BKA 0777
Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 05.04.2022 Sachstand zum Wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzept
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Schreiben Erftverband vom 20_06_2022)
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Bereich Gewässer Abteilung Grundwasser Ansprechpartne r*in Stefan Simon Durchwahl (02271) 88 -2125 Telefax (02271) 88 -62125 Unser Zeichen Si/Hck/20220620 E-Mail Aktenzeichen stefan.simon @erftverband.de G1 -070 -S60-80 Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Tel. (0 22 71) 88 -0 Fax (0 22 71) 88-12 10 www.erftverband.de info@erftverband.de Erftverband KdöR Steuer -Nr.: 203/5906/0588 USt -IdNr.: DE228801678 Commerzbank Bergheim DE45 3704 0044 0390 4000 00 SWIFT -BIC: COBADEFFXXX Kreissparkasse Köln DE86 3705 0299 0142 0058 95 SWIFT -BIC: COKSDE33 Deutsche Bank AG Bergheim DE42 3707 0060 0471 0000 00 SWIFT -BIC: DEUTDEDK Volksbank Erft eG DE05 3706 9252 1001 0980 19 SWIFT -BIC: GENODED1ERE Vorsitzender des Verbandsrates: Bürgermeister Dr. Hans -Peter Schick Vorstand: Dr. Bernd Bucher Bergheim, 20. Juni 2022 Fragen der Fraktion DIE GRÜNEN im Braunkohlenausschuss zu den großräumigen Auswirkungen der Tagebaue auf die Versorgung mit Trinkwasser während und nach Beendigung des Braunkohletagebaus vom 05.04.2022 – Antworten des Erftverbandes Sehr geehrter Herr Vorsitzender, anbei erhalten Sie die Antworten des Erftverband es auf die seitens der Fraktion DIE GRÜNEN vom 05.04.2022 zu den großräumigen Auswirkungen der Tagebaue im Rheinischen Revier auf die Versorgung mit Trinkwasser gestellten Fragen. Unsere Antworten haben wir im Vorfeld dem MULNV NRW zur Kenntnis gegeben. Das MULNV NRW hat uns darum gebeten, folgenden Hinweis mit in das Anschreiben aufzunehmen: Die Landesregierung hat sowohl den Wunsch des Braunkohle n- ausschusses zur Erarbeitung eines wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für das Rheinische Revier als auch die Fragenkataloge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Sitzu ng der Kommission Rheinisches Revier am 06.05.2022 sowie zur Sitzung des Braunkohlenausschusses am 24.06.2022 zur Kenntnis genommen. Aktuell laufen Vorarbeiten im Hinblick auf ein wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept, die mit der künftigen Landesregierung abzustimmen sind und die anschließend auch dem Braunkohleausschuss vorgestellt werden sollen. Die Beantwortung der Fragenkataloge (zum 06.05.2022 durch die Bezirksregierung Köln bzw. zum 20.06.2022 durch den Erftverband) konnten aus terminlichen und Kapazi tätsgründen nicht mit dem LANUV bzw. der Landesregierung abgestimmt werden; sie geben mithin nur die Sicht der genannten Fachstellen wieder. Erftverband | Postfach 1320 | 501 03 Bergheim Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses An den Vorsitzenden Herrn Stefan Götz Bezirksregierung Köln Dezernat 32 50606 Köln Fragen der Fraktion DIE GRÜNEN im Braunkohlenausschuss zu den großräumigen Auswirkungen der Tagebaue auf die Versorgung mit Trinkwasser während und nach Beendigung des Braunkohletagebaus vom 05.04.2022 – Antworten des Erftverbandes Schreiben vom 20. Juni 2022 -2- Im Übrigen werden mit den Fragenkatalogen allerdings zum Teil Komplexe angesprochen, die im Rahmen eines wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzeptes durch gemeinsame Diskussionen einer gemeinsamen Sichtweise bzw. konsensualen Lösung zugeführt werden müssen. Insoweit sind die gegebenen Informationen und wasserwirtschaftlichen Einschätzungen als Diskussionsinput für weiterführende Gespräche zu verstehen. Gerne stehen wir im Rahmen der nächsten Sitzung des Braunkohlenausschusses für Rückfragen und nähere Erläuterungen unserer Antworten zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Erftverband Dr.-Ing. Dietmar Jansen Bereichsleiter Gewässer Anlage 1 Fragen der Fraktion DIE GRÜNEN im Braunkohlenausschuss zu den großräumigen Auswirkungen der Tagebaue auf die Versorgung mit Trinkwasser während und nach Beendigung des Braunkohletagebaus vom 05.04.2022 (164. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 24.06.2022, TOP 5.1, Antworten des Erftverbandes) Frage 1: Welchen räumlichen Umfang haben die Auswir kungen des Abbaus auf die Grundwasserverhältnisse? Im „Bericht über die Auswirkung der Grundwasserabse nkung durch die Entwässerungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus“ de r RWE Power AG (letzter Stand: Oktober 2018) werden regelmäßig Angaben zu den durc h bergbauliche Sümpfung beeinflussten Flächen im oberen Stockwerk (rd. 1.65 7 km², Stand: 2018) und den tieferen Grundwasserleitern (rd. 3.151 km², Stand: 2018) gemacht. Frage 1a: Welche Wasserwerke sind im Einzugsbereich des Abbaus betroffen und welche Auswirkungen auf jedes dieser Wasserwerke werden erwartet? Bergbaubedingte Beeinflussungen von Grundwassernutz ungen im Rheinischen Revier werden von der RWE Power AG regelmäßig im „Bericht Wasserwirtschaftliche Sachverhalte“ (letzter Stand: Oktober 2018) für den Berichtszeitraum und einen Prognosezeitraum von sechs Jahren zusammengestellt und bewertet. Für alle Grundwasserentnehmer wird dargestellt, ob im Prognosezeitraum eine Beeinflussung durch Veränd erungen des Grundwasserstandes, durch ein Verschwenkungen des Einzugsgebietes und e ine qualitätsmäßige Beeinflussung durch Versickerungswasser vorliegt bzw. zu erwarten ist. Im Rahmen des Monitorings für die Tagebaue Garzweil er II und Inden werden durch den Erftverband im sechsjährigen Turnus Berichte zur Beeinflussung der Grundwasserentnahmen erarbeitet. Die Monitoringberichte für das Betracht ungsjahr 2018 (Bearbeitungsstände: 2022 bzw. 2021) kommen zu der Bewertung, dass eine Gefäh rdung der öffentlichen und privaten Wasserversorgung nicht zu besorgen ist und dass die Wasserversorgung in den Monitoringgebieten weiterhin sichergestellt ist. Darüber hinaus wurden bzw. werden durch den Erftver band und die RWE Power AG Wasserversorgungskonzepte zur langfristigen Sichers tellung der Wasserversorgung für verschiedene Räume erarbeitet, in denen bergbaubedi ngte Einflüsse auf Wassergewinnungsanlagen zu besorgen sind: − Langfristkonzept zur Sicherstellung der zukünftige n Wasserversorgung in der Erft- Scholle (Betrachtung der Wassergewinnungsanlagen Gl esch, Paffendorf, Sindorf, Türnich und Dirmerzheim), Stand: 2013, siehe TOP 3 der Sitzungsvorlage für die 159. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 14.12.2020 ( https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/braunkohlenausschuss/sitzungen/archiv/sitzung_1 59/03.pdf ). Das Langfristkonzept wird durch den Erftverband und die RWE Power AG nach Vorlage der aktualisierten Grundwassermodellre chnungen unter Berücksichtigung der neuen Tagebauplanung aktualisiert. − Langfristkonzept für die Wasserversorgung des Verb andswasserwerks Aldenhoven (siehe TOP 3 der Sitzungsvorlage für die 159. Sitzu ng des Braunkohlenausschusses am 14.12.2020 ( https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/braunkohlenausschuss/sitzungen/archiv/sitzung_1 59/03.pdf ). Das Langfristkonzept wird derzeit im Auftrag der RWE Power AG aktualisiert. 2 − Langfristkonzept zur Sicherstellung der Wasservers orgung im Nordraum durch den Wegfall des Wasserwerks Fürth (u. a. „Voruntersuchu ng zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung in den Bereichen Kapellen und Langwaden“ (RWE Power AG, 2007) mit „Prognose zur E ntwicklung des Wasserbedarfs im Nordraum des Erftverbandes“ (Erftverband, 2007). Derzeit wird die Wasserverfügbarkeit nach Tagebauende und die Konkretisierung und Umsetzung des Langfristkonzeptes zur Verlagerung von Fördermengen des Wasserwerks Fürth (ca. 7 Mio. m³/a) durch die RWE Power AG in Zusammenarbe it mit dem Erftverband und einigen Wasserversorgern untersucht. Auf der Grundlage von Untersuchungen und Studien zu m Infiltrationswassereinfluss an verschiedenen Wassergewinnungsstandorten (derzei t in Bearbeitung durch den Erftverband und die RWE Power AG), zur Eignung der Rheinwasserqualität für die Lieferung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser (d erzeit in Bearbeitung durch die Unterarbeitsgruppe Rheinwasserbeschaffenheit, Monitoring Garzweiler II) und zur ggf. notwendigen Aufbereitung von Rheinwasser für Infilt rationszwecke (Machbarkeitsstudie im Auftrag der RWE Power AG der zeit in externer Bearbeitung) wird das Langfristkonzept für die Wasserversorgung im Nordraum weiter konkretisiert. Frage 2: Sind die Folgen des Aachener Steinkohlerev iers mit einbezogen worden, um auch hier die Wechselwirkung des Steinkohleabbaus mit Ga rzweiler zu betrachten? Wenn nein, wäre das nicht sinnvoll? Das von der RWE Power AG und dem Erftverband einges etzte Reviermodell (großräumiges Grundwasserströmungsmodell für das Rheinische Revie r) berücksichtigt auch die Einflüsse des Steinkohlenbergbaus im Gebiet Meinweg – Wassenb erg – Hückelhoven (Zeche Sophia Jakoba). Das Reviermodell wird fortlaufend aktualisiert. Frage 3: Bei dem sukzessiven Anstieg des Seespiegel s werden welche Auswirkungen (Umkehr der Druckverhältnisse, mögliche Pfade in di e einzelnen Grundwasserstockwerke, lösliche Mineralien, oxidati ve Vorgänge) erwartet und auf welchen Stockwerken? Bisher stellen die aktiven Braunkohlentagebaue die Sümpfungszentren dar, d. h. das Grundwasser weist hier die größten Absenkungen auf. Demzufolge strömt das Grundwasser den Tagebauen – konkret den Brunnen in und am Rand der Abbaugebiete – zu. Nach Bergbauende werden sich die Fließverhältnisse mit d er Fremdflutung der Bergbaufolgeseen umkehren. Die Seen werden dann die höchsten Wassers tände aufweisen und das Wasser strömt aus den Seen in die angrenzenden Grundwasser leiter ab. Der Abstrom erfolgt mit ansteigendem Seewasserspiegel zunächst in die tiefe ren und dann nachfolgend in die flacheren Grundwasserleiter bzw. Grundwasserstockwerke. Das ansteigende Grundwasser durchströmt auch die Abraumkippen der Braunkohletagebaue. Durch den Kontakt mit dem Grundwasser lösen sich die im Abraum enthaltenen Produkte der Pyritoxidation und deren Folgereaktionen, vorherrsc hend Sulfat, Calcium und Eisen, untergeordnet auch einzelne Schwermetalle. Das Sulfat ist sehr mobil, bleibt im Grundwasser gelöst und kann über weite Strecken transportiert w erden. Die steigenden Sulfatkonzentrationen sind der wesentliche Grund fü r die unter Frage 1a thematisierten langfristigen Wasserversorgungskonzepte auf der Erf t-Scholle und am Nordrand des Tagebaus Inden. Dagegen werden Eisen und die Schwer metalle durch Fällungs- und Adsorptionsreaktionen wieder im Sediment fixiert un d können nicht über lange Strecken mit dem fließenden Grundwasser transportiert werden. 