1018/2025
Neubau eines Erweiterungsbaus in Modulbauweise, einer Einfachturnhalle, eines Erweiterungsbaus für die Mensa und Umbau von Fachräumen am Schulzentrum Ostheim, Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51107 Köln
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Anlage 2 - Lageplan (neu)
191 Zeichen
SZ Ostheim Hardtgenbuscher Kirchweg Mittelpunkt: 362880, 5643429 1:1000Herausgeber: Stadt Kö ln - Die Oberbü rgermeisterin Erstellt am: 28.03.2025Seite 1 / 1 Anlage 2 neu - bitte austauschen!
Beschlussvorlage Rat
13825 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1018/2025
Freigabedatum
16.06.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Neubau eines Erweiterungsbaus in Modulbauweise, einer Einfachturnhalle, eines
Erweiterungsbaus für die Mensa und Umbau von Fachräumen für das Schulzentrum
Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51107 Köln (Ostheim) - Bedarfsprüfungs-, Planungs-
und Baubeschluss
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den zusätzlichen Raumbedarf am Schulzentrum Hardtgenbu-
scher Kirchweg 100, 51107 Köln (Ostheim) entsprechend der in Anlage 1 aufgeführten Raum-
liste fest.
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme und die Errichtung eines Erweite-
rungsbaus in Modulbauweise für Unterrichtszwecke einschließlich hierfür erforderlicher Ne-
benräume und Mehrzweckräume, einer Einfachturnhalle, eines Erweiterungsgebäudes zur
Schaffung von zusätzlicher Speiseraumfläche, sowie den Umbau von bestehenden Räumen,
die für naturwissenschaftlichen Unterricht ausgestattet sind und nach dem Umbau für andere
Unterrichtszwecke dem Schulzentrum Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51107 Köln (Ostheim)
zur Verfügung stehen sollen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voran-
zutreiben. Den Planungen ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste (Anlage 1) zu Grunde
zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Mit der Planung
und Errichtung der Modulbauten sowie der Einfachturnhalle soll ein Totalunternehmen beauf-
tragt werden.
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025
Sportausschuss 26.06.2025
Finanzausschuss 30.06.2025
Rat 03.07.2025
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4. Die Kostenprognose für die unter Punkt 2 aufgeführten Maßnahmen beläuft sich –ohne die
Kosten für eine eventuell notwendige Unterbringung der Schule in einem Interim - auf 57,2
Mio. Euro zuzüglich eines Risikozuschlags in Höhe von 10%. Von den prognostizierten Ge-
samtbaukosten in Höhe von rund 62,9 Mio. Euro (inklusive 10% Risikozuschlag) entfallen ge-
schätzt 10,2 Mio. Euro auf die Planungskosten. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirt-
schaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städti-
schen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Gymnasien und
Realschulen. Die Verwaltung prüft, inwiefern Fördermittel aus dem Startchancenprogramm
zur Refinanzierung herangezogen werden können.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstigen Nebenkosten)
siehe Begründung
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.
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Begründung:
1. Bedarfsfeststellung
Im Zuge der Umsetzung von G9 am Heinrich-Heine-Gymnasium, dem festgestellten Zustand
der naturwissenschaftlichen Räume des Gymnasiums und der Albert-Schweitzer-Realschule,
sowie des bestehenden Raummangels an der Realschule besteht am Schulzentrum Ostheim,
Hardtgenbuscher Kirchweg nachfolgender Raumbedarf.
Der zusätzliche Raumbedarf für die Realschule beträgt 1.080 qm für allgemeine Unterrichts-
räume und umfasst 12 Unterrichtsräume und 3 Mehrzweckräume. Im Naturwissenschaftlichen
Bereich werden insgesamt 528qm als Ersatz für die Naturwissenschaftlichen Räume im Be-
stand benötigt. Diese umfassen 4 Naturwissenschaftliche Räume und je nach Anordnung und
Größe 4 Vorbereitungs- und Sammlungsräume.
