4093/2022/1
Bürgereingabe nach § 24 GO "Raser und Poser" Alfred-Schütte-Allee (Az.196/22)
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Anlage 3, Auszug BV 1 (Innenstadt) 09.03.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 Fax: (0221) E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 10.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 09.03.2023 öffentlich 4.6.1 Bürgereingabe nach § 24 GO "Raser und Poser" Alfred-Schütte-Allee (Az.196/22) 4093/2022/1 Die Bezirksvertretung begrüßt einstimmig die Anregung der Bezirksbürgermeisterin Stiller, Bezirksvertretung Porz, dass auf Einladung des Verkehrsdezernats ein ge- meinsames Gespräch mit den Bezirksvertretungen Porz und Innenstadt sowie den Petenten stattfindet. I. Änderungsantrag CDU zum Ergänzungsantrag B90/Die Grünen Die CDU lehnt die Zuständigkeit Bezirksvertretung Innenstadt über diesen Antrag ab und möchte ein gemeinsames Gespräch zwischen der Bezirksvertretung Porz und der Bezirksvertretung Innenstadt haben, um dann in gemeinsamer Absprache über das zukünftige Verfahren zu beraten. II. Ergänzungsantrag B90/Die Grünen Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Verkehrsausschuss zu be- schließen: 3. Der Verkehrsausschuss fordert die Verwaltung auf im Bereich der Alfred-Schütte- Allee zeitnah und auch mit temporären Mitteln (Baustellenmaterial, Betonblöcke) eine Fahrbahnverengung und –verschwenkung einzurichten, die Überhol bzw. Begeg- nungsvorgänge in Teilstrecken verunmöglicht. Die Maßnahmen sind vandalismussi- cher einzurichten, d. h. sollen nicht ohne schweres Gerät zu beseitigen sein. III. Ergänzte Beschlussvorlage 1. Die Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz und der Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anre- gungen und Beschwerden danken den Petenten für die Eingabe und befürworten die Fortführung der Überwachung der Raser- und Poserszene auf der Alfred-Schütte-Allee sowie der angrenzenden Straßenzüge durch Verwaltung und Polizei in enger Zusammen- arbeit im Sinne der Eingabe. 2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Überplanung der Alfred-Schütte- Allee fortzuführen und die notwendigen Baumaßnahmen umzusetzen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fuß- gängerüberweges auf Höhe der Einmündung Müllergasse zu prüfen und in Abhängigkeit der Prüfung die notwendigen Baumaßnahmen umzusetzen. 3. Der Verkehrsausschuss fordert die Verwaltung auf im Bereich der Alfred -Schütte- Allee zeitnah und auch mit temporären Mitteln (Baustellenmaterial, Betonblöcke) eine Fahrbahnverengung und –verschwenkung einzurichten, die Überhol bzw. Be- gegnungsvorgänge in Teilstrecken verunmöglicht. Die Maßnahmen sind vandalis- mussicher einzurichten, d. h. sollen nicht ohne schweres Gerät zu beseitigen sein. Abstimmungen zu I. Änderungsantrag CDU zum Ergänzungsantrag B90/Die Grünen Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, und Die Partei gegen CDU, FDP und KlimaFreunde abgelehnt. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ - II. Ergänzungsantrag B90/Die Grünen Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung CDU, FDP und KlimaFreunde zugestimmt. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ - III. Ergänzte Beschlussvorlage Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung CDU, FDP und KlimaFreunde zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 4093/2022/1 Freigabedatum 08.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO "Raser und Poser" Alfred-Schütte-Allee (Az.196/22) Beschlussorgan Zu 1. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Zu 2. Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz und der Ausschuss Bürgerbeteiligung, An- regungen und Beschwerden danken den Petenten für die Eingabe und befürworten die Fortführung der Überwachung der Raser- und Poserszene auf der Alfred-Schütte-Allee sowie der angrenzenden Straßenzüge durch Verwaltung und Polizei in enger Zusam- menarbeit im Sinne der Eingabe. 2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Überplanung der Alfred-Schütte- Allee fortzuführen und die notwendigen Baumaßnahmen umzusetzen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fuß- gängerüberweges auf Höhe der Einmündung Müllergasse zu prüfen und in Abhängigkeit der Prüfung die notwendigen Baumaßnahmen umzusetzen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.03.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 20.03.2023 Verkehrsausschuss 25.04.2023 2 Eine Bürgerinitiative hat eine Petition zur Verkehrssituation in Köln-Poll, insbesondere Alfred- Schütte-Allee eingereicht (s. Anlage) Folgende Forderungen werden seitens der unterschreibenden Personen aufgestellt: - Regelmäßige und ständige Kontrollen von Ordnungsamt und Polizei gegen die aus- ufernde Raser- und Poserszene - Eine Geschwindigkeitsbegrenzung in den betroffenen Straßen auf Tempo 30, speziell in der Alfred-Schütte-Alle mit Fahrbahnverengungen wie z.B. im Auenweg in Köln- Mülheim - Feste und dauerhafte Einrichtung von Fußgängerüberwegen - Eine aktive Eindämmung der nächtlichen Ruhestörungen - Sanktionen gegen die zunehmende Umweltverschmutzung - Generell die aktive Mitwirkung der Stadt Köln, um die Bildung eines neuen Angstrau- mes zu vermeiden Stellungnahme der Verwaltung: Die Gesamtproblematik auf der Alfred-Schütte-Allee wurde bereits mehrfach innerhalb der Verwaltung und politischen Gremien thematisiert. Es besteht ein ständiger Austausch zwi- schen den bei der Stadt Köln involvierten Ämtern sowie der Polizei. Lärmbelästigung, nächtliche Ruhestörungen, Umweltverschmutzung: Von den zuständigen Mitarbeiter*innen des Ordnungsdienstes wurden vermehrt Kontrollen an den Wochenenden in den Abend- und Nachtstunden durchgeführt, um störendes Verhalten zu unterbinden bzw. zumindest zu verringern. Hinsichtlich der Beschwerdelage können seitens des Ordnungsdienstes Kontrollen bezüglich einer Lärmbelästigung (Schutz der Nachtruhe im Sinne des § 9 Abs. 1 Landes- Immissions- schutzgesetz (LImschG NRW) bzw. Ruhestörungen im Sinne des § 8 Kölner Stadtordnung (KSO)), einer Brandgefahr (§ 13 KSO), einer Verunreinigung und Verunstaltung der öffentli- chen Flächen (§ 3 KSO) sowie dem störenden Verhalten einer wiederkehrenden Personenan- sammlung (§ 11 Abs. 1 Absatz b) KSO), durchgeführt werden. Bei den bisher durchgeführten Kontrollen konnte lediglich hinsichtlich der Verunreinigung so- wie einer möglichen Brandgefahr durch die unsachgemäße Entsorgung der Kohle einer Shisha-Pfeife ordnungswidriges Verhalten festgestellt werden. Die unsachgemäße Entsor- gung des Abfalls konnte zum Kontrollzeitpunkt keiner Person konkret zugeordnet werden, sodass keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden. Mit den an der Örtlichkeit angetroffenen Personen wurden hinsichtlich der Feststellungen vor Ort präventiv Gespräche durchgeführt. Bezüglich der Lärmbeschwerden wegen einer Personenansammlung Ein Einschreiten der Ordnungsbehörde gem. § 14 Ordnungsbehördengesetzt NRW (OBG NRW) kommt nur dann in Betracht, wenn eine Gefahr im Sinne des. § 1 OBG NRW für die öffentliche Sicherheit bzw. die öffentliche Ordnung vorliegt. Eine Gefahr(enlage) liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ge- schehensablauf mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit die öffentliche Si- cherheit oder Ordnung schädigen wird. Im vorgetragenen Anliegen muss hier das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Berück- sichtigung finden. Das bedeutet, dass ein Schaden durch die Personenansammlung so wahr- scheinlich sein muss, dass ordnungsbehördliche Maßnahmen durch den Ordnungsdienst ein- geleitet werden können. 