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2725/2019

Beantwortung der Anfrage AN/0298/2019 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Nutzung der Schulhöfe in Chorweiler

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 19.09.2019, TOP 7.1.4

Anlage 2 - JHA - Ergänzung geöffnete Schulhöfe - 24.04.1997

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Anlage 1 - JHA - Öffnung der Schulhöfe - 03.06.1997

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 2 - JHA - Ergänzung geöffnete Schulhöfe - 24.04.1997

6780 Zeichen

Zur Sitzung des Schulausschusses am 24.04.1997 
Zu TOP 5.2.2: Mitteilungen der Verwaltung 
hier: Öffnung der Schulhöfe außerhalb des Schulbetriebs 
als Spielplätze 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.02.1997 wurde die Verwaltung 
gebeten, die in der Anlage beigefügte Mitteilung auch dem Schulausschuß zur 
Kenntnis zu geben. 
Anlage 
Anlage 2

Anlage 
Zur Sitzung des .lugendhilfeausschusses - Ausschuß für Kinder. Jugend und Familie -
am 04.02.1997 
Zu TOP 3.1: Mitteilungen der Verwaltung 
hier: Öffnung der Schulhöfe außerhalb des Schulbetriebes 
als Spielplätze 
Nach einem Beschluß des Schulausschusses vom 23.05.1980 sind die Schulhöfe der Kölner 
Schulen zur Nutzung als Kinderspielplätze - eingeschränkt auf Zeiten außerhalb des Schulbe­
triebes bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 20.00 Uhr, außer an Sonn- und Feier­
tagen - freigegeben. 
Der Jugendhilfeausschuß hat sich mit Bezug auf diesen Beschluß mit dem Thema der Öffnung 
von Schulhöfen befaßt und in seiner Sitzung vom 21.06./28.06.1993 die Verwaltung gebeten, 
über die bisher freigegebenen Schulhöfe hinaus weitere Schulhöfe zu öffnen. 
Wie die Verwaltung bereits mitgeteilt hat, hat die Verwaltungskonferenz (VK) in ihrer Sit­
zung vom 14.05.1996 beschlossen, die Öffnung von Schulhöfen im Sinne des Beschlusses des 
Schulausschusses vom 23.05.1980 zu forcieren. Hierbei soll stadtweit eine Mindestöffnungs-
quote von 50 % erreicht werden. Ferner wurde beschlossen, daß Dezernat VI auf Vorschlag 
der Bezirksämter der jeweiligen Bezirksvertretung eine Vorlage unterbreiten soll, aus der her­
vorgeht. mit welchen Schulen die angestrebte Quote erreicht werden soll. 
Nach einem Jahr soll der VK über die Erfahrungen mit der Öffnung von Schulhöfen berichtet 
werden, um die Quote gegebenenfalls weiter anzuheben. 
Die Prüfung der Bezirksämter, mit welchen Schulhöfen die angestrebte Quote erreicht werden 
soll, ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Angaben der jeweiligen Bezirksämter über die 
geöffneten Schulhöfe wurden um die Angaben des Schulverwaltungsamtes - diesem obliegt 
im Fall der 8 Gesamtschulen die Zuständigkeit - ergänzt. 
Entsprechend dem o. g. VK-Beschluß erhalten die einzelnen Bezirksvertretungen eine Vorla­
ge über die Öffnung der Schulhöfe im Bezirk. 
Die jeweils in den Bezirken zur Zeit geöffneten Schulhöfe sind nachfolgend aufgeführt: 
Bezirk Innenstadt 
Von insgesamt 42 Schulhöfen sind 10 Schulhöfe als Spielplätze geöffnet (24 %).

