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V/0702/2024

Zweiter Zwischenbericht zur Entwicklung eines Musikförderkonzepts für Münster

Vorlagen 29.10.2024

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 28.11.2024, TOP 6

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage 2_Haushaltsbegleitantrag

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Anlage 1_Dokumentation Konferenz „Auf dem Weg zu einem Musikförderkonzept für Münster“ mit abgeleiteten Handlungsempfehlungen

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Anlage A

3363 Zeichen

Anlage A zur V/0702/2024 
Kurzüberblick 
Mit der aktuell erstellten Dokumentation zur Konferenz „Auf dem Weg zu einem Musikförderkonzept für 
Münster“ (Anlage 1) legt das Kulturamt einen Katalog abschließender Handlungsempfehlungen zur sub-
stanziellen (Weiter -)Entwicklung der Musiklandschaft in Münster und als Grundlage eines Musikförderkon-
zeptes für Münster vor.  
 
Der Maßnahmenkatalog ist das Ergebnis eines intensi ven zweijährigen Erarbeitungsprozesses und soll als 
Grundlage weiterer politischer Beschlussfassungen dienen.  
Er fußt auf Erhebungen und Analysen, die für den komplexen Bereich der Musik in Münster im Jahr 2023 
durchgeführt wurden. Erstmalig liegen damit zentrale Erkenntnisse über das Musikökosystem in Münster, 
seine Akteur:innen, die Wechselwirkungen, die infrastrukturellen und monetären Rahmenbedingungen und 
die Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmale vor, die nun als fundierte Grundlage für ein effek tives und 
gezieltes Förderkonzept dienen. Es ist zudem auch das Ergebnis eines breiten Beteiligungsprozesses mit 
Musiker:innen und Musikakteur:innen unterschiedlicher Musikgenres und Professionalisierungsgrade im 
Jahr 2024.  
 
Mit den jeweils erzielten unte rschiedlichen Konkretisierungsgraden der Maßnahmen, den ermittelten Priori-
täten sowie der Einschätzung der jeweiligen zeitlichen Umsetzbarkeit liegen zudem Richtwerte für die mög-
liche Ausgestaltung des Musikförderkonzeptes für Münster in den kommenden Jahr en vor. Dabei tragen 
auch die jeweils pro Maßnahme formulierten Hinweise und weiteren Arbeitsschritte zu einem differenzierten 
und vollständigen Bild des erforderlichen Leistungsvolumens bei. Entsprechende personelle und finanzielle 
Ressourcen vorausgesetzt, liegt somit ein realistischer Handlungsplan für die systematische und bedarfs-
gerechte Ausformulierung, Weiterentwicklung und Umsetzung eines Musikförderkonzepts für Münster in 
den kommenden Jahren vor.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
   Es werden folgende Ziele aus den Leitorientierungen des ISM-Prozesses verfolgt: 
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah-
lung entwickeln 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als 
Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu 
einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
 
Finanzierung   :  
Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan   Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2025 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Integration und Berücksichtigung von Querschnittsthemen ist expliziter Bestandteil der Entwicklung ei-
nes zeitgemäßen Musikförderkonzepts für Münster.

Berichtsvorlage

20180 Zeichen

V/0702/2024 
V/0702/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Zweiter Zwischenbericht zur Entwicklung eines Musikförderkonzepts für Münster 
Hier: Abschließende Handlungsempfehlungen und konkretisierte Fördermaßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.11.2024 Kulturausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
1. Ausgangs- und Beschlusslage 
Mit dem Haushaltsbegleitantrag der Ratsfraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Volt „Ein 
Musikförderkonzept für Münster“ vom 15. November 2022 (Anlage 2) wurde die Kulturverwaltung be-
auftragt, unabhängig von dem Prozess zum Musik -Campus ein Musikför derkonzept mit einem 
Schwerpunkt auf der „Freien Musikszene“ in Münster zu entwickeln. Für den Prozess der Erstellung 
wurde ein Betrag von bis zu 40.000 Euro beschlossen und im Haushalt 2023 veranschlagt.  
Die zentrale Zielsetzung dieses Musikentwicklungs - und Förderkonzepts, die Kultursparte Musik in 
ihrer Vielfalt in Münster zu stärken und weiterzuentwickeln, war gemäß Antrag in zahlreiche Teilziele 
differenziert: Neben der Stärkung der (infrastrukturellen) Rahmenbedingungen und Strukturen, der 
künstlerischen Qualität (auch im überregionalen Austausch und Wettbewerb), der (inter -)kulturellen 
und sozialen Vielfalt und Offenheit sowie der kulturellen Bildung und Teilhabe der freien Musikszene 
in dieselbe, sollte zudem auch die kommunikative Stärkung des Musikstandorts sowie mögliche Ko-
operationen und eine synergetische Ressourcennutzung mit den in der Stadt ansässigen institutionell 
geförderten Einrichtungen Berücksichtigung finden.  
Vorgegeben wurde zudem, dass das Konzept unter Einbeziehung freier Musikschaffender und ggf. 
vorhandener Vorüberlegungen derselben, von Förderkonzeptionen aus anderen Kunstsparten sowie 
aus vergleichbaren Kommunen entwickelt werden soll. 
 
 
 
 
 
 
Kulturamt 
 
31.10.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schnell 
Telefon: 492-4100 
Schnell@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0702/2024 
2. Vorgehen und Prozessverlauf 
Der politische Auftrag hat in den vergangenen zwei Jahren zu einer sehr intensiven Beschäftigung 
und Auseinandersetzung mit der Sparte Musik und dem äußerst facettenreichen Musikökosystems 
Münsters geführt.  
Zur Bearbeitung dieses komplexen Auftrags wurde auf Empfehlung befragter Expert:innen anderer 
Kommunen und einschlägiger Fachverbände ein Verfahren gewählt, nach dem in einer ersten Phase 
im Jahr 2023 zunächst eine Bestands- und Potenzialanalyse der Musiklandschaft in Münster mit 
einem Schwerpunkt auf der „Freien Musikszene“ vorgenommen und eine erste A bleitung von Hand-
lungs- und Potenzialfeldern mit Handlungsempfehlungen geleistet worden ist (V/0675/2023).  
Die Ergebnisse dieser extern beauftragten Studie mit Ableitung von Handlungs- und Potenzialfeldern 
und ersten Handlungsempfehlungen steht zur Verfügu ng unter: www.stadt-
muenster.de/kulturamt/kulturfoerderung/musikfoerderkonzept.  
Im Jahr 2024 folgte die zweite Phase, in der die Ergebnisse in einem moderierten, partizipativen 
Prozess mit den Musikschaffenden insbesondere der Freien Musikszene, mit Multiplikator:innen und 
Vertreter:innen der Politik diskutiert, weiter konkretisiert und priorisiert wurden. 
Nach einem ersten Workshop mit den kulturpolitischen Spreche r:innen und einer Präsentation und 
Diskussion im Rahmen des Musikfachlichen Begleitgremiums zum Musik -Campus im Mai 2024, be-
schäftigte sich der Kulturausschuss in seiner Sitzung vom 06. Juni 2024 mit der Thematik. Im Juni 
und Juli folgten zudem zwei weiter e Workshops mit Vertreter:innen verschiedener Musikgenres und 
Teilszenen, die zu einer weiteren Verdichtung relevanter Fragestellungen und Handlungsfelder sowie 
der Vorbereitung der ersten Musikkonferenz dienten.  
 
Zu der ersten Musikkonferenz „Auf dem Weg  zu einem Musikförderkonzept“ hatte das Kulturamt 
breit eingeladen. Die Konferenz fand mit großer Resonanz am 04. September 2024 im Bennohaus 
statt. Unter den rund 100 Teilnehmenden befanden sich freie Musiker:innen und Musikakteur:innen, 
Vertreter:innen der Politik, Vertreter:innen der Institutionen und Verwaltungsmitarbeitende. Ziele der 
Konferenz waren neben der Ergebnisvorstellung der Bestands- und Potenzialanalyse die ggf. weitere 
Identifizierung sowie Konkretisierung zentraler Handlungsfelder und Förd ermaßnahmen.  
Es ging zudem um das Sichtbarmachen und Überführen relevanter Best -Practice-Bespiele. Einen 
wichtigen Beitrag dazu leistete der externe Gast, Till Kniola, der als einer der beiden Musikreferenten 
im Kulturamt der Stadt Köln das dort bereits s eit Jahren erfolgreich praktizierte Musikförderkonzept 
verantwortet. Zudem waren verschiedene lokale Musikakteur:innen aus unterschiedlichen Bereichen 
und Genres eingeladen, aus ihrer jeweiligen Expertise und Perspektive fachliche Impulse zu den 
Herausforderungen und erfolgversprechenden Handlungsansätzen zu geben.  
 
Die fünf parallel angebotenen Vertiefungsworkshops hatten dabei das Ziel, insbesondere auch den 
unterschiedlichen Bedarfslagen von Nachwuchsmusiker:innen auf der einen sowie den fortgeschritte-
nen professionellen Akteur:innen auf der anderen Seite sowie der unterschiedlichen Musikgenres – 
insbesondere der Bereiche „Klassik“ (Klassik, Alte Musik, Neue Musik) sowie „Nicht -Klassik“ (Rock, 
Pop, Jazz etc.) – gerecht zu werden.  
Ein weiterer Fokus lag zudem auf Zielen und Förderansätzen der Musik anderer Kulturen und der 
(inter-)kulturellen Bildung sowie zudem insbesondere auch auf den infrastrukturellen Anforderungen 
und Rahmenbedingungen im Sinne angemessener Orte der Produktion und Präsentation für M us-
ker:innen.   
 
Die vorliegende Dokumentation (Anlage 1) spiegelt die Inhalte und die sehr engagierten, konstruk-
tiven und lebendigen Auseinandersetzungen während der Konferenz wider. In einem abschließenden 
Fazit wurde dabei insbesondere auch das sich zum Teil erstmalige Begegnen, Kennenlernen, vonei-
nander Lernen und Vernetzen der unterschiedlichen Musikakteur:innen als sehr gewinnbringend be-
wertet und mit dem Wunsch nach vergleichbaren Folgeveranstaltungen verbunden.

- 3 - 
V/0702/2024 
3. Zentrale Ergebnisse  
Der im Jahr 2024 realisierte partizipative Prozess hat die im Jahr 2023 erhobenen und analysierten 
Daten, Stärken und Schwächen sowie Potenzial- und Handlungsfelder des Musikökosystems bestä-
tigt, untermauert und weiter ausdifferenziert.  
Stärken und Schwächen 
 
Prägnant zusammengefasst kann festgehalten werden,  
- dass Münster als ausgeprägter Dienstleistungs- und Hochschulstandort mit seiner Größe, 
Wirtschaftskraft und Bevölkerungsstruktur über allgemeine Rahmendbedingungen verfügt, die 
insgesamt ein (musik-)kulturelles Klima begünstigen, von dem einige Bevölkerungsgrup-
pen bislang jedoch wenig(er) bzw. gar nicht profitieren. 
- dass Münster insbesondere auch in Relation zu seiner Größe eine sehr vielfältige, qualitäts-
volle und lebendige (Freie) Musikszene aufweist, der es dennoch in Teilen an Innovations- 
und Strahlkraft und für die Musiker:innen an Karrierechancen mangelt.  
- dass gewinnbringende Wechselwirkungen und Arbeitsbeziehungen der Musikeinrichtun-
gen und Musikakteur:innen untereinander bereits vielfach gelebte Praxis sind und dennoch 
viel nicht ausgeschöpftes Potenzial bergen. Insbesondere die Realisierung von Kooperationen 
und kooperativer Formate ist ausbaufähig.  
- dass Münster mit Blick auf die infrastrukturellen Rahmenbedingungen bereits über ein res-
pektables Angebot an (dezentralen) Präsentations- und Veranstaltungsorten verfügt, die Stadt 
jedoch zugleich deutliche Lücken insbesondere auch im Bereich der Produktions- und Probe-
möglichkeiten aufweist. Durch das Mapping in Kooperation mit dem PopBoard NRW konnten 
insgesamt 130 „Musikorte“ identifiziert werden, die sich in ihrer Größe, Atmosphäre, Ausstrah-
lung und Programmatik sehr unterscheiden. Sie sind unter folgendem Link abrufbar: 
https://karte.popboard.nrw/ 
- dass die Kulturverwaltung bereits verschiedene Möglichkeiten der (Musik-)Förderung vor-
hält. Im Abgleich mit den anderen Sparten bildet die Musikförderung bislang jedoch mit deutli-
chem Abstand das Schlusslicht und erfährt aufgrund der bereits vor Jahrzehnten erfolgen Ein-
sparung des ehemaligen Rock- und Popbeauftragten im Kulturamt nicht die erforderliche Auf-
merksamkeit und Betreuung. Es mangelt entsprechend insgesamt an Budget, konzeptioneller 
Weiterentwicklung sowie den erforderlichen personellen Ressourcen, um eine systematische 
und bedarfsgerechtere Förderstrategie umzusetzen. 
Potenziale 
 
Auch die auf der B asis der hier nur grob wiedergegebenen Stärken- und Schwächenanalyse identifi-
zierten vier zentralen Potenziale  wurden im Rahmen der öffentlichen Diskussion und des Beteili-
gungsprozesses bestätigt. Sie sind demnach sehr dafür geeignet, als übergeordnete Leitlinien (und 
Ziele) zu dienen, um das Musikförderkonzept strategisch und spezifisch für die Stadt Münster auszu-
richten.  
Im Sinne einer positiven Entwicklungsdynamik bieten diese Potenziale damit gleichsam den münster-
spezifischen Rahmen und Nährboden, um S tärken gezielt zu stärken und Defizite und Barrieren in 
der Entfaltung dieser Potenziale gezielt zu beseitigen. Sie unterscheiden sich insofern von einer aus-
schließlich an gemeldeten Bedarfen orientierten Vorgehensweise.  
 
Prägnant zusammengefasst kann festgehalten werden,  
- dass die breite Vielfalt an Musikakteur:innen, -szenen, -genres, -angeboten und Teilha-
bemöglichkeiten (Potenzial 1) bei entsprechender Unterstützung die Chance bietet, die 
Menschen dieser Stadt, gerade auch in diesen sehr herausfordernden Zeiten, zu verbinden

- 4 - 
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und gesellschaftlichen Spaltungen entgegenzuwirken. Sie kann damit als eine Art „Universal-
sprache“ dienen. 
- dass von einer entsprechenden Förderung des (in Teilen) bereits praktizierten starken Mitei-
nanders (Potenzial 2) die künstlerische Qualität, Innovations- und Strahlkraft profitieren kann 
und damit letztlich auch die längerfristigen Karriereperspektiven für Musiker:innen in Münster 
verbessert werden. 
- dass die im Mapping identifizierten dezentralen Orte und stadtweiten (Frei-)Räume für Mu-
sik (Potenzial 3) mit dem grundsätzlichen Bestreben der Stadt Münster korrespondieren, im 
Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ stadtweit eine möglichst ausgeglichene bedarfs- sowie 
(sozial-)gerechte Infrastruktur vorzuhalten und attraktive Quartiere mit Misch-nutzungen zu 
entwickeln. Bei entsprechender (ressortübergreifender) Unterstützung kann und muss damit 
auch der zunehmenden Bedrohung kultureller Infrastruktur in Folge zunehmender Flächen-
verdichtungen sowie Interessens- und Nutzungskonflikten entgegengewirkt werden. 
- dass schließlich auch die identifizierte hohe Relevanz der Freien (Musik-)Kultur für Müns-
ter (Potenzial 4) in den letzten Jahren dazu geführt hat, dass Förderbudgets ausgeweitet und 
insbesondere im Bereich der Darstellenden und Bildenden Kunst effektive und klug verzahnte 
Förderstrukturen entwickelt wurden, deren Erfahrungswerte für die qualifizierte Entwicklung 
der bislang deutlich weniger entwickelten Sparte Musik genutzt werden können. 
Handlungsempfehlungen / Maßnahmen 
Die Ableitung und Erarbeitung des nun vorliegenden Maßnahmenkatalogs erfolgte auf der Basis der 
Bestands- und Potenzialanalyse sowie im Rahmen aller im Jahr 2024 realisierten Beteiligungsformate 
(Workshops, Konferenz). Durch die intendierte systematische Ableitung aus den Potenzialen sind 
alle Handlungsempfehlungen – auch in ihrem Zusammenspiel – an einer möglichst effektiven, müns-
terspezifischen Potenzialentfaltung orientiert. Sie unterscheiden sich insofern von einer ausschließlich 
an gemeldeten Bedarfen orientierten Vorgehensweise.  
Der vollständige Maßnahmenkatalog ist abgebildet und nachzulesen im letzten Teil der anliegenden 
Dokumentation. Er umfasst ca. 20 Maßnahmen, die zum Teil bereits sehr differenziert und konkret 
ausgearbeitet werden konnten. Zu unterscheiden ist dabei zwischen denjenigen (Förder-
)Maßnahmen, die auch aufgrund des erzielten Konkretisierungsgrades bereits kurzfristig umsetzbar 
wären und denjenigen Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Infrastruktur, die zunächst auch 
noch (ressortübergreifend) vertiefend ausgearbeitet und spezifiziert werden müssen. Hier ist entspre-
chend von einer eher mittel- bis langfristigen Umsetzbarkeit auszugehen.   
Unter Berücksichtigung von Priorität und Umsetzbarkeit lassen sich aus diesen insgesamt 20 
Handlungsempfehlungen insbesondere folgende zentrale Maßnahmen in den Vordergrund stellen: 
- Entwicklung, Erweiterung und Umsetzung einer neuen Förderstruktur:  
Mit der Zielsetzung, besonders profilierte/relevante/herausragende/überregional bedeutsame 
Vorhaben (Reihen, Festivals, Projekte) und auch Ensembles, Bands und Musiker:innen nach-
haltig(er) zu fördern sowie innovative und experimentelle Ansätze zu unterstützen, empfiehlt 
es sich, die Förderstruktur im Bereich der Musik in Anlehnung an den Bereich der Darstellen-
den Künste auszubauen und weiterzuentwickeln.  
- Damit verbunden ist die Einführung der Bestandteile Konzeptionsförderung, Projekt-
/Produktionsförderung, die Möglichkeit der Mehrjährigkeit sowie die verbindliche Absicherung 
der Co-Finanzierung der erforderlichen Eigenanteile bei Landes-/Bundesförderungen sowie 
die zwingende Einrichtung eines divers zusammengesetzten und der Vielfalt der Musikgenres 
entsprechenden Beirats und/oder Kuratoriums zur Gewährleistung einer fachlich fundierten 
Vergabe der Fördermittel. 
- Wichtig ist dabei zudem die Berücksichtigung und entsprechende Anpassung der Zuwen-
dungshöhen zum Ausgleich der allgemeinen Kostensteigerungen (Anstieg um ca. 20 bis 25

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% in Bezug auf Reise-/Unterbringungs-/Catering-/Technikkosten u.a.) sowie der ab dem Jahr 
2026 verbindlich zu berücksichtigenden Honoraruntergrenzen bei landes-/und oder bundesge-
förderten Projekten, Ensembles, Einrichtungen. 
- Strukturen, Veranstaltungen und Projekte zur Nachwuchs- und Talententwicklung: 
Mit dem Ziel, insbesondere auch den qualifizierten Nachwuchs zu fördern und Talente zu ent-
decken, empfiehlt es sich, Anreize für Musikeinrichtungen, Veranstalter:innen, Reihen- und 
Festivalmacher:innen zu schaffen, dass diese dezidierte Nachwuchsmusiker:innen in ihrer 
Programmplanung stärker einbeziehen und den professionellen Werdegang dieser Ak-
teur:innen begleiten. 
- Insbesondere mit Blick auf den Nachwuchs, den niederschwelligen Zugang zu Vernetzung, 
mehr Sichtbarkeit, Qualifizierung und Fortbildung empfiehlt es sich zudem, geeignete und be-
währte Strukturen und Akteurszusammenschlüsse (z.B. münsterbandnetz e.V.) als Multiplika-
tor:innen und Kompetenzzentren auch im Sinne einer „Hilfe zur Selbsthilfe“ und „peer to 
peer“-Ansätzen sowie von Mentoring-Programmen zu ermächtigen und zu stärken. 
- (Musik-)Einrichtungen nachhaltig(er) fördern: 
Mit dem Ziel, verlässliche Orte der Präsentation und ggf. Produktion zu gewährleisten, die 
Planbarkeit und Sichtbarkeit im Bereich der Musik zu erhöhen sowie vorhandenen Raumres-
sourcen bestmöglich und synergetisch auszulasten und zu nutzen, empfiehlt es sich, ausge-
wiesene, besonders qualifizierte und (für Teilszenen) relevante Spielstätten ggf. auch instituti-
onell bzw. mehrjährig mit einem Betriebskostenzuschuss zu fördern. 
- Ggf. kann über diesen Weg bereits ein erster Beitrag bezüglich der prekären Proberaumsitu-
ation geleistet werden, welcher ansonsten trotz sehr hoher Priorität voraussichtlich eher mit-
tel- bis langfristig im Rahmen der noch zu erarbeitenden Förder- und Sanierungsprogramme 
zur Qualifizierung vorhandener und/oder neu zu erschließender Orte begegnet werden kann.  
- Sowohl für die abschließende Konkretisierung und (Weiter-)Entwicklung der verschiede-
nen, in dem Maßnahmenkatalog beschriebenen Förderkonzepte/-programme/-richtlinien und -
kriterien im Dialog mit den Musikschaffenden und der entsprechenden Entwicklung und Um-
setzung bedarfsgerechter Antrags-/Ausschreibungs- und Vergabeverfahren als auch für die 
langfristige weitere Koordinierung, Umsetzung und Beratung dieser Programme sind ent-
sprechende personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich. 
- Mit dem Ziel, dass die Musikakteur:innen deutlich stärker von den Fördermaßnahmen auf 
Landes- und Bundesebene profitieren, empfiehlt es sich, die Beratungskompetenz zu nicht-
kommunalen Förderprogrammen, den Lobbyismus gegenüber überregionalen Förder-
instanzen und Fachverbänden deutlich auszubauen. 
- Mit dem Ziel, dass die Vielfalt der Musikgenres und insbesondere die Musik anderer Kulturen 
selbstverständlicher und integraler Bestandteil des Musikökosystems sind, empfiehlt es sich, 
grundsätzlich in allen Entwicklungsfeldern und Förderprogrammen die Vielfalt und Diversität 
sowohl in Bezug auf die unterschiedlichen Musikgenres als auch in Bezug auf Musiker:innen 
mit internationaler Familiengeschichte zu berücksichtigen.