3 Frage 3a: Wie werden die Grundwasserstockwerke gesc hützt, welche zur Gewinnung von Trinkwasser herangezogen werden? Gibt es technische Möglichkeiten, diese Stockwerke besonders zu schützen? Um die Pyritoxidation selbst und die damit verbundenen Auswirkungen zu begrenzen, wurden und werden bereits während des Bergbaus verschieden e Maßnahmen ergriffen, die beispielsweise im Rahmen der Arbeitsgruppe Abraumki ppe im Monitoring Garzweiler koordiniert und im Monitoring-Jahresbericht dokumen tiert werden (z. B. https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/braunkohlenausschuss/monitoring/2019.pdf ). Durch eine optimierte Planung werden die Sohlen in den Tagebauen gezielt in pyritarme Schichten gelegt. Da die Sohlen lange offen liegen und somit lange dem für die Pyritoxidation maßgeblichen Sauerstoff ausgesetzt sind, wird hierdurch die Pyritoxidation vermindert. Die Abraumkippe Garzweiler wird so aufgebaut, dass pyritreiches Material unten und pyritarmes bzw. pyritfreies Material weiter oben ve rstürzt wird. Die Pyritoxidationsprodukte werden hierdurch in den tieferen Kippenteilen verbracht und es strömt weniger Sulfat in die für die Wassergewinnung relevanten flachen Grundwasserleiter ab. Da das pyritreichere Material gleichzeitig weniger durchlässig ist, wird ein vert ikaler Austausch innerhalb der Kippe zudem vermindert. In den Tagebauen Garzweiler und Hambach wird zudem der obere Teil der Abraumkippe, der an das obere Grundwasserstockwerk angrenzt, im Wese ntlichen aus pyritfreiem Material verkippt, damit kein bis wenig Sulfat in das für di e Wasserwirtschaft bedeutende obere Grundwasserstockwerk abströmen kann. Im Tagebau Garzweiler werden die Teile des Abraums, die zu wenig Calciumkarbonat (Kalk) enthalten, um die bei der Pyritoxidation entstehend e Säure zu neutralisieren, gezielt gekalkt. Hierdurch entsteht in der Kippe ein annähernd pH-ne utrales – der pH-Wert liegt im Mittel bei pH = 6,3 – Kippengrundwasser. In den Abraumkippen d er Tagebaue Inden und Hambach reicht das sedimenteigene Puffervermögen aus, um die entstehende Säure zu neutralisieren, so dass hier nicht gekalkt werden muss. Trotz der beschriebenen Maßnahmen kann und wird es zum Abstrom sulfatreichen Kippengrundwassers in Grundwasserleiter kommen, die wasserwirtschaftlich genutzt werden. Dies kann und wird zum Ausfall von Wasserwerken füh ren. Die oben (Frage 1a) genannten Wasserversorgungskonzepte, die sich bereits in der Umsetzung befinden, stellen sicher, dass die Wasserversorgung in der Region aus der Region heraus sichergestellt ist und bleiben wird. Frage 4: Der Wasserstand im Restlochsee muss immer höher sein als das ansteigende natürliche Grundwasser - bitte erklären sie die Vorgänge evtl. mit Zeitschiene. Die Füllung der Tagebaurestlöcher wird durch Wasser aus der nachlaufenden Sümpfung (Förderung von Grundwasser aus Seebegleitbrunnen) u nd aus dem Rhein bzw. der Rur erfolgen. Die Seebegleitbrunnen stellen auch im Fal l von Einleitungspausen, z. B. bei niedrigen Rheinwasserständen, sicher, dass der Grundwasserspiegel immer niedriger als der aktuelle Seewasserspiegel ist, damit es nicht zu In stabilitäten der Ufer und damit zu Böschungsbrüchen kommt. Die aktive Seebefüllung erf olgt zunächst bis zum Erreichen des jeweiligen Zielwasserspiegels des Tagebausees. Ansc hließend sind weitere Stützungsmengen erforderlich, um Aussickerungsverlu ste in die umliegenden Grundwasserleiter zu kompensieren. Frage 4a: Wurde in diesem Zusammenhang berechnet, w ie viel Seewasser in die Grundwasserstockwerke abgeben wird? Die Füllung der Tagebauseen wird im Rahmen der Prog noserechnungen mit dem Reviermodell durch den Bergbautreibenden modelliert . Sowohl die jeweiligen Tagebaurestlöcher als auch die Wasserkörper werden geeignet parametrisiert, um die 4 Seefüllung realitätsnah abzubilden. Mit dem allmähl ichen Anstieg der Seespiegel und der Anbindung an die verschiedenen Grundwasserleiter (v on unten nach oben) erfolgt der Abstrom bzw. die Aussickerung von Seewasser in die umliegenden Schichten. Dies wird vom Grundwassermodell anhand der jeweiligen hydraulisch en Gradienten und der Durchlässigkeiten der Grundwasserleiter berechnet und kann entsprechend bilanziert werden. Ergebnisse der Modellrechnungen sind über die RWE Power AG zu erfragen. Generell dient die aktive Befüllung der Tagebauseen (Gesamtfüllmenge: ca. 400 Mio. m³/a, Gesamtvolumen der drei Tagebauseen: ca. 7 Mrd. m³) einer beschleunigten Wiederauffüllung der entwässerten oder abgesenkten Grundwasserleiter. Durch die jahrzehntelange Sümpfung im Rheinischen Braunkohlenrevier existiert ein Wass ermengendefizit von mehr als 20 Mrd. m³. Auch nach Erreichen der Zielwasserspiegel der T agebauseen muss daher im abnehmenden Umfang Wasser aus dem Rhein bzw. der Ru r zugeführt werden, um die Wasserverluste aus den Seen in die sümpfungsbeeinfl ussten Grundwasserleiter bis zur Wiederherstellung eines natürlichen Grundwasserregimes auszugleichen. Frage 4b: Welche Verdunstungsmengen entstehen jährl ich an den Seeoberflächen (auch während der Befüllung)? Für die bisherige Planung aller zukünftigen Tagebauseen werden im Auftrag der RWE Power AG derzeit Gutachten zur Entwicklung der Wasserqual ität und der resultierenden limnologischen Eigenschaften erstellt. Bestandteil der Untersuchungen sind auch Bilanzierungen des Wasserhaushaltes der Seen. Im Gebiet des Niederrheinischen Tieflands und der N iederrheinischen Buch gleichen sich Niederschlagseinträge und die Verdunstung von der freien Wasseroberfläche weitgehend aus. Somit brauchen diese Größen in den Wasserbilanzen w eder während der Flutung noch danach berücksichtigt werden. Für die Ermittlung der Befülldauer der Tagebauseen sind daher die Einleit- und die Aussickerungsmengen in die uml iegenden Schichten die maßgeblichen Größen. Frage 5: Welche Veränderungen werden bei den zu pum penden Mengen der Sümpfungswässer im Laufe des Anstiegs des Seepegels erwartet? Zur Sicherstellung der Standsicherheit der Tagebaus eeböschungen während der Befüllung werden Seebegleitbrunnen betrieben, die die Grundwasserspiegel in den entwässerten bzw. abgesenkten Grundwasserleitern entlang der Böschungen mehrere Meter unter der jeweiligen aktuellen Seespiegelhöhe halten und einen Zustrom v on Grundwasser aus höher gelegenen Grundwasserleitern in das Tagebaurestloch unterbind en (siehe Antwort auf Frage 4). Der Betrieb der Seebegleitbrunnen wird als nachlaufende Sümpfung bezeichnet. Die anfallenden Grundwassermengen werden bevorzugt wieder in die Ta gebauseen zurückgeführt. Mit zunehmender Annäherung an die Zielwasserstände der Tagebauseen kann die Differenz zwischen Seewasserspiegel und Gebirgswasserspiegel durch Reduzierung der Fördermengen der Seebegleitbrunnen zurückgefahren werden. Nach Erreichen der jeweiligen Zielwasserspiegel muss für einen begrenzten Zeitrau m eine deutlich geringere Einleitmenge zur Kompensation von Versickerungsverlusten aufrechterhalten werden. Frage 6: Trifft es zu, dass das verlegte Rohrleitun gssystem für das Schwalm-Nette-Gebiet schon jetzt nicht mehr genügend Sümpfungswässer zur Verfügung stehen? (Quelle: CDU-Schwalmtal Bürgerversammlung „ Ausstiegsszenarien und Risiken, die bei einem immer weiteren Vorziehen des Förderstopp …“ im Okt. 2021 ) Im Zusammenhang mit den wasserwirtschaftlichen Ausg leichsmaßnahmen für den Tagebau Garzweiler wird u. a. im Einzugsgebiet der Schwalm aufbereitetes Sümpfungswasser zum Schutz von grundwasserabhängigen schützenswerten Feuchtgebieten und zur Sicherung der 5 Wasserversorgung versickert. Nach den bisherigen Pr ognoserechnungen wird erst mit oder nach Bergbauende nicht mehr genügend Sümpfungswasse r für den Weiterbetrieb der Versickerungsanlagen zur Verfügung stehen. Die fehl enden Wassermengen werden dann zunehmend durch Rheinwasser kompensiert. Insofern i st es nicht zutreffend, dass bereits heute nicht mehr genügend Sümpfungswässer zur Verfügung stehen. Frage 7: Welche Qualität wird das Grundwasser haben , wie wird die Aufbereitung technisch vorbereitet und wer trägt welche Kosten hierfür? Gi bt es beim Wasserverband schon Rückstellungen für diese Aufgabe? Hier sind einerseits die Auswirkungen der Pyritoxidation und die Auswirkungen der stofflichen Belastungen des Rheinwassers zu betrachten. Das Kippengrundwasser wird durchschnittlich etwa 1.500 mg/l Sulfat, etwa 100 mg/l Eisen und mehrere Hundert Milligramm pro Liter Calcium enthalten. Die Aufbereitung dieses Wassers ist technisch zwar grundsätzlich möglich, aber mit einem großen Aufwand unter Einsatz von viel Energie sowie anderen Ressourcen verbunden und zude m sehr teuer. An den betroffenen Gewinnungsstandorten wird daher keine Aufbereitung erfolgen, sondern das Grundwasser wird an anderen Wasserwerken aus denselben Grundwas serleitern entnommen und in die Versorgungsgebiete geleitet. Die Wasserqualität wird sich damit nicht nennenswert ändern. Im Fall des infiltrierten Rheinwassers werden gerad e verschiedene Auswertungen durchgeführt, um zu erfassen und zu prognostizieren, an welchem Gewinnungsstandort wann wieviel Infiltrationswasser im Rohwasser enthalten ist bzw. zukünftig enthalten sein wird. Darüber hinaus befinden sich gerade verschiedene Gu tachten in der Bearbeitung, um den Kenntnisstand zur Mobilität von organischen Spurens toffen zu erweitern und zu klären, welches Aufbereitungsverfahren sich für welche Subs tanz eignet. Die Kompensation finanzieller Mehrbelastungen wird bilateral zwische n den jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen und dem Bergbautreibenden geklärt. Frage 7a: Stellt das Gülleaufkommen im Rheinischen Revier ein zusätzliches Problem bei der Wasseraufbereitung dar? Weist das Rheinische Re vier „Rote Gebiete“ auf, bzw. Gebiete, die sich knapp an der Obergrenze der Warnstufe „ROT“ befinden?? Im Tätigkeitsbereich des Erftverbands befinden sich 20 der 33 Grundwasserkörper, die ganz oder anteilig innerhalb dieses Gebietes liegen, auf grund erhöhter Nitratbelastungen in einem schlechten chemischen Zustand gemäß EG-Wasserrahmen richtlinie. Gleichzeitig wurden etwa 10.000 Feldblöcke mit einer Gesamtfläche von 4 87 km 2 als landwirtschaftliche Flächen mit hohem Emissionsrisiko und zusätzlichem Handlung sbedarf ausgewiesen, für die die verschärften Maßnahmen gemäß Düngeverordnung gelten (Stand März 2021 ohne Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen zur Gebietskulisse). Das Gülleaufkommen ist hierfür allerdings nicht ode r nur in Ausnahmefällen von Bedeutung. Die erhöhten landwirtschaftlichen Überschüsse resul tieren primär aus dem Anbau von Sonderkulturen und sonstigen ackerbaulichen Nutzungen. Frage 7c: Gibt es Gewässerkooperationen im Rheinisc hen Revier um den Nitratgehalt im Grundwasser zu reduzieren? In nahezu allen Wasserschutz- bzw. Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen im Rheinischen Revier, die das obere Grundwasserstockw erk bewirtschaften oder im hydraulischen Kontakt mit oberflächennahem Grundwas ser stehen, werden wasserwirtschaftliche-landwirtschaftliche Kooperationen zur Minderung der Stickstoffeinträge in das Grundwasser betrieben. 