V/0702/2024
Zweiter Zwischenbericht zur Entwicklung eines Musikförderkonzepts für Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0702/2024 Kurzüberblick Mit der aktuell erstellten Dokumentation zur Konferenz „Auf dem Weg zu einem Musikförderkonzept für Münster“ (Anlage 1) legt das Kulturamt einen Katalog abschließender Handlungsempfehlungen zur sub- stanziellen (Weiter -)Entwicklung der Musiklandschaft in Münster und als Grundlage eines Musikförderkon- zeptes für Münster vor. Der Maßnahmenkatalog ist das Ergebnis eines intensi ven zweijährigen Erarbeitungsprozesses und soll als Grundlage weiterer politischer Beschlussfassungen dienen. Er fußt auf Erhebungen und Analysen, die für den komplexen Bereich der Musik in Münster im Jahr 2023 durchgeführt wurden. Erstmalig liegen damit zentrale Erkenntnisse über das Musikökosystem in Münster, seine Akteur:innen, die Wechselwirkungen, die infrastrukturellen und monetären Rahmenbedingungen und die Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmale vor, die nun als fundierte Grundlage für ein effek tives und gezieltes Förderkonzept dienen. Es ist zudem auch das Ergebnis eines breiten Beteiligungsprozesses mit Musiker:innen und Musikakteur:innen unterschiedlicher Musikgenres und Professionalisierungsgrade im Jahr 2024. Mit den jeweils erzielten unte rschiedlichen Konkretisierungsgraden der Maßnahmen, den ermittelten Priori- täten sowie der Einschätzung der jeweiligen zeitlichen Umsetzbarkeit liegen zudem Richtwerte für die mög- liche Ausgestaltung des Musikförderkonzeptes für Münster in den kommenden Jahr en vor. Dabei tragen auch die jeweils pro Maßnahme formulierten Hinweise und weiteren Arbeitsschritte zu einem differenzierten und vollständigen Bild des erforderlichen Leistungsvolumens bei. Entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen vorausgesetzt, liegt somit ein realistischer Handlungsplan für die systematische und bedarfs- gerechte Ausformulierung, Weiterentwicklung und Umsetzung eines Musikförderkonzepts für Münster in den kommenden Jahren vor. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Es werden folgende Ziele aus den Leitorientierungen des ISM-Prozesses verfolgt: Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah- lung entwickeln Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Finanzierung : Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2025 enthalten? Ja X Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Integration und Berücksichtigung von Querschnittsthemen ist expliziter Bestandteil der Entwicklung ei- nes zeitgemäßen Musikförderkonzepts für Münster.
Berichtsvorlage
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V/0702/2024 V/0702/2024 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Zweiter Zwischenbericht zur Entwicklung eines Musikförderkonzepts für Münster Hier: Abschließende Handlungsempfehlungen und konkretisierte Fördermaßnahmen Beratungsfolge 14.11.2024 Kulturausschuss Bericht Bericht: 1. Ausgangs- und Beschlusslage Mit dem Haushaltsbegleitantrag der Ratsfraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Volt „Ein Musikförderkonzept für Münster“ vom 15. November 2022 (Anlage 2) wurde die Kulturverwaltung be- auftragt, unabhängig von dem Prozess zum Musik -Campus ein Musikför derkonzept mit einem Schwerpunkt auf der „Freien Musikszene“ in Münster zu entwickeln. Für den Prozess der Erstellung wurde ein Betrag von bis zu 40.000 Euro beschlossen und im Haushalt 2023 veranschlagt. Die zentrale Zielsetzung dieses Musikentwicklungs - und Förderkonzepts, die Kultursparte Musik in ihrer Vielfalt in Münster zu stärken und weiterzuentwickeln, war gemäß Antrag in zahlreiche Teilziele differenziert: Neben der Stärkung der (infrastrukturellen) Rahmenbedingungen und Strukturen, der künstlerischen Qualität (auch im überregionalen Austausch und Wettbewerb), der (inter -)kulturellen und sozialen Vielfalt und Offenheit sowie der kulturellen Bildung und Teilhabe der freien Musikszene in dieselbe, sollte zudem auch die kommunikative Stärkung des Musikstandorts sowie mögliche Ko- operationen und eine synergetische Ressourcennutzung mit den in der Stadt ansässigen institutionell geförderten Einrichtungen Berücksichtigung finden. Vorgegeben wurde zudem, dass das Konzept unter Einbeziehung freier Musikschaffender und ggf. vorhandener Vorüberlegungen derselben, von Förderkonzeptionen aus anderen Kunstsparten sowie aus vergleichbaren Kommunen entwickelt werden soll. Kulturamt 31.10.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schnell Telefon: 492-4100 Schnell@stadt-muenster.de - 2 - V/0702/2024 2. Vorgehen und Prozessverlauf Der politische Auftrag hat in den vergangenen zwei Jahren zu einer sehr intensiven Beschäftigung und Auseinandersetzung mit der Sparte Musik und dem äußerst facettenreichen Musikökosystems Münsters geführt. Zur Bearbeitung dieses komplexen Auftrags wurde auf Empfehlung befragter Expert:innen anderer Kommunen und einschlägiger Fachverbände ein Verfahren gewählt, nach dem in einer ersten Phase im Jahr 2023 zunächst eine Bestands- und Potenzialanalyse der Musiklandschaft in Münster mit einem Schwerpunkt auf der „Freien Musikszene“ vorgenommen und eine erste A bleitung von Hand- lungs- und Potenzialfeldern mit Handlungsempfehlungen geleistet worden ist (V/0675/2023). Die Ergebnisse dieser extern beauftragten Studie mit Ableitung von Handlungs- und Potenzialfeldern und ersten Handlungsempfehlungen steht zur Verfügu ng unter: www.stadt- muenster.de/kulturamt/kulturfoerderung/musikfoerderkonzept. Im Jahr 2024 folgte die zweite Phase, in der die Ergebnisse in einem moderierten, partizipativen Prozess mit den Musikschaffenden insbesondere der Freien Musikszene, mit Multiplikator:innen und Vertreter:innen der Politik diskutiert, weiter konkretisiert und priorisiert wurden. Nach einem ersten Workshop mit den kulturpolitischen Spreche r:innen und einer Präsentation und Diskussion im Rahmen des Musikfachlichen Begleitgremiums zum Musik -Campus im Mai 2024, be- schäftigte sich der Kulturausschuss in seiner Sitzung vom 06. Juni 2024 mit der Thematik. Im Juni und Juli folgten zudem zwei weiter e Workshops mit Vertreter:innen verschiedener Musikgenres und Teilszenen, die zu einer weiteren Verdichtung relevanter Fragestellungen und Handlungsfelder sowie der Vorbereitung der ersten Musikkonferenz dienten. Zu der ersten Musikkonferenz „Auf dem Weg zu einem Musikförderkonzept“ hatte das Kulturamt breit eingeladen. Die Konferenz fand mit großer Resonanz am 04. September 2024 im Bennohaus statt. Unter den rund 100 Teilnehmenden befanden sich freie Musiker:innen und Musikakteur:innen, Vertreter:innen der Politik, Vertreter:innen der Institutionen und Verwaltungsmitarbeitende. Ziele der Konferenz waren neben der Ergebnisvorstellung der Bestands- und Potenzialanalyse die ggf. weitere Identifizierung sowie Konkretisierung zentraler Handlungsfelder und Förd ermaßnahmen. Es ging zudem um das Sichtbarmachen und Überführen relevanter Best -Practice-Bespiele. Einen wichtigen Beitrag dazu leistete der externe Gast, Till Kniola, der als einer der beiden Musikreferenten im Kulturamt der Stadt Köln das dort bereits s eit Jahren erfolgreich praktizierte Musikförderkonzept verantwortet. Zudem waren verschiedene lokale Musikakteur:innen aus unterschiedlichen Bereichen und Genres eingeladen, aus ihrer jeweiligen Expertise und Perspektive fachliche Impulse zu den Herausforderungen und erfolgversprechenden Handlungsansätzen zu geben. Die fünf parallel angebotenen Vertiefungsworkshops hatten dabei das Ziel, insbesondere auch den unterschiedlichen Bedarfslagen von Nachwuchsmusiker:innen auf der einen sowie den fortgeschritte- nen professionellen Akteur:innen auf der anderen Seite sowie der unterschiedlichen Musikgenres – insbesondere der Bereiche „Klassik“ (Klassik, Alte Musik, Neue Musik) sowie „Nicht -Klassik“ (Rock, Pop, Jazz etc.) – gerecht zu werden. Ein weiterer Fokus lag zudem auf Zielen und Förderansätzen der Musik anderer Kulturen und der (inter-)kulturellen Bildung sowie zudem insbesondere auch auf den infrastrukturellen Anforderungen und Rahmenbedingungen im Sinne angemessener Orte der Produktion und Präsentation für M us- ker:innen. Die vorliegende Dokumentation (Anlage 1) spiegelt die Inhalte und die sehr engagierten, konstruk- tiven und lebendigen Auseinandersetzungen während der Konferenz wider. In einem abschließenden Fazit wurde dabei insbesondere auch das sich zum Teil erstmalige Begegnen, Kennenlernen, vonei- nander Lernen und Vernetzen der unterschiedlichen Musikakteur:innen als sehr gewinnbringend be- wertet und mit dem Wunsch nach vergleichbaren Folgeveranstaltungen verbunden. - 3 - V/0702/2024 3. Zentrale Ergebnisse Der im Jahr 2024 realisierte partizipative Prozess hat die im Jahr 2023 erhobenen und analysierten Daten, Stärken und Schwächen sowie Potenzial- und Handlungsfelder des Musikökosystems bestä- tigt, untermauert und weiter ausdifferenziert. Stärken und Schwächen Prägnant zusammengefasst kann festgehalten werden, - dass Münster als ausgeprägter Dienstleistungs- und Hochschulstandort mit seiner Größe, Wirtschaftskraft und Bevölkerungsstruktur über allgemeine Rahmendbedingungen verfügt, die insgesamt ein (musik-)kulturelles Klima begünstigen, von dem einige Bevölkerungsgrup- pen bislang jedoch wenig(er) bzw. gar nicht profitieren. - dass Münster insbesondere auch in Relation zu seiner Größe eine sehr vielfältige, qualitäts- volle und lebendige (Freie) Musikszene aufweist, der es dennoch in Teilen an Innovations- und Strahlkraft und für die Musiker:innen an Karrierechancen mangelt. - dass gewinnbringende Wechselwirkungen und Arbeitsbeziehungen der Musikeinrichtun- gen und Musikakteur:innen untereinander bereits vielfach gelebte Praxis sind und dennoch viel nicht ausgeschöpftes Potenzial bergen. Insbesondere die Realisierung von Kooperationen und kooperativer Formate ist ausbaufähig. - dass Münster mit Blick auf die infrastrukturellen Rahmenbedingungen bereits über ein res- pektables Angebot an (dezentralen) Präsentations- und Veranstaltungsorten verfügt, die Stadt jedoch zugleich deutliche Lücken insbesondere auch im Bereich der Produktions- und Probe- möglichkeiten aufweist. Durch das Mapping in Kooperation mit dem PopBoard NRW konnten insgesamt 130 „Musikorte“ identifiziert werden, die sich in ihrer Größe, Atmosphäre, Ausstrah- lung und Programmatik sehr unterscheiden. Sie sind unter folgendem Link abrufbar: https://karte.popboard.nrw/ - dass die Kulturverwaltung bereits verschiedene Möglichkeiten der (Musik-)Förderung vor- hält. Im Abgleich mit den anderen Sparten bildet die Musikförderung bislang jedoch mit deutli- chem Abstand das Schlusslicht und erfährt aufgrund der bereits vor Jahrzehnten erfolgen Ein- sparung des ehemaligen Rock- und Popbeauftragten im Kulturamt nicht die erforderliche Auf- merksamkeit und Betreuung. Es mangelt entsprechend insgesamt an Budget, konzeptioneller Weiterentwicklung sowie den erforderlichen personellen Ressourcen, um eine systematische und bedarfsgerechtere Förderstrategie umzusetzen. Potenziale Auch die auf der B asis der hier nur grob wiedergegebenen Stärken- und Schwächenanalyse identifi- zierten vier zentralen Potenziale wurden im Rahmen der öffentlichen Diskussion und des Beteili- gungsprozesses bestätigt. Sie sind demnach sehr dafür geeignet, als übergeordnete Leitlinien (und Ziele) zu dienen, um das Musikförderkonzept strategisch und spezifisch für die Stadt Münster auszu- richten. Im Sinne einer positiven Entwicklungsdynamik bieten diese Potenziale damit gleichsam den münster- spezifischen Rahmen und Nährboden, um S tärken gezielt zu stärken und Defizite und Barrieren in der Entfaltung dieser Potenziale gezielt zu beseitigen. Sie unterscheiden sich insofern von einer aus- schließlich an gemeldeten Bedarfen orientierten Vorgehensweise. Prägnant zusammengefasst kann festgehalten werden, - dass die breite Vielfalt an Musikakteur:innen, -szenen, -genres, -angeboten und Teilha- bemöglichkeiten (Potenzial 1) bei entsprechender Unterstützung die Chance bietet, die Menschen dieser Stadt, gerade auch in diesen sehr herausfordernden Zeiten, zu verbinden - 4 - V/0702/2024 und gesellschaftlichen Spaltungen entgegenzuwirken. Sie kann damit als eine Art „Universal- sprache“ dienen. - dass von einer entsprechenden Förderung des (in Teilen) bereits praktizierten starken Mitei- nanders (Potenzial 2) die künstlerische Qualität, Innovations- und Strahlkraft profitieren kann und damit letztlich auch die längerfristigen Karriereperspektiven für Musiker:innen in Münster verbessert werden. - dass die im Mapping identifizierten dezentralen Orte und stadtweiten (Frei-)Räume für Mu- sik (Potenzial 3) mit dem grundsätzlichen Bestreben der Stadt Münster korrespondieren, im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ stadtweit eine möglichst ausgeglichene bedarfs- sowie (sozial-)gerechte Infrastruktur vorzuhalten und attraktive Quartiere mit Misch-nutzungen zu entwickeln. Bei entsprechender (ressortübergreifender) Unterstützung kann und muss damit auch der zunehmenden Bedrohung kultureller Infrastruktur in Folge zunehmender Flächen- verdichtungen sowie Interessens- und Nutzungskonflikten entgegengewirkt werden. - dass schließlich auch die identifizierte hohe Relevanz der Freien (Musik-)Kultur für Müns- ter (Potenzial 4) in den letzten Jahren dazu geführt hat, dass Förderbudgets ausgeweitet und insbesondere im Bereich der Darstellenden und Bildenden Kunst effektive und klug verzahnte Förderstrukturen entwickelt wurden, deren Erfahrungswerte für die qualifizierte Entwicklung der bislang deutlich weniger entwickelten Sparte Musik genutzt werden können. Handlungsempfehlungen / Maßnahmen Die Ableitung und Erarbeitung des nun vorliegenden Maßnahmenkatalogs erfolgte auf der Basis der Bestands- und Potenzialanalyse sowie im Rahmen aller im Jahr 2024 realisierten Beteiligungsformate (Workshops, Konferenz). Durch die intendierte systematische Ableitung aus den Potenzialen sind alle Handlungsempfehlungen – auch in ihrem Zusammenspiel – an einer möglichst effektiven, müns- terspezifischen Potenzialentfaltung orientiert. Sie unterscheiden sich insofern von einer ausschließlich an gemeldeten Bedarfen orientierten Vorgehensweise. Der vollständige Maßnahmenkatalog ist abgebildet und nachzulesen im letzten Teil der anliegenden Dokumentation. Er umfasst ca. 20 Maßnahmen, die zum Teil bereits sehr differenziert und konkret ausgearbeitet werden konnten. Zu unterscheiden ist dabei zwischen denjenigen (Förder- )Maßnahmen, die auch aufgrund des erzielten Konkretisierungsgrades bereits kurzfristig umsetzbar wären und denjenigen Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Infrastruktur, die zunächst auch noch (ressortübergreifend) vertiefend ausgearbeitet und spezifiziert werden müssen. Hier ist entspre- chend von einer eher mittel- bis langfristigen Umsetzbarkeit auszugehen. Unter Berücksichtigung von Priorität und Umsetzbarkeit lassen sich aus diesen insgesamt 20 Handlungsempfehlungen insbesondere folgende zentrale Maßnahmen in den Vordergrund stellen: - Entwicklung, Erweiterung und Umsetzung einer neuen Förderstruktur: Mit der Zielsetzung, besonders profilierte/relevante/herausragende/überregional bedeutsame Vorhaben (Reihen, Festivals, Projekte) und auch Ensembles, Bands und Musiker:innen nach- haltig(er) zu fördern sowie innovative und experimentelle Ansätze zu unterstützen, empfiehlt es sich, die Förderstruktur im Bereich der Musik in Anlehnung an den Bereich der Darstellen- den Künste auszubauen und weiterzuentwickeln. - Damit verbunden ist die Einführung der Bestandteile Konzeptionsförderung, Projekt- /Produktionsförderung, die Möglichkeit der Mehrjährigkeit sowie die verbindliche Absicherung der Co-Finanzierung der erforderlichen Eigenanteile bei Landes-/Bundesförderungen sowie die zwingende Einrichtung eines divers zusammengesetzten und der Vielfalt der Musikgenres entsprechenden Beirats und/oder Kuratoriums zur Gewährleistung einer fachlich fundierten Vergabe der Fördermittel. - Wichtig ist dabei zudem die Berücksichtigung und entsprechende Anpassung der Zuwen- dungshöhen zum Ausgleich der allgemeinen Kostensteigerungen (Anstieg um ca. 20 bis 25 - 5 - V/0702/2024 % in Bezug auf Reise-/Unterbringungs-/Catering-/Technikkosten u.a.) sowie der ab dem Jahr 2026 verbindlich zu berücksichtigenden Honoraruntergrenzen bei landes-/und oder bundesge- förderten Projekten, Ensembles, Einrichtungen. - Strukturen, Veranstaltungen und Projekte zur Nachwuchs- und Talententwicklung: Mit dem Ziel, insbesondere auch den qualifizierten Nachwuchs zu fördern und Talente zu ent- decken, empfiehlt es sich, Anreize