2725/2019
Beantwortung der Anfrage AN/0298/2019 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Nutzung der Schulhöfe in Chorweiler
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Anlage 2 - JHA - Ergänzung geöffnete Schulhöfe - 24.04.1997
6780 Zeichen
Zur Sitzung des Schulausschusses am 24.04.1997 Zu TOP 5.2.2: Mitteilungen der Verwaltung hier: Öffnung der Schulhöfe außerhalb des Schulbetriebs als Spielplätze In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.02.1997 wurde die Verwaltung gebeten, die in der Anlage beigefügte Mitteilung auch dem Schulausschuß zur Kenntnis zu geben. Anlage Anlage 2 Anlage Zur Sitzung des .lugendhilfeausschusses - Ausschuß für Kinder. Jugend und Familie - am 04.02.1997 Zu TOP 3.1: Mitteilungen der Verwaltung hier: Öffnung der Schulhöfe außerhalb des Schulbetriebes als Spielplätze Nach einem Beschluß des Schulausschusses vom 23.05.1980 sind die Schulhöfe der Kölner Schulen zur Nutzung als Kinderspielplätze - eingeschränkt auf Zeiten außerhalb des Schulbe triebes bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 20.00 Uhr, außer an Sonn- und Feier tagen - freigegeben. Der Jugendhilfeausschuß hat sich mit Bezug auf diesen Beschluß mit dem Thema der Öffnung von Schulhöfen befaßt und in seiner Sitzung vom 21.06./28.06.1993 die Verwaltung gebeten, über die bisher freigegebenen Schulhöfe hinaus weitere Schulhöfe zu öffnen. Wie die Verwaltung bereits mitgeteilt hat, hat die Verwaltungskonferenz (VK) in ihrer Sit zung vom 14.05.1996 beschlossen, die Öffnung von Schulhöfen im Sinne des Beschlusses des Schulausschusses vom 23.05.1980 zu forcieren. Hierbei soll stadtweit eine Mindestöffnungs- quote von 50 % erreicht werden. Ferner wurde beschlossen, daß Dezernat VI auf Vorschlag der Bezirksämter der jeweiligen Bezirksvertretung eine Vorlage unterbreiten soll, aus der her vorgeht. mit welchen Schulen die angestrebte Quote erreicht werden soll. Nach einem Jahr soll der VK über die Erfahrungen mit der Öffnung von Schulhöfen berichtet werden, um die Quote gegebenenfalls weiter anzuheben. Die Prüfung der Bezirksämter, mit welchen Schulhöfen die angestrebte Quote erreicht werden soll, ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Angaben der jeweiligen Bezirksämter über die geöffneten Schulhöfe wurden um die Angaben des Schulverwaltungsamtes - diesem obliegt im Fall der 8 Gesamtschulen die Zuständigkeit - ergänzt. Entsprechend dem o. g. VK-Beschluß erhalten die einzelnen Bezirksvertretungen eine Vorla ge über die Öffnung der Schulhöfe im Bezirk. Die jeweils in den Bezirken zur Zeit geöffneten Schulhöfe sind nachfolgend aufgeführt: Bezirk Innenstadt Von insgesamt 42 Schulhöfen sind 10 Schulhöfe als Spielplätze geöffnet (24 %). Die geöffneten Schulhöfe sind: GGS Antwerpener Straße GGS/KGS Gotenring KGS Palmstraße BBS Neuhöfferstraße GGS Zwirnerstraße RS Im Hasental G Georgsplatz RS Severinswall KGS Lochnerstraße KGS/RS Dagobertstraße Die Schulhöfe der Schulen SOS Blumenthaistraße, Gymnasium Hansaring und des Schulge bäudes Georgstraße sind nur durch Zugang durch das Schulgebäude zu erreichen und können aufgrund dieser baulichen Gegebenheiten nicht geöffnet werden. Alle übrigen Schulhöfe können unter Berücksichtigung des Schulausschußbeschlusses vom 23.05.1980 (Schulbetrieb) nicht geöffnet werden. Bezirk Rodenkirchen Von 16 Schulen haben 5 Schulen ihre Schulhöfe als Spielplätze geöffnet (31 %): KGS Bernkasteler Straße GGS Godorfer Hauptstraße