3 Eine durch Lärm verursachte „Gefahr“, ging von der Personenansammlung bei Eintreffen der Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes, zu keiner Zeit aus. Die Durchsetzung eines Platzverweises, und somit der Auflösung der Personenansammlung, war daher zu keinem Zeitpunkt anwendbar. Gegen die Verursacher*innen können nur dann ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet werden, wenn Verstöße im Sinne der oben aufgeführten Ermächtigungsgrundlagen durch die Außendienstmitarbeiter*innen unmittelbar vor Ort festgestellt werden. In diesem Sinne wird die betreffende Örtlichkeit auch zukünftig durch den Ordnungsdienst regelmäßig bestreift. Geschwindigkeitskontrollen: Aufgrund der bekannten Problematik wurden im Jahr 2022 bereits verstärkt semistationäre Anlagen (sogenannte „Anhänger“) an unterschiedlichen Straßenabschnitten der Alfred- Schütte-Allee eingesetzt. Die Anlagen messen mehrere Tage rund um die Uhr in beide Fahrt- richtungen. Darüber hinaus wurden im gesamten Stadtteil Poll sowie in Deutz mobile Ge- schwindigkeitskontrollen mit dem Radarwagen durchgeführt. Der Verkehrsdienst der Stadt Köln plant zur Bekämpfung der Raser- und Poserszene in Ab- stimmung mit der Polizei Köln den Aufbau von zwei stationären Messanlagen auf der Alfred- Schütte-Allee. Die genauen Aufstellorte der geplanten Anlagen können allerdings erst nach Abschluss der baulichen Veränderungen des öffentlichen Strassenlandes festgelegt werden. Zur Überbrückung wird der Bereich in regelmäßigen Abständen durch den Verkehrsdienst mittels mobiler bzw. semistationärer Messtechnik überwacht. Lärmbelästigungen durch Autoraser innerhalb der Nachtruhe sind gemäß § 9 Abs. 1 LImschG NRW verboten. Allerdings gehört die Überwachung der Einhaltung des fließenden Verkehrs sowie strafrechtliche Verfolgung nicht in den Zuständigkeitsbereich des Verkehrsdienstes oder Ordnungsdienstes der Stadt Köln, sondern obliegt ausschließlich der Polizei. Feststellungen hinsichtlich illegaler Autorennen, werden durch die Mitarbeitenden unverzüglich an die Polizei herangetragen, da hier die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde endet. Geschwindigkeitsbegrenzung und baulichen Maßnahmen In der Alfred Schütte-Allee gilt aktuell die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Eine grundsätzliche und sofortige Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h ist auf Grundlage der geltenden Straßenverkehrs-Ordnung zum jetzigen Zeitpunkt unzu- lässig. Die von der Alfred-Schütte-Straße in Richtung Poll abgehenden Straßen hingegen sind durchweg von Tempo 30 – Einzel- oder Zonenbeschilderungen abgedeckt. Es ist jedoch geplant, auf der Alfred-Schütte-Allee zwischen Siegburger Straße (Drehbrücke) und der Straße „Am Schnellert“ eine Fahrradstraße zu errichten. Für die Fahrradstraße wer- den verkehrsberuhigende Elemente in Form von wechselseitigen markierten Parkplätzen und baulichen Fahrbahnteilern auf der Straße aufgebracht. Zusätzlich wird in dem Fall die Ge- schwindigkeit durch die Fahrradstraße auf 30 km/h reduziert und die Fahrradfahrenden sind gegenüber dem motorisierten Individualverkehr bevorrechtigt. Darüber hinaus wird die Vorfahrtsregelung am Knotenpunkt Alfred-Schütte-Alle/Am Schnellert geändert. Hinsichtlich des Fußgängerüberweges (FGÜ) wurde eine Verkehrszählung auf Höhe der Ein- mündung Müllergasse beauftragt, deren Ergebnis noch nicht vorliegt. Sollten die ermittelten Werte einen Fußgängerüberweg zulassen, wird die Einrichtung des FGÜ erfolgen. Stellungnahme der Polizei: Die Siegburger Straße, Alfred-Schütte-Allee und der umliegende Bereich sind Bestandteil des Präsenzkonzepts der Polizei Köln. Hier werden gezielte Kontrollmaßnahmen gegen die soge- 4 nannte Raser- und Poserszene durchgeführt, um die Lage zu beruhigen, Kontrolldruck zu erzeugen und aufrechtzuerhalten. Dabei kommen neben den uniformierten Einsatzkräften auch die Kolleg*innen in Zivil und mit zivilen Fahrzeugen zum Einsatz. Festgestellte, szenetypische Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden konsequent geahn- det. Dabei arbeitet die Polizei Köln Hand in Hand mit den zuständigen städtischen Ämtern. Sobald ein Rennen festgestellt wird, schöpft die Polizei Köln alle rechtlichen Möglichkeiten aus und beschlagnahmt in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Köln Fahrzeuge, Führerscheine und oft auch die Handys der Beteiligten vor Ort. Durch die Präsenz- und Kontrollmaßnahmen steht die Polizei Köln auch im Bereich Deutz und Poll der Raser- und Poserszene sinnbildlich regelmäßig auf den Füßen. Aktuell ist jahreszeit- bedingt ein Rückgang der beklagten Verstöße auch in diesem Bereich feststellbar. Soweit durch die Maßnahmen der Polizei eine Verdrängung der Szene in andere Bereiche stattfindet, werden diese ebenfalls in den polizeilichen Fokus genommen und regelmäßig durch Polizist*innen der zuständigen Polizeiinspektionen in Zivil und in Uniform aufgesucht.
Anlage 5, Auszug Ausschuss für Bürgerbeteiligungen, Anregungen und Beschwerden 20.03.2023
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 Fax: (0221) E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 12.04.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 20.03.2023 öffentlich 2.4 Bürgereingabe nach § 24 GO "Raser und Poser" Alfred-Schütte-Allee (Az.196/22) 4093/2022/1 I Ergänzungsantrag Es wird beantragt, die Beschlussvorlage zu ergänzen um jeweils Punkt 3 aus der er- gänzten Beschlussvorlage der Bezirksvertretung Innenstadt vom 09.03.2023 und der ergänzten Beschlussvorlage der Bezirksvertretung Porz vom 16.03.2023. 3. Der Verkehrsausschuss fordert die Verwaltung auf im Bereich der Alfred- Schütte-Allee zeitnah und auch mit temporären Mitteln (Baustellenmaterial, Betonblöcke) eine Fahrbahnverengung und –verschwenkung einzurichten, die Überhol bzw. Begegnungsvorgänge in Teilstrecken verunmöglicht. Die Maßnahmen sind vandalismussicher einzurichten, d. h. sollen nicht ohne schweres Gerät zu beseitigen sein. 4. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, a) als kurzfristige Maßnahmen: den Beschluss der BV Porz vom 17.06.2021 umgehend umzusetzen (Stichworte: Fahrradstraße, Parkplatzneuordnung, Verbreiterung Fußweg, Entsiegelung von Teilflächen, …); eine Tempo-30- Beschränkung und alternierend aufgestellte Pflanzkübel sowie mobile „Blit- zer“-Anhänger sofort einzurichten. Ebenfalls soll der Bereich weiträumig durch die Polizei und das Ordnungsamt besetzt werden, um dem Treiben der Raser Einhalt zu gebieten. b) mit der prioritären Umsetzung der Verwaltungsvorschläge zur Verkehrs- beruhigung durch bauliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen noch im 2. Quartal 2023; dabei sind insbesondere geschwindigkeits-reduzierende Maß- nahmen auf der Straßenoberfläche, wie z.B. Fahrbahnschwellen oder Auf- pflasterungen, kurzfristig umzusetzen; ebenso ist der Fußgängerüberweg an der Müllergasse über die Alfred-Schütte-Allee