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1818/2020

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.10.2020

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Anlage 5 Lagebericht 2019

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Ansehen

Anlage 3 Bilanz 2019

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Ansehen

Anlage 2 Anlagenspiegel 2019

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Ansehen

Anlage 4 Gewinn- und Verlustrechnung 2019

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Ansehen

Anlage 1 Anhang 2019

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat (1)

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Ansehen

Anlage 5 Lagebericht 2019

42239 Zeichen

1 
 
Lagebericht 2019 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
 
1 Allgemeines 
Geschäftsgrundlage ist im Berichtsjahr 2019 die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt 
Köln (ZVK) zuletzt geändert durch die 15. Änderungssatzung vom 10.06.2018. Gemäß § 62 der 
ZVK-Satzung beträgt im Versicherungszweig der Pflichtversicherung (Abrechnungsverband I) der 
unverändert gültige Umlagesatz 5,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Darüber hin-
aus wird seit dem 01.01.2003 ein Zusatzbeitrag zum Aufbau einer Kapitaldeckung erhoben. Die 
Höhe des Zusatzbeitrages beträgt im Berichtsjahr weiterhin 3,2 % des jeweiligen zusatzversor-
gungspflichtigen Entgeltes. Der Arbeitnehmeranteil an der Umlage beträgt 0,3 % der zusatzver-
sorgungspflichtigen Entgelte. In seiner Sitzung am 26.09.2016 hat der Kassenausschuss ZVK auf 
Empfehlung des Verantwortlichen Aktuars beschlossen, bis zum Jahr 2021 einschließlich die zu-
vor genannten Hebesätze in unveränderter Höhe beizubehalten. 
Geschäftsgrundlage im Bereich der Freiwilligen Versicherung für Vertragsabschlüsse bis zum 
31.12.2009 sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Tarif 2002 in der jeweils 
gültigen Fassung. Der Kassenausschuss ZVK hat in seiner Sitzung am 12.05.2014 zuletzt der 
5. Änderung der AVB zum Tarif 2002 zugestimmt. Der Tarif 2002 wird seit dem 01.01.2010 im 
geschlossenen Bestand fortgeführt. 
Geschäftsgrundlage für Vertragsabschlüsse in der Freiwilligen Versicherung im Zeitraum vom 
01.01.2010 bis zum 30.06.2012 sind die AVB zum Tarif 2009 (ZVK PlusPunktRente) in der je-
weils gültigen Fassung. Das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes 
Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) hat den Tarif 2009 mit Erlass vom 25.09.2009 genehmigt. Der 
Kassenausschuss ZVK hat zuletzt in seiner Sitzung am 08.03.2012 der 1. Änderung der AVB 
zum Tarif 2009 zugestimmt. Der Tarif 2009 wird seit dem 01.07.2012 ebenfalls im geschlossenen 
Bestand fortgeführt. 
Seit dem 01.07.2012 bietet die ZVK der Stadt Köln im Versicherungszweig der Freiwilligen Versi-
cherung für den Abschluss von neuen Verträgen den geschlechtsneutralen Tarif 2012 an. Das 
damalige MIK NRW hat mit Erlass vom 27.04.2012 die 1. Änderung des Tarifes 2009 sowie den 
Tarif 2012 genehmigt. Der Kassenausschuss ZVK hat zuletzt der 1. Änderung der AVB zum Tarif 
2012 am 13.05.2016 zugestimmt. Die Anzeige des Beschlusses hat das damalige Ministerium für 
Inneres und Kommunales als Aufsichtsbehörde mit Erlass vom 06.07.2016 angenommen. Als 
Reaktion auf die aktuelle Kapitalmarktsituation hat der Kassenausschuss der ZVK der Stadt Köln 
in seiner Sitzung am 13. November 2018 die Einführung eines neuen Tarifes (Tarif 2019) mit ei-
nem Garantiezins von 0,9 % im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung beschlossen. 
Die Genehmigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, das nun-
mehr Aufsichtsbehörde der Kasse ist, wurde am 18. Dezember 2018 erteilt. Der neue Tarif gilt für 
Neuabschlüsse seit dem 1. Juli 2019. 
Der Jahresabschluss 2019 wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbu-
ches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen 
(RechVersV) in der Fassung vom 19.12.2018 erstellt. 
 
2 Geschäftsverlauf 
In der Pflichtversicherung sind die Beiträge aus Umlagen gegenüber dem Vorjahr von 
94.086.272,74 Euro auf 99.305.424,99 Euro gestiegen. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen 
die tariflichen Vergütungssteigerungen im Jahr 2019 und Vergütungserhöhungen aufgrund der 
durchschnittlichen Alterssteigerung bei den Beschäftigten der Mitglieder. 
Zusatzbeiträge sind im Jahr 2019 in Höhe von 54.705.430,87 Euro (Vorjahr 51.809.156,65 Euro) 
eingegangen.

2 
 
Im Jahr 2019 sind im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung 4.466.964,97 Euro (Vor-
jahr 4.298.924,18 Euro) an Beiträgen sowie 225.142,02 Euro (Vorjahr 199.061,23 Euro) an sons-
tigen versicherungstechnischen Erträgen eingegangen. 
Die Zahlungen für Versicherungsfälle in der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung 
sind 2019 um 6.520.710,64 Euro (6,36 %) auf insgesamt 109.092.629,70 Euro (Vorjahr 
102.571.919,06 Euro) gestiegen. In dem Betrag sind Beitragsüberleitungen und Beitragsrückge-
währungen sowie die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthalten. Die 
Dynamisierung der Betriebsrenten um 1 % zum 01.07.2019 ist satzungsgemäß erfolgt. Die Stei-
gerung bei den reinen Rentenleistungen betrug gegenüber dem Vorjahr 3.557.439,50 Euro 
(3,67 %). Die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner ist auch im Jahr 2019 gestiegen. 
Das Netto-Kapitalanlageergebnis einschließlich der Kosten für die Kapitalanlagen, der realisier-
ten Kursgewinne beziehungsweise Kursverluste, der Zuschreibungen und Abschreibungen hat 
sich im Berichtsjahr 2019 auf 59.229.711,48 Euro gegenüber 42.375.816,74 Euro im Jahr 2018 
erhöht. Die Steigerung erklärt sich durch Kursgewinne im Bereich eines Infrastrukturfonds sowie 
den Verkauf eines Immobilienspezialfonds. 
Das Kapitalanlageergebnis wird durch die folgenden wesentlichen Fakten beschrieben: 
 Die Kapitalanlagestrategie basierte auch im Jahr 2019 auf der Asset-Liability-Management-
Studie (ALM-Studie) des Jahres 2016. Auf dieser Basis wurden weitere Investitionen in allen 
Anlageklassen zur Erreichung der Zielquoten getätigt. Die neue ALM-Studie wurde Ende Ja-
nuar 2020 im Kassenausschuss vorgestellt und ist seitdem die Grundlage der Kapitalanlage-
strategie. 
 Die neuen Investitionen in die Anlageklassen Infrastruktur und Private Debt wurden im Jahr 
2019 über die im Vorjahr aufgebauten Verwaltungsvehikel in Luxemburg getätigt. Die Struk-
tur hat sich hierbei bewährt und soll weiter ausgebaut werden.  
 Nach einer schwierigen und Ende 2018 auch kritischen Phase hat im Jahr 2019 trotz immer 
wieder auftretender politischer Risiken eine starke Erholung der Aktien- und Finanzmärkte 
stattgefunden. Die Folge waren deutliche Kurssteigerungen, die sich bei den liquiden Anla-
geklassen des Masterfonds sehr positiv ausgewirkt haben. So weist der KÖZU-FundMaster 
per 30.12.2019 eine Performance von +10,63 % seit Jahresbeginn auf. Maßgeblich für die 
positive Performance war in erster Linie die Entwicklung an den weltweiten Aktienmärkten, 
die gemessen am MSCI Welt in Euro seit Jahresanfang um +28,38 % (KÖZU-FM Aktien 
+25,42 %) gestiegen sind, aber auch die globalen Rentenmärkte weisen mit +4,54 % 
(KÖZU-FM Renten 01 +7,16 %, KÖZU-FM Renten 02 +4,90 %) eine positive Performance 
auf. Die stillen Reserven im Masterfonds haben sich im Jahr 2019 deutlich erhöht. Das ein-
gesetzte Risiko-Overlay musste im Jahr 2019 nicht aktiv werden.  
 Die hohe Qualität im Direktanlagenbereich wurde über beste Bonitäten der Emittenten bezie-
hungsweise entsprechender Besicherung beibehalten. Hier konnten im vergangenen Jahr 
30 Millionen Euro für die Pflichtversicherung und 3 Millionen Euro für die Freiwillige Versiche-
rung investiert werden. Die Kasse musste in dieser Anlageklasse seit dem Jahresende 2019 
jedoch eine leichte Renditereduktion in Kauf nehmen.  
 Bei den Anlageklassen Immobilien und Infrastruktur waren auch im Jahr 2019 weitere Stei-
gerungen der Verkehrswerte und Marktpreise festzustellen. Im Jahr 2019 konnten 2 neue 
Produkte im Bereich der Immobilien, 2 neue Produkte im Bereich Infrastruktur und 2 neue 
Produkte im Bereich Private Debt gezeichnet werden. Darüber hinaus haben die Kapitalab-
rufe der gezeichneten Investments in den Anlageklassen Immobilien (30,6 Millionen Euro), 
Infrastruktur (6,4 Millionen Euro) und Private Debt (16,0 Millionen Euro) im Wesentlichen 
plangemäß stattgefunden. Kapitalrückflüsse in diesen Anlageklassen haben im Umfang von 
25,6 Millionen Euro stattgefunden. 
 Auch im Jahr 2019 hat die Anlageklasse Immobilien spürbar zum Kapitalanlageergebnis bei-
getragen. Hier wurde eine Rendite von 3,92 % (brutto) erwirtschaftet. 
 In der sich weiterhin im Aufbau befindliche Anlageklasse Private Debt konnte in 2019 eine 
Rendite von 3,89 % (brutto) erwirtschaftet werden.

3 
 
 Die laufende Durchschnittsverzinsung aller Kapitalanlagen, berechnet nach den Vorgaben 
des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, betrug im Jahr 2019 insge-
samt 3,07 % (Vorjahr 3,77 %). Die Nettoverzinsung (diese berücksichtigt auch die Aufwen-
dungen sowie Zu- und Abschreibungen für Kapitalanlagen) betrug 5,31 % (Vorjahr 3,99 %). 
Insgesamt konnte damit die im Technischen Geschäftsplan des Abrechnungsverbandes der 
Pflichtversicherung vorgesehene Verzinsung (4,8 % entsprechend der tariflichen Vorgaben) ge-
messen an der laufenden Durchschnittsverzinsung weiterhin erwartungsgemäß nicht realisiert 
werden. Der Aufbau der Kapitaldeckung erfolgt jedoch weiterhin planmäßig. 
Es ist ein Anstieg der Bewertungsreserve von 90.354.956,98 Euro auf 157.564.231,48 Euro fest-
zustellen. Die Bewertungsreserve setzt sich zusammen aus den Stillen Reserven in Höhe von 
158.956.419,04 Euro (Vorjahr 94.623.562,71 Euro) abzüglich der Stillen Lasten in Höhe von 
1.392.187,56 Euro (Vorjahr 4.268.605,73 Euro). Die Bewertungsreserve des KÖZU-FundMaster 
betrug 32.068.387,81 Euro, die der Direktanlagen 83.308.769,07 Euro, die der Immobilienfonds 
30.161.195,38 Euro, die der Infrastrukturbeteiligungen (incl. ABS- Namensschuldverschreibun-
gen) 3.202.400,91 Euro, die der Private Debt Fonds 1.559.595,97 Euro und die des Gebäudes im 
Direktbestand 7.263.882,34 Euro. 
Die Direktanlagen wurden im Rahmen einer „Buy and Hold“-Strategie erworben und sollen ent-
sprechend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Der Bilanzansatz erfolgt daher für Inhaber-
schuldverschreibungen gemäß den Grundsätzen für das Anlagevermögen nach dem gemilderten 
Niederstwertprinzip. Dieses Prinzip des § 341b HGB ist für die Mehrheit der Direktanlagen, die 
aus Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen bestehen, grund-
sätzlich anzuwenden. Da sich keine konkreten Ausfälle abzeichnen, waren aufgrund der vorge-
nannten „Buy and Hold“-Strategie auch keine außerordentlichen Abschreibungen auf den Direkt-
anlagebestand vorzunehmen. Inhaberschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen werden 
aufgrund einer Änderung des § 341c HGB zum 01.01.2011 zu fortgeführten Anschaffungskosten 
bilanziert. Dies führt unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode zu Zu- beziehungsweise Ab-
gangsbuchungen in Höhe der jährlichen Amortisation. 
Nachstehende Aufstellung vergleicht das Jahresergebnis mit dem Wirtschaftsplan 2019: 
 Jahresabschluss Wirtschaftsplan 
Bruttoergebnis Pflichtversicherung vor Do-
tierung der versicherungstechnischen 
Rückstellungen 
103.078.420,39  Euro 95.219.994,00 Euro 
Bruttoergebnis Freiwillige Versicherung vor 
Dotierung der versicherungstechnischen 
Rückstellungen und der Verlustrücklage 
6.348.023,48  Euro 5.945.100,00 Euro 
Jahresüberschuss vor Dotierung der versi-
cherungstechnischen Rückstellungen und 
der Verlustrücklage 
109.426.443,87  Euro 101.165.094,00 Euro 
 