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4. Fazit und Ausblick  
Mit der aktuell erstellten Dokumentation zur Konferenz „Auf dem Weg zu einem Musikförderkonzept 
für Münster“ (Anlage 1) legt das Kulturamt einen Katalog abschließender Handlungsempfehlun-
gen zur substanziellen (Weiter-)Entwicklung der Musiklandschaft in Münster und als Grundlage ei-
nes Musikförderkonzeptes für Münster vor.  
 
Die im dritten Teil der anliegenden Dokumentation wiedergegebenen Handlungsempfehlungen sind 
dabei jeweils mit einer Einschätzung ihrer Relevanz (Priorität) sowie ihrer zeitlichen Umsetzbarkeit 
versehen.   
 
Der Maßnahmenkatalog ist das Er gebnis eines intensiven zweijährigen Erarbeitungsprozesses und 
soll als Grundlage weiterer politischer Beschlussfassungen dienen.  
Er fußt auf Erhebungen und Analysen, die für den komplexen Bereich der Musik in Münster im Jahr 
2023 durchgeführt wurden. Erstmalig liegen damit zentrale Erkenntnisse über das Musikökosystem in 
Münster, seine Akteur:innen, die Wechselwirkungen, die infrast rukturellen und monetären Rahmen-
bedingungen und die Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmale vor, die nun als fundierte Grund-
lage für ein effektives und gezieltes Förderkonzept dienen. 
Hervorzuheben ist dabei auch die Identifikation von und die Orientierung an zentralen Potenzialen 
(als übergeordnete Ziele und Leitlinien), um das Musikförderkonzept strategisch und spezifisch für 
Münster auszurichten und eine positive Entwicklungsdynamik im Sinne des „Stärkens von Stärken“ in 
Gang zu setzen. Sie unterscheiden sich insofern von einer ausschließlich an gemeldeten Bedarfen 
orientierten Vorgehensweise.  
Es ist zudem auch das Ergebnis eines breiten Beteiligungsprozesses mit Musiker:innen und Musikak-
teur:innen unterschiedlicher Musikgenres und Professionalisierungsgrade im Jahr 2024. Der Dialog 
mit ihnen und die Berücksichtigung ihrer fachlichen Expertise, ihrer konkreten Praxisbezüge und Er-
fahrungswerte, hat entscheidend zu einer weiteren Verdichtung und Schärfung relevanter Maßnah-
men inklusiver ihrer Priorisierung und Einschätzungen ihrer Umsetzbarkeit beigetragen. Maßnahmen, 
bei denen sich in dem Diskursprozess herausgestellt hat, dass diese nicht (prioritär) verfolgt werden 
sollen, sind in den Katalog nicht aufgenommen worden.  
 
Mit den jeweils erzielten unters chiedlichen Konkretisierungsgraden der Maßnahmen, den ermittelten 
Prioritäten sowie der Einschätzung der jeweiligen zeitlichen Umsetzbarkeit liegen zudem Richtwerte 
für die mögliche Ausgestaltung des Musikförderkonzeptes für Münster in den kommenden Jahren vor. 
Dabei tragen auch die jeweils pro Maßnahme formulierten Hinweise und weiteren Arbeitsschritte zu 
einem differenzierten und vollständigen Bild des erforderlichen Leistungsvolumens bei. Entsprechen-
de personelle und finanzielle Ressourcen vorausgesetzt, liegt somit ein realistischer Handlungsplan 
für die systematische und bedarfsgerechte Ausformulierung, Weiterentwicklung und Umsetzung eines 
Musikförderkonzepts für Münster in den kommenden Jahren vor. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Dokumentation: Konferenz „Auf dem Weg zu einem Musikförderkonzept für Münster“ mit 
abgeleiteten Handlungsempfehlungen 
Anlage 2: Haushaltsbegleitantrag

Anlage 2_Haushaltsbegleitantrag

4654 Zeichen

CDU zn. ER
Ratsfraktion MS DIE GRÜNEN " Vol L

RATE RAKTLON] Ratsfraktion

Münster, 15. November 2022

Ein Musikförderkonzept für Münster

Haushaltsbegleitantrag

Beschlusspunkte:

1. Die Stadt Münster erarbeitet zeitnah und unabhängig von den Planungen zum
Musikcampus ein Musikentwicklungs- und Förderkonzept mit einem Schwerpunkt auf
der „Freien Musikszene“ in Münster.

"2. Ziel eines solchen Konzeptes ist es, die Kultursparte Musik in ihrer Vielfalt in
Münster zu stärken und weiterzuentwickeln. Dabei sollen folgende Teilziele
berücksichtigt werden:

a) Stärkung der Rahmenbedingungen und Strukturen (Spielstätten, Proberäume,
Technik, Nachwuchsförderung, Weiterbildung/Professionalisierung, Vernetzung von
Akteur*innen ...)

b) Stärkung der künstlerischen Qualität (Förderung von innovativen
Veranstaltungen, Reihen und Festivals, Produktionsförderung ...) — auch im
überregionalen Austausch und Wettbewerb

c) Stärkung des Musikstandorts Münster (Kommunikations-, Marketing- und
Netzwerkaktivitäten ...)

d) Stärkung der (inter-)kulturellen und sozialen Vielfalt und Offenheit

e) Stärkung von kultureller Bildung und Teilhabe und Einbindung der freien
Musikszene in dieselbe.

3. Das Konzept wird unter Einbeziehung freier Musikschaffender entwickelt. Die
Vorüberlegungen von moNoKultur und Förderkonzepte aus anderen Kunstsparten
und aus vergleichbaren Kommunen werden in die Konzeptentwicklung einbezogen.

4. Bei Fragen der Rahmenbedingungen und Strukturen ist die Kooperation mit den'in
der Stadt ansässigen institutionell geförderten Musik- und Kulturakteuren, der
Musikhochschule und privaten Initiativen zu suchen und zu nutzen, z.B. in Form von
Kooperationsprojekten oder der Nutzung von Ressourcen der geförderten

Musikinstitutionen durch die freie Musikszene. Darüber hinaus soll geprüft werden,
inwieweit eine Kooperation mit Akteuren aus der Region - auch über die Grenze zu
den Niederlanden hinaus - sinnvoll und machbar ist.

5. Für die Entwicklung eines Musikförderkonzeptes, das ggf: verschiedene
Entwicklungsstufen aufzeichnet, werden bis zu 40.000 € im Haushalt 2023 bereit
gestellt.

Begründung:

Münster versteht sich zu Recht als kulturfreundliche Stadt und verfügt bereits über
dezidierte kommunale Förderkonzepte für die freie Theaterszene, die Bildende Kunst
etc. Für den Bereich der freien Musikszene gibt es einen deutlichen Nachholbedarf.
Das Mit- und Nebeneinander etablierter Institutionen wie Musikhochschule,
Städtisches Symphonieorchester, Westfälische Schule für Musik u.a. einerseits und
einer vielfältigen Freien Musikszene andererseits ermöglicht ein Musikleben, das in
seiner Breite, Qualität und Dichte bemerkenswert ist. Gerade die Vielfalt, Dynamik
und Publikumsnähe der freiberuflichen, professionellen Musikszene haben in den
vergangenen Jahrzehnten wesentlich zur Attraktivität und Ausstrahlung Münsters als
Stadt der Kultur und Bildung beigetragen: von alter und klassischer Musik bis zu
zeitgenössischen Stilrichtungen (Neue Musik, Improvisation), von Rock und Pop bis
zu Jazz und Weltmusik. j

Um die Freie Musikszene zu erhalten und sie gemeinsam mit der Musikkultur in
Münster insgesamt weiterzuentwickeln, ist es unerlässlich, ein angemessen
finanziertes und strukturiertes Förderkonzept aufzubauen, das die bereits
existierenden Strukturen der Szene bewahrt, sie stärkt, sowie neue Impulse setzt und
Möglichkeiten für innovative Entwicklungen bietet.

Die momentanen Förderformate beschränken sich fast ausschließlich auf punktuelle
Projektförderungen. Sie sind nicht geeignet, darüber hinaus gehende Arbeits- und
Wirkungsgrundlagen für Musikakteur*innen zu initiieren und Kooperationsprojekte zu
fördern. Professionelle Freie Musiker*innen, die sich bislang fast ausschließlich über
den „Markt“ finanzieren konnten, kämpfen derzeit zusätzlich mit den geänderten
Wertschöpfungsketten der digitalisierten Musikvermarktung. Ein beachtlicher Teil
ihrer bisherigen Einkommen wandert heute direkt auf die Konten der internationalen
Plattformbetreiber. Um eine Stärkung der kulturellen Vielfalt nicht-institutionalisierter
Musik zu erreichen, sollen gezielte Fördermechanismen für die „Freie Musikszene“
angeboten und Kooperationen erleichtert werden.

Der finanzielle Umfang der Musikförderung ist momentan im Vergleich zu anderen
Kultursparten verhältnismäßig gering. Die Mittel für die Förderung sollen daher. im
Rahmen:des Musikförderkonzeptes deutlich erhöht werden, um eine effektive
Förderung der hochprofessionellen und überregional anerkannten Musikszene
möglich zu machen.

gez. Tobias Jainta Dr. Petra Dieckmann Lia Kirsch Lara Neumann
gez. Fraktion gez. Fraktion gez. Fraktion und Gruppe

Anlage 1_Dokumentation Konferenz „Auf dem Weg zu einem Musikförderkonzept für Münster“ mit abgeleiteten Handlungsempfehlungen

107920 Zeichen

Dokumentation  
 
Konferenz  
„Auf dem Weg zu einem Musikförderkonzept für Münster“ 
mit abgeleiteten Handlungsempfehlungen  
 
Datum: 4. September 2024 
Ort: Bennohaus, Bennostraße 5, 48155 Münster 
 
Teilnehmer*innen: Musikakteur*innen, Fachexpert*innen, Politik,  
Verwaltung der Stadt Münster 
Gast: Till Kniola, Kulturamt der Stadt Köln 
 
Moderation und Prozessbegleitung: ISI Institut für soziale Innovation GmbH

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Impressum 
Stadt Münster / Kulturamt 
Leitung: Frauke Schnell 
Telefon: 0251 492-4100 
kulturamt@stadt-muenster.de 
www.stadt-muenster.de/kulturamt.  
 
in Kooperation mit 
ISI Institut für soziale Innovation GmbH, Düsseldorf 
Meike Hornbostel 
 
Oktober 2024

3 
Übersicht 
Anlass / Hintergrund 
 Musikförderkonzept  ............................................................................................ 4 
Konferenz am 04.09.24 
1. Begrüßung und Einführung ........................................................................ 5 
2. Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der Bestands- und 
Potenzialanalyse ................................................................................................... 8 
2.1 Rückfragen aus dem Plenum ................................ ................................ ....... 12 
3. Podiumsdiskussionen entlang einzelner Themen ................................. 15 
3.1 Förderschwerpunkte, -mechanismen und -instrumente ..........................  16 
3.2 Qualifizierung und Vernetzung – wie kann es gut gelingen? ..................... 20 
3.3 Offene Fragen zur Podiumsdiskussion ................................ .......................  22 
4. Vertiefungsworkshops .............................................................................. 24 
4.1 Workshop 1: Frischer Wind – qualifizierte Nachwuchsarbeit .................... 25 
4.2 Workshop 2: Professionelles Wirken – Förderstrukturen im Bereich 
Klassik, Alte und Neue Musik ................................ ................................ ....... 28 
4.3 Workshop 3: Professionelles Wirken – Förderstrukturen im Bereich Rock, 
Pop, Jazz & Co ................................ ................................ ................................  31 
4.4 Workshop 4: Weltoffen – Musik anderer Kulturen als selbstverständlicher 
Bestandteil der Musiklandschaft und kulturellen Bildung ........................  34 
4.5 Workshop 5: Infrastruktur – Präsentations- und Produktionsorte sichern 
und entwickeln ................................ ................................ ..............................  38 
5. Ausblick und Abschluss ............................................................................. 42 
 
Fazit: Handlungsempfehlungen  
Potenzial 1: Vielfalt in Münster ................................ ................................ ................ 44 
Potenzial 2: Das Miteinander in Münster ................................ ...............................  49 
Potenzial 3: Stadtweiter (Frei-)Raum für Musik ................................ ...................... 53 
Potenzial 4: Relevanz der Freien (Musik-) Kultur in Münster ................................  56

4 
Anlass  
 
Ende 2022 wurde das Kulturamt seitens der Politik beauftragt, ein Musikent-
wicklungs- und Förderkonzept mit einem Schwerpunkt auf der Freien Mu-
sikszene zu erarbeiten. Dieser Impuls hat in den vergangenen zwei Jahren zu ei-
ner sehr intensiven Beschäftigung und Auseinandersetzung mit der Sparte Mu-
sik und dem äußerst facettenreichen Musikökosystems Münsters geführt.  
 
Zur Bearbeitung des sehr komplexen Auftrages wurde auf Empfehlung befrag-
ter Expert*innen anderer Kommunen und einschlägiger Fachverbände ein Ver-
fahren gewählt, nach dem in einer ersten Phase im Jahr 2023 zunächst eine Be-
stands- und Potenzialanalyse der Musiklandschaft vorgenommen wurde. Die Er-
gebnisse dieser extern beauftragten Studie mit Ableitung von Handlungs- und 
Potenzialfeldern und ersten Handlungsempfehlungen steht zur Verfügung un-
ter: www.stadt-muenster.de/kulturamt/kulturfoerderung/musikfoerderkonzept.  
 
In diesem Jahr folgte die zweite Phase, in der die Ergebnisse in einem mode-
rierten, partizipativen Prozess mit den Musikschaffenden insbesondere der 
Freien Musikszene, mit Multiplikator*innen und Vertreter*innen der Politik dis-
kutiert, weiter konkretisiert und priorisiert wurden. Nach einem ersten Work-
shop mit den kulturpolitischen Sprecher*innen und einer Präsentation und Dis-
kussion im Rahmen des Musikfachlichen Begleitgremiums im Mai 2024, be-
schäftigte sich im Juni der Kulturausschuss mit der Thematik. Zudem folgten 
zwei weitere Workshops mit Vertreter*innen verschiedener Musikgenres und 
Teilszenen, die auch der Vorbereitung der Musikkonferenz dienten.  
 
Zu dieser Musikkonferenz „Auf dem Weg zu einem Musikförderkonzept“ am  
4. September 2024 hatte das Kulturamt der Stadt Münster breit eingeladen. Un-
ter den rund 100 Teilnehmenden waren freie Musiker*innen, Vertreter*innen 
der Politik, Vertreter*innen der Institutionen und Verwaltungsmitarbeitende. 
Ziele der Konferenz waren neben der Ergebnisvorstellung der Bestands- und 
Potenzialanalyse, die Konkretisierung gemeinsamer Themenschwerpunkte so-
wie das Sichtbarmachen und Überführen relevanter Best-Practice-Bespiele.  
 
Die vorliegende Dokumentation spiegelt die Inhalte und die sehr engagierten, 
konstruktiven und lebendigen Auseinandersetzungen der Konferenz wider.  
Sie schließt im Fazit mit einem Katalog der konkretisierten Handlungsempfeh-
lungen sowie der Einschätzung ihrer Relevanz (Priorität) und Umsetzbarkeit 
auch als Grundlage weiterer politischer Beschlussfassungen.