GGS Godorfer Straße GGS Sürther Hauptstraße IGS Raderthalgürtel Bezirk Lindenthal Von 28 Schulen (die SOS Sülzgürtel nutzt das Außengelände der Kinderheime Sülz) haben 21 Schulen ihre Schulhöfe als Spielplätze geöffnet (75 %): GGS Bachemer Straße GGS Berrenrather Straße GGS Breslauer Straße GGS Freiligrathstraße GGS Geilenkircher Straße GGS Kirchweg GGS Kölner Straße GGS Schulstraße GGS Wendelinstraße KGS Berrenrather Straße KGS Freiligrathstraße KGS Im Kamp KGS Lindenburger Allee/SOS Lindenburger Allee KGS Lohrbergstraße HS Ostl and Straße RS Berrenrather Straße RS Euskirchener Straße G Biggestraße, Apostelgymnasium G Leybergstraße, Hildegard-von-Bingen-Schule G Ostlandstraße SOS Friedrich-Schmidt-Straße Bezirk Ehrenfeld Von 24 Schulen haben 13 Schulen ihre Schulhöfe als Spielplätze geöffnet (54 %): GGS/HS Borsigstraße KGS/HS Baadenberger Straße Montessori-Zentrum, Rochusstraße GGS Görlinger-Zentrum KGS Erlenweg GGS Erlenweg KGS Mengenicher Straße KGS Wilhelm-Schreiber-Straße KGS Everhardstraße RS Kolkrabenweg SL Leyendeckerstraße KGS/GGS Vogelsanger Straße IGS Görlinger Zentrum Bezirk Nippes Von 29 Schulen haben insgesamt 15 Schulen ihre Schulhöfe als Spielplätze (davon 4 als Kita- Außenspielplätze) geöffnet (52 %): GGS Alzeyer Straße GGS Nesselrodestraße GGS Neusser Straße GGS Steinbergerstraße KGS Alzeyer Straße KGS Bülowstraße KGS Osterather Straße KHS Bülowstraße SE Auguststraße RS Neusser Straße G Castroper Straße GGS/KGS Garthestraße GGS Merkenicher Straße (Schulnebengebäude) SL. Kretzerstraße BBS Meerfeldstraße geöffnet als Außenspielfläche für Kita Bezirk Chorweilcr Von 17 Schulen haben 15 Schulen ihre Schulhöfe als Spielplätze geöffnet (88 %): KGS Berrischstraße GGS Martinusstraße GGS Riphahnstraße GGS Merianstraße GGS/HS Karl-Marx-Allee GGS/SL Soldiner Straße GGS Spoerkelhof und Amandusstraße HS Volkhovener Weg HS Holzheimer Weg GGS/KGS An den Kaulen G Fühlinger Weg Schulzentrum Pesch SL Fühlinger Weg RS Karl-Marx-Allee IGS Merianstraße Bezirk Porz Von 27 Schulen haben 18 Schulen ihre Schulhöfe als Spielplätze geöffnet (67 %): GGS Adolph-Kolping-Straße GGS Breitenbachstraße GGS Hauptstraße GGS Hohe Straße GGS Humboldtstraße GGS Iris weg GGS Konrad-Adenauer-Straße GGS Poller Hauptstraße GGS Schmittgasse GGS Schul straße KGS Hinter der Kirche KGS Kupfergasse HS Bonner Straße SL Stresemannstraße RS Planckstraße G Humboldtstraße Schulzentrum Heerstraße IGS Stresemannstraße Schi,'''Visschuß 24 JPa.r.37 TO p. p Bezirk Kalk Von 25 Schulen haben 13 Schulen ihre Schulhöfe als Spielplätze geöffnet (52 %): KGS Andreas-Hermes-Straße SL Edisonstraße GGS Europaring KGS Forststraße • KGS Fußfallstraße Schulzentrum Ostheim, Hardtgenbuscher Kirchweg G Kantstraße GGS Lustheider Straße RS Petersenstraße/GGS Diesterwegstraße Auslagerung Vietorstraße KGS Volberger Weg GGS/KGS Zehnthofstraße IGS Adalbertstraße Bezirk Mülheim Von 38 Schulen haben 24 Schulen ihre Schulhöfe als Spielplätze geöffnet (63 %) GGS Peter-Grieß-Straße GGS An St. Theresia KGS Thurner Straße KGS Langemaß AGS Am Rosenmaar GGS Buschfeldstraße GGS Leuchterstraße GGS/KGS Honschaftsstraße GGS/KGS Horststraße GGS/HS Von-Bodelschwingh-Straße KGS Diependahlstraße KGS Luzerner Weg KGS Neufelder Straße HS Rendsburger Platz HS Tiefentalstraße SOS Berliner Straße RS Danzierstraße G Kattowitzer Straße G Genovevastraße GGS Mülheimer Freiheit GGS Ferdinandstraße KGS Am Portzenacker IGS Burgwiesenstraße IGS Im Weidcnbruch.
