Sachstand zur Teilmaßnahme 0.0.1 "Verfügungsfonds" aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln"
Mitteilung Ausschuss 4415/2019 vom 02.01.2020
Stand: Am 04.05.2020 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Mitteilung Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/152/1 Vorlagen-Nummer 02.01.2020 4415/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.02.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2020 Sachstand zur Teilmaßnahme 0.0.1 "Verfügungsfonds" aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" Die Stadt Köln hat sich mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage Nr.: 2899/2016) für die Durchführung des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ entschieden. Mit dem Programm „Starke Veedel - Starkes Köln“ steht die Stärkung der Stadtquartiere mit besonderem Förderbe- darf sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartieren lebenden Menschen im Fokus. Die Aktivierung der in dem Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger ist daher ein entscheidender Baustein für die erfolgreiche Umsetzung von „Starke Veedel – Starkes Köln“. Der Verfügungsfonds ist eine Teilmaßnahme des „Büros für Quartiersmanagement und Aktivie- rung“, die 2019 in den Sozialräumen „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“, „Mülheim- Nord, Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ und „Meschenich und Rondorf“ gestartet ist. Die Laufzeit der Teilmaßnahme endet in den drei Sozialräumen gemäß des zugrundliegenden Zu- wendungsbescheids am 31.12.2020. Alle Verfügungsfonds werden durch die Quartiersmanage- rinnen und Quartiersmanager der jeweiligen Sozialräume begleitet und aktiv beworben. Die Teilmaßnahme zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds sieht eine För- derung von kleinteiligen Projekten und Aktivitäten vor. Alle im Sozialraum tätigen Einrichtungen, Vereine, Bewohnergruppen sowie einzelne engagierte Bewohnerinnen und Bewohner und sons- tige Institutionen haben die Möglichkeit an der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes aktiv mitzuwirken und Fördermittel in Höhe von bis zu 4.999 € aus dem Verfügungsfonds pro Pro- jekt zu beantragen. Antragstellungen in 2019 – Zwischenstand: 1. Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ Die Bezirksvertretung Chorweiler beschloss am 16.05.2019 die Einführung des Verfügungs- fonds mit Beschluss der zugrundeliegenden Richtlinie (Vorlage Nr.: 1564/2019). Insgesamt steht ein Förderbudget in Höhe von 143.500 €, verteilt auf sieben Antragsdurchläufe, zum Ab- ruf bereit. Der dritte Antragsdurchlauf endete am 27.09.2019. In den ersten drei Durchläufen wurden 16 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 50.120,43 € bewilligt. 2 2. Sozialraum „Mülheim-Nord, Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ Die Bezirksvertretung Mülheim beschloss am 06.05.2019 die Einführung des Verfügungs- fonds mit Beschluss der zugrundeliegenden Richtlinie (Vorlage Nr.:1497/2019). Insgesamt steht ein Förderbudget in Höhe von 174.720,00 € verteilt auf sechs Antragsdurchläufe zum Abruf bereit. Der dritte Antragsdurchlauf endete am 30.09.2019. In den ersten drei Durchläufen wurden 18 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 73.620,50 € bewilligt. 3. Sozialraum „Meschenich und Rondorf“ Am 11.11.2019 beschloss die Bezirksvertretung Rodenkirchen die Einführung des Verfü- gungsfonds auf dem Gebiet der „Soziale Stadt“ Meschenich (Vorlagen Nr.: 3744/2019). Das Förderbudget in Höhe von 79.080,00 € wird auf fünf Antragsdurchläufe verteilt. Der erste Antragsdurchlauf endet am 15.12.2019. Die Teilmaßnahme wurde insbesondere in den Räumen „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg- Nord“ und „Mülheim-Nord, Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ gut angenommen. Viele Pro- jekte mit unterschiedlichster inhaltlicher Ausrichtung haben in 2019 von der Förderung profitie- ren können. Beispielsweise erhielten Kunstaktionen, Gartenprojekte, Nachbarschaftsfeste und verschiedene Seminare, die über einen längeren Zeitraum stattfinden, entsprechende Förder- mittel. Da sich der Verfügungsfonds gut etabliert hat, wird in 2020 mit einer Zunahme der An- tragstellungen gerechnet. Entsprechend der aktuell ergangenen Zuwendungsbescheide wird der Verfügungsfonds ab Frühjahr 2020 auch in den Sozialräumen „Humboldt/Gremberg und Kalk“ und „Porz-Ost, Fin- kenberg, Gremberghoven und Eil“ umgesetzt. gez. Greitemann
Beratungsverlauf
-
30.01.2020
TOP 17.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
17.02.2020
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
05.03.2020
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
04.05.2020 zuletzt
TOP 10.2.16, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz