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V/0786/2024

Münsterstraße Wolbeck: städtebauliche Konzeption und straßenräumliche Gestaltungsmöglichkeit

Vorlagen 27.02.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung, Sitzung am 15.05.2025, TOP 6.2

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Anlage-2-Antrag-A-S-0001-2025

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Anlage-1-Variante-Staedtebauliche-Konzeption

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Berichtsvorlage

3232 Zeichen

V/0786/2024 
V/0786/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Münsterstraße Wolbeck: städtebauliche Konzeption und straßenräumliche Gestaltungsmöglichkeit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   15.05.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit Anregung der CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost an den Rat aus Juli 2023 (AnS/0008/2023: 
„Bebauungsplan Münsterstraße vom K&K bis Ehrenmal“) wurde u.a. angeregt, für die Münsterstraße 
einen Bebauungsplan aufzustellen, um die bauliche Situation entlang der Straße neu zu regeln. Die 
Anregung wurde mit Schreiben vom 06.11.2023 beantwortet. Daraufhin beantragte die CDU-Fraktion 
in der BV Münster-Südost im Januar 2025 die Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts für den selbi-
gen Bereich durch die die Verwaltung ( A-S/0001/2025: „Entwicklung Münsterstraße K+K bis Ehren-
mal“, vgl. Anlage 2).  
 
Bei der Münsterstraße handelt es sich um die Haupteinfallstraße Richtung Wolbeck Ortszentrum. Der 
bauliche Bestand entlang dieser Straße stellt sich heterogen, bestehend aus gewerblichen und 
wohnbaulichen Strukturen dar.  
 
Für den Bereich existieren verschiedene Bebauungspläne mit unterschiedlichen städtebaulichen Ziel-
setzungen. Die Verwaltung informiert in diesem Bericht darüber, dass auf Basis städtebaulicher Ent-
wicklungsvarianten (vgl. Anlage 1) für den Bereich der Münsterstraße zwischen K&K und Ehrenmal 
keine Erstellung eines zusammenhängenden Bebauungsplans notwendig ist. Eine straßenrandbeglei-
tende Bebauung und städtebauliche Neukonfiguration sowie eine Neuaufteilung des öffentlichen 
Straßenraums sind bereits heute mit dem bestehenden Planungsrecht umsetzbar.  
 
Anlage 1 verdeutlicht, dass eine städtebauliche Neukonfiguration der Münsterstraße als mögliche 
Variante überwiegend mit dem bestehenden Planungsrecht (existierende Bebauungspläne und Beur-
teilung nach § 34 BauGB) vereinbar ist.  
 
Grundsätzlich sind östlich  der Münsterstraße (u.a. Bereich Autohaus Holterhaus) Gewerbe - und 
Mischnutzungen festgesetzt, in denen auch eine ärztliche Versorgung, Dienstleistungen und Büronut-
zungen planungsrechtlich umsetzbar sind. Westlich der Münsterstraße (bspw. der Bereich des B au-
ernhofs Hamsen / Thier sowie der Bereich gegenüber der Tankstelle) sind Misch - und Wohngebiete 
Stadtplanungsamt 
 
03.04.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Thielemann 
Telefon: 492-6174 
Thielemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0786/2024 
festgesetzt, in denen neben der Wohnnutzung auch Gewerbenutzungen, die das Wohnen nicht stö-
ren (bspw. Bäcker oder nicht emittierende Handwerksbetriebe) zulässig sind.  
 
Die festgesetzten städtebaulichen Zielsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung haben 
weiterhin Bestand.  
 
Der o.g. Antrag der CDU -Fraktion in der BV Münster-Südost (A-S/0001/2025) aus Januar 2025 wird 
hiermit aufgegriffen und gilt somit als beantwortet.  
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1:  Münsterstraße Wolbeck, Variante einer städtebaulichen Konzeption  
Anlage 2:  Antrag der CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost A-S/0001/2025:  
„Entwicklung Münsterstraße K+K bis Ehrenmal“

Anlage A

924 Zeichen

Anlage A zur V/0786/2024 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage werden die Bezirksvertretung Münster-Südost und der Ausschuss für Stadtplanung 
und Stadtentwicklung über die städtebauliche Konzeption für die Münsterstraße in Wolbeck infor-
miert.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist eine straßenrandbegleitende Bebauung und städtebauliche Neukonfiguration in diesem 
Bereich. Diese ist bereits mit dem bestehenden Planungsrecht umsetzbar. Die Erstellung eines 
zusammenhängenden neuen Bebauungsplans ist nicht notwendig.  
 
