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Straßenlärm macht krank - Lärmeinwirkungen im Bezirk Innenstadt (AN/1107/2021)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3657/2021 vom 20.10.2021

Stand: Am 28.10.2021 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/574 Vorlagen-Nummer 3657/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 Straßenlärm macht krank - Lärmeinwirkungen im Bezirk Innenstadt (AN/1107/2021) Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 10.06.2021 eine Anfrage im Zusammenhang mit dem Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln1 gestellt. Basierend auf den dort entnommen Beschreibungen zu gesamtstädtisch lärmbelaste- ten Schulgebäuden, Krankenhäusern sowie Menschen wurden folgende Fragen gestellt: 1. Die Antragstellerin bittet um die Nennung der Schulen und Krankenhäuser, die laut Bericht im Bezirk Innenstadt derart lärmbelastet sind. 2. Es wird gebeten die Kindertageseinrichtungen, Altersheime und Sportstätten aufzulisten, die ähnlich den Schulen und Krankenhäusern lärmbelastet sind – aufgegliedert nach den im zitier- ten Bericht angegebenen Rubriken. 3. Wie viele Menschen, insbesondere Kinder, leben in Haushalten, die Straßenlärm ausgesetzt sind? Bitte nach Haushalt, Bewohnerzahl, Kinderzahl und Lärmbelastung auflisten. 4. Die Antragstellerin bittet die Verwaltung die aktuellen, wie die in den letzten fünf Jahren beauf- tragten Lärmgutachten im Bezirk zu nennen. Diese gelistet nach Datum, Grund der Mes- sung/Veranlasser:in, Messergebnis, den Kosten und den daraus abgeleitete Maßnahmen so- wie deren Kosten. 5. Tempo 30 gilt nicht zuletzt nach einer Untersuchung der Fachhochschule Jena als signifikante Möglichkeit, den Straßenlärm zu reduzieren. Welche Potenziale sieht die Verwaltung in der Anordnung von Tempo 30 in den belasteten Gebieten? Mitteilung der Verwaltung: Hinweis Die Fragen 1 bis 3 sowie Frage 5 wurden bereits von der Verwaltung für die Sitzung der BV 1 vom 02.09.2021 beantwortet. Zur Beantwortung der Frage unter Punkt 4, standen noch Antworten der betreffenden Dienststellen aus, von denen nun alle eine Rückmeldung gegeben haben. Die Auflistung der Lärmgutachten wird hiermit nachgereicht. Wie bereits in der Beantwortung der Anfrage zur Sit- zung der BV 1 vom 02.09.2021 angedeutet wurde, kann der gewünschten Detailierungsgrad nicht für alle Gutachten erfüllt werden. Die Auflistung ist der Anlage zu entnehmen. 1 Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln, 2017, https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf57/bericht_zur_lärmkartierung_nach_eu_umgebungslärmrichtlinie.pdf
  • Beantwortung der BV 1 Anfrage AN_Punkt 4

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    Lärmgutachten der 2016 bis 2021 im Bezirk Innenstadt Datum Veranlasser/ Grund der Messung Ber echnungs ergebnis Kosten des Gutachtens Kosten der daraus abgeleiteten Maßnahme Bemerkung B-Plan „Belgisches Viertel“ in Köln-Neustadt/Nor d Auftraggeber Stadtplanungsamt 12.600,00 € brutto Keine Ermittlung der Kosten für passiven / aktiven Schallschutz B-Plan kurz vor Rechtskraft B-Plan „Westlich Unter Goldschmidt“ (Laurenz-Carre´) Altstadt/Nord Auftraggeber privat nicht bekannt Keine Ermittlung der Kosten für passiven Schallschutz B-Plan vor Behörden- beteiligung VEP Campus Kartause, Altstadt- Süd Auftraggeber privat nicht bekannt Keine Ermittlung der Kosten für passiven Schallschutz B-Plan vor Behörden- beteiligung Deutzer Hafen, Deutz Auftraggeber Moderne Stadt nicht bekannt Keine Ermittlung der Kosten für passiven Schallschutz B-Plan in Behörden- beteiligung VEP Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm Auftraggeber privat nicht bekannt Keine Ermittlung der Kosten für passiven Schallschutz B-Plan vor Offenlage Südlich Ottoplatz / LVR Auftraggeber LVR nicht bekannt Keine Ermittlung der Kosten für passiven Schallschutz B-Plan vor Behörden- beteiligung Trierer Straße Auftraggeber Amt für Wohnungswesen nicht bekannt Keine Ermittlung der Kosten für Schallschutz B-Plan-Verfahren ruht 2017 Antrag nach § 45 StVO Deutzer Ring / Alter Mühlenweg 61 Auftraggeber Umwelt- und Verbraucherschutzamt auf Anforderung des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung 69 - 73 dB(A) tagsüber 62 – 65 dB(A) nachts 1.785,00 Euro brutto Nicht bekannt 2020 Antrag nach § 45 StVO Erftstr. 12 Auftraggeber Umwelt- und Verbraucherschutzamt auf Anforderung des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung 59 - 60 dB(A) tagsüber 51 - 52 dB(A) nachts 2.023,00 Euro brutto Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h Kosten nicht bekannt 2020 Antrag nach § 45 StVO Krefelder Wall 2 Auftraggeber Umwelt- und Verbraucherschutzamt auf Anforderung des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung 67 - 70 dB(A) tagsüber 58 - 61 dB(A) nachts 1.547,00 Euro brutto Nicht bekannt 2020 Antrag nach § 45 StVO An St. Katharinen 16 Auftraggeber Umwelt- und Verbraucherschutzamt auf Anforderung des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung 66 - 69 dB(A) tagsüber 58 - 61 dB(A) nachts 1.963,50 Euro brutto Nicht bekannt

Beratungsverlauf

  1. 28.10.2021

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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