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1018/2025

Neubau eines Erweiterungsbaus in Modulbauweise, einer Einfachturnhalle, eines Erweiterungsbaus für die Mensa und Umbau von Fachräumen am Schulzentrum Ostheim, Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51107 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.06.2025

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Anlage 2 - Lageplan (neu)

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Raumliste

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Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 3 - Kostenrahmen

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Anlage 5 - Erklärung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 2 - Lageplan (neu)

191 Zeichen

SZ Ostheim Hardtgenbuscher Kirchweg
Mittelpunkt: 362880, 5643429
1:1000Herausgeber:
Stadt Kö ln - Die Oberbü rgermeisterin
Erstellt am: 28.03.2025Seite 1 / 1
Anlage 2 neu - bitte austauschen!

Beschlussvorlage Rat

13825 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1018/2025 
Freigabedatum 
16.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau eines Erweiterungsbaus in Modulbauweise, einer Einfachturnhalle, eines 
Erweiterungsbaus für die Mensa und Umbau von Fachräumen für das Schulzentrum 
Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51107 Köln (Ostheim) - Bedarfsprüfungs-, Planungs- 
und Baubeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den zusätzlichen Raumbedarf am Schulzentrum Hardtgenbu-
scher Kirchweg 100, 51107 Köln (Ostheim) entsprechend der in Anlage 1 aufgeführten Raum-
liste fest. 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme und die Errichtung eines Erweite-
rungsbaus in Modulbauweise für Unterrichtszwecke einschließlich hierfür erforderlicher Ne-
benräume und Mehrzweckräume, einer Einfachturnhalle, eines Erweiterungsgebäudes zur 
Schaffung von zusätzlicher Speiseraumfläche, sowie den Umbau von bestehenden Räumen, 
die für naturwissenschaftlichen Unterricht ausgestattet sind und nach dem Umbau für andere 
Unterrichtszwecke dem Schulzentrum Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51107 Köln (Ostheim) 
zur Verfügung stehen sollen.  
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voran-
zutreiben. Den Planungen ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste (Anlage 1) zu Grunde 
zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Mit der Planung 
und Errichtung der Modulbauten sowie der Einfachturnhalle soll ein Totalunternehmen beauf-
tragt werden. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 
Sportausschuss 26.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
4. Die Kostenprognose für die unter Punkt 2 aufgeführten Maßnahmen beläuft sich –ohne die 
Kosten für eine eventuell notwendige Unterbringung der Schule in einem Interim - auf 57,2 
Mio. Euro zuzüglich eines Risikozuschlags in Höhe von 10%. Von den prognostizierten Ge-
samtbaukosten in Höhe von rund 62,9 Mio. Euro (inklusive 10% Risikozuschlag) entfallen ge-
schätzt 10,2 Mio. Euro auf die Planungskosten. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirt-
schaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städti-
schen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen 
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Gymnasien und 
Realschulen. Die Verwaltung prüft, inwiefern Fördermittel aus dem Startchancenprogramm 
zur Refinanzierung herangezogen werden können. 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstigen Nebenkosten) 
    siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.

3 
Begründung: 
 
1. Bedarfsfeststellung 
 
Im Zuge der Umsetzung von G9 am Heinrich-Heine-Gymnasium, dem festgestellten Zustand 
der naturwissenschaftlichen Räume des Gymnasiums und der Albert-Schweitzer-Realschule, 
sowie des bestehenden Raummangels an der Realschule besteht am Schulzentrum Ostheim, 
Hardtgenbuscher Kirchweg nachfolgender Raumbedarf. 
 
Der zusätzliche Raumbedarf für die Realschule beträgt 1.080 qm für allgemeine Unterrichts-
räume und umfasst 12 Unterrichtsräume und 3 Mehrzweckräume. Im Naturwissenschaftlichen 
Bereich werden insgesamt 528qm als Ersatz für die Naturwissenschaftlichen Räume im Be-
stand benötigt. Diese umfassen 4 Naturwissenschaftliche Räume und je nach Anordnung und 
Größe 4 Vorbereitungs- und Sammlungsräume.  
 