Die vom Verantwortlichen Aktuar errechnete Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche-
rungsfälle wurde hierbei bereits als Aufwand berücksichtigt. 
Zum Ergebnisvergleich der Geschäftsjahre 2019 und 2018 folgt eine zusammengefasste Be-
trachtung der Gewinn- und Verlustrechnung:

4 
 
 Ergebnis 2019 Ergebnis 2018 
Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 162.493.981,17 Euro 153.914.001,85 Euro 
Erträge aus Kapitalanlagen 60.205.226,51 Euro 43.419.395,06 Euro 
Aufwendungen für Kapitalanlagen (inklu-
sive Personal- und Sachkostenanteil) 975.515,03 Euro 1.043.578,32 Euro 
Aufwendungen für Versicherungsfälle (in-
klusive Rückstellung für noch nicht abge-
wickelte Versicherungsfälle) 
109.092.629,70 Euro 102.571.919,06 Euro 
Aufwendungen für den Versicherungsbe-
trieb (ohne Personal- und Sachkosten 
des Kapitalanlagebereichs) 
2.883.672,66 Euro 2.580.579,60 Euro 
Ergebnis der nichtversicherungstechni-
schen Rechnung -320.946,42 Euro -326.988,67 Euro 
Jahresüberschuss vor Dotierung der ver-
sicherungstechnischen Rückstellungen 
und der Verlustrücklage 
109.426.443,87 Euro 90.810.331,26 Euro 
 
Die Tabellen zeigen, dass das Ergebnis des Jahres 2019 über den Werten des Wirtschaftsplans 
und über dem Ergebnis des Vorjahres liegt. In 2019 waren wieder außerordentliche Erträge 
durch Kapitalrückgaben zu verbuchen. 
 
3 Lage der Kasse 
Kapitalanlagen und Vermögen  
Das Gesamtvermögen der ZVK stieg im Berichtsjahr um 107.937.712,11 Euro (8,81 %) auf 
1.333.559.733,74 Euro. Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten zum Ende des Jahres 2019 
betrugen 165.077.668,11 Euro. Der Gesamtbestand der Kapitalanlagen stieg um 
67.205.158,24 Euro auf 1.149.276.485,17 Euro an. Dies entspricht einer Steigerung von 6,21%. 
Folgende Zugänge wurden im Jahr 2019 in den verschiedenen Anlageklassen gebucht: 
Anlageklasse Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung 
Direktanlagen 30.000.000,00 Euro 3.000.000,00 Euro 
Immobilien Spezialfonds 28.766.622,65 Euro 1.791.346,00 Euro 
Infrastrukturbeteiligungen 4.137.683,94 Euro 264.107,48 Euro 
ABS-Namensschuldverschreibungen 1.964.000,00 Euro 0,00 Euro 
Private Debt Fonds 15.185.524,00 Euro 781.950,00 Euro 
KÖZU-FundMaster 28.200.006,00 Euro 1.799.967,45 Euro 
Tages- und Termingelder 0,00 Euro 0,00 Euro 
 108.253.836,59 Euro 7.637.370,93 Euro 
 
Unberücksichtigt bleiben bei der Aufstellung die Beträge aus Zuschreibungen.  
Die Abgänge aus Tilgungen und Anlageverkäufen betrugen ohne Berücksichtigung von planmä-
ßigen Abschreibungen bei der Pflichtversicherung 46.763.712,61 Euro und bei der Freiwilligen 
Versicherung 1.871.306,34 Euro.

5 
 
Bestand  
Pflichtversicherung: 
In der Pflichtversicherung ist der Bestand der Rentnerinnen und Rentner von 20.701 um 400 
(Vorjahr 318) auf 21.101 Fälle gestiegen. 
 
 
Gleichzeitig hat sich die Anzahl der aktiv Pflichtversicherten um 1.332 auf 40.730 erhöht. Die 
Zahl der beitragsfrei Versicherten stieg um 1.091 auf 41.466. Insgesamt ergibt sich damit ein Ver-
sichertenbestand von 81.193. Gemeinsam mit den Rentnerinnen und Rentnern betreut die ZVK 
damit 103.297 Personen. 
 
 
 
Auf 100 Pflichtversicherte entfallen somit 51,81 (Vorjahr 52,54) Betriebsrentner. Die Auswirkun-
gen der demografischen Faktoren sind damit weiter erkennbar, haben sich aber nicht weiter ver-
stärkt.

6 
 
 
 
Bei den Mitgliedschaften hat sich eine Veränderung ergeben. Das Mitglied KölnBusiness Wirt-
schaftsförderungsgesellschaft ist neu hinzugekommen. 
Die Anzahl der Pflichtversicherten je Mitglied ergibt sich aus dem nachfolgenden Diagramm.

7 
 
Freiwillige Versicherung: 
Bei der Freiwilligen Versicherung bestanden zum Bilanzstichtag insgesamt 3.498 (Vorjahr 3.285) 
Verträge. Hierin sind 668 beitragsfrei gestellte Verträge enthalten. 
 
 
Die Versicherten haben folgende Risiken abgesichert: 
 
 
Zum Jahresende 2019 wurde in der Freiwilligen Versicherung an 681 (Vorjahr 565) Rentenbe-
rechtigte eine laufende Leistung aus der Freiwilligen Versicherung gezahlt.

8 
 
 
 
 
Liquidität 
Die Liquidität der Kasse war im Berichtsjahr gegeben und zu keiner Zeit gefährdet. 
 
Personalentwicklung und Personalaufwand 
 Beschäftigtenstand Personalkosten gesamt 
31.12.2019 29,21 2.105.983,15 Euro 
31.12.2018 28,35 2.137.088,34 Euro 
 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zusatzversorgungskasse sind Bedienstete der Stadt 
Köln. Der Beschäftigtenstand berücksichtigt sowohl Teilzeitbeschäftigungen als auch die anteilige 
Tätigkeit für die Beihilfekasse. Die Eingruppierungen erfolgen entsprechend den Vorgaben im 
Stellenplan der Stadtverwaltung. Die Personalkosten werden der Stadt Köln von der ZVK erstat-
tet. Der Beschäftigtenstand ist im Jahr 2019 nach erfolgter Nachbesetzung einer Stelle im Be-
reich der Kapitalanlagen bei gleichzeitiger Vakanz im Verwaltungsbereich geringfügig gestiegen. 
Die Personalkosten sind etwas niedriger als im Vorjahr. 
 
4 Organisation des Risikomanagements 
Das Kapitalanlagenrisikomanagement und das Gesamtrisikomanagement sind in der Kasse etab-
liert und werden laufend weiter entwickelt. Das Risikohandbuch konnte aufgrund personeller Eng-
pässe im Jahr 2019 entgegen den bestehenden Planungen nicht finalisiert werden. Die Notfall-
pläne der Kasse wurden als Bestandteil des Gesamtrisikomanagements überarbeitet und unter-
liegen einer laufenden Anpassung im Zuge des nunmehr für Anfang des Jahres 2021 geplanten 
Umzuges der Kasse.

9 
 
Die Risikotragfähigkeit der Kasse für den jeweiligen Abrechnungsverband wird zum Jahresan-
fang ermittelt und in Abstimmung mit dem Verantwortlichen Aktuar entsprechend den Zielen der 
Kasse umgesetzt. Die Steuerung des maximal zur Verfügung stehenden Risikobudgets erfolgt 
auf Basis eines Value-at-Risk Ansatzes. Das Risikobudget wird auf Jahressicht jeweils in der 
1. Sitzung des Kassenausschusses eines Jahres freigegeben. 
Die Kapitalanlagen wurden im Berichtsjahr 2019 grundsätzlich auf der Basis der Regelungen des 
§ 124 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) in Verbin-
dung mit den Anlagegrundsätzen für das gebundene Vermögen sowie der geltenden Richtlinie 
für die Vermögensanlage der ZVK vom 22.11.2016 unter Berücksichtigung der Anpassungen 
vom 19.07.2017 durchgeführt. 
 
5 Risiken der künftigen Entwicklung 
Berichte des Verantwortlichen Aktuars 
Im Jahr 2019 hat der Verantwortliche Aktuar ein aktuelles Finanzierungsgutachten angefertigt. 
Darin wurde eine Vielzahl negativer Szenarien betrachtet. Auf Basis der Ergebnisse dieser Be-
trachtungen hat der verantwortliche Aktuar bestätigt, dass alle eingegangenen und künftigen sat-
zungsmäßigen Verpflichtungen mit dem derzeitigen Finanzierungssystem auf der Basis des gel-
tenden Leistungsrechts dauerhaft finanziert werden können. Angesichts der Bestandsentwicklung 
sowie der über Erwarten positiven Entwicklung des Kapitalisierungsgrades in den letzten Jahren, 
ist die finanzielle Lage des Abrechnungsverbandes der Pflichtversicherung weiterhin als solide 
und gesichert zu bewerten.  
Um die Risiken aus Demographie, Personalentwicklung und Rechnungszins abzufedern, emp-
fiehlt der Verantwortliche Aktuar im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung auch künftig ei-
nen Kapitalisierungsgrad von 50 % anzustreben. Grund hierfür ist unter anderem auch die zu er-
wartende Zahl der Rentnerinnen und Rentner in den kommenden Jahren (siehe hierzu auch die 
folgende Graphik).

