittliche Anwartschaft mehr als 8-mal so hoch wie bei den übrigen Versicherungen. Frühzeitige Inanspruchnahmen der Leistungen zum Beispiel durch Eintritt von Erwerbsminderung oder einer vorgezogenen Altersrente könnten daher gegebenenfalls bilanziell nicht mehr dargestellt werden. Aktuell ist dies jedoch nicht zu beobach- ten. Dieses Ungleichgewicht steht im Gegensatz zu der bei der Tarifkonstruktion unterstellten An- nahme der Homogenität des Bestandes. Die Verträge der Arbeitgeberhöherversicherung beinhal- ten systematisch deutliche höhere Beiträge als im Durchschnitt in die Verträge der freiwilligen Versicherung eingezahlt werden. Um vor diesem Hintergrund die Finanzierung der Freiwilligen Versicherung langfristig zu sichern, hat die Kasse in Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen Aktuar verschiedene Lösungsan- sätze erarbeitet, welche mit den Gremien im Laufe des Jahres 2020 weiter diskutiert werden. Versicherungstechnische Risiken Die versicherungstechnischen Risiken einer Zusatzversorgungskasse bestehen darin, dass den Beiträgen aus Umlagen und Zusatzbeiträgen in der Pflichtversicherung sowie den Beiträgen in 11 der Freiwilligen Versicherung langfristige Leistungszusagen seitens des Versicherers gegenüber- stehen. Die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen hängt vom Verlauf der biometrischen Risi- ken, der Zinsentwicklung und der Entwicklung der Kosten ab. Biometrische Risiken entstehen durch Abweichungen der tatsächlichen Sterblichkeit gegenüber den zugrunde gelegten Annahmen. Geringere Sterblichkeitsraten führen bei einer Zusatzversor- gungskasse zu einem Absinken der Sicherheitsmarge. Höhere Sterblichkeitsraten haben den ge- genläufigen Effekt. Durch die regelmäßige Überprüfung der Rechnungsgrundlagen durch den Verantwortlichen Ak- tuar in Verbindung mit den festgelegten Sterbetafeln wird ein möglicher Anpassungsbedarf der Sicherheitsspanne erkannt. Der Verantwortliche Aktuar überwacht die Risiken auf der Passivseite im Rahmen der internen Rechnungslegung, besonders die kalkulierten Mittel, die den tatsächli- chen Aufwendungen gegenübergestellt werden und so die Angemessenheit der Kalkulations- grundlage bilden. Die Leistungsverpflichtungen der ZVK beinhalten nach den bisherigen Regelungen der Tarifver- tragsparteien in der Pflichtversicherung eine jährliche Verzinsung von 3,25 % während der An- wartschaftsphase und 5,25 % während der Leistungsphase. Die biometrischen Rechnungsgrund- lagen wurden im Jahr 2018 abschließend auf Richttafeln umgestellt, die von der Bayerischen Versorgungskammer entwickelt wurden (RTZVK) und eine höhere Lebenserwartung vorsehen als die Richttafeln 1998 von Professor Dr. Heubeck. Mit den RTZVK wird ein ausreichender Si- cherheitspuffer zu der tatsächlichen Entwicklung des Bestandes gebildet. Auch für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung (Tarif 2009, Tarif 2012 und Tarif 2019) werden diese Richttafeln angewandt. Auf Basis dieser biometrischen Rechnungsgrundla- gen ist die Sicherheitsspanne in der Berechnung der Deckungsrückstellung als aktuell ausrei- chend anzusehen. Trotz der guten Ergebnisse ist es auch zukünftig erforderlich, unter Einbeziehung der Entwick- lung der biometrischen Risiken und der erzielbaren Kapitalerträge die Entwicklung der Biometrie und des Zinses aktuariell stetig zu überprüfen und falls notwendig eine Veränderung der Rech- nungsgrundlagen vorzunehmen. Eine Überprüfung der biometrischen Rechnungsgrundlagen wurde im Jahr 2019 durchgeführt. Diese hat ergeben, dass die biometrischen Rechnungsgrund- lagen aktuell ausreichend sicher sind. Durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen seit Beginn des Jahres 2003 erhält die Kasse bei der Pflichtversicherung Einnahmen, die zum Aufbau einer Kapitaldeckung verwendet werden, um spätestens nach einer Übergangszeit von insgesamt rund 30 Jahren auch die Arbeitgeber spür- bar zu entlasten. Der inzwischen erreichte Kapitalisierungsgrad im AV I lag zum 31.12.2019 bei 42,6 % (Rechnungszins 3,25 %). Damit konnten auch im Jahr 2019 die Planwerte für den Kapi- taldeckungsgrad überschritten werden. Solange keine vollständige Kapitaldeckung in der Pflichtversicherung erreicht ist und dort zumin- dest eine teilweise Umlagefinanzierung erfolgt, ergeben sich Risiken insbesondere aus: der künftigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst, dem weiter fortschreitenden demografischen Wandel, den künftigen Ergebnissen von Tarifverhandlungen, der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Rahmendaten und hier ins- besondere der weiteren Entwicklung der Finanzmärkte und dem Erfolg der europäischen und internationalen Institutionen bei der Vermeidung von harten Friktionen. Für den teilweise kapitalgedeckten Teil der Pflichtversicherung und die von Anfang an voll kapi- talgedeckte Freiwillige Versicherung bestehen folgende wesentliche Risiken: die Nichtübereinstimmung der dem Technischen Geschäftsplan zugrunde gelegten Sterbe-, Invaliditäts- und Zinsannahmen mit den tatsächlichen Verhältnissen sowie die bereits oben angesprochene Entwicklung der Finanzmärkte. Da die Bestandsrentenfälle und auch die Neuzugänge der rentennahen Jahrgänge umfangrei- chen Besitzschutzregelungen unterliegen, waren auch im Jahr 2018 weiterhin keine wesentlichen 12 Entlastungen durch die im Rahmen der Neuordnung des Zusatzversorgungsrechts vorgenom- mene Umstellung auf Startgutschriften und das Punktemodell und der damit verbundenen Re- duktion der Ansprüche aus der Zusatzversorgung erkennbar. Mit seinem Urteil vom November 2007 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Tarifvertragspar- teien erstmalig aufgefordert, die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften zu überarbeiten. Rentenfern ist grundsätzlich, wer am 31.12.2001 schon und am 01.01.2002 noch pflichtversichert war und das 55. Lebensjahr zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollendet hatte. Mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 30.05.2011 verständigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, die bisherige Regelung zur Ermittlung der rentenfernen Startgutschriften im Grundsatz beizubehalten. Die Berechnung wurde jedoch durch eine Vergleichsberechnung ergänzt, um eine Nachbesserung der rentenfernen Startgutschriften bei Versicherten mit langen Ausbildungszei- ten, den so genannten „Späteinsteigern“, zu erreichen. Die Kasse hatte die Neuregelung mit der 10. Änderungssatzung vom 26.01.2012 umgesetzt. Der BGH hat in zwei Revisionsverfahren am 09.03.2016 entschieden, dass die Regelung zu den Startgutschriften für rentenferne Versicherte nach dem Vergleichsmodell unwirksam ist. Wie bereits weiter oben ausgeführt, haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Diens- tes auf eine Neuregelung der Berechnung der rentenfernen Startgutschriften verständigt und diese mit dem 7. Änderungstarifvertrag im Tarifrecht des ATV-K umgesetzt. Die satzungsrechtli- che Umsetzung erfolgte mit Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 03.05.2018. Nachdem die Neuberechnung der betroffenen rentenfernen Startgutschriften für die Versorgungsanwärter be- reits in 2018 erfolgte, konnte im Jahr 2019 auch ein Großteil der Neuberechnungen für die Leis- tungsbezieher erledigt werden. Der Abschluss des gesamten Prozesses ist für den Sommer 2020 geplant. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen können innerhalb des bestehenden Finan- zierungssystems finanziert werden. Des Weiteren wird sich auch die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung für einen abschlagsfreien Altersrentenbezug erst allmählich spürbar auf die Zahl der Rentnerinnen und Rentner sowie die Rentenhöhe auswirken. Die Höhe der durchschnitt- lich ausgezahlten monatlichen Rentenleistung - bezogen auf die Altersrenten - ist minimal von 438,44 Euro auf 439,87 Euro gestiegen. Weitere Risiken ergeben sich aus den politischen Rahmenbedingungen. Das Gesetz über Leis- tungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist zum 01.07.2014 in Kraft getre- ten. Der für die Kasse zentrale Punkt des Rentenpaketes ist im Wesentlichen die vorüberge- hende Einführung einer abschlagsfreien Rente mit 63 für besonders langjährige Versicherte. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der vorübergehenden Einführung dieser abschlagsfreien Rente sind aufgrund der Ursachenvielfalt des individuellen Renteneintritts auf Dauer nicht zu eruieren. Die damit verbundenen Lasten zeigen sich erst bei Eintritt des Rentenbeginns und werden sich erst im Ergebnis sukzessive im aktuarischen Zahlenwerk bemerkbar machen. Es war jedoch auch in 2019 spürbar, dass die abschlagsfreie Rente rege in Anspruch genommen wird. Hinsichtlich einer Verbesserung eines Erwerbsminderungsschutzes in der betrieblichen Altersver- sorgung bleibt abzuwarten, ob die Tarifvertragsparteien die für die gesetzliche Rente geltenden Leistungsverbesserungen in den ATV-K übernehmen. Eine entsprechende Entscheidung der Ta- rifvertragsparteien, die zu höheren Erwerbsminderungsrenten führen würde, ist derzeit noch of- fen. Beitragsentwicklung Zur Beitragsentwicklung ist weiterhin festzustellen, dass die zum 01.10.2005 erfolgte Umstellung vom BAT/BMT-G auf den TVöD und die damit verbundene Absenkung des Gehaltsniveaus bei Neueinstellungen wegen der zwischenzeitlich erfolgten Vergütungsanpassungen nicht zu weni- ger Einnahmen bei den Umlagen und Zusatzbeiträgen geführt haben. Es ist vielmehr festzustel- len, dass die Umlagen und Zusatzbeiträge weiter gestiegen sind. Bei den Mitgliedern ist auch im Jahr 2019 in der Summe kein Personalabbau festzustellen. Die im Sommer des Jahres 2019 durchgeführte schriftliche Befragung der Mitglieder hat dies im Er- gebnis bestätigt. Für den Zeitraum bis 2024 sind bei der überwiegenden Anzahl der Mitgliedsun- ternehmen keine signifikanten Veränderungen im Versichertenbestand zu erwarten. Es gibt je- 13 doch einige Unternehmen, die verstärkt Personal aufbauen. Insbesondere baut die Stadt Köln Ih- ren Personalbestand weiter stark aus. Eine Ausnahme stellt die Sparkasse KölnBonn dar. Hier ist mit einer weiteren, deutlich den Rahmen der bekannten Planungen des zu erwartenden Stellen- und Personalabbaus übersteigende Reduktion des Versichertenbestandes zu rechnen. Insge- samt übersteigt der erwartete Zuwachs den geplanten Personalabbau jedoch bei weitem. Personalgestellungen, denen mit einer Satzungsänderung im Jahr 2011 begegnet worden ist, ha- ben in keinem nennenswerten Umfang stattgefunden. Die Übertragung der Aufgaben des Amt für Wirtschaftsförderung in die am 22.11.2018 gegrün- dete KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH führte, wie erwartet, zu keiner Bestandsreduk- tion, da diese sich verpflichtet hatte Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln zu wer- den. Die vorläufige Mitgliedschaft wurde rückwirkend zum 01.02.2019 in eine ordentliche Mit- gliedschaft überführt. Die im Jahr 2014 erarbeitete trilaterale Vereinbarung zur Fortsetzung der partiellen Mitgliedschaften der Sparkasse Köln bei der ZVK und der RZVK hat sich weiterhin be- währt. Die Sparkasse KölnBonn führt seit Ende 2016 eine Reintegration der S-Rhein-Estate (SRE) in die Kernorganisation durch. In diesem Zusammenhang hätte es aufgrund der divergie- renden Zugangsjahre zu einer ungleichen Behandlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hin- sichtlich der Zuordnung zur ZVK und der RZVK kommen können. Da sich das vereinbarte Ver- hältnis der Anzahl der Versicherten wiederum deutlich zugunsten der ZVK entwickelt hat, wurde es der Sparkasse KölnBonn auf Ihren Wunsch hin im Sinne einer Ausnahmeregelung bereits im Jahr 2016 gestattet, die von der SRE integrierten Personen ausschließlich bei der RZVK anzu- melden. Da der Mindestwert von 25,5 % bei der RZVK 3 Jahre in Folge leicht unterschritten wurde, ist 2020 ein (für die ZVK nachteiliges) Korrekturjahr eingeschoben worden. Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu Ausgleichsregularien ist weiterhin ein rele- vantes Thema für die Kasse. Die AKA hat im Jahr 2019 eine Mustersatzung veröffentlicht, die eine Regelung enthält, die den Beanstandungen des BGH Rechnung trägt. Auf deren Basis wird die Kasse bis zum Jahresende eine neue Satzungsregelung erarbeiten und den Gremien vorle- gen. Kapitalanlagerisiken Für die Sicherheitslage der Zusatzversorgungskasse sind insbesondere die Risiken im Kapitalan- lagebereich analog der Vorjahre von zentraler Bedeutung. Das Kapitalanlagerisiko aus Sicht der Kasse umfasst im Wesentlichen das Risiko unerwartet hoher Abschreibungen, das Risiko ungünstiger Zinsentwicklung (Niedrigzinsphase), das Risiko reduzierter oder ausfallender Ausschüttungsbestandteile, das Risiko ungünstiger Kurs- und Marktpreisentwicklungen, das Risiko von negativen Währungsschwankungen, das Risiko von ungeplanter, zeitweiser oder dauerhafter Illiquidität, das Risiko von Adressenausfällen (Bonitätsrisiko) und das Risiko der Wiederanlage. Die Kapitalanlagestrategie basierte im Jahr 2019 auf den Berechnungen der im Jahr 2016 durch- geführten ALM-Studie. Die Ergebnisse der neuen ALM-Studie wurden am 31.01.2020 im Kassen- ausschuss präsentiert und sind seitdem die Grundlage der Kapitalanlagestrategie. Mit den ALM-Studien wird das Ziel der Kasse verfolgt, unter Diversifikation verschiedener Anla- geklassen die oben genannten Risiken der Kapitalanlage zu reduzieren und den Rechnungszins in Höhe von 3,25 % zu erwirtschaften. Bedingt durch das aktuell weiter vorherrschende Niedrig- zins-niveau kann dieser nicht mehr alleine mit konservativen und als sicher geltenden festver- zinslichen Wertpapieren im Investment Grade Bereich erreicht werden. Die Kasse ist daher wie in den vergangenen Jahren gezwungen, in weitere Anlageklassen mit höheren Risiken zu investie- ren. Dass die Kasse hier bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen hat, um sukzessive in andere Anlageklassen hinein zu wachsen, wirkt sich positiv aus. In den illiquiden Anlageklassen konnten 14 auch im Jahr 2019 Investments zu guten Konditionen getätigt werden. Diese weisen weiterhin ei- nen mode-raten Risikopuffer aus. Zunehmend erfolgen jedoch Kapitalrückflüsse aus diesen frü- hen Investitionstätigkeiten. Bislang konnten hier Gewinne realisiert werden, jedoch führt diese Entwicklung langfristig auch zu einem Abschmelzen von Stillen Reserven. Bei Neuinvestments von Spezialfonds im illiquiden Bereich ist es weiterhin schwierig, gute Pro- dukte mit überschaubaren Risiken zu finden, die ein attraktive Rendite-/Risikoprofil ausweisen. Die Gesamtliquidität der Kasse wird fortlaufend geplant und überwacht. Die vom Kassenaus- schuss genehmigten Risikobudgets wurden im Jahr 2019 in keiner Anlageklasse in Anspruch ge- nommen. Die Risikotragfähigkeit der Kasse war daher auch im Jahr 2019 zu keiner Zeit gefähr- det. Zu Beginn des Jahres 2020 stellte sich diese Situation aufgrund der COVID-19-Pandemie anders dar. Hierzu wird auf die Ausführungen weiter unten verwiesen. Das Adressenausfall- oder Bonitätsrisiko der Eigenanlagen wird mittels umfangreicher interner und externer Maßnahmen von den Asset Managern und dem Kapitalanlagencontrolling über- wacht. Den Kreditrisiken in der Fondsanlage wird durch eine hohe Streuung Rechnung getragen. Die überwiegenden Investitionen im Rentenbereich des KÖZU-FundMaster dürfen grundsätzlich nicht schlechter als im Investmentgrade geratet sein. Den Adressenausfallrisiken der Immobilien- fonds, Infrastrukturfonds sowie in den Private Debt Fonds wird durch eine hohe Streuung und Qualitätsanforderung bei Abschluss der Verträge begegnet. Dem Risiko der Wiederanlage begegnet die Kasse im Jahr 2019 mit Investitionen, die möglichst entsprechend der Lücken in den Laufzeiten der Eigenanlagen getätigt wurden. Das im Jahr 2018 entwickelte Konzept, das einen langfristigen systematischen Ansatz beinhaltet, wurde weiter um- gesetzt. Die illiquiden Anlageklassen lassen sich hinsichtlich der Laufzeiten nur bedingt steuern, da Kapitalrückflüsse im aktuellen