Die notwendige Erweiterung für das Gymnasium beträgt 1.152 qm für allgemeine Unterrichts-
räume. Dieser Bedarf umfasst 12 Unterrichtsräume und 4 Mehrzweckräume und ist auch für 
die Umsetzung von G9 erforderlich. Im Naturwissenschaftlichen Bereich werden 1.008 qm als 
Ersatz für die Naturwissenschaftlichen Räume (NW-Räume) im Bestand (6 NW-Räume und 3 
Vorbereitungsräume) inklusive des zusätzlichen Bedarfs von Naturwissenschaftlichen Räu-
men (2 NW-Räume und 2 Vorbereitungs-und Sammlungsräume) zur Umsetzung von G9 be-
nötigt. Insgesamt besteht für das Gymnasium ein Bedarf von 8 NW-Räumen und je nach An-
ordnung und Größe von 8 Vorbereitungs- und Sammlungsräumen. 
 
Darüber hinaus wird für die Nutzung beider Schulen eine zusätzliche Einfachturnhalle und 
eine Erweiterung des Speiseraums der Mensa benötigt. Der zusätzliche Gesamtflächenbedarf 
am Standort beträgt in Summe 4.348 qm zuzüglich WC Anlagen und Schulhoffläche. 
 
2. Baumaßnahmen 
 
Das Projekt wird in der priorisierten Schulbaumaßnahmenliste 2025 unter der laufenden Num-
mer 748 in Priorität 0 geführt. 
 
Um einen durchgängigen naturwissenschaftlichen Unterricht zu gewährleisten, sollen die ent-
sprechenden Unterrichts- und Vorbereitungsräume des Gymnasiums und der Realschule im 
Bestand erst dann für Unterrichtszecke umgebaut werden, wenn der neue Modulbau fertigge-
stellt wurde. 
 
Die zur Deckung des Raumbedarfes erforderlichen Baumaßnahmen lassen sich somit in zwei 
hintereinander abzuwickelnde Bauabschnitte gliedern: 
 
1. Der Ersatz und die Erweiterung der naturwissenschaftlichen Bereiche und die Erweite-
rung mit allgemeinen Unterrichts- und Mehrzweckräumen werden in einem neuen Mo-
dulbau zusammen mit einer Einfachturnhalle realisiert. Die Umsetzung der Maßnahme 
beziehungsweise Inbetriebnahme der Räumlichkeiten ist für das Schuljahr 2027/28 
vorgesehen.  
 
2. Die im Bestand vorhandenen naturwissenschaftlichen Bereiche werden für andere Un-
terrichtszwecke umgebaut. 
 
Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. 
 
3. Projektkosten und Finanzierung 
 
Die Kostenprognose für die Baumaßnahmen beläuft sich auf rund 57,2 Mio. Euro zuzüglich 
eines Risikozuschlags für Unvorhergesehenes in Höhe von 10 %. Von den geschätzten Ge-
samtbaukosten in Höhe von rund 62,9 Mio. Euro (inklusive 10% Risikozuschlag) entfallen ge-
schätzt 10,2 Mio. Euro auf die Planungskosten. In dieser Kostenprognose ist die Unterbrin-
gung des Schulbetriebs in einem Interimsgebäude nicht berücksichtigt.

4 
 
Nach derzeitigem Stand ist die Fertigstellung für 2028 geplant und es fallen im Rahmen der 
mittelfristigen Finanzplanung folgende Haushaltsbelastungen inklusive Nebenkosten an: 
 
 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme 
ab 2028 über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flä-
chenverrechnungspreises für Gymnasien und Realschulen aus dem Teilergebnisplan des Am-
tes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 
16, sonstige ordentliche Aufwendungen. 
 
Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten. Die 
erforderlichen Mehrbedarfe müssen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2028 ff. 
im Budget des Dezernates IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne 
Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sanie-
rungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger 
Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge wei-
terer Schulbau- und –sanierungsmaßnahmen mit weiteren, bisher noch nicht bezifferten 
Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. 
 
Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten 
Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, 
auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen.  
 
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen 
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem 
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech-
nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi-
schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er-
träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die 
umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit 
der Nutzer*innendienststelle abgerechnet. 
 
Aus der Errichtung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schul-
sparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 1,8 Mio. Euro zuzüglich 
Nebenkosten von rund 128.000 Euro.  
Die Aufwendungen von insgesamt rund 1,9 Mio. Euro jährlich sind voraussichtlich ab dem 
Haushaltsjahr 2028 aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt-
gruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, 
zu finanzieren. 
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in 
Höhe von rund 455.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten 
auf das Heinrich-Heine-Gymnasium. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege ent-
sprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte ab-
gebildet. 
 