Finanzierung 
Der Stadt Münster entstehen keine Kosten.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Anlage-2-Antrag-A-S-0001-2025

2234 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost 
CDU-Kreisverband Münster e.V.   Alf R. Kassenbrock  Seite 1 / 1 
Mauritzstr. 4–6, 48143 Münster  CDU-Fraktionsvorsitzender BV Münster-Südost 
Telefon 0251 / 418420, Fax 0251 / 4184244  Kissenkötterweg 18, 48167 Münster  
post@cdu-muenster.de   Telefon. 02506 / 708 79 90 
www.cdu-muenster.de  kassenbrock@cdu-muenster.de 
 
A080 - 2025_01 - Wolbeck - Entwicklung Münsterstraße.docx 
 
 
 
Stadt Münster 
Bezirksverwaltung Südost 
Münsterstraße 7 
48167 Münster  
  Januar 2025 
 
 
 
Entwicklung Münsterstraße K+K bis Ehrenmal  
  
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Entwicklungskonzept für den Bereich Münsterstraße - K+K Markt 
bis Angelbrücke/Ehrenmal zu entwickeln.  
 
Hierbei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: 
- Aus- und Umbau Münsterstraße, inkl. Fuß - und Radwege sowie Begrünung (Bäume) und 
Parkstreifen  
- Bauliche Entwicklung für den Bereich Holterhaus und angrenzend = Schaffung einer Carréstruktur, 
das Wohnen , aber auch Ärztliche Versorgung und Dienstleistungen ermöglicht.  Eine 
Aufenthaltsqualität durch einen Platzcharakter mit Café oder möglicher Außengastronomie wäre 
dabei wünschenswert 
- Für den Bereich ehem. Bauernhof Hamsen und Thier wären in den Erdgeschossen entlang der 
Münsterstraße Gewerbe- und Dienstleistungsflächen anzustreben. 
- Die Geschossigkeit kann entlang der Münsterstraße entsprechend auf mehrere Geschosse erhöht 
werden, um zusätzlichen Wohnraum in den Obergeschossen zu ermöglichen. 
- Im weiteren Verlauf der Münsterstraße sollen weitere Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt 
werden (Flächen gegenüber der Star-Tankstelle) 
 
Begründung: 
Die Münsterstraße bildet für die Zukunft Wolbecks ein erhebliches Entwicklungspotential im Hinblick 
auf Dienstleistungen und Ärztliche Versorgung. An dieser Stelle stehen erhebliche bauliche 
Veränderungen bevor, da bestehende Nutzungen aufgegeben worden sind. Der Antrag soll 
sicherstellen, dass der Ortskern an dieser Stelle gestärkt und erweitert wird und somit der Versorgung 
des weiter wachsenden Stadtteils zu gewährleisten. 
 
 
Für die CDU-Fraktion: 
 
Alf R. Kassenbrock 
Fraktionsvorsitzender  
Anlage 2 
 zur Vorlage Nr. V/0786/2024

Anlage-1-Variante-Staedtebauliche-Konzeption

2888 Zeichen

Münsterstraße Wolbeck
Städtebauliche Konzeption
Stand: 11.03.2025
1
Anlage 1 zur Vorlage Nr.  V/0786/2024