für Musikeinrichtungen, Veranstalter:innen, Reihen- und Festivalmacher:innen zu schaffen, dass diese dezidierte Nachwuchsmusiker:innen in ihrer Programmplanung stärker einbeziehen und den professionellen Werdegang dieser Ak- teur:innen begleiten. - Insbesondere mit Blick auf den Nachwuchs, den niederschwelligen Zugang zu Vernetzung, mehr Sichtbarkeit, Qualifizierung und Fortbildung empfiehlt es sich zudem, geeignete und be- währte Strukturen und Akteurszusammenschlüsse (z.B. münsterbandnetz e.V.) als Multiplika- tor:innen und Kompetenzzentren auch im Sinne einer „Hilfe zur Selbsthilfe“ und „peer to peer“-Ansätzen sowie von Mentoring-Programmen zu ermächtigen und zu stärken. - (Musik-)Einrichtungen nachhaltig(er) fördern: Mit dem Ziel, verlässliche Orte der Präsentation und ggf. Produktion zu gewährleisten, die Planbarkeit und Sichtbarkeit im Bereich der Musik zu erhöhen sowie vorhandenen Raumres- sourcen bestmöglich und synergetisch auszulasten und zu nutzen, empfiehlt es sich, ausge- wiesene, besonders qualifizierte und (für Teilszenen) relevante Spielstätten ggf. auch instituti- onell bzw. mehrjährig mit einem Betriebskostenzuschuss zu fördern. - Ggf. kann über diesen Weg bereits ein erster Beitrag bezüglich der prekären Proberaumsitu- ation geleistet werden, welcher ansonsten trotz sehr hoher Priorität voraussichtlich eher mit- tel- bis langfristig im Rahmen der noch zu erarbeitenden Förder- und Sanierungsprogramme zur Qualifizierung vorhandener und/oder neu zu erschließender Orte begegnet werden kann. - Sowohl für die abschließende Konkretisierung und (Weiter-)Entwicklung der verschiede- nen, in dem Maßnahmenkatalog beschriebenen Förderkonzepte/-programme/-richtlinien und - kriterien im Dialog mit den Musikschaffenden und der entsprechenden Entwicklung und Um- setzung bedarfsgerechter Antrags-/Ausschreibungs- und Vergabeverfahren als auch für die langfristige weitere Koordinierung, Umsetzung und Beratung dieser Programme sind ent- sprechende personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich. - Mit dem Ziel, dass die Musikakteur:innen deutlich stärker von den Fördermaßnahmen auf Landes- und Bundesebene profitieren, empfiehlt es sich, die Beratungskompetenz zu nicht- kommunalen Förderprogrammen, den Lobbyismus gegenüber überregionalen Förder- instanzen und Fachverbänden deutlich auszubauen. - Mit dem Ziel, dass die Vielfalt der Musikgenres und insbesondere die Musik anderer Kulturen selbstverständlicher und integraler Bestandteil des Musikökosystems sind, empfiehlt es sich, grundsätzlich in allen Entwicklungsfeldern und Förderprogrammen die Vielfalt und Diversität sowohl in Bezug auf die unterschiedlichen Musikgenres als auch in Bezug auf Musiker:innen mit internationaler Familiengeschichte zu berücksichtigen. - 6 - V/0702/2024 4. Fazit und Ausblick Mit der aktuell erstellten Dokumentation zur Konferenz „Auf dem Weg zu einem Musikförderkonzept für Münster“ (Anlage 1) legt das Kulturamt einen Katalog abschließender Handlungsempfehlun- gen zur substanziellen (Weiter-)Entwicklung der Musiklandschaft in Münster und als Grundlage ei- nes Musikförderkonzeptes für Münster vor. Die im dritten Teil der anliegenden Dokumentation wiedergegebenen Handlungsempfehlungen sind dabei jeweils mit einer Einschätzung ihrer Relevanz (Priorität) sowie ihrer zeitlichen Umsetzbarkeit versehen. Der Maßnahmenkatalog ist das Er gebnis eines intensiven zweijährigen Erarbeitungsprozesses und soll als Grundlage weiterer politischer Beschlussfassungen dienen. Er fußt auf Erhebungen und Analysen, die für den komplexen Bereich der Musik in Münster im Jahr 2023 durchgeführt wurden. Erstmalig liegen damit zentrale Erkenntnisse über das Musikökosystem in Münster, seine Akteur:innen, die Wechselwirkungen, die infrast rukturellen und monetären Rahmen- bedingungen und die Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmale vor, die nun als fundierte Grund- lage für ein effektives und gezieltes Förderkonzept dienen. Hervorzuheben ist dabei auch die Identifikation von und die Orientierung an zentralen Potenzialen (als übergeordnete Ziele und Leitlinien), um das Musikförderkonzept strategisch und spezifisch für Münster auszurichten und eine positive Entwicklungsdynamik im Sinne des „Stärkens von Stärken“ in Gang zu setzen. Sie unterscheiden sich insofern von einer ausschließlich an gemeldeten Bedarfen orientierten Vorgehensweise. Es ist zudem auch das Ergebnis eines breiten Beteiligungsprozesses mit Musiker:innen und Musikak- teur:innen unterschiedlicher Musikgenres und Professionalisierungsgrade im Jahr 2024. Der Dialog mit ihnen und die Berücksichtigung ihrer fachlichen Expertise, ihrer konkreten Praxisbezüge und Er- fahrungswerte, hat entscheidend zu einer weiteren Verdichtung und Schärfung relevanter Maßnah- men inklusiver ihrer Priorisierung und Einschätzungen ihrer Umsetzbarkeit beigetragen. Maßnahmen, bei denen sich in dem Diskursprozess herausgestellt hat, dass diese nicht (prioritär) verfolgt werden sollen, sind in den Katalog nicht aufgenommen worden. Mit den jeweils erzielten unters chiedlichen Konkretisierungsgraden der Maßnahmen, den ermittelten Prioritäten sowie der Einschätzung der jeweiligen zeitlichen Umsetzbarkeit liegen zudem Richtwerte für die mögliche Ausgestaltung des Musikförderkonzeptes für Münster in den kommenden Jahren vor. Dabei tragen auch die jeweils pro Maßnahme formulierten Hinweise und weiteren Arbeitsschritte zu einem differenzierten und vollständigen Bild des erforderlichen Leistungsvolumens bei. Entsprechen- de personelle und finanzielle Ressourcen vorausgesetzt, liegt somit ein realistischer Handlungsplan für die systematische und bedarfsgerechte Ausformulierung, Weiterentwicklung und Umsetzung eines Musikförderkonzepts für Münster in den kommenden Jahren vor. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Dokumentation: Konferenz „Auf dem Weg zu einem Musikförderkonzept für Münster“ mit abgeleiteten Handlungsempfehlungen Anlage 2: Haushaltsbegleitantrag
Anlage 2_Haushaltsbegleitantrag
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CDU zn. ER Ratsfraktion MS DIE GRÜNEN " Vol L RATE RAKTLON] Ratsfraktion Münster, 15. November 2022 Ein Musikförderkonzept für Münster Haushaltsbegleitantrag Beschlusspunkte: 1. Die Stadt Münster erarbeitet zeitnah und unabhängig von den Planungen zum Musikcampus ein Musikentwicklungs- und Förderkonzept mit einem Schwerpunkt auf der „Freien Musikszene“ in Münster. "2. Ziel eines solchen Konzeptes ist es, die Kultursparte Musik in ihrer Vielfalt in Münster zu stärken und weiterzuentwickeln. Dabei sollen folgende Teilziele berücksichtigt werden: a) Stärkung der Rahmenbedingungen und Strukturen (Spielstätten, Proberäume, Technik, Nachwuchsförderung, Weiterbildung/Professionalisierung, Vernetzung von Akteur*innen ...) b) Stärkung der künstlerischen Qualität (Förderung von innovativen Veranstaltungen, Reihen und Festivals, Produktionsförderung ...) — auch im überregionalen Austausch und Wettbewerb c) Stärkung des Musikstandorts Münster (Kommunikations-, Marketing- und Netzwerkaktivitäten ...) d) Stärkung der (inter-)kulturellen und sozialen Vielfalt und Offenheit e) Stärkung von kultureller Bildung und Teilhabe und Einbindung der freien Musikszene in dieselbe. 3. Das Konzept wird unter Einbeziehung freier Musikschaffender entwickelt. Die Vorüberlegungen von moNoKultur und Förderkonzepte aus anderen Kunstsparten und aus vergleichbaren Kommunen werden in die Konzeptentwicklung einbezogen. 4. Bei Fragen der Rahmenbedingungen und Strukturen ist die Kooperation mit den'in der Stadt ansässigen institutionell geförderten Musik- und Kulturakteuren, der Musikhochschule und privaten Initiativen zu suchen und zu nutzen, z.B. in Form von Kooperationsprojekten oder der Nutzung von Ressourcen der geförderten Musikinstitutionen durch die freie Musikszene. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit eine Kooperation mit Akteuren aus der Region - auch über die Grenze zu den Niederlanden hinaus - sinnvoll und machbar ist. 5. Für die Entwicklung eines Musikförderkonzeptes, das ggf: verschiedene Entwicklungsstufen aufzeichnet, werden bis zu 40.000 € im Haushalt 2023 bereit gestellt. Begründung: Münster versteht sich zu Recht als kulturfreundliche Stadt und verfügt bereits über dezidierte kommunale Förderkonzepte für die freie Theaterszene, die Bildende Kunst etc. Für den Bereich der freien Musikszene gibt es einen deutlichen Nachholbedarf. Das Mit- und Nebeneinander etablierter Institutionen wie Musikhochschule, Städtisches Symphonieorchester, Westfälische Schule für Musik u.a. einerseits und einer vielfältigen Freien Musikszene andererseits ermöglicht ein Musikleben, das in seiner Breite, Qualität und Dichte bemerkenswert ist. Gerade die Vielfalt, Dynamik und Publikumsnähe der freiberuflichen, professionellen Musikszene haben in den vergangenen Jahrzehnten wesentlich zur Attraktivität und Ausstrahlung Münsters als Stadt der Kultur und Bildung beigetragen: von alter und klassischer Musik bis zu zeitgenössischen Stilrichtungen (Neue Musik, Improvisation), von Rock und Pop bis zu Jazz und Weltmusik. j Um die Freie Musikszene zu erhalten und sie gemeinsam mit der Musikkultur in Münster insgesamt weiterzuentwickeln, ist es unerlässlich, ein angemessen finanziertes und strukturiertes Förderkonzept aufzubauen, das die bereits existierenden Strukturen der Szene bewahrt, sie stärkt, sowie neue Impulse setzt und Möglichkeiten für innovative Entwicklungen bietet. Die momentanen Förderformate beschränken sich fast ausschließlich auf punktuelle Projektförderungen. Sie sind nicht geeignet, darüber hinaus gehende Arbeits- und Wirkungsgrundlagen für Musikakteur*innen zu initiieren und Kooperationsprojekte zu fördern. Professionelle Freie Musiker*innen, die sich bislang fast ausschließlich über den „Markt“ finanzieren konnten, kämpfen derzeit zusätzlich mit den geänderten Wertschöpfungsketten der digitalisierten Musikvermarktung. Ein beachtlicher Teil ihrer bisherigen Einkommen wandert heute direkt auf die Konten der internationalen Plattformbetreiber. Um eine Stärkung der kulturellen Vielfalt nicht-institutionalisierter Musik zu erreichen, sollen gezielte Fördermechanismen für die „Freie Musikszene“ angeboten und Kooperationen erleichtert werden. Der finanzielle Umfang der Musikförderung ist momentan im Vergleich zu anderen Kultursparten verhältnismäßig gering. Die Mittel für die Förderung sollen daher. im Rahmen:des Musikförderkonzeptes deutlich erhöht werden, um eine effektive Förderung der hochprofessionellen und überregional anerkannten Musikszene möglich zu machen. gez. Tobias Jainta Dr. Petra Dieckmann Lia Kirsch Lara Neumann gez. Fraktion gez. Fraktion gez. Fraktion und Gruppe
Anlage 1_Dokumentation Konferenz „Auf dem Weg zu einem Musikförderkonzept für Münster“ mit abgeleiteten Handlungsempfehlungen
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Dokumentation Konferenz „Auf dem Weg zu einem Musikförderkonzept für Münster“ mit abgeleiteten Handlungsempfehlungen Datum: 4. September 2024 Ort: Bennohaus, Bennostraße 5, 48155 Münster Teilnehmer*innen: Musikakteur*innen, Fachexpert*innen, Politik, Verwaltung der Stadt Münster Gast: Till Kniola, Kulturamt der Stadt Köln Moderation und Prozessbegleitung: ISI Institut für soziale Innovation GmbH 2 Impressum Stadt Münster / Kulturamt Leitung: Frauke Schnell Telefon: 0251 492-4100 kulturamt@stadt-muenster.de www.stadt-muenster.de/kulturamt. in Kooperation mit ISI Institut für soziale Innovation GmbH, Düsseldorf Meike Hornbostel Oktober 2024 3 Übersicht Anlass / Hintergrund Musikförderkonzept ............................................................................................ 4 Konferenz am 04.09.24 1. Begrüßung und Einführung ........................................................................ 5 2. Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse ................................................................................................... 8 2.1 Rückfragen aus dem Plenum ................................ ................................ ....... 12 3. Podiumsdiskussionen entlang einzelner Themen ................................. 15 3.1 Förderschwerpunkte, -mechanismen und -instrumente .......................... 16 3.2 Qualifizierung und Vernetzung – wie kann es gut gelingen? ..................... 20 3.3 Offene Fragen zur Podiumsdiskussion ................................ ....................... 22 4. Vertiefungsworkshops .............................................................................. 24 4.1 Workshop 1: Frischer Wind – qualifizierte Nachwuchsarbeit .................... 25 4.2 Workshop 2: Professionelles Wirken – Förderstrukturen im Bereich Klassik, Alte und Neue Musik ................................ ................................ ....... 28 4.3 Workshop 3: Professionelles Wirken – Förderstrukturen im Bereich Rock, Pop, Jazz & Co ................................ ................................ ................................ 31 4.4 Workshop 4: Weltoffen – Musik anderer Kulturen als selbstverständlicher Bestandteil der Musiklandschaft und kulturellen Bildung ........................ 34 4.5 Workshop 5: Infrastruktur – Präsentations- und Produktionsorte sichern und entwickeln ................................ ................................ .............................. 38 5. Ausblick und Abschluss ............................................................................. 42 Fazit: Handlungsempfehlungen Potenzial 1: Vielfalt in Münster ................................ ................................ ................ 44 Potenzial 2: Das Miteinander in Münster ................................ ............................... 49 Potenzial 3: Stadtweiter (Frei-)Raum für Musik ................................ ...................... 53 Potenzial 4: Relevanz der Freien (Musik-) Kultur in Münster ................................ 56 4 Anlass Ende 2022 wurde das Kulturamt seitens der Politik beauftragt, ein Musikent- wicklungs- und Förderkonzept mit einem Schwerpunkt auf der Freien Mu- sikszene zu erarbeiten. Dieser Impuls hat in den vergangenen zwei Jahren zu ei- ner sehr intensiven Beschäftigung und Auseinandersetzung mit der Sparte Mu- sik und dem äußerst facettenreichen Musikökosystems Münsters geführt. Zur Bearbeitung des sehr komplexen Auftrages wurde auf Empfehlung befrag- ter Expert*innen anderer Kommunen und einschlägiger Fachverbände ein Ver- fahren gewählt, nach dem in einer ersten Phase im Jahr 2023 zunächst eine Be- stands- und Potenzialanalyse der Musiklandschaft vorgenommen wurde. Die Er- gebnisse dieser extern beauftragten Studie mit Ableitung von Handlungs- und Potenzialfeldern und ersten Handlungsempfehlungen steht zur Verfügung un- ter: www.stadt-muenster.de/kulturamt/kulturfoerderung/musikfoerderkonzept. In diesem Jahr folgte die zweite Phase, in der die Ergebnisse in einem mode- rierten, partizipativen Prozess mit den Musikschaffenden insbesondere der Freien Musikszene, mit Multiplikator*innen und Vertreter*innen der Politik dis- kutiert, weiter konkretisiert und priorisiert wurden. Nach einem ersten Work- shop mit den kulturpolitischen Sprecher*innen und einer Präsentation und Dis- kussion im Rahmen des Musikfachlichen Begleitgremiums im Mai 2024, be- schäftigte sich im Juni der Kulturausschuss mit der Thematik. Zudem folgten zwei weitere Workshops mit Vertreter*innen verschiedener Musikgenres und Teilszenen, die auch der Vorbereitung der Musikkonferenz dienten. Zu dieser Musikkonferenz „Auf dem Weg zu einem Musikförderkonzept“ am 4. September 2024 hatte das Kulturamt der Stadt Münster breit eingeladen. Un- ter den rund 100 Teilnehmenden waren freie Musiker*innen, Vertreter*innen der Politik, Vertreter*innen der Institutionen und Verwaltungsmitarbeitende. Ziele der Konferenz waren neben der Ergebnisvorstellung der Bestands- und Potenzialanalyse, die Konkretisierung gemeinsamer Themenschwerpunkte so- wie das Sichtbarmachen und Überführen relevanter Best-Practice-Bespiele. Die vorliegende Dokumentation spiegelt die Inhalte und die sehr engagierten, konstruktiven und lebendigen Auseinandersetzungen der Konferenz wider. Sie schließt im Fazit mit einem Katalog der konkretisierten Handlungsempfeh- lungen sowie der Einschätzung ihrer Relevanz (Priorität) und Umsetzbarkeit auch als Grundlage weiterer politischer Beschlussfassungen. 