6 Frage 7d: Durch Sümpfungswässer (Anteil bis zu 80%) werden die problematischen Nitratwerte zur Zeit noch niedrig gehalten. Bei wieder ansteigendem Grundwasser ist anzunehmen, dass das im Boden befindliche Nitra t aus der Landwirtschaft ins Rohwasser gespült wird. Können den Wasserwerken Berechnungsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden, damit sie sich auf die veränderten Nitratwerte einstellen können? Der Nitrataustrag hängt von der Höhe der Stickstoff überschüsse, des Nitratabbaus im Oberboden und der Grundwasserneubildungsrate ab. Hierauf hat der Bergbau keinen Einfluss, so dass sich die Höhe des Nitrateintrags in das Grundwasser diesbezüglich nicht ändert. Die Zahl der Wassergewinnungsstandorte, die aktuell hinsichtlich der Nitratwerte der Rohwässer von den Infiltrationsmaßnahmen profitiere n, ist gering und keinesfalls flächendeckend. Der positive Effekt der Infiltratio nsmaßnahmen wird an den betreffenden Standorten auch über das Bergbauende hinaus erhalte n bleiben, denn auch das dann verstärkt zur Infiltration verwendete Rheinwasser w eist mit etwa 10 mg/l Nitrat ein sehr geringes Nitrat-Konzentrationsniveau auf. Grundsätzlich werden sich mit Bergbauende und Begin n der Seeflutungen die Grundwasserströmungsverhältnisse und somit auch die Einzugsgebiete zahlreicher Wassergewinnungsanlagen ändern. Mit den langfristig abnehmendem Infiltrationswassermengen geht dann auch deren Verdünnungswirkung bzgl. Nitrat zurück. Die damit verbundenen Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit werden u.a. im Rahmen der Arbeitsgruppe Wasserversorgung im Monitoring Ga rzweiler II beobachtet und jährlich in den Berichten zur Grundwasserbeschaffenheit sowie i m Monitoring-Jahresbericht dokumentiert und interpretiert (z. B. https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/braunkohlenausschuss/monitoring/2019.pdf ). Gleichzeitig werden die Auswirkungen des Infiltrationswassers in der Arbeitsgruppe Grundwasser ausgewertet und ebenfalls im o. g. im Monitoring-Jahresbericht beschrieben. Darüber hinaus berät der Erftverband seine Mitgliedsunternehmen im Rahmen seiner Verbandsaufgaben zu allen Fragen der Grund- und Rohwasserbeschaffenheit. Frage 7e: Welche Kosten fallen in der Wasserwirtsch aft zur Aufbereitung von belastetem Trinkwasser beispielsweise durch Nitrat, Pestizide, sauren Kippengewässern, Medikamentenrückständen usw. an? Wer trägt diese Kosten? Aussagen zu Kosten der Trinkwasseraufbereitung kann der Erftverband nicht treffen, weil der Erftverband selbst kein Wasserversorgungsunternehme n ist und keine entsprechenden Anlagen betreibt. Da den genannten stofflichen Belastungen nicht immer mit einer Aufbereitung begegnet wird, sondern auch durch die Vertiefung und Neuerschließu ng von Brunnen, die Verlagerung von Gewinnungsstandorten, die Überleitung der Wässer zu zentralen Aufbereitungsanlagen etc., sind genaue Kostenangaben oft nicht möglich bzw. in einem größeren Gesamtzusammenhang zu sehen. Zudem hängen die Kosten sehr von den aufzubereitenden Wassermengen ab. Kosten für die Aufbereitung im Zusammenhang mit Nit rat, Pflanzenbehandlungsmitteln und Medikamentenrückständen trägt das Wasserversorgungs unternehmen und damit die Verbraucher*innen. Eine Aufbereitung bzgl. Kippenwä ssern findet nicht statt. Im Fall einer Betroffenheit durch einen Kippengrundwasserabstrom besteht eine Ersatzwasserpflicht seitens des Bergbautreibenden. Die Kostenübernahme wird bilateral zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Bergbautreibendem geregelt. Zusatzkosten für die Verbraucher*innen entstehen in diesem Fall nicht. 7 Frage 7f: Wie beurteilt die Wasserwirtschaft einen Düngestopp in extrem belasteten Gebieten? Unabhängig von der Grundwasserbelastung durch Nitrat sollte die Landbewirtschaftung immer grundwasserverträglich erfolgen, d. h. so ausgerich tet sein, dass der Nitrateintrag im Sickerwasser eine Konzentration von 50 mg/l sicher unterschreitet. Nur unter dieser Voraussetzung sind der Grundwasserschutz, die Trinkwasserversorgung, der Gewässer- und der Meeresschutz gewährleistet. Ein vollständiger Düngestopp würde einem Stopp landwirtschaftlicher Nutzung gleichkommen. Das ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht das Ziel von berechtigter Kritik an zu hohen Stickstoffüberschüssen, zumal die mit einem vollstä ndigen Düngestopp verbundene schnellere Verdünnungswirkung der Nitratwerte des G rundwassers im Vergleich zu einer Landnutzung, die moderate Nitrateinträge <50 mg/l bewirkt, zeitlich wenig ins Gewicht fällt. Frage 8: Welches Problem stellt Mikroplastik in den derzeitigen Oberflächengewässern, die auch zur Trinkwasserversorgung dienen, dar? Im Rheinischen Revier gibt es keine Wassergewinnungsstandorte, die ihr Wasser unmittelbar aus der fließenden Welle eines oberirdischen Fließg ewässers entnehmen. Bei der vielfach praktizierten Uferfiltration sorgt die Untergrundpa ssage dafür, dass partikuläre Bestandteile einschließlich Mikroplastik zurückgehalten werden und nicht im Rohwasser enthalten sind. Frage 9: Das Wasserwerk Dirmerzheim soll tragende S äule der zukünftigen Wasserversorgung sein. Hier muss die Wasserschutzzone (mindestens die Zone IIIB) und der weitere Einzugsbereich geschützt werden. Ist das förmliche Verfahren zur Festlegung der Wasserschutzzone IIIB angestoßen? Das Wasserwerk Dirmerzheim ist von herausragender B edeutung für die zukünftige Wasserversorgung des zentralen Teils des Rheinische n Reviers zwischen Bedburg und Erftstadt. In der Leitentscheidung 2021 der Landesregierung NRW: Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier wird im Entscheidungssa tz 11 festgestellt, dass frühzeitig ein ausreichend hohes Schutzniveau für das zukünftig ve rgrößerte Einzugsgebiet festzusetzen ist. Aktuell sind weder das potentielle Einzugsgebiet (ab ca. 2050), noch das derzeit bestehende Einzugsgebiet über ein Wasserschutzgebiet oder den Regionalplan Köln geschützt. Im Regionalplan Köln sind lediglich die geplanten Wasserschutzzonen I bis IIIA und damit nur ein kleiner Teil des potenziellen und aktuellen Einzugsgebietes als „Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG)“ ausgewiesen. Für das aktu elle Einzugsgebiet besteht lediglich ein geplantes Wasserschutzgebiet bzw. eine geplante Wasserschutzgebietsverordnung, womit das Grundwasservorkommen aus Sicht der Wasser wirtschaft insgesamt nur unzureichend geschützt ist. Das Grundwasserdargebot in Dirmerzheim ist, wo imme r rechtlich möglich, nach Maßgabe des Besorgnisgrundsatzes zu schützen. Dies ist Aufgabe aller Behörden sowohl auf der Stufe planerischer Gestaltungen wie auch der Genehmigung von Vorhaben. Aus Sicht der Wasserwirtschaft besteht das Erfordernis zur Festse tzung eines Wasserschutzgebietes für das derzeit bestehende Einzugsgebiet. Das förmliche Verfahren zur Festsetzung eines Wasse rschutzgebietes Dirmerzheim wurde durch die Bezirksregierung Köln angestoßen. Die Ers tellung eines Schutzzonengutachtens wurde durch die RWE Power AG beauftragt. In diesem Rahmen soll auch das zukünftig zur Sicherstellung der langfristigen Wasserversorgung v ergrößerte Einzugsgebiet betrachtet werden. Dazu erfolgte am 07.04.2022 eine erste fach liche Abstimmung zwischen der Wasserwerk Dirmerzheim GbR, der BR Köln und dem Geologischem Dienst NRW. 8 Um darüber hinaus auch der Bedeutung der Wassergewi nnungsanlage Dirmerzheim für die zukünftige Wasserversorgung der Region sowie den Vo rgaben der Leitentscheidung 2021 Rechnung zu tragen, sollte das potenzielle Einzugsg ebiet Dirmerzheim aus Sicht der Wasserwirtschaft als BGG und Vorranggebiet und dami t als verbindliches Ziel der Raumordnung im neuen Regionalplan Köln dargestellt werden. Der Schutz des Grundwasservorkommens sollte nach unserer Auffassung keinesfalls erst auf der Genehmigungsebene ansetzen, sondern bereits auf der Ebene der regionalen Planung im Sinne des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes. Hierzu wäre ggfls. die Anlage 3 der LandesplanungsgesetzDVO anzupassen, um zeitnah auf die besonderen wasserwirtschaftlichen Herausforderungen im Rheinis chen Revier insbesondere vor dem Hintergrund des frühzeitigen Braunkohlenausstiegs r eagieren zu können und für die verschiedenen Akteure entsprechende Planungs- und R echtssicherheit zu schaffen. In der LPlG-DVO sollte für das Rheinische Revier bzw. das Braunkohlenplangebiet die Möglichkeit geschaffen werden, Vorranggebiete (Grundwasser- und Gewässerschutz) i.S. der Wasserschutzzonen I – IIIB öffentlicher Trinkwassergewinnungsanlagen auszuweisen. Frage 10: Das Wasser von Dirmerzheim soll in einem Verbundsystem bis in die Dürener Scholle geliefert werden, haben diese Brunnen dafür genügend Reserven? Im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Dirmerz heim bestehen ausreichende Reserven. Zuletzt wurde das nutzbare Grundwasserdar gebot im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis mit Stand vom Juli 2017 bilanziert. In diesem Rahmen er folgte auch eine Prüfung des derzeit bestehenden Wasserbedarfs. Die Wasserlieferungen au s dem Wasserwerk Dirmerzheim entsprechen den Vorgaben der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis vom 21.12.2017. Frage 11: Wie hoch ist der personenbezogene Wasserv erbrauch im Rheinischen Revier im Durchschnitt im gesamten Jahr? Für den gesamten Tätigkeitsbereich des Erftverbande s beträgt der durchschnittliche personenbezogene Wasserbedarf derzeit (Erfassungsja hr 2020/21) 541,7 l/d. Der personenbezogene Trinkwasserbedarf liegt bei 133,9 l/d. Frage 12: Wird bei den Prognosen zur Deckung des Tr inkwasserbedarfs der durchschnittliche Anstieg der Bevölkerung und der d urchschnittliche Anstieg des Pro Kopf Verbrauches berücksichtigt? Welche Trinkwa sserbrunnen können bis wann und eventuell ab wann wieder zur Deckung des Bedarfs genutzt werden? Bei den Prognosen zum Trinkwasserbedarf werden die Bevölkerungsvorausberechnungen der Gemeinden – vom Landesbetrieb Information und T echnik Nordrhein-Westfalen – verwendet. Ein durchschnittlicher Anstieg des Trinkwasserbedarfs ist seit rund 30 Jahren nicht mehr zu erkennen. Der beobachtete Trinkwasserbedarf stagniert seit einigen Jahren und hat eine leichte Tendenz zur Abnahme. Bei den Bedarfsprognosen wird daher immer der aktuelle spezifische Trinkwasserbedarf verwendet und konstant über den gesamten Prognosezeitraum angesetzt. Hinsichtlich des Wegfalls von Wassergewinnungsanlag en aufgrund von Kippenwassereinflüssen lassen sich folgende ungefähre Zeitangaben machen: Erft-Scholle: Wasserwerke Paffendorf und Glesch: ca. 5 Jahre nach Bergbauende (ca. 2035), Wasserwerk Sindorf: ca. 35 Jahre nach Bergbauende (ca. 2065), Wasserwerk Türnich: ca. 25 Jahre nach Bergbauende (ca. 2055). Eine Wassergewinnung an den betroffenen Standorten wird für einige Jahrzehnte nicht mehr möglich sein. Es erfolgt eine vollständige und vermutlich dauerhafte Verlagerung der wegfallenden Fördermenge n auf das Wasserwerk Dirmerzheim (siehe Antwort auf Frage 1a). 9 Venloer Scholle: Wasserwerk Fürth (ab ca. 2030). Eine Wassergewinnung an dem betroffenen Standort wird für einige Jahrzehnte oder dauerhaft nicht mehr möglich sein. Es erfolgt eine Verlagerung der wegfallenden Fördermengen in den Nordraum bzw. der Bezug aus anderen Versorgungsgebieten (siehe Antwort auf Frage 1a). Rur-Scholle: Brunnengalerie Bourheim (als Ersatz fü r das weggefallene Wasserwerk Aldenhoven, Wegfall ca. 2060). Temporäre Kompensati on durch Verlagerung von Fördermengen auf den Standort Koslar bis ca. 2100. Möglicherweise erfolgt danach wieder eine Rückverlagerung auf den Standort Bourheim. Hie rzu sind mittelfristig weitere Untersuchungen erforderlich. Frage 12a: Mit welchem Ansatz wird der Wasserverbra uch der Industrie bei der Gesamtbedarfsmenge berechnet? Wird dabei ausschließ lich Wasser in Trinkwasserqualität geliefert? Der Wasserbedarf und damit auch der Wasserverbrauch wird bei Industrieunternehmen (ab einer Wasserrechtshöhe von 20.000 m³/a) jährlich du rch den Erftverband mittels eines Erfassungsbogens erfragt. Dabei wird die genaue Herkunft des Wassers, die Verwendung im Betrieb und der Verbleib des Wassers nach der Nutzu ng ausgewertet. Überwiegend wird durch die Industrieunternehmen Grundwasser eingeset zt, das nach einer entsprechenden Aufbereitung auch als Trinkwasser geeignet wäre. Frage 12b: Für die Getränkeindustrie im Rheinischen Revier wird welche Menge an Trinkwasser voraussichtlich jedes Jahr benötigt? Die Getränkeindustrie hat derzeit einen Wasserbedarf von 2,8 Mio. m³/a. Frage 13: Wie hat sich der jährlich zur Verfügung s tehende Trinkwasservorrat seit dem Abbauanfang der noch aktiven Tagebaue verändert? Wi r bitten hier um eine Aufschlüsselung nach Grundwasserstockwerken und betroffenen Kreisen. Eine Beantwortung dieser Frage ist leider nicht mög lich, da eine Bilanzierung der für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung stehenden Grundwassermengen in der räumlichen und zeitlichen Auflösung nicht vorhanden ist. Trotz ein es sümpfungsbedingten Wassermengendefizits von mehr als 20 Mrd. m³ ist di e Wasserversorgung im Rheinischen Revier derzeit und zukünftig sichergestellt. Frage 14: Wie hat sich in jedem Kreis des Rheinisch en Reviers die jährliche Grundwasserneubildung seit Abbaubeginn der aktiven Tagebaue verändert? Unter Heranziehung der Grundwasserstandsentwicklung an einigen unbeeinflussten Grundwassermessstellen innerhalb des gesamten Tätigkeitsbereichs ermittelt der Erftverband jährlich einen Jahresfaktor der Grundwasserneubildu ng (angegeben in Prozent) für das zurückliegende Wasserwirtschaftsjahr. Regionale Dif ferenzierungen werden nicht vorgenommen. Die Entwicklung der Jahresfaktoren der Grundwasserneubildung seit 1970 kann den Jahresberichten des Erftverbandes entnomme n werden (Jahresbericht 2020: https://www.erftverband.de/wp-content/uploads/2021/08/ev-jahresbericht-2020_web- komplett.pdf ). 