2028 2029 ff.  
EUR Mio.  EUR Mio.  
Gymnasien 1,0 1,9 
Realschulen 0,8 1,5 
Gymnasien 0 0 
Realschulen 0 0 
Gymnasien 1,0 1,9 
Realschulen 0,8 1,5 
davon in bisheriger Planung enthalten: 
Haushaltsmehrbelastungen

5 
Aus der Errichtung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schul-
sparte „Realschulen“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 1,4 Mio. Euro zuzüglich 
Nebenkosten von rund 99.000 Euro.  
Die Aufwendungen von insgesamt rund 1,5 Mio. Euro jährlich sind voraussichtlich ab dem 
Haushaltsjahr 2028 aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt-
gruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, 
zu finanzieren. 
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in 
Höhe von rund 344.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten 
auf die Albert-Schweitzer-Realschule. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege 
entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte 
abgebildet. 
 
Die Albert-Schweitzer-Realschule nimmt seit dem Schuljahr 2024/25 am Bund-Länder-Pro-
gramm Startchancen für mehr Bildungsgerechtigkeit teil. Im Rahmen dieses Programms ste-
hen in der sogenannten Säule I (Investitionsbudget) auf Antrag der Kommune Fördermittel für 
eine förderliche Lernumgebung im Rahmen der Förderrichtlinien vom 09.09.2024 bei einem 
kommunalen Eigenanteil von 30% zur Verfügung. Inwieweit eine anteilige Finanzierung mit 
Fördermitteln der hier in Rede stehenden Maßnahme möglich und sinnvoll ist, befindet sich 
aktuell noch in laufenden Abstimmungen zwischen Schulträger, Schulaufsicht und Schule, die 
voraussichtlich bis zur Jahresmitte 2025 für alle 31 Kölner Startchancen-Schulen der ersten 
Gruppe abgeschlossen sein werden. 
 
4. Einrichtungskosten 
 
Der für die Beschaffung der Ausstattung erforderliche Einrichtungs- und Mittelfreigabebe-
schluss erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt. 
 
5. Weiterer Ablauf: 
 
Die Leistungsbeschreibung für den Modulbau und die Einfachturnhalle wird auf Grundlage der 
Machbarkeitsstudie und der vorliegenden Raumliste als Totalunternehmerleistung ausge-
schrieben und vergeben.  
 
Nach dem Beschluss finden die vertieften Abstimmungen mit der Schule statt. Bei diesen Ab-
stimmungen kann es zu Verschiebungen der Flächengrößen zwischen den einzelnen Funkti-
onsbereichen innerhalb der Raumliste kommen, welche jedoch keine Auswirkung auf die Ge-
samtfläche haben werden. 
 
Sollte eine vorübergehende Unterbringung in einem Interimsbau zur Aufrechterhaltung des 
Schulbetriebes erforderlich sein, so wird dazu zu gegebener Zeit eine gesonderte Beschluss-
vorlage den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt. 
 
6. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah 
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern 
würde.  
Die Notwendigkeit einer kurzfristigen Planungsaufnahme für die zusätzlichen Flächen ergibt 
sich aus dem Erfordernis, dass ohne die Erweiterung die Räumlichkeiten für die Durchführung 
des allgemeinen und des naturwissenschaftlichen Unterrichtsbereichs nicht vorhanden sind. 
Somit ist die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme gegeben. 
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.

6 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Raumliste 
Anlage 2 – Lageplan 
Anlage 3 – Kostenrahmen 
Anlage 4 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 1 - Raumliste

