2011/0023
Bebauungsplan N 73 - Block 23.14 Aufstellungsbeschluss
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2011/0023
3021 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 12.01.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0023 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bebauungsplan N 73 - Blo ck 23.14 Aufstellungsbeschluss Vorlage vom: 12. 1.2011 Beschlussvorschlag: Für den Block 23.14 zwischen Kittlerstraße, Hohler Weg, Taunusstraße und Gutenbergstraße ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.01.2011 Das Plangebiet liegt im Block 23.14, der an das Sanierungsgebiet Martinsviertel angrenzt. Es umfasst das Gebiet zwischen Kittler Straße, Hohler Weg, Taunusstraße und Gutenbergstraße. Geltungsbereich des Bebauungsplans N 73 Block 23.14 ohne Maßstab Der Block 23.14 ist gekennzeichnet durch eine hohe Dichte der Bebauung und durch die öffentliche Einrichtung „Kinderwelt“, einer Kindertagesstätte gebaut vom Wiener Architekten Franz Schuster. Dieser Bau gilt als einer der Meisterbauten der 50 er Jahre und steht unter Denkmalschutz. Damit die bestehende Wohnbebauung gesichert und gestärkt werden kann und die Wohnqualität bestehen bleibt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Si nne des § 30 BauGB erforderlich. Außerdem kann dadurch die öffentliche Einrichtung „Kinderwelt“ planungsrechtlich gesichert werden. Stadtgestalterisch bestimmend ist in diesem Block, wie auch in den angrenzenden Blöcken, eine mehrgeschossige Blockrandbebauung mit Satteldach. Diese gilt es planungsrechtlich zu sichern. Ziel ist es auch, gestalterische Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Hier durch soll eine einheitliche Gestaltung insbesondere in der Taunusstraße und Gutenberg-straße erreicht werden. Grund ist, dass auf den gegenüberliegenden Straßenseiten das Sanierungsgebiet Martinsviertel liegt mit Bebauungsplänen, die detaillierte Vorgaben zur Gestaltung der Häuser und 3 ... Grundstücke haben. Damit nicht innerhalb eines Straßenzugs total unterschiedliche gestalterische Bedingungen gelten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird durch diesen Aufstellungsbeschluss eingeleitet, der nach § 2(1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist. Der Dezernent VI Dipl.- Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darmstadt, 12.01.2011 VI/61.1 ei Nst. 36 45
Beratungsverlauf (4)
Orte (4)
- Kittlerstraße
- Hohler Weg
- Gutenbergstraße
- Taunusstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0023
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.01.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00