10 
 
Der Kassenausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2016 aufgrund der Empfehlung des Ver-
antwortlichen Aktuars beschlossen, bis einschließlich des Jahres 2021 die Höhe der Hebesätze 
von Umlage und Zusatzbeitrag unverändert beizubehalten. Bei weiterhin planmäßiger Entwick-
lung kann die Belastung für die Mitglieder ab dem Jahr 2030 voraussichtlich schrittweise redu-
ziert werden. Für die Jahre ab 2021 wird rechtzeitig ein neuer Beschluss in den Kassenaus-
schuss eingebracht. 
Die Berichte des Verantwortlichen Aktuars weisen bereits länger darauf hin, dass die in der 
Pflichtversicherung bei der Berechnung der Deckungsrückstellung verwendeten Rechnungs-
grundlagen zu geringe Sicherheitsspannen enthalten. Da der Rechnungszins in der Leistungs-
phase in Höhe von 5,25 % als zu hoch angesetzt gilt, wurde über die Absenkung des Rech-
nungszinssatzes auf 3,25 % im Jahr 2012 die Deckungsrückstellung dauerhaft gestärkt. Des 
Weiteren wurde die Umstellung auf die Richttafeln RTZV-P im Jahr 2018 abgeschlossen, welche 
einen aktuell ausreichenden Sicherheitspuffer enthalten. Beträge für eine Anwartschaftsdynami-
sierung in Form von Gewährung von Bonuspunkten standen  auch im Jahr 2019 nicht zur Verfü-
gung.  
Im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung gilt seit dem 01.01.2012 für den Tarif 2002 
ein Rechnungszins von 3,25 % (Absenkung auf die Garantieleistung) und für alle anderen Tarife 
ein Rechnungszins von 2,25 %. Im Tarif 2019, der für alle Neuverträge ab den 01.07.2019 gilt, 
beträgt der Rechnungszins 0,90 %. Bei entsprechenden Ergebnissen erfolgt eine Erhöhung auf 
1,75%. 
Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2019 war weiterhin positiv. Die Rechnungszinssätze konnten 
erreicht werden. Das Jahresergebnis ermöglichte es, die Verlustrücklage auf ihren Sollwert von 
5 % der Deckungsrückstellung aufzufüllen. In der Rückstellung für Biometrie sind 2,5 Millionen 
Euro gepuffert, um den Tarif 2002 später auf aktuelle Rechnungsgrundlagen umzustellen. 
Die eingegangenen satzungsmäßigen Verpflichtungen (Garantieleistungen) sind nach den vorlie-
genden Kenntnissen daher weiterhin gesichert. Allerdings gibt der Verantwortliche Aktuar zu be-
denken, dass ein Rechnungszins von 3,25 % für die Freiwillige Versicherung keine Reserven ent-
hält. Aufgrund der Entwicklungen an den Finanzmärkten und der jüngeren Kapitalanlage wachse 
die Wahrscheinlichkeit kontinuierlich, dass der Rechnungszins nicht erreicht werden kann. Durch 
die Absenkung des Garantiezinses in den Tarifen seit 2009, hat sich die Zinsanforderung in der 
freiwilligen Versicherung auf 2,99 % reduziert. Ein nochmal größerer Effekt wird sich durch den 
Tarif 2019 ergeben, auch wenn dieser im Einführungsjahr noch eher gering war. 
Zudem besteht in den Tarifen 2002 bis 2012 der Freiwilligen Versicherung ein Ungleichgewicht 
zwischen den Verträgen der Arbeitgeberhöherversicherung und den übrigen Vertragsarten. So 
entfallen circa 37 % der Deckungsrückstellung auf die Arbeitgeberhöherversicherung, aber nur 
6 % der Versicherten. 
Dieses Ungleichgewicht führt zu einem erheblichen Risiko. Der Durchschnittsbeitrag in der Ar-
beitgeberhöherversicherung ist rund 9-mal, die durchschnittliche Anwartschaft mehr als 8-mal so 
hoch wie bei den übrigen Versicherungen. Frühzeitige Inanspruchnahmen der Leistungen zum 
Beispiel durch Eintritt von Erwerbsminderung oder einer vorgezogenen Altersrente könnten daher 
gegebenenfalls bilanziell nicht mehr dargestellt werden. Aktuell ist dies jedoch nicht zu beobach-
ten. 
Dieses Ungleichgewicht steht im Gegensatz zu der bei der Tarifkonstruktion unterstellten An-
nahme der Homogenität des Bestandes. Die Verträge der Arbeitgeberhöherversicherung beinhal-
ten systematisch deutliche höhere Beiträge als im Durchschnitt in die Verträge der freiwilligen 
Versicherung eingezahlt werden. 
Um vor diesem Hintergrund die Finanzierung der Freiwilligen Versicherung langfristig zu sichern, 
hat die Kasse in Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen Aktuar verschiedene Lösungsan-
sätze erarbeitet, welche mit den Gremien im Laufe des Jahres 2020 weiter diskutiert werden. 
Versicherungstechnische Risiken 
Die versicherungstechnischen Risiken einer Zusatzversorgungskasse bestehen darin, dass den 
Beiträgen aus Umlagen und Zusatzbeiträgen in der Pflichtversicherung sowie den Beiträgen in

11 
 
der Freiwilligen Versicherung langfristige Leistungszusagen seitens des Versicherers gegenüber-
stehen. Die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen hängt vom Verlauf der biometrischen Risi-
ken, der Zinsentwicklung und der Entwicklung der Kosten ab. 
Biometrische Risiken entstehen durch Abweichungen der tatsächlichen Sterblichkeit gegenüber 
den zugrunde gelegten Annahmen. Geringere Sterblichkeitsraten führen bei einer Zusatzversor-
gungskasse zu einem Absinken der Sicherheitsmarge. Höhere Sterblichkeitsraten haben den ge-
genläufigen Effekt. 
Durch die regelmäßige Überprüfung der Rechnungsgrundlagen durch den Verantwortlichen Ak-
tuar in Verbindung mit den festgelegten Sterbetafeln wird ein möglicher Anpassungsbedarf der 
Sicherheitsspanne erkannt. Der Verantwortliche Aktuar überwacht die Risiken auf der Passivseite 
im Rahmen der internen Rechnungslegung, besonders die kalkulierten Mittel, die den tatsächli-
chen Aufwendungen gegenübergestellt werden und so die Angemessenheit der Kalkulations-
grundlage bilden. 
Die Leistungsverpflichtungen der ZVK beinhalten nach den bisherigen Regelungen der Tarifver-
tragsparteien in der Pflichtversicherung eine jährliche Verzinsung von 3,25 % während der An-
wartschaftsphase und 5,25 % während der Leistungsphase. Die biometrischen Rechnungsgrund-
lagen wurden im Jahr 2018 abschließend auf Richttafeln umgestellt, die von der Bayerischen 
Versorgungskammer entwickelt wurden (RTZVK) und eine höhere Lebenserwartung vorsehen 
als die Richttafeln 1998 von Professor Dr. Heubeck. Mit den RTZVK wird ein ausreichender Si-
cherheitspuffer zu der tatsächlichen Entwicklung des Bestandes gebildet.  
Auch für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung (Tarif 2009, Tarif 2012 und Tarif 
2019) werden diese Richttafeln angewandt. Auf Basis dieser biometrischen Rechnungsgrundla-
gen ist die Sicherheitsspanne in der Berechnung der Deckungsrückstellung als aktuell ausrei-
chend anzusehen. 
Trotz der guten Ergebnisse ist es auch zukünftig erforderlich, unter Einbeziehung der Entwick-
lung der biometrischen Risiken und der erzielbaren Kapitalerträge die Entwicklung der Biometrie 
und des Zinses aktuariell stetig zu überprüfen und falls notwendig eine Veränderung der Rech-
nungsgrundlagen vorzunehmen. Eine Überprüfung der biometrischen Rechnungsgrundlagen 
wurde im Jahr 2019 durchgeführt. Diese hat ergeben, dass die biometrischen Rechnungsgrund-
lagen aktuell ausreichend sicher sind.   
Durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen seit Beginn des Jahres 2003 erhält die Kasse bei der 
Pflichtversicherung Einnahmen, die zum Aufbau einer Kapitaldeckung verwendet werden, um 
spätestens nach einer Übergangszeit von insgesamt rund 30 Jahren auch die Arbeitgeber spür-
bar zu entlasten. Der inzwischen erreichte Kapitalisierungsgrad im AV I lag zum 31.12.2019 bei 
42,6 % (Rechnungszins 3,25 %). Damit konnten auch im Jahr 2019 die Planwerte für den Kapi-
taldeckungsgrad überschritten werden. 
Solange keine vollständige Kapitaldeckung in der Pflichtversicherung erreicht ist und dort zumin-
dest eine teilweise Umlagefinanzierung erfolgt, ergeben sich Risiken insbesondere aus: 
 der künftigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst, 
 dem weiter fortschreitenden demografischen Wandel, 
 den künftigen Ergebnissen von Tarifverhandlungen, 
 der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Rahmendaten und hier ins-
besondere der weiteren Entwicklung der Finanzmärkte und dem Erfolg der europäischen und 
internationalen Institutionen bei der Vermeidung von harten Friktionen. 
Für den teilweise kapitalgedeckten Teil der Pflichtversicherung und die von Anfang an voll kapi-
talgedeckte Freiwillige Versicherung bestehen folgende wesentliche Risiken: 
 die Nichtübereinstimmung der dem Technischen Geschäftsplan zugrunde gelegten Sterbe-, 
Invaliditäts- und Zinsannahmen mit den tatsächlichen Verhältnissen sowie 
 die bereits oben angesprochene Entwicklung der Finanzmärkte. 
Da die Bestandsrentenfälle und auch die Neuzugänge der rentennahen Jahrgänge umfangrei-
chen Besitzschutzregelungen unterliegen, waren auch im Jahr 2018 weiterhin keine wesentlichen

12 
 
Entlastungen durch die im Rahmen der Neuordnung des Zusatzversorgungsrechts vorgenom-
mene Umstellung auf Startgutschriften und das Punktemodell und der damit verbundenen Re-
duktion der Ansprüche aus der Zusatzversorgung erkennbar. 
Mit seinem Urteil vom November 2007 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Tarifvertragspar-
teien erstmalig aufgefordert, die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften zu überarbeiten. 
Rentenfern ist grundsätzlich, wer am 31.12.2001 schon und am 01.01.2002 noch pflichtversichert 
war und das 55. Lebensjahr zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollendet hatte. 
Mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 30.05.2011 verständigten sich die Tarifvertragsparteien 
darauf, die bisherige Regelung zur Ermittlung der rentenfernen Startgutschriften im Grundsatz 
beizubehalten. Die Berechnung wurde jedoch durch eine Vergleichsberechnung ergänzt, um eine 
Nachbesserung der rentenfernen Startgutschriften bei Versicherten mit langen Ausbildungszei-
ten, den so genannten „Späteinsteigern“, zu erreichen. Die Kasse hatte die Neuregelung mit der 
10. Änderungssatzung vom 26.01.2012 umgesetzt. 
Der BGH hat in zwei Revisionsverfahren am 09.03.2016 entschieden, dass die Regelung zu den 
Startgutschriften für rentenferne Versicherte nach dem Vergleichsmodell unwirksam ist. 
Wie bereits weiter oben ausgeführt, haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Diens-
tes auf eine Neuregelung der Berechnung der rentenfernen Startgutschriften verständigt und 
diese mit dem 7. Änderungstarifvertrag im Tarifrecht des ATV-K umgesetzt. Die satzungsrechtli-
che Umsetzung erfolgte mit Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 03.05.2018. Nachdem die 
Neuberechnung der betroffenen rentenfernen Startgutschriften für die Versorgungsanwärter be-
reits in 2018 erfolgte, konnte im Jahr 2019 auch ein Großteil der Neuberechnungen für die Leis-
tungsbezieher erledigt werden. Der Abschluss des gesamten Prozesses ist für den Sommer 2020 
geplant. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen können innerhalb des bestehenden Finan-
zierungssystems finanziert werden. 
Des Weiteren wird sich auch die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen 
Rentenversicherung für einen abschlagsfreien Altersrentenbezug erst allmählich spürbar auf die 
Zahl der Rentnerinnen und Rentner sowie die Rentenhöhe auswirken. Die Höhe der durchschnitt-
lich ausgezahlten monatlichen Rentenleistung - bezogen auf die Altersrenten - ist minimal von 
438,44 Euro auf 439,87 Euro gestiegen. 
Weitere Risiken ergeben sich aus den politischen Rahmenbedingungen. Das Gesetz über Leis-
tungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist zum 01.07.2014 in Kraft getre-
ten. Der für die Kasse zentrale Punkt des Rentenpaketes ist im Wesentlichen die vorüberge-
hende Einführung einer abschlagsfreien Rente mit 63 für besonders langjährige Versicherte. Die 
wirtschaftlichen Auswirkungen der vorübergehenden Einführung dieser abschlagsfreien Rente 
sind aufgrund der Ursachenvielfalt des individuellen Renteneintritts auf Dauer nicht zu eruieren. 
Die damit verbundenen Lasten zeigen sich erst bei Eintritt des Rentenbeginns und werden sich 
erst im Ergebnis sukzessive im aktuarischen Zahlenwerk bemerkbar machen. Es war jedoch 
auch in 2019 spürbar, dass die abschlagsfreie Rente rege in Anspruch genommen wird. 
Hinsichtlich einer Verbesserung eines Erwerbsminderungsschutzes in der betrieblichen Altersver-
sorgung bleibt abzuwarten, ob die Tarifvertragsparteien die für die gesetzliche Rente geltenden 
Leistungsverbesserungen in den ATV-K übernehmen. Eine entsprechende Entscheidung der Ta-
rifvertragsparteien, die zu höheren Erwerbsminderungsrenten führen würde, ist derzeit noch of-
fen. 
Beitragsentwicklung 
Zur Beitragsentwicklung ist weiterhin festzustellen, dass die zum 01.10.2005 erfolgte Umstellung 
vom BAT/BMT-G auf den TVöD und die damit verbundene Absenkung des Gehaltsniveaus bei 
Neueinstellungen wegen der zwischenzeitlich erfolgten Vergütungsanpassungen nicht zu weni-
ger Einnahmen bei den Umlagen und Zusatzbeiträgen geführt haben. Es ist vielmehr festzustel-
len, dass die Umlagen und Zusatzbeiträge weiter gestiegen sind.  
Bei den Mitgliedern ist auch im Jahr 2019 in der Summe kein Personalabbau festzustellen. Die 
im Sommer des Jahres 2019 durchgeführte schriftliche Befragung der Mitglieder hat dies im Er-
gebnis bestätigt. Für den Zeitraum bis 2024 sind bei der überwiegenden Anzahl der Mitgliedsun-
ternehmen keine signifikanten Veränderungen im Versichertenbestand zu erwarten. Es gibt je-