1710 Zeichen

SEK I 4-zügig ,SEK II 6-zügig, G9, Heinrich-Heine-Gymnasium, SEK I 4-zügig Realschule
Raumart Anzahl Größe Summe
Clusterforen Allgemeiner Unterricht
Allgemeiner Unterrichtsbereich HHG 1.152
SEK I, 4-zügig und SEK II 
Klassen/Kursraum 12 72 864
Mehrzweckraum SEK 4 72 288
Allgemeiner Unterrichtsbereich RS 1.080
SEK I, 4-zügig 
Klassen/Kursraum 12 72 864
Mehrzweckraum SEK 3 72 216
Naturwissenschaftlicher Bereich HHG 1.008
Bedarf inkl. Bestand
NW Raum SEK I 4 84 336 Wasseranschluss, 
Abluftanlage, Gasanschluss
NW Raum SEK II 4 72 288 Wasseranschluss, 
Abluftanlage, Gasanschluss
Vorbereitung/Sammlung 8 48 384
Wasseranschluss, 
Abluftanlage, Gasanschluss
Naturwissenschaftlicher Bereich RS 528
Bedarf inkl. Bestand
NW Raum SEK I 4 84 336 Wasseranschluss, 
Abluftanlage, Gasanschluss
Vorbereitung/Sammlung 4 48 192
Wasseranschluss, 
Abluftanlage, Gasanschluss
Ganztagsbereich 175
Speiseraum 1 175 175
Sporthalle 405
Spielfeldfläche (gem. DIN 
Einfachhalle) zzgl. Nebenräume 1 405 405
Wasseranschluss
(Nutzung als Versammlungsstätte)
SUMME 4.348
zzgl. WC-Anlagen und 
Schulhoffläche 
nicht ausgewiesen, entwurfsabhängig
Anlage 1 - 
Raumprogramm, Heinrich-Heine-Gymnasium G9 und Albert-Schweitzer-Realschule 
Neben der Umsetzung von G9 ist zu beachten, dass die seit vielen Jahren dringend 
erforderliche Fachraumsanierung NW im Bestand für beide Schulen auf Grund der 
vorhandenen Bausubstanz nicht mehr umsetzbar ist. Neben den 2 für G9 benötigten NW-
räumen zzgl. 2 Vorbereitungs- und Sammlungsräumen, ist eine Neuerrichtung von NW-
räumen zur Umsetzung des erforderlichen Lehrplans beider Schulen erforderlich. Der 
lehrplanmäßige Unterricht kann aktuell nicht umgesetzt werden. (s. Tabelle blau hinterlegt)

Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

5096 Zeichen

/ 2 
Dezernat VI,                .06.2025 
26 
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1018/2025, Stand 30.05.2025 
Neubau eines Erweiterungsbaus in Modulbauweise für naturwissenschaftlichen und 
allgemeinen Unterricht, einer Einfachturnhalle, eines Erweiterungsbaus für die Mensa 
und Umbau von naturwissenschaftl. Fachräumen für anderen Unterrichts für das 
Schulzentrum Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51107 Köln (Ostheim) - 
Bedarfsprüfungs-, Planungs- und Baubeschluss 
RPA-Nr. 143-12-02-25 
 
Gesamtplanungs- und Baukosten:     62.900.000 € brutto  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit der Vorlage beabsichtigt 26/Gebäudewirtschaft der Stadt Köln einen kombinierten Be-
darfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Neubau eines Erweiterungsbaus für 
den naturwissenschaftlichen und allgemeinen Unterrichtstrakt in Modulbauweise, sowie einer 
Einfachturnhalle und den Erweiterungsbau für die Mensa zu erwirken. Des Weiteren soll im 
Anschluss daran der Umbau der bisherigen naturwissenschaftlichen Räume zu anderen Un-
terrichtszwecken erfolgen, was ebenfalls Bestandteil der Beschlussvorlage ist. 
Es ist vorgesehen für die Maßnahme einen Totalunternehmer für Planung und Ausführung 
einzusetzen. Die federführende Koordination hierzu soll über 26 erfolgen. Im Rahmen des 
Vergabeverfahren ist ausführlich und detailliert zu dokumentieren, warum eine TU-Vergabe 
erforderlich und von einer Vergabe mit Einzelgewerken abgewichen werden soll. 
Die Notwendigkeit wird seitens der Verwaltung unter anderem mit der Umsetzung von G9, 
des festgestellten baulichen Zustandes der vorhandenen Räumlichkeiten und dem allgemein 
festgestellten und ermittelten zusätzlichen Raumbedarf (vgl. Anlage 1) begründet. 
Aufgrund der Dringlichkeitsbegründung gem. „Anlage 0“ ist eine Beschlussfassung laut Auf-
fassung der Verwaltung in der vorgesehenen Sitzungsfolge erforderlich, um eine vorgese-
hene Inbetriebnahme zum Schuljahr 2027/28 zu ermöglichen. Der Argumentation der Fach-
dienststelle bzgl. der Dringlichkeit kann seitens des RPA nicht vollumfänglich gefolgt werden, 
da es sich bei keiner der dargelegten Sachverhalte um nicht absehbare Ereignisse handelt. 
Die KomHVO §13 Abs.3 gibt vor, dass vor Beginn einer Investition, d.h. zur Fassung eines 
Baubeschlusses, eine Kostenberechnung vorliegen muss. Für Hochbaumaßnahmen sind die 
Anforderungen einer Kostenberechnung und an deren Detaillierungsgrad in der DIN 276 
festgelegt. Die Erstellung einer Kostenberechnung in hinreichender Genauigkeit erfolgt nach 
Abschluss der HOAI-Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). 
Aufgrund der noch frühen Projektphase sowie der daraus resultierenden geringen Planungs-
tiefe sind die hier bezifferten rd. 62,9 Mio. EUR als Kostenrahmen dargestellt. Anhand der 
vorgelegten Unterlagen ist nicht ersichtlich, auf welchen Grundlagen der Kostenrahmenher-
geleitet wurde. Des Weiteren ist zu beachten, dass bei den hier zu beschließenden Kosten 
die Unterbringung in ein notwendiges Interim während der Bauphase nicht berücksichtigt ist. 
Zudem wird ggf. eine anteilige Förderung der Maßnahme in Aussicht gestellt, welche noch 
durch die Verwaltung geprüft wird. Die Voraussetzungen und Maßgaben hierfür sind dement-
sprechend nicht bekannt. 
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, dass zunächst ein kombinierter Bedarfsfeststellungs- 
und Planungsbeschluss für eine stufenweise Beauftragung gefasst wird. 
12