Die notwendige Erweiterung für das Gymnasium beträgt 1.152 qm für allgemeine Unterrichts-
räume. Dieser Bedarf umfasst 12 Unterrichtsräume und 4 Mehrzweckräume und ist auch für
die Umsetzung von G9 erforderlich. Im Naturwissenschaftlichen Bereich werden 1.008 qm als
Ersatz für die Naturwissenschaftlichen Räume (NW-Räume) im Bestand (6 NW-Räume und 3
Vorbereitungsräume) inklusive des zusätzlichen Bedarfs von Naturwissenschaftlichen Räu-
men (2 NW-Räume und 2 Vorbereitungs-und Sammlungsräume) zur Umsetzung von G9 be-
nötigt. Insgesamt besteht für das Gymnasium ein Bedarf von 8 NW-Räumen und je nach An-
ordnung und Größe von 8 Vorbereitungs- und Sammlungsräumen.
Darüber hinaus wird für die Nutzung beider Schulen eine zusätzliche Einfachturnhalle und
eine Erweiterung des Speiseraums der Mensa benötigt. Der zusätzliche Gesamtflächenbedarf
am Standort beträgt in Summe 4.348 qm zuzüglich WC Anlagen und Schulhoffläche.
2. Baumaßnahmen
Das Projekt wird in der priorisierten Schulbaumaßnahmenliste 2025 unter der laufenden Num-
mer 748 in Priorität 0 geführt.
Um einen durchgängigen naturwissenschaftlichen Unterricht zu gewährleisten, sollen die ent-
sprechenden Unterrichts- und Vorbereitungsräume des Gymnasiums und der Realschule im
Bestand erst dann für Unterrichtszecke umgebaut werden, wenn der neue Modulbau fertigge-
stellt wurde.
Die zur Deckung des Raumbedarfes erforderlichen Baumaßnahmen lassen sich somit in zwei
hintereinander abzuwickelnde Bauabschnitte gliedern:
1. Der Ersatz und die Erweiterung der naturwissenschaftlichen Bereiche und die Erweite-
rung mit allgemeinen Unterrichts- und Mehrzweckräumen werden in einem neuen Mo-
dulbau zusammen mit einer Einfachturnhalle realisiert. Die Umsetzung der Maßnahme
beziehungsweise Inbetriebnahme der Räumlichkeiten ist für das Schuljahr 2027/28
vorgesehen.
2. Die im Bestand vorhandenen naturwissenschaftlichen Bereiche werden für andere Un-
terrichtszwecke umgebaut.
Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet.
3. Projektkosten und Finanzierung
Die Kostenprognose für die Baumaßnahmen beläuft sich auf rund 57,2 Mio. Euro zuzüglich
eines Risikozuschlags für Unvorhergesehenes in Höhe von 10 %. Von den geschätzten Ge-
samtbaukosten in Höhe von rund 62,9 Mio. Euro (inklusive 10% Risikozuschlag) entfallen ge-
schätzt 10,2 Mio. Euro auf die Planungskosten. In dieser Kostenprognose ist die Unterbrin-
gung des Schulbetriebs in einem Interimsgebäude nicht berücksichtigt.
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Nach derzeitigem Stand ist die Fertigstellung für 2028 geplant und es fallen im Rahmen der
mittelfristigen Finanzplanung folgende Haushaltsbelastungen inklusive Nebenkosten an:
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme
ab 2028 über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flä-
chenverrechnungspreises für Gymnasien und Realschulen aus dem Teilergebnisplan des Am-
tes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile
16, sonstige ordentliche Aufwendungen.
Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten. Die
erforderlichen Mehrbedarfe müssen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2028 ff.
im Budget des Dezernates IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne
Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sanie-
rungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger
Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge wei-
terer Schulbau- und –sanierungsmaßnahmen mit weiteren, bisher noch nicht bezifferten
Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist.
Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten
Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben,
auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen.
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech-
nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi-
schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er-
träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die
umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit
der Nutzer*innendienststelle abgerechnet.
Aus der Errichtung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schul-
sparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 1,8 Mio. Euro zuzüglich
Nebenkosten von rund 128.000 Euro.
Die Aufwendungen von insgesamt rund 1,9 Mio. Euro jährlich sind voraussichtlich ab dem
Haushaltsjahr 2028 aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt-
gruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen,
zu finanzieren.
