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V/0354/2022/1

Vorgaben für die Verbringung von Abfällen

Vorlagen 19.01.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe, Sitzung am 19.04.2023, TOP 10

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage: Antrag der CDU-Fraktion an den B-AWM vom 24.02.2022

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Ergänzungsvorlage Beschluss

10466 Zeichen

V/0354/2022/1 
V/0354/2022/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vorgaben für die Verbringung von Abfällen 
- Antrag der CDU-Fraktion an den Betriebsausschuss der AWM vom 24.02.2022 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.02.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem als Anlage beigefügten Antrag der CDU-Fraktion, wonach sämtliche Abfälle im Einflussbe-
reich der AWM innerhalb der EU weiterverarbeitet werden müssen, kann aktuell unter Berück-
sichtigung der aktuell geltenden EG-Abfallverbringungsverordnung (VVA) nicht gefolgt 
werden wird nicht gefolgt. 
 
2. Das Ziel, unsachgemäße Entsorgung in Entwicklungs- und Schwellenländern zu verhin-
dern, begrüßen die AWM ausdrücklich. Es werden deshalb Maßnahmen eingeleitet, die 
dieses Ziel stärken.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
 
Begründung: 
 
Zu Punkt 1: Ein Abstellen lediglich auf die Mitgliedschaft in der EU würde eine unzulässige Benach-
teiligung darstellen, die mit der EU-Rechtsprechung nicht in Einklang zu bringen ist. 
 
Zu Punkt 2: Unter Beratung von Prof. Dr. Dageför de, einer ausgewiesenen Expertin auf dem Gebiet 
des Vergabe - und Verwaltungsrechts, haben die AWM ähnliche Handlungsoptionen analysiert. 
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
09.02.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Weinhold 
Telefon: 6052-40 
Weinhold@aw m.stadt-
muenster.de

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V/0354/2022/1 
 
Folgende Maßnahmen, die auf dem Leistungsbestimmungsrecht basieren und eine ähnliche Wirkun-
gen wie die Beschränkung auf EU-Länder entfalten, kommen in Betracht:  
 
- Die Leistungsanforderungen in Ausschreibungsunterlagen können über sogenannte Auftrags-
ausführungsbedingungen derart definiert werden, dass eine hochwertige Verwertung bei-
spielsweise durch eine hohe Qualität der  Sortierleistung oder andere Ansprüche vorgegeben 
wird. 
- Eine weitere Option, die die AWM bei künftigen Ausschreibungen verfolgen werden, ist die Er-
bringung eines Nachweises über den weiteren Verwertungsweg. Durch diese Maßnahme 
kann die Transparenz für den Verbleib der einzelnen Abfallfraktionen deutlich erhöht werden. 
- Auch wenn die Beschränkung auf EU -Länder wie dargelegt nicht zulässig ist, kann in den 
Ausschreibungsunterlagen eine maximale Transportentfernung zum Verwertungsbetrieb fest-
gelegt werden. Unabhängig davon kann der Transportweg auf verschiedene Art und Weise im 
Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt werden. Diese Maßnahmen sind geeignet, um 
die Abfallverbringung in Entwicklungs- oder Schwellenländer vorzubeugen. 
 
Als besonders zielführend dafür, dass der Verbleib der Abfälle aus Münster transparent ist, wurde die 
dritte Option– der Nachweis über den weiteren Verwertungsweg – bewertet. Die AWM werden zu-
künftig eine entsprechende Vorgabe in die Ausschreibungen insbesondere für Kunststoffabfälle auf-
nehmen.  
 
Sollte sich eine der anderen genannten Maßnahmen in der Praxis als zielführender erweisen, kann 
alternativ auch die maximale Transportentfernung oder die Leistungsanforderungen als Begrenzung 
verwendet werden.  
 
Sammlung und Verwertung der Abfälle aus Münster – ergänzend der aktuelle Sach-
stand:  
 
Bezüglich der weiteren Verarbeitung des Abfalls aus Münster erfüllen die AWM bereits seit jeher hohe 
ökologische Ansprüche bzw. legen diese für die Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern fest. 
Besonders wichtig dabei: Abfälle werden in Münster möglichst kleinteilig getrennt gesammelt und, 
wenn sie nicht in Münster weiterverarbeitet werden können, sind die Transportwege möglichst kurz.  
 
Möglichst kurze Transportwege stärken den regionalen Bezug und halten sowohl Transportkosten als 
auch die daraus resultierenden  CO2-Emmissionen möglichst niedrig . Regionale Geschäftspartner 
können vergleichsweise attraktivere Angebote auf die Ausschreibungen der Entsorgungsdienstleis-
tungen einreichen. Weiter entfernte Verarbeitungsbetriebe sind schon wegen der Transportkosten oft 
nicht konkurrenzfähig.  
 
