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1402/2025

Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln: Auszeichnung mit dem „Preis für Good Governance Standards“

Mitteilung Ausschuss 15.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 26.05.2025, TOP 4.4

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Expertenkommission D-PCGM

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Mitteilung Ausschuss

3984 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 15.05.2025 
 1402/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 26.05.2025 
Finanzausschuss 26.05.2025 
 
 
Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln: Auszeichnung mit dem „Preis für 
Good Governance Standards“ 
 
Die Expert*innenkommission Deutscher Public Corporate Governance-Musterkodex hat der 
Stadt Köln die Verleihung des „Preises für Good Governance Standards“ angekündigt. Mit 
dem Preis für „Good Governance Standards“ möchte die Expert*innenkommission positiven 
Ansätzen zu bundesweiter Sichtbarkeit verhelfen und weiteren Gebietskörperschaften und Ak-
teur*innen wichtige Anknüpfungspunkte für die eigenen Reformentwicklungen aufzeigen. Der 
Preis soll dazu beitragen, Good Governance und verantwortungsvolle Organisationsführung 
bei öffentlicher Verwaltung und öffentlichen Unternehmen zu einem positiven Gestaltungs-
thema zu machen.  
 
Zur Begründung hat der wissenschaftliche Vorsitzende der Kommission, Herr Professor Dr. 
Ulf Papenfuß, Folgendes mitgeteilt:  
 
„Die Stadt Köln hat in ihrem PCGK in Regelungsziffer 2.5.1 eine besonders innovative und 
beispielgebende Regelung formuliert: „Das Aufsichtsorgan soll sich zu mindestens 40 Prozent 
aus Frauen und zu mindestens 40 Prozent aus Männern zusammensetzen. Darüber hinaus 
soll auf Geschlechterparität hingewirkt werden.“ Die Regelung zeigt, wie im Kontext der Re-
präsentation von Frauen in Aufsichtsorganen öffentlicher Unternehmen eine Empfehlung mit 
einer konkreten Zahl formuliert werden kann, die durch ihre Konkretheit „comply or explain“ 
auslöst, aber auch situationsgerechten Spielraum belässt. Die Regelung ist ein hervorragen-
des Beispiel für die Philosophie von PCGKs und dem Comply-or-explain Prinzip für verbindli-
che Auseinandersetzung mit Gestaltungsfreiheit. Im Sinne der Kommunikationsfunktion von 
PCGKs ist die Regelung ein sehr gutes Beispiel, wie eine Regelung in einem PCGK die Rege-
lungsadressat*innen auf einzelne besonders wichtige Anforderungen zusätzlich aufmerksam 
machen kann und wie übergreifende Anforderungen für den Kontext eines PCGKs ergänzt 
werden können.“ 
 
Die Auszeichnung der o.g. Regelung des PCGK der Stadt Köln erfolge vor dem Hintergrund 
der bundesweiten Debatte um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Auf-
sichtsorganen von Unternehmen. Die Regelung des PCGK der Stadt Köln sei ein „innovatives 
und diskussionswürdiges Beispiel“ und eine „lebensnahe Lösung“ in einer Debatte, in der die 
vertretenen Positionen von der Vorgabe starrer Quoten bis hin zum Verzicht auf jegliche Re-
gelung reichten.

2 
 
Die Verwaltung hat den Anteil von Frauen und Männern in Aufsichtsorganen städtischer Betei-
ligungen zuletzt nach deren Konstituierung mitgeteilt (Session 0310/2021). Auf die entspre-
chenden gleichstellungsrelevanten Regelungen wird die Verwaltung im Rahmen der Neu-Kon-
stituierung der Aufsichtsorgane nach der Kommunalwahl erneut hinweisen.  
 
Die Preisverleihung erfolgt am 04.09.2025 im Rahmen des 7. Zukunftssalons Public Corpo-
rate Governance: Integrierte Gestaltung mit Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen und 
Smart Government.  
 
Die Expert*innenkommission Deutscher Public Corporate Governance-Musterkodex entwi-
ckelt in einem integrativen, partizipativen und transparenten Prozess Grundsätze zur verant-
wortungsvollen Steuerung, Leitung und Aufsicht von und in öffentlichen Unternehmen, die in 
Praxis und Wissenschaft als einschlägig eingestuft werden, sowie Hinweise auf gesetzliche 
Vorschriften und Vorgaben. Zuletzt hat die Expert*innenkommission die Einführung des PCGK 
für die ARD begleitet. Eine Liste der Mitglieder der Expert*innenkommission ist beigefügt. Die 
Stadtkämmerin der Stadt Köln, Frau Professorin Dr. Dörte Diemert, gehört der Expert*innen-
kommission an; sie hat an der Abstimmung über die Preisverleihung nicht mit teilgenommen.  
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (2)

26.05.2025 Finanzausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.05.2025 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1402/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.05.2025
Erstellt
06.05.2025 16:52