13 
 
doch einige Unternehmen, die verstärkt Personal aufbauen. Insbesondere baut die Stadt Köln Ih-
ren Personalbestand weiter stark aus. Eine Ausnahme stellt die Sparkasse KölnBonn dar. Hier ist 
mit einer weiteren, deutlich den Rahmen der bekannten Planungen des zu erwartenden Stellen- 
und Personalabbaus übersteigende Reduktion des Versichertenbestandes zu rechnen. Insge-
samt übersteigt der erwartete Zuwachs den geplanten Personalabbau jedoch bei weitem.  
Personalgestellungen, denen mit einer Satzungsänderung im Jahr 2011 begegnet worden ist, ha-
ben in keinem nennenswerten Umfang stattgefunden. 
Die Übertragung der Aufgaben des Amt für Wirtschaftsförderung in die am 22.11.2018 gegrün-
dete KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH führte, wie erwartet, zu keiner Bestandsreduk-
tion, da diese sich verpflichtet hatte Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln zu wer-
den. Die vorläufige Mitgliedschaft wurde rückwirkend zum 01.02.2019 in eine ordentliche Mit-
gliedschaft überführt. Die im Jahr 2014 erarbeitete trilaterale Vereinbarung zur Fortsetzung der 
partiellen Mitgliedschaften der Sparkasse Köln bei der ZVK und der RZVK hat sich weiterhin be-
währt. Die Sparkasse KölnBonn führt seit Ende 2016 eine Reintegration der S-Rhein-Estate 
(SRE) in die Kernorganisation durch. In diesem Zusammenhang hätte es aufgrund der divergie-
renden Zugangsjahre zu einer ungleichen Behandlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hin-
sichtlich der Zuordnung zur ZVK und der RZVK kommen können. Da sich das vereinbarte Ver-
hältnis der Anzahl der Versicherten wiederum deutlich zugunsten der ZVK entwickelt hat, wurde 
es der Sparkasse KölnBonn auf Ihren Wunsch hin im Sinne einer Ausnahmeregelung bereits im 
Jahr 2016 gestattet, die von der SRE integrierten Personen ausschließlich bei der RZVK anzu-
melden. Da der Mindestwert von 25,5 % bei der RZVK 3 Jahre in Folge leicht unterschritten 
wurde, ist  2020 ein (für die ZVK nachteiliges) Korrekturjahr eingeschoben worden.  
Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu Ausgleichsregularien ist weiterhin ein rele-
vantes Thema für die Kasse. Die AKA hat im Jahr 2019 eine Mustersatzung veröffentlicht, die 
eine Regelung enthält, die den Beanstandungen des BGH Rechnung trägt. Auf deren Basis wird 
die Kasse bis zum Jahresende eine neue Satzungsregelung erarbeiten und den Gremien vorle-
gen. 
Kapitalanlagerisiken 
Für die Sicherheitslage der Zusatzversorgungskasse sind insbesondere die Risiken im Kapitalan-
lagebereich analog der Vorjahre von zentraler Bedeutung. Das Kapitalanlagerisiko aus Sicht der 
Kasse umfasst im Wesentlichen 
 das Risiko unerwartet hoher Abschreibungen, 
 das Risiko ungünstiger Zinsentwicklung (Niedrigzinsphase), 
 das Risiko reduzierter oder ausfallender Ausschüttungsbestandteile, 
 das Risiko ungünstiger Kurs- und Marktpreisentwicklungen, 
 das Risiko von negativen Währungsschwankungen, 
 das Risiko von ungeplanter, zeitweiser oder dauerhafter Illiquidität, 
 das Risiko von Adressenausfällen (Bonitätsrisiko) und 
 das Risiko der Wiederanlage. 
Die Kapitalanlagestrategie basierte im Jahr 2019 auf den Berechnungen der im Jahr 2016 durch-
geführten ALM-Studie. Die Ergebnisse der neuen ALM-Studie wurden am 31.01.2020 im Kassen-
ausschuss präsentiert und sind seitdem die Grundlage der Kapitalanlagestrategie.  
Mit den ALM-Studien wird das Ziel der Kasse verfolgt, unter Diversifikation verschiedener Anla-
geklassen die oben genannten Risiken der Kapitalanlage zu reduzieren und den Rechnungszins 
in Höhe von 3,25 % zu erwirtschaften. Bedingt durch das aktuell weiter vorherrschende Niedrig-
zins-niveau kann dieser nicht mehr alleine mit konservativen und als sicher geltenden festver-
zinslichen Wertpapieren im Investment Grade Bereich erreicht werden. Die Kasse ist daher wie in 
den vergangenen Jahren gezwungen, in weitere Anlageklassen mit höheren Risiken zu investie-
ren. Dass die Kasse hier bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen hat, um sukzessive in andere 
Anlageklassen hinein zu wachsen, wirkt sich positiv aus. In den illiquiden Anlageklassen konnten

14 
 
auch im Jahr 2019 Investments zu guten Konditionen getätigt werden. Diese weisen weiterhin ei-
nen mode-raten Risikopuffer aus. Zunehmend erfolgen jedoch Kapitalrückflüsse aus diesen frü-
hen Investitionstätigkeiten. Bislang konnten hier Gewinne realisiert werden, jedoch führt diese 
Entwicklung langfristig auch zu einem Abschmelzen von Stillen Reserven. 
Bei Neuinvestments von Spezialfonds im illiquiden Bereich ist es weiterhin schwierig, gute Pro-
dukte mit überschaubaren Risiken zu finden, die ein attraktive Rendite-/Risikoprofil ausweisen. 
Die Gesamtliquidität der Kasse wird fortlaufend geplant und überwacht. Die vom Kassenaus-
schuss genehmigten Risikobudgets wurden im Jahr 2019 in keiner Anlageklasse in Anspruch ge-
nommen. Die Risikotragfähigkeit der Kasse war daher auch im Jahr 2019 zu keiner Zeit gefähr-
det. Zu Beginn des Jahres 2020 stellte sich diese Situation aufgrund der COVID-19-Pandemie 
anders dar. Hierzu wird auf die Ausführungen weiter unten verwiesen.  
Das Adressenausfall- oder Bonitätsrisiko der Eigenanlagen wird mittels umfangreicher interner 
und externer Maßnahmen von den Asset Managern und dem Kapitalanlagencontrolling über-
wacht. Den Kreditrisiken in der Fondsanlage wird durch eine hohe Streuung Rechnung getragen. 
Die überwiegenden Investitionen im Rentenbereich des KÖZU-FundMaster dürfen grundsätzlich 
nicht schlechter als im Investmentgrade geratet sein. Den Adressenausfallrisiken der Immobilien-
fonds, Infrastrukturfonds sowie in den Private Debt Fonds wird durch eine hohe Streuung und 
Qualitätsanforderung bei Abschluss der Verträge begegnet. 
Dem Risiko der Wiederanlage begegnet die Kasse im Jahr 2019 mit Investitionen, die möglichst 
entsprechend der Lücken in den Laufzeiten der Eigenanlagen getätigt wurden. Das im Jahr 2018 
entwickelte Konzept, das einen langfristigen systematischen Ansatz beinhaltet, wurde weiter um-
gesetzt. Die illiquiden Anlageklassen lassen sich hinsichtlich der Laufzeiten nur bedingt steuern, 
da Kapitalrückflüsse im aktuellen Marktzyklus aufgrund von vorzeitig realisierten Transaktionen 
je-derzeit stattfinden können.  
Sonstige Risiken 
Aufgrund des Geschäftsmodells verfügt die Kasse über regelmäßige Einnahmen aus Beiträgen, 
Rückflüssen aus Kapitalanlagen und Zinszahlungen. Dem gegenüber stehen im Wesentlichen 
Zahlungen für Versicherungsfälle. Mittels einer mehrjährigen Liquiditätsplanung wird die jederzei-
tige Zahlungsfähigkeit sichergestellt. 
Im IT-Bereich sind umfassende Zugangskontrollen und Schutzvorkehrungen getroffen, die die Si-
cherheit der Programme und der Datenhaltung sowie des laufenden Betriebs gewährleisten. Die 
Beschaffung einer Wertpapierdatenbank ist weiterhin nicht vorgesehen. Derzeit werden die Abbil-
dung der Bestände und die Überwachung der regelmäßigen Zahlungseingänge zusätzlich durch 
die Master-KVG oder den Vermögensverwalter für die Direktanlagen sowie die Sparkasse Köln-
Bonn als Verwahrstelle zuverlässig gewährleistet. 
Für das Jahr 2019 werden neue Rundschreiben der BaFin erwartet, aus denen voraussichtlich 
weitere Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel IORP II-Richtlinie) zu 
erwarten sind. 
 
6 Künftige Entwicklung 
Der Ausblick auf 2020 und die Folgejahre haben sich mit dem Ausbruch der COVID-19-
Pandemie deutlich verschlechtert. Die EZB, die FED, die EU und eine Vielzahl von Staaten ha-
ben mit um-fangreichen finanziellen Maßnahmen auf die negativen Auswirkungen der Pandemie 
reagiert und gegengesteuert. Ursprünglich für das Jahr 2020 erwartete positive Zinsschritte sind 
nicht eingetreten. Vielmehr haben insbesondere die FED und vorher auch bereits die EZB die 
Zinsen wieder deutlich reduziert. Die Marktteilnehmer gehen nun überwiegend davon aus, dass 
das Niedrigzins-umfeld zumindest bis zum Jahr 2025 anhält. Gleichzeitig sind die Risikoauf-
schläge auch auf als sicher eingestufte Kapitalanlagen gestiegen. Die Kasse konnte dies teil-
weise in der Direktanlage nutzen. Gleichzeitig mussten aber auch Performance-Verluste bei den 
liquiden Anlagen hingenommen werden. Hierdurch wurden die im Jahr 2019 aufgebauten Stillen 
Reserven vollständig abgebaut. Die Auswirkungen auf die anderen Anlageklassen sind derzeit 
noch nicht absehbar. Letztlich hängen diese vom weiteren Verlauf der Pandemie und der zu er-
wartenden Rezession ab. Hinzu kommt, dass diverse Mitglieder Kurzarbeit angemeldet haben.

15 
 
Da das Kurzarbeitergeld nicht zvk-pflichtig ist, werden sich die Einnahmen der Kasse aus Umla-
gezahlungen und Zusatz-beiträgen im Jahr 2020 vorrausichtlich reduzieren. Eine abschließende 
Quantifizierung ist derzeit noch nicht möglich.  
Das Ergebnis der Kasse wird auch in den nächsten Geschäftsjahren wesentlich von den Beiträ-
gen, Leistungen und Zuführungen zu den versicherungstechnischen Rückstellungen und insbe-
sondere von dem Ergebnis aus den Kapitalanlagen geprägt werden. Es bleibt abzuwarten, wie 
lange die COVID-19-Pandemie andauert und wie sich die daraus resultierenden und bereits zum 
Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes erkennbaren rezessiven Entwicklungen auf die Vermö-
genswerte der ZVK auswirken werden. Abschreibungsbedarfe liegen zum Zeitpunkt dieser Be-
richterstattung nicht vor. Grundsätzlich erwartet die Kasse, dass sich die Werte der liquiden Anla-
gen weiter erholen werden und dass die Marktwerte im Bereich der illiquiden Anlageklassen nach 
einem leichten Rückgang aufgrund des hohen Anlagedrucks, der geldpolitischen Maßnahmen 
der Notenbanken sowie der Investitionsprogramme nahezu aller Staaten weiter ansteigen wer-
den. Die Kasse wird daher Ihre Kapitalanlagestrategie auf der Basis der ALM-Studie 2019 suk-
zessive weiterentwickeln. Die Kasse strebt hierbei weiterhin eine breite Diversifikation aller Kapi-
talanlagen an, um möglichst unabhängig von der jeweiligen Marktsituation langfristig die Ziele der 
Kasse umsetzen zu können. 
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich das Wachstum der ZVK trotz der COVID-19-
Pandemie nach heutigem Kenntnisstand weiter fortsetzen wird und insbesondere die Einnahmen 
wegen der Erhebung des Zusatzbeitrages bei weiterhin gleichbleibenden oder leicht steigenden 
Bestandszahlen die Auszahlungen für Leistungen und Verwaltungskosten weiter übersteigen 
wer-den.  
Der geplante Umzug der Kasse auf das Gelände der RheinEnergie am Parkgürtel 24 wird sich 
voraussichtlich bis in das Jahr 2021 verschieben. Wie vom Rat der Stadt Köln beschlossen, soll 
das im Eigentum der ZVK befindliche Jakordenhaus nach dem Umzug an die Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln übertragen und weiter von städtischen Dienststellen genutzt werden. Mit der Über-
tragung ist im Jahr 2021 die Realisation Stiller Reserven zu erwarten. 
 
Köln, den 15.06.2020 
 
 
 
 
Thomas Blaeser 
Geschäftsführer

Anlage 3 Bilanz 2019

3347 Zeichen

2019 Vorjahr 
Euro Euro Euro 
A. 
I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche 
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie 
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 14.104,84 14.1 04,84 19.394,15 
B. 
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten  
einschließlich der Bauten auf  fremden Grundstücken 36.117,66 38.542,68 
II. Sonstige Kapitalanlagen 
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen 
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 645.555.384,29 590.039.055,59 
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere 
festverzinsliche Wertpapiere 71.363.962,50 38.419.729 ,88 
3. Sonstige Ausleihungen 
a) Namensschuldverschreibungen 256.825.000,00 266.065 .294,54 
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 154.550.170, 65 166.543.008,58 
4. Einlagen bei Kreditinstituten 20.945.850,07 1.149.2 76.485,17 20.965.695,66 
C. Forderungen 
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen 
Versicherungsgeschäft an: 
1. Versicherungsnehmer 39.293,86 42.062,19 
2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 73.423,10 35.808,2 7 
3. Zusatzversorgungseinrichtungen 1.448.469,75 723.458 ,88 
II. Sonstige Forderungen 264.175,81 1.825.362,52 302.854,36 
D. Sonstige Vermögensgegenstände 
I. Sachanlagen und Vorräte 46.467,01 73.655,65 
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, 
Schecks und Kassenbestand 165.077.668,11 125.372.065, 07 
III. andere Vermögensgegenstände 7.617.202,88 172.741.338, 00 7.066.659,43 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 9.697.194,46 9.909.2 00,47 
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 5.248,75 9.702 .443,21 5.536,23 
Summe der Aktiva 1.333.559.733,74 1.225.622.021,63 
Immaterielle Vermögensgegenstände 
Kapitalanlagen 
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Sitz: Köln 
Jahresbilanz zum 31.12.2019 
Aktiva

2019 Vorjahr 
Euro Euro Euro 
A. Eigenkapital 
I. Jahresüberschuss 
1. Verlustvortrag 0,00 0,00 
2. Jahresüberschuss 0,00 0,00 
II. Verlustrücklagen 
Satzungsmäßige Rücklagen 3.543.243,06 3.543.243,06 3.240.963,37 
B. Versicherungstechnische Rückstellungen 
I. Deckungsrückstellung 1.321.858.119,53 1.212.734.105,35 
II. Rückstellung für noch nicht  abgewickelte 
 Versicherungsfälle 161.509,19 
III. Rückstellung für Leistungsverbesserung 150,00 1.322.0 19.778,72 147.628,32 
C. Andere Rückstellungen 
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5.018.004,00 4.677.689,00 
II. Sonstige Rückstellungen 1.173.651,71 6.191.655,71 1.211.761,16 
D. Andere Verbindlichkeiten 
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen  
Versicherungsgeschäft gegenüber 
1. Versicherungsnehmern 17.994,05 13.959,21 
2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 27.828,97 14.344,0 6 
3. Zusatzversorgungseinrichtungen 1.386.868,52 3.273.4 17,91 
II. Sonstige Verbindlichkeiten 361.148,08 1.793.839,62 308.153,25 
davon: 
aus Steuern: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) 
im Rahmen der sozialen Sicherheit:  0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 11.216,63 11.216,63 0,00 
Summe der Passiva 1.333.559.733,74 1.225.622.021,63 
Es wird bestätigt, dass die unter Passiva A eingestellte Verlustrücklage und die unter Passiva B eingestellten 
Versicherungstechnischen Rückstellungen nach Maßgabe des technischen Geschäftsplans berechnet wurden. 
H. Maier 
Verantwortlicher Aktuar 
Jahresbilanz zum 31.12.2019 
Passiva 
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Sitz: Köln

Anlage 2 Anlagenspiegel 2019

2442 Zeichen

Anlagenspiegel zum 31.12.2019 
Posten des Anlagevermögens Bilanzwerte Zugänge Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte 
Vorjahr Geschäftsjahr 
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
A. Immaterielle Vermögensgegenstände 
1. 
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung 
des Geschäftsbetriebes 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
2. Entgeltlich erworbener Geschäft-oder Firmenwert 0, 00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
3. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 19.394 ,15 0,00 0,00 0,00 0,00 5.289,31 14.104,84 
4. Summe A. 19.394,15 0,00 0,00 0,00 0,00 5.289,31 14.104,84 
B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 38.542,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.425,02 36.117,66 
B.II. Kapitalanlagen in verbundenen 
Unternehmen und Beteiligungen 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0, 00  0,00  0,00  0,00 0,00 
3.  Beteiligungen 0,00 0,00 0,00  0,00  0,00  0,00 0,00 
4. 
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein 
Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
5. Summe BII. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
B.III. Sonstige Kapitalanlagen 
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen  
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 590.039.055,59 80.927.207,52 0,00 25.410.878,82 0,00 0,0 0 645.555.384,29 
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere 
festverzinsliche Wertpapiere 38.419.729,88 33.019.322,42 0,00 182.128,87 107.039,07 0 ,00 71.363.962,50 
3. Hypotheken-, Grundschuld- und  Rentenforderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
4. Sonstige Ausleihungen 
a) Namensschuldverschreibungen 266.065.294,54 1.964.00 0,00 0,00 11.204.294,54 0,00 0,00 256.825.000,00 
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 166.543.008,5 8 7.162,07 0,00 12.000.000,00 0,00 0,00 154.550.170,65 
c) Darlehen u. Vorauszahlungen auf Vers.Scheine 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
d) übrige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
5. Einlagen bei Kreditinstituten 20.965.695,66 0,00 0,00 19.845,59 0,00 0,00 20.945.850,07
6. Andere Kapitalanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
7. Summe BIII. 1.082.032.784,25 115.917.692,01 0,00 48.817.147,82 107. 039,07 0,00 1.149.240.367,51 
1.082.071.326,93 115.917.692,01 0,00 48.817.147,82 107. 039,07 2.425,02 1.149.276.485,17 
Insgesamt 1.082.090.721,08 115.917.692,01 0,00 48.817.147,82 107. 039,07 7.714,33 1.149.290.590,01 
Zwischensumme B.I.-III.

Anlage 4 Gewinn- und Verlustrechnung 2019

2088 Zeichen

2019 Vorjahr 
Euro Euro Euro 
I. 
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 162.493.981,17 162.493.981,17 153.914.001,85 
2. Erträge aus Kapitalanlagen 
a) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und 
    Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 409.387,71 410.525,51 
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 33.459.752,13 39.097.215,59 
c) Erträge aus Zuschreibungen 107.039,07 202.076,61 
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 26.229.047,60 60.205.226,51 3.709.577,35 
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle 
a) Zahlungen für Versicherungsfälle 109.078.748,83 102.558.089,36 
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte 
    Versicherungsfälle 13.880,87 109.092.629,70 13.829,70 
4.  Veränderung der übrigen versicherungstechnischen 
 Netto-Rückstellungen 109.124.164,18 109.124.164,18 90.532.727,39 
5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung 
a) Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge 2.412.719,74 2.132.742,05 
b) Sonstige Aufwendungen 470.952,92 2.883.672,66 447.837,55 
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen 
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zins-    
    aufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 973.090,01 1.031.273,65 
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 2.425,02 5.638,79 
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 0,00 975.515,03 6.665,88 
7. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 623.226,11 604.592,54 
II. 
1. Sonstige Erträge 47.967,20 3.151,59 
2. Sonstige Aufwendungen 368.913,62 330.140,26 
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 302.279,69 277.603,87 
4. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 302.279,69 277.603,87 
5. Entnahmen aus Verlustrücklagen 
aus satzungsgemäßen Rücklagen 0,00 0,00 
6. Einstellungen in Verlustrücklagen 
in satzungsgemäße Rücklagen 302.279,69 277.603,87 
7. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0,00 
Nichtversicherungstechnische Rechnung 
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Sitz:Köln 
Gewinn- und Verlustrechnung 
für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 
Versicherungstechnische Rechnung

Anlage 1 Anhang 2019

33409 Zeichen

1 
 
Anhang zum Jahresabschluss 2019 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
1 Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses 
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften der §§ 21 ff. Eigen-
betriebsverordnung NRW in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für 
große Kapitalgesellschaften in der jeweils aktuellen Fassung und den Vorschriften der Verord-
nung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) unter Berück-
sichtigung kassenspezifischer Besonderheiten entsprechend § 38 des Versicherungsaufsichts-
gesetzes (VAG) in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt. 
Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht grundsätzlich den 
Formblättern der RechVersV mit kassenspezifischen Anpassungen. 
2 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden 
Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Grundstücke und Bauten sind zu Anschaffungs- 
beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und 
zuzüglich erforderlicher Zuschreibungen, bewertet. 
Bei den Abschreibungen wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. 
Die am KÖZU-FundMaster, den Immobilienfonds sowie den Infrastrukturbeteiligungen und der 
Anlageklasse Private Debt gehaltenen Investmentanteile werden ebenfalls nach den für das An-
lagevermögen geltenden Grundsätzen bewertet. Zeitwerte wurden auf Basis des von der jewei-
ligen Gesellschaft festgestellten anteiligen Nettoinventarwertes per 30. Dezember 2019 ermit-
telt. 
Inhaberschuldverschreibungen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu 
dienen, werden gemäß § 341 b Absatz 2 HGB nach dem für das Anlagevermögen geltenden 
gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen werden nur vorgenommen, sofern 
es sich um voraussichtlich dauernde Wertminderungen handelt. Zuschreibungen erfolgen, so-
fern bereits früher Abschreibungen vorgenommen wurden und die Gründe für die früheren Ab-
schreibungen nicht mehr bestehen, maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskos-
ten. 
Der Bilanzansatz für Schuldscheinforderungen und -darlehen sowie Inhaberschuldverschrei-
bungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Dabei werden die Differenzen zwischen 
Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode 
amortisiert. 
Diese Kapitalanlagen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewer-
tet. 
Die Namensschuldverschreibungen wurden gemäß § 341c HGB mit dem Nennwert bilanziert. 
Agiobeträge wurden aktivisch abgegrenzt und auf die Laufzeiten verteilt. 
Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, die Zins- und Mietforderungen sowie die 
sonstigen Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Nominalbeträgen, ge-
gebenenfalls unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen, angesetzt. 
Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermin-
dert um in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften planmäßige lineare und gegebenenfalls 
außerplanmäßige Abschreibungen. Geringwertige Anlagegegenstände werden entsprechend 
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. 
Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie der Rückstellungen für 
Pensionen, Beihilfen und Altersteilzeit erfolgt durch den Verantwortlichen Aktuar nach versiche-
rungsmathematischen Grundsätzen. 
In der Pflichtversicherung erfolgte die Umstellung auf neue biometrische Rechnungsgrundlagen 
in 10 Jahresschritten. Diese biometrischen Grundlagen wurden auf Basis des Bestandes der

2 
 
Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und all ihrer Kooperationspartner abge-
leitet. 
In der Freiwilligen Versicherung wurde die Deckungsrückstellung mit dem Barwert der erworbe-
nen Anwartschaften und laufenden Renten einschließlich rechnungsmäßiger Verwaltungskos-
ten berechnet. 
Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. 
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Ver-
pflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen 
Erfüllungsbetrages angesetzt worden.

3 
 
3 Angaben zur Bilanz 
Aktiva 
A.  Immaterielle Vermögensgegenstände 
A.I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche 
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 
Hier sind die Kosten für Lizenzen zu einem Programm ausgewiesen, welches für das 
Einscannen von Unterlagen für die Digitalisierung der Rentenakten erforderlich ist.  
B.  Kapitalanlagen 
B.I. Grundstücke, grundstückseigene Rechte und Bauten einschließlich der Bauten 
auf fremden Grundstücken 
Diese Kapitalanlage beinhaltet mit 36.117,66 Euro das Verwaltungsgebäude Jakorden-
straße. 
Für diese Immobilie liegt eine Wertermittlung des Amtes für Liegenschaften, Vermes-
sung und Kataster vom 18.10.2018 vor, welches zum Zweck der Übertragung der Im-
mobilie in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln erstellt worden 
ist. 
Es wurden planmäßige Abschreibungen von 2.425,02 Euro vorgenommen. 
 
B.II. Sonstige Kapitalanlagen  
B.II.1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 
  
Zusammenfassung der Buchwerte der Fonds  
KÖZU FundMaster 291.121.059,54 Euro 
Immobilienfonds 264.739.061,91 Euro 
Infrastrukturbeteiligungen 39.431.046,04 Euro 
Private Debt Fonds 50.264.216,80 Euro 
Summe 645.555.384,29 Euro 
 
B.II.2.  Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 
Inhaberschuldverschreibungen 71.363.962,50 Euro 
Die Inhaberschuldverschreibungen sind dem Beschluss des Kassenausschuss vom 
18.11.2008 folgend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb gewidmet und dementsprechend 
nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. 
 
B.II.3. Sonstige Ausleihungen 
B.II.3.a  Namensschuldverschreibungen  
Namensschuldverschreibungen  109.650.000,00 Euro 
Öffentliche Namenspfandbriefe 42.500.000,00 Euro 
Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 10.900.000,00 Euro 
Hypothekennamenspfandbriefe 74.000.000,00 Euro 
ABS-Namensschuldverschreibungen 19.775.000,00 Euro 
Summe 256.825.000,00 Euro

4 
 
B.II.3.b Schuldscheinforderungen und Darlehen 
Schuldscheinforderungen 138.180.170.,65 Euro 
Darlehen an Mitglieder   
- Darlehen an die RheinEnergie 16.370.000,00 Euro 
Summe 154.550.170,65 Euro 
 
B.II.4. Einlagen bei Kreditinstituten 
Berücksichtigt sind die am Bilanzstichtag vorhandenen Termin-, Tagesgeld- und Fest-
geldanlagen der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung.

5 
 
Zusammenfassende Angaben zum Buchwert der Kapitalanlagen 
 
Kapitalanlagen 2019 Buchwert 
Euro 
Zeitwert 
Euro 
Bewertungsre-
serve 
Euro 
I. Grundstücke, grundstücks-
gleiche Rechte und Bauten 
einschließlich der Bauten auf 
fremden Grundstücken 
   
 a) Verwaltungsgebäude 36.117,66 7.300.000,00 7.263.882,34 
II. Sonstige Kapitalanlagen    
1. Aktien, Investmentanteile und 
andere nicht festverzinsliche 
Wertpapiere 
   
 a) KÖZU-FundMaster 291.121.059,54 323.189.447,35 32.068.387,81 
 b) Immobilienspezialfonds 264.739.061,91 294.900.257,29 30.161.195,38 
 c) Infrastrukturbeteiligungen 39.431.046,04 42.633.446,95 3.202.400,91 
 d) Private Debt 50.264.216,80 51.823.812,77 1.559.595,97 
2. Inhaberschuldverschrei-   
bungen und andere festver-
zinsliche Wertpapiere 
71.363.962,50 81.977.105,00 10.613.142,50 
3. Sonstige Ausleihungen    
 a) Namensschuldverschrei-
bungen    
 aa) Namensschuldverschrei-
bungen 109.650.000,00 130.605.267,66 20.955.267,66 
 ab) Öffentliche Namens-
pfandbriefe 42.500.000,00 51.925.974,05 9.425.974,05 
 ac) Namensschuldverschrei-
bungen von Mitgliedern 10.900.000,00 11.613.599,98 713.599,98 
 ad) Hypothekennamens-
pfandbriefe 74.000.000,00 87.572.133,30 13.572.133,30 
 ae) ABS-Namensschuldver-
schreibungen 19.775.000,00 29.125.261,20 9.350.261,20 
 b) Schuldscheinforderungen 
und Darlehen    
 ba) Schuldscheindarlehen 138.180.170,65 156.858.561,03 18.678.390,38 
 bb) Darlehen an Mitglieder 16.370.000,00 16.370.000,00    0,00 
4. Einlagen bei Kreditinstituten 20.945.850,07 20.945.850,07    0,00 
 Summe 1.149.276.485,17 1.306.840.716,65 157.564.231,48

6 
 
 
 
Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der 
Pflichtversicherung auf 1.082.990.499,39 Euro, die der Zeitwerte auf 
1.232.059.416,27 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Bewertungsreserve be-
trägt 149.068.916,88 Euro. 
Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der 
Freiwilligen Versicherung auf 66.285.985,78 Euro, die der Zeitwerte auf 
74.781.300,38 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Bewertungsreserve be-
trägt 8.495.314,60 Euro. 
 
C. Forderungen 
C.I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: 
C.I.1. Versicherungsnehmer 
Hier sind Forderungen in Höhe von 38.793,86 Euro aus überzahlten Rentenleistungen 
der Pflichtversicherung ausgewiesen. In der Freiwilligen Versicherung handelt es sich 
um Beitragszahlungen der Versicherten in Höhe von 500,00 Euro, die erst im Folgejahr 
eingegangen sind. 
C.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 
Diese Forderungen enthalten Umlagen und Zusatzbeiträge für das Jahr 2019 sowie 
sonstige Forderungen an Mitglieder in Höhe von insgesamt 73.423,10 Euro, die am Bi-
lanzstichtag noch nicht eingegangen waren.  
 
C.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen 
Es handelt sich um Forderungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen 
der Pflichtversicherung in Höhe von 1.448.469,75 Euro. Sie wurden im Januar 2020 
beglichen.

7 
 
 
C.II. Sonstige Forderungen 
Hier handelt es sich unter anderem um Zinsen aus einem Darlehen in Höhe von 
208.717,50 Euro sowie um Erträge aus Fonds, die erst im Folgejahr eingegangen sind. 
Außerdem sind hier Forderungen aus Kosten enthalten, die im Zusammenhang mit ei-
nem Dienstunfall entstanden sind. 
 
D. Sonstige Vermögensgegenstände 
D.I. Sachanlagen und Vorräte 
Der Posten beinhaltet die Betriebs- und Geschäftsausstattung und hat sich im Wirt-
schaftsjahr wie folgt entwickelt: 
Anfangsbestand 73.655,65 Euro 
Zugang 3.295,90 Euro 
Planmäßige Abschreibungen/Abgänge -30.484,54 Euro 
Summe 46.467,01 Euro 
 
D.II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 
Hier wird der Guthabenbestand der Girokonten bei der Sparkasse KölnBonn (SKB) so-
wie den Bargeldbestand der Kasse am Bilanzstichtag 31.12.2019 ausgewiesen. 
 
D.III. Andere Vermögensgegenstände 
Es handelt sich um die Rentenzahlungen für den Monat Januar 2020, die bereits im 
Dezember 2019 fällig waren und an die Rentenempfänger ausgezahlt wurden. 
 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 
E.I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 
Abgegrenzte Zinsen aus Direktanlagen und Tagesgeld 9.697.194,46 Euro 
 
E.II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 5.248,75 Euro 
 
Passiva 
A. Eigenkapital 
A.I. Jahresüberschuss 
Es wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen. Er wurde in voller Höhe in die versiche-
rungstechnischen Rückstellungen gebucht. 
 
A.II. Gewinnrücklagen / Verlustrücklagen 
In diesem Posten ist der Betrag zum Aufbau einer Verlustrücklage gemäß § 57 der 
ZVK Satzung ausgewiesen.

8 
 
In der Freiwilligen Versicherung wurde eine Verlustrücklage gebildet. Diese beträgt 
3.543.243,06 Euro. Die Zuführung für das Jahr 2019 wurde durch den Verantwortlichen 
Aktuar errechnet. 
 
B. Versicherungstechnische Rückstellungen 
B.I. Deckungsrückstellung 
Pflichtversicherung 
- Rückstellung für das Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der ZVK-Satzung 
Die Rückstellung für Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der Satzung betrifft 
den umlagefinanzierten Teil der Pflichtversicherung auf Basis der Grund- bezie-
hungsweise der Zusatzbeiträge und wird gemäß dem technischen Geschäftsplan 
nach dem sogenannten Bilanzausgleichsverfahren gebildet. Sie beträgt 
689.641.691,11 Euro. Für das Jahr 2019 wurden nach der Berechnung des Verant-
wortlichen Aktuars 51.025.273,52 Euro zugeführt. 
- Rückstellung für Überschussbeteiligung gemäß § 58 Absatz 1 der ZVK-Satzung 
Die Rückstellung für Überschussbeteiligung in der Pflichtversicherung gemäß 
§ 58 Absatz 1 der Satzung wird grundsätzlich für Leistungserhöhungen von kapital-
gedeckten Ansprüchen in der Pflichtversicherung gebildet, und zwar durch die Ge-
währung von Bonuspunkten. Die Überschussverteilung wird durch den Kassenaus-
schuss beschlossen. 
Der Rückstellungsbetrag besteht unverändert in Höhe von 1.040.292,83 Euro. 
- Teildeckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 2 Satz 2 der ZVK-Satzung 
Hier ist das zum Übergang in eine Kapitaldeckung angesparte Vermögen ausge-
wiesen. Das Vermögen beträgt 560.311.274,43 Euro. Dieses teilt sich auf in 
477,5 Mio. Euro der individuellen Kapitaldeckung und 82,8 Mio. Euro der kol-
lektiven Kapitalstärkung. 
 
Freiwillige Versicherung 
- Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der ZVK-Satzung 
Die Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der Satzung der ZVK der Stadt 
Köln für die freiwilligen Zusatzversicherungen wird gemäß dem technischen Ge-
schäftsplan und den Bestimmungen der Satzung gebildet. Beiträge werden tech-
nisch als Einmalbeiträge zum Erwerb von Versorgungspunkten verwendet. Maßgeb-
lich für die Umrechnung von Beiträgen in Versorgungspunkte ist eine altersabhän-
gige Versorgungspunktetabelle. Die Rückstellungen werden als Barwert der auf Ba-
sis der Rechnungsgrundlagen errechneten zu erwartenden künftigen Leistungen er-
mittelt. 
Die Deckungsrückstellung beträgt 70.864.861,16 Euro. Die Zuführung für das Jahr 
2019 in Höhe von 6.045.593,79 Euro wurde durch den Verantwortlichen Aktuar er-
rechnet. 
 
B.II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 
Für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird in der Pflichtversicherung ein Be-
trag in Höhe von 141.417,46 Euro, in der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 
20.091,73 Euro ausgewiesen. 
 
B.III Rückstellung für Leistungsverbesserung 
 
Hier wird derzeit ein Betrag von 150,00 Euro ausgewiesen.

9 
 
C. Andere Rückstellungen 
C.I. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 
Hierbei handelt es sich um die Rückstellung für anteilige Pensionsverpflichtungen ge-
genüber den bei der ZVK aktiv Beschäftigten und ehemaligen Beamtinnen und Be-
amten der Stadt Köln in Höhe von 5.018.004,00 Euro (Vorjahr 4.677.689,00 Euro). 
Die Dotierung der Rückstellung erfolgte nach den Berechnungen eines versiche-
rungsmathematischen Gutachtens und entspricht grundsätzlich dem Teilwertverfah-
ren. Als Rechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln 2005 G von Professor 
Dr. Klaus Heubeck. Gemäß § 36 GemHVO NRW wurde ein Rechnungszins von 
5,0 % zugrunde gelegt. Für Beamte mit einem Einstellungsdatum vor 1998 werden 
für Zeiten vor 1998 keine Rückstellungen gebildet. Die ausgewiesenen Pensionsver-
pflichtungen bedecken nur den Beschäftigungszeitraum bei der ZVK Köln ab dem 
1.1.1998. 
 