Marktzyklus aufgrund von vorzeitig realisierten Transaktionen je-derzeit stattfinden können. Sonstige Risiken Aufgrund des Geschäftsmodells verfügt die Kasse über regelmäßige Einnahmen aus Beiträgen, Rückflüssen aus Kapitalanlagen und Zinszahlungen. Dem gegenüber stehen im Wesentlichen Zahlungen für Versicherungsfälle. Mittels einer mehrjährigen Liquiditätsplanung wird die jederzei- tige Zahlungsfähigkeit sichergestellt. Im IT-Bereich sind umfassende Zugangskontrollen und Schutzvorkehrungen getroffen, die die Si- cherheit der Programme und der Datenhaltung sowie des laufenden Betriebs gewährleisten. Die Beschaffung einer Wertpapierdatenbank ist weiterhin nicht vorgesehen. Derzeit werden die Abbil- dung der Bestände und die Überwachung der regelmäßigen Zahlungseingänge zusätzlich durch die Master-KVG oder den Vermögensverwalter für die Direktanlagen sowie die Sparkasse Köln- Bonn als Verwahrstelle zuverlässig gewährleistet. Für das Jahr 2019 werden neue Rundschreiben der BaFin erwartet, aus denen voraussichtlich weitere Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel IORP II-Richtlinie) zu erwarten sind. 6 Künftige Entwicklung Der Ausblick auf 2020 und die Folgejahre haben sich mit dem Ausbruch der COVID-19- Pandemie deutlich verschlechtert. Die EZB, die FED, die EU und eine Vielzahl von Staaten ha- ben mit um-fangreichen finanziellen Maßnahmen auf die negativen Auswirkungen der Pandemie reagiert und gegengesteuert. Ursprünglich für das Jahr 2020 erwartete positive Zinsschritte sind nicht eingetreten. Vielmehr haben insbesondere die FED und vorher auch bereits die EZB die Zinsen wieder deutlich reduziert. Die Marktteilnehmer gehen nun überwiegend davon aus, dass das Niedrigzins-umfeld zumindest bis zum Jahr 2025 anhält. Gleichzeitig sind die Risikoauf- schläge auch auf als sicher eingestufte Kapitalanlagen gestiegen. Die Kasse konnte dies teil- weise in der Direktanlage nutzen. Gleichzeitig mussten aber auch Performance-Verluste bei den liquiden Anlagen hingenommen werden. Hierdurch wurden die im Jahr 2019 aufgebauten Stillen Reserven vollständig abgebaut. Die Auswirkungen auf die anderen Anlageklassen sind derzeit noch nicht absehbar. Letztlich hängen diese vom weiteren Verlauf der Pandemie und der zu er- wartenden Rezession ab. Hinzu kommt, dass diverse Mitglieder Kurzarbeit angemeldet haben. 15 Da das Kurzarbeitergeld nicht zvk-pflichtig ist, werden sich die Einnahmen der Kasse aus Umla- gezahlungen und Zusatz-beiträgen im Jahr 2020 vorrausichtlich reduzieren. Eine abschließende Quantifizierung ist derzeit noch nicht möglich. Das Ergebnis der Kasse wird auch in den nächsten Geschäftsjahren wesentlich von den Beiträ- gen, Leistungen und Zuführungen zu den versicherungstechnischen Rückstellungen und insbe- sondere von dem Ergebnis aus den Kapitalanlagen geprägt werden. Es bleibt abzuwarten, wie lange die COVID-19-Pandemie andauert und wie sich die daraus resultierenden und bereits zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes erkennbaren rezessiven Entwicklungen auf die Vermö- genswerte der ZVK auswirken werden. Abschreibungsbedarfe liegen zum Zeitpunkt dieser Be- richterstattung nicht vor. Grundsätzlich erwartet die Kasse, dass sich die Werte der liquiden Anla- gen weiter erholen werden und dass die Marktwerte im Bereich der illiquiden Anlageklassen nach einem leichten Rückgang aufgrund des hohen Anlagedrucks, der geldpolitischen Maßnahmen der Notenbanken sowie der Investitionsprogramme nahezu aller Staaten weiter ansteigen wer- den. Die Kasse wird daher Ihre Kapitalanlagestrategie auf der Basis der ALM-Studie 2019 suk- zessive weiterentwickeln. Die Kasse strebt hierbei weiterhin eine breite Diversifikation aller Kapi- talanlagen an, um möglichst unabhängig von der jeweiligen Marktsituation langfristig die Ziele der Kasse umsetzen zu können. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich das Wachstum der ZVK trotz der COVID-19- Pandemie nach heutigem Kenntnisstand weiter fortsetzen wird und insbesondere die Einnahmen wegen der Erhebung des Zusatzbeitrages bei weiterhin gleichbleibenden oder leicht steigenden Bestandszahlen die Auszahlungen für Leistungen und Verwaltungskosten weiter übersteigen wer-den. Der geplante Umzug der Kasse auf das Gelände der RheinEnergie am Parkgürtel 24 wird sich voraussichtlich bis in das Jahr 2021 verschieben. Wie vom Rat der Stadt Köln beschlossen, soll das im Eigentum der ZVK befindliche Jakordenhaus nach dem Umzug an die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln übertragen und weiter von städtischen Dienststellen genutzt werden. Mit der Über- tragung ist im Jahr 2021 die Realisation Stiller Reserven zu erwarten. Köln, den 15.06.2020 Thomas Blaeser Geschäftsführer
Anlage 3 Bilanz 2019
3347 Zeichen
2019 Vorjahr Euro Euro Euro A. I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 14.104,84 14.1 04,84 19.394,15 B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 36.117,66 38.542,68 II. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 645.555.384,29 590.039.055,59 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 71.363.962,50 38.419.729 ,88 3. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen 256.825.000,00 266.065 .294,54 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 154.550.170, 65 166.543.008,58 4. Einlagen bei Kreditinstituten 20.945.850,07 1.149.2 76.485,17 20.965.695,66 C. Forderungen I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: 1. Versicherungsnehmer 39.293,86 42.062,19 2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 73.423,10 35.808,2 7 3. Zusatzversorgungseinrichtungen 1.448.469,75 723.458 ,88 II. Sonstige Forderungen 264.175,81 1.825.362,52 302.854,36 D. Sonstige Vermögensgegenstände I. Sachanlagen und Vorräte 46.467,01 73.655,65 II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 165.077.668,11 125.372.065, 07 III. andere Vermögensgegenstände 7.617.202,88 172.741.338, 00 7.066.659,43 E. Rechnungsabgrenzungsposten I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 9.697.194,46 9.909.2 00,47 II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 5.248,75 9.702 .443,21 5.536,23 Summe der Aktiva 1.333.559.733,74 1.225.622.021,63 Immaterielle Vermögensgegenstände Kapitalanlagen Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Sitz: Köln Jahresbilanz zum 31.12.2019 Aktiva 2019 Vorjahr Euro Euro Euro A. Eigenkapital I. Jahresüberschuss 1. Verlustvortrag 0,00 0,00 2. Jahresüberschuss 0,00 0,00 II. Verlustrücklagen Satzungsmäßige Rücklagen 3.543.243,06 3.543.243,06 3.240.963,37 B. Versicherungstechnische Rückstellungen I. Deckungsrückstellung 1.321.858.119,53 1.212.734.105,35 II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 161.509,19 III. Rückstellung für Leistungsverbesserung 150,00 1.322.0 19.778,72 147.628,32 C. Andere Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5.018.004,00 4.677.689,00 II. Sonstige Rückstellungen 1.173.651,71 6.191.655,71 1.211.761,16 D. Andere Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber 1. Versicherungsnehmern 17.994,05 13.959,21 2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 27.828,97 14.344,0 6 3. Zusatzversorgungseinrichtungen 1.386.868,52 3.273.4 17,91 II. Sonstige Verbindlichkeiten 361.148,08 1.793.839,62 308.153,25 davon: aus Steuern: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) E. Rechnungsabgrenzungsposten 11.216,63 11.216,63 0,00 Summe der Passiva 1.333.559.733,74 1.225.622.021,63 Es wird bestätigt, dass die unter Passiva A eingestellte Verlustrücklage und die unter Passiva B eingestellten Versicherungstechnischen Rückstellungen nach Maßgabe des technischen Geschäftsplans berechnet wurden. H. Maier Verantwortlicher Aktuar Jahresbilanz zum 31.12.2019 Passiva Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Sitz: Köln
Anlage 2 Anlagenspiegel 2019
2442 Zeichen