5 
1. Begrüßung und Einführung 
 
Begrüßung von Cornelia Wilkens 
Die Dezernentin für Soziales und Kultur, Cornelia Wil-
kens, eröffnete die Konferenz und begrüßte die rund 
100 Teilnehmenden mit folgenden Worten: 
Liebe Musiker*innen und Musiker unserer Stadt, 
liebe Musik-Schaffende und -veranstaltende, 
liebe Vertreter*innen aus der Politik und Verwaltung, 
Ich darf Sie alle herzlich zu unserer heutigen Musik-
konferenz begrüßen und freue mich sehr darüber, 
dass Sie unserer Einladung gefolgt sind, uns mit Ihrer Expertise, Ihrem 
Engagement und Gestaltungswillen auf dem Weg zu einem Musikförder-
konzept für Münster zu unterstützen. 
Münster ist eine Kulturstadt! Das jüngste Großereignis „Schauraum mit 
der Nacht der Museen und Galerien“ hat erneut eindrucksvoll deutlich 
gemacht, wie groß das Interesse der Münsteraner an der Auseinanderset-
zung mit Kunst und Kultur ist. Mit Recht können wir sagen, dass die Le-
bensqualität unserer Stadt in einem hohen Maße auch von den vielseiti-
gen und qualitätsvollen Kulturangeboten geprägt ist.  
Der große Schatz und Reichtum, den darin auch die Musik, die Musik-
schaffenden und Musikinstitutionen ausmachen, wurde gerade in den 
letzten Jahren immer offensichtlicher. Nicht zuletzt haben die Feierlich-
keiten zu den 100jährigen Jubiläen von Sinfonieorchester, Musikhoch-
schule und Westfälischer Schule für Musik im Jahr 2019 und natürlich 
auch die Planungen zu dem Musik-Campus die Musik in unserer Stadt 
immer stärker in den Fokus gerückt und das Potenzial dieser Sparte 
deutlich gemacht. 
Und dazu zählt auch der starke Freie Musikbereich: die vielfältigen und 
facettenreichen Veranstaltungen und Musikreihen sowohl in der Klassik, 
aber auch in der Neuen Musik, im Pop-Bereich; die experimentierfreudi-
gen und auch überregional ausstrahlenden Spielstätten und natürlich 
die vielen Freien Musiker*innen unterschiedlichster Genres und Professi-
onalisierungsstufen. 
Es sind aber auch zunehmend die Defizite in diesem Bereich deutlich ge-
worden, die zum Teil „historisch“ bedingt sind. So sind auch im Zuge der

6 
massiven Flächenverdichtungen sukzessive Proberäumlichkeiten für Mu-
siker*innen in z.B. Jugendeinrichtungen und Schulen oder in den weni-
gen vorhandenen Industriebrachen weggebrochen.  
Auch der, wie seinerzeit landesweit üblich, in den 80iger Jahren im  
Kulturamt installierte „Rock und Pop“-Beauftragte ist Sparmaßnahmen 
zum Opfer gefallen. Damit ist nicht nur die erforderliche personelle Res-
source zur Unterstützung, Beratung und Förderung der vielfältigen musi-
kalischen Teilszenen und Genres, sondern auch ein profundes Wissen 
über die jeweiligen Akteur*innen, ihre Arbeitsbedingungen und Bedarfe 
verloren gegangen. Und letztlich entstehen zudem im Zuge der Digitali-
sierung und ihren Auswirkungen auf Verwertungsketten, Rezeptionsge-
wohnheiten, Produktionsmöglichkeiten und -erfordernisse noch einmal 
ganz neue Herausforderungen. 
Ich begrüße es somit sehr, dass die Kulturverwaltung Ende 2022 von der 
Politik beauftragt wurde, auch unabhängig von den Planungen zum Mu-
sikcampus ein Musikentwicklungs- und -förderkonzept zu erarbeiten. 
Zentrales Ziel dieses Konzeptes soll es dabei sein, die Kultursparte Musik 
in ihrer Vielfalt in Münster zu stärken und weiterzuentwickeln. Der 
Schwerpunkt liegt dabei auf der Freien Musikszene, denn hier besteht 
Nachholbedarf.  
Im vergangenen Jahr und bis heute konnten bereits einige wichtige 
Schritte auf dem Weg zu diesem Musikförderkonzept gegangen werden: 
So liegt die Ihnen bekannte umfängliche Bestands- und Potenzialanalyse 
mit ersten Handlungsempfehlungen und -impulsen vor, die heute auch 
noch Grundlage und Thema sein wird. Es haben zudem bereits einige 
kleinere Diskussionsrunden und Workshops mit Musikakteur*innen und 
Vertreter*innen der Kulturpolitik stattgefunden. Die Politik wird dabei 
anschließend darüber entscheiden müssen, was aus einem Musikförder-
konzept in den ersten Schritten möglich gemacht werden kann. Das wird 
für sie keine einfache Aufgabe sein, da die Haushaltslage der Stadt eine 
sehr angespannte ist und die Politik an anderer Stelle auch Einsparungen 
verantworten muss.  
Vorgegeben und wichtig ist uns bei all dem, dass das Konzept unter brei-
ter Beteiligung Ihrer Erfahrungswerte und Ihrer Expertise entwickelt wird. 
Ein großer Dank gilt an dieser Stelle auch der Musik AG von moNOkultur, 
der Interessenvertretung der Freien Szene, für ihre Vorüberlegungen, die 
selbstverständlich Berücksichtigung fanden und finden.

7 
Mein Dank geht dabei auch in Richtung Stadt Köln, die uns mit ihrem 
langjährigen Erfahrungswissen mit ihrem differenzierten Musikförder-
konzept sehr konstruktiv beraten und begleitet haben. Und ich freue 
mich sehr darüber, dass wir auch heute wieder Till Kniola vom Kulturamt 
der Stadt Köln als auswärtigen Gast und Experten begrüßen können.  
Danken möchte ich zudem auch noch einmal all denjenigen Fachex-
pert*innen, Veranstalter*innen und Musikakteur*innen, die sich an den 
Interviews und online-Umfragen im Rahmen der Bestands- und Potenzi-
alanalyse beteiligt haben – darunter sind sicherlich auch heute einige 
hier vertreten.  
Und Dank natürlich auch an Sie alle heute hier, die nun, unter anderem 
auch gestützt durch die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse, 
an der Entwicklung der Handlungsfelder und konkreten Unterstützungs- 
und Fördermaßnahmen mit uns weiterarbeiten werden. 
Ich freue mich auf Ihre Expertise, Einschätzungen, Impulse, Diskussionen 
in den Workshops und wünsche uns nun allen einen konstruktiven und 
zielführenden Austausch. 
 
Nach den Begrüßungsworten durch die Dezernentin führte die Moderatorin 
Meike Hornbostel vom ISI Institut für soziale Innovation in den Ablauf der Kon-
ferenz ein:  
 
Inhalte der Konferenz 
1. Begrüßung und Einstieg  
2. Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der Bestands- und Potenzialana-
lyse 
3. Podiumsdiskussionen entlang einzelner Themen 
• Förderschwerpunkte, -mechanismen und -instrumente 
• Qualifizierung und Vernetzung – wie kann es gut gelingen? 
4. Fünf parallel angebotene Vertiefungsworkshops 
5. Blitzlicht der Workshopergebnisse 
6. Ausblick und Abschluss 
Im Anschluss: gemeinsamer Ausklang mit Finger Food 
 
Durch einen aktivierenden Einstieg wurde zu Beginn sichtbar, dass über die 
Hälfte der rund 100 Teilnehmenden der Konferenz freie Musiker*innen sind. 
Ähnlich viele Anwesende gehörten freien Initiativen der Musikszene an bzw. 
sind als Veranstalter*innen tätig. Sechs bis acht Personen waren jeweils aus den 
Bereichen Verwaltung und Politik vertreten und ca. 12 Personen fühlten sich der

8 
institutionellen Musikkultur zugehörig. Dabei ist zu erwähnen, dass einige An-
wesenden zu mehr als einer der genannten Gruppen gehören. 
 
Unter den Befragten gab rund ein Drittel an, 
dem klassischen Musikbereich (Klassik, Alte 
und Neue Musik) und ca. die Hälfte der An-
wesenden den Musikgenres des nicht-klassi-
schen Bereichs (Rock, Pop, Jazz, Weltmusik, 
Indie etc.) zugehörig zu sein. Sechs Personen 
kamen aus dem Bereich der Chor- und Kir-
chenmusik. Vereinzelte Personen kamen aus 
der Musikproduktion, dem Theater, der in-
terdisziplinären Tonmusik, der Klangkunst 
sowie aus der Kultur- und Musiksoziologie.  
 
Mehr als die Hälfte der Anwesenden hat bereits vorab an einem anderen For-
mat im Rahmen des Prozesses hin zu dem Musikförderkonzept teilgenommen. 
 
2. Vorstellung und Diskussion der 
Ergebnisse der Bestands- und 
Potenzialanalyse 
 
Frauke Schnell, die Leiterin des Kulturamtes, stellte zentrale Ergebnisse der Be-
stands- und Potenzialanalyse vor.  
 
Ausgangs- und Beschlusslage 
Mit dem Haushaltsbegleitantrag der Ratsfraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grü-
nen, SPD und Volt „Ein Musikförderkonzept für Münster“ vom 15. November 
2022 wurde die Kulturverwaltung beauftragt, unabhängig von dem Prozess zum 
Musik-Campus ein Musikförderkonzept mit einem Schwerpunkt auf der „Freien 
Musikszene“ in Münster zu entwickeln.  
Die zentrale Zielsetzung dieses Musikentwicklungs- und Förderkonzepts, die 
Kultursparte Musik in ihrer Vielfalt in Münster zu stärken und weiterzuentwi-
ckeln, war gemäß politischem Antrag in zahlreiche Teilziele differenziert:  
- Stärkung der (infrastrukturellen) Rahmenbedingungen und Strukturen,  
- Stärkung der künstlerischen Qualität (auch im überregionalen Austausch 
und Wettbewerb),

9 
- Stärkung der (inter-)kulturellen und sozialen Vielfalt und Offenheit  
- sowie der kulturellen Bildung und Teilhabe der freien Musikszene in die-
selbe, 
- die kommunikative Stärkung des Musikstandorts  
- sowie mögliche Kooperationen und synergetischen Ressourcennutzung 
mit den in der Stadt ansässigen institutionell geförderten Einrichtungen 
Berücksichtigung finden. 
 
Vorgegeben wurde zudem, dass das Konzept unter Einbeziehung freier Musik-
schaffender und ggf. vorhandener Vorüberlegungen derselben, von Förderkon-
zeptionen aus anderen Kunstsparten sowie aus vergleichbaren Kommunen ent-
wickelt werden soll. 
 
Die Bearbeitung dieses sehr komplexen Auftrages verlangt eine ganzheitliche 
Perspektive auf das Musikökosystem: Im Mittelpunkt steht dabei die professio-
nelle Freie Musikszene. In den Rändern bzw. in ihren Wechselwirkungen müs-
sen jedoch auch die Ausbildungsinstitutionen (Musikhochschule, Musikschulen), 
die ausgeprägte studentische Musikkultur sowie die semiprofessionelle und Lai-
enmusikkultur auf der einen wie auch die kreativwirtschaftliche Musikszene (die 
Clubs, Spielstätten, Verlage, Labels und Tonstudios etc.) auf der anderen Seite 
Berücksichtigung finden.  
Ein effektives und passgenaues Musikförderkonzept setzt ein entsprechend dif-
ferenziertes und fundiertes Wissen über die jeweiligen Produktions- und Prä-
sentationsbedingungen sowie die zu berücksichtigenden bzw. zu nutzenden Be-
ziehungen der verschiedenen Musikakteur*innen voraus.  
Wie eingangs bereits von Frau Wilkens dargestellt, hat die bereits vor Jahren er-
folgte Einsparung des Musikbeauftragten im Kulturamt dazu geführt, dass viel 
Wissen verloren und nicht zeitgemäß aufgebaut und entwickelt werden konnte.  
 
Durchführung der Bestands- und Potenzialanalyse inklusive erster Hand-
lungsempfehlungen 
Um diese Lücke zu schließen, wurde Ende April 2023 die Durchführung einer 
Bestands- und Potenzialanalyse als Grundlage und Leitlinie eines Musikentwick-
lungs- und Förderkonzepts in Auftrag gegeben. 
 
Die im Rahmen einer „Multi-Method-Strategie“ realisierten Erhebungen mit-
tels Experteninterviews, einer Onlinebefragung, einem Mapping-Projekt in Ko-
operation mit PopBoard NRW zur Erfassung von Musikorten und -einrichtun-
gen, der Auswertung von Förderunterlagen der Stadt Münster sowie nicht-kom-
munaler Förderprogramme und die Berücksichtigung bereits vorhandener, rele-
vanter Studien, orientieren sich dabei an den Leitfragen:

10 
 
- Wie lässt sich das Musikökosystem Münsters beschreiben? (Musik-Ak-
teur*innen, Orte und Räume, Wechselwirkungen und Beziehungen, Allein-
stellungsmerkmale, …) 
- Wie bewerten die Musik-Akteur*innen das Musikökosystem in Müns-
ter (Allgemeine Charakteristika und Rahmenbedingungen, Bedingungen für 
den Nachwuchs und die Karriere, Wechselwirkungen und Netzwerke, Auf-
trittsmöglichkeiten, Proberäume…) 
- Was charakterisiert die Musikförderung in Müns-
ter? (Kommunale Rahmenbedingungen, Spartenver-
gleich, Nicht-Kommunale Musikförderung, Fördernut-
zung und -wissen, Barrieren und Wünsche) 
- Welche Potenziale gibt es innerhalb der Sparte Musik? 
Welche handlungsleitenden Impulse lassen sich dar-
aus ableiten? 
 
Aufgrund der hohen Relevanz für eine angemessene För-
dersystematik, sollte bei der Erhebung und Auswertung der 
Daten insbesondere auch eine Differenzierung nach dem 
Professionalisierungsgrad der Befragten (Profis, Laien, Un-
ternehmer*innen) sowie nach Musikgenres – insbesondere 
der Bereiche „Klassik“ (Klassik, Alte Musik, Neue Musik) so-
wie „Nicht-Klassik“ (Rock, Pop, Jazz etc.) – erfolgen. 
 
Zentrale Ergebnisse  
An der online-Befragung haben sich insgesamt 324 Musikschaffende beteiligt, 
davon mit 70 % im Schwerpunkt die intendierte Zielgruppe der Musiker*innen, 
sowie in einem geringeren Umfang u.a. Musikpädagog*innen und Veranstal-
ter*innen. Knapp die Hälfte der Musiker*innen versteht sich vorrangig als pro-
fessionelle Musik-Akteur*in. Einer entsprechenden hauptberuflichen Tätigkeit 
gehen allerdings nur gut ein Viertel dieser Personen nach.  
Mit 23 unterschiedlichen Musikgenres ist die musikalische Vielfalt sehr ausge-
prägt und lässt sich in zwei starke Gruppen „Klassik“ (41%) sowie „Nicht-Klassik“ 
(59 %) clustern. 
Sehr grob skizziert bestätigen die erhobenen Daten die Lebendigkeit und Quali-
täten der Musiklandschaft Münsters. Mindestens 20.000 Menschen, die in 
Münster leben, gehören zu ihr, spielen in Punkbands oder singen Barockmusik 
in Chören, machen Jazz und musizieren in Orchestern, produzieren Songs im 
Wohnzimmer oder proben im Keller eines Wohnhauses, lernen und unterrich-
ten an Musikschulen oder bringen sich ihr Instrument autodidaktisch bei.

11 
Die gezielte Analyse weist auf folgende Stärken und Herausforderungen hin: 
• Allgemeine Rahmenbedingungen: Münster ist ein ausgeprägter Dienst-
leistungs- und Hochschulstandort. Größe, Wirtschaftskraft und Bevölke-
rungsstruktur begünstigen insgesamt ein (musik-)kulturelles Klima, von 
dem einige Bevölkerungsgruppen bislang jedoch wenig(er) profitieren. 
• Qualitäten der Freien Musikszene Münsters: Insbesondere auch in Rela-
tion zu seiner Größe verfügt Münster über eine sehr vielfältige, qualitäts-
volle und lebendige (Freie) Musikszene, der es dennoch in Teilen an Inno-
vations- und (überregionaler) Strahlkraft sowie für die Musiker*innen an 
Karrierechancen mangelt. Dies gilt insbesondere für die langfristigen Per-
spektiven und den Nachwuchs insbesondere im nicht-klassischen Bereich.  
• Wechselwirkungen, Kooperationen und Qualifizierung: Gewinnbrin-
gende Beziehungen, Vernetzungen, Austausch und Hilfen der Musikeinrich-
tungen und Musik-Akteur*innen untereinander sind vielfach gelebte Praxis 
und bergen dennoch nicht ausgeschöpftes Potenzial. Bedarf besteht insbe-
sondere in Bezug auf Kooperationen / kooperative Projekte sowie im Be-
reich der Qualifizierung und Weiterbildung. 
• Infrastrukturelle Rahmenbedingungen: Münster verfügt mit ca. 130 
identifizierten Orten der Musik bereits über ein respektables Angebot an 
(dezentralen) Veranstaltungsorten, die sich in ihrer Größe, Atmosphäre, 
Ausstrahlung, Programmatik sowie technischen Ausstattung und „Eignung“ 
sehr unterscheiden. Die Stadt weist zugleich deutliche Lücken insbeson-
dere auch im Bereich der Produktions- und Probemöglichkeiten auf. 
• Bereitstellung und Nutzung von Förderungen: Die Kulturverwaltung hält 
verschiedene Formen der Musikförderung vor, die jedoch in Relation zu an-
deren Sparten deutlich geringer ausgestattet ist und sich mit Ausnahme 
zweier (geringer) Regelförderungen ausschließlich auf die Projektförderung 
fokussiert. Es mangelt an Budget, konzeptioneller Weiterentwicklung sowie 
den erforderlichen personellen Ressourcen, um eine systematische und 
bedarfsgerechtere Förderstrategie (wie sie z.B. in der Darstellenden und 
Bildenden Kunst vorliegt) zu entwickeln und umzusetzen. Es besteht zu-
dem Handlungsbedarf in Bezug auf die Inanspruchnahme, Information 
und Beratung der Förderung auf Landes- und Bundesebene.  
 
Auf der Basis der Stärken- und Schwächenanalyse werden vier zentrale Poten-
ziale identifiziert, die als übergeordnete Leitlinie vorgeschlagen werden, um 
das Musikförderkonzept strategisch und spezifisch für die Stadt Münster auszu-
richten. Im Sinne einer positiven Entwicklungsdynamik bildet sie damit gleich 
den münsterspezifischen Rahmen und Nährboden, um Stärken gezielt zu stär-
ken und Defizite und Barrieren in der Entfaltung dieser Potenziale zu beseitigen.

12 
So birgt die bestätigte, breite Vielfalt an Musikakteur*innen, -szenen, -gen-
res-, -angeboten und Teilhabemöglichkeiten (Potenzial 1) bei entsprechen-
der Unterstützung die Chance, die Menschen dieser Stadt gerade auch in diesen 
sehr herausfordernden Zeiten zu verbinden, als „Universalsprache“ zu dienen 
und gesellschaftlichen Spaltungen entgegenzuwirken. 
 
Von einer entsprechenden Förderung des (in Teilen) bereits praktizierten star-
ken Miteinanders (Potenzial 2) können künstlerische Qualität, Innovations- 
und Strahlkraft profitieren und damit letztlich auch die längerfristigen Karriere-
perspektiven für Musiker*innen in Münster verbessert werden. 
 
Die im Mapping identifizierten dezentralen Orte und stadtweiten (Frei-) 
Räume für Musik (Potenzial 3) korrespondieren mit dem grundsätzlichen Be-
streben der Stadt Münster, im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ stadtweit 
eine möglichst ausgeglichene bedarfs- sowie (sozial-)gerechte Infrastruktur vor-
zuhalten und attraktive Quartiere mit Mischnutzungen zu entwickeln. Bei ent-
sprechender (ressortübergreifender) Unterstützung kann und muss damit auch 
der zunehmenden Bedrohung kultureller Infrastruktur in Folge der zunehmen-
den Flächenverdichtungen sowie Nutzungskonflikten entgegengewirkt werden. 
 
Und schließlich hat auch die identifizierte hohe Relevanz der Freien (Musik-) 
Kultur für Münster (Potenzial 4) in den letzten Jahren dazu geführt, dass För-
derbudgets ausgeweitet und insbesondere im Bereich der Darstellenden und 
Bildenden Kunst effektive und klug verzahnte Förderstrukturen entwickelt wur-
den, deren Erfahrungswerte für die qualifizierte Entwicklung der bislang deut-
lich weniger entwickelten Sparte Musik genutzt werden können. 
 
Die in dem Bericht vorgeschlagenen ersten Handlungsimpulse und -maßnah-
men sind jeweils systematisch aus diesen Potenzialen abgeleitet worden und 
somit in ihren differenzierten Wirkungszusammenhängen an einer möglichst ef-
fektiven Potenzialentfaltung orientiert. 
Sie dienen auch in der heutigen Konferenz als Grundlage und Leitorientie-
rung der Diskussion um Bedarfe und einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung 
des Musikökosystems in Münster.  
2.1 Rückfragen aus dem Plenum 
Im Anschluss an die Vorstellung der zentralen Ergebnisse der Potenzial- und Be-
standsanalyse durch die Kulturamtsleiterin, Frauke Schnell, platzierten die Teil-
nehmenden Fragen, die im Folgenden beantwortet werden:

13 
Wie hoch war der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund unter 
den Befragten? 
Es haben fünf Menschen mit internatio-
naler Familiengeschichte an der Studie 
teilgenommen. Für die heutige Veran-
staltung wurde gemeinsam mit dem 
Kommunalen Integrationszentrum ver-
sucht, gezielt weitere Musikschaffende 
mit internationaler Familiengeschichte 
einzuladen. Dennoch ist festzustellen, 
dass es weiterhin eine Herausforde-
rung bleibt, diese Musikschaffenden zu 
erreichen und für Formate zu gewin-
nen. Dies gilt nicht nur für den Bereich 
Musik.  
 