Die geöffneten Schulhöfe sind: 
GGS Antwerpener Straße 
GGS/KGS Gotenring 
KGS Palmstraße 
BBS Neuhöfferstraße 
GGS Zwirnerstraße 
RS Im Hasental 
G Georgsplatz 
RS Severinswall 
KGS Lochnerstraße 
KGS/RS Dagobertstraße 
Die Schulhöfe der Schulen SOS Blumenthaistraße, Gymnasium Hansaring und des Schulge­
bäudes Georgstraße sind nur durch Zugang durch das Schulgebäude zu erreichen und können 
aufgrund dieser baulichen Gegebenheiten nicht geöffnet werden. 
Alle übrigen Schulhöfe können unter Berücksichtigung des Schulausschußbeschlusses vom 
23.05.1980 (Schulbetrieb) nicht geöffnet werden. 
Bezirk Rodenkirchen 
Von 16 Schulen haben 5 Schulen ihre Schulhöfe als Spielplätze geöffnet (31 %): 
KGS Bernkasteler Straße 
GGS Godorfer Hauptstraße 
GGS Godorfer Straße 
GGS Sürther Hauptstraße 
IGS Raderthalgürtel 
Bezirk Lindenthal 
Von 28 Schulen (die SOS Sülzgürtel nutzt das Außengelände der Kinderheime Sülz) haben 21 
Schulen ihre Schulhöfe als Spielplätze geöffnet (75 %): 
GGS Bachemer Straße 
GGS Berrenrather Straße 
GGS Breslauer Straße 
GGS Freiligrathstraße 
GGS Geilenkircher Straße 
GGS Kirchweg 
GGS Kölner Straße 
GGS Schulstraße 
GGS Wendelinstraße 
KGS Berrenrather Straße 
KGS Freiligrathstraße 
KGS Im Kamp 
KGS Lindenburger Allee/SOS Lindenburger Allee 
KGS Lohrbergstraße 
HS Ostl and Straße

RS Berrenrather Straße 
RS Euskirchener Straße 
G Biggestraße, Apostelgymnasium 
G Leybergstraße, Hildegard-von-Bingen-Schule 
G Ostlandstraße 
SOS Friedrich-Schmidt-Straße 
Bezirk Ehrenfeld 
Von 24 Schulen haben 13 Schulen ihre Schulhöfe als Spielplätze geöffnet (54 %): 
GGS/HS Borsigstraße 
KGS/HS Baadenberger Straße 
Montessori-Zentrum, Rochusstraße 
GGS Görlinger-Zentrum 
KGS Erlenweg 
GGS Erlenweg 
KGS Mengenicher Straße 
KGS Wilhelm-Schreiber-Straße 
KGS Everhardstraße 
RS Kolkrabenweg 
SL Leyendeckerstraße 
KGS/GGS Vogelsanger Straße 
IGS Görlinger Zentrum 
Bezirk Nippes 
Von 29 Schulen haben insgesamt 15 Schulen ihre Schulhöfe als Spielplätze (davon 4 als Kita-
Außenspielplätze) geöffnet (52 %): 
GGS Alzeyer Straße 
GGS Nesselrodestraße 
GGS Neusser Straße 
GGS Steinbergerstraße 
KGS Alzeyer Straße 
KGS Bülowstraße 
KGS Osterather Straße 
KHS Bülowstraße 
SE Auguststraße 
RS Neusser Straße 
G Castroper Straße 
GGS/KGS Garthestraße 
GGS Merkenicher Straße 
(Schulnebengebäude) 
SL. Kretzerstraße 
BBS Meerfeldstraße 
geöffnet als Außenspielfläche für Kita