Anlagenspiegel zum 31.12.2019 Posten des Anlagevermögens Bilanzwerte Zugänge Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte Vorjahr Geschäftsjahr Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro A. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Entgeltlich erworbener Geschäft-oder Firmenwert 0, 00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 19.394 ,15 0,00 0,00 0,00 0,00 5.289,31 14.104,84 4. Summe A. 19.394,15 0,00 0,00 0,00 0,00 5.289,31 14.104,84 B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 38.542,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.425,02 36.117,66 B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Summe BII. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 B.III. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 590.039.055,59 80.927.207,52 0,00 25.410.878,82 0,00 0,0 0 645.555.384,29 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 38.419.729,88 33.019.322,42 0,00 182.128,87 107.039,07 0 ,00 71.363.962,50 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenforderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen 266.065.294,54 1.964.00 0,00 0,00 11.204.294,54 0,00 0,00 256.825.000,00 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 166.543.008,5 8 7.162,07 0,00 12.000.000,00 0,00 0,00 154.550.170,65 c) Darlehen u. Vorauszahlungen auf Vers.Scheine 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 d) übrige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Einlagen bei Kreditinstituten 20.965.695,66 0,00 0,00 19.845,59 0,00 0,00 20.945.850,07 6. Andere Kapitalanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Summe BIII. 1.082.032.784,25 115.917.692,01 0,00 48.817.147,82 107. 039,07 0,00 1.149.240.367,51 1.082.071.326,93 115.917.692,01 0,00 48.817.147,82 107. 039,07 2.425,02 1.149.276.485,17 Insgesamt 1.082.090.721,08 115.917.692,01 0,00 48.817.147,82 107. 039,07 7.714,33 1.149.290.590,01 Zwischensumme B.I.-III.
Anlage 4 Gewinn- und Verlustrechnung 2019
2088 Zeichen
2019 Vorjahr
Euro Euro Euro
I.
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 162.493.981,17 162.493.981,17 153.914.001,85
2. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 409.387,71 410.525,51
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 33.459.752,13 39.097.215,59
c) Erträge aus Zuschreibungen 107.039,07 202.076,61
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 26.229.047,60 60.205.226,51 3.709.577,35
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle
a) Zahlungen für Versicherungsfälle 109.078.748,83 102.558.089,36
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle 13.880,87 109.092.629,70 13.829,70
4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen 109.124.164,18 109.124.164,18 90.532.727,39
5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge 2.412.719,74 2.132.742,05
b) Sonstige Aufwendungen 470.952,92 2.883.672,66 447.837,55
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zins-
aufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 973.090,01 1.031.273,65
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 2.425,02 5.638,79
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 0,00 975.515,03 6.665,88
7. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 623.226,11 604.592,54
II.
1. Sonstige Erträge 47.967,20 3.151,59
2. Sonstige Aufwendungen 368.913,62 330.140,26
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 302.279,69 277.603,87
4. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 302.279,69 277.603,87
5. Entnahmen aus Verlustrücklagen
aus satzungsgemäßen Rücklagen 0,00 0,00
6. Einstellungen in Verlustrücklagen
in satzungsgemäße Rücklagen 302.279,69 277.603,87
7. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0,00
Nichtversicherungstechnische Rechnung
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Sitz:Köln
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019
Versicherungstechnische Rechnung
Anlage 1 Anhang 2019
33409 Zeichen
1 Anhang zum Jahresabschluss 2019 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 1 Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften der §§ 21 ff. Eigen- betriebsverordnung NRW in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften in der jeweils aktuellen Fassung und den Vorschriften der Verord- nung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) unter Berück- sichtigung kassenspezifischer Besonderheiten entsprechend § 38 des Versicherungsaufsichts- gesetzes (VAG) in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt. Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht grundsätzlich den Formblättern der RechVersV mit kassenspezifischen Anpassungen. 2 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Grundstücke und Bauten sind zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und zuzüglich erforderlicher Zuschreibungen, bewertet. Bei den Abschreibungen wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Die am KÖZU-FundMaster, den Immobilienfonds sowie den Infrastrukturbeteiligungen und der Anlageklasse Private Debt gehaltenen Investmentanteile werden ebenfalls nach den für das An- lagevermögen geltenden Grundsätzen bewertet. Zeitwerte wurden auf Basis des von der jewei- ligen Gesellschaft festgestellten anteiligen Nettoinventarwertes per 30. Dezember 2019 ermit- telt. Inhaberschuldverschreibungen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden gemäß § 341 b Absatz 2 HGB nach dem für das Anlagevermögen geltenden gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen werden nur vorgenommen, sofern es sich um voraussichtlich dauernde Wertminderungen handelt. Zuschreibungen erfolgen, so- fern bereits früher Abschreibungen vorgenommen wurden und die Gründe für die früheren Ab- schreibungen nicht mehr bestehen, maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskos- ten. Der Bilanzansatz für Schuldscheinforderungen und -darlehen sowie Inhaberschuldverschrei- bungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Dabei werden die Differenzen zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode amortisiert. Diese Kapitalanlagen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewer- tet. Die Namensschuldverschreibungen wurden gemäß § 341c HGB mit dem Nennwert bilanziert. Agiobeträge wurden aktivisch abgegrenzt und auf die Laufzeiten verteilt. Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, die Zins- und Mietforderungen sowie die sonstigen Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Nominalbeträgen, ge- gebenenfalls unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen, angesetzt. Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermin- dert um in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften planmäßige lineare und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen. Geringwertige Anlagegegenstände werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie der Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen und Altersteilzeit erfolgt durch den Verantwortlichen Aktuar nach versiche- rungsmathematischen Grundsätzen. In der Pflichtversicherung erfolgte die Umstellung auf neue biometrische Rechnungsgrundlagen in 10 Jahresschritten. Diese biometrischen Grundlagen wurden auf Basis des Bestandes der 2 Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und all ihrer Kooperationspartner abge- leitet. In der Freiwilligen Versicherung wurde die Deckungsrückstellung mit dem Barwert der erworbe- nen Anwartschaften und laufenden Renten einschließlich rechnungsmäßiger Verwaltungskos- ten berechnet. Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Ver- pflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden. 3 3 Angaben zur Bilanz Aktiva A. Immaterielle Vermögensgegenstände A.I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Hier sind die Kosten für Lizenzen zu einem Programm ausgewiesen, welches für das Einscannen von Unterlagen für die Digitalisierung der Rentenakten erforderlich ist. B. Kapitalanlagen B.I. Grundstücke, grundstückseigene Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Diese Kapitalanlage beinhaltet mit 36.117,66 Euro das Verwaltungsgebäude Jakorden- straße. Für diese Immobilie liegt eine Wertermittlung des Amtes für Liegenschaften, Vermes- sung und Kataster vom 18.10.2018 vor, welches zum Zweck der Übertragung der Im- mobilie in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln erstellt worden ist. Es wurden planmäßige Abschreibungen von 2.425,02 Euro vorgenommen. B.II. Sonstige Kapitalanlagen B.II.1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Zusammenfassung der Buchwerte der Fonds KÖZU FundMaster 291.121.059,54 Euro Immobilienfonds 264.739.061,91 Euro Infrastrukturbeteiligungen 39.431.046,04 Euro Private Debt Fonds 50.264.216,80 Euro Summe 645.555.384,29 Euro B.II.2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Inhaberschuldverschreibungen 71.363.962,50 Euro Die Inhaberschuldverschreibungen sind dem Beschluss des Kassenausschuss vom 18.11.2008 folgend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb gewidmet und dementsprechend nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. B.II.3. Sonstige Ausleihungen B.II.3.a Namensschuldverschreibungen Namensschuldverschreibungen 109.650.000,00 Euro Öffentliche Namenspfandbriefe 42.500.000,00 Euro Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 10.900.000,00 Euro Hypothekennamenspfandbriefe 74.000.000,00 Euro ABS-Namensschuldverschreibungen 19.775.000,00 Euro Summe 256.825.000,00 Euro 4 B.II.3.b Schuldscheinforderungen und Darlehen Schuldscheinforderungen 138.180.170.,65 Euro Darlehen an Mitglieder - Darlehen an die RheinEnergie 16.370.000,00 Euro Summe 154.550.170,65 Euro B.II.4. Einlagen bei Kreditinstituten Berücksichtigt sind die am Bilanzstichtag vorhandenen Termin-, Tagesgeld- und Fest- geldanlagen der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung. 5 Zusammenfassende Angaben zum Buchwert der Kapitalanlagen Kapitalanlagen 2019 Buchwert Euro Zeitwert Euro Bewertungsre- serve Euro I. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken a) Verwaltungsgebäude 36.117,66 7.300.000,00 7.263.882,34 II. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere a) KÖZU-FundMaster 291.121.059,54 323.189.447,35 32.068.387,81 b) Immobilienspezialfonds 264.739.061,91 294.900.257,29 30.161.195,38 c) Infrastrukturbeteiligungen 39.431.046,04 42.633.446,95 3.202.400,91 d) Private Debt 50.264.216,80 51.823.812,77 1.559.595,97 2. Inhaberschuldverschrei- bungen und andere festver- zinsliche Wertpapiere 71.363.962,50 81.977.105,00 10.613.142,50 3. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschrei- bungen aa) Namensschuldverschrei- bungen 109.650.000,00 130.605.267,66 20.955.267,66 ab) Öffentliche Namens- pfandbriefe 42.500.000,00 51.925.974,05 9.425.974,05 ac) Namensschuldverschrei- bungen von Mitgliedern 10.900.000,00 11.613.599,98 713.599,98 ad) Hypothekennamens- pfandbriefe 74.000.000,00 87.572.133,30 13.572.133,30 ae) ABS-Namensschuldver- schreibungen 19.775.000,00 29.125.261,20 9.350.261,20 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen ba) Schuldscheindarlehen 138.180.170,65 156.858.561,03 18.678.390,38 bb) Darlehen an Mitglieder 16.370.000,00 16.370.000,00 0,00 4. Einlagen bei Kreditinstituten 20.945.850,07 20.945.850,07 0,00 Summe 1.149.276.485,17 1.306.840.716,65 157.564.231,48 6 Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung auf 1.082.990.499,39 Euro, die der Zeitwerte auf 1.232.059.416,27 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Bewertungsreserve be- trägt 149.068.916,88 Euro. Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung auf 66.285.985,78 Euro, die der Zeitwerte auf 74.781.300,38 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Bewertungsreserve be- trägt 8.495.314,60 Euro. C. Forderungen C.I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: C.I.1. Versicherungsnehmer Hier sind Forderungen in Höhe von 38.793,86 Euro aus überzahlten Rentenleistungen der Pflichtversicherung ausgewiesen. In der Freiwilligen Versicherung handelt es sich um Beitragszahlungen der Versicherten in Höhe von 500,00 Euro, die erst im Folgejahr eingegangen sind. C.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen Diese Forderungen enthalten Umlagen und Zusatzbeiträge für das Jahr 2019 sowie sonstige Forderungen an Mitglieder in Höhe von insgesamt 73.423,10 Euro, die am Bi- lanzstichtag noch nicht eingegangen waren. C.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen Es handelt sich um Forderungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen der Pflichtversicherung in Höhe von 1.448.469,75 Euro. Sie wurden im Januar 2020 beglichen. 7 C.II. Sonstige Forderungen Hier handelt es sich unter anderem um Zinsen aus einem Darlehen in Höhe von 208.717,50 Euro sowie um Erträge aus Fonds, die erst im Folgejahr eingegangen sind. Außerdem sind hier Forderungen aus Kosten enthalten, die im Zusammenhang mit ei- nem Dienstunfall entstanden sind. D. Sonstige Vermögensgegenstände D.I. Sachanlagen und Vorräte Der Posten beinhaltet die Betriebs- und Geschäftsausstattung und hat sich im Wirt- schaftsjahr wie folgt entwickelt: Anfangsbestand 73.655,65 Euro Zugang 3.295,90 Euro Planmäßige Abschreibungen/Abgänge -30.484,54 Euro Summe 46.467,01 Euro D.II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand Hier wird der Guthabenbestand der Girokonten bei der Sparkasse KölnBonn (SKB) so- wie den Bargeldbestand der Kasse am Bilanzstichtag 31.12.2019 ausgewiesen. D.III. Andere Vermögensgegenstände Es handelt sich um die Rentenzahlungen für den Monat Januar 2020, die bereits im Dezember 2019 fällig waren und an die Rentenempfänger ausgezahlt wurden. E. Rechnungsabgrenzungsposten E.I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten Abgegrenzte Zinsen aus Direktanlagen und Tagesgeld 9.697.194,46 Euro E.II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 5.248,75 Euro Passiva A. Eigenkapital A.I. Jahresüberschuss Es wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen. Er wurde in voller Höhe in die versiche- rungstechnischen Rückstellungen gebucht. A.II. Gewinnrücklagen / Verlustrücklagen In diesem Posten ist der Betrag zum Aufbau einer Verlustrücklage gemäß § 57 der ZVK Satzung ausgewiesen. 8 In der Freiwilligen Versicherung wurde eine Verlustrücklage gebildet. Diese beträgt 3.543.243,06 Euro. Die Zuführung für das Jahr 2019 wurde durch den Verantwortlichen Aktuar errechnet. B. Versicherungstechnische Rückstellungen B.I. Deckungsrückstellung Pflichtversicherung - Rückstellung für das Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der ZVK-Satzung Die Rückstellung für Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der Satzung betrifft den umlagefinanzierten Teil der Pflichtversicherung auf Basis der Grund- bezie- hungsweise der Zusatzbeiträge und wird gemäß dem technischen Geschäftsplan nach dem sogenannten Bilanzausgleichsverfahren gebildet. Sie beträgt 689.641.691,11 Euro. Für das Jahr 2019 wurden nach der Berechnung des Verant- wortlichen Aktuars 51.025.273,52 Euro zugeführt. - Rückstellung für Überschussbeteiligung gemäß § 58 Absatz 1 der ZVK-Satzung Die Rückstellung für Überschussbeteiligung in der Pflichtversicherung gemäß § 58 Absatz 1 der Satzung wird grundsätzlich für Leistungserhöhungen von kapital- gedeckten Ansprüchen in der Pflichtversicherung gebildet, und zwar durch die Ge- währung von Bonuspunkten. Die Überschussverteilung wird durch den Kassenaus- schuss beschlossen. Der Rückstellungsbetrag besteht unverändert in Höhe von 1.040.292,83 Euro. - Teildeckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 2 Satz 2 der ZVK-Satzung Hier ist das zum Übergang in eine Kapitaldeckung angesparte Vermögen ausge- wiesen. Das Vermögen beträgt 560.311.274,43 Euro. Dieses teilt sich auf in 477,5 Mio. Euro der individuellen Kapitaldeckung und 82,8 Mio. Euro der kol- lektiven Kapitalstärkung. Freiwillige Versicherung - Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der ZVK-Satzung Die Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der Satzung der ZVK der Stadt Köln für die freiwilligen Zusatzversicherungen wird gemäß dem technischen Ge- schäftsplan und den Bestimmungen der Satzung gebildet. Beiträge werden tech- nisch als Einmalbeiträge zum Erwerb von Versorgungspunkten verwendet. Maßgeb- lich für die Umrechnung von Beiträgen in Versorgungspunkte ist eine altersabhän- gige Versorgungspunktetabelle. Die Rückstellungen werden als Barwert der auf Ba- sis der Rechnungsgrundlagen errechneten zu erwartenden künftigen Leistungen er- mittelt. Die Deckungsrückstellung beträgt 70.864.861,16 Euro. Die Zuführung für das Jahr 2019 in Höhe von 6.045.593,79 Euro wurde durch den Verantwortlichen Aktuar er- rechnet. B.II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird in der Pflichtversicherung ein Be- trag in Höhe von 141.417,46 Euro, in der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 20.091,73 Euro ausgewiesen. B.III Rückstellung für Leistungsverbesserung Hier wird derzeit ein Betrag von 150,00 Euro ausgewiesen. 