10 Frage 15: Welche Planungen sieht die Wasserbewirtsc haftung hinsichtlich der drei neuen Seeflächen vor? Welche Kosten werden durch die Tage bauseen entstehen und wer ist der Kostenträger? Angesichts der voraussichtlich günstigen Wasserqual ität wird nach Ende der Befüllung – abgesehen von der möglicherweise erforderlichen Regulierung und Unterhaltung der Abläufe und Ablaufgerinne – keine besondere Wasserbewirtschaftung erforderlich sein. Unterhaltung und Pflege der Uferbereiche sowie baulicher Anlagen etwa für die Freizeitnutzung werden sich in Abhängigkeit von den verschiedenen möglichen Nutzungen und Nutzern der Seen ergeben. Zur Prognose und Verteilung entstehender Kosten kan n der Erftverband keine Auskunft geben. Frage 15a: Wie wird die Wasserqualität der Restseen überwacht? Die Überwachung der Wasserqualität – etwa im Rahmen der Anforderungen der EG-WRRL – obliegt den zuständigen Behörden und ist ggf. durch ein geeignetes Monitoring zu ergänzen. Frage 16: Sind die Auswirkungen des Klimawandels sc hon berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der gutachterlichen Bewertung werden das künftige Durchmischungsverhalten sowie die Entwicklung von Wasserbeschaffenheit und Trophie mittels Computersimulationen modelliert. Die Computersimulationen berücksichtigt auch Klimawandelprojektionen. Frage 16a: Wird die Wasserwirtschaft bei zunehmende r Versorgungsknappheit in den Sommermonaten durch den Klimawandel (Hitze und Dürr e) Restriktionen befürworten? Wenn ja welche für die öffentliche Ver sorgung, die Landwirtschaft oder die industrielle Nutzung? Vor dem Hintergrund einer klimawandelbedingten Zuna hme von Trockenperioden ist der öffentlichen Wasserversorgung ein eindeutiger Vorra ng vor anderen konkurrierenden Nutzergruppen einzuräumen. Zur Gewährleistung der V ersorgungssicherheit müssen hierfür ausreichende Wasserrechte vorhanden sein. Angesich ts regional z.T. bereits bestehender und zukünftig vermehrt zu erwartender Nutzungskonflikte um die Ressource Grundwasser hält der Erftverband konkrete Vorgaben für die Grundwasserbewirtschaftung auf Landesebene für hilfreich. Für eine tiefergehende Beantwortung dieser Frage verweisen wir u.a. auf das MULNV NRW. Frage 16b: Könnten die neu entstehenden Tagebauseen planerisch in ein sinnvolles Hochwassermanagement einbezogen werden (Beispiel Du rchbruch der Inde in den Tagebau)? Die Nutzung der Tagebauseen im Rahmen des Hochwasse rmanagements ist grundsätzlich denkbar und wird bei bestehenden Seen wie dem Neffelsee oder dem Wassersportsee Zülpich bereits verwirklicht bzw. ist in der Planung. Konkr ete Planungen für die künftigen Seen bedürfen einer detaillierteren Analyse und liegen derzeit nicht vor. Frage 17: Welche Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe „ Flurabstandsprognose“ beim zuständigen Ministerium wurden im wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzept bisher berücksichtigt? Im Rahmen des Projekts „Flurabstandsprognose im Rhe inischen Revier“ des LANUV NRW wurden Berechnungen der künftigen mittleren Grundwa sserstände für den stationären Endzustand für verschiedene Szenarien durchgeführt (Stand der Tagebauplanung: 2018). 11 Aus den Ergebnissen der Bodenbewegungsmodellierung und den berechneten Grundwasserständen wurden Flurabstandskarten für mi ttlere hydrologische Verhältnisse erstellt. Die ermittelten potenziellen Vernässungsbereiche in den Niederungsgebieten stellen eine wichtige Grundlage für die Regional- und Baule itplanung dar. Für Aussagen auf lokaler Ebene sind weiterhin geeignete detaillierte Betrach tungen bzw. Auskünfte erforderlich, wie sie der Erftverband regelmäßig durchführt. Darüber hinaus liefern die Ergebnisse des Projekts „Flurabstandsprognose im Rheinischen Revier“ wichtige Erkenntnisse für die zukünftig in der Erftaue notwendigen Wasserhaltungsmaßnahmen. So zeigen die Kartendarste llungen zukünftiger potenzieller Vernässungsbereiche u.a., dass eine Erweiterung der bislang vom Erftverband erarbeiteten Flächenkulisse für zukünftige Wasserhaltungsmaßnahm en nach Süden vorgenommen werden muss. Derzeit nimmt der Erftverband Anpassun gen der Flächenkulisse vor und wird die neuen Erkenntnisse in den nächsten Monaten mit den betroffenen Kommunen diskutieren. Frage 18: Neben den Braunkohletagebauen nehmen auch Kiesgruben eine nicht zu vernachlässigende Größe im Rheinischen Revier ein. Wie positioniert sich die Wasserwirtschaft als Träger öffentlicher Belange ge genüber den aktuellen Genehmigungsverfahren neuer Abgrabungsstätten? Im Rahmen der behördlichen Genehmigungsverfahren fü r Neuaufschlüsse oder Erweiterungsvorhaben ist die wasserwirtschaftliche Verträglichkeit von Seiten der Antragsteller nachzuweisen. Eine Genehmigung kann e rfolgen, sofern die wasserwirtschaftliche Verträglichkeit gegeben ist und Beeinträchtigungen des Grundwassers durch Nebenbestimmungen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können. Der Erftverband als zuständiger Wasserwirtschaftsverban d prüft die Anträge im Rahmen der öffentlichen Beteiligung. Frage 19: Wie positioniert sich die Wasserwirtschaf t zu den vorhandenen Wasserschutzgebieten? Gibt es aus Sicht der Wasserw irtschaft einen Bedarf, mehr Wasserschutzgebiete auszuweisen und wo besteht dieser Bedarf? Für Einzugsgebiete, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, besteht grundsätzlich der Bedarf zur Ausweisung eines Wasserschutzgebietes. Aktueller Handlungsbedarf besteht insbesondere für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim. Siehe hierzu Antwort zu Frage 9. Frage 20: Welchen Investitionsstau liegt bei der In standhaltung und Modernisierung in der Wasserversorgungsinfrastruktur vor? Bitte Aufschlüs seln nach dem jeweiligen Wasserverband falls bekannt. Hierzu kann der Erftverband keine Auskunft geben. Frage 20a: Wie weit fortgeschritten ist die Digitalisierung in der Wasserversorgung? Hierzu kann der Erftverband keine Auskunft geben. Der DVGW als Branchenverband für das Gas- und Wasserfach berät Mitglieder der Wasservers orgungswirtschaft umfassend zum Thema Digitalisierung und hat einen sehr guten Über blick über den Grad der Digitalisierung im Bereich der Wasserversorgung. Erftverband, 20.06.2022
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage_BKA Juni 22 Fragen zu Auswirkungen Wasserwirtschaft)
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Sehr geehrter Herr Götz, die großräumigen Auswirkungen des Tagebaus auf den Wasserhaushalt und die Situation der mittel- und langfristigen Trinkwasserversorgung sind stark fragmentiert und wurden verteilt auf die verschiedenen Gremien angesprochen. Jedoch fehlt eine vernetzte Betrachtung der Gesamtsituation. Deshalb bitten wir zum nächsten Braunkohleausschuss, unter dem Thema „Sachstand zum Wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzept“ um die Beantwortung folgender Fragen zu den großräumigen Auswirkungen des Tagebaus auf die Versorgung mit Trinkwasser während und nach Beendigung des Braunkohletagebaus: 1.) Welchen räumlichen Umfang haben die Auswirkungen des Abbaus auf die Grundwasserverhältnisse? a.) Welche Wasserwerke sind im Einzugsbereich des Abbaus betroffen und welche Auswirkungen auf jedes dieser Wasserwerke werden erwartet? 2.) Sind die Folgen des Aachener Steinkohlereviers mit einbezogen worden, um auch hier die Wechselwirkung des Steinkohleabbaus mit Garzweiler zu betrachten? Wenn nein, wäre das nicht sinnvoll? 3.) Bei dem sukzessiven Anstieg des Seespiegels werden welche Auswirkungen (Umkehr der Druckverhältnisse, mögliche Pfade in die einzelnen Grundwasserstockwerke, lösliche Mineralien, oxidative Vorgänge) erwartet und auf welchen Stockwerken? a) Wie werden die Grundwasserstockwerke geschützt, welche zur Gewinnung von Trinkwasser herangezogen werden? Gibt es technische Möglichkeiten, diese Stockwerke besonders zu schützen? 4.) Der Wasserstand im Restlochsee muss immer höher sein als das ansteigende natürliche Grundwasser - bitte erklären sie die Vorgänge evtl. mit Zeitschiene. a) Wurde in diesem Zusammenhang berechnet, wie viel Seewasser in die Grundwasserstockwerke abgeben wird? b.) Welche Verdunstungsmengen entstehen jährlich an den Seeoberflächen (auch während der Befüllung)? 5.) Welche Veränderungen werden bei den zu pumpenden Mengen der Sümpfungswässer im Laufe des Anstiegs des Seepegels erwartet? 6.) Trifft es zu, dass das verlegte Rohrleitungssystem für das Schwalm-Nette-Gebiet schon jetzt nicht mehr genügend Sümpfungswässer zur Verfügung stehen? (Quelle: CDU-Schwalmtal Bürgerversammlung „ Ausstiegsszenarien und Risiken, die bei einem immer weiteren Vorziehen des Förderstopp …“ Okt. 21 ) GRÜNE im Braunkohlenausschuss Bezirksregierung, Raum H 455 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln 0172-6431213 gruene.regionalrat-koeln@gmx.de www.gruene-regionalrat-koeln.de Köln, den 5.4.2022 An den Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses Herrn Stefan Götz Bezirksregierung Köln Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss 50667 Köln 7.) Welche Qualitäten wird das Grundwasser haben, wie wird die Aufbereitung technisch vorbereitet und wer trägt welche Kosten hierfür? Gibt es beim Wasserverband schon Rückstellungen für diese Aufgabe? a) Stellt das Gülleaufkommen im Rheinischen Revier ein zusätzliches Problem bei der Wasseraufbereitung dar? Weist das Rheinische Revier „Rote Gebiete“ auf, bzw. Gebiete, die sich knapp an der Obergrenze der Warnstufe „ROT“ befinden? c) Gibt es Gewässerkooperationen im RR um den Nitratgehalt im Grundwasser zu reduzieren? d) Durch Sümpfungswasser (Anteil bis zu 80%) werden die problematischen Nitratwerte zur Zeit noch niedrig gehalten. Bei wieder ansteigendem Grundwasser ist anzunehmen, dass das im Boden befindliche Nitrat aus der Landwirtschaft ins Rohwasser gespült wird. Können den Wasserwerken Berechnungsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden, damit sie sich auf die veränderten Nitratwerte einstellen können? e) Welche Kosten fallen in der Wasserwirtschaft zur Aufbereitung von belastetem Trinkwasser beispielsweise durch Nitrat, Pestizide, sauren Kippengewässern, Medikamentenrückständen usw. an? Wer trägt diese Kosten? f) Wie beurteilt die Wasserwirtschaft einen Düngestopp in extrem belasteten Gebieten? 