Bezirk Chorweilcr 
Von 17 Schulen haben 15 Schulen ihre Schulhöfe als Spielplätze geöffnet (88 %): 
KGS Berrischstraße 
GGS Martinusstraße 
GGS Riphahnstraße 
GGS Merianstraße 
GGS/HS Karl-Marx-Allee 
GGS/SL Soldiner Straße 
GGS Spoerkelhof und Amandusstraße 
HS Volkhovener Weg 
HS Holzheimer Weg 
GGS/KGS An den Kaulen 
G Fühlinger Weg 
Schulzentrum Pesch 
SL Fühlinger Weg 
RS Karl-Marx-Allee 
IGS Merianstraße 
Bezirk Porz 
Von 27 Schulen haben 18 Schulen ihre Schulhöfe als Spielplätze geöffnet (67 %): 
GGS Adolph-Kolping-Straße 
GGS Breitenbachstraße 
GGS Hauptstraße 
GGS Hohe Straße 
GGS Humboldtstraße 
GGS Iris weg 
GGS Konrad-Adenauer-Straße 
GGS Poller Hauptstraße 
GGS Schmittgasse 
GGS Schul straße 
KGS Hinter der Kirche 
KGS Kupfergasse 
HS Bonner Straße 
SL Stresemannstraße 
RS Planckstraße 
G Humboldtstraße 
Schulzentrum Heerstraße 
IGS Stresemannstraße 
Schi,'''Visschuß 
24 JPa.r.37 
TO p. p

Bezirk Kalk 
Von 25 Schulen haben 13 Schulen ihre Schulhöfe als Spielplätze geöffnet (52 %): 
KGS Andreas-Hermes-Straße 
SL Edisonstraße 
GGS Europaring 
KGS Forststraße • 
KGS Fußfallstraße 
Schulzentrum Ostheim, Hardtgenbuscher Kirchweg 
G Kantstraße 
GGS Lustheider Straße 
RS Petersenstraße/GGS Diesterwegstraße 
Auslagerung Vietorstraße 
KGS Volberger Weg 
GGS/KGS Zehnthofstraße 
IGS Adalbertstraße 
Bezirk Mülheim 
Von 38 Schulen haben 24 Schulen ihre Schulhöfe als Spielplätze geöffnet (63 %) 
GGS Peter-Grieß-Straße 
GGS An St. Theresia 
KGS Thurner Straße 
KGS Langemaß 
AGS Am Rosenmaar 
GGS Buschfeldstraße 
GGS Leuchterstraße 
GGS/KGS Honschaftsstraße 
GGS/KGS Horststraße 
GGS/HS Von-Bodelschwingh-Straße 
KGS Diependahlstraße 
KGS Luzerner Weg 
KGS Neufelder Straße 
HS Rendsburger Platz 
HS Tiefentalstraße 
SOS Berliner Straße 
RS Danzierstraße 
G Kattowitzer Straße 
G Genovevastraße 
GGS Mülheimer Freiheit 
GGS Ferdinandstraße 
KGS Am Portzenacker 
IGS Burgwiesenstraße 
IGS Im Weidcnbruch.