Gibt es Zahlen zu den Aktivitäten der allgemeinbildenden Schulen mit ih-
rer starken Chor-, Bigband- und Band-Kultur? 
Nein, es wurde keine Schüler*innen befragt, weil der Fokus des Konzepts auf 
der Freien Musikszene liegt.  
 
Welches Durchschnittsalter hatten die Teilnehmenden der Studie?  
Die Teilnehmenden der Onlineumfrage sind zwischen 20 und 78 Jahren alt, im 
Mittel 44 Jahre. 61 Prozent der Befragten sind männlich, 36 Prozent weiblich 
und 3 Prozent machten keine Angabe. 
 
Es wird in der Beauftragung der Politik von Vielfalt gesprochen – ist damit 
musikalische Vielfalt oder die Vielfalt der Musiker*innen gemeint?  
In dem Auftrag der Politik war das nicht eindeutig formuliert und bezog sich ver-
mutlich auf beide Dimensionen. Das Musikförderkonzept wird demnach beides 
aufgreifen, sowohl die Diversitätsdimensionen als auch die Vielfalt der unter-
schiedlichen Genres.  
 
Wie viele hochqualifizierte professionelle Musiker*innen gibt es in Müns-
ter für die das Förderkonzept entwickelt wird? 
Das Musikförderkonzept soll gemäß des politischen Antrags nicht ausschließlich 
für Profimusiker*innen entwickelt werden, sondern auch die Breite berücksich-
tigen. Eindeutige Zahlen zu Profimusiker*innen liegen nicht vor, da damit die 
Frage einhergeht, was als professionell definiert wird. In der Studie wurde daher 
um eine Selbsteinschätzung gebeten. Wie dargestellt versteht sich ca. die Hälfte 
der befragten Personen vorrangig als professionelle Musik-Akteur*in.

14 
 
Wie werden selbstorganisierte Initiativen und Vereine erreicht, die um-
sonst und draußen oder DIY-Konzerte ohne Budget veranstalten? Sollen 
sie erreicht werden? 
Ein Teil des Musikförderkonzepts soll auf genau auf diese Fragen eine Antwort 
finden und vor diesem Hintergrund sind wir hier zusammengekommen.  
 
Wie wird die Tatsache gerechtfertigt, dass die Darstellenden Künste rund 
1,5 Millionen Euro erhalten und die Musik in Summe gerade mal 10% des-
sen? 
In den Freien Darstellenden Künste gibt es eine 
andere Tradition als in der Musik. Vielerorts, 
also nicht nur hier in Münster, hat sich die so-
genannte Freie Szene in ihren Anfängen insbe-
sondere in Abgrenzung zu den kommunalen 
Theatern als alternative Form der Produktion 
und Präsentation im Darstellenden Bereich so-
wie in der Soziokultur entwickelt. Erst im Zuge 
ihrer weiteren Qualifizierung und Professionali-
sierung in den vergangenen fünf Jahrzehnten 
fand die Ausweitung auf andere Sparten statt. In Münster sind entsprechend in 
dieser Zeit bottom-up wichtige Theaterinstitutionen wie das Theater im Pum-
penhaus, die Bühne im Kreativhaus, später der Kleine Bühnenboden oder das 
Charivari Puppentheater entstanden und gewachsen. Der Musik-Bereich hatte 
und hat es hier deutlich schwerer, da er zum einen deutlich komplexer und he-
terogener ist. Zum anderen „leidet“ dieser Bereich auch durch die deutlich stär-
keren kreativwirtschaftlichen Bezüge und die damit verbundene Frage, was als 
„kommerziell“, und damit als nicht förderungswürdig, gilt. In diese Fragestel-
lung ist allerding – nicht zuletzt auch durch die Corona-Pandemie – auch auf 
Bundes- und Landesebene viel Bewegung gekommen.   
 
Ein Teilnehmender ergänzte, dass sich die Musikszene bis zur Corona-Pandemie 
durch den Mix aus „kommerziellen“ Großveranstaltungen und kleineren, experi-
mentellen Formaten querfinanziert habe, was nun aufgrund der allgemeinen 
Kostensteigerung nicht mehr möglich sei. Das verzerre das Bild. Außerdem falle 
durch die Digitalisierung zum Beispiel die CD-Produktion – und damit eine wich-
tige Einnahmequelle – weg. Die Produktions- und Vertriebsbedingungen 
seien in einem massiven Wandel und damit auch die Verdienstmöglichkeiten 
der Musiker*innen, Veranstalter*innen und Spielstätten. Die Theaterszene habe

15 
diesen Wandel bereits in den 70iger Jahren durchlaufen. Dass es großen Nach-
holbedarf im Musikbereich gebe, sei unumstritten. Dafür müsse auch das zu 
entwickelnde Musikförderkonzept dienen.  
 
3. Podiumsdiskussionen entlang 
einzelner Themen 
 
Im Anschluss an die Vorstellung der Ergebnisse fand eine Podiumsdiskussion zu 
zwei Themenschwerpunkten statt. Dafür teilten Till Kniola, Frauke Schnell, Jan 
Klare und Philipp Buck ihre Perspektive auf das Thema Förderschwerpunkte, -
mechanismen und -instrumente.  
Hendrik Stratmann (digital zugeschaltet), Deborah Rawlings und Till Kniola dis-
kutierten anschließend über das Thema Qualifizierung und Vernetzung.  
 
Hintergrundinformationen zu den Podiumsgästen 
 
Till Kniola  
Till Kniola ist seit 2014 Referent für Popkultur und Filmkultur im Kulturamt der 
Stadt Köln. In dieser Eigenschaft ist er unter anderem zuständig für die Förde-
rung von Festivals, Konzert- und Filmreihen, Formaten der Filmvermittlung, 
Clubs, Proberäumen sowie von Produktionen und Exportaktivitäten Kölner 
Künstler*innen und Labels. Außerdem ist er Kurator, DJ und Labelmacher und 
folgt dem Motto „Es hilft ja nichts!“. 
 
Frauke Schnell  
Frauke Schnell ist seit 2008 Leiterin des Kulturamts der Stadt Münster. Zuvor 
war sie als Kulturmanagerin bei der Imorde, Projekt- und Kulturberatung GmbH 
mit Sitz in Münster im Schnittfeld von Kultur, Stadtentwicklung und Stadtmarke-
ting tätig.  
 
Philipp Buck 
Philipp Buck ist ein in Münster lebender Schlagzeuger, Komponist und Kurator. 
Gebürtig kommt er aus Berlin, studierte Jazz-Schlagzeug in Osnabrück, gewann 
diverse Förderpreise und tourte durch große Teile Deutschlands. 
Seit 2023 ist er zudem Teil des Kuratoriums der Reihe „Jazz Today“, die das cuba 
cultur als eigene Veranstaltungsreihe verantwortet. Er ist dankenswerterweise 
für den kurzfristig verhinderten Erhard Hirt, langjähriger Programmleiter des 
cuba cultur, eingesprungen.

16 
Jan Klare  
Jan Klare ist Saxofonist, Banderfinder und Komponist, hat Konzerte in vielen 
Ländern gespielt und dutzende CD-/ Radio/ TV- Produktionen umgesetzt. Er ist 
Begründer des Orchesters „The Dorf”, hat eine Fußballoper geschrieben, das La-
bel „Umland Records” mitbegründet, Kompositionen für unterschiedlichste En-
sembles geschrieben und versteht seine Arbeit als „soziologische Feldfor-
schung” über Hörgewohnheiten.  
  
Hendrik Stratmann (digital dazugeschaltet) 
Hendrik Stratmann ist seit 2007 Teil der Initiative muensterbandnetz.de und hat 
dort verschiedene Tätigkeiten übernommen. Zuletzt waren das vor allem die 
Projektarbeit, (kulturpolitische) Netzwerkarbeit sowie Förderanträge und -ab-
rechnungen. Im "normalen Leben" arbeitet Hendrik Stratmann als Programmre-
ferent bei Soziokultur NRW.  
  
Deborah Rawlings  
Deborah Rawlings ist gebürtige Neuseeländerin, hat in Auckland Klavier studiert 
und ist im Rahmen ihres Studiums nach Deutschland gekommen. Aktuell ist sie 
Lehrbeauftragte für Korrepetition und Klavier an der Musikhochschule Münster 
und an der Westfälischen Schule für Musik. Sie hat an verschiedenen Universitä-
ten gelehrt, diverse Preise und Stipendien erhalten und Konzerte in der ganzen 
Welt gespielt.  
 
3.1 Förderschwerpunkte, -mechanismen und -
instrumente  
Köln ist eine der wenigen Städte, die schon seit Jahren sowohl ein Musikförder-
konzept (für alle Genres von der Alten Musik bis zum Jazz) als auch ein Popkul-
turförderkonzept (für alle Spielarten der Popularmusik) entwickelt hat und die-
ses erfolgreich anwendet. Köln ist eine ausgewiesene Musikstadt und allein auf-
grund der Größe, ist die Musiklandschaft Münsters nicht mit der in Köln zu ver-
gleichen. Dennoch wurden Parallelen zwischen Münster und Köln aus Sicht 
von Till Kniola aufgezeigt. Die konkreten Ausführungen zur Förderung in Köln 
beziehen sich auf das von Till Kniola verantwortete Referat für Popkultur bzw. 
auf das Popkulturförderkonzept:  
• Auch in Köln ist die Haushaltslage angespannt, verbunden mit der 
Frage, was von den bereits vorhandenen Konzepten in den nächsten 
Jahren weiter umgesetzt werden kann.  
• Das Popkulturförderkonzept der Stadt Köln hat Parallelen zu der Stadt 
Münster. Auch in Köln gibt es Ziele, die mit den Potenzialen aus der

17 
Stadt Münster zu vergleichen sind. Die im Rahmen der Bestands- und 
Potenzialanalyse abgeleiteten ersten Impulse und Handlungsempfeh-
lungen sind zudem in Teilen vergleichbar mit den Förderschwerpunk-
ten der Stadt Köln. 
• Die Ziele der Popkulturförderung in 
Köln sind schlagwortartig festgehalten, 
sodass möglichst viele Förderschwer-
punkte darunter aufgefasst werden 
können. Folgende Ziele werden durch 
das Popkulturförderkonzept verfolgt: 
o Stärkung der Rahmenbedin-
gungen und Strukturen 
o Stärkung der künstlerischen 
Qualität 
o Stärkung des Pop-Standorts 
Köln 
 
Allgemeine Rahmenbedingungen der Kulturförderung der Stadt Köln 
• Im Kulturamt Köln sind 25 Personen auf fünf Fachreferate und eine Ver-
waltungsabteilung aufgeteilt. In einem Referat sind mehrere Sparten ge-
bündelt und jede Sparte hat ein eigenes Förderkonzept. Zwei Referate 
beschäftigen sich mit Musik – das Referat für Musik und das Referat 
für Popkultur und Filmkultur. 
• Das Kulturamt Köln hatte im Jahr 2022 einen Etat von 11,3 Millionen 
Euro. Dem popkulturellen Bereich standen davon 570.000 Euro zur Ver-
fügung. Dabei verteilt sich das Budget auf drei institutionelle Förde-
rungen sowie auf 90 Projektförderungen. 
 
Fördersystematik der Stadt Köln 
• Aus Sicht von Till Kniola ist der Auftrag der Stadt Münster zum Musikför-
derkonzept sehr breit gefasst. In seinem Bereich – im Referat für Pop- 
und Filmkultur – fokussieren sich die Förderungen ausschließlich auf 
professionelle Musiker*innen. Dabei fördert die Stadt Köln sowohl 
„Spitze“ als auch „Breite“, denn die Begrifflichkeiten sind nicht analog 
mit der Unterscheidung von „Profi“ vs. „Laie“. „Spitze“ drückt sich im Re-
ferat Popkultur in den institutionellen Förderungen für die Festivals c/o 
pop und WEEK-END aus, „Breite“ in der jährlichen Förderung von zahlrei-
chen Reihen und Einzelveranstaltungen zur Schaffung einer Angebots-
vielfalt für Köln.

18 
• Das Thema der Kulturelle Bildung ist in einer anderen Dienststelle 
(Schulentwicklung im Schulamt) verortet und Laien werden nicht ge-
fördert.  
• Die Nachwuchsförderung komme in Köln auch zum Tragen, allerdings 
auch erst bei einer gewissen Professionalität.  
 
Erfahrungswerte zum Verhältnis der Projektförderung und der institutio-
nellen Förderung aus Sicht von Till Kniola 
• In Köln gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten der Förderungen: 
Projektförderungen, institutionelle Förderungen und Sonderförde-
rung wie Stipendien und Preise. 
• In der Stadt Köln hat sich bei institutionellen Förderungen ein Zeitraum 
von vier Jahren als zieldienlich herauskristallisiert. Die Ausschreibungen 
haben das Ziel, die „Spitze“ zu fördern und beinhalten daher Kriterien, 
wie bspw. den Nachweis der Professionalität und die Umsetzung von 
Maßnahmen mit nachhaltigem Effekt (z.B. für ein Festival).  
• Im Bereich der Popkultur reicht das Budget für weitere institutionelle 
Förderungen nicht aus, sodass es sich daneben auf Projektförderungen 
fokussiert.  
 
Gestaltung der Musik-Förderung und hilfreiche Förderbeispiele der Stadt 
Münster aus Sicht von Frauke Schnell 
• Die Stadt Münster verfügt über ein-
Budget von 50.000 bis 70.000 Euro für 
die allgemeine Projektförderung in der 
Sparte Musik. Die Förderspanne reicht 
von geringen Fördersummen ab 100 
Euro bis max. 8.000 bis 10.000 Euro 
bei z.B. herausragenden Reihen. 
• Bei entsprechender Passung kann zu-
dem von Fördermitteln im Bereich der 
Nachwuchs-, Präsentations-, Inter- 
und Transkultur-, sowie Strukturförderung profitiert werden. 
• Mehrjährige Förderungen gibt es bisher nur vereinzelt, sodass ein gro-
ßer Wunsch besteht, dies zu stärken. Bislang erhalten zwei Akteure (der 
Chorverband Münster sowie der Betreiber des Probezentrums Am Ha-
werkamp) aufgrund ihrer strukturfördernden Wirkung eine Regelför-
derung.  
• In der Bildenden Kunst besteht mit der kommunalen Unterstützung un-
terschiedlicher Modelle von Atelierhäusern eine beispielhafte Infrastruk-

19 
turförderung während in der Darstellenden Kunst sowohl eine ausdif-
ferenzierte Förderstrategie in der Projektförderung als auch in Bezug auf 
die Regelförderung der gewachsenen freien Theaterlandschaft vorliegt.  
 
Darstellung von Gelingensfaktoren und aktuellen Herausforderungen an-
hand des Beispiels der BlackBox im cuba cultur durch Philipp Buck 
Das cuba hat mit der BlackBox einen sehr wichtigen, profilierten Auftrittsort ins-
besondere für zeitgenössische und experimentelle Musik in Münster geschaf-
fen, der auch überregional ausstrahlt und mehrfach mit dem Applaus-Pro-
grammpreis des Bundes und dem Spielstätten-Preises des Landes NRW ausge-
zeichnet wurde. Gelingensbedingungen und hilfereiche Unterstützung aus 
Sicht von Philipp Buck sind im Folgenden festgehalten: 
• Als Gelingensbedingung nennt Philipp Buck das persönliche Engage-
ment von Erhard Hirt, dem langjährigen Programmleiter des cubas cul-
tur und das Engagement weiterer Menschen der Szene. 
• Seit rund 20 Jahren bekommt das cuba cultur einen institutionellen Zu-
schuss als soziokulturelles Zentrum von der Stadt Münster. Die instituti-
onellen Mittel schaffen die Grundlagen für den Betrieb, d.h. die Finanzie-
rung der Miete und der Stellen für Beratung und Geschäftsführung. Dazu 
kommen weitere Projektförderungen, die zwei Musikreihen ermöglichen. 
Zusätzliche Gelder akquiriert das cuba über Programmpreise oder Spen-
den.  
• Durch die allgemeine Preissteigerung sowie die Vorgaben des Landes zur 
Vergütung bräuchte das cuba jedoch 25% mehr Zuschüsse, allein um 
die höheren Kosten auszugleichen. Folge der massiven Preissteige-
rung ist aktuell, dass weniger Programm angeboten werden kann.  
• Ebenfalls wären Gelder für eine weitere Person notwendig, um eine opti-
male Raumnutzung und Programmbetreuung am Abend gewährleis-
ten zu können. Das wird von engagierten Ehrenamtlichen getragen.  
 
Einschätzung der Rolle und/oder Herausforderung der Landesförderung 
für die Band „The Dorf“ aus Sicht von Jan Klare 
• Die Band „The Dorf“ wird bereits zum zweiten Mal durch eine dreijäh-
rige Ensembleförderung vom Land Nordrhein-Westfalen unterstützt.  
• Die Landesförderung ermöglicht dem Ensemble den festen Spielort in 
Dortmund zu bespielen, auf Tour zu gehen und innovative Konzepte zu 
erarbeiten.  
• Die Anträge und entsprechenden Verwendungsnachweise seien aller-
dings sehr komplex. Zudem sind für die Anträge weitere Drittmittel und 
Zuschüsse wichtig.

20 
o Wünschenswert wäre es, wenn die Kommune eine Co-Finanzie-
rung, beispielsweise für den erforderlichen 10%igen Eigenanteil 
übernehmen würde und damit gegebenenfalls auch für eine ver-
bindliche mehrjährige Absicherung und Unterstützung sorgt. 
• Ohne unentgeltliche Arbeitsleistungen bzw. bürgerschaftliches Engage-
ment wäre die Arbeit des Ensembles aktuell nicht möglich. 
• Aus Sicht von Jan Klare sollte ebenfalls die allgemeine Kostensteigerung 
sowie die künftig verbindlich vorgeschriebenen Honoraruntergrenzen 
in den Förderungen berücksichtigt werden. 
 
3.2 Qualifizierung und Vernetzung – wie kann es gut 
gelingen?  
Infrastruktur, Ausstattung und Unterstützungsmöglichkeiten in Köln aus 
Sicht von Till Kniola 
• Das Popkulturförderkonzept Köln beinhaltet das Förderziel einer Stär-
kung der Rahmenbedingungen und Strukturen (wie Spielstätten, Probe-
räume, Förderung des Pop-Nachwuchses, Workshops & Seminare für die 
Szene), welches in einzelnen Förderinstrumenten inhaltlich ausformuliert 
ist. 
• Seit 2020 gibt es in Köln eine zusätzliche Stabstelle im Dezernat für 
das Kulturraummanagement, die sich um die Bewahrung, Qualifizie-
rung und Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur kümmert. Zu-
dem gibt es Fördermöglichkeiten durch den Lärmschutzfonds, Technik- 
und bautechnische Förderungen. 
o Die bautechnische Seite wird durch das Stabstellenreferat be-
treut. Die Proberaumzentren und die Förderungen von Proberäu-
men sind zum Teil an den Verein Popkultur Köln e.V. outgesourct.  
• Daneben gibt eine eigene Förderrichtlinie für die Zusammenarbeit mit 
Interessenvertretungen, durch die die Vernetzung in allen Referaten 
stattfindet.  
 
Darstellung des münsterbandnetz.de als Beispiel für Nachwuchsförderung 
durch Hendrik Stratmann  
Das münsterbandnetz.de ist dezidiert an diversen Stellen in der Bestands- und 
Potenzialanalyse erwähnt worden, insbesondere im Zusammenhang mit den 
Handlungsempfehlung „Qualifizierung / Weiterbildung von Nachwuchs“ sowie 
„Stärkung von Kompetenzzentren“. Nachfolgend wird das münsterband-
netz.de kurz vorgestellt:

21 
• Das münsterbandnetz.de ist ein Kompetenznetzwerk, welches im Jahr 
2001 gegründet wurde.  
• Es unterstützt regionale Bands und Musiker*innen über alle Szenen hin-
weg.  
• Es bietet praktische Qualifizierungen durch die Einbeziehung und das 
anschließende Feedback bei Auftritten sowie Beratung bei Förderanträ-
gen.  
• Ein zentrales Element für die Erhö-
hung der Sichtbarkeit der Bands 
ist die Website des Netzwerks. 
Weitere Bausteine sind die Veran-
staltung von Konzerten sowie die 
Vernetzungsarbeit in lokalen bis 
landesweiten Netzwerken.  
• Die Strukturen des Netzwerks wer-
den komplett ehrenamtlich getra-
gen, weshalb die Initiative derzeit 
an Kapazitätsgrenzen stößt. 
 