5 1. Begrüßung und Einführung Begrüßung von Cornelia Wilkens Die Dezernentin für Soziales und Kultur, Cornelia Wil- kens, eröffnete die Konferenz und begrüßte die rund 100 Teilnehmenden mit folgenden Worten: Liebe Musiker*innen und Musiker unserer Stadt, liebe Musik-Schaffende und -veranstaltende, liebe Vertreter*innen aus der Politik und Verwaltung, Ich darf Sie alle herzlich zu unserer heutigen Musik- konferenz begrüßen und freue mich sehr darüber, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind, uns mit Ihrer Expertise, Ihrem Engagement und Gestaltungswillen auf dem Weg zu einem Musikförder- konzept für Münster zu unterstützen. Münster ist eine Kulturstadt! Das jüngste Großereignis „Schauraum mit der Nacht der Museen und Galerien“ hat erneut eindrucksvoll deutlich gemacht, wie groß das Interesse der Münsteraner an der Auseinanderset- zung mit Kunst und Kultur ist. Mit Recht können wir sagen, dass die Le- bensqualität unserer Stadt in einem hohen Maße auch von den vielseiti- gen und qualitätsvollen Kulturangeboten geprägt ist. Der große Schatz und Reichtum, den darin auch die Musik, die Musik- schaffenden und Musikinstitutionen ausmachen, wurde gerade in den letzten Jahren immer offensichtlicher. Nicht zuletzt haben die Feierlich- keiten zu den 100jährigen Jubiläen von Sinfonieorchester, Musikhoch- schule und Westfälischer Schule für Musik im Jahr 2019 und natürlich auch die Planungen zu dem Musik-Campus die Musik in unserer Stadt immer stärker in den Fokus gerückt und das Potenzial dieser Sparte deutlich gemacht. Und dazu zählt auch der starke Freie Musikbereich: die vielfältigen und facettenreichen Veranstaltungen und Musikreihen sowohl in der Klassik, aber auch in der Neuen Musik, im Pop-Bereich; die experimentierfreudi- gen und auch überregional ausstrahlenden Spielstätten und natürlich die vielen Freien Musiker*innen unterschiedlichster Genres und Professi- onalisierungsstufen. Es sind aber auch zunehmend die Defizite in diesem Bereich deutlich ge- worden, die zum Teil „historisch“ bedingt sind. So sind auch im Zuge der 6 massiven Flächenverdichtungen sukzessive Proberäumlichkeiten für Mu- siker*innen in z.B. Jugendeinrichtungen und Schulen oder in den weni- gen vorhandenen Industriebrachen weggebrochen. Auch der, wie seinerzeit landesweit üblich, in den 80iger Jahren im Kulturamt installierte „Rock und Pop“-Beauftragte ist Sparmaßnahmen zum Opfer gefallen. Damit ist nicht nur die erforderliche personelle Res- source zur Unterstützung, Beratung und Förderung der vielfältigen musi- kalischen Teilszenen und Genres, sondern auch ein profundes Wissen über die jeweiligen Akteur*innen, ihre Arbeitsbedingungen und Bedarfe verloren gegangen. Und letztlich entstehen zudem im Zuge der Digitali- sierung und ihren Auswirkungen auf Verwertungsketten, Rezeptionsge- wohnheiten, Produktionsmöglichkeiten und -erfordernisse noch einmal ganz neue Herausforderungen. Ich begrüße es somit sehr, dass die Kulturverwaltung Ende 2022 von der Politik beauftragt wurde, auch unabhängig von den Planungen zum Mu- sikcampus ein Musikentwicklungs- und -förderkonzept zu erarbeiten. Zentrales Ziel dieses Konzeptes soll es dabei sein, die Kultursparte Musik in ihrer Vielfalt in Münster zu stärken und weiterzuentwickeln. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Freien Musikszene, denn hier besteht Nachholbedarf. Im vergangenen Jahr und bis heute konnten bereits einige wichtige Schritte auf dem Weg zu diesem Musikförderkonzept gegangen werden: So liegt die Ihnen bekannte umfängliche Bestands- und Potenzialanalyse mit ersten Handlungsempfehlungen und -impulsen vor, die heute auch noch Grundlage und Thema sein wird. Es haben zudem bereits einige kleinere Diskussionsrunden und Workshops mit Musikakteur*innen und Vertreter*innen der Kulturpolitik stattgefunden. Die Politik wird dabei anschließend darüber entscheiden müssen, was aus einem Musikförder- konzept in den ersten Schritten möglich gemacht werden kann. Das wird für sie keine einfache Aufgabe sein, da die Haushaltslage der Stadt eine sehr angespannte ist und die Politik an anderer Stelle auch Einsparungen verantworten muss. Vorgegeben und wichtig ist uns bei all dem, dass das Konzept unter brei- ter Beteiligung Ihrer Erfahrungswerte und Ihrer Expertise entwickelt wird. Ein großer Dank gilt an dieser Stelle auch der Musik AG von moNOkultur, der Interessenvertretung der Freien Szene, für ihre Vorüberlegungen, die selbstverständlich Berücksichtigung fanden und finden. 7 Mein Dank geht dabei auch in Richtung Stadt Köln, die uns mit ihrem langjährigen Erfahrungswissen mit ihrem differenzierten Musikförder- konzept sehr konstruktiv beraten und begleitet haben. Und ich freue mich sehr darüber, dass wir auch heute wieder Till Kniola vom Kulturamt der Stadt Köln als auswärtigen Gast und Experten begrüßen können. Danken möchte ich zudem auch noch einmal all denjenigen Fachex- pert*innen, Veranstalter*innen und Musikakteur*innen, die sich an den Interviews und online-Umfragen im Rahmen der Bestands- und Potenzi- alanalyse beteiligt haben – darunter sind sicherlich auch heute einige hier vertreten. Und Dank natürlich auch an Sie alle heute hier, die nun, unter anderem auch gestützt durch die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse, an der Entwicklung der Handlungsfelder und konkreten Unterstützungs- und Fördermaßnahmen mit uns weiterarbeiten werden. Ich freue mich auf Ihre Expertise, Einschätzungen, Impulse, Diskussionen in den Workshops und wünsche uns nun allen einen konstruktiven und zielführenden Austausch. Nach den Begrüßungsworten durch die Dezernentin führte die Moderatorin Meike Hornbostel vom ISI Institut für soziale Innovation in den Ablauf der Kon- ferenz ein: Inhalte der Konferenz 1. Begrüßung und Einstieg 2. Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der Bestands- und Potenzialana- lyse 3. Podiumsdiskussionen entlang einzelner Themen • Förderschwerpunkte, -mechanismen und -instrumente • Qualifizierung und Vernetzung – wie kann es gut gelingen? 4. Fünf parallel angebotene Vertiefungsworkshops 5. Blitzlicht der Workshopergebnisse 6. Ausblick und Abschluss Im Anschluss: gemeinsamer Ausklang mit Finger Food Durch einen aktivierenden Einstieg wurde zu Beginn sichtbar, dass über die Hälfte der rund 100 Teilnehmenden der Konferenz freie Musiker*innen sind. Ähnlich viele Anwesende gehörten freien Initiativen der Musikszene an bzw. sind als Veranstalter*innen tätig. Sechs bis acht Personen waren jeweils aus den Bereichen Verwaltung und Politik vertreten und ca. 12 Personen fühlten sich der 8 institutionellen Musikkultur zugehörig. Dabei ist zu erwähnen, dass einige An- wesenden zu mehr als einer der genannten Gruppen gehören. Unter den Befragten gab rund ein Drittel an, dem klassischen Musikbereich (Klassik, Alte und Neue Musik) und ca. die Hälfte der An- wesenden den Musikgenres des nicht-klassi- schen Bereichs (Rock, Pop, Jazz, Weltmusik, Indie etc.) zugehörig zu sein. Sechs Personen kamen aus dem Bereich der Chor- und Kir- chenmusik. Vereinzelte Personen kamen aus der Musikproduktion, dem Theater, der in- terdisziplinären Tonmusik, der Klangkunst sowie aus der Kultur- und Musiksoziologie. Mehr als die Hälfte der Anwesenden hat bereits vorab an einem anderen For- mat im Rahmen des Prozesses hin zu dem Musikförderkonzept teilgenommen. 2. Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse Frauke Schnell, die Leiterin des Kulturamtes, stellte zentrale Ergebnisse der Be- stands- und Potenzialanalyse vor. Ausgangs- und Beschlusslage Mit dem Haushaltsbegleitantrag der Ratsfraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, SPD und Volt „Ein Musikförderkonzept für Münster“ vom 15. November 2022 wurde die Kulturverwaltung beauftragt, unabhängig von dem Prozess zum Musik-Campus ein Musikförderkonzept mit einem Schwerpunkt auf der „Freien Musikszene“ in Münster zu entwickeln. Die zentrale Zielsetzung dieses Musikentwicklungs- und Förderkonzepts, die Kultursparte Musik in ihrer Vielfalt in Münster zu stärken und weiterzuentwi- ckeln, war gemäß politischem Antrag in zahlreiche Teilziele differenziert: - Stärkung der (infrastrukturellen) Rahmenbedingungen und Strukturen, - Stärkung der künstlerischen Qualität (auch im überregionalen Austausch und Wettbewerb), 9 - Stärkung der (inter-)kulturellen und sozialen Vielfalt und Offenheit - sowie der kulturellen Bildung und Teilhabe der freien Musikszene in die- selbe, - die kommunikative Stärkung des Musikstandorts - sowie mögliche Kooperationen und synergetischen Ressourcennutzung mit den in der Stadt ansässigen institutionell geförderten Einrichtungen Berücksichtigung finden. Vorgegeben wurde zudem, dass das Konzept unter Einbeziehung freier Musik- schaffender und ggf. vorhandener Vorüberlegungen derselben, von Förderkon- zeptionen aus anderen Kunstsparten sowie aus vergleichbaren Kommunen ent- wickelt werden soll. Die Bearbeitung dieses sehr komplexen Auftrages verlangt eine ganzheitliche Perspektive auf das Musikökosystem: Im Mittelpunkt steht dabei die professio- nelle Freie Musikszene. In den Rändern bzw. in ihren Wechselwirkungen müs- sen jedoch auch die Ausbildungsinstitutionen (Musikhochschule, Musikschulen), die ausgeprägte studentische Musikkultur sowie die semiprofessionelle und Lai- enmusikkultur auf der einen wie auch die kreativwirtschaftliche Musikszene (die Clubs, Spielstätten, Verlage, Labels und Tonstudios etc.) auf der anderen Seite Berücksichtigung finden. Ein effektives und passgenaues Musikförderkonzept setzt ein entsprechend dif- ferenziertes und fundiertes Wissen über die jeweiligen Produktions- und Prä- sentationsbedingungen sowie die zu berücksichtigenden bzw. zu nutzenden Be- ziehungen der verschiedenen Musikakteur*innen voraus. Wie eingangs bereits von Frau Wilkens dargestellt, hat die bereits vor Jahren er- folgte Einsparung des Musikbeauftragten im Kulturamt dazu geführt, dass viel Wissen verloren und nicht zeitgemäß aufgebaut und entwickelt werden konnte. Durchführung der Bestands- und Potenzialanalyse inklusive erster Hand- lungsempfehlungen Um diese Lücke zu schließen, wurde Ende April 2023 die Durchführung einer Bestands- und Potenzialanalyse als Grundlage und Leitlinie eines Musikentwick- lungs- und Förderkonzepts in Auftrag gegeben. Die im Rahmen einer „Multi-Method-Strategie“ realisierten Erhebungen mit- tels Experteninterviews, einer Onlinebefragung, einem Mapping-Projekt in Ko- operation mit PopBoard NRW zur Erfassung von Musikorten und -einrichtun- gen, der Auswertung von Förderunterlagen der Stadt Münster sowie nicht-kom- munaler Förderprogramme und die Berücksichtigung bereits vorhandener, rele- vanter Studien, orientieren sich dabei an den Leitfragen: 10 - Wie lässt sich das Musikökosystem Münsters beschreiben? (Musik-Ak- teur*innen, Orte und Räume, Wechselwirkungen und Beziehungen, Allein- stellungsmerkmale, …) - Wie bewerten die Musik-Akteur*innen das Musikökosystem in Müns- ter (Allgemeine Charakteristika und Rahmenbedingungen, Bedingungen für den Nachwuchs und die Karriere, Wechselwirkungen und Netzwerke, Auf- trittsmöglichkeiten, Proberäume…) - Was charakterisiert die Musikförderung in Müns- ter? (Kommunale Rahmenbedingungen, Spartenver- gleich, Nicht-Kommunale Musikförderung, Fördernut- zung und -wissen, Barrieren und Wünsche) - Welche Potenziale gibt es innerhalb der Sparte Musik? Welche handlungsleitenden Impulse lassen sich dar- aus ableiten? Aufgrund der hohen Relevanz für eine angemessene För- dersystematik, sollte bei der Erhebung und Auswertung der Daten insbesondere auch eine Differenzierung nach dem Professionalisierungsgrad der Befragten (Profis, Laien, Un- ternehmer*innen) sowie nach Musikgenres – insbesondere der Bereiche „Klassik“ (Klassik, Alte Musik, Neue Musik) so- wie „Nicht-Klassik“ (Rock, Pop, Jazz etc.) – erfolgen. Zentrale Ergebnisse An der online-Befragung haben sich insgesamt 324 Musikschaffende beteiligt, davon mit 70 % im Schwerpunkt die intendierte Zielgruppe der Musiker*innen, sowie in einem geringeren Umfang u.a. Musikpädagog*innen und Veranstal- ter*innen. Knapp die Hälfte der Musiker*innen versteht sich vorrangig als pro- fessionelle Musik-Akteur*in. Einer entsprechenden hauptberuflichen Tätigkeit gehen allerdings nur gut ein Viertel dieser Personen nach. Mit 23 unterschiedlichen Musikgenres ist die musikalische Vielfalt sehr ausge- prägt und lässt sich in zwei starke Gruppen „Klassik“ (41%) sowie „Nicht-Klassik“ (59 %) clustern. Sehr grob skizziert bestätigen die erhobenen Daten die Lebendigkeit und Quali- täten der Musiklandschaft Münsters. Mindestens 20.000 Menschen, die in Münster leben, gehören zu ihr, spielen in Punkbands oder singen Barockmusik in Chören, machen Jazz und musizieren in Orchestern, produzieren Songs im Wohnzimmer oder proben im Keller eines Wohnhauses, lernen und unterrich- ten an Musikschulen oder bringen sich ihr Instrument autodidaktisch bei. 11 Die gezielte Analyse weist auf folgende Stärken und Herausforderungen hin: • Allgemeine Rahmenbedingungen: Münster ist ein ausgeprägter Dienst- leistungs- und Hochschulstandort. Größe, Wirtschaftskraft und Bevölke- rungsstruktur begünstigen insgesamt ein (musik-)kulturelles Klima, von dem einige Bevölkerungsgruppen bislang jedoch wenig(er) profitieren. • Qualitäten der Freien Musikszene Münsters: Insbesondere auch in Rela- tion zu seiner Größe verfügt Münster über eine sehr vielfältige, qualitäts- volle und lebendige (Freie) Musikszene, der es dennoch in Teilen an Inno- vations- und (überregionaler) Strahlkraft sowie für die Musiker*innen an Karrierechancen mangelt. Dies gilt insbesondere für die langfristigen Per- spektiven und den Nachwuchs insbesondere im nicht-klassischen Bereich. • Wechselwirkungen, Kooperationen und Qualifizierung: Gewinnbrin- gende Beziehungen, Vernetzungen, Austausch und Hilfen der Musikeinrich- tungen und Musik-Akteur*innen untereinander sind vielfach gelebte Praxis und bergen dennoch nicht ausgeschöpftes Potenzial. Bedarf besteht insbe- sondere in Bezug auf Kooperationen / kooperative Projekte sowie im Be- reich der Qualifizierung und Weiterbildung. • Infrastrukturelle Rahmenbedingungen: Münster verfügt mit ca. 130 identifizierten Orten der Musik bereits über ein respektables Angebot an (dezentralen) Veranstaltungsorten, die sich in ihrer Größe, Atmosphäre, Ausstrahlung, Programmatik sowie technischen Ausstattung und „Eignung“ sehr unterscheiden. Die Stadt weist zugleich deutliche Lücken insbeson- dere auch im Bereich der Produktions- und Probemöglichkeiten auf. • Bereitstellung und Nutzung von Förderungen: Die Kulturverwaltung hält verschiedene Formen der Musikförderung vor, die jedoch in Relation zu an- deren Sparten deutlich geringer ausgestattet ist und sich mit Ausnahme zweier (geringer) Regelförderungen ausschließlich auf die Projektförderung fokussiert. Es mangelt an Budget, konzeptioneller Weiterentwicklung sowie den erforderlichen personellen Ressourcen, um eine systematische und bedarfsgerechtere Förderstrategie (wie sie z.B. in der Darstellenden und Bildenden Kunst vorliegt) zu entwickeln und umzusetzen. Es besteht zu- dem Handlungsbedarf in Bezug auf die Inanspruchnahme, Information und Beratung der Förderung auf Landes- und Bundesebene. Auf der Basis der Stärken- und Schwächenanalyse werden vier zentrale Poten- ziale identifiziert, die als übergeordnete Leitlinie vorgeschlagen werden, um das Musikförderkonzept strategisch und spezifisch für die Stadt Münster auszu- richten. Im Sinne einer positiven Entwicklungsdynamik bildet sie damit gleich den münsterspezifischen Rahmen und Nährboden, um Stärken gezielt zu stär- ken und Defizite und Barrieren in der Entfaltung dieser Potenziale zu beseitigen. 12 So birgt die bestätigte, breite Vielfalt an Musikakteur*innen, -szenen, -gen- res-, -angeboten und Teilhabemöglichkeiten (Potenzial 1) bei entsprechen- der Unterstützung die Chance, die Menschen dieser Stadt gerade auch in diesen sehr herausfordernden Zeiten zu verbinden, als „Universalsprache“ zu dienen und gesellschaftlichen Spaltungen entgegenzuwirken. Von einer entsprechenden Förderung des (in Teilen) bereits praktizierten star- ken Miteinanders (Potenzial 2) können künstlerische Qualität, Innovations- und Strahlkraft profitieren und damit letztlich auch die längerfristigen Karriere- perspektiven für Musiker*innen in Münster verbessert werden. Die im Mapping identifizierten dezentralen Orte und stadtweiten (Frei-) Räume für Musik (Potenzial 3) korrespondieren mit dem grundsätzlichen Be- streben der Stadt Münster, im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ stadtweit eine möglichst ausgeglichene bedarfs- sowie (sozial-)gerechte Infrastruktur vor- zuhalten und attraktive Quartiere mit Mischnutzungen zu entwickeln. Bei ent- sprechender (ressortübergreifender) Unterstützung kann und muss damit auch der zunehmenden Bedrohung kultureller Infrastruktur in Folge der zunehmen- den Flächenverdichtungen sowie Nutzungskonflikten entgegengewirkt werden. Und schließlich hat auch die identifizierte hohe Relevanz der Freien (Musik-) Kultur für Münster (Potenzial 4) in den letzten Jahren dazu geführt, dass För- derbudgets ausgeweitet und insbesondere im Bereich der Darstellenden und Bildenden Kunst effektive und klug verzahnte Förderstrukturen entwickelt wur- den, deren Erfahrungswerte für die qualifizierte Entwicklung der bislang deut- lich weniger entwickelten Sparte Musik genutzt werden können. Die in dem Bericht vorgeschlagenen ersten Handlungsimpulse und -maßnah- men sind jeweils systematisch aus diesen Potenzialen abgeleitet worden und somit in ihren differenzierten Wirkungszusammenhängen an einer möglichst ef- fektiven Potenzialentfaltung orientiert. Sie dienen auch in der heutigen Konferenz als Grundlage und Leitorientie- rung der Diskussion um Bedarfe und einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Musikökosystems in Münster. 