AN/1441/2022
Fahrradverkehr Promenade Niehler Damm
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Antrag nach § 3 (SPD BV5)
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Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/1441/2022 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Fahrradverkehr Promenade Niehler Damm - Antrag der SPD - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Rheinpromenade möge parallel zur Straße “Niehler Damm” zwischen der Einmündung Bremerhavener Straße (im Norden) und kurz vor dem Übergang in die Amsterdamer- und die Boltensternstraße (im Süden), an Wochenenden und Feiertagen für den Fahrradverkehr gesperrt werden. Radfahrer:innen können an diesen Tagen auf dem Niehler Damm fahren. Kurz vor dem Übergang zur Amsterdamer-/Boltensternstraße, etwa in Höhe Hausnummer 35 soll ein Verbindungsweg dem Radverkehr den Übergang zwischen Straße und dem letzten Stück der Rheinpromenade ermöglichen. Des Weiteren soll es für den Radverkehr auch einen Verbindungsweg zwischen dem Niehler Damm und der Rampe zur bzw. von der Hafenbrücke geben. Begründung: - 2 - Die Promenade, ein gepflasterter Weg, ist nur etwa drei Meter breit. Auf diesem schmalen Weg sind speziell an Wochenenden und Feiertagen in beiden Richtungen noch mehr Fußgänger:innen unterwegs, darunter auch viele ältere, die auch gerne mal nebeneinander gehen, auch mit Kleinkindern, Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen. Dazu kommen, ebenfalls in beiden Richtungen Radfahrer:innen, teilweise auf E-Bikes, einzelne und in Gruppen, oft auch mit erhöhter Geschwindigkeit. Fußgänger:innen sehen sich genötigt, ständig den schnellen Radfahrer:innen auszuweichen, werden erschreckt, wenn von hinten kommend Radfahrer:innen sehr nah an ihnen vorbeisausen. Ein unbedachter Schritt zur Seite kann hier leicht zu einem Unfall führen. Eine Verbreiterung des Weges kommt als Lösung nicht in Frage, weil auf beiden Seiten des Weges Bäume stehen. Der Niehler Damm ist in dem Radverkehrskonzept Nippes dem Grünen Netz zugeordnet und wie beschrieben ist die Erfüllung des Grundprinzips des grünen Netzes, der Verträglichkeit in diesem Fall mit den Fußgänger:innen, nicht möglich. Radverkehr auf der Straße ist hier unproblematisch, weil Tempo 30 vorgeschrieben ist, abgesehen von etwa 200 Metern am nördlichen Ende. Gez. Wicharz gez. Meier
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
I/02-5
Vorlagen-Nummer
AN/1441/2022
Stand: 07.07.2025
Sachstandsbericht
Fahrradverkehr Promenade Niehler Damm
- Antrag der SPD -
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Straße Niehler Damm die folgenden Punkte entspre-
chend des gemeinsam durchgeführten Ortstermins umzusetzen:
• Das vorhandene VZ 240 („Gemeinsamer Geh- und Radweg“) wird gegen das VZ 239
(„Gehweg“) mit Zusatz 1022-10 („Radfahrer frei“) ausgetauscht.
• An vier neuralgischen Stellen der Promenade sollen temporeduzierende Maßnahmen
für den Fahrradverkehr umgesetzt werden. Die neuralgischen Stellen sind die Einmün-
dung Bremerhavener Straße, am Kreisverkehr, am Haupteingang des Spielplatzes so-
wie an der Einmündung der Niehler Hafenbrücke. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu
geeignete Maßnahmen vorzuschlagen.
• An der Niehler Hafenbrücke und an der Bremerhavener Straße soll eine mögliche
Straßennutzung des Radverkehrs deutlich kenntlich gemacht werden.
• Im Frühjahr und Sommer soll bei trockenem und schönem Wetter im Rahmen einer
Verkehrszählung jeweils eine Zählung der Nutzer*innen getrennt für den Rad- bzw.
Fußweg sowie der Straße durchgeführt werden.
Die konkrete Planung soll sowohl im Runden Tisch Radverkehr als auch in der Bezirksvertre-
tung beraten werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Verwaltung hat gemäß dem Beschluss AN/1738/2023 mit den Planungen zur Fahr-
radstraße Niehler Damm begonnen. Ein erster Entwurf wurde im letzten Runden Tisch Fuß-
und Radverkehr Nippes am 19.05.2025 vorgestellt. Im Rahmen der Planung zur Fahr-
radstraße werden ebenfalls die in diesem Beschluss gegenständlichen Inhalte geprüft und so-
weit möglich berücksichtigt werden.
Nächste Schritte:
Der aktuelle Planungsstand zur Fahrradstraße wird weiterbearbeitet und notwendige verwal-
tungsinterne Abstimmungen durchgeführt, gemäß dem Beschluss AN/1738/2023
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Zukünftige Sachstandsberichte erfolgen zum Beschluss AN/1738/2023.
2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1441/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
- Datum
- 18.08.2022
- Erstellt
- 18.08.2022 14:12