Zukunftsblick aus Sicht von Hendrik Stratmann 
• Allen voran gelte es die Ressourcen des münsterbandnetz.de aufzusto-
cken, sodass die Arbeit zukünftig gesichert und professionell ausgestaltet 
sei.  
• Auf Basis mehrerer Umfragen sehe das münsterbandnetz.de zusätzlich 
bei den Proberäumen Handlungsbedarf. Das Probenraumkonzept der 
Stadt Köln wird da als beispielgebend angesehen. Außerdem brauche es 
städtebauliche Projekte zur Stärkung der Infrastruktur für Musikschaf-
fende.  
 
Unterstützung für Studierende am Beispiel der Hochschule Münster aus 
Sicht von Deborah Rawlings 
• Deborah Rawlings berichtete über das Vernetzungsprojekt „Neue Sterne 
für das Münsterland“, welches durch regionale Projektmittel des Landes 
NRW unterstützt wird.  
o Bei diesem Projekt schwärmt die Musikhochschule mit ihren 
Bands und Ensembles in der ganzen Bandbreite von Neuer Musik, 
Rock & Pop, Singer/Songwriter, Percussion, Weltmusik, etc. in die 
Region Münsterland aus. 
o Gemeinsam mit lokalen Partnern vor Ort planen die Studierenden 
„passgenaue“ Veranstaltungen und Konzerte, angereichert um 
Workshops und Vermittlungsangebote.

22 
o Die Studierenden werden dabei 
mit Budgets in Höhe von 200 bis 
2.000 Euro unterstützt, um ihre 
eigenen Ensembles zusammen-
zustellen und zu honorieren. 
o Sie verantworten die Aufstellung 
des Programms, die Marke-
tinginstrumente sowie Auftritte.   
• Mit diesem Gemeinschaftsprojekt erlan-
gen Studierende praxisnahes Wissen 
zu hybriden Arbeitsformaten, welches sie im Studium oftmals nicht erler-
nen.  
• Laut Deborah Rawlings verändere sich das Studium dahingehend, dass 
Musikrecht und Medien bereits aufgegriffen werden.  
o Allerdings sei es wichtig, dass sich das Studium diesbezüglich 
noch weiterentwickele und am Musikbusiness orientiere, so dass 
Studierende besser auf den „Musikmarkt“ vorbereitet werden. 
 
Partnerschaften und Kooperationen am Beispiel von Münster und Köln 
• Deborah Rawlings berichtete, dass es weitere Projekte gebe, die in Ko-
operation mit der Westfälischen Schule für Musik und anderen Musik-
schulen in der Region umgesetzt werden. Beispielsweise erhalten Stu-
dierende die Möglichkeit, Praktika in diesen Einrichtungen zu absolvie-
ren.  
• Ebenfalls gebe es Kooperationen mit mindestens einem Kindergarten, in 
dem Konzerte stattfinden.  
• Till Kniola berichtete, dass das Referat für Pop- und Filmkultur in Köln 
einmal im Semester an die Hochschule geht, um die Förder- und Unter-
stützungsmöglichkeiten des Referates (insbesondere für den zukünfti-
gen beruflichen Weg) aufzuzeigen. 
 
3.3 Offene Fragen zur Podiumsdiskussion 
Fragen an Till Kniola 
Gibt es bei der Musikförderung in Köln eine Kooperation mit dem WDR?  
• Es gibt regelmäßig Mitschnitte von Konzerten. In der zeitgenössischen 
Musik gibt es etliche Konzerte, die vom WDR begleitet wurden. Auch bei 
größeren kulturpolitischen Themen gibt es eine Zusammenarbeit mit 
dem WDR (Beispiel: Studio für Elektronische Musik).

23 
Gibt es eine Bestandsaufnahme von Migrant*innen, die Förderangebote 
wahrnehme? 
• Nein, es gibt derzeit keine Bestand-
aufnahme, daran arbeitet die Stadt 
Köln aktuell. Es gibt einen Referen-
ten für kulturelle Teilhabe. Teil der 
Aufgabe des Referenten ist es, die 
migrantische und post-migrantische 
Szene zu unterstützen, Strukturen 
aufzubauen und Interessenvertretun-
gen aufzuspüren, um diese an Förde-
rungen heranzuführen.  
 
Förderkonzepte können nicht nur reagieren, sondern auch gestalten. Wer-
den Projekte wie die „Hirtennacht“ in Köln gefördert?  
• Es gibt einen Fördertopf für den Bereich Musik, der für die Unterstützung 
von Vernetzung und Konzertreihen fungiert. Die „Hirtennacht“ kenne er 
nicht, würde aber vermuten, dass diese darüber gefördert werden 
könne. Generell agiert das Kulturamt Köln so, dass es selbst nicht veran-
staltet. Es unterstützt die Musikschaffenden dabei, selbst in die Umset-
zung zu kommen. 
 
Gab es bislang Fälle, in welchem Laienveranstalter*innen durch Förderun-
gen die Nutzung von geeigneten Räumen (Mieten, Versicherungen) für par-
tizipative kostenlose Angebote ermöglicht wurde?  
• Das ist nicht bekannt. Es kann sein, dass im Zuge der Corona-Förderun-
gen die Kreise erweitert wurden und eventuell auch Laien unterstützt 
wurden. In der Regel werden jedoch Professionalisierte berücksichtigt. 
 
Wie werden Förderkriterien entwickelt und welche Verbesserungsmöglich-
keiten gibt es?  
• In Köln werden die Förderkriterien in enger Kooperation mit der Szene 
entwickelt und regelmäßig aktualisiert. Das Referat ist über die Unter-
stützung durch die Szene und die Interessensvertretung dankbar und 
entwickelt mit ihnen gemeinsam passgenaue Konzepte. 
• Auch in Münster werden – wie bei der heutigen Veranstaltung – die In-
halte partizipativ mit der Szene erarbeitet und so bedarfsgerechte Lö-
sungen entwickelt.

24 
4. Vertiefungsworkshops 
 
Im Anschluss an die Podiumsdiskussion, vertieften die Teilnehmenden einzelne 
Themen in Workshops und berichteten darüber im Anschluss dem Plenum. 
Nachfolgend sind die Ergebnisse der jeweiligen Workshops festgehalten.  
 
Zu folgenden Workshopthemen wurde gearbeitet:  
• Workshop 1: Frischer Wind – qualifizierte 
Nachwuchsarbeit;  
Impuls: Hendrik Stratmann,  
Moderation: Kristina Scepanski 
• Workshop 2: Professionelles Wirken – 
Förderstrukturen im Bereich Klassik, Alte 
und Neue Musik;  
Impuls: Deborah Rawlings,  
Moderation: Fabienne Haßlöwer 
• Workshop 3: Professionelles Wirken – 
Förderstrukturen im Bereich Rock, Pop, Jazz & Co;  
Impuls: Frauke Schnell,  
Moderation: Meike Hornbostel 
• Workshop 4: Weltoffen – Musik anderer Kulturen als selbstverständli-
cher Bestandteil der Musiklandschaft und kulturellen Bildung;  
Impuls: Nicole Karimi und Peter Nagy,  
Moderation: Nadine Haßlöwer 
• Workshop 5: Infrastruktur – Präsentations- und Produktionsorte sichern 
und entwickeln;  
Impuls: Philipp Buck und Tim Eberhardt,  
Moderation: Heike Schwalm 
 
Die Ziele der Workshops bestanden darin, auf Basis der Impulse und Anregun-
gen aus der Bestands- und Potenzialanalyse die relevanten Förderinstrumente 
zu identifizieren, zu diskutieren sowie zu ergänzen und dabei die jeweilige(n) 
Zielgruppe(n), Partner*innen und beachtenswerte Aspekte zu konkretisieren.

25 
4.1 Workshop 1: Frischer Wind – qualifizierte 
Nachwuchsarbeit 
Zu Beginn des Workshops 1 „Frischer Wind – qualifizierte Nachwuchsarbeit“ 
benennen einige Teilnehmende aus ihrer Perspektive als Veranstalter*in oder 
Spielstättenbetreiber*in die zentralen aktuellen Herausforderungen in der 
Nachwuchsförderung.  War es ihnen vor der Corona-Pandemie noch möglich, 
die Kosten für Newcomer-Konzerte selbstständig aus den Überschüssen größ- 
erer Konzerte selbständig zu stemmen, sei dies aufgrund der enorm gestiege-
nen Kosten (Technik, Hands) heute nicht mehr möglich. Die damalige Option, 
mit fünf großen und erfolgreichen Shows 10 bis 15 defizitäre Shows im Zuge 
der Querfinanzierung finanziell auszugleichen, sei heute nicht mehr gegeben.  
Die Veranstaltungsagentur „Kingstar“ (u.a. Festivals Vainstream und Concrete- 
Park) und die Spielstätte „Skaters Palace“ können aufgrund dieser allgemeinen 
Kostensteigerung keine Nachwuchsförderung mehr betreiben. Seit der 
Pandemie werden insgesamt deutlich weniger Tickets verkauft. 
Es wird darauf hingewiesen, dass Spielstätten nicht automatisch Veranstal-
ter*innen sind. In Münster sind nur das Gleis 22 und die Pension Schmidt 
gleichzeitig Spielstätte und Veranstalter. I.d.R. mieten sich Veranstalter*innen in  
Spielstätten ein. Letztere treten dann nicht als Veranstalter*innen auf. 
Aus Perspektive des Gleis 22 wird auch das Raumproblem angeführt, das mit 
dem Abriss des Paul-Gerhardt-Hauses einhergehe. Damit gäbe es aktuell noch 
weniger Aufführungsmöglichkeiten für Nachwuchsbands/-musiker*innen. 
Idealvorstellung wäre, Newcomer von Beginn an zu begleiten durch die klei-
nen Spielstätten in Münster und das „Vorband-Sein“ bis hin zu eigenen Kon-
zerten im Skaters Palace oder später sogar in der Halle Münsterland (wie z.B. 
„Giant Rooks“ aus Hamm, ehemals Schülerband, mittlerweile auf Tour in Eu-
ropa, den USA und Südamerika).  
Zielgruppe 
• Es herrschte Einigkeit darüber, dass sich weder eine fixe Altersgrenze 
noch die Mitgliedschaft in der KSK zur Definition von Nachwuchs eignen. 
• Wichtig: Diejenigen, die dauerhafte Ambitionen haben und Ernsthaf-
tigkeit erkennen lassen, sollten sich für eine Nachwuchsförderung quali-
fizieren können.  
• Bei Nachwuchsmusiker*innen lässt sich oft noch nicht erkennen, ob die 
weitere Entwicklung in den Profi- oder Amateurbereich führt. Daher 
empfiehlt es sich, hier nicht stark auszugrenzen.

26 
• Der Begriff „Nachwuchs“ sollte nicht nur auf Personen angewendet wer-
den, sondern auch auf (neue) Formate, und solche, die sich mit Nach-
wuchsförderung befassen. 
Instrumente 
Kompetenzzentren und Multiplikator*innen stärken 
• muensterbandnetz.de als hilfreiche Netzwerkstruktur stärken.  
• muensterbandnetz.de möchte und sollte seine Beratungsleistun-
gen/Workshops weiter ausbauen.  
o muensterbandnetz.de funktioniert derzeit rein ehrenamtlich, 
bräuchte also finanzielle Unterstützung, um diese Arbeit auszu-
bauen. 
• Zur Qualifizierung des Nachwuchses gehören: Auftrittsmöglichkeiten, 
hands on: Organisation von und Durchführung von Veranstaltungen ler-
nen sowie Förderberatung. 
• Es hatte sich in der Vergangenheit auch das „muensterbeatnetz“ mit Al-
bert Ruppelt ausgekoppelt, um eine Vielfalt der Genres zu bedienen. Die-
ses sei etwas „eingeschlafen“.  
o Die Anwesenden sehen jedoch Bedarf, auch die Genres HipHop, 
Rap, Elektro ggf. spezifisch im Nachwuchsbereich zu fördern. 
Z.B. durch bestimmte Reihen mit einem Fokus auf diese Genres.  
o Uneinigkeit herrschte hingegen darüber, ob die verschiedenen 
musikalischen Genres (im Bereich der „Nicht-Klassik“) unter-
schiedliche Bedarfe in der Nachwuchsförderung haben.  
• muensterbandnetz.de kann als Best Practice Beispiel fungieren. 
• Auch die Musik(hoch)schulen könnten hier als Partnerinnen verzahnt 
werden: Beispielsweise können die praktischen Prüfungen der Studie-
renden außerhalb der Hochschule an anderen Spielstätten durchgeführt 
werden. Die Studierenden profitieren durch Übung vor realem Publikum, 
die Musikhochschule durch eine stärkere Sichtbarkeit ihrer Arbeit. 
 
Bandförderprogramm wieder auflegen 
Hier war keine Zeit mehr zum ausführlichen Austausch, nur eine Anregung wird fest-
gehalten: 
• Wie kann man Vielfalt dabei denken? 
 
Auftrittsmöglichkeiten schaffen 
• Zwei Modelle sind denkbar:  
o Eine Spielstätte wird gefördert, wenn sie Nachwuchs fördert,  
o oder Künstler*innen erhalten einen Voucher (Gutschein), den 
sie in einer Wunschspielstätte einlösen können.

27 
• Für Modell 2 braucht es Multiplikator*innen wie muensterbandnetz.de, 
die aus der Szene kommen und Kontakte zu den einzelnen Spielstätten 
haben.  
o Der/die Multiplikator*in und das Kulturamt müssten sich über die 
konkrete Entwicklung eines solchen Vouchers verständigen. 
• Anregung: „Spielstätte“ hier weit fassen und bspw. auch Reihen darun-
ter fassen 
• Musikhochschulen können insofern in ein Förderkonzept eingeschlossen 
werden, als dass besondere Prüfungssituationen in Spielstätten in 
Münster geschaffen werden (statt Prüfungen im Konzertsaal der Musik-
hochschule).  
o Deborah Rawlings: Das Musikstudium muss sich ändern und sich 
mehr am Musik-Business orientieren, damit sich Studierende ein 
(berufliches) Standbein aufbauen können. 
 
Ansprechperson / Kommunale Informations- und Beratungsleistungen 
ausweiten 
• Der Wunsch nach einer kompetenten Ansprechperson für Newcomer, 
die für Fragen jeglicher Art (z.B. „Wie stelle ich einen Antrag?“) zur Verfü-
gung steht, ist groß.  
• Von wem ist dies zu leisten?  
• Kulturamtsmitarbeiter*innen sollten bereits in (Hoch-)Schulen 
über Fördermöglichkeiten informieren. 
• Das muensterbandnetz.de hat Expertise (Gema, KSK…) und Kon-
takte (zu Spielstätten, Veranstaltern, Musiker*innen, Techniker*in-
nen), die Newcomern helfen können 
• In beiden Fällen (Kulturamt und muensterbandnetz.de) bräuchte es 
für diese Leistungen einen personellen Aufwuchs.  
Partner*innen 
• Förderinstitutionen 
• Spielstätten 
• Organisator*innen, Veranstalter*innen 
• Musik(hoch)schule  
Zu beachten 
• Für Nachwuchsarbeit sind insbesondere die Schnittstellen zwischen Ju-
gendarbeit und Kulturarbeit zu beachten. Aus Sicht vom Gleis 22 
müssten diese enger zusammenarbeiten.

28 
• Für ein Förderkonzept muss jede einzelne Szene aufgesucht und ein-
zeln betrachtet werden, denn Spielstätten brauchen andere Förder-
kriterien als Musik(hoch)schulen. 
• Auch der Rückgang an Musikpädagogik-Studierenden sei immens. 
Hierzu gibt es laut einer Vertreterin der Musikhochschule eine bundes-
weite Studie. Sie befürchtet generelle Auswirkungen auf das Erlernen 
von Instrumenten und der Hinwendung zur Musik im Kindesalter, wenn 
diese frühe Begegnung in den Schulen nicht mehr gewährleistet sei. 
 
4.2 Workshop 2: Professionelles Wirken – 
Förderstrukturen im Bereich Klassik, Alte und Neue 
Musik 
Zu Beginn des Workshops 2 – Professionelles Wirken - Förderstrukturen im Bereich 
Klassik, Alte und Neue Musik leitete Impulsgeberin Deborah Rawlings als Vertre-
terin der freien klassischen Musikszene inhaltlich in das Thema ein. Deborah 
Rawlings berichtete, dass sie neben ihrer Lehrtätigkeit an der Musikhochschule 
Münster als Musikerin und Veranstalterin tätig sei. Sie ist Mitglied des Labels 
„Consord“, einem überregional bekannten und bedeutsamen Label im Bereich 
der Neuen Musik und verfügt über langjährige Erfahrung mit diversen Förder-
programmen und Strukturen, wie z.B. der Ensembleförderung des Landes NRW. 
Ein wesentlicher Erfahrungswert besteht hier in den Herausforderungen bezüg-
lich der sogenannten Eigenleistungen (10-20 %), die bei den Antragstellungen 
auf Landesförderungen benötigt werden. Hier gilt es aus ihrer Sicht Förder-
strukturen aufzubauen, welche die Musiker*innen vor Ausbeutung schützen. 
Wünschenswert und erforderlich ist es, dass diese Eigenleistungen bei Lan-
desförderungen sowie Projektbestandteile wie Organisation, Akquise und 
Proben eine angemessene kommunale Unterstützung und Förderung erhalten, 
damit nicht letztlich die Honorare der Musiker*innen dementsprechend redu-
ziert werden müssten. Gängige Praxis sei es, dass immer dann, wenn weniger 
als die beantragte Fördersumme gefördert werde, Ensembles an diesen Stellen 
„sparen“ müssten.  
Nach dem Impuls durch Deborah Rawlings eröffnete die Moderatorin Fabienne 
Haßlöwer eine offene Diskussionsrunde im Plenum für Fragen und Rückmel-
dungen zu dem Impulsvortrag sowie zu der Fragestellung, wer als Zielgruppe 
für Förderstrukturen im Bereich Klassik, Alte und Neue Musik und im Förder-
konzept mitgedacht werden sollte.

29 
Zielgruppe 
Im Plenum wurde divers über die Frage diskutiert, ob sich eine Förderung aus-
schließlich auf professionelle Musiker*innen beschränken solle, oder auch Lai-
enmusiker*innen einbezogen werden sollten. Hier wurden verschiedene Facet-
ten aufgeworfen. Ein klarer Konsens wurde innerhalb der Gruppe nicht sichtbar. 
Besonders intensiv wurde die Frage nach der Abgrenzung der Bereiche profes-
sionelle Musiker*innen vs. Laienmusiker*innen diskutiert: “Gilt ein professi-
oneller Chorleiter, der einen Laienchor leitet, als Profi, oder ist er durch das 
Laienensemble von einer Förderung ausgeschlossen?” 
 
Im Förderkonzept solle berücksichtigt werden, dass 
• ein Schwerpunkt auf der professionellen Szene liegt 
• auch semiprofessionelle Musiker*innen mitgedacht werden 
• kein Konkurrenzkampf zwischen Breitenförderung und Spitzenförderung 
forciert wird  
• Potenzialförderung mitgedacht wird 
• seitens der Politik klar definiert wird, wie sich die professionelle Szene 
definiert.  
Instrumente 
Im weiteren Verlauf des Workshops wurde das 
Thema der (Förder-)Instrumente diskutiert. Hier 
entstanden konkrete Maßnahmenideen, sowie 
übergeordnete Anregungen zu Förderstruktu-
ren etc. 
 