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in
Höhe von rund 455.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten
auf das Heinrich-Heine-Gymnasium. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege ent-
sprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte ab-
gebildet.
2028 2029 ff.
EUR Mio. EUR Mio.
Gymnasien 1,0 1,9
Realschulen 0,8 1,5
Gymnasien 0 0
Realschulen 0 0
Gymnasien 1,0 1,9
Realschulen 0,8 1,5
davon in bisheriger Planung enthalten:
Haushaltsmehrbelastungen
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Aus der Errichtung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schul-
sparte „Realschulen“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 1,4 Mio. Euro zuzüglich
Nebenkosten von rund 99.000 Euro.
Die Aufwendungen von insgesamt rund 1,5 Mio. Euro jährlich sind voraussichtlich ab dem
Haushaltsjahr 2028 aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt-
gruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen,
zu finanzieren.
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in
Höhe von rund 344.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten
auf die Albert-Schweitzer-Realschule. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege
entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte
abgebildet.
Die Albert-Schweitzer-Realschule nimmt seit dem Schuljahr 2024/25 am Bund-Länder-Pro-
gramm Startchancen für mehr Bildungsgerechtigkeit teil. Im Rahmen dieses Programms ste-
hen in der sogenannten Säule I (Investitionsbudget) auf Antrag der Kommune Fördermittel für
eine förderliche Lernumgebung im Rahmen der Förderrichtlinien vom 09.09.2024 bei einem
kommunalen Eigenanteil von 30% zur Verfügung. Inwieweit eine anteilige Finanzierung mit
Fördermitteln der hier in Rede stehenden Maßnahme möglich und sinnvoll ist, befindet sich
aktuell noch in laufenden Abstimmungen zwischen Schulträger, Schulaufsicht und Schule, die
voraussichtlich bis zur Jahresmitte 2025 für alle 31 Kölner Startchancen-Schulen der ersten
Gruppe abgeschlossen sein werden.
4. Einrichtungskosten
Der für die Beschaffung der Ausstattung erforderliche Einrichtungs- und Mittelfreigabebe-
schluss erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt.
5. Weiterer Ablauf:
Die Leistungsbeschreibung für den Modulbau und die Einfachturnhalle wird auf Grundlage der
Machbarkeitsstudie und der vorliegenden Raumliste als Totalunternehmerleistung ausge-
schrieben und vergeben.
Nach dem Beschluss finden die vertieften Abstimmungen mit der Schule statt. Bei diesen Ab-
stimmungen kann es zu Verschiebungen der Flächengrößen zwischen den einzelnen Funkti-
onsbereichen innerhalb der Raumliste kommen, welche jedoch keine Auswirkung auf die Ge-
samtfläche haben werden.
Sollte eine vorübergehende Unterbringung in einem Interimsbau zur Aufrechterhaltung des
Schulbetriebes erforderlich sein, so wird dazu zu gegebener Zeit eine gesonderte Beschluss-
vorlage den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt.
6. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern
würde.
Die Notwendigkeit einer kurzfristigen Planungsaufnahme für die zusätzlichen Flächen ergibt
sich aus dem Erfordernis, dass ohne die Erweiterung die Räumlichkeiten für die Durchführung
des allgemeinen und des naturwissenschaftlichen Unterrichtsbereichs nicht vorhanden sind.
Somit ist die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme gegeben.
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.