9 C. Andere Rückstellungen C.I. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Hierbei handelt es sich um die Rückstellung für anteilige Pensionsverpflichtungen ge- genüber den bei der ZVK aktiv Beschäftigten und ehemaligen Beamtinnen und Be- amten der Stadt Köln in Höhe von 5.018.004,00 Euro (Vorjahr 4.677.689,00 Euro). Die Dotierung der Rückstellung erfolgte nach den Berechnungen eines versiche- rungsmathematischen Gutachtens und entspricht grundsätzlich dem Teilwertverfah- ren. Als Rechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln 2005 G von Professor Dr. Klaus Heubeck. Gemäß § 36 GemHVO NRW wurde ein Rechnungszins von 5,0 % zugrunde gelegt. Für Beamte mit einem Einstellungsdatum vor 1998 werden für Zeiten vor 1998 keine Rückstellungen gebildet. Die ausgewiesenen Pensionsver- pflichtungen bedecken nur den Beschäftigungszeitraum bei der ZVK Köln ab dem 1.1.1998. C.II. Sonstige Rückstellungen Bezeichnung Stand 01.01.2019 Inanspruch- nahme Auflösung Zuführung Endstand 31.12.2019 Euro Euro Euro Euro Euro Urlaubsansprüche der Mitarbeiter (-innen) 121.576,85 121.576,85 0,00 124.196,42 124.196,42 Beihilferückstel- lung 955.697,00 3.183,00 0,00 6.780,00 959.294,00 Aufbewahrung Ge- schäftsunterlagen 19.800,00 3.600,00 0,00 3.600,00 19.800,00 Kosten Versiche- rungsmathema- tik/Aktuar 20.230,00 20.230,00 0,00 20.230,00 20.230,00 Interne Jahresab- schlusskosten 22.110,98 22.110,98 0,00 19.999,79 19.999,79 Ext. Jahresab- schluss- und Prüf- kosten 44.863,00 44.506,00 357,00 22.431,50 22.431,50 Druck des Ge- schäftsberichtes 6.150,00 1.535,10 1.464,90 2.250,00 5.400,00 Sonstiges 21.333,33 2.661,00 18.672,33 2.300,00 2.300,00 Summe 1.211.761,16 219.402,93 20.494,23 201.787,71 1.173.651,71 Die Berechnung der Rückstellungen für Beihilfen und Altersteilzeit erfolgte durch ein entsprechendes versicherungsmathematisches Gutachten. Bei den Rückstellungen für die externen Jahresabschlusskosten wurden die Vorjahreskosten geringfügig erhöht. Für einige betriebliche Aufwendungen, die noch das Jahr 2019 betreffen, wurde eine Rückstellung „Sonstiges“ gebildet, da die entsprechenden Kostenabrechnungen der Dienstleister zum Jahresabschluss noch nicht vorlagen. 10 D. Andere Verbindlichkeiten D.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft ge- genüber D.I.1. Versicherungsnehmern Hier handelt es sich um Rentenbeträge, die aufgrund unstimmiger Kontenangaben des Versicherungsnehmers nicht ausgezahlt werden konnten und um Erstattungen von zu viel gezahlten Beiträgen. D.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen Es handelt sich um Rückzahlungsansprüche der Mitglieder. Sämtliche Verbindlichkei- ten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. D.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen Es handelt sich um Verbindlichkeiten gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrich- tungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen der Pflichtversicherung. Diese Verbindlichkeiten wurden im Januar 2020 erfüllt. D.II. Sonstige Verbindlichkeiten Hier werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Hinzu kommen für die Freiwillige Versicherung Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen aus der Rückforderung von Zulagen nach dem Al- tersvermögensgesetz. Diese Verbindlichkeiten wurden inzwischen erfüllt. E. Rechnungsabgrenzungsposten Hier sind Zahlungseingänge aufgeführt, die vor Fälligkeit auf den Konten der ZVK ein- gegangen sind. 11 4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Versicherungstechnische Rechnung I.1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung Pflichtversicherung Die Beiträge aus Umlagen in Höhe von 99.305.424,99 Euro sind gegenüber dem Vor- jahr um 5.219.152,25 Euro gestiegen. Der Umlagesatz betrug unverändert 5,8 % des jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Die Zusatzbeiträge, die zum Aufbau einer Kapitaldecke in Höhe von 3,2 % des jeweili- gen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes erhoben werden, betrugen im Jahr 2019 54.705.430,87 Euro und sind gegenüber dem Vorjahr um 2.896.274,22 Euro gestie- gen. In 2019 wurden von anderen Zusatzversorgungskassen, mit denen eine entspre- chende Überleitungsvereinbarung besteht, Beiträge in Höhe von 3.758.376,94 Euro für 758 (Vorjahr 399) Fälle an die ZVK übergeleitet. Weiterhin sind in diesem Posten Einnahmen zur Abwendung der Rentenkürzung we- gen eines Versorgungsausgleiches in Höhe von 32.641,38 Euro (13 Fälle) enthalten. Freiwillige Versicherung Hier sind die für das Jahr 2019 eingegangenen Beiträge zur Freiwilligen Versicherung in Höhe von 4.466.964,97 Euro ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Steigerung um 168.040,79 Euro (3,91 %). In diesem Posten sind zudem die im Jahr 2019 durch die Zentrale Zulagenstelle für Al- tersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ZfA) überwiesenen Zula- gen nach der „Riester“-Förderung ausgewiesen (225.142,02 Euro). Diese werden wie die Beiträge dem jeweiligen Versicherungskonto gutgeschrieben und entsprechend der Punktetabelle bewertet. I.2. Erträge aus Kapitalanlagen I.2.a Erträge aus Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Bauten ein- schließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Der Betrag in Höhe von 409.387,71 Euro beinhaltet das Mietentgelt und die anteiligen Mietnebenkosten für das Verwaltungsgebäude Jakordenstraße. Im Geschäftsjahr 2019 wurde für den selbstgenutzten Teil des Gebäudes eine kalkulatorische Miete in Höhe von 113.322,60 Euro gebucht. Diese kalkulatorische Miete wird durch einen entspre- chenden Mietaufwand im Rahmen der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung kompensiert. 12 I.2.b Erträge aus anderen Kapitalanlagen Zinsen und ähnliche Erträge aus Vermögensanlagen der ZVK: Darlehen RheinEnergie Entalo 834.870,00 Euro Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 475.820,00 Euro Ertragsausschüttungen KÖZU-FundMaster 0,00 Euro Immobilienfonds 10.182.711,88 Euro Infrastrukturbeteiligungen 4.216.043,48 Euro Private Debt 1.660.740,39 Euro Namensschuldverschreibungen 3.547.777,78 Euro Öffentliche Namenspfandbriefe 1.051.630,00 Euro Schuldscheindarlehen 6.633.587,78 Euro Inhaberschuldverschreibungen 1.599.235,18 Euro Hypothekennamenspfandbriefe 1.553.900,00 Euro Termin- und Festgeldzinsen 230.016,62 Euro ABS-Namensschuldverschreibungen 1.527.523,33 Euro Auflösung Agien -74.062,46 Euro Reduzierung Disagio 19.958,15 Euro Summe 33.459.752,13 Euro I.2.c Erträge aus Zuschreibungen Erträge aus Zuschreibungen entstanden im abgelaufenen Jahr aufgrund der Verein- nahmung von Zahlungen auf die Schuldscheinforderungen im Rahmen des Insolvenz- verfahrens der ehemaligen Lehman Brothers Holdings Inc.; USA. I.2.d Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen Es handelt sich hier um Kursgewinne, die im Zusammenhang mit Kapitalrückzahlungen eines Infrastrukturfonds sowie dem Verkauf eines Immobilienfonds erzielt wurden. I.3. Aufwendungen für Versicherungsfälle I.3.a Zahlungen für Versicherungsfälle Pflichtversicherung Die laufenden Rentenleistungen betrugen insgesamt 99.407.794,69 Euro und sind ge- genüber dem Vorjahr um 3,49 % (Vorjahr 1,78 %) gestiegen. Maßgeblich für die Stei- gerung sind im Wesentlichen die zum 01.07.2019 vorgenommene Dynamisierung der Betriebsrenten sowie die Zunahme bei der Anzahl der Betriebsrentenempfängerinnen und Betriebsrentenempfänger von 20.701 auf 21.101. In 47 Fällen (Vorjahr 56) wurden Renten aus der Pflichtversicherung nach der ZVK- Satzung abgefunden. Es entstanden Aufwendungen in Höhe von 159.003,00 Euro. In 35 Fällen (Vorjahr 43) wurden beitragsfrei Versicherten die gezahlten Beiträge be- ziehungsweise die Eigenbeteiligung an der Umlage erstattet (8.995,49 Euro). In 641 Fällen (Vorjahr 616) wurde eine Erstattung gemäß § 225.I SGB VI an verschie- dene Rentenversicherungsträger überwiesen (568.422,89 Euro). In 412 Fällen (Vorjahr 415) wurden Beiträge an andere Zusatzversorgungskassen, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht, übergeleitet beziehungsweise ein Bar- wertausgleich durchgeführt (3.639.264,71 Euro). 