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4415/2019

Sachstand zur Teilmaßnahme 0.0.1 "Verfügungsfonds" aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln"

Mitteilung Ausschuss 02.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 16.03.2020, TOP 10.2.16

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4233 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/152/1 
 
Vorlagen-Nummer 02.01.2020 
 4415/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.02.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2020 
 
Sachstand zur Teilmaßnahme 0.0.1 "Verfügungsfonds" aus dem Programm "Starke Veedel - 
Starkes Köln" 
Die Stadt Köln hat sich mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage Nr.: 2899/2016) für die 
Durchführung des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ entschieden. Mit dem Programm 
„Starke Veedel - Starkes Köln“ steht die Stärkung der Stadtquartiere mit besonderem Förderbe-
darf sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartieren lebenden 
Menschen im Fokus. Die Aktivierung der in dem Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger ist 
daher ein entscheidender Baustein für die erfolgreiche Umsetzung von „Starke Veedel – Starkes 
Köln“. 
 
Der Verfügungsfonds ist eine Teilmaßnahme des „Büros für Quartiersmanagement und Aktivie-
rung“, die 2019 in den Sozialräumen „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“, „Mülheim-
Nord, Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ und „Meschenich und Rondorf“ gestartet ist. Die 
Laufzeit der Teilmaßnahme endet in den drei Sozialräumen gemäß des zugrundliegenden Zu-
wendungsbescheids am 31.12.2020. Alle Verfügungsfonds werden durch die Quartiersmanage-
rinnen und Quartiersmanager der jeweiligen Sozialräume begleitet und aktiv beworben. 
 
Die Teilmaßnahme zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds sieht eine För-
derung von kleinteiligen Projekten und Aktivitäten vor. Alle im Sozialraum tätigen Einrichtungen, 
Vereine, Bewohnergruppen sowie einzelne engagierte Bewohnerinnen und Bewohner und sons-
tige Institutionen haben die Möglichkeit an der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes 
aktiv mitzuwirken und Fördermittel in Höhe von bis zu 4.999 € aus dem Verfügungsfonds pro Pro-
jekt zu beantragen. 
 
Antragstellungen in 2019 – Zwischenstand: 
 
1. Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschloss am 16.05.2019 die Einführung des Verfügungs-
fonds mit Beschluss der zugrundeliegenden Richtlinie (Vorlage Nr.: 1564/2019). Insgesamt 
steht ein Förderbudget in Höhe von 143.500 €, verteilt auf sieben Antragsdurchläufe, zum Ab-
ruf bereit. Der dritte Antragsdurchlauf endete am 27.09.2019. 
 
In den ersten drei Durchläufen wurden 16 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 50.120,43 
€ bewilligt.

2 
 
 
2. Sozialraum „Mülheim-Nord, Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschloss am 06.05.2019 die Einführung des Verfügungs-
fonds mit Beschluss der zugrundeliegenden Richtlinie (Vorlage Nr.:1497/2019). Insgesamt 
steht ein Förderbudget in Höhe von 174.720,00 € verteilt auf sechs Antragsdurchläufe zum 
Abruf bereit. Der dritte Antragsdurchlauf endete am 30.09.2019. 
 
In den ersten drei Durchläufen wurden 18 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 73.620,50 
€ bewilligt. 
 
3. Sozialraum „Meschenich und Rondorf“ 
 
Am 11.11.2019 beschloss die Bezirksvertretung Rodenkirchen die Einführung des Verfü-
gungsfonds auf dem Gebiet der „Soziale Stadt“ Meschenich (Vorlagen Nr.: 3744/2019). Das 
Förderbudget in Höhe von 79.080,00 € wird auf fünf Antragsdurchläufe verteilt.  
 
Der erste Antragsdurchlauf endet am 15.12.2019. 
 
Die Teilmaßnahme wurde insbesondere in den Räumen „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-
Nord“ und „Mülheim-Nord, Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ gut angenommen. Viele Pro-
jekte mit unterschiedlichster inhaltlicher Ausrichtung haben in 2019 von der Förderung profitie-
ren können. Beispielsweise erhielten Kunstaktionen, Gartenprojekte, Nachbarschaftsfeste und 
verschiedene Seminare, die über einen längeren Zeitraum stattfinden, entsprechende Förder-
mittel. Da sich der Verfügungsfonds gut etabliert hat, wird in 2020 mit einer Zunahme der An-
tragstellungen gerechnet. 
 
Entsprechend der aktuell ergangenen Zuwendungsbescheide wird der Verfügungsfonds ab 
Frühjahr 2020 auch in den Sozialräumen „Humboldt/Gremberg und Kalk“ und „Porz-Ost, Fin-
kenberg, Gremberghoven und Eil“ umgesetzt.  
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (4)

30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.02.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.03.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.03.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.16 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4415/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.01.2020
Erstellt
18.12.2019 14:37