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0713/2025

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Direktwahllokal im Stadtbezirk Lindenthal" (AN/0267/2025)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 24.03.2025, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4185 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 0713/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.03.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend 
"Direktwahllokal im Stadtbezirk Lindenthal" (AN/0267/2025) 
Anfrage: 
Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, im Stadtbezirk Lindenthal kein Di-
rektwahllokal einzurichten? 
Wie sieht die Planung für die Kommunalwahl im September 2025 aus? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich richtet die Verwaltung bei jeder regulären Wahl in jedem Bezirksrathaus und zu-
sätzlich im Kalk-Karree einen Direktwahlstandort ein, um den Wähler*innen im Interesse einer 
hohen Wahlbeteiligung die Wahlmöglichkeit möglichst nahe zu bringen und zu erleichtern. Da-
mit ist Köln im interkommunalen Vergleich im Übrigen führend. Die Stadt München bietet ne-
ben dem Wahlamt selbst nur fünf Direktwahlstandorte an, Frankfurt, Düsseldorf und Dortmund 
beispielsweise jeweils sogar nur einen. 
 
Für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 galten allerdings andere, beson-
dere Rahmenbedingungen: 
 
Seit der Auflösung der Regierungskoalition standen gerade einmal drei Monate zur Verfü-
gung, um diese Wahl vorzubereiten, ohne zusätzliche qualifizierte Personalressourcen.  
 
Dazu gehört – als ein Teil der Wahlorganisation – auch für die Direktwahlschalter auskömm-
lich geeignetes Personal von extern zu gewinnen, dieses zu qualifizieren und die Dienst- und 
Fachaufsicht im laufenden Betrieb zu gewährleiten. Die Direktwahl wird nämlich nicht mit Mit-
arbeitenden der Kundenzentren oder aus anderen Bereichen der Verwaltung besetzt, weil 
dies zu einer Reduzierung des Dienstleistungsangebots in den Kundenzentren bzw. den an-
deren Bereichen führen würde. An jedem einzelnen Standort sind zudem erst die räumlichen, 
technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen und ggf. Mobiliar bereitzu-
stellen, auch wenn die grundsätzlichen Anschlüsse grundsätzlich vorhanden sind. Um einen 
reibungslosen Betrieb zu gewährleisten müssen an jedem Standort zu jeder Zeit ausreichend 
Materialien (Stimmzettel, Briefwahlunterlagen) verfügbar sein, was eine laufende und engma-
schige Überwachung, Logistik und Belieferung erfordert. 
 
Innerhalb des für die Vorbereitung der Bundestagswahl zur Verfügung stehenden, extrem kur-
zen Zeitraums war es nicht zu gewährleisten, genügend qualifiziertes Personal einzustellen, 
um die Direktwahlschalter besetzen zu können. Des Weiteren standen für die Wahlorganisa-
tion bei dieser Bundestagswahl weder die zeitlichen noch personellen Ressourcen zur Verfü-
gung, um die beschriebenen Aufwände weiterhin für zehn Direktwahlschalter betreiben zu

2 
 
können. Von daher war eine Einschränkung unumgänglich, um insgesamt eine ordnungsge-
mäße und rechtskonforme Wahlorganisation gewährleisten zu können.  
 
Im Ergebnis wurde in jedem der vier Kölner Wahlkreise jeweils eine Direktwahl ermöglicht und 
zwar an den Standorten in Rodenkirchen, Nippes, Porz und Mülheim und zusätzlich ein zent-
raler Standort für alle Wahlkreise in Kalk. Dort wurden soweit wie möglich die Anzahl der 
Schalter erhöht und Öffnungszeiten angepasst. 
 
Die Verwaltung hält dies unter den gegebenen Umständen für einen zielführenden Kompro-
miss, der ohne Frage für einige Bürgerinnen und Bürger auch mit weiteren Wegen für die Di-
rektwahl verbunden war, sich im Ergebnis aber bewährt hat.  
 
Die Verwaltung hat den Wähler*innen, die am Wahltag die Urnenwahl nicht in Anspruch neh-
men konnten, mit der Briefwahl eine bequeme Alternative zur Direktwahl geboten, so dass 
niemand auf die Stimmabgabe verzichten musste oder in der Ausübung des Wahlrechts ge-
hindert wurde. 
 
Mit dem Angebot der Urnenwahl in den Wahlgebäuden, der Direktwahl in den Wahlkreisen so-
wie der Briefwahl wurde allen Wahlberechtigten eine wohnortnahe Wahlmöglichkeit geboten. 
 
Zur Kommunal- und Integrationsratswahl am 14. September 2025 steht ein ausreichender 
Zeitraum für die Vorbereitung zu Verfügung, so dass wieder in allen Stadtbezirken eine Direkt-
wahlmöglichkeit angeboten werden soll.

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0713/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.03.2025
Erstellt
07.03.2025 11:27