Anlage 1 - JHA - Öffnung der Schulhöfe - 03.06.1997

3520 Zeichen

VI 
Zur Sitzung des ¿Mg^fldfailfgauss^liysses - Ausschuß für Kinder, .lupend und Familie -
am .03 CK IW7 
Zu TOP 3 S : Mitteilungen der Verwaltung 
hier: Öffnung der Schulhöfe außerhalb des Schulbetricbes als 
Spielplätze 
Wie die Verwaltung bereits mitgeteilt hat, haben die einzelnen Bezirksvertretungen 
(entsprechend dem VK-Beschluß vom 14.05.1996) eine Vorlage über die Öffnung der Schul­
höfe im Bezirk erhalten. Die geöffneten Schulhöfe waren in der jeweiligen Anlage der Be-
schlußvorlagc aufgeführt. Der Beschluß Vorschlag lautete jeweils: „Die Bezirksvertretung be­
schließt, die in der Anlage aufgeführten Schulhöfc als Spielplätze zu öffnen". 
In der Sitzung des Jugcndhilfeausschusses am 04.02.1997 wurde die Verwaltung um Mittei­
lung der in der o. g. Angelegenheit gefaßten Beschlüsse der Bczirksvertretungen gebeten. 
Die Beschlüsse der jeweiligen Bezirksvertretungen sind nachfolgend aufgelistet: 
Bezirksvertretung Innenstadt Beschluß vom 23.01.1997: 
Die Bezirksvertretung beschließt, die in der Anlage aufge­
führten Schulhöfe als Spielplätze zu öffnen, außer der 
BBS Ncuhöffcr Straße. 
Die Verwaltung wird beauftragt, trotz der von ihr darge­
stellten Situation weiterhin intensiv darauf hinzuwirken, 
daß weitere Schulhöfe als Kinderspielplätze geöffnet wer­
den können, bzw. die dafür notwendigen Voraussetzungen 
zu schaffen. 
Bezirksvertretung Rodenkirchen Beschluß vom 17.03.1997: 
Die Bczirksvertretung beschließt (in Änderung zu der 
Verwaltungsvorlage) nachfolgende Schulhöfc als Spiel­
plätze zu öffnen: 
- KGS Bemkastcler Straße 9, 50969 Köln-Zollstock 
- GGS Godorfer Hauptstraße 73, 50997 Köln-Godorf 
- GGS Godorfer Straße 29, 50997 Köln-Immendorf 
- KGS Kcttelcrstraße 14, 50997 Köln-Meschenich 
- EGS/KGS Mainstraße 75, 50996 Köln-Rodenkirchen 
- GGS/SfL Rosenzweigweg 3, 50996 Köln-Zollstock 
- GGS Sürther Hauptstraße 149, 50999 Köln-Sürth 
- G Sürther Straße 55, 50996 Köln-Rodenkirchen 
- IGS Raderthalgürtel 3, 50968 Köln-Raderthal 
Anlage 1

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob 
die Möglichkeit besteht, je Stadtteil zumindest einen 
Schulhof zu öffnen. 
Bezirksvertretung Lindenthal 
Bezirksvertretung Khrenfeld 
Bezirks Vertretung Nippes 
Bezirksvertretung Chorweiler 
Bezirksvertretung Porz 
Bezirksvertretung Kalk 
Bezirksvertretung Mülheim 
Beschluß vom 27.01.1997: 
Die Be/.irksvcrtrctung bcschlicßt, die in der Anlage zur 
Vcrwaltungsvoiiagc aufgeführten Schulhöfe als Spielplät­
ze zu öffnen. 
Beschluß vom 27.01.1997: 
Die Bezirksvertretung bcschlicßt, die in der Anlage aufge­
führten Schulhöfe als Spielplätze zu öffnen. 
Beschluß vom .10.01.1997: 
Die Bezirksvertretimg beschließt, die aufgeführten Schul-
liöfc als Spielplätze zu öffnen. 
Die Verwaltung soll zudem im Jahresturnus erneut über­
prüfen, ob noch weitere Schulhöfe als Spielplätze geöffnet 
werden können. 
Beschluß vom 13.02.1997: 
Die Bezirksvertretung Chorweilcr beschließt einstimmig, 
die in der Anlage der Bcschlußvorlagc aufgeführten 
Schulhöfe als Spielplätze zu öffnen. Die Pflege- und Sa-
nicrungskosten sollten entsprechend dem Öffnungsanteil 
auf die Bezirke verteilt werden. 
Beschluß vom 21.01.1997: 
Die Bezirksvertretung beschließt, die in der Anlage aufge­
führten Schulhöfc als Spielplätze zu öffnen. 
Beschluß vom 20.03.1997: 
Die Bezirksvertretung beschließt, die in der Anlage aufge­
führten Schulhöfc als Spielplätze zu öffnen. 
Beschluß vom 17.02.1997: 
Die Bezirksvertretimg bcschlicßt, die in der Anlage aufge­
führten Schulhöfe als Spielplätze zu öffnen.