2.1 Rückfragen aus dem Plenum Im Anschluss an die Vorstellung der zentralen Ergebnisse der Potenzial- und Be- standsanalyse durch die Kulturamtsleiterin, Frauke Schnell, platzierten die Teil- nehmenden Fragen, die im Folgenden beantwortet werden: 13 Wie hoch war der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund unter den Befragten? Es haben fünf Menschen mit internatio- naler Familiengeschichte an der Studie teilgenommen. Für die heutige Veran- staltung wurde gemeinsam mit dem Kommunalen Integrationszentrum ver- sucht, gezielt weitere Musikschaffende mit internationaler Familiengeschichte einzuladen. Dennoch ist festzustellen, dass es weiterhin eine Herausforde- rung bleibt, diese Musikschaffenden zu erreichen und für Formate zu gewin- nen. Dies gilt nicht nur für den Bereich Musik. Gibt es Zahlen zu den Aktivitäten der allgemeinbildenden Schulen mit ih- rer starken Chor-, Bigband- und Band-Kultur? Nein, es wurde keine Schüler*innen befragt, weil der Fokus des Konzepts auf der Freien Musikszene liegt. Welches Durchschnittsalter hatten die Teilnehmenden der Studie? Die Teilnehmenden der Onlineumfrage sind zwischen 20 und 78 Jahren alt, im Mittel 44 Jahre. 61 Prozent der Befragten sind männlich, 36 Prozent weiblich und 3 Prozent machten keine Angabe. Es wird in der Beauftragung der Politik von Vielfalt gesprochen – ist damit musikalische Vielfalt oder die Vielfalt der Musiker*innen gemeint? In dem Auftrag der Politik war das nicht eindeutig formuliert und bezog sich ver- mutlich auf beide Dimensionen. Das Musikförderkonzept wird demnach beides aufgreifen, sowohl die Diversitätsdimensionen als auch die Vielfalt der unter- schiedlichen Genres. Wie viele hochqualifizierte professionelle Musiker*innen gibt es in Müns- ter für die das Förderkonzept entwickelt wird? Das Musikförderkonzept soll gemäß des politischen Antrags nicht ausschließlich für Profimusiker*innen entwickelt werden, sondern auch die Breite berücksich- tigen. Eindeutige Zahlen zu Profimusiker*innen liegen nicht vor, da damit die Frage einhergeht, was als professionell definiert wird. In der Studie wurde daher um eine Selbsteinschätzung gebeten. Wie dargestellt versteht sich ca. die Hälfte der befragten Personen vorrangig als professionelle Musik-Akteur*in. 14 Wie werden selbstorganisierte Initiativen und Vereine erreicht, die um- sonst und draußen oder DIY-Konzerte ohne Budget veranstalten? Sollen sie erreicht werden? Ein Teil des Musikförderkonzepts soll auf genau auf diese Fragen eine Antwort finden und vor diesem Hintergrund sind wir hier zusammengekommen. Wie wird die Tatsache gerechtfertigt, dass die Darstellenden Künste rund 1,5 Millionen Euro erhalten und die Musik in Summe gerade mal 10% des- sen? In den Freien Darstellenden Künste gibt es eine andere Tradition als in der Musik. Vielerorts, also nicht nur hier in Münster, hat sich die so- genannte Freie Szene in ihren Anfängen insbe- sondere in Abgrenzung zu den kommunalen Theatern als alternative Form der Produktion und Präsentation im Darstellenden Bereich so- wie in der Soziokultur entwickelt. Erst im Zuge ihrer weiteren Qualifizierung und Professionali- sierung in den vergangenen fünf Jahrzehnten fand die Ausweitung auf andere Sparten statt. In Münster sind entsprechend in dieser Zeit bottom-up wichtige Theaterinstitutionen wie das Theater im Pum- penhaus, die Bühne im Kreativhaus, später der Kleine Bühnenboden oder das Charivari Puppentheater entstanden und gewachsen. Der Musik-Bereich hatte und hat es hier deutlich schwerer, da er zum einen deutlich komplexer und he- terogener ist. Zum anderen „leidet“ dieser Bereich auch durch die deutlich stär- keren kreativwirtschaftlichen Bezüge und die damit verbundene Frage, was als „kommerziell“, und damit als nicht förderungswürdig, gilt. In diese Fragestel- lung ist allerding – nicht zuletzt auch durch die Corona-Pandemie – auch auf Bundes- und Landesebene viel Bewegung gekommen. Ein Teilnehmender ergänzte, dass sich die Musikszene bis zur Corona-Pandemie durch den Mix aus „kommerziellen“ Großveranstaltungen und kleineren, experi- mentellen Formaten querfinanziert habe, was nun aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung nicht mehr möglich sei. Das verzerre das Bild. Außerdem falle durch die Digitalisierung zum Beispiel die CD-Produktion – und damit eine wich- tige Einnahmequelle – weg. Die Produktions- und Vertriebsbedingungen seien in einem massiven Wandel und damit auch die Verdienstmöglichkeiten der Musiker*innen, Veranstalter*innen und Spielstätten. Die Theaterszene habe 15 diesen Wandel bereits in den 70iger Jahren durchlaufen. Dass es großen Nach- holbedarf im Musikbereich gebe, sei unumstritten. Dafür müsse auch das zu entwickelnde Musikförderkonzept dienen. 3. Podiumsdiskussionen entlang einzelner Themen Im Anschluss an die Vorstellung der Ergebnisse fand eine Podiumsdiskussion zu zwei Themenschwerpunkten statt. Dafür teilten Till Kniola, Frauke Schnell, Jan Klare und Philipp Buck ihre Perspektive auf das Thema Förderschwerpunkte, - mechanismen und -instrumente. Hendrik Stratmann (digital zugeschaltet), Deborah Rawlings und Till Kniola dis- kutierten anschließend über das Thema Qualifizierung und Vernetzung. Hintergrundinformationen zu den Podiumsgästen Till Kniola Till Kniola ist seit 2014 Referent für Popkultur und Filmkultur im Kulturamt der Stadt Köln. In dieser Eigenschaft ist er unter anderem zuständig für die Förde- rung von Festivals, Konzert- und Filmreihen, Formaten der Filmvermittlung, Clubs, Proberäumen sowie von Produktionen und Exportaktivitäten Kölner Künstler*innen und Labels. Außerdem ist er Kurator, DJ und Labelmacher und folgt dem Motto „Es hilft ja nichts!“. Frauke Schnell Frauke Schnell ist seit 2008 Leiterin des Kulturamts der Stadt Münster. Zuvor war sie als Kulturmanagerin bei der Imorde, Projekt- und Kulturberatung GmbH mit Sitz in Münster im Schnittfeld von Kultur, Stadtentwicklung und Stadtmarke- ting tätig. Philipp Buck Philipp Buck ist ein in Münster lebender Schlagzeuger, Komponist und Kurator. Gebürtig kommt er aus Berlin, studierte Jazz-Schlagzeug in Osnabrück, gewann diverse Förderpreise und tourte durch große Teile Deutschlands. Seit 2023 ist er zudem Teil des Kuratoriums der Reihe „Jazz Today“, die das cuba cultur als eigene Veranstaltungsreihe verantwortet. Er ist dankenswerterweise für den kurzfristig verhinderten Erhard Hirt, langjähriger Programmleiter des cuba cultur, eingesprungen. 16 Jan Klare Jan Klare ist Saxofonist, Banderfinder und Komponist, hat Konzerte in vielen Ländern gespielt und dutzende CD-/ Radio/ TV- Produktionen umgesetzt. Er ist Begründer des Orchesters „The Dorf”, hat eine Fußballoper geschrieben, das La- bel „Umland Records” mitbegründet, Kompositionen für unterschiedlichste En- sembles geschrieben und versteht seine Arbeit als „soziologische Feldfor- schung” über Hörgewohnheiten. Hendrik Stratmann (digital dazugeschaltet) Hendrik Stratmann ist seit 2007 Teil der Initiative muensterbandnetz.de und hat dort verschiedene Tätigkeiten übernommen. Zuletzt waren das vor allem die Projektarbeit, (kulturpolitische) Netzwerkarbeit sowie Förderanträge und -ab- rechnungen. Im "normalen Leben" arbeitet Hendrik Stratmann als Programmre- ferent bei Soziokultur NRW. Deborah Rawlings Deborah Rawlings ist gebürtige Neuseeländerin, hat in Auckland Klavier studiert und ist im Rahmen ihres Studiums nach Deutschland gekommen. Aktuell ist sie Lehrbeauftragte für Korrepetition und Klavier an der Musikhochschule Münster und an der Westfälischen Schule für Musik. Sie hat an verschiedenen Universitä- ten gelehrt, diverse Preise und Stipendien erhalten und Konzerte in der ganzen Welt gespielt. 3.1 Förderschwerpunkte, -mechanismen und - instrumente Köln ist eine der wenigen Städte, die schon seit Jahren sowohl ein Musikförder- konzept (für alle Genres von der Alten Musik bis zum Jazz) als auch ein Popkul- turförderkonzept (für alle Spielarten der Popularmusik) entwickelt hat und die- ses erfolgreich anwendet. Köln ist eine ausgewiesene Musikstadt und allein auf- grund der Größe, ist die Musiklandschaft Münsters nicht mit der in Köln zu ver- gleichen. Dennoch wurden Parallelen zwischen Münster und Köln aus Sicht von Till Kniola aufgezeigt. Die konkreten Ausführungen zur Förderung in Köln beziehen sich auf das von Till Kniola verantwortete Referat für Popkultur bzw. auf das Popkulturförderkonzept: • Auch in Köln ist die Haushaltslage angespannt, verbunden mit der Frage, was von den bereits vorhandenen Konzepten in den nächsten Jahren weiter umgesetzt werden kann. • Das Popkulturförderkonzept der Stadt Köln hat Parallelen zu der Stadt Münster. Auch in Köln gibt es Ziele, die mit den Potenzialen aus der 17 Stadt Münster zu vergleichen sind. Die im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse abgeleiteten ersten Impulse und Handlungsempfeh- lungen sind zudem in Teilen vergleichbar mit den Förderschwerpunk- ten der Stadt Köln. • Die Ziele der Popkulturförderung in Köln sind schlagwortartig festgehalten, sodass möglichst viele Förderschwer- punkte darunter aufgefasst werden können. Folgende Ziele werden durch das Popkulturförderkonzept verfolgt: o Stärkung der Rahmenbedin- gungen und Strukturen o Stärkung der künstlerischen Qualität o Stärkung des Pop-Standorts Köln Allgemeine Rahmenbedingungen der Kulturförderung der Stadt Köln • Im Kulturamt Köln sind 25 Personen auf fünf Fachreferate und eine Ver- waltungsabteilung aufgeteilt. In einem Referat sind mehrere Sparten ge- bündelt und jede Sparte hat ein eigenes Förderkonzept. Zwei Referate beschäftigen sich mit Musik – das Referat für Musik und das Referat für Popkultur und Filmkultur. • Das Kulturamt Köln hatte im Jahr 2022 einen Etat von 11,3 Millionen Euro. Dem popkulturellen Bereich standen davon 570.000 Euro zur Ver- fügung. Dabei verteilt sich das Budget auf drei institutionelle Förde- rungen sowie auf 90 Projektförderungen. Fördersystematik der Stadt Köln • Aus Sicht von Till Kniola ist der Auftrag der Stadt Münster zum Musikför- derkonzept sehr breit gefasst. In seinem Bereich – im Referat für Pop- und Filmkultur – fokussieren sich die Förderungen ausschließlich auf professionelle Musiker*innen. Dabei fördert die Stadt Köln sowohl „Spitze“ als auch „Breite“, denn die Begrifflichkeiten sind nicht analog mit der Unterscheidung von „Profi“ vs. „Laie“. „Spitze“ drückt sich im Re- ferat Popkultur in den institutionellen Förderungen für die Festivals c/o pop und WEEK-END aus, „Breite“ in der jährlichen Förderung von zahlrei- chen Reihen und Einzelveranstaltungen zur Schaffung einer Angebots- vielfalt für Köln. 18 • Das Thema der Kulturelle Bildung ist in einer anderen Dienststelle (Schulentwicklung im Schulamt) verortet und Laien werden nicht ge- fördert. • Die Nachwuchsförderung komme in Köln auch zum Tragen, allerdings auch erst bei einer gewissen Professionalität. Erfahrungswerte zum Verhältnis der Projektförderung und der institutio- nellen Förderung aus Sicht von Till Kniola • In Köln gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten der Förderungen: Projektförderungen, institutionelle Förderungen und Sonderförde- rung wie Stipendien und Preise. • In der Stadt Köln hat sich bei institutionellen Förderungen ein Zeitraum von vier Jahren als zieldienlich herauskristallisiert. Die Ausschreibungen haben das Ziel, die „Spitze“ zu fördern und beinhalten daher Kriterien, wie bspw. den Nachweis der Professionalität und die Umsetzung von Maßnahmen mit nachhaltigem Effekt (z.B. für ein Festival). • Im Bereich der Popkultur reicht das Budget für weitere institutionelle Förderungen nicht aus, sodass es sich daneben auf Projektförderungen fokussiert. Gestaltung der Musik-Förderung und hilfreiche Förderbeispiele der Stadt Münster aus Sicht von Frauke Schnell • Die Stadt Münster verfügt über ein- Budget von 50.000 bis 70.000 Euro für die allgemeine Projektförderung in der Sparte Musik. Die Förderspanne reicht von geringen Fördersummen ab 100 Euro bis max. 8.000 bis 10.000 Euro bei z.B. herausragenden Reihen. • Bei entsprechender Passung kann zu- dem von Fördermitteln im Bereich der Nachwuchs-, Präsentations-, Inter- und Transkultur-, sowie Strukturförderung profitiert werden. • Mehrjährige Förderungen gibt es bisher nur vereinzelt, sodass ein gro- ßer Wunsch besteht, dies zu stärken. Bislang erhalten zwei Akteure (der Chorverband Münster sowie der Betreiber des Probezentrums Am Ha- werkamp) aufgrund ihrer strukturfördernden Wirkung eine Regelför- derung. • In der Bildenden Kunst besteht mit der kommunalen Unterstützung un- terschiedlicher Modelle von Atelierhäusern eine beispielhafte Infrastruk- 19 turförderung während in der Darstellenden Kunst sowohl eine ausdif- ferenzierte Förderstrategie in der Projektförderung als auch in Bezug auf die Regelförderung der gewachsenen freien Theaterlandschaft vorliegt. Darstellung von Gelingensfaktoren und aktuellen Herausforderungen an- hand des Beispiels der BlackBox im cuba cultur durch Philipp Buck Das cuba hat mit der BlackBox einen sehr wichtigen, profilierten Auftrittsort ins- besondere für zeitgenössische und experimentelle Musik in Münster geschaf- fen, der auch überregional ausstrahlt und mehrfach mit dem Applaus-Pro- grammpreis des Bundes und dem Spielstätten-Preises des Landes NRW ausge- zeichnet wurde. Gelingensbedingungen und hilfereiche Unterstützung aus Sicht von Philipp Buck sind im Folgenden festgehalten: • Als Gelingensbedingung nennt Philipp Buck das persönliche Engage- ment von Erhard Hirt, dem langjährigen Programmleiter des cubas cul- tur und das Engagement weiterer Menschen der Szene. • Seit rund 20 Jahren bekommt das cuba cultur einen institutionellen Zu- schuss als soziokulturelles Zentrum von der Stadt Münster. Die instituti- onellen Mittel schaffen die Grundlagen für den Betrieb, d.h. die Finanzie- rung der Miete und der Stellen für Beratung und Geschäftsführung. Dazu kommen weitere Projektförderungen, die zwei Musikreihen ermöglichen. Zusätzliche Gelder akquiriert das cuba über Programmpreise oder Spen- den. • Durch die allgemeine Preissteigerung sowie die Vorgaben des Landes zur Vergütung bräuchte das cuba jedoch 25% mehr Zuschüsse, allein um die höheren Kosten auszugleichen. Folge der massiven Preissteige- rung ist aktuell, dass weniger Programm angeboten werden kann. • Ebenfalls wären Gelder für eine weitere Person notwendig, um eine opti- male Raumnutzung und Programmbetreuung am Abend gewährleis- ten zu können. Das wird von engagierten Ehrenamtlichen getragen. Einschätzung der Rolle und/oder Herausforderung der Landesförderung für die Band „The Dorf“ aus Sicht von Jan Klare • Die Band „The Dorf“ wird bereits zum zweiten Mal durch eine dreijäh- rige Ensembleförderung vom Land Nordrhein-Westfalen unterstützt. • Die Landesförderung ermöglicht dem Ensemble den festen Spielort in Dortmund zu bespielen, auf Tour zu gehen und innovative Konzepte zu erarbeiten. • Die Anträge und entsprechenden Verwendungsnachweise seien aller- dings sehr komplex. Zudem sind für die Anträge weitere Drittmittel und Zuschüsse wichtig. 20 o Wünschenswert wäre es, wenn die Kommune eine Co-Finanzie- rung, beispielsweise für den erforderlichen 10%igen Eigenanteil übernehmen würde und damit gegebenenfalls auch für eine ver- bindliche mehrjährige Absicherung und Unterstützung sorgt. • Ohne unentgeltliche Arbeitsleistungen bzw. bürgerschaftliches Engage- ment wäre die Arbeit des Ensembles aktuell nicht möglich. • Aus Sicht von Jan Klare sollte ebenfalls die allgemeine Kostensteigerung sowie die künftig verbindlich vorgeschriebenen Honoraruntergrenzen in den Förderungen berücksichtigt werden. 