8.) Welches Problem stellt Mikroplastik in den derzeitgen Oberflächengewässern, die auch zur Trink- wasserversorgung dienen, dar? 9.) Das Wasserwerk Dirmerzheim soll tragende Säule der zukünftigen Wasserversorgung sein. n. Hier muss die Wasserschutzzone (mindestens die Zone IIIB) und der weitere Einzugsbereich geschützt werden. Ist das förmliche Verfahren zur Festlegung der Wasserschutzzone IIIB angestoßen? 10.) Das Wasser von Dirmerzheim soll in einem Verbundsystem bis in die Dürener Scholle geliefert werden, haben diese Brunnen dafür genügend Reserven? 11.) Wie hoch ist der personenbezogenen Wasserverbrauch im Rheinischen Revier im Durchschnitt im gesamten Jahr? 12.) Wird bei den Prognosen zur Deckung des Trinkwasserbedarfs der durchschnittliche Anstieg der Bevölkerung und der durchschnittliche Anstieg des Pro Kopf Verbrauches berücksichtigt? Welche Trinkwasserbrunnen können bis wann zur Deckung des Bedarfs genutzt werden? a) Mit welchem Ansatz wird der Wasserverbrauch der Industrie bei der Gesamtbedarfsmenge berechnet? Wird dabei ausschließlich Wasser in Trinkwasserqualität geliefert? b) Für die Getränkeindustrie im Rheinischen Revier wird welche Menge an Trinkwasser voraussichtlich jedes Jahr benötigt? 13.) Wie hat sich der jährlich zur Verfügung stehende Trinkwasservorrat seit dem Abbauanfang der noch aktiven Tagebaue verändert? Wir bitten hier um eine Aufschlüsselung nach Grundwasserstockwerken und betroffenen Kreisen. 14.) Wie hat sich in jedem Kreis des Rheinischen Reviers die jährliche Grundwasserneubildung seit Abbaubeginn der aktiven Tagebaue verändert? 15.) Welche Planungen sieht die Wasserbewirtschaftung hinsichtlich der drei neuen Seeflächen vor? Welche Kosten werden durch die Tagebauseen entstehen und wer ist der Kostenträger? a) Wie wird die Wasserqualität der Restseen überwacht? 16.) Sind die Auswirkungen des Klimawandels schon berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? a) Wird die Wasserwirtschaft bei zunehmender Versorgungsknappheit in den Sommermonaten durch den Klimawandel (Hitze und Dürre) Restriktionen befürworten? Wenn ja welche für die öffentliche Versorgung, die Landwirtschaft oder die industrielle Nutzung? b) Könnten die neu entstehenden Tagebauseen planerisch in ein sinnvolles Hochwassermanagement einbezogen werden (Beispiel Durchbruch der Inde in den Tagebau)? 17.) Welche Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe „Flurabstandsprognose“ beim zuständigen Ministerium wurden im wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzept bisher berücksichtigt? 18.) Neben den Braunkohletagebauen nehmen auch Kiesgruben eine nicht zu vernachlässigende Größe im Rheinischen Revier ein. Wie positioniert sich die Wasserwirtschaft als Träger öffentlicher Belange gegenüber den aktuellen Genehmigungsverfahren neuer Abgrabungsstätten? a) Welchen Einfluss haben die Kiesgruben auf die Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier? 19.) Wie positioniert sich die Wasserwirtschaft zu den vorhandenen Wasserschutzgebieten? Gibt es aus Sicht der Wasserwirtschaft einen Bedarf, mehr Wasserschutzgebiete auszuweisen und wo besteht dieser Bedarf? 20.) Welchen Investitionsstau liegt bei der Instandhaltung und Modernisierung in der Wasserversorgungs- infrastruktur vor? Bitte Aufschlüsseln nach dem jeweiligen Wasserverband falls bekannt. a) Wie weit fortgeschritten ist die Digitalisierung in der Wasserversorgung? Für die Berücksichtigung unserer Fragen zum Vortrag bedanken wir uns im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Horst Lambertz Ute Sickelmann Gudrun Zentis f.d.R. Annika Schmidt
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 05.04.2022 Sachstand zum Wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzept)
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Seite 1 von 14 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0777 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Andreas Krimphoff Telefon 0221-147-4676 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 22.06.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 24.06.2022 5.1 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 05.04.2022 Sachstand zum Wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzept Vorschlag: Der Braunkohlenausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis Erläuterungen: Die Fragen wurden durch Unterstützung von Seiten des Erftverbands beantwortet. Im Hinblick auf die Anfrage wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine fast identische Anfrage im Rahmen der letz- ten Sitzung der Kommission Rheinisches Revier am 06.05.2022 mit Unterstützung des Dezernates 54 der BR Köln sowie der RWE Power AG beantwortet wurde (Drucksache Nr. KRhR 3/2022). Des Weiteren hat der Braunkohlenausschuss in seiner Sitzung im Dezember 2021 beschlossen, dass ein Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept für das Rheinische Revier erstellt werden soll. Die- ser Prozess wird derzeit auf Landesebene betrieben und dürfte ebenfalls Erkenntnisse bringen, um Teile der hier aufgeworfenen Fragen mit zu beantworten. Vor diesem Hintergrund bittet das MULNV um Kenntnisnahme folgender Erläuterung: • „Die Landesregierung hat sowohl den Wunsch des Braunkohleausschusses zur Erarbei- tung eines wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für das Rheinische Revier als auch die Fragenkataloge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Sitzung der Kommission Rheinisches Revier am 06.05.2022 sowie zur Sitzung des Braunkohleausschusses am 24.6.2022 zur Kenntnis genommen. Aktuell laufen Vorarbeiten im Hinblick auf ein wasser- wirtschaftliches Gesamtkonzept, die mit der künftigen Landesregierung abzustimmen sind und die anschließend auch dem Braunkohleausschuss vorgestellt werden sollen. Die Be- antwortung der Fragenkataloge (zum 6.5.2022 durch die Bezirksregierung Köln bzw. zum 24.06.2022 durch den Erftverband) konnten aus terminlichen und Kapazitätsgründen nicht mit dem LANUV bzw. der Landesregierung abgestimmt werden; sie geben mithin nur die Sicht der genannten Fachstellen wieder. Im Übrigen werden mit den Fragenkatalogen aller- dings zum Teil Komplexe angesprochen, die im Rahmen eines wasserwirtschaftlichen Ge- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0777 Seite 2 von 14 samtkonzeptes durch gemeinsame Diskussionen einer gemeinsamen Sichtweise bzw. kon- sensualen Lösung zugeführt werden müssen. Insoweit sind die gegebenen Informationen und wasserwirtschaftlichen Einschätzungen als Diskussionsinput für weiterführende Ge- spräche zu verstehen." Antworten auf die Fragen durch den Erftverband: Frage 1: Welchen räumlichen Umfang haben die Auswirkungen des Abbaus auf die Grundwas - serverhältnisse? Im „Bericht über die Auswirkung der Grundwasserabsenkung durch die Entwässerungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus“ der RWE Power AG (letzter Stand: Oktober 2018) werden regelmäßig Angaben zu den durch bergbauliche Sümpfung beeinflussten Flächen im oberen Stockwerk (rd. 1.657 km², Stand: 2018) und den tieferen Grundwasserleitern (rd. 3.151 km², Stand: 2018) gemacht. Frage 1a: Welche Wasserwerke sind im Einzugsbereich des Abbaus betroffen und welche Aus - wirkungen auf jedes dieser Wasserwerke werden erwartet? Bergbaubedingte Beeinflussungen von Grundwassernutzungen im Rheinischen Revier werden von der RWE Power AG regelmäßig im „Bericht Wasserwirtschaftliche Sachverhalte“ (letzter Stand: Ok- tober 2018) für den Berichtszeitraum und einen Prognosezeitraum von sechs Jahren zusammenge- stellt und bewertet. Für alle Grundwasserentnehmer wird dargestellt, ob im Prognosezeitraum eine Beeinflussung durch Veränderungen des Grundwasserstandes, durch ein Verschwenkungen des Einzugsgebietes und eine qualitätsmäßige Beeinflussung durch Versickerungswasser vorliegt bzw. zu erwarten ist. Im Rahmen des Monitorings für die Tagebaue Garzweiler II und Inden werden durch den Erftverband im sechsjährigen Turnus Berichte zur Beeinflussung der Grundwasserentnahmen erarbeitet. Die Monitoringberichte für das Betrachtungsjahr 2018 (Bearbeitungsstände: 2022 bzw. 2021) kommen zu der Bewertung, dass eine Gefährdung der öffentlichen und privaten Wasserversorgung nicht zu besorgen ist und dass die Wasserversorgung in den Monitoringgebieten weiterhin sichergestellt ist. Darüber hinaus wurden bzw. werden durch den Erftverband und die RWE Power AG Wasserversor- gungskonzepte zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung für verschiedene Räume er- arbeitet, in denen bergbaubedingte Einflüsse auf Wassergewinnungsanlagen zu besorgen sind: Langfristkonzept zur Sicherstellung der zukünftigen Wasserversorgung in der Erft-Scholle (Betrachtung der Wassergewinnungsanlagen Glesch, Paffendorf, Sindorf, Türnich und Dir - merzheim), Stand: 2013, siehe TOP 3 der Sitzungsvorlage für die 159. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 14.12.2020 ( https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/braunkohlenaus- schuss/sitzungen/archiv/sitzung_159/03.pdf). Das Langfristkonzept wird durch den Erftver - band und die RWE Power AG nach Vorlage der aktualisierten Grundwassermodellrechnun- gen unter Berücksichtigung der neuen Tagebauplanung aktualisiert. Langfristkonzept für die Wasserversorgung des Verbandswasserwerks Aldenhoven (siehe TOP 3 der Sitzungsvorlage für die 159. Sitzung des Braunkohlenausschusses am Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0777 Seite 3 von 14 14.12.2020 ( https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/braunkohlenaus- schuss/sitzungen/archiv/sitzung_159/03.pdf). Das Langfristkonzept wird derzeit im Auftrag der RWE Power AG aktualisiert. Langfristkonzept zur Sicherstellung der Wasserversorgung im Nordraum durch den Wegfall des Wasserwerks Fürth (u. a. „Voruntersuchung zur langfristigen Sicherstellung der öffentli- chen Trinkwasserversorgung in den Bereichen Kapellen und Langwaden“ (RWE Power AG, 2007) mit „Prognose zur Entwicklung des Wasserbedarfs im Nordraum des Erftverbandes“ (Erftverband, 2007). Derzeit wird die Wasserverfügbarkeit nach Tagebauende und die Kon - kretisierung und Umsetzung des Langfristkonzeptes zur Verlagerung von Fördermengen des Wasserwerks Fürth (ca. 7 Mio. m³/a) durch die RWE Power AG in Zusammenarbeit mit dem Erftverband und einigen Wasserversorgern untersucht. Auf der Grundlage von Untersuchungen und Studien zum Infiltrationswassereinfluss an ver- schiedenen Wassergewinnungsstandorten (derzeit in Bearbeitung durch den Erftverband und die RWE Power AG), zur Eignung der Rheinwasserqualität für die Lieferung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser (derzeit in Bearbeitung durch die Unterarbeitsgruppe Rheinwas- serbeschaffenheit, Monitoring Garzweiler II) und zur ggf. notwendigen Aufbereitung von Rheinwasser für Infiltrationszwecke (Machbarkeitsstudie im Auftrag der RWE Power AG der- zeit in externer Bearbeitung) wird das Langfristkonzept für die Wasserversorgung im Nord - raum weiter konkretisiert. Frage 2: Sind die Folgen des Aachener Steinkohlereviers mit einbezogen worden, um auch hier die Wechselwirkung des Steinkohleabbaus mit Garzweiler zu betrachten? Wenn nein, wäre das nicht sinnvoll? Das von der RWE Power AG und dem Erftverband eingesetzte Reviermodell (großräumiges Grund- wasserströmungsmodell für das Rheinische Revier) berücksichtigt auch die Einflüsse