C.II. Sonstige Rückstellungen 
Bezeichnung Stand 
01.01.2019 
Inanspruch-
nahme 
Auflösung Zuführung Endstand 
31.12.2019 
 Euro Euro Euro Euro Euro 
Urlaubsansprüche 
der Mitarbeiter  
(-innen) 
121.576,85 121.576,85 0,00 124.196,42 124.196,42 
Beihilferückstel-
lung 
955.697,00 3.183,00 0,00 6.780,00 959.294,00 
Aufbewahrung Ge-
schäftsunterlagen 
19.800,00 3.600,00 0,00 3.600,00 19.800,00 
Kosten Versiche-
rungsmathema-
tik/Aktuar 
20.230,00 20.230,00 0,00 20.230,00 20.230,00 
Interne Jahresab-
schlusskosten 
22.110,98 22.110,98 0,00 19.999,79 19.999,79 
Ext. Jahresab-
schluss- und Prüf-
kosten 
44.863,00 44.506,00 357,00 22.431,50 22.431,50 
Druck des Ge-
schäftsberichtes 
6.150,00 1.535,10 1.464,90 2.250,00 5.400,00 
Sonstiges  21.333,33 2.661,00 18.672,33 2.300,00 2.300,00 
Summe 1.211.761,16 219.402,93 20.494,23 201.787,71 1.173.651,71 
Die Berechnung der Rückstellungen für Beihilfen und Altersteilzeit erfolgte durch ein 
entsprechendes versicherungsmathematisches Gutachten. Bei den Rückstellungen für 
die externen Jahresabschlusskosten wurden die Vorjahreskosten geringfügig erhöht.  
Für einige betriebliche Aufwendungen, die noch das Jahr 2019 betreffen, wurde eine 
Rückstellung „Sonstiges“ gebildet, da die entsprechenden Kostenabrechnungen der 
Dienstleister zum Jahresabschluss noch nicht vorlagen.

10 
 
D. Andere Verbindlichkeiten 
D.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft ge-
genüber 
D.I.1. Versicherungsnehmern 
Hier handelt es sich um Rentenbeträge, die aufgrund unstimmiger Kontenangaben des 
Versicherungsnehmers nicht ausgezahlt werden konnten und um Erstattungen von zu 
viel gezahlten Beiträgen. 
 
D.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 
Es handelt sich um Rückzahlungsansprüche der Mitglieder. Sämtliche Verbindlichkei-
ten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 
D.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen 
Es handelt sich um Verbindlichkeiten gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrich-
tungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen der Pflichtversicherung. 
Diese Verbindlichkeiten wurden im Januar 2020 erfüllt. 
 
D.II. Sonstige Verbindlichkeiten 
Hier werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Hinzu 
kommen für die Freiwillige Versicherung Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralen 
Zulagenstelle für Altersvermögen aus der Rückforderung von Zulagen nach dem Al-
tersvermögensgesetz. Diese Verbindlichkeiten wurden inzwischen erfüllt. 
 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 
Hier sind Zahlungseingänge aufgeführt, die vor Fälligkeit auf den Konten der ZVK ein-
gegangen sind.

11 
 
4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 
I. Versicherungstechnische Rechnung 
I.1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 
Pflichtversicherung 
Die Beiträge aus Umlagen in Höhe von 99.305.424,99 Euro sind gegenüber dem Vor-
jahr um 5.219.152,25 Euro gestiegen. Der Umlagesatz betrug unverändert 5,8 % des 
jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. 
Die Zusatzbeiträge, die zum Aufbau einer Kapitaldecke in Höhe von 3,2 % des jeweili-
gen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes erhoben werden, betrugen im Jahr 2019 
54.705.430,87 Euro und sind gegenüber dem Vorjahr um 2.896.274,22 Euro gestie-
gen. 
 
In 2019 wurden von anderen Zusatzversorgungskassen, mit denen eine entspre-
chende Überleitungsvereinbarung besteht, Beiträge in Höhe von 3.758.376,94 Euro für 
758 (Vorjahr 399) Fälle an die ZVK übergeleitet. 
Weiterhin sind in diesem Posten Einnahmen zur Abwendung der Rentenkürzung we-
gen eines Versorgungsausgleiches in Höhe von 32.641,38 Euro (13 Fälle) enthalten. 
Freiwillige Versicherung 
Hier sind die für das Jahr 2019 eingegangenen Beiträge zur Freiwilligen Versicherung 
in Höhe von 4.466.964,97 Euro ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine 
Steigerung um 168.040,79 Euro (3,91 %). 
In diesem Posten sind zudem die im Jahr 2019 durch die Zentrale Zulagenstelle für Al-
tersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ZfA) überwiesenen Zula-
gen nach der „Riester“-Förderung ausgewiesen (225.142,02 Euro). Diese werden wie 
die Beiträge dem jeweiligen Versicherungskonto gutgeschrieben und entsprechend der 
Punktetabelle bewertet. 
I.2. Erträge aus Kapitalanlagen 
I.2.a Erträge aus Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Bauten ein-
schließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 
Der Betrag in Höhe von 409.387,71 Euro beinhaltet das Mietentgelt und die anteiligen 
Mietnebenkosten für das Verwaltungsgebäude Jakordenstraße. Im Geschäftsjahr 2019 
wurde für den selbstgenutzten Teil des Gebäudes eine kalkulatorische Miete in Höhe 
von 113.322,60 Euro gebucht. Diese kalkulatorische Miete wird durch einen entspre-
chenden Mietaufwand im Rahmen der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für 
eigene Rechnung kompensiert.

12 
 
I.2.b Erträge aus anderen Kapitalanlagen 
Zinsen und ähnliche Erträge aus Vermögensanlagen der ZVK: 
Darlehen RheinEnergie Entalo 834.870,00 Euro 
Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 475.820,00 Euro 
Ertragsausschüttungen KÖZU-FundMaster 0,00 Euro 
Immobilienfonds 10.182.711,88 Euro 
Infrastrukturbeteiligungen 4.216.043,48 Euro 
Private Debt 1.660.740,39 Euro 
Namensschuldverschreibungen 3.547.777,78 Euro 
Öffentliche Namenspfandbriefe 1.051.630,00 Euro 
Schuldscheindarlehen 6.633.587,78 Euro 
Inhaberschuldverschreibungen 1.599.235,18 Euro 
Hypothekennamenspfandbriefe 1.553.900,00 Euro 
Termin- und Festgeldzinsen 230.016,62 Euro 
ABS-Namensschuldverschreibungen 1.527.523,33 Euro 
Auflösung Agien -74.062,46 Euro 
Reduzierung Disagio 19.958,15 Euro 
Summe 33.459.752,13 Euro 
 
I.2.c Erträge aus Zuschreibungen 
Erträge aus Zuschreibungen entstanden im abgelaufenen Jahr aufgrund der Verein-
nahmung von Zahlungen auf die Schuldscheinforderungen im Rahmen des Insolvenz-
verfahrens der ehemaligen Lehman Brothers Holdings Inc.; USA. 
I.2.d Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 
Es handelt sich hier um Kursgewinne, die im Zusammenhang mit Kapitalrückzahlungen 
eines Infrastrukturfonds sowie dem Verkauf eines Immobilienfonds erzielt wurden. 
I.3. Aufwendungen für Versicherungsfälle 
I.3.a Zahlungen für Versicherungsfälle 
Pflichtversicherung 
Die laufenden Rentenleistungen betrugen insgesamt 99.407.794,69 Euro und sind ge-
genüber dem Vorjahr um 3,49 % (Vorjahr 1,78 %) gestiegen. Maßgeblich für die Stei-
gerung sind im Wesentlichen die zum 01.07.2019 vorgenommene Dynamisierung der 
Betriebsrenten sowie die Zunahme bei der Anzahl der Betriebsrentenempfängerinnen 
und Betriebsrentenempfänger von 20.701 auf 21.101. 
In 47 Fällen (Vorjahr 56) wurden Renten aus der Pflichtversicherung nach der ZVK-
Satzung abgefunden. Es entstanden Aufwendungen in Höhe von 159.003,00 Euro. 
In 35 Fällen (Vorjahr 43) wurden beitragsfrei Versicherten die gezahlten Beiträge be-
ziehungsweise die Eigenbeteiligung an der Umlage erstattet (8.995,49 Euro).  
In 641 Fällen (Vorjahr 616) wurde eine Erstattung gemäß § 225.I SGB VI an verschie-
dene Rentenversicherungsträger überwiesen (568.422,89 Euro). 
In 412 Fällen (Vorjahr 415) wurden Beiträge an andere Zusatzversorgungskassen, mit 
denen ein entsprechendes Abkommen besteht, übergeleitet beziehungsweise ein Bar-
wertausgleich durchgeführt (3.639.264,71 Euro).

13 
 
Freiwillige Versicherung 
Die Rentenleistungen für die bis zum 31.12.2019 eingetretenen Versicherungsfälle in 
der Freiwilligen Versicherung betrugen 935.073,03 Euro (Vorjahr 738.867,32 Euro). 
In 5 Fällen wurde die Rente abgefunden. Für diese Kapitalisierungen wurden insge-
samt 22.978,25 Euro aufgewendet. 
Es wurden 50.488,96 Euro für Beitragsabfindungen an 6 (Vorjahr 7) Versicherungsneh-
merinnen und Versicherungsnehmer nach Vertragskündigung gezahlt. In 2019 erfolg-
ten 2 Abgaben von Altersvorsorgevermögen an andere Anbieter (2.607,38 Euro).  
In 6 Fällen wurden Zahlungen an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im 
Rahmen des Versorgungsausgleiches geleistet (598,55 Euro). Rückzahlungen von Zu-
lagen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenver-
sicherung Bund (ZfA) erfolgten in Höhe von 27.524,88 Euro. 
I.3.b Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 
Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden vom Ver-
antwortlichen Aktuar nach Erstellung des Jahresabschlusses berechnet. 
I.4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto- Rückstellungen 
Die versicherungstechnischen Rückstellungen in der Pflicht- und in der Freiwilligen 
Versicherung wurden ebenfalls nach Erstellung des Jahresabschlusses durch den Ver-
antwortlichen Aktuar berechnet. 
 
I.5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung 
I.5.a Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge 
Der Posten setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: 
Besoldung der Beamten 602.555,99 Euro 
Vergütung an Beschäftigte 502.644,43 Euro 
Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro 
Gesetzliche soziale Aufwendungen 93.769,69 Euro 
Versorgungsbezüge an ehemalige Beamtinnen und Beamte 174.000,01 Euro 
Beihilfen an Beamte 15.540,71 Euro 
Beihilfen an Beschäftigte 183,84 Euro 
Beihilfen an Versorgungsempfänger 16.858,94 Euro 
Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 45.988,84 Euro 
Aufwand für EDV 304.471,56 Euro 
Vergütung für bezogene Dienstleistungen 28.521,01 Euro 
Telefon- und Postgebühren 27.457,61 Euro 
Bürobedarf 9.404,42 Euro 
Sonstige Abschreibungen 25.041,70 Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand 555.457,55 Euro 
Sonstige Aufwendungen 10.823,44 Euro 
Summe  2.412.719,74 Euro 
 
- Personalkosten 
In den Personalkosten sind die Rückstellungen für im Jahr 2019 nicht in Anspruch 
genommenen Erholungsurlaub, für Pensionsverpflichtungen sowie für Altersteilzeit

14 
 
berücksichtigt. Die Personalkosten mit Ausnahme der genannten Rückstellungen 
werden von der Kasse an die Stadt Köln erstattet. 
- Aufwand für EDV  
Der Posten beinhaltet mit 267.578,58 Euro die Kosten der Zusatzversorgungskasse 
der bayerischen Gemeinden und der Bayerischen Versicherungskammer für die Nut-
zung des dortigen Rechenzentrums. Daneben sind die anteiligen Kosten für Betrieb, 
Reparatur und Wartung der kasseneigenen EDV-Einrichtungen sowie die Nutzung der 
vom Rechenzentrum der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Leistungen enthalten. 
- Vergütung für bezogene Dienstleistungen 
Dieser Posten enthält die anteiligen Kosten an Verwaltungskosten-, Betriebskosten- 
und Fallkostenerstattungen 
- Sonstige Abschreibungen 
Es handelt sich hier um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung und bei den immateriellen Vermögensgegenständen. 
- Sonstiger Verwaltungsaufwand 
Dieser Posten beinhaltet die Kalkulatorische Miete, Dienstreisen, Entsorgungen, Kon-
toführungsgebühren, Druckaufträge etc. 
- Sonstige Aufwendungen 
Dieser Posten enthält den Mitgliedsbeitrag für die Arbeitsgemeinschaft kommunale und 
kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. sowie den Kommunalen Arbeitgeberverband 
Nordrhein-Westfalen (KAV). 
 