3.2 Qualifizierung und Vernetzung – wie kann es gut gelingen? Infrastruktur, Ausstattung und Unterstützungsmöglichkeiten in Köln aus Sicht von Till Kniola • Das Popkulturförderkonzept Köln beinhaltet das Förderziel einer Stär- kung der Rahmenbedingungen und Strukturen (wie Spielstätten, Probe- räume, Förderung des Pop-Nachwuchses, Workshops & Seminare für die Szene), welches in einzelnen Förderinstrumenten inhaltlich ausformuliert ist. • Seit 2020 gibt es in Köln eine zusätzliche Stabstelle im Dezernat für das Kulturraummanagement, die sich um die Bewahrung, Qualifizie- rung und Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur kümmert. Zu- dem gibt es Fördermöglichkeiten durch den Lärmschutzfonds, Technik- und bautechnische Förderungen. o Die bautechnische Seite wird durch das Stabstellenreferat be- treut. Die Proberaumzentren und die Förderungen von Proberäu- men sind zum Teil an den Verein Popkultur Köln e.V. outgesourct. • Daneben gibt eine eigene Förderrichtlinie für die Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen, durch die die Vernetzung in allen Referaten stattfindet. Darstellung des münsterbandnetz.de als Beispiel für Nachwuchsförderung durch Hendrik Stratmann Das münsterbandnetz.de ist dezidiert an diversen Stellen in der Bestands- und Potenzialanalyse erwähnt worden, insbesondere im Zusammenhang mit den Handlungsempfehlung „Qualifizierung / Weiterbildung von Nachwuchs“ sowie „Stärkung von Kompetenzzentren“. Nachfolgend wird das münsterband- netz.de kurz vorgestellt: 21 • Das münsterbandnetz.de ist ein Kompetenznetzwerk, welches im Jahr 2001 gegründet wurde. • Es unterstützt regionale Bands und Musiker*innen über alle Szenen hin- weg. • Es bietet praktische Qualifizierungen durch die Einbeziehung und das anschließende Feedback bei Auftritten sowie Beratung bei Förderanträ- gen. • Ein zentrales Element für die Erhö- hung der Sichtbarkeit der Bands ist die Website des Netzwerks. Weitere Bausteine sind die Veran- staltung von Konzerten sowie die Vernetzungsarbeit in lokalen bis landesweiten Netzwerken. • Die Strukturen des Netzwerks wer- den komplett ehrenamtlich getra- gen, weshalb die Initiative derzeit an Kapazitätsgrenzen stößt. Zukunftsblick aus Sicht von Hendrik Stratmann • Allen voran gelte es die Ressourcen des münsterbandnetz.de aufzusto- cken, sodass die Arbeit zukünftig gesichert und professionell ausgestaltet sei. • Auf Basis mehrerer Umfragen sehe das münsterbandnetz.de zusätzlich bei den Proberäumen Handlungsbedarf. Das Probenraumkonzept der Stadt Köln wird da als beispielgebend angesehen. Außerdem brauche es städtebauliche Projekte zur Stärkung der Infrastruktur für Musikschaf- fende. Unterstützung für Studierende am Beispiel der Hochschule Münster aus Sicht von Deborah Rawlings • Deborah Rawlings berichtete über das Vernetzungsprojekt „Neue Sterne für das Münsterland“, welches durch regionale Projektmittel des Landes NRW unterstützt wird. o Bei diesem Projekt schwärmt die Musikhochschule mit ihren Bands und Ensembles in der ganzen Bandbreite von Neuer Musik, Rock & Pop, Singer/Songwriter, Percussion, Weltmusik, etc. in die Region Münsterland aus. o Gemeinsam mit lokalen Partnern vor Ort planen die Studierenden „passgenaue“ Veranstaltungen und Konzerte, angereichert um Workshops und Vermittlungsangebote. 22 o Die Studierenden werden dabei mit Budgets in Höhe von 200 bis 2.000 Euro unterstützt, um ihre eigenen Ensembles zusammen- zustellen und zu honorieren. o Sie verantworten die Aufstellung des Programms, die Marke- tinginstrumente sowie Auftritte. • Mit diesem Gemeinschaftsprojekt erlan- gen Studierende praxisnahes Wissen zu hybriden Arbeitsformaten, welches sie im Studium oftmals nicht erler- nen. • Laut Deborah Rawlings verändere sich das Studium dahingehend, dass Musikrecht und Medien bereits aufgegriffen werden. o Allerdings sei es wichtig, dass sich das Studium diesbezüglich noch weiterentwickele und am Musikbusiness orientiere, so dass Studierende besser auf den „Musikmarkt“ vorbereitet werden. Partnerschaften und Kooperationen am Beispiel von Münster und Köln • Deborah Rawlings berichtete, dass es weitere Projekte gebe, die in Ko- operation mit der Westfälischen Schule für Musik und anderen Musik- schulen in der Region umgesetzt werden. Beispielsweise erhalten Stu- dierende die Möglichkeit, Praktika in diesen Einrichtungen zu absolvie- ren. • Ebenfalls gebe es Kooperationen mit mindestens einem Kindergarten, in dem Konzerte stattfinden. • Till Kniola berichtete, dass das Referat für Pop- und Filmkultur in Köln einmal im Semester an die Hochschule geht, um die Förder- und Unter- stützungsmöglichkeiten des Referates (insbesondere für den zukünfti- gen beruflichen Weg) aufzuzeigen. 3.3 Offene Fragen zur Podiumsdiskussion Fragen an Till Kniola Gibt es bei der Musikförderung in Köln eine Kooperation mit dem WDR? • Es gibt regelmäßig Mitschnitte von Konzerten. In der zeitgenössischen Musik gibt es etliche Konzerte, die vom WDR begleitet wurden. Auch bei größeren kulturpolitischen Themen gibt es eine Zusammenarbeit mit dem WDR (Beispiel: Studio für Elektronische Musik). 23 Gibt es eine Bestandsaufnahme von Migrant*innen, die Förderangebote wahrnehme? • Nein, es gibt derzeit keine Bestand- aufnahme, daran arbeitet die Stadt Köln aktuell. Es gibt einen Referen- ten für kulturelle Teilhabe. Teil der Aufgabe des Referenten ist es, die migrantische und post-migrantische Szene zu unterstützen, Strukturen aufzubauen und Interessenvertretun- gen aufzuspüren, um diese an Förde- rungen heranzuführen. Förderkonzepte können nicht nur reagieren, sondern auch gestalten. Wer- den Projekte wie die „Hirtennacht“ in Köln gefördert? • Es gibt einen Fördertopf für den Bereich Musik, der für die Unterstützung von Vernetzung und Konzertreihen fungiert. Die „Hirtennacht“ kenne er nicht, würde aber vermuten, dass diese darüber gefördert werden könne. Generell agiert das Kulturamt Köln so, dass es selbst nicht veran- staltet. Es unterstützt die Musikschaffenden dabei, selbst in die Umset- zung zu kommen. Gab es bislang Fälle, in welchem Laienveranstalter*innen durch Förderun- gen die Nutzung von geeigneten Räumen (Mieten, Versicherungen) für par- tizipative kostenlose Angebote ermöglicht wurde? • Das ist nicht bekannt. Es kann sein, dass im Zuge der Corona-Förderun- gen die Kreise erweitert wurden und eventuell auch Laien unterstützt wurden. In der Regel werden jedoch Professionalisierte berücksichtigt. Wie werden Förderkriterien entwickelt und welche Verbesserungsmöglich- keiten gibt es? • In Köln werden die Förderkriterien in enger Kooperation mit der Szene entwickelt und regelmäßig aktualisiert. Das Referat ist über die Unter- stützung durch die Szene und die Interessensvertretung dankbar und entwickelt mit ihnen gemeinsam passgenaue Konzepte. • Auch in Münster werden – wie bei der heutigen Veranstaltung – die In- halte partizipativ mit der Szene erarbeitet und so bedarfsgerechte Lö- sungen entwickelt. 24 4. Vertiefungsworkshops Im Anschluss an die Podiumsdiskussion, vertieften die Teilnehmenden einzelne Themen in Workshops und berichteten darüber im Anschluss dem Plenum. Nachfolgend sind die Ergebnisse der jeweiligen Workshops festgehalten. Zu folgenden Workshopthemen wurde gearbeitet: • Workshop 1: Frischer Wind – qualifizierte Nachwuchsarbeit; Impuls: Hendrik Stratmann, Moderation: Kristina Scepanski • Workshop 2: Professionelles Wirken – Förderstrukturen im Bereich Klassik, Alte und Neue Musik; Impuls: Deborah Rawlings, Moderation: Fabienne Haßlöwer • Workshop 3: Professionelles Wirken – Förderstrukturen im Bereich Rock, Pop, Jazz & Co; Impuls: Frauke Schnell, Moderation: Meike Hornbostel • Workshop 4: Weltoffen – Musik anderer Kulturen als selbstverständli- cher Bestandteil der Musiklandschaft und kulturellen Bildung; Impuls: Nicole Karimi und Peter Nagy, Moderation: Nadine Haßlöwer • Workshop 5: Infrastruktur – Präsentations- und Produktionsorte sichern und entwickeln; Impuls: Philipp Buck und Tim Eberhardt, Moderation: Heike Schwalm Die Ziele der Workshops bestanden darin, auf Basis der Impulse und Anregun- gen aus der Bestands- und Potenzialanalyse die relevanten Förderinstrumente zu identifizieren, zu diskutieren sowie zu ergänzen und dabei die jeweilige(n) Zielgruppe(n), Partner*innen und beachtenswerte Aspekte zu konkretisieren. 25 4.1 Workshop 1: Frischer Wind – qualifizierte Nachwuchsarbeit Zu Beginn des Workshops 1 „Frischer Wind – qualifizierte Nachwuchsarbeit“ benennen einige Teilnehmende aus ihrer Perspektive als Veranstalter*in oder Spielstättenbetreiber*in die zentralen aktuellen Herausforderungen in der Nachwuchsförderung. War es ihnen vor der Corona-Pandemie noch möglich, die Kosten für Newcomer-Konzerte selbstständig aus den Überschüssen größ- erer Konzerte selbständig zu stemmen, sei dies aufgrund der enorm gestiege- nen Kosten (Technik, Hands) heute nicht mehr möglich. Die damalige Option, mit fünf großen und erfolgreichen Shows 10 bis 15 defizitäre Shows im Zuge der Querfinanzierung finanziell auszugleichen, sei heute nicht mehr gegeben. Die Veranstaltungsagentur „Kingstar“ (u.a. Festivals Vainstream und Concrete- Park) und die Spielstätte „Skaters Palace“ können aufgrund dieser allgemeinen Kostensteigerung keine Nachwuchsförderung mehr betreiben. Seit der Pandemie werden insgesamt deutlich weniger Tickets verkauft. Es wird darauf hingewiesen, dass Spielstätten nicht automatisch Veranstal- ter*innen sind. In Münster sind nur das Gleis 22 und die Pension Schmidt gleichzeitig Spielstätte und Veranstalter. I.d.R. mieten sich Veranstalter*innen in Spielstätten ein. Letztere treten dann nicht als Veranstalter*innen auf. Aus Perspektive des Gleis 22 wird auch das Raumproblem angeführt, das mit dem Abriss des Paul-Gerhardt-Hauses einhergehe. Damit gäbe es aktuell noch weniger Aufführungsmöglichkeiten für Nachwuchsbands/-musiker*innen. Idealvorstellung wäre, Newcomer von Beginn an zu begleiten durch die klei- nen Spielstätten in Münster und das „Vorband-Sein“ bis hin zu eigenen Kon- zerten im Skaters Palace oder später sogar in der Halle Münsterland (wie z.B. „Giant Rooks“ aus Hamm, ehemals Schülerband, mittlerweile auf Tour in Eu- ropa, den USA und Südamerika). Zielgruppe • Es herrschte Einigkeit darüber, dass sich weder eine fixe Altersgrenze noch die Mitgliedschaft in der KSK zur Definition von Nachwuchs eignen. • Wichtig: Diejenigen, die dauerhafte Ambitionen haben und Ernsthaf- tigkeit erkennen lassen, sollten sich für eine Nachwuchsförderung quali- fizieren können. • Bei Nachwuchsmusiker*innen lässt sich oft noch nicht erkennen, ob die weitere Entwicklung in den Profi- oder Amateurbereich führt. Daher empfiehlt es sich, hier nicht stark auszugrenzen. 26 • Der Begriff „Nachwuchs“ sollte nicht nur auf Personen angewendet wer- den, sondern auch auf (neue) Formate, und solche, die sich mit Nach- wuchsförderung befassen. Instrumente Kompetenzzentren und Multiplikator*innen stärken • muensterbandnetz.de als hilfreiche Netzwerkstruktur stärken. • muensterbandnetz.de möchte und sollte seine Beratungsleistun- gen/Workshops weiter ausbauen. o muensterbandnetz.de funktioniert derzeit rein ehrenamtlich, bräuchte also finanzielle Unterstützung, um diese Arbeit auszu- bauen. • Zur Qualifizierung des Nachwuchses gehören: Auftrittsmöglichkeiten, hands on: Organisation von und Durchführung von Veranstaltungen ler- nen sowie Förderberatung. • Es hatte sich in der Vergangenheit auch das „muensterbeatnetz“ mit Al- bert Ruppelt ausgekoppelt, um eine Vielfalt der Genres zu bedienen. Die- ses sei etwas „eingeschlafen“. o Die Anwesenden sehen jedoch Bedarf, auch die Genres HipHop, Rap, Elektro ggf. spezifisch im Nachwuchsbereich zu fördern. Z.B. durch bestimmte Reihen mit einem Fokus auf diese Genres. o Uneinigkeit herrschte hingegen darüber, ob die verschiedenen musikalischen Genres (im Bereich der „Nicht-Klassik“) unter- schiedliche Bedarfe in der Nachwuchsförderung haben. • muensterbandnetz.de kann als Best Practice Beispiel fungieren. • Auch die Musik(hoch)schulen könnten hier als Partnerinnen verzahnt werden: Beispielsweise können die praktischen Prüfungen der Studie- renden außerhalb der Hochschule an anderen Spielstätten durchgeführt werden. Die Studierenden profitieren durch Übung vor realem Publikum, die Musikhochschule durch eine stärkere Sichtbarkeit ihrer Arbeit. Bandförderprogramm wieder auflegen Hier war keine Zeit mehr zum ausführlichen Austausch, nur eine Anregung wird fest- gehalten: • Wie kann man Vielfalt dabei denken? Auftrittsmöglichkeiten schaffen • Zwei Modelle sind denkbar: o Eine Spielstätte wird gefördert, wenn sie Nachwuchs fördert, o oder Künstler*innen erhalten einen Voucher (Gutschein), den sie in einer Wunschspielstätte einlösen können. 27 • Für Modell 2 braucht es Multiplikator*innen wie muensterbandnetz.de, die aus der Szene kommen und Kontakte zu den einzelnen Spielstätten haben. o Der/die Multiplikator*in und das Kulturamt müssten sich über die konkrete Entwicklung eines solchen Vouchers verständigen. • Anregung: „Spielstätte“ hier weit fassen und bspw. auch Reihen darun- ter fassen • Musikhochschulen können insofern in ein Förderkonzept eingeschlossen werden, als dass besondere Prüfungssituationen in Spielstätten in Münster geschaffen werden (statt Prüfungen im Konzertsaal der Musik- hochschule). o Deborah Rawlings: Das Musikstudium muss sich ändern und sich mehr am Musik-Business orientieren, damit sich Studierende ein (berufliches) Standbein aufbauen können. Ansprechperson / Kommunale Informations- und Beratungsleistungen ausweiten • Der Wunsch nach einer kompetenten Ansprechperson für Newcomer, die für Fragen jeglicher Art (z.B. „Wie stelle ich einen Antrag?“) zur Verfü- gung steht, ist groß. • Von wem ist dies zu leisten? • Kulturamtsmitarbeiter*innen sollten bereits in (Hoch-)Schulen über Fördermöglichkeiten informieren. • Das muensterbandnetz.de hat Expertise (Gema, KSK…) und Kon- takte (zu Spielstätten, Veranstaltern, Musiker*innen, Techniker*in- nen), die Newcomern helfen können • In beiden Fällen (Kulturamt und muensterbandnetz.de) bräuchte es für diese Leistungen einen personellen Aufwuchs. Partner*innen • Förderinstitutionen • Spielstätten • Organisator*innen, Veranstalter*innen • Musik(hoch)schule Zu beachten • Für Nachwuchsarbeit sind insbesondere die Schnittstellen zwischen Ju- gendarbeit und Kulturarbeit zu beachten. Aus Sicht vom Gleis 22 müssten diese enger zusammenarbeiten. 28 • Für ein Förderkonzept muss jede einzelne Szene aufgesucht und ein- zeln betrachtet werden, denn Spielstätten brauchen andere Förder- kriterien als Musik(hoch)schulen. • Auch der Rückgang an Musikpädagogik-Studierenden sei immens. Hierzu gibt es laut einer Vertreterin der Musikhochschule eine bundes- weite Studie. Sie befürchtet generelle Auswirkungen auf das Erlernen von Instrumenten und der Hinwendung zur Musik im Kindesalter, wenn diese frühe Begegnung in den Schulen nicht mehr gewährleistet sei. 4.2 Workshop 2: Professionelles Wirken – Förderstrukturen im Bereich Klassik, Alte und Neue Musik Zu Beginn des Workshops 2 – Professionelles Wirken - Förderstrukturen im Bereich Klassik, Alte und Neue Musik leitete Impulsgeberin Deborah Rawlings als Vertre- terin der freien klassischen Musikszene inhaltlich in das Thema ein. Deborah Rawlings berichtete, dass sie neben ihrer Lehrtätigkeit an der Musikhochschule Münster als Musikerin und Veranstalterin tätig sei. Sie ist Mitglied des Labels „Consord“, einem überregional bekannten und bedeutsamen Label im Bereich der Neuen Musik und verfügt über langjährige Erfahrung mit diversen Förder- programmen und Strukturen, wie z.B. der Ensembleförderung des Landes NRW. Ein wesentlicher Erfahrungswert besteht hier in den Herausforderungen bezüg- lich der sogenannten Eigenleistungen (10-20 %), die bei den Antragstellungen auf Landesförderungen benötigt werden. Hier gilt es aus ihrer Sicht Förder- strukturen aufzubauen, welche die Musiker*innen vor Ausbeutung schützen. Wünschenswert und erforderlich ist es, dass diese Eigenleistungen bei Lan- desförderungen sowie Projektbestandteile wie Organisation, Akquise und Proben eine angemessene kommunale Unterstützung und Förderung erhalten, damit nicht letztlich die Honorare der Musiker*innen dementsprechend redu- ziert werden müssten. Gängige Praxis sei es, dass immer dann, wenn weniger als die beantragte Fördersumme gefördert werde, Ensembles an diesen Stellen „sparen“ müssten. Nach dem Impuls durch Deborah Rawlings eröffnete die Moderatorin Fabienne Haßlöwer eine offene Diskussionsrunde im Plenum für Fragen und Rückmel- dungen zu dem Impulsvortrag sowie zu der Fragestellung, wer als Zielgruppe für Förderstrukturen im Bereich Klassik, Alte und Neue Musik und im Förder- konzept mitgedacht werden sollte. 