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1642 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2725/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)  
 
Beantwortung der Anfrage AN/0298/2019 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Nutzung 
der Schulhöfe in Chorweiler 
Bereits 1997gab es einen Beschluss zur Öffnung der Schulhöfe nach dem Schulbetrieb bspw. in der 
GGS Riophanstraße.  
1. Wurde der Beschluss umgesetzt und die Schulleitungen bzw. Hausmei ster darüber informiert? 
1a. Welche Schulen betrifft es?  
2. Gibt es Vereinbarungen etc. zur Absicherung des Eigentums bspw. von Spielgeräten, die durch 
Fördervereine angeschafft wurden?  
3. Gibt es Vorkehrungen zur Schulhofreinigung von bspw. Glasbruch etc. vor Unterrichtsbeginn?  
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zu 1) 
Wie die Schulen 1997 über den Beschluss zur Öffnung der Schulhöfe informiert wurden lässt sich 
ohne aufwändige Recherche im Archiv nicht feststellen. Es ist aber davon auszugehen, dass die 
Schulen schriftlich von der Verwaltung in Kenntnis gesetzt wurden und die Schulleitungen die Haus-
meister bzw. Hausmeisterinnen informiert haben. 
 
 
Zu 1a)  
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat mit Beschluss vom 13.02.1997 (Anlage 1) festgelegt, dass die in 
Anlage 2 genannten Schulhöfe geöffnet werden sollen. 
 
 
Zu 2) 
Gesonderte Vereinbarungen für Spielgeräte, die durch Fördervereine angeschafft wurden, sind der 
Verwaltung nicht bekannt. 
 
 
Zu 3) 
In der Regel begeht der Schulhausmeister bzw. die Schulhausmeisterin das Grundstück vor Öffnung 
der Schule und beseitigt Unfallgefahren.

Beratungsverlauf (1)

19.09.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (127)

  • Antwerpener Straße
  • Palmstraße
  • Neuhöfferstraße
  • Zwirnerstraße
  • Lochnerstraße
  • Dagobertstraße
  • Georgstraße
  • Bernkasteler Straße
  • Godorfer Hauptstraße 73
  • Godorfer Straße 29
  • Sürther Hauptstraße 149
  • Bachemer Straße
  • Berrenrather Straße
  • Breslauer Straße
  • Freiligrathstraße
  • Geilenkircher Straße
  • Kölner Straße
  • Schulstraße
  • Wendelinstraße
  • Lohrbergstraße
  • Euskirchener Straße
  • Biggestraße
  • Leybergstraße
  • Ostlandstraße
  • Friedrich-Schmidt-Straße
  • Borsigstraße
  • Baadenberger Straße
  • Rochusstraße
  • Mengenicher Straße
  • Wilhelm-Schreiber-Straße
  • Everhardstraße
  • Leyendeckerstraße
  • Vogelsanger Straße
  • Alzeyer Straße
  • Nesselrodestraße
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  • Steinbergerstraße
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  • Osterather Straße
  • Auguststraße
  • Castroper Straße
  • Garthestraße
  • Merkenicher Straße
  • Kretzerstraße
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  • Berrischstraße
  • Martinusstraße
  • Riphahnstraße
  • Merianstraße
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  • Fußfallstraße
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  • Lustheider Straße
  • Petersenstraße
  • Diesterwegstraße
  • Zehnthofstraße
  • Adalbertstraße
  • Peter-Grieß-Straße
  • Thurner Straße
  • Buschfeldstraße
  • Leuchterstraße
  • Honschaftsstraße
  • Horststraße
  • Von-Bodelschwingh-Straße
  • Diependahlstraße
  • Neufelder Straße
  • Tiefentalstraße
  • Berliner Straße
  • Danzierstraße
  • Kattowitzer Straße
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  • Kirchweg
  • Erlenweg
  • Kolkrabenweg
  • Volkhovener Weg
  • Holzheimer Weg
  • Fühlinger Weg
  • Europaring
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  • Spoerkelhof
  • Heerstraße
  • Hansaring
  • Sülzgürtel
  • Langemaß
  • Im Kamp
  • Straße G
  • Straße 9
  • Straße 2
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
2725/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.08.2019
Erstellt
09.08.2019 10:12