2
Wolbeck – Münsterstraße
Lage im Stadtgebiet

3
Wolbeck – Münsterstraße
Übersicht

4
Wolbeck – Münsterstraße
Planungsrecht

5
Wolbeck – Münsterstraße
städtebauliches Konzept – Übersicht Lupen
1
2
3

6
Wolbeck – Münsterstraße
Lupe 1

7
Wolbeck – Münsterstraße
Lupe 1: Ist-Zustand

8
Wolbeck – Münsterstraße
Lupe 1: bestehendes Planungsrecht
Allgemeines Wohngebiet
 zwingend ein Geschoss
 geschlossene Bauweise
 GRZ 0,6 
 GFZ 0,6
 Flachdach
Allgemeines Wohngebiet
 zwingend ein Geschoss
 offene Bauweise, Einzelhäuser
 GRZ 0,4 
 GFZ 0,5
 Satteldach, Dachneigung 27° +- 3°
Mischgebiet
 zwei Geschosse
 geschlossene Bauweise
 GRZ 0,4 
 GFZ 0,8
 Satteldach

9
Wolbeck – Münsterstraße
Lupe 1: städtebauliches Konzept

10
Wolbeck – Münsterstraße
Lupe 1: Anpassung Planungsrecht
planungsrechtlich größtenteils umsetzbar 
= keine Bebauungsplanänderung 
notwendig.

11
Wolbeck – Münsterstraße
Lupe 2

12
Wolbeck – Münsterstraße
Lupe 2: Ist-Zustand

13
Wolbeck – Münsterstraße
Lupe 2: bestehendes Planungsrecht
Gewerbegebiet
 zwei Geschosse
 GRZ 0,8
 GFZ 1,6
 0-25° Dachneigung
 Abstandsklassen I-VII ausgeschlossen
Allgemeines Wohngebiet
 zwei Geschosse; nicht mehr als 2 WE
 Einzel- und Doppelhäuser
 GRZ 0,2
 GFZ 0,4
 Satteldach, 45 ° Dachneigung
Mischgebiet
 zwei Geschosse; nicht mehr als 2 WE
 Einzel- und Doppelhäuser
 GRZ 0,4
 GFZ 0,6
 Satteldach 45° Dachneigung

14
Wolbeck – Münsterstraße
Lupe 2: städtebauliches Konzept

15
Wolbeck – Münsterstraße
Lupe 2: Anpassung Planungsrecht
Entwicklung als Gewerbe- und 
Dienstleistungsstandort planungsrechtlich 
umsetzbar. 
Auch größere Baukörper sind 
planungsrechtlich zulässig, sofern die 
festgesetzte Geschossigkeit eingehalten 
wird.
planungsrechtlich eingeschränkt zulässig
Planungsrechtlich größtenteils umsetzbar.
Baukörper befindet sich auf festgesetzter 
Stellplatzfläche = Anpassung Planungsrecht

16
Wolbeck – Münsterstraße
Lupe 3

17
Wolbeck – Münsterstraße
Lupe 3: Ist-Zustand

18
Wolbeck – Münsterstraße
Lupe 3: bestehendes Planungsrecht
Mischgebiet
 zwei Geschosse
 offene bzw. geschlossene Bauweise
 GRZ 0,4 / GFZ 0,8
 35° Dachneigung
Mischgebiet
 offene Bauweise
 zwing. zwei (Str.) bzw. ein Geschoss
 GRZ 0,5 / GFZ 1,0
 0-35° Dachneigung
Allgemeines Wohngebiet
 Einzel- und Doppelhäuser
 zwingend ein Geschoss
 GRZ 0,3 / GFZ 0,5
Allgemeines Wohngebiet
 offene Bauweise
 (zwingend) zwei Geschosse
 GRZ 0,4 / GFZ 0,8
 Satteldach 35° +- 3°

19
Wolbeck – Münsterstraße
Lupe 3: städtebauliches Konzept

20
Wolbeck – Münsterstraße
Lupe 3: Anpassung Planungsrecht
planungsrechtlich eingeschränkt zulässig
Planungsrechtlich größtenteils umsetzbar.

Straßenentwurf
21
Neustrukturierung des Straßenraums ist im vorhandenen 
Straßenquerschnitt möglich.
aktuell vorhandener Straßenraum:

Beratungsverlauf (2)

29.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.05.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Münsterstraße 7
  • Mauritzstraße 4
  • Kissenkötterweg 18

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Details

Aktenzeichen
V/0786/2024
Typ
Vorlagen
Datum
27.02.2025
Erstellt
10.12.2024 10:19