Die getrennte Sammlung einzelner Abfallfraktionen stellt die Grundlage für eine stoffliche Verwertung 
dar. Die AWM stellen dies bezüglich seit jeher hohe Ansprüche an sich selbst. Als Beispiele sind hier 
CDs und Korken zu nennen. Auch wenn es sich hierbei jeweils um kleine Mengen handelt, werden 
diese Abfälle auf den Recyclinghöfen getrennt angenommen. Nach der getrennten Annahme werden 
beide Fraktionen durch Geschäftspartner in Deutschland stofflich verwertet.  
Aber auch ökonomisch hat die Getrennterfassung einzelner Abfallfraktionen Vorteile. Getrennt ge-
sammelte Abfälle ohne Störstoffe sind meist günstiger weiter zu verarbeiten oder haben sogar einen 
positiven Marktwert. Daher konnten die AWM im Jahr 2022 Verwertungserlöse in einer Gesamthöhe 
von ca. 3.396.000 € aus der Verwertung von Abfällen erzielen. 
 
Die nachfolgende Tabelle gibt Beispiele für die Entsorgungswege einzelner Abfallfraktionen.

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V/0354/2022/1 
 
  Fraktion Standort des Empfängers 
1. Kork Herford 
2. Eisenschrott Münster 
3. Nicht-Eisenschrott Münster 
4. Papier Münster 
5. CDs Elsenfeld a. Main  
6. Altfette  Münster 
7. Altreifen  Bad Essen 
8. Kunststoffe Münster 
9. Wertstofftonne Gescher 
10.  Krankenhausabfälle Gescher 
11.  Elektroschrott Nürnberg 
12.  Altholz AI-AIII Bergkamen  
13. Altholz AIV Münster 
14. Bauschutt Münster 
15. Straßenkehricht Neuenkirchen  
 
 
Kunststoffe/Kunststoffhaltige Abfallfraktionen:  
 
In der bundesweiten Berichterstattung wird immer wieder über Fälle unsachgemäßer und illegaler 
Entsorgung insbesondere von Kunststoffabfällen aus Deutschland in Entwicklungs - und Schwellen-
ländern berichtet. Unsachgemäße Verbringung von Abfällen aus Münster hat es bisher zwar nicht 
gegeben. Dennoch nehmen die AWM den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion zum Anlass, noch 
einmal insbesondere die kunststoffhaltigen Abfallfraktionen genau zu betrachten. Hierbei werden wie 
eingangs dargelegt weitere Sicherheitsma ßnahme ergriffen, die einer unsachgemäße Entsorgung 
unserer Geschäftspartner auch künftig vorbeugen. Zu den einzelnen Abfallfraktionen: 
 
Sortierreste aus Restabfall 
Die AWM verfügen über eine öffentlich -rechtliche Vereinbarung mit den Gemeinden der Twente -
Region (Twence) über die Entsorgung von Sortierresten aus Restabfällen der mechanischen Restab-
fallaufbereitungsanlage. Hierbei handelt es sich mit rund 45.000 Tonnen pro Jahr um die mengenmä-
ßig größte Outputfraktion der AWM.  
Die AWM sind durch regelmäßige  Begehungen und intensiven Austausch mit dem Vertragspartner 
Twence sicher, dass die Sortierreste der mechanischen Restabfallaufbereitungsanlage der AWM in 
einer modernen Anlage thermisch hochwertig (Wärmelieferung für industrielle Produktionsprozesse) 
verwertet werden.  
 
Kunststoffe aus Restabfall 
Die aussortierte Kunststofffraktion aus der Aufbereitung des Restabfalls wird aktuell von einem Pri-
vatunternehmen übernommen, danach in die Müllverbrennungsanlage Oberhausen verbracht und 
dort thermisch verwertet . Obwohl den AWM, wie dargelegt, der Verbleib der Kunststofffraktion aus 
der Restabfallaufbereitung bekannt ist, wird bei der nächsten Ausschreibung ebenfalls ein schriftlicher 
Nachweis des Verwertungswegs gefordert. 
 
Sortierreste aus der Wertstofftonne 
Sortierreste der Wertstoffe und stoffgleichen Nichtverpackungen werden von einem weiteren Privat-
unternehmen übernommen. Vom Geschäftsführer dieser Firma liegt den AWM bereits eine schriftli-
che Angabe zum Verbleib vor. Hierin wird bestätigt, dass der Abfall  nach der Verarbeitung zu RAL-
gütegesichertem Sekundärbrennstoff in Zementwerken in NRW und Luxemburg energetisch verwer-
tet wird. Ein Export ins nicht-europäische Ausland wird klar ausgeschlossen.

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V/0354/2022/1 
Auch bezüglich dieser Abfallfraktion werden die AWM künftig einen schriftlichen Nachweis des Ver-
wertungswegs verlangen.  
 