- 2 - 
 
 
Nach Abschluss der Leistungsphasen 1-3 durch den Totalunternehmer sollte eine prüfbare 
und belastbare Planung und Kostenberechnung vorliegen. Auf dieser Basis kann die Verwal-
tung dann den Baubeschluss einholen. 
Weiterhin wurde in der Beschlussvorlage unter Punkt 2 angekündigt, die Planung gemäß 
den Energieleitlinien der Stadt Köln durchzuführen, andererseits entsprechend Punkt 6 die 
Umsetzung der Maßnahme nach den gesetzlichen Mindeststandards erfolgen, um die Vor-
gaben für die laufende Haushaltsbewirtschaftung einzuhalten. Da die Energieleitlinien hö-
here Anforderungen als der gesetzlich vorgesehene Mindeststandard aufweisen, wider-
spricht sich das geplante Vorgehen der Verwaltung dahingehend. 
Aufgrund des Wunsches der Verwaltung, die Beschlussvorlage kurzfristig in die politischen 
Gremien einzubringen, konnten weitere Unterlagen nicht mehr angefragt bzw. von der Fach-
dienststelle zur Verfügung gestellt werden. 
Eine Prüfung der Vorlage und Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt ist vor dem 
Hintergrund der oben genannten fehlenden Angaben nur eingeschränkt möglich. Das Rech-
nungsprüfungsamt kann insoweit seiner Verpflichtung zur Beratung der Politik nicht nach-
kommen. Gem. Rechnungsprüfungsordnung § 7 (2) sind Vorlagen so rechtzeitig zu übermit-
teln, dass dem Rechnungsprüfungsamt eine sachgerechte Beurteilung ermöglicht wird. Bei 
vorlagepflichtigen Kostenberechnungen zu Baumaßnahmen ist dies üblicherweise 1 Monat 
(siehe Wertgrenzenregelung für die Vorlage- und Informationspflichten gegenüber dem 
Rechnungsprüfungsamt (Stand 01.05.2025)). 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Sven Genseke 
stellv. Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

371 Zeichen

Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Wegen interner Abstimmung der beteiligten Dienststellen kann die Beschlussvorlage 
erst jetzt vorgelegt werden. 
Es handelt sich um den dringenden Bedarf zur Umsetzung von G9 der Stadt Köln.  
Sollte die Vorlage nicht bis Anfang Juli vom Rat beschlossen werden, ist eine 
Inbetriebnahme zum Schuljahr 2027/2028 nicht mehr möglich.