als Zebrasteifen auszuführen; c) mit der sofortigen Aufstellung von Geschwindigkeitsmessanlagen samt regelmäßiger Versetzung und durchgehenden Einsatz derselben; d) mit der Erstellung eines gemeinsam mit der Polizei erarbeiteten Konzeptes gegen illegale Autorennen in Köln; e) in einen intensiven Austausch mit der Polizei einzutreten, um eine klare Zuständigkeit und Ansprechpersonen für die gesamte Alfred-Schütte-Allee festzulegen; f) mit der Evaluation der Maßnahmen gemeinsam mit den betroffenen Bür- ger*innen/Anwohner*innen nach einem Jahr. II Ergänzte Beschlussvorlage: 1. Die Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz und der Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anre- gungen und Beschwerden danken den Petenten für die Eingabe und befürworten die Fortführung der Überwachung der Raser- und Poserszene auf der Alfred-Schütte-Allee sowie der angrenzenden Straßenzüge durch Verwaltung und Polizei in enger Zusammen- arbeit im Sinne der Eingabe. 2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Überplanung der Alfred-Schütte- Allee fortzuführen und die notwendigen Baumaßnahmen umzusetzen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fuß- gängerüberweges auf Höhe der Einmündung Müllergasse zu prüfen und in Abhängigkeit der Prüfung die notwendigen Baumaßnahmen umzusetzen. 3. Der Verkehrsausschuss fordert die Verwaltung auf im Bereich der Alfred- Schütte-Allee zeitnah und auch mit temporären Mitteln (Baustellenmaterial, Betonblöcke) eine Fahrbahnverengung und –verschwenkung einzurichten, die Überhol bzw. Begegnungsvorgänge in Teilstrecken verunmöglicht. Die Maßnahmen sind vandalismussicher einzurichten, d. h. sollen nicht ohne schweres Gerät zu beseitigen sein. 4. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, a) als kurzfristige Maßnahmen: den Beschluss der BV Porz vom 17.06.2021 umgehend umzusetzen (Stichworte: Fahrradstraße, Parkplatzneuordnung, Verbreiterung Fußweg, Entsiegelung von Teilflächen, …); eine Tempo-30- Beschränkung und alternierend aufgestellte Pflanzkübel sowie mobile „Blit- zer“-Anhänger sofort einzurichten. Ebenfalls soll der Bereich weiträumig durch die Polizei und das Ordnungsamt besetzt werden, um dem Treiben der Raser Einhalt zu gebieten. b) mit der prioritären Umsetzung der Verwaltungsvorschläge zur Verkehrs- beruhigung durch bauliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen noch im 2. Quartal 2023; dabei sind insbesondere geschwindigkeits-reduzierende Maß- nahmen auf der Straßenoberfläche, wie z.B. Fahrbahnschwellen oder Auf- pflasterungen, kurzfristig umzusetzen; ebenso ist der Fußgängerüberweg an der Müllergasse über die Alfred-Schütte-Allee als Zebrasteifen auszuführen; c) mit der sofortigen Aufstellung von Geschwindigkeitsmessanlagen samt regelmäßiger Versetzung und durchgehenden Einsatz derselben; d) mit der Erstellung eines gemeinsam mit der Polizei erarbeiteten Konzeptes gegen illegale Autorennen in Köln; e) in einen intensiven Austausch mit der Polizei einzutreten, um eine klare Zuständigkeit und Ansprechpersonen für die gesamte Alfred-Schütte-Allee festzulegen; f) mit der Evaluation der Maßnahmen gemeinsam mit den betroffenen Bür- ger*innen/Anwohner*innen nach einem Jahr. Abstimmungen zu I Ergänzungsantrag Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II Ergänzte Beschlussvorlage Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2 Petition gegen Raser