Hartkunststoffe 
Aktuell werden die Hartkunststoffe, die an den Recyclinghöfen der AWM abgegeben werden, eben-
falls durch ein Privatunternehmen weiterverarbeitet. Auch diesbezüglich werden die AWM künftig ei-
nen Nachweis über den Verwertungsweg verlangen.  
 
 
Wie oben dargelegt ist die Nachweisführung über den Verwertungsweg ein geeignetes Mittel um die 
Transparenz der weiteren Verwertungswege deutlich zu erhöhen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, 
dass die AWM nicht auf alle Abfälle aus Münster Einfluss haben. Hauptsächlich sind bei den Abfällen, 
auf die die AWM keinen Einfluss haben, die 78% der Wertstoffe aus der Wertstofftonne zu nennen, 
die nach dem Gebietsteilungsmodell in Münster von der REMONDIS GmbH & Co. KG  gesammelt 
und an die dualen Systeme weitergege ben werden. Auf diese Abfälle haben die AWM keine Ein-
flussmöglichkeiten, da sowohl die Sammlung als auch der Transport und die weitere Verarbeitung 
nicht in der Zuständigkeit der AWM liegen. 
 
Andere Fraktionen, bei denen die AWM keinen Einfluss auf den wei teren Verbleib haben, sind dieje-
nigen, die einem anderen Rücknahmesystem bzw. einer Rücknahmepflicht des Herstellers unterlie-
gen. Das ist  unter anderem Elektroschrott, der von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register zurückge-
nommen wird. Hier liegt die Sachherrschaft über die Abfälle beim jeweiligen Rücknahmesystem.  
 
Sollten sich die kommenden Ausschreibungen mit der Vorgabe eines Nachweises über den Verwer-
tungsweg für Kunststoffe als erfolgreich erweisen, werden die AWM diese Vorgabe ggf. auf weitere 
Abfallfraktionen ausweiten. Eine Ausweitung auf die Ausschreibungsunterlagen für Abfälle aus Altholz 
ist beispielsweise gut vorstellbar.  
 
 
 
Zusammenfassend  
Die AWM setzen seit jeher hohe Maßstäbe bei der Verwertung der Abfälle aus Münster an. Dennoch 
nehmen die AWM den Antrag der CDU -Ratsfraktion als Anlass, ihre Standards noch weiter zu ver-
bessern.   
 
Da die rechtlichen Mittel nicht gegeben sind, können die AWM den Antrag nicht eins zu eins umset-
zen. Das Ziel, eine unsachgemäße Entsorgung in Schwellen- oder Entwicklungsländer vorzubeugen, 
verfolgen die AWM dennoch ausdrücklich. Durch die Forderung eines Nachweises über den weiteren 
Verwertungsweg steht den AWM ein Mittel zur Verfügung, welches die Transparenz deutlich erhöht. 
Daher werden die AWM diese Maßnahme künftig nutzen, um den Verbleib insbesondere von kunst-
stoffhaltige Abfallfraktionen nachvollziehbarer zu machen.  
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage: - Antrag der CDU-Fraktion an den BA-AWM vom 24.02.2022

Anlage: Antrag der CDU-Fraktion an den B-AWM vom 24.02.2022

1164 Zeichen

Münster, den 24. Februar 2022 
 
 
Der Betriebsausschuss AWM möge beschließen: 
 
Bei allen zukünftigen Vereinbarungen bzw. bei der Verlängerung bestehender Verträge, 
bezüglich der Verwertung, der Weiterverarbeitung des Mülls sowie der Wertstoffe der AWM 
ist zwingend zu vereinbaren, dass der Müll oder die Wertstoffe innerhalb der EU 
weiterverarbeitet werden müssen.  
 
 
Begründung: 
 
In der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion bestätigte die AWM, dass nach den 
vorliegenden Kenntnissen der AWM keine Abfälle aus Münster den EU-Raum verlassen 
bzw. in Nicht-EU Staaten exportiert werden. 
Ein wesentlicher Teil der Abfälle verbleibt für die weitere Verwertung in Anlagen in 
Deutschland. Lediglich Abfälle aus der mechanischen Aufbereitung (MRA) und die Altmetalle 
von den Wertstoffhöfen werden in die Niederlande verbracht und dort weiter behandelt bzw. 
verwertet. 
Mit diesem Antragsbeschluss will die CDU-Fraktion sicherstellen, dass auch in Zukunft 
verbindlich Abfälle in Länder exportiert werden, in denen die Arbeitsbedingungen bei der 
Trennung oder Weiterverarbeitung der Stoffe nachvollziehbar sind. 
 
 
Gez.  
Hendrik Grau 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

19.04.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0354/2022/1
Typ
Vorlagen
Datum
19.01.2023
Erstellt
19.01.2023 12:54