I.5.b Sonstige Aufwendungen 
Dieser Posten enthält die anteiligen Kosten für die sonstigen Verwaltungstätigkeiten, die 
nicht im Zusammenhang mit der Verwaltung von Versicherungsverträgen oder den Auf-
wendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen stehen. 
Der Gesamtbetrag setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen. Zur weiteren Er-
läuterung wird auf die Erläuterungen unter I.5.a verwiesen. 
Besoldung der Beamten 124.132,98 Euro 
Vergütung an Beschäftigte 103.550,13 Euro 
Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro 
Gesetzliche soziale Aufwendungen 19.317,56 Euro 
Versorgungsbezüge an ehemalige Beamtinnen und Beamte 35.845,86 Euro 
Beihilfen an Beamte 3.201,55 Euro 
Beihilfen an Beschäftigte 37,87 Euro 
Beihilfen an Versorgungsempfänger 3.473,12 Euro 
Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 9.474,19 Euro 
Aufwand für EDV 9.259,61 Euro 
Vergütung für bezogene Dienstleistungen 7.157,78 Euro 
Telefon- und Postgebühren 6.890,91 Euro 
Bürobedarf 2.360,18 Euro 
Sonstige Abschreibungen 6.284,60 Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand 137.250,27 Euro 
Sonstige Aufwendungen 2.716,31 Euro 
Summe 470.952,92 Euro

15 
 
I.6. Aufwendungen für Kapitalanlagen 
I.6.a Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und 
sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 
Folgende Kosten wurden anteilig auf den Funktionsbereich Verwaltung von Kapitalan-
lagen aufgeteilt: 
Besoldung der Beamten 147.534,71 Euro 
Vergütung an Beschäftigte 123.071,55 Euro 
Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro 
Gesetzliche soziale Aufwendungen 22.959,34 Euro 
Versorgungsbezüge an ehemalige Beamtinnen und Beamte 42.603,58 Euro 
Beihilfen an Beamte 3.805,11 Euro 
Beihilfen an Beschäftigte 45,01 Euro 
Beihilfen an Versorgungsempfänger 4.127,88 Euro 
Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 11.260,28 Euro 
Aufwand für EDV 6.552,95 Euro 
Vergütung für bezogene Dienstleistungen 5.065,51 Euro 
Telefon- und Postgebühren 4.876,64 Euro 
Bürobedarf 1.670,28 Euro 
Sonstige Abschreibungen 4.447,56 Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand 97.130,96 Euro 
Aufwendungen Verwaltung der Kapitalanlagen 496.016,34 Euro 
Sonstige Aufwendungen 1.922,31 Euro 
Summe 973.090,01 Euro 
 
Der Betrag in Höhe von 496.016,34 Euro für die Verwaltung von Kapitalanlagen 
enthält unter anderem die Kosten für Gutachter- und Beratungskosten 
(351.631,09 Euro), für die Verwaltung der Direktanlagen (23.669,58 Euro) sowie 
für den Betrieb der Immobilie inklusive Nebenkosten, Versicherungsbeiträgen und 
Bauunterhaltungskosten (114.919,33 Euro). 
 
I.6.b Abschreibungen auf Kapitalanlagen 
Es handelt sich um die planmäßige Abschreibung auf die Immobilie Jakorden-
straße 18-20 in Höhe von 2.425,02 Euro. 
 
I.6.c Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 
Im Jahr 2019 gab es keine Kursverluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen. 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 
Das versicherungstechnische Ergebnis weist einen Gewinn in Höhe von 
623.226,11 Euro aus. 
 
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung 
II.1. Sonstige Erträge

16 
 
Verwaltungskostenerstattung 1.277,15 Euro 
Zinsen aus Umlagen 1.183,15 Euro 
Zinsen aus Zusatzbeiträgen 652,79 Euro 
Periodenfremde Erträge 24.359,88 Euro 
Erträge aus Auflösung von Rückstellungen 20.494,23 Euro 
Summe 47.967,20 Euro 
 
II.2. Sonstige Aufwendungen 
Zinsaufwand Pensionsrückstellungen 233.884,45 Euro 
Zinsaufwendungen Beihilferückstellungen 47.784,85 Euro 
Gutachter – und Beratungskosten allgemein 22.967,00 Euro 
Kosten Jahresabschluss 42.506,29 Euro 
Kosten AKA-Tagung 50,00 Euro 
Periodenfremde Aufwendungen 21.721,03 Euro 
Summe 368.913,62 Euro 
II.3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 
Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit weist einen Gewinn in Höhe von 
302.279,69 Euro aus. 
II.4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 
Im Jahr 2019 sind keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag angefallen. 
II.5. Sonstige Steuern 
Sonstige Steuern sind im Jahr 2019 nicht angefallen. 
II.6. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 
Der Jahresüberschuss beträgt 302.279,69 Euro. 
II.8. Einstellung in die Verlustrücklage 
Die Einstellung in die Verlustrücklage der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 
302.279,69 Euro erfolgte entsprechend der Berechnung des Verantwortlichen Aktuars. 
II.9. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 
Durch die Einstellungen in die Verlustrücklage wird kein Bilanzgewinn ausgewiesen.

17 
 
5 Mitglieder der Organe der ZVK 
I. Kassenausschuss  
Mitglieder des Kassenausschuss 
Stadtdirektor Dr. Stephan Keller Leiter der Kasse und Vorsitzender des  
Kassenausschusses  
  
Rolf Brief  
Sparkasse KölnBonn 
Stellvertretender Leiter der Kasse  
und Stellvertretender Vorsitzender des  
Kassenausschusses 
  
Mitgliedervertretung Stellvertretung 
Olaf Wagner 
Stadt Köln 
Bernd Rosenberger 
Stadt Köln 
  
Christiane Weigand 
Sparkasse KölnBonn 
Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke 
Stadt Köln 
  
Rainer Plaßmann 
Stadtwerke 
Karl-Heinz Böhle 
RheinEnergie AG 
  
Norbert Florin  
Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Dr. Bernhard Steinmetz 
Flughafen Köln/Bonn GmbH 
  
Versichertenvertretung Stellvertretung 
Jörg Dicken 
Vorsitzender Gesamtpersonalrat 
der Stadt Köln 
Wolfgang Heimes 
Gesamtpersonalrat der Stadt Köln  
 
  
Marco Steinborn 
Betriebsrat 
Kölner Verkehrs-Betriebe Köln AG 
Rolf Brief  
Vorsitzender Personalrat 
Sparkasse KölnBonn 
  
Valentin Pilz 
Betriebsrat 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Marion Krohn 
Betriebsrat 
SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
  
Gerhard Vollmer 
Betriebsrat 
RheinEnergie AG  
Gaetano Magliarisi  
Betriebsratsvorsitzender 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG 
  
Gastsitze  
Beatrix Schmitz 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co.KG 
 
Iris Domernicht  
SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
 
Klaus Mehren 
Betriebsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH

18 
 
II. Geschäftsführung 
Thomas Blaeser Geschäftsführer der ZVK 
  
Stefanie Grünert Stellvertretende Geschäftsführerin der ZVK 
6  Ergänzende Angaben 
Personal 
Der Beschäftigtenstand (Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte, jedoch ohne 
Auszubildende) betrug unter Berücksichtigung der anteiligen Personallasten der Beihil-
fekasse am Jahresende umgerechnet auf Vollzeitstellen: 
 2019 2018 
Beamtinnen und Beamte 16,78 17,15 
Beschäftigte 12,43 11,20 
Summe 29,21 28,35 
 
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 216.054,41 Euro (Vorjahr 
193.969,89 Euro). Hiervon entfallen 107.851,77 Euro auf den Geschäftsführer und 
108.851,77 Euro auf die stellvertretende Geschäftsführerin. Eine anteilige Personalkos-
tenverrechnung des Geschäftsführers von 20,00 % zulasten der Beihilfekasse, deren 
Leitung dem Geschäftsführer zusätzlich obliegt, wurde hierbei berücksichtigt.  
Die anteiligen Versorgungsbezüge an ehemalige Geschäftsführer betrugen 
40.182,62 Euro. 
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen 
Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Per-
sonen wurden nicht getätigt. 
Zeichnungs-/Übernahmeverpflichtungen 
Aus den Immobilienfonds bestehen per 31.12.2019 noch Verpflichtungen in Höhe von 
86,87 Mio. Euro, aus den Infrastrukturbeteiligungen 38,40 Mio. Euro und aus Private 
Debt 28,55 Mio. Euro. 
Abschlussprüferhonorar 
Die im Geschäftsjahr 2019 durch die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft Steuerberatungsgesellschaft berechneten Honorare für die Abschlussprü-
fung 2018 betrugen 22.431,50 Euro (brutto). Eine Rückstellung für die Prüfung des 
Jahresabschlusses 2019 wurde in Höhe von 22.431,50 Euro gebildet. 
 
Köln, den 15.06.2020 
 
 
 
 
Thomas Blaeser 
Geschäftsführer

Beschlussvorlage Rat (1)

12831 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1818/2020 
Freigabedatum 
26.10.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der 
Stadt Köln 2019 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
für das Wirtschaftsjahr 2019 fest. 
 
 
Kassenausschuss (ZVK) 30.06.2020 
Finanzausschuss 07.12.2020 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Gemäß § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln gelten für 
die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss 
eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht auf-
zustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem 
Anhang. Der Lagebericht gibt einen zusätzlichen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage 
der Kasse. 
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist dem Rat der Stadt Köln bis spätestens 31.12. 
des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. 
Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde durch die vom 
Kassenausschusses ZVK mit Beschluss vom 31.01.2020 dafür bestellte Mazars GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Gemeindeprüfungsanstalt 
NRW teilte mit, dass sie nach aktueller Rechtslage bei der Prüfung des Jahresabschlusses der Zu-
satzversorgungkasse der Stadt Köln nicht mehr zu beteiligen ist.  
Der Bericht von Mazars GmbH &Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesell-
schaft vom 20. Juni 2020 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 enthält folgenden uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk:  
 
An die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln 
Prüfungsurteile  
Wir haben den Jahresabschluss der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln – 
bestehend aus der Bilanz zum 31 Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge-
schäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der 
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den 
Lagebericht der Zusatzversorgungskasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 
31. Dezember 2019 geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  
 entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für 
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beach-
tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält-
nissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 
31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 
zum 31. Dezember 2019 und 
 vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell-
schaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahres-
abschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Ri-

3 
siken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht er-
streckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen 
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen 
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung 
des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be-
schrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen han-
delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufs-
pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von 
uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen 
Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsät-
ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter 
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen 
ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresab-
schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal-
schen Darstellungen ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren 
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der 
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan-
zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der 
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen 
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent-
spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die 
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als 
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzu-
wendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete 
Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagebe-
richts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, 
und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt so-
wie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewon-
nenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die 
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver-
merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest-
gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine 
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder 
Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet

4 
werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses 
und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.  
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhal-
tung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtig-
ter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, 
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. 
Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstö-
ßen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschun-
gen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen 
interner Kontrollen beinhalten können. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in-
ternen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und 
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen an-
gemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme 
der Gesellschaft abzugeben. 
 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls 
wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, 
im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe-
richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges 
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der 
bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er-
eignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unter-
nehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
 beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. 
 beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent-
sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. 
 führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von 
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen 
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei-
genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie-
genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, 
dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger 
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Köln, den 20. Juni 2020

5 
Mazars GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
 
 
Erik Barndt Ralf Engelshove 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

07.12.2020 Finanzausschuss
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2020 Rat
TOP 4.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Details

Aktenzeichen
1818/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.10.2020
Erstellt
12.06.2020 09:37