des Steinkoh- lenbergbaus im Gebiet Meinweg – Wassenberg – Hückelhoven (Zeche Sophia Jakoba). Das Re - viermodell wird fortlaufend aktualisiert. Frage 3: Bei dem sukzessiven Anstieg des Seespiegels werden welche Auswirkungen (Umkehr der Druckverhältnisse, mögliche Pfade in die einzelnen Grundwasserstockwerke, lösli - che Mineralien, oxidative Vorgänge) erwartet und auf welchen Stockwerken? Bisher stellen die aktiven Braunkohlentagebaue die Sümpfungszentren dar, d. h. das Grundwasser weist hier die größten Absenkungen auf. Demzufolge strömt das Grundwasser den Tagebauen – konkret den Brunnen in und am Rand der Abbaugebiete – zu. Nach Bergbauende werden sich die Fließverhältnisse mit der Fremdflutung der Bergbaufolgeseen umkehren. Die Seen werden dann die höchsten Wasserstände aufweisen und das Wasser strömt aus den Seen in die angrenzenden Grundwasserleiter ab. Der Abstrom erfolgt mit ansteigendem Seewasserspiegel zunächst in die tie- feren und dann nachfolgend in die flacheren Grundwasserleiter bzw. Grundwasserstockwerke. Das ansteigende Grundwasser durchströmt auch die Abraumkippen der Braunkohletagebaue. Durch den Kontakt mit dem Grundwasser lösen sich die im Abraum enthaltenen Produkte der Pyri - toxidation und deren Folgereaktionen, vorherrschend Sulfat, Calcium und Eisen, untergeordnet auch Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0777 Seite 4 von 14 einzelne Schwermetalle. Das Sulfat ist sehr mobil, bleibt im Grundwasser gelöst und kann über weite Strecken transportiert werden. Die steigenden Sulfatkonzentrationen sind der wesentliche Grund für die unter Frage 1a thematisierten langfristigen Wasserversorgungskonzepte auf der Erft-Scholle und am Nordrand des Tagebaus Inden. Dagegen werden Eisen und die Schwermetalle durch Fällungs- und Adsorptionsreaktionen wieder im Sediment fixiert und können nicht über lange Strecken mit dem fließenden Grundwasser transportiert werden. Frage 3a: Wie werden die Grundwasserstockwerke geschützt, welche zur Gewinnung von Trink - wasser herangezogen werden? Gibt es technische Möglichkeiten, diese Stockwerke be- sonders zu schützen? Um die Pyritoxidation selbst und die damit verbundenen Auswirkungen zu begrenzen, wurden und werden bereits während des Bergbaus verschiedene Maßnahmen ergriffen, die beispielsweise im Rahmen der Arbeitsgruppe Abraumkippe im Monitoring Garzweiler koordiniert und im Monitoring- Jahresbericht dokumentiert werden (z. B. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gre- mien/braunkohlenausschuss/monitoring/2019.pdf). Durch eine optimierte Planung werden die Sohlen in den Tagebauen gezielt in pyritarme Schichten gelegt. Da die Sohlen lange offen liegen und somit lange dem für die Pyritoxidation maßgeblichen Sauerstoff ausgesetzt sind, wird hierdurch die Pyritoxidation vermindert. Die Abraumkippe Garzweiler wird so aufgebaut, dass pyritreiches Material unten und pyritarmes bzw. pyritfreies Material weiter oben verstürzt wird. Die Pyritoxidationsprodukte werden hierdurch in den tieferen Kippenteilen verbracht und es strömt weniger Sulfat in die für die Wassergewinnung relevanten flachen Grundwasserleiter ab. Da das pyritreichere Material gleichzeitig weniger durch - lässig ist, wird ein vertikaler Austausch innerhalb der Kippe zudem vermindert. In den Tagebauen Garzweiler und Hambach wird zudem der obere Teil der Abraumkippe, der an das obere Grundwasserstockwerk angrenzt, im Wesentlichen aus pyritfreiem Material verkippt, da - mit kein bis wenig Sulfat in das für die Wasserwirtschaft bedeutende obere Grundwasserstockwerk abströmen kann. Im Tagebau Garzweiler werden die Teile des Abraums, die zu wenig Calciumkarbonat (Kalk) ent - halten, um die bei der Pyritoxidation entstehende Säure zu neutralisieren, gezielt gekalkt. Hierdurch entsteht in der Kippe ein annähernd pH-neutrales – der pH-Wert liegt im Mittel bei pH = 6,3 – Kip - pengrundwasser. In den Abraumkippen der Tagebaue Inden und Hambach reicht das sedimentei - gene Puffervermögen aus, um die entstehende Säure zu neutralisieren, so dass hier nicht gekalkt werden muss. Trotz der beschriebenen Maßnahmen kann und wird es zum Abstrom sulfatreichen Kippengrund - wassers in Grundwasserleiter kommen, die wasserwirtschaftlich genutzt werden. Dies kann und wird zum Ausfall von Wasserwerken führen. Die oben (Frage 1a) genannten Wasserversorgungskon - zepte, die sich bereits in der Umsetzung befinden, stellen sicher, dass die Wasserversorgung in der Region aus der Region heraus sichergestellt ist und bleiben wird. Frage 4: Der Wasserstand im Restlochsee muss immer höher sein als das ansteigende natürliche Grundwasser - bitte erklären sie die Vorgänge evtl. mit Zeitschiene. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0777 Seite 5 von 14 Die Füllung der Tagebaurestlöcher wird durch Wasser aus der nachlaufenden Sümpfung (Förderung von Grundwasser aus Seebegleitbrunnen) und aus dem Rhein bzw. der Rur erfolgen. Die Seebe - gleitbrunnen stellen auch im Fall von Einleitungspausen, z. B. bei niedrigen Rheinwasserständen, sicher, dass der Grundwasserspiegel immer niedriger als der aktuelle Seewasserspiegel ist, damit es nicht zu Instabilitäten der Ufer und damit zu Böschungsbrüchen kommt. Die aktive Seebefüllung erfolgt zunächst bis zum Erreichen des jeweiligen Zielwasserspiegels des Tagebausees. Anschlie - ßend sind weitere Stützungsmengen erforderlich, um Aussickerungsverluste in die umliegenden Grundwasserleiter zu kompensieren. Frage 4a: Wurde in diesem Zusammenhang berechnet, wie viel Seewasser in die Grundwasser - stockwerke abgeben wird? Die Füllung der Tagebauseen wird im Rahmen der Prognoserechnungen mit dem Reviermodell durch den Bergbautreibenden modelliert. Sowohl die jeweiligen Tagebaurestlöcher als auch die Wasserkörper werden geeignet parametrisiert, um die Seefüllung realitätsnah abzubilden. Mit dem allmählichen Anstieg der Seespiegel und der Anbindung an die verschiedenen Grundwasserleiter (von unten nach oben) erfolgt der Abstrom bzw. die Aussickerung von Seewasser in die umliegen - den Schichten. Dies wird vom Grundwassermodell anhand der jeweiligen hydraulischen Gradienten und der Durchlässigkeiten der Grundwasserleiter berechnet und kann entsprechend bilanziert wer - den. Ergebnisse der Modellrechnungen sind über die RWE Power AG zu erfragen. Generell dient die aktive Befüllung der Tagebauseen (Gesamtfüllmenge: ca. 400 Mio. m³/a, Gesamt- volumen der drei Tagebauseen: ca. 7 Mrd. m³) einer beschleunigten Wiederauffüllung der entwäs - serten oder abgesenkten Grundwasserleiter. Durch die jahrzehntelange Sümpfung im Rheinischen Braunkohlenrevier existiert ein Wassermengendefizit von mehr als 20 Mrd. m³. Auch nach Erreichen der Zielwasserspiegel der Tagebauseen muss daher im abnehmenden Umfang Wasser aus dem Rhein bzw. der Rur zugeführt werden, um die Wasserverluste aus den Seen in die sümpfungsbe - einflussten Grundwasserleiter bis zur Wiederherstellung eines natürlichen Grundwasserregimes auszugleichen. Frage 4b: Welche Verdunstungsmengen entstehen jährlich an den Seeoberflächen (auch während der Befüllung)? Für die bisherige Planung aller zukünftigen Tagebauseen werden im Auftrag der RWE Power AG derzeit Gutachten zur Entwicklung der Wasserqualität und der resultierenden limnologischen Eigen- schaften erstellt. Bestandteil der Untersuchungen sind auch Bilanzierungen des Wasserhaushaltes der Seen. Im Gebiet des Niederrheinischen Tieflands und der Niederrheinischen Buch gleichen sich Nieder - schlagseinträge und die Verdunstung von der freien Wasseroberfläche weitgehend aus. Somit brau- chen diese Größen in den Wasserbilanzen weder während der Flutung noch danach berücksichtigt werden. Für die Ermittlung der Befülldauer der Tagebauseen sind daher die Einleit- und die Aussi - ckerungsmengen in die umliegenden Schichten die maßgeblichen Größen. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0777 Seite 6 von 14 Frage 5: Welche Veränderungen werden bei den zu pumpenden Mengen der Sümpfungswässer im Laufe des Anstiegs des Seepegels erwartet? Zur Sicherstellung der Standsicherheit der Tagebauseeböschungen während der Befüllung werden Seebegleitbrunnen betrieben, die die Grundwasserspiegel in den entwässerten bzw. abgesenkten Grundwasserleitern entlang der Böschungen mehrere Meter unter der jeweiligen aktuellen Seespie- gelhöhe halten und einen Zustrom von Grundwasser aus höher gelegenen Grundwasserleitern in das Tagebaurestloch unterbinden (siehe Antwort auf Frage 4). Der Betrieb der Seebegleitbrunnen wird als nachlaufende Sümpfung bezeichnet. Die anfallenden Grundwassermengen werden bevor - zugt wieder in die Tagebauseen zurückgeführt. Mit zunehmender Annäherung an die Zielwasser - stände der Tagebauseen kann die Differenz zwischen Seewasserspiegel und Gebirgswasserspiegel durch Reduzierung der Fördermengen der Seebegleitbrunnen zurückgefahren werden. Nach Errei- chen der jeweiligen Zielwasserspiegel muss für einen begrenzten Zeitraum eine deutlich geringere Einleitmenge zur Kompensation von Versickerungsverlusten aufrechterhalten werden. Frage 6: Trifft es zu, dass das verlegte Rohrleitungssystem für das Schwalm-Nette-Gebiet schon jetzt nicht mehr genügend Sümpfungswässer zur Verfügung stehen? (Quelle: CDU- Schwalmtal Bürgerversammlung „ Ausstiegsszenarien und Risiken, die bei einem immer weiteren Vorziehen des Förderstopp …“ im Okt. 2021) Im Zusammenhang mit den wasserwirtschaftlichen Ausgleichsmaßnahmen für den Tagebau Garz - weiler wird u. a. im Einzugsgebiet der Schwalm aufbereitetes Sümpfungswasser zum Schutz von grundwasserabhängigen schützenswerten Feuchtgebieten und zur Sicherung der Wasserversor - gung versickert. Nach den bisherigen Prognoserechnungen wird erst mit oder nach Bergbauende nicht mehr genügend Sümpfungswasser für den Weiterbetrieb der Versickerungsanlagen zur Verfü- gung stehen. Die fehlenden Wassermengen werden dann zunehmend durch Rheinwasser kompen- siert. Insofern ist es nicht zutreffend, dass bereits heute nicht mehr genügend Sümpfungswässer zur Verfügung stehen. Frage 7: Welche Qualität wird das Grundwasser haben, wie wird die Aufbereitung technisch vor - bereitet und wer trägt welche Kosten hierfür? Gibt es beim Wasserverband schon Rück- stellungen für diese Aufgabe? Hier sind einerseits die Auswirkungen der Pyritoxidation und die Auswirkungen der stofflichen Be - lastungen des Rheinwassers zu betrachten. Das Kippengrundwasser wird durchschnittlich etwa 1.500 mg/l Sulfat, etwa 100 mg/l Eisen und meh- rere Hundert Milligramm pro Liter Calcium enthalten. Die Aufbereitung dieses Wassers ist technisch zwar grundsätzlich möglich, aber mit einem großen Aufwand unter Einsatz von viel Energie sowie anderen Ressourcen verbunden und zudem sehr teuer. An den betroffenen Gewinnungsstandorten wird daher keine Aufbereitung erfolgen, sondern das Grundwasser wird an anderen Wasserwerken aus denselben Grundwasserleitern entnommen und in die Versorgungsgebiete geleitet. Die Was - serqualität wird sich damit nicht nennenswert ändern. Im Fall des infiltrierten Rheinwassers werden gerade verschiedene Auswertungen durchgeführt, um zu erfassen und zu prognostizieren, an welchem Gewinnungsstandort wann wieviel Infiltrationswas- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0777 Seite 7 von 14 ser im Rohwasser enthalten ist bzw. zukünftig enthalten sein wird. Darüber hinaus befinden sich gerade verschiedene Gutachten in der Bearbeitung, um den Kenntnisstand zur Mobilität von orga - nischen Spurenstoffen zu erweitern und zu klären, welches Aufbereitungsverfahren sich für welche Substanz eignet. Die Kompensation finanzieller Mehrbelastungen wird bilateral zwischen den jewei- ligen Wasserversorgungsunternehmen und dem Bergbautreibenden geklärt. Frage 7a: Stellt das Gülleaufkommen im Rheinischen Revier ein zusätzliches Problem bei der Wasseraufbereitung dar? Weist das Rheinische Revier „Rote Gebiete“ auf, bzw. Ge - biete, die sich knapp an der Obergrenze der Warnstufe „ROT“ befinden? Im Tätigkeitsbereich des Erftverbands befinden sich 20 der 33 Grundwasserkörper, die ganz oder anteilig innerhalb dieses Gebietes liegen, aufgrund erhöhter Nitratbelastungen in einem schlechten chemischen Zustand gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie. Gleichzeitig wurden etwa 10.000 Feldblö- cke mit einer Gesamtfläche von 487 km2 als landwirtschaftliche Flächen mit hohem Emissionsrisiko und zusätzlichem Handlungsbedarf ausgewiesen, für die die verschärften Maßnahmen gemäß Dün- geverordnung gelten (Stand März 2021 ohne Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen zur Ge- bietskulisse). Das Gülleaufkommen ist hierfür allerdings nicht oder nur in Ausnahmefällen von Bedeutung. Die erhöhten landwirtschaftlichen Überschüsse resultieren primär aus dem Anbau von Sonderkulturen und sonstigen ackerbaulichen Nutzungen. Frage 7c: Gibt es Gewässerkooperationen im Rheinischen Revier um den Nitratgehalt im Grund - wasser zu reduzieren? In nahezu allen Wasserschutz- bzw. Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen im Rhei- nischen Revier, die das obere Grundwasserstockwerk bewirtschaften oder im hydraulischen Kontakt mit oberflächennahem Grundwasser stehen, werden wasserwirtschaftliche-landwirtschaftliche Ko - operationen zur Minderung der Stickstoffeinträge in das Grundwasser betrieben. Frage 7d: Durch Sümpfungswässer (Anteil bis zu 80%) werden die problematischen Nitratwerte zur Zeit noch niedrig gehalten. Bei wieder ansteigendem Grundwasser ist anzunehmen, dass das im Boden befindliche Nitrat aus der Landwirtschaft ins Rohwasser gespült wird. Können den Wasserwerken Berechnungsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden, da- mit sie sich auf die veränderten Nitratwerte einstellen können? Der Nitrataustrag hängt von der Höhe der Stickstoffüberschüsse, des Nitratabbaus im Oberboden und der Grundwasserneubildungsrate ab. Hierauf hat der Bergbau keinen Einfluss, so dass sich die Höhe des Nitrateintrags in das Grundwasser diesbezüglich nicht ändert. Die Zahl der Wassergewinnungsstandorte, die aktuell hinsichtlich der Nitratwerte der Rohwässer von den Infiltrationsmaßnahmen profitieren, ist gering und keinesfalls flächendeckend. Der positive Effekt der Infiltrationsmaßnahmen wird an den betreffenden Standorten auch über das Bergbauende hinaus erhalten bleiben, denn auch das dann verstärkt zur Infiltration verwendete Rheinwasser weist mit etwa 10 mg/l Nitrat ein sehr geringes Nitrat-Konzentrationsniveau auf. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0777 Seite 8 von 14 Grundsätzlich werden sich mit Bergbauende und Beginn der Seeflutungen die Grundwasserströ - mungsverhältnisse und somit auch die Einzugsgebiete zahlreicher Wassergewinnungsanlagen än - dern. Mit den langfristig abnehmenden Infiltrationswassermengen geht dann auch deren Verdün - nungswirkung bzgl. Nitrat zurück. Die damit verbundenen Veränderungen der Grundwasserbeschaf- fenheit werden u.a. im Rahmen der Arbeitsgruppe Wasserversorgung im Monitoring Garzweiler II beobachtet und jährlich in den Berichten zur Grundwasserbeschaffenheit sowie im Monitoring-Jah - resbericht dokumentiert und interpretiert (z. B. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gre- mien/braunkohlenausschuss/monitoring/2019.pdf). Gleichzeitig werden die Auswirkungen des Infil - trationswassers in der Arbeitsgruppe Grundwasser ausgewertet und ebenfalls im o. g. im Monitoring- Jahresbericht beschrieben. Darüber hinaus berät der Erftverband seine Mitgliedsunternehmen im Rahmen seiner Verbandsaufgaben zu allen Fragen der Grund- und Rohwasserbeschaffenheit. Frage 7e: Welche Kosten fallen in der Wasserwirtschaft zur Aufbereitung von belastetem Trink - wasser beispielsweise durch Nitrat, Pestizide, sauren Kippengewässern, Medikamen - tenrückständen usw. an? Wer trägt diese Kosten? Aussagen zu Kosten der Trinkwasseraufbereitung kann der Erftverband nicht treffen, weil der Erft - verband selbst kein Wasserversorgungsunternehmen ist und keine entsprechenden Anlagen be - treibt. Da den genannten stofflichen Belastungen nicht immer mit einer Aufbereitung begegnet wird, son - dern auch durch die Vertiefung und Neuerschließung von Brunnen, die Verlagerung von Gewin - nungsstandorten, die Überleitung der Wässer zu zentralen Aufbereitungsanlagen etc., sind genaue Kostenangaben oft nicht möglich bzw. in einem größeren Gesamtzusammenhang zu sehen. Zudem hängen die Kosten sehr von den aufzubereitenden Wassermengen ab. Kosten für die Aufbereitung im Zusammenhang mit Nitrat, Pflanzenbehandlungsmitteln und Medika- mentenrückständen trägt das Wasserversorgungsunternehmen und damit die Verbraucher*innen. Eine Aufbereitung bzgl. Kippenwässern findet nicht statt. Im Fall einer Betroffenheit durch einen Kippengrundwasserabstrom besteht eine Ersatzwasserpflicht seitens des Bergbautreibenden. Die Kostenübernahme wird bilateral zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Bergbautreiben - dem geregelt. Zusatzkosten für die Verbraucher*innen entstehen in diesem Fall nicht. Frage 7f: Wie beurteilt die Wasserwirtschaft einen Düngestopp in extrem belasteten Gebieten? Unabhängig von der Grundwasserbelastung durch Nitrat sollte die Landbewirtschaftung immer grundwasserverträglich erfolgen, d. h. so ausgerichtet sein, dass der Nitrateintrag im Sickerwasser eine Konzentration von 50 mg/l sicher unterschreitet. Nur unter dieser Voraussetzung sind der Grundwasserschutz, die Trinkwasserversorgung, der Gewässer- und der Meeresschutz gewährleis- tet. Ein vollständiger Düngestopp würde einem Stopp landwirtschaftlicher Nutzung gleichkommen. Das ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht das Ziel von berechtigter Kritik an zu hohen Stickstoffüber- schüssen, zumal die mit einem vollständigen Düngestopp verbundene schnellere Verdünnungswir- kung der Nitratwerte des Grundwassers im Vergleich zu einer Landnutzung, die moderate Nitratein- träge <50 mg/l bewirkt, zeitlich wenig ins Gewicht fällt. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0777 Seite 9 von 14 Frage 8: Welches Problem stellt Mikroplastik in den derzeitigen Oberflächengewässern, die auch zur Trinkwasserversorgung dienen, dar? Im Rheinischen Revier gibt es keine Wassergewinnungsstandorte, die ihr Wasser unmittelbar aus der fließenden Welle eines oberirdischen Fließgewässers entnehmen. Bei der vielfach praktizierten Uferfiltration sorgt die Untergrundpassage dafür, dass partikuläre Bestandteile einschließlich Mikro- plastik zurückgehalten werden und nicht im Rohwasser enthalten sind. Frage 9: Das Wasserwerk Dirmerzheim soll tragende Säule der zukünftigen Wasserversorgung sein. Hier muss die Wasserschutzzone (mindestens die Zone IIIB) und der weitere Ein - zugsbereich geschützt werden. Ist das förmliche Verfahren zur Festlegung der Wasser- schutzzone IIIB angestoßen? Das Wasserwerk Dirmerzheim ist von herausragender Bedeutung für die zukünftige Wasserversor- gung des zentralen Teils des Rheinischen Reviers zwischen Bedburg und Erftstadt. In der Leitent - scheidung 2021 der Landesregierung NRW: Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlere - vier wird im Entscheidungssatz 11 festgestellt, dass frühzeitig ein ausreichend hohes Schutzniveau für das zukünftig vergrößerte Einzugsgebiet festzusetzen ist. Aktuell sind weder das potentielle Einzugsgebiet (ab ca. 2050), noch das derzeit bestehende Ein - zugsgebiet über ein Wasserschutzgebiet oder den Regionalplan Köln geschützt. Im Regionalplan Köln sind lediglich die geplanten Wasserschutzzonen I bis IIIA und damit nur ein kleiner Teil des potenziellen und aktuellen Einzugsgebietes als „Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG)“ ausgewiesen. Für das aktuelle Einzugsgebiet besteht lediglich ein geplantes Wasserschutz- gebiet bzw. eine geplante Wasserschutzgebietsverordnung, womit das Grundwasservorkommen aus Sicht der Wasserwirtschaft insgesamt nur unzureichend geschützt ist. Das Grundwasserdargebot in Dirmerzheim ist, wo immer rechtlich möglich, nach Maßgabe des Be- sorgnisgrundsatzes zu schützen. Dies ist Aufgabe aller Behörden sowohl auf der Stufe planerischer Gestaltungen wie auch der Genehmigung von Vorhaben. Aus Sicht der Wasserwirtschaft besteht das Erfordernis zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das derzeit bestehende Einzugs - gebiet. Das förmliche Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes Dirmerzheim wurde durch die Bezirksregierung Köln angestoßen. Die Erstellung eines Schutzzonengutachtens wurde durch die RWE Power AG beauftragt. In diesem Rahmen soll auch das zukünftig zur Sicherstellung der langfristigen Wasserversorgung vergrößerte Einzugsgebiet betrachtet werden. Dazu erfolgte am 07.04.2022 eine erste fachliche Abstimmung zwischen der Wasserwerk Dirmerzheim GbR, der BR Köln und dem Geologischem Dienst NRW. Um darüber hinaus auch der Bedeutung der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim für die zukünf- tige Wasserversorgung der Region sowie den Vorgaben der Leitentscheidung 2021 Rechnung zu tragen, sollte das potenzielle Einzugsgebiet Dirmerzheim aus Sicht der Wasserwirtschaft als BGG und Vorranggebiet und damit als verbindliches Ziel der Raumordnung im neuen Regionalplan Köln dargestellt werden. Der Schutz des Grundwasservorkommens sollte nach unserer Auffassung keinesfalls erst auf der Genehmigungsebene ansetzen, sondern bereits auf der Ebene der regionalen Planung im Sinne Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0777 Seite 10 von 14 des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes. Hierzu wäre ggfls. die Anlage 3 der Landesplanungsgesetz DVO anzupassen, um zeitnah auf die besonderen wasserwirtschaftlichen Herausforderungen im Rheinischen Revier insbesondere vor dem Hintergrund des frühzeitigen Braunkohlenausstiegs reagieren zu können und für die verschiedenen Akteure entsprechende Pla- nungs- und Rechtssicherheit zu schaffen. In der LPlG-DVO sollte für das Rheinische Revier bzw. das Braunkohlenplangebiet die Möglichkeit geschaffen werden, Vorranggebiete (Grundwasser- und Gewässerschutz) i.S. der Wasserschutzzonen I – IIIB öffentlicher Trinkwassergewinnungsanlagen auszuweisen. Frage 10: Das Wasser von Dirmerzheim soll in einem Verbundsystem bis in die Dürener Scholle geliefert werden, haben diese Brunnen dafür genügend Reserven? Im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim bestehen ausreichende Reserven. Zuletzt wurde das nutzbare Grundwasserdargebot im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis mit Stand vom Juli 2017 bilanziert. In diesem Rahmen erfolgte auch eine Prüfung des derzeit bestehenden Wasserbedarfs. Die Wasser - lieferungen aus dem Wasserwerk Dirmerzheim entsprechen den Vorgaben der gehobenen wasser- rechtlichen Erlaubnis vom 21.12.2017. Frage 11: Wie hoch ist der personenbezogene Wasserverbrauch im Rheinischen Revier im Durch - schnitt im gesamten Jahr? Für den gesamten Tätigkeitsbereich des