29 Zielgruppe Im Plenum wurde divers über die Frage diskutiert, ob sich eine Förderung aus- schließlich auf professionelle Musiker*innen beschränken solle, oder auch Lai- enmusiker*innen einbezogen werden sollten. Hier wurden verschiedene Facet- ten aufgeworfen. Ein klarer Konsens wurde innerhalb der Gruppe nicht sichtbar. Besonders intensiv wurde die Frage nach der Abgrenzung der Bereiche profes- sionelle Musiker*innen vs. Laienmusiker*innen diskutiert: “Gilt ein professi- oneller Chorleiter, der einen Laienchor leitet, als Profi, oder ist er durch das Laienensemble von einer Förderung ausgeschlossen?” Im Förderkonzept solle berücksichtigt werden, dass • ein Schwerpunkt auf der professionellen Szene liegt • auch semiprofessionelle Musiker*innen mitgedacht werden • kein Konkurrenzkampf zwischen Breitenförderung und Spitzenförderung forciert wird • Potenzialförderung mitgedacht wird • seitens der Politik klar definiert wird, wie sich die professionelle Szene definiert. Instrumente Im weiteren Verlauf des Workshops wurde das Thema der (Förder-)Instrumente diskutiert. Hier entstanden konkrete Maßnahmenideen, sowie übergeordnete Anregungen zu Förderstruktu- ren etc. Grundsätzliches Übergeordnete Ideen und Anregungen der Teil- nehmenden für konkrete Instrumente zu För- derstrukturen waren: • Eine gute Verzahnung von Landes- / Bundesförderprogrammen & den För- derstrukturen des Kulturamtes (z.B. in Bezug auf die erforderlichen Eigen- mitteln). • Eine größere Kreativität in Bezug auf Eigenleistungen: “Wie können Struk- turen geschaffen werden, welche eine Selbstausbeutung der Musiker*innen verhindern?” • Das Kulturamt sollte sich als Brücke verstehen und Hinweise auf Förder- möglichkeiten und -strukturen einschließlich ihrer „kompatiblen“ Nutzung und Vernetzung geben. 30 • Über die monetäre Förderung hinaus, sollten innovative, andere Förderfor- mate einbezogen und entwickelt werden. Z.B. durch Rabatte, Raumnut- zung, kostenfreie Bereitstellung von Schulaulen für Proben oder durch In- vestitionen in die Infrastruktur (Konzertsäle, Proberäume, etc.). Konkrete Ideen • Ein Budget für kurzfristige Förderungen (ggf. „Kleinförderungen“), welche in niederschwelligen, schnellen Verfahren vergeben werden, z.B. um Eigen- mittel für größere Fördertöpfe abzusichern. • Fördermaßnahmen für Kleinbeträge, welche ohne Frist dauerhaft in ver- einfachter Antragsgestaltung gestellt werden können und • Fördermaßnahmen für größere Beträge, welche mit konkreten Fristen vergeben werden. • Außerdem besteht der Wunsch nach einem transparenten Wissenstrans- fer für Antragstellende z.B. durch folgende Vorschläge: “Workshopidee: Wie komme ich durch den Förderdschungel?” o Hierbei sollten auch digitale Chancen einbezogen werden, sodass z.B. Wege der Förderbegleitung durch KI generierte Tools, Tutorials etc. res- sourcenschonende Lösungen bringen. Auf diese Weise könne ggf. mehr Niederschwelligkeit in die Beantragung von Fördermitteln gebracht wer- den. • Eine weitere konkrete Maßnahme kann auch in einem Mentoring-Pro- gramm bestehen, welches Musiker*innen beim Abfassen und Erstellen von Anträgen begleitet. • Wünschenswert wäre eine digitale Plattform, z.B. für den Bereich Wer- bung, gebündelte Informationsvermittlung etc. Partner*innen Die Frage nach wichtigen Partner*innen, die im Bereich „Klassik, Alte und Neue Musik“ zu berücksichtigen sind, wurde nur kurz diskutiert. Konkret benannt wurden hier erneut professionelle Musiker*innen, die untereinander vernetzt sind, der Kontakt zu Veranstalter*innen bzw. Räumlichkeiten und Spiel- stätten sowie auch die Laienmusiker*innen. Zu beachten Neben konkreten Instrumenten für das Förderkonzept wurden während der Diskussionsrunde fortlaufend auch übergeordnete Aspekte sichtbar und disku- tiert. Ein wesentlicher Aspekt war die Niederschwelligkeit der Antragsstellung: • Antragsverfahren sollten möglichst unbürokratisch aufgebaut sein, damit möglichst wenig Hürden bei der Antragstellung entstehen. 31 • Die Förderrichtlinien sollten gradlinig und leicht nachvollziehbar sein. Ein weiterer viel diskutierter Aspekt betrifft die Transparenz und Fairness der Mittelvergaben: • Die Vergabe und die Gründe für Ableh- nungen sollen transparent sein und klar dargelegt werden. • In den zu entwickelnden Förderstruktu- ren muss die Diversität und Komplexität der Musikszene gut abgebildet sein. • Einzelkünstler*innen sollten gegenüber Institutionen, Ensembles und Musik- gruppen nicht vernachlässigt werden. • Bei der der Entscheidung, ob Profes- sor*innen, festangestellte Dozent*innen oder freischaffende Musiker*innen eine Förderung bekommen, muss Neut- ralität vorherrschen. • Wesentliche Grundpfeiler bei der Vergabe der Mittel sollten sein: o Neutralität und Unabhängigkeit o Rückläufige Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement der Musi- ker*innen, Anträge zu schreiben (sinkende Bereitschaft sich auszubeu- ten) o Outsourcing administrativer Tätigkeiten Darüber hinaus wurden folgende strukturelle Anregungen diskutiert: • Klare Ansprechpartner*innen und eine gut vernetzte städtische Struktur können viele Arbeitswege erleichtern. • Insbesondere bei Raumvergaben ist eine gut funktionierende ressortüber- greifende Zusammenarbeit der Ämter wichtig. 4.3 Workshop 3: Professionelles Wirken – Förderstrukturen im Bereich Rock, Pop, Jazz & Co Zu Beginn des Workshops diskutierte die Runde über die Begrifflichkeit der Professionalität. Da es keine festgelegte Definition gäbe, sei es immer ein An- nähern, wie dies vor Ort definiert und was darunter verstanden werde. Dement- sprechend gilt es, die Definition der Professionalität je nach Anliegen und Pro- jekt neu zu schärfen und in den jeweiligen Fördermechanismen und Ansprü- chen zu formulieren. 32 Konsens war, den Spagat zwischen Professionalität und Niederschwelligkeit derart zu gestalten, dass Musikangebote für die Rezipienten qualitätsvoll und dennoch leistbar sind. Generell wurde darüber hinaus der Wunsch und die Vision geäußert, der Mu- sikszene eine ähnlich hohe Aufmerksamkeit und Förderstruktur, wie der Start-Up Szene zu ermöglichen. Zielgruppe Als Zielgruppe professioneller Musiker*innen im Bereich Rock, Pop, Jazz & Co. definierte die Gruppe folgende Akteure: • Labels • Musiker*innen • Künstler*innen • partizipative Projekte • Engagement Partner*innen Partner*innen, die für die Umsetzung und Entwicklung von Förderstrukturen notwendig sind, ist neben der Zielgruppe selbst, insbesondere das Kulturamt der Stadt Münster. Aufgrund der diversen Zielgruppen mit den sehr unter- schiedlichen Bedarfen, braucht es eine Navigation, die unterstützt, berät, er- möglicht und vernetzt und dafür die erforderliche Expertise aufweist. In der Diskussion um Partner*innen und Förderstrukturen, kam auch die Frage auf, wer über Förderanträge entscheidet. Es wurde sich dafür ausgesprochen, ein Gremium/ Beirat einzurichten, ähnlich wie im Bereich der Darstellenden Kunst. Somit könne gewährleistet werden, dass neben der Kulturverwaltung auch die fachliche Expertise von Musikerakteur*innen unterschiedlicher Genres sowie ggf. Journalist*innen mit einer externen Perspektive in die Bewertungen und Mittelvergaben einbezogen werde. In diesem Kontext wurde auch die Frage nach Vergabekriterien bzw. der Messbarkeit, Vergleichbarkeit und Definition von künstlerischer Qualität diskutiert. Instrumente Mit Blick auf gezielte Instrumente der Umsetzung, wurde sowohl Best-Practices genannt als auch Ideen der Potenzial- und Bestandsanalyse ausformuliert und neue Ideen ergänzt. • Überführung des Fördermodells im Bereich der Darstellenden Kunst (Konzeptionsförderung, Produktions-/Projektförderung, Mehrjährigkeit) auf die Sparte Musik. 33 • Die beim Kulturamt bereits bestehende Projektförderung in der Sparte Musik wird positiv wahrgenommen und sollte als Budget für kurzfristige Förderungen zudem bestehen bleiben bzw. im Budget ausgeweitet werden. • Wichtig ist dabei die Möglichkeit der Co-Finanzierung des Eigenanteils (bspw. bei der Förderung von Landes- projekten). • Es braucht Förderungen, die Raum zum Experimentieren ermöglichen und als „Handgeld“ fungieren, das viel- fältig eingesetzt werden kann. • Ein Best-Practice des NRW-Kultursekre- tariats könnte auch in Münster umgesetzt werden: Das Kultursekretariat fördert die Künstler*innen und „die Bühne“ gleichermaßen (jeweils zu 50 %). Somit erhalten die Künstler*innen selbst Förderungen und für die Spielstätte wird es attraktiv(er), geförderte Projekte einzubinden. • Insgesamt wurde eine (institutionelle) Spielstätten-Förderung für sinn- voll erachtet. Kriterium für die Förderung könnte beispielsweise die Art und Weise sowie Qualität der Programm-Zusammenstellung sein. • Wesentliche Erleichterungen sind gut ausgestattete Räumlichkeiten so- wie eine generelle Förderung für die (technische) Ausstattung und Pro- duktion, z.B.: o Förderungen für Proberäume, Tourbusse, etc. o Förderung der Produktionskosten bei der Studioproduktion o Förderung / Unterstützung bei der Erstellung von Social Media Content und der Videoproduktion für Musikvideos. • Damit zukünftig auch Newcomer und Nischen eine Chance haben, ist eine Strukturförderung für Labels in der Newcomer-Förderung (Bei- spiel Hamburg und/oder Berlin) erforderlich. • Grundsätzlich sollten Overheadkosten, z.B. durch einen fixen Prozen- tanteil, eine stärkere Berücksichtigung finden. • Zuletzt erneut zu erwähnen ist die Forderung einer Stelle im Kultur- amt, die in der Förderberatung unterstützt, als Ansprechpartner*in fungiert, vernetzt, berät und evaluiert. o Diese Person sollte über Tipps und Tricks in Bezug auf die För- derlandschaft, Antragstellungen und Netzwerkpartner*innen ver- fügen und diese mit der Zielgruppe teilen (wie bspw. das Pop- Board NRW). o Wichtig sei zudem ein hohes Fachwissen in Bezug auf die sehr diverse Zielgruppe der Musikschaffenden sowie die Fähigkeit und 34 Bereitschaft, die Details der Vergabe aus Musiker*innen-Perspek- tive zu betrachten. 4.4 Workshop 4: Weltoffen – Musik anderer Kulturen als selbstverständlicher Bestandteil der Musiklandschaft und kulturellen Bildung Zu Beginn des Workshops „Weltoffen – Musik andere Kulturen als selbstverständli- cher Bestandteil der Musiklandschaft und kulturellen Bildung“ stellten sich die Dia- logpartnerin Nicole Karimi, Musikerin und Veranstalterin der „One World Open Stage“ und der Dialogpartner, Peter Nagy, Leiter der Westfälischen Schule für Musik vor. Sie brachten ihre Impulse aus der Praxis mit in den fortlaufenden Workshop ein. Als Einstieg in das Thema wurden die Interessen der Teilnehmer*innen des Workshops mit Bezug auf das Themenfeld sichtbar gemacht: • Vielfalt und interkulturelle Musik als Bestandteil der Stadtgesellschaft und der kulturellen Bildung etablieren. • Teilnehmer*innen gewinnen. • Spieler*innen finden / Zielgruppe aktivieren. • Zentrale Frage: Wie erreichen wir die Zielgruppe? • Inspirationen durch die Teilnehmenden. • Unterstützung von Musiker*innen. • Internationale musikalische Möglichkeiten kennenlernen. • Kooperationen und Vernetzung. Zielgruppe Die Zielgruppen in diesem Themenfeld sind vielfältig. Mit Blick auf die Ange- bote generell wurde hervorgehoben, dass die Zielgruppe die gesamte Stadtge- sellschaft und besonders Kinder und Jugendliche sind. Hinsichtlich der Förderung bzw. der „Antragsberechtigten“ wurden folgende Zielgruppen benannt: • Initiativen, feste Gruppen • Einzelpersonen, Künstler*innen • Kulturvereine • Migrantische Musikgruppen • Künstler*innen-Kollektive • Veranstalter*innen, die regelmäßige Angebote machen 35 • Menschen mit Eigeninitiative • Klassische Musiker*innen mit internationaler Familiengeschichte Partner*innen Die Gruppe war sich einig, dass es zahlreiche Partner*innen und Netzwerke gibt, die für das Themenfeld inter- und transkulturelle Musik und kulturelle Bil- dung relevant sind und dass das Thema zu einem anderen Zeitpunkt Vertie- fung braucht. In einer ersten Sammlung wurden folgende Akteur*innen und Institutionen ge- nannt. • moNOkultur • Integrationsrat • Kommunales Integrationszentrum (KI) • Kulturvereine, z.B. Afrika Kooperative • Schulen • Kindertageseinrichtungen (Kitas) • Senior*innenheime • Krankenhäuser Instrumente / Maßnahmen In der Sammlung und Ideenentwicklung von Instrumenten und Maßnahmen wurden grundsätzliche Leitlinien identifiziert sowie generelle Ansätze und kon- krete Umsetzungsideen festgehalten. Grundsätzliches • Den Teilnehmenden ist wichtig, dass Handlungsansätze gefunden wer- den, wie die verschiedenen kulturellen Musikwelten in Leichtigkeit zusammengebracht werden. Es gehe darum eine gemeinsame Szene zu fördern, die für die multi- und transkulturelle Musik und kulturelle Bil- dung in Münster steht. • Generell soll die Transkultur stärker in den Fokus gerückt werden und eine Entwicklung von multikulturellen zu transkulturellen Ansätzen in der Musik gefördert werden. • Ein wesentlicher Aspekt ist die ethnologisch, kulturelle Übersetzungs- arbeit in diesem Feld. Hier gilt es, bereits Vorhandenes sichtbar zu ma- chen und zu stärken. Generelle Einschätzungen und Ansätze zur Förderung Hinsichtlich der Förderung wurden im Workshop einige generelle Einschätzun- gen und Ansätze zur Förderung gesammelt. Diese Liste ist eine erste Sammlung, 36 die im Dialog mit Expert*innen unterschiedlicher Perspektiven (z.B. Musikschaf- fende, Veranstalter*innen, migrantische Musik oder Kulturvereine) vertieft wer- den sollte. Folgende Aspekte wurden benannt: • Vernetzung der Aktiven. • Bürokratieabbau / unbürokratische Förderung • Veranstaltungen fördern. • Kontinuität durch regelmäßige Veranstaltungsreihen sicherstellen. • gute Beispiele sichtbar machen. • Flexibilität und Basisarbeit in den Communities; aufsuchende Angebote, aus denen sich im zweiten Schritt fest Angebote entwickeln können. • den Ganztag nutzen, verstärkt Angebote im Ganztag anbieten, da dort communitieübergreifend Kinder und Jugendlichen erreicht werden kön- nen. • die integrative Kraft der Schulen nutzen, keine „Ghettobildung“ zum Bei- spiel mit Blick auf die Arbeit mit Geflüchteten. Ressourcen und Förderung Zentrale Punkte sind die Ressourcen und die Förderung im Bereich der inter-, multi- und transkulturellen Musiklandschaft. Folgende erste Ansätze wurden von den Teilnehmenden benannt, die im weite- ren Dialog mit Expert*innen weiter konkretisiert und vertieft werden müs- sen: • Die Fördervolumen speziell für diesen Bereich erhöhen. • Die Möglichkeit schaffen, um angemessene Honorare zu zahlen. • Klare, transparente Kriterien für die Vergabe von Mitteln etablieren. • Unterstützung und Ressourcen für die Organisation von Veranstaltun- gen ermöglichen. Es ist aus Sicht der Workshopteilnehmenden wichtig, organisatorische Unterstützung zu bieten, um die Künstler*innen zu entlasten. Die Musiker*innen sollten sich auf ihre Kernkompetenz als Musikschaffende und das zusätzliche Aufgabenfeld der inter-, multi- und transkulturellen Förderung konzentrieren können. Konkrete Ideen Neben den generellen Ansätzen und Einschätzungen wurden von den Teilneh- menden einige konkrete Umsetzungsideen benannt. • Eine regelmäßige Plattform der Begegnung für die Interessierten aus dem Bereich der multi-, inter- und transkulturellen Musik initiieren. • Personalressourcen in der Kulturverwaltung für Information, Bera- tung, Begleitung und Vernetzung zur Verfügung stellen: 37 o „Es fehlt eine „Spinne im Netz“ in der Verwaltung, die mit Blick auf die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten (z.B. Kulturbereich und Integ- rationsbereich) vermittelt und die Möglichkeiten sichtbar macht.“ • moNOkultur als Knotenpunkte und Kooperationspartner verankern o Hier war die Idee, das Aufgabenfeld der Vernetzung, Beratung, In- formation als zusätzliche Ressource bei moNokultur zu veran- kern. • Spezifische Förderung von Anträgen o Einen Extrafördertopf und/oder eine Zusatzförderung in beste- henden Fördertöpfen für multi-/inter-/transkulturelle Projekte etablieren, um dieses Handlungsfeld zu stärken. • Eine multi-/inter-/transkulturelle Szene aufbauen o Hier ist eine zentrale Frage, wie dies bei der Vielfalt der Akteur*in- nen, Netzwerke, Vereine und Organisationen gelingen kann. Erste Antworten der Teilnehmenden, die es zu vertiefen gilt, waren: ▪ die spezifische Beratung von Akteur*innen in diesem Feld ▪ eine Veranstaltungsreihe aufzubauen, die regelmäßig Ver- netzung schafft • Die Antragstellung erleichtern, z.B. in dem einfache, leicht verständli- che Formulare entwickelt werden. • Vorhandene Fördermöglichkeiten sichtbar machen und Informati- onstransparenz bei den potenziellen Antragstellenden schaffen. • Digitale Möglichkeiten und künstliche Intelligenz (KI) nutzen zum Beispiel, o um den Umgang mit und das Ausfüllen von Förderanträgen zu er- leichtern, o um eine unbürokratischere Förderung zu ermöglichen, o unterschiedliche Fördermöglichkeiten zusammenzubringen. • Begleitung und organisatorische Unterstützung für ein interkultu- relles oder transkulturelles Musikensemble aus allen Teilen der Welt. • Die „One World Session“ als Beispiel aus Osnabrück in Münster etab- lieren. o „Es gibt gute Beispiele multi- und transkulturell zu arbeiten. Es geht.