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Anlagen:
Anlage 1 – Raumliste
Anlage 2 – Lageplan
Anlage 3 – Kostenrahmen
Anlage 4 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 1 - Raumliste
1710 Zeichen
SEK I 4-zügig ,SEK II 6-zügig, G9, Heinrich-Heine-Gymnasium, SEK I 4-zügig Realschule Raumart Anzahl Größe Summe Clusterforen Allgemeiner Unterricht Allgemeiner Unterrichtsbereich HHG 1.152 SEK I, 4-zügig und SEK II Klassen/Kursraum 12 72 864 Mehrzweckraum SEK 4 72 288 Allgemeiner Unterrichtsbereich RS 1.080 SEK I, 4-zügig Klassen/Kursraum 12 72 864 Mehrzweckraum SEK 3 72 216 Naturwissenschaftlicher Bereich HHG 1.008 Bedarf inkl. Bestand NW Raum SEK I 4 84 336 Wasseranschluss, Abluftanlage, Gasanschluss NW Raum SEK II 4 72 288 Wasseranschluss, Abluftanlage, Gasanschluss Vorbereitung/Sammlung 8 48 384 Wasseranschluss, Abluftanlage, Gasanschluss Naturwissenschaftlicher Bereich RS 528 Bedarf inkl. Bestand NW Raum SEK I 4 84 336 Wasseranschluss, Abluftanlage, Gasanschluss Vorbereitung/Sammlung 4 48 192 Wasseranschluss, Abluftanlage, Gasanschluss Ganztagsbereich 175 Speiseraum 1 175 175 Sporthalle 405 Spielfeldfläche (gem. DIN Einfachhalle) zzgl. Nebenräume 1 405 405 Wasseranschluss (Nutzung als Versammlungsstätte) SUMME 4.348 zzgl. WC-Anlagen und Schulhoffläche nicht ausgewiesen, entwurfsabhängig Anlage 1 - Raumprogramm, Heinrich-Heine-Gymnasium G9 und Albert-Schweitzer-Realschule Neben der Umsetzung von G9 ist zu beachten, dass die seit vielen Jahren dringend erforderliche Fachraumsanierung NW im Bestand für beide Schulen auf Grund der vorhandenen Bausubstanz nicht mehr umsetzbar ist. Neben den 2 für G9 benötigten NW- räumen zzgl. 2 Vorbereitungs- und Sammlungsräumen, ist eine Neuerrichtung von NW- räumen zur Umsetzung des erforderlichen Lehrplans beider Schulen erforderlich. Der lehrplanmäßige Unterricht kann aktuell nicht umgesetzt werden. (s. Tabelle blau hinterlegt)
Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
5096 Zeichen
/ 2 Dezernat VI, .06.2025 26 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1018/2025, Stand 30.05.2025 Neubau eines Erweiterungsbaus in Modulbauweise für naturwissenschaftlichen und allgemeinen Unterricht, einer Einfachturnhalle, eines Erweiterungsbaus für die Mensa und Umbau von naturwissenschaftl. Fachräumen für anderen Unterrichts für das Schulzentrum Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51107 Köln (Ostheim) - Bedarfsprüfungs-, Planungs- und Baubeschluss RPA-Nr. 143-12-02-25 Gesamtplanungs- und Baukosten: 62.900.000 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Vorlage beabsichtigt 26/Gebäudewirtschaft der Stadt Köln einen kombinierten Be- darfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Neubau eines Erweiterungsbaus für den naturwissenschaftlichen und allgemeinen Unterrichtstrakt in Modulbauweise, sowie einer Einfachturnhalle und den Erweiterungsbau für die Mensa zu erwirken. Des Weiteren soll im Anschluss daran der Umbau der bisherigen naturwissenschaftlichen Räume zu anderen Un- terrichtszwecken erfolgen, was ebenfalls Bestandteil der Beschlussvorlage ist. Es ist vorgesehen für die Maßnahme einen Totalunternehmer für Planung und Ausführung einzusetzen. Die federführende Koordination hierzu soll über 26 erfolgen. Im Rahmen des Vergabeverfahren ist ausführlich und detailliert zu dokumentieren, warum eine TU-Vergabe erforderlich und von einer Vergabe mit Einzelgewerken abgewichen werden soll. Die Notwendigkeit wird seitens der Verwaltung unter anderem mit der Umsetzung von G9, des festgestellten baulichen Zustandes der vorhandenen Räumlichkeiten und dem allgemein festgestellten und ermittelten zusätzlichen Raumbedarf (vgl. Anlage 1) begründet. Aufgrund der Dringlichkeitsbegründung gem. „Anlage 0“ ist eine Beschlussfassung laut Auf- fassung der Verwaltung in der vorgesehenen