Erftverbandes beträgt der durchschnittliche personenbezo- gene Wasserbedarf derzeit (Erfassungsjahr 2020/21) 541,7 l/d. Der personenbezogene Trinkwas - serbedarf liegt bei 133,9 l/d. Frage 12: Wird bei den Prognosen zur Deckung des Trinkwasserbedarfs der durchschnittliche An - stieg der Bevölkerung und der durchschnittliche Anstieg des Pro Kopf Verbrauches be - rücksichtigt? Welche Trinkwasserbrunnen können bis wann und eventuell ab wann wie- der zur Deckung des Bedarfs genutzt werden? Bei den Prognosen zum Trinkwasserbedarf werden die Bevölkerungsvorausberechnungen der Ge- meinden – vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen – verwendet. Ein durchschnittlicher Anstieg des Trinkwasserbedarfs ist seit rund 30 Jahren nicht mehr zu erkennen. Der beobachtete Trinkwasserbedarf stagniert seit einigen Jahren und hat eine leichte Tendenz zur Abnahme. Bei den Bedarfsprognosen wird daher immer der aktuelle spezifische Trinkwasserbedarf verwendet und konstant über den gesamten Prognosezeitraum angesetzt. Hinsichtlich des Wegfalls von Wassergewinnungsanlagen aufgrund von Kippenwassereinflüssen lassen sich folgende ungefähre Zeitangaben machen: Erft-Scholle: Wasserwerke Paffendorf und Glesch: ca. 5 Jahre nach Bergbauende (ca. 2035), Was- serwerk Sindorf: ca. 35 Jahre nach Bergbauende (ca. 2065), Wasserwerk Türnich: ca. 25 Jahre nach Bergbauende (ca. 2055). Eine Wassergewinnung an den betroffenen Standorten wird für einige Jahrzehnte nicht mehr möglich sein. Es erfolgt eine vollständige und vermutlich dauerhafte Verlage- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0777 Seite 11 von 14 rung der wegfallenden Fördermengen auf das Wasserwerk Dirmerzheim (siehe Antwort auf Frage 1a). Venloer Scholle: Wasserwerk Fürth (ab ca. 2030). Eine Wassergewinnung an dem betroffenen Standort wird für einige Jahrzehnte oder dauerhaft nicht mehr möglich sein. Es erfolgt eine Verlage- rung der wegfallenden Fördermengen in den Nordraum bzw. der Bezug aus anderen Versorgungs- gebieten (siehe Antwort auf Frage 1a). Rur-Scholle: Brunnengalerie Bourheim (als Ersatz für das weggefallene Wasserwerk Aldenhoven, Wegfall ca. 2060). Temporäre Kompensation durch Verlagerung von Fördermengen auf den Stand- ort Koslar bis ca. 2100. Möglicherweise erfolgt danach wieder eine Rückverlagerung auf den Stand- ort Bourheim. Hierzu sind mittelfristig weitere Untersuchungen erforderlich. Frage 12a: Mit welchem Ansatz wird der Wasserverbrauch der Industrie bei der Gesamtbedarfs - menge berechnet? Wird dabei ausschließlich Wasser in Trinkwasserqualität geliefert? Der Wasserbedarf und damit auch der Wasserverbrauch wird bei Industrieunternehmen (ab einer Wasserrechtshöhe von 20.000 m³/a) jährlich durch den Erftverband mittels eines Erfassungsbogens erfragt. Dabei wird die genaue Herkunft des Wassers, die Verwendung im Betrieb und der Verbleib des Wassers nach der Nutzung ausgewertet. Überwiegend wird durch die Industrieunternehmen Grundwasser eingesetzt, das nach einer entsprechenden Aufbereitung auch als Trinkwasser geeig- net wäre. Frage 12b: Für die Getränkeindustrie im Rheinischen Revier wird welche Menge an Trinkwasser voraussichtlich jedes Jahr benötigt? Die Getränkeindustrie hat derzeit einen Wasserbedarf von 2,8 Mio. m³/a. Frage 13: Wie hat sich der jährlich zur Verfügung stehende Trinkwasservorrat seit dem Abbauan - fang der noch aktiven Tagebaue verändert? Wir bitten hier um eine Aufschlüsselung nach Grundwasserstockwerken und betroffenen Kreisen. Eine Beantwortung dieser Frage ist leider nicht möglich, da eine Bilanzierung der für die Trinkwas - serversorgung zur Verfügung stehenden Grundwassermengen in der räumlichen und zeitlichen Auf- lösung nicht vorhanden ist. Trotz eines sümpfungsbedingten Wassermengendefizits von mehr als 20 Mrd. m³ ist die Wasserversorgung im Rheinischen Revier derzeit und zukünftig sichergestellt. Frage 14: Wie hat sich in jedem Kreis des Rheinischen Reviers die jährliche Grundwasserneubil - dung seit Abbaubeginn der aktiven Tagebaue verändert? Unter Heranziehung der Grundwasserstandsentwicklung an einigen unbeeinflussten Grundwasser- messstellen innerhalb des gesamten Tätigkeitsbereichs ermittelt der Erftverband jährlich einen Jah- resfaktor der Grundwasserneubildung (angegeben in Prozent) für das zurückliegende Wasserwirt - schaftsjahr. Regionale Differenzierungen werden nicht vorgenommen. Die Entwicklung der Jahres- faktoren der Grundwasserneubildung seit 1970 kann den Jahresberichten des Erftverbandes ent - nommen werden (Jahresbericht 2020: https://www.erftverband.de/wp-content/uploads/2021/08/ev- jahresbericht-2020_web-komplett.pdf). Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0777 Seite 12 von 14 Frage 15: Welche Planungen sieht die Wasserbewirtschaftung hinsichtlich der drei neuen Seeflä - chen vor? Welche Kosten werden durch die Tagebauseen entstehen und wer ist der Kostenträger? Angesichts der voraussichtlich günstigen Wasserqualität wird nach Ende der Befüllung – abgesehen von der möglicherweise erforderlichen Regulierung und Unterhaltung der Abläufe und Ablaufgerinne – keine besondere Wasserbewirtschaftung erforderlich sein. Unterhaltung und Pflege der Uferberei- che sowie baulicher Anlagen etwa für die Freizeitnutzung werden sich in Abhängigkeit von den ver- schiedenen möglichen Nutzungen und Nutzern der Seen ergeben. Zur Prognose und Verteilung entstehender Kosten kann der Erftverband keine Auskunft geben. Frage 15a: Wie wird die Wasserqualität der Restseen überwacht? Die Überwachung der Wasserqualität – etwa im Rahmen der Anforderungen der EG-WRRL –obliegt den zuständigen Behörden und ist ggf. durch ein geeignetes Monitoring zu ergänzen. Frage 16: Sind die Auswirkungen des Klimawandels schon berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der gutachterlichen Bewertung werden das künftige Durchmischungsverhalten sowie die Entwicklung von Wasserbeschaffenheit und Trophie mittels Computersimulationen modelliert. Die Computersimulationen berücksichtigt auch Klimawandelprojektionen. Frage 16a: Wird die Wasserwirtschaft bei zunehmender Versorgungsknappheit in den Sommermo- naten durch den Klimawandel (Hitze und Dürre) Restriktionen befürworten? Wenn ja wel- che für die öffentliche Versorgung, die Landwirtschaft oder die industrielle Nutzung? Vor dem Hintergrund einer klimawandelbedingten Zunahme von Trockenperioden ist der öffentli - chen Wasserversorgung ein eindeutiger Vorrang vor anderen konkurrierenden Nutzergruppen ein - zuräumen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit müssen hierfür ausreichende Wasser - rechte vorhanden sein. Angesichts regional z.T. bereits bestehender und zukünftig vermehrt zu erwartender Nutzungskonflikte um die Ressource Grundwasser hält der Erftverband konkrete Vor - gaben für die Grundwasserbewirtschaftung auf Landesebene für hilfreich. Für eine tiefergehende Beantwortung dieser Frage verweisen wir u.a. auf das MULNV NRW. Frage 16b: Könnten die neu entstehenden Tagebauseen planerisch in ein sinnvolles Hochwasser - management einbezogen werden (Beispiel Durchbruch der Inde in den Tagebau)? Die Nutzung der Tagebauseen im Rahmen des Hochwassermanagements ist grundsätzlich denkbar und wird bei bestehenden Seen wie dem Neffelsee oder dem Wassersportsee Zülpich bereits ver - wirklicht bzw. ist in der Planung. Konkrete Planungen für die künftigen Seen bedürfen einer detail - lierteren Analyse und liegen derzeit nicht vor. Frage 17: Welche Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe „Flurabstandsprognose“ beim zuständigen Ministerium wurden im wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzept bisher berücksichtigt? Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0777 Seite 13 von 14 Im Rahmen des Projekts „Flurabstandsprognose im Rheinischen Revier“ des LANUV NRW wurden Berechnungen der künftigen mittleren Grundwasserstände für den stationären Endzustand für ver - schiedene Szenarien durchgeführt (Stand der Tagebauplanung: 2018). Aus den Ergebnissen der Bodenbewegungsmodellierung und den berechneten Grundwasserständen wurden Flurabstands - karten für mittlere hydrologische Verhältnisse erstellt. Die ermittelten potenziellen Vernässungsbe - reiche in den Niederungsgebieten stellen eine wichtige Grundlage für die Regional- und Bauleitpla- nung dar. Für Aussagen auf lokaler Ebene sind weiterhin geeignete detaillierte Betrachtungen bzw. Auskünfte erforderlich, wie sie der Erftverband regelmäßig durchführt. Darüber hinaus liefern die Ergebnisse des Projekts „Flurabstandsprognose im Rheinischen Revier“ wichtige Erkenntnisse für die zukünftig in der Erftaue notwendigen Wasserhaltungsmaßnahmen. So zeigen die Kartendarstellungen zukünftiger potenzieller Vernässungsbereiche u.a., dass eine Erwei- terung der bislang vom Erftverband erarbeiteten Flächenkulisse für zukünftige Wasserhaltungsmaß- nahmen nach Süden vorgenommen werden muss. Derzeit nimmt der Erftverband Anpassungen der Flächenkulisse vor und wird die neuen Erkenntnisse in den nächsten Monaten mit den betroffenen Kommunen diskutieren. Fragen 18 / 18a: Neben den Braunkohletagebauen nehmen auch Kiesgruben eine nicht zu ver - nachlässigende Größe im Rheinischen Revier ein. Wie positioniert sich die Was- serwirtschaft als Träger öffentlicher Belange gegenüber den aktuellen Genehmi- gungsverfahren neuer Abgrabungsstätten? a) Welchen Einfluss haben die Kies- gruben auf die Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier? Im Rahmen der behördlichen Genehmigungsverfahren für Neuaufschlüsse oder Erweiterungsvor - haben ist die wasserwirtschaftliche Verträglichkeit von Seiten der Antragsteller nachzuweisen. Eine Genehmigung kann erfolgen, sofern die wasserwirtschaftliche Verträglichkeit gegeben ist und Be - einträchtigungen des Grundwassers durch Nebenbestimmungen mit hinreichender Sicherheit aus - geschlossen werden können. Der Erftverband als zuständiger Wasserwirtschaftsverband prüft die Anträge im Rahmen der öffentlichen Beteiligung. Frage 19: Wie positioniert sich die Wasserwirtschaft zu den vorhandenen Wasserschutzgebieten? Gibt es aus Sicht der Wasserwirtschaft einen Bedarf, mehr Wasserschutzgebiete aus - zuweisen und wo besteht dieser Bedarf? Für Einzugsgebiete, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, besteht grundsätzlich der Bedarf zur Ausweisung eines Wasserschutzgebietes. Aktueller Handlungsbedarf besteht insbeson- dere für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim. Siehe hierzu Antwort zu Frage 9. Frage 20: Welchen Investitionsstau liegt bei der Instandhaltung und Modernisierung in der Was - serversorgungsinfrastruktur vor? Bitte Aufschlüsseln nach dem jeweiligen Wasserver - band falls bekannt. Hierzu kann der Erftverband keine Auskunft geben. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0777 Seite 14 von 14 Frage 20a: Wie weit fortgeschritten ist die Digitalisierung in der Wasserversorgung? Hierzu kann der Erftverband keine Auskunft geben. Der DVGW als Branchenverband für das Gas- und Wasserfach berät Mitglieder der Wasserversorgungswirtschaft umfassend zum Thema Digitali- sierung und hat einen sehr guten Überblick über den Grad der Digitalisierung im Bereich der Was - serversorgung. Anlage(n): 1. Anfrage_BKA Juni 22 Fragen zu Auswirkungen Wasserwirtschaft 2. Schreiben Erftverband vom 20_06_2022
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0777
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 24.06.2022
- Erstellt
- 25.05.2022 09:42