“ • Aufsuchende Arbeit in Kindertageseinrichtungen (Kitas) stärken und explizit fördern. • Berücksichtigung des Migrationsleitbildes der Stadt o Die entwickelten Handlungsansätze sollten auf das Migrations- leitbild der Stadt einzahlen. 38 Offene Fragen Nach Einschätzung der Teilnehmenden gibt es im Bereich der multi-, inter- und transkulturellen Förderung eine Reihe offener Fragen, die viele Akteur*innen betreffen. Die stärkere Vernetzung „der Szene“ kann hier dazu führen, ge- meinsam Antworten zu finden. Genannt wurden folgende Beispiele: • Wie begeistere ich mehr Menschen für die Musik unterschiedlicher Kul- turen? • Wer sind bereits feste Kooperationspartner (z.B. Afrika Kooperative)? Wer fehlt noch? 4.5 Workshop 5: Infrastruktur – Präsentations- und Produktionsorte sichern und entwickeln Einleitend wurde ausgeführt und diskutiert, was im Rahmen dieses Workshops unter „Infrastruktur für die Produktion und Präsentation von Musikschaffen- den“ zu verstehen sei. Deutlich wurde, dass es ein sehr breites Spektrum an Präsentationsorten – von minimal ausgestatteten Räumen bis hin zum akus- tisch hochwertigen Konzertsaal – umfasst. Auch bei den Produktionsräumen handelt es sich um Proberäume, Studios und Recording-Möglichkeiten in der breiten Varianz. Der Begriff „Infrastruktur“ beinhalte zudem den Aspekt der Personalressourcen, die für den Betrieb von Räumlichkeiten – im Minimum durch hausmeisterliche Tätigkeiten bzw. der Raumverwaltung und -bereitstel- lung – erforderlich seien. Im Laufe des Diskurses wurde durch die Teilnehmen- den die Begriffsbeschreibung „Infrastruktur“ um den Aspekt Finanzen erweitert. Einleitende Impulse erfolgten durch Philipp Buck vom soziokulturellen Zentrum cuba und Tim Eberhardt, dem Leiter der Friedenskapelle. Philipp Buck berichtete über die BlackBox des cuba, die für Veranstaltungen für rund 50 Personen mit Bestuhlung und nicht-bestuhlt für weit über 50 Personen genutzt werden kann. Vor Ort stehen technische Anlagen, Blackline und ein Flü- gel zur Verfügung. Die Herausforderung der BlackBox sei es derzeit, dass alle Veranstaltungen, die vor Ort durchgeführt, vom Ehrenamt getragen werden. Hier brauche es finanzielle Mittel, um stabile und verlässliche Strukturen in der Veranstaltungs-organisation und Betreuung aufzubauen. Auf diesem Wege lie- ßen sich eine deutlich breitere Auslastung und Nutzung der Räumlichkei- ten, neue Kooperationen sowie die stärkere und niederschwelligere Ein- bindung der lokalen u.a. professionellen Szene erreichen. Tim Eberhardt berichtete über den Kulturort Friedenskapelle. Die Friedenska- pelle biete einen großen Saal für 250 Menschen und stehe für unterschiedliche 39 Projekte und Gastspiele zur Verfügung. Die unzureichende technische Ausstat- tung des Saals hemme allerdings das „Entwicklungspotenzial“ für die eigene Programmgestaltung sowie für Veranstaltungen Dritter. Eine technisch Nach- steuerung sei nur mit personellem und finanziellem Mehraufwand möglich. Wünschenswert wäre hier eine bauliche bzw. technische Förderung, um den Saal besser auslasten und für viele Künstler*innen zugänglich und bespielbarer machen zu können. Zielgruppe Als Zielgruppen wurden sowohl die Profis, die Laien sowie die Kreativwirtschaft betrachtet. Instrumente Raummanagement im Bestand / Spielstättenförderung • Das Raummanagement müsse die Zielsetzungen einer Qualifizierung der (vorhandenen) räumlichen Infrastruktur, der Erhöhung von Raumaus- lastungsquoten sowie der Erschließung verborgener Abspielorte umfassen. • Erforderlich sind gute und sich ergänzende Nutzungskonzepte der beste- henden Musikeinrichtungen, die Vereinfachung von Planungsinstrumenten sowie der Aufbau von Förderfonds. • Ausgewiesene, besonders qualifizierte Spielstätten sollten eine Regel- förderung erhalten, um sich als verlässliche Orte der Präsentation und Produktion zeitgemäß entwickeln und profilieren sowie optimal genutzt werden zu können. • Schaffung von Synergien zwischen festen Einrichtungen und der freien Szene o z.B. zwischen dem Theater Münster und der Freien Szene. o Ein Vertreter des Theaters wies einschränkend auf die auch im Theaterbetrieb bestehenden räumlichen Engpässe hin. • Der Verteter des cuba wies erneut darauf hin, dass die BlackBox nicht 100% ausgelastet sei und mit entsprechenden personellen Ressourcen eine Erschließung der Raumpotenziale möglich ist. • Die Nutzung von Schulen, insbesondere der Musikräume wurde ebenfalls vorgeschlagen. o Auch hier sei die Koordination herausfordernd, da der Hausmeis- ter dafür anwesend sein müsse. Hier müssten neue Rahmenbe- dingungen auf den Weg gebracht werden. • Der Vertreter des Pumpenhauses wies auf mögliche Potenziale am Hop- pengarten hin. o Allerdings sei die Schalldämmung eine große Herausforderung. 40 o Benötigt werden Lösungsmöglichkeiten, mit denen Räume kos- tengünstig und mit geringem finanziellen Aufwand saniert wer- den können. • Gewünscht wird eine übergeordnete Schnittstelle (Person oder Ent- wicklungsabteilung), bei der die Bedarfe und Angebote zusammenge- fasst und vermittelt werden sowie die gezielte Nutzung von Förderpro- grammen koordiniert und gesteuert wird (s. Beispiel Köln) o Im Sinne der Förderung der Musik-Vielfalt sind klare Kriterien in der Raumvergabe erforderlich. o Die Räumlichkeiten sollten im Sinne der Nachhaltigkeit insbeson- dere für die lokalen Musikschaffenden nutzbar sein o Es bestünde aber auch die Notwendigkeit, dass Räume ebenfalls für Künstler*innen außerhalb von Münster offen sind. Raumkataster/-übersicht • Das in der Bestands- und Potenzialanalyse genannte Instrument „Raumka- taster“ kann als Grundlage für die weiteren Stärkungs- und Entwicklungs- schritte dienen (Masterplan mit Fokussierung und Priorisierung). Es han- delt sich dabei allerdings um ein sehr komplexes, langwieriges und nicht agiles Instrument. • Wünschenswert sind eine Übersicht bzw. ein Instrument, um Einrichtun- gen / Initiativen im Bedarfsfall schnell gezielt stärken und unterstützen zu können (Stichwort: „Feuerwehr-Instrument“), um damit vorhandene Ressourcen und Potentiale zu erhalten und zu nutzen. • Das Instrument solle auch dazu dienen, mobile Produktionen gezielt dort zu vernetzten und zu realisieren, wo Strukturstärkung erzielt oder neue Zielgruppen erschlossen werden sollen. • Das Instrument / die Übersicht sollte folgende Angaben enthalten: • Träger*in des Raumes • Ansprechperson • Bedingungen der Raumnutzung • Raumkosten • Technisches Equipment/Rahmenbedingungen • Besonderheiten • Eine gute Ausgangsgrundlage für eine „Raumübersicht“ sei die beste- hende Erhebung von münsterbandandnetz.de o In diesem Kontext wurde auf eine Landesförderung für Netz- werke hingewiesen. Eine Co-Finanzierung aus kommunalen Mittel 41 sei dabei allerdings eine Mindestanforderung. https://www.initia- tive-musik.de/infrastruktur/ Innovationslabor Musik • Festgehalten wurde der Bedarf eines „Innovationslabors“ nach dem Vor- bild des Theaters im Pumpenhaus. Dieses auf Kuration, Förderpro- gramm, Präsentation und Probemöglichkeit basierende Fördermodell wurde als sehr wirkungsvolle Maßnahme herausgearbeitet. o Hingewiesen wurde darauf, dass die Universität sowie das Thea- ter hier wichtige Entwicklungspartner*innen seien. Proberaumzentrum • Der hohe Proberaumbedarf wurde durch alle Perspektiven untermauert. • Als wichtigste Maßnahme wurde die Entwicklung eines Proberaumzent- rums nach Vorbild des Atelierspeichers 2 im Bereich der Bildenden Künste benannt, inklusive einer Kriterien basierten Raumvergabe. • Erforderlich ist zudem die Förderung und Stärkung des Bestandes durch Bezuschussung der räumlichen Qualifizierung und Ertüchtigung, ggf. auch in Eigenleistung. • Einführung von Mietkostenzuschüsse für professionelle Musiker*in- nen. • Es wurde auf Lösungsansätze und gute Konzepte in Berlin und Köln hin- gewiesen, wie bestehende Räume gefördert und weitere Räume ausge- baut werden können. Mobile Technik • Philipp Buck berichtet, dass Osnabrück eine mobile Technik-Lösung ent- wickelt habe, die am Haus der Jugend verortet ist. • In der Stadt Köln gebe es einen Technikpool für Technik, die am Wo- chenende nicht genutzt wird und dann ausgeliehen werden könne. • Ein Vertreter der Musikschule erläuterte, dass die Einführung einer Haft- pflichtversicherung als Pflicht sinnvoll wäre, da bei ihnen regelmäßig Ver- liehenes zerstört oder gestohlen würde. • Mit Blick auf den Wartungsaufwand, der Verlässlichkeit einer zeitgemä- ßen Ausstattung sowie Versicherungsfragen kann der Abschluss von Rahmenverträgen mit Technikfirmen ein deutlich sinnvolleres Mittel darstellen. • Hingewiesen wurde auch auf eine notwendige Strategie zum Aufbau ei- nes Pools von Veranstaltungs-techniker*innen etc., da diese seid 42 Corona kaum zur Verfügung stehen würden bzw. die notwendigen Hono- rare deutlich gestiegen sind. Programmpreise / Spielstättenpreis • Bei Programmpreisen sehen die Teilnehmenden die generelle Herausforde- rung, wer es bewerten kann und darf. • Erforderlich sind eine – breit aufgestellte – Jury, transparente Kriterien und ein gutes Kommunikationskonzept. • Generell stellt sich die Runde die Frage, ob Programmpreise die Sichtbarkeit von Münsters Musikszene überregional stärken würden. • Herausgestellt wurde der Bedarf eines Kommunikationskonzeptes, dass die Vielfalt der Musikszene lokal und überregional sichtbar mache. Zu beachten • Es wurde festgehalten, dass es einen unbürokratischen Transforma- tionsfond bedürfe. o Dieser könne der Steuerung von nachhaltigen Maßnahmen im Musikbetrieb und zur Risikoabfederung z.B. in Bezug auf Mobili- täts- und Energiekonzepte oder zur Finanzierung der Mindestga- gen dienen. • Erforderlich sei eine bessere Information, Beratung und Nutzung von Förderprogrammen o Notwendig dafür sei die Koordination, Unterstützung und klare Ansprechpartner*innen. 5. Ausblick und Abschluss Im abschließenden Plenum wurden die an den Stellwänden festgehaltenen Workshopergebnisse durch die jeweilige Moderatorin blitzlichtartig erläutert und die zentralen Inhalte herausgestellt. Dabei wurde die Einladung an die Kon- ferenzteilnehmenden ausgesprochen, die aus ihrer Sicht wesentlichsten drei As- pekte bzw. Handlungserfordernisse durch Punktevergabe hervorzuheben. Ca. die Hälfte der Teinehmer*innen nutze am Ende der Konferenz die Chance, da- mit auch die Handlungsempfehlungen der anderen Workshops zu gewichten. Abschließend bedankte sich Kulturamtsleiterin Frauke Schnell bei den Teilneh- menden für das Engagement, den konstruktiven Austausch und das Einbringen unterschiedlicher Ideen und fachlicher Perspektiven. Sie stellte heraus, dass aus ihrer Sicht bereits das Kontakte knüpfen, die Begegnungen und das Vernetzen 43 sehr gewinnbringend und zudem wichtige Voraussetzung für die weiteren Ent- wicklungsschritte seien. Sie würdigte in diesem Zusammenhang, dass auch die anwesenden Kulturpoliti- ker*innen die Konferenz intensiv genutzt und bis zum Schluss verfolgt haben. Sie konnten sich damit ein persönliches Bild von den diskutierten Herausforde- rungen und Handlungsbedarfen machen, die im Zuge der anschließenden Aus- wertung und Dokumentation dieser Konferenz auch als Grundlage weiterer po- litischer Beratungen aufbereitet werden. Ebenfalls dankte sie dem Bennohaus und dem ganzen Team für die Bereitstellung der Räum- lichkeiten sowie dem ISI Institut für soziale In- novation und ihrem Team für die Moderation der Konferenz. Zum Ende der Konferenz teilten die Anwesen- den im Rahmen einer Umfrage über Menti- menter, was sie von der Veranstaltung mitneh- men (siehe untenstehende Grafik). 44 Fazit: Handlungsempfehlungen Auf Basis der Bestands- und Potenzialanalyse sowie der erfolgten Beteiligungs- formate (Workshops und Konferenz) sind nachfolgend die Handlungsempfeh- lungen zusammengefasst dargestellt. Sie stellen das Ergebnis eines ausführli- chen Austauschs und auch kontroverser Diskussionen dar. Maßnahmen, bei de- nen sich in der Entwicklung herausgestellt hat, dass diese nicht prioritär verfolgt werden sollen, sind nachfolgend nicht aufgelistet. Dabei wird in der Priorität zwischen sehr hoch – hoch – mittel unterschieden und in der Umsetzbarkeit zwischen kurzfristig (max. 1 Jahr) – mittelfristig (1-3 Jahre) – langfristig (mehr als 3 Jahren). Die Einstufung der Priorität orientiert sich an der Dringlichkeit und Häufigkeit, in der die jeweilige Maßnahme in den Beteiligungs- formaten eingebracht und diskutiert wurde im Abgleich mit den Erfahrungswer- ten der Kulturverwaltung. Die nachfolgenden Tabellen orientieren sich an den identifizierten Potenzialen der Bestands- und Potenzialanalyse. Dabei muss betont werden, dass die unter Potenzial 4 genannten Maßnah- men letztlich die übergeordneten Handlungsempfehlungen aus dem Ge- samtprozess darstellen. Sie sind das Fundament und die Grundvorausset- zung für die Weiterentwicklung aller weiteren Handlungsempfehlungen. Potenzial 1: Vielfalt in Münster Impuls Handlungsempfehlungen (unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) Priorität und Um- setzbar- keit 1.1 Nach- wuchsar- beit, Quali- fizierung und Profes- sionalisie- rung stär- ken 1.1.1 Multiplikator*innen / „Kompetenzzentren” fördern Stärkung und Ermächtigung bestehender Akteurszusammen- schlüsse, die sich als Wissensträger*innen und Koordina- tor*innen für die Qualifizierung und Professionalisierung eig- nen. Als zentrales und erfolgversprechendes Element der Nach- wuchsarbeit soll die langjährige, bislang ehrenamtlich geleis- tete Arbeit des münsterbandnetz.de durch eine auf zu- hohe Prio- rität Kurzfristige Umsetzbar- keit 45 Impuls Handlungsempfehlungen (unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) Priorität und Um- setzbar- keit nächst 5 Jahre befristete Regelförderung zum einen Pla- nungssicherheit sowie Aufgabenerweiterung und Weiterquali- fizierung erreichen als Kompetenzzentren mit folgenden Rol- len: • Niederschwellige Anlaufstelle (auch „peer to peer“) für Nachwuchsmusiker*innen • Vernetzung und Kontakt zu Spielstätten, Veranstal- ter*innen, Musiker*innen, Techniker*innen nutzen / vermitteln • (Förder-)Beratung, Hilfen bei Antragstellungen / Kalku- lationen etc. • Sichtbarmachung auf digitaler Plattform des münster- bandnetz.de • Information über relevante Fort- und Weiterbildungen sowie Entwicklung und Realisierung eigener Angebote (z.B. Gema, KSK, Antragstellung, Konzert-/Projektma- nagement, „Musikmarkt“…) • Interessenvertretung • (weiterhin) Bedarfserhebungen / Studien bzgl. z.B. Raumbedarfen (Proberäumlichkeiten) • Ansprechpartner, Berater und Kooperationspartner des Kulturamts in der Entwicklung, Ausgestaltung und Reali- sierung geeigneter (Förder-) Programme / Maßnahmen / Identifikation von geeigneten Spielstätten und Koope- rationspartnern, Vernetzungsstrukturen zur effektiven Unterstützung von Nachwuchsmusiker*innen, s. 1.1.2 bis 1.1.4 (insbesondere in den „nicht klassischen“ Mu- sikgenres) 46 Impuls Handlungsempfehlungen (unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) Priorität und Um- setzbar- keit Aufgabe / Hinweis: Als Grundlage für den Erhalt der Regelförderung und entspre- chenden Zuwendungsbescheid ist der „Leistungskatalog“ zwi- schen Stadt Münster und dem münsterbandnetz.de verbind- lich abzustimmen. 