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Unterschriftenliste vom 27.10.2022 Petition Gegen die Raser-/Poser-Szene und die Verwahrlosung der Poller-Wiesen in Poll und Deutz Köln AN: Rat der Stadt Köln Petition: Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren Bezirksbürgermeister/innen, sehr geehrter Herr Polizeipräsident, sehr geehrte Mitglieder des Kölner Rats, sehr geehrte Damen und Herren der verantwortlichen polizeilichen und ordnungsamtlichen Stellen der Stadt Köln für die Stadtteile Deutz und Poll Wir, die Unterzeichnenden, fordern die Stadt Köln mit ihren unter deren Verfügungsgewalt stehenden Institutionen wie Ordnungsamt und lokalen Polizeidienststellen auf, etwas gegen die Verwahrlosung unserer rechtsrheinischen Gebiete Deutz und Poll zu unternehmen, welche durch die sogenannte „Raserszene” und deren Publikum seit mind. drei Jahren ein Ausmaß annimmt, das nicht mehr hinnehmbar ist. Viele Einzelinitiativen belegen, dass bisherigen Beschwerden von Privatpersonen kein bzw. nur unzureichehdes Gehör geschenkt wird. Seit mehreren Jahren entwickelt sich die Alfred-Schütte-Allee zum Epizentrum einer Raser- und Partyszene, die allerdings vor den umliegenden Gebieten keinen Halt macht: Es wird mit lauter Musik, quietschenden Bremsen, kreischenden Insassen durch unsere Stadtteile gerast. Es beginnt tagsüber und steigert sich besonders nachts, ohne Rücksicht auf Verluste. Auch die Anwohner an Poller Kirchweg, Siegburger Straße, Käulchensweg, Poller Hauptstraße, Auf dem Sandberg, Müllergasse etc. werden regelmäßig durch diese Klientel belästigt. An Schlaf ist nachts oft auf Grund des Lärms nicht zu denken. Bestärkt werden die Raser durch ein Publikum in der hell beleuchteten Alfred-Schütte-Allee, welches ungehemmt lärmt, überlaut Musik hört, Müll hinterlässt und Verdampfer- und Shishaqualm verbreitet. Anwohner trauen sich gar nicht mehr, an den Rhein zu gehen, besonders unsere älteren Nachbarn können einem unkontrollierten Raser nicht mehr ausweichen. In unseren Vierteln wohnen viele Kinder, die massiv gefährdet sind! Wir fragen Sie: Was passiert, wenn es hier einmal zu einem tödlichen Zusammenstoß kommt? Bei einem Gedankenaustausch unserer Initiative berichteten MNEHERTE Anwohner von Luftschüssen .aus den fahrenden Autos heraus. Seite 1/43 Unterschriftenliste vom 27.10.2022 Petition Gegen die Raser-/Poser-Szene und die Verwahrlosung der Poller-Wiesen in Poll und Deutz Weiterhin wurde berichtet, dass Spaziergänger angepöbelt werden, wenn sie auf die Vermüllung der Wiesen hinweisen oder nur spazieren gehen. Besucher fahren Umwege, weil es zu Bedrohungsszenarien auf den betroffenen Straßen bzw. den Wiesen kam. Mehrere Anwohner schreiben die Stadt, Ordnungsamt und Polizei seit Jahren an und haben auf die Zustände hingewiesen. Eine Antwort des Oberbürgermeisterin-Büros zu einer Meldung eines Bewohners im September 2020 möchten wir beispielhaft zitieren: "Die allgemeine Situation in der Alfred-Schütte-Allee sei dem Amt für öffentliche Ordnung schon aus den vergangenen Jahren bekannt und eine permanente Kontrolle des Bereichs sei jedoch sehr zeitintensiv und aufwändig und mit den momentan zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht möglich. Wir wollen nun die zahlreichen und ausweichenden Antworten nicht mehr hinnehmen und fordern: - regelmäßige und ständige Kontrollen von Ordnungsamt und Polizei gegen die ausufernde Raser- und Poser-Szene, ® eine Geschwindigkeitsbegrenzung in den betroffenen Straßen auf Tempo 30, speziell in der Alfred-Schütte-Allee mit Fahrbahnverengungen wie z.B. im Auenweg in Köln-Mülheim, - feste und dauerhafte Einrichtungen von Fußgängerüberwegen, - Geschwindigkeitskontrollen / Radarkontrollen (feste und mobile Geräte zu Geschwindigkeitserfassung), i - eine aktive Eindämmung der nächtlichen Ruhestörungen, - Sanktionen gegen die zunehmende