Grundsätzliches 
Übergeordnete Ideen und Anregungen der Teil-
nehmenden für konkrete Instrumente zu För-
derstrukturen waren: 
• Eine gute Verzahnung von Landes- / Bundesförderprogrammen & den För-
derstrukturen des Kulturamtes (z.B. in Bezug auf die erforderlichen Eigen-
mitteln).  
• Eine größere Kreativität in Bezug auf Eigenleistungen: “Wie können Struk-
turen geschaffen werden, welche eine Selbstausbeutung der Musiker*innen 
verhindern?”  
• Das Kulturamt sollte sich als Brücke verstehen und Hinweise auf Förder-
möglichkeiten und -strukturen einschließlich ihrer „kompatiblen“ Nutzung 
und Vernetzung geben.

30 
• Über die monetäre Förderung hinaus, sollten innovative, andere Förderfor-
mate einbezogen und entwickelt werden. Z.B. durch Rabatte, Raumnut-
zung, kostenfreie Bereitstellung von Schulaulen für Proben oder durch In-
vestitionen in die Infrastruktur (Konzertsäle, Proberäume, etc.). 
 
Konkrete Ideen  
• Ein Budget für kurzfristige Förderungen (ggf. „Kleinförderungen“), welche 
in niederschwelligen, schnellen Verfahren vergeben werden, z.B. um Eigen-
mittel für größere Fördertöpfe abzusichern. 
• Fördermaßnahmen für Kleinbeträge, welche ohne Frist dauerhaft in ver-
einfachter Antragsgestaltung gestellt werden können und  
• Fördermaßnahmen für größere Beträge, welche mit konkreten Fristen 
vergeben werden.   
• Außerdem besteht der Wunsch nach einem transparenten Wissenstrans-
fer für Antragstellende z.B. durch folgende Vorschläge: 
“Workshopidee: Wie komme ich durch den Förderdschungel?” 
o Hierbei sollten auch digitale Chancen einbezogen werden, sodass z.B. 
Wege der Förderbegleitung durch KI generierte Tools, Tutorials etc. res-
sourcenschonende Lösungen bringen. Auf diese Weise könne ggf. mehr 
Niederschwelligkeit in die Beantragung von Fördermitteln gebracht wer-
den.  
• Eine weitere konkrete Maßnahme kann auch in einem Mentoring-Pro-
gramm bestehen, welches Musiker*innen beim Abfassen und Erstellen von 
Anträgen begleitet.  
• Wünschenswert wäre eine digitale Plattform, z.B. für den Bereich Wer-
bung, gebündelte Informationsvermittlung etc.  
Partner*innen  
Die Frage nach wichtigen Partner*innen, die im Bereich „Klassik, Alte und Neue 
Musik“ zu berücksichtigen sind, wurde nur kurz diskutiert. Konkret benannt 
wurden hier erneut professionelle Musiker*innen, die untereinander vernetzt 
sind, der Kontakt zu Veranstalter*innen bzw. Räumlichkeiten und Spiel-
stätten sowie auch die Laienmusiker*innen. 
Zu beachten 
Neben konkreten Instrumenten für das Förderkonzept wurden während der 
Diskussionsrunde fortlaufend auch übergeordnete Aspekte sichtbar und disku-
tiert.  
Ein wesentlicher Aspekt war die Niederschwelligkeit der Antragsstellung: 
• Antragsverfahren sollten möglichst unbürokratisch aufgebaut sein, damit 
möglichst wenig Hürden bei der Antragstellung entstehen.

31 
• Die Förderrichtlinien sollten gradlinig und leicht nachvollziehbar sein. 
 
Ein weiterer viel diskutierter Aspekt betrifft die Transparenz und Fairness der 
Mittelvergaben: 
• Die Vergabe und die Gründe für Ableh-
nungen sollen transparent sein und klar 
dargelegt werden. 
• In den zu entwickelnden Förderstruktu-
ren muss die Diversität und Komplexität 
der Musikszene gut abgebildet sein. 
• Einzelkünstler*innen sollten gegenüber 
Institutionen, Ensembles und Musik-
gruppen nicht vernachlässigt werden. 
• Bei der der Entscheidung, ob Profes-
sor*innen, festangestellte Dozent*innen 
oder freischaffende Musiker*innen eine Förderung bekommen, muss Neut-
ralität vorherrschen. 
• Wesentliche Grundpfeiler bei der Vergabe der Mittel sollten sein: 
o Neutralität und Unabhängigkeit  
o Rückläufige Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement der Musi-
ker*innen, Anträge zu schreiben (sinkende Bereitschaft sich auszubeu-
ten) 
o Outsourcing administrativer Tätigkeiten  
 
Darüber hinaus wurden folgende strukturelle Anregungen diskutiert: 
• Klare Ansprechpartner*innen und eine gut vernetzte städtische Struktur 
können viele Arbeitswege erleichtern. 
• Insbesondere bei Raumvergaben ist eine gut funktionierende ressortüber-
greifende Zusammenarbeit der Ämter wichtig.  
 
4.3 Workshop 3: Professionelles Wirken – 
Förderstrukturen im Bereich Rock, Pop, Jazz & Co 
Zu Beginn des Workshops diskutierte die Runde über die Begrifflichkeit der 
Professionalität. Da es keine festgelegte Definition gäbe, sei es immer ein An-
nähern, wie dies vor Ort definiert und was darunter verstanden werde. Dement-
sprechend gilt es, die Definition der Professionalität je nach Anliegen und Pro-
jekt neu zu schärfen und in den jeweiligen Fördermechanismen und Ansprü-
chen zu formulieren.

32 
Konsens war, den Spagat zwischen Professionalität und Niederschwelligkeit 
derart zu gestalten, dass Musikangebote für die Rezipienten qualitätsvoll und 
dennoch leistbar sind.  
Generell wurde darüber hinaus der Wunsch und die Vision geäußert, der Mu-
sikszene eine ähnlich hohe Aufmerksamkeit und Förderstruktur, wie der 
Start-Up Szene zu ermöglichen. 
Zielgruppe 
Als Zielgruppe professioneller Musiker*innen im Bereich Rock, Pop, Jazz & Co. 
definierte die Gruppe folgende Akteure:  
• Labels 
• Musiker*innen  
• Künstler*innen  
• partizipative Projekte  
• Engagement 
Partner*innen 
Partner*innen, die für die Umsetzung und Entwicklung von Förderstrukturen 
notwendig sind, ist neben der Zielgruppe selbst, insbesondere das Kulturamt 
der Stadt Münster. Aufgrund der diversen Zielgruppen mit den sehr unter-
schiedlichen Bedarfen, braucht es eine Navigation, die unterstützt, berät, er-
möglicht und vernetzt und dafür die erforderliche Expertise aufweist.  
In der Diskussion um Partner*innen und Förderstrukturen, kam auch die Frage 
auf, wer über Förderanträge entscheidet. Es wurde sich dafür ausgesprochen, 
ein Gremium/ Beirat einzurichten, ähnlich wie im Bereich der Darstellenden 
Kunst. Somit könne gewährleistet werden, dass neben der Kulturverwaltung 
auch die fachliche Expertise von Musikerakteur*innen unterschiedlicher 
Genres sowie ggf. Journalist*innen mit einer externen Perspektive in die 
Bewertungen und Mittelvergaben einbezogen werde. In diesem Kontext wurde 
auch die Frage nach Vergabekriterien bzw. der Messbarkeit, Vergleichbarkeit 
und Definition von künstlerischer Qualität diskutiert.  
Instrumente 
Mit Blick auf gezielte Instrumente der Umsetzung, wurde sowohl Best-Practices 
genannt als auch Ideen der Potenzial- und Bestandsanalyse ausformuliert und 
neue Ideen ergänzt.  
 
• Überführung des Fördermodells im Bereich der Darstellenden Kunst 
(Konzeptionsförderung, Produktions-/Projektförderung, Mehrjährigkeit) 
auf die Sparte Musik.

33 
• Die beim Kulturamt bereits bestehende Projektförderung in der Sparte 
Musik wird positiv wahrgenommen und sollte als Budget für kurzfristige 
Förderungen zudem bestehen bleiben 
bzw. im Budget ausgeweitet werden. 
• Wichtig ist dabei die Möglichkeit der 
Co-Finanzierung des Eigenanteils 
(bspw. bei der Förderung von Landes-
projekten).  
• Es braucht Förderungen, die Raum 
zum Experimentieren ermöglichen 
und als „Handgeld“ fungieren, das viel-
fältig eingesetzt werden kann.  
• Ein Best-Practice des NRW-Kultursekre-
tariats könnte auch in Münster umgesetzt werden: Das Kultursekretariat 
fördert die Künstler*innen und „die Bühne“ gleichermaßen (jeweils zu 
50 %). Somit erhalten die Künstler*innen selbst Förderungen und für die 
Spielstätte wird es attraktiv(er), geförderte Projekte einzubinden.  
• Insgesamt wurde eine (institutionelle) Spielstätten-Förderung für sinn-
voll erachtet. Kriterium für die Förderung könnte beispielsweise die Art 
und Weise sowie Qualität der Programm-Zusammenstellung sein.  
• Wesentliche Erleichterungen sind gut ausgestattete Räumlichkeiten so-
wie eine generelle Förderung für die (technische) Ausstattung und Pro-
duktion, z.B.: 
o Förderungen für Proberäume, Tourbusse, etc.  
o Förderung der Produktionskosten bei der Studioproduktion 
o Förderung / Unterstützung bei der Erstellung von Social Media 
Content und der Videoproduktion für Musikvideos.  
• Damit zukünftig auch Newcomer und Nischen eine Chance haben, ist 
eine Strukturförderung für Labels in der Newcomer-Förderung (Bei-
spiel Hamburg und/oder Berlin) erforderlich. 
• Grundsätzlich sollten Overheadkosten, z.B. durch einen fixen Prozen-
tanteil, eine stärkere Berücksichtigung finden. 
• Zuletzt erneut zu erwähnen ist die Forderung einer Stelle im Kultur-
amt, die in der Förderberatung unterstützt, als Ansprechpartner*in 
fungiert, vernetzt, berät und evaluiert.  
o Diese Person sollte über Tipps und Tricks in Bezug auf die För-
derlandschaft, Antragstellungen und Netzwerkpartner*innen ver-
fügen und diese mit der Zielgruppe teilen (wie bspw. das Pop-
Board NRW). 
o Wichtig sei zudem ein hohes Fachwissen in Bezug auf die sehr 
diverse Zielgruppe der Musikschaffenden sowie die Fähigkeit und

34 
Bereitschaft, die Details der Vergabe aus Musiker*innen-Perspek-
tive zu betrachten.  
 
4.4 Workshop 4: Weltoffen – Musik anderer Kulturen als 
selbstverständlicher Bestandteil der Musiklandschaft 
und kulturellen Bildung 
Zu Beginn des Workshops „Weltoffen – Musik andere Kulturen als selbstverständli-
cher Bestandteil der Musiklandschaft und kulturellen Bildung“ stellten sich die Dia-
logpartnerin Nicole Karimi, Musikerin und Veranstalterin der „One World Open 
Stage“ und der Dialogpartner, Peter Nagy, Leiter der Westfälischen Schule für 
Musik vor. Sie brachten ihre Impulse aus der Praxis mit in den fortlaufenden 
Workshop ein. 
 
Als Einstieg in das Thema wurden die Interessen der Teilnehmer*innen des 
Workshops mit Bezug auf das Themenfeld sichtbar gemacht: 
• Vielfalt und interkulturelle Musik als Bestandteil der Stadtgesellschaft 
und der kulturellen Bildung etablieren. 
• Teilnehmer*innen gewinnen. 
• Spieler*innen finden / Zielgruppe aktivieren. 
• Zentrale Frage: Wie erreichen wir die Zielgruppe? 
• Inspirationen durch die Teilnehmenden. 
• Unterstützung von Musiker*innen. 
• Internationale musikalische Möglichkeiten kennenlernen. 
• Kooperationen und Vernetzung. 
Zielgruppe 
Die Zielgruppen in diesem Themenfeld sind vielfältig. Mit Blick auf die Ange-
bote generell wurde hervorgehoben, dass die Zielgruppe die gesamte Stadtge-
sellschaft und besonders Kinder und Jugendliche sind.  
 
Hinsichtlich der Förderung bzw. der „Antragsberechtigten“ wurden folgende 
Zielgruppen benannt:  
• Initiativen, feste Gruppen 
• Einzelpersonen, Künstler*innen 
• Kulturvereine  
• Migrantische Musikgruppen 
• Künstler*innen-Kollektive 
• Veranstalter*innen, die regelmäßige Angebote machen

35 
• Menschen mit Eigeninitiative 
• Klassische Musiker*innen mit internationaler Familiengeschichte 
Partner*innen 
Die Gruppe war sich einig, dass es zahlreiche Partner*innen und Netzwerke 
gibt, die für das Themenfeld inter- und transkulturelle Musik und kulturelle Bil-
dung relevant sind und dass das Thema zu einem anderen Zeitpunkt Vertie-
fung braucht.   
 
In einer ersten Sammlung wurden folgende Akteur*innen und Institutionen ge-
nannt.  
• moNOkultur  
• Integrationsrat 
• Kommunales Integrationszentrum (KI) 
• Kulturvereine, z.B. Afrika Kooperative  
• Schulen  
• Kindertageseinrichtungen (Kitas) 
• Senior*innenheime 
• Krankenhäuser 
Instrumente / Maßnahmen 
In der Sammlung und Ideenentwicklung von Instrumenten und Maßnahmen 
wurden grundsätzliche Leitlinien identifiziert sowie generelle Ansätze und kon-
krete Umsetzungsideen festgehalten. 
 
Grundsätzliches  
• Den Teilnehmenden ist wichtig, dass Handlungsansätze gefunden wer-
den, wie die verschiedenen kulturellen Musikwelten in Leichtigkeit 
zusammengebracht werden. Es gehe darum eine gemeinsame Szene 
zu fördern, die für die multi- und transkulturelle Musik und kulturelle Bil-
dung in Münster steht.  
• Generell soll die Transkultur stärker in den Fokus gerückt werden und 
eine Entwicklung von multikulturellen zu transkulturellen Ansätzen in der 
Musik gefördert werden.  
• Ein wesentlicher Aspekt ist die ethnologisch, kulturelle Übersetzungs-
arbeit in diesem Feld. Hier gilt es, bereits Vorhandenes sichtbar zu ma-
chen und zu stärken.  
 
Generelle Einschätzungen und Ansätze zur Förderung 
Hinsichtlich der Förderung wurden im Workshop einige generelle Einschätzun-
gen und Ansätze zur Förderung gesammelt. Diese Liste ist eine erste Sammlung,

36 
die im Dialog mit Expert*innen unterschiedlicher Perspektiven (z.B. Musikschaf-
fende, Veranstalter*innen, migrantische Musik oder Kulturvereine) vertieft wer-
den sollte. Folgende Aspekte wurden benannt:  
• Vernetzung der Aktiven.  
• Bürokratieabbau / unbürokratische Förderung  
• Veranstaltungen fördern.  
• Kontinuität durch regelmäßige Veranstaltungsreihen sicherstellen. 
• gute Beispiele sichtbar machen.  
• Flexibilität und Basisarbeit in den Communities; aufsuchende Angebote, 
aus denen sich im zweiten Schritt fest Angebote entwickeln können.  
• den Ganztag nutzen, verstärkt Angebote im Ganztag anbieten, da dort 
communitieübergreifend Kinder und Jugendlichen erreicht werden kön-
nen. 
• die integrative Kraft der Schulen nutzen, keine „Ghettobildung“ zum Bei-
spiel mit Blick auf die Arbeit mit Geflüchteten.  
 
Ressourcen und Förderung  
Zentrale Punkte sind die Ressourcen und die Förderung im Bereich der inter-, 
multi- und transkulturellen Musiklandschaft.  
 
Folgende erste Ansätze wurden von den Teilnehmenden benannt, die im weite-
ren Dialog mit Expert*innen weiter konkretisiert und vertieft werden müs-
sen:  
• Die Fördervolumen speziell für diesen Bereich erhöhen. 
• Die Möglichkeit schaffen, um angemessene Honorare zu zahlen.  
• Klare, transparente Kriterien für die Vergabe von Mitteln etablieren. 
• Unterstützung und Ressourcen für die Organisation von Veranstaltun-
gen ermöglichen. Es ist aus Sicht der Workshopteilnehmenden wichtig, 
organisatorische Unterstützung zu bieten, um die Künstler*innen zu 
entlasten. Die Musiker*innen sollten sich auf ihre Kernkompetenz als 
Musikschaffende und das zusätzliche Aufgabenfeld der inter-, multi- und 
transkulturellen Förderung konzentrieren können.  
 
Konkrete Ideen  
Neben den generellen Ansätzen und Einschätzungen wurden von den Teilneh-
menden einige konkrete Umsetzungsideen benannt.  
• Eine regelmäßige Plattform der Begegnung für die Interessierten aus 
dem Bereich der multi-, inter- und transkulturellen Musik initiieren. 
• Personalressourcen in der Kulturverwaltung für Information, Bera-
tung, Begleitung und Vernetzung zur Verfügung stellen:

37 
o „Es fehlt eine „Spinne im Netz“ in der Verwaltung, die mit Blick auf die 
unterschiedlichen Fördermöglichkeiten (z.B. Kulturbereich und Integ-
rationsbereich) vermittelt und die Möglichkeiten sichtbar macht.“ 
• moNOkultur als Knotenpunkte und Kooperationspartner verankern  
o Hier war die Idee, das Aufgabenfeld der Vernetzung, Beratung, In-
formation als zusätzliche Ressource bei moNokultur zu veran-
kern.  
• Spezifische Förderung von Anträgen  
o Einen Extrafördertopf und/oder eine Zusatzförderung in beste-
henden Fördertöpfen für multi-/inter-/transkulturelle Projekte 
etablieren, um dieses Handlungsfeld zu stärken.  
• Eine multi-/inter-/transkulturelle Szene aufbauen  
o Hier ist eine zentrale Frage, wie dies bei der Vielfalt der Akteur*in-
nen, Netzwerke, Vereine und Organisationen gelingen kann. Erste 
Antworten der Teilnehmenden, die es zu vertiefen gilt, waren:  
▪ die spezifische Beratung von Akteur*innen in diesem Feld 
▪ eine Veranstaltungsreihe aufzubauen, die regelmäßig Ver-
netzung schafft  
• Die Antragstellung erleichtern, z.B. in dem einfache, leicht verständli-
che Formulare entwickelt werden.  
• Vorhandene Fördermöglichkeiten sichtbar machen und Informati-
onstransparenz bei den potenziellen Antragstellenden schaffen.  
• Digitale Möglichkeiten und künstliche Intelligenz (KI) nutzen zum 
Beispiel, 
o um den Umgang mit und das Ausfüllen von Förderanträgen zu er-
leichtern,  
o um eine unbürokratischere Förderung zu ermöglichen, 
o unterschiedliche Fördermöglichkeiten zusammenzubringen.  
• Begleitung und organisatorische Unterstützung für ein interkultu-
relles oder transkulturelles Musikensemble aus allen Teilen der Welt. 
• Die „One World Session“ als Beispiel aus Osnabrück in Münster etab-
lieren. 
o „Es gibt gute Beispiele multi- und transkulturell zu arbeiten. Es geht.“ 
• Aufsuchende Arbeit in Kindertageseinrichtungen (Kitas) stärken und 
explizit fördern.  
• Berücksichtigung des Migrationsleitbildes der Stadt 
o Die entwickelten Handlungsansätze sollten auf das Migrations-
leitbild der Stadt einzahlen.

38 
Offene Fragen 
Nach Einschätzung der Teilnehmenden gibt es im Bereich der multi-, inter- und 
transkulturellen Förderung eine Reihe offener Fragen, die viele Akteur*innen 
betreffen. Die stärkere Vernetzung „der Szene“ kann hier dazu führen, ge-
meinsam Antworten zu finden. Genannt wurden folgende Beispiele:  
• Wie begeistere ich mehr Menschen für die Musik unterschiedlicher Kul-
turen? 
• Wer sind bereits feste Kooperationspartner (z.B. Afrika Kooperative)? 
Wer fehlt noch?  
 