Anlage 3 - Kostenrahmen

1504 Zeichen

Kostenermittlung von Hochbauten nach DIN 276-1:2008-12 
Kostenschätzung nur Felder ausfüllen ! 
Kostenberechnung 
Dienststelle: 269/2 Datum: 04.04.2025 
Sachbearbeiter: Kühn 
Telefon: 20843 
Bauherr: 261/18 
Bauherr: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
Baumaßnahme: 
PLZ:     Ort: 
       51107 
1 | 3 | 5 | 7 | 9 zuschußfähig PS-Projektnummer: 18-XXXXX-XX 
2 | 4 | 6 | 8 | 0 nicht zuschußfähig SZ Ostheim 
Summe 100 Grundstück 0,00 € 
Summe 200 Herrichten und Erschließen 1.715.060,00 € 2.040.921,40 € 
Summe 300 Bauwerk- Baukonstruktionen 21.009.483,00 € 25.001.284,77 € 
Summe 400 Bauwerk- Technische Anlagen 9.004.064,00 € 10.714.836,16 € 
Summe 500 Außenanlagen 2.143.825,00 € 2.551.151,75 € 
Summe 600 Ausstattung und Kunstwerke 428.765,00 € 510.230,35 € 
Summe 700 Baunebenkosten 8.575.299,00 € 10.204.605,81 € 
Summe 900 HOAI-Architekten-/Ingenieurleistungen 0,00 €
Zwischensumme netto 42.876.496,00 € 
Zwischensumme netto 0,00 € 
MwSt. 19 % 8.146.534,24 € 
Gesamtkosten brutto 51.023.030,24 € 51.023.030 EUR     
Gesamtkosten brutto gerundet 51.500.000 EUR     
Baupreisindex (hier 11% p.a. auf ein Jahr) 5.665.000  EUR       
Gesamtkosten inkl. Preissteigerung aus Baupreisindex 57.165.000 EUR     
Pauschaler Risikozuschlag für Unvorhergesehenes (10%) 5.716.500 EUR       
Gesamtfinanzierungsrahmen 62.881.500 EUR     
Fachtechnisch geprüft: Fachtechnisch erstellt: 
Name/Datum    Name/Datum Kühn / 04.04.2025 
Unterschrift: Unterschrift: 
Erweiterung SZ Ostheim 
Köln 
100 - 700 
900 
100 - 700

Anlage 5 - Erklärung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

1991 Zeichen

26 16.06.2025 
269  
  
  
Erklärung zur Stellungnahme RPA-Nr. 143/12/02/2025 
Neubau eines Erweiterungsbaus in Modulbauweise für naturwissenschaftli-
chen und allgemeinen Unterricht, einer Einfachturnhalle, eines Erweiterungs-
baus für die Mensa und Umbau von naturwissenschaftl. Fachräumen für ande-
ren Unterrichts für das Schulzentrum Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51107 
Köln (Ostheim) - Bedarfsprüfungs-, Planungs- und Baubeschluss 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
zu der Stellungnahme des RPA und den aufgezeigten Unstimmigkeiten nimmt die 
Verwaltung wie folgt Stellung: 
Die Prüfung und Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes vom 12.06.2025 wurde 
zur Kenntnis genommen.  
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, dass zunächst ein kombinierter Bedarfsfest-
stellungs- und Planungsbeschluss für eine stufenweise Beauftragung gefasst werden 
soll und dass nach Abschluss der Leistungsphasen 1-3 durch das Totalunternehmen 
eine prüfbare und belastbare Planung und Kostenberechnung zur Erwirkung eines 
Baubeschlusses vorgelegt werden soll.  
Dadurch, dass ein Totalunternehmen gleichzeitig an mehreren Leistungsphasen –
insbesondere den LP 3 (Entwurf) bis LP 5 (Ausführungsplanung) arbeitet und zeitlich 
auch bereits seine Subunternehmen beauftragen kann, ist die Realisierung eines Ge-
bäudes wesentlich schneller möglich.  
Für das TU selber lässt sich nur so ein Projekt wirtschaftlich darstellen. Eine Unter-
brechung würde sich auf die Angebote niederschlagen.  
Eine Einbringung der LP 3 in den Gremienlauf sowie ein damit verbundener späterer 
Beginn der Leistungsphasen 4 und 5 würde die oben beschriebenen Synergieeffekte 
nicht nutzen und eine Verzögerung von vielen Monaten (geschätzt 8 – 9 Monaten) 
bedeuten.  
Der in der Schulbaumaßnahmenliste genannte Fertigstellungtermin ist nur haltbar, 
wenn die Planung und die Bauausführung kombiniert beschlossen werden.  
Die Gebäudewirtschaft folgt aus diesen zeitlichen Aspekten der Empfehlung des 
Rechnungsprüfungsamtes nicht.

Beratungsverlauf (6)

26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Sportausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.35 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1018/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.06.2025
Erstellt
07.04.2025 07:07