1.1.2 Bandförderprogramm (wieder-) auflegen Dieses in Kooperation vom Kulturamt mit dem münsterband- netz.de entwickelte und (aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen) bislang nur im Jahr 2020 umgesetzte, erfolgreiche Programm mit den Bestandteilen „first steps“ und „next steps“ erneut auflegen und verstetigen. Dabei explizit auch den Aspekt der Vielfalt / Diversität (auch in Bezug auf „internationale Familiengeschichte“) berücksichti- gen. Aufgabe / Hinweis: Das Förderprogramm ist bereits „umsetzungsreif“ entwickelt, bei entsprechend vorhandenen personellen Ressourcen im Kulturamt (s. 4.) sowie beim münsterbandnetz.de (1.1.1) kann der Prozess mit Jurybesetzung, Ausschreibungs- und Bewer- bungsverfahren, Abwicklung Förderung, Controlling etc. zeit- nah umgesetzt werden. Wichtiger Kooperationspartner ist hier zudem die Musikhoch- schule. Hohe Prio- rität Kurzfristige Umsetzbar- keit 1.1.3 Veranstaltungen und Projekte zur Talententwicklung fördern Anreize setzen durch zusätzliche Förderung von Veranstaltun- gen, Reihen und Festivals, die dezidiert Nachwuchsbands und - solomusiker-*innen in ihre Programmplanung einbeziehen und damit dem professionellen Werdegang der Akteur*innen, Sehr hohe Priorität Kurzfristige Umsetzbar- keit 47 Impuls Handlungsempfehlungen (unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) Priorität und Um- setzbar- keit als „Sprungbrett“ für wichtige Erfahrungsmöglichkeiten sowie der Wahrnehmbarkeit dienen. Dabei explizit auch den Aspekt der Vielfalt / Diversität (sowohl in Bezug auf Musikgenres als auch in Bezug auf „internationale Familiengeschichte“) mit einbeziehen und berücksichtigen. Umsetzungsideen: • Förderung eines pauschalen Betrags, z.B. 500 € – 1.000 € • Nachwuchs-Förderreihe je Genre (wie bspw. HipHop, Rap, Elektro, etc.) Aufgabe / Hinweis: Die Umsetzung einer pragmatisch an pauschalen Beträgen ori- entierten Pilotphase erscheint kurzfristig umsetzbar und liefert zudem wichtige Erfahrungswerte für die Entwicklung eines zu- sätzlichen bzw. erweiterten Programms, welches unter 1.1.4 „Auftrittsmöglichkeiten schaffen“ ausgeführt wird. 1.1.4 Auftrittsmöglichkeiten schaffen Clubs, Kneipen, Spielstätten oder Festivals sind oft erste Prä- sentationsorte. Es braucht Anreize für diese veranstaltenden Orte, auch bzw. mehr Nachwuchsbands und Solomusiker*in- nen in ihre Programme einbeziehen. Dabei explizit auch den Aspekt der Vielfalt / Diversität (sowohl in Bezug auf Musikgenres als auch in Bezug auf „internationale Familiengeschichte“) mit einbeziehen und berücksichtigen so- wie die Musikhochschule als Kooperationspartner (Stichwort: Prüfungssituation von Musikstudierenden in Spielstätten statt Konzertsaal der Musikhochschule) Zu prüfende Umsetzungsideen: Hohe Prio- rität mittelfris- tige Um- setzbarkeit 48 Impuls Handlungsempfehlungen (unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) Priorität und Um- setzbar- keit • Eine Spielstätte wird gefördert, wenn sie Nachwuchs för- dert, (ggf. auch in Verbindung mit einer 50:50 Förderung von Künstler*innen und Bühne / Spielstätte) • Künstler*innen erhalten einen Voucher (Gutschein), den sie in einer Wunschspielstätte einlösen können. Aufgabe / Hinweis: Dieses potenzielle Förderprogramm muss in Bezug auf die Identifikation geeigneter und „förderungswürdiger“ Spielstät- ten (Stichwort: förderrechtliche Rahmenbedingungen) geprüft und entwickelt werden – auch in Abgrenzung und / oder alter- nativ Erweiterung zum Programm 1.1.3. 1.2 kulturelle Vielfalt und Diversität fördern 1.2.1 inter- und transkulturelle Musikprojekte (verstärkt) fördern Inter- und Transkultur zu fördern ist auf drei unterschiedlichen Ebenen möglich: • Einerseits durch die Erweiterung der spezifischen Förde- rung bspw. inter-/transkultureller Reihen / Projekte / Mu- sikensemble (neue sowie Stabilisierung und Weiterent- wicklung erfolgreicher und bewährter bestehender For- mate sowie z.B. Maßnahmen zur Stärkung der künstleri- schen Leitung transkultureller Maßnahmen) • Andererseits durch die Berücksichtigung von Musiker*in- nen mit internationaler Familiengeschichte als intergraler Bestandteil im Rahmen der Fördermaßnahmen unter 2.1. bis 2.3 • sowie in der Vernetzung, Begleitung und organisatori- schen Unterstützung (s. auch unter 3 und 4) Hohe Prio- rität Mittelfris- tige Um- setzbarkeit 49 Impuls Handlungsempfehlungen (unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) Priorität und Um- setzbar- keit Aufgabe / Hinweis: Weiterentwicklung und Konkretisierung der Förderrichtlinien, Kriterien und Vergabeverfahren Potenzial 2: Das Miteinander in Münster Impuls Handlungsempfehlungen (unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) Priorität und Um- setzbar- keit 2.1. Künstleri- sche Quali- tät und In- novations- kraft stär- ken sowie Relevante herausra- gende Rei- hen, Festi- vals im Be- stand si- chern bzw. weiterent- wickeln 2.1.1 Entwicklung, Erweiterung und Umsetzung einer neuen Förderstruktur Mit der Zielsetzung, besonders profilierte / relevante / heraus- ragende / überregional bedeutende Vorhaben (Reihen, Festi- vals, Projekte) und auch Ensembles, Bands und Musiker*innen nachhaltig(er) zu fördern sowie zudem innovative und experi- mentelle Ansätze zu unterstützen, soll die Förderstruktur in Anlehnung an den Bereich der Darstellenden Künste (s.u.) ent- wickelt und ausgebaut werden mit den Bestandteilen: • Konzeptionsförderung • Projekt- / Produktionsförderung • Möglichkeit der Mehrjährigkeit (bis zu drei Jahren), um eine mittel- bis längerfristige Planungssicherheit und / oder erforderliche Vorbereitungszeit zu ermöglichen • Die Fördermittel sollen auch zur Absicherung der Co-Fi- nanzierung für Eigenanteile bei (ggf. auch mehrjähri- Sehr hohe Priorität Kurz- bis Mittelfris- tige Um- setzbarkeit 50 Impuls Handlungsempfehlungen (unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) Priorität und Um- setzbar- keit gen) Landes- und Bundesprogrammen verwendet wer- den können Explizit soll der Aspekt der Vielfalt / Diversität (sowohl in Bezug auf Musikgenres als auch in Bezug auf „internationale Famili- engeschichte“) mit einbezogen und berücksichtigt werden. Anmerkung: Erforderlich ist die Berücksichtigung und entsprechende An- passung der Zuwendungshöhe • zum Ausgleich der Kostensteigerungen (Anstieg ca. 20 bis 25 % in Bezug auf Reise-/Unter-bringungs-/Catering- /Technikkosten u.a.) • sowie die ab dem Jahr 2026 verbindlich zu berücksichti- genden Honoraruntergrenzen bei landes- und/oder bundesgeförderten Projekten, Ensembles, Einrichtun- gen. (Aktuell erhalten ca. 45 % der kommunal geförderten Musiker*innen und Veranstalter*innen eine Landesför- derung, seltener eine Bundesförderung) Aufgabe / Hinweis: Entwicklung der Förderrichtlinien (Konkretisierung der Ziel- gruppe / Förderungswürdigkeit) und der Förderkriterien im Di- alog mit relevanten Musiker* innen, -veranstalter*innen sowie Entwicklung einer transparenten sowie diversitätssensiblen Vergabestruktur, s.u. Erste „Pilot-Maßnahmen“ im Jahr 2025. 51 Impuls Handlungsempfehlungen (unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) Priorität und Um- setzbar- keit 2.1.2 Entwicklung / Einrichtung einer Jury / eines Kuratori- ums Einrichtung eines Kuratoriums / Fachgremiums zur Vergabe der Fördermittel mit folgenden Rahmenbedingungen: • Divers zusammengesetzt, z.B. mit folgenden Mitglie- dern: (Geschäftsführung) Kulturamt, Personen/ Musi- ker*innen und Künstler*innen unterschiedlicher Gen- res und Kulturen, Journalist*innen • Vergabe: 1 x jährlich mit Bewerbungsfrist gemäß noch zu entwickelnder Leitlinien • Ablehnungen müssen begründet werden • Grundpfeiler: Neutralität und Unabhängigkeit Sehr hohe Priorität kurzfristige Umsetzbar- keit 2.1.3 Fördertopf für kurzfristige Anfragen Einrichtung (bzw. Beibehaltung und Transformation) eines För- dertopfs, aus dem kleinere Projekte auch unterjährig und ohne Fristen und somit auch bei kurzfristigen Anfragen geför- dert werden können. Aufgabe / Hinweis: Überführen des bereits bestehenden Fördertopfs im Bereich der Musik (i.H.v. ca. 60.000 Euro) mit entsprechender Nach- schärfung der Förderkriterien, Vergaberichtlinien Hohe Prio- rität Kurzfristige Umsetzbar- keit 2.2 kooperative Praxis för- dern 2.2.1 Gemeinsame Projekte fördern Veranstaltungsformate / Sonderprojekte / Festivals / Netzwerk- veranstaltungen o.ä., die gezielt als Vehikel genutzt werden, um Hohe Prio- rität 52 Impuls Handlungsempfehlungen (unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) Priorität und Um- setzbar- keit • Genre-/spartenübergreifende Kooperationen zu realisie- ren und neue Präsentationsformen zu erproben • Teilszenen zu vernetzten, Verbindungen und Synergien zwischen verschiedenen Spielstätten (ggf. auch unter Be- rücksichtigung des Theaters, der Musikschule, Musikhoch- schule) schaffen • Sichtbarkeiten und Ausstrahlungskraft zu erhöhen • Vernetzungen / Austausch / Wissenstransfer zu befördern Aufgabe / Hinweis: Identifikation eines erfolgversprechenden Ansatzes im Dialog mit relevanten Musikschaffenden Kurzfristige Umsetzbar- keit 2.3 (Kultur-) Kommuni- kation in- tensivieren 2.3.1 gemeinsame Kommunikationsstrategie und Platt- form entwickeln Entwicklung eines Kommunikationskonzeptes / einer digitalen Plattform mit den beiden Zielgruppen sowohl Kulturinteres- sierte Personen / Rezipienten als auch Musiker*innen / Musik- schaffende: • Vielfalt der Musikszene lokal und überregional sichtbar macht • Informationen über Fördermöglichkeiten, -verfahren, - institutionen, relevante Partner, etc. • Infrastruktur, Raumkataster etc. Aufgabe / Hinweis: Entwicklung und Umsetzung dieser Plattform ggf. unter Be- rücksichtigung von KI-Tools sowie Prüfung der Option einer ggf. ganzheitlichen Plattform über alle Sparten. Mittlere Priorität Mittelfris- tige Um- setzbarkeit 53 Potenzial 3: Stadtweiter (Frei-)Raum für Musik Impuls Handlungsempfehlungen (unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) Priorität und Um- setzbar- keit 3.1 (Musik-) Einrichtun- gen schüt- zen, besser nutzen und wertschät- zen (Musik-)Einrichtungen nachhaltig fördern (Raummanagement im Bestand) Ausgewiesene, besonders qualifizierte Spielstätten im Bereich Musik fördern. Anstelle der Option, möglichst viele Auftritts- orte mit besserer Technik auszustatten, ist es empfehlenswer- ter einige zentrale / besonders relevante Orte institutio- nell zu fördern sowie ggf. zeitgemäß zu sanieren / auszu- statten, um verlässliche Orte der Präsentation (ggf. Produk- tion) zu gewährleisten, die Planbarkeit und Sichtbarkeit zu er- höhen sowie vorhandene Raumressourcen bestmöglich und synergetisch auszulasten und zu nutzen. Der Betriebskosten- zuschuss sollte insbesondere auch personelle Ressourcen für die Koordination, Öffnung und Bereitstellung der Räume (Stichwort: Raumauslastungsquoten) sowie Ausstattung der Räumlichkeiten beinhalten. Aufgabe / Hinweis: relevante und bereits bewährte Orte (für bestimmte Teilsze- nen) inkl. Bedarfe identifizieren und konkretisieren, die „Leis- tungen“ im Dialog entwickeln und verbindlich definieren. Erar- beitung / Weiterentwicklung der sich ergänzenden / komple- mentären Profilierungsstrategien dieser Orte / Einrichtungen. Pilotphase ab 2026. Sehr hohe Priorität Kurz- bis Mittelfris- tige Um- setzbarkeit 54 Impuls Handlungsempfehlungen (unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) Priorität und Um- setzbar- keit 3.2 (neue) Orte erschlie- ßen, insbeson- dere für Proben 3.2.1 (Probe-)Raumkataster erstellen Erstellung einer Übersicht über existierende (Probe-)Räume auf der Basis der Erhebungen des münsterbandnetz.de, des mapping im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse durch PopBoard NRW sowie einer verwaltungsinternen ress- ortübergreifenden Erfassung. hohe Prio- rität Mittelfris- tige Um- setzbarkeit 3.2.2 Neu-, Um- und Ausbau von Proberäumen fördern • Förderprogramme zur Qualifizierung der räumlichen Inf- rastruktur über die Erschließung von (verborgenen) Orten bis hin zur Erhöhung von Raumauslastungsquoten in be- stehenden Spielstätten • Unterstützung und Förderung von Umbauten, die in Ei- geninitiative von Bands, Vereinen, etc. durchgeführt wer- den • Ggf. Mietkostenzuschüsse • Anreize setzten für private Probezentrumbetreiber zur (Weiter-)Qualifizierung bestehender sowie Erschließung neuer geeigneter Proberäumlichkeiten mit der Gegenleis- tung „gedeckelter“ Mieten • Ressortübergreifende Berücksichtigung im Rahmen der Stadt(teil-)entwicklungskonzepte Sehr hohe Priorität Mittel- bis langfristige Umsetzbar- keit 3.2.3 Städtisches Probenzentrum einrichten Entwicklung, (Bau) und Umsetzung eines Proberaumzentrums in städtischer Trägerschaft und Verwaltung nach Vorbild des Atelier Speicher 2 im Bereich der Bildenden Künste, Vergabe- verfahren mittels Jury, transparente Förderkriterien, nach de- nen insbesondere Profimusiker*innen angemessene Produkti- onsbedingungen erhalten können. hohe Prio- rität Mittel- bis langfristige Umsetzbar- keit 55 Impuls Handlungsempfehlungen (unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) Priorität und Um- setzbar- keit 3.3 ein „Innova- tionslabor“ einrichten 3.3.1 Innovationslabor errichten Entwicklung und Umsetzung eines „Innovationslabors Müns- ter“ orientiert am Modell des Theaters im Pumpenhaus als Aufführungs- und Probeort, Kulminationspunkt verschiedener Teilszenen sowie Raum für experimentelles Arbeiten mit einer Kapazität von 250 bis 500 Plätzen. Universität, Musikhochschule sowie das Theater sind wichtige Entwicklungspartner*innen. Es besteht zudem eine Schnittmenge zu dem im Rahmen der Planungen zum Musik-Campus durch das musikfachliche Be- gleitgremium erarbeiteten Raumbedarfen. hohe Prio- rität Langfristige Umsetzbar- keit 3.4. Technische Ausstat- tung Die Einrichtung eines zentralen Technikpools ist weniger emp- fehlenswert, da die z.T. genrespezifischen Bedarfe sehr unter- schiedliche sind und Fragen der Trägerschaft / der Ausleihe, laufenden Pflege und Wartung / Versicherung etc. sehr hohe Anforderungen stellen. Zu prüfen ist stattdessen die Aushandlung von Rahmenver- trägen mit geeigneten Unternehmen, von denen die Musi- ker*innen entsprechend profitieren können. Mittlere Priorität Mittelfris- tige Um- setzbarkeit 56 Potenzial 4: Relevanz der Freien (Musik-) Kultur in Münster Impuls Handlungsempfehlungen (unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) Priorität und Um- setzbar- keit 4.1 Förderpra- xis und -ver- fahren an- passen, durchfüh- ren und evaluieren Einrichtung einer Stelle im Kulturamt als Fachreferent*in für den Bereich Musik mit folgenden Aufgaben: - Konkretisierung und (Weiter-)Entwicklung der Förderkon- zepte-/-programme /-richtlinien und -kriterien gemäß der oben genannten Handlungsempfehlungen im Dialog mit Musikschaffenden - Entwicklung und Umsetzung bedarfsgerechter Antrags- / Ausschreibungs- und Vergabeverfahren - Geschäftsführung Kuratorium bzw. ggf. Kuratorien - Abwicklung der Fördermittelvergabe inkl. Prüfung von Verwendungsnachweisen / Sachberichten etc. - Regelmäßige Evaluation der Förderprogramme im Dialog mit Musikschaffenden Sehr hohe Priorität kurzfristige Umsetzbar- keit 4.2 Informa- tions- und Beratungs- leistungen ausweiten Weiterer Bestandteil der neu einzurichtenden Stelle eines Musikreferenten im Kulturamt ist Förderberatung • Wege der Förderbegleitung, Navigation • Newcomer Beratung Fragen jeglicher Art (z.B. „Wie stelle ich einen Antrag?“) • Ggf. „aufsuchende Förderberatung“ an z.B. Musikhoch- schule, internationale Communitys • Mentoring-Programm auflegen • Beratungskompetenz zu nicht-kommunalen Förderpro- grammen ausbauen Sehr hohe Priorität kurzfristige Umsetzbar- keit 57 Impuls Handlungsempfehlungen (unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) Priorität und Um- setzbar- keit • Lobbyismus und „Brücke“ zu überregionalen Förder- instanzen, Fachverbänden • Digitalisierung der Förderpraxis vorantreiben • Prüfung von möglichen KI-Tools Allgemeines / Infrastruktur • Vernetzung initiieren, koordinieren mit geeigneten Ko- operationspartnern • Verwaltungsarbeit ressortübergreifend koordinieren (u.a. Jugendamt, Schulamt, Kommunales Integrations- zentrum, Integrationsrat, Liegenschaftsamt, Stadtent- wicklung und -planung) • Synergetische Nutzungen anregen • Übersicht über Räume o (Probe-)Raumkataster erstellen Zu berücksichtigen • Vielfalt und Diversität sowohl in Bezug auf Musikgenres als auch in Bezug auf „internationale Familienge- schichte • (jeweilige) Herausforderungen und Entwicklungspoten- ziale der Szene 4.3 faire Vergü- tungen si- cherstellen faire Vergütungen sicherstellen Damit die Münsteraner Musiklandschaft in der Vielfalt beste- hen bleibt und sich zukunftsfähig entwickeln kann, ist es wich- tig die Kostensteigerungen von aktuell ca. 20 bis 25 % in Be- zug auf Reise-/Unterbringungs-/Catering-/Technikkosten u.a. sowie die ab dem Jahr 2026 verbindlich zu berücksichtigenden Sehr hohe Priorität kurzfristige Umsetzbar- keit 58 Impuls Handlungsempfehlungen (unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) Priorität und Um- setzbar- keit Honoraruntergrenzen bei landes- und/oder bundesgeförder- ten Projekten, Ensembles, Einrichtungen zu berücksichtigen. Ebenfalls sollten Overheadkosten sowie auch die Co-Finan- zierung des Eigenanteils ermöglicht werden.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Bennostraße 5
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Details
- Aktenzeichen
- V/0702/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.10.2024
- Erstellt
- 29.10.2024 12:56