4.5 Workshop 5: Infrastruktur – Präsentations- und 
Produktionsorte sichern und entwickeln 
Einleitend wurde ausgeführt und diskutiert, was im Rahmen dieses Workshops 
unter „Infrastruktur für die Produktion und Präsentation von Musikschaffen-
den“ zu verstehen sei. Deutlich wurde, dass es ein sehr breites Spektrum an 
Präsentationsorten – von minimal ausgestatteten Räumen bis hin zum akus-
tisch hochwertigen Konzertsaal – umfasst. Auch bei den Produktionsräumen 
handelt es sich um Proberäume, Studios und Recording-Möglichkeiten in der 
breiten Varianz. Der Begriff „Infrastruktur“ beinhalte zudem den Aspekt der 
Personalressourcen, die für den Betrieb von Räumlichkeiten – im Minimum 
durch hausmeisterliche Tätigkeiten bzw. der Raumverwaltung und -bereitstel-
lung – erforderlich seien. Im Laufe des Diskurses wurde durch die Teilnehmen-
den die Begriffsbeschreibung „Infrastruktur“ um den Aspekt Finanzen erweitert. 
 
Einleitende Impulse erfolgten durch Philipp Buck vom soziokulturellen Zentrum 
cuba und Tim Eberhardt, dem Leiter der Friedenskapelle.  
Philipp Buck berichtete über die BlackBox des cuba, die für Veranstaltungen für 
rund 50 Personen mit Bestuhlung und nicht-bestuhlt für weit über 50 Personen 
genutzt werden kann. Vor Ort stehen technische Anlagen, Blackline und ein Flü-
gel zur Verfügung. Die Herausforderung der BlackBox sei es derzeit, dass alle 
Veranstaltungen, die vor Ort durchgeführt, vom Ehrenamt getragen werden. 
Hier brauche es finanzielle Mittel, um stabile und verlässliche Strukturen in der 
Veranstaltungs-organisation und Betreuung aufzubauen. Auf diesem Wege lie-
ßen sich eine deutlich breitere Auslastung und Nutzung der Räumlichkei-
ten, neue Kooperationen sowie die stärkere und niederschwelligere Ein-
bindung der lokalen u.a. professionellen Szene erreichen. 
 
Tim Eberhardt berichtete über den Kulturort Friedenskapelle. Die Friedenska-
pelle biete einen großen Saal für 250 Menschen und stehe für unterschiedliche

39 
Projekte und Gastspiele zur Verfügung. Die unzureichende technische Ausstat-
tung des Saals hemme allerdings das „Entwicklungspotenzial“ für die eigene 
Programmgestaltung sowie für Veranstaltungen Dritter. Eine technisch Nach-
steuerung sei nur mit personellem und finanziellem Mehraufwand möglich. 
Wünschenswert wäre hier eine bauliche bzw. technische Förderung, um den 
Saal besser auslasten und für viele Künstler*innen zugänglich und bespielbarer 
machen zu können.  
Zielgruppe 
Als Zielgruppen wurden sowohl die Profis, die Laien sowie die Kreativwirtschaft 
betrachtet. 
Instrumente 
Raummanagement im Bestand / Spielstättenförderung 
• Das Raummanagement müsse die Zielsetzungen einer Qualifizierung der 
(vorhandenen) räumlichen Infrastruktur, der Erhöhung von Raumaus-
lastungsquoten sowie der Erschließung verborgener Abspielorte umfassen. 
• Erforderlich sind gute und sich ergänzende Nutzungskonzepte der beste-
henden Musikeinrichtungen, die Vereinfachung von Planungsinstrumenten 
sowie der Aufbau von Förderfonds.  
• Ausgewiesene, besonders qualifizierte Spielstätten sollten eine Regel-
förderung erhalten, um sich als verlässliche Orte der Präsentation und 
Produktion zeitgemäß entwickeln und profilieren sowie optimal genutzt 
werden zu können. 
• Schaffung von Synergien zwischen festen Einrichtungen und der freien 
Szene  
o z.B. zwischen dem Theater Münster und der Freien Szene.  
o Ein Vertreter des Theaters wies einschränkend auf die auch im 
Theaterbetrieb bestehenden räumlichen Engpässe hin.  
• Der Verteter des cuba wies erneut darauf hin, dass die BlackBox nicht 
100% ausgelastet sei und mit entsprechenden personellen Ressourcen 
eine Erschließung der Raumpotenziale möglich ist.  
• Die Nutzung von Schulen, insbesondere der Musikräume wurde ebenfalls 
vorgeschlagen.  
o Auch hier sei die Koordination herausfordernd, da der Hausmeis-
ter dafür anwesend sein müsse. Hier müssten neue Rahmenbe-
dingungen auf den Weg gebracht werden. 
• Der Vertreter des Pumpenhauses wies auf mögliche Potenziale am Hop-
pengarten hin.  
o Allerdings sei die Schalldämmung eine große Herausforderung.

40 
o Benötigt werden Lösungsmöglichkeiten, mit denen Räume kos-
tengünstig und mit geringem finanziellen Aufwand saniert wer-
den können. 
• Gewünscht wird eine übergeordnete Schnittstelle (Person oder Ent-
wicklungsabteilung), bei der die Bedarfe und Angebote zusammenge-
fasst und vermittelt werden sowie die gezielte Nutzung von Förderpro-
grammen koordiniert und gesteuert wird (s. Beispiel Köln) 
o Im Sinne der Förderung der Musik-Vielfalt sind klare Kriterien in 
der Raumvergabe erforderlich.  
o Die Räumlichkeiten sollten im Sinne der Nachhaltigkeit insbeson-
dere für die lokalen Musikschaffenden nutzbar sein  
o Es bestünde aber auch die Notwendigkeit, dass Räume ebenfalls 
für Künstler*innen außerhalb von Münster offen sind.  
 
Raumkataster/-übersicht 
• Das in der Bestands- und Potenzialanalyse genannte Instrument „Raumka-
taster“ kann als Grundlage für die weiteren Stärkungs- und Entwicklungs-
schritte dienen (Masterplan mit Fokussierung und Priorisierung). Es han-
delt sich dabei allerdings um ein sehr komplexes, langwieriges und nicht 
agiles Instrument.  
• Wünschenswert sind eine Übersicht bzw. ein Instrument, um Einrichtun-
gen / Initiativen im Bedarfsfall schnell gezielt stärken und unterstützen zu 
können (Stichwort: „Feuerwehr-Instrument“), um damit vorhandene 
Ressourcen und Potentiale zu erhalten und zu nutzen. 
• Das Instrument solle auch dazu dienen, mobile Produktionen gezielt dort 
zu vernetzten und zu realisieren, wo Strukturstärkung erzielt oder neue 
Zielgruppen erschlossen werden sollen. 
• Das Instrument / die Übersicht sollte folgende Angaben enthalten: 
• Träger*in des Raumes 
• Ansprechperson 
• Bedingungen der Raumnutzung  
• Raumkosten 
• Technisches Equipment/Rahmenbedingungen 
• Besonderheiten 
• Eine gute Ausgangsgrundlage für eine „Raumübersicht“ sei die beste-
hende Erhebung von münsterbandandnetz.de 
o In diesem Kontext wurde auf eine Landesförderung für Netz-
werke hingewiesen. Eine Co-Finanzierung aus kommunalen Mittel

41 
sei dabei allerdings eine Mindestanforderung. https://www.initia-
tive-musik.de/infrastruktur/  
 
Innovationslabor Musik  
• Festgehalten wurde der Bedarf eines „Innovationslabors“ nach dem Vor-
bild des Theaters im Pumpenhaus. Dieses auf Kuration, Förderpro-
gramm, Präsentation und Probemöglichkeit basierende Fördermodell 
wurde als sehr wirkungsvolle Maßnahme herausgearbeitet. 
o Hingewiesen wurde darauf, dass die Universität sowie das Thea-
ter hier wichtige Entwicklungspartner*innen seien. 
 
Proberaumzentrum  
• Der hohe Proberaumbedarf wurde durch alle Perspektiven untermauert.  
• Als wichtigste Maßnahme wurde die Entwicklung eines Proberaumzent-
rums nach Vorbild des Atelierspeichers 2 im Bereich der Bildenden 
Künste benannt, inklusive einer Kriterien basierten Raumvergabe. 
• Erforderlich ist zudem die Förderung und Stärkung des Bestandes durch 
Bezuschussung der räumlichen Qualifizierung und Ertüchtigung, ggf. 
auch in Eigenleistung. 
• Einführung von Mietkostenzuschüsse für professionelle Musiker*in-
nen. 
• Es wurde auf Lösungsansätze und gute Konzepte in Berlin und Köln hin-
gewiesen, wie bestehende Räume gefördert und weitere Räume ausge-
baut werden können.  
 
Mobile Technik  
• Philipp Buck berichtet, dass Osnabrück eine mobile Technik-Lösung ent-
wickelt habe, die am Haus der Jugend verortet ist.  
• In der Stadt Köln gebe es einen Technikpool für Technik, die am Wo-
chenende nicht genutzt wird und dann ausgeliehen werden könne. 
• Ein Vertreter der Musikschule erläuterte, dass die Einführung einer Haft-
pflichtversicherung als Pflicht sinnvoll wäre, da bei ihnen regelmäßig Ver-
liehenes zerstört oder gestohlen würde.  
• Mit Blick auf den Wartungsaufwand, der Verlässlichkeit einer zeitgemä-
ßen Ausstattung sowie Versicherungsfragen kann der Abschluss von 
Rahmenverträgen mit Technikfirmen ein deutlich sinnvolleres Mittel 
darstellen.  
• Hingewiesen wurde auch auf eine notwendige Strategie zum Aufbau ei-
nes Pools von Veranstaltungs-techniker*innen etc., da diese seid

42 
Corona kaum zur Verfügung stehen würden bzw. die notwendigen Hono-
rare deutlich gestiegen sind.  
 
Programmpreise / Spielstättenpreis 
• Bei Programmpreisen sehen die Teilnehmenden die generelle Herausforde-
rung, wer es bewerten kann und darf.  
• Erforderlich sind eine – breit aufgestellte – Jury, transparente Kriterien und 
ein gutes Kommunikationskonzept. 
• Generell stellt sich die Runde die Frage, ob Programmpreise die Sichtbarkeit 
von Münsters Musikszene überregional stärken würden.  
• Herausgestellt wurde der Bedarf eines Kommunikationskonzeptes, dass 
die Vielfalt der Musikszene lokal und überregional sichtbar mache. 
Zu beachten 
• Es wurde festgehalten, dass es einen unbürokratischen Transforma-
tionsfond bedürfe. 
o Dieser könne der Steuerung von nachhaltigen Maßnahmen im 
Musikbetrieb und zur Risikoabfederung z.B. in Bezug auf Mobili-
täts- und Energiekonzepte oder zur Finanzierung der Mindestga-
gen dienen. 
• Erforderlich sei eine bessere Information, Beratung und Nutzung von 
Förderprogrammen  
o Notwendig dafür sei die Koordination, Unterstützung und klare 
Ansprechpartner*innen.  
 
5. Ausblick und Abschluss  
 
Im abschließenden Plenum wurden die an den Stellwänden festgehaltenen 
Workshopergebnisse durch die jeweilige Moderatorin blitzlichtartig erläutert 
und die zentralen Inhalte herausgestellt. Dabei wurde die Einladung an die Kon-
ferenzteilnehmenden ausgesprochen, die aus ihrer Sicht wesentlichsten drei As-
pekte bzw. Handlungserfordernisse durch Punktevergabe hervorzuheben.  Ca. 
die Hälfte der Teinehmer*innen nutze am Ende der Konferenz die Chance, da-
mit auch die Handlungsempfehlungen der anderen Workshops zu gewichten.   
 
Abschließend bedankte sich Kulturamtsleiterin Frauke Schnell bei den Teilneh-
menden für das Engagement, den konstruktiven Austausch und das Einbringen 
unterschiedlicher Ideen und fachlicher Perspektiven. Sie stellte heraus, dass aus 
ihrer Sicht bereits das Kontakte knüpfen, die Begegnungen und das Vernetzen

43 
sehr gewinnbringend und zudem wichtige Voraussetzung für die weiteren Ent-
wicklungsschritte seien.  
Sie würdigte in diesem Zusammenhang, dass auch die anwesenden Kulturpoliti-
ker*innen die Konferenz intensiv genutzt und bis zum Schluss verfolgt haben. 
Sie konnten sich damit ein persönliches Bild von den diskutierten Herausforde-
rungen und Handlungsbedarfen machen, die im Zuge der anschließenden Aus-
wertung und Dokumentation dieser Konferenz auch als Grundlage weiterer po-
litischer Beratungen aufbereitet werden. 
Ebenfalls dankte sie dem Bennohaus und dem 
ganzen Team für die Bereitstellung der Räum-
lichkeiten sowie dem ISI Institut für soziale In-
novation und ihrem Team für die Moderation 
der Konferenz.  
 
Zum Ende der Konferenz teilten die Anwesen-
den im Rahmen einer Umfrage über Menti-
menter, was sie von der Veranstaltung mitneh-
men (siehe untenstehende Grafik).

44 
Fazit: Handlungsempfehlungen 
 
Auf Basis der Bestands- und Potenzialanalyse sowie der erfolgten Beteiligungs-
formate (Workshops und Konferenz) sind nachfolgend die Handlungsempfeh-
lungen zusammengefasst dargestellt. Sie stellen das Ergebnis eines ausführli-
chen Austauschs und auch kontroverser Diskussionen dar. Maßnahmen, bei de-
nen sich in der Entwicklung herausgestellt hat, dass diese nicht prioritär verfolgt 
werden sollen, sind nachfolgend nicht aufgelistet.  
 
Dabei wird in der Priorität zwischen sehr hoch – hoch – mittel unterschieden und 
in der Umsetzbarkeit zwischen kurzfristig (max. 1 Jahr) – mittelfristig (1-3 Jahre) – 
langfristig (mehr als 3 Jahren). Die Einstufung der Priorität orientiert sich an der 
Dringlichkeit und Häufigkeit, in der die jeweilige Maßnahme in den Beteiligungs-
formaten eingebracht und diskutiert wurde im Abgleich mit den Erfahrungswer-
ten der Kulturverwaltung.  
 
Die nachfolgenden Tabellen orientieren sich an den identifizierten Potenzialen 
der Bestands- und Potenzialanalyse.  
Dabei muss betont werden, dass die unter Potenzial 4 genannten Maßnah-
men letztlich die übergeordneten Handlungsempfehlungen aus dem Ge-
samtprozess darstellen. Sie sind das Fundament und die Grundvorausset-
zung für die Weiterentwicklung aller weiteren Handlungsempfehlungen.  
Potenzial 1: Vielfalt in Münster 
Impuls 
Handlungsempfehlungen  
(unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen 
aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) 
Priorität 
und Um-
setzbar-
keit 
1.1 Nach-
wuchsar-
beit, Quali-
fizierung 
und Profes-
sionalisie-
rung stär-
ken 
1.1.1 Multiplikator*innen / „Kompetenzzentren” fördern 
Stärkung und Ermächtigung bestehender Akteurszusammen-
schlüsse, die sich als Wissensträger*innen und Koordina-
tor*innen für die Qualifizierung und Professionalisierung eig-
nen. 
Als zentrales und erfolgversprechendes Element der Nach-
wuchsarbeit soll die langjährige, bislang ehrenamtlich geleis-
tete Arbeit des münsterbandnetz.de durch eine auf zu-
hohe Prio-
rität  
 
Kurzfristige 
Umsetzbar-
keit

45 
Impuls 
Handlungsempfehlungen  
(unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen 
aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) 
Priorität 
und Um-
setzbar-
keit 
nächst 5 Jahre befristete Regelförderung zum einen Pla-
nungssicherheit sowie Aufgabenerweiterung und Weiterquali-
fizierung erreichen als Kompetenzzentren mit folgenden Rol-
len:  
• Niederschwellige Anlaufstelle (auch „peer to peer“) für 
Nachwuchsmusiker*innen 
• Vernetzung und Kontakt zu Spielstätten, Veranstal-
ter*innen, Musiker*innen, Techniker*innen nutzen / 
vermitteln 
• (Förder-)Beratung, Hilfen bei Antragstellungen / Kalku-
lationen etc.  
• Sichtbarmachung auf digitaler Plattform des münster-
bandnetz.de 
• Information über relevante Fort- und Weiterbildungen 
sowie Entwicklung und Realisierung eigener Angebote 
(z.B. Gema, KSK, Antragstellung, Konzert-/Projektma-
nagement, „Musikmarkt“…) 
• Interessenvertretung  
• (weiterhin) Bedarfserhebungen / Studien bzgl. z.B. 
Raumbedarfen (Proberäumlichkeiten) 
• Ansprechpartner, Berater und Kooperationspartner des 
Kulturamts in der Entwicklung, Ausgestaltung und Reali-
sierung geeigneter (Förder-) Programme / Maßnahmen 
/ Identifikation von geeigneten Spielstätten und Koope-
rationspartnern, Vernetzungsstrukturen zur effektiven 
Unterstützung von Nachwuchsmusiker*innen, s. 1.1.2 
bis 1.1.4 (insbesondere in den „nicht klassischen“ Mu-
sikgenres)

46 
Impuls 
Handlungsempfehlungen  
(unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen 
aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) 
Priorität 
und Um-
setzbar-
keit 
Aufgabe / Hinweis:  
Als Grundlage für den Erhalt der Regelförderung und entspre-
chenden Zuwendungsbescheid ist der „Leistungskatalog“ zwi-
schen Stadt Münster und dem münsterbandnetz.de verbind-
lich abzustimmen.  
 1.1.2 Bandförderprogramm (wieder-) auflegen 
Dieses in Kooperation vom Kulturamt mit dem münsterband-
netz.de entwickelte und (aufgrund fehlender personeller und 
finanzieller Ressourcen) bislang nur im Jahr 2020 umgesetzte, 
erfolgreiche Programm mit den Bestandteilen „first steps“ und 
„next steps“ erneut auflegen und verstetigen.  
Dabei explizit auch den Aspekt der Vielfalt / Diversität (auch in 
Bezug auf „internationale Familiengeschichte“) berücksichti-
gen. 
 
Aufgabe / Hinweis:  
Das Förderprogramm ist bereits „umsetzungsreif“ entwickelt, 
bei entsprechend vorhandenen personellen Ressourcen im 
Kulturamt (s. 4.) sowie beim münsterbandnetz.de (1.1.1) kann 
der Prozess mit Jurybesetzung, Ausschreibungs- und Bewer-
bungsverfahren, Abwicklung Förderung, Controlling etc. zeit-
nah umgesetzt werden. 
Wichtiger Kooperationspartner ist hier zudem die Musikhoch-
schule. 
 
Hohe Prio-
rität  
 
Kurzfristige 
Umsetzbar-
keit 
 1.1.3 Veranstaltungen und Projekte zur Talententwicklung 
fördern 
Anreize setzen durch zusätzliche Förderung von Veranstaltun-
gen, Reihen und Festivals, die dezidiert Nachwuchsbands und -
solomusiker-*innen in ihre Programmplanung einbeziehen 
und damit dem professionellen Werdegang der Akteur*innen, 
Sehr hohe 
Priorität  
 
Kurzfristige 
Umsetzbar-
keit

47 
Impuls 
Handlungsempfehlungen  
(unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen 
aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) 
Priorität 
und Um-
setzbar-
keit 
als „Sprungbrett“ für wichtige Erfahrungsmöglichkeiten sowie 
der Wahrnehmbarkeit dienen.  
Dabei explizit auch den Aspekt der Vielfalt / Diversität (sowohl 
in Bezug auf Musikgenres als auch in Bezug auf „internationale 
Familiengeschichte“) mit einbeziehen und berücksichtigen. 
 
Umsetzungsideen:  
• Förderung eines pauschalen Betrags, z.B. 500 € – 1.000 € 
• Nachwuchs-Förderreihe je Genre (wie bspw. HipHop, Rap, 
Elektro, etc.) 
 
Aufgabe / Hinweis:  
Die Umsetzung einer pragmatisch an pauschalen Beträgen ori-
entierten Pilotphase erscheint kurzfristig umsetzbar und liefert 
zudem wichtige Erfahrungswerte für die Entwicklung eines zu-
sätzlichen bzw. erweiterten Programms, welches unter 1.1.4 
„Auftrittsmöglichkeiten schaffen“ ausgeführt wird. 
 