Umweltverschmutzung und - generell die aktive Mitwirkung der Stadt Köln, um die Bildung eines neuen Angstraumes zu vermeiden. Begründung: Einem Aufruf zu einem Treffen zur Gründung einer Aktionsgruppe folgten mehrere Dutzend betroffene Bürgerinnen und Bürger. Die Verwahrlosung der Poller Wiesen nimmt den Anwohnern und Besuchern mehr als nur ein Stück Lebensqualität. Die Raser stören den Schlaf der Anwohner massiv, es drohen gesundheitliche Folgen. Zudem besteht die Gefahr schlimmer bis tödlicher Unfälle, wie sie bundesweit durch Raser verursacht werden. Die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Bezirke fühlen sich nicht mehr sicher. Im Namen aller Unterzeichnenden: +++ Achtung +++ Unterschriftenlisten mit personenbezogenen Daten sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt +++ Nur für den internen Gebrauch +++ Nr. Name Straße Ort Datum Unterschrift Vermerk Seite 2/43
Anlage 4, Auszug BV Porz 16.03.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 17.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 16.03.2023 öffentlich 2.3 Bürgereingabe nach § 24 GO "Raser und Poser" Al fred-Schütte-Allee (Az.196/22) 4093/2022/1 Die Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einigen sich in der Sitzung auf einen gemeinsamen Änderungstext, welcher als Ziffer 3 dem Beschlusstext beigefügt werden soll. I. Beschluss über den gemeinsamen Änderungsantrag A N/0506/2023: 3. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, a) als kurzfristige Maßnahmen: den Beschluss der BV Porz vom 17.06.2021 um- gehend umzusetzen (Stichworte: Fahrradstraße, Parkplatzneuordnung, Ver- breiterung Fußweg, Entsiegelung von Teilflächen, …) ; eine Tempo-30- Beschränkung und alternierend aufgestellte Pflanzkübel sowie mobile „Blitzer“- Anhänger sofort einzurichten. Ebenfalls soll der Bereich weiträumig durch die Polizei und das Ordnungsamt besetzt werden, um dem Treiben der Raser Ein- halt zu gebieten. b) mit der prioritären Umsetzung der Verwaltungsvor schläge zur Verkehrsberuhi- gung durch bauliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen noch im 2. Quartal 2023; dabei sind insbesondere geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen auf der Straßenoberfläche, wie z.B. Fahrbahnschwellen oder Aufpflasterungen, kurzfristig umzusetzen; ebenso ist der Fußgängerüberweg an der Müllergasse über die Alfred-Schütte-Allee als Zebrasteifen auszuführen; c) mit der sofortigen Aufstellung von Geschwindigke itsmessanlagen samt regel- mäßiger Versetzung und durchgehenden Einsatz derselben; d) mit der Erstellung eines gemeinsam mit der Poliz ei erarbeiteten Konzeptes ge- gen illegale Autorennen in Köln; e) in einen intensiven Austausch mit der Polizei ei nzutreten, um eine klare Zu- ständigkeit und Ansprechpersonen für die gesamte Alfred-Schütte-Allee festzu- legen; f) mit der Evaluation der Maßnahmen gemeinsam mit d en betroffenen Bür- ger*innen/Anwohner*innen nach einem Jahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: 1. Die Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz und der Ausschuss Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden danken den Petenten für die Eingabe und befürworten die Fortführung der Überwachung der Raser- und Poserszene auf der Alfred-Schütte-Allee sowie der angrenzenden Straßenzüge durch Verwaltung und Polizei in enger Zusammenarbeit im Sinne der Eingabe. 2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Überplanung der Alfred- Schütte-Allee fortzuführen und die notwendigen Baumaßnahmen umzusetzen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf Höhe der Einmündung Müllergas- se zu prüfen und in Abhängigkeit der Prüfung die notwendigen Baumaßnahmen umzusetzen. 3. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwal tung, a) als kurzfristige Maßnahmen: den Beschluss der BV Porz vom 17.06.2021 um- gehend umzusetzen (Stichworte: Fahrradstraße, Parkplatzneuordnung, Ver- breiterung Fußweg, Entsiegelung von Teilflächen, …) ; eine Tempo-30- Beschränkung und alternierend aufgestellte Pflanzkübel sowie mobile „Blitzer“- Anhänger sofort einzurichten. Ebenfalls soll der Bereich weiträumig durch die Polizei und das Ordnungsamt besetzt werden, um dem Treiben der Raser Ein- halt zu gebieten. b) mit der prioritären Umsetzung der Verwaltungsvor schläge zur Verkehrsberuhi- gung durch bauliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen noch im 2. Quartal 2023; dabei sind insbesondere geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen auf der Straßenoberfläche, wie z.B. Fahrbahnschwellen oder Aufpflasterungen, kurzfristig umzusetzen; ebenso ist der Fußgängerüberweg an der Müllergasse über die Alfred-Schütte-Allee als Zebrasteifen auszuführen; c) mit der sofortigen Aufstellung von Geschwindigke itsmessanlagen samt regel- mäßiger Versetzung und durchgehenden Einsatz derselben; d) mit der Erstellung eines gemeinsam mit der Poliz ei erarbeiteten Konzeptes ge- gen illegale Autorennen in Köln; e) in einen intensiven Austausch mit der Polizei ei nzutreten, um eine klare Zu- ständigkeit und Ansprechpersonen für die gesamte Alfred-Schütte-Allee festzu- legen; f) mit der Evaluation der Maßnahmen gemeinsam mit d en betroffenen Bür- ger*innen/Anwohner*innen nach einem Jahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 Beschluss Verkehrsausschuss Einrichtung Fahrradstraße
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TOP Ö 3.2: Dauerhafte Sperrung der Deutzer Drehbrücke nach der Sanierung Sitzung: 22.11.2022 Verkehrsausschuss Zusatz: vertagter TOP 3.3 aus der Sitzung am 27.09.2022 Beschluss: geändert beschlossen Vorlage: 2264/2022 1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der KlimaFreunde): Der Änderungsantrag AN/2185/2022 der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt wird in Punkt 2 wie folgt geändert Die Brücke wird an Feiertagen, Wochenenden und in den Ferienzeiten sowie nach dem Konzept eines Friday for future an Freitagen für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt 2. Beschluss (Verwaltungsvorschlag): Der Verkehrsausschuss beschließt, dass die Deutzer Drehbrücke in der Alfred-Schütte Allee über den Deutzer Hafen nach Abschluss der Sanierung dauerhaft für den Kfz-Verkehr gesperrt bleibt. Die Deutzer Drehbrücke wird nur für den Fuß- und Radverkehr wieder freigegeben. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 4. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage): 1. Die Deutzer Drehbrücke in der Alfred-Schütte Allee über den Deutzer Hafen wird nach Abschluss der Sanierung bis zur Straße Am Schnellert zur Fahrradstraße mit dem Zusatz „Pkw frei“. 2. Die Brücke wird an Feiertagen, Wochenenden und in den Ferienzeiten für den motorisierten Individualverkehr (MIV) gesperrt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie ein Befahren der Fahrradstraße während der Sperrzeiten durch den MIV verhindert werden kann. 4. Nach Umsetzung des Verkehrskonzeptes Deutzer Hafen, insbesondere die Inbetriebnahme der neuen Brücke, erfolgt eine dauerhafte Sperrung der Drehbrücke für den MIV. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke. und die FDP-Fraktion
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4093/2022/1
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.03.2023
- Erstellt
- 07.03.2023 10:14