13 Freiwillige Versicherung Die Rentenleistungen für die bis zum 31.12.2019 eingetretenen Versicherungsfälle in der Freiwilligen Versicherung betrugen 935.073,03 Euro (Vorjahr 738.867,32 Euro). In 5 Fällen wurde die Rente abgefunden. Für diese Kapitalisierungen wurden insge- samt 22.978,25 Euro aufgewendet. Es wurden 50.488,96 Euro für Beitragsabfindungen an 6 (Vorjahr 7) Versicherungsneh- merinnen und Versicherungsnehmer nach Vertragskündigung gezahlt. In 2019 erfolg- ten 2 Abgaben von Altersvorsorgevermögen an andere Anbieter (2.607,38 Euro). In 6 Fällen wurden Zahlungen an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleiches geleistet (598,55 Euro). Rückzahlungen von Zu- lagen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenver- sicherung Bund (ZfA) erfolgten in Höhe von 27.524,88 Euro. I.3.b Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden vom Ver- antwortlichen Aktuar nach Erstellung des Jahresabschlusses berechnet. I.4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto- Rückstellungen Die versicherungstechnischen Rückstellungen in der Pflicht- und in der Freiwilligen Versicherung wurden ebenfalls nach Erstellung des Jahresabschlusses durch den Ver- antwortlichen Aktuar berechnet. I.5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung I.5.a Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge Der Posten setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: Besoldung der Beamten 602.555,99 Euro Vergütung an Beschäftigte 502.644,43 Euro Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro Gesetzliche soziale Aufwendungen 93.769,69 Euro Versorgungsbezüge an ehemalige Beamtinnen und Beamte 174.000,01 Euro Beihilfen an Beamte 15.540,71 Euro Beihilfen an Beschäftigte 183,84 Euro Beihilfen an Versorgungsempfänger 16.858,94 Euro Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 45.988,84 Euro Aufwand für EDV 304.471,56 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 28.521,01 Euro Telefon- und Postgebühren 27.457,61 Euro Bürobedarf 9.404,42 Euro Sonstige Abschreibungen 25.041,70 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 555.457,55 Euro Sonstige Aufwendungen 10.823,44 Euro Summe 2.412.719,74 Euro - Personalkosten In den Personalkosten sind die Rückstellungen für im Jahr 2019 nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub, für Pensionsverpflichtungen sowie für Altersteilzeit 14 berücksichtigt. Die Personalkosten mit Ausnahme der genannten Rückstellungen werden von der Kasse an die Stadt Köln erstattet. - Aufwand für EDV Der Posten beinhaltet mit 267.578,58 Euro die Kosten der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und der Bayerischen Versicherungskammer für die Nut- zung des dortigen Rechenzentrums. Daneben sind die anteiligen Kosten für Betrieb, Reparatur und Wartung der kasseneigenen EDV-Einrichtungen sowie die Nutzung der vom Rechenzentrum der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Leistungen enthalten. - Vergütung für bezogene Dienstleistungen Dieser Posten enthält die anteiligen Kosten an Verwaltungskosten-, Betriebskosten- und Fallkostenerstattungen - Sonstige Abschreibungen Es handelt sich hier um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäfts- ausstattung und bei den immateriellen Vermögensgegenständen. - Sonstiger Verwaltungsaufwand Dieser Posten beinhaltet die Kalkulatorische Miete, Dienstreisen, Entsorgungen, Kon- toführungsgebühren, Druckaufträge etc. - Sonstige Aufwendungen Dieser Posten enthält den Mitgliedsbeitrag für die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. sowie den Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV). I.5.b Sonstige Aufwendungen Dieser Posten enthält die anteiligen Kosten für die sonstigen Verwaltungstätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Verwaltung von Versicherungsverträgen oder den Auf- wendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen stehen. Der Gesamtbetrag setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen. Zur weiteren Er- läuterung wird auf die Erläuterungen unter I.5.a verwiesen. Besoldung der Beamten 124.132,98 Euro Vergütung an Beschäftigte 103.550,13 Euro Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro Gesetzliche soziale Aufwendungen 19.317,56 Euro Versorgungsbezüge an ehemalige Beamtinnen und Beamte 35.845,86 Euro Beihilfen an Beamte 3.201,55 Euro Beihilfen an Beschäftigte 37,87 Euro Beihilfen an Versorgungsempfänger 3.473,12 Euro Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 9.474,19 Euro Aufwand für EDV 9.259,61 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 7.157,78 Euro Telefon- und Postgebühren 6.890,91 Euro Bürobedarf 2.360,18 Euro Sonstige Abschreibungen 6.284,60 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 137.250,27 Euro Sonstige Aufwendungen 2.716,31 Euro Summe 470.952,92 Euro 15 I.6. Aufwendungen für Kapitalanlagen I.6.a Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen Folgende Kosten wurden anteilig auf den Funktionsbereich Verwaltung von Kapitalan- lagen aufgeteilt: Besoldung der Beamten 147.534,71 Euro Vergütung an Beschäftigte 123.071,55 Euro Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro Gesetzliche soziale Aufwendungen 22.959,34 Euro Versorgungsbezüge an ehemalige Beamtinnen und Beamte 42.603,58 Euro Beihilfen an Beamte 3.805,11 Euro Beihilfen an Beschäftigte 45,01 Euro Beihilfen an Versorgungsempfänger 4.127,88 Euro Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 11.260,28 Euro Aufwand für EDV 6.552,95 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 5.065,51 Euro Telefon- und Postgebühren 4.876,64 Euro Bürobedarf 1.670,28 Euro Sonstige Abschreibungen 4.447,56 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 97.130,96 Euro Aufwendungen Verwaltung der Kapitalanlagen 496.016,34 Euro Sonstige Aufwendungen 1.922,31 Euro Summe 973.090,01 Euro Der Betrag in Höhe von 496.016,34 Euro für die Verwaltung von Kapitalanlagen enthält unter anderem die Kosten für Gutachter- und Beratungskosten (351.631,09 Euro), für die Verwaltung der Direktanlagen (23.669,58 Euro) sowie für den Betrieb der Immobilie inklusive Nebenkosten, Versicherungsbeiträgen und Bauunterhaltungskosten (114.919,33 Euro). I.6.b Abschreibungen auf Kapitalanlagen Es handelt sich um die planmäßige Abschreibung auf die Immobilie Jakorden- straße 18-20 in Höhe von 2.425,02 Euro. I.6.c Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen Im Jahr 2019 gab es keine Kursverluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung Das versicherungstechnische Ergebnis weist einen Gewinn in Höhe von 623.226,11 Euro aus. II. Nichtversicherungstechnische Rechnung II.1. Sonstige Erträge 16 Verwaltungskostenerstattung 1.277,15 Euro Zinsen aus Umlagen 1.183,15 Euro Zinsen aus Zusatzbeiträgen 652,79 Euro Periodenfremde Erträge 24.359,88 Euro Erträge aus Auflösung von Rückstellungen 20.494,23 Euro Summe 47.967,20 Euro II.2. Sonstige Aufwendungen Zinsaufwand Pensionsrückstellungen 233.884,45 Euro Zinsaufwendungen Beihilferückstellungen 47.784,85 Euro Gutachter – und Beratungskosten allgemein 22.967,00 Euro Kosten Jahresabschluss 42.506,29 Euro Kosten AKA-Tagung 50,00 Euro Periodenfremde Aufwendungen 21.721,03 Euro Summe 368.913,62 Euro II.3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit weist einen Gewinn in Höhe von 302.279,69 Euro aus. II.4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Im Jahr 2019 sind keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag angefallen. II.5. Sonstige Steuern Sonstige Steuern sind im Jahr 2019 nicht angefallen. II.6. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Der Jahresüberschuss beträgt 302.279,69 Euro. II.8. Einstellung in die Verlustrücklage Die Einstellung in die Verlustrücklage der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 302.279,69 Euro erfolgte entsprechend der Berechnung des Verantwortlichen Aktuars. II.9. Bilanzgewinn / Bilanzverlust Durch die Einstellungen in die Verlustrücklage wird kein Bilanzgewinn ausgewiesen. 17 5 Mitglieder der Organe der ZVK I. Kassenausschuss Mitglieder des Kassenausschuss Stadtdirektor Dr. Stephan Keller Leiter der Kasse und Vorsitzender des Kassenausschusses Rolf Brief Sparkasse KölnBonn Stellvertretender Leiter der Kasse und Stellvertretender Vorsitzender des Kassenausschusses Mitgliedervertretung Stellvertretung Olaf Wagner Stadt Köln Bernd Rosenberger Stadt Köln Christiane Weigand Sparkasse KölnBonn Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke Stadt Köln Rainer Plaßmann Stadtwerke Karl-Heinz Böhle RheinEnergie AG Norbert Florin Kliniken der Stadt Köln gGmbH Dr. Bernhard Steinmetz Flughafen Köln/Bonn GmbH Versichertenvertretung Stellvertretung Jörg Dicken Vorsitzender Gesamtpersonalrat der Stadt Köln Wolfgang Heimes Gesamtpersonalrat der Stadt Köln Marco Steinborn Betriebsrat Kölner Verkehrs-Betriebe Köln AG Rolf Brief Vorsitzender Personalrat Sparkasse KölnBonn Valentin Pilz Betriebsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Marion Krohn Betriebsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Gerhard Vollmer Betriebsrat RheinEnergie AG Gaetano Magliarisi Betriebsratsvorsitzender Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG Gastsitze Beatrix Schmitz Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co.KG Iris Domernicht SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Klaus Mehren Betriebsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH 18 II. Geschäftsführung Thomas Blaeser Geschäftsführer der ZVK Stefanie Grünert Stellvertretende Geschäftsführerin der ZVK 6 Ergänzende Angaben Personal Der Beschäftigtenstand (Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte, jedoch ohne Auszubildende) betrug unter Berücksichtigung der anteiligen Personallasten der Beihil- fekasse am Jahresende umgerechnet auf Vollzeitstellen: 2019 2018 Beamtinnen und Beamte 16,78 17,15 Beschäftigte 12,43 11,20 Summe 29,21 28,35 Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 216.054,41 Euro (Vorjahr 193.969,89 Euro). Hiervon entfallen 107.851,77 Euro auf den Geschäftsführer und 108.851,77 Euro auf die stellvertretende Geschäftsführerin. Eine anteilige Personalkos- tenverrechnung des Geschäftsführers von 20,00 % zulasten der Beihilfekasse, deren Leitung dem Geschäftsführer zusätzlich obliegt, wurde hierbei berücksichtigt. Die anteiligen Versorgungsbezüge an ehemalige Geschäftsführer betrugen 40.182,62 Euro. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Per- sonen wurden nicht getätigt. Zeichnungs-/Übernahmeverpflichtungen Aus den Immobilienfonds bestehen per 31.12.2019 noch Verpflichtungen in Höhe von 86,87 Mio. Euro, aus den Infrastrukturbeteiligungen 38,40 Mio. Euro und aus Private Debt 28,55 Mio. Euro. Abschlussprüferhonorar Die im Geschäftsjahr 2019 durch die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft Steuerberatungsgesellschaft berechneten Honorare für die Abschlussprü- fung 2018 betrugen 22.431,50 Euro (brutto). Eine Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 wurde in Höhe von 22.431,50 Euro gebildet. Köln, den 15.06.2020 Thomas Blaeser Geschäftsführer
Beschlussvorlage Rat (1)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 1818/2020 Freigabedatum 26.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2019 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019 fest. Kassenausschuss (ZVK) 30.06.2020 Finanzausschuss 07.12.2020 Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln gelten für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht auf- zustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Der Lagebericht gibt einen zusätzlichen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage der Kasse. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist dem Rat der Stadt Köln bis spätestens 31.12. des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde durch die vom Kassenausschusses ZVK mit Beschluss vom 31.01.2020 dafür bestellte Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW teilte mit, dass sie nach aktueller Rechtslage bei der Prüfung des Jahresabschlusses der Zu- satzversorgungkasse der Stadt Köln nicht mehr zu beteiligen ist. Der Bericht von Mazars GmbH &Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesell- schaft vom 20. Juni 2020 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 enthält folgenden uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk: An die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln – bestehend aus der Bilanz zum 31 Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge- schäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beach- tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält- nissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell- schaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahres- abschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Ri- 3 siken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht er- streckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be- schrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen han- delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufs- pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsät- ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresab- schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal- schen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan- zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent- spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzu- wendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagebe- richts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt so- wie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewon- nenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver- merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest- gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet 4 werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhal- tung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtig- ter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü- fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstö- ßen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschun- gen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in- ternen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen an- gemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so- wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe- richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er- eignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unter- nehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor- fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen- des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent- sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu- kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü- fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei- genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie- genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Köln, den 20. Juni 2020 5 Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Erik Barndt Ralf Engelshove Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1818/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.10.2020
- Erstellt
- 12.06.2020 09:37