 1.1.4 Auftrittsmöglichkeiten schaffen 
Clubs, Kneipen, Spielstätten oder Festivals sind oft erste Prä-
sentationsorte. Es braucht Anreize für diese veranstaltenden 
Orte, auch bzw. mehr Nachwuchsbands und Solomusiker*in-
nen in ihre Programme einbeziehen.  
Dabei explizit auch den Aspekt der Vielfalt / Diversität (sowohl 
in Bezug auf Musikgenres als auch in Bezug auf „internationale 
Familiengeschichte“) mit einbeziehen und berücksichtigen so-
wie die Musikhochschule als Kooperationspartner (Stichwort: 
Prüfungssituation von Musikstudierenden in Spielstätten statt 
Konzertsaal der Musikhochschule) 
 
Zu prüfende Umsetzungsideen:  
Hohe Prio-
rität 
 
mittelfris-
tige Um-
setzbarkeit

48 
Impuls 
Handlungsempfehlungen  
(unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen 
aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) 
Priorität 
und Um-
setzbar-
keit 
• Eine Spielstätte wird gefördert, wenn sie Nachwuchs för-
dert, (ggf. auch in Verbindung mit einer 50:50 Förderung 
von Künstler*innen und Bühne / Spielstätte) 
• Künstler*innen erhalten einen Voucher (Gutschein), den 
sie in einer Wunschspielstätte einlösen können. 
 
Aufgabe / Hinweis:  
Dieses potenzielle Förderprogramm muss in Bezug auf die 
Identifikation geeigneter und „förderungswürdiger“ Spielstät-
ten (Stichwort: förderrechtliche Rahmenbedingungen) geprüft 
und entwickelt werden – auch in Abgrenzung und / oder alter-
nativ Erweiterung zum Programm 1.1.3.  
 
1.2  
kulturelle 
Vielfalt und 
Diversität 
fördern 
1.2.1 inter- und transkulturelle Musikprojekte (verstärkt) 
fördern 
Inter- und Transkultur zu fördern ist auf drei unterschiedlichen 
Ebenen möglich:  
• Einerseits durch die Erweiterung der spezifischen Förde-
rung bspw. inter-/transkultureller Reihen / Projekte / Mu-
sikensemble (neue sowie Stabilisierung und Weiterent-
wicklung erfolgreicher und bewährter bestehender For-
mate sowie z.B. Maßnahmen zur Stärkung der künstleri-
schen Leitung transkultureller Maßnahmen) 
• Andererseits durch die Berücksichtigung von Musiker*in-
nen mit internationaler Familiengeschichte als intergraler 
Bestandteil im Rahmen der Fördermaßnahmen unter 2.1. 
bis 2.3  
• sowie in der Vernetzung, Begleitung und organisatori-
schen Unterstützung (s. auch unter 3 und 4) 
 
 
Hohe Prio-
rität 
 
Mittelfris-
tige Um-
setzbarkeit

49 
Impuls 
Handlungsempfehlungen  
(unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen 
aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) 
Priorität 
und Um-
setzbar-
keit 
Aufgabe / Hinweis: 
Weiterentwicklung und Konkretisierung der Förderrichtlinien, 
Kriterien und Vergabeverfahren  
 
 
Potenzial 2: Das Miteinander in Münster 
Impuls 
Handlungsempfehlungen  
(unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen 
aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) 
Priorität 
und Um-
setzbar-
keit 
2.1.  
Künstleri-
sche Quali-
tät und In-
novations-
kraft stär-
ken 
sowie 
Relevante 
herausra-
gende Rei-
hen, Festi-
vals im Be-
stand si-
chern bzw. 
weiterent-
wickeln 
2.1.1 Entwicklung, Erweiterung und Umsetzung einer 
neuen Förderstruktur 
Mit der Zielsetzung, besonders profilierte / relevante / heraus-
ragende / überregional bedeutende Vorhaben (Reihen, Festi-
vals, Projekte) und auch Ensembles, Bands und Musiker*innen 
nachhaltig(er) zu fördern sowie zudem innovative und experi-
mentelle Ansätze zu unterstützen, soll die Förderstruktur in 
Anlehnung an den Bereich der Darstellenden Künste (s.u.) ent-
wickelt und ausgebaut werden mit den Bestandteilen: 
 
• Konzeptionsförderung  
• Projekt- / Produktionsförderung 
• Möglichkeit der Mehrjährigkeit (bis zu drei Jahren), um 
eine mittel- bis längerfristige Planungssicherheit und / 
oder erforderliche Vorbereitungszeit zu ermöglichen 
• Die Fördermittel sollen auch zur Absicherung der Co-Fi-
nanzierung für Eigenanteile bei (ggf. auch mehrjähri-
Sehr hohe 
Priorität  
 
Kurz- bis 
Mittelfris-
tige Um-
setzbarkeit

50 
Impuls 
Handlungsempfehlungen  
(unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen 
aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) 
Priorität 
und Um-
setzbar-
keit 
gen) Landes- und Bundesprogrammen verwendet wer-
den können 
 
Explizit soll der Aspekt der Vielfalt / Diversität (sowohl in Bezug 
auf Musikgenres als auch in Bezug auf „internationale Famili-
engeschichte“) mit einbezogen und berücksichtigt werden. 
Anmerkung:  
Erforderlich ist die Berücksichtigung und entsprechende An-
passung der Zuwendungshöhe 
•  zum Ausgleich der Kostensteigerungen (Anstieg ca. 20 
bis 25 % in Bezug auf Reise-/Unter-bringungs-/Catering-
/Technikkosten u.a.)  
• sowie die ab dem Jahr 2026 verbindlich zu berücksichti-
genden Honoraruntergrenzen bei landes- und/oder 
bundesgeförderten Projekten, Ensembles, Einrichtun-
gen.  
(Aktuell erhalten ca. 45 % der kommunal geförderten 
Musiker*innen und Veranstalter*innen eine Landesför-
derung, seltener eine Bundesförderung) 
 
Aufgabe / Hinweis: 
Entwicklung der Förderrichtlinien (Konkretisierung der Ziel-
gruppe / Förderungswürdigkeit) und der Förderkriterien im Di-
alog mit relevanten Musiker* innen, -veranstalter*innen sowie 
Entwicklung einer transparenten sowie diversitätssensiblen 
Vergabestruktur, s.u. 
Erste „Pilot-Maßnahmen“ im Jahr 2025.

51 
Impuls 
Handlungsempfehlungen  
(unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen 
aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) 
Priorität 
und Um-
setzbar-
keit 
 2.1.2 Entwicklung / Einrichtung einer Jury / eines Kuratori-
ums  
Einrichtung eines Kuratoriums / Fachgremiums zur Vergabe 
der Fördermittel mit folgenden Rahmenbedingungen:  
• Divers zusammengesetzt, z.B. mit folgenden Mitglie-
dern: (Geschäftsführung) Kulturamt, Personen/ Musi-
ker*innen und Künstler*innen unterschiedlicher Gen-
res und Kulturen, Journalist*innen 
• Vergabe: 1 x jährlich mit Bewerbungsfrist gemäß noch 
zu entwickelnder Leitlinien  
• Ablehnungen müssen begründet werden  
• Grundpfeiler: Neutralität und Unabhängigkeit  
 
Sehr hohe 
Priorität 
 
kurzfristige 
Umsetzbar-
keit 
 2.1.3 Fördertopf für kurzfristige Anfragen  
Einrichtung (bzw. Beibehaltung und Transformation) eines För-
dertopfs, aus dem kleinere Projekte auch unterjährig und 
ohne Fristen und somit auch bei kurzfristigen Anfragen geför-
dert werden können. 
 
Aufgabe / Hinweis: 
Überführen des bereits bestehenden Fördertopfs im Bereich 
der Musik (i.H.v. ca. 60.000 Euro) mit entsprechender Nach-
schärfung der Förderkriterien, Vergaberichtlinien  
 
Hohe Prio-
rität 
 
Kurzfristige 
Umsetzbar-
keit 
2.2 
kooperative 
Praxis för-
dern 
2.2.1 Gemeinsame Projekte fördern 
Veranstaltungsformate / Sonderprojekte / Festivals / Netzwerk-
veranstaltungen o.ä., die gezielt als Vehikel genutzt werden, 
um  
Hohe Prio-
rität

52 
Impuls 
Handlungsempfehlungen  
(unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen 
aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) 
Priorität 
und Um-
setzbar-
keit 
• Genre-/spartenübergreifende Kooperationen zu realisie-
ren und neue Präsentationsformen zu erproben  
• Teilszenen zu vernetzten, Verbindungen und Synergien 
zwischen verschiedenen Spielstätten (ggf. auch unter Be-
rücksichtigung des Theaters, der Musikschule, Musikhoch-
schule) schaffen  
• Sichtbarkeiten und Ausstrahlungskraft zu erhöhen 
• Vernetzungen / Austausch / Wissenstransfer zu befördern  
 
Aufgabe / Hinweis: 
Identifikation eines erfolgversprechenden Ansatzes im Dialog 
mit relevanten Musikschaffenden 
 
Kurzfristige 
Umsetzbar-
keit 
2.3 (Kultur-) 
Kommuni-
kation in-
tensivieren 
2.3.1 gemeinsame Kommunikationsstrategie und Platt-
form entwickeln 
Entwicklung eines Kommunikationskonzeptes / einer digitalen 
Plattform mit den beiden Zielgruppen sowohl Kulturinteres-
sierte Personen / Rezipienten als auch Musiker*innen / Musik-
schaffende:  
• Vielfalt der Musikszene lokal und überregional sichtbar 
macht 
• Informationen über Fördermöglichkeiten, -verfahren, -
institutionen, relevante Partner, etc. 
• Infrastruktur, Raumkataster etc.  
 
Aufgabe / Hinweis: 
Entwicklung und Umsetzung dieser Plattform ggf. unter Be-
rücksichtigung von KI-Tools sowie Prüfung der Option einer 
ggf. ganzheitlichen Plattform über alle Sparten. 
Mittlere 
Priorität  
 
Mittelfris-
tige Um-
setzbarkeit

53 
 
Potenzial 3: Stadtweiter (Frei-)Raum für 
Musik 
Impuls 
Handlungsempfehlungen  
(unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen 
aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) 
Priorität 
und Um-
setzbar-
keit 
3.1  
(Musik-) 
Einrichtun-
gen schüt-
zen, besser 
nutzen und 
wertschät-
zen 
(Musik-)Einrichtungen nachhaltig fördern 
(Raummanagement im Bestand) 
 
Ausgewiesene, besonders qualifizierte Spielstätten im Bereich 
Musik fördern. Anstelle der Option, möglichst viele Auftritts-
orte mit besserer Technik auszustatten, ist es empfehlenswer-
ter einige zentrale / besonders relevante Orte institutio-
nell zu fördern sowie ggf. zeitgemäß zu sanieren / auszu-
statten, um verlässliche Orte der Präsentation (ggf. Produk-
tion) zu gewährleisten, die Planbarkeit und Sichtbarkeit zu er-
höhen sowie vorhandene Raumressourcen bestmöglich und 
synergetisch auszulasten und zu nutzen. Der Betriebskosten-
zuschuss sollte insbesondere auch personelle Ressourcen für 
die Koordination, Öffnung und Bereitstellung der Räume 
(Stichwort: Raumauslastungsquoten) sowie Ausstattung der 
Räumlichkeiten beinhalten. 
 
Aufgabe / Hinweis:  
relevante und bereits bewährte Orte (für bestimmte Teilsze-
nen) inkl. Bedarfe identifizieren und konkretisieren, die „Leis-
tungen“ im Dialog entwickeln und verbindlich definieren. Erar-
beitung / Weiterentwicklung der sich ergänzenden / komple-
mentären Profilierungsstrategien dieser Orte / Einrichtungen. 
Pilotphase ab 2026.  
 
 
Sehr hohe 
Priorität  
 
Kurz- bis 
Mittelfris-
tige Um-
setzbarkeit

54 
Impuls 
Handlungsempfehlungen  
(unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen 
aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) 
Priorität 
und Um-
setzbar-
keit 
3.2  
(neue) Orte 
erschlie-
ßen, 
insbeson-
dere für 
Proben 
3.2.1 (Probe-)Raumkataster erstellen  
Erstellung einer Übersicht über existierende (Probe-)Räume 
auf der Basis der Erhebungen des münsterbandnetz.de, des 
mapping im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse 
durch PopBoard NRW sowie einer verwaltungsinternen ress-
ortübergreifenden Erfassung.  
 
hohe Prio-
rität 
Mittelfris-
tige Um-
setzbarkeit 
 3.2.2 Neu-, Um- und Ausbau von Proberäumen fördern 
• Förderprogramme zur Qualifizierung der räumlichen Inf-
rastruktur über die Erschließung von (verborgenen) Orten 
bis hin zur Erhöhung von Raumauslastungsquoten in be-
stehenden Spielstätten 
• Unterstützung und Förderung von Umbauten, die in Ei-
geninitiative von Bands, Vereinen, etc. durchgeführt wer-
den 
• Ggf. Mietkostenzuschüsse  
• Anreize setzten für private Probezentrumbetreiber zur 
(Weiter-)Qualifizierung bestehender sowie Erschließung 
neuer geeigneter Proberäumlichkeiten mit der Gegenleis-
tung „gedeckelter“ Mieten 
• Ressortübergreifende Berücksichtigung im Rahmen der 
Stadt(teil-)entwicklungskonzepte 
 
Sehr hohe 
Priorität 
 
Mittel- bis 
langfristige 
Umsetzbar-
keit 
 3.2.3 Städtisches Probenzentrum einrichten 
Entwicklung, (Bau) und Umsetzung eines Proberaumzentrums 
in städtischer Trägerschaft und Verwaltung nach Vorbild des 
Atelier Speicher 2 im Bereich der Bildenden Künste, Vergabe-
verfahren mittels Jury, transparente Förderkriterien, nach de-
nen insbesondere Profimusiker*innen angemessene Produkti-
onsbedingungen erhalten können.  
hohe Prio-
rität 
 
Mittel- bis 
langfristige 
Umsetzbar-
keit

55 
Impuls 
Handlungsempfehlungen  
(unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen 
aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) 
Priorität 
und Um-
setzbar-
keit 
3.3  
ein „Innova-
tionslabor“ 
einrichten 
3.3.1 Innovationslabor errichten  
Entwicklung und Umsetzung eines „Innovationslabors Müns-
ter“ orientiert am Modell des Theaters im Pumpenhaus als 
Aufführungs- und Probeort, Kulminationspunkt verschiedener 
Teilszenen sowie Raum für experimentelles Arbeiten mit einer 
Kapazität von 250 bis 500 Plätzen.  
Universität, Musikhochschule sowie das Theater sind wichtige 
Entwicklungspartner*innen. 
Es besteht zudem eine Schnittmenge zu dem im Rahmen der 
Planungen zum Musik-Campus durch das musikfachliche Be-
gleitgremium erarbeiteten Raumbedarfen. 
 
hohe Prio-
rität 
 
Langfristige  
Umsetzbar-
keit 
3.4.  
Technische 
Ausstat-
tung 
Die Einrichtung eines zentralen Technikpools ist weniger emp-
fehlenswert, da die z.T. genrespezifischen Bedarfe sehr unter-
schiedliche sind und Fragen der Trägerschaft / der Ausleihe, 
laufenden Pflege und Wartung / Versicherung etc. sehr hohe 
Anforderungen stellen.  
Zu prüfen ist stattdessen die Aushandlung von Rahmenver-
trägen mit geeigneten Unternehmen, von denen die Musi-
ker*innen entsprechend profitieren können.  
 
Mittlere 
Priorität 
 
Mittelfris-
tige Um-
setzbarkeit

56 
Potenzial 4: Relevanz der Freien (Musik-) 
Kultur in Münster 
Impuls 
Handlungsempfehlungen  
(unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen 
aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) 
Priorität 
und Um-
setzbar-
keit 
4.1  
Förderpra-
xis und -ver-
fahren an-
passen, 
durchfüh-
ren und 
evaluieren 
 
Einrichtung einer Stelle im Kulturamt als Fachreferent*in 
für den Bereich Musik mit folgenden Aufgaben:  
 
- Konkretisierung und (Weiter-)Entwicklung der Förderkon-
zepte-/-programme /-richtlinien und -kriterien gemäß der 
oben genannten Handlungsempfehlungen im Dialog mit 
Musikschaffenden 
- Entwicklung und Umsetzung bedarfsgerechter Antrags- / 
Ausschreibungs- und Vergabeverfahren 
- Geschäftsführung Kuratorium bzw. ggf. Kuratorien  
- Abwicklung der Fördermittelvergabe inkl. Prüfung von 
Verwendungsnachweisen / Sachberichten etc.  
- Regelmäßige Evaluation der Förderprogramme im Dialog 
mit Musikschaffenden  
 
Sehr hohe 
Priorität 
 
kurzfristige 
Umsetzbar-
keit 
4.2 Informa-
tions- und 
Beratungs-
leistungen 
ausweiten 
Weiterer Bestandteil der neu einzurichtenden Stelle eines 
Musikreferenten im Kulturamt ist  
Förderberatung 
• Wege der Förderbegleitung, Navigation 
• Newcomer Beratung Fragen jeglicher Art (z.B. „Wie 
stelle ich einen Antrag?“) 
• Ggf. „aufsuchende Förderberatung“ an z.B. Musikhoch-
schule, internationale Communitys  
• Mentoring-Programm auflegen 
• Beratungskompetenz zu nicht-kommunalen Förderpro-
grammen ausbauen 
Sehr hohe 
Priorität 
 
kurzfristige 
Umsetzbar-
keit

57 
Impuls 
Handlungsempfehlungen  
(unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen 
aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) 
Priorität 
und Um-
setzbar-
keit 
• Lobbyismus und „Brücke“ zu überregionalen Förder-
instanzen, Fachverbänden  
• Digitalisierung der Förderpraxis vorantreiben 
• Prüfung von möglichen KI-Tools 
 
Allgemeines / Infrastruktur  
• Vernetzung initiieren, koordinieren mit geeigneten Ko-
operationspartnern  
• Verwaltungsarbeit ressortübergreifend koordinieren 
(u.a. Jugendamt, Schulamt, Kommunales Integrations-
zentrum, Integrationsrat, Liegenschaftsamt, Stadtent-
wicklung und -planung) 
• Synergetische Nutzungen anregen  
• Übersicht über Räume 
o (Probe-)Raumkataster erstellen 
 
Zu berücksichtigen 
• Vielfalt und Diversität sowohl in Bezug auf Musikgenres 
als auch in Bezug auf „internationale Familienge-
schichte 
• (jeweilige) Herausforderungen und Entwicklungspoten-
ziale der Szene  
 
4.3  
faire Vergü-
tungen si-
cherstellen 
faire Vergütungen sicherstellen 
Damit die Münsteraner Musiklandschaft in der Vielfalt beste-
hen bleibt und sich zukunftsfähig entwickeln kann, ist es wich-
tig die Kostensteigerungen von aktuell ca. 20 bis 25 % in Be-
zug auf Reise-/Unterbringungs-/Catering-/Technikkosten u.a. 
sowie die ab dem Jahr 2026 verbindlich zu berücksichtigenden 
Sehr hohe 
Priorität 
 
kurzfristige 
Umsetzbar-
keit

58 
Impuls 
Handlungsempfehlungen  
(unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen 
aus der Potenzial- und Bestandsanalyse) 
Priorität 
und Um-
setzbar-
keit 
Honoraruntergrenzen bei landes- und/oder bundesgeförder-
ten Projekten, Ensembles, Einrichtungen zu berücksichtigen.  
Ebenfalls sollten Overheadkosten sowie auch die Co-Finan-
zierung des Eigenanteils ermöglicht werden.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2024 Kulturausschuss
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bennostraße 5

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0702/2024
Typ
Vorlagen
Datum
29.10.2024
Erstellt
29.10.2024 12:56