3657/2021
Straßenlärm macht krank - Lärmeinwirkungen im Bezirk Innenstadt (AN/1107/2021)
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Beantwortung der BV 1 Anfrage AN_Punkt 4
2438 Zeichen
Lärmgutachten der 2016 bis 2021 im Bezirk Innenstadt Datum Veranlasser/ Grund der Messung Ber echnungs ergebnis Kosten des Gutachtens Kosten der daraus abgeleiteten Maßnahme Bemerkung B-Plan „Belgisches Viertel“ in Köln-Neustadt/Nor d Auftraggeber Stadtplanungsamt 12.600,00 € brutto Keine Ermittlung der Kosten für passiven / aktiven Schallschutz B-Plan kurz vor Rechtskraft B-Plan „Westlich Unter Goldschmidt“ (Laurenz-Carre´) Altstadt/Nord Auftraggeber privat nicht bekannt Keine Ermittlung der Kosten für passiven Schallschutz B-Plan vor Behörden- beteiligung VEP Campus Kartause, Altstadt- Süd Auftraggeber privat nicht bekannt Keine Ermittlung der Kosten für passiven Schallschutz B-Plan vor Behörden- beteiligung Deutzer Hafen, Deutz Auftraggeber Moderne Stadt nicht bekannt Keine Ermittlung der Kosten für passiven Schallschutz B-Plan in Behörden- beteiligung VEP Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm Auftraggeber privat nicht bekannt Keine Ermittlung der Kosten für passiven Schallschutz B-Plan vor Offenlage Südlich Ottoplatz / LVR Auftraggeber LVR nicht bekannt Keine Ermittlung der Kosten für passiven Schallschutz B-Plan vor Behörden- beteiligung Trierer Straße Auftraggeber Amt für Wohnungswesen nicht bekannt Keine Ermittlung der Kosten für Schallschutz B-Plan-Verfahren ruht 2017 Antrag nach § 45 StVO Deutzer Ring / Alter Mühlenweg 61 Auftraggeber Umwelt- und Verbraucherschutzamt auf Anforderung des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung 69 - 73 dB(A) tagsüber 62 – 65 dB(A) nachts 1.785,00 Euro brutto Nicht bekannt 2020 Antrag nach § 45 StVO Erftstr. 12 Auftraggeber Umwelt- und Verbraucherschutzamt auf Anforderung des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung 59 - 60 dB(A) tagsüber 51 - 52 dB(A) nachts 2.023,00 Euro brutto Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h Kosten nicht bekannt 2020 Antrag nach § 45 StVO Krefelder Wall 2 Auftraggeber Umwelt- und Verbraucherschutzamt auf Anforderung des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung 67 - 70 dB(A) tagsüber 58 - 61 dB(A) nachts 1.547,00 Euro brutto Nicht bekannt 2020 Antrag nach § 45 StVO An St. Katharinen 16 Auftraggeber Umwelt- und Verbraucherschutzamt auf Anforderung des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung 66 - 69 dB(A) tagsüber 58 - 61 dB(A) nachts 1.963,50 Euro brutto Nicht bekannt
Beantwortung einer Anfrage (BV)
2630 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/57/574
Vorlagen-Nummer
3657/2021
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021
Straßenlärm macht krank - Lärmeinwirkungen im Bezirk Innenstadt (AN/1107/2021)
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom
10.06.2021 eine Anfrage im Zusammenhang mit dem Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt
Köln1 gestellt. Basierend auf den dort entnommen Beschreibungen zu gesamtstädtisch lärmbelaste-
ten Schulgebäuden, Krankenhäusern sowie Menschen wurden folgende Fragen gestellt:
1. Die Antragstellerin bittet um die Nennung der Schulen und Krankenhäuser, die laut Bericht im
Bezirk Innenstadt derart lärmbelastet sind.
2. Es wird gebeten die Kindertageseinrichtungen, Altersheime und Sportstätten aufzulisten, die
ähnlich den Schulen und Krankenhäusern lärmbelastet sind – aufgegliedert nach den im zitier-
ten Bericht angegebenen Rubriken.
3. Wie viele Menschen, insbesondere Kinder, leben in Haushalten, die Straßenlärm ausgesetzt
sind? Bitte nach Haushalt, Bewohnerzahl, Kinderzahl und Lärmbelastung auflisten.
4. Die Antragstellerin bittet die Verwaltung die aktuellen, wie die in den letzten fünf Jahren beauf-
tragten Lärmgutachten im Bezirk zu nennen. Diese gelistet nach Datum, Grund der Mes-
sung/Veranlasser:in, Messergebnis, den Kosten und den daraus abgeleitete Maßnahmen so-
wie deren Kosten.
5. Tempo 30 gilt nicht zuletzt nach einer Untersuchung der Fachhochschule Jena als signifikante
Möglichkeit, den Straßenlärm zu reduzieren. Welche Potenziale sieht die Verwaltung in der
Anordnung von Tempo 30 in den belasteten Gebieten?
Mitteilung der Verwaltung:
Hinweis
Die Fragen 1 bis 3 sowie Frage 5 wurden bereits von der Verwaltung für die Sitzung der BV 1 vom
02.09.2021 beantwortet. Zur Beantwortung der Frage unter Punkt 4, standen noch Antworten der
betreffenden Dienststellen aus, von denen nun alle eine Rückmeldung gegeben haben. Die Auflistung
der Lärmgutachten wird hiermit nachgereicht. Wie bereits in der Beantwortung der Anfrage zur Sit-
zung der BV 1 vom 02.09.2021 angedeutet wurde, kann der gewünschten Detailierungsgrad nicht für
alle Gutachten erfüllt werden.
Die Auflistung ist der Anlage zu entnehmen.
1 Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln, 2017, https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf57/bericht_zur_lärmkartierung_nach_eu_umgebungslärmrichtlinie.pdf
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3657/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 20.10.2021
- Erstellt
- 18.10.2021 11:20