Sitzungsfolge erforderlich, um eine vorgese- hene Inbetriebnahme zum Schuljahr 2027/28 zu ermöglichen. Der Argumentation der Fach- dienststelle bzgl. der Dringlichkeit kann seitens des RPA nicht vollumfänglich gefolgt werden, da es sich bei keiner der dargelegten Sachverhalte um nicht absehbare Ereignisse handelt. Die KomHVO §13 Abs.3 gibt vor, dass vor Beginn einer Investition, d.h. zur Fassung eines Baubeschlusses, eine Kostenberechnung vorliegen muss. Für Hochbaumaßnahmen sind die Anforderungen einer Kostenberechnung und an deren Detaillierungsgrad in der DIN 276 festgelegt. Die Erstellung einer Kostenberechnung in hinreichender Genauigkeit erfolgt nach Abschluss der HOAI-Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Aufgrund der noch frühen Projektphase sowie der daraus resultierenden geringen Planungs- tiefe sind die hier bezifferten rd. 62,9 Mio. EUR als Kostenrahmen dargestellt. Anhand der vorgelegten Unterlagen ist nicht ersichtlich, auf welchen Grundlagen der Kostenrahmenher- geleitet wurde. Des Weiteren ist zu beachten, dass bei den hier zu beschließenden Kosten die Unterbringung in ein notwendiges Interim während der Bauphase nicht berücksichtigt ist. Zudem wird ggf. eine anteilige Förderung der Maßnahme in Aussicht gestellt, welche noch durch die Verwaltung geprüft wird. Die Voraussetzungen und Maßgaben hierfür sind dement- sprechend nicht bekannt. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, dass zunächst ein kombinierter Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für eine stufenweise Beauftragung gefasst wird. 12 - 2 - Nach Abschluss der Leistungsphasen 1-3 durch den Totalunternehmer sollte eine prüfbare und belastbare Planung und Kostenberechnung vorliegen. Auf dieser Basis kann die Verwal- tung dann den Baubeschluss einholen. Weiterhin wurde in der Beschlussvorlage unter Punkt 2 angekündigt, die Planung gemäß den Energieleitlinien der Stadt Köln durchzuführen, andererseits entsprechend Punkt 6 die Umsetzung der Maßnahme nach den gesetzlichen Mindeststandards erfolgen, um die Vor- gaben für die laufende Haushaltsbewirtschaftung einzuhalten. Da die Energieleitlinien hö- here Anforderungen als der gesetzlich vorgesehene Mindeststandard aufweisen, wider- spricht sich das geplante Vorgehen der Verwaltung dahingehend. Aufgrund des Wunsches der Verwaltung, die Beschlussvorlage kurzfristig in die politischen Gremien einzubringen, konnten weitere Unterlagen nicht mehr angefragt bzw. von der Fach- dienststelle zur Verfügung gestellt werden. Eine Prüfung der Vorlage und Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt ist vor dem Hintergrund der oben genannten fehlenden Angaben nur eingeschränkt möglich. Das Rech- nungsprüfungsamt kann insoweit seiner Verpflichtung zur Beratung der Politik nicht nach- kommen. Gem. Rechnungsprüfungsordnung § 7 (2) sind Vorlagen so rechtzeitig zu übermit- teln, dass dem Rechnungsprüfungsamt eine sachgerechte Beurteilung ermöglicht wird. Bei vorlagepflichtigen Kostenberechnungen zu Baumaßnahmen ist dies üblicherweise 1 Monat (siehe Wertgrenzenregelung für die Vorlage- und Informationspflichten gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt (Stand 01.05.2025)). Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke stellv. Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
371 Zeichen
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Wegen interner Abstimmung der beteiligten Dienststellen kann die Beschlussvorlage erst jetzt vorgelegt werden. Es handelt sich um den dringenden Bedarf zur Umsetzung von G9 der Stadt Köln. Sollte die Vorlage nicht bis Anfang Juli vom Rat beschlossen werden, ist eine Inbetriebnahme zum Schuljahr 2027/2028 nicht mehr möglich.
Anlage 3 - Kostenrahmen
1504 Zeichen
Kostenermittlung von Hochbauten nach DIN 276-1:2008-12
Kostenschätzung nur Felder ausfüllen !