Anlage 1 - JHA - Öffnung der Schulhöfe - 03.06.1997
3520 Zeichen
VI Zur Sitzung des ¿Mg^fldfailfgauss^liysses - Ausschuß für Kinder, .lupend und Familie - am .03 CK IW7 Zu TOP 3 S : Mitteilungen der Verwaltung hier: Öffnung der Schulhöfe außerhalb des Schulbetricbes als Spielplätze Wie die Verwaltung bereits mitgeteilt hat, haben die einzelnen Bezirksvertretungen (entsprechend dem VK-Beschluß vom 14.05.1996) eine Vorlage über die Öffnung der Schul höfe im Bezirk erhalten. Die geöffneten Schulhöfe waren in der jeweiligen Anlage der Be- schlußvorlagc aufgeführt. Der Beschluß Vorschlag lautete jeweils: „Die Bezirksvertretung be schließt, die in der Anlage aufgeführten Schulhöfc als Spielplätze zu öffnen". In der Sitzung des Jugcndhilfeausschusses am 04.02.1997 wurde die Verwaltung um Mittei lung der in der o. g. Angelegenheit gefaßten Beschlüsse der Bczirksvertretungen gebeten. Die Beschlüsse der jeweiligen Bezirksvertretungen sind nachfolgend aufgelistet: Bezirksvertretung Innenstadt Beschluß vom 23.01.1997: Die Bezirksvertretung beschließt, die in der Anlage aufge führten Schulhöfe als Spielplätze zu öffnen, außer der BBS Ncuhöffcr Straße. Die Verwaltung wird beauftragt, trotz der von ihr darge stellten Situation weiterhin intensiv darauf hinzuwirken, daß weitere Schulhöfe als Kinderspielplätze geöffnet wer den können, bzw. die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Bezirksvertretung Rodenkirchen Beschluß vom 17.03.1997: Die Bczirksvertretung beschließt (in Änderung zu der Verwaltungsvorlage) nachfolgende Schulhöfc als Spiel plätze zu öffnen: - KGS Bemkastcler Straße 9, 50969 Köln-Zollstock - GGS Godorfer Hauptstraße 73, 50997 Köln-Godorf - GGS Godorfer Straße 29, 50997 Köln-Immendorf - KGS Kcttelcrstraße 14, 50997 Köln-Meschenich - EGS/KGS Mainstraße 75, 50996 Köln-Rodenkirchen - GGS/SfL Rosenzweigweg 3, 50996 Köln-Zollstock - GGS Sürther Hauptstraße 149, 50999 Köln-Sürth - G Sürther Straße 55, 50996 Köln-Rodenkirchen - IGS Raderthalgürtel 3, 50968 Köln-Raderthal Anlage 1 Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, je Stadtteil zumindest einen Schulhof zu öffnen. Bezirksvertretung Lindenthal Bezirksvertretung Khrenfeld Bezirks Vertretung Nippes Bezirksvertretung Chorweiler Bezirksvertretung Porz Bezirksvertretung Kalk Bezirksvertretung Mülheim Beschluß vom 27.01.1997: Die Be/.irksvcrtrctung bcschlicßt, die in der Anlage zur Vcrwaltungsvoiiagc aufgeführten Schulhöfe als Spielplät ze zu öffnen. Beschluß vom 27.01.1997: Die Bezirksvertretung bcschlicßt, die in der Anlage aufge führten Schulhöfe als Spielplätze zu öffnen. Beschluß vom .10.01.1997: Die Bezirksvertretimg beschließt, die aufgeführten Schul- liöfc als Spielplätze zu öffnen. Die Verwaltung soll zudem im Jahresturnus erneut über prüfen, ob noch weitere Schulhöfe als Spielplätze geöffnet werden können. Beschluß vom 13.02.1997: Die Bezirksvertretung Chorweilcr beschließt einstimmig, die in der Anlage der Bcschlußvorlagc aufgeführten Schulhöfe als Spielplätze zu öffnen. Die Pflege- und Sa- nicrungskosten sollten entsprechend dem Öffnungsanteil auf die Bezirke verteilt werden. Beschluß vom 21.01.1997: Die Bezirksvertretung beschließt, die in der Anlage aufge führten Schulhöfc als Spielplätze zu öffnen. Beschluß vom 20.03.1997: Die Bezirksvertretung beschließt, die in der Anlage aufge führten Schulhöfc als Spielplätze zu öffnen. Beschluß vom 17.02.1997: Die Bezirksvertretimg bcschlicßt, die in der Anlage aufge führten Schulhöfe als Spielplätze zu öffnen.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlagen-Nummer 2725/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Beantwortung der Anfrage AN/0298/2019 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Nutzung der Schulhöfe in Chorweiler Bereits 1997gab es einen Beschluss zur Öffnung der Schulhöfe nach dem Schulbetrieb bspw. in der GGS Riophanstraße. 