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1116/2017

Anfrage Speedskateranlage Scheibenstr

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 11.05.2017, TOP 7.1.3

Anlage 1- Speedskate_Bahn_Köln_260_151220_Variante_I

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 1- Speedskate_Bahn_Köln_260_151220_Variante_I

1719 Zeichen

Speedskate-Bahn SSC Köln 1998 e.V. - Entwurf Variante |

Übersicht

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Asphalt
Pflastersteine

Wegefläche Bestand

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924 m?
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\ an Streckenlänge, gemessen an der inneren Linie 200 m
Sy bö ht 490 m? : 2. a en aa Streckenbreite 6m
Ä Ph an, = Br Tat, a ee RN EINEN Breite der Sicherheitszone auf der Streckeninnenseite 0,5 m

Flächen:

I ee a Ka AU LIE eN” LK, SE Asphaltfläche: 2353 m?
- vr RER Re air Y » ’ Bi ; Pflasterfläche: 210 m?

Toiletten, Unterstand etc.: 225 m?

Schnitt A-A' Detail Fahrbahn

enaseehen Projektträger: SSC Köln 1998 e.V.
an ” Speed Skating Club
Asphalttragschicht Xantener Str. 134
“en 50735 Köln

Entwässerungsrinne Frostschutzschicht Kiessand
Einlaufbreite 10 cm 0/32 gewaschen: 42cm
Belastungsklasse A 15
; Oberboden Bodenklasse | Planverfasser:
Beton-Einfassung C12/15

1000x250x300 (Länge x Höhe x Breite) x Versickerungsfähiger Maier Landschaftsarchitektur est 4
Füllbodı ; r oin
Tragschicht, Schotter 0/45; I0. cm 5 en Dipl.-Ing. Ralf Maier

Ken Freier Landschaftsarchitekt bdla, iaks Telefon: 0221/1395905
Fax: 0221/91249086

Planinhalt: Speedskate-Bahn SSC Köln 1998 e.V.
Entwurf Variante 1

Bearbeitet: Ralf Maier Unterschrift Landschaftsarchitekt:
maier@maierlandschaftsarchitektur.de

Datum: Maßstab: Plan Nr.
ST 7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3364 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 1116/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 11.05.2017 
 
Bezirssportanlage (BSA) Weidenpesch; Planung einer Inlineskaterbahn 
Durch Bezirksvertreterin Schumacher wurde die Verwaltung um Beantwortung diverser Fragen zur 
geplanten Errichtung des Speedskater Clubs auf der Bezirksportanlage Scheibenstr. gebeten. 
 
Da es sich dabei um eine reine Vereinsbaumaßnahme handelt und durch die Stadt lediglich eine 
Grundstücksfläche im Wege eines noch abzuschließenden Mietvertrages zur Verfügung stellt und 
den Umbau der Anlage zu einer Inlineskatingbahn mit einem städtischen Zuschuss bezuschusst, 
können die Fragen wie folgt beantwortet werden. 
 
Der Speedskater Club Köln e. V. beabsichtigt auf dem jetzigen westlichen Ascheplatz eine Asphalt-
rundbahn mit Asphaltinnenfläche sowie eine Fläche für die Infrastruktur zu errichten (s. Anlage). Da-
bei hat der Verein unter Berücksichtigung der Anwohnerschaft die geplante Rundbahn an den östli-
chen Rand des jetzigen Sportplatzes gelegt. Außerdem erfolgen sowohl die Erschließung der Anlage 
als auch der Zugang zu der Anlage von der östlichen Seite des Platzes und damit von der von der 
Anwohnerschaft abgewandten Seite aus.  
Insoweit ist nicht davon auszugehen, dass sich die Verhältnisse auf der Sportanlage Scheibenstr. 
wesentlich verändern. Es ist jedoch erforderlich, dass der Verein, der auf der Anlage die Verkehrssi-
cherungspflicht übernehmen und für einen geordneten Sportbetrieb sorgen muss, die Inlinebahn ein-
zäunen wird. 
Unabhängig von der jeweiligen Nutzung sind die Bestimmungen des Lärmschutzes sowohl bei der 
Nutzung als Fußballplatz als auch als Inlineskatingbahn einzuhalten. Dies bedeutet konkret, dass im 
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens unter anderem auch die Belange des Lärmschutzes und 
des Nachbarrechts geprüft und berücksichtigt werden. Nach der derzeitigen Planung ist die Errich-
tung einer Beleuchtung analog zu einer Trainingsbeleuchtungsanlage nicht vorgesehen. Für den Fall 
einer entsprechenden Errichtung wären die Rahmenbedingungen ebenfalls im Rahmen des Geneh-
migungsverfahrens durch die Ordnungsbehörden zu prüfen. 
Derzeit gibt es neben der Vereinsbaumaßnahme des Speedskaterclubs Köln e. v. noch die Planung 
des FSV Köln 1899 e. V. den westlichen Platz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Darüber hin-
aus sind noch keine weitergehenden Projekte im Bereich der Bezirkssportanlage Scheibenstr. vorge-
sehen. 
Im Hinblick darauf, dass den Kölner Bürgern neben der verfügbaren Grünfläche im Bereich der 
Sportanlage Scheibenstr. in vielfältiger Weise die Möglichkeiten zur Sportausübung und Freizeitge-
staltung zur Verfügung gestellt werden und gleichzeitig in der umgebenden Grünanlage Fläche zum 
Aufenthalt und zur Entspannung gegeben sind, ist davon auszugehen, dass für alle Nutzer und An-
wohner, wobei das eine das andere nicht ausschließt - wie in der Vergangenheit ein gemeinsames 
Miteinander ermöglicht ist und bleibt. 
Vor dem Hintergrund, dass es sich im vorliegenden Fall um eine Änderung der Nutzung einer Sport-
fläche (Fußball in Inlineskating) handelt, ist nicht vorgesehen ein umfangreiches Beteiligungsverfah-
ren analog zu einer Stadtplanungsmaßnahme durchzuführen.

2

Beratungsverlauf (1)

11.05.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Xantener Straße 134
  • Scheibenstraße
  • Straße 13

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Details

Aktenzeichen
1116/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27