Kostenberechnung
Dienststelle: 269/2 Datum: 04.04.2025
Sachbearbeiter: Kühn
Telefon: 20843
Bauherr: 261/18
Bauherr: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Baumaßnahme:
PLZ: Ort:
51107
1 | 3 | 5 | 7 | 9 zuschußfähig PS-Projektnummer: 18-XXXXX-XX
2 | 4 | 6 | 8 | 0 nicht zuschußfähig SZ Ostheim
Summe 100 Grundstück 0,00 €
Summe 200 Herrichten und Erschließen 1.715.060,00 € 2.040.921,40 €
Summe 300 Bauwerk- Baukonstruktionen 21.009.483,00 € 25.001.284,77 €
Summe 400 Bauwerk- Technische Anlagen 9.004.064,00 € 10.714.836,16 €
Summe 500 Außenanlagen 2.143.825,00 € 2.551.151,75 €
Summe 600 Ausstattung und Kunstwerke 428.765,00 € 510.230,35 €
Summe 700 Baunebenkosten 8.575.299,00 € 10.204.605,81 €
Summe 900 HOAI-Architekten-/Ingenieurleistungen 0,00 €
Zwischensumme netto 42.876.496,00 €
Zwischensumme netto 0,00 €
MwSt. 19 % 8.146.534,24 €
Gesamtkosten brutto 51.023.030,24 € 51.023.030 EUR
Gesamtkosten brutto gerundet 51.500.000 EUR
Baupreisindex (hier 11% p.a. auf ein Jahr) 5.665.000 EUR
Gesamtkosten inkl. Preissteigerung aus Baupreisindex 57.165.000 EUR
Pauschaler Risikozuschlag für Unvorhergesehenes (10%) 5.716.500 EUR
Gesamtfinanzierungsrahmen 62.881.500 EUR
Fachtechnisch geprüft: Fachtechnisch erstellt:
Name/Datum Name/Datum Kühn / 04.04.2025
Unterschrift: Unterschrift:
Erweiterung SZ Ostheim
Köln
100 - 700
900
100 - 700
Anlage 5 - Erklärung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
1991 Zeichen
26 16.06.2025 269 Erklärung zur Stellungnahme RPA-Nr. 143/12/02/2025 Neubau eines Erweiterungsbaus in Modulbauweise für naturwissenschaftli- chen und allgemeinen Unterricht, einer Einfachturnhalle, eines Erweiterungs- baus für die Mensa und Umbau von naturwissenschaftl. Fachräumen für ande- ren Unterrichts für das Schulzentrum Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51107 Köln (Ostheim) - Bedarfsprüfungs-, Planungs- und Baubeschluss Sehr geehrte Damen und Herren, zu der Stellungnahme des RPA und den aufgezeigten Unstimmigkeiten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Prüfung und Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes vom 12.06.2025 wurde zur Kenntnis genommen. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, dass zunächst ein kombinierter Bedarfsfest- stellungs- und Planungsbeschluss für eine stufenweise Beauftragung gefasst werden soll und dass nach Abschluss der Leistungsphasen 1-3 durch das Totalunternehmen eine prüfbare und belastbare Planung und Kostenberechnung zur Erwirkung eines Baubeschlusses vorgelegt werden soll. Dadurch, dass ein Totalunternehmen gleichzeitig an mehreren Leistungsphasen – insbesondere den LP 3 (Entwurf) bis LP 5 (Ausführungsplanung) arbeitet und zeitlich auch bereits seine Subunternehmen beauftragen kann, ist die Realisierung eines Ge- bäudes wesentlich schneller möglich. Für das TU selber lässt sich nur so ein Projekt wirtschaftlich darstellen. Eine Unter- brechung würde sich auf die Angebote niederschlagen. Eine Einbringung der LP 3 in den Gremienlauf sowie ein damit verbundener späterer Beginn der Leistungsphasen 4 und 5 würde die oben beschriebenen Synergieeffekte nicht nutzen und eine Verzögerung von vielen Monaten (geschätzt 8 – 9 Monaten) bedeuten. Der in der Schulbaumaßnahmenliste genannte Fertigstellungtermin ist nur haltbar, wenn die Planung und die Bauausführung kombiniert beschlossen werden. Die Gebäudewirtschaft folgt aus diesen zeitlichen Aspekten der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes nicht.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1018/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.06.2025
- Erstellt
- 07.04.2025 07:07