1. Wurde der Beschluss umgesetzt und die Schulleitungen bzw. Hausmei ster darüber informiert? 1a. Welche Schulen betrifft es? 2. Gibt es Vereinbarungen etc. zur Absicherung des Eigentums bspw. von Spielgeräten, die durch Fördervereine angeschafft wurden? 3. Gibt es Vorkehrungen zur Schulhofreinigung von bspw. Glasbruch etc. vor Unterrichtsbeginn? Antwort der Verwaltung Zu 1) Wie die Schulen 1997 über den Beschluss zur Öffnung der Schulhöfe informiert wurden lässt sich ohne aufwändige Recherche im Archiv nicht feststellen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Schulen schriftlich von der Verwaltung in Kenntnis gesetzt wurden und die Schulleitungen die Haus- meister bzw. Hausmeisterinnen informiert haben. Zu 1a) Die Bezirksvertretung Chorweiler hat mit Beschluss vom 13.02.1997 (Anlage 1) festgelegt, dass die in Anlage 2 genannten Schulhöfe geöffnet werden sollen. Zu 2) Gesonderte Vereinbarungen für Spielgeräte, die durch Fördervereine angeschafft wurden, sind der Verwaltung nicht bekannt. Zu 3) In der Regel begeht der Schulhausmeister bzw. die Schulhausmeisterin das Grundstück vor Öffnung der Schule und beseitigt Unfallgefahren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (127)
- Antwerpener Straße
- Palmstraße
- Neuhöfferstraße
- Zwirnerstraße
- Lochnerstraße
- Dagobertstraße
- Georgstraße
- Bernkasteler Straße
- Godorfer Hauptstraße 73
- Godorfer Straße 29
- Sürther Hauptstraße 149
- Bachemer Straße
- Berrenrather Straße
- Breslauer Straße
- Freiligrathstraße
- Geilenkircher Straße
- Kölner Straße
- Schulstraße
- Wendelinstraße
- Lohrbergstraße
- Euskirchener Straße
- Biggestraße
- Leybergstraße
- Ostlandstraße
- Friedrich-Schmidt-Straße
- Borsigstraße
- Baadenberger Straße
- Rochusstraße
- Mengenicher Straße
- Wilhelm-Schreiber-Straße
- Everhardstraße
- Leyendeckerstraße
- Vogelsanger Straße
- Alzeyer Straße
- Nesselrodestraße
- Neusser Straße
- Steinbergerstraße
- Bülowstraße
- Osterather Straße
- Auguststraße
- Castroper Straße
- Garthestraße
- Merkenicher Straße
- Kretzerstraße
- Meerfeldstraße
- Berrischstraße
- Martinusstraße
- Riphahnstraße
- Merianstraße
- Karl-Marx-Allee
- Soldiner Straße
- Adolph-Kolping-Straße
- Breitenbachstraße
- Hohe Straße
- Humboldtstraße
- Konrad-Adenauer-Straße
- Poller Hauptstraße
- Schmittgasse
- Kupfergasse
- Bonner Straße
- Stresemannstraße
- Planckstraße
- Andreas-Hermes-Straße
- Edisonstraße
- Forststraße
- Fußfallstraße
- Kantstraße
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- Diesterwegstraße
- Zehnthofstraße
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- Peter-Grieß-Straße
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- Berliner Straße
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- Kattowitzer Straße
- Genovevastraße
- Ferdinandstraße
- Burgwiesenstraße
- Mainstraße 75
- Sürther Straße 55
- Gotenring
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- Kirchweg
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- Volkhovener Weg
- Holzheimer Weg
- Fühlinger Weg
- Europaring
- Hardtgenbuscher Kirchweg
- Volberger Weg
- Luzerner Weg
- Rendsburger Platz
- Rosenzweigweg 3
- Am Rosenmaar
- Am Portzenacker
- Mülheimer Freiheit
- Görlinger-Zentrum
- Hinter der Kirche
- Raderthalgürtel 3
- An St. Theresia
- Amandusstraße
- An den Kaulen
- Hauptstraße
- Vietorstraße
- Im Hasental
- Severinswall
- Spoerkelhof
- Heerstraße
- Hansaring
- Sülzgürtel
- Langemaß
- Im Kamp
- Straße G
- Straße 9
- Straße 2
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